Kriminologie der Serienmörder – Teil 2

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Kriminologie des Serienmörders – Teil 2
Forschungsergebnis einer empirischen Analyse serieller Tötungsdelikte in
der Bundesrepublik Deutschland
Von Stephan Harbort
Veröffentlicht in: KRIMINALISTIK 1999, 713 ff.
Schneider (Kriminologie der Gewalt, 1994, S. 81) hat zu Recht darauf hingewiesen, daß
die Überführung eines Serienmörders “manchmal recht schwierig und kostspielig ist”.
Insbesondere das Erkennen einer Mordserie, also die Zusammenführung von
Einzeltaten, bereitet erhebliche Probleme. Hilfreich erscheinen da valide Erkenntnisse
zu typischen/perseveranten Tatbegehungsmerkmalen und –verlaufsformen, die im 2.
Teil dieses Aufsatzes referiert werden. Darüber hinaus werden serielle Tötungen aus
ätiologischer Sicht beleuchtet, wobei im Zuge dieser Untersuchung sich herausgestellt
hat, daß die Ursachen dieses Gewaltphänomens aus kriminologischer Sicht ausnahmslos
multifaktoriell und unter psychopathologischen Aspekten vorwiegend im Sinne einer
Komorbidität herleitbar erscheinen.
IV.
Kriminalistik
Angesichts der hohen Fallzahlen ( 6,1 Delikte), der geringen Erfolgsquote bei der
Verifizierung von Tatzusammenhängen (32,2 %), der beträchtlichen Zahl von nicht erkannten
Tötungsdelikten (24,3 %) und nicht zuletzt der niedrigen Verurteilungsquote von 63,7 % sind
kriminalistische und justitielle Aufdeckungsbarrieren unübersehbar58. Gleichwohl sollte
Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft zugute gehalten werden, daß die Überführung eines
Serienmörders
oftmals
einem
Puzzle
gleicht,
das
erst
mühsam
und
sorgfältig
zusammengesetzt werden will. Im wesentlichen sind es die abnorme Persönlichkeit, das
vielfach unscheinbare Sozialverhalten der Täter, die einem Schweizer Käse gleichkommende
und allzu häufig versagende Sozialkontrolle, insbesondere aber die spezifischen
Begleitumstände solcher Taten, die das mörderische Mirakel schnell zu einem
kriminalistischen Debakel geraten lassen. Hilfreich erscheinen in diesem Zusammenhang
insbesondere
gesicherte
Erkenntnisse
zu
typischen
Tatbegehungsmerkmalen
und
Tatverlaufsformen.
1.
Modus operandi
Da die Fallzahlen innerhalb bestimmter Vergleichsgruppen zu gering erscheinen, um
1
empirisch ausreichend abgesicherte Ergebnisse vorlegen zu können, werden lediglich
Erkenntnisse zu abgeurteilten Sexual- und Raubmördern referiert59. Neben den in den
Tabellen 4 und 5 berichteten Tatbegehungsmerkmalen erscheinen folgende Feststellungen
mitteilenswert. Übereinstimmend darf beiden Tätertypen ein hohes Maß an Organisationsund Strategiefähigkeit zugeschrieben werden: 36 von 44 Probanden (= 81,8 %) orientierten
sich bei der Verübung ihrer Taten an einer mehr oder weniger eng umrissenen geistigen
Vorgabe, die sich vornehmlich auf bestimmte Opferdispositionen (z. B. keine ernsthafte
Gegenwehr zu erwarten) sowie situative (z. B. Möglichkeit der ungestörten Tatausführung)
und
geographische
(z.
B.
geeignete
Rückzugs-
und
Fluchtmöglichkeiten)
Rahmenbedingungen bezog. Lediglich 22,7 % der Sexualmörder und 9,1 % der
Raubmörder verübten ihre Taten durchgängig/sporadisch im sozialen Nahbereich (eigene
Wohnung/Nachbarschaft). Auch standen die Täter in lediglich 25,1 % der Fälle unter
überwiegend geringgradiger Rauschmittelbeeinflussung. Gleichwohl besteht in diesem
Zusammenhang ein bedeutsamer Unterschied. Raubmörder folgen überwiegend einem
genau kalkulierten Tatplan, der konkrete und bindende Vorgaben insbesondere zu Tatort,
Tatzeit, Tatopfer und Tatmittel beinhaltet. Gestützt wird diese Einschätzung unter anderem
durch den Umstand, daß 65,8 % der Opfer in der eigenen Wohnung angegriffen wurden.
Anders hingegen verhalten sich Sexualmörder. Die Vortatphase wird determiniert von einer
individuell stark ausgeprägten latenten Tatbereitschaft, die jedoch nicht an spezifische
Dispositionen geknüpft wird. Solche Täter lassen sich vielmehr von einer Art Generalplan
leiten, der im wesentlichen zwei Vorbedingungen festschreibt: Das Opfer muß sich
unbeobachtet ansprechen beziehungsweise risikolos überwältigen lassen, während der Tatort
dem Täter vertraut sein muß. Erst wenn diese Fallkonstellation zutrifft, wird ein konkreter
Tatentschluß gefaßt. Erfolgt der erste Täter-Opfer-Kontakt hingegen an einem Ort, der dem
Täter fremd ist oder eine sofortige Tatausführung nicht zuläßt, wird das Opfer regelmäßig an
einen Ort gelockt/gezwungen, der dem Täter bekannt ist und sein Sicherheits- und
Kontrollbedürfnis wiederherstellt60. So wurden beispielsweise lediglich 14,4 % der Opfer in
deren eigenen Wohnbereich getötet. Überwiegend wird dieses auf das Ausnutzen günstiger
Tatgelegenheiten
ausgerichtete
Verhaltensmuster
(neudeutsch:
cruisen)
beibehalten.
Sexualmörder lassen sich demnach mehrheitlich in eine kriminogene Situation
“hineingleiten”, wobei es weitestgehend dem Zufall überlassen bleibt, welches Opfer
angegriffen wird und zu welcher Zeit und an welchem Ort sich das Verbrechen ereignet.
“Jeder Verbrecher kehrt an den Tatort zurück.” So lautet ein vielfach beschworener, aber
allzu oft vernachlässigter kriminalistischer Erfahrungssatz61. Ein solches Nachtatverhalten
2
zeigten jedoch nahezu ausnahmslos Sexualmörder: 11 Probanden (= 45,5 %) kehrten
tatsächlich Stunden, Tage, aber auch noch Wochen nach Vollendung und/oder Entdeckung
der Tat vereinzelt an den Ort des Geschehens zurück. Gleichwohl verfolgten die Täter hierbei
ganz unterschiedliche Motive. Einigen Probanden genügte schon die räumliche Nähe, um sich
durch die gedankliche Reflexion der Tat erneut sexuell zu stimulieren, andere hingegen
vergingen sich ein weiteres Mal an dem Leichnam62. Auch wurde sich dem Tatort genähert,
um die polizeilichen Ermittlungen beobachten zu können oder um festzustellen, ob die Tat
schon entdeckt worden war63. Dieses Verhalten fußte in erster Linie auf dem Verlangen, auch
weiterhin Kontrolle auszuüben, die Häscher sehenden Auges und innerlich triumphierend zu
distanzieren beziehungsweise zu düpieren. Gelegentlich gaben aber auch ganz pragmatische
Gründe den Ausschlag. Nämlich dann, wenn am Tatort vergessene oder dort vergrabene
Beweismittel nachträglich beiseite geschafft werden sollten. Eine ganze Reihe von
Serienmördern hätte womöglich früher gefaßt werden können, wenn dieser Erfahrungssatz in
konkrete Observationsmaßnahmen umgesetzt worden wäre.
Erwähnenswert erscheint ebenfalls, daß die Probanden sich deutlich von nordamerikanischen,
aber auch osteuropäischen Serienmördern unterschieden, denen allgemein ein hohes Maß an
Mobilität attestiert wird64. 32 Probanden (= 72,7 %) legten durchweg keine größeren
Entfernungen (< 30 Km) zurück: Sexualmörder wohnten durchschnittlich 10,6 Km vom
Tatort entfernt, während dieser Mittelwert bei Raubmördern 17,3 Km betrug. Lediglich fünf
Probanden (= 11,4 %) konnten tatsächlich als “reisende Täter” kategorisiert werden. In den
übrigen Fällen (15,9 %) lag eine langjährige Obdachlosigkeit vor, so daß eine zweifelsfreie
Verhaltensanalyse nicht möglich erschien.
Um den Wohnort des Täters zu lokalisieren, vertritt Canter65 die sogenannte KreisHypothese. Diese Methodik, die sich gleichwohl vornehmlich auf Serien-vergewaltiger
bezieht, sieht vor, daß die Entfernung der zwei am weitesten auseinander liegenden Tatorte zu
ermitteln ist. Die gemessene Entfernung ist gleichzeitig der Durchmesser eines zu ziehenden
Kreises, der sämtliche Tatorte umfaßt. Mit achtzigprozentiger Wahrscheinlichkeit soll der
Täter innerhalb des eingekreisten Gebietes wohnen. Diese Annahme wurde bei 32
lokal/regional operierenden Probanden überprüft. Das Ergebnis ist eher ernüchternd:
Lediglich 13 Täter (= 40,6 %) hatten ihren Wohnsitz tatsächlich innerhalb der markierten
Zonen. Wesentlich erfolgversprechender erscheint eine modifizierte Vorgehensweise: Der
Entfernungsmittelpunkt sämtlicher Tatorte ist zu berechnen, um den herum ein Kreis mit
einem Durchmesser von maximal 30 Km zu schlagen ist. Auf diese Weise ließ sich der
3
Wohnsitz von 29 Probanden (= 90,6 %) erfassen. Die Erfolgswahrscheinlichkeit nimmt dabei
zu, je größer der Durchmesser gewählt wird ( 10 Km = 34,4 %,  20 Km = 59,4 %). Als
richtungsweisend erwies sich in diesem Zusammenhang der Abstand der einzelnen Tatorte
zueinander: Waren die Entfernungen gering, wohnte der Täter regelmäßig nicht weiter als 10
Km entfernt. Vergrößerten sich die Abstände hingegen, lag der Wohnsitz innerhalb der 20oder 30-Km-Zone. Ebenso hilfreich erscheint die Berücksichtigung der Tatabfolge. Bei
Raubmördern verringerte sich der Abstand WohnungTatort von der ersten ( 29,2 Km)
bis zur letzten Tat ( 12,3 Km) teilweise kontinuierlich. Parallel zu der sukzessive sich
aufbauenden Tatroutine scheint das Sicherheitsbedürfnis in gleichem Maße abzunehmen.
Hingegen ließen Sexualmörder bei der Auswahl der Tatorte keine solche Gleichmäßigkeit
erkennen ( 9,6 Km zu  14,4 Km). Erklärbar wird dieses Phänomen durch das im
Zusammenhang mit Sexualmorden bereits erwähnte Zufallsprinzip bei der Opfer- und
Tatortauswahl, von dem auch bei fortschreitender Tötungsgewöhnung im Regelfall nicht
abgewichen wird.
2.
Perseveranz
Zu den in den Tabellen 4 und 5 mitgeteilten Perseveranz-Werten sei erläuternd vorangestellt,
daß
eine
Gleichförmigkeit
lediglich
dann
angenommen
wurde,
wenn
die
Tatbegehungsmerkmale in wenigstens 75 % der untersuchten Fälle übereinstimmten. Von
dieser Prämisse wurde lediglich bei einer drei Delikte umfassenden Mordserie (33,3 %)
abgewichen. Hier wurde eine Zwei-Drittel-Deckungsgleichheit als perseverant erachtet. Die
traditionelle, in den vergangenen 20 Jahren jedoch mehrfach widerlegte kategorische
Perseveranz-Hypothese66, welche unter anderem von der Wiederholung von Straftaten eines
Täters in der gleichen Deliktskategorie ausgeht, hat sich auch im Rahmen dieser
Untersuchung teilweise als unzutreffend erwiesen: Während 54,5 % der Sexualmörder neben
Tötungsdelikten größtenteils auch serielle Vermögensstraftaten begingen67, wurden durch
68,2 % der Raubmörder zusätzlich überwiegend Sexual-, Körperverletzungs- oder
Urkundsdelikte verübt. Eine deliktorientierte Interpretation, die sich auf das Persönlichkeitsund Verhaltensprofil des Täters bezieht, erscheint nur dann erfolgversprechend, wenn man
sich bei der Klassifizierung der Taten auf motivisch zu unterscheidende Tötungsdelikte
beschränkt. Serienmörder scheinen hier einem generativen Grundmuster zu folgen: 44 von 47
Probanden (= 93,6 %), die Sexual- oder Raubmorde begingen, verhielten sich innerhalb dieser
Kategorien perseverant. Demnach dürfte eine selektive Perseveranz-Hypothese das
Täterverhalten
am
verläßlichsten
widerspiegeln68.
Klassifizierung aus kriminalistischer Sicht eine
4
Gleichwohl
lediglich
darf
dieser
eingeschränkte
groben
Relevanz
beigemessen werden, da sie für die individuelle Tatzuordnung zu unspezifisch bleibt.
Hingegen
eröffnet
die
vergleichende
Bewertung
ähnlicher
Tatbegehungsmerkmale
beziehungsweise stereotyper Tatverlaufsformen (= Perseveranz im modus operandi) die
Möglichkeit einer Individualprognose. Unter gleichartigem modus operandi sollten
grundsätzlich die den Tatverlauf charakterisierenden, äußeren phänotypischen Merkmale
verstanden werden, die Ausdruck einer rationalen, erfolgsorientierten Strategie sind. Getragen
werden solche Verhaltensweisen von der Erfahrung/Überzeugung des Täters, daß eine
spezielle instrumentelle (z. B. geeignetes Tatmittel) oder strategische (z. B. relevante
Tatzeiten und Tatorte oder spezifische Opferauswahl) Vorgehensweise besonders
erfolgversprechend erscheint69. Tatsächlich spiegelte das Verhalten der Probanden
mehrheitlich eine deutliche Tendenz zu perseveranten Tatbegehungsweisen (siehe Tabellen 4
und 5). Gleichwohl darf dabei nicht übersehen werden, daß auch bei hohen PerseveranzWerten im Regelfall zum Teil gravierende Abweichungen im modus operandi festzustellen
waren, die eine vollständige Tatzusammenführung wesentlich erschwerten, in Einzelfällen
sogar abwegig erscheinen ließen. Ausschlaggebend hierfür sind in erster Linie Lernprozesse
und Erfahrungswerte der Täter, die zu sich verändernden Verhaltensweisen vor, während und
nach den Taten führen können. Deutliche, zum Teil sogar signifikante Unterschiede ergaben
sich insbesondere im Rahmen der Analyse von Erst- und Zweittaten: 59,1 % der Probanden
(Sexualmörder: 72,7 %, Raubmörder: 45,5 %) veränderten bewußt ihren modus operandi
durch die Modifizierung folgender Tatbegehungsmerkmale:

Tatort frei zugänglich  Tatort bietet ausreichenden Sichtschutz,

Opfer aus sozialem Umfeld  keine vordeliktische Täter-Opfer-Beziehung,

überfallartige Tatbegehung  Opfer wird manipuliert und an den Tatort gelockt,

Ruhigstellung des Opfers durch Bedrohung  Fesselung des Opfers,

Tatmittel stammt vom Tatort oder Opfer  Tatmittel wurde durch Täter mitgeführt,

Einzeltäter  gemeinschaftliche Tatausführung,

lediglich manuelle sexuelle Manipulation  versuchte/vollendete Vergewaltigung,

versuchtes Tötungsdelikt  vollendetes Tötungsdelikt,

Einfachmord  Zweifach- oder Dreifachmord,

Beweismittel am Tatort zurückgelassen  Beweismittel beseitigt,

fluchtartiges Verlassen des Tatorts  längerer Aufenthalt nach Tötungsakt,

Gegenstände des Opfers am Tatort zurückgelassen  Mitnahme von Gegenständen,
5

Leiche offen dargestellt  versuchte oder vollendete Leichenbeseitigung,

Tatort = Leichenfundort  Tatort  Leichenfundort.
Nicht bestätigt hat sich die vielfach vertretene Auffassung, daß insbesondere SerienSexualmörder überwiegend einen ganz speziellen Opfertyp angreifen70. Nur drei Probanden
(= 13,6 %) waren tatsächlich auf einen besonderen Phänotyp (z. B. Mädchen von schlanker
Statur mit langen blonden Haaren) fixiert. Lediglich eine Bevorzugung hinsichtlich
Geschlecht und Altersstruktur der Opfer konnte nachvollzogen werden. Gleichwohl wurden
durch 18,2 % der Probanden Opfer weiblichen und männlichen Geschlechts sowie durch 22,7
% der Täter Kinder/Jugendliche und Erwachsene getötet. Aufgrund der vorliegenden
Erkenntnisse wird deutlich, daß überwiegend von einer temporären, sukzessive sich
entwickelnden/manifestierenden Perseveranz im modus operandi auszugehen sein wird, die
zu jedem Zeitpunkt durch endogene oder exogene Faktoren beeinflußt werden kann. Eine
Verifizierung von Tatzusammenhängen erscheint daher lediglich in eingeschränktem Maße
möglich.
Demgegenüber könnte die kriminalistisch ausdeutbare “Handschrift” des Täters ein probates
Kriterium sein, um das Persönlichkeits- und Verhaltensprofil eines Serienmörders
identifizieren und interpretieren zu können. Hierunter sollten bewußtseinsdominante,
unverwechselbare Handlungssequenzen verstanden werden, die keinen strategischen oder
rationalen Charakter aufweisen71. Die Tathandlungen werden im wesentlichen durch die
pathologisch/neurotische Persönlichkeitsstruktur des Täters initiiert/getragen und sind im
Regelfall von rituellem Gepräge72. Solche Verhaltensweisen spiegeln vornehmlich sexuell
deviante oder gewaltorientierte Phantasien, auf die der Täter fixiert ist und die Matrix seines
deliktischen Verhaltens darstellen73. Diese “Persönlichkeitsprints” am Tatort dürfen als
hochperseverant gelten, da keiner der explorierten Probanden bei ungestörter Tatbegehung
auf die Durchführung seines Rituals verzichtete. Dies deshalb, da dem Täter nur die
Realisierung der Phantasie sexuelle/innere Befriedigung verschaffte. Im Rahmen dieser
Untersuchung konnten folgende Handlungssequenzen im Sinne einer “Handschrift”
identifiziert werden:

Folterung der Opfer ohne Verwendung von Tatmitteln/Waffen,

vitale Verstümmelung der Opfer mit Messer/sonstigen Gegenständen,

offensive Leichenzerstückelung,

postmortaler Geschlechtsverkehr,
6

postmortales Einführen von Gegenständen in Vagina/After der Opfer,

Beschmutzen opfereigener/mitgebrachter Unterwäsche durch Kot/Urin,

Drapierung der Opfer mit fremder Unterwäsche,

Fesseln und Knebeln mit opfereigenen Bekleidungsstücken,

postmortale Entnahme von Körperorganen/Innereien,

postmortales Abschneiden/Heraustrennen von Geschlechtsteilen,

wiederholte Verhinderung des Todeseintritts (beim Würgen/Drosseln), um das Leiden der
Opfer zu verlängern,

multiple Stichverletzungen im Brust- und/oder Genitalbereich,

postmortales Quetschen der weiblichen Brust unter Verzicht auf Geschlechtsverkehr,

Zerschneiden/Aufschlitzen der Opferbekleidung,

Mitnahme von Unterwäsche und/oder Körperschmuck des Opfers.
Auch wenn diesen Tatbegehungsmerkmalen ein kategorischer Wiedererkennungswert
zugeschrieben werden darf, so garantiert dieser Umstand nicht unbedingt kriminalistischen
Erfolg. Lediglich 22,7 % der Probanden (Sexualmörder: 40,9 %, Raubmörder: 4,5 %)
ließen
tatsächlich
eine
“Handschrift”
erkennen.
Daher
wird
empfohlen,
die
Verdachtsgewinnung mehrdimensional zu strukturieren, wobei selektive Deliktsperseveranz,
Gleichartigkeit des modus operandi sowie Persönlichkeitsprints am Tatort unter
Berücksichtigung der genannten Einschränkungen relevant erscheinen74.
V.
Kriminalätiologie
Um das Phänomen der seriellen Tötung ranken sich eine Vielzahl von Erklärungsansätzen
und Hypothesen75. Gedeutet wird diese extreme Form der Gewalt vielfach als Spätfolge
frühkindlicher
Traumatisierungen,
die
auf
körperlichen/sexuellen
Mißbrauch,
emotionale/soziale Marginalität oder Verlassenheitsängste zurückgeführt werden76. Darüber
hinaus
sollen
Insuffizienzgefühle
sowie
langjähriges,
privates
wie
berufliches
Frustrationserleben ein übermächtiges, sich in den Taten spiegelndes Macht- und
Kontrollbedürfnis hervorrufen77. Als tatbegünstigend/-verursachend werden ebenfalls
soziokulturelle Mangelerscheinungen (z. B. fortschreitende[r] Entfremdung/Werteverfall)78,
hirnorganische Anomalien79 und mediale Gewalt in jedweder Form80 diskutiert. Den meisten
Theorien sind eine monokausale Struktur sowie eine fehlende empirische Absicherung
gemein. Gleichwohl werden diese auf tönernden Füßen stehenden Hypothesen mit dem Ziel
verallgemeinert, die Ursache für Serientötungen insgesamt herleiten zu wollen. Auch die
durch
Mitarbeiter
des
FBI
vorgelegten Studien sollten behutsam interpretiert werden.
7
Die Validität der mitgeteilten Erkenntnisse -sofern sie ausschließlich auf Selbstaussagen der
Probanden beruhen- erscheint nicht unzweifelhaft81. Die Angaben der Probanden könnten von
mentalen Verdrängungs- und Neutralisationsmechanismen (z. B. Verleugnung des
tatsächlichen Erlebnishintergrundes) sowie einer immer wieder zu beobachtenden
Formalanpassung beeinträchtigt worden sein. Solche Verhaltensphänomene sind in Straf- und
Maßregelvollzug
altbekannt
und
konnten
auch
durch
den
Mitteiler
bei
Gesprächen/Briefwechseln mit den Probanden festgestellt werden.
1.
Biologisch/psychopathologische Bedingungsfaktoren
Im Zuge dieser Untersuchung hat sich herausgestellt, daß die Ursachen serieller Tötungen
ausnahmslos durch die Wechselwirkung insbesondere biologischer, psychopathologischer,
soziologischer, kognitiver und lerntheoretischer Präferenzen herleitbar erscheinen. In
Deutschland bestehen jedoch insbesondere zu den biologischen Bedingungsfaktoren
hinsichtlich sexueller Devianzen und dissozialen Verhaltens erhebliche Forschungslücken82.
Daß vornehmlich frühkindlich erlittene Hirnschädigungen83 das Fundament darstellen
können, auf dem sich psychopathologische Entwicklungen vollziehen, legt der Umstand nahe,
daß insbesondere bei sadistischen Serienmördern (acht Probanden) in sieben Fällen
größtenteils gleichartige hirnregressive Anomalien diagnostiziert wurden (Tabelle 6). In
einem Fall konnten keine neurologischen Untersuchungen durchgeführt werden, da der
Proband seine Zustimmung versagte. Dieser Befund erscheint auch unter Berücksichtigung
der geringen Fallzahl signifikant, da bei den übrigen sexuell motivierten Tätern lediglich in
einem Fall und bei den sonstigen Tätertypen nur vereinzelt (bei allen Vergleichsgruppen: 32,7
%) eine gleichartige Hirnanomalie festzustellen war. Beachtlich sind in diesem
Zusammenhang insbesondere die Ergebnisse zweier neuerer amerikanischer Studien: Lewis
et al.84 stießen bei neurologischen Untersuchungen von 15 Serienmördern in sämtlichen
Fällen auf Hirnanomalien. Langevin85 explorierte jeweils 13 Triebmörder, gewöhnliche
Totschläger und Sexualsadisten computertomographisch. Ein Drittel der Sexualmörder und
der sadistisch veranlagten Täter wiesen im rechtsseitigen Temporallappen86 einen organischen
Befund auf, während bei keinem der übrigen Probanden derartige Anomalien festzustellen
waren87. Auch deutsche Untersuchungen jüngeren Datums belegen eine solche Tendenz,
wonach Hirnanomalien bei Sexualmördern überproportional häufig diagnostiziert werden88.
Einen Zusammenhang zwischen frühkindlichen Hirnschädigungen und psychopathologischen
Auffälligkeiten belegen zudem eine Vielzahl von Studien an schwer erreichbaren Kindern, die
in bis zu 93 % der Fälle positiv verliefen89.
8
Mittlerweile wird einhellig davon ausgegangen, daß die bei den Probanden diagnostizierten
frühkindlich erworbenen cerebralen Dysfunktionen, deren Ursachen praenataler (z. B.
Infektionskrankheiten der Mutter), perinataler (z. B. Geburtstraumen) oder postnataler (z. B.
enzephalitisch) Natur sind, unter anderem zu psychopathologischen Wesens- und
Verhaltensänderungen wie Störungen der Wahrnehmung, des Gedächtnisses, der Affektivität,
des Antriebs, des Sozialverhaltens und der Sexualität führen können90. In sämtlichen Fällen
ergaben sich zumindest punktuelle Übereinstimmungen, die diesem klinisch-diagnostischen
Leitbild entsprechen. Obwohl morphologisch oftmals nur geringe Veränderungen durchaus
gravierende Ausfälle in klinischer Sicht zur Folge haben können, dürfen die festgestellten
Hirnschäden nicht ohne weiteres als ausschließliche Bedingungsfaktoren für das gezeigte
extrem abnorme Verhalten gelten, da die Mehrzahl bisher explorierter hirngeschädigter
Patienten lediglich Persönlichkeits- und Verhaltensauffälligkeiten offenbarten, nicht aber
sadistische Phantasien entwickelten oder straffällig wurden.
Wesentliche und einem Initialreiz gleichkommende Bedeutung könnten in diesem
Zusammenhang spezifische Schlüsselerlebnisse haben. Drei Probanden berichteten von
