Kriminologie des Serienmörders – Teil 1

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Kriminologie des Serienmörders – Teil 1
Forschungsergebnis einer empirischen Analyse serieller Tötungsdelikte in der
Bundesrepublik Deutschland
Von Stephan Harbort
Die
Erforschung
Veröffentlicht in: KRIMINALISTIK 1999, 642 ff.
einer
der
besorgniserregendsten
und
schockierendsten
Erscheinungsformen der Gewaltdelinquenz, der seriellen Tötung, steckt hierzulande noch
in den Kinderschuhen. Nunmehr können Ergebnisse einer erstmals im deutschsprachigen
Raum durchgeführten empirischen Studie vorgelegt werden, die unter anderem
nachweisen, daß die vornehmlich im angloamerikanischen Schrifttum vielfach
nachzulesende Focussierung des Serientäters als Sexualmörder einer unangemessenen
Simplifizierung dieses vielschichtigen und hochkomplexen Gewaltphänomens gleichkommt.
Im 1. Teil dieses Aufsatzes erfolgt eine systematische kriminologische Einordnung
insbesondere unter Berücksichtigung motivationaler und phänomenologischer Aspekte.
I.
Untersuchungsgegenstand und Methodik
Focussiert man Mörder aus kriminologisch/kriminalistischer Sicht, so ist der Serientäter die wohl
schillerndste Persönlichkeit, die Serientötung das wohl irritierendste Gewaltphänomen. Die
besorgniserregende Quantität der Taten und die durchweg von erschreckender Gemütsarmut
geprägte Qualität der Tatausführung sprechen für sich. Da überrascht es doch sehr, daß dieser
Tätertypus hierzulande durch Forschung und Lehre größtenteils schlichtweg „übersehen“,
bestenfalls aber stiefmütterlich behandelt wurde. Der Erkenntnisstand tendiert gegen null: Bisher
wurde keine empirische Studie an Serienmördern durchgeführt, in den großen Lehrbüchern sucht
man nach diesem Begriff im Sachregister überwiegend vergebens, Monographien sind bislang soweit ersichtlich- zumindest in den vergangenen 50 Jahren nicht vorgelegt worden. Lediglich
vereinzelt stößt man auf Abhandlungen, die jedoch überwiegend Forschungsergebnisse aus den
Vereinigten Staaten, Kanada oder Großbritannien referieren1, spezielle Fragestellungen
diskutieren2 oder von kasuistischem Gepräge sind3.
Um diesem wissenschaftlichen Vakuum abzuhelfen, begann der Mitteiler Anfang des Jahres 1995
damit, eine entsprechende Studie zu konzipieren. Zunächst wurden sämtliche kriminologischen
Forschungsinstitute
in
Deutschland
angeschrieben, um in Erfahrung zu bringen, ob
1
ähnliche Studien bereits durchgeführt wurden oder geplant waren. Als Erhebungszeitraum wurde
1945 (Ende Zweiter Weltkrieg) bis Jahresende 1995 festgelegt. Die Probandenauswahl erstreckte
sich auf sämtliche Serienmörder, die während dieser Zeitspanne in Deutschland -ausgenommen
blieb die ehemalige „DDR“- abgeurteilt worden waren. Da beispielsweise auch Erkenntnisse zu
Aufklärungs- und Verurteilungsquoten gewonnen werden sollten, wurde für diesen Tätertyp eine
eigene Terminologie entwickelt, um ein größtmögliches Maß an Reliabilität erreichen zu können.
Als „ungeklärt“ wurden nur solche Mordserien gewertet, bei denen kein Tatverdächtiger ermittelt
oder keine Anklage erhoben werden konnte. Diesbezügliche Angaben, die aus
Bundeskriminalblättern, Aufsätzen und Pressemitteilungen stammten, wurden durch persönliche
Rücksprache mit den sachbearbeitenden Kriminaldienststellen verifiziert. Um die Objektivität der
Erhebung zu gewährleisten, wurde als Hauptuntersuchungsmethode die Auswertung
staatsanwaltschaftlicher Verfahrensakten gewählt. Ergänzend wurden mit acht Probanden
standardisierte Interviews geführt sowie mit weiteren 18 Probanden teilweise mehrjährige
Briefwechsel unterhalten. Auf diese Weise sollten persönliche Erfahrungswerte im unmittelbaren
Umgang mit den Probanden gesammelt werden. Da zwischen den Selbstaussagen und den
Feststellungen der Gerichte zum Teil erhebliche Diskrepanzen bestanden, fanden über diese
Methodik gewonnene Erkenntnisse keine Berücksichtigung im deskriptiven Teil der Studie.
Neben den Verfahrensakten, die bei Staatsanwaltschaften/Polizeibehörden und in Staatsarchiven
größtenteils unmittelbar beschafft werden mußten, wurde nahezu das gesamte deutsche
kriminologisch/kriminalistische Schrifttum und -soweit verfügbar- die angloamerikanische
Literatur ausgewertet. Ergänzend wurden sämtliche Bundeskriminalblätter seit Erscheinen sowie
diverse Printmedien (u. a. „DER SPIEGEL“) vollständig durchgesehen und für den Zeitraum von
1995 bis Mitte 1999 alle deutschsprachigen Pressearchive im Internet abgefragt. Das empirische
Material erstreckte sich schließlich auf 61 Probanden. In 51 Fällen konnten die Verfahrensakten
eingesehen werden. Bei sechs Probanden wurde die Akteneinsicht durch die Staatsanwaltschaften
verweigert, in den übrigen Fällen waren die Unterlagen bereits vernichtet worden. Mit sechs
Ausnahmen konnten dennoch über die Probanden selber zumindest die Urteilsschriften
beigezogen werden. Insgesamt wurden etwas mehr als 11 400 Quellen für die unmittelbare
Datenerhebung herangezogen. Die Aktenauswertung wurde in vier Verfahrensabschnitte
gegliedert. Zunächst wurden die Probanden motivisch im Sinne einer Tätertypologie
unterschieden und Vergleichsgruppen gebildet. Sodann wurden 232 Variablen festgelegt, die aus
epidemiologischen,
kriminologisch/kriminalistischen,
2
psychologisch/psychiatrischen, soziologischen und medizinischen Fragestellungen abgeleitet
wurden. Um zu möglichst validen Ergebnissen zu gelangen, wurden bestimmte Items (z. B.
Persönlichkeitsstörungen, Sexualpräferenzen) nach einschlägigen juristischen, klinischdiagnostischen oder sonstigen Vorgaben definiert. Im dritten Schritt der Untersuchung wurden die
erforderlichen Daten erhoben und für jeden Probanden standardisiert erfaßt. Abschließend
erfolgten die inhaltliche und statistische Auswertung sowie der Abgleich der einzelnen
Vergleichsgruppen.
II.
Terminologie
Sucht man im deutschsprachigen kriminologischen Schrifttum nach eigenständigen
Begriffsbestimmungsversuchen für „Serienmörder“ beziehungsweise „Serienmord“, so ist das
Ergebnis dieser Bemühungen immer dasselbe: Fehlanzeige. Lediglich vereinzelt werden
Definitionen
mitgeteilt,
die
englischsprachigen
Publikationen
entlehnt
sind4.
Im
angloamerikanischen Schrifttum hingegen haben sich eine Vielzahl von Autoren um
terminologische Klarheit bemüht5 - gleichwohl vergebens. Es wird vielmehr kontrovers darüber
diskutiert, welche Tatbestandsmerkmale bemüht werden sollen, um den Tätertypus des
„Serienmörders“ verbindlich zu definieren. Schon die Anzahl der Taten, die eine Mordserie
ergibt, ist vakant. Das Meinungsspektrum variiert von „mindestens zwei“ bis „wenigstens zehn“
Tötungsdelikte6. Des weiteren soll es sich vornehmlich um „Einzeltäter“ handeln7, gelegentlich
wird aber auch auf „gemeinschaftliches Handeln“ abgestellt8. Uneinigkeit besteht ferner
hinsichtlich der Örtlichkeiten, an denen die Taten verübt werden. Mal sollen es in sämtlichen
Fällen
„unterschiedliche
Tatorte“
sein9,
mal
sollen
diese
„innerhalb
eines
bestimmten/bestimmbaren geographischen Terrains“ liegen10. Auch die Zeitspanne zwischen den
einzelnen Taten wird voneinander abweichend definiert. Diskutiert werden „einige Stunden“11,
„zwei Tage“12, „mindestens 72 Stunden“13 oder „Tage, Wochen, Monate oder Jahre“14. Gestritten
wird ebenso über den motivationalen Hintergrund der Taten. Einmal sollen sie
„motivlos/irrational erscheinen“15, ein anderes Mal werden lediglich „sexuell motivierte Taten“
erfaßt16. Eine dritte Differenzierungsmöglichkeit wird darin erblickt, daß „politische/finanzielle
Beweggründe“ ausgeklammert werden17. Gehäuft wird hingegen die Auffassung vertreten, daß
zwischen Täter und Opfer „keine vordeliktische Beziehung“ bestehen und die Nachtatphase von
einer „emotionalen Abkühlungsperiode“ gekennzeichnet sein soll18.
