SCHULPROGRAMM in der Kurzfassung vom Januar 2008 Viktor-Frankl-Schule Schule für Körperbehinderte Fritz-Tarnow-Straße 27 60320 Frankfurt am Main Tel.: 069 – 212 35132 Fax: 069 – 212 32058 mail: [email protected] Inhaltsverzeichnis Seite 1. Pädagogische Leitgedanken 3 2. Bestandsaufnahme 4 2.1 Geschichte der Viktor-Frankl-Schule 4 2.2 Standort Viktor-Frankl-Schule 5 2.3 Schülerschaft 5 2.4 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 6 2.5 Eltern und Schule 8 2.6 Unterricht und Lernen 2.6.1 Schulorganisation 2.6.2 Unterrichtsinhalte 2.6.3 Vertretungskonzept 2.6.4 Schulleben und Schulgemeinde 9 9 11 17 18 3. Schulentwicklungsprozess 19 3.1 Chronologie der Schulentwicklung 19 3.2 Mittelfristige Ziele der schulischen Arbeit 3.2.1 Selbstständigkeitsentwicklung der Schülerinnen und Schüler 3.2.2 Pflege im pädagogischen Konzept 3.2.3 Therapie im pädagogischen Konzept 3.2.4 Unterstützte Kommunikation 3.2.5 Förderung der Schülerinnen und Schüler mit schwerer und mehrfacher Beeinträchtigung 3.2.6 Umsetzung der Stundentafel für die Schule für Lernhilfe 3.2.7 Vorbereitung auf das Leben und Arbeiten nach der Schule 3.2.8 Ganztagsschule 3.2.9 Personalentwicklung 3.2.10 Bauliche Veränderungen 21 21 22 23 24 3.3 Langfristige Ziele 3.3.1 Teamarbeit in Anlehnung an das Blockteam-Modell 3.3.2 Sonderpädagogisches Beratungs- und Förderzentrum 30 30 32 4. Schwerpunkte der Schulweiterentwicklung und der Evaluation 33 25 26 27 28 29 30 2 1. Pädagogische Leitgedanken An der Viktor-Frankl-Schule werden Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Sinne der Schule für Körperbehinderte unterrichtet. Die einzelne Schülerin/der einzelne Schüler mit ihren/seinen Bedürfnissen, Neigungen, Interessen und Fähigkeiten steht immer im Mittelpunkt der gesamten unterrichtlichen und therapeutischen Förderung. Jede einzelne Schülerin/jeder einzelne Schüler wird als wertvoll und einzigartig in ihrer/seiner Persönlichkeit geachtet und keinesfalls allein nach ihrer/seiner Produktivität, ihrer/seiner Leistungsfähigkeit, ihrem/seinem Wert und Nutzen für die Gesellschaft bewertet und definiert. Die Akzeptanz der Schülerinnen und Schüler und die optimale Entfaltung ihrer Interessen, Kompetenzen und Fertigkeiten bestimmen die Gestaltung und Gewichtung des Unterrichts im Rahmen der Klassengemeinschaft, der Kleingruppenund Einzelfördermaßnahmen, der Pflege und der Therapie. Der ganzheitlichen Sichtweise folgend soll jede Schülerin / jeder Schüler umfassend und individuell in ihren/seinen kognitiven, motorischen, perzeptiven, emotionalen und sozialkommunikativen Anlagen unterstützt und gefördert werden. Ziele der ganzheitlichen Förderung der Schülerinnen und Schüler sind: das Ermöglichen einer schönen und unvergesslichen Schulzeit der Erwerb möglichst großer Selbstständigkeit die Auseinandersetzung mit der eigenen Behinderung und der Aufbau eines realistischen Selbstkonzeptes die Vorbereitung und der Erwerb von Schulabschlüssen (zurzeit Schule für Lernhilfe, Hauptschule) die umfassende Vorbereitung auf das Leben und Arbeiten nach der Schule die Vermittlung von Sozial- und Handlungskompetenzen, die zu einer größtmöglichen Akzeptanz in der Gesellschaft verhelfen die Erziehung zu toleranten, selbstbewussten und verantwortungsvollen Mitgliedern unserer Gesellschaft Da wir Behinderung nicht als festgeschriebenen Defekt betrachten, sondern auf das Entwicklungspotential schauen, das jedes behinderte Kind besitzt, streben wir in Unterricht, Therapie und Pflege eine ganzheitliche, integrative Förderung durch integratives Zusammenwirken in der Schulgemeinschaft an. Handlungsleitend für uns ist das Vertrauen in die unbedingte Sinnhaftigkeit des Lebens, in die Würde der Person und in das, was Viktor Frankl – der Namensgeber unserer Schule - den „Willen zum Sinn“ genannt hat. Der Wille zum Sinn wird von Viktor Frankl (Neurologe und Psychiater aus Wien, 1905-1997) als die Kraft definiert, welche die tragende Grundlage im Zusammenwirken von Menschen ist. Viktor Frankl, der, weil er Jude war, zusammen mit seiner Familie von den Nationalsozialisten verhaftet und nach Auschwitz deportiert wurde, hat in Auschwitz gelernt, stärker als sein äußerliches Schicksal zu sein, „trotzdem“ ja zum Leben zu sagen und den Willen zum Sinn auch unter schwersten Bedingungen zu erhalten. Nicht, was ihm geschah, wurde wichtig für ihn, 3 sondern wie er sich innerlich und äußerlich zu dem stellte, was ihm im Leben entgegenkam. Bedeutsam bleibt nicht „was wir vom Leben noch zu erwarten haben“, sondern vielmehr: „Was das Leben von uns erwartet!“ (V. Frankl: ...trotzdem Ja zum Leben sagen, München 2000) Der Wille zum Sinn in der Bedeutung Viktor Frankls ist bewusst gewähltes sowie verbindliches Leitmotiv für die ganze Schulgemeinde und hat eine zukunftsweisende Bedeutung für das Selbstverständnis der Schule. Der Wille zum Sinn mündet individuell in eine aktive innere Haltung, das eigene Dasein auch unter schweren Bedingungen möglichst selbstbestimmt, verantwortlich und sinnerfüllt zu planen und entsprechend zu handeln. Der Wille zum Sinn bestärkt und ermutigt Schülerinnen und Schüler, Eltern und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Schulgemeinschaft, eine gemeinsame Zukunft durch alle für alle zu entwickeln und zu realisieren. 2. Bestandsaufnahme 2.1 Geschichte der Viktor-Frankl-Schule Auf Initiative der Frankfurter „Hilfs- und Interessengemeinschaft zur Förderung spastisch gelähmter Kinder e.V.“ und mit Unterstützung des damaligen städtischen Schulrats, Heinrich Steul, wurde am 08. Februar 1960 die erste Klasse einer „Sonderschule für das spastisch gelähmte Kind“ eingerichtet und war zunächst in Räumen anderer Schulen untergebracht. Ab Mai 1961 übernahm die Stadt Frankfurt die Beförderung der Schülerinnen und Schüler mit Schulbussen. Am 17. April 1968 wurde nach etwa dreijähriger Bauzeit das körperbehindertengerechte Schulgebäude an der Fritz-Tarnow-Straße im Stadtteil Dornbusch bezogen. Hier standen acht Klassenräume sowie Gruppen, Fach- und Therapieräume, ein Gymnastikraum, ein Therapiebecken und ein Arztraum zur Verfügung. Die „Sonderschule für Körperbehinderte“ erhielt den Namen des inzwischen verstorbenen Heinrich Steul. Noch im selben Jahr wurde der „Verein der Freunde und Förderer der Heinrich-Steul-Schule e.V.