solchen Prägungserlebnissen, wobei in zwei Fällen das Beobachten einer Tierschlachtung und
in einem Fall das manipulative Befingern eines blutenden, wehrlosen Menschen
übereinstimmend als sexuell stimulierend beschrieben wurden91. Von gleichartigen
Schlüsselerlebnissen (z. B. zufälliges Beobachten einer Hühnerschlachtung) ist bezeichnenderweise ausnahmslos bei sadistisch veranlagten Serienmördern- bereits mehrfach
in der Literatur berichtet worden92. Charakteristische Merkmale dieser Prägungserlebnisse
sind deren Zufälligkeit, sie also von den bis dato sexuell unreifen und unerfahrenen Tätern
nicht bewußt herbeigeführt wurden, und die Tatsache, daß diese Beobachtungen die abnorme
Sexualpräferenz initiierten und determinierten. Die sexuellen Devianzen wurden -unterstellt
man die Richtigkeit der Selbstaussagen- sämtlich erst nach der Konfrontation mit dem
Prägungserlebnis dargeboten, so daß von einem Einschnitt in der Gesamtentwicklung
ausgegangen werden darf. Darüber hinaus wurden beispielsweise die Tierschlachtungen
sexuell umgedeutet und gingen einher mit einer abnormen und für frühkindliche
hirnorganische Erkrankungen typischen affektiven Erregung, die mit durchweg nicht
beherrschbaren körperlich-vegetativen Begleiterscheinungen (z. B. Herzrasen, Schwitzen,
Kribbeln auf der Brust, Atemnot) verbunden war. Dies legt den Schluß nahe, daß die abnorme
affektive Ansprechbarkeit hirnorganischen Ursprungs gewesen sein könnte. Auch spiegelten
die späteren Tötungsakte exakt das wesentliche Element dieser Schlüsselreize: So wurde(n)
jungen Mädchen ein Messer wie beim Abstechen von Schweinen seitlich in den Hals
9
gestoßen, Kinder wie beim Schlachten von Rindern ausgeweidet und Frauen -wiederum das
Prägungserlebnis nachahmend- sadistisch mißhandelt. Einschränkend muß jedoch darauf
hingewiesen werden, daß es sich bei der Koppelung der Schlüsselreize und der
Tötungsdelikte eventuell um eine falsche Rückdatierung oder nachgeschobene Konstruktion
der Probanden gehandelt haben könnte. Gleichwohl erscheint diese Annahme angesichts der
frappierenden Übereinstimmungen sowie der Spezifität der geschilderten Ereignisse eher
zweifelhaft. Daß lediglich in drei von acht Fällen über solche Phänome berichtet wurde,
könnte hingegen dadurch erklärbar sein, daß die Täter keinen Zusammenhang herstellen oder
sich nicht mehr erinnern konnten/wollten93.
Das
Vorhandensein
konstitutionell-biologischer
Faktoren
schließt
hingegen
eine
psychodynamische Interpretation nicht aus, vielmehr stellt sie das fehlende Bindeglied in der
Argumentationskette dar. So waren an der Genese nicht nur hirnorganische, sondern
durchgängig auch psychopathologische Elemente beteiligt. Serienmörder, die von sadistisch
oder
fetischistisch
eingefärbten
Gewaltphantasien
angetrieben
werden,
absolvieren
regelmäßig einen spezifischen und gleichartigen Entwicklungs- und Handlungszyklus, der
durch sieben Verlaufsphasen gekennzeichnet ist. In der Prägungsphase werden überwiegend
schon in der Kindheit die bereits beschriebenen Schlüsselreize erlebt, jedoch zunächst nicht
als Bestandteil der eigenen Sexualität verstanden, sondern auf der reinen Gefühlsebene auf
diffuse Art als “irgendwie erregend”, “merkwürdig angenehm” oder “komisches Gefühl”
gedeutet. Nach Tagen, Wochen oder Monaten setzt die Entwicklungsphase ein, in der die
Prägungserlebnisse gedanklich nacherlebt, gleichartige Ereignisse gezielt beobachtet werden
oder aktiv daran teilgenommen wird. Durch die fortwährende Wiederholung und zusätzliche
Unterstützung in Form zunächst spielerischer, später instrumenteller Masturbation verfestigt
sich dieser Stimulus und wird zum zentralen Thema sich dann schleichend ausbildender
Gewaltphantasien, die auch bei gedanklichem Ausbau stets das Wesenselement des
Initialreizes spiegeln. Andere sexuelle Stimuli werden dann nicht mehr wahrgenommen oder
bewußt ausgeblendet. Vielfach werden die Täter nach zögerlichen und frustrierenden
Annäherungsversuchen an das andere Geschlecht sich erstmals ihres Stigmas bewußt.
Unmittelbare Folge ist dann eine sukzessive Ausgliederung aus normalen sozialen Bezügen.
Die Grenze zur Verselbständigungsphase verläuft eher fließend. Es entwickelt sich eine
spezifische Erlebniswelt nunmehr ritualisierten abnormen Sexualverhaltens (z. B.
Tierquälereien oder sodomitische Akte94), die zunehmend Eigenleben gewinnt und als
Paraphilie94a zu werten ist. Parallel entstehen durch die emotionale und soziale Marginalität
Insuffizienzgefühle, die eigene Persönlichkeit wird in “gut” und “böse” aufgespalten. Dem
10
oftmals “unheimlich”, “abstoßend” oder “zwanghaft”, letztlich aber auch “höchst lustvoll”
empfundenen Verlangen muß heimlich, im Verborgenen abgeholfen werden. Im weiteren
Verlauf werden die Phantasien ausgebaut, es manifestieren sich überschießende Triebziele,
die nun erstmals die Tötung eines Menschen umfassen. Es geht dabei weniger um Sexualität
im engeren Sinne, sondern vielmehr um Bemächtigung, Kontrolle und Dominanz: Ohnmacht
des Opfers gleich Allmacht des Täters. Den Endpunkt dieses Entwicklungsstadiums
kennzeichnet vielfach eine vollständige, bisweilen autistisch anmutende soziale Abkapselung.
Ein Bündel von unterschiedlich ausgeprägten Omnipotenzphantasien ersetzt die reale Welt
und die reale Konfrontation. Dissoziales Verhalten ist nur in seltenen Fällen zu beobachten,
die Täter gelten vielmehr als eigenbrötlerische Sonderlinge.
Zentrales Thema der Probierphase ist das zunehmende Verlangen, die Phantasien zu
realisieren. Bis hierhin vergehen regelmäßig mehr als zehn Jahre. Die sexuellen
Ersatzhandlungen verlieren an Bedeutung, erscheinen ausgereizt und werden durch eine neue
Qualität der Zielsetzung verdrängt: dem unbedingten Streben nach narzistischer Autarkie,
sich selbst in der Tat zu erleben. In dieser Phase werden erste Tatversuche unternommen 95;
gezielt wird nach geeigneten Tatörtlichkeiten gesucht, potentielle Opfer werden belauert,
verfolgt und später schließlich auch angegriffen. Doch regelmäßig bleibt die Tat unvollendet,
der Versuch einer Tötungshandlung unterbleibt. Dies deshalb, weil die Täter sich von der
Eigendynamik solcher Geschehensabläufe überraschen lassen – Phantasie und Realität stehen
in einem krassen Mißverhältnis; vornehmlich dadurch bedingt, daß das Opfer nicht erwarteten
(heftigen) Widerstand leistet, der Täter sich die Vollendung der Tat noch nicht zutraut oder
die Angst, entdeckt zu werden, plötzlich überhand nimmt. Überwiegend wurden zunächst
mehrere solcher Anläufe absolviert: 85,7 % der “echten” Triebtäter (14 Probanden) wurden
infolgedessen vor ihrem ersten vollendeten Tötungsdelikt wegen versuchter Vergewaltigung,
sexueller Nötigung, Körperverletzung oder Freiheitsberaubung abgeurteilt. In sämtlichen