Die am häufigsten zitierte und wohl
anerkannteste Definition stammt von Ressler und
3
Mitarbeitern19 der „Behavioral Science Unit“, einer Unterabteilung des amerikanischen Federal
Bureau of Investigation (FBI). Demnach wird „Serienmord“ erklärt als „drei oder mehr
voneinander unabhängige Ereignisse, die an unterschiedlichen Orten stattfinden und von
einer emotionalen Abkühlung des Täters zwischen den Einzeltaten gekennzeichnet sind“.
Gleichwohl wirft diese Begriffsbestimmung mehr Fragen auf als sie zu beantworten vermag:
Welche Straftatbestände sind mit „Ereignis“ genau gemeint? Würden in diesem Zusammenhang
auch bereits ein versuchtes und zwei vollendete Tötungsdelikte eine Mordserie ergeben? Warum
müssen serielle Taten an unterschiedlichen Tatorten verübt werden? Wie sind solche Delikte
zeitlich voneinander abzugrenzen? Was genau ist unter „emotionaler Abkühlung“ zu verstehen?
Wie läßt sich dieser Zustand verifizieren? Welche Formen der Täterschaft sind zulässig? Darf
auch ein schuldunfähiger Täter als Serienmörder bezeichnet werden? Bei genauerer Betrachtung
erweist sich diese Definition schon unter diesen Fragestellungen als wenig hilfreich, erscheint
teilweise unpräzise, unverständlich, unfertig - mithin schlichtweg unbrauchbar.
Aufgrund der beschriebenen terminologischen Unwägbarkeiten wird nunmehr folgende
Definition vorgeschlagen:
Der voll oder vermindert schuldfähige Täter (i. S. des § 21 StGB) begeht
alleinverantwortlich oder gemeinschaftlich (i. S. des § 25 I, II StGB) mindestens drei
vollendete und von einem jeweils neuen feindseligen Tatentschluß gekennzeichnete
vorsätzliche Tötungsdelikte (i. S. der §§ 211, 212, 213, 217 StGB).
Der Täter sollte zumindest vermindert schuldfähig sein, weil ihn eine Geisteskrankheit oder
sonstige psychische Störung mit Krankheitswert hinsichtlich der geforderten Straftatbestände
exkulpieren würde. Die Delikte müssen in Allein- und/oder Mittäterschaft verübt werden, um
mittelbare Täter, Anstifter und Gehilfen begrifflich abgrenzen zu können. Darüber hinaus sollten
zumindest drei Tötungsdelikte vollendet sein, um die natürlichen Voraussetzungen einer seriellen
Tötung zu determinieren. Eine unter systematischen Aspekten notwendige Qualifizierung der
Delikte als Einzeltaten erfolgt nicht über eine zeitliche Komponente, sondern ausschließlich über
den jeweils nachvollziehbaren individuellen Tatentschluß. Auf diese Weise können
Serienmörder von sogenannten Massenmördern20 und Amokläufern21 unterschieden werden.
Das
definiert „Serie“ als „bestimmte Anzahl, Reihe
Duden-Universalwörterbuch22
4
gleichartiger, zueinander passender Dinge, die ein Ganzes, eine zusammenhängende Folge
darstellen“ und „Serientäter“ als jemanden, der „eine Reihe gleichartiger oder ähnlicher Straftaten
begeht“. Der Begriff „Serienmörder“ wird hingegen nicht erklärt. Es müssen also mehrere
gleichartige Ereignisse sein, offen bleibt, wie viele. Geht man von der Definition für „mehrere“
im gleichen Wörterbuch aus („eine unbestimmte Anzahl...“), so kann man den Standpunkt
vertreten, daß es mehr als drei Dinge sein könnten. Dem widerspricht allerdings nicht, daß unter
„mehrere“ auch durchaus „mindestens drei“ verstanden werden darf23. Gleichwohl bezieht sich
das Merkmal „gleichartig“ nicht auf den modus operandi, sondern auf die juristische
Subsumtion/Qualifikation der Taten. Entscheidungserheblich ist in diesem Zusammenhang, daß
es sich innerhalb der Mordserie um mindestens drei Verbrechen handelt, die als vorsätzliche
Tötungsdelikte gewertet werden dürfen. Serienmörder im kriminologischen Sinne ist demnach
nicht nur derjenige, der die lediglich strafschärfenden Merkmale des § 211 StGB verwirklicht,
sondern bereits derjenige, der seine Opfer vorsätzlich tötet. Über den subjektiven Tatbestand
können somit serielle Tötungsdelikte ausgeschlossen werden, in deren Verlauf die Tötung des
Opfers lediglich fahrlässig verursacht wird (z. B. Raub/Vergewaltigung mit Todesfolge). Eine
weitere Begrenzung der Delikte auf die oben genannten Straftatbestände ist zudem erforderlich,
um andere Erscheinungsformen der vorsätzlichen Tötungsdelinquenz (z. B. serielle
Patiententötung auf Verlangen) unterscheiden zu können, die nicht mit dem Merkmal der
„Feindseligkeit“ zu vereinbaren sind.
Die Herkunft der Begriffe „Serienmörder“ beziehungsweise „Serienmord(e)“ konnte im Rahmen
dieser Studie nicht mit letzter Gewißheit geklärt werden. Die allgemeinsprachlichen deutschen
Wörterbücher verzeichnen diese Begriffe vereinzelt erst seit den achtziger Jahren. Durch
Sprachwissenschaftler wird vermutet, daß es sich um eine sogenannte Lehnübersetzung aus dem
Englischen („serial murderer/killer“) handeln könnte. Gleichwohl finden sich in der einschlägigen
Fachliteratur für diese Hypothese keinerlei Hinweise. Hingegen behauptet Ressler24, diesen
Terminus Mitte der achtziger Jahre „erfunden“ zu haben. Diese Behauptung darf nunmehr als
widerlegt gelten. Bereits im Jahre 1950 schrieb der forensische Gutachter Barnstorf25 in einem
Artikel des „SPIEGEL“ über den „Serienmörder“ Rudolf Pleil. In der kriminologischen
Fachliteratur hingegen gebrauchte Engelhardt26 schon im Jahre 1934
den Terminus
„Serienmorde“. Vermutlich dürften diese Begriffe im Zuge der frühen “Ripper-Forschung”
geprägt worden sein.
5
III.
Phänomenologie
1.
Epidemiologische Aspekte
Der Mord in Serie ist kein typisches Merkmal überdrehter und überbordender Industrienationen,
sondern ein globales und soziales Armageddon. Auf der ganzen Welt stellt man Serienmördern
nach – und sie ihren Opfern. Allein in den vergangenen fünf Jahren berichteten deutschsprachige
Medien über 166 Serienmörder, denen weltweit 1 833 Opfer zugerechnet wurden. Noch
bedrohlicher ließt sich eine Kurzmeldung des „SPIEGEL“ vom März 1999, wonach
„schätzungsweise 200 bis 400 Serienmörder derzeit in den USA unerkannt unterwegs seien“27.
Nach in der Literatur publizierten Angaben haben Serienmorde in den westlichen
Industrienationen, aber auch in osteuropäischen Staaten in den letzten Jahrzehnten teilweise
beträchtlich zugenommen28. Allerdings lassen sich bis dato keine verläßlichen Aussagen zum
Verbreitungsgrad dieses Gewaltphänomens treffen, da bisher -ausgenommen eine
epidemiologische Untersuchung des FBI für den Zeitraum von 1977 bis 198929- keine amtlichen
Statistiken vorliegen, vereinzelt durchgeführte Erhebungen30 lückenhaft geblieben sind und
aufgrund der unterschiedlichen Terminologie nur sehr eingeschränkt miteinander verglichen
werden können.
