Der Koordinator der Verkehrserziehung

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Abteilung 38
Mobilität
Amt für Führerscheine und Fahrbefähigungen
Ripartizione 38
Mobilità
Ufficio patenti e abilitazioni di guida
VERKEHRSERZIEHUNG
FEDERAZIONE MOTOCICLISTICA ITALIANA DELEGAZIONE PROVINCIALE BOLZANO - BOZEN
ITALIENISCHER MOTORRADVERBAND – SEKTION BOZEN
SÜDTIROLER FAHRSCHULVEREINIGUNG - CONSORZIO AUTOSCUOLE RIUNITE
BEFÄHIGUNGSNACHWEIS FÜR DAS LENKEN VON
KLEINKRAFTRÄDERN
1
VORWORT
Im Vorhaben, einen Schüler zu bilden, bedeutet
Verkehrserziehung, ihn zu zivilem und demokratischem
Zusammenleben
zu
erziehen
und
fordert
Verhaltensmodelle nicht nur eines Einzelnen, sondern all
derer gemeinsam zu erstellen, die eine ordentliche
Ausbildung im Rahmen der Verkehrserziehung fördern
möchten.
Die Schule bietet sich besonders gut an, um über
gemeinschaftliches Miteinander nachzudenken und ist
somit der geeignetste Rahmen, um Jugendliche durch
Nachforschungen und praktische Übungen mit realen,
als unbedingt nötig zu erachtenden Verhaltensregeln
vertraut zu machen, die letztendlich dazu dienen, das
Leben zu schützen.
Um diese Ziele zu erreichen, ist es nötig, ein Projekt für
Verkehrserziehung anzuwenden, das ein ständiges
Dazulernen ermöglicht, von früher Jugend bis zum Erhalt
des Führerscheins, angepasst an das jeweilige Alter und
die Fähigkeiten der Schüler.
2
INHALT
BEFÄHIGUNGSNACHWEIS FÜR DAS LENKEN VON KLEINKRAFTRÄDERN
VORWORT
DER BEFÄHIGUNGSNACHWEIS FÜR KLEINKRAFTRÄDER AN DER SCHULE
S. 5
GESETZLICHE GRUNDLAGEN
DIE KURSE
Wer bietet die Kurse an?
Wer darf mitmachen?
Wer darf die Kurse abhalten?
Koordinator für Verkehrserziehung
Dauer der Kurse
Prüfung
Informationen
Gesuch um Teilnahme am Kurs
Namensliste für die Vormerkung zur Prüfung
Teilnahmebestätigung
Informationsblatt der Schulen für die KKR-Prüfung
Ansuchen zur Erlangung des Befähigungsnachweises
S. 6
ORGANISATION
Schulübergreifende Kurse
Die Finanzierung
S. 14
DAS KURSPROGRAMM
Ziele
Inhalte
S. 15
ORGANISATION DER LERNEINHEITEN
Unterrichtseinheiten
Lehrmittel
S. 18
FAHRÜBUNGEN MIT KLEINKRAFTRÄDERN
VORWORT
DAS KURSPROGRAMM
Ziele
Inhalte der Fahrübungen
S.20
Termine
S. 25
ANMELDEBOGEN
Befähigungsnachweis zum Lenken von Kleinkrafträdern
Fahrübungen zum Lenken von Kleinkrafträdern
S. 26
BOGEN ZUR DATENERFASSUNG
Prüfungsergebnisse
S. 29
3
BEFÄHIGUNGSNACHWEIS FÜR DAS LENKEN VON
KLEINKRAFTRÄDERN
4
VORWORT
Das Legislativdekret Nr. 9 vom 15.01.2002 hat, nach Inkrafttreten des Gesetzes Nr. 151 vom
27.06.2003, abgeändert in Gesetz Nr. 214 vom 01.08.2003, wichtige Änderungen und Ergänzungen
der Straßenverkehrsordnung mit sich gebracht.
Seit dem 1.Juli 2004 müssen alle Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren im Besitz des
Befähigungsnachweises für das Lenken von Kleinkrafträdern sein, um ein Kleinkraftrad mit einem
Hubraum bis zu 50 ccm lenken zu dürfen.
Dieses Dokument, das sich auch “Kleinkraftradführerschein” nennt, kann auch an der jeweiligen
Schule erlangt werden.
DER KLEINKRAFTRADFÜHRERSCHEIN AN DER SCHULE
Richtlinien für die Organisation der Kurse
Homepage des Ministeriums für Öffentlichen Unterricht:
www.istruzione.it/patentino/index.shtml,
Dort findet man einen Informationsblock mit Anmerkungen zum Kleinkraftradführerschein an der
Schule, Richtlinien, Gesetzestexte (Gesetze, Rundschreiben usw.), das Kursprogramm für den
Kleinkraftradführerschein, Prüfungsquiz und eine Serviceseite mit nützlichen Verbindungen, FAQs
mit Antworten zum Kleinkraftradführerschein und Links zu anderen nützlichen Seiten. Das
zusammengestellte Material, einschließlich “IL PATENTINO” – Handreichung zur Durchführung
der Vorbereitungskurse für den Kleinkraftradschein, wird auf der Website zusammen mit den
Ergebnissen der durchgeführten Kurse und Prüfungen wiedergegeben, um stets einen Überblick
über die Situation auf gesamtstaatlicher Ebene zu haben.
Homepage der Verkehrserziehung des deutschen Schulamtes
www.schule.provinz.bz.it/Verkehrserziehung
Kontaktperson: Prof. Paolo Morandi – Landeskoordinator für Verkehrserziehung
[email protected] Tel 0471-417642 Fax 0471-417669
Homepage des italienischen Schulamtes
www.provincia.bz.it/intendenza-scolastica/1701/edu-stradale/e-stradale.htm
GESETZLICHE GRUNDLAGEN

Legislativdekret Nr. 9 vom 15 Jänner 2002, Art. 6 und 15 “Änderungen der
Straßenverkehrsordnung”

Dekret des Ministeriums für Infrastrukturen und Transporte vom 30. Juni 2003 “Programm der
Kurse und Hinweise zur Durchführung der Prüfungen zur Erlangung des
Befähigungsnachweises für das Lenken von Kleinkrafträdern ”, mit beigefügtem
Teilnahmeegister und Ansuchen um Teilnahme am Kurs

Gesetz Nr. 214 vom 1. August 2003 Umwandlung in Gesetz, mit Änderungen, des
Gesetzesdekretes 27. Juni 2003 Nr. 151, enthaltend Änderungen und Ergänzungen zur
Straßenverkehrsordnung

Anmerkungen des Ministeriums für Bildung, Universität und Forschung Nr. 4355/A2 vom 31.
Oktober 2003 “Richtlinien für die Organisation der Kurse zur Erlangung des
Befähigungsnachweises für das Lenken von Kleinkrafträdern”

