Autonome Provinz Bozen-Südtirol Provincia Autonoma di Bolzano-Alto Adige Landesamt für Mobilität Assessorato per la mobilità AUTOMOBILE CLUB BOLZANO - BOZEN SÜDTIROLER FAHRSCHULVEREINIGUNG - CONSORZIO AUTOSCUOLE RIUNITE FEDERAZIONE MOTOCICLISTICA ITALIANA - DELEGAZIONE PROVINCIALE BOLZANO-BOZEN VERKEHRSERZIEHUNG 2006/2007 Befähigungsnachweis für das Lenken von Kleinkrafträdern 1 INHALT FAHRBEFÄHIGUNG FÜR KLEINKRAFTRÄDER 1. OBERSCHULEN – 1. KLASSE 2. MITTELSCHULEN – 3. KLASSE Abgabetermin für die Anmeldungen Dauer des Kurses Teilnehmerzahl Zeitraum Ort Prüfungen Lernziele Inhalte S. 3 SOZIALES VERHALTEN S. 8 1. OBERSCHULEN – 1. KLASSE 2. MITTELSCHULEN – 3. KLASSE Dauer Teilnehmerinnen/Teilnehmer Zeitraum Ort Lernziele THEORIEPRÜFUNG S. 9 FAHRÜBUNGEN S. 10 1. OBERSCHULEN – 1. KLASSE 2. MITTELSCHULEN – 3. KLASSE Dauer des Kurses Teilnehmerinnen/Teilnehmer Zeitraum Ort ANHANG S. 12 Anmeldeformular - Vorbereitungskurs Anmeldeformular - Fahrübungen Vormerkung zur KKR-Prüfung Erhebungsbogen - KKR-Prüfung Erhebungsbogen - Fahrübungen 2 VORBEREITUNGSKURSE für das Erlangen des FAHRBEFÄHIGUNGSNACHWEISES FÜR KLEINKRAFTRÄDER OBERSCHULEN – 1. KLASSE Abgabetermin der Anmeldungen: 24. Oktober 2006 Dauer des Kurses: Teilnehmerzahl: Zeitraum des Kurses: Ort: Prüfungen: 12 Stunden Gruppen zu max. 20/25 Schülerinnen/Schülern vom 6. November bis 24. Dezember 2006 Schulstellen ab Januar 2007 Es dürfen jene Schülerinnen/Schüler teilnehmen, die in der Mittelschule den Kurs zum Erlangen der Fahrbefähigung für Kleinkrafträder nicht besucht oder nicht abgeschlossen haben bzw. die Prüfung nicht abgelegt haben. MITTELSCHULEN – 3. KLASSE Abgabetermin der Anmeldungen: 24. Oktober 2006 Dauer des Kurses: Teilnehmerzahl: Zeitraum des Kurses: Ort: Prüfungen: 12 Stunden Gruppen zu max. 20/25 Schülerinnen/Schülern vom 12. Februar bis März/April 2007 Schulstellen ab April 2007 Es nehmen jene Schülerinnen/Schüler teil, die das 14. Lebensjahr bereits vollendet haben oder dieses bis 31 August 2006 vollenden werden. Kursziele: Die Schülerinnen und Schüler kennen die Grundregeln der Straßenverkehrsordnung und können sie anwenden; kennen die Bedeutung der Verkehrszeichen; beherrschen das Fortbewegungsmittel (Kleinkraftrad); erfassen die verschiedenen Verkehrssituationen, um am Straßenverkehr ohne Risiko für sich selbst und für Andere teilzunehmen; kennen Gefahren, welche durch eigenes Verschulden oder Fremdverschulden auftreten könnten; erkennen, dass im Umgang mit Motorfahrzeugen öfters Haltungen wie Machtstreben, Narzissmus und Verherrlichung des Fortbewegungsmittels ausgelebt werden, wodurch Lenker und andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden; wissen über die Schäden Bescheid, welche durch den von Kraftfahrzeugen erzeugten Lärm und die Luftverschmutzung dem Menschen zugefügt werden; entwickeln das Bewusstsein, dass die ausschließliche Fortbewegung mit Motorfahrzeugen Stress und Erschlaffung der Muskulatur bedingen können; entwickeln die Einsicht, dass Medikamente, Drogen, Alkohol, körperliche Anstrengung und die Gesundheit gefährdende Essgewohnheiten das Reaktionsvermögen negativ beeinflussen; erkennen, dass