Kriminologie des Serienmörders – Teil 2 Forschungsergebnis einer empirischen Analyse serieller Tötungsdelikte in der Bundesrepublik Deutschland Von Stephan Harbort Veröffentlicht in: KRIMINALISTIK 1999, 713 ff. Schneider (Kriminologie der Gewalt, 1994, S. 81) hat zu Recht darauf hingewiesen, daß die Überführung eines Serienmörders “manchmal recht schwierig und kostspielig ist”. Insbesondere das Erkennen einer Mordserie, also die Zusammenführung von Einzeltaten, bereitet erhebliche Probleme. Hilfreich erscheinen da valide Erkenntnisse zu typischen/perseveranten Tatbegehungsmerkmalen und –verlaufsformen, die im 2. Teil dieses Aufsatzes referiert werden. Darüber hinaus werden serielle Tötungen aus ätiologischer Sicht beleuchtet, wobei im Zuge dieser Untersuchung sich herausgestellt hat, daß die Ursachen dieses Gewaltphänomens aus kriminologischer Sicht ausnahmslos multifaktoriell und unter psychopathologischen Aspekten vorwiegend im Sinne einer Komorbidität herleitbar erscheinen. IV. Kriminalistik Angesichts der hohen Fallzahlen ( 6,1 Delikte), der geringen Erfolgsquote bei der Verifizierung von Tatzusammenhängen (32,2 %), der beträchtlichen Zahl von nicht erkannten Tötungsdelikten (24,3 %) und nicht zuletzt der niedrigen Verurteilungsquote von 63,7 % sind kriminalistische und justitielle Aufdeckungsbarrieren unübersehbar58. Gleichwohl sollte Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft zugute gehalten werden, daß die Überführung eines Serienmörders oftmals einem Puzzle gleicht, das erst mühsam und sorgfältig zusammengesetzt werden will. Im wesentlichen sind es die abnorme Persönlichkeit, das vielfach unscheinbare Sozialverhalten der Täter, die einem Schweizer Käse gleichkommende und allzu häufig versagende Sozialkontrolle, insbesondere aber die spezifischen Begleitumstände solcher Taten, die das mörderische Mirakel schnell zu einem kriminalistischen Debakel geraten lassen. Hilfreich erscheinen in diesem Zusammenhang insbesondere gesicherte Erkenntnisse zu typischen Tatbegehungsmerkmalen und Tatverlaufsformen. 1. Modus operandi Da die Fallzahlen innerhalb bestimmter Vergleichsgruppen zu gering erscheinen, um 1 empirisch ausreichend abgesicherte Ergebnisse vorlegen zu können, werden lediglich Erkenntnisse zu abgeurteilten Sexual- und Raubmördern referiert59. Neben den in den Tabellen 4 und 5 berichteten Tatbegehungsmerkmalen erscheinen folgende Feststellungen mitteilenswert. Übereinstimmend darf beiden Tätertypen ein hohes Maß an Organisationsund Strategiefähigkeit zugeschrieben werden: 36 von 44 Probanden (= 81,8 %) orientierten sich bei der Verübung ihrer Taten an einer mehr oder weniger eng umrissenen geistigen Vorgabe, die sich vornehmlich auf bestimmte Opferdispositionen (z. B. keine ernsthafte Gegenwehr zu erwarten) sowie situative (z. B. Möglichkeit der ungestörten Tatausführung) und geographische (z. B. geeignete Rückzugs- und Fluchtmöglichkeiten) Rahmenbedingungen bezog. Lediglich 22,7 % der Sexualmörder und 9,1 % der Raubmörder verübten ihre Taten durchgängig/sporadisch im sozialen Nahbereich (eigene Wohnung/Nachbarschaft). Auch standen die Täter in lediglich 25,1 % der Fälle unter überwiegend geringgradiger Rauschmittelbeeinflussung. Gleichwohl besteht in diesem Zusammenhang ein bedeutsamer Unterschied. Raubmörder folgen überwiegend einem genau kalkulierten Tatplan, der konkrete und bindende Vorgaben insbesondere zu Tatort, Tatzeit, Tatopfer und Tatmittel beinhaltet. Gestützt wird diese Einschätzung unter anderem durch den Umstand, daß 65,8 % der Opfer in der eigenen Wohnung angegriffen wurden. Anders hingegen verhalten sich Sexualmörder. Die Vortatphase wird determiniert von einer individuell stark ausgeprägten latenten Tatbereitschaft, die jedoch nicht an spezifische Dispositionen geknüpft wird. Solche Täter lassen sich vielmehr von einer Art Generalplan leiten, der im wesentlichen zwei Vorbedingungen festschreibt: Das Opfer muß sich unbeobachtet ansprechen beziehungsweise risikolos überwältigen lassen, während der Tatort dem Täter vertraut sein muß. Erst wenn diese Fallkonstellation zutrifft, wird ein konkreter Tatentschluß gefaßt. Erfolgt der erste Täter-Opfer-Kontakt hingegen an einem Ort, der dem Täter fremd ist oder eine sofortige Tatausführung nicht zuläßt, wird das Opfer regelmäßig an einen Ort gelockt/gezwungen, der dem Täter bekannt ist und sein Sicherheits- und Kontrollbedürfnis wiederherstellt60. So wurden beispielsweise lediglich 14,4 % der Opfer in deren eigenen Wohnbereich getötet. Überwiegend wird dieses auf das Ausnutzen günstiger Tatgelegenheiten ausgerichtete Verhaltensmuster (neudeutsch: cruisen) beibehalten. Sexualmörder lassen sich demnach mehrheitlich in eine kriminogene Situation “hineingleiten”, wobei es weitestgehend dem Zufall überlassen bleibt, welches Opfer angegriffen wird und zu welcher Zeit und an welchem Ort sich das Verbrechen ereignet. “Jeder Verbrecher kehrt an den Tatort zurück.” So lautet ein vielfach beschworener, aber allzu oft vernachlässigter kriminalistischer Erfahrungssatz61. Ein solches Nachtatverhalten 2 zeigten jedoch nahezu ausnahmslos Sexualmörder: 11 Probanden (= 45,5 %) kehrten tatsächlich Stunden, Tage, aber auch noch Wochen nach Vollendung und/oder Entdeckung der Tat vereinzelt an den Ort des Geschehens zurück. Gleichwohl verfolgten die Täter hierbei ganz unterschiedliche Motive. Einigen Probanden genügte schon die räumliche Nähe, um sich durch die gedankliche Reflexion der Tat erneut sexuell zu stimulieren, andere hingegen vergingen sich ein weiteres Mal an dem Leichnam62. Auch wurde sich dem Tatort genähert, um die polizeilichen Ermittlungen beobachten zu können oder um festzustellen, ob die Tat schon entdeckt worden war63. Dieses Verhalten fußte in erster Linie auf dem Verlangen, auch weiterhin Kontrolle auszuüben, die Häscher sehenden Auges und innerlich triumphierend zu distanzieren beziehungsweise zu düpieren. Gelegentlich gaben aber auch ganz pragmatische Gründe den Ausschlag. Nämlich dann, wenn am Tatort vergessene oder dort vergrabene Beweismittel nachträglich beiseite geschafft werden sollten. Eine ganze Reihe von Serienmördern hätte womöglich früher gefaßt werden können, wenn dieser Erfahrungssatz in konkrete Observationsmaßnahmen umgesetzt worden wäre. Erwähnenswert erscheint ebenfalls, daß die Probanden sich deutlich von nordamerikanischen, aber auch osteuropäischen Serienmördern unterschieden, denen allgemein ein hohes Maß an Mobilität attestiert wird64. 