“ (heute: Verein der Freunde und Förderer der Viktor-Frankl-Schule e.V.) gegründet, der die Schule finanziell und ideell in hohem Maße unterstützt. Nach der Genehmigung durch den Magistrat der Stadt Frankfurt am Main und das Regierungspräsidium Darmstadt im Jahre 1979 erfolgte 1983 der erste Spatenstich für einen Erweiterungsbau. Auf dem Gelände einer ehemaligen Gärtnerei entstand ein Gebäudekomplex mit Räumen für Klassen-, Fachunterricht und Therapie, kleinen Sammlungsräumen sowie Innenhöfen. Der Erweiterungsbau wurde 1986 bezogen. Bis 1990 war die Heinrich-Steul-Schule überregionale Schule, die Schülerinnen und Schüler aus dem Frankfurter Stadtgebiet, aus dem Hochtaunus-Kreis, dem Wetterau-Kreis und dem Main-Kinzig-Kreis aufnahm. Nach der Kündigung der Gastschulverträge durch die Stadt Frankfurt können Schülerinnen und Schüler aus den umliegenden Landkreisen nur noch in Einzelfällen aufgenommen werden. 4 Bei der Überprüfung der Vergangenheit von Namensgebern für Frankfurter Schulen stellten der Frankfurter Arbeitskreis „Hilfsschule im Faschismus“ und der Verband Deutscher Sonderschulen fest, dass Heinrich Steul Mitglied der NSDAP und nationalsozialistischer Verbände war. Die Gesamtkonferenz, der Schulelternbeirat und die Schulkonferenz lehnten daraufhin ab, dass die Schule weiter den Namen eines Mannes trägt, der in damalige Täterschaften verstrickt scheint – zumal die Schule eine Klientel betreut, die während des Nationalsozialismus in vielfältiger Weise leiden musste. Es wurde nach einem neuen Namen gesucht, der ein positives Zeichen setzen, Vorbildcharakter haben und der Schulgemeinde Identifikationsmöglichkeiten eröffnen sollte. 2001 sprachen sich die schulischen Gremien mit überzeugenden Mehrheiten für den Wiener Arzt und Professor für Neurologie und Psychiatrie Viktor Frankl als Namensgeber aus. 2.2 Standort Viktor-Frankl-Schule Die Viktor-Frankl-Schule liegt an der Fritz-Tarnow-Straße und der Eschersheimer Landstraße, am inzwischen für Rollstuhlfahrerinnen / Rollstuhlfahrer zugänglichen UBahnhof Fritz-Tarnow-Straße im Frankfurter Stadtteil Dornbusch. Das Gelände ist begrenzt von der Anne-Frank-Schule, der Hermann-Herzog-Schule, der Kindertagesstätte 38, dem Rosegger-Sportplatz und Wohnbebauung. 2.3 Schülerschaft Die Viktor-Frankl-Schule nimmt schulpflichtige Kinder und Jugendliche nach der Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs im Sinne der Schule für Körperbehinderte auf, die aufgrund ihrer körperlichen Behinderungen, den begleitenden Störungen und/oder organischer Schäden und Erkrankungen in allgemein bildenden Schulen nicht oder nur unzureichend gefördert werden können. Die Dauer des Schulbesuchs umfasst 9 Pflichtschuljahre und kann nach dem Hessischen Schulgesetz sukzessiv um 5 Jahre verlängert werden. Die Bandbreite der Beeinträchtigungen der Schülerinnen und Schüler erstreckt sich auf: Cerebrale Bewegungsstörungen mit Sekundärbeeinträchtigungen Spina Bifida Anfallsleiden Syndrome (Louis Bar, Angelmann, Di-George, Rett, etc.) Muskelerkrankungen Mucoviscidose Diabetes Fehlbildungen/chronische Erkrankungen innerer Organe Stoffwechselerkrankungen (Non-ketonische Hyperglycinämie, etc.) Tumorerkrankungen Glasknochenkrankheiten Minderwuchs Minimale cerebrale Dysfunktion 5 Mit der Grundbeeinträchtigung verbunden sind häufig sekundäre Behinderungen oder es liegen Mehrfachbehinderungen vor, die folgende Aspekte umfassen können: kognitive Beeinträchtigungen Wahrnehmungs- und Wahrnehmungsverarbeitungsprobleme Sinnesbeeinträchtigungen (visuell, auditiv, taktil, kinästhetisch) Verhaltensauffälligkeiten (Aufmerksamkeitsdefizite, Hyperaktivität, Störung der emotionalen und sozialen Entwicklung) Beeinträchtigung von Sprache und Kommunikation Progredienz der Erkrankung bis hin zu eingeschränkter Lebenserwartung und frühem Tod Der Unterricht in unserer Schule erfolgt zurzeit: nach den Richtlinien für den Unterricht in der Schule für Praktisch Bildbare nach den Lehrplänen für die Schule für Lernhilfe und in nur wenigen Einzelfällen nach dem Lehrplan Grundschule sowie nach dem Lehrplan für die Hauptschule/Sekundarstufe I Die Lehrpläne müssen auf die individuelle Lernausgangslage der Schülerinnen und Schüler hin modifiziert werden. Die Ziele von Unterricht, Therapie und Pflege jeder Schülerin/jedes Schülers werden in einem individuellen Förderplan festgehalten und fortgeschrieben. Der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit umfassender Behinderung nahm in der Viktor-Frankl-Schule in den letzten Jahren stetig zu. Den schwer mehrfach beeinträchtigten und zum Teil sehbehinderten oder blinden Kindern wird an unserer Schule durch spezielle Lernmaterialien, die anregungsreiche Gestaltung ihrer Lernumgebung und durch eine intensive Zuwendung der Bezugspersonen möglichst viel Gelegenheit zu motorischer Aktivität und eigenständigem Handeln gegeben. Schülerinnen und Schüler, die sich nicht mittels ihrer Lautsprache verständigen können, befinden sich in einer kommunikativen Notsituation und werden im Rahmen der „Unterstützten Kommunikation“ gefördert, ihnen werden also Techniken und Strategien zur Verfügung gestellt, die die Lautsprache ergänzen oder ersetzen können (Blickbewegungen, Mimik, Laute, Gestik, Körperhaltung, Körperbewegung, Gebärden/Handzeichen, nichtelektronische und elektronische Hilfen, Kommunikationsmethoden mit Hilfe von Bildern und Symbolen, Schriftsprache). Die Schülerinnen und Schüler der Viktor-Frankl-Schule stammen aus vielen Ländern (Afghanistan, Albanien, Bosnien, Deutschland, Griechenland, Iran, Italien, Jugoslawien, Kasachstan, Kroatien, Marokko, Pakistan, Polen, Portugal, Spanien, Türkei, Ukraine u.a.m.). 