LANDESSCHULRAT FÜR SALZBURG

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LANDESSCHULRAT FÜR SALZBURG
Informationen
über die neuropädiatrische, psychosomatische,
psychiatrische und heilpädagogische Versorgung
Ambulanzen, Institutionen
Indikationen
Neuropädiatrie
Leitung: OA Dr. Christian Rauscher
weitere Mitarbeiter:
OA Dr. Erentraud Irnberger
FAss Dr. Johannes Koch
Anmeldung:
 4482/2640 (Sekretariat)
durch:
formale Zuweisung eines niedergelassenen Arztes
(gilt für alle Ambulanzen)
Termine sollen nur von den Erziehungsberechtigten
eingeholt werden – bitte beachten!
Zuständigkeit:
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



Anfallsleiden
PMR/Behinderungen
Schädel-Hirn-Trauma - Nachsorge
Frühgeborenennachsorge
Neuromuskuläre Erkrankungen
Entwicklungsneurologie

Entwicklungsneurologische Ambulanz
(0-2 Jahre)
Anfallsambulanz
(Kinder- und Jugendliche, alle Altersstufen)
Neurologische Ambulanz für klassisch neurologische
Erkrankungen (Muskel, Lähmungen, Schlaganfälle)
3 Ambulanzen:


PSYCHOSOMATIK
Leitung: OA Dr. Adrian Kamper
Anmeldung
Psychosomatik:
Bei nicht akuten Fällen erfolgt die Zusendung eines Fragebogens,
damit kann eine gezielte Zuweisung erfolgen, unnötige Wartezeiten
durch Fehleinteilungen werden dadurch vermieden
Besetzung der Clearingstelle durch Mag. Johannes Desch: zur Vorabklärung,
siehe unter „Clearingstelle, Zuständigkeit“
I. Spezialambulanzen und allgemeine Ambulanz:
1. Bei psychologischen oder psychosomatischen Indikationen:
Abwägung je nach Inhalt und Schwere; steht Psyche oder Soma im Vordergrund?;
weiters bei Bedarf der Vermittlung ambulanter Empfehlungen außerhalb des Hauses

 Clearingstelle:
 4482/2681 (Herr Mag. Johannes Desch)
Mo, Di, Do 8.30-12 Uhr, Fr 12-16 Uhr
 Psychosomatikambulanz:
 4482/2640 (Terminvereinbarung über Sekretariat)

2. Wenn klar ist, dass bei psychosomatischen Erkrankungen ohne unmittelbare Dringlichkeit
der Behandlung ein psychosomatischer Abklärungsaufenthalt gewünscht ist:

Clearingstelle:
 4482/2681

Ärztin/Arzt für Psychosomatik für Anfragen bzgl. aktuelle Aufnahmekapazität sowie
Aufnahmemodalitäten der Station für Psychosomatik, oder Planung eines Aufenthaltes an der Jugendmed.station
3. akute psychosomatische Abklärung: bzw. unmittelbare PSO Betreuung notwendig:
Aufnahme auf Station für Jugendmedizin
oder bei Kleinkindern: Aufnahme auf der Station für Kleinkinder;
danach sobald als möglich nach Aufnahme Konsilanforderung bzw. persönl. Kontaktaufnahme mit PSO ÄrztIn
(betrifft die Stationen):
o Konsiliar- und liäsondiensthabende ÄrztIn der Psychosomatik;
o Team von PsychologInnen nach Konsilanforderung für psychologische Fragestellungen
4. Bei sogenannten Erziehungsfragen:
 Empfehlung der Familien- und Erziehungsberatungsstelle, Schwarzstr. 21, Salzburg
 8042/5415 oder DW 5421
 oder Familienberatungsstelle der Caritas, Siezenheimer Str. 7, Salzburg
 43 46 33
 KOKO: Innsbrucker Bundesstr. 37, Salzburg
 43 63 69 – 30
 Pro Juventute: Fischergasse 17, Salzburg
 43 13 55 – 41
TELEFONISCHE ANFRAGEN VON AUSSEN
werden je nach Dringlichkeit an die



