Kriminologie des Serienmörders – Teil 1 Forschungsergebnis einer empirischen Analyse serieller Tötungsdelikte in der Bundesrepublik Deutschland Von Stephan Harbort Die Erforschung Veröffentlicht in: KRIMINALISTIK 1999, 642 ff. einer der besorgniserregendsten und schockierendsten Erscheinungsformen der Gewaltdelinquenz, der seriellen Tötung, steckt hierzulande noch in den Kinderschuhen. Nunmehr können Ergebnisse einer erstmals im deutschsprachigen Raum durchgeführten empirischen Studie vorgelegt werden, die unter anderem nachweisen, daß die vornehmlich im angloamerikanischen Schrifttum vielfach nachzulesende Focussierung des Serientäters als Sexualmörder einer unangemessenen Simplifizierung dieses vielschichtigen und hochkomplexen Gewaltphänomens gleichkommt. Im 1. Teil dieses Aufsatzes erfolgt eine systematische kriminologische Einordnung insbesondere unter Berücksichtigung motivationaler und phänomenologischer Aspekte. I. Untersuchungsgegenstand und Methodik Focussiert man Mörder aus kriminologisch/kriminalistischer Sicht, so ist der Serientäter die wohl schillerndste Persönlichkeit, die Serientötung das wohl irritierendste Gewaltphänomen. Die besorgniserregende Quantität der Taten und die durchweg von erschreckender Gemütsarmut geprägte Qualität der Tatausführung sprechen für sich. Da überrascht es doch sehr, daß dieser Tätertypus hierzulande durch Forschung und Lehre größtenteils schlichtweg „übersehen“, bestenfalls aber stiefmütterlich behandelt wurde. Der Erkenntnisstand tendiert gegen null: Bisher wurde keine empirische Studie an Serienmördern durchgeführt, in den großen Lehrbüchern sucht man nach diesem Begriff im Sachregister überwiegend vergebens, Monographien sind bislang soweit ersichtlich- zumindest in den vergangenen 50 Jahren nicht vorgelegt worden. Lediglich vereinzelt stößt man auf Abhandlungen, die jedoch überwiegend Forschungsergebnisse aus den Vereinigten Staaten, Kanada oder Großbritannien referieren1, spezielle Fragestellungen diskutieren2 oder von kasuistischem Gepräge sind3. Um diesem wissenschaftlichen Vakuum abzuhelfen, begann der Mitteiler Anfang des Jahres 1995 damit, eine entsprechende Studie zu konzipieren. Zunächst wurden sämtliche kriminologischen Forschungsinstitute in Deutschland angeschrieben, um in Erfahrung zu bringen, ob 1 ähnliche Studien bereits durchgeführt wurden oder geplant waren. Als Erhebungszeitraum wurde 1945 (Ende Zweiter Weltkrieg) bis Jahresende 1995 festgelegt. Die Probandenauswahl erstreckte sich auf sämtliche Serienmörder, die während dieser Zeitspanne in Deutschland -ausgenommen blieb die ehemalige „DDR“- abgeurteilt worden waren. Da beispielsweise auch Erkenntnisse zu Aufklärungs- und Verurteilungsquoten gewonnen werden sollten, wurde für diesen Tätertyp eine eigene Terminologie entwickelt, um ein größtmögliches Maß an Reliabilität erreichen zu können. Als „ungeklärt“ wurden nur solche Mordserien gewertet, bei denen kein Tatverdächtiger ermittelt oder keine Anklage erhoben werden konnte. Diesbezügliche Angaben, die aus Bundeskriminalblättern, Aufsätzen und Pressemitteilungen stammten, wurden durch persönliche Rücksprache mit den sachbearbeitenden Kriminaldienststellen verifiziert. Um die Objektivität der Erhebung zu gewährleisten, wurde als Hauptuntersuchungsmethode die Auswertung staatsanwaltschaftlicher Verfahrensakten gewählt. Ergänzend wurden mit acht Probanden standardisierte Interviews geführt sowie mit weiteren 18 Probanden teilweise mehrjährige Briefwechsel unterhalten. Auf diese Weise sollten persönliche Erfahrungswerte im unmittelbaren Umgang mit den Probanden gesammelt werden. Da zwischen den Selbstaussagen und den Feststellungen der Gerichte zum Teil erhebliche Diskrepanzen bestanden, fanden über diese Methodik gewonnene Erkenntnisse keine Berücksichtigung im deskriptiven Teil der Studie. Neben den Verfahrensakten, die bei Staatsanwaltschaften/Polizeibehörden und in Staatsarchiven größtenteils unmittelbar beschafft werden mußten, wurde nahezu das gesamte deutsche kriminologisch/kriminalistische Schrifttum und -soweit verfügbar- die angloamerikanische Literatur ausgewertet. Ergänzend wurden sämtliche Bundeskriminalblätter seit Erscheinen sowie diverse Printmedien (u. a. „DER SPIEGEL“) vollständig durchgesehen und für den Zeitraum von 1995 bis Mitte 1999 alle deutschsprachigen Pressearchive im Internet abgefragt. Das empirische Material erstreckte sich schließlich auf 61 Probanden. In 51 Fällen konnten die Verfahrensakten eingesehen werden. Bei sechs Probanden wurde die Akteneinsicht durch die Staatsanwaltschaften verweigert, in den übrigen Fällen waren die Unterlagen bereits vernichtet worden. Mit sechs Ausnahmen konnten dennoch über die Probanden selber zumindest die Urteilsschriften beigezogen werden. Insgesamt wurden etwas mehr als 11 400 Quellen für die unmittelbare Datenerhebung herangezogen. Die Aktenauswertung wurde in vier Verfahrensabschnitte gegliedert. Zunächst wurden die Probanden motivisch im Sinne einer Tätertypologie unterschieden und Vergleichsgruppen gebildet. Sodann wurden 232 Variablen festgelegt, die aus epidemiologischen, kriminologisch/kriminalistischen, 2 psychologisch/psychiatrischen, soziologischen und medizinischen Fragestellungen abgeleitet wurden. Um zu möglichst validen Ergebnissen zu gelangen, wurden bestimmte Items (z. B. Persönlichkeitsstörungen, Sexualpräferenzen) nach einschlägigen juristischen, klinischdiagnostischen oder sonstigen Vorgaben definiert. Im dritten Schritt der Untersuchung wurden die erforderlichen Daten erhoben und für jeden Probanden standardisiert erfaßt. Abschließend erfolgten die inhaltliche und statistische Auswertung sowie der Abgleich der einzelnen Vergleichsgruppen. II. Terminologie Sucht man im deutschsprachigen kriminologischen Schrifttum nach eigenständigen Begriffsbestimmungsversuchen für „Serienmörder“ beziehungsweise „Serienmord“, so ist das Ergebnis dieser Bemühungen immer dasselbe: Fehlanzeige. Lediglich vereinzelt werden Definitionen mitgeteilt, die englischsprachigen Publikationen entlehnt sind4. Im angloamerikanischen Schrifttum hingegen haben sich eine Vielzahl von Autoren um terminologische Klarheit bemüht5 - gleichwohl vergebens. Es wird vielmehr kontrovers darüber diskutiert, welche Tatbestandsmerkmale bemüht werden sollen, um den Tätertypus des „Serienmörders“ verbindlich zu definieren. Schon die Anzahl der Taten, die eine Mordserie ergibt, ist vakant. Das Meinungsspektrum variiert von „mindestens zwei“ bis „wenigstens zehn“ Tötungsdelikte6. Des weiteren soll es sich vornehmlich um „Einzeltäter“ handeln7, gelegentlich wird