Fahrer mit geschwächtem Reaktions- und Wahrnehmungsvermögen große Gefahr laufen, Schäden zu verursachen bzw. zu erleiden; verinnerlichen die wichtigsten rechtlichen Grundlagen, welche ein demokratisches und soziales Zusammenleben ermöglichen und halten diese ein. 3 Inhalte: Modul A – Dauer 4 Einheiten zu je 1 Stunde VERHALTENSREGELN – 2 Unterrichtseinheiten (UE.) pro Halbtag UE.1: Vorfahrtsregeln Allgemeines Vorfahrtsrecht; Regeln und Verhalten an Kreuzungen Ausfahrt aus Garagen oder Parkplätzen Rechtsquellen: Straßenverkehrsordnung, Artikel: 145 UE.2: Verhaltensregeln Geschwindigkeit Position des Fahrzeugs auf der Straße Überholvorgang Sicherheitsabstand Links und rechts einbiegen Fahrspurwechsel und Fahrtrichtungswechsel Anhalten und parken Transport von Personen, Tieren und Sachen Rechtsquellen: Straßenverkehrsordnung, Artikel: 141, 142, 143, 148, 149, 154, 157, 158, 170 UE.3: Unfallursachen und Verhalten nach Verkehrsunfällen; Versicherung; Schutz des Lebens und gemeinschaftliches Zusammenleben Wettfahren Straßenzustand Witterungsverhältnisse Verkehrslage Sichtweite Sicheres Verhalten in unvorhergesehenen Situationen Kleidung des Fahrzeuglenkers Bremsweg und Anhalteweg Behinderung des Verkehrs Nichtbeachtung der Regeln, Unerfahrenheit, Unvorsicht Verhalten in Kurven Personentransport Versicherungspflicht für Motorfahrzeuge Absichern des Unfallortes Pflicht zur Zeugenaussage bei Verkehrsunfällen Pflicht, bei Unfällen mit Verletzten die Sicherheitsbeamten zu verständigen Rechtsquellen: Straßenverkehrsordnung, Artikel: 192, 193, 189, Gesetz 24. Dezember 1969, Nr. 990 UE.4: Bauteile des Kleinkraftrades und ihre Funktion; das Fahren eines Kleinkraftrads und Verwendung des Helms Lichtsignal- und Beleuchtungsvorrichtungen des Fahrzeugs Hupe Reifen Fahrposition Stabilität des Fahrzeugs Bremsen Rückspiegel Instandhaltung des Kleinkraftrads „Auffrisieren“ des Kleinkraftrads Schalldämpfer Sturzhelm 4 Erforderliche Dokumente zum Fahren Verbot, Handys und Walkman zu verwenden Verhalten der anderen Straßenbenutzer Rechtsquellen: Straßenverkehrsordnung, Artikel: 152, 153, 171, 172 Modul B - Dauer 6 Einheiten zu je 1 Stunde VERKEHRSZEICHEN –– 2 Unterrichtseinheiten (UE.) pro Halbtag UE.1: Gefahrenzeichen und Vorfahrtszeichen Zeichen auf der Straße Farbe und Form der Gefahrenzeichen Abstand zwischen Zeichen und angezeigter Gefahr Zeichen: Verformte Fahrbahn Kuppe Querrinne Gefährliche Kurve Gefährliche Doppelkurve Bahnübergang mit und ohne Schranken Straßenbahn Fußgängerüberweg Radüberweg Gefährliches Gefälle Gefährliche Steigung Straßenengen Schleudergefahr Unbefahrbares Bankett Achtung Kinder Gefährlicher Gegenverkehr Steinschlag Ampel Seitenwind Baustelle Vorfahrtsrecht Ankündigung anzuhalten und Vorfahrt zu geben Vorfahrt geben Einmündung STOP Vorfahrt geben bei wechselndem Einbahnverkehr Vorfahrtsrecht bei wechselndem Einbahnverkehr UE.2: Verbotszeichen Zeichen: Durchfahrtsverbot Einfahrverbot Überholverbot Höchstgeschwindigkeit Hupverbot Durchgehverbot für Fußgänger Durchfahrtsverbot für Radfahrer Freie Fahrt Ende der Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung Ende des