Bisher ging man hierzulande auch in Reihen der Strafverfolgungsbehörden wohl mehr aus
Unkenntnis denn aus Überzeugung davon aus, daß Serienmorde sich in erster Linie in den
Vereinigten Staaten, Kanada und Rußland häufen. Weit gefehlt. Auch im Land der Dichter und
Denker wird in Serie gemordet – und das nicht zu knapp. Im genannten Untersuchungszeitraum
konnten 54 Männer und sieben Frauen als Serienmörder abgeurteilt werden, 21 Mordserien (= 79
Einzeltaten) konnten bis heute nicht aufgeklärt werden30a. Diesen mindestens 82 Tätern wurden
polizeilicherseits 453 Tötungsdelikte (davon 56 Versuche) zugeordnet. Darüber hinaus gelang es
den hiesigen Ermittlungsbehörden, von Anfang 1996 bis Mai 1999 weitere sechs Tatverdächtige
zu identifizieren, die für mindestens 24 Taten verantwortlich gemacht werden. Gleichwohl
spiegeln diese Zahlen nicht das tatsächliche Ausmaß dieses Gewaltphänomens. Weitere 19
Männer standen unter dem dringenden beziehungsweise hinreichenden Tatverdacht, mindestens
drei Opfer getötet zu haben, konnten letztlich aber nur wegen höchstens zweier Taten abgeurteilt
werden30b. Nicht übersehen werden dürfen nochmals 79 Täter, die wegen zweifachen Sexualund/oder Raubmordes und teilweise weiterer versuchter Tötungsdelikte verurteilt wurden und
aufgrund
ihrer
vielfach
neurotisch/pathologischen
6
Motivations-
und
Persönlichkeitsstruktur, ihrer speziellen Opferauswahl (regelmäßig keine Vorbeziehung), der
festgestellten erheblichen Wiederholungsgefahr und nicht zuletzt aufgrund ihrer oftmals
geäußerten Selbsteinschätzung (z. B.: „Ich hätte weitergemacht“, “Das wäre eine Lawine
geworden”) als potentielle/verhinderte Serienmörder einzustufen sind. Legt man dieses
Zahlenmaterial zugrunde, dann dürfte Deutschland in diesem Deliktsbereich zumindest in Europa
einen vorderen Spitzenplatz belegen. Zudem steigen die Fallzahlen seit 1965 kontinuierlich.
Allein im Zeitraum von 1986 bis 1995 ereigneten sich 62,7 % mehr serielle Tötungsdelikte als in
der Dekade zuvor. Von den insgesamt 1 855 Sexual- und Raubmorden, die die Polizeiliche
Kriminalstatistik (PKS) des Bundeskriminalamts (BKA) für diesen Zeitraum ausweist, gingen
immerhin 8,4 % auf das Konto von Serientätern. Derzeit befinden sich mindestens acht
Serienmörder hierzulande auf freiem Fuß, denen bisher 31 Tötungsdelikte zugeschrieben werden.
Diese alarmierenden Befunde müßten auch den letzten Skeptiker wachrütteln.
2.
Aufklärungs- und Verurteilungsquote
Die polizeiliche Aufklärungsquote liegt im Untersuchungszeitraum insgesamt bei 82,6 %, bleibt
damit aber unter den Vergleichszahlen der PKS. Beispielsweise konnte von 1986 bis 1995 bei
Mord und Totschlag in 91 % der Fälle ein Tatverdächtiger ermittelt werden. Die Festnahme
gelang bei 68,4 % aller Probanden lediglich aufgrund von Hinweisen aus der Bevölkerung, puren
Zufälligkeiten oder Selbstgestellung. Relativiert wird der kriminalistische Ermittlungserfolg auch
durch die bescheidene Verurteilungsquote von lediglich 63,7 %. Bei seriellen Sexualmorden
konnten sogar nur 56,4 % der Taten abgeurteilt werden. Fazit: Jedes fünfte serielle Tötungsdelikt
bleibt ungeklärt, jede dritte Tat bleibt ungesühnt. Sicher kein Ruhmesblatt für die hiesigen
Strafverfolgungsbehörden.
3.
Dunkelfeld
Die Erhellung eines Dunkelfeldes zählt zu den schwierigsten und umstrittensten Disziplinen der
Kriminologie - eine Binsenweisheit. Bei Serienmorden kommt erschwerend hinzu, daß moderne
empirische Methoden in Form des Experiments, der teilnehmenden Beobachtung sowie der Täter, Opfer- und Informantenbefragung aus naheliegenden Gründen wenig Aussicht auf Erfolg
versprechen beziehungsweise undurchführbar sind. Zudem gilt es dem besonderen Umstand
Rechnung zu tragen, daß neben den nicht entdeckten Taten ebenfalls solche dem Dunkelfeld
zuzurechnen sind, die zwar als Tötungsdelikte erkannt, gleichwohl als Serienstraftaten verkannt
werden. Auch im Rahmen dieser Studie
konnte
7
keine
valide
Dunkelfeldberechnung
durchgeführt werden, gleichwohl erscheinen folgende Befunde aufschlußreich: Von 374 den
Probanden zugeordneten Taten wurden 91 (= 24,3 %) als Tötungsdelikte nicht erkannt, in 67,8 %
der Fälle gelang es den Kriminalisten darüber hinaus nicht, während der Ermittlungen
Tatzusammenhänge herzustellen. Begünstigt wurde der dann unverhoffte Aufklärungserfolg im
wesentlichen durch einen Offenbarungsdrang der Tatverdächtigen: 19 Probanden (= 31,7 %)
gestanden Tötungsdelikte, die ihnen gar nicht vorgeworfen worden waren. Geht man aufgrund der
vorliegenden Erkenntnisse von der vertretbaren Hypothese aus, daß innerhalb der sechs
gebildeten Vergleichsgruppen (= Tätertypen, siehe unten zu 4.) nur jeweils zwei Mordserien als
solche nicht erkannt wurden und legt man die durchschnittliche Fallzahl von 6,1 Delikten bei
verurteilten Tätern zugrunde, dürften mindestens zwölf Mordserien (= 73 Tötungsdelikte) seit
Ende des Zweiten Weltkrieges unerkannt geblieben sein. Auch wenn dieser Erfahrungsschätzung
nur eine bedingte Aussagekraft zugeschrieben werden darf, so nährt sie doch die allgemein
geäußerte Vermutung, daß auch bei Serientötungen von einer Dunkelziffer ausgegangen werden
muß31.
4.
Tätertypologie
Die bisherige Geschichte der Serienmord-Forschung, die größtenteils in den USA -dort schon seit
Beginn dieses Jahrhunderts- vorangetrieben wird, ist reich an Versuchen, Typologien für
Serienmörder zu entwickeln32. Zur Abgrenzung werden motivische33, soziologische34 oder
kriminalgeographische35 Merkmale herangezogen. Gleichwohl vermögen diese Typologien nicht
zu überzeugen, da es vielfach an der empirischen Absicherung fehlt, sie zu eng gefaßt erscheinen
oder sich als instabil erweisen. Im übrigen fußen die verschiedenen Täterkategorien größtenteils
auf der irrigen Annahme, Serienmörder seien vornehmlich “Trieb”- beziehungsweise
“Lustmörder”36. Von den 61 im Rahmen dieser Studie untersuchten Probanden wurden lediglich
von 25 Tätern (= 40,1 %) Sexualmorde verübt. Der “Typologie des sexuellen Gewalttäters” von
Schumacher37 folgend, entsprachen sogar nur 14 Probanden (= 22,9 %) dem Persönlichkeits- und
Verhaltensprofil des “echten” Triebtäters.
Das wohl anerkannteste Ordnungsschema wurde durch Mitarbeiter des FBI38 entwickelt.
Demnach sollen sich sexuell motivierte Serientäter in unkontrollierte/asoziale („disorganized
asocial“) und kontrollierte/nicht-soziale („organized nonsocial“) Mörder unterscheiden lassen.
Diesen Tätertypen werden jeweils charakteristische Persönlichkeits- und Verhaltensmerkmale
zugeschrieben. Um die Validität der
Prototypen zu verifizieren, wurden diese auf 22
8
deutsche Serien-Sexualmörder angelegt, wobei die Unterscheidung der Probanden aufgrund
ihres Tatverhaltens in „kontrollierte“ und „unkontrollierte“ Täter erfolgte. Das Ergebnis ist
ernüchternd: Eine Übereinstimmung konnte bei 528 überprüften Merkmalen lediglich in 233
Fällen (= 44,1 %) festgestellt werden. Die Streubreite lag bei 20,8 % bis 66,7 %
Deckungsgleichheit. Im Regelfall lagen Mischformen dieser Prototypen vor, die in Reinform
zumindest im hiesigen Kulturkreis gar nicht existent sein dürften. Vor einer ungeprüften
Übernahme dieser Typologie insbesondere als Ausgangspunkt für die Erstellung eines
Täterprofils sollte daher abgesehen werden.