aber auch auf „gemeinschaftliches Handeln“ abgestellt8. Uneinigkeit besteht ferner hinsichtlich der Örtlichkeiten, an denen die Taten verübt werden. Mal sollen es in sämtlichen Fällen „unterschiedliche Tatorte“ sein9, mal sollen diese „innerhalb eines bestimmten/bestimmbaren geographischen Terrains“ liegen10. Auch die Zeitspanne zwischen den einzelnen Taten wird voneinander abweichend definiert. Diskutiert werden „einige Stunden“11, „zwei Tage“12, „mindestens 72 Stunden“13 oder „Tage, Wochen, Monate oder Jahre“14. Gestritten wird ebenso über den motivationalen Hintergrund der Taten. Einmal sollen sie „motivlos/irrational erscheinen“15, ein anderes Mal werden lediglich „sexuell motivierte Taten“ erfaßt16. Eine dritte Differenzierungsmöglichkeit wird darin erblickt, daß „politische/finanzielle Beweggründe“ ausgeklammert werden17. Gehäuft wird hingegen die Auffassung vertreten, daß zwischen Täter und Opfer „keine vordeliktische Beziehung“ bestehen und die Nachtatphase von einer „emotionalen Abkühlungsperiode“ gekennzeichnet sein soll18. Die am häufigsten zitierte und wohl anerkannteste Definition stammt von Ressler und 3 Mitarbeitern19 der „Behavioral Science Unit“, einer Unterabteilung des amerikanischen Federal Bureau of Investigation (FBI). Demnach wird „Serienmord“ erklärt als „drei oder mehr voneinander unabhängige Ereignisse, die an unterschiedlichen Orten stattfinden und von einer emotionalen Abkühlung des Täters zwischen den Einzeltaten gekennzeichnet sind“. Gleichwohl wirft diese Begriffsbestimmung mehr Fragen auf als sie zu beantworten vermag: Welche Straftatbestände sind mit „Ereignis“ genau gemeint? Würden in diesem Zusammenhang auch bereits ein versuchtes und zwei vollendete Tötungsdelikte eine Mordserie ergeben? Warum müssen serielle Taten an unterschiedlichen Tatorten verübt werden? Wie sind solche Delikte zeitlich voneinander abzugrenzen? Was genau ist unter „emotionaler Abkühlung“ zu verstehen? Wie läßt sich dieser Zustand verifizieren? Welche Formen der Täterschaft sind zulässig? Darf auch ein schuldunfähiger Täter als Serienmörder bezeichnet werden? Bei genauerer Betrachtung erweist sich diese Definition schon unter diesen Fragestellungen als wenig hilfreich, erscheint teilweise unpräzise, unverständlich, unfertig - mithin schlichtweg unbrauchbar. Aufgrund der beschriebenen terminologischen Unwägbarkeiten wird nunmehr folgende Definition vorgeschlagen: Der voll oder vermindert schuldfähige Täter (i. S. des § 21 StGB) begeht alleinverantwortlich oder gemeinschaftlich (i. S. des § 25 I, II StGB) mindestens drei vollendete und von einem jeweils neuen feindseligen Tatentschluß gekennzeichnete vorsätzliche Tötungsdelikte (i. S. der §§ 211, 212, 213, 217 StGB). Der Täter sollte zumindest vermindert schuldfähig sein, weil ihn eine Geisteskrankheit oder sonstige psychische Störung mit Krankheitswert hinsichtlich der geforderten Straftatbestände exkulpieren würde. Die Delikte müssen in Allein- und/oder Mittäterschaft verübt werden, um mittelbare Täter, Anstifter und Gehilfen begrifflich abgrenzen zu können. Darüber hinaus sollten zumindest drei Tötungsdelikte vollendet sein, um die natürlichen Voraussetzungen einer seriellen Tötung zu determinieren. Eine unter systematischen Aspekten notwendige Qualifizierung der Delikte als Einzeltaten erfolgt nicht über eine zeitliche Komponente, sondern ausschließlich über den jeweils nachvollziehbaren individuellen Tatentschluß. Auf diese Weise können Serienmörder von sogenannten Massenmördern20 und Amokläufern21 unterschieden werden. Das definiert „Serie“ als „bestimmte Anzahl, Reihe Duden-Universalwörterbuch22 4 gleichartiger, zueinander passender Dinge, die ein Ganzes, eine zusammenhängende Folge darstellen“ und „Serientäter“ als jemanden, der „eine Reihe gleichartiger oder ähnlicher Straftaten begeht“. Der Begriff „Serienmörder“ wird hingegen nicht erklärt. Es müssen also mehrere gleichartige Ereignisse sein, offen bleibt, wie viele. Geht man von der Definition für „mehrere“ im gleichen Wörterbuch aus („eine unbestimmte Anzahl...“), so kann man den Standpunkt vertreten, daß es mehr als drei Dinge sein könnten. Dem widerspricht allerdings nicht, daß unter „mehrere“ auch durchaus „mindestens drei“ verstanden werden darf23. Gleichwohl bezieht sich das Merkmal „gleichartig“ nicht auf den modus operandi, sondern auf die juristische Subsumtion/Qualifikation der Taten. Entscheidungserheblich ist in diesem Zusammenhang, daß es sich innerhalb der Mordserie um mindestens drei Verbrechen handelt, die als vorsätzliche Tötungsdelikte gewertet werden dürfen. Serienmörder im kriminologischen Sinne ist demnach nicht nur derjenige, der die lediglich strafschärfenden Merkmale des § 211 StGB verwirklicht, sondern bereits derjenige, der seine Opfer vorsätzlich tötet. Über den subjektiven Tatbestand können somit serielle Tötungsdelikte ausgeschlossen werden, in deren Verlauf die Tötung des Opfers lediglich fahrlässig verursacht wird (z. B. Raub/Vergewaltigung mit Todesfolge). Eine weitere Begrenzung der Delikte auf die oben genannten Straftatbestände ist zudem erforderlich, um andere Erscheinungsformen der vorsätzlichen Tötungsdelinquenz (z. B. serielle Patiententötung auf Verlangen) unterscheiden zu können, die nicht mit dem Merkmal der „Feindseligkeit“ zu vereinbaren sind. Die Herkunft der Begriffe „Serienmörder“ beziehungsweise „Serienmord(e)“ konnte im Rahmen dieser Studie nicht mit letzter Gewißheit geklärt werden. Die allgemeinsprachlichen deutschen Wörterbücher verzeichnen diese Begriffe vereinzelt erst seit den achtziger Jahren. Durch Sprachwissenschaftler wird vermutet, daß es sich um eine sogenannte Lehnübersetzung aus dem Englischen („serial murderer/killer“) handeln könnte. Gleichwohl finden sich in der einschlägigen Fachliteratur für diese Hypothese keinerlei Hinweise. Hingegen behauptet Ressler24, diesen Terminus Mitte der achtziger Jahre „erfunden“ zu haben. Diese Behauptung darf nunmehr als widerlegt gelten. Bereits im Jahre 1950 schrieb der forensische Gutachter Barnstorf25 in einem Artikel des „SPIEGEL“ über den „Serienmörder“ Rudolf Pleil. In der kriminologischen Fachliteratur hingegen gebrauchte Engelhardt26 schon im Jahre 1934 den Terminus „Serienmorde“. Vermutlich dürften diese Begriffe im Zuge der frühen “Ripper-Forschung” geprägt worden sein. 5 III. Phänomenologie 1. Epidemiologische Aspekte Der Mord in Serie ist kein typisches Merkmal überdrehter und überbordender Industrienationen, sondern ein globales und soziales Armageddon. Auf der ganzen Welt stellt man Serienmördern nach – und sie ihren Opfern. Allein