2.4 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter An der Viktor-Frankl-Schule arbeiten einbezogen in die Förderung der Schülerinnen und Schüler Förderschullehrer/-innen, Fachlehrer/-innen, Sozialpädagogen/-innen, Erzieher/-innen bzw. Heilpädagogen/-innen, Therapeuten/-innen (Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie), Krankenschwestern/-pfleger, Pflege- und Assistenzkräfte 6 (Zivildienst, Freiwilliges Soziales Jahr, sozialpädagogische Integrationshilfe, Praktika, u.a.). Der schulärztliche Dienst ist in der Viktor-Frankl-Schule mit einer Kinderärztin (ein bis zwei mal wöchentlich) und einer regelmäßig anwesenden Arzthelferin vertreten und bietet somit jederzeit und vor Ort Beratung und Hilfe. Außerdem sind in bzw. für die Schule zwei Sekretärinnen (Schulsekretärin/ Sachbearbeiterin), ein Schulhausverwalter, ein Schulassistent, ein festes Team von sechs Reinigungskräften incl. einer Hausangestellten für den Küchendienst sowie neun während der Schulzeit und darüber hinausgehend (Unterrichtsgänge, Klassenfahrten, etc.) verfügbare Schulbusfahrer tätig. Der Fahrdienst wird ergänzt durch zahlreiche Beförderungsunternehmen, der Reinigungsdienst durch weitere externe Gebäudereinigungsunternehmen. Auch das nicht direkt in den Unterricht involvierte Personal bringt den behinderten Schülerinnen und Schülern ein hohes Maß an Wertschätzung und Akzeptanz entgegen. Neben dem öffentlichen Arbeitgeber sind in privater Trägerschaft zurzeit folgende Arbeitgeber an der Viktor-Frankl-Schule vertreten: vae (Verein Arbeits- und Erziehungshilfe e.V.), CeBeeF (Club Behinderter und ihrer Freunde e.V.), Praunheimer Werkstätten, IB (Internationaler Bund, Freier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e.V.), FES (Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH) und freie Therapiepraxen (Praxis Kümmel, Praxis Weyh, Praxis von Egloffstein). Bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besteht die Verpflichtung zur Zusammenarbeit im Sinne des Kindes. Grundlage der Zusammenarbeit bildet die Schrift „Die Schule für Körperbehinderte. Leitgedanken zu Erziehung, Unterricht und Förderung“ (Staatsinstitut für Schulpädagogik und Bildungsforschung München, München: 1993). Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind der verantwortlichen Durchführung einer qualifizierten und effizienten Arbeit verpflichtet und bringen sich in das allgemeine Schulgeschehen ein (Klassenaktivitäten, Feste, Ausflüge, Klassenfahrten, Übernahme von Gruppenverantwortung). Beratung und Prävention sind ein fester Bestandteil der Arbeit. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in ein klassenbezogenes Team eingebunden. Dieses besteht in der Regel aus der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer, aus weiteren pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus den Bereichen Therapie und Pflege. Das Klassenteam trifft sich regelmäßig und wenn es die Sachlage erfordert. Die im Team tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bewältigen im Wesentlichen folgende Aufgaben: Sie legen gemeinsame Erziehungsziele und individuelle Lerninhalte fest, überprüfen, erweitern oder verändern sie. Sie besprechen Unterrichtsinhalte, verteilen Arbeitsvorhaben und stimmen diese aufeinander ab. Sie beraten und koordinieren Pflege- und Hilfsdienste sowie Gesundheits- und Hygienemaßnahmen für die einzelnen Schülerinnen und Schüler. Sie besprechen gemeinsam therapeutische Maßnahmen und integrieren diese in den Tagesablauf. Sie entwickeln für jedes Kind dem Alter, dem Grad der Behinderung, den Fähigkeiten und Fertigkeiten entsprechend ein individuelles Förderkonzept. 7 Hierbei stimmen sie unterrichtliche, erzieherische, therapeutische und pflegerische Schwerpunkte aufeinander ab. Diese überprüfen, ergänzen, erweitern und korrigieren sie in regelmäßigen Abständen. Sie koordinieren die Zusammenarbeit mit den Eltern, besprechen Form und Inhalt der Elternarbeit und tauschen Informationen über Elterngespräche aus. Sie unterstützen sich gegenseitig in der Auseinandersetzung mit Behinderung, Leid und Tod. Sie reflektieren stets aufs Neue die Zusammenarbeit im Team. Sie besprechen organisatorische Fragen und koordinieren wesentliche Elemente, die das Schulleben bestimmen, etwa Schullandheimaufenthalt, Unterrichtsgänge oder andere Veranstaltungen. Sie arbeiten mit externen Fachkräften, Fachdiensten und Institutionen zusammen. Eine verantwortungsvolle Arbeit im Team ist dann möglich und erfolgreich, wenn alle Beteiligten mit ihrer fachlichen Kompetenz in den Gesprächen Wertschätzung erfahren und ein sachlicher Austausch stattfindet: Miteinanderreden, Anerkennen der fachlichen Kompetenz des Anderen, Toleranz und Wille, voneinander und miteinander zu lernen. Teamarbeit ist dann erfolgreich, wenn sich jeder in die Situation des anderen einzufühlen vermag, seine Mitarbeit danach ausrichtet und das Anliegen einer jeden Berufsgruppe ernst nimmt. Für den schulischen Bereich kommt der Lehrerin/dem Lehrer in Fragen zu Unterricht und Erziehung unter Beteiligung anderer Fachdienste herausgehobene Verantwortung zu, wobei die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer „Manager“ des Teams ist. 2.5 Eltern und Schule Die konstruktive Einbindung der Eltern in schulische Geschehnisse ist eine wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Arbeit in der Viktor-Frankl-Schule. Gerade der kontinuierliche Austausch über die besondere Situation unserer Schülerinnen und Schüler erfordert von Eltern, Schulleitung, Pädagogen/-innen, Therapeuten/-innen, medizinischen Pflegerinnen und anderen Fachkräften eine enge Kooperation, die auf gegenseitige Wertschätzung, Vertrauen und Diskretion basieren muss. Diese Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus erfolgt primär mit dem Ziel, die alltägliche Lebenssituation, die aktuelle Befindlichkeit und Interessen der Schülerin/des Schülers mit den schulischen Anforderungen und dem erzieherischen, therapeutischen sowie pflegerischen Bedarf abzustimmen. So führt der Prozess gegenseitiger Informationen zu dem Ziel, gemeinsame Wege zur bestmöglichen Entwicklungsförderung zu gehen. Dieser direkte Austausch vollzieht sich im Alltag auf unterschiedliche Weise: Gespräch in der Schule Hausbesuch Telefonischer Kontakt Hospitation im Unterricht Elternabend Elternbrief Mitteilungsheft 8 Gespräch am "runden Tisch" unter Einbeziehung weiterer Beteiligten (z. B. Ärztin/Arzt, Psychologin/Psychologe) Die Zusammenarbeit konkretisiert sich auf vielen Ebenen: Regelmäßige Gespräche über die individuellen Bedürfnisse, Interessen und den Entwicklungsstand des Kindes und der/des Jugendlichen Einsichtnahme und Austausch über sonderpädagogische Zielsetzungen im individuellen Förderplan Transparenz über Unterrichtsinhalte und Klassenaktivitäten Austausch über therapeutische und pflegerische Maßnahmen Beratung und Unterstützung bei der Hilfsmittelversorgung Anlassbezogene Beratung der Eltern bei Verhaltens- und Lernproblemen Beratendes Gespräch in besonderen Lebenssituationen der Schüler(innen) bei Ein- und Umschulung, Klassenwechsel, Umstufung, Heimunterbringung, Praktikum, Berufsvorbereitung, hinsichtlich