Serienmörder lassen sich grundsätzlich nicht durch epidemiologisch/frequenzielle, geographische,
viktimologische, interaktionistische oder rechtsfolgenorientierte Merkmale unterscheiden, da die
so gebildeten Tätertypen auch unter Perseveranzaspekten inhomogen oder unspezifisch
erscheinen und es gehäuft zu Überschneidungen kommt. Zur Klassifikation bietet sich vielmehr
der motivische Hintergrund der Taten an, da nachvollzogen werden konnte, daß 57 Probanden (=
93,4 %) ausnahmslos aus ein und demselben Beweggrund handelten. Auf dieser empirischen
Erkenntnis fußend, sind Serienmörder in sechs Tätertypen zu unterscheiden. Als SerienSexualmörder (22 Probanden, 137 Taten) dürfen demnach solche Täter gelten, deren
Tatausführung vor, während oder nach dem Tötungsakt eine den Tatentschluß dominierende
sexuelle Komponente beinhaltet. Der Tod der Opfer muß also nicht notwendigerweise als sexuell
stimulierend empfunden werden. Durchführung und Stellenwert der einzelnen Sexualakte können
sehr individuell sein und spiegeln in vielen Fällen die devianten Sexual- und/oder
Gewaltphantasien des Täters.
Serien-Raubmörder (22 Probanden, 129 Taten) töten ausschließlich aus Habgier, um sich
unmittelbar zu bereichern. Die Tötung erfolgt hier, um geleisteten Widerstand des Opfers zu
brechen beziehungsweise erwarteten zu verhindern oder um die Tat zu verdecken. Der SerienBeziehungsmörder (sechs Probanden, 24 Taten) sucht seine Opfer ausschließlich im Familien-,
Verwandten-, und/oder Bekanntenkreis. Getragen werden solche Taten von dem Verlangen, sich
durch den Tod der Opfer mittelbar zu bereichern (z. B. durch Lebensversicherung/Erbschaft)
oder sich aus regelmäßig im engsten Familienkreis bestehenden Beziehungen aus persönlichen
Gründen (z. B. länger andauernde Partnerschaftskonflikte) „herauszumorden“. Schwer
nachvollziehbar erscheinen hingegen die Motive von Serien-Gesinnungsmördern (sechs
Probanden, 57 Taten), die politisch,
religiös
9
oder
ethisch/ideologisch
(z.
B.
Patiententötungen) determiniert erscheinen. Solche Taten werden weniger durch eine individuelle
Disposition, sondern vornehmlich durch komplexe gesellschaftliche Veränderungen geprägt. Die
von Maisch39 formulierte These, daß das in diesem Kontext am häufigsten zu beobachtende
kriminologische Phänomen der seriellen Patiententötung durch Pflegepersonal “weltweit erst seit
Mitte der siebziger Jahre bekannt wurde”, hat sich als unzutreffend erwiesen. Von Mordserien in
Krankenhäusern wurde bereits 1947 aus Frankreich40 sowie in den Jahren 1954 und 1957 aus der
ehemaligen “DDR”41 berichtet. Von allen übrigen Prototypen unterscheiden sich
Gesinnungsmörder dadurch, daß sie generell aus ihren Taten weder einen sexuellen Lustgewinn
noch materielle Vorteile ziehen. Wesentlich einfacher liegen die Dinge bei SerienAuftragsmördern (ein Proband, sieben Taten), die eine Art „Dienstleistung“ erbringen.
Gleichwohl müssen solche Delikte nicht notwendigerweise an finanzielle Vorteile geknüpft sein.
Serielle Auftragsmorde werden auch von Tätern ausgeführt, die ohne finanzielle Gegenleistung
ausschließlich
aufgrund
eines
bestehenden
persönlichen/milieubedingten
Abhängigkeitsverhältnisses (z. B. innerhalb krimineller Organisationen) töten. Ein solcher Fall ist
im Jahre 1996 bekanntgeworden. Einen ganz speziellen Tätertyp verkörpert der SerienDispositionsmörder (vier Probanden, 20 Taten). Täter dieser Kategorie lassen sich im Gegensatz
zu allen übrigen nicht von einem Beweggrund leiten, sondern begehen wahlweise intrinsisch
(Sexual- und Beziehungsmorde) und/oder extrinsisch (Raub- und Auftragsmorde) motivierte
Delikte. Der Tatentschluß wird jeweils dominiert von unterschiedlichen sich aktualisierenden
Bedürfnissen.
5.
Tatphänomenologie
Eine Vielzahl bisher durchgeführter empirischer Untersuchungen deutscher Autoren belegen, daß
Tötungsdelikte allgemein überwiegend konfliktgeprägte Beziehungstaten sind, die größtenteils
von Alkohol- und/oder Drogenkonsum der Täter begünstigt werden42. Eine Ausnahmestellung
scheinen demgegenüber Serienmorde einzunehmen. In 79,8 % der untersuchten Fälle bestand
keine vordeliktische Täter-Opfer-Beziehung, während die Täter lediglich bei 27,6 % der Taten
unter dem Einfluß von Rauschmitteln standen43. Dieser Befund deckt sich größtenteils mit bereits
vorgelegten Forschungsergebnissen44. Als häufigste Tötungsart wurde mit 33,4 % die “Verlegung
der Atemwege” (= Erdrosseln 16,9 %, Erwürgen 15,6 %, Ersticken 0,9 %) gewählt. In den
übrigen Fällen wurden die Opfer erschossen (23,8 %), erstochen (14,6 %), erschlagen (14,1 %),
vergiftet (13,5 %) oder ertränkt (0,9 %). Innerhalb der einzelnen Vergleichsgruppen ergaben sich
favorisierten ganz überwiegend eine “persönliche
einige Besonderheiten: Sexualmörder
10
Tötungsart”45 (96,4 %) in Form des Erdrosselns (28,3 %), des Erschlagens (23,2 %), des
Erstechens (22,5 %) sowie des Erwürgens (21,0 %), während durch Raubmörder bei 54,1 % der
Taten die Tötung vornehmlich durch den Gebrauch von Distanzwaffen erfolgte. Hingegen wurden
bei
Beziehungs-
und
Gesinnungsmorden
73,9
%
der
Opfer
Überdosen
von
Betäubungsmitteln/Medikamenten oder Gift beigebracht. Der erste Täter-Opfer-Kontakt war nur
in 32 % der Taten geprägt von einer sofortigen Gewaltanwendung; vielmehr wurden 56,7 % der
Opfer
getäuscht
und
an
den
späteren
Tatort
gelockt
oder
es
wurde
deren
allgemeine/vorübergehende Hilflosigkeit (z. B. bei Kindern/älteren Menschen) ausgenutzt (11,3
%). Auch die allgemein vertretene Auffassung, daß es sich bei Serienmördern fast ausnahmslos
um Einzeltäter handeln soll46, hat sich nicht bestätigt. Lediglich 60,6 % der Probanden verübten
ihre Taten ohne Mittäter, in den übrigen Fällen wurden die Taten durchweg gemeinschaftlich
(27,9 %) oder wahlweise in Allein-/Mittäterschaft (11,5 %) ausgeführt. Lediglich Sexualmörder
erwiesen sich als notorische Einzeltäter (94,4 %). Mit 57,1 % waren Tätergemeinschaften bei
Raubmördern am häufigsten zu finden. Seit dem Verzicht auf umfassende Grenzkontrollen
scheint sich bei letztgenanntem Tätertyp ein Trend anzudeuten: Vermehrt organisieren sich
nichtdeutsche Täter mit überwiegendem Aufenthalt insbesondere in Rußland, Polen oder
Jugoslawien, reisen in wechselnder Zusammensetzung nach Deutschland ein, um hier
beziehungsweise im benachbarten Ausland, ihre Taten zu begehen. Die Tatausführung ist dabei
oftmals geprägt von besonderer Kaltblütigkeit und Brutalität (z. B. regelrechte Hinrichtung der
Opfer nach Folterung). Fünf solcher Banden, die insgesamt mindestens 19 Mitglieder zählten,
konnten bisher identifiziert werden.