Rundschreiben des Ministeriums für Infrastrukturen und Transporte – Abteilung Trasporti
Terrestri Prot. Nr. MOT3/4985/M310 vom 16. Dezember 2003 “Organisation der
Prüfungssessionen zur Erlangung des Befähigungsnachweises für das Lenken von
Kleinkrafträdern”
5
DIE KURSE
Alle Jugendlichen, die Sekundarschulen ersten und zweiten Grades, öffentlich oder privat, und die
Berufsschulen besuchen, können an den von ihrer Schule im Rahmen der Schulautonomie kostenlos
angebotenen Kursen teilnehmen.
Zwecks Teilnahme am Kurs muss innerhalb des Abgabetermins, der von der jeweiligen Schule
festgelegt wird, ein Gesuch an die Direktorin/den Direktor gerichtet werden, das von einem
Elternteil des Minderjährigen oder von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben ist
Gesuchsformular in der Anlage des D. d. MITR NR. 151/03.
Wer bietet die Kurse an?
Die Schulen, öffentliche wie private, organisieren auf Anfrage der Familien, gemäß Art.6 des
Legislativdekretes 9/2 Kurse zur Erlangung des Befähigungsnachweises für das Lenken von
Kleinkrafträdern.
Wer darf mitmachen?
Alle Schülerinnen und Schüler, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und unter 18 Jahre alt und in
Italien ansässig sind.
Es können auch 13jährige Schüler teilnehmen, wenn sie das 14. Lebensjahr im Laufe des
Schuljahres vollenden.
Wer darf die Kurse abhalten?
Lehrer der Fahrschulen des CAR/SFV – Consorzio Autoscuole Riunite.
Lehrpersonen mit mindestens dreijähriger Erfahrung in der Organisation und Ausführung
spezifischer Bildungstätigkeiten im Bereich Verkehrserziehung, deren Fähigkeiten vom
Schuldirektor bescheinigt werden müssen.
Referenten der Italienischen Motorradvereinigung – Sektion der Provinz Bozen.
Der Koordinator der Verkehrserziehung
Der Koordinator der Verkehrserziehung sorgt für die Ausführung folgender organisatorischen
Aufgaben:
- Vorbereitung und Organisation der Kurse;
- Erledigung aller verwaltungstechnischen und buchhalterischen Belange, die mit der
Abhaltung der Kurse verbunden sind;
- Kontrolle der Anwesenheitsregister, offizielles Dokument für den Antritt der Kandidaten zur
Prüfung;
- Identifizierung der Kandidaten vor der Prüfung;
- Vorlesen der Anleitungen für das Ausfüllen der Prüfungsbögen;
- Ko-Präsenz bei der Prüfung
- Übungen mit Schülerinnen und Schülern
Die Direktorin/der Direktor der Schule oder eine delegierte Vertrauensperson kann die
Organisationsarbeit des Koordinators der Verkehrserziehung übernehmen.
Dauer der Kurse
Die Kurse zur Erlangung des Befähigungsnachweises für das Lenken von Kleinkrafträdern, die
kostenlos an den Schulen abgehalten werden, haben eine Dauer von 12 Stunden plus 8 Stunden
Erziehung zum sozialen Verhalten und bürgerlichen Zusammenleben.
Vom Dekret des Ministeriums für Transporte 30.06.2003 vorgesehene Unterrichtseinheiten zur
Erlangung des Befähigungsnachweises für das Lenken von Kleinkrafträdern:
- 4 Stunden Einheit A – Verhaltensregeln;
- 6 Stunden Einheit B – Verkehrszeichen und Verkehrsregeln;
- 2 Stunden Einheit C – Erziehung zum Rechtsbewusstsein.
6
Die vom EOP vorgesehenen Einheiten A, B, C, werden zu außerschulischen Zeiten abgehalten.
- Der Kursbesuch wird im entsprechenden Anwesenheitsregister vermerkt.
- Es sind nicht mehr als 3 Stunden Abwesenheit von den Unterrichtsstunden der Einheiten A,
B, C erlaubt, um zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden.
- Falls die Anzahl der Abwesenheiten 3 Stunden übersteigt, muss der gesamte Kurs
wiederholt werden.
In der Reform wird Verkehrserziehung als eines der sechs Erziehungsbereiche erwähnt, welche das
Leben in der Gemeinschaft fördern sollen: Staatsbürgerliche Erziehung, Umwelterziehung,
Gesundheitserziehung, Ernährungserziehung, affektive Erziehung eben Verkehrserziehung.
Unter Berücksichtigung der neuen rechtlichen Grundlagen, ausgehend vom “D.P.R.” 275/99
welches die Autonomie der Schulen einführt, und vom Rundschreiben MIUR Nr. 62/03, scheint es
sinnvoll, die 8 Stunden Erziehung zum sozialen Verhalten (Rundschreiben Transportmin.
30.06.2003) als interdisziplinären Angelpunkt innerhalb des Lehrplans im EOP - unabhängig vom
Vorbereitungskurs zur Erlangung des Kleinkraftradscheins - in den Unterricht und an die gesamte
Klasse gerichtet einzufügen.
Prüfung
Um den Befähigungsnachweis für das Lenken von Kleinkrafträdern zu erhalten, muss die
Schülerin/der Schüler eine theoretische Prüfung bestehen. Sie wird an der Schule durchgeführt und
muss innerhalb eines Jahres nach Abschluss des Kurses und nach Vollendung des 14. Lebensjahres
abgelegt werden.
Die Prüfungsbögen enthalten zehn Fragen, jede mit drei möglichen Antworten. Davon können
- alle drei richtig,
- zwei richtig und eine falsch,
- eine richtig und zwei falsch,
- alle drei falsch
sein.
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn die Anzahl der falsch beantworteten Fragen vier nicht
übersteigt. Die fünfte falsche Antwort entscheidet über den negativen Ausgang der Prüfung.
Die Prüfung dauert dreißig Minuten.
Am Ende der Prüfung wird den Kandidaten, die die Prüfung bestanden haben, der
Befähigungsnachweis ausgestellt.
Die Liste der Prüfungsteilnehmer muss, vervollständigt mit den entsprechenden
Prüfungsansuchen, drei Wochen vor dem festgelegten Prüfungsdatum beim Amt für Führerscheine
und Fahrbefähigungen eingereicht werden.
Unterlagen für das Ansuchen um Zulassung zur Prüfung:
- Anmeldeformular, mit Kodex der Schule, ausgefüllt in Druckbuchstaben + Fotokopie der
Vorderseite;
- 2 Fotokopien der Kursteilnahmebestätigung;
- 2 Fotokopien der Identitätskarte des Elternteils oder des Erziehungsberechtigten, der das
Gesuch unterschrieben hat;
- 2 Fotokopie der Identitätskarte des ansuchenden Schülers;
- Eine Einzahlungsbestätigung (attestazione) über € 15,00 auf das Postkontokorrent 401398;
- Zwei Einzahlungsbestätigungen (attestazione) über € 14,62 auf das Postkontok. 4028;
- Ärztliche/s Bescheinigung/Zeugnis mit Stempelmarke zu € 14,62 und eine Fotokopie
desselben;
- Fotokopie der Steuernummer des Kandidaten;
- Beglaubigte Fotokopie der Aufenthaltsgenehmigung für ausländische Schüler (kann vom
Schuldirektor beglaubigt werden oder bei der Gemeinde).
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Jeder Teilnehmerliste müssen in der Reihenfolge der aufgelisteten Namen die jeweiligen
Anmeldeformulare beigelegt werden.
Änderungen der Ansuchen für die Vormerkung zur Prüfung sind nicht möglich (Hinzufügen oder
Weglassen von Kandidaten).