der Lebensperspektiven der Schülerinnen und Schüler, Klinikaufenthalt u. a. Information der Eltern über sozialpädagogische und andere Angebote, die der Entlastung und Unterstützung der Familie sowie der außerschulischen Förderung der Schülerin/des Schülers dienen Regelmäßige Elternabende Zentraler Elternabend am Anfang eines Schuljahres, an dem der Schulelternbeirat seine Arbeit vorstellt Offene Angebote als Möglichkeit zur Information und als Austausch zwischen Eltern und Fachleuten (z. B. beim Übergang von der Schule zur Arbeitswelt) Angebote gemeinsamer Aktivitäten im Rahmen der Klassenpflegschaft (z. B. Winterfest, Bastelnachmittag) Gemeinsame Planung und Durchführung von Schulfesten und anderen Aktivitäten Mitarbeit in Arbeitsgruppen zur Weiterentwicklung der Schule (z. B. AG zur Neugestaltung des Schulhofs, Elternumfrage zum Konzept der Ganztagsschule) Darüber hinaus sieht das Hessische Schulgesetz die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schule in den Gremien Schulelternbeirat und Schulkonferenz vor. Hier finden regelmäßige Sitzungen sowie Konferenzen im Sinne der Weiterentwicklung der Schule statt. Neben der erwähnten Mitarbeit können sich Eltern auch im Förderverein der Schule engagieren, der die Arbeit der Viktor-Frankl-Schule umfassend unterstützt und die finanzielle Verwaltung vor allem der Spendengelder durchführt. 2.6 Unterricht und Lernen 2.6.1 Schulorganisation Die Viktor-Frankl-Schule bietet zurzeit (Schuljahr 07/08) im Vormittagsbereich 28 Unterrichtsstunden an – jeweils fünf Stunden montags und freitags (8.25 – 12.15 Uhr), sowie sechs Stunden dienstags, mittwochs und donnerstags (8.25 – 13.00 Uhr). Zwischen 10.30 und 10.55 Uhr ist Pause. 9 Dienstags, mittwochs und donnerstags gibt es darüber hinaus Nachmittagsunterricht im Umfang von jeweils zwei Stunden (Klassenunterricht, klassen- und jahrgangsübergreifende Kurse und Arbeitsgruppen, Förderunterricht und therapeutische Angebote bis 15.00 Uhr). In der Mittagspause (13.00 – 13.40) werden ein Mittagstisch sowie betreute Pausenaktivitäten angeboten. Ab dem Schuljahr 2005/2006 ist die Viktor-Frankl-Schule gebundene Ganztagsschule. Die Erweiterung des Unterichts- und Mittagsangebots ist abhängig von der Personalzuweisung und vor allem von der Realisierung der erforderlichen baulichen Maßnahmen, die sich momentan in der Planungsphase befinden. An der Viktor-Frankl-Schule werden etwa 130 Schülerinnen und Schülern in ca. 18 Klassen gefördert. Die Zuordnung der Schülerinnen und Schüler zu den Klassen und Lerngruppen erfolgt nicht ausschließlich nach Alter und Schulbesuchsjahren, sondern berücksichtigt darüber hinaus in hohem Maße ihre individuellen Lernvoraussetzungen. Der Unterricht findet auf der Grundlage der individuellen Förderpläne und nach den unterschiedlichen Lernniveaus differenziert im Klassenverband sowie in klassen – und jahrgangsübergreifenden Lerngruppen und Kursen statt. Schülerinnen und Schüler mit schwerer und mehrfacher Beeinträchtigung sind in die Klassen integriert. Damit einhergehend ist eine verstärkte Kooperation der Klassen und Klassenteams in Anlehnung an das Blockteam-Konzept erforderlich. Die Erprobung dieses über die bisherige Form klassenübergreifender Kooperation hinaus gehenden Ansatzes bezieht alle Klassen ein, wobei jeweils zwei bis drei Klassen und Klassenteams zusammen arbeiten. Begleitet wird dieser Prozess durch eine intensive inhaltliche Auseinandersetzung des Kollegiums über grundsätzliche Fragen der Machbarkeit und der Grenzen dieses Ansatzes sowie über die verschiedenen Möglichkeiten seiner Umsetzung und die dafür erforderlichen Voraussetzungen. Das schulische Angebot der Viktor-Frankl-Schule umfasst insgesamt 12 Jahrgangsstufen. Diese über die neun Jahre dauernde Schulpflicht hinaus gehende Konzeption berücksichtigt den in der Regel umfassenden Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler sowie ihr häufig langsameres Lern- und Arbeitstempo. Vor dem Hintergrund unterschiedlicher inhaltlicher Schwerpunkte verteilen sich die Jahrgangsstufen wie folgt: G1 – G5 (Grundstufe) M1 – M3 (Mittelstufe) H1 – H4 (Hauptstufe) bzw. H1, H2, W1 und W2 (Haupt- und Werkstufe) für die praktisch bildbaren Schülerinnen und Schüler Die pädagogische und fachliche Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit findet in den Gesamtkonferenzen und Teilkonferenzen (Grund-, Mittel- und Hauptstufenkonferenz) sowie in Klassenkonferenzen und Teambesprechungen statt. Die Fachkonferenzen Pflege, Therapie, Klassenlehrer und Unterstützte Kommunikation beraten und entwickeln die Arbeit in den jeweiligen Bereichen und bieten interne Fortbildungen an. Auf der Grundlage entsprechender rechtlicher Bestimmungen diskutiert und entscheidet die Schulkonferenz alle wichtigen Angelegenheiten der Schule. Vertreterinnen und Vertreter des Kollegiums sowie Eltern und Erziehungsberechtigte arbeiten dabei im Sinne einer Schulgemeinde zusammen. 10 Die Diagnostikkonferenz berät einmal jährlich über die im Rahmen des Verfahrens zur Überprüfung und Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs (VÜFF) überprüften Kinder und die erarbeiteten Förderempfehlungen und notwendigen Unterrichtsvoraussetzungen. Während des VÜFF-Verfahrens haben Vertreterinnen und Vertreter der verschiedenen an der Schule arbeitenden Professionen das jeweilige körperbehinderte Kind kennen gelernt, beobachtet und überprüft, Informationen von den abgebenden Einrichtungen, den behandelnden Ärztinnen/Ärzten und Therapeutinnen/Therapeuten sowie dem schulärztlichen Dienst eingeholt und Informations- und Beratungsgespräche mit den Eltern geführt. Es ist eine lange Tradition der Viktor-Frankl-Schule, die Ausbildung von Referendarinnen und Referendaren engagiert und konstruktiv zu unterstützen. Im Laufe der Schuljahre diente unsere Schule immer Lehrerinnen und Lehrern im Vorbereitungsdienst als Ausbildungsschule und der Austausch mit den Mentorinnen und Mentoren bietet eine wechselseitige Bereicherung. In der Viktor-Frankl-Schule werden regelmäßig Ausbildungskonferenzen durchgeführt. In diesem Rahmen können Referendarinnen und Referendare gemeinsam mit ihren Mentorinnen und Mentoren ausbildungsrelevante Fragestellungen diskutieren und bearbeiten. 