Ganz überwiegend wird im Schrifttum die Auffassung vertreten, daß sich die Fallgeschwindigkeit
bei Serientötungen generell erhöhen soll47. Diese Feststellung scheint hingegen nur auf
Sexualmörder zuzutreffen, deren Taten von einem sadistischen Erlebnishintergrund dominiert
werden48. Bei acht Probanden, die diesem Tätertyp entsprechen, verkürzte der Mordrhythmus sich
tatsächlich: Während zwischen erster und zweiter Tat durchschnittlich 28 Monate lagen, betrugen
die Tatzwischenräume bis zur dritten und vierten Tat nur noch 5,9 beziehungsweise 3,1 Monate.
Gleichwohl konnte dieses Phänomen -als Bemessungsgrundlage wurde eine Verkürzung von
jeweils einem Drittel zur Vortat gewählt- bei den übrigen Sexualmördern lediglich in einem Fall
nachvollzogen werden. Demnach verkürzte der Mordrhythmus sich lediglich bei 50 % der
Probanden. Gleichwohl darf nicht übersehen werden, daß die meisten Täter vor den Taten bereits
eine Vielzahl -in Einzelfällen nach
eigenen
11
Angaben
sogar
bis
zu
hundert-
vergeblicher Anläufe unternommen hatten. Häufig wären die Taten demnach wesentlich früher
verübt worden, wenn sich den Tätern nur die Gelegenheit eröffnet hätte. Insofern spiegeln die
vorliegenden Zahlen lediglich den äußeren Tatbestand, wobei in Einzelfällen das tatsächliche
Ausmaß der sukzessive sich steigernden Tatbereitschaft nur unzureichend reflektiert wird.
Dennoch: Bezogen auf die Gesamtheit aller Probanden verringerten sich die Tatabstände sogar
nur bei 34,2 %. Die Täter konnten sich bei einer Streubreite von vier Tagen bis zu
einundzwanzigeinhalb Jahren (!) durchschnittlich dreieinhalb Jahre dem Zugriff der Polizei
entziehen. Beziehungsmördern gelang dies sogar durchweg über vier Jahre und neun Monate.
Eine Sonderstellung nehmen in diesem Zusammenhang Gesinnungsmörder ein, die
durchschnittlich bereits nach einem Jahr und elf Monaten gefaßt werden konnten, gleichwohl in
dieser Zeit mit 9,5 Taten die höchste Fallzahl erreichten. Berücksichtigt man auch solche Taten,
die durch die Probanden eingeräumt, letztlich aber nicht abgeurteilt wurden, erhöht sich dieser
Mittelwert auf 11,5 Delikte. Die Tatorte lagen bezogen auf die Gesamtheit aller Serienmorde mit
58,1 % überwiegend in Großstädten49. Als geographische Schwerpunkte konnten die industriellen
Ballungsgebiete und deren Peripherie in Berlin, Hamburg, Hannover, Frankfurt/Main und
München sowie das Ruhrgebiet ermittelt werden. Dort ereigneten sich 77,9 % aller Serienmorde.
In 67,9 % der Fälle lagen die Tatorte jeweils nicht weiter als 30 Km auseinander (davon 39,9 %
innerhalb von zehn Km).
6.
Täterprofil
Im Rahmen dieser Untersuchung konnte Serienmördern generell eine Vielzahl von
charakteristischen Merkmalen zugeschrieben werden (Tabelle 1)50. Signifikant war die
Fehlentwicklung in primären Sozialisationsprozessen, die bei 89,1 % der Probanden zu früher
familiärer
und/oder
sozialer
Marginalität
führte.
Die
späteren
psychischen
und
verhaltensspezifischen Anomalien wurden überwiegend hervorgerufen beziehungsweise
begünstigt von einem langjährigen Fehlverhalten erziehungsschwacher Eltern: In 32,7 % der Fälle
bestand ein genereller Eltern-Kind-Konflikt, zu 27,3 % war das Vater-Kind-Verhältnis schwer
belastet und 20 % der Probanden litten unter einer gestörten Mutter-Kind-Beziehung. 65,5 % der
Täter (N= 55) stammten aus sozial schwachen Familien, 30,9 % rissen mehrfach von zuhause aus.
Während die Probanden sich vornehmlich physischer wie psychischer Gewalt durch Eltern oder
Geschiwster ( mindestens drei) ausgesetzt sahen, wurde lediglich in drei Fällen (= 5,2 %) von
sexuellem Mißbrauch berichtet. Das Elternhaus war häufig geprägt von einer hostilen und
freudlosen Atmosphäre. Erziehungshilfen
in Form der Verbots- und Gebotsorientierung
12
wurden selten gegeben. Bestrafungen erfolgten vielmehr rigoros und willkürlich. Die ganz
überwiegende Zahl der Probanden (78,2 %) pflegte schon in der Kindheit/Adoleszenz keine
sozialen Kontakte. Dieses spezielle Verhaltensmuster, das in einer Vielzahl von Fällen einer
“sozialen Verpuppung” gleichkam, zeigten im Erwachsenenalter sogar 85,1 % der Täter.
Dominiert
wurde
das
Bindungsschwäche/Kontaktarmut,
Sozialverhalten
geringem
von
Orientierungslosigkeit,
Durchsetzungsvermögen,
fehlender
Konfliktbereitschaft und einer passiven (teilweise auch feindlichen) Grundhaltung im Sinne einer
sozialen Dysempathie51.
Bisher wurde nahezu übereinstimmend angenommen, daß Serienmörder mehrheitlich über einen
überdurchschnittlichen, in Einzelfällen sogar außergewöhnlichen Intelligenz-Quotienten (IQ)
verfügen sollen52. Gleichwohl liegen nur Ergebnisse einer FBI-Studie aus den achtziger Jahren
vor, wonach von 36 Sexualmördern (davon 25 Serientäter) 39 % von überdurchschnittlicher und
15 % von weit überdurchschnittlicher Intelligenz waren53. Die vorliegenden Zahlen lassen diese
Annahme zweifelhaft erscheinen: Lediglich acht Probanden (= 14,3 %) erreichten mit einem IQ
von mindestens 110 überdurchschnittliche Werte, der IQ aller Probanden lag im Mittel bei 99,8
(Sexualmörder: 99,4, Raubmörder: 101,8), was nahezu dem Durchschnittswert der
Gesamtbevölkerung (IQ von 100) entspricht. Überraschenderweise konnten jedoch die
intellektuell minderbemittelten Probanden sich mit durchschnittlich acht Jahren und drei Monaten
wesentlich länger dem Zugriff der Polizei entziehen als die überdurchschnittlich intelligenten
Täter ( vier Jahre und zwei Monate). Obwohl im Regelfall mit ausreichender intellektueller
Potenz ausgestattet, erwiesen die Probanden (N= 58) sich häufig als Schul- und Berufsversager:
63,8 % erzielten phasenweise/durchgängig schlechte schulische Leistungen, 43,1 % mußten
mindestens eine Klasse wiederholen, 39,7 % verließen die Schule vorzeitig. Lediglich 51,7 % der
Probanden verfügten über eine abgeschlossene Berufsausbildung, keiner der Täter erlangte
hingegen eine gehobene berufliche Stellung. Längerfristige Arbeitslosigkeit (mehr als ein Jahr)
war bei Raubmördern mit 77,3 % am weitesten verbreitet. Das Durchschnittsalter zum
Zeitpunkt der ersten Tat (N= 60) betrug 27,6 Jahre (Streubreite: 14 bis 50 Jahre). Gleichwohl
ergaben sich innerhalb der Vergleichsgruppen teilweise erhebliche Altersunterschiede: Während
Sexualmörder erstmals mit 22,3 Jahren töteten, war dies bei Raubmördern mit 28,5 Jahren und
bei Beziehungsmördern erst mit 33,8 Jahren der Fall.
Persönlichkeitsprofile von Serienmördern
werden
13
geprägt
durch
eine
Reihe
charakteropathischer und verhaltensspezifischer Anomalien. Als Grundlage für die vorliegenden
Erkenntnisse (Tabelle 2) dienten 63 psychologisch/psychiatrische Gutachten, die bei 52
Probanden vorlagen. Klassifiziert -sofern nicht schon im Gutachten erfolgt- wurden die
mitgeteilten Befunde nach den klinisch-diagnostischen Leitlinien für psychische Störungen (ICD10) der Weltgesundheitsorganisation54. Bei 46 Probanden (= 88,5 %) wurden Persönlichkeits- und
Verhaltensstörungen erkannt, in lediglich sechs Fällen lagen akzentuierte Persönlichkeitszüge vor,
also keine Störungen im Sinne psychiatrischer Diagnostik. Von 57 abgeurteilten Tätern wurde 29
(= 50,9 %) “verminderte Schuldfähigkeit” zugebilligt. Exkulpiert wurde hingegen kein Proband.