Clearingstelle
 4482/2681
Psychosomatikambulanz
 4482/2640
oder an die/den Psychosomatik konsiliar- und liäsondiensthabende/n ÄrztIn
57-480 weitergeleitet
2
PSYCHOSOMATIK / Diagnosespektrum psychosomatischer Erkrankungen
nach MAS/ICD-10 (F u. Nr.):
1. alle körperlichen Erkrankungen mit der Zusatzdiagnose F 54 (psychische Faktoren oder
Verhaltenseinflüsse bei andernorts klassifizierten Erkrankungen)
z.B. chronisch entzündliche Darmerkr., Asthma, DM, CF, Rheumat.Erkrankungen, usw. „
wenn psychosoziale Belastungsfaktoren eine wesentl. Rolle in Entstehung,
Aufrechterhaltung, Verlauf u. Bewältigung d. Erkrankung spielen und die Belastung die
individuellen / familiären Bewältigungsmöglichkeiten übersteigt“.
2. neurotische, Belastungs- und somatoforme Störungen F4
z.B. psychogene Gangstörungen, chron. Schmerzsyndrome, Misshandlungsfolgen,
Angststörungen, posttraumat.Belastungsstörung (PTSD), Zwangsstörungen,
Anpassungsstörungen, Somatisierungsstörungen, usw.
3. Verhaltensauffälligkeiten mit körperlichen Störungen und Faktoren F 5
z.B. Essstörungen, Schlafstörungen,
4. Andere Störungen des Verhaltens mit Beginn in der Kindheit F98
z.B. Enkopresis, Enuresis, Pica, etc.
5. Emotionale Störungen des Kindesalters F 93
z.B. Trennungsangst, Geschwisterrivalität, etc.
6. Störungen sozialer Funktionen mit Beginn in der Kindheit F 94
z.B. elektiver Mutismus, (reaktive) Bindungsstörungen, etc.
7. Zero to three-Klassifikation: Interaktionsstörungen, Bindungsstörungen im Säuglings- und
Kleinkindalter
Regulationsstörungen (Schrei-, Schlaf-, Fütterungsstörungen)
PatientInnen mit Diagnosen, die NICHT im Kinderspital betreut werden: Psychiatrische
Diagnosen:
1. ADHS F90, Sozialverhaltensstörungen F91, F92
2. Suchterkrankungen (F1 Diagnosen: Alkohol-, Drogen-Medikamentenmissbrauch/abhängigkeit)
Behandlung an unserer Klinik nur bei akuter medizinischer Indikation, dann
Weiterbehandlung an der CDK (Kontaktaufnahme mit Kinder/Jugendpsychiatrie oder
Alkohol/Drogenambulanz)
3. Psychosen F2
4. affektive Störungen F3
5. Persönlichkeitsstörungen F6
6. Autismus F 83
7. umschriebene Entwicklungsstörungen im Sinne von
Lese/Rechtschreibstörung/Rechenschwäche
Clearingstelle / Zuständigkeit:




Vorbereitung auf stationären Aufenthalt in der Psychosomatik (Therapiestation)
bei komplexen Fragestellungen
Abklärung, durch gezielte Beobachtung, wo die Notwendigkeiten sind (Vorbereitung
Therapiestation, Therapiestation, Jugendmedizin, Abklärung Aufenthalt)
Dafür 2 Bettenplätze für 3 Wochen (Zeitraum = Empfehlung)
Angststörung (Vorabklärung)
Nicht:
Keine Anlaufstelle für ADHS
Keine Anlaufstelle für Lese- und Rechtschreibschwäche
3
Jugendmedizin:
7 bis 18 Jahre
Inhalte Psychosomatik und internistische Erkrankungen
Internistisch geführte Station (7-18 Jahre)
KINDER- UND JUGENDPSYCHIATRIE
Leitung: OA Dr. Leonhard Thun-Hohenstein
Aufnahme:
durch ärztliche Überweisung
Zusätzl. Angebot:
1 Notfalltermin (ambulant) pro Tag
Tel. Rücksprache, ob Termin noch frei ist, muss erfolgen
Telefon:
 4483/4511 (Sekretariat, Fr. Meindl)
8.00 Uhr – 12.00 Uhr
ausschließlich vormittags: Ambulanz nach Anmeldung
nachmittags: „Nachsorge“
Zuständigkeit:
Kinder- und Jugendliche von 12 – 22 Jahren*
(* gesetzl. bis 18 Jahre, über 18 Jahre erfolgt
Absprache mit der Erwachsenenstation, wo der
Klient betreut werden soll)
Diagnosespektrum:
 Tiefgreifende Entwicklungsstörungen
 Schizophrenie/Psychosen
 Affektive Störungen
 Persönlichkeitsstörungen
 Behandlung von ADHS, nicht: Abklärung (Heilpäd.Inst.)
 Sozialverhaltensstörungen
 Substanzmissbrauch
 Suchterkrankungen (selten), eher in
Verbindung mit Mehrfacherkrankungen
(z.B. Schizophrenie und Drogen; Essstörung und Alkoholismus)
Kooperation mit Drogenambulanz
 Essstörungen ( auch Kinderspital)
 Suizid
 Pubertätskrisen
 Psychische Erkrankungen, Depressionen, ...
 Posttraumatische Belastungsstörungen
(Misshandlung, Missbrauch, ...) – auch Kinderspital
 Autismus
Angebot fehlt für:
reine Suchterkrankungen (erfordern ein spezielles Setting)
Jugendliche Suchterkrankungen (Alkohol, Drogen):
Zuständigkeit Drogenambulanz/CDK
 4483/4664, 8.30 Uhr – 12.00 Uhr
Kinder- und Jugendpsychiatrie ist NICHT:
 Anlaufstelle zur Abklärung von ADHS
(Behandlung ja, jedoch nicht im Sinne der
Erstabklärung) - Zuständigkeit: Heilpädagogisches Institut
 Lese- und Rechtschreibschwäche (Legasthenie)
 für Kinder, die pädagogisch nicht führbar sind
In der Kinder- und Jugendpsychiatrie dzt. 20 Betten, 30 Behandlungsplätze geplant:
4
4 Plätze für Jugendliche nach dem Unterbringungsgesetz
(psychische Erkrankungen mit Selbst- oder Fremdgefährdung, keine andere Lösung,
im Schulbereich z.B. Drohung „Fenstersturz“)
- wenn freiwillig:
- nicht freiwillig:
Selbst- und Fremdgefährdung:
Veranlassung der Einweisung:
Unterbringung mit Verlangen
§ 8-Entscheidung durch Amtsarzt ( Unterbringung ohne
Verlangen)
Polizei beiziehen
durch Amtsarzt
Inhaltlich:
1. Orientierungsphase (0 – 6 Wochen):
was ist los, was braucht der Patient, welche Form der Umsetzung,
durch wen; es folgt entweder:
Ambulante Therapie und Unterstützung – Entlassung – Umsetzung
oder: längerfristige Therapie
2. Stationär „Projektphase“ (2, 3 oder mehr Monate),
Festlegung von Themen und Zielen
In dieser Phase Vorstellung des Kindes/Jugendlichen, für sich
selbst etwas zu verändern, z.B.:
- Arbeitsfähigkeit zu verbessern
- Angstkontrolle
- Selbstsicherheit/Selbstwert gewinnen
3. Tageskliniksetting (angedacht)
§48 SchUG, Verständigungspflichten der Schule
Wenn es die Erziehungssituation eines Schülers erfordert, hat der Klassenvorstand
oder der Schulleiter (der Abteilungsvorstand) das Einvernehmen mit den Erziehungsberechtigten zu pflegen. Wenn die Erziehungsberechtigten ihre Pflichten offenbar nicht
erfüllen oder in wichtigen Fragen uneinig sind, hat der Schulleiter dies dem zuständigen
Jugendwohlfahrtsträger gemäß §37 des Jugendwohlfahrtsgesetzes, BGBl. Nr. 161/1989, in der
jeweils geltenden Fassung, mitzuteilen.
§37, Abs. 1, Jugendwohlfahrtsgesetz
4 Gemäß § 37 Abs. 1 des Jugendwohlfahrtsgesetzes haben „Behörden, besonders soweit sie
für Einrichtungen zur Betreuung und zum Unterricht von Minderjährigen zuständig sind, . . . den
Jugendwohlfahrtsträgern alle bekannt gewordenen Tatsachen mitzuteilen, die zur
Vollziehung der Jugendwohlfahrt erforderlich sind.“ Die öffentliche Jugendwohlfahrt ist zu
gewähren, wenn und insoweit die Erziehungsberechtigten das Wohl des Minderjährigen nicht
gewährleisten (§2 Abs. 2 Jugendwohlfahrtsgesetz). Jugendwohlfahrtsträger sind die Länder,
wobei die jeweilige Landesgesetzgebung zu bestimmen hat, welche Organisationseinheiten
die Aufgaben der öffentlichen Jugendwohlfahrt zu besorgen haben. Sofern die
Jugendwohlfahrtsträger zur Durchführung von Maßnahmen einer gerichtlichen Entscheidung
bedürfen, haben diese die entsprechenden Anträge zu stellen. Aus der gegebenen
Gesetzeslage ergibt sich: Bei Vorliegen von Erziehungsmängeln haben der Schulleiter bzw. die
Schulbehörden (§3 des Bundes-Schulaufsichtsgesetzes, III 1) bis zu einer anderen
landesgesetzlichen Regelung die nach dem Wohnsitz des Kindes zuständige
Bezirksverwaltungsbehörde (Jugendamt) zu verständigen. (Bezüglich des Begriffes
„Minderjähriger“ siehe Anm. 1 zu § 67.)
5
Institut für Heilpädagogik
Leitung: Dr. Georg Weiss
Anmeldung:
 0662/433091 (Sekretariat)
durch:
Termine sollen von den Erziehungsberechtigten
eingeholt werden
Zuständigkeit:
Entwicklungsauffälligkeiten der Fertigkeiten, der emotionalen
u/o sozialen Fähigkeiten von Kindern; Erziehungs- u.
Verhaltensprobleme,
Insbesondere Probleme in Zusammenhang mit der Schule wie:



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
ADHS
Legasthenie/ Dyskalkulie
Teilleistungsschwächen (Mot., Akustisch etc.)
Lernbehinderung
Störungen aus dem Spektrum Aspergersyndrom - Autismus
Verhaltensstörungen in Kombination


Abklärung (Diagnostik) und Beratung
Ambulante Behandlung (Logopädie, Ergotherapie, Legasthenie
Training, Lernförderung etc.)
ambulante fachärztliche Behandlung (insb. medikamentöse
Einstellung)
Ambulanz:
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Tagesklinik:

bis zu 6 Plätze für 3-6 a alte Kleinkinder

12 Plätze für 6-12a alte Schulkinder
diese werden in Turnussen für je 8 Wochen aufgenommen, in
dieser Zeit umfangreiche individuell gestaltete therapeutische
und pädagogische Behandlung und in der Gruppe und gezielte
Beschulung in den 2 HSS Klassen
Station:
6
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