Gesundheitspolitik heute - warum nicht viel effizienter für die Versicherten? von Günter Steffen, Lemwerder Einleitend möchte ich kurz vor Einführung des Gesundheitsfonds 2009 in Erinnerung bringen, welchen Zweck und warum es nunmehr dazu kommt, einen Einheitsprozentsatz der Mitglieder als Erlösgrundlage für die über 200 Krankenkassen gesetzlich einzuführen. Mit dem Prozentsatz von 15,5% müssen nun die komplizierten Leistungsansprüche der gesetzlich Versicherten abgegolten werden. Die Arbeitgeber bzw. Rentenversicherungsträger zahlen davon 7,3% und die Arbeitnehmer und Rentner 8,2%. Zu den ambulanten und stationären Leistungen und zu den Gegebenheiten, denen die Versicherten ausgesetzt sind, werde ich in meinem Artikel noch ausführlich eingehen. Vor Bildung der großen Koalition standen sich in den beiden jetzigen Regierungsparteien ideologisch die Kopfpauschale (CDU/CSU) und die Bürgerversicherung (SPD) als Ziel zukünftiger Beitragsregelungen im Gesundheitswesen gegenüber. Bevor die CDU-Vorsitzende als Bundeskanzlerin in die heute bestehende Bundesregierung eintrat, hatte sie die Kopfpauschale in den eiligst einberufenen Regionalkonferenzen durchgepaukt, wobei die Parteidelegierten die wirklichen Zusammenhänge überhaupt nicht verstanden. In den Koalitionsverhandlungen wurde Frau Dr. Merkel sehr schnell klar, dass sie die Kopfpauschale - identische Beitragshöhe ohne Unterschiede der Einkommensverhältnisse - nicht durchsetzen konnte. So wurde daraus der Kompromiss im Koalitionsvertrag zwischen den beiden großen Volksparteien geschlossen. Aus dem Einheitsbeitrag (Kopfpauschale) bzw. der Einkommensabhängigkeit mit einer höheren Beitragsbemessungsgrenze (Bürgerversicherung) entstand der Einheitsprozentsatz. Beide Seiten hatten damit ihr “ Gesicht” gewahrt! Die Fachleute im Gesundheitsministerium hatten nunmehr die Aufgabe, den Begriff Gesundheitsfonds mit Inhalten zu füllen und mit den wenigen FachAbgeordneten der beiden Koalitionsparteien im Bundestag abzustimmen, damit die Gesetzesvorlage auf den Weg gebracht werden konnte. In den vielen Monaten nach der eiligen parlamentarischen Beschlussfassung konnte die Regierung nicht die massive Kritik aus allen Fachkreisen im Gesundheitswesen verhindern bzw. auch nicht durch Fachargumente beseitigen. Die Kritik wurde einfach “ausgesessen”! Nun steht der Januar 2009 vor der Tür. Das Bundesversicherungsamt, als zentrale Finanz-Verteilungsstelle, wird den einzelnen Krankenkassen die Mittel überweisen. Grundlage der zu berechnenden Summen sind überwiegend die von den Kassen ermittelten statistischen Nachweise für 80 Krankheiten. Ich bezweifle schon heute, ob eine fachgerechte Plausibilität der Statistiken vorgenommen werden konnte. Weil es zunächst Pauschalabschläge im Jahre 2009 sind, werden die einzelnen Krankenkassen nicht bewerten können, inwieweit Zusatzbeiträge von den Mitgliedern abverlangt werden müssen. Diese Entscheidung wird also erst nach der Bundestagswahl von den GKV-Kassen gefällt werden können! Man sage nicht, die Politik sei nicht einfallsreich genug. -2- -2Was findet nun aus der Sicht des Versicherten an Gegebenheiten statt, wenn dieser den Arzt aufsucht, um diagnostische und therapeutische Leistungen abfordern zu müssen, oder ins Krankenhaus zu einer Behandlung/Operation eingewiesen wird. Politiker aus der Koalition haben die Jahr für Jahr steigenden Krankenkassenbeiträge und den jetzt fälligen Einheitsbeitrag damit begründet, ich zitiere:” Gesundheitliche Topleistungen für die Bürger haben nun eben einmal ihren Preis!!” Ich denke, dass viele Volksvertreter überhaupt nicht mehr erkennen, wie es tatsächlich in unserem Gesundheitswesen aussieht. Jeder Leser, der keine