Fällen wurde hingegen nicht erkannt oder konnte nicht nachgewiesen werden, daß die Taten
ursprünglich in Tötungsabsicht begangen worden waren. Schließlich passiert in der
Umsetzungsphase die erste vollendete Tat, weil die Täter wertvolle Erfahrungen gesammelt
und gelernt haben, sich auf solche Situationen einzustellen, mit ihrer Angst umzugehen. Der
Tötungsakt ist dann die äußerste Steigerung des phantasierten Wunsches, sexuelles Verlangen
voll auszuleben, “alles machen” zu können. Das Ritual bestimmt dann den Tatablauf.
Zu Beginn der Vertiefungsphase zeigen die Täter sich durchweg “erleichtert”, in gleichem
Maße aber auch “schockiert”, “betroffen” oder “verängstigt”. Diese Empfindungen werden
11
getragen von der zwiespältigen, weil zugleich erotisierenden und grüblerischen Reflexion
eigener Abnormität und Gefährlichkeit. Hinzu tritt die Angst vor baldiger Entdeckung. Dieser
Selbstfindungs- und Orientierungsprozeß bedingt, daß die nächste Tat nicht schon in kurzem
Abstand folgt ( zweieinviertel Jahre später). Verlängert werden kann diese Phase jedoch
auch durch positiv sich verändernde Lebensumstände (z. B. dauerhafte Beziehung auch auf
sexueller Ebene). Das Wiederaufflammen der an das Verlangen nach realen Taten
gekoppelten Tötungsphantasien markiert den Ausgangspunkt der Wiederholungsphase, die
im wesentlichen von drei Erfahrungen geprägt und dominiert wird. Das gedankliche
Nacherleben der Tat genügt nicht mehr, um sexuelle Befriedigung zu erlangen – es hat sich
verbraucht. Die Faszination stumpft ab, der Genuß ist nicht von Dauer, läßt sich nicht weiter
konservieren. Bei manchen Tätern hingegen bleibt der unbefriedigende Eindruck erhalten, als
sei das eigentliche Triebziel nicht erreicht worden, da die Realität an die Phantasie nicht
heranreicht; beispielsweise dann, wenn die Vorstellung von der Tat ein freiwilliges Mitwirken
des Opfers beinhaltet. Hierin dürfte ein wesentliches Motiv für den enormen
Wiederholungsdrang zu sehen sein. Begünstigt wird die neuerliche Tat aber auch durch die
Erkenntnis, ungeschoren davongekommen zu sein. Diesen Prozeß beschleunigen können
hingegen aktuelle private wie berufliche Versagenserlebnisse. Nach Verübung der zweiten
Tat wiederholen sich die beschriebenen kognitiven und emotionalen Reflexionen, wobei die
Tötungshemmung sukzessive durch Tatgewöhnung und eine sich schneller verbrauchende
Phantasie überlagert und schließlich vollständig ausgeblendet wird. Die Spirale der Gewalt
vollzieht sich dann oftmals in immer kürzer werdenden Abständen. Abschließend sei
angemerkt,
daß
durch
das
Zusammenwirken
der
beschriebenen
biologisch/psychopathologischen Bedingungsfaktoren zwanglos erklärbar wird, warum
sadistisch geprägte Tötungsdelikte im allgemeinen und Serientötungen dieser Prägung im
besonderen so selten zu beobachten sind.
2. Psychopathologisch/soziologische Bedingungsfaktoren
Die Ursache für sexuell motivierte/eingefärbte serielle Tötungsdelikte läßt sich hingegen auch
über defizitäre psycho-soziale Dispositionen herleiten. Entwicklungsvoraussetzungen sind
überwiegend familiäre Konstellationen dissozialer Prägung einschließlich deutlicher
Prävalenz aggressiver Verhaltensmuster im Familienverband mit einem hohen Anteil
emotional-defizitärer Eltern-Kind-Beziehungen. Begünstigt werden die sich auf diesem
Nährboden entwickelnden Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen darüber hinaus durch
gravierende Fehlerziehungsformen und objektive wie subjektive Außenseiterpositionen96.
Während die Motive unterschiedlicher Natur sein können (z. B. Aggressionsabfuhr oder
12
Verdeckung der Tat), wird die Tötungshandlung regelmäßig geprägt von extremer
sexualisierter Gewalt (z. B. durch “Übertöten”97). Die Tat selber ist dann kein lustvoller Akt,
sondern Ergebnis ungebremster aggressiver Impulse98. Charakteristisch ist ferner eine
fehlende Tatplanung, der Täter glaubt sich vielmehr provoziert/erniedrigt oder läßt sich bei
latenter Tatbereitschaft und günstiger Tatgelegenheit spontan zum Tötungsakt animieren. Die
Matrix
dieser
situativen
Tötungshandlungen
fußt
im
wesentlichen
auf
unverarbeiteten/ungelösten und tiefenpsychologisch wirksamen, sich unter spezifischen
Bedingungen aktualisierenden Sekundärkonflikten. Den Endpunkt solcher Entwicklungen
kennzeichnet unter anderem der “chiffrierte Matrizid/Patrizid”99, der als psychodynamisch
brisanter Verschiebungsprozeß zu deuten ist. Dabei werden eher unbewußt die unbewältigten
feindseligen Gefühle vom dominanten Elternteil auf ältere Frauen oder Männer projiziert.
Charakteristisch ist dann ein deutlicher Altersunterschied zwischen Täter und Opfer99a.
Gleichwohl können solche ungelösten Konflikte auch aus anderen Beziehungen herrühren,
die von einseitiger oder gegenseitiger Demütigung und extremen Verlassenheitsängsten
dominiert werden. In diesem Zusammenhang sind zwei typische Erscheinungsformen zu
unterscheiden: Die Tötung des Opfers nach Provokation, die aufgrund ihrer Wesensgleichheit
den schwelenden Beziehungskonflikt aktualisiert, und die Tötung nach vorherigem Konflikt
innerhalb einer Partnerschaft, wobei lediglich punktuelle Übereinstimmungen des äußeren
Erscheinungsbilds von realem und ideellem Opfer ausreichen, um einen Tatentschluß zu
initiieren. Chiffrierte Tötungen sind im wesentlichen auf ein episodenhaftes Versagen der
Impulskontrolle
zurückzuführen
und
werden
vielfach
von
destruktiv-sadistischen
Tatelementen durchdrungen100. Zudem drohen in solchen Fällen weitere Impulsdurchbrüche,
da der eigentliche innere Konflikt fortbesteht und unter ähnlichen Bedingungen regelmäßig in
eine erneute Tötungshandlung mündet. Eine solche Motivstruktur konnte in Reinform
allerdings lediglich in zwei Fällen bei Sexualmördern (= 9,1 %) nachgewiesen werden.
Gleichwohl fanden sich innerhalb sämtlicher Vergleichsgruppen weitere sieben Fälle (= 11,5
%), in denen die beschriebene Problematik gleichwohl im Hintergrund wirksam wurde und
die Tötungshandlungen begünstigte und erleichterte.
Wesentlich verbreiteter sind unter den genannten Bedingungsfaktoren Impulshandlungen als
Durchbruch einer latenten destruktiven und sexuell eingefärbten Dynamik (27,3 %), die
ebenfalls weniger auf sexuelle Befriedigung focussiert sind, sondern vielmehr der Reduktion
von aufgestauten Aggressionen, Verzweiflung, Angst sowie Wut- und Haßgefühlen dienen101.
Das charakteropathische Profil der Täter ist vornehmlich geprägt von Infantilität, emotionaler
Labilität,
egoistisch/egozentrischen,
aber
auch
13
narzißtischen
Grundhaltungen
und
Insuffizienzgefühlen. Die Ursachen der eigenen Destruktivität, die sich in allgemeiner
Kontaktarmut
-insbesondere zum
anderen
Geschlecht-, ständiger
innerer