32 Probanden (= 72,7 %) legten durchweg keine größeren Entfernungen (< 30 Km) zurück: Sexualmörder wohnten durchschnittlich 10,6 Km vom Tatort entfernt, während dieser Mittelwert bei Raubmördern 17,3 Km betrug. Lediglich fünf Probanden (= 11,4 %) konnten tatsächlich als “reisende Täter” kategorisiert werden. In den übrigen Fällen (15,9 %) lag eine langjährige Obdachlosigkeit vor, so daß eine zweifelsfreie Verhaltensanalyse nicht möglich erschien. Um den Wohnort des Täters zu lokalisieren, vertritt Canter65 die sogenannte KreisHypothese. Diese Methodik, die sich gleichwohl vornehmlich auf Serien-vergewaltiger bezieht, sieht vor, daß die Entfernung der zwei am weitesten auseinander liegenden Tatorte zu ermitteln ist. Die gemessene Entfernung ist gleichzeitig der Durchmesser eines zu ziehenden Kreises, der sämtliche Tatorte umfaßt. Mit achtzigprozentiger Wahrscheinlichkeit soll der Täter innerhalb des eingekreisten Gebietes wohnen. Diese Annahme wurde bei 32 lokal/regional operierenden Probanden überprüft. Das Ergebnis ist eher ernüchternd: Lediglich 13 Täter (= 40,6 %) hatten ihren Wohnsitz tatsächlich innerhalb der markierten Zonen. Wesentlich erfolgversprechender erscheint eine modifizierte Vorgehensweise: Der Entfernungsmittelpunkt sämtlicher Tatorte ist zu berechnen, um den herum ein Kreis mit einem Durchmesser von maximal 30 Km zu schlagen ist. Auf diese Weise ließ sich der 3 Wohnsitz von 29 Probanden (= 90,6 %) erfassen. Die Erfolgswahrscheinlichkeit nimmt dabei zu, je größer der Durchmesser gewählt wird ( 10 Km = 34,4 %, 20 Km = 59,4 %). Als richtungsweisend erwies sich in diesem Zusammenhang der Abstand der einzelnen Tatorte zueinander: Waren die Entfernungen gering, wohnte der Täter regelmäßig nicht weiter als 10 Km entfernt. Vergrößerten sich die Abstände hingegen, lag der Wohnsitz innerhalb der 20oder 30-Km-Zone. Ebenso hilfreich erscheint die Berücksichtigung der Tatabfolge. Bei Raubmördern verringerte sich der Abstand WohnungTatort von der ersten ( 29,2 Km) bis zur letzten Tat ( 12,3 Km) teilweise kontinuierlich. Parallel zu der sukzessive sich aufbauenden Tatroutine scheint das Sicherheitsbedürfnis in gleichem Maße abzunehmen. Hingegen ließen Sexualmörder bei der Auswahl der Tatorte keine solche Gleichmäßigkeit erkennen ( 9,6 Km zu 14,4 Km). Erklärbar wird dieses Phänomen durch das im Zusammenhang mit Sexualmorden bereits erwähnte Zufallsprinzip bei der Opfer- und Tatortauswahl, von dem auch bei fortschreitender Tötungsgewöhnung im Regelfall nicht abgewichen wird. 2. Perseveranz Zu den in den Tabellen 4 und 5 mitgeteilten Perseveranz-Werten sei erläuternd vorangestellt, daß eine Gleichförmigkeit lediglich dann angenommen wurde, wenn die Tatbegehungsmerkmale in wenigstens 75 % der untersuchten Fälle übereinstimmten. Von dieser Prämisse wurde lediglich bei einer drei Delikte umfassenden Mordserie (33,3 %) abgewichen. Hier wurde eine Zwei-Drittel-Deckungsgleichheit als perseverant erachtet. Die traditionelle, in den vergangenen 20 Jahren jedoch mehrfach widerlegte kategorische Perseveranz-Hypothese66, welche unter anderem von der Wiederholung von Straftaten eines Täters in der gleichen Deliktskategorie ausgeht, hat sich auch im Rahmen dieser Untersuchung teilweise als unzutreffend erwiesen: Während 54,5 % der Sexualmörder neben Tötungsdelikten größtenteils auch serielle Vermögensstraftaten begingen67, wurden durch 68,2 % der Raubmörder zusätzlich überwiegend Sexual-, Körperverletzungs- oder Urkundsdelikte verübt. Eine deliktorientierte Interpretation, die sich auf das Persönlichkeitsund Verhaltensprofil des Täters bezieht, erscheint nur dann erfolgversprechend, wenn man sich bei der Klassifizierung der Taten auf motivisch zu unterscheidende Tötungsdelikte beschränkt. Serienmörder scheinen hier einem generativen Grundmuster zu folgen: 44 von 47 Probanden (= 93,6 %), die Sexual- oder Raubmorde begingen, verhielten sich innerhalb dieser Kategorien perseverant. Demnach dürfte eine selektive Perseveranz-Hypothese das Täterverhalten am verläßlichsten widerspiegeln68. Klassifizierung aus kriminalistischer Sicht eine 4 Gleichwohl lediglich darf dieser eingeschränkte groben Relevanz beigemessen werden, da sie für die individuelle Tatzuordnung zu unspezifisch bleibt. Hingegen eröffnet die vergleichende Bewertung ähnlicher Tatbegehungsmerkmale beziehungsweise stereotyper Tatverlaufsformen (= Perseveranz im modus operandi) die Möglichkeit einer Individualprognose. Unter gleichartigem modus operandi sollten grundsätzlich die den Tatverlauf charakterisierenden, äußeren phänotypischen Merkmale verstanden werden, die Ausdruck einer rationalen, erfolgsorientierten Strategie sind. Getragen werden solche Verhaltensweisen von der Erfahrung/Überzeugung des Täters, daß eine spezielle instrumentelle (z. B. geeignetes Tatmittel) oder strategische (z. B. relevante Tatzeiten und Tatorte oder spezifische Opferauswahl) Vorgehensweise besonders erfolgversprechend erscheint69. Tatsächlich spiegelte das Verhalten der Probanden mehrheitlich eine deutliche Tendenz zu perseveranten Tatbegehungsweisen (siehe Tabellen 4 und 5). Gleichwohl darf dabei nicht übersehen werden, daß auch bei hohen PerseveranzWerten im Regelfall zum Teil gravierende Abweichungen im modus operandi festzustellen waren, die eine vollständige Tatzusammenführung wesentlich erschwerten, in Einzelfällen sogar abwegig erscheinen ließen. Ausschlaggebend hierfür sind in erster Linie Lernprozesse und Erfahrungswerte der Täter, die zu sich verändernden Verhaltensweisen vor, während und nach den Taten führen können. Deutliche, zum Teil sogar signifikante Unterschiede ergaben sich insbesondere im Rahmen der Analyse von Erst- und Zweittaten: 59,1 % der Probanden (Sexualmörder: 72,7 %, Raubmörder: 45,5 %) veränderten bewußt ihren modus operandi durch die Modifizierung folgender Tatbegehungsmerkmale: Tatort frei zugänglich Tatort bietet ausreichenden Sichtschutz, Opfer aus sozialem Umfeld keine vordeliktische Täter-Opfer-Beziehung, überfallartige Tatbegehung Opfer wird manipuliert und an den Tatort gelockt, Ruhigstellung des Opfers durch Bedrohung Fesselung des Opfers, Tatmittel stammt vom Tatort oder Opfer Tatmittel wurde durch Täter mitgeführt, Einzeltäter gemeinschaftliche Tatausführung, lediglich manuelle sexuelle Manipulation versuchte/vollendete Vergewaltigung, versuchtes Tötungsdelikt vollendetes Tötungsdelikt, Einfachmord Zweifach- oder Dreifachmord, Beweismittel am Tatort zurückgelassen Beweismittel beseitigt, fluchtartiges Verlassen des Tatorts längerer Aufenthalt nach Tötungsakt, Gegenstände des Opfers am Tatort zurückgelassen Mitnahme von Gegenständen, 5 Leiche offen dargestellt versuchte oder vollendete Leichenbeseitigung, Tatort = Leichenfundort Tatort Leichenfundort. Nicht bestätigt hat sich die vielfach vertretene Auffassung, daß insbesondere SerienSexualmörder überwiegend einen ganz speziellen Opfertyp angreifen70. Nur drei Probanden (= 13,6 %) waren tatsächlich auf einen besonderen Phänotyp (z. B. Mädchen von schlanker Statur mit langen blonden Haaren) fixiert. Lediglich eine Bevorzugung hinsichtlich Geschlecht und Altersstruktur der Opfer konnte nachvollzogen werden. Gleichwohl wurden durch 18,2 % der Probanden Opfer weiblichen und männlichen Geschlechts sowie durch 22,7 % der Täter Kinder/Jugendliche und Erwachsene getötet. Aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse wird deutlich, daß überwiegend von einer temporären, sukzessive sich entwickelnden/manifestierenden Perseveranz im modus operandi auszugehen sein wird, die zu jedem Zeitpunkt durch endogene oder exogene Faktoren beeinflußt werden kann. Eine Verifizierung von Tatzusammenhängen erscheint daher lediglich in eingeschränktem Maße möglich. Demgegenüber könnte die kriminalistisch ausdeutbare “Handschrift” des Täters ein probates Kriterium sein, um das Persönlichkeits- und Verhaltensprofil eines Serienmörders identifizieren und interpretieren zu können. Hierunter sollten bewußtseinsdominante, unverwechselbare Handlungssequenzen verstanden werden, die keinen strategischen oder rationalen Charakter aufweisen71. Die Tathandlungen werden im wesentlichen durch die pathologisch/neurotische Persönlichkeitsstruktur des Täters initiiert/getragen und sind im Regelfall von rituellem Gepräge72. Solche Verhaltensweisen spiegeln vornehmlich sexuell deviante oder gewaltorientierte Phantasien, auf die der Täter fixiert ist und die Matrix seines deliktischen Verhaltens darstellen73. Diese “Persönlichkeitsprints” am Tatort dürfen als hochperseverant gelten, da keiner der explorierten Probanden bei ungestörter Tatbegehung auf die Durchführung seines Rituals verzichtete. Dies deshalb, da dem Täter nur die Realisierung der Phantasie sexuelle/innere Befriedigung verschaffte. Im Rahmen dieser Untersuchung konnten folgende Handlungssequenzen im Sinne einer “Handschrift” identifiziert werden: Folterung der Opfer ohne Verwendung von Tatmitteln/Waffen, vitale Verstümmelung der Opfer mit Messer/sonstigen Gegenständen, offensive Leichenzerstückelung, postmortaler Geschlechtsverkehr, 6 postmortales Einführen von Gegenständen in Vagina/After der Opfer, Beschmutzen opfereigener/mitgebrachter Unterwäsche durch Kot/Urin, Drapierung der Opfer mit fremder Unterwäsche, Fesseln und Knebeln mit opfereigenen Bekleidungsstücken, postmortale Entnahme von Körperorganen/Innereien, postmortales Abschneiden/Heraustrennen von Geschlechtsteilen, wiederholte Verhinderung des Todeseintritts (beim Würgen/Drosseln), um das Leiden der Opfer zu verlängern, multiple Stichverletzungen im Brust- und/oder Genitalbereich, postmortales Quetschen der weiblichen Brust unter Verzicht auf Geschlechtsverkehr, Zerschneiden/Aufschlitzen der Opferbekleidung, Mitnahme von Unterwäsche und/oder Körperschmuck des Opfers. Auch wenn diesen Tatbegehungsmerkmalen ein kategorischer Wiedererkennungswert zugeschrieben werden darf, so garantiert dieser Umstand nicht unbedingt kriminalistischen Erfolg. Lediglich 22,7 % der Probanden (Sexualmörder: 40,9 %, Raubmörder: 4,5 %) ließen tatsächlich eine “Handschrift” erkennen. Daher wird empfohlen, die Verdachtsgewinnung mehrdimensional zu strukturieren, wobei selektive Deliktsperseveranz, Gleichartigkeit des modus operandi sowie Persönlichkeitsprints am Tatort unter Berücksichtigung der genannten Einschränkungen relevant erscheinen74. V. Kriminalätiologie Um das Phänomen der seriellen Tötung ranken sich eine Vielzahl von Erklärungsansätzen und Hypothesen75. Gedeutet wird diese extreme Form der Gewalt vielfach als Spätfolge frühkindlicher Traumatisierungen, die auf körperlichen/sexuellen Mißbrauch, emotionale/soziale Marginalität oder Verlassenheitsängste zurückgeführt werden76. Darüber hinaus sollen Insuffizienzgefühle sowie langjähriges, privates wie berufliches Frustrationserleben ein übermächtiges, sich in den Taten spiegelndes Macht- und Kontrollbedürfnis hervorrufen77. Als tatbegünstigend/-verursachend werden ebenfalls soziokulturelle Mangelerscheinungen (z. B. fortschreitende[r] Entfremdung/Werteverfall)78, hirnorganische Anomalien79 und mediale Gewalt in jedweder Form80 diskutiert. Den meisten Theorien sind eine monokausale Struktur sowie eine fehlende empirische Absicherung gemein. Gleichwohl werden diese auf tönernden Füßen stehenden Hypothesen mit dem Ziel verallgemeinert, die Ursache für Serientötungen insgesamt herleiten zu wollen. Auch die durch Mitarbeiter des FBI vorgelegten Studien sollten behutsam interpretiert werden. 7 Die Validität der mitgeteilten Erkenntnisse -sofern sie ausschließlich auf Selbstaussagen der Probanden beruhen- erscheint nicht unzweifelhaft81. Die Angaben der Probanden könnten von mentalen Verdrängungs- und Neutralisationsmechanismen (z. B. Verleugnung des tatsächlichen Erlebnishintergrundes) sowie einer immer wieder zu beobachtenden Formalanpassung beeinträchtigt worden sein. Solche Verhaltensphänomene sind in Straf- und Maßregelvollzug altbekannt und konnten auch durch den Mitteiler bei Gesprächen/Briefwechseln mit den Probanden festgestellt werden. 1. Biologisch/psychopathologische Bedingungsfaktoren Im Zuge dieser Untersuchung hat sich herausgestellt, daß die Ursachen serieller Tötungen ausnahmslos durch die Wechselwirkung insbesondere biologischer, psychopathologischer, soziologischer, kognitiver und lerntheoretischer Präferenzen herleitbar erscheinen. In Deutschland bestehen jedoch insbesondere zu den biologischen Bedingungsfaktoren hinsichtlich sexueller Devianzen und dissozialen Verhaltens erhebliche Forschungslücken82. Daß vornehmlich frühkindlich erlittene Hirnschädigungen83 das Fundament darstellen können, auf dem sich psychopathologische Entwicklungen vollziehen, legt der Umstand nahe, daß insbesondere bei sadistischen Serienmördern (acht Probanden) in sieben Fällen größtenteils gleichartige hirnregressive Anomalien diagnostiziert wurden (Tabelle 6). In einem Fall konnten keine neurologischen Untersuchungen durchgeführt werden, da der Proband seine Zustimmung versagte. Dieser Befund erscheint auch unter Berücksichtigung der geringen Fallzahl signifikant, da bei den übrigen sexuell motivierten Tätern lediglich in einem Fall und bei den sonstigen Tätertypen nur vereinzelt (bei allen Vergleichsgruppen: 32,7 %) eine gleichartige Hirnanomalie festzustellen war. Beachtlich sind in diesem Zusammenhang insbesondere die Ergebnisse zweier neuerer amerikanischer Studien: Lewis et al.84 stießen bei neurologischen Untersuchungen von 15 Serienmördern in sämtlichen Fällen auf Hirnanomalien. Langevin85 explorierte jeweils 13 Triebmörder, gewöhnliche Totschläger und Sexualsadisten computertomographisch. Ein Drittel der Sexualmörder und der sadistisch veranlagten Täter wiesen im rechtsseitigen Temporallappen86 einen organischen Befund auf, während bei keinem der übrigen Probanden derartige Anomalien festzustellen waren87. Auch deutsche Untersuchungen jüngeren Datums belegen eine solche Tendenz, wonach Hirnanomalien bei Sexualmördern überproportional häufig diagnostiziert werden88. Einen Zusammenhang zwischen frühkindlichen Hirnschädigungen und psychopathologischen Auffälligkeiten belegen zudem eine Vielzahl von Studien an schwer erreichbaren Kindern, die in bis zu 93 % der Fälle positiv verliefen89. 