Überholverbotes 5 Halteverbot Parkverbot Autorisierter Parkplatz UE.3: Gebotszeichen Zeichen: Vorgeschriebene Fahrtrichtungen Ankündigung vorgeschriebener Fahrtrichtungen Kreisverkehr Mindestgeschwindigkeit Fußgängerweg Radweg Fußgänger- und Radweg Halt Polizei UE.4: Hinweiszeichen und Zusatzzeichen Zeichen: Entfernung Ausdehnung Gültigkeit Anfang, Fortsetzung, Ende Unfall Überschwemmungsgefahr Schleudergefahr wegen Regen Absperrschranken Richtungstafeln Gebotene Vorbeifahrt für Fahrzeuge Einbahnverkehr Fußgängerzone Verkehrsberuhigte Zone Fußgängerüberweg Radüberweg Gebrauch der Fahrspuren UE.5: Ampeln, Horizontale Verkehrszeichen Zeichen Ampeln Blinklichter Weiße Längslinien Gelbe Längslinien Richtungspfeile Verkehrsinseln Begrenzungen der Bushaltestellen Fußgängerüberweg Zeichen für Bahnübergang Haltelinie Radüberweg Rechtsquellen: Straßenverkehrsordnung, Artikel: 38, 39 Durchführungsbestimmungen der Straßenverkehrsordnung, Artikel: von 105 bis 114 UE.6: Anhalten, Parken und Straßenbezeichnungen Definitionen von Straße und Verkehr Rechtsquellen: Straßenverkehrsordnung, Artikel: 3, 175 6 Modul C - Dauer 2 Einheiten zu je 1 Stunde Erziehung zum Rechtsbewusstsein – beide UE. an einem Halbtag UE.1: Wert und Notwendigkeit der Regeln, Umweltschutz Rechtliche Grundlagen des Straßenverkehrs Pflichten gegenüber Sicherheitsbeamten Zivilrechtliche und strafrechtliche Haftung Verantwortung des Kleinkraftradbesitzers und das Solidaritätsprinzip Nichtbeachtung der Regeln Vorfahrtsrecht der Fahrzeuge im dringenden Einsatz Anzeige von Verlust oder Diebstahl der Dokumente Warnen vor einer Gefahr auf der Straße Verweigerte Hilfeleistung Lärmbelästigung Luftverschmutzung Entsorgen von Altöl Rechtsquellen: Straßenverkehrsordnung, Artikel: 140, 155, 156, 192, 195, 196, 210, 215, 217 Strafgesetzbuch, Artikel: 593 UE.2: Gesundheit Psychischer und körperlicher Zustand des Fahrers Folgen des Alkoholkonsums Folgen des Drogenkonsums Rechtsquellen: Straßenverkehrsordnung, Artikel: 115, 186, 187 7 SOZIALES VERHALTEN OBERSCHULEN – 1. KLASSE Dauer Teilnehmerinnen/Teilnehmer Zeitraum Ort 8 Stunden fächerübergreifend innerhalb der Schulzeit alle Schülerinnen/Schüler der Klasse vom November bis Dezember 2006 an der Schule MITTELSCHULEN – 3. KLASSE Dauer Teilnehmerinnen/Teilnehmer Zeitraum Ort 8 Stunden fächerübergreifend innerhalb der Schulzeit alle Schülerinnen/Schüler der Klasse vom November 2006 bis März/April 2007 an der Schule Um das Bildungsangebot im Bereich Verkehr und Mobilität zu vervollständigen, bietet die Schule 8 Stunden „Erziehung zum sozialen Verhalten“ für die gesamte Klasse im Unterricht an, unabhängig von der Teilnahme am Vorbereitungskurs für Prüfung zum Erwerb der Fahrerlaubnis für Kleinkrafträder. Allgemeine Ziele: Die Verkehrserziehung hat laut Art. 230 des neuen Straßenverkehrsgesetzes die Aufgabe, die Schülerinnen und Schüler zu bewussten und verantwortungsvollen Straßenbenutzern auszubilden. Die Schule hebt somit das Bildungsniveau und den Wissensstand jedes einzelnen Bürgers. Dieser soll die Werte der Gemeinschaft mittragen können und dazu beitragen, sie auch als Verkehrsteilnehmer im Leben