2.6.2 Unterrichtsinhalte Die Unterrichtsinhalte ergeben sich gemäß der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung nach Vorgabe der individuellen Förderpläne, die im Team der mit den Schülerinnen und Schülern befassten Fachkräften der verschiedenen Berufsgruppen erarbeitet werden und aus den Richtlinien und Rahmenplanbezügen. 2.6.2.1 Unterrichtsinhalte in der Grundstufe Inhaltliche Schwerpunkte im Grundstufenbereich sind: Schulung der sozialen Kompetenz Förderung der Selbstständigkeit Erwerb von Wissen und der Kulturtechniken Zur Schulung der sozialen Kompetenz zählen: Befähigung zur Kommunikation und Kontaktaufnahme Nutzung individueller und allgemeiner Kommunikationsmittel Aufbau von Selbstbewusstsein und Selbstachtung Aufbau von Beziehungsfähigkeit Lernen und Beachtung sozialer Regeln situationsangemessene Umgangsformen erlernen Umgang mit Körperlichkeit und Sexualität Konfliktfähigkeit gemeinsames Erleben von Festen/Feiern/schulischen Veranstaltungen, Ausflügen usw. Die Förderung der Selbstständigkeit umfasst Unterrichtsinhalte, die folgende Aspekte einschließen: Förderung und Unterstützung der Kommunikationsfähigkeit 11 Entwicklung von Fähigkeiten/Fertigkeiten im Bereich Essen und Trinken Ermöglichen/Verbesserung der Mobilität Anbahnung des selbstständigen An- und Auskleidens Bewältigung von Toilettengängen, Sauberkeitserziehung, Körperhygiene und Sexualerziehung Erwerb von weitgehender Selbstständigkeit in Bezug auf Unterricht und Lernen Die Vermittlung von Unterrichtsinhalten zum Wissenserwerb/Erwerb der Kulturtechniken erfordert im Hinblick auf die große Bandbreite der Schülerschaft ein hohes Maß an Differenzierung und spezifischer Förderung, dem gerade im Grundstufenbereich durch Arbeitsformen wie Kleingruppenarbeit und Einzelförderung begegnet werden muss. Aspekte wie verlangsamtes Arbeitstempo, Klinikaufenthalte, Wahrnehmungsbeeinträchtigungen, Mangel an Umwelterfahrung, KommunikationsAufmerksamkeits- und Konzentrationsprobleme sowie Verhaltensauffälligkeiten müssen in der Unterrichtsgestaltung Berücksichtigung finden. Das handlungsorientierte und ganzheitliche Lernen steht im Vordergrund. 2.6.2.2 Unterrichtsinhalte in der Mittelstufe Die Mittelstufe der Viktor-Frankl-Schule umfasst drei Schulbesuchsjahre (M1, M2 und M3). Inhaltliche Schwerpunkte in der Mittelstufe sind: Wissenserweiterung (mit Ausweitung des Fächerkanons für die Lernniveaus Lernhilfe und Hauptschule) vermehrte Nutzung neuerer Technologien Förderung der Eigenständigkeit Erweiterung des Lebensradius (Stadterkundung, Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel) Freizeitaktivitäten Soziale und emotionale Förderung in der Entwicklungsphase der Pubertät 2.6.2.3 Unterrichtsinhalte in der Hauptstufe In der Hauptstufe liegen die unterrichtlichen Schwerpunkte in der Hinführung auf das Leben nach der Schule. Es können die Schulabschlüsse der Schule für Lernhilfe und der Hauptschule erreicht werden. Mit den entsprechenden Unterrichtsinhalten wird in besonderen Differenzierungsgruppen darauf hingearbeitet. In den Fächern Arbeitslehre, Werken, Informatik und den unterschiedlichsten Arbeitsprojekten werden die Schülerinnen und Schüler auf ein eigenständiges Leben, sinnvolle Freizeitgestaltung und berufliche Grundfertigkeiten vorbereitet. Die Schülerinnen und Schüler absolvieren zwei bis drei 3-wöchige Betriebspraktika. Die Praktikumsplätze sollten wohnortnah sein und individuell mit Hilfe der Eltern oder der Lehrkraft gesucht werden. Es besteht auch die Möglichkeit, einen Praktikumsplatz über das Schulamt (AG für Betriebspraktikum) zu bekommen. Leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler gehen in die Werkstatt für 12 Behinderte oder in eine Tagesförderstätte. Hier kann die Praktikumsdauer individuell geregelt werden. Das Praktikum wird im Unterricht vor- und nachbereitet. Während des Praktikums wird von den leistungsstärkeren Schülerinnen und Schüler ein Berichtsheft geführt. Vor dem zweiten Betriebspraktikum ist eine erste Berufsberatung mit einer Fachberaterin / einem Fachberater der Agentur für Arbeit und den Eltern in der Schule vorgesehen. Durch intensive Elterngespräche wird eine realistische Perspektive unter Berücksichtigung der individuellen Entwicklungsmöglichkeiten der einzelnen Schülerin / des einzelnen Schülers angestrebt. Dabei besteht auch die Möglichkeit der Schulzeitverlängerung, in der Regel zwei bis drei Jahre. Der Antrag wird von den Eltern jeweils für ein Jahr gestellt und muss in Absprache mit der Klassenkonferenz von der zuständigen Lehrkraft, der Schulleitung und dem schulärztlichen Dienst befürwortet werden. In den Jahren vor der Schulentlassung findet die zweite individuelle Berufsberatung, zum Teil mit entsprechendem medizinischen, psychologischen und intellektuellen Eignungstest statt. Die Schule gibt eine Stellungnahme und Empfehlung ab. Die Ergebnisse der Tests sind die Grundlage für die weiteren Fördermöglichkeiten der Agentur für Arbeit. Alle weiterführenden Maßnahmen werden über die Agentur für Arbeit abgewickelt. Leistungsschwache und überwiegend pflegeabhängige Schülerinnen und Schüler werden in der Werkstatt für Behinderte oder in einer Tagesförderstätte angemeldet. 2.6.2.4 Unterrichtsinhalte und Lerngruppenzusammensetzung Die Heterogenität in der Klassenzusammensetzung hat in der Viktor-Frankl-Schule dazu geführt, dass verschiedene Modelle der Zusammenarbeit von zwei bis zu fünf Klassen erprobt wurden. Ziel dieser Zusammenarbeit war das Schaffen klassenübergreifender homogener Gruppen in den Fächern Mathematik und Deutsch, zum Teil in den Naturwissenschaften und in Sprachen, um den Lernbedürfnissen der Schülerinnen und Schüler angemessen begegnen zu können. Besonders Schülerinnen und Schüler im Förderbereich Lernhilfe/Grund- und Hauptschule finden in den einzelnen Klassen häufig keine adäquaten Lernpartner, um den Lernstoff auch im Rahmen anderer Lernformen als die der Einzelförderung zu erwerben. Es wird zwar versucht, durch Lernformen wie Werkstattunterricht oder Projektarbeit den Lernbedürfnissen in den heterogenen Klassen zu entsprechen, wobei der Realisierung dieser Arbeitsformen häufig Grenzen gesetzt sind: (a) eingeschränkte motorische Kompetenzen der körperbehinderten Schülerinnen und Schüler machen sehr viel Einzelhilfen erforderlich und (b) die verschiedenen Förderbedürfnisse wie basale Förderung, motorisch spielerische Förderung bis hin zur Vermittlung von Kulturtechniken erfordern eine permanente Doppelbesetzung der Klassen und räumliche Gegebenheiten, die der Beeinträchtigung von Konzentration und Wahrnehmungsfähigkeit der meisten körperbehinderten Schülerinnen und Schüler Rechnung tragen. Die Lerngruppenzusammensetzung in der Differenzierung orientiert sich an Faktoren wie Lebensalter, allgemeine, Lern-, psychosoziale und körperliche Entwicklung und Stufenzugehörigkeit. Veränderte Lebens- oder Lernvoraussetzungen können jederzeit einen Wechsel der Lerngruppenzugehörigkeit erfordern. Mit der Bildung klassenübergreifender Differenzierungsgruppen bietet sich die Möglichkeit, dass die 13 Schülerinnen und Schüler mit Lernpartner zu zweit oder sogar in kleinen Gruppen die entsprechenden Unterrichtsinhalte erarbeiten. 