in den vergangenen fünf Jahren berichteten deutschsprachige Medien über 166 Serienmörder, denen weltweit 1 833 Opfer zugerechnet wurden. Noch bedrohlicher ließt sich eine Kurzmeldung des „SPIEGEL“ vom März 1999, wonach „schätzungsweise 200 bis 400 Serienmörder derzeit in den USA unerkannt unterwegs seien“27. Nach in der Literatur publizierten Angaben haben Serienmorde in den westlichen Industrienationen, aber auch in osteuropäischen Staaten in den letzten Jahrzehnten teilweise beträchtlich zugenommen28. Allerdings lassen sich bis dato keine verläßlichen Aussagen zum Verbreitungsgrad dieses Gewaltphänomens treffen, da bisher -ausgenommen eine epidemiologische Untersuchung des FBI für den Zeitraum von 1977 bis 198929- keine amtlichen Statistiken vorliegen, vereinzelt durchgeführte Erhebungen30 lückenhaft geblieben sind und aufgrund der unterschiedlichen Terminologie nur sehr eingeschränkt miteinander verglichen werden können. Bisher ging man hierzulande auch in Reihen der Strafverfolgungsbehörden wohl mehr aus Unkenntnis denn aus Überzeugung davon aus, daß Serienmorde sich in erster Linie in den Vereinigten Staaten, Kanada und Rußland häufen. Weit gefehlt. Auch im Land der Dichter und Denker wird in Serie gemordet – und das nicht zu knapp. Im genannten Untersuchungszeitraum konnten 54 Männer und sieben Frauen als Serienmörder abgeurteilt werden, 21 Mordserien (= 79 Einzeltaten) konnten bis heute nicht aufgeklärt werden30a. Diesen mindestens 82 Tätern wurden polizeilicherseits 453 Tötungsdelikte (davon 56 Versuche) zugeordnet. Darüber hinaus gelang es den hiesigen Ermittlungsbehörden, von Anfang 1996 bis Mai 1999 weitere sechs Tatverdächtige zu identifizieren, die für mindestens 24 Taten verantwortlich gemacht werden. Gleichwohl spiegeln diese Zahlen nicht das tatsächliche Ausmaß dieses Gewaltphänomens. Weitere 19 Männer standen unter dem dringenden beziehungsweise hinreichenden Tatverdacht, mindestens drei Opfer getötet zu haben, konnten letztlich aber nur wegen höchstens zweier Taten abgeurteilt werden30b. Nicht übersehen werden dürfen nochmals 79 Täter, die wegen zweifachen Sexualund/oder Raubmordes und teilweise weiterer versuchter Tötungsdelikte verurteilt wurden und aufgrund ihrer vielfach neurotisch/pathologischen 6 Motivations- und Persönlichkeitsstruktur, ihrer speziellen Opferauswahl (regelmäßig keine Vorbeziehung), der festgestellten erheblichen Wiederholungsgefahr und nicht zuletzt aufgrund ihrer oftmals geäußerten Selbsteinschätzung (z. B.: „Ich hätte weitergemacht“, “Das wäre eine Lawine geworden”) als potentielle/verhinderte Serienmörder einzustufen sind. Legt man dieses Zahlenmaterial zugrunde, dann dürfte Deutschland in diesem Deliktsbereich zumindest in Europa einen vorderen Spitzenplatz belegen. Zudem steigen die Fallzahlen seit 1965 kontinuierlich. Allein im Zeitraum von 1986 bis 1995 ereigneten sich 62,7 % mehr serielle Tötungsdelikte als in der Dekade zuvor. Von den insgesamt 1 855 Sexual- und Raubmorden, die die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Bundeskriminalamts (BKA) für diesen Zeitraum ausweist, gingen immerhin 8,4 % auf das Konto von Serientätern. Derzeit befinden sich mindestens acht Serienmörder hierzulande auf freiem Fuß, denen bisher 31 Tötungsdelikte zugeschrieben werden. Diese alarmierenden Befunde müßten auch den letzten Skeptiker wachrütteln. 2. Aufklärungs- und Verurteilungsquote Die polizeiliche Aufklärungsquote liegt im Untersuchungszeitraum insgesamt bei 82,6 %, bleibt damit aber unter den Vergleichszahlen der PKS. Beispielsweise konnte von 1986 bis 1995 bei Mord und Totschlag in 91 % der Fälle ein Tatverdächtiger ermittelt werden. Die Festnahme gelang bei 68,4 % aller Probanden lediglich aufgrund von Hinweisen aus der Bevölkerung, puren Zufälligkeiten oder Selbstgestellung. Relativiert wird der kriminalistische Ermittlungserfolg auch durch die bescheidene Verurteilungsquote von lediglich 63,7 %. Bei seriellen Sexualmorden konnten sogar nur 56,4 % der Taten abgeurteilt werden. Fazit: Jedes fünfte serielle Tötungsdelikt bleibt ungeklärt, jede dritte Tat bleibt ungesühnt. Sicher kein Ruhmesblatt für die hiesigen Strafverfolgungsbehörden. 3. Dunkelfeld Die Erhellung eines Dunkelfeldes zählt zu den schwierigsten und umstrittensten Disziplinen der Kriminologie - eine Binsenweisheit. Bei Serienmorden kommt erschwerend hinzu, daß moderne empirische Methoden in Form des Experiments, der teilnehmenden Beobachtung sowie der Täter, Opfer- und Informantenbefragung aus naheliegenden Gründen wenig Aussicht auf Erfolg versprechen beziehungsweise undurchführbar sind. Zudem gilt es dem besonderen Umstand Rechnung zu tragen, daß neben den nicht entdeckten Taten ebenfalls solche dem Dunkelfeld zuzurechnen sind, die zwar als Tötungsdelikte erkannt, gleichwohl als Serienstraftaten verkannt werden. Auch im Rahmen dieser Studie konnte 7 keine valide Dunkelfeldberechnung durchgeführt werden, gleichwohl erscheinen folgende Befunde aufschlußreich: Von 374 den Probanden zugeordneten Taten wurden 91 (= 24,3 %) als Tötungsdelikte nicht erkannt, in 67,8 % der Fälle gelang es den Kriminalisten darüber hinaus nicht, während der Ermittlungen Tatzusammenhänge herzustellen. Begünstigt wurde der dann unverhoffte Aufklärungserfolg im wesentlichen durch einen Offenbarungsdrang der Tatverdächtigen: 19 Probanden (= 31,7 %) gestanden Tötungsdelikte, die ihnen gar nicht vorgeworfen worden waren. Geht man aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse von der vertretbaren Hypothese aus, daß innerhalb der sechs gebildeten Vergleichsgruppen (= Tätertypen, siehe unten zu 4.) nur jeweils zwei Mordserien als solche nicht erkannt wurden und legt man die durchschnittliche Fallzahl von 6,1 Delikten bei verurteilten Tätern zugrunde, dürften mindestens zwölf Mordserien (= 73 Tötungsdelikte) seit Ende des Zweiten Weltkrieges unerkannt geblieben sein. Auch wenn dieser Erfahrungsschätzung nur eine bedingte Aussagekraft zugeschrieben werden darf, so nährt sie doch die allgemein geäußerte Vermutung, daß auch bei Serientötungen von einer Dunkelziffer ausgegangen werden muß31. 