Unruhe,
fortschreitender Verwahrlosung und dissozialem Verhalten manifestiert, werden verdrängt
und münden nach wiederholten sexuellen Versagenserlebnissen, allgemeiner Zurückweisung
oder mißglückten Beziehungen in versteckte Feindseligkeit. Tatauslösend ist dann die
subjektive Aktualisierung eines bereitliegenden und dauerhaften Konfliktpotentials, wobei der
Tatablauf weniger ritualisiert und die Opferauswahl eher beliebig erscheinen. Kennzeichnend
ist ebenfalls eine oftmals festzustellende affektive fassungslose Erschütterung der Täter, die
tatbezogene amnestische Episoden zur Folge haben kann.
Von einem heterogenen Tatmotivationsgefüge werden serielle Patiententötungen102 geprägt,
wobei die von Maisch103 bereits ausführlich beschriebenen
motivationalen (z. B.
Euthanasiegedanken/Mitleid oder Verlust der emotionalen Distanz) und sozio-kulturellen
Dispositionen wie widersprüchliche Entwicklungen der modernen Medizin, der Berufs- und
Arbeitssituation des Pflegepersonals in Kliniken/Pflegeheimen, der gesellschaftlichen
Einstellung zu Sterben und Tod sowie der demographischen Alterung in den westlichen
Industrienationen nicht nochmals zu würdigen sind. Angemerkt sei in diesem Kontext
lediglich, daß sämtliche Faktoren auf das Engste miteinander verflochten sind und sich in
unterschiedlicher Ausprägung gegenseitig verstärken. Gleichwohl stehen die sozio-kulturellen
Bedingungen im Vordergrund, ohne die solche Tötungsspiralen nicht denkbar erscheinen. Die
Ursache für die Tatwiederholungen dürfte in der lediglich kurzfristigen seelischen
Erleichterung bei konstant sich gestaltenden Konfliktsituationen zu suchen sein.
3.
Lerntheoretisch/kognitive Bedingungsfaktoren
Als pragmatische und instrumentelle Form der Gewalt sind solche Tötungshandlungen zu
deuten, die vorwiegend der Verdeckung der vorangegangenen Tat (z. B. nach
Vergewaltigung, sexuellem Mißbrauch oder Raub) dienen. Dieses Tötungsmotiv konnte
innerhalb der Vergleichsgruppen am häufigsten festgestellt werden (37,7 %). Vornehmlich
Raubmörder
-dort
77,3
%
der
Probanden-
sowie
vereinzelt
Sexual-
und
Dispositionsmörder ließen sich von dieser Vermeidungsstrategie leiten. Regelmäßig ließen
die Probanden dissoziale/antisoziale Persönlichkeits- und Verhaltensauffälligkeiten104
erkennen, wobei aus klinisch-diagnostischer Sicht fehlende Bindungsfähigkeit/Empathie,
geringe, auf Erfahrung beruhende Lernfähigkeit, sowie verminderte Frustrationstoleranz
besonders imponierten. Ganz überwiegend kennzeichneten die verübten Tötungsdelikte den
eskalierenden Endpunkt langjährigen kriminogenen Verhaltens vielfach zu teilweise
14
mehrjährigen Haftstrafen abgeurteilter Gewohnheitsverbrecher. Solche Täter werden
insbesondere von negativen Erfahrungen im Strafvollzug geprägt, die Angst vor erneuter
Bestrafung/Haft
bedingt
jedoch
nicht
eine
erfolgreiche
Legalbewährung,
sondern
implementiert sich als negativer Verhaltensverstärker. Belegen läßt sich diese These anhand
einer Vielzahl von gleichartigen Selbstaussagen (z. B. “Ich wollte auf keinen Fall zurück in
den Knast”, “Entweder die [Opfer] oder ich”). Wenn die Tötung des Opfers sich als
erfolgreich im Sinne einer Strafvermeidung erweist, glaubt der Täter sich positiv bestärkt.
Folge
dieses
operanten
instrumentellen
Konditionierens
ist
eine
sich
erhöhende
Verhaltenshäufigkeit. Dabei darf allerdings nicht übersehen werden, daß solche Taten
hintergründig insbesondere von kindlichen Traumatisierungen, sozialer Marginalität und
charakteropathischen Anomalien begünstigt werden.
Bei jeweils drei Raub- und Beziehungsmördern (= 9,8 %) waren die Tötungshandlungen in
erster Linie unmittelbare Folge mißlungener Problemlösungen105. Charakteristisch sind in
solchen Fällen schwelende, aber auch offen ausgetragene Beziehungskonflikte materiellen (z.
B. hohes Anspruchsdenken bei geringem Einkommen) oder zwischenmenschlichen
Ursprungs (z. B. frustrierende Beziehung mit dominantem Partner), die in eine Art
“Sackgassensituation” führen. Die Täter begeben sich nicht, sie geraten in Lebenssituationen,
die sie nicht mehr überblicken können, denen sie sich nicht mehr gewachsen sehen106.
Regelmäßig sind sie sozial gut integriert und bis zur ersten Tat nicht straffällig geworden.
Gleichwohl ist die Persönlichkeit geprägt von allgemeiner Antriebsschwäche, episodenhaften
morosen/depressiven
Verstimmungszuständen,
egoistisch-rigider
Gefühlshaftigkeit,
narzißtischer Kränkbarkeit und hohem Geltungsbedürfnis. Lösungen und Auswege aus den
Konfliktsituationen werden dann versucht in der Durchführung kurzfristig geplanter, genau
kalkulierter, ausnahmslos heimtückischer Tötungshandlungen (z. B. durch Vergiftung des
“unbequem” gewordenen oder verhaßten Lebenspartners). Der Tatentschluß wird hier nicht
dominiert von einer katathymen Selbstwertkrise, sondern vornehmlich von kognitiven,
gleichwohl in Einzelfällen auch schizoid eingefärbten Entscheidungsprozessen. Zu einer
erneuten Tat kommt es stets nach Anbahnung gleichartiger Konfliktsituationen, wobei
insbesondere die als positiv empfundenen Erfahrungen anläßlich der ersten Tat als
Verhaltensverstärker wirksam werden. Zusammenfassend darf konstatiert werden, daß
aufgrund der beschriebenen Vielschichtigkeit und Komplexität kriminovalenter Dispositionen
und Konstellationen die Ursachen serieller Tötungen aus kriminologischer Sicht ausnahmslos
multifaktoriell und unter psychopathologischen Aspekten vorwiegend im Sinne einer
Komorbidität107 herleitbar erscheinen.
15
VI.
Schlußbemerkungen
Die vorliegenden Untersuchungsergebnisse belegen, daß der Tätertypus des Serienmörders
aufgrund der beschriebenen Spezifität sich teilweise deutlich von “gewöhnlichen” Mördern
und Totschlägern unterscheidet107a. Daher erscheint es durchaus gerechtfertigt, dieser
extremen und hierzulande kaum erforschten Gewaltform eine eigenständige wissenschaftliche
Relevanz beizumessen. Die nicht vollständig referierten Problemstellungen, die zudem an
dieser Stelle aus naheliegenden Gründen zum Teil lediglich angedeutet werden konnten,
bedürfen weiterer Aufarbeitung und Vertiefung. Ebenfalls konnte nachgewiesen werden, daß
serielle Tötungsdelikte in der Mehrzahl der Fälle nicht sexuell motiviert sind. Die
insbesondere im angloamerikanischen Schrifttum vielfach nachzulesende Focussierung des
Serientäters als Sexualmörder ist eine unangemessene Simplifizierung, die diesem
vielschichtigen und hochkomplexen Gewaltphänomen nicht gerecht wird. Auch die
vornehmlich durch Kriminologen des FBI108 verbreitete These, daß dort vorgelegte
Forschungsergebnisse ungeprüft auf europäische Verhältnisse übertragbar sind, darf als
widerlegt gelten. Eine eigenständige und interdisziplinäre Forschung tut Not, will man dieser