Privilegien hat und einen Haus- oder Facharzt als normaler Kassenpatient aufsuchen muss, weiß, welche Tatsachen man vorfindet. Ob mit oder ohne Anmeldung sitzt der Patient beim Hausarzt in einer größeren Stadt durchschnittlich 2 Stunden im Wartezimmer. Es gibt nur wenige Arztpraxen, die effizienter im Sinne der Patienten organisiert sind. Das “Vieraugen-Gespräch” dauert dann in der Regel ca. 8 maximal 10 Minuten. In dieser Zeit wird der Patient seine Beschwerden darstellen und der Hausarzt wird ihm seine diagnostischen und gegebenenfalls therapeutischen Maßnahmen erläutern. Aber nur dann, wenn die “Zeit” dafür vorhanden ist. In aller Regel werden Medikamente verschrieben und der Arzt wird nebenbei seine PatientenKartei oder PC-Fenster aufgrund der von ihm getroffenen Feststellungen bearbeiten. Überwiegend wird die eben genannte Zeit aber nicht nur ausschließlich für den gerade im Sprechzimmer anwesenden Patienten vom Arzt genutzt. Sollte ein anderer Patient im Behandlungsraum auf ihn warten, dann wird der Arzt ärztliche Kurzmaßnahmen gleichzeitig vornehmen. Warum das so ist, kann leicht aufgeklärt werden. Das Bewertungssystem zur Bezahlung seiner Gesprächs- und Veranlassungsarbeit rentiert sich nur dann halbwegs, wenn eine große Anzahl von Patienten durchgeschleust werden kann. Weist der abrechnende Hausarzt im Quartal zu viele Leistungen gegenüber dem Durchschnitt seiner praktizierten Kollegen im KV-Bereich nach, werden in der Regel alle Leistungen über dem Durchschnitt gestrichen. Der niedergelassene Arzt spricht dann von unbezahlter Arbeit am Patienten. Kann er sein Leistungsvolumen im Quartal erkennen, wird er rechtzeitig eine Reise, eine Fortbildung oder Betriebsurlaub machen und die Praxis für einige Tage schließen. Der Ablauf bei einem Facharzt ist etwas organisierter, aber für den Patienten und für den behandelnden Arzt auch nicht weniger ärgerlich. Die fachärztlichen Termine sind insbesondere bei Orthopäden, Kardiologen und Gynäkologen manchmal auf Monate hin besetzt. Wohl dem, der sich als Privatpatient einen frühen Termin besorgen kann. Die Abrechnungsproblematik ist hier für den Kassenarzt genauso gegeben. Nicht die Gesprächszeit ist hier das Problem, sondern die hochwertigen und zeitmäßig unterschiedlichen Diagnostik- und Therapiemaßnahmen werden - bei Nichtüberschreitung des Durchschnitts der Leistungsanzahl anderer Kollegen im KV-Bereich - bezahlt. Über die Abrechnungssystematik befindet die Kassenärztliche Vereinigung. Die Punktbewertungen je Patientenleistung werden nach Fachbereich unterschieden. Darüber befindet die Ärztliche Selbstverwaltung. Die Leistungsübersichten der einzelnen Ärzte verbleiben bei den Kassenärztlichen Vereinigungen. -3- -3Mit anderen Worten: Die gesetzlichen Krankenkassen sind nur über statistische ärztliche Leistungen zu informieren , nicht aber über einzelne Versichertenleistungen, die beim Haus- oder Facharzt angefallen sind. Die Krankenkassen überweisen aufgrund von Budgetverhandlungen eine Summe Geld an die Kassenärztlichen Vereinigungen, die dann von dort aus in Punktbewertungen beim Haus- oder Facharzt vergütet werden. Dieses System ist nicht nur ungerecht, sondern absolut veränderungsbedürftig. Wer soll allerdings dieses System ändern wollen? Vielleicht der niedergelassene Arzt? Hier spielen erhebliche Eifersüchteleien und machtpolitische Auseinandersetzungen eine ganz erhebliche Rolle, weil für ärztliche Leistungen die unterschiedlichsten Punkte beschlossen werden. Bevorzugte Fachbereiche werden dieses System nicht ändern wollen. Eine einheitliche Meinung wird also nicht von der Ärzteschaft zu erwarten sein. Nun hat die Politik in ihren “Reformansätzen” versucht, im