4. Tätertypologie Die bisherige Geschichte der Serienmord-Forschung, die größtenteils in den USA -dort schon seit Beginn dieses Jahrhunderts- vorangetrieben wird, ist reich an Versuchen, Typologien für Serienmörder zu entwickeln32. Zur Abgrenzung werden motivische33, soziologische34 oder kriminalgeographische35 Merkmale herangezogen. Gleichwohl vermögen diese Typologien nicht zu überzeugen, da es vielfach an der empirischen Absicherung fehlt, sie zu eng gefaßt erscheinen oder sich als instabil erweisen. Im übrigen fußen die verschiedenen Täterkategorien größtenteils auf der irrigen Annahme, Serienmörder seien vornehmlich “Trieb”- beziehungsweise “Lustmörder”36. Von den 61 im Rahmen dieser Studie untersuchten Probanden wurden lediglich von 25 Tätern (= 40,1 %) Sexualmorde verübt. Der “Typologie des sexuellen Gewalttäters” von Schumacher37 folgend, entsprachen sogar nur 14 Probanden (= 22,9 %) dem Persönlichkeits- und Verhaltensprofil des “echten” Triebtäters. Das wohl anerkannteste Ordnungsschema wurde durch Mitarbeiter des FBI38 entwickelt. Demnach sollen sich sexuell motivierte Serientäter in unkontrollierte/asoziale („disorganized asocial“) und kontrollierte/nicht-soziale („organized nonsocial“) Mörder unterscheiden lassen. Diesen Tätertypen werden jeweils charakteristische Persönlichkeits- und Verhaltensmerkmale zugeschrieben. Um die Validität der Prototypen zu verifizieren, wurden diese auf 22 8 deutsche Serien-Sexualmörder angelegt, wobei die Unterscheidung der Probanden aufgrund ihres Tatverhaltens in „kontrollierte“ und „unkontrollierte“ Täter erfolgte. Das Ergebnis ist ernüchternd: Eine Übereinstimmung konnte bei 528 überprüften Merkmalen lediglich in 233 Fällen (= 44,1 %) festgestellt werden. Die Streubreite lag bei 20,8 % bis 66,7 % Deckungsgleichheit. Im Regelfall lagen Mischformen dieser Prototypen vor, die in Reinform zumindest im hiesigen Kulturkreis gar nicht existent sein dürften. Vor einer ungeprüften Übernahme dieser Typologie insbesondere als Ausgangspunkt für die Erstellung eines Täterprofils sollte daher abgesehen werden. Serienmörder lassen sich grundsätzlich nicht durch epidemiologisch/frequenzielle, geographische, viktimologische, interaktionistische oder rechtsfolgenorientierte Merkmale unterscheiden, da die so gebildeten Tätertypen auch unter Perseveranzaspekten inhomogen oder unspezifisch erscheinen und es gehäuft zu Überschneidungen kommt. Zur Klassifikation bietet sich vielmehr der motivische Hintergrund der Taten an, da nachvollzogen werden konnte, daß 57 Probanden (= 93,4 %) ausnahmslos aus ein und demselben Beweggrund handelten. Auf dieser empirischen Erkenntnis fußend, sind Serienmörder in sechs Tätertypen zu unterscheiden. Als SerienSexualmörder (22 Probanden, 137 Taten) dürfen demnach solche Täter gelten, deren Tatausführung vor, während oder nach dem Tötungsakt eine den Tatentschluß dominierende sexuelle Komponente beinhaltet. Der Tod der Opfer muß also nicht notwendigerweise als sexuell stimulierend empfunden werden. Durchführung und Stellenwert der einzelnen Sexualakte können sehr individuell sein und spiegeln in vielen Fällen die devianten Sexual- und/oder Gewaltphantasien des Täters. Serien-Raubmörder (22 Probanden, 129 Taten) töten ausschließlich aus Habgier, um sich unmittelbar zu bereichern. Die Tötung erfolgt hier, um geleisteten Widerstand des Opfers zu brechen beziehungsweise erwarteten zu verhindern oder um die Tat zu verdecken. Der SerienBeziehungsmörder (sechs Probanden, 24 Taten) sucht seine Opfer ausschließlich im Familien-, Verwandten-, und/oder Bekanntenkreis. Getragen werden solche Taten von dem Verlangen, sich durch den Tod der Opfer mittelbar zu bereichern (z. B. durch Lebensversicherung/Erbschaft) oder sich aus regelmäßig im engsten Familienkreis bestehenden Beziehungen aus persönlichen Gründen (z. B. länger andauernde Partnerschaftskonflikte) „herauszumorden“. Schwer nachvollziehbar erscheinen hingegen die Motive von Serien-Gesinnungsmördern (sechs Probanden, 57 Taten), die politisch, religiös 9 oder ethisch/ideologisch (z. B. Patiententötungen) determiniert erscheinen. Solche Taten werden weniger durch eine individuelle Disposition, sondern vornehmlich durch komplexe gesellschaftliche Veränderungen geprägt. Die von Maisch39 formulierte These, daß das in diesem Kontext am häufigsten zu beobachtende kriminologische Phänomen der seriellen Patiententötung durch Pflegepersonal “weltweit erst seit Mitte der siebziger Jahre bekannt wurde”, hat sich als unzutreffend erwiesen. Von Mordserien in Krankenhäusern wurde bereits 1947 aus Frankreich40 sowie in den Jahren 1954 und 1957 aus der ehemaligen “DDR”41 berichtet. Von allen übrigen Prototypen unterscheiden sich Gesinnungsmörder dadurch, daß sie generell aus ihren Taten weder einen sexuellen Lustgewinn noch materielle Vorteile ziehen. Wesentlich einfacher liegen die Dinge bei SerienAuftragsmördern (ein Proband, sieben Taten), die eine Art „Dienstleistung“ erbringen. Gleichwohl müssen solche Delikte nicht notwendigerweise an finanzielle Vorteile geknüpft sein. Serielle Auftragsmorde werden auch von Tätern ausgeführt, die ohne finanzielle Gegenleistung ausschließlich aufgrund eines bestehenden persönlichen/milieubedingten Abhängigkeitsverhältnisses (z. B. innerhalb krimineller Organisationen) töten. Ein solcher Fall ist im Jahre 1996 bekanntgeworden. Einen ganz speziellen Tätertyp verkörpert der SerienDispositionsmörder (vier Probanden, 20 Taten). Täter dieser Kategorie lassen sich im Gegensatz zu allen übrigen nicht von einem Beweggrund leiten, sondern begehen wahlweise intrinsisch (Sexual- und Beziehungsmorde) und/oder extrinsisch (Raub- und Auftragsmorde) motivierte Delikte. Der Tatentschluß wird jeweils dominiert von unterschiedlichen sich aktualisierenden Bedürfnissen. 5. Tatphänomenologie Eine Vielzahl bisher durchgeführter empirischer Untersuchungen deutscher Autoren belegen, daß Tötungsdelikte allgemein überwiegend konfliktgeprägte Beziehungstaten sind, die größtenteils von Alkohol- und/oder Drogenkonsum der Täter begünstigt werden42. Eine Ausnahmestellung scheinen demgegenüber Serienmorde einzunehmen. In 79,8 % der untersuchten Fälle bestand keine vordeliktische Täter-Opfer-Beziehung, während die Täter lediglich bei 27,6 % der Taten unter dem Einfluß von Rauschmitteln standen43. Dieser Befund deckt sich größtenteils mit bereits vorgelegten Forschungsergebnissen44. Als häufigste Tötungsart wurde mit 33,4 % die “Verlegung der Atemwege” (= Erdrosseln 16,9 %, Erwürgen 15,6 %, Ersticken 0,9 %) gewählt. In den übrigen Fällen wurden die Opfer erschossen (23,8 %), erstochen (14,6 %), erschlagen (14,1 %), vergiftet (13,5 %) oder ertränkt (0,9 %). Innerhalb der einzelnen Vergleichsgruppen ergaben sich favorisierten ganz überwiegend eine “persönliche einige Besonderheiten: Sexualmörder 10 Tötungsart”45 (96,4 %) in Form des Erdrosselns (28,3 %), des Erschlagens (23,2 %), des Erstechens (22,5 %) sowie des Erwürgens (21,0 %), während durch Raubmörder bei 54,1 % der Taten die Tötung vornehmlich durch den Gebrauch von Distanzwaffen erfolgte. Hingegen