Patienteninformation

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Patienteninformation
über die Abrechnung privatärztlicher Leistungen der Praxis für Chirotherapie
Dr. med. Martin Weiß
Klepperstraße 28 – 83026 Rosenheim - Tel 08031 – 382929
www.dr-weiss-rosenheim.de
Die Abrechnung privatärztlicher Leistungen erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte
(GOÄ). In der Regel wird der Steigerungsfaktor 2,3 angesetzt. Je nach Aufwand und
Schwierigkeitsgrad variiert der Faktor zwischen dem 1,8 fachen und dem 3,5 fachen der
GOÄ. Die Ziffern 507, 510 und 70 werden stets mit Faktor 1,8 berechnet.
Ziffer
1
3
34
7
8
800
60
75
267
268
252
255
507
510
3306
Legende
Beratung, auch telefonisch
Eingehende Beratung (> 10 Minuten)
Beratung bei schwerer Krankheit
Untersuchung des Stütz- und Bewegungsapparats
Ganzkörperstatus
Neurologische Untersuchung
Konsiliarische Erörterung zwischen zwei Ärzten
Großes Attest, Arztbrief (Faktor 1,2 statt 1,8)
Infiltrationsbehandlung einer Körperregion
Infiltrationsbehandlung mehrere Körperregionen
Injektion intramuskulär oder subcutan
Injektion intraartikulär (in ein Gelenk)
Krankengymnastische Teilbehandlung
Übungsbehandlung
Chirotherapie an der Wirbelsäule
€ bei Faktor 2,3
10,72
20,11
40,22
21,45
34,86
26,14
16,09
9,09 (1,2)
10,72
17,43
5,36
12,74
8,38 (1,8)
7,34 (1,8)
19,84
Abrechnungsbeispiele:
Erstuntersuchung mit chirotherapeutischer Behandlung der Wirbelsäule und
Übungsbehandlung: 1 – 7 – 3306 – 510 – 507
67,73
Erstuntersuchung und Therapie wie oben inkl. Neurologischer Untersuchung:
1 – 7 – 3306 – 510 – 507
93,27
Kontrolluntersuchung mit Chirotherapie Übungsbehandlung und KG
7 – 3306 – 507 - 510
57,01
Kontrolluntersuchung mit ausführlicher Beratung ohne Therapie
3–7
41,56
 Abweichungen ergeben sich durch den Einsatz anderer Ziffern oder Faktoren.
Der 3,2 oder 3,5-fachen Satz kann in folgenden Fällen angesetzt werden:
Umfassende Erstuntersuchung > 45 Min, zeitaufwändige Beratung > 20 Min,
Chirotherapie in mehr als einem oder in mehr als zwei Wirbelsäulenabschnitten.
 Die Abrechnungsbedingungen wurden zur Kenntnis genommen und akzeptiert
 Der Abrechnung über eine Privatärztliche Abrechnungsstelle wird zugestimmt
Rosenheim, den _______________
Name ___________________________________
Unterschrift _______________________________
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