Rahmen dieses beizubehaltende System Hausärzten gesonderte Krankenkassen-Verträge einzuräumen. Für chronische Erkrankungen kann sich der Patient verpflichten, zunächst immer den Hausarzt aufzusuchen, damit dieser entscheidet, ob noch andere Kollegen einbezogen werden sollten. Krankenkassen zahlen dann diesen Hausärzten eine zusätzliche Pauschale mit dem Hintergedanken, fachärztliche Folgemaßnahmen fallen weitgehend aus. Hier gibt es mittlerweile deswegen erhebliche Spannungen innerhalb der Selbstverwaltung der Ärzteschaft. Es sind m.E. grundsätzliche einschneidende Veränderungen in der Organisation und der Systematik der ambulanten Krankenversorgung erforderlich. Darauf werde ich noch näher eingehen und meine Auffassungen darlegen. Soweit zunächst die grundsätzlichen Gegebenheiten in der ambulanten Patientenversorgung in Deutschland. Nunmehr möchte ich auf die heutigen Verhältnisse in der Krankenhausversorgung eingehen. Die Problematik ist nicht weniger inakzeptabel. Sofern keine Noteinweisung ins Krankenhaus erfolgen muss, ist der behandlungsbedürftige Patient darauf angewiesen, die Empfehlung des einweisenden Arztes, welches Krankenhaus die richtige Wahl ist, zu akzeptieren. Die Krankenkassen sind zwar sehr kooperativ bei der Empfehlung fachkompetente Informationen zu geben. Wenn eigene Bedürfnisse und Vorstellungen eine Rolle spielen, sind derartige Empfehlungen in der Regel wenig wert. Als Krankenhauspatient macht man sehr schnell folgende Erfahrungen: In den staatlichen Einrichtungen machen die Pflegekräfte einen gestressten, ja fast genervten Eindruck. Die Freundlichkeit lässt zu wünschen übrig und nach 24 Stunden Aufenthalt waren bereits 4 verschiedene Pflegekräfte am Bett. Private und kirchliche Krankenhäuser haben dieses Problem besser im Griff. Die Hierarchie der Ärzte ist bemerkenswert auffällig. -4- -4Sollte aus organisatorischen Gründen ein Kassenpatient ausnahmsweise in einem Zweibettzimmer untergebracht worden sein, so läuft die Visite nach folgenden Grundsätzen ab; der zweite Patient, mit “Wahlleistung Chefarzt” wird vom Oberarzt gründlich diagnostiziert und ausführlich befragt. Zweimal in den ersten Tagen nach der Operation besucht der Chefarzt diesen Patienten dann auch noch persönlich. Der Kassenpatient wird von einem Assistenzarzt untersucht, diagnostiziert und informiert. Hat der Oberarzt oder Chefarzt sich mit dem Privatpatienten abschließend unterhalten, so verlässt er ohne den Blick auf den Kassenpatienten zu richten, den Raum. Ausnahme sind die wöchentlichen Chefvisiten mit einem Rattenschwanz von Stationsärzten bzw. Fachschwestern/Fachpflegern. Auf Hygiene bei der Zimmersäuberung legt man vielfach wenig Wert. Eine externe Reinigungsfirma ist dafür verantwortlich. Das Nachprüfen auf Sauberkeit von verantwortlichen Mitarbeitern des Krankenhauses unterbleibt. Nur in den septischen und aseptischen Operationsräumen sind angestellte Reinigungskräfte beschäftigt. Wundert man sich da, dass so viele Heilungsprobleme - wenn es dann gut geht - anfallen? Seitdem Fallpauschalen für die Krankenhausbehandlungen vergütet werden, finden zeitlich sehr zügige diagnostische Abklärungen im Labor, Röntgen, Funktionsbereichen wie EKG, EEG, Anästhesie, Gastroentologie u.w. statt. Vor dieser Vergütungseinführung wurden Pflegesätze pro Tag in Rechnung gestellt. Tage lang warteten damals die Patienten auf zügige Abläufe, damit die Therapie begonnen werden konnte. Die Maßnahmen finden heute nach 2 Tagen bereits ihre Erledigung, wobei viele diagnostischen Abklärungen überwiegend gesondert vorstationär stattfinden. (Extra Vergütung des Krankenhauses). Sofern der operierte Patient nicht zunächst auf die Intensivabteilung