8 Mittlerweile wird einhellig davon ausgegangen, daß die bei den Probanden diagnostizierten frühkindlich erworbenen cerebralen Dysfunktionen, deren Ursachen praenataler (z. B. Infektionskrankheiten der Mutter), perinataler (z. B. Geburtstraumen) oder postnataler (z. B. enzephalitisch) Natur sind, unter anderem zu psychopathologischen Wesens- und Verhaltensänderungen wie Störungen der Wahrnehmung, des Gedächtnisses, der Affektivität, des Antriebs, des Sozialverhaltens und der Sexualität führen können90. In sämtlichen Fällen ergaben sich zumindest punktuelle Übereinstimmungen, die diesem klinisch-diagnostischen Leitbild entsprechen. Obwohl morphologisch oftmals nur geringe Veränderungen durchaus gravierende Ausfälle in klinischer Sicht zur Folge haben können, dürfen die festgestellten Hirnschäden nicht ohne weiteres als ausschließliche Bedingungsfaktoren für das gezeigte extrem abnorme Verhalten gelten, da die Mehrzahl bisher explorierter hirngeschädigter Patienten lediglich Persönlichkeits- und Verhaltensauffälligkeiten offenbarten, nicht aber sadistische Phantasien entwickelten oder straffällig wurden. Wesentliche und einem Initialreiz gleichkommende Bedeutung könnten in diesem Zusammenhang spezifische Schlüsselerlebnisse haben. Drei Probanden berichteten von solchen Prägungserlebnissen, wobei in zwei Fällen das Beobachten einer Tierschlachtung und in einem Fall das manipulative Befingern eines blutenden, wehrlosen Menschen übereinstimmend als sexuell stimulierend beschrieben wurden91. Von gleichartigen Schlüsselerlebnissen (z. B. zufälliges Beobachten einer Hühnerschlachtung) ist bezeichnenderweise ausnahmslos bei sadistisch veranlagten Serienmördern- bereits mehrfach in der Literatur berichtet worden92. Charakteristische Merkmale dieser Prägungserlebnisse sind deren Zufälligkeit, sie also von den bis dato sexuell unreifen und unerfahrenen Tätern nicht bewußt herbeigeführt wurden, und die Tatsache, daß diese Beobachtungen die abnorme Sexualpräferenz initiierten und determinierten. Die sexuellen Devianzen wurden -unterstellt man die Richtigkeit der Selbstaussagen- sämtlich erst nach der Konfrontation mit dem Prägungserlebnis dargeboten, so daß von einem Einschnitt in der Gesamtentwicklung ausgegangen werden darf. Darüber hinaus wurden beispielsweise die Tierschlachtungen sexuell umgedeutet und gingen einher mit einer abnormen und für frühkindliche hirnorganische Erkrankungen typischen affektiven Erregung, die mit durchweg nicht beherrschbaren körperlich-vegetativen Begleiterscheinungen (z. B. Herzrasen, Schwitzen, Kribbeln auf der Brust, Atemnot) verbunden war. Dies legt den Schluß nahe, daß die abnorme affektive Ansprechbarkeit hirnorganischen Ursprungs gewesen sein könnte. Auch spiegelten die späteren Tötungsakte exakt das wesentliche Element dieser Schlüsselreize: So wurde(n) jungen Mädchen ein Messer wie beim Abstechen von Schweinen seitlich in den Hals 9 gestoßen, Kinder wie beim Schlachten von Rindern ausgeweidet und Frauen -wiederum das Prägungserlebnis nachahmend- sadistisch mißhandelt. Einschränkend muß jedoch darauf hingewiesen werden, daß es sich bei der Koppelung der Schlüsselreize und der Tötungsdelikte eventuell um eine falsche Rückdatierung oder nachgeschobene Konstruktion der Probanden gehandelt haben könnte. Gleichwohl erscheint diese Annahme angesichts der frappierenden Übereinstimmungen sowie der Spezifität der geschilderten Ereignisse eher zweifelhaft. Daß lediglich in drei von acht Fällen über solche Phänome berichtet wurde, könnte hingegen dadurch erklärbar sein, daß die Täter keinen Zusammenhang herstellen oder sich nicht mehr erinnern konnten/wollten93. Das Vorhandensein konstitutionell-biologischer Faktoren schließt hingegen eine psychodynamische Interpretation nicht aus, vielmehr stellt sie das fehlende Bindeglied in der Argumentationskette dar. So waren an der Genese nicht nur hirnorganische, sondern durchgängig auch psychopathologische Elemente beteiligt. Serienmörder, die von sadistisch oder fetischistisch eingefärbten Gewaltphantasien angetrieben werden, absolvieren regelmäßig einen spezifischen und gleichartigen Entwicklungs- und Handlungszyklus, der durch sieben Verlaufsphasen gekennzeichnet ist. In der Prägungsphase werden überwiegend schon in der Kindheit die bereits beschriebenen Schlüsselreize erlebt, jedoch zunächst nicht als Bestandteil der eigenen Sexualität verstanden, sondern auf der reinen Gefühlsebene auf diffuse Art als “irgendwie erregend”, “merkwürdig angenehm” oder “komisches Gefühl” gedeutet. Nach Tagen, Wochen oder Monaten setzt die Entwicklungsphase ein, in der die Prägungserlebnisse gedanklich nacherlebt, gleichartige Ereignisse gezielt beobachtet werden oder aktiv daran teilgenommen wird. Durch die fortwährende Wiederholung und zusätzliche Unterstützung in Form zunächst spielerischer, später instrumenteller Masturbation verfestigt sich dieser Stimulus und wird zum zentralen Thema sich dann schleichend ausbildender Gewaltphantasien, die auch bei gedanklichem Ausbau stets das Wesenselement des Initialreizes spiegeln. Andere sexuelle Stimuli werden dann nicht mehr wahrgenommen oder bewußt ausgeblendet. Vielfach werden die Täter nach zögerlichen und frustrierenden Annäherungsversuchen an das andere Geschlecht sich erstmals ihres Stigmas bewußt. Unmittelbare Folge ist dann eine sukzessive Ausgliederung aus normalen sozialen Bezügen. Die Grenze zur Verselbständigungsphase verläuft eher fließend. Es entwickelt sich eine spezifische Erlebniswelt nunmehr ritualisierten abnormen Sexualverhaltens (z. B. Tierquälereien oder sodomitische Akte94), die zunehmend Eigenleben gewinnt und als Paraphilie94a zu werten ist. Parallel entstehen durch die emotionale und soziale Marginalität Insuffizienzgefühle, die eigene Persönlichkeit wird in “gut” und “böse” aufgespalten. Dem 10 oftmals “unheimlich”, “abstoßend” oder “zwanghaft”, letztlich aber auch “höchst lustvoll” empfundenen Verlangen muß heimlich, im Verborgenen abgeholfen werden. Im weiteren Verlauf werden die Phantasien ausgebaut, es manifestieren sich überschießende Triebziele, die nun erstmals die Tötung eines Menschen umfassen. Es geht dabei weniger um Sexualität im engeren Sinne, sondern vielmehr um Bemächtigung, Kontrolle und Dominanz: Ohnmacht des Opfers gleich Allmacht des Täters. Den Endpunkt dieses Entwicklungsstadiums kennzeichnet vielfach eine vollständige, bisweilen autistisch anmutende soziale Abkapselung. Ein Bündel von unterschiedlich ausgeprägten Omnipotenzphantasien ersetzt die reale Welt und die reale Konfrontation. Dissoziales Verhalten ist nur in seltenen Fällen zu beobachten, die Täter gelten vielmehr als eigenbrötlerische Sonderlinge. Zentrales Thema der Probierphase ist das zunehmende Verlangen, die Phantasien zu realisieren. Bis hierhin vergehen regelmäßig mehr als zehn Jahre. Die sexuellen Ersatzhandlungen verlieren an Bedeutung, erscheinen ausgereizt und werden durch eine neue Qualität der Zielsetzung verdrängt: dem unbedingten Streben