wurden bei Beziehungs- und Gesinnungsmorden 73,9 % der Opfer Überdosen von Betäubungsmitteln/Medikamenten oder Gift beigebracht. Der erste Täter-Opfer-Kontakt war nur in 32 % der Taten geprägt von einer sofortigen Gewaltanwendung; vielmehr wurden 56,7 % der Opfer getäuscht und an den späteren Tatort gelockt oder es wurde deren allgemeine/vorübergehende Hilflosigkeit (z. B. bei Kindern/älteren Menschen) ausgenutzt (11,3 %). Auch die allgemein vertretene Auffassung, daß es sich bei Serienmördern fast ausnahmslos um Einzeltäter handeln soll46, hat sich nicht bestätigt. Lediglich 60,6 % der Probanden verübten ihre Taten ohne Mittäter, in den übrigen Fällen wurden die Taten durchweg gemeinschaftlich (27,9 %) oder wahlweise in Allein-/Mittäterschaft (11,5 %) ausgeführt. Lediglich Sexualmörder erwiesen sich als notorische Einzeltäter (94,4 %). Mit 57,1 % waren Tätergemeinschaften bei Raubmördern am häufigsten zu finden. Seit dem Verzicht auf umfassende Grenzkontrollen scheint sich bei letztgenanntem Tätertyp ein Trend anzudeuten: Vermehrt organisieren sich nichtdeutsche Täter mit überwiegendem Aufenthalt insbesondere in Rußland, Polen oder Jugoslawien, reisen in wechselnder Zusammensetzung nach Deutschland ein, um hier beziehungsweise im benachbarten Ausland, ihre Taten zu begehen. Die Tatausführung ist dabei oftmals geprägt von besonderer Kaltblütigkeit und Brutalität (z. B. regelrechte Hinrichtung der Opfer nach Folterung). Fünf solcher Banden, die insgesamt mindestens 19 Mitglieder zählten, konnten bisher identifiziert werden. Ganz überwiegend wird im Schrifttum die Auffassung vertreten, daß sich die Fallgeschwindigkeit bei Serientötungen generell erhöhen soll47. Diese Feststellung scheint hingegen nur auf Sexualmörder zuzutreffen, deren Taten von einem sadistischen Erlebnishintergrund dominiert werden48. Bei acht Probanden, die diesem Tätertyp entsprechen, verkürzte der Mordrhythmus sich tatsächlich: Während zwischen erster und zweiter Tat durchschnittlich 28 Monate lagen, betrugen die Tatzwischenräume bis zur dritten und vierten Tat nur noch 5,9 beziehungsweise 3,1 Monate. Gleichwohl konnte dieses Phänomen -als Bemessungsgrundlage wurde eine Verkürzung von jeweils einem Drittel zur Vortat gewählt- bei den übrigen Sexualmördern lediglich in einem Fall nachvollzogen werden. Demnach verkürzte der Mordrhythmus sich lediglich bei 50 % der Probanden. Gleichwohl darf nicht übersehen werden, daß die meisten Täter vor den Taten bereits eine Vielzahl -in Einzelfällen nach eigenen 11 Angaben sogar bis zu hundert- vergeblicher Anläufe unternommen hatten. Häufig wären die Taten demnach wesentlich früher verübt worden, wenn sich den Tätern nur die Gelegenheit eröffnet hätte. Insofern spiegeln die vorliegenden Zahlen lediglich den äußeren Tatbestand, wobei in Einzelfällen das tatsächliche Ausmaß der sukzessive sich steigernden Tatbereitschaft nur unzureichend reflektiert wird. Dennoch: Bezogen auf die Gesamtheit aller Probanden verringerten sich die Tatabstände sogar nur bei 34,2 %. Die Täter konnten sich bei einer Streubreite von vier Tagen bis zu einundzwanzigeinhalb Jahren (!) durchschnittlich dreieinhalb Jahre dem Zugriff der Polizei entziehen. Beziehungsmördern gelang dies sogar durchweg über vier Jahre und neun Monate. Eine Sonderstellung nehmen in diesem Zusammenhang Gesinnungsmörder ein, die durchschnittlich bereits nach einem Jahr und elf Monaten gefaßt werden konnten, gleichwohl in dieser Zeit mit 9,5 Taten die höchste Fallzahl erreichten. Berücksichtigt man auch solche Taten, die durch die Probanden eingeräumt, letztlich aber nicht abgeurteilt wurden, erhöht sich dieser Mittelwert auf 11,5 Delikte. Die Tatorte lagen bezogen auf die Gesamtheit aller Serienmorde mit 58,1 % überwiegend in Großstädten49. Als geographische Schwerpunkte konnten die industriellen Ballungsgebiete und deren Peripherie in Berlin, Hamburg, Hannover, Frankfurt/Main und München sowie das Ruhrgebiet ermittelt werden. Dort ereigneten sich 77,9 % aller Serienmorde. In 67,9 % der Fälle lagen die Tatorte jeweils nicht weiter als 30 Km auseinander (davon 39,9 % innerhalb von zehn Km). 6. Täterprofil Im Rahmen dieser Untersuchung konnte Serienmördern generell eine Vielzahl von charakteristischen Merkmalen zugeschrieben werden (Tabelle 1)50. Signifikant war die Fehlentwicklung in primären Sozialisationsprozessen, die bei 89,1 % der Probanden zu früher familiärer und/oder sozialer Marginalität führte. Die späteren psychischen und verhaltensspezifischen Anomalien wurden überwiegend hervorgerufen beziehungsweise begünstigt von einem langjährigen Fehlverhalten erziehungsschwacher Eltern: In 32,7 % der Fälle bestand ein genereller Eltern-Kind-Konflikt, zu 27,3 % war das Vater-Kind-Verhältnis schwer belastet und 20 % der Probanden litten unter einer gestörten Mutter-Kind-Beziehung. 65,5 % der Täter (N= 55) stammten aus sozial schwachen Familien, 30,9 % rissen mehrfach von zuhause aus. Während die Probanden sich vornehmlich physischer wie psychischer Gewalt durch Eltern oder Geschiwster ( mindestens drei) ausgesetzt sahen, wurde lediglich in drei Fällen (= 5,2 %) von sexuellem Mißbrauch berichtet. Das Elternhaus war häufig geprägt von einer hostilen und freudlosen Atmosphäre. Erziehungshilfen in Form der Verbots- und Gebotsorientierung 12 wurden selten gegeben. Bestrafungen erfolgten vielmehr rigoros und willkürlich. Die ganz überwiegende Zahl der Probanden (78,2 %) pflegte schon in der Kindheit/Adoleszenz keine sozialen Kontakte. Dieses spezielle Verhaltensmuster, das in einer Vielzahl von Fällen einer “sozialen Verpuppung” gleichkam, zeigten im Erwachsenenalter sogar 85,1 % der Täter. Dominiert wurde das Bindungsschwäche/Kontaktarmut, Sozialverhalten geringem von Orientierungslosigkeit, Durchsetzungsvermögen, fehlender Konfliktbereitschaft und einer passiven (teilweise auch feindlichen) Grundhaltung im Sinne einer sozialen Dysempathie51. Bisher wurde nahezu übereinstimmend angenommen, daß Serienmörder mehrheitlich über einen überdurchschnittlichen, in Einzelfällen sogar außergewöhnlichen Intelligenz-Quotienten (IQ) verfügen sollen52. Gleichwohl liegen nur Ergebnisse einer FBI-Studie aus den achtziger Jahren vor, wonach von 36 Sexualmördern (davon 25 Serientäter) 39 % von überdurchschnittlicher und 15 % von weit überdurchschnittlicher Intelligenz waren53. Die vorliegenden Zahlen lassen diese Annahme zweifelhaft erscheinen: Lediglich acht Probanden (= 14,3 %) erreichten mit einem IQ von mindestens 110 überdurchschnittliche Werte, der IQ aller Probanden lag im Mittel bei 99,8 (Sexualmörder: 99,4, Raubmörder: 