verlegt wurde, ist es heute üblich, den Patienten vor der Nahtmaterialentfernung bereits wieder zu entlassen, auch wenn die Wundversorgung noch nicht abgeschlossen ist. Die Selbstverwaltungen von Kassen und Krankenhausgesellschaften haben zwar im Einvernehmen mit dem Bundesgesundheitsministerium bestimmte Mindestverweildauern entsprechend der Diagnosen festgelegt, aber daran halten sich die wenigsten Krankenhäuser. Grund: Nur dann ergeben sich aus dem neuen Vergütungsrecht Erlös bringende Vorteile. Durch die hohen Tarifsteigerungen in den beiden letzten Jahren für angestellte Ärzte und normale Tariferhöhungen für die weiteren Mitarbeiter des Krankenhauses, durch massive Energie-Kostensteigerungen und der immer noch vorhandenen Problematik einer unwirtschaftlichen Personalbesetzung, die gerade in den staatlichen Häusern von den Gewerkschaften stark beeinflusst wird, fehlen die Erträge zur vollständigen Kostenabsicherung. Die von der Gesundheitsministerin Schmidt gegebene Aussage nach den erfolgten Demonstrationen in diesem Herbst hat seine Berechtigung. Sie führte aus: Rund ein Drittel der Krankenhäuser, die rote Zahlen schreiben, werden nicht wirtschaftlich geführt. Die zuständigen Länder zur Finanzierung der Investitionsmittel sind dabei mit in die Verantwortung zu nehmen. Aus Gründen der fehlenden Investivmittel können so grundsätzlich notwendige Arbeitsablaufprobleme im Krankenhaus nicht beseitigt werden. In diesem Zusammenhang erwähne ich die Personalproblematik der staatlichen Krankenhäuser in Bremen, wo festgestellt wurde, erhebliche Personalbesetzungen über dem Bundesdurchschnitt immer noch zu beschäftigen. -5- -5Da die Regierungsparteien zusammen mit den Gewerkschaften nicht die Kraft haben entsprechende Kürzungen durchzusetzen, wurde in diesen Wochen ein Gutachter für 800 tausend Euro beauftragt, eine entsprechende Analyse zu führen! Private und freigemeinnützige Krankenhäuser arbeiten auch am finanziellen Limit, aber immer noch schreiben sie schwarze Zahlen, leider aber auch zu Lasten der arbeitenden Mitarbeiter und der ambulanten Versorgungen in pflegerischer und ärztlicher Hinsicht. Ausnahmen bestätigen selbstverständlich die Regel. Im Krankenhausbereich liegt vieles strukturell im Argen. Das Vergütungsprinzip der Fallpauschale war eine falsche gesetzliche Regelung, die nicht von der parlamentarischen Seite, sondern überwiegend durch den Einfluss der Lobbyisten (Kassenfunktionäre und Privat-Krankenhauseigentümer) zustande kam. Durch den Föderalismus haben die Bundesländer allein das Sagen, öffentlich geförderte Krankenhäuser und Betten/Fachabteilungen zu bestimmen. Die Verpflichtung der Finanzierungen für Neu- und Umbauinvestitionen wird von keinem Land vollständig nach den Notwendigkeiten erfüllt. In der Bundesrepublik haben wir im Vergleich mit den westeuropäischen Ländern die höchste Durchschnittszahl an Krankenhausbetten/Bevölkerung. Auch im Bereich des Krankenhauswesens muss sich vieles verändern. Kirchturmpolitik und Lobbyisten haben leider immer noch das Sagen. Meine Änderungsvorschläge sind zwar für Fachleute bedenkenswert, in der derzeitigen politischen Landschaft haben sie sicher keine Chance. So wäre im Interesse der bestmöglichen ambulanten medizinischen Versorgung nahe liegend, in den Städten an den Zentral- und Schwerpunkt-Krankenhäusern Ambulatorien mit der Niederlassungsmöglichkeit für Fachärzte aller Krankheitsgebiete einzurichten. Diese sollten dann verpflichtet werden, alle medizinisch-technischen Angebote des Krankenhauses zu nutzen. Für den ambulanten Behandlungsfall sollten Leistungskriterien der therapeutischen Maßnahmen festgelegt werden, die der niedergelassene Facharzt als verbindliche