LANDESSCHULRAT FÜR SALZBURG Informationen über die neuropädiatrische, psychosomatische, psychiatrische und heilpädagogische Versorgung Ambulanzen, Institutionen Indikationen Neuropädiatrie Leitung: OA Dr. Christian Rauscher weitere Mitarbeiter: OA Dr. Erentraud Irnberger FAss Dr. Johannes Koch Anmeldung: 4482/2640 (Sekretariat) durch: formale Zuweisung eines niedergelassenen Arztes (gilt für alle Ambulanzen) Termine sollen nur von den Erziehungsberechtigten eingeholt werden – bitte beachten! Zuständigkeit: Anfallsleiden PMR/Behinderungen Schädel-Hirn-Trauma - Nachsorge Frühgeborenennachsorge Neuromuskuläre Erkrankungen Entwicklungsneurologie Entwicklungsneurologische Ambulanz (0-2 Jahre) Anfallsambulanz (Kinder- und Jugendliche, alle Altersstufen) Neurologische Ambulanz für klassisch neurologische Erkrankungen (Muskel, Lähmungen, Schlaganfälle) 3 Ambulanzen: PSYCHOSOMATIK Leitung: OA Dr. Adrian Kamper Anmeldung Psychosomatik: Bei nicht akuten Fällen erfolgt die Zusendung eines Fragebogens, damit kann eine gezielte Zuweisung erfolgen, unnötige Wartezeiten durch Fehleinteilungen werden dadurch vermieden Besetzung der Clearingstelle durch Mag. Johannes Desch: zur Vorabklärung, siehe unter „Clearingstelle, Zuständigkeit“ I. Spezialambulanzen und allgemeine Ambulanz: 1. Bei psychologischen oder psychosomatischen Indikationen: Abwägung je nach Inhalt und Schwere; steht Psyche oder Soma im Vordergrund?; weiters bei Bedarf der Vermittlung ambulanter Empfehlungen außerhalb des Hauses Clearingstelle: 4482/2681 (Herr Mag. Johannes Desch) Mo, Di, Do 8.30-12 Uhr, Fr 12-16 Uhr Psychosomatikambulanz: 4482/2640 (Terminvereinbarung über Sekretariat) 2. Wenn klar ist, dass bei psychosomatischen Erkrankungen ohne unmittelbare Dringlichkeit der Behandlung ein psychosomatischer Abklärungsaufenthalt gewünscht ist: Clearingstelle: 4482/2681 Ärztin/Arzt für Psychosomatik für Anfragen bzgl. aktuelle Aufnahmekapazität sowie Aufnahmemodalitäten der Station für Psychosomatik, oder Planung eines Aufenthaltes an der Jugendmed.station 3. akute psychosomatische Abklärung: bzw. unmittelbare PSO Betreuung notwendig: Aufnahme auf Station für Jugendmedizin oder bei Kleinkindern: Aufnahme auf der Station für Kleinkinder; danach sobald als möglich nach Aufnahme Konsilanforderung bzw. persönl. Kontaktaufnahme mit PSO ÄrztIn (betrifft die Stationen): o Konsiliar- und liäsondiensthabende ÄrztIn der Psychosomatik; o Team von PsychologInnen nach Konsilanforderung für psychologische Fragestellungen 4. Bei sogenannten Erziehungsfragen: Empfehlung der Familien- und Erziehungsberatungsstelle, Schwarzstr. 21, Salzburg 8042/5415 oder DW 5421 oder Familienberatungsstelle der Caritas, Siezenheimer Str. 7, Salzburg 43 46 33 KOKO: Innsbrucker Bundesstr. 37, Salzburg 43 63 69 – 30 Pro Juventute: Fischergasse 17, Salzburg 43 13 55 – 41 TELEFONISCHE ANFRAGEN VON AUSSEN werden je nach Dringlichkeit an die Clearingstelle 4482/2681 Psychosomatikambulanz 4482/2640 oder an die/den Psychosomatik konsiliar- und liäsondiensthabende/n ÄrztIn 57-480 weitergeleitet 2 PSYCHOSOMATIK / Diagnosespektrum psychosomatischer Erkrankungen nach MAS/ICD-10 (F u. Nr.): 1. alle körperlichen Erkrankungen mit der Zusatzdiagnose F 54 (psychische Faktoren oder Verhaltenseinflüsse bei andernorts klassifizierten Erkrankungen) z.B. chronisch entzündliche Darmerkr., Asthma, DM, CF, Rheumat.Erkrankungen, usw. „ wenn psychosoziale Belastungsfaktoren eine wesentl. Rolle in Entstehung, Aufrechterhaltung, Verlauf u. Bewältigung d. Erkrankung spielen und die Belastung die individuellen / familiären Bewältigungsmöglichkeiten übersteigt“. 