nach narzistischer Autarkie, sich selbst in der Tat zu erleben. In dieser Phase werden erste Tatversuche unternommen 95; gezielt wird nach geeigneten Tatörtlichkeiten gesucht, potentielle Opfer werden belauert, verfolgt und später schließlich auch angegriffen. Doch regelmäßig bleibt die Tat unvollendet, der Versuch einer Tötungshandlung unterbleibt. Dies deshalb, weil die Täter sich von der Eigendynamik solcher Geschehensabläufe überraschen lassen – Phantasie und Realität stehen in einem krassen Mißverhältnis; vornehmlich dadurch bedingt, daß das Opfer nicht erwarteten (heftigen) Widerstand leistet, der Täter sich die Vollendung der Tat noch nicht zutraut oder die Angst, entdeckt zu werden, plötzlich überhand nimmt. Überwiegend wurden zunächst mehrere solcher Anläufe absolviert: 85,7 % der “echten” Triebtäter (14 Probanden) wurden infolgedessen vor ihrem ersten vollendeten Tötungsdelikt wegen versuchter Vergewaltigung, sexueller Nötigung, Körperverletzung oder Freiheitsberaubung abgeurteilt. In sämtlichen Fällen wurde hingegen nicht erkannt oder konnte nicht nachgewiesen werden, daß die Taten ursprünglich in Tötungsabsicht begangen worden waren. Schließlich passiert in der Umsetzungsphase die erste vollendete Tat, weil die Täter wertvolle Erfahrungen gesammelt und gelernt haben, sich auf solche Situationen einzustellen, mit ihrer Angst umzugehen. Der Tötungsakt ist dann die äußerste Steigerung des phantasierten Wunsches, sexuelles Verlangen voll auszuleben, “alles machen” zu können. Das Ritual bestimmt dann den Tatablauf. Zu Beginn der Vertiefungsphase zeigen die Täter sich durchweg “erleichtert”, in gleichem Maße aber auch “schockiert”, “betroffen” oder “verängstigt”. Diese Empfindungen werden 11 getragen von der zwiespältigen, weil zugleich erotisierenden und grüblerischen Reflexion eigener Abnormität und Gefährlichkeit. Hinzu tritt die Angst vor baldiger Entdeckung. Dieser Selbstfindungs- und Orientierungsprozeß bedingt, daß die nächste Tat nicht schon in kurzem Abstand folgt ( zweieinviertel Jahre später). Verlängert werden kann diese Phase jedoch auch durch positiv sich verändernde Lebensumstände (z. B. dauerhafte Beziehung auch auf sexueller Ebene). Das Wiederaufflammen der an das Verlangen nach realen Taten gekoppelten Tötungsphantasien markiert den Ausgangspunkt der Wiederholungsphase, die im wesentlichen von drei Erfahrungen geprägt und dominiert wird. Das gedankliche Nacherleben der Tat genügt nicht mehr, um sexuelle Befriedigung zu erlangen – es hat sich verbraucht. Die Faszination stumpft ab, der Genuß ist nicht von Dauer, läßt sich nicht weiter konservieren. Bei manchen Tätern hingegen bleibt der unbefriedigende Eindruck erhalten, als sei das eigentliche Triebziel nicht erreicht worden, da die Realität an die Phantasie nicht heranreicht; beispielsweise dann, wenn die Vorstellung von der Tat ein freiwilliges Mitwirken des Opfers beinhaltet. Hierin dürfte ein wesentliches Motiv für den enormen Wiederholungsdrang zu sehen sein. Begünstigt wird die neuerliche Tat aber auch durch die Erkenntnis, ungeschoren davongekommen zu sein. Diesen Prozeß beschleunigen können hingegen aktuelle private wie berufliche Versagenserlebnisse. Nach Verübung der zweiten Tat wiederholen sich die beschriebenen kognitiven und emotionalen Reflexionen, wobei die Tötungshemmung sukzessive durch Tatgewöhnung und eine sich schneller verbrauchende Phantasie überlagert und schließlich vollständig ausgeblendet wird. Die Spirale der Gewalt vollzieht sich dann oftmals in immer kürzer werdenden Abständen. Abschließend sei angemerkt, daß durch das Zusammenwirken der beschriebenen biologisch/psychopathologischen Bedingungsfaktoren zwanglos erklärbar wird, warum sadistisch geprägte Tötungsdelikte im allgemeinen und Serientötungen dieser Prägung im besonderen so selten zu beobachten sind. 2. Psychopathologisch/soziologische Bedingungsfaktoren Die Ursache für sexuell motivierte/eingefärbte serielle Tötungsdelikte läßt sich hingegen auch über defizitäre psycho-soziale Dispositionen herleiten. Entwicklungsvoraussetzungen sind überwiegend familiäre Konstellationen dissozialer Prägung einschließlich deutlicher Prävalenz aggressiver Verhaltensmuster im Familienverband mit einem hohen Anteil emotional-defizitärer Eltern-Kind-Beziehungen. Begünstigt werden die sich auf diesem Nährboden entwickelnden Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen darüber hinaus durch gravierende Fehlerziehungsformen und objektive wie subjektive Außenseiterpositionen96. Während die Motive unterschiedlicher Natur sein können (z. B. Aggressionsabfuhr oder 12 Verdeckung der Tat), wird die Tötungshandlung regelmäßig geprägt von extremer sexualisierter Gewalt (z. B. durch “Übertöten”97). Die Tat selber ist dann kein lustvoller Akt, sondern Ergebnis ungebremster aggressiver Impulse98. Charakteristisch ist ferner eine fehlende Tatplanung, der Täter glaubt sich vielmehr provoziert/erniedrigt oder läßt sich bei latenter Tatbereitschaft und günstiger Tatgelegenheit spontan zum Tötungsakt animieren. Die Matrix dieser situativen Tötungshandlungen fußt im wesentlichen auf unverarbeiteten/ungelösten und tiefenpsychologisch wirksamen, sich unter spezifischen Bedingungen aktualisierenden Sekundärkonflikten. Den Endpunkt solcher Entwicklungen kennzeichnet unter anderem der “chiffrierte Matrizid/Patrizid”99, der als psychodynamisch brisanter Verschiebungsprozeß zu deuten ist. Dabei werden eher unbewußt die unbewältigten feindseligen Gefühle vom dominanten Elternteil auf ältere Frauen oder Männer projiziert. Charakteristisch ist dann ein deutlicher Altersunterschied zwischen Täter und Opfer99a. Gleichwohl können solche ungelösten Konflikte auch aus anderen Beziehungen herrühren, die von einseitiger oder gegenseitiger Demütigung und extremen Verlassenheitsängsten dominiert werden. In diesem Zusammenhang sind zwei typische Erscheinungsformen zu unterscheiden: Die Tötung des Opfers nach Provokation, die aufgrund ihrer Wesensgleichheit den schwelenden Beziehungskonflikt aktualisiert, und die Tötung nach vorherigem Konflikt innerhalb einer Partnerschaft, wobei lediglich punktuelle Übereinstimmungen des äußeren Erscheinungsbilds von realem und ideellem Opfer ausreichen, um einen Tatentschluß zu initiieren. Chiffrierte Tötungen sind im wesentlichen auf ein episodenhaftes Versagen der Impulskontrolle zurückzuführen und werden vielfach von destruktiv-sadistischen Tatelementen durchdrungen100. Zudem drohen in solchen Fällen weitere Impulsdurchbrüche, da der eigentliche innere Konflikt fortbesteht und unter ähnlichen Bedingungen regelmäßig in eine erneute Tötungshandlung mündet. Eine solche Motivstruktur konnte in Reinform allerdings lediglich in zwei Fällen bei Sexualmördern (= 9,1 %) nachgewiesen werden. Gleichwohl fanden sich innerhalb sämtlicher Vergleichsgruppen weitere sieben Fälle (= 11,5 %), in denen die beschriebene Problematik gleichwohl im