101,8), was nahezu dem Durchschnittswert der Gesamtbevölkerung (IQ von 100) entspricht. Überraschenderweise konnten jedoch die intellektuell minderbemittelten Probanden sich mit durchschnittlich acht Jahren und drei Monaten wesentlich länger dem Zugriff der Polizei entziehen als die überdurchschnittlich intelligenten Täter ( vier Jahre und zwei Monate). Obwohl im Regelfall mit ausreichender intellektueller Potenz ausgestattet, erwiesen die Probanden (N= 58) sich häufig als Schul- und Berufsversager: 63,8 % erzielten phasenweise/durchgängig schlechte schulische Leistungen, 43,1 % mußten mindestens eine Klasse wiederholen, 39,7 % verließen die Schule vorzeitig. Lediglich 51,7 % der Probanden verfügten über eine abgeschlossene Berufsausbildung, keiner der Täter erlangte hingegen eine gehobene berufliche Stellung. Längerfristige Arbeitslosigkeit (mehr als ein Jahr) war bei Raubmördern mit 77,3 % am weitesten verbreitet. Das Durchschnittsalter zum Zeitpunkt der ersten Tat (N= 60) betrug 27,6 Jahre (Streubreite: 14 bis 50 Jahre). Gleichwohl ergaben sich innerhalb der Vergleichsgruppen teilweise erhebliche Altersunterschiede: Während Sexualmörder erstmals mit 22,3 Jahren töteten, war dies bei Raubmördern mit 28,5 Jahren und bei Beziehungsmördern erst mit 33,8 Jahren der Fall. Persönlichkeitsprofile von Serienmördern werden 13 geprägt durch eine Reihe charakteropathischer und verhaltensspezifischer Anomalien. Als Grundlage für die vorliegenden Erkenntnisse (Tabelle 2) dienten 63 psychologisch/psychiatrische Gutachten, die bei 52 Probanden vorlagen. Klassifiziert -sofern nicht schon im Gutachten erfolgt- wurden die mitgeteilten Befunde nach den klinisch-diagnostischen Leitlinien für psychische Störungen (ICD10) der Weltgesundheitsorganisation54. Bei 46 Probanden (= 88,5 %) wurden Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen erkannt, in lediglich sechs Fällen lagen akzentuierte Persönlichkeitszüge vor, also keine Störungen im Sinne psychiatrischer Diagnostik. Von 57 abgeurteilten Tätern wurde 29 (= 50,9 %) “verminderte Schuldfähigkeit” zugebilligt. Exkulpiert wurde hingegen kein Proband. Die am häufigsten festgestellten charakteropathischen Merkmale waren emotionale Labilität, Gemütsarmut, Verantwortungslosigkeit, egoistisch/egozentrische Grundhaltungen, geringe Frustrationstoleranz, eingeschränkte Impulskontrolle sowie Insuffizienzgefühle. Beachtenswert erscheint auch das hohe Maß an Suizidalität: Fünf Probanden (= 9,1 %) verübten Suizid -lediglich in einem Fall während der Strafvollzugshaft-, weitere 15 Täter (= 27,3 %) begingen vor ihrer Festnahme größtenteils appellatorische Selbsttötungsversuche. Bei Störungen der Sexualpräferenz (Tabelle 3) manifestierte sich innerhalb der Vergleichsgruppe der Sexualmörder (N= 22) überwiegend kein einheitliches Verhaltensprofil. Zu finden waren nahezu sämtliche Formen sexueller Devianzen. In den meisten Fällen (40,9 %) lagen allerdings bei einem Probanden mehrere abnorme sexuelle Präferenzen vor, von denen aber keine im Vordergrund stand. Dominant war hier die Kombination von Sadismus und Fetischismus, wobei in Einzelfällen lediglich entsprechende Tendenzen diagnostiziert werden konnten. Zehn Probanden (= 45,5 %) ließen bereits spätestens mit Beginn der Pubertät eine stark von der Norm abweichende Triebanomalie erkennen, in deren progredienter Entwicklungs- und Verlaufsform 31,8 % der Probanden bewußtseinsdominante Tötungsphantasien entwickelten. Gleichwohl zeigten lediglich sechs Probanden (= 27,3 %) ein ritualisiertes Sexualverhalten mit suchtähnlichem Charakter. Signifikant hingegen war die Anzahl der sexuellen Beziehungsstörungen (77,3 %). Die Probanden waren entweder generell nicht in der Lage, sexuelle Kontakte zu knüpfen (35,3 %) oder innerhalb einer bestehenden Beziehung ihrer speziellen Veranlagung entsprechend sexuelle Befriedigung zu erlangen (64,7 %). Das Täterprofil von Serienmörderinnen weist teilweise eine unübersehbare Affinität zu den Persönlichkeits- und Verhaltensmerkmalen männlicher Täter auf55. Sie stammten ebenfalls vornehmlich aus zerrütteten Familienverhältnissen (71,4 %), empfanden ihre 14 Kindheit als freudlos, fühlten sich gegenüber den Geschwistern ( mindestens zwei) zurückgesetzt und fristeten nach eigenem Bekunden ein “Aschenputtel-Dasein”. Überwiegend wurde die Hauptschule (85,1 %) mit bestenfalls mittelmäßigem Erfolg (71,4 %) absolviert. Vier Probanden (= 57,1 %) waren bereits wegen diverser Vermögensdelikte vorbestraft. Auch verfügten die Täterinnen mit einem durchschnittlichen IQ von 97,4 über mittelprächtige intellektuelle Fähigkeiten. Hervorstechendste Charaktermerkmale waren ebenfalls Gemütsarmut, Antriebsschwäche, starke Kränkbarkeit, eine egozentrische Grundhaltung sowie ein schwaches Selbstwertgefühl. Gleichwohl ergaben sich auch eine Reihe von signifikanten Abweichungen. 85,7 % der Täterinnen waren sozial gut integriert, pflegten einen größeren Freundes- und Bekanntenkreis und wurden von ihrem sozialen Umfeld überwiegend als verantwortungsbewußt, hilfsbereit, engagiert und mitmenschlich beschrieben. Das Alter zum Zeitpunkt der ersten Tat betrug im Mittel 32,4 Jahre; lediglich in 6,3 % der Fälle lag während der Tatausführung eine alkoholische Beeinflussung vor. Als Tatmittel wurden ganz überwiegend Betäubungs/Arzneimittel oder Gift benutzt (87,5 %), während bei 60,4 % der Taten eine vordeliktische TäterOpfer-Beziehung bestand. Die Probanden wurden durchschnittlich wegen 6,9 Delikten abgeurteilt, die Verurteilungsquote liegt jedoch bei niedrigen 57,1 %. Tabellenanhang Tabelle 1: Charakteristische Merkmalshäufigkeiten Prob. Merkmal Anzahl % N = 61 deutscher Staatsbürger 91,8 N = 61 männlich 88,5 N = 59 ledig und kinderlos 62,7 N = 56 intellektuelle Fähigkeiten sehr gute Intelligenz (IQ 120 – 139) 5,4 gute Intelligenz (IQ 110 – 119) 8,9 durchschnittliche Intelligenz (IQ 90 – 109) 67,9 geringe Intelligenz (IQ 80 – 89) 10,7 leichte Debilität (IQ 70 – 79) 7,1 15 N = 55 N = 58 N = 59 Auffälligkeiten im Elternhaus gestörte Eltern-Kind-Beziehung 80,0 Gewalttätigkeiten im Familienverband 47,3 Alkoholabusus durch Eltern/-teil 45,5 Pflegeeltern/Heimaufenthalt 36,4 Scheidung der Eltern 34,5 Straftaten durch Eltern/Geschwister 29,1 besuchte Schulform Sonderschule 18,9 Hauptschule 55,2 Realschule 13,8 Gymnasium 12,1 ausgeübter Beruf zu den Tatzeiten Arbeiter/Handwerker 34,4 Angestellter 11,9 Beamter/selbständig 6,8 arbeitslos 39,3 N = 58 mangelhafte/fehlende soziale Integration 85,1 N = 58 Vorstrafen 79,3 N = 59 Alter zum Zeitpunkt der ersten Tat 14 – 17 Jahre 6,8 18 – 29 Jahre 61,0 30 – 39 