Abteilung 38 Mobilität Amt für Führerscheine und Fahrbefähigungen Ripartizione 38 Mobilità Ufficio patenti e abilitazioni di guida VERKEHRSERZIEHUNG FEDERAZIONE MOTOCICLISTICA ITALIANA DELEGAZIONE PROVINCIALE BOLZANO - BOZEN ITALIENISCHER MOTORRADVERBAND – SEKTION BOZEN SÜDTIROLER FAHRSCHULVEREINIGUNG - CONSORZIO AUTOSCUOLE RIUNITE BEFÄHIGUNGSNACHWEIS FÜR DAS LENKEN VON KLEINKRAFTRÄDERN 1 VORWORT Im Vorhaben, einen Schüler zu bilden, bedeutet Verkehrserziehung, ihn zu zivilem und demokratischem Zusammenleben zu erziehen und fordert Verhaltensmodelle nicht nur eines Einzelnen, sondern all derer gemeinsam zu erstellen, die eine ordentliche Ausbildung im Rahmen der Verkehrserziehung fördern möchten. Die Schule bietet sich besonders gut an, um über gemeinschaftliches Miteinander nachzudenken und ist somit der geeignetste Rahmen, um Jugendliche durch Nachforschungen und praktische Übungen mit realen, als unbedingt nötig zu erachtenden Verhaltensregeln vertraut zu machen, die letztendlich dazu dienen, das Leben zu schützen. Um diese Ziele zu erreichen, ist es nötig, ein Projekt für Verkehrserziehung anzuwenden, das ein ständiges Dazulernen ermöglicht, von früher Jugend bis zum Erhalt des Führerscheins, angepasst an das jeweilige Alter und die Fähigkeiten der Schüler. 2 INHALT BEFÄHIGUNGSNACHWEIS FÜR DAS LENKEN VON KLEINKRAFTRÄDERN VORWORT DER BEFÄHIGUNGSNACHWEIS FÜR KLEINKRAFTRÄDER AN DER SCHULE S. 5 GESETZLICHE GRUNDLAGEN DIE KURSE Wer bietet die Kurse an? Wer darf mitmachen? Wer darf die Kurse abhalten? Koordinator für Verkehrserziehung Dauer der Kurse Prüfung Informationen Gesuch um Teilnahme am Kurs Namensliste für die Vormerkung zur Prüfung Teilnahmebestätigung Informationsblatt der Schulen für die KKR-Prüfung Ansuchen zur Erlangung des Befähigungsnachweises S. 6 ORGANISATION Schulübergreifende Kurse Die Finanzierung S. 14 DAS KURSPROGRAMM Ziele Inhalte S. 15 ORGANISATION DER LERNEINHEITEN Unterrichtseinheiten Lehrmittel S. 18 FAHRÜBUNGEN MIT KLEINKRAFTRÄDERN VORWORT DAS KURSPROGRAMM Ziele Inhalte der Fahrübungen S.20 Termine S. 25 ANMELDEBOGEN Befähigungsnachweis zum Lenken von Kleinkrafträdern Fahrübungen zum Lenken von Kleinkrafträdern S. 26 BOGEN ZUR DATENERFASSUNG Prüfungsergebnisse S. 29 3 BEFÄHIGUNGSNACHWEIS FÜR DAS LENKEN VON KLEINKRAFTRÄDERN 4 VORWORT Das Legislativdekret Nr. 9 vom 15.01.2002 hat, nach Inkrafttreten des Gesetzes Nr. 151 vom 27.06.2003, abgeändert in Gesetz Nr. 214 vom 01.08.2003, wichtige Änderungen und Ergänzungen der Straßenverkehrsordnung mit sich gebracht. Seit dem 1.Juli 2004 müssen alle Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren im Besitz des Befähigungsnachweises für das Lenken von Kleinkrafträdern sein, um ein Kleinkraftrad mit einem Hubraum bis zu 50 ccm lenken zu dürfen. Dieses Dokument, das sich auch “Kleinkraftradführerschein” nennt, kann auch an der jeweiligen Schule erlangt werden. DER KLEINKRAFTRADFÜHRERSCHEIN AN DER SCHULE Richtlinien für die Organisation der Kurse Homepage des Ministeriums für Öffentlichen Unterricht: www.istruzione.it/patentino/index.shtml, Dort findet man einen Informationsblock mit Anmerkungen zum Kleinkraftradführerschein an der Schule, Richtlinien, Gesetzestexte (Gesetze, Rundschreiben usw.), das Kursprogramm für den Kleinkraftradführerschein, Prüfungsquiz und eine Serviceseite mit nützlichen Verbindungen, FAQs mit Antworten zum Kleinkraftradführerschein und Links zu anderen nützlichen Seiten. Das zusammengestellte Material, einschließlich “IL PATENTINO” – Handreichung zur Durchführung der Vorbereitungskurse für den Kleinkraftradschein, wird auf der Website zusammen mit den Ergebnissen der durchgeführten Kurse und Prüfungen wiedergegeben, um stets einen Überblick über die Situation auf gesamtstaatlicher Ebene zu haben. Homepage der Verkehrserziehung des deutschen Schulamtes www.schule.provinz.bz.it/Verkehrserziehung Kontaktperson: Prof. Paolo Morandi – Landeskoordinator für Verkehrserziehung [email protected] Tel 0471-417642 Fax 0471-417669 Homepage des italienischen Schulamtes www.provincia.bz.it/intendenza-scolastica/1701/edu-stradale/e-stradale.htm GESETZLICHE GRUNDLAGEN Legislativdekret Nr. 9 vom 15 Jänner 2002, Art. 6 und 15 “Änderungen der Straßenverkehrsordnung” Dekret des Ministeriums für Infrastrukturen und Transporte vom 30. Juni 2003 “Programm der Kurse und Hinweise zur Durchführung der Prüfungen zur Erlangung des Befähigungsnachweises für das Lenken von Kleinkrafträdern ”, mit beigefügtem Teilnahmeegister und Ansuchen um Teilnahme am Kurs Gesetz Nr. 214 vom 1. August 2003 Umwandlung in Gesetz, mit Änderungen, des Gesetzesdekretes 27. Juni 2003 Nr. 151, enthaltend Änderungen und Ergänzungen zur Straßenverkehrsordnung Anmerkungen des Ministeriums für Bildung, Universität und Forschung Nr. 4355/A2 vom 31. Oktober 2003 “Richtlinien für die Organisation der Kurse zur Erlangung des Befähigungsnachweises für das Lenken von Kleinkrafträdern” Rundschreiben des Ministeriums für Infrastrukturen und Transporte – Abteilung Trasporti Terrestri Prot. Nr. MOT3/4985/M310 vom 16. Dezember 2003 “Organisation der Prüfungssessionen zur Erlangung des Befähigungsnachweises für das Lenken von Kleinkrafträdern” 5 DIE KURSE Alle Jugendlichen, die Sekundarschulen ersten und zweiten Grades, öffentlich oder privat, und die Berufsschulen besuchen, können an den von ihrer Schule im Rahmen der Schulautonomie kostenlos angebotenen Kursen teilnehmen. Zwecks Teilnahme am Kurs muss innerhalb des Abgabetermins, der von der jeweiligen Schule festgelegt wird, ein Gesuch an die Direktorin/den Direktor gerichtet werden, das von einem Elternteil des Minderjährigen oder