umzusetzen. Dieser Bereich der Verkehrserziehung soll kein eigenständiges Fach sein, sondern in alle Fächer aufgenommen werden, wie es z. B. für die Bereiche Gesundheitserziehung, interkulturelles Lernen usw. vorgesehen ist. Die genannten Bereiche bieten außerdem wichtige didaktische und methodische Anknüpfungspunkte für die Verkehrserziehung. Als besonders erfolgreich erweist sich eine fächerübergreifende Einbindung in andere didaktischerzieherische Projekte. Alle Lehrpersonen müssen, so wie es das Programm der Verkehrserziehung vorsieht, mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln arbeiten, um die Schülerinnen und Schüler den gemeinsamen Zielen näher zu bringen. Eines dieser Ziele ist, dass Jugendliche die Fähigkeit entwickeln, sich im Allgemeinen sicher und korrekt zu verhalten, wobei der Straßenverkehr in der heutigen hoch technisierten Zeit nur einen Teil, wenn auch einen sehr wichtigen des sozialen Verhaltens darstellt. Ziele: Jugendliche entwickeln das Bewusstsein, dass es im Zusammenleben mit anderen unumgänglich ist, bestimmte Regeln aufzustellen, insbesondere mit Bezug auf den Straßenverkehr; erkennen, verstehen, respektieren und verinnerlichen, die in den Verhaltensnormen enthaltenen ethisch- sozialen Aspekte; entwickeln Eigenständigkeit und Verantwortungsgefühl; verinnerlichen zunehmend Respekt vor dem Leben Anderer und steigende Bereitschaft, soziale und solidarische Pflichten zu erfüllen. 8 THEORIEPRÜFUNG Um den Befähigungsnachweis für Kleinkrafträder zu erlangen, muss man innerhalb eines Jahres nach Abschluss des Vorbereitungskurses und nach Vollendung des 14. Lebensjahres eine Prüfung ablegen. Nach Abschluss des Kurses und innerhalb der Gültigkeitsdauer desselben muss ein Gesuch zum Ablegen der Prüfung - zusammen mit den Einzahlungsbestätigungen und den erforderlichen Bescheinigungen - eingereicht werden. Nur wer den Hauptwohnsitz in Italien hat, darf an der Prüfung teilnehmen. Die Prüfung in den Schulen wird von einem Angestellten des Amtes für Fahrbefähigungen und Führerscheine zusammen mit der Koordinatorin oder dem Koordinator der Verkehrserziehung der Schule durchgeführt. Bei negativem Ausgang kann die Prüfung innerhalb eines Jahres nach Abschluss des Vorbereitungskurses mehrmals wiederholt werden, zwei Posteinzahlungen müssen aber erneut getätigt werden. Achtung: Die ärztliche Bescheinigung - hat nur 6 Monate Gültigkeit - muss mit einer Stempelmarke zu 14,62 € versehen sein. Amt für Führerscheine und Fahrbefähigungen Anschrift: Crispistraße 10 – Bozen Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 8.30 bis 13.00 und von 14.00 bis 17.00Uhr Telefon: 0471 415473 – 415458 E-mail: [email protected] [email protected] 9 FAHRÜBUNGEN OBERSCHULEN – 1. KLASSE Dauer: Teilnehmerinnen/Teilnehmer: Zeitraum: Ort: 3 Stunden Gruppen zu max. 20/25 Schülerinnen/Schülern Sobald als möglich nach der KKR-Prüfung Auf einem geeigneten Areal, das von der Schule mitgeteilt wird (wie in den vergangenen Schuljahren). MITTELSCHULEN – 3.KLASSE Die Fahrübungen werden in der Mittelschule in zwei Teile durchgeführt: a) Theorie-Teil Die Inhalte des theoretischen Teiles der Fahrübungen