Jahre 25,4 40 – 49 Jahre 3,4 50 – 59 Jahre 3,4 Diagnostische Kategorie N= 52 dissoziale Persönlichkeitsstörung (Gemütsarmut; Verantwortungslosigkeit/Mißachtung sozia- 28,8 % ler Normen; Unvermögen zur Beibehaltung längerfristiger Beziehungen; geringe Frustrationstoleranz; Unfähigkeit zum Lernen aus Bestrafung; Schuldzuweisungen an Dritte) kombinierte Persönlichkeitsstörungen (Merkmale mehrerer verschiedener Störungen, jedoch kein vorherrschendes Symptombild mit spezifischer Diagnose) 16 17,3 % emotional instabile Persönlichkeitsstörung (verminderte Impulskontrolle; emotionale Labilität; morose 13,5 % Verstimmungszustände; geringe Planungsfähigkeit; episodenhafte/eruptive Gewalt; mangelnde Kritikfähigkeit) schizoide Persönlichkeitsstörung (generelle Antriebsschwäche; flache Affektivität; Gleichgül- 9,6 % tigkeit gegenüber Lob/Kritik; Bindungsschwäche; überbermäßige Phantasierlichkeit/Introspektion; fehlende Sensibilität hinsichtlich gesellschaftlicher Regeln/Normen) ängstliche (vermeidende) Persönlichkeitsstörung (Insuffizienzgefühle; Depressionen; Kontaktarmut; 7,7 % anhaltende innere Anspannung/Besorgtheit) narzißtische Persönlichkeitsstörung (egoistisches Verhaltensensemble; Selbstverliebtheit; extre- 5,8 % me Kränkbarkeit; Neigung zur Selbstüberschätzung) paranoide Persönlichkeitsstörung (übertriebene Empfindlichkeit bei Rückschlägen/Zurück- 3,8 % setzung; hohes Mißtrauen; Streitsucht; überhöhtes Selbstwertgefühl; ungerechtfertigte Verschwörungstheorien) histrionische Persönlichkeitsstörung (hohe Suggestiabilität; oberflächliche/labile Affektivität; Egozentrik; Selbstbezogenheit; manipulatives Verhalten) Störungen der N= 22 Sexualpräferenz (ICD 10) Anzahl % mehrere Devianzen 40,9 Sadismus 36,4 17 1,9 % Fetischismus 31,8 Pädophilie 27,3 Nekrophilie 18,2 Exhibitionismus 18,2 Voyeurismus 13,6 Sodomie 9,1 Koprophilie 4,5 Anmerkungen: 1 Vgl. z. B. Degen, Psych. Heute 1990 (Heft August), 46 ff.; Schneider, Kriminologie der Gewalt, 1994, S. 80 ff.; Füllgrabe, Kriminalpsychologie, 2. Aufl. (1997), S. 290 ff. 2 Vgl. z. B. Bauer, in: Göppinger, Bresser (Hrsg.), Tötungsdelikte – Bericht über die XX. Tagung der Gesellschaft für die gesamte Kriminologie vom 4. bis 6. Oktober 1979 in Köln, 1980, S. 211 ff. 18 (kriminalistisch); Gerster, Altenpflege 1989, 571 ff. (psychologisch); Götz, in: Schlußb. d. PFA über das Seminar „Führung von Sonderkommissionen“, 1991, S. 61 ff. (organisatorisch-strategisch); Rasch, Recht u. Psychiatrie 1992, 76 ff. (psychologisch/psychiatrisch); Oehmichen (Hrsg.), Lebensverkürzung, Tötung und Serientötung – eine interdisziplinäre Analyse der „Euthanasie“, 1996, S. 159 ff. (forensischmedizinisch); Maisch, Z. Gerontol. Geriat. 1996, 201 ff. (phänomenologisch); ders., Patiententötungen – dem Sterben nachgeholfen, 1997 (psychologisch/phänomenologisch); Eisenberg, MschrKrim 1997, 239 ff. (viktimologisch). 3 Vgl. Nachw. b. Harbort, Kriminalistik 1997, 569 (572), Anm. 2; Galvin, MacDonald, Am. J. Psychiatry 1959, 1057 ff.; Schorsch, Becker, Angst, Lust, Zerstörung, 1977, S. 121 ff., 154 ff., 195 ff.; Jäger, Kriminalist 1983, 281 ff.; Ressler et al., Am. J. Psychiatry 1983, 36 ff.; Diessenbacher, Ueberschär, Psychol. Gesellschaftskr. 1988 (Heft 1/2), 149 ff.; Pollähne, Recht u. Psychiatrie 1990, 81 ff.; Krieg, Kriminologie des Triebmörders, Diss. 1995, S. 145 ff.; Seges, Kriminalistik 1998, 478 ff. 4 Vgl. Middendorff, Polizei-Digest 1983 (Heft 5), 35 (41 ff.); Bauer (Anm. 2), S. 212; Schneider (Anm. 1), S. 80; Oehmichen, in: ders. (Anm. 2), S. 229 (230). 5 Lit.-reviews bei Jenkins, J. Criminal Justice 1988, 1 (3 ff.); Egger, in: ders. (Hrsg.), Serial murder – an elusive phenomenon, 1990, S. 3 (4 ff.); Gresswell, Hollin, Brit. J. Criminol. 1994, 1 (3 ff.); Keeney, Heide, Int. J. Offender Therapy Comp. Criminol. 1995, 299 (301 ff.); Hickey, Serial murderers and their victims, 2. Aufl. (1997), S. 10 ff.; Schechter, Everitt, A – Z, The Encyclopedia of serial killers, 1997, S. 68 ff.; Kelleher, M., Kelleher C., Murder most rare – the female serial killer, 1998, S. 4 ff. 6 Vgl. Egger, J. Police Sci. Admin. 1984, 348, mindestens zwei Opfer; Dietz, Bull. N. Y. Acad. Med. 1986, 477 (483), mindestens zehn Opfer; Jenkins, J. Criminal Justice 1989, 377 (379), mindestens zehn Opfer; Prentky et al., Am. J. Psychiatry 1989, 887 (888), mindestens drei Opfer; O‘ Reilly-Fleming, J. Contemp. Criminal Justice 1992, 227, mindestens drei Opfer; Dietz, in: O‘ Reilly-Fleming, serial & mass murder, 1996, S. 109 (112), mindestens vier Opfer. 7 Vgl. Warren et al., in O‘ Reilly-Fleming (Anm. 6, 1996), S. 77 (79). 8 Vgl. Egger, Anm. 6. 9 Vgl. Dietz, Anm. 6; Egger, Anm. 6. 10 Vgl. Leibman, Fed. Probation 1989, 41. 11 Vgl. Rappaport, Am. J. For. Psychiatry 1988 (Heft 1), 39 (42). 12 Vgl. Geberth, Bull. N. Y. Acad. Med. 1986, 492; Busch, Cavanaugh, J. Interpersonal Voilence 1986, 5 (6). 13 Vgl. Jenkins, Using murder – the social construction of serial homicide, 1994, S. 23. 14 Vgl. Holmes, DeBurger, Fed. Probation 1985, 29 (30); Hickey, J. Police Criminal. Psych. 1986, 72 (73); Skrapec, in: O‘ Reilly-Fleming (Anm. 6), S. 155 (158). 15 Vgl. Dietz, Anm. 6; Jenkins (Anm. 6), S. 381; Norris, Serial killers, 1989, S. 15. 16 Vgl. Brown, Am. J. Forens. Psychiatry 1991 (Heft 2), 11 (21). 17 Vgl. Jenkins, Anm. 13. 18 Vgl. Egger, Anm. 6; Geberth, Anm. 12; Busch, Cavanaugh, Anm. 12; O‘ Reilly-Fleming, Anm. 6 (1992); Dietz, Anm. 6. 19 19 Vgl. Ressler, „Serial murder: a new phenomenon of homicide“, Tischpapier anl. d. Jahrestagung der „International Association of Forensic Sciences“ in Oxford/England, 1984; hierzu O‘ Reilly-Fleming, Anm. 6; Bourgoin, Serienmörder, 1995, S. 14; Dolan, Serial murder, 1997, S. 18. 20 Dieser Typ Mörder tötet aufgrund eines Tatentschlusses mindestens vier Opfer; vgl. Wetzel, Über Massenmörder, 1920, S. 10; Levin, Fox, Mass murder – America’s growing menace, 1985, S. 12 ff.; Holmes, M., Holmes, S., Fed. Probation 1992, 53 ff. Dieser Tätertyp (engl. „spree killer“) tötet mindestens drei Opfer während eines prozeßhaften 21 Geschehens an unterschiedlichen Orten; vgl. dazu Middendorff, Kriminologie der Tötungsdelikte, 1984, S. 101 ff.; Bourgoin, Anm. 19; Knecht, Kriminalistik 1998, 681 ff. Duden – Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in acht Bänden, 1994, S. 3084. 22 23 Schnerrer, Institut für deutsche Sprache, schriftl. Mitt. v. 18.12.1997; Folz, Tauchmann, Sprachberatungsstelle der Dudenredaktion, schriftl. Mitt. v. 22.4.1998. 24 Vgl. Ressler, Shachtman, Ich jagte Hannibal Lecter, 1997, S. 45 ff.; Bartels, KrimJ 1997 (6. Beiheft), 160 (162 ff.); Pecher, FOCUS 1998 (Heft 10), S. 206 (207). 