von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben ist Gesuchsformular in der Anlage des D. d. MITR NR. 151/03. Wer bietet die Kurse an? Die Schulen, öffentliche wie private, organisieren auf Anfrage der Familien, gemäß Art.6 des Legislativdekretes 9/2 Kurse zur Erlangung des Befähigungsnachweises für das Lenken von Kleinkrafträdern. Wer darf mitmachen? Alle Schülerinnen und Schüler, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und unter 18 Jahre alt und in Italien ansässig sind. Es können auch 13jährige Schüler teilnehmen, wenn sie das 14. Lebensjahr im Laufe des Schuljahres vollenden. Wer darf die Kurse abhalten? Lehrer der Fahrschulen des CAR/SFV – Consorzio Autoscuole Riunite. Lehrpersonen mit mindestens dreijähriger Erfahrung in der Organisation und Ausführung spezifischer Bildungstätigkeiten im Bereich Verkehrserziehung, deren Fähigkeiten vom Schuldirektor bescheinigt werden müssen. Referenten der Italienischen Motorradvereinigung – Sektion der Provinz Bozen. Der Koordinator der Verkehrserziehung Der Koordinator der Verkehrserziehung sorgt für die Ausführung folgender organisatorischen Aufgaben: - Vorbereitung und Organisation der Kurse; - Erledigung aller verwaltungstechnischen und buchhalterischen Belange, die mit der Abhaltung der Kurse verbunden sind; - Kontrolle der Anwesenheitsregister, offizielles Dokument für den Antritt der Kandidaten zur Prüfung; - Identifizierung der Kandidaten vor der Prüfung; - Vorlesen der Anleitungen für das Ausfüllen der Prüfungsbögen; - Ko-Präsenz bei der Prüfung - Übungen mit Schülerinnen und Schülern Die Direktorin/der Direktor der Schule oder eine delegierte Vertrauensperson kann die Organisationsarbeit des Koordinators der Verkehrserziehung übernehmen. Dauer der Kurse Die Kurse zur Erlangung des Befähigungsnachweises für das Lenken von Kleinkrafträdern, die kostenlos an den Schulen abgehalten werden, haben eine Dauer von 12 Stunden plus 8 Stunden Erziehung zum sozialen Verhalten und bürgerlichen Zusammenleben. Vom Dekret des Ministeriums für Transporte 30.06.2003 vorgesehene Unterrichtseinheiten zur Erlangung des Befähigungsnachweises für das Lenken von Kleinkrafträdern: - 4 Stunden Einheit A – Verhaltensregeln; - 6 Stunden Einheit B – Verkehrszeichen und Verkehrsregeln; - 2 Stunden Einheit C – Erziehung zum Rechtsbewusstsein. 6 Die vom EOP vorgesehenen Einheiten A, B, C, werden zu außerschulischen Zeiten abgehalten. - Der Kursbesuch wird im entsprechenden Anwesenheitsregister vermerkt. - Es sind nicht mehr als 3 Stunden Abwesenheit von den Unterrichtsstunden der Einheiten A, B, C erlaubt, um zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden. - Falls die Anzahl der Abwesenheiten 3 Stunden übersteigt, muss der gesamte Kurs wiederholt werden. In der Reform wird Verkehrserziehung als eines der sechs Erziehungsbereiche erwähnt, welche das Leben in der Gemeinschaft fördern sollen: Staatsbürgerliche Erziehung, Umwelterziehung, Gesundheitserziehung, Ernährungserziehung, affektive Erziehung eben Verkehrserziehung. Unter Berücksichtigung der neuen rechtlichen Grundlagen, ausgehend vom “D.P.R.” 275/99 welches die Autonomie der Schulen einführt, und vom Rundschreiben MIUR Nr. 62/03, scheint es sinnvoll, die 8 Stunden Erziehung zum sozialen Verhalten (Rundschreiben Transportmin. 30.06.2003) als interdisziplinären Angelpunkt innerhalb des Lehrplans im EOP - unabhängig vom Vorbereitungskurs zur Erlangung des Kleinkraftradscheins - in den Unterricht und an die gesamte Klasse gerichtet einzufügen. Prüfung Um den Befähigungsnachweis für das Lenken von Kleinkrafträdern zu erhalten, muss die Schülerin/der Schüler eine theoretische Prüfung bestehen. Sie wird an der Schule durchgeführt und muss innerhalb eines Jahres nach Abschluss des Kurses und nach Vollendung des 14. Lebensjahres abgelegt werden. Die Prüfungsbögen enthalten zehn Fragen, jede mit drei möglichen Antworten. Davon können - alle drei richtig, - zwei richtig und eine falsch, - eine richtig und zwei falsch, - alle drei falsch sein. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn die Anzahl der falsch beantworteten Fragen vier nicht übersteigt. Die fünfte falsche Antwort entscheidet über den negativen Ausgang der Prüfung. Die Prüfung dauert dreißig Minuten. Am Ende der Prüfung wird den Kandidaten, die die Prüfung bestanden haben, der Befähigungsnachweis ausgestellt. Die Liste der Prüfungsteilnehmer muss, vervollständigt mit den entsprechenden Prüfungsansuchen, drei Wochen vor dem festgelegten Prüfungsdatum beim Amt für Führerscheine und Fahrbefähigungen eingereicht werden. Unterlagen für das Ansuchen um Zulassung zur Prüfung: - Anmeldeformular, mit Kodex der Schule, ausgefüllt in Druckbuchstaben + Fotokopie der Vorderseite; - 2 Fotokopien der Kursteilnahmebestätigung; - 2 Fotokopien der Identitätskarte des Elternteils oder des Erziehungsberechtigten, der das Gesuch unterschrieben hat; - 2 Fotokopie der Identitätskarte des ansuchenden Schülers; - Eine Einzahlungsbestätigung (attestazione) über € 15,00 auf das Postkontokorrent 401398; - Zwei Einzahlungsbestätigungen (attestazione) über € 14,62 auf das Postkontok. 4028; - Ärztliche/s Bescheinigung/Zeugnis mit Stempelmarke zu € 14,62 und eine Fotokopie desselben; - Fotokopie der Steuernummer des Kandidaten; - Beglaubigte Fotokopie der Aufenthaltsgenehmigung für ausländische Schüler (kann vom Schuldirektor beglaubigt werden oder bei der Gemeinde). 