betreffen die aktive und passive Sicherheit beim Kleinkraftrad: - die Einzelteile des Kleinkraftrades, ihre richtige Verwendung und ihre Wartung, (Reifen, Bremsen, Stoßdämpfer, Schalldämpfer, Abgase, Motor, Auffrisieren) - die richtige Bekleidung und der Helm - richtige Handhabung des Fahrzeuges, um Unfälle zu vermeiden - Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer gegenüber der KKR-Fahrer Diese Unterrichtseinheit (Dauer ca. 1,5 Stunden) soll schon vor der Prüfung mit ALLEN Schülerinnen und Schülern, die am Vorbereitungskurs teilnehmen, durchgeführt werden. b) Praxis-Teil Der praktische Teil der Fahrübungen, der nach der Prüfung stattfinden wird und nur für jene Schülerinnen und Schüler gedacht ist, die den Befähigungsnachweis erworben haben, beschränkt sich lediglich auf die individuellen Fahrübungen (Handling) und hat eine Dauer von etwa 2,5 Stunden. Sollte es sich ergeben, dass in einer Schule sich eine sehr kleine Gruppe für die praktischen Übungen bildet, sollen Gruppen von ungefähr 20 Teilnehmerinnen und Teilnehmern mit Schülerinnen und Schüler anderer Schulen zusammengestellt werden. Der Vorteil der Zweiteilung der Fahrübungen liegt darin, dass alle Schülerinnen und Schüler die Grundkenntnisse der passiven und aktiven Sicherheit erfahren können und dass zu einem späteren Zeitpunkt effektiv nur jene Jugendlichen die praktischen Übungen absolvieren, die den KKR-Befähigungsnachweis erworben haben. Für die Schulen bewirkt diese Regelung weniger Hektik am Ende des Schuljahres. Vergessen Sie nicht in der Mitteilung an die Eltern darauf hinzuweisen, dass die Unterschrift auf der Teilnahmeerlaubnis an den Vorbereitungskurs auch zur Teilnahme an den praktischen Fahrübungen verpflichtet. Theorie-Teil Dauer: ca. 1,5 Stunden vor der Prüfung Teilnehmerinnen/Teilnehmer: Alle Schülerinnen und Schüler, Vorbereitungskurs besuchen Zeitraum: Vor der Prüfung Ort: In der Klasse die Praxis-Teil Dauer: 2,5 Stunden NACH der Prüfung Teilnehmerinnen/Teilnehmer: den Alle Schülerinnen und Schüler, welche die Prüfung zum Erlangen des Befähigungsnachweises für KKR bestanden haben Zeitraum: Nach der Prüfung Ort: Auf einem geeigneten Areal, das von der Schule ausfindig gemacht wird (wie in den vergangenen Schuljahren). 10 Ziele: Erwerb der Grundprinzipien der Fahrtechnik eines Kleinkraftrades sowie eines respektvollen, korrekten und sicheren Fahrverhaltens. Inhalte: Theoretischer Teil: Wichtigkeit der Vorrichtungen für aktive und passive Sicherheit am Kleinkraftrad Korrekte Fahrposition Konzept der Geschwindigkeit und des Bremsweges Reibungskoeffizient zwischen Reifen und Straße Lastwechsel Befahren einer Kurve Psychischer und körperlicher Zustand des Fahrers Praktischer Teil: „Handling“ des Fahrzeugs Gleichgewichtsübungen Abbremsen bei guter und schlechter Straßenhaftung Notbremsung und Ausweichen vor einem Hindernis Reflexion über etwaige Fehler und Erkennen von Zusammenhängen Grundzüge des „sicheren Fahrens“ 11 ANMELDEBOGEN - VORBEREITUNGSKURS zum Erlangen des BEFÄHIGUNGSNACHWEISES FÜR KLEINKRAFTRÄDER DEUTSCHES SCHULAMT □ Mittelschule □ Oberschule Bezeichnung der Schule:………………………………………………………………………………………………….. ………………………………………………………………………………Telefonnummer:…………………………… Für die Kurse verantwortlicher Koordinator:…………………………………….