Hintergrund wirksam wurde und die Tötungshandlungen begünstigte und erleichterte. Wesentlich verbreiteter sind unter den genannten Bedingungsfaktoren Impulshandlungen als Durchbruch einer latenten destruktiven und sexuell eingefärbten Dynamik (27,3 %), die ebenfalls weniger auf sexuelle Befriedigung focussiert sind, sondern vielmehr der Reduktion von aufgestauten Aggressionen, Verzweiflung, Angst sowie Wut- und Haßgefühlen dienen101. Das charakteropathische Profil der Täter ist vornehmlich geprägt von Infantilität, emotionaler Labilität, egoistisch/egozentrischen, aber auch 13 narzißtischen Grundhaltungen und Insuffizienzgefühlen. Die Ursachen der eigenen Destruktivität, die sich in allgemeiner Kontaktarmut -insbesondere zum anderen Geschlecht-, ständiger innerer Unruhe, fortschreitender Verwahrlosung und dissozialem Verhalten manifestiert, werden verdrängt und münden nach wiederholten sexuellen Versagenserlebnissen, allgemeiner Zurückweisung oder mißglückten Beziehungen in versteckte Feindseligkeit. Tatauslösend ist dann die subjektive Aktualisierung eines bereitliegenden und dauerhaften Konfliktpotentials, wobei der Tatablauf weniger ritualisiert und die Opferauswahl eher beliebig erscheinen. Kennzeichnend ist ebenfalls eine oftmals festzustellende affektive fassungslose Erschütterung der Täter, die tatbezogene amnestische Episoden zur Folge haben kann. Von einem heterogenen Tatmotivationsgefüge werden serielle Patiententötungen102 geprägt, wobei die von Maisch103 bereits ausführlich beschriebenen motivationalen (z. B. Euthanasiegedanken/Mitleid oder Verlust der emotionalen Distanz) und sozio-kulturellen Dispositionen wie widersprüchliche Entwicklungen der modernen Medizin, der Berufs- und Arbeitssituation des Pflegepersonals in Kliniken/Pflegeheimen, der gesellschaftlichen Einstellung zu Sterben und Tod sowie der demographischen Alterung in den westlichen Industrienationen nicht nochmals zu würdigen sind. Angemerkt sei in diesem Kontext lediglich, daß sämtliche Faktoren auf das Engste miteinander verflochten sind und sich in unterschiedlicher Ausprägung gegenseitig verstärken. Gleichwohl stehen die sozio-kulturellen Bedingungen im Vordergrund, ohne die solche Tötungsspiralen nicht denkbar erscheinen. Die Ursache für die Tatwiederholungen dürfte in der lediglich kurzfristigen seelischen Erleichterung bei konstant sich gestaltenden Konfliktsituationen zu suchen sein. 3. Lerntheoretisch/kognitive Bedingungsfaktoren Als pragmatische und instrumentelle Form der Gewalt sind solche Tötungshandlungen zu deuten, die vorwiegend der Verdeckung der vorangegangenen Tat (z. B. nach Vergewaltigung, sexuellem Mißbrauch oder Raub) dienen. Dieses Tötungsmotiv konnte innerhalb der Vergleichsgruppen am häufigsten festgestellt werden (37,7 %). Vornehmlich Raubmörder -dort 77,3 % der Probanden- sowie vereinzelt Sexual- und Dispositionsmörder ließen sich von dieser Vermeidungsstrategie leiten. Regelmäßig ließen die Probanden dissoziale/antisoziale Persönlichkeits- und Verhaltensauffälligkeiten104 erkennen, wobei aus klinisch-diagnostischer Sicht fehlende Bindungsfähigkeit/Empathie, geringe, auf Erfahrung beruhende Lernfähigkeit, sowie verminderte Frustrationstoleranz besonders imponierten. Ganz überwiegend kennzeichneten die verübten Tötungsdelikte den eskalierenden Endpunkt langjährigen kriminogenen Verhaltens vielfach zu teilweise 14 mehrjährigen Haftstrafen abgeurteilter Gewohnheitsverbrecher. Solche Täter werden insbesondere von negativen Erfahrungen im Strafvollzug geprägt, die Angst vor erneuter Bestrafung/Haft bedingt jedoch nicht eine erfolgreiche Legalbewährung, sondern implementiert sich als negativer Verhaltensverstärker. Belegen läßt sich diese These anhand einer Vielzahl von gleichartigen Selbstaussagen (z. B. “Ich wollte auf keinen Fall zurück in den Knast”, “Entweder die [Opfer] oder ich”). Wenn die Tötung des Opfers sich als erfolgreich im Sinne einer Strafvermeidung erweist, glaubt der Täter sich positiv bestärkt. Folge dieses operanten instrumentellen Konditionierens ist eine sich erhöhende Verhaltenshäufigkeit. Dabei darf allerdings nicht übersehen werden, daß solche Taten hintergründig insbesondere von kindlichen Traumatisierungen, sozialer Marginalität und charakteropathischen Anomalien begünstigt werden. Bei jeweils drei Raub- und Beziehungsmördern (= 9,8 %) waren die Tötungshandlungen in erster Linie unmittelbare Folge mißlungener Problemlösungen105. Charakteristisch sind in solchen Fällen schwelende, aber auch offen ausgetragene Beziehungskonflikte materiellen (z. B. hohes Anspruchsdenken bei geringem Einkommen) oder zwischenmenschlichen Ursprungs (z. B. frustrierende Beziehung mit dominantem Partner), die in eine Art “Sackgassensituation” führen. Die Täter begeben sich nicht, sie geraten in Lebenssituationen, die sie nicht mehr überblicken können, denen sie sich nicht mehr gewachsen sehen106. Regelmäßig sind sie sozial gut integriert und bis zur ersten Tat nicht straffällig geworden. Gleichwohl ist die Persönlichkeit geprägt von allgemeiner Antriebsschwäche, episodenhaften morosen/depressiven Verstimmungszuständen, egoistisch-rigider Gefühlshaftigkeit, narzißtischer Kränkbarkeit und hohem Geltungsbedürfnis. Lösungen und Auswege aus den Konfliktsituationen werden dann versucht in der Durchführung kurzfristig geplanter, genau kalkulierter, ausnahmslos heimtückischer Tötungshandlungen (z. B. durch Vergiftung des “unbequem” gewordenen oder verhaßten Lebenspartners). Der Tatentschluß wird hier nicht dominiert von einer katathymen Selbstwertkrise, sondern vornehmlich von kognitiven, gleichwohl in Einzelfällen auch schizoid eingefärbten Entscheidungsprozessen. Zu einer erneuten Tat kommt es stets nach Anbahnung gleichartiger Konfliktsituationen, wobei insbesondere die als positiv empfundenen Erfahrungen anläßlich der ersten Tat als Verhaltensverstärker wirksam werden. Zusammenfassend darf konstatiert werden, daß aufgrund der beschriebenen Vielschichtigkeit und Komplexität kriminovalenter Dispositionen und Konstellationen die Ursachen serieller Tötungen aus kriminologischer Sicht ausnahmslos multifaktoriell und unter psychopathologischen Aspekten vorwiegend im Sinne einer Komorbidität107 herleitbar erscheinen. 