2. neurotische, Belastungs- und somatoforme Störungen F4 z.B. psychogene Gangstörungen, chron. Schmerzsyndrome, Misshandlungsfolgen, Angststörungen, posttraumat.Belastungsstörung (PTSD), Zwangsstörungen, Anpassungsstörungen, Somatisierungsstörungen, usw. 3. Verhaltensauffälligkeiten mit körperlichen Störungen und Faktoren F 5 z.B. Essstörungen, Schlafstörungen, 4. Andere Störungen des Verhaltens mit Beginn in der Kindheit F98 z.B. Enkopresis, Enuresis, Pica, etc. 5. Emotionale Störungen des Kindesalters F 93 z.B. Trennungsangst, Geschwisterrivalität, etc. 6. Störungen sozialer Funktionen mit Beginn in der Kindheit F 94 z.B. elektiver Mutismus, (reaktive) Bindungsstörungen, etc. 7. Zero to three-Klassifikation: Interaktionsstörungen, Bindungsstörungen im Säuglings- und Kleinkindalter Regulationsstörungen (Schrei-, Schlaf-, Fütterungsstörungen) PatientInnen mit Diagnosen, die NICHT im Kinderspital betreut werden: Psychiatrische Diagnosen: 1. ADHS F90, Sozialverhaltensstörungen F91, F92 2. Suchterkrankungen (F1 Diagnosen: Alkohol-, Drogen-Medikamentenmissbrauch/abhängigkeit) Behandlung an unserer Klinik nur bei akuter medizinischer Indikation, dann Weiterbehandlung an der CDK (Kontaktaufnahme mit Kinder/Jugendpsychiatrie oder Alkohol/Drogenambulanz) 3. Psychosen F2 4. affektive Störungen F3 5. Persönlichkeitsstörungen F6 6. Autismus F 83 7. umschriebene Entwicklungsstörungen im Sinne von Lese/Rechtschreibstörung/Rechenschwäche Clearingstelle / Zuständigkeit: Vorbereitung auf stationären Aufenthalt in der Psychosomatik (Therapiestation) bei komplexen Fragestellungen Abklärung, durch gezielte Beobachtung, wo die Notwendigkeiten sind (Vorbereitung Therapiestation, Therapiestation, Jugendmedizin, Abklärung Aufenthalt) Dafür 2 Bettenplätze für 3 Wochen (Zeitraum = Empfehlung) Angststörung (Vorabklärung) Nicht: Keine Anlaufstelle für ADHS Keine Anlaufstelle für Lese- und Rechtschreibschwäche 3 Jugendmedizin: 7 bis 18 Jahre Inhalte Psychosomatik und internistische Erkrankungen Internistisch geführte Station (7-18 Jahre) KINDER- UND JUGENDPSYCHIATRIE Leitung: OA Dr. Leonhard Thun-Hohenstein Aufnahme: durch ärztliche Überweisung Zusätzl. Angebot: 1 Notfalltermin (ambulant) pro Tag Tel. Rücksprache, ob Termin noch frei ist, muss erfolgen Telefon: 4483/4511 (Sekretariat, Fr. Meindl) 8.00 Uhr – 12.00 Uhr ausschließlich vormittags: Ambulanz nach Anmeldung nachmittags: „Nachsorge“ Zuständigkeit: Kinder- und Jugendliche von 12 – 22 Jahren* (* gesetzl. bis 18 Jahre, über 18 Jahre erfolgt Absprache mit der Erwachsenenstation, wo der Klient betreut werden soll) Diagnosespektrum: Tiefgreifende Entwicklungsstörungen Schizophrenie/Psychosen Affektive Störungen Persönlichkeitsstörungen Behandlung von ADHS, nicht: Abklärung (Heilpäd.Inst.) Sozialverhaltensstörungen Substanzmissbrauch Suchterkrankungen (selten), eher in Verbindung mit Mehrfacherkrankungen (z.B. Schizophrenie und Drogen; Essstörung und Alkoholismus) Kooperation mit Drogenambulanz Essstörungen ( auch Kinderspital) Suizid Pubertätskrisen Psychische Erkrankungen, Depressionen, ... Posttraumatische Belastungsstörungen (Misshandlung, Missbrauch, ...) – auch Kinderspital Autismus Angebot fehlt für: reine Suchterkrankungen (erfordern ein spezielles Setting) Jugendliche Suchterkrankungen (Alkohol, Drogen): Zuständigkeit Drogenambulanz/CDK 4483/4664, 8.30 Uhr – 12.00 Uhr Kinder- und Jugendpsychiatrie ist NICHT: Anlaufstelle zur Abklärung von ADHS (Behandlung ja, jedoch nicht im Sinne der Erstabklärung) - Zuständigkeit: Heilpädagogisches Institut Lese- und Rechtschreibschwäche (Legasthenie) für Kinder, die pädagogisch nicht führbar sind In der Kinder- und Jugendpsychiatrie dzt. 20 Betten, 30 Behandlungsplätze geplant: 4 4 Plätze für Jugendliche nach dem Unterbringungsgesetz (psychische Erkrankungen mit