………………………………….. ………………………………………………………………………………Telefonnummer:…………………………… Anzahl der Gruppen und der Schülerinnen/Schüler, die am Kurs teilnehmen werden Gruppen: …………… Anzahl der Teilnehmerinnen/Teilnehmer: ………………… Modul A –– Verhaltensregeln: Dauer 4 Stunden, 2 Unterrichtseinheiten / Halbtag □ ja □ nein Modul B – Verkehrszeichen – Dauer 6 Stunden, 2 Unterrichtseinheiten / Halbtag □ ja □ nein Modul C – Rechtsbewusstsein – Dauer 2 Stunden, an einem Halbtag □ ja □ nein Die Fahrschullehrer werden gemeinsam mit den Koordinatorinnen oder Koordinatoren der Verkehrserziehung die Termine für die Unterrichtseinheiten des Vorbereitungskurses vereinbaren (nach Abgabe dieses Anmeldeformulars). Die Schule stellt für den Vorbereitungskurs einen geeigneten Raum mit einem Datenprojektor zur Verfügung. Die Direktorin/Der Direktor evtl. i.V. die Koordinatorin/der Koordinator der VE …………………….............................………… Anmerkungen: Abgabetermin: 24. Oktober 2006 An die Servicestelle Verkehrserziehung des Schulamtes - als E-Mail oder Fax schicken!! [email protected] FAX: 0471-417649 12 ANMELDEBOGEN - FAHRÜBUNGEN DEUTSCHES SCHULAMT □ Mittelschule □ Oberschule Bezeichnung der Schule:…………………………………………………………………………………………….. ………………………………………………………………………………Telefonnummer:…………………………… Für die Kurse verantwortlicher Koordinator:………………….………………………………….. ………………………………………………………………………………Telefonnummer:…………………………… Theorie-Teil der Fahrübungen ( ca. 1,5 Stunden im Klassenraum) Gruppen: …………… Anzahl der Teilnehmerinnen/Teilnehmer: ………………… Praxis-Teil der Fahrübungen (ca. 2,5 Stunden im Freien) Voraussichtliche Gruppen: ……… Anzahl der Teilnehmerinnen/Teilnehmer:…………… Ausmaß des von der Schule ausfindig gemachten Areals in Metern _____ x ______ □ überdacht □ nicht überdacht Die Koordinatorin/der Koordinator der Verkehrserziehung teilt der „Federazione motociclistica“ den Prüfungstermin mit und vereinbart mit den Verantwortlichen die Termine für den theoretischen und praktischen Teil der Fahrübungen. Marco Bolzonello Helmuth Wegscheider Federmoto (E-mail) tel.348 5835662 tel.335 6163503 [email protected] Die Direktorin/Der Direktor evtl. i.V. die Koordinatorin/der Koordinator der VE ………………………….............................…… Anmerkungen: Abgabetermin: 24. Oktober 2006 An die Servicestelle Verkehrserziehung des Schulamtes - als E-Mail oder Fax schicken!! [email protected] FAX: 0471-417649 13 Provincia Autonoma di Bolzano-Alto Adige Autonome Provinz Bozen-Südtirol Abteilung 38 Ripartizione 38 Mobilität Mobilità Amt für Führerscheine und Fahrbefähigungen Ufficio patenti e abilitazioni di guida Bitte füllen Sie dieses Formular aus und senden Sie es ungefähr zwei Monate vor dem gewünschten Prüfungstermin an die Fax-Nr. 0471 415454 (Amt für Führerscheine). Nur so können Ihnen die zur Verfügung stehenden Prüferinnen und Prüfer zugewiesen und die genauen Prüfungstermine rechtzeitig mitgeteit werden. INFORMATIONSBLATT DER SCHULEN FÜR DIE KKR-PRÜFUNG BEZEICHNUNG DER SCHULE________________________________________________________________ KODEX C______________ Nr. TEL._____________________ E- MAIL ____________________________ ANZAHL DER SCHÜLERINNEN/SCHÜLER, DIE DIE PRÜFUNG ABELEGEN: ____________ ABSCHLUSSDATUM DES KURSES:_________________________________ KANN DIE SCHULE RÄUME FÜR DIE PRÜFUNG ZUR VERFÜGUNG STELLEN? GEWÜNSCHTER ZEITRAUM für die PRÜFUNG JA NEIN ANZAHL DER PLÄTZE:_____ VOM _________________ BIS ____________________ MIT AUSNAHME FOLGENDER TAGE:___________________________________________________________ NAME DES VERANTWORTLICHEN DER VERKEHRHRSERZIEHUNG: ____________________________________________________________________________________________ FÜR DRINGENDE MITTEILUNGEN ERREICHBAR UNTER TEL. Nr. __________________________________ Oder E-MAIL ___________________________________________________________________________________ 14 Bogen für die Erhebung der Prüfungsergebnisse Nach der Prüfung für das Erlangen des Befähigungsnachweises für das Lenken von Kleinkrafträdern an die Servicestelle für Verkehrserziehung des Schulamtes schicken! ( [email protected] ) DEUTSCHES SCHULAMT Bezeichnung der Schule:…………………………………………………………………………………………….. ……………………………………………………………………………………………………………………………… Koordinatorin / Koordinator der VE …….:………………….………………………………….. ……………………………………………………………………………………………….…………………………… Befähigungsnachweis für das Lenken von Kleinkrafträdern Anzahl der Schülergruppen, die am Kurs teilgenommen haben __________ Anzahl der Schüler/innen, die am Vorbereitungskurs teilgenommen haben __________ Anzahl der Schüler/innen, die angetreten sind __________ Anzahl der Schüler/innen, die die Prüfung bestanden haben __________ Anzahl der Schüler/innen, die die Prüfung nicht bestanden haben __________ Anzahl der Schüler/innen, die bei der Prüfung abwesend waren __________ Anregungen/Verbesserungsvorschläge: ___________________________________________ ___________________________________________ ___________________________________________ ___________________________________________ Die Direktorin / der Direktor evtl. i.V. die Koordinatorin/der Koordinator der VE …………………………………..……. 15 Bogen für die Erhebung der Teilnahme an den Fahrübungen Nach den Fahrübungen an die Servicestelle für Verkehrserziehung des Schulamtes schicken! ( [email protected] ) DEUTSCHES SCHULAMT Bezeichnung der Schule:…………………………………………………………………………………………….. ……………………………………………………………………………………………………………………………… Koordinatorin / Koordinator der VE …….:………………….………………………………….. ……………………………………………………………………………………………….…………………………… Theorie - Teil Anzahl der Schülergruppen, die daran teilgenommen haben __________ Anzahl der Schüler/innen, die daran teilgenommen haben __________ Praxis – Teil Anzahl der Schülergruppen, die daran teilgenommen haben ___________ Anzahl der Schülerinnen/Schüler, die daran teilgenommen haben ___________ Anregungen/Verbesserungsvorschläge: ___________________________________________ ___________________________________________ ___________________________________________ ___________________________________________ Die Direktorin / der Direktor evtl. i.V. die Koordinatorin/der Koordinator der VE …………………………………..……. 16