15 VI. Schlußbemerkungen Die vorliegenden Untersuchungsergebnisse belegen, daß der Tätertypus des Serienmörders aufgrund der beschriebenen Spezifität sich teilweise deutlich von “gewöhnlichen” Mördern und Totschlägern unterscheidet107a. Daher erscheint es durchaus gerechtfertigt, dieser extremen und hierzulande kaum erforschten Gewaltform eine eigenständige wissenschaftliche Relevanz beizumessen. Die nicht vollständig referierten Problemstellungen, die zudem an dieser Stelle aus naheliegenden Gründen zum Teil lediglich angedeutet werden konnten, bedürfen weiterer Aufarbeitung und Vertiefung. Ebenfalls konnte nachgewiesen werden, daß serielle Tötungsdelikte in der Mehrzahl der Fälle nicht sexuell motiviert sind. Die insbesondere im angloamerikanischen Schrifttum vielfach nachzulesende Focussierung des Serientäters als Sexualmörder ist eine unangemessene Simplifizierung, die diesem vielschichtigen und hochkomplexen Gewaltphänomen nicht gerecht wird. Auch die vornehmlich durch Kriminologen des FBI108 verbreitete These, daß dort vorgelegte Forschungsergebnisse ungeprüft auf europäische Verhältnisse übertragbar sind, darf als widerlegt gelten. Eine eigenständige und interdisziplinäre Forschung tut Not, will man dieser besonderen und sich offenbar ausbreitenden Erscheinungsform der Tötungsdelinquenz insbesondere aus kriminalistischer Sicht erfolgreich(er) entgegentreten. --------------------------------Mein besonderer Dank gilt Herrn Leitender Kriminaldirektor Uwe Schweifer, Leiter des Polizeifortbildungsinstituts Neuss, der mir durch sein großzügiges Entgegenkommen die nahezu vollständige Erhebung der staatsanwaltschaftlichen Verfahrensakten ermöglicht hat. 16 Tabellenanhang Tabelle 4: Tatbegehungsmerkmale bei Sexual- und Raubmorden Tatbegehungsmerkmale Sexualm. Perse- Raubm. Perse- (angelehnt an ViCLAS-Fragebogen) N= Gesamt % veranz % N= Gesamt % veranz % Täter war mit Tatort vertraut 125 71,2 72,7 114 65,8 59,1 Tatorte (TO) lagen < 30 Km entfernt 125 64,0 68,2 114 49,1 63,6 Täter wohnte < 30 Km von TO entfernt 95 84,2 88,9 87 80,5 82,4 TO innerhalb von Wohngegend 125 46,4 75,0 114 74,6 78,9 TO außerhalb von Wohngegend 125 53,6 83,3 114 25,4 57,1 Dunkelheit wurde bewußt abgewartet 125 51,2 68,8 114 43,9 69,2 Opfer begab sich bewußt/leichtfertig 125 64,0 72,2 114 50,9 62,5 Keine Täter-Opfer-Beziehung 125 88,8 81,8 114 75,4 77,3 Opfer deutscher Staatsbürger 125 92,8 90,9 114 89,5 90,9 Opfer weiblich 125 79,2 85,0 114 62,3 64,7 Opfer männlich 125 20,8 83,3 114 37,7 57,1 Opfer Kind/Jugendliche(r) 125 25,6 50,0 114 0 0 Dauer des Verbrechens < 1 Std. 125 58,4 83,3 114 52,6 58,8 Dauer des Verbrechens > 1 Std. 125 41,6 75,0 114 47,4 66,7 Täuschung d. Opfers b. Erstkontakt 125 52,8 76,9 114 61,4 80,0 (bei festem Wohnsitz) in kriminogene Situation (Täter-Opfer-Begegnung bis Tötungsakt) 17 Sofortige Gewaltanwendung 125 47,2 88,9 114 38,6 75,0 Gleichartige Tötungsmethode 125 76,0 68,2 114 85,9 77,3 TO = Leichenfundort 103 81,6 89,5 102 88,2 85,7 TO Leichenfundort 103 18,4 66,7 102 11,8 50,0 Leiche offen dargestellt 103 68,9 78,6 102 85,3 86,4 Versuchte/vollendete Leichenbeseitig. 103 31,1 75,0 102 14,7 66,7 Beseitigung von Spuren/Beweismitteln 125 78,4 77,3 114 87,7 81,8 Ähnlichkeiten bei Leichenauffindung 103 49,5 59,1 102 32,4 53,8 Tabelle 5: Sexualspezifische Tatbegehungsmerkmale Tatbegehungsmerkmal/Sexualmorde N= 125 Perse- (angelehnt an ViCLAS-Fragebogen) Gesamt % veranz % Gleichartiger Phänotyp des Opfers 12,8 100 Täter setzte Waffe als Drohmittel ein 24,0 83,3 Opfer wurde vollständig entkleidet 27,2 71,4 Opfer wurde teilweise entkleidet 43,2 77,8 Opfer blieb vollständig bekleidet 29,6 83,3 Versuch/Vollendung des Geschl.-verkehrs 44,8 66,7 Verzicht auf Geschl.-verkehr 55,2 81,8 sonstiger (vitaler) sexueller Mißbrauch 37,6 70,0 Täter zeigte Anzeichen für sex. Störung 16,8 100 Opfer wurde gefesselt 13,6 100 Opfer wurde geknebelt 5,6 50 Opfer wurde gefoltert 12,8 100 Opfer wurde verstümmelt 20,0 85,7 postmortale sexuelle Handlungen 40,0 88,9 Täter bedeckte Gesicht der Leiche 6,4 33,3 Täter nahm Gegenstände des Opfers mit 25,6 75,0 Tabelle 6: Hirnschädigungen bei sadistischen Serienmördern 18 Diagnose/Auffälligkeiten im EEG-Befund plumpe Seitenventrikel, linkes Vorderhorn nach links ausgezogen, 3. Ventrikel birnenförmig erweitert erheblich symmetrische Weitung der Seitenventrikel im Vorderhornbereich an Mikroventrikulie grenzende Verkleinerung der Seitenventrikel geringe Weitung der Seitenventrikel links frontale und temporale cortinale regressive Veränderungen, erweiterte innere und äußere Liquorräume nicht näher bezeichnete Hirnschädigung, symptomatische Epilepsie Alpha-Seitendifferenz occipital rechts, langsamere steilere Wellen temporal parietal links Anmerkungen: 58 Vgl. nur die Kasuistiken b. Wehner (Anm. 33), S. 19; Bauer, Münch. Med. Wschr. 1971, 1089 (1090); ders., Polspiegel 1976 (Heft 9), 184 (185); Mätzler, Kriminalistik 1978, 247 (250 ff.); Bauer (Anm. 2), S. 222 ff.; Egger (Anm. 6), S. 348, 353 ff.; ders. (Anm. 5), S. 163 (164 ff.); Meierding, Psychokiller – Massenmedien, Massenmörder und alltägliche Gewalt, 1993, S. 44; Blaauw, Kriminalistik 1994, 705 ff.; Gresswell, Hollin (Anm. 5), S. 12; Kolodkin, Kriminalistik 1994, 471 (472 ff.); Maisch (Anm. 2, 1997), S. 84, 176 ff.; Rückert, DIE ZEIT 1999 (Nr. 2 v. 7.1.), S. 9 (10). 59 Vgl. de River, The sexual criminal, 1950, S. 233 ff.; Hazelwood, Douglas (Anm. 40), S. 20; Dietz (Anm. 6), S. 483; Degen (Anm. 1), S. 51; Skrapec (Anm. 14), S. 169 ff.; Seges (Anm. 3), S. 479. 60 Zu gleichen Ergebnissen gelangt James, Catching serial killers – learning from past serial murder investigations, 1991, S. 330. 61 Vgl. Wenzky, Zur Untersuchung der Verbrechensperseveranz, Schriftenreihe des BKA, 1959/2, S. 108; Peter, Kriminalistik 1969, 47; Teufel, Kriminalistik 1970, 559 ff.; Zalunardo, Kriminalistik 1993, 269 ff.; Füllgrabe (Anm. 1), S. 293. 62 63 Vgl. Wirth et al., Kriminalistik 1996, 726 (730). Vgl. Steiner, Gay, Der Fall Kürten – Sachdarstellung und Betrachtungen, 1955, S. 48; Ullers, Polizei-Digest 1983 (Heft 3), 10 (12); Herrmann (Anm. 47), S. 177; Dietz (Anm. 6), S. 478. 64 Vgl. Holmes, DeBurger (Anm. 14), S. 33; Hickey (Anm. 14), S. 79; ders. (Anm. 5), S. 80 ff., 108; Jenkins (Anm. 14), S. 45; Holmes et al. (Anm. 46), S. 249 ff.; Rossmo, in: O’ Reilly-Fleming (Anm. 6), S. 133 (135 ff.); Holmes, R., Holmes, S. (Anm. 54), S. 63. 65 Vgl. Canter, Criminal shadows – inside the mind of the serial killer, 1994, S. 129; dazu Hoffmann, Psych. Heute 1994 (Heft Dezember), 70 (75); ähnlich Rossmo (Anm. 64), S. 144. 19 66 Vgl. dazu Matussek, Kriminalist 1975, 480 ff.; Steffen, Untersuchung der Möglichkeiten des datenmäßigen Abgleichs von Täterbegehungsmerkmalen zur Fallzusammenführung (Teil IV), Bay. LKA, 1982; Holyst, ArchKrim 1982 (Bd. 170), 1 ff.; Steffen, Kriminalistik 1983, 481 ff.; Schuster, Kriminalistik 1983, 484 ff.; Schuster, Eyrich, Deutsche Polizei 1984 (Heft 9), 17 ff.; Rosenow, Kriminalistik 1984, 108 ff.; Oevermann et al., Zum Problem der Perseveranz in Delikttyp und modus operandi, Bd. 17 der BKA-Forschungsreihe, 1985; Steinke, Kriminalistik 1993, 187 ff. 67 68 Vgl. Canter, zit. b. Hoffmann (Anm. 65), S. 74 ff.; Hickey (Anm. 5), S. 155. Vgl. Ziercke et al., in: Kube, Störzer, Timm (Hrsg.), Kriminalistik – Handbuch für Praxis und Wissenschaft, Bd. 1, 1992, Kap. 12, Rdnrn. 132 ff. 69 Vgl. Oevermann et al. (Anm. 66), S. 35. 70 Vgl. nur Egger (Anm. 6), S. 351; Hickey, in: Egger (Anm. 5), S. 53 (68); O’ Reilly-Fleming (Anm. 6, 1992), S. 228; Jenkins (Anm. 13), S. 57 ff.; Kriminalpsychologischer Dienst des Bundesministeriums für Inneres Wien, IMAGO 300 (Auszug aus dem Zwischenbericht) – Sexuelle Tötungsdelikte 1975 – 1994, 1995, S. 23; Warren et al. (Anm. 7), S. 87. 