Die am häufigsten festgestellten charakteropathischen Merkmale waren emotionale Labilität,
Gemütsarmut, Verantwortungslosigkeit, egoistisch/egozentrische Grundhaltungen, geringe
Frustrationstoleranz, eingeschränkte Impulskontrolle sowie Insuffizienzgefühle. Beachtenswert
erscheint auch das hohe Maß an Suizidalität: Fünf Probanden (= 9,1 %) verübten Suizid -lediglich
in einem Fall während der Strafvollzugshaft-, weitere 15 Täter (= 27,3 %) begingen vor ihrer
Festnahme größtenteils appellatorische Selbsttötungsversuche.
Bei Störungen der Sexualpräferenz (Tabelle 3) manifestierte sich innerhalb der Vergleichsgruppe
der Sexualmörder (N= 22) überwiegend kein einheitliches Verhaltensprofil. Zu finden waren
nahezu sämtliche Formen sexueller Devianzen. In den meisten Fällen (40,9 %) lagen allerdings
bei einem Probanden mehrere abnorme sexuelle Präferenzen vor, von denen aber keine im
Vordergrund stand. Dominant war hier die Kombination von Sadismus und Fetischismus, wobei
in Einzelfällen lediglich entsprechende Tendenzen diagnostiziert werden konnten. Zehn
Probanden (= 45,5 %) ließen bereits spätestens mit Beginn der Pubertät eine stark von der Norm
abweichende Triebanomalie erkennen, in deren progredienter Entwicklungs- und Verlaufsform
31,8 % der Probanden bewußtseinsdominante Tötungsphantasien entwickelten. Gleichwohl
zeigten lediglich sechs Probanden (= 27,3 %) ein ritualisiertes Sexualverhalten mit
suchtähnlichem
Charakter.
Signifikant
hingegen
war
die
Anzahl
der
sexuellen
Beziehungsstörungen (77,3 %). Die Probanden waren entweder generell nicht in der Lage,
sexuelle Kontakte zu knüpfen (35,3 %) oder innerhalb einer bestehenden Beziehung ihrer
speziellen Veranlagung entsprechend sexuelle Befriedigung zu erlangen (64,7 %).
Das Täterprofil von Serienmörderinnen weist teilweise eine unübersehbare Affinität zu den
Persönlichkeits- und Verhaltensmerkmalen männlicher Täter auf55. Sie stammten ebenfalls
vornehmlich
aus
zerrütteten
Familienverhältnissen (71,4 %), empfanden ihre
14
Kindheit als freudlos, fühlten sich gegenüber den Geschwistern ( mindestens zwei)
zurückgesetzt und fristeten nach eigenem Bekunden ein “Aschenputtel-Dasein”. Überwiegend
wurde die Hauptschule (85,1 %) mit bestenfalls mittelmäßigem Erfolg (71,4 %) absolviert. Vier
Probanden (= 57,1 %) waren bereits wegen diverser Vermögensdelikte vorbestraft. Auch
verfügten die Täterinnen mit einem durchschnittlichen IQ von 97,4 über mittelprächtige
intellektuelle Fähigkeiten. Hervorstechendste Charaktermerkmale waren ebenfalls Gemütsarmut,
Antriebsschwäche, starke Kränkbarkeit, eine egozentrische Grundhaltung sowie ein schwaches
Selbstwertgefühl. Gleichwohl ergaben sich auch eine Reihe von signifikanten Abweichungen.
85,7 % der Täterinnen waren sozial gut integriert, pflegten einen größeren Freundes- und
Bekanntenkreis und wurden von ihrem sozialen Umfeld überwiegend als verantwortungsbewußt,
hilfsbereit, engagiert und mitmenschlich beschrieben. Das Alter zum Zeitpunkt der ersten Tat
betrug im Mittel 32,4 Jahre; lediglich in 6,3 % der Fälle lag während der Tatausführung eine
alkoholische Beeinflussung vor. Als Tatmittel wurden ganz überwiegend Betäubungs/Arzneimittel oder Gift benutzt (87,5 %), während bei 60,4 % der Taten eine vordeliktische TäterOpfer-Beziehung bestand. Die Probanden wurden durchschnittlich wegen 6,9 Delikten
abgeurteilt, die Verurteilungsquote liegt jedoch bei niedrigen 57,1 %.
Tabellenanhang
Tabelle 1: Charakteristische Merkmalshäufigkeiten
Prob.
Merkmal
Anzahl %
N = 61
deutscher Staatsbürger
91,8
N = 61
männlich
88,5
N = 59
ledig und kinderlos
62,7
N = 56
intellektuelle Fähigkeiten
sehr gute Intelligenz (IQ 120 – 139)
5,4
gute Intelligenz (IQ 110 – 119)
8,9
durchschnittliche Intelligenz (IQ 90 – 109)
67,9
geringe Intelligenz (IQ 80 – 89)
10,7
leichte Debilität (IQ 70 – 79)
7,1
15
N = 55
N = 58
N = 59
Auffälligkeiten im Elternhaus
gestörte Eltern-Kind-Beziehung
80,0
Gewalttätigkeiten im Familienverband
47,3
Alkoholabusus durch Eltern/-teil
45,5
Pflegeeltern/Heimaufenthalt
36,4
Scheidung der Eltern
34,5
Straftaten durch Eltern/Geschwister
29,1
besuchte Schulform
Sonderschule
18,9
Hauptschule
55,2
Realschule
13,8
Gymnasium
12,1
ausgeübter Beruf zu den Tatzeiten
Arbeiter/Handwerker
34,4
Angestellter
11,9
Beamter/selbständig
6,8
arbeitslos
39,3
N = 58
mangelhafte/fehlende soziale Integration
85,1
N = 58
Vorstrafen
79,3
N = 59
Alter zum Zeitpunkt der ersten Tat
14 – 17 Jahre
6,8
18 – 29 Jahre
61,0
30 – 39 Jahre
25,4
40 – 49 Jahre
3,4
50 – 59 Jahre
3,4
Diagnostische Kategorie
N= 52
dissoziale Persönlichkeitsstörung
(Gemütsarmut; Verantwortungslosigkeit/Mißachtung sozia-
28,8 %
ler Normen; Unvermögen zur Beibehaltung längerfristiger
Beziehungen; geringe Frustrationstoleranz; Unfähigkeit zum
Lernen aus Bestrafung; Schuldzuweisungen an Dritte)
kombinierte Persönlichkeitsstörungen
(Merkmale mehrerer verschiedener Störungen, jedoch kein
vorherrschendes Symptombild mit spezifischer Diagnose)
16
17,3 %
emotional instabile Persönlichkeitsstörung
(verminderte Impulskontrolle; emotionale Labilität; morose
13,5 %
Verstimmungszustände; geringe Planungsfähigkeit; episodenhafte/eruptive Gewalt; mangelnde Kritikfähigkeit)
schizoide Persönlichkeitsstörung
(generelle Antriebsschwäche; flache Affektivität; Gleichgül-
9,6 %
tigkeit gegenüber Lob/Kritik; Bindungsschwäche; überbermäßige Phantasierlichkeit/Introspektion; fehlende Sensibilität hinsichtlich
gesellschaftlicher Regeln/Normen)
ängstliche (vermeidende) Persönlichkeitsstörung
(Insuffizienzgefühle; Depressionen; Kontaktarmut;
7,7 %
anhaltende innere Anspannung/Besorgtheit)
narzißtische Persönlichkeitsstörung
(egoistisches Verhaltensensemble; Selbstverliebtheit; extre-
5,8 %
me Kränkbarkeit; Neigung zur Selbstüberschätzung)
paranoide Persönlichkeitsstörung
(übertriebene Empfindlichkeit bei Rückschlägen/Zurück-
3,8 %
setzung; hohes Mißtrauen; Streitsucht; überhöhtes Selbstwertgefühl; ungerechtfertigte Verschwörungstheorien)
histrionische Persönlichkeitsstörung
(hohe Suggestiabilität; oberflächliche/labile Affektivität; Egozentrik; Selbstbezogenheit; manipulatives Verhalten)
Störungen der
N= 22
Sexualpräferenz (ICD 10)
Anzahl %
mehrere Devianzen
40,9
Sadismus
36,4
17
1,9 %
Fetischismus
31,8
Pädophilie
27,3
Nekrophilie
18,2
Exhibitionismus
18,2
Voyeurismus
13,6
Sodomie
9,1
Koprophilie
4,5
Anmerkungen:
1
Vgl. z. B. Degen, Psych. Heute 1990 (Heft August), 46 ff.; Schneider, Kriminologie der Gewalt, 1994, S.