2.6.2.5 Medizinisch-therapeutische Aspekte des Unterrichts Körperbehinderte Schülerinnen und Schüler benötigen umfangreiche Förderung, um Handlungssicherheit zu erlangen sowie zusätzliche Unterstützung zur Persönlichkeitsentwicklung. Die notwendigen Pflege- und Hilfsmaßnahmen schaffen die Voraussetzungen zur Teilhabe an sozialen Prozessen und zeigen den Weg zu Eigenaktivität auf. Therapeutische Fördermaßnahmen zielen auf die Verbesserung oder Aufhebung von Beeinträchtigungen ab bzw. auf die Vermeidung/Verzögerung einer Verschlechterung. Aufgabenbereiche des medizinisch-therapeutischen Personals: Förderung der motorischen Grundfunktionen mit dem Ziel der Funktionsverbesserung in Einzel- und Gruppentherapie Beratung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anderer Fachbereiche und der Eltern über Einsatz und angemessenen Umgang mit Hilfsmitteln sowie über die Gestaltung des Umfeldes körperbehinderter Schülerinnen und Schüler Mithilfe im Unterricht zur wirkungsvollen Gestaltung von Lernsituationen, zur Kontrolle der in Einzel- oder Gruppentherapie angeeigneten Funktionen, zur Einbettung spezifischer Anforderungen in den Tagesablauf, zur Hilfeleistung in verschiedenen Unterrichtsbereichen. Pflegerische Maßnahmen sind im Sinne der Förderpflege pädagogische Handlungen. Häufig fördern und unterstützen sie auch die individuelle Entwicklung körperbehinderter Schülerinnen und Schüler. Vornehmlich bei Kindern und Jugendlichen mit schwerster körperlicher Behinderung sind Pflegehandlungen auch Ausgangspunkt und Inhalt pädagogischer Förderung. Aufgaben der Förderpflege in der Schule: Pflegehandlungen verschiedener Art (Windeln wechseln, Bäder, Katheterisieren, Verbandwechsel, Inhalieren, ...) Einbezug von Elementen aus den Bereichen Basale Stimulation und Kinästhetische Förderung Förderung der Selbstständigkeit wie Toilettentraining, Hygienetraining usw. Ausstattung der Toiletten mit allen erforderlichen Hilfsmitteln notwendige Maßnahmen zur Ermöglichung/Unterstützung der Nahrungsaufnahme Diätüberwachung Medikamentengabe Bewegungsentwicklung und -erleichterung ist eine grundsätzliche Aufgabe der gesamten Entwicklungsförderung körperbehinderter Schülerinnen und Schüler. Die therapeutisch handelnden Personen müssen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen medizinische Aspekte berücksichtigen und zugleich pädagogisch denken und handeln. Da Bewegungsfähigkeit für menschliches Lernen erhebliche Bedeutung hat, gilt es, Bewegungsabläufe zu ermöglichen oder in Gang zu setzen. Die willkürlichen Bewegungen des Kindes müssen gemeinsam mit ihm weiterentwickelt, unwillkürliche Reflexbewegungen abgebaut werden. 14 Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, denen ein körperbehindertes Kind anvertraut ist, müssen über genaue Kenntnisse und sichere Handlungsfähigkeiten verfügen – hier ist eine Anleitung und Beratung seitens der therapeutischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter notwendig. Therapeutinnen und Therapeuten unterstützen/leiten auch jene Hilfestellungen an, die erst eine Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an Unterricht, Erziehung und Förderung gestatten. Sie begleiten die Anschaffung der notwendigen Hilfsmittel und eruieren notwendige Veränderungen von Hilfsmitteln und initiieren diese. Zu den therapeutischen Aufgabenbereichen im Hinblick auf den Unterricht gehören: Anpassung des Schülerarbeitsplatzes, Versorgung mit Hilfsmitteln Bereitstellen von Möglichkeiten für Positionswechsel und Lageveränderungen Kommunikationsförderung Hilfsmittel und Hilfestellungen im Unterricht Hilfsmittel und Unterstützung beim Essen und Trinken Erweiterung der Bewegungsmöglichkeiten durch vielfältige Hilfsmittel Folgende Lerninhalte und Ziele ergeben sich aus dem Zusammenwirken von Unterricht, Therapie und Förderpflege: Erwerb eines Höchstmaßes an Selbstständigkeit Verbesserung oder Aufhebung der Beeinträchtigung bzw. in manchen Fällen Erhaltung des Ist-Zustands durch therapeutische Förderung Bei Pflege- und Hilfsmaßnahmen unterstützend mitwirken und Teilbereiche der Pflege oder die gesamten Pflegemaßnahmen soweit möglich zunehmend selbst übernehmen Gegenüber helfenden oder fördernden Personen einen partnerschaftlichen und respektvollen Umgang pflegen Sich mit der eigenen Behinderung und Fragen einer lebenslangen Abhängigkeit auseinandersetzen und das Leben darauf richten (Persönlichkeitsentwicklung, Identitätsfindung) 2.6.2.6 Sprachliche Bildung und Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund Deutlich mehr als die Hälfte der Schülerschaft der Viktor-Frankl-Schule weist einen Migrationshintergrund auf. Ein Großteil dieser Schülerinnen und Schüler zeigt zum Teil erhebliche Schwierigkeiten im Umgang mit der deutschen Sprache: Im Sprachgebrauch und im Sprachverständnis, im verbalsprachlichen Bereich und im schriftsprachlichen Bereich. Dazu kommt die Heterogenität in Bezug auf Alter, kulturellen Hintergrund (Herkunftsland), Integrationsstand der Familie und Grad der Deutschkenntnisse (von keine, wenig bis eingeschränkt). Fördergruppen können in der Regel nicht zusammengestellt werden, da die Ausgangslage zu unterschiedlich ist. Deshalb wird der individuellen Lernausgangslage vor allen in den Klassen, den kooperierenden Klassen und jeweiligen Jahrgangsstufen sowie in den dort gebildeten Differenzierungsgruppen in den Kulturtechniken entsprochen. Grundlage bilden die individuellen Förderpläne. In den einzelnen Klassen ist die Sprachförderung explizit in die Unterrichtsangebote integriert. 