Vergütung von der Krankenkasse erhält. Diagnostische Abklärungen mit den technischen und personellen Mitteln des Krankenhauses sollten von den niedergelassenen Fachärzten beim Krankenhaus eingekauft werden. Sind Fachärzte, die in Niederlassungen tätig sind, nicht daran interessiert, sollten den angestellten Ärzten aus dem Krankenhaus die fachärztliche Anbindung zum Ambulatorium angeboten werden. Die finanzielle Vergütung erhält das Krankenhaus dann unmittelbar von den Krankenkassen. Die fachärztliche selbständige Niederlassung bliebe möglich, würde aber nur dann von den Krankenkassen finanziert, wenn die ambulante Versorgung der Versicherten sonst nicht ausreichend sichergestellt wäre. Für die Allgemein-Fachärzte – Hausärzte genannt – sollten feste Gebührensätze aufgrund der festzulegenden Leistungskriterien gelten. Die Gebührensätze dürften sich zwischen Privatversicherung und Gesetzlicher Krankenkasse nicht unterscheiden. Bestimmte Krankheiten dürften nur mit der Erstversorgung vom Hausarzt behandelt werden. Die Lotsenfunktion sollte den Hausärzten übertragen werden. -6- -6Meine Änderungsvorschläge bei der stationären Versorgung (Akutbehandlungen) sind folgende: Die Krankenhausplanung muss sich an Durchschnittskriterien westlicher Staaten orientieren. (Krankenhausbett/Bevölkerungsanteil). Im Gesetz des Bundes müssen den Bundesländern Investitionsgrundsätze auferlegt werden, damit das einzelne Krankenhaus nach den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen und mit den neuesten medizinisch-technischen Geräten ausgestattet wird. Das Vergütungssystem sollte sich orientieren an einheitlichen Wirtschaftlichkeitskriterien bei der Mindest- Personalausstattung und der notwendigen Sachkosten. Am sinnvollsten sollten dann medizinische Fallkosten/pro Patient sowie Unterkunfts- und Verpflegungspauschalen gelten. (Beinhaltet aus Verwaltung, Wirtschaft- und Versorgung sowie Instandhaltung). Die Wahlleistungsregelung für 1- und 2-Bettzimmerbelegungen würden aufgehoben. Nur die Krankheitsschwere sollte Kriterium unterschiedlicher Zimmerbelegungen sein. Darüber zu entscheiden sollte die ärztliche/pflegerische Führung einer Krankenstation, d.h. in Kooperation zwischen Stationsarzt , Oberarzt und der verantwortlichen Stationsschwester. Angestellte Ärzte sollten nicht länger als höchstens 8 Stunden beschäftigt werden. Ist eine ArbeitszeitVerlängerung notwendig, sollten diese Ärzte während der Verlängerungszeit keine Tätigkeit in den Operationsräumen übernehmen. Der reguläre Dienst für Ärzte müsste bei 24 Stunden durch drei Schichten aufgeteilt werden. Bereitschaftsdienstvergütungen sollten untersagt werden. Führt der angestellte Leitende Arzt (Chefarzt) eine Ambulanz, so sollte dieser nicht mehr berechtigt sein, eine kassenärztliche Abrechnung zu tätigen. Seine privatärztliche Tätigkeit braucht m.E. nicht beschnitten werden. Für die Inanspruchnahme von Krankenhauspersonal und medizinischem Gerät könnte der Chefarzt durchaus mindestens 75% seiner Privateinnahmen an das Krankenhaus abführen, zumal dieser ein sehr gutes Gehalt vom Krankenhaus erhält. Verehrter Leser, es sind Ansätze der Änderungserforderlichkeiten, die im Sinne der Patienten wären. Aber auch die Wirtschaftlichkeit eines Krankenhauses würde insgesamt nachhaltig verbessert. Ich habe den Versuch unternommen, zu verdeutlichen, wie im Sinne der Bevölkerung – unter Beibehaltung des Wettbewerbs – eine moderne Krankenversicherung in den wesentlichen Leistungsanforderungen möglich sein könnte. Über eine gerechte Beitragsgestaltung habe ich mich an anderer Stelle – nachlesbar – ausführlich geäußert. Günter Steffen, Lemwerder im November 2008 www.guenter-steffen.de