besonderen und sich offenbar ausbreitenden Erscheinungsform der Tötungsdelinquenz
insbesondere aus kriminalistischer Sicht erfolgreich(er) entgegentreten.
--------------------------------Mein
besonderer
Dank
gilt
Herrn
Leitender
Kriminaldirektor
Uwe
Schweifer,
Leiter
des
Polizeifortbildungsinstituts Neuss, der mir durch sein großzügiges Entgegenkommen die nahezu vollständige
Erhebung der staatsanwaltschaftlichen Verfahrensakten ermöglicht hat.
16
Tabellenanhang
Tabelle 4: Tatbegehungsmerkmale bei Sexual- und Raubmorden
Tatbegehungsmerkmale
Sexualm.
Perse-
Raubm.
Perse-
(angelehnt an ViCLAS-Fragebogen)
N=
Gesamt %
veranz %
N=
Gesamt %
veranz %
Täter war mit Tatort vertraut
125
71,2
72,7
114
65,8
59,1
Tatorte (TO) lagen < 30 Km entfernt
125
64,0
68,2
114
49,1
63,6
Täter wohnte < 30 Km von TO entfernt
95
84,2
88,9
87
80,5
82,4
TO innerhalb von Wohngegend
125
46,4
75,0
114
74,6
78,9
TO außerhalb von Wohngegend
125
53,6
83,3
114
25,4
57,1
Dunkelheit wurde bewußt abgewartet
125
51,2
68,8
114
43,9
69,2
Opfer begab sich bewußt/leichtfertig
125
64,0
72,2
114
50,9
62,5
Keine Täter-Opfer-Beziehung
125
88,8
81,8
114
75,4
77,3
Opfer deutscher Staatsbürger
125
92,8
90,9
114
89,5
90,9
Opfer weiblich
125
79,2
85,0
114
62,3
64,7
Opfer männlich
125
20,8
83,3
114
37,7
57,1
Opfer Kind/Jugendliche(r)
125
25,6
50,0
114
0
0
Dauer des Verbrechens < 1 Std.
125
58,4
83,3
114
52,6
58,8
Dauer des Verbrechens > 1 Std.
125
41,6
75,0
114
47,4
66,7
Täuschung d. Opfers b. Erstkontakt
125
52,8
76,9
114
61,4
80,0
(bei festem Wohnsitz)
in kriminogene Situation
(Täter-Opfer-Begegnung bis Tötungsakt)
17
Sofortige Gewaltanwendung
125
47,2
88,9
114
38,6
75,0
Gleichartige Tötungsmethode
125
76,0
68,2
114
85,9
77,3
TO = Leichenfundort
103
81,6
89,5
102
88,2
85,7
TO  Leichenfundort
103
18,4
66,7
102
11,8
50,0
Leiche offen dargestellt
103
68,9
78,6
102
85,3
86,4
Versuchte/vollendete Leichenbeseitig.
103
31,1
75,0
102
14,7
66,7
Beseitigung von Spuren/Beweismitteln
125
78,4
77,3
114
87,7
81,8
Ähnlichkeiten bei Leichenauffindung
103
49,5
59,1
102
32,4
53,8
Tabelle 5: Sexualspezifische Tatbegehungsmerkmale
Tatbegehungsmerkmal/Sexualmorde
N= 125
Perse-
(angelehnt an ViCLAS-Fragebogen)
Gesamt %
veranz %
Gleichartiger Phänotyp des Opfers
12,8
100
Täter setzte Waffe als Drohmittel ein
24,0
83,3
Opfer wurde vollständig entkleidet
27,2
71,4
Opfer wurde teilweise entkleidet
43,2
77,8
Opfer blieb vollständig bekleidet
29,6
83,3
Versuch/Vollendung des Geschl.-verkehrs
44,8
66,7
Verzicht auf Geschl.-verkehr
55,2
81,8
sonstiger (vitaler) sexueller Mißbrauch
37,6
70,0
Täter zeigte Anzeichen für sex. Störung
16,8
100
Opfer wurde gefesselt
13,6
100
Opfer wurde geknebelt
5,6
50
Opfer wurde gefoltert
12,8
100
Opfer wurde verstümmelt
20,0
85,7
postmortale sexuelle Handlungen
40,0
88,9
Täter bedeckte Gesicht der Leiche
6,4
33,3
Täter nahm Gegenstände des Opfers mit
25,6
75,0
Tabelle 6: Hirnschädigungen bei sadistischen Serienmördern
18
Diagnose/Auffälligkeiten im EEG-Befund
plumpe Seitenventrikel, linkes Vorderhorn
nach links ausgezogen, 3. Ventrikel birnenförmig erweitert
erheblich symmetrische Weitung der Seitenventrikel im Vorderhornbereich
an Mikroventrikulie grenzende Verkleinerung der Seitenventrikel
geringe Weitung der Seitenventrikel
links frontale und temporale cortinale regressive Veränderungen, erweiterte innere
und äußere Liquorräume
nicht näher bezeichnete Hirnschädigung,
symptomatische Epilepsie
Alpha-Seitendifferenz occipital rechts,
langsamere steilere Wellen temporal
parietal links
Anmerkungen:
58
Vgl. nur die Kasuistiken b. Wehner (Anm. 33), S. 19; Bauer, Münch. Med. Wschr. 1971, 1089
(1090); ders., Polspiegel 1976 (Heft 9), 184 (185); Mätzler, Kriminalistik 1978, 247 (250 ff.); Bauer
(Anm. 2), S. 222 ff.; Egger (Anm. 6), S. 348, 353 ff.; ders. (Anm. 5), S. 163 (164 ff.); Meierding,
Psychokiller – Massenmedien, Massenmörder und alltägliche Gewalt, 1993, S. 44; Blaauw,
Kriminalistik 1994, 705 ff.; Gresswell, Hollin (Anm. 5), S. 12; Kolodkin, Kriminalistik 1994, 471 (472
ff.); Maisch (Anm. 2, 1997), S. 84, 176 ff.; Rückert, DIE ZEIT 1999 (Nr. 2 v. 7.1.), S. 9 (10).
59
Vgl. de River, The sexual criminal, 1950, S. 233 ff.; Hazelwood, Douglas (Anm. 40), S. 20; Dietz
(Anm. 6), S. 483; Degen (Anm. 1), S. 51; Skrapec (Anm. 14), S. 169 ff.; Seges (Anm. 3), S. 479.
60
Zu gleichen Ergebnissen gelangt James, Catching serial killers – learning from past serial murder
investigations, 1991, S. 330.
61
Vgl. Wenzky, Zur Untersuchung der Verbrechensperseveranz, Schriftenreihe des BKA, 1959/2, S.
108; Peter, Kriminalistik 1969, 47; Teufel, Kriminalistik 1970, 559 ff.; Zalunardo, Kriminalistik 1993,
269 ff.; Füllgrabe (Anm. 1), S. 293.
62
63
Vgl. Wirth et al., Kriminalistik 1996, 726 (730).
Vgl. Steiner, Gay, Der Fall Kürten – Sachdarstellung und Betrachtungen, 1955, S. 48; Ullers,
Polizei-Digest 1983 (Heft 3), 10 (12); Herrmann (Anm. 47), S. 177; Dietz (Anm. 6), S. 478.
64
Vgl. Holmes, DeBurger (Anm. 14), S. 33; Hickey (Anm. 14), S. 79; ders. (Anm. 5), S. 80 ff., 108;
Jenkins (Anm. 14), S. 45; Holmes et al. (Anm. 46), S. 249 ff.; Rossmo, in: O’ Reilly-Fleming (Anm.
6), S. 133 (135 ff.); Holmes, R., Holmes, S. (Anm. 54), S. 63.
65
Vgl. Canter, Criminal shadows – inside the mind of the serial killer, 1994, S. 129; dazu Hoffmann,
Psych. Heute 1994 (Heft Dezember), 70 (75); ähnlich Rossmo (Anm. 64), S. 144.
19
66
Vgl. dazu Matussek, Kriminalist 1975, 480 ff.; Steffen, Untersuchung der Möglichkeiten des
datenmäßigen Abgleichs von Täterbegehungsmerkmalen zur Fallzusammenführung (Teil IV), Bay.
LKA, 1982; Holyst, ArchKrim 1982 (Bd. 170), 1 ff.; Steffen, Kriminalistik 1983, 481 ff.; Schuster,
Kriminalistik 1983, 484 ff.; Schuster, Eyrich, Deutsche Polizei 1984 (Heft 9), 17 ff.; Rosenow,
Kriminalistik 1984, 108 ff.; Oevermann et al., Zum Problem der Perseveranz in Delikttyp und modus
operandi, Bd. 17 der BKA-Forschungsreihe, 1985; Steinke, Kriminalistik 1993, 187 ff.
67
68
Vgl. Canter, zit. b. Hoffmann (Anm. 65), S. 74 ff.; Hickey (Anm. 5), S. 155.
Vgl. Ziercke et al., in: Kube, Störzer, Timm (Hrsg.), Kriminalistik – Handbuch für Praxis und
Wissenschaft, Bd. 1, 1992, Kap. 12, Rdnrn. 132 ff.
69
Vgl. Oevermann et al. (Anm. 66), S. 35.
70
Vgl. nur Egger (Anm. 6), S. 351; Hickey, in: Egger (Anm. 5), S. 53 (68); O’ Reilly-Fleming (Anm.
6, 1992), S. 228; Jenkins (Anm. 13), S. 57 ff.; Kriminalpsychologischer Dienst des
Bundesministeriums für Inneres Wien, IMAGO 300 (Auszug aus dem Zwischenbericht) – Sexuelle
Tötungsdelikte 1975 – 1994, 1995, S. 23; Warren et al. (Anm. 7), S. 87.
71
Vgl. Oevermann et al. (Anm. 66), S. 36; Douglas et al., Crime classification manual – a standard