15 Sollte es die Ausgangslage ermöglichen bzw. erfordern, werden Kleinstgruppen gebildet oder stundenweise Einzelförderung angeboten. Die Zusammenarbeit mit den die Schülerinnen und Schüler im Einzelfall betreuenden Logopäden ist sinnvoll und angestrebt. Die Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten, Elterngespräche und Beratung sollen die Verbindung von familiärer Spracherziehung und institutioneller Sprachbildung ermöglichen. 2.6.2.7 Unterrichtserweiternde Angebote Der Unterricht an der Viktor-Frankl-Schule wird im Vormittags- und im Nachmittagsbereich durch unterrichtserweiternde Angebote ergänzt. Dies wird durch die Nutzung besonderer Qualifikationen von Kolleginnen und Kollegen, durch Kooperation mit außerschulischen Partnern und teilweise durch die finanzielle Unterstützung von Sponsoren möglich. Auf diese Weise werden in der Regel folgende unterrichtserweiternde Angebote angeboten: Theater-AG Bücherei- und Lese-AG Selbstverteidigung für Mädchen und Selbstverteidigung für Jungen (in Zusammenarbeit mit der Phönix-Akademie Frankfurt) Therapeutisches Reiten ((Reiterhof Uhl, Burggräfenrode) Schulhund Roxy Verkehrserziehung (Mit Unterstützung durch die Jugendverkehrsschule Frankfurt) Fußball-AG AG Rollstuhl-Sport (Zusammenarbeit mit dem RSC/Rollstuhl-Sportclub Frankfurt) Rolli-Tanzkurs FH-Sport (in Kooperation mit der Fachhochschule Frankfurt) Instrumentalunterricht Schulband Trommel-AG Freitags-Trommeln Projekt Musik mit schwer mehrfach beeinträchtigten Schülerinnen und Schülern / Aqua Musik (Angebot der Musikschule Frankfurt) Integrativer Musikunterricht (in Zusammenarbeit mit der Musikschule Frankfurt) Kunst-Projekt (Atelier Goldstein in Zusammenarbeit mit der Hochschule für Gestaltung Offenbach) Roboter-Projekt (Kaleidoskop e.V.) Biotop-AG AG Schülerzeitung 2.6.2.8 Sport- und Schwimmunterricht und Sportveranstaltungen Die Schule nahm an allen bisher organisierten Sport- und Schwimmfesten für Körperbehinderte teil, die in jährlichem Wechsel stattfinden. Die Schwimmfeste werden in Wiesbaden durchgeführt, die Sportfeste in Hochheim und Kalbach. Des 16 Weiteren nimmt die Schule regelmäßig an den in zweijährigem Rhythmus stattfindenden Fußballturniere des Arbeitskreises Sportfeste für Körperbehinderte in Hessen in Schlüchtern, an den Fußballturnieren des 1. FSC, an den Basketballturnieren für Rollstuhlbasketball und am Euro-Charity-Run (vom Frankfurter Maleki-Group ausgetragen und vom Arbeitskreis Sport an Frankfurter Sonderschulen organisiert) teil. Einzelne Schülerinnen und Schüler erhalten Schwimmunterricht im schuleigenen Therapiebecken. An einem Vormittag steht das höhenverstellbare Schwimmbad der Ernst-Reuter-Schule II zur Verfügung, wo Schülerinnen und Schüler in drei Leistungsgruppen unterrichtet werden. 2.6.2.9 Außerschulische Lernorte Regelmäßig einbezogen in den Unterricht werden je nach Jahrgangsstufe und inhaltlichem Schwerpunkt der Lehr- und Förderpläne die vielseitigen Möglichkeiten, die sich in Frankfurt am Main und der Umgebung bieten (Museen, Zoo, Palmengarten, Einrichtungen wie Flughafen und Feuerwehr etc.). Zu den außerschulischen Lernorten zählen aber auch gemeinsame Erfahrungen im öffentlichen Umfeld wie Restaurantbesuche, Einkäufe (z.B. Markt, Supermarkt) oder Kino- und Theaterbesuche sowie Erfahrungsmöglichkeiten in der Natur (z.B. Park, Wald). Auch regelmäßige Klassenfahrten, Landheimaufenthalte und Sportfreizeiten bieten vielseitige Lernerfahrungen. Diese wichtige Verlegung der Lernorte nach draußen ist an der Viktor-Frankl-Schule auch in Anbetracht der vielen Schülerinnen und Schüler die auf einen Rollstuhl angewiesen sind sehr personalintensiv und nur möglich durch die der Schule verfügbaren Rollstuhlbusse und langjährig für die Schule tätigen Busfahrer der FES sowie die Einbindung des vereinseigenen Schulbusses. 2.6.3 Vertretungskonzept Die Förderung der sehr heterogenen Schülerschaft in einem Unterricht, Therapie und Pflege integrierenden Konzept erfordert a priori ein Organisationsmodell, welches neben differenzierten und klassen- sowie jahrgangsstufenübergreifenden Unterrichtsstrukturen ein hohes Maß an Flexibilität und die enge Kooperation aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter voraussetzt. Unterrichtsausfall wird weitgehend vermieden durch die Kooperation in Anlehnung an das Blockteammodell: Alle Mitglieder des Teams sind mit den individuellen Bedürfnissen und Besonderheiten der Schülerinnen und Schüler vertraut. Im Hinblick auf das Vertretungskonzept der Schule ist das Kooperationsmodell insofern von Bedeutung, als dass der Ausfall einzelner Kolleginnen oder Kollegen von den jeweiligen Teams trotz der damit einher gehenden erheblichen Belastungen für einzelne Tage intern und eigenverantwortlich durch organisatorische Maßnahmen geregelt und getragen werden kann: 17 durch Veränderungen im geplanten Ablauf des Schulvormittags durch Veränderungen in der Zusammensetzung klassenbezogener und klassenübergreifender Lern- und Differenzierungsgruppen - durch Umverteilung von Personal innerhalb des Teams bzw. zwischen den kooperierenden Klassen durch Lehr- und Vertretungskräfte aus dem Budget „Unterrichtsgarantie Plus“, zur Unterstützung der betroffenen Teams durch Vertretungskräfte über das Staatliche Schulamt bei langfristiger Erkrankung. Dies bedeutet in jedem Fall ein weniger differenziertes Unterrichtsangebot, das den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler in deutlich geringerem Maße entspricht. Wenn die Abwesenheit von Kolleginnen oder Kollegen eines Klassen- bzw. Blockteams nicht mehr intern, vom Team selbst, aufgefangen werden kann, wird darüber hinaus wie folgt verfahren: Im Vertretungsfall werden die Schülerinnen und Schüler der personell nicht versorgten Klassen bzw. Lerngruppen auf andere Klassen aufgeteilt. Am Anfang eines Schuljahres werden in den Stufenkonferenzen Aufteilungspläne erstellt. Neben der Umsetzung der beschriebenen Aufteilungsregelung wird Unterrichtsausfall durch einen Blockteam übergreifenden Einsatz von Vertretungskräften vermieden. Entsprechende Kapazitäten werden durch die Auflösung der in der Arbeit mit den körper- und mehrfachbehinderten Schülerinnen und Schülern in der Regel erforderlichen Doppelbesetzung geschaffen – immer dann, wenn in einer Klasse bzw. Lerngruppe viele Schülerinnen und Schüler fehlen und die Zahl der anwesenden Kinder bzw. Jugendlichen so gering ist, dass eine Doppelbesetzung zur Aufrechterhaltung des planmäßigen Angebots