25 Barnstorf, DER SPIEGEL, 1950 (Ausgabe v. 8.11.), S. 10 26 Engelhardt, ArchKrim 1934, 206 (210), Anm. 1. 27 DER SPIEGEL, 1999 (Heft 12), S. 212. 28 Vgl. Godwin, Murder USA, 1978, S. 7; Zahn, in: Inciardi, Faupel (Hrsg.), History and Crime, 1980, S. 124; Gilbert, Am. J. Police 1983, 149 ff.; Hewitt, J. Criminal Justice 1988, 25 (29); Jenkins, J. Criminal Justice 1989, 377; Ders., J. Contemp. Criminal Justice 1991, 210 ff.; Egger (Anm. 6), S. 348 ff.; Degen (Anm. 1), S. 46; Lester, Serial killers, 1995, S. 29; Kelleher, M., Kelleher, C. (Anm. 5), S. 3. 29 Vgl. dazu Bourgoin (Anm. 19), S. 15 ff. 30 Vgl. Jenkins (Anm. 14), S. 75; ders. (Anm. 5), S. 4; ders. (Anm. 6), S. 380, 390 ff.; Gresswell, Hollin (Anm. 5), S. 7. 30a Vgl. z. B. DER SPIEGEL 1949 (Ausg. v. 20.10.), S. 12 ff.; Weber, Kriminalistik 1966, 460 ff.; DER SPIEGEL 1970 (Heft 4), S. 80 ff.; DER SPIEGEL 1972 (Heft 22), S. 60 ff.; Kosyra, ArchKrim 1975 (Bd. 156), 43 ff.; DER SPIEGEL 1977 (Heft 31), S. 75 ff.; Schmidt, Kriminalistik 1978, 208 ff.; Jürgs, DER SPIEGEL 1996 (Heft 37), S. 132 ff.; Niggl, Killer aus dem Katalog, 1996, S. 181. 30b Vgl. z. B. Weber, Kriminalistik 1964, 26 (30); DER SPIEGEL 1976 (Heft 16), S. 62 ff.; Mauz, DER SPIEGEL 1976 (Heft 35), S. 62 ff.; Hagemeier, Kriminalistik 1979, 229 ff.; Jäger, Kriminalist 1983, 281 ff.; DER SPIEGEL 1990 (Heft 6), S. 87 ff.; DER SPIEGEL 1990 (Heft 29), S. 168; Newton, Hunting humans – an encyclopedia of modern serial killers, 1990, S. 160, 336, 343; Wittneben, in: Schäfer (Hrsg.), Gewalttätige Sexualtäter und Verbalerotiker, Bd. 5 (1) d. KSG Bremen, 1992, S. 90 (96 ff.). 31 Vgl. von Hentig, Zur Psychologie der Einzeldelikte II – Der Mord, 1956, S. 38 ff.; Wehner, Die Latenz der Straftaten, Schriftenreihe des BKA 1957/1, S. 20 ff.; von Hentig, Beiträge zur Verbrechenskunde, Bd. 9, 1973, S. 86 ff.; Bauer, Kriminalist 1979, 320; Holmes, DeBurger (Anm. 14), S. 29; Jenkins (Anm. 5), S. 4; Degen (Anm. 1), S. 47; Kuhse, Singer, Austral. Nurses J. 1992, 21 ff.; Dürwald, Versicherungsmed. 1993, 3; Maisch (Anm. 2, 1996), S. 202; Oehmichen (Anm. 4), S. 232; Britton, Das Profil der Mörder, 1998, S. 446. 20 32 Lit.-reviews bei Egger (Anm. 6), S. 351 ff.; Jenkins (Anm. 5), S. 7 ff.; Egger (Anm . 5), S. 26 ff.; O’ Reilly-Fleming, in: ders. (Anm. 6), S. 1 (19 ff.). 33 Vgl. Holmes, DeBurger (Anm. 14), S. 31 ff., die visionäre, missionarische, hedonistische und machtorientierte Tätertypen unterscheiden; dazu Degen (Anm. 1), S. 48 ff.; Schneider (Anm. 1), S. 81.; ähnlich Bauer (Anm. 2), S. 213 ff.: Kannibalismus, Mordlust, Sexual- und Gewinnmorde. 34 Vgl. Dietz, in: O’ Reilly-Fleming (Anm. 6), S. 113, der das kriminelle Verhalten insgesamt als Merkmal heranzieht: „professional killer“, „career criminal“, „killer-amateur criminal“ und „strictly amateur“. 35 Vgl. Egger (Anm. 6), S. 352, der Serienmörder als „megastat“ und „megamobile“ kennzeichnet; ähnlich Hickey (Anm. 14), S. 76 ff.: „traveling or mobile“, „local“ und „place-specific“. 36 Vgl. Lunde, Murder and madness, 1976, S. 53 ff.; Revitch, Schlesinger, in: Kutash et al. (Hrsg.), Violence: Perspectives on murder and aggression, 1978, S. 138 ff.; Degen (Anm. 1), S. 48; Egger (Anm. 5), S. 17 ff.; Schechter, Everitt (Anm. 5), S. 183 ff. 37 Vgl. Schumacher, in: Wille et al. (Hrsg.), Zur Therapie von sexuell Devianten, 1990, S. 1 ff. 38 Vgl. Hazelwood, Douglas, FBI Law Enf. Bull. 1980 (Heft April), 18 ff.; Ressler et al., J. Interpersonal Violence 1986, 273 ff., 288 ff.; Ressler et al., Sexual homicide: patterns and motives, 1988, S. 122 ff.; dazu Füllgrabe, Kriminalistik 1993, 373 ff.; Bourgoin (Anm. 19), S. 76 ff. 39 Vgl. Maisch (Anm. 2, 1996), S. 201; ders. (Anm. 2, 1997), S. 108; einschränkend Oehmichen (Anm. 4), S. 232. 40 Vgl. DER SPIEGEL, 1947 (Ausg. v. 21.6.), S. 8; mindestens 17 Opfer im Krankenhaus von Macon/Burgund. 41 Vgl. Dürwald, ArchKrim 1957 (Bd. 119), 121 ff., vier Opfer; ders. (Anm. 33), S. 3 ff., unbestimmte Zahl von Opfern. 42 Vgl. nur Wulf, Kriminelle Karrieren von “Lebenslänglichen”, Beiträge zur empirischen Kriminologie, Bd. 5, 1979, S. 46 ff.; Sessar, in: Kirchhoff, Sessar (Hrsg.), Das Verbrechensopfer, 1979, S. 301 (305 ff.); Ammon, Harlander, Dynamische Psychiatrie 1983, 192 ff.; Stühmer, Vollendete Tötungsdelikte aus sexuellen Motiven in der Freien und Hansestadt Hamburg in den Jahren 1969 – 1983, Diss. 1985, S. 35 ff.; Bernstein, Tötungsdelikte mit längere Zeit unbekanntem Täter, Diss. 1986, S. 102 ff.; Rode, Scheld, Sozialprognose bei Tötungsdelikten, 1986, S. 21 ff.; Steck, MschrKrim 1990, 384 (395); Burgheim, MschrKrim 1994, 232 (234); Oberlies, Tötungsdelikte zwischen Männern und Frauen, 1995, S. 43 ff. 43 Den höchsten Wert erzielten Serien-Raubmörder mit 35,2 %. 44 Vgl. Egger (Anm. 6), S. 351; Kiger, in: Egger (Anm. 5), S. 35 (41); Holmes et al., J. Contemp. Criminal Justice 1991, 245 (250); Skrapec (Anm. 14), S. 174. 45 Unmittelbarer Körperkontakt zwischen Täter und Opfer während der Tötungshandlung. Lediglich durch zwei Probanden wurden Schußwaffen eingesetzt; vgl. hierzu Herrmann, Kriminalistik 1963, 174 ff.; Nass, Die kriminologische Beurteilung sexueller Tötungsdelikte, 1966, S. 16 ff. 46 47 Vgl. z. B. Degen (Anm. 1), S. 48; Jenkins (Anm. 13), S. 44; O’ Reilly-Fleming (Anm. 34), S. 18. Vgl. nur von Hentig (Anm. 33, 1956), S. 204 ff.; ders., Der Mordbrand und neun andere Verbrecherstudien, 1965, S. 127 ff.; ders. (Anm. 33, 1973), S. 80 ff.; Jenkins (Anm. 5), S. 10. 48 Vgl. Füllgrabe (Anm. 1), S. 291. 21 49 > 100 000 Einwohner, davon 44,1 % in Städten mit mehr als 500 000 Einwohnern. 50 Vgl. Harbort (Anm. 3), S. 570; ders., Kriminalistik 1998, 481 (482). 51 Unsicherheit des Sich-Bewegens in sozialen Dialogabläufen. 52 Vgl. Homes, DeBurger (Anm. 14), S. 33; Rappaport (Anm. 11), S. 45; Degen (Anm. 1) S. 51; DER SPIEGEL, 1990 (Heft 31), S. 154 (155); Bourgoin (Anm. 19), S. 21 ff.; Holmes, R., Holmes, S., Profiling violent crimes – an investigative tool, 1996, S. 67. 53 Vgl. Ressler et al., FBI Law Enf. Bull. 1985 (Heft August), 1 ff.; Prentky et al. (Anm. 6), S. 888; dazu auch Füllgrabe (Anm. 1), S. 299; ebenso Bourgoin (Anm. 14), S. 22, der darauf verweist, daß nach neueren FBI-Erkenntnissen der durchschnittliche IQ bei mindestens 110 liegen soll. 54 Vgl. Dilling et al. (Hrsg.), Internationale Klassifikation psychischer Störungen - ICD-10 Kapitel V (F), 2. Aufl. (1993), S. 225 ff. 55 Vgl. Hickey (Anm. 14), S. 75; Holmes et al. (Anm. 46), S. 248; Jenkins (Anm. 13), S. 150 ff.; Bourgoin (Anm. 19), S. 76; Kelleher, M., Kelleher, C. (Anm. 5), S. 7, 11, 13. 22