7 Jeder Teilnehmerliste müssen in der Reihenfolge der aufgelisteten Namen die jeweiligen Anmeldeformulare beigelegt werden. Änderungen der Ansuchen für die Vormerkung zur Prüfung sind nicht möglich (Hinzufügen oder Weglassen von Kandidaten). Unvollständig ausgefüllte und nicht mit den erforderlichen Unterlagen abgegebene Anmeldeformulare werden nicht angenommen. Die Prüfung kann, bei negativem Ergebnis, im Laufe eines Jahres ab Abschluss des Kurses auch mehrmals wiederholt werden. Dazu müssen aber zwei Einzahlungen - auf Postkontokorrent 4028 (14,62 €) und auf Postkontokorrent 401398 (15,00 €) - erneut durchgeführt werden. Das Anmeldeformular kann nur einreichen, wer in Italien ansässig ist. Zur Prüfung nicht zugelassen sind Kandidaten, die den Kurs seit mehr als einem Jahr abgeschlossen haben. Für Kandidaten mit Dyslexie ist vorgesehen, dass der verantwortliche Koordinator des Kurses während der regulären Prüfungssession die Fragen auf dem Quizbogen vorliest, ohne jedoch Anmerkungen oder Erklärungen abzugeben, und in der Folge auf dem Quizbogen selbst die vom Kandidaten erhaltene Antwort schriftlich festhält. Die Anwendung dieser Vorgangsweise muss im Prüfungsprotokoll neben dem Namen des Kandidaten vermerkt werden. Die Dokumente von abwesenden oder bei der Prüfung zurückgewiesenen Kandidaten werden wieder dem Koordinator der Verkehrserziehung übergeben. Der Kandidat kann zu einer anderen Prüfungssession zugelassen werden. Der Termin wird mit dem Amt für Führerscheine und Fahrbefähigungen festgelegt oder der Kandidat tritt als Privatist an. Die Prüfung wird an den Schulen von einem Beauftragten des Amtes für Führerscheine und Fahrbefähigungen abgenommen, mit Unterstützung des Koordinators der Verkehrserziehung. Eine Abschrift des Prüfungsprotokolls muss nach Prüfungsende dem Koordinator ausgehändigt werden. Der Koordinator der Verkehrserziehung muss bei der Prüfung zugegen sein und dem Prüfungsbeauftragten Beistand leisten. Der für die Prüfung vorgesehene Raum muss bereits für die Abwicklung der Prüfung vorbereitet sein. Die Ansuchen um Prüfungssessionen können nur mittels Fax eingereicht werden: 0471 415454 Das Amt für Führerscheine und Fahrbefähigungen teilt der ansuchenden Schule den Termin für die Prüfungssession rechtzeitig mit. Informationen Amt für Führerscheine und Fahrbefähigungen Anschrift: Crispistraße 10 – 39100 Bozen Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 8.30 von bis 17.30 Uhr Telefon: 0471 415473 – 415458 E - Mail: [email protected] - [email protected] 8 ANSUCHEN UM TEILNAHME AM KURS ZUR ERLANGUNG DES BEFÄHIGUNGSNACHWEISES FÜR DAS LENKEN VON KLEINKRAFTRÄDERN AN DIE DIREKTORIN/DEN DIREKTOR DER SCHULE ………………………………………………………………………………………………………… Die Eltern oder Erziehungsberechtigten der/des Schülerin/Schülers, ansässig in Italien, Name…………………………………………Zuname……………………………………………..... Besucher/in der Klasse………………………………………………………………………………... Geburtsort ………………………………Provinz……………Geburtsdatum…………………........... ERSUCHEN, dass die/der obengenannte Minderjährige am Vorbereitungskurs zur Erlangung des Befähigungsnachweises für das Lenken von Kleinkrafträdern teilnehmen kann. Der angebotene Kurs beinhaltet auch einen Fahrübungstag am Safety Park von Pfatten.. Datum……………………………………. Unterschrift der Eltern oder der Erziehungsberechtigten ………………………………………………………….. 9 NAMENSLISTE FÜR DIE VORMERKUNG ZUR PRÜFUNG ZUR ERLANGUNG DES BEFÄHIGUNGSNACHWEISES FÜR DAS LENKEN VON KLEINKRAFTRÄDERN Prüfung vom……………………………………………………..Vormittag Nachmittag Prüfungssitz………………………………………………...……Anzahl der Kandidaten…………… Registriernummer Zu-und Vorname Kodex der Schule Eergebnis 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 Der/die Unterfertigte erklärt, dass die obgenannten Schüler/innen den Vorbereitungskurs gemäβ den Ministerialprogrammen und den gesetzlichen Bestimmungen, welche die Abwesenheiten regeln, mit Erfolg besucht haben. Datum ……………………..… Abgegeben am………………………… Unterschrift des Koordinators für VE Unterschrift des Beamten ……………………………………..………..… ………… ……………………………… 10 Provincia Autonoma di Bolzano Assessorato ai Trasporti Autonome Provinz Bozen Assessorat für Mobilität TEI LNAHME BESTÄTI GUNG FÜR DEN VORBEREITUNGSKURS ZUR ERLANGUNG DES BEFÄHIGUNGSNACHWEISES gemäß Art. 116 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung Die/der unterfertigte ___________________________________, verantwortliche Lehrperson des Vorbereitungskurses zur Erlangung des Befähigungsnachweises zum Lenken von Kleinkrafträdern, der in der Schule __________________________________________________ mit Sitz in _____________________ Straße ________________________________________ im Zeitraum vom ______________ bis _________________ für eine Gesamtdauer von _____________ Stunden abgehalten wurde, bestätigt - nach Einsichtnahme in das Teilnahmeregister des Vorbereitungskurses laut Art. 2, Abs. 3 des Dekretes vom 30.06.2003-, dass der/die Kandidat/in _______________________________________________ Steuernummer ___________________, geboren am _________________ in ____________________, wohnhaft in ____________________, Straße ________________________________, eingeschrieben im Teilnahmeregister mit Nummer ______________, den obgenannten Vorbereitungskurs besucht hat und dass: die drei zugelassenen Abwesenheitsstunden nicht überschritten worden sind und sie/er somit zur Prüfung zugelassen ist; der/die Kandidat/in in dieser Schule am ______________ die Prüfung zur Erlangung des Befähigungsnachweises zum Lenken von Kleinkrafträdern nicht bestanden hat. Laut den geltenden Bestimmungen kann der/die Kandidat/in innerhalb eines Jahres ab __________________ (Datum des Kursabschlusses) die Prüfung ablegen bzw. wiederholen. Der Unterzeichner übernimmt laut geltenden Bestimmungen die gesetzliche Verantwortung für das oben Erklärte. Der/die Koordinator/in der Verkehrserziehung Stempel der Schule Datum:_____________________ _________________________________ 11 Autonome Provinz Bozen Südtirol Provincia Autonoma di Bolzano Alto Adige ASSESSORATO ALLA MOBILITA’ ASSESSORAT FÜR MOBILITÄT Amt für Führerscheine und Fahrbefähigungen Ufficio patenti e abilitazioni di guida INFORMATIONSBLATT DER SCHULEN FÜR DIE KKR-PRÜFUNG BEZEICHNUNG DER SCHULE_____________________________________________________ KODEX C______________ Nr. TEL.