Unvollständig ausgefüllte und nicht mit den erforderlichen Unterlagen abgegebene
Anmeldeformulare werden nicht angenommen.
Die Prüfung kann, bei negativem Ergebnis, im Laufe eines Jahres ab Abschluss des Kurses
auch mehrmals wiederholt werden. Dazu müssen aber zwei Einzahlungen - auf
Postkontokorrent 4028 (14,62 €) und auf Postkontokorrent 401398 (15,00 €) - erneut
durchgeführt werden.
Das Anmeldeformular kann nur einreichen, wer in Italien ansässig ist.
Zur Prüfung nicht zugelassen sind Kandidaten, die den Kurs seit mehr als einem Jahr
abgeschlossen haben.
Für Kandidaten mit Dyslexie ist vorgesehen, dass der verantwortliche Koordinator des
Kurses während der regulären Prüfungssession die Fragen auf dem Quizbogen vorliest, ohne
jedoch Anmerkungen oder Erklärungen abzugeben, und in der Folge auf dem Quizbogen
selbst die vom Kandidaten erhaltene Antwort schriftlich festhält. Die Anwendung dieser
Vorgangsweise muss im Prüfungsprotokoll neben dem Namen des Kandidaten vermerkt
werden.
Die Dokumente von abwesenden oder bei der Prüfung zurückgewiesenen Kandidaten
werden wieder dem Koordinator der Verkehrserziehung übergeben.
Der Kandidat kann zu einer anderen Prüfungssession zugelassen werden. Der Termin wird
mit dem Amt für Führerscheine und Fahrbefähigungen festgelegt oder der Kandidat tritt als
Privatist an.
Die Prüfung wird an den Schulen von einem Beauftragten des Amtes für Führerscheine und
Fahrbefähigungen abgenommen, mit Unterstützung des Koordinators der Verkehrserziehung.
Eine Abschrift des Prüfungsprotokolls muss nach Prüfungsende dem Koordinator ausgehändigt
werden.


Der Koordinator der Verkehrserziehung muss bei der Prüfung zugegen sein und dem
Prüfungsbeauftragten Beistand leisten.
Der für die Prüfung vorgesehene Raum muss bereits für die Abwicklung der Prüfung
vorbereitet sein.
Die Ansuchen um Prüfungssessionen können nur mittels Fax eingereicht werden: 0471 415454
Das Amt für Führerscheine und Fahrbefähigungen teilt der ansuchenden Schule den Termin für die
Prüfungssession rechtzeitig mit.
Informationen
Amt für Führerscheine und Fahrbefähigungen
Anschrift: Crispistraße 10 – 39100 Bozen
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr und
Donnerstag von 8.30 von bis 17.30 Uhr
Telefon: 0471 415473 – 415458
E - Mail: [email protected] - [email protected]
8
ANSUCHEN UM TEILNAHME AM KURS ZUR ERLANGUNG DES
BEFÄHIGUNGSNACHWEISES FÜR DAS LENKEN VON KLEINKRAFTRÄDERN
AN DIE DIREKTORIN/DEN DIREKTOR DER SCHULE
…………………………………………………………………………………………………………
Die Eltern oder Erziehungsberechtigten der/des Schülerin/Schülers, ansässig in Italien,
Name…………………………………………Zuname…………………………………………….....
Besucher/in der Klasse………………………………………………………………………………...
Geburtsort ………………………………Provinz……………Geburtsdatum…………………...........
ERSUCHEN,
dass
die/der obengenannte Minderjährige am Vorbereitungskurs zur Erlangung des
Befähigungsnachweises für das Lenken von Kleinkrafträdern teilnehmen kann. Der angebotene
Kurs beinhaltet auch einen Fahrübungstag am Safety Park von Pfatten..
Datum…………………………………….
Unterschrift der Eltern oder der Erziehungsberechtigten
…………………………………………………………..
9
NAMENSLISTE FÜR DIE VORMERKUNG ZUR PRÜFUNG ZUR ERLANGUNG DES
BEFÄHIGUNGSNACHWEISES FÜR DAS LENKEN VON KLEINKRAFTRÄDERN
Prüfung vom……………………………………………………..Vormittag
Nachmittag
Prüfungssitz………………………………………………...……Anzahl der Kandidaten……………
Registriernummer
Zu-und Vorname
Kodex der Schule
Eergebnis
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
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Der/die Unterfertigte erklärt, dass die obgenannten Schüler/innen den Vorbereitungskurs gemäβ den
Ministerialprogrammen und den gesetzlichen Bestimmungen, welche die Abwesenheiten regeln, mit Erfolg besucht
haben.
Datum ……………………..…
Abgegeben am…………………………
Unterschrift des Koordinators für VE
Unterschrift des Beamten
……………………………………..………..…
………… ………………………………
10
Provincia Autonoma di Bolzano
Assessorato ai Trasporti
Autonome Provinz Bozen
Assessorat für Mobilität
TEI LNAHME BESTÄTI GUNG
FÜR DEN VORBEREITUNGSKURS ZUR ERLANGUNG DES BEFÄHIGUNGSNACHWEISES
gemäß Art. 116 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung
Die/der unterfertigte ___________________________________, verantwortliche Lehrperson des
Vorbereitungskurses zur Erlangung des Befähigungsnachweises zum Lenken von Kleinkrafträdern,
der in der Schule __________________________________________________ mit Sitz in
_____________________ Straße ________________________________________ im Zeitraum
vom ______________ bis _________________ für eine Gesamtdauer von _____________ Stunden
abgehalten wurde,
bestätigt
- nach Einsichtnahme in das Teilnahmeregister des Vorbereitungskurses laut Art. 2, Abs. 3 des
Dekretes vom 30.06.2003-,
dass der/die Kandidat/in _______________________________________________ Steuernummer
___________________, geboren am _________________ in ____________________, wohnhaft in
____________________,
Straße
________________________________,
eingeschrieben
im
Teilnahmeregister mit Nummer ______________,
den obgenannten Vorbereitungskurs besucht hat und dass:
 die drei zugelassenen Abwesenheitsstunden nicht überschritten worden sind und sie/er somit
zur Prüfung zugelassen ist;
 der/die Kandidat/in in dieser Schule am ______________ die Prüfung zur Erlangung des
Befähigungsnachweises zum Lenken von Kleinkrafträdern nicht bestanden hat.
Laut den geltenden Bestimmungen kann der/die Kandidat/in innerhalb eines Jahres ab
__________________ (Datum des Kursabschlusses) die Prüfung ablegen bzw. wiederholen.
Der Unterzeichner übernimmt laut geltenden Bestimmungen die gesetzliche Verantwortung für das
oben Erklärte.
Der/die Koordinator/in der Verkehrserziehung
Stempel der Schule
Datum:_____________________
_________________________________
11
Autonome Provinz Bozen
Südtirol
Provincia Autonoma di Bolzano
Alto Adige
ASSESSORATO ALLA MOBILITA’
ASSESSORAT FÜR MOBILITÄT
Amt für Führerscheine und Fahrbefähigungen
Ufficio patenti e abilitazioni di guida
INFORMATIONSBLATT DER SCHULEN FÜR DIE KKR-PRÜFUNG
BEZEICHNUNG DER SCHULE_____________________________________________________
KODEX C______________ Nr. TEL.____________________ E- MAIL ____________________
ANZAHL DER SCHÜLERINNEN/SCHÜLER, DIE DIE PRÜFUNG ABLEGEN: ___________
ABSCHLUSSDATUM DES KURSES:__________________
KANN DIE SCHULE RÄUME FÜR DIE
PRÜFUNG ZUR VERFÜGUNG STELLEN?
JA
NEIN
ANZAHL DER PLÄTZE: _______
GEWÜNSCHTER ZEITRAUM für die PRÜFUNG VOM _____________BIS ______________
MIT AUSNAHME FOLGENDER TAGE:______________________________________________
NAME DES VERANTWORTLICHEN DER VERKEHRHRSERZIEHUNG:
________________________________________________________________________________
FÜR DRINGENDE MITTEILUNGEN ERREICHBAR UNTER TEL. Nr. ____________________
ODER E-MAIL___________________________________________________________________
Die Direktorin/Der Direktor
evtl. i.V. die Koordinatorin/der Koordinator für VE
………………………….........................
Amt für Führerscheine und Fahrbefähigungen - Anschrift: Crispistraße 10 – Bozen
Telefon: 0471 415473 – 415458
E - Mail: [email protected] - [email protected]
An das Amt für Führerscheine und Fahrbefähigungen schicken, aus organisatorischen Gründen
mindestens 4 Wochen vor der Prüfungstermin.
Die Ansuchen um Prüfungssessionen können nur mittels Fax eingereicht werden: 0471 415454
12
CIG
BZ/A ______________________ / ____
AUSSENPROTOKOLL UND DATUM / PROTOCOLLO ESTERNO E DATA
Autonome Provinz Bozen
Südtirol
SCHULKODEX
COD. SCUOLA
Provincia Autonoma di Bolzano
Alto Adige
ASSESSORATO ALLA MOBILITA’
ASSESSORAT FÜR MOBILITÄT
Amt für Führerscheine und Fahrbefähigungen
Ufficio patenti e abilitazioni di guida
ANSUCHEN UM AUSSTELLUNG DES
BEFÄHIGUNGSNACHWEISES FŰR
DAS LENKEN VON KLEINKRAFTRÄDERN
DOMANDA PER IL RILASCIO DEL
CERTIFICATO DI IDONEITA’ PER
LA GUIDA DEI CICLOMOTORI
omissis
Das Formular ist erhältlich bei:
Schulämtern oder beim
Amt für Führerscheine und Fahrbefähigungen – Crispistraße 10 – 39100 Bozen
Telefon: 0471 415473 – 415458
E-Mail: [email protected] - [email protected]
13
ORGANISATION
Schulübergreifende Kurse
Die einzelnen Schulen können die Kurse schulübergreifend organisieren:
- vertikal – Sekundarschule ersten Grades und Sekundarschule zweiten Grades und/oder
Berufsschule
- horizontal – unter Sekundarschulen ersten Grades
unter Sekundarschulen zweiten Grades
Finanzierung
Die Kurse finden während des Schuljahres kostenlos an Sekundarschulen ersten und zweiten
Grades, staatlich und privat, sowie an den Berufsschulen statt. Sie werden vom Assessorat für
Mobilität finanziert.
14
DAS KURSPROGRAMM
Ziele
 Die Grundregeln der Straßenverkehrsordnung in Bezug auf die häufigsten und wichtigsten
Verkehrssituationen kennen und anwenden können.
 Die Bedeutung der Verkehrszeichen in bestimmten Situationen erkennen.
 Unter Beweis stellen, dass man ein korrektes und verantwortungsbewusstes Verhalten als
Benutzer mechanischer Fortbewegungsmittel (Kleinkraftrad) im Straßenverkehr erlernt hat.
 Die verschiedenen Verkehrssituationen erkennen und bewerten und sich im Straßenverkehr
ohne Risiko für sich selbst und andere bewegen können, im Bewusstsein der Gefahren, die
durch eigenes oder Fremdverschulden auftreten könnten.
 Um das oft negative psychologische Verhältnis Mensch-Maschine wissen (Narzissmus,
Machtinstinkt, Verherrlichung des Fortbewegungsmittels).
 Über die Schäden Bescheid wissen, die dem Menschen durch den von Kraftfahrzeugen
erzeugten Lärm und Luftverschmutzung zugefügt werden und das Bewusstsein entwickeln,
dass die ausschließliche Fortbewegung mit Motorfahrzeugen Stress und körperlichen Verfall
bedingen können.
 Unter Beweis stellen, dass man die physischen Einflussfaktoren kennt, die im
Straßenverkehr Gefahr und Schaden verursachen können (Essgewohnheiten, Medikamente,
die das Reaktionsvermögen beeinflussen, Drogen, Alkohol, usw.).
Inhalte:
Modul A – Dauer 4 Einheiten zu je 1 Stunde
VERHALTENSREGELN – 2 Unterrichtseinheiten (UE.) pro Halbtag
UE.1: Vorfahrtsregeln
 Allgemeines Vorfahrtsrecht; Regeln und Verhalten an Kreuzungen
 Ausfahrt aus Garagen oder Parkplätzen
Rechtsquellen: Straßenverkehrsordnung, Artikel: 145
UE.2: Verhaltensregeln
 Geschwindigkeit
 Position des Fahrzeugs auf der Straße
 Überholvorgang
 Sicherheitsabstand
 Links und rechts einbiegen
 Fahrspurwechsel und Fahrtrichtungswechsel
 Anhalten und parken
 Transport von Personen, Tieren und Sachen
Rechtsquellen: Straßenverkehrsordnung, Artikel: 141, 142, 143, 148, 149, 154, 157, 158, 170
UE.3: Unfallursachen und Verhalten nach Verkehrsunfällen; Versicherung; Schutz des
Lebens und gemeinschaftliches Zusammenleben
 Wettfahren
 Straßenzustand
 Witterungsverhältnisse
 Verkehrslage
 Sichtweite
 Sicheres Verhalten in unvorhergesehenen Situationen
 Kleidung des Fahrzeuglenkers
 Bremsweg und Anhalteweg
15
 Behinderung des Verkehrs
 Nichtbeachtung der Regeln, Unerfahrenheit, Unvorsicht
 Verhalten in Kurven
 Personentransport
 Versicherungspflicht für Motorfahrzeuge
 Absichern des Unfallortes
 Pflicht zur Zeugenaussage bei Verkehrsunfällen
 Pflicht, bei Unfällen mit Verletzten die Sicherheitsbeamten zu verständigen
Rechtsquellen: Straßenverkehrsordnung, Artikel: 192, 193, 189, Gesetz 24. Dezember 1969, Nr.
990
UE.4: Bauteile des Kleinkraftrades und ihre Funktion; das Fahren eines Kleinkraftrads
und Verwendung des Helms
 Lichtsignal- und Beleuchtungsvorrichtungen des Fahrzeugs
 Hupe
 Reifen
 Fahrposition
 Stabilität des Fahrzeugs
 Bremsen
 Rückspiegel
 Instandhaltung des Kleinkraftrads
 „Auffrisieren“ des Kleinkraftrads