71 Vgl. Oevermann et al. (Anm. 66), S. 36; Douglas et al., Crime classification manual – a standard system for investigating und classifying violent crimes, 1992, S. 261 ff.; Holmes, M., Holmes, S. (Anm. 54), S. 42 ff.; Hickey (Anm. 5), S. 98. 72 Vgl. z. B. Reker, Kriminalistik 1971, 88 (89); Becker, Schorsch, in: Schorsch, Schmidt (Hrsg.), Ergebnisse zur Sexualforschung, 1976, S. 93 (115); Gutknecht, Illustr. Rundsch. Österr. Bundesgend. 1983 (Heft 10), 9 (10 ff.); Göbel, Kriminalistik 1993, 795 (798); Skrapec, Anm. 72. 73 Vgl. Brittain, Med. Sci. Law 1967, 198 ff.; Abel, Blanchard, Arch. Gen. Psychiatry 1974, 467 (468); Hazelwood, Douglas (Anm. 40), S. 21; MacCulloch et al., Brit. J. Psychiatry 1983, 20 (25 ff.); Burgess et al., J. Interpersonal Violence 1986, 251 ff.; Prentky et al. (Anm. 6), S. 887 ff.; Gresswell, Hollin (Anm. 5), S. 9 ff.; Skrapec (Anm. 14), S. 159; Hickey (Anm. 5), S. 91 ff.; Schechter, Everitt (Anm. 5), S. 258 ff. 74 Zur Fallzusammenführung durch das ViCLAS-Datenbanksystem vgl. Nagel, Horn, Kriminalistik 1998, 54 ff. 75 Lit.-reviews bei Brown, Am. J. For. Psychiatry 1991 (Heft 1), 13 (14 ff.); Gresswell, Hollin (Anm. 5), S. 8 ff.; Leyton, in: O’ Reilly-Fleming (Anm. 6), S. 39 (42 ff.); O’ Reilly-Fleming (Anm. 34), S. 20 ff.; Schechter, Everitt (Anm. 5), S. 48 ff. 76 Vgl. Ressler et al. (Anm. 40), S. 273 ff.; Jenkins (Anm. 13), S. 128 ff.; Schneider (Anm. 1), S. 82; Warren et al. (Anm. 7), S. 80; Hickey (Anm. 5), S. 222 ff.; Füllgrabe (Anm. 1), S. 302 ff. 77 Vgl. Ressler et al., Am. J. Psychiatry 1983, 36 (39); Polk, Ranson, in: Chappell et al. (Hrsg.), Australian violence: contemporary perspectives, 1991, S. 53 ff.; Skrapec (Anm. 14), S. 160. 78 Vgl. Jenkins (Anm. 28), S. 7; Meierding (Anm. 58), S. 64; Bourgoin (Anm. 19), S. 75 ff.; Ratner, in: O’ Reilly-Fleming (Anm. 6), S. 123 (129). 79 Vgl. Krieg (Anm. 3), S. 99 ff. 80 Vgl. Dietz et al., J. For. Sci. 1986, 197 ff.; Jenkins (Anm. 6), S. 378; Meierding (Anm. 58), S. 140. 81 Vgl. Widom, Psychological Bull. 1989, 3 ff.; Degen (Anm. 1), S. 53; O’ Reilly-Fleming (Anm. 34), S. 14 ff. 82 83 Vgl. Lösel, Bender, in: Kröber, Dahle, Sexualstraftaten und Gewaltdelinquenz, 1998, S. 13 (30). Unter diesem Begriff werden die neurologischen/psychopathologischen Folgen pränataler, 20 perinataler und postnataler zerebraler Schädigungen zwischen dem sechsten Schwangerschaftsmonat und dem Ende des ersten Lebensjahres zusammengefaßt; vgl. Huber, Psychiatrie: Lehrbuch für Studierende und Ärzte, 5. Aufl. (1994), S. 146. 84 Vgl. Lewis et al., Am. J. Psychiatry 1986, 838 ff. 85 Vgl. Langevin, Ann. Sex Research 1988, 263 ff.; ähnlich Nakamura, zit. in Kriminalistik 1961, 277. 86 An der seitlichen Hemisphärenoberfläche befindlicher Schläfenlappen des Großhirns. 87 Zum gegenwärtigen Stand der biologischen und psychosozialen Forschung in den USA vgl. Felthous, Barratt, in: Kröber, Dahle (Anm. 82), S. 95 (97 ff.). 88 Vgl. Wulf (Anm. 42), S. 78; Gierowski, in: Payk (Hrsg.), Dissozialität – Psychiatrie und forensische Aspekte, 1992, S. 65 (68); ebenso die Kasuistik b. Wittmann, Polizei-Digest 1985 (Heft 2), 108 (110). 89 Vgl. Schneider, Kriminologie, 1987, S. 376 ff.; Haring, Psychiatrie, 1989, S. 260; Kisker et al., Psychiatrie, Psychosomatik, Psychotherapie, 1991, S. 67 ff.; Ruf-Bächtiger, zit. b. Friedrichsen, DER SPIEGEL 1993 (Heft 15), S. 97 (103); Hinterhuber, Fleischhacker, Lehrbuch der Psychiatrie, 1997, S. 166. 90 Vgl. Tölle, Lempp, Psychiatrie, 9. Aufl. (1991), S. 53 ff.; Frank, Psychiatrie, 10. Aufl. (1992), S. 318; Huber (Anm. 83), S. 148; Hinterhuber, Fleischhacker (Anm. 89), S. 166 ff. 91 Vgl. Ullrich, ArchKrim 1958 (Bd. 123), 36 (41); Schorsch, Becker (Anm. 3), S. 123 ff. 92 Vgl. Berg, Das Sexualverbrechen, 1963, S. 211; Wirth et al. (Anm. 62), S. 731; Lenk, Kaever, Peter Kürten: Der Vampir von Düsseldorf, 1997, S. 223 ff.; Marneros, Sexualmörder: Eine erklärende Erzählung, 1997, S. 187. 93 Vgl. Marneros (Anm. 92), S. 29, der insbesondere bei einem lerntheoretischen Erklärungsansatz davon berichtet, daß Schlüsselerlebnisse von den betroffenen Patienten selten angegeben werden können. 94 Vgl. z. B. Krumbiegel, ArchKrim 1967 (Bd. 140), 22 (23 ff.); ders., ArchKrim 1971 (Bd. 148), 41 (43 ff.). 94a Nach Empfehlung der American Psychiatric Association, Diagnostic and statistical manual of mental disorders (DSM-III-R), 1987, sind darunter wiederholte starke sexuelle Impulse und sexuell erregende Phantasien zu verstehen, die auf die Demütigung, auf das Leiden einer anderen Person, auf Kinder und unfreiwillige Partner oder auf nicht menschliche Objekte gerichtet sind. 95 Vgl. Reker, Kriminalistik 1971, 88 (90 ff.); Schorsch, Pfäfflin, in: Venzlaff, Foerster (Hrsg.), Psychiatrische Begutachtung, 2. Aufl. (1994), S. 353. 96 Vgl. Jähnig, Psychiat. Neurol. med. Psychol. 1988, 665. 97 Der Täter wendet wesentlich mehr Gewalt an, als zur Tötung notwendig gewesen wäre, Douglas et al. (Anm. 71), S. 354; vgl. dazu nur die Kasuistik b. Brückner, Zur Kriminologie des Mordes, 1961, S. 199 ff. 98 Vgl. Füllgrabe, Kriminalistik 1994, 241 (243 ff.); Lübcke-Westermann, MschrKrim 1995, 3 (12); Pfäfflin, Recht u. Psychiatrie 1997, 59 (64). 99 Vgl. dazu insbesondere Schorsch, Becker (Anm. 3), S. 272; Revitch, Schlesinger, Sex murder and sex aggression, 1989; Weber, MschrKrim 1993, 33 (36 ff.); Nedopil, Forensische Psychiatrie, 1996, S. 169. 99a Vgl. z. B. Weber (Anm. 99), S. 38. 100 Koehler, Saß, Diagnostisches und statistisches Manual psychischer Störungen DSM-III, 1984, S. 21 310; vgl. z. B. die Kasuistik b. Lack, Brandt, Kriminalist 1998, 110 (113). 101 Vgl. z. B. die Kasuistiken bei Eigenbrodt, Kriminalistik 1959, 467 (468); Berg, Das Sexualverbechen, 1963, S. 139 ff. 102 Vgl. dazu Mauz, DER SPIEGEL 1976 (Heft 35), S. 62 ff.; Pandi, Lainz – Pavillon V: Hintergründe und Motive eines Kriminalfalls, 1989; DER SPIEGEL 1989 (Heft 16), S. 173 ff.; Dörner, Die Schwester/Der Pfleger, 1991, 920 ff.; DER SPIEGEL 1991 (Heft 3), S. 36 ff.; Wagner, Dt. Ärztebl. 1992, B-778 ff.; Missliwetz, ArchKrim 1994 (Bd. 194), 1 ff. 103 Vgl. Maisch (Anm. 2, 1996), S. 205; ders., (Anm. 2, 1997), S. 302 ff., 315, 328, 378 ff. 104 Vgl. dazu Leygraf, in: Payk (Anm. 88), S. 119 (124). 105 Zum kognitiven Ansatz vgl. Simons, Tötungsdelikte als Folge mißlungener Problemlösungen, 1988; Rehder, Kriminalpäd. Praxis 1993 (Heft 33), 38 (39). 106 Vgl. Lempp, Jugendliche Mörder, 1977, S. 212, der ähnliche Fallkonstellationen beschreibt. 107 Zusammentreffen oder Zusammenbestehen verschiedener Störungen; vgl. Nedopil (Anm. 99), S. 71, 150; Marneros (Anm. 92), S. 268. 107a 108 In diesem Sinne wohl schon Rasch, Tötung des Intimpartners, 1995 (Reprint), S. 2. Vgl. z. B. Ressler, zit. b. Brenner, Öff. Sicherheit 1993 (Heft 11), 25. 22