80 ff.; Füllgrabe, Kriminalpsychologie, 2. Aufl. (1997), S. 290 ff.
2
Vgl. z. B. Bauer, in: Göppinger, Bresser (Hrsg.), Tötungsdelikte – Bericht über die XX. Tagung der
Gesellschaft für die gesamte Kriminologie vom 4. bis 6. Oktober 1979 in Köln, 1980, S. 211 ff.
18
(kriminalistisch); Gerster, Altenpflege 1989, 571 ff. (psychologisch); Götz, in: Schlußb. d. PFA über das
Seminar „Führung von Sonderkommissionen“, 1991, S. 61 ff. (organisatorisch-strategisch); Rasch, Recht
u. Psychiatrie 1992, 76 ff. (psychologisch/psychiatrisch); Oehmichen (Hrsg.), Lebensverkürzung, Tötung
und Serientötung – eine interdisziplinäre Analyse der „Euthanasie“, 1996, S. 159 ff. (forensischmedizinisch); Maisch, Z. Gerontol. Geriat. 1996, 201 ff. (phänomenologisch); ders., Patiententötungen –
dem Sterben nachgeholfen, 1997 (psychologisch/phänomenologisch); Eisenberg, MschrKrim 1997, 239 ff.
(viktimologisch).
3
Vgl. Nachw. b. Harbort, Kriminalistik 1997, 569 (572), Anm. 2; Galvin, MacDonald, Am. J. Psychiatry
1959, 1057 ff.; Schorsch, Becker, Angst, Lust, Zerstörung, 1977, S. 121 ff., 154 ff., 195 ff.; Jäger,
Kriminalist 1983, 281 ff.; Ressler et al., Am. J. Psychiatry 1983, 36 ff.; Diessenbacher, Ueberschär,
Psychol. Gesellschaftskr. 1988 (Heft 1/2), 149 ff.; Pollähne, Recht u. Psychiatrie 1990, 81 ff.; Krieg,
Kriminologie des Triebmörders, Diss. 1995, S. 145 ff.; Seges, Kriminalistik 1998, 478 ff.
4
Vgl. Middendorff, Polizei-Digest 1983 (Heft 5), 35 (41 ff.); Bauer (Anm. 2), S. 212; Schneider (Anm. 1),
S. 80; Oehmichen, in: ders. (Anm. 2), S. 229 (230).
5
Lit.-reviews bei Jenkins, J. Criminal Justice 1988, 1 (3 ff.); Egger, in: ders. (Hrsg.), Serial murder – an
elusive phenomenon, 1990, S. 3 (4 ff.); Gresswell, Hollin, Brit. J. Criminol. 1994, 1 (3 ff.); Keeney, Heide,
Int. J. Offender Therapy Comp. Criminol. 1995, 299 (301 ff.); Hickey, Serial murderers and their victims, 2.
Aufl. (1997), S. 10 ff.; Schechter, Everitt, A – Z, The Encyclopedia of serial killers, 1997, S. 68 ff.;
Kelleher, M., Kelleher C., Murder most rare – the female serial killer, 1998, S. 4 ff.
6
Vgl. Egger, J. Police Sci. Admin. 1984, 348, mindestens zwei Opfer; Dietz, Bull. N. Y. Acad. Med. 1986,
477 (483), mindestens zehn Opfer; Jenkins, J. Criminal Justice 1989, 377 (379), mindestens zehn Opfer;
Prentky et al., Am. J. Psychiatry 1989, 887 (888), mindestens drei Opfer; O‘ Reilly-Fleming, J. Contemp.
Criminal Justice 1992, 227, mindestens drei Opfer; Dietz, in: O‘ Reilly-Fleming, serial & mass murder,
1996, S. 109 (112), mindestens vier Opfer.
7
Vgl. Warren et al., in O‘ Reilly-Fleming (Anm. 6, 1996), S. 77 (79).
8
Vgl. Egger, Anm. 6.
9
Vgl. Dietz, Anm. 6; Egger, Anm. 6.
10
Vgl. Leibman, Fed. Probation 1989, 41.
11
Vgl. Rappaport, Am. J. For. Psychiatry 1988 (Heft 1), 39 (42).
12
Vgl. Geberth, Bull. N. Y. Acad. Med. 1986, 492; Busch, Cavanaugh, J. Interpersonal Voilence 1986, 5
(6).
13
Vgl. Jenkins, Using murder – the social construction of serial homicide, 1994, S. 23.
14
Vgl. Holmes, DeBurger, Fed. Probation 1985, 29 (30); Hickey, J. Police Criminal. Psych. 1986, 72
(73); Skrapec, in: O‘ Reilly-Fleming (Anm. 6), S. 155 (158).
15
Vgl. Dietz, Anm. 6; Jenkins (Anm. 6), S. 381; Norris, Serial killers, 1989, S. 15.
16
Vgl. Brown, Am. J. Forens. Psychiatry 1991 (Heft 2), 11 (21).
17
Vgl. Jenkins, Anm. 13.
18
Vgl. Egger, Anm. 6; Geberth, Anm. 12; Busch, Cavanaugh, Anm. 12; O‘ Reilly-Fleming, Anm. 6
(1992); Dietz, Anm. 6.
19
19
Vgl. Ressler, „Serial murder: a new phenomenon of homicide“, Tischpapier anl. d. Jahrestagung der
„International Association of Forensic Sciences“ in Oxford/England, 1984; hierzu O‘ Reilly-Fleming, Anm.
6; Bourgoin, Serienmörder, 1995, S. 14; Dolan, Serial murder, 1997, S. 18.
20
Dieser Typ Mörder tötet aufgrund eines Tatentschlusses mindestens vier Opfer; vgl. Wetzel, Über
Massenmörder, 1920, S. 10; Levin, Fox, Mass murder – America’s growing menace, 1985, S. 12 ff.;
Holmes, M., Holmes, S., Fed. Probation 1992, 53 ff.
Dieser Tätertyp (engl. „spree killer“) tötet mindestens drei Opfer während eines prozeßhaften
21
Geschehens an unterschiedlichen Orten; vgl. dazu Middendorff, Kriminologie der Tötungsdelikte, 1984, S.
101 ff.; Bourgoin, Anm. 19; Knecht, Kriminalistik 1998, 681 ff.
Duden – Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in acht Bänden, 1994, S. 3084.
22
23
Schnerrer, Institut für deutsche Sprache, schriftl. Mitt. v. 18.12.1997; Folz, Tauchmann,
Sprachberatungsstelle der Dudenredaktion, schriftl. Mitt. v. 22.4.1998.
24
Vgl. Ressler, Shachtman, Ich jagte Hannibal Lecter, 1997, S. 45 ff.; Bartels, KrimJ 1997 (6. Beiheft),
160 (162 ff.); Pecher, FOCUS 1998 (Heft 10), S. 206 (207).
25
Barnstorf, DER SPIEGEL, 1950 (Ausgabe v. 8.11.), S. 10
26
Engelhardt, ArchKrim 1934, 206 (210), Anm. 1.
27
DER SPIEGEL, 1999 (Heft 12), S. 212.
28
Vgl. Godwin, Murder USA, 1978, S. 7; Zahn, in: Inciardi, Faupel (Hrsg.), History and Crime, 1980, S.
124; Gilbert, Am. J. Police 1983, 149 ff.; Hewitt, J. Criminal Justice 1988, 25 (29); Jenkins, J. Criminal
Justice 1989, 377; Ders., J. Contemp. Criminal Justice 1991, 210 ff.; Egger (Anm. 6), S. 348 ff.; Degen
(Anm. 1), S. 46; Lester, Serial killers, 1995, S. 29; Kelleher, M., Kelleher, C. (Anm. 5), S. 3.
29
Vgl. dazu Bourgoin (Anm. 19), S. 15 ff.
30
Vgl. Jenkins (Anm. 14), S. 75; ders. (Anm. 5), S. 4; ders. (Anm. 6), S. 380, 390 ff.; Gresswell, Hollin
(Anm. 5), S. 7.
30a
Vgl. z. B. DER SPIEGEL 1949 (Ausg. v. 20.10.), S. 12 ff.; Weber, Kriminalistik 1966, 460 ff.; DER
SPIEGEL 1970 (Heft 4), S. 80 ff.; DER SPIEGEL 1972 (Heft 22), S. 60 ff.; Kosyra, ArchKrim 1975 (Bd.