____________________ E- MAIL ____________________ ANZAHL DER SCHÜLERINNEN/SCHÜLER, DIE DIE PRÜFUNG ABLEGEN: ___________ ABSCHLUSSDATUM DES KURSES:__________________ KANN DIE SCHULE RÄUME FÜR DIE PRÜFUNG ZUR VERFÜGUNG STELLEN? JA NEIN ANZAHL DER PLÄTZE: _______ GEWÜNSCHTER ZEITRAUM für die PRÜFUNG VOM _____________BIS ______________ MIT AUSNAHME FOLGENDER TAGE:______________________________________________ NAME DES VERANTWORTLICHEN DER VERKEHRHRSERZIEHUNG: ________________________________________________________________________________ FÜR DRINGENDE MITTEILUNGEN ERREICHBAR UNTER TEL. Nr. ____________________ ODER E-MAIL___________________________________________________________________ Die Direktorin/Der Direktor evtl. i.V. die Koordinatorin/der Koordinator für VE …………………………......................... Amt für Führerscheine und Fahrbefähigungen - Anschrift: Crispistraße 10 – Bozen Telefon: 0471 415473 – 415458 E - Mail: [email protected] - [email protected] An das Amt für Führerscheine und Fahrbefähigungen schicken, aus organisatorischen Gründen mindestens 4 Wochen vor der Prüfungstermin. Die Ansuchen um Prüfungssessionen können nur mittels Fax eingereicht werden: 0471 415454 12 CIG BZ/A ______________________ / ____ AUSSENPROTOKOLL UND DATUM / PROTOCOLLO ESTERNO E DATA Autonome Provinz Bozen Südtirol SCHULKODEX COD. SCUOLA Provincia Autonoma di Bolzano Alto Adige ASSESSORATO ALLA MOBILITA’ ASSESSORAT FÜR MOBILITÄT Amt für Führerscheine und Fahrbefähigungen Ufficio patenti e abilitazioni di guida ANSUCHEN UM AUSSTELLUNG DES BEFÄHIGUNGSNACHWEISES FŰR DAS LENKEN VON KLEINKRAFTRÄDERN DOMANDA PER IL RILASCIO DEL CERTIFICATO DI IDONEITA’ PER LA GUIDA DEI CICLOMOTORI omissis Das Formular ist erhältlich bei: Schulämtern oder beim Amt für Führerscheine und Fahrbefähigungen – Crispistraße 10 – 39100 Bozen Telefon: 0471 415473 – 415458 E-Mail: [email protected] - [email protected] 13 ORGANISATION Schulübergreifende Kurse Die einzelnen Schulen können die Kurse schulübergreifend organisieren: - vertikal – Sekundarschule ersten Grades und Sekundarschule zweiten Grades und/oder Berufsschule - horizontal – unter Sekundarschulen ersten Grades unter Sekundarschulen zweiten Grades Finanzierung Die Kurse finden während des Schuljahres kostenlos an Sekundarschulen ersten und zweiten Grades, staatlich und privat, sowie an den Berufsschulen statt. Sie werden vom Assessorat für Mobilität finanziert. 14 DAS KURSPROGRAMM Ziele Die Grundregeln der Straßenverkehrsordnung in Bezug auf die häufigsten und wichtigsten Verkehrssituationen kennen und anwenden können. Die Bedeutung der Verkehrszeichen in bestimmten Situationen erkennen. Unter Beweis stellen, dass man ein korrektes und verantwortungsbewusstes Verhalten als Benutzer mechanischer Fortbewegungsmittel (Kleinkraftrad) im Straßenverkehr erlernt hat. Die verschiedenen Verkehrssituationen erkennen und bewerten und sich im Straßenverkehr ohne Risiko für sich selbst und andere bewegen können, im Bewusstsein der Gefahren, die durch eigenes oder Fremdverschulden auftreten könnten. Um das oft negative psychologische Verhältnis Mensch-Maschine wissen (Narzissmus, Machtinstinkt, Verherrlichung des Fortbewegungsmittels). Über die Schäden Bescheid wissen, die dem Menschen durch den von Kraftfahrzeugen erzeugten Lärm und Luftverschmutzung zugefügt werden und das Bewusstsein entwickeln, dass die ausschließliche Fortbewegung mit Motorfahrzeugen Stress und körperlichen Verfall bedingen können. Unter Beweis stellen, dass man die physischen Einflussfaktoren kennt, die im Straßenverkehr Gefahr und Schaden verursachen können (Essgewohnheiten, Medikamente, die das Reaktionsvermögen beeinflussen, Drogen, Alkohol, usw.). Inhalte: Modul A – Dauer 4 Einheiten zu je 1 Stunde VERHALTENSREGELN – 2 Unterrichtseinheiten (UE.) pro Halbtag UE.1: Vorfahrtsregeln Allgemeines Vorfahrtsrecht; Regeln und Verhalten an Kreuzungen Ausfahrt aus Garagen oder Parkplätzen Rechtsquellen: Straßenverkehrsordnung, Artikel: 145 UE.2: Verhaltensregeln Geschwindigkeit Position des Fahrzeugs auf der Straße Überholvorgang Sicherheitsabstand Links und rechts einbiegen Fahrspurwechsel und Fahrtrichtungswechsel Anhalten und parken Transport von Personen, Tieren und Sachen Rechtsquellen: Straßenverkehrsordnung, Artikel: 141, 142, 143, 148, 149, 154, 157, 158, 170 UE.3: Unfallursachen und Verhalten nach Verkehrsunfällen; Versicherung; Schutz des Lebens und gemeinschaftliches Zusammenleben Wettfahren Straßenzustand Witterungsverhältnisse Verkehrslage Sichtweite Sicheres Verhalten in unvorhergesehenen Situationen Kleidung des Fahrzeuglenkers Bremsweg und Anhalteweg 15 Behinderung des Verkehrs Nichtbeachtung der Regeln, Unerfahrenheit, Unvorsicht Verhalten in Kurven Personentransport Versicherungspflicht für Motorfahrzeuge Absichern des Unfallortes Pflicht zur Zeugenaussage bei Verkehrsunfällen Pflicht, bei Unfällen mit Verletzten die Sicherheitsbeamten zu verständigen Rechtsquellen: Straßenverkehrsordnung, Artikel: 192, 193, 189, Gesetz 24. Dezember 1969, Nr. 990 UE.4: Bauteile des Kleinkraftrades und ihre Funktion; das Fahren eines Kleinkraftrads und Verwendung des Helms Lichtsignal- und Beleuchtungsvorrichtungen des