system for investigating und classifying violent crimes, 1992, S. 261 ff.; Holmes, M., Holmes, S.
(Anm. 54), S. 42 ff.; Hickey (Anm. 5), S. 98.
72
Vgl. z. B. Reker, Kriminalistik 1971, 88 (89); Becker, Schorsch, in: Schorsch, Schmidt (Hrsg.),
Ergebnisse zur Sexualforschung, 1976, S. 93 (115); Gutknecht, Illustr. Rundsch. Österr.
Bundesgend. 1983 (Heft 10), 9 (10 ff.); Göbel, Kriminalistik 1993, 795 (798); Skrapec, Anm. 72.
73
Vgl. Brittain, Med. Sci. Law 1967, 198 ff.; Abel, Blanchard, Arch. Gen. Psychiatry 1974, 467 (468);
Hazelwood, Douglas (Anm. 40), S. 21; MacCulloch et al., Brit. J. Psychiatry 1983, 20 (25 ff.);
Burgess et al., J. Interpersonal Violence 1986, 251 ff.; Prentky et al. (Anm. 6), S. 887 ff.; Gresswell,
Hollin (Anm. 5), S. 9 ff.; Skrapec (Anm. 14), S. 159; Hickey (Anm. 5), S. 91 ff.; Schechter, Everitt
(Anm. 5), S. 258 ff.
74
Zur Fallzusammenführung durch das ViCLAS-Datenbanksystem vgl. Nagel, Horn, Kriminalistik
1998, 54 ff.
75
Lit.-reviews bei Brown, Am. J. For. Psychiatry 1991 (Heft 1), 13 (14 ff.); Gresswell, Hollin (Anm.
5), S. 8 ff.; Leyton, in: O’ Reilly-Fleming (Anm. 6), S. 39 (42 ff.); O’ Reilly-Fleming (Anm. 34), S. 20
ff.; Schechter, Everitt (Anm. 5), S. 48 ff.
76
Vgl. Ressler et al. (Anm. 40), S. 273 ff.; Jenkins (Anm. 13), S. 128 ff.; Schneider (Anm. 1), S. 82;
Warren et al. (Anm. 7), S. 80; Hickey (Anm. 5), S. 222 ff.; Füllgrabe (Anm. 1), S. 302 ff.
77
Vgl. Ressler et al., Am. J. Psychiatry 1983, 36 (39); Polk, Ranson, in: Chappell et al. (Hrsg.),
Australian violence: contemporary perspectives, 1991, S. 53 ff.; Skrapec (Anm. 14), S. 160.
78
Vgl. Jenkins (Anm. 28), S. 7; Meierding (Anm. 58), S. 64; Bourgoin (Anm. 19), S. 75 ff.; Ratner,
in: O’ Reilly-Fleming (Anm. 6), S. 123 (129).
79
Vgl. Krieg (Anm. 3), S. 99 ff.
80
Vgl. Dietz et al., J. For. Sci. 1986, 197 ff.; Jenkins (Anm. 6), S. 378; Meierding (Anm. 58), S. 140.
81
Vgl. Widom, Psychological Bull. 1989, 3 ff.; Degen (Anm. 1), S. 53; O’ Reilly-Fleming (Anm. 34),
S. 14 ff.
82
83
Vgl. Lösel, Bender, in: Kröber, Dahle, Sexualstraftaten und Gewaltdelinquenz, 1998, S. 13 (30).
Unter diesem Begriff werden die neurologischen/psychopathologischen Folgen pränataler,
20
perinataler
und
postnataler
zerebraler
Schädigungen
zwischen
dem
sechsten
Schwangerschaftsmonat und dem Ende des ersten Lebensjahres zusammengefaßt; vgl. Huber,
Psychiatrie: Lehrbuch für Studierende und Ärzte, 5. Aufl. (1994), S. 146.
84
Vgl. Lewis et al., Am. J. Psychiatry 1986, 838 ff.
85
Vgl. Langevin, Ann. Sex Research 1988, 263 ff.; ähnlich Nakamura, zit. in Kriminalistik 1961, 277.
86
An der seitlichen Hemisphärenoberfläche befindlicher Schläfenlappen des Großhirns.
87
Zum gegenwärtigen Stand der biologischen und psychosozialen Forschung in den USA vgl.
Felthous, Barratt, in: Kröber, Dahle (Anm. 82), S. 95 (97 ff.).
88
Vgl. Wulf (Anm. 42), S. 78; Gierowski, in: Payk (Hrsg.), Dissozialität – Psychiatrie und forensische
Aspekte, 1992, S. 65 (68); ebenso die Kasuistik b. Wittmann, Polizei-Digest 1985 (Heft 2), 108 (110).
89
Vgl. Schneider, Kriminologie, 1987, S. 376 ff.; Haring, Psychiatrie, 1989, S. 260; Kisker et al.,
Psychiatrie, Psychosomatik, Psychotherapie, 1991, S. 67 ff.; Ruf-Bächtiger, zit. b. Friedrichsen,
DER SPIEGEL 1993 (Heft 15), S. 97 (103); Hinterhuber, Fleischhacker, Lehrbuch der Psychiatrie,
1997, S. 166.
90
Vgl. Tölle, Lempp, Psychiatrie, 9. Aufl. (1991), S. 53 ff.; Frank, Psychiatrie, 10. Aufl. (1992), S. 318;
Huber (Anm. 83), S. 148; Hinterhuber, Fleischhacker (Anm. 89), S. 166 ff.
91
Vgl. Ullrich, ArchKrim 1958 (Bd. 123), 36 (41); Schorsch, Becker (Anm. 3), S. 123 ff.
92
Vgl. Berg, Das Sexualverbrechen, 1963, S. 211; Wirth et al. (Anm. 62), S. 731; Lenk, Kaever,
Peter Kürten: Der Vampir von Düsseldorf, 1997, S. 223 ff.; Marneros, Sexualmörder: Eine erklärende
Erzählung, 1997, S. 187.
93
Vgl. Marneros (Anm. 92), S. 29, der insbesondere bei einem lerntheoretischen Erklärungsansatz
davon berichtet, daß Schlüsselerlebnisse von den betroffenen Patienten selten angegeben werden
können.
94
Vgl. z. B. Krumbiegel, ArchKrim 1967 (Bd. 140), 22 (23 ff.); ders., ArchKrim 1971 (Bd. 148), 41 (43
ff.).
94a
Nach Empfehlung der American Psychiatric Association, Diagnostic and statistical manual of
mental disorders (DSM-III-R), 1987, sind darunter wiederholte starke sexuelle Impulse und sexuell
erregende Phantasien zu verstehen, die auf die Demütigung, auf das Leiden einer anderen Person,
auf Kinder und unfreiwillige Partner oder auf nicht menschliche Objekte gerichtet sind.
95
Vgl. Reker, Kriminalistik 1971, 88 (90 ff.); Schorsch, Pfäfflin, in: Venzlaff, Foerster (Hrsg.),
Psychiatrische Begutachtung, 2. Aufl. (1994), S. 353.
96
Vgl. Jähnig, Psychiat. Neurol. med. Psychol. 1988, 665.
97
Der Täter wendet wesentlich mehr Gewalt an, als zur Tötung notwendig gewesen wäre, Douglas et
al. (Anm. 71), S. 354; vgl. dazu nur die Kasuistik b. Brückner, Zur Kriminologie des Mordes, 1961, S.
199 ff.
98
Vgl. Füllgrabe, Kriminalistik 1994, 241 (243 ff.); Lübcke-Westermann, MschrKrim 1995, 3 (12);
Pfäfflin, Recht u. Psychiatrie 1997, 59 (64).
99
Vgl. dazu insbesondere Schorsch, Becker (Anm. 3), S. 272; Revitch, Schlesinger, Sex murder
and sex aggression, 1989; Weber, MschrKrim 1993, 33 (36 ff.); Nedopil, Forensische Psychiatrie,
1996, S. 169.
99a
Vgl. z. B. Weber (Anm. 99), S. 38.
100
Koehler, Saß, Diagnostisches und statistisches Manual psychischer Störungen DSM-III, 1984, S.
21
310; vgl. z. B. die Kasuistik b. Lack, Brandt, Kriminalist 1998, 110 (113).
101
Vgl. z. B. die Kasuistiken bei Eigenbrodt, Kriminalistik 1959, 467 (468); Berg, Das
Sexualverbechen, 1963, S. 139 ff.
102
Vgl. dazu Mauz, DER SPIEGEL 1976 (Heft 35), S. 62 ff.; Pandi, Lainz – Pavillon V: Hintergründe
und Motive eines Kriminalfalls, 1989; DER SPIEGEL 1989 (Heft 16), S. 173 ff.; Dörner, Die
Schwester/Der Pfleger, 1991, 920 ff.; DER SPIEGEL 1991 (Heft 3), S. 36 ff.; Wagner, Dt. Ärztebl.
1992, B-778 ff.; Missliwetz, ArchKrim 1994 (Bd. 194), 1 ff.
103
Vgl. Maisch (Anm. 2, 1996), S. 205; ders., (Anm. 2, 1997), S. 302 ff., 315, 328, 378 ff.
104
Vgl. dazu Leygraf, in: Payk (Anm. 88), S. 119 (124).
105
Zum kognitiven Ansatz vgl. Simons, Tötungsdelikte als Folge mißlungener Problemlösungen,
1988; Rehder, Kriminalpäd. Praxis 1993 (Heft 33), 38 (39).
106
Vgl. Lempp, Jugendliche Mörder, 1977, S. 212, der ähnliche Fallkonstellationen beschreibt.
107
Zusammentreffen oder Zusammenbestehen verschiedener Störungen; vgl. Nedopil (Anm. 99), S.
71, 150; Marneros (Anm. 92), S. 268.
107a
108
In diesem Sinne wohl schon Rasch, Tötung des Intimpartners, 1995 (Reprint), S. 2.
Vgl. z. B. Ressler, zit. b. Brenner, Öff. Sicherheit 1993 (Heft 11), 25.
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