156), 43 ff.; DER SPIEGEL 1977 (Heft 31), S. 75 ff.; Schmidt, Kriminalistik 1978, 208 ff.; Jürgs, DER
SPIEGEL 1996 (Heft 37), S. 132 ff.; Niggl, Killer aus dem Katalog, 1996, S. 181.
30b
Vgl. z. B. Weber, Kriminalistik 1964, 26 (30); DER SPIEGEL 1976 (Heft 16), S. 62 ff.; Mauz, DER
SPIEGEL 1976 (Heft 35), S. 62 ff.; Hagemeier, Kriminalistik 1979, 229 ff.; Jäger, Kriminalist 1983, 281 ff.;
DER SPIEGEL 1990 (Heft 6), S. 87 ff.; DER SPIEGEL 1990 (Heft 29), S. 168; Newton, Hunting humans –
an encyclopedia of modern serial killers, 1990, S. 160, 336, 343; Wittneben, in: Schäfer (Hrsg.),
Gewalttätige Sexualtäter und Verbalerotiker, Bd. 5 (1) d. KSG Bremen, 1992, S. 90 (96 ff.).
31
Vgl. von Hentig, Zur Psychologie der Einzeldelikte II – Der Mord, 1956, S. 38 ff.; Wehner, Die Latenz
der Straftaten, Schriftenreihe des BKA 1957/1, S. 20 ff.; von Hentig, Beiträge zur Verbrechenskunde, Bd.
9, 1973, S. 86 ff.; Bauer, Kriminalist 1979, 320; Holmes, DeBurger (Anm. 14), S. 29; Jenkins (Anm. 5),
S. 4; Degen (Anm. 1), S. 47; Kuhse, Singer, Austral. Nurses J. 1992, 21 ff.; Dürwald, Versicherungsmed.
1993, 3; Maisch (Anm. 2, 1996), S. 202; Oehmichen (Anm. 4), S. 232; Britton, Das Profil der Mörder,
1998, S. 446.
20
32
Lit.-reviews bei Egger (Anm. 6), S. 351 ff.; Jenkins (Anm. 5), S. 7 ff.; Egger (Anm . 5), S. 26 ff.; O’
Reilly-Fleming, in: ders. (Anm. 6), S. 1 (19 ff.).
33
Vgl. Holmes, DeBurger (Anm. 14), S. 31 ff., die visionäre, missionarische, hedonistische und
machtorientierte Tätertypen unterscheiden; dazu Degen (Anm. 1), S. 48 ff.; Schneider (Anm. 1), S. 81.;
ähnlich Bauer (Anm. 2), S. 213 ff.: Kannibalismus, Mordlust, Sexual- und Gewinnmorde.
34
Vgl. Dietz, in: O’ Reilly-Fleming (Anm. 6), S. 113, der das kriminelle Verhalten insgesamt als Merkmal
heranzieht: „professional killer“, „career criminal“, „killer-amateur criminal“ und „strictly amateur“.
35
Vgl. Egger (Anm. 6), S. 352, der Serienmörder als „megastat“ und „megamobile“ kennzeichnet; ähnlich
Hickey (Anm. 14), S. 76 ff.: „traveling or mobile“, „local“ und „place-specific“.
36
Vgl. Lunde, Murder and madness, 1976, S. 53 ff.; Revitch, Schlesinger, in: Kutash et al. (Hrsg.),
Violence: Perspectives on murder and aggression, 1978, S. 138 ff.; Degen (Anm. 1), S. 48; Egger (Anm.
5), S. 17 ff.; Schechter, Everitt (Anm. 5), S. 183 ff.
37
Vgl. Schumacher, in: Wille et al. (Hrsg.), Zur Therapie von sexuell Devianten, 1990, S. 1 ff.
38
Vgl. Hazelwood, Douglas, FBI Law Enf. Bull. 1980 (Heft April), 18 ff.; Ressler et al., J. Interpersonal
Violence 1986, 273 ff., 288 ff.; Ressler et al., Sexual homicide: patterns and motives, 1988, S. 122 ff.;
dazu Füllgrabe, Kriminalistik 1993, 373 ff.; Bourgoin (Anm. 19), S. 76 ff.
39
Vgl. Maisch (Anm. 2, 1996), S. 201; ders. (Anm. 2, 1997), S. 108; einschränkend Oehmichen (Anm. 4),
S. 232.
40
Vgl. DER SPIEGEL, 1947 (Ausg. v. 21.6.), S. 8; mindestens 17 Opfer im Krankenhaus von
Macon/Burgund.
41
Vgl. Dürwald, ArchKrim 1957 (Bd. 119), 121 ff., vier Opfer; ders. (Anm. 33), S. 3 ff., unbestimmte Zahl
von Opfern.
42
Vgl. nur Wulf, Kriminelle Karrieren von “Lebenslänglichen”, Beiträge zur empirischen Kriminologie, Bd.
5, 1979, S. 46 ff.; Sessar, in: Kirchhoff, Sessar (Hrsg.), Das Verbrechensopfer, 1979, S. 301 (305 ff.);
Ammon, Harlander, Dynamische Psychiatrie 1983, 192 ff.; Stühmer, Vollendete Tötungsdelikte aus
sexuellen Motiven in der Freien und Hansestadt Hamburg in den Jahren 1969 – 1983, Diss. 1985, S. 35 ff.;
Bernstein, Tötungsdelikte mit längere Zeit unbekanntem Täter, Diss. 1986, S. 102 ff.; Rode, Scheld,
Sozialprognose bei Tötungsdelikten, 1986, S. 21 ff.; Steck, MschrKrim 1990, 384 (395); Burgheim,
MschrKrim 1994, 232 (234); Oberlies, Tötungsdelikte zwischen Männern und Frauen, 1995, S. 43 ff.
43
Den höchsten Wert erzielten Serien-Raubmörder mit 35,2 %.
44
Vgl. Egger (Anm. 6), S. 351; Kiger, in: Egger (Anm. 5), S. 35 (41); Holmes et al., J. Contemp. Criminal
Justice 1991, 245 (250); Skrapec (Anm. 14), S. 174.
45
Unmittelbarer Körperkontakt zwischen Täter und Opfer während der Tötungshandlung. Lediglich durch
zwei Probanden wurden Schußwaffen eingesetzt; vgl. hierzu Herrmann, Kriminalistik 1963, 174 ff.; Nass,
Die kriminologische Beurteilung sexueller Tötungsdelikte, 1966, S. 16 ff.
46
47
Vgl. z. B. Degen (Anm. 1), S. 48; Jenkins (Anm. 13), S. 44; O’ Reilly-Fleming (Anm. 34), S. 18.
Vgl. nur von Hentig (Anm. 33, 1956), S. 204 ff.; ders., Der Mordbrand und neun andere
Verbrecherstudien, 1965, S. 127 ff.; ders. (Anm. 33, 1973), S. 80 ff.; Jenkins (Anm. 5), S. 10.
48
Vgl. Füllgrabe (Anm. 1), S. 291.
21
49
> 100 000 Einwohner, davon 44,1 % in Städten mit mehr als 500 000 Einwohnern.
50
Vgl. Harbort (Anm. 3), S. 570; ders., Kriminalistik 1998, 481 (482).
51
Unsicherheit des Sich-Bewegens in sozialen Dialogabläufen.
52
Vgl. Homes, DeBurger (Anm. 14), S. 33; Rappaport (Anm. 11), S. 45; Degen (Anm. 1) S. 51; DER
SPIEGEL, 1990 (Heft 31), S. 154 (155); Bourgoin (Anm. 19), S. 21 ff.; Holmes, R., Holmes, S., Profiling
violent crimes – an investigative tool, 1996, S. 67.
53
Vgl. Ressler et al., FBI Law Enf. Bull. 1985 (Heft August), 1 ff.; Prentky et al. (Anm. 6), S. 888; dazu
auch Füllgrabe (Anm. 1), S. 299; ebenso Bourgoin (Anm. 14), S. 22, der darauf verweist, daß nach
neueren FBI-Erkenntnissen der durchschnittliche IQ bei mindestens 110 liegen soll.
54
Vgl. Dilling et al. (Hrsg.), Internationale Klassifikation psychischer Störungen - ICD-10 Kapitel V (F), 2.
Aufl. (1993), S. 225 ff.
55
Vgl. Hickey (Anm. 14), S. 75; Holmes et al. (Anm. 46), S. 248; Jenkins (Anm. 13), S. 150 ff.; Bourgoin
(Anm. 19), S. 76; Kelleher, M., Kelleher, C. (Anm. 5), S. 7, 11, 13.
22
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