Fahrzeugs Hupe Reifen Fahrposition Stabilität des Fahrzeugs Bremsen Rückspiegel Instandhaltung des Kleinkraftrads „Auffrisieren“ des Kleinkraftrads Schalldämpfer Sturzhelm Erforderliche Dokumente zum Fahren Verbot, Handys und Walkman zu verwenden Verhalten der anderen Straßenbenutzer Rechtsquellen: Straßenverkehrsordnung, Artikel: 152, 153, 171, 172 Einheiten 3 und 4 werden im Fahrsicherheitszentrum abwechselnd mit den Fahrübungen durchgeführt. Modul B - Dauer 6 Einheiten zu je 1 Stunde VERKEHRSZEICHEN –– 2 Unterrichtseinheiten (UE.) pro Halbtag UE.1: Gefahrenzeichen und Vorfahrtszeichen Zeichen auf der Straße Farbe und Form der Gefahrenzeichen Abstand zwischen Zeichen und angezeigter Gefahr Zeichen: Verformte Fahrbahn – Kuppe – Querrinne - Gefährliche Kurve - Gefährliche Doppelkurve Bahnübergang mit und ohne Schranken – Straßenbahn – Fußgängerüberweg – Radüberweg Gefährliches Gefälle - Gefährliche Steigung – Straßenengen - Schleudergefahr Unbefahrbares Bankett - Achtung Kinder - Gefährlicher Gegenverkehr – Steinschlag Ampel – Seitenwind – Baustelle – Vorfahrtsrecht - Vorfahrt geben - Einmündung - STOPP Ankündigung anzuhalten und Vorfahrt zu geben Vorfahrt geben bei wechselndem Einbahnverkehr Vorfahrtsrecht bei wechselndem Einbahnverkehr UE.2: Verbotszeichen Zeichen: Durchfahrtsverbot – Einfahrverbot – Überholverbot – Höchstgeschwindigkeit 16 Hupverbot - Durchgehverbot für Fußgänger - Durchfahrtsverbot für Radfahrer Freie Fahrt - Ende der Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung - Ende des Überholverbotes Halteverbot – Parkverbot - Autorisierter Parkplatz UE.3: Gebotszeichen Zeichen: Vorgeschriebene Fahrtrichtungen - Ankündigung vorgeschriebener Fahrtrichtungen Kreisverkehr – Mindestgeschwindigkeit – Fußgängerweg – Radweg Fußgänger- und Radweg - Halt Polizei UE.4: Hinweiszeichen und Zusatzzeichen Zeichen: Entfernung – Ausdehnung – Gültigkeit - Anfang, Fortsetzung, Ende – Unfall Überschwemmungsgefahr - Schleudergefahr wegen Regen – Absperrschranken Richtungstafeln - Gebotene Vorbeifahrt für Fahrzeuge – Einbahnverkehr Fußgängerzone - Verkehrsberuhigte Zone – Fußgängerüberweg – Radüberweg Gebrauch der Fahrspuren UE.5: Ampeln, Horizontale Verkehrszeichen Zeichen: Ampeln – Blinklichter - Weiße Längslinien - Gelbe Längslinien – Richtungspfeile Verkehrsinseln - Begrenzungen der Bushaltestellen – Fußgängerüberweg Zeichen für Bahnübergang – Haltelinie - Radüberweg Rechtsquellen: Straßenverkehrsordnung, Artikel: 38, 39 Durchführungsbestimmungen der Straßenverkehrsordnung, Artikel: von 105 bis 114 UE.6: Anhalten, Parken und Straßenbezeichnungen Definitionen von Straße und Verkehr Rechtsquellen: Straßenverkehrsordnung, Artikel: 3, 175 Modul C - Dauer 2 Einheiten zu je 1 Stunde Erziehung zum Rechtsbewusstsein – beide UE. an einem Halbtag UE.1: Wert und Notwendigkeit der Regeln, Umweltschutz Rechtliche Grundlagen des Straßenverkehrs Pflichten gegenüber Sicherheitsbeamten Zivilrechtliche und strafrechtliche Haftung Verantwortung des Kleinkraftradbesitzers und das Solidaritätsprinzip Nichtbeachtung der Regeln Vorfahrtsrecht der Fahrzeuge im dringenden Einsatz Anzeige von Verlust oder Diebstahl der Dokumente Warnen vor einer Gefahr auf der Straße Verweigerte Hilfeleistung Lärmbelästigung Luftverschmutzung Entsorgen von Altöl Rechtsquellen: Straßenverkehrsordnung, Artikel: 140, 155, 156, 192, 195, 196, 210, 215, 217 Strafgesetzbuch, Artikel: 593 UE.2: Gesundheit Psychischer und körperlicher Zustand des Fahrers Folgen des Alkoholkonsums Folgen des Drogenkonsums Rechtsquellen: Straßenverkehrsordnung, Artikel: 115, 186, 187 17 ORGANISATION DER LERNEINHEITEN 1. Lektion Modul B - Verkehrszeichen 2 Stunden UE.1 Gefahrenzeichen und Vorfahrtszeichen 2. Lektion Modul B - Verkehrszeichen 2 Stunden UE.2 Verbotszeichen UE.3 Gebotszeichen 3. Lektion Modul B - Verkehrszeichen 2 Stunden UE.4 Hinweiszeichen und Zusatzzeichen UE.5 Ampeln, horizontale Einzeichnungen UE.6 Anhalten, Parken und Definitionen der Straße 2 Stunden UE.3+ 4 Teile des Kleinkraftrades und ihr Gebrauch; Verhalten beim Fahren eines Kleinkraftrades und Verwendung des Helms Unfallursachen und Verhalten nach einem Unfall; Versicherung; Achtung vor dem Leben und soziales Verhalten 2 Stunden UE.1 Vorfahrtsregeln UE.2 Verhalten im Verkehr 4. Lektion Modul A - Verhaltensregeln ( am Safety Park durchgeführt ) 5. Lektion Modul A - Verhaltensregeln 6. Lektion Modul C - Erziehung zur 1 Stunde Achtung vor dem Gesetz UE.1 Wert und Notwendigkeit von Regeln und Umweltschutz Modul C - Erziehung zur Achtung vor dem Gesetz UE.2 Die Gesundheit 1 Stunde Werden mehrere unterrichtende Personen für ein und denselben Kurs eingesetzt, müssen die erzieherischen Maßnahmen koordiniert werden. LEHRMITTEL Multimediales Unterrichtsprogramm für die Lehrer „Die Verkehrserziehung und der Befähigungsnachweis für das Lenken von Kleinkrafträdern“ - Educa2003 Die Handreichung „Mit Verantwortung unterwegs“ 18 FAHRÜBUNGEN MIT KLEINKRAFTRÄDERN AM SAFETY PARK - PFATTEN VORWORT Der Befähigungsnachweis zum Lenken von Kleinkrafträdern stellt die Erlaubnis dar, dieses Verkehrsmittel auf der Straße zu benützen ohne den Nachweis, beim Fahren auch ausreichend Herrschaft über das zweirädrige Fahrzeug zu haben. Auch wenn es von den gegenwärtigen Verfügungen nicht vorgesehen ist, bedeutet dies, dass eine ausschließlich theoretische Vorbereitung durch theoretisch/praktische Übungen vervollständigt werden sollte, so wie es bei der Erlangung des Führerscheins für das Lenken von Kraftfahrzeugen erfolgt – aus ganz offensichtlichen Gründen zusätzlicher Schulung zur Verkehrssicherheit. Aus dieser Sicht heraus werden im Schuljahr 2008-2009 die praktischen Übungen am Safety Park – Pfatten durchgeführt. Die Übungen werden als ganztägiger Kurs an alle Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Vorbereitungskurses angeboten. Um Leerlaufstellen zu vermeiden, werden in den Fahrübungen zwei Einheiten des Moduls A eingebunden. Beginn ist etwa 9.00 Uhr und endet ca. um 16.30 Uhr. Die Buskosten werden vom Assessorat für Mobilität übernommen. Der Bus kann bis zu 54 Personen fassen. Damit er voll ausgelastet wird, kann es vorkommen, dass eine Zusammenlegung von zwei oder drei Kursen notwendig ist. DAS KURSPROGRAMM Ziele: Aneignung der Grundlagen der Fahrtechnik mit dem Kleinkraftrad sowie eines korrekten und sicheren Fahrverhaltens. Inhalte: Theoretischer Teil: Modul A - Verhaltensregeln ( am Safety Park durchgeführt ) 2 Stunden UE.3+ 4 Teile des Kleinkraftrades und ihr Gebrauch; Verhalten beim Fahren eines Kleinkraftrades und Verwendung des Helms Unfallursachen und Verhalten nach einem Unfall; Versicherung; Achtung vor dem Leben und soziales Verhalten Gesetzliche Grundlage: Straßenverkehrsordnung, art. 152, 153, 171, 173 Praktischer Teil ( am Safety Park durchgeführt ): Um die vorgesehenen praktischen Übungen zu bewältigen, darf jede Schülerin und jeder Schüler ca. 3,5 Stunden unter ständiger Anleitung und Betreuung eines Instruktors mit dem Kleinkraftrad fahren. Die Inhalte des praktischen Teils des Unterrichts betreffen ausschließlich individuelle Fahrstunden: „Handling“ des Fahrzeugs – Gleichgewichtsübungen, Abbremsen bei guter und schlechter Straßenhaftung, Abbremsen im Notfall – Feststellen und Überdenken eventueller Fehler – Grundlagen des „sicheren Fahrens“. 19 Unter anderem werden auch die folgenden Übungen durchgeführt: SLALOM 1.1 Vorbereiten der Übung 5 Kunststoffkegel auf einer geraden Linie im Abstand von jeweils 4 m aufstellen. 1.2 Durchführen der Übung Der Kandidat muss zwischen den Kegeln durchfahren, ohne sich zu weit von denselben zu entfernen 1.3 Fehler Einen oder mehrere Kegel umwerfen – einen Kegel auslassen - sich zu weit von den Kegeln entfernen – einen Fuß am Boden aufsetzen – zu viel Zeit benötigen – durch unkoordiniertes Fahren einen unsicheren Umgang mit dem Fahrzeug zeigen. 20 ACHTER 2.1 Vorbereiten der Übung 2 Kegel in einer Entfernung von 8 m aufstellen Rund um die beiden Kegel in einem Abstand von 3,5 m je 5 weitere Kegel aufstellen, so dass die beidseitig seitlich aufgestellten Kegel zum mittleren einen Winkel von 60° bilden. 2.2 Durchführung der Übung Der Kandidat muss um die beiden in der Mitte aufgestellten Kegel eine möglichst gleichmäßige Acht fahren, ohne dabei die durch die äußeren Kegel abgegrenzte Fläche zu verlassen. 2.3 Fehler Einen oder mehrere Kegel umwerfen – eine ungleichmäßige Acht fahren – einen Fuß auf den Boden setzen – zu viel Zeit benötigen - durch unkoordiniertes Fahren einen unsicheren Umgang mit dem Fahrzeug zeigen 21 SCHMALSPUR 3.1 Vorbereiten der Übung Kegel auf zwei geraden parallelen Linien in 50 cm Entfernung zueinander aufstellen und so eine 6 m lange Schmalspur bilden, dessen Breite jene der verwendeten Kleinkrafträder auf der Höhe der Kegel plus 30 cm beträgt. 3.2 Durchführen der Übung Der Kandidat muss die Schmalspur mit niedriger Geschwindigkeit durchfahren 3.3 Fehler Einen oder mehrere Kegel umwerfen – einen Fuß am Boden aufsetzen 22 ABBREMSEN 4.1 Vorbereitung der Übung Am Ende einer 25 m langen Anfahrstrecke werden 4 Kegel in einem Abstand von jeweils 1 m zueinander zu einem Quadrat aufgestellt 4.2 Durchführung der Übung Der Kandidat, welcher die 25 m lange Anfahrstrecke befährt, sollte so bremsen, dass er mit dem Vorderrad möglichst im Zentrum des Kegelquadrates stehen bleibt. 4.3 Fehler Mit dem Vorderrad des Kleinkraftrades vor dem Kegelquadrat stehen bleiben – mit dem Vorderrad des Kleinkraftrades hinter dem Kegelquadrat stehen bleiben – Unkoordinierte Fahrweise. 23 TERMINE 13.10.2008 Abgabe des Anmeldebogens zum Kurs „Befähigungsnachweis zum Lenken von Kleinkrafträdern seitens der Schuldirektionen und Berufsschulen an den Koordinator des Projektes. 20.10.2008 Gruppen von 25 Schülern. Sollte die Anzahl der eingeschriebenen Schüler die Bildung einer Gruppe nicht ermöglichen, kann der Kurs auch schulübergreifend in Zusammenarbeit mit einer anderen Schule angeboten werden. Bis zu diesem Datum nehmen die Fahrschulen Kontakt mit den Koordinatoren der Verkehrserziehung (oder auch umgekehrt) auf, um die Kurse „Befähigungsnachweis für das Lenken von Kleinkrafträdern“ und die Fahrübungen zu organisieren und Termine und Uhrzeiten festzulegen. Die Vorbereitungskurse beginnen an Sekundarschulen zweiten Grades und an den Berufsschulen, u. z. sobald als möglich! Bevor die Schülerinnen und Schüler die praktischen Übungen am Safety Park durchführen können, müssen die Fahrschullehrer mindestens zwei bis vier Stunden Theorieunterricht in der Schule abgehalten haben. Von den Schulen zur Verfügung gestellt: Klassenräume und Videoprojektoren Es nehmen diejenigen Schüler teil, die an der Sekundarschule ersten Grades nicht oder nur teilweise den Kurs zur Erlangung des „Befähigungsnachweises für das Lenken von Kleinkrafträdern“ besucht oder abgeschlossen haben. Sie müssen in Italien ansässig und unter 18 Jahre alt sein. Ende der Kurse „Befähigungsnachweis für das Lenken von Kleinkrafträdern“ für die Sekundarschulen zweiten Grades und die Berufsschulen und, soweit vorgemerkt, Beginn der Prüfungssession zur Erlangung des Befähigungsnachweises. 31.01.2009 Von den Schulen zur Verfügung gestellt: Klassenräume Beginn der Kurse „Befähigungsnachweis für das Lenken von Kleinkrafträdern“ an Sekundarschulen ersten Grades. Bevor die Schülerinnen und Schüler die praktischen Übungen am Safety Park durchführen können, müssen die Fahrschullehrer mindestens zwei bis vier Stunden Theorieunterricht in der Schule abgehalten haben. 01.02.2009 Von den Schulen zur Verfügung gestellt: Klassenräume und Videoprojektoren Es nehmen diejenigen Schüler teil, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und die Dreizehnjährigen, die das 14. Lebensjahr im laufenden Schuljahr vollenden und in Italien ansässig sind. Ende der Kurse „Befähigungsnachweis für das Lenken von Kleinkrafträdern“ an Sekundarschulen ersten Grades und, soweit vorgemerkt, Beginn der Prüfungssession zur Erlangung des Befähigungsnachweises. 30.04.2009 Von den Schulen zur Verfügung gestellt: Klassenräume 24 ANMELDEBOGEN FÜR DEN VORBEREITUNGSKURS zum Erlangen des BEFÄHIGUNGSNACHWEISES FÜR KLEINKRAFTRÄDER DEUTSCHES SCHULAMT □ Mittelschule DEUTSCHE und LADINISCHE BERUFSBILDUNG □ Oberschule □ Bezeichnung der Schule:………………………………………………………………………………………………….. ………………………………………………………………………………Telefonnummer:…………………………… Für die Kurse verantwortlicher Koordinator:…………………………………….………………………………….. ………………………………………………………………………………Telefonnummer:…………………………… E-Mail ………………………………………………………………………………:……………………………..……… Anzahl der Gruppen und der Schülerinnen/Schüler, die am Kurs teilnehmen werden Gruppen: …………… Anzahl der Teilnehmerinnen/Teilnehmer: ………………… Modul A –– Verhaltensregeln: Dauer 4 Stunden zwei Stunden in der Schule und zwei St. am Safety Park □ ja □ nein Modul B – Verkehrszeichen – Dauer 6 Stunden, 2 Unterrichtseinheiten / Halbtag □ ja □ nein Modul C – Rechtsbewusstsein – Dauer 2 Stunden, an einem Halbtag □ ja □ nein Lehrausflug am Safety Park – Dauer 9.00 bis 16.30 Uhr □ ja □ nein (Die Fahrtkosten werden vom Ass. für Mobilität übernommen) Verpflegung: Die Kursteilnehmerinnen und –teilnehmer können selbst Proviant mitnehmen oder sie können sich im Restaurant des Safety Parks belegte Brötchen und ein Getränk kaufen (ca.3,50 €) Die Fahrschullehrer werden gemeinsam mit den Koordinatorinnen oder Koordinatoren der Verkehrserziehung die Termine für die Unterrichtseinheiten des Vorbereitungskurses sowie den Termin der Fahrübungen vereinbaren. Die Schule stellt für den Vorbereitungskurs einen geeigneten Raum mit einem Datenprojektor zur Verfügung. Die Direktorin/Der Direktor evtl. i.V. die Koordinatorin/der Koordinator der VE …………………….............................………… Anmerkungen: Abgabetermin: 13.10.2008 An Verkehrserziehung des Schulamtes - als E-Mail oder Fax schicken!! [email protected] Fax 0471 417669 25 ANMELDEBOGEN FÜR DEN VORBEREITUNGSKURS zum Erlangen des BEFÄHIGUNGSNACHWEISES FÜR KLEINKRAFTRÄDER LADINISCHES SCHULAMT □ Mittelschule □ Oberschule Bezeichnung der Schule:…………………………………………………………………………… ………………………………………………………………Telefonnummer:…………………….. Für die Kurse verantwortlicher Koordinator:…………………………………….………………. ………………………………………………………………Telefonnummer:……………………... E-Mail ………………………………………………………………………………:…………………………… Anzahl der Gruppen und der Schülerinnen/Schüler, die am Kurs teilnehmen werden Gruppen: …………… Anzahl der Teilnehmerinnen/Teilnehmer: ………………… Modul A –– Verhaltensregeln: Dauer 4 Stunden zwei Stunden in der Schule und zwei St. am Safety Park □ ja □ nein Modul B – Verkehrszeichen – Dauer 6 Stunden, 2 Unterrichtseinheiten / Halbtag □ ja □ nein Modul C – Rechtsbewusstsein – Dauer 2 Stunden, an einem Halbtag □ ja □ nein Lehrausflug am Safety Park – Dauer 9.00 bis 16.30 Uhr □ ja □ nein (Die Fahrtkosten werden vom Ass. für Mobilität übernommen) Verpflegung: Die Kursteilnehmerinnen und –teilnehmer können selbst Proviant mitnehmen oder sie können sich im Restaurant des Safety Parks belegte Brötchen und ein Getränk kaufen (ca.3,50 €) Die Fahrschullehrer werden gemeinsam mit den Koordinatorinnen oder Koordinatoren der Verkehrserziehung die Termine für die Unterrichtseinheiten des Vorbereitungskurses sowie den Termin der Fahrübungen vereinbaren. Die Schule stellt für den Vorbereitungskurs einen geeigneten Raum mit einem Datenprojektor zur Verfügung. Die Direktorin/Der Direktor evtl. i.V. die Koordinatorin/der Koordinator der VE …………………….............................………… Anmerkungen: Abgabetermin: 13.10.2008 An Herrn Kastlunger Lois - als E-Mail oder Fax schicken!! [email protected] Fax 0471 839972 26 ANMELDEBOGEN FÜR DEN VORBEREITUNGSKURS zum Erlangen des BEFÄHIGUNGSNACHWEISES FÜR KLEINKRAFTRÄDER LAND-, FORST- UND HAUSWIRTSCHFTLICHE BERUFSBILDUNG Bezeichnung der Schule:…………………………………………………………………………… ………………………………………………………………Telefonnummer:…………………….. Für die Kurse verantwortlicher Koordinator:…………………………………….………………. ………………………………………………………………Telefonnummer:……………………... E-Mail ………………………………………………………………………………:…………………………… Anzahl der Gruppen und der Schülerinnen/Schüler, die am Kurs teilnehmen werden Gruppen: …………… Anzahl der Teilnehmerinnen/Teilnehmer: ………………… Modul A –– Verhaltensregeln: Dauer 4 Stunden zwei Stunden in der Schule und zwei St. am Safety Park □ ja □ nein Modul B – Verkehrszeichen – Dauer 6 Stunden, 2 Unterrichtseinheiten / Halbtag □ ja □ nein Modul C – Rechtsbewusstsein – Dauer 2 Stunden, an einem Halbtag □ ja □ nein Lehrausflug am Safety Park – Dauer 9.00 bis 16.30 Uhr □ ja □ nein (Die Fahrtkosten werden vom Ass. für Mobilität übernommen) Verpflegung: Die Kursteilnehmerinnen und –teilnehmer können selbst Proviant mitnehmen oder sie können sich im Restaurant des Safety Parks belegte Brötchen und ein Getränk kaufen (ca.3,50 €) Die Fahrschullehrer werden gemeinsam mit den Koordinatorinnen oder Koordinatoren der Verkehrserziehung die Termine für die Unterrichtseinheiten des Vorbereitungskurses sowie den Termin der Fahrübungen vereinbaren. Die Schule stellt für den Vorbereitungskurs einen geeigneten Raum mit einem Datenprojektor zur Verfügung. Die Direktorin/Der Direktor evtl. i.V. die Koordinatorin/der Koordinator der VE …………………….............................………… Anmerkungen: Abgabetermin: 13.10.2008 An Herrn Helmut Eisendle - als E-Mail oder Fax schicken!! [email protected] Fax 0471 415060 27 BOGEN FÜR DIE ERHEBUNG DER Daten ZU DEN PRÜFUNGSERGEBNISSEN und VORBEREITUNGSKURSEN □ DEUTSCHES SCHULAMT □ Mittelschule □ Oberschule □ DEUTSCHE UND LADINISCHE BERUFSBILDUNG Bezeichnung der Schule:……………………………………………………………………………. Koordinatorin / Koordinator für VE …….:………………….…………………………………..... ……………………………………………………………………………………………….………... Befähigungsnachweis für das Lenken von Kleinkrafträdern Anzahl der Schülergruppen, die am Kurs teilgenommen haben ............... Anzahl der Schüler/innen, die am Vorbereitungskurs teilgenommen haben ............... Anzahl der Schüler/innen, die angetreten sind ............... Anzahl der Schüler/innen, die die Prüfung bestanden haben ............... Anzahl der Schüler/innen, die die Prüfung nicht bestanden haben ............... Anzahl der Schüler/innen, die bei der Prüfung abwesend waren ............... Anzahl der Schüler/innen, welche die Prüfung mit Null oder einem Fehler bestanden haben (Auszufüllen auf Grundlage der Prüfungsprotokolle) ............... Referenten bei den Kursen (12 Stunden) (4) Lehrpersonen (5) Fahrschullehrer/innen Fachkräfte der Polizei (6) Fachkräfte der Carabinieri Fachkräfte der Finanzwache Andere Fachkräfte (7) In welchen Bereichen finden fächerübergreifende Einheiten statt (8 St.) (8) Bereich: Sprachen Bereich: Mathematik / Naturwissenschaft Bereich: Technik / Informatik Bereich: Geschichte / Geografie Bereich: Kunst / Motorik Anzahl der Schüler/innen, die an den Fahrübungen teilgenommen haben ............... Die Direktorin / der Direktor evtl. i.V. die Koordinatorin/der Koordinator für VE ………………………………..……. Nach der Prüfung zur Erlangung des Befähigungsnachweises für das Lenken von Kleinkrafträdern an die Verkehrserziehung des Schulamtes schicken! [email protected] Fax 0471 417669 28 BOGEN FÜR DIE ERHEBUNG DER Daten ZU DEN PRÜFUNGSERGEBNISSEN und VORBEREITUNGSKURSEN □ Ladinisches SCHULAMT □ Mittelschule □ Oberschule Bezeichnung der Schule:……………………………………………………………………………. Koordinatorin / Koordinator für VE …….:………………….…………………………………..... ……………………………………………………………………………………………….………... Befähigungsnachweis für das Lenken von Kleinkrafträdern Anzahl der Schülergruppen, die am Kurs teilgenommen haben ............... Anzahl der Schüler/innen, die am Vorbereitungskurs teilgenommen haben ............... Anzahl der Schüler/innen, die angetreten sind ............... Anzahl der Schüler/innen, die die Prüfung bestanden haben ............... Anzahl der Schüler/innen, die die Prüfung nicht bestanden haben ............... Anzahl der Schüler/innen, die bei der Prüfung abwesend waren ............... Anzahl der Schüler/innen, welche die Prüfung mit Null oder einem Fehler bestanden haben (Auszufüllen auf Grundlage der Prüfungsprotokolle) ............... Referenten bei den Kursen (12 Stunden) (4) Lehrpersonen (5) Fahrschullehrer/innen Fachkräfte der Polizei (6) Fachkräfte der Carabinieri Fachkräfte der Finanzwache Andere Fachkräfte (7) In welchen Bereichen finden fächerübergreifende Einheiten statt (8 St.) (8) Bereich: Sprachen Bereich: Mathematik / Naturwissenschaft Bereich: Technik / Informatik Bereich: Geschichte / Geografie Bereich: Kunst / Motorik Anzahl der Schüler/innen, die an den Fahrübungen teilgenommen haben ............... Die Direktorin / der Direktor evtl. i.V. die Koordinatorin/der Koordinator für VE __________________________________________ Nach der Prüfung zur Erlangung des Befähigungsnachweises für das Lenken von Kleinkrafträdern an Herrn Lois Kastlunger schicken! [email protected] Fax 0471 839972 29 BOGEN FÜR DIE ERHEBUNG DER Daten ZU DEN PRÜFUNGSERGEBNISSEN und VORBEREITUNGSKURSEN LAND-, FORST- UND HAUSWIRTSCHFTLICHE BERUFSBILDUNG Bezeichnung der Schule:……………………………………………………………………………. Koordinatorin / Koordinator für VE …….:………………….…………………………………..... ……………………………………………………………………………………………….………... Befähigungsnachweis für das Lenken von Kleinkrafträdern Anzahl der Schülergruppen, die am Kurs teilgenommen haben ............... Anzahl der Schüler/innen, die am Vorbereitungskurs teilgenommen haben ............... Anzahl der Schüler/innen, die angetreten sind ............... Anzahl der Schüler/innen, die die Prüfung bestanden haben ............... Anzahl der Schüler/innen, die die Prüfung nicht bestanden haben ............... Anzahl der Schüler/innen, die bei der Prüfung abwesend waren ............... Anzahl der Schüler/innen, welche die Prüfung mit Null oder einem Fehler bestanden haben (Auszufüllen auf Grundlage der Prüfungsprotokolle) ............... Referenten bei den Kursen (12 Stunden) (4) Lehrpersonen (5) Fahrschullehrer/innen Fachkräfte der Polizei (6) Fachkräfte der Carabinieri Fachkräfte der Finanzwache Andere Fachkräfte (7) In welchen Bereichen finden fächerübergreifende Einheiten statt (8 St.) (8) Bereich: Sprachen Bereich: Mathematik / Naturwissenschaft Bereich: Technik / Informatik Bereich: Geschichte / Geografie Bereich: Kunst / Motorik Anzahl der Schüler/innen, die an den Fahrübungen teilgenommen haben ............... Die Direktorin / der Direktor evtl. i.V. die Koordinatorin/der Koordinator für VE ………………………………..……. Nach der Prüfung zur Erlangung des Befähigungsnachweises für das Lenken von Kleinkrafträdern an Herrn Helmut Eisendle schicken! [email protected] Fax 0471 415060 30