vorübergehend nicht zwingend erforderlich ist. Die Zuordnung erfolgt in diesem Fall durch die Schulleitung. Bei Abwesenheit von Kolleginnen und Kollegen im Nachmittagsbereich wird Unterrichtsausfall durch das Verteilen von Schülerinnen und Schülern auf die jeweiligen Nachmittagsangebote vermieden – auf der Grundlage von Absprachen zwischen der Schulleitung und den betroffenen Kolleginnen und Kollegen sowie unter Berücksichtigung der aktuellen Situation. Darüber hinaus findet hier eine Vertretungsregelung Anwendung, in die berufsgruppenübergreifend alle Kolleginnen und Kollegen einbezogen sind. Sollte sich bei Abwesenheit von Kolleginnen und Kollegen eine zugespitzte Situation über einen längeren Zeitraum hinziehen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der anderen Klassen überlastet sein, verbleiben einzelne Schülerinnen und Schüler bzw. die Schülerinnen und Schüler der am stärksten betroffenen Klasse/Lerngruppe aus Gründen der Fürsorgepflicht (z.B. Hilfen bei allen alltäglichen Verrichtungen wie Toilettengängen, Essen und Trinken, An- und Ausziehen und Fortbewegung sowie Vermeidung gesundheitlicher Gefährdungen) und in Absprache mit den Eltern zuhause. 2.6.3 Schulleben und Schulgemeinde Der Unterricht im Klassenverband, in Lerngruppen und in Kursen wird in hohem Maße durch klassen- und stufenübergreifende Aktivitäten sowie durch die Teilnahme an schulübergreifenden, außerschulischen Veranstaltungen ergänzt: 18 Die Einschulungsfeier und die Schulabgangsfeier, das Offene Singen im Frühling und in der Adventszeit, Feste und Feiern mit jahreszeitlichem Bezug, Theateraufführungen, die Teilnahme an schulübergreifenden Sport- und Schwimmwettbewerben, Projekttage und Projektwochen, Schulfeste aber auch Trauerfeiern für verstorbene Schülerinnen und Schüler sind feste Bestandteile des Schullebens. Sie stärken das Zusammengehörigkeitsgefühl und das Selbstbewusstsein der Schülerinnen und Schüler, fördern ihre soziale Kompetenz und bieten Kompensationsmöglichkeiten für fehlende oder eingeschränkte Lebenserfahrungen und Entwicklungsmöglichkeiten. Als Förderverein begleitet und unterstützt der gemeinnützige „Verein der Freunde und Förderer der Viktor-Frankl-Schule e.V.“ die schulische Arbeit. Er verwaltet gespendete Gelder und führt diese Vorhaben und Projekten an der Schule zu. Der Verein besteht aus Eltern sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Schule. 3 Schulentwicklungsprozess 3.1 Chronologie der Schulentwicklung Das Hessische Schulgesetz verpflichtet alle öffentlichen Schulen ein Schulprogramm zu entwickeln, fortzuschreiben und umzusetzen. In einem fortwährenden Verständigungsprozess sollen alle in der Schule zusammenwirkenden Personen ein realistisches Arbeitsprogramm für Unterricht, Erziehung, Therapie und Pflege gemeinsam erstellen. In unserer Schule hat die Auseinandersetzung mit Aspekten, die einem solchen Schulprogramm zuzuordnen sind, Tradition. Im Rahmen von Fortbildungsveranstaltungen, Wochenendtagungen und Pädagogischen Tagen hat sich das Kollegium immer wieder mit relevanten Themen auseinandergesetzt, kompetente Fachleute zu Rate gezogen und die erarbeiteten Resultate in die Weiterarbeit integriert. Mit dem Pädagogischen Tag am 25.06.1998 hat sich die Schule „auf den Weg zum Schulprogramm“ gemacht. Frau Hödebeck-Höfig von der Deutschen Bank und Herr Meutgens vom Competence Center Ploenzke haben diesen Tag unentgeltlich moderiert. Nach einer gemeinsamen Beteiligtenanalyse, Festlegen von Rahmenbedingungen, Zielen, Erfolgsfaktoren und Bausteinen eines Schulprogramms wurde in der Folgezeit in 6 Arbeitsgruppen weitergearbeitet: - Selbstständigkeitsentwicklung der Schülerinnen und Schüler - Zusammenarbeit mit den Eltern - Klassenübergreifendes Arbeiten - Organisationsstrukturen - Integration von Unterricht, Therapie und Pflege - Möglichkeiten und Grenzen der Teamarbeit in interdisziplinären Teams In nachfolgenden pädagogischen Konferenzen – weiterhin unter der Moderation von Frau Hödebeck-Höfig - wurden die Arbeitsgruppenergebnisse in Beschlüsse für die weitere Arbeit umgesetzt. 19 Zum Thema „Konfliktmanagement und Teambildung“ nahm das Kollegium am 10.11.1999 im Rahmen eines Pädagogischen Tages an einer Veranstaltung in der Deutschen Bank teil. In den darauffolgenden Jahren stagnierte die Weiterarbeit am Schulprogramm aus folgenden Gründen: 2000: Festschrift und Feierlichkeiten zum 40jährigen Bestehen der Schule; 2000-2001: Prozess der Namensänderung, Umbenennung der Schule; 2001-2004 Vakanz der Schulleitung, Leitung durch ein Team von Kolleginnen und Kollegen. Am 19.05.2004 befasste sich das Kollegium im Rahmen eines Pädagogischen Tages mit dem Thema „Integration und Differenzierung – schwerstbehinderte Schülerinnen und Schüler in unserer Schule“ und entschied sich mehrheitlich dazu, ab dem Schuljahr 2004/05, in Anlehnung an den organisatorischen Rahmen des BlockteamKonzepts der Schule für Körperbehinderte in Karlsbad, die Schülerinnen und Schüler mit schwerer und mehrfacher Behinderung in alle Klassen zu integrieren. Folgende kurzfristige Ziele haben sich aus der Schulprogrammarbeit heraus entwickelt und wurden schon umgesetzt: veränderte Stundentafel (seit 1999 längere Unterrichtszeiten für Grund-/ Mittelstufe) Erweiterung der Grundstufenzeit auf fünf Jahre neue Klassenbezeichnungen (seit 2004: G 1 – 5, M 1 – 3, H 1 – 4 bzw. W 1 – 2) Nach der Vorlage des Schulprogramms beim Staatlichen Schulamt Frankfurt am Main wurde gemeinsam mit Herrn Schulamtsdirektor Kilian wie Weiterarbeit an den Themen Teamarbeit, Elternarbeit und Umsetzung der Lehrpläne als vorrangig festgelegt. Die Evaluationsgruppe entschied sich 2006 dafür, das Thema Zusammenarbeit mit den Eltern als ersten Schwerpunkt zu evaluieren, da sich aktuell kein Schulelternbeirat konstituieren konnte und es zudem keine gewählten Elternvertreter in der Schulkonferenz gab. In diesem Zusammenhang wurde am 14.05.2007 ein pädagogischer Tag mit dem Thema „Kommunikation mit Eltern fördern und gestalten“ mit Frau Ostendorf und Frau Winkler durchgeführt. Im Rahmen der Sprachförderung von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund wurde ein Konzept erstellt, was seit 2007 ins Schulprogramm integriert ist. Darüber hinaus wurde das Vertretungskonzept der Schule noch eingefügt. Evaluiert wurde im Schuljahr 2007 zudem das Procedere „Kurzverfahren in der