 Schalldämpfer
 Sturzhelm
 Erforderliche Dokumente zum Fahren
 Verbot, Handys und Walkman zu verwenden
 Verhalten der anderen Straßenbenutzer
Rechtsquellen: Straßenverkehrsordnung, Artikel: 152, 153, 171, 172
Einheiten 3 und 4 werden im Fahrsicherheitszentrum abwechselnd mit
den Fahrübungen durchgeführt.
Modul B - Dauer 6 Einheiten zu je 1 Stunde
VERKEHRSZEICHEN –– 2 Unterrichtseinheiten (UE.) pro Halbtag
UE.1: Gefahrenzeichen und Vorfahrtszeichen
 Zeichen auf der Straße
 Farbe und Form der Gefahrenzeichen
 Abstand zwischen Zeichen und angezeigter Gefahr
 Zeichen:
Verformte Fahrbahn – Kuppe – Querrinne - Gefährliche Kurve - Gefährliche Doppelkurve Bahnübergang mit und ohne Schranken – Straßenbahn – Fußgängerüberweg – Radüberweg Gefährliches Gefälle - Gefährliche Steigung – Straßenengen - Schleudergefahr
Unbefahrbares Bankett - Achtung Kinder - Gefährlicher Gegenverkehr – Steinschlag Ampel – Seitenwind – Baustelle – Vorfahrtsrecht - Vorfahrt geben - Einmündung - STOPP
Ankündigung anzuhalten und Vorfahrt zu geben Vorfahrt geben bei wechselndem Einbahnverkehr Vorfahrtsrecht bei wechselndem Einbahnverkehr
UE.2: Verbotszeichen
 Zeichen:
Durchfahrtsverbot – Einfahrverbot – Überholverbot – Höchstgeschwindigkeit 16
Hupverbot - Durchgehverbot für Fußgänger - Durchfahrtsverbot für Radfahrer Freie Fahrt - Ende der Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung - Ende des Überholverbotes Halteverbot – Parkverbot - Autorisierter Parkplatz
UE.3: Gebotszeichen
 Zeichen:
Vorgeschriebene Fahrtrichtungen - Ankündigung vorgeschriebener Fahrtrichtungen Kreisverkehr – Mindestgeschwindigkeit – Fußgängerweg – Radweg Fußgänger- und Radweg - Halt Polizei
UE.4: Hinweiszeichen und Zusatzzeichen
 Zeichen:
Entfernung – Ausdehnung – Gültigkeit - Anfang, Fortsetzung, Ende – Unfall Überschwemmungsgefahr - Schleudergefahr wegen Regen – Absperrschranken Richtungstafeln - Gebotene Vorbeifahrt für Fahrzeuge – Einbahnverkehr Fußgängerzone - Verkehrsberuhigte Zone – Fußgängerüberweg – Radüberweg Gebrauch der Fahrspuren
UE.5: Ampeln, Horizontale Verkehrszeichen
 Zeichen:
Ampeln – Blinklichter - Weiße Längslinien - Gelbe Längslinien – Richtungspfeile Verkehrsinseln - Begrenzungen der Bushaltestellen – Fußgängerüberweg Zeichen für Bahnübergang – Haltelinie - Radüberweg
Rechtsquellen: Straßenverkehrsordnung, Artikel: 38, 39
Durchführungsbestimmungen der Straßenverkehrsordnung, Artikel: von 105 bis 114
UE.6: Anhalten, Parken und Straßenbezeichnungen
 Definitionen von Straße und Verkehr
Rechtsquellen: Straßenverkehrsordnung, Artikel: 3, 175
Modul C - Dauer 2 Einheiten zu je 1 Stunde
Erziehung zum Rechtsbewusstsein – beide UE. an einem Halbtag
UE.1: Wert und Notwendigkeit der Regeln, Umweltschutz
 Rechtliche Grundlagen des Straßenverkehrs
 Pflichten gegenüber Sicherheitsbeamten
 Zivilrechtliche und strafrechtliche Haftung
 Verantwortung des Kleinkraftradbesitzers und das Solidaritätsprinzip
 Nichtbeachtung der Regeln
 Vorfahrtsrecht der Fahrzeuge im dringenden Einsatz
 Anzeige von Verlust oder Diebstahl der Dokumente
 Warnen vor einer Gefahr auf der Straße
 Verweigerte Hilfeleistung
 Lärmbelästigung
 Luftverschmutzung
 Entsorgen von Altöl
Rechtsquellen: Straßenverkehrsordnung, Artikel: 140, 155, 156, 192, 195, 196, 210, 215, 217
Strafgesetzbuch, Artikel: 593
UE.2: Gesundheit
 Psychischer und körperlicher Zustand des Fahrers
 Folgen des Alkoholkonsums
 Folgen des Drogenkonsums
Rechtsquellen: Straßenverkehrsordnung, Artikel: 115, 186, 187
17
ORGANISATION DER LERNEINHEITEN
1. Lektion
Modul B - Verkehrszeichen
2 Stunden
UE.1 Gefahrenzeichen und Vorfahrtszeichen
2. Lektion
Modul B - Verkehrszeichen
2 Stunden
UE.2 Verbotszeichen
UE.3 Gebotszeichen
3. Lektion
Modul B - Verkehrszeichen
2 Stunden
UE.4 Hinweiszeichen und Zusatzzeichen
UE.5 Ampeln, horizontale Einzeichnungen
UE.6 Anhalten, Parken und Definitionen der
Straße
2 Stunden
UE.3+ 4 Teile des Kleinkraftrades und ihr
Gebrauch; Verhalten beim Fahren eines
Kleinkraftrades und Verwendung des
Helms
Unfallursachen und Verhalten nach
einem Unfall; Versicherung; Achtung
vor dem Leben und soziales Verhalten
2 Stunden
UE.1 Vorfahrtsregeln
UE.2 Verhalten im Verkehr
4. Lektion
Modul A - Verhaltensregeln
( am Safety Park durchgeführt )
5. Lektion
Modul A - Verhaltensregeln
6. Lektion
Modul C - Erziehung zur
1 Stunde
Achtung vor dem Gesetz
UE.1 Wert und Notwendigkeit von Regeln
und Umweltschutz
Modul C - Erziehung zur Achtung
vor dem Gesetz
UE.2 Die Gesundheit
1 Stunde
Werden mehrere unterrichtende Personen für ein und denselben Kurs eingesetzt, müssen die
erzieherischen Maßnahmen koordiniert werden.
LEHRMITTEL
 Multimediales Unterrichtsprogramm für die Lehrer „Die Verkehrserziehung und der
Befähigungsnachweis für das Lenken von Kleinkrafträdern“ - Educa2003  Die Handreichung „Mit Verantwortung unterwegs“
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FAHRÜBUNGEN MIT KLEINKRAFTRÄDERN
AM SAFETY PARK - PFATTEN
VORWORT
Der Befähigungsnachweis zum Lenken von Kleinkrafträdern stellt die Erlaubnis dar, dieses
Verkehrsmittel auf der Straße zu benützen ohne den Nachweis, beim Fahren auch ausreichend
Herrschaft über das zweirädrige Fahrzeug zu haben.
Auch wenn es von den gegenwärtigen Verfügungen nicht vorgesehen ist, bedeutet dies, dass eine
ausschließlich theoretische Vorbereitung durch theoretisch/praktische Übungen vervollständigt
werden sollte, so wie es bei der Erlangung des Führerscheins für das Lenken von Kraftfahrzeugen
erfolgt – aus ganz offensichtlichen Gründen zusätzlicher Schulung zur Verkehrssicherheit.
Aus dieser Sicht heraus werden im Schuljahr 2008-2009 die praktischen Übungen am Safety Park –
Pfatten durchgeführt. Die Übungen werden als ganztägiger Kurs an alle Teilnehmerinnen und
Teilnehmern des Vorbereitungskurses angeboten. Um Leerlaufstellen zu vermeiden, werden in den
Fahrübungen zwei Einheiten des Moduls A eingebunden. Beginn ist etwa 9.00 Uhr und endet ca.
um 16.30 Uhr. Die Buskosten werden vom Assessorat für Mobilität übernommen. Der Bus kann bis
zu 54 Personen fassen. Damit er voll ausgelastet wird, kann es vorkommen, dass eine Zusammenlegung von zwei oder drei Kursen notwendig ist.
DAS KURSPROGRAMM
Ziele:
Aneignung der Grundlagen der Fahrtechnik mit dem Kleinkraftrad sowie eines korrekten und
sicheren Fahrverhaltens.
Inhalte:
Theoretischer Teil:
Modul A - Verhaltensregeln
( am Safety Park durchgeführt )
2 Stunden
UE.3+ 4 Teile des Kleinkraftrades und ihr
Gebrauch; Verhalten beim Fahren eines
Kleinkraftrades und Verwendung des
Helms
Unfallursachen und Verhalten nach
einem Unfall; Versicherung; Achtung
vor dem Leben und soziales Verhalten
Gesetzliche Grundlage: Straßenverkehrsordnung, art. 152, 153, 171, 173
Praktischer Teil ( am Safety Park durchgeführt ):
Um die vorgesehenen praktischen Übungen zu bewältigen, darf jede Schülerin und jeder Schüler ca.
3,5 Stunden unter ständiger Anleitung und Betreuung eines Instruktors mit dem Kleinkraftrad
fahren.
Die Inhalte des praktischen Teils des Unterrichts betreffen ausschließlich individuelle Fahrstunden:
„Handling“ des Fahrzeugs – Gleichgewichtsübungen, Abbremsen bei guter und schlechter
Straßenhaftung, Abbremsen im Notfall – Feststellen und Überdenken eventueller Fehler –
Grundlagen des „sicheren Fahrens“.
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Unter anderem werden auch die folgenden Übungen durchgeführt:
SLALOM
1.1 Vorbereiten der Übung
5 Kunststoffkegel auf einer geraden Linie im Abstand von jeweils 4 m aufstellen.
1.2 Durchführen der Übung
Der Kandidat muss zwischen den Kegeln durchfahren, ohne sich zu weit von denselben zu
entfernen
1.3 Fehler
Einen oder mehrere Kegel umwerfen – einen Kegel auslassen - sich zu weit von den Kegeln
entfernen – einen Fuß am Boden aufsetzen – zu viel Zeit benötigen – durch unkoordiniertes Fahren
einen unsicheren Umgang mit dem Fahrzeug zeigen.
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ACHTER
2.1 Vorbereiten der Übung
2 Kegel in einer Entfernung von 8 m aufstellen
Rund um die beiden Kegel in einem Abstand von 3,5 m je 5 weitere Kegel aufstellen,
so dass die beidseitig seitlich aufgestellten Kegel zum mittleren einen Winkel von 60°
bilden.
2.2 Durchführung der Übung
Der Kandidat muss um die beiden in der Mitte aufgestellten Kegel eine möglichst
gleichmäßige Acht fahren, ohne dabei die durch die äußeren Kegel abgegrenzte
Fläche zu verlassen.
2.3 Fehler
Einen oder mehrere Kegel umwerfen – eine ungleichmäßige Acht fahren – einen
Fuß auf den Boden setzen – zu viel Zeit benötigen - durch unkoordiniertes Fahren
einen unsicheren Umgang mit dem Fahrzeug zeigen
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SCHMALSPUR
3.1 Vorbereiten der Übung
Kegel auf zwei geraden parallelen Linien in 50 cm Entfernung zueinander aufstellen und so eine 6
m lange Schmalspur bilden, dessen Breite jene der verwendeten Kleinkrafträder auf der Höhe der
Kegel plus 30 cm beträgt.
3.2 Durchführen der Übung
Der Kandidat muss die Schmalspur mit niedriger Geschwindigkeit durchfahren
3.3 Fehler
Einen oder mehrere Kegel umwerfen – einen Fuß am Boden aufsetzen
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ABBREMSEN
4.1 Vorbereitung der Übung
Am Ende einer 25 m langen Anfahrstrecke werden 4 Kegel in einem Abstand von jeweils 1 m
zueinander zu einem Quadrat aufgestellt
4.2 Durchführung der Übung
Der Kandidat, welcher die 25 m lange Anfahrstrecke befährt, sollte so bremsen, dass er mit dem
Vorderrad möglichst im Zentrum des Kegelquadrates stehen bleibt.
4.3 Fehler
Mit dem Vorderrad des Kleinkraftrades vor dem Kegelquadrat stehen bleiben – mit dem Vorderrad
des Kleinkraftrades hinter dem Kegelquadrat stehen bleiben – Unkoordinierte Fahrweise.
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TERMINE
13.10.2008 Abgabe des Anmeldebogens zum Kurs „Befähigungsnachweis zum Lenken von
Kleinkrafträdern seitens der Schuldirektionen und Berufsschulen an den
Koordinator des Projektes.


20.10.2008
Gruppen von 25 Schülern.
Sollte die Anzahl der eingeschriebenen Schüler die Bildung einer Gruppe nicht ermöglichen,
kann der Kurs auch schulübergreifend in Zusammenarbeit mit einer anderen Schule angeboten
werden.
Bis zu diesem Datum nehmen die Fahrschulen Kontakt mit den Koordinatoren der
Verkehrserziehung (oder auch umgekehrt) auf, um die Kurse „Befähigungsnachweis
für das Lenken von Kleinkrafträdern“ und die Fahrübungen zu organisieren und
Termine und Uhrzeiten festzulegen.
Die Vorbereitungskurse beginnen an Sekundarschulen zweiten Grades und an den
Berufsschulen, u. z. sobald als möglich! Bevor die Schülerinnen und Schüler
die praktischen Übungen am Safety Park durchführen können, müssen die
Fahrschullehrer mindestens zwei bis vier Stunden Theorieunterricht in der Schule
abgehalten haben.


Von den Schulen zur Verfügung gestellt: Klassenräume und Videoprojektoren
Es nehmen diejenigen Schüler teil, die an der Sekundarschule ersten Grades nicht oder nur
teilweise den Kurs zur Erlangung des „Befähigungsnachweises für das Lenken von
Kleinkrafträdern“ besucht oder abgeschlossen haben. Sie müssen in Italien ansässig und unter
18 Jahre alt sein.
Ende der Kurse „Befähigungsnachweis für das Lenken von Kleinkrafträdern“
für die Sekundarschulen zweiten Grades und die Berufsschulen und, soweit
vorgemerkt,
Beginn
der
Prüfungssession
zur
Erlangung
des
Befähigungsnachweises.
31.01.2009

Von den Schulen zur Verfügung gestellt: Klassenräume
Beginn der Kurse „Befähigungsnachweis für das Lenken von Kleinkrafträdern“
an Sekundarschulen ersten Grades.
Bevor die Schülerinnen und Schüler die praktischen Übungen am Safety Park
durchführen können, müssen die Fahrschullehrer mindestens zwei bis vier Stunden
Theorieunterricht in der Schule abgehalten haben.
01.02.2009


Von den Schulen zur Verfügung gestellt: Klassenräume und Videoprojektoren
Es nehmen diejenigen Schüler teil, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und die
Dreizehnjährigen, die das 14. Lebensjahr im laufenden Schuljahr vollenden und in Italien
ansässig sind.
Ende der Kurse „Befähigungsnachweis für das Lenken von Kleinkrafträdern“ an
Sekundarschulen ersten Grades und, soweit vorgemerkt, Beginn der Prüfungssession
zur Erlangung des Befähigungsnachweises.
30.04.2009

Von den Schulen zur Verfügung gestellt: Klassenräume
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ANMELDEBOGEN FÜR DEN VORBEREITUNGSKURS
zum Erlangen des BEFÄHIGUNGSNACHWEISES FÜR KLEINKRAFTRÄDER
DEUTSCHES SCHULAMT
□ Mittelschule
DEUTSCHE und LADINISCHE BERUFSBILDUNG
□ Oberschule
□
Bezeichnung der Schule:…………………………………………………………………………………………………..
………………………………………………………………………………Telefonnummer:……………………………
Für die Kurse verantwortlicher Koordinator:…………………………………….…………………………………..
………………………………………………………………………………Telefonnummer:……………………………
E-Mail ………………………………………………………………………………:……………………………..………
Anzahl der Gruppen und der Schülerinnen/Schüler, die am Kurs teilnehmen werden
Gruppen: ……………

Anzahl der Teilnehmerinnen/Teilnehmer: …………………
Modul A –– Verhaltensregeln: Dauer 4 Stunden
zwei Stunden in der Schule und zwei St. am Safety Park
□ ja
□ nein

Modul B – Verkehrszeichen – Dauer 6 Stunden, 2 Unterrichtseinheiten / Halbtag
□ ja
□ nein

Modul C – Rechtsbewusstsein – Dauer 2 Stunden, an einem Halbtag
□ ja
□ nein

Lehrausflug am Safety Park – Dauer 9.00 bis 16.30 Uhr
□ ja
□ nein
(Die Fahrtkosten werden vom Ass. für Mobilität übernommen)
Verpflegung: Die Kursteilnehmerinnen und –teilnehmer können selbst Proviant mitnehmen oder
sie können sich im Restaurant des Safety Parks belegte Brötchen und ein Getränk kaufen (ca.3,50 €)
Die Fahrschullehrer werden gemeinsam mit den Koordinatorinnen oder Koordinatoren der
Verkehrserziehung die Termine für die Unterrichtseinheiten des Vorbereitungskurses sowie
den Termin der Fahrübungen vereinbaren.
Die Schule stellt für den Vorbereitungskurs einen geeigneten Raum mit einem Datenprojektor zur
Verfügung.
Die Direktorin/Der Direktor
evtl. i.V. die Koordinatorin/der Koordinator der VE
…………………….............................…………
Anmerkungen:
Abgabetermin: 13.10.2008
An Verkehrserziehung des Schulamtes - als E-Mail oder Fax schicken!!
[email protected] Fax 0471 417669
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ANMELDEBOGEN FÜR DEN VORBEREITUNGSKURS
zum Erlangen des BEFÄHIGUNGSNACHWEISES FÜR KLEINKRAFTRÄDER
LADINISCHES SCHULAMT
□ Mittelschule □ Oberschule
Bezeichnung der Schule:……………………………………………………………………………
………………………………………………………………Telefonnummer:……………………..
Für die Kurse verantwortlicher Koordinator:…………………………………….……………….
………………………………………………………………Telefonnummer:……………………...
E-Mail ………………………………………………………………………………:……………………………
Anzahl der Gruppen und der Schülerinnen/Schüler, die am Kurs teilnehmen werden
Gruppen: ……………

Anzahl der Teilnehmerinnen/Teilnehmer: …………………
Modul A –– Verhaltensregeln: Dauer 4 Stunden
zwei Stunden in der Schule und zwei St. am Safety Park
□ ja
□ nein

Modul B – Verkehrszeichen – Dauer 6 Stunden, 2 Unterrichtseinheiten / Halbtag
□ ja
□ nein

Modul C – Rechtsbewusstsein – Dauer 2 Stunden, an einem Halbtag
□ ja
□ nein

Lehrausflug am Safety Park – Dauer 9.00 bis 16.30 Uhr
□ ja
□ nein
(Die Fahrtkosten werden vom Ass. für Mobilität übernommen)
Verpflegung: Die Kursteilnehmerinnen und –teilnehmer können selbst Proviant mitnehmen oder
sie können sich im Restaurant des Safety Parks belegte Brötchen und ein Getränk kaufen (ca.3,50 €)
Die Fahrschullehrer werden gemeinsam mit den Koordinatorinnen oder Koordinatoren der
Verkehrserziehung die Termine für die Unterrichtseinheiten des Vorbereitungskurses sowie
den Termin der Fahrübungen vereinbaren.
Die Schule stellt für den Vorbereitungskurs einen geeigneten Raum mit einem Datenprojektor zur
Verfügung.
Die Direktorin/Der Direktor
evtl. i.V. die Koordinatorin/der Koordinator der VE
…………………….............................…………
Anmerkungen:
Abgabetermin: 13.10.2008
An Herrn Kastlunger Lois - als E-Mail oder Fax schicken!!
[email protected] Fax 0471 839972
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ANMELDEBOGEN FÜR DEN VORBEREITUNGSKURS
zum Erlangen des BEFÄHIGUNGSNACHWEISES FÜR KLEINKRAFTRÄDER
LAND-, FORST- UND HAUSWIRTSCHFTLICHE BERUFSBILDUNG
Bezeichnung der Schule:……………………………………………………………………………
………………………………………………………………Telefonnummer:……………………..
Für die Kurse verantwortlicher Koordinator:…………………………………….……………….
………………………………………………………………Telefonnummer:……………………...
E-Mail ………………………………………………………………………………:……………………………
Anzahl der Gruppen und der Schülerinnen/Schüler, die am Kurs teilnehmen werden
Gruppen: ……………

Anzahl der Teilnehmerinnen/Teilnehmer: …………………
Modul A –– Verhaltensregeln: Dauer 4 Stunden
zwei Stunden in der Schule und zwei St. am Safety Park
□ ja
□ nein

Modul B – Verkehrszeichen – Dauer 6 Stunden, 2 Unterrichtseinheiten / Halbtag
□ ja
□ nein

Modul C – Rechtsbewusstsein – Dauer 2 Stunden, an einem Halbtag
□ ja
□ nein

Lehrausflug am Safety Park – Dauer 9.00 bis 16.30 Uhr
□ ja
□ nein
(Die Fahrtkosten werden vom Ass. für Mobilität übernommen)
Verpflegung: Die Kursteilnehmerinnen und –teilnehmer können selbst Proviant mitnehmen oder
sie können sich im Restaurant des Safety Parks belegte Brötchen und ein Getränk kaufen (ca.3,50 €)
Die Fahrschullehrer werden gemeinsam mit den Koordinatorinnen oder Koordinatoren der
Verkehrserziehung die Termine für die Unterrichtseinheiten des Vorbereitungskurses sowie
den Termin der Fahrübungen vereinbaren.
Die Schule stellt für den Vorbereitungskurs einen geeigneten Raum mit einem Datenprojektor zur
Verfügung.
Die Direktorin/Der Direktor
evtl. i.V. die Koordinatorin/der Koordinator der VE
…………………….............................…………
Anmerkungen:
Abgabetermin: 13.10.2008
An Herrn Helmut Eisendle - als E-Mail oder Fax schicken!!
[email protected] Fax 0471 415060
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BOGEN FÜR DIE ERHEBUNG DER Daten ZU DEN PRÜFUNGSERGEBNISSEN und
VORBEREITUNGSKURSEN
□ DEUTSCHES SCHULAMT
□ Mittelschule □ Oberschule
□ DEUTSCHE UND LADINISCHE BERUFSBILDUNG
Bezeichnung der Schule:…………………………………………………………………………….
Koordinatorin / Koordinator für VE …….:………………….………………………………….....
……………………………………………………………………………………………….………...
Befähigungsnachweis für das Lenken von Kleinkrafträdern
Anzahl der Schülergruppen, die am Kurs teilgenommen haben
...............
Anzahl der Schüler/innen, die am Vorbereitungskurs teilgenommen haben
...............
Anzahl der Schüler/innen, die angetreten sind
...............
Anzahl der Schüler/innen, die die Prüfung bestanden haben
...............
Anzahl der Schüler/innen, die die Prüfung nicht bestanden haben
...............
Anzahl der Schüler/innen, die bei der Prüfung abwesend waren
...............
Anzahl der Schüler/innen, welche die Prüfung mit Null oder einem Fehler
bestanden haben (Auszufüllen auf Grundlage der Prüfungsprotokolle)
...............
Referenten bei den Kursen (12 Stunden) (4)
Lehrpersonen (5)
Fahrschullehrer/innen
Fachkräfte der Polizei (6)
Fachkräfte der Carabinieri
Fachkräfte der Finanzwache
Andere Fachkräfte (7)
In welchen Bereichen finden fächerübergreifende Einheiten statt (8 St.) (8)
Bereich: Sprachen
Bereich: Mathematik / Naturwissenschaft
Bereich: Technik / Informatik
Bereich: Geschichte / Geografie
Bereich: Kunst / Motorik
Anzahl der Schüler/innen, die an den Fahrübungen teilgenommen haben
...............
Die Direktorin / der Direktor
evtl. i.V. die Koordinatorin/der Koordinator für VE
………………………………..…….
Nach der Prüfung zur Erlangung des Befähigungsnachweises für das Lenken von Kleinkrafträdern
an die Verkehrserziehung des Schulamtes schicken!
[email protected] Fax 0471 417669
28
BOGEN FÜR DIE ERHEBUNG DER Daten ZU DEN PRÜFUNGSERGEBNISSEN und
VORBEREITUNGSKURSEN
□ Ladinisches SCHULAMT
□ Mittelschule
□ Oberschule
Bezeichnung der Schule:…………………………………………………………………………….
Koordinatorin / Koordinator für VE …….:………………….………………………………….....
……………………………………………………………………………………………….………...
Befähigungsnachweis für das Lenken von Kleinkrafträdern
Anzahl der Schülergruppen, die am Kurs teilgenommen haben
...............
Anzahl der Schüler/innen, die am Vorbereitungskurs teilgenommen haben
...............
Anzahl der Schüler/innen, die angetreten sind
...............
Anzahl der Schüler/innen, die die Prüfung bestanden haben
...............
Anzahl der Schüler/innen, die die Prüfung nicht bestanden haben
...............
Anzahl der Schüler/innen, die bei der Prüfung abwesend waren
...............
Anzahl der Schüler/innen, welche die Prüfung mit Null oder einem Fehler
bestanden haben (Auszufüllen auf Grundlage der Prüfungsprotokolle)
...............
Referenten bei den Kursen (12 Stunden) (4)
Lehrpersonen (5)
Fahrschullehrer/innen
Fachkräfte der Polizei (6)
Fachkräfte der Carabinieri
Fachkräfte der Finanzwache
Andere Fachkräfte (7)
In welchen Bereichen finden fächerübergreifende Einheiten statt (8 St.) (8)
Bereich: Sprachen
Bereich: Mathematik / Naturwissenschaft
Bereich: Technik / Informatik
Bereich: Geschichte / Geografie
Bereich: Kunst / Motorik
Anzahl der Schüler/innen, die an den Fahrübungen teilgenommen haben
...............
Die Direktorin / der Direktor
evtl. i.V. die Koordinatorin/der Koordinator für VE
__________________________________________
Nach der Prüfung zur Erlangung des Befähigungsnachweises
für das Lenken von Kleinkrafträdern an Herrn Lois Kastlunger schicken!
[email protected] Fax 0471 839972
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BOGEN FÜR DIE ERHEBUNG DER Daten ZU DEN PRÜFUNGSERGEBNISSEN und
VORBEREITUNGSKURSEN
LAND-, FORST- UND HAUSWIRTSCHFTLICHE BERUFSBILDUNG
Bezeichnung der Schule:…………………………………………………………………………….
Koordinatorin / Koordinator für VE …….:………………….………………………………….....
……………………………………………………………………………………………….………...
Befähigungsnachweis für das Lenken von Kleinkrafträdern
Anzahl der Schülergruppen, die am Kurs teilgenommen haben
...............
Anzahl der Schüler/innen, die am Vorbereitungskurs teilgenommen haben
...............
Anzahl der Schüler/innen, die angetreten sind
...............
Anzahl der Schüler/innen, die die Prüfung bestanden haben
...............
Anzahl der Schüler/innen, die die Prüfung nicht bestanden haben
...............
Anzahl der Schüler/innen, die bei der Prüfung abwesend waren
...............
Anzahl der Schüler/innen, welche die Prüfung mit Null oder einem Fehler
bestanden haben (Auszufüllen auf Grundlage der Prüfungsprotokolle)
...............
Referenten bei den Kursen (12 Stunden) (4)
Lehrpersonen (5)
Fahrschullehrer/innen
Fachkräfte der Polizei (6)
Fachkräfte der Carabinieri
Fachkräfte der Finanzwache
Andere Fachkräfte (7)
In welchen Bereichen finden fächerübergreifende Einheiten statt (8 St.) (8)
Bereich: Sprachen
Bereich: Mathematik / Naturwissenschaft
Bereich: Technik / Informatik
Bereich: Geschichte / Geografie
Bereich: Kunst / Motorik
Anzahl der Schüler/innen, die an den Fahrübungen teilgenommen haben
...............
Die Direktorin / der Direktor
evtl. i.V. die Koordinatorin/der Koordinator für VE
………………………………..…….
Nach der Prüfung zur Erlangung des Befähigungsnachweises für das Lenken von Kleinkrafträdern
an Herrn Helmut Eisendle schicken!
[email protected] Fax 0471 415060
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