Selbst- oder Fremdgefährdung, keine andere Lösung, im Schulbereich z.B. Drohung „Fenstersturz“) - wenn freiwillig: - nicht freiwillig: Selbst- und Fremdgefährdung: Veranlassung der Einweisung: Unterbringung mit Verlangen § 8-Entscheidung durch Amtsarzt ( Unterbringung ohne Verlangen) Polizei beiziehen durch Amtsarzt Inhaltlich: 1. Orientierungsphase (0 – 6 Wochen): was ist los, was braucht der Patient, welche Form der Umsetzung, durch wen; es folgt entweder: Ambulante Therapie und Unterstützung – Entlassung – Umsetzung oder: längerfristige Therapie 2. Stationär „Projektphase“ (2, 3 oder mehr Monate), Festlegung von Themen und Zielen In dieser Phase Vorstellung des Kindes/Jugendlichen, für sich selbst etwas zu verändern, z.B.: - Arbeitsfähigkeit zu verbessern - Angstkontrolle - Selbstsicherheit/Selbstwert gewinnen 3. Tageskliniksetting (angedacht) §48 SchUG, Verständigungspflichten der Schule Wenn es die Erziehungssituation eines Schülers erfordert, hat der Klassenvorstand oder der Schulleiter (der Abteilungsvorstand) das Einvernehmen mit den Erziehungsberechtigten zu pflegen. Wenn die Erziehungsberechtigten ihre Pflichten offenbar nicht erfüllen oder in wichtigen Fragen uneinig sind, hat der Schulleiter dies dem zuständigen Jugendwohlfahrtsträger gemäß §37 des Jugendwohlfahrtsgesetzes, BGBl. Nr. 161/1989, in der jeweils geltenden Fassung, mitzuteilen. §37, Abs. 1, Jugendwohlfahrtsgesetz 4 Gemäß § 37 Abs. 1 des Jugendwohlfahrtsgesetzes haben „Behörden, besonders soweit sie für Einrichtungen zur Betreuung und zum Unterricht von Minderjährigen zuständig sind, . . . den Jugendwohlfahrtsträgern alle bekannt gewordenen Tatsachen mitzuteilen, die zur Vollziehung der Jugendwohlfahrt erforderlich sind.“ Die öffentliche Jugendwohlfahrt ist zu gewähren, wenn und insoweit die Erziehungsberechtigten das Wohl des Minderjährigen nicht gewährleisten (§2 Abs. 2 Jugendwohlfahrtsgesetz). Jugendwohlfahrtsträger sind die Länder, wobei die jeweilige Landesgesetzgebung zu bestimmen hat, welche Organisationseinheiten die Aufgaben der öffentlichen Jugendwohlfahrt zu besorgen haben. Sofern die Jugendwohlfahrtsträger zur Durchführung von Maßnahmen einer gerichtlichen Entscheidung bedürfen, haben diese die entsprechenden Anträge zu stellen. Aus der gegebenen Gesetzeslage ergibt sich: Bei Vorliegen von Erziehungsmängeln haben der Schulleiter bzw. die Schulbehörden (§3 des Bundes-Schulaufsichtsgesetzes, III 1) bis zu einer anderen landesgesetzlichen Regelung die nach dem Wohnsitz des Kindes zuständige Bezirksverwaltungsbehörde (Jugendamt) zu verständigen. (Bezüglich des Begriffes „Minderjähriger“ siehe Anm. 1 zu § 67.) 5 Institut für Heilpädagogik Leitung: Dr. Georg Weiss Anmeldung: 0662/433091 (Sekretariat) durch: Termine sollen von den Erziehungsberechtigten eingeholt werden Zuständigkeit: Entwicklungsauffälligkeiten der Fertigkeiten, der emotionalen u/o sozialen Fähigkeiten von Kindern; Erziehungs- u. Verhaltensprobleme, Insbesondere Probleme in Zusammenhang mit der Schule wie: ADHS Legasthenie/ Dyskalkulie Teilleistungsschwächen (Mot., Akustisch etc.) Lernbehinderung Störungen aus dem Spektrum Aspergersyndrom - Autismus Verhaltensstörungen in Kombination Abklärung (Diagnostik) und Beratung Ambulante Behandlung (Logopädie, Ergotherapie, Legasthenie Training, Lernförderung etc.) ambulante fachärztliche Behandlung (insb. medikamentöse Einstellung) Ambulanz: Tagesklinik: bis zu 6 Plätze für 3-6 a alte Kleinkinder 12 Plätze für 6-12a alte Schulkinder diese werden in Turnussen für je 8 Wochen aufgenommen, in dieser Zeit umfangreiche individuell gestaltete therapeutische und pädagogische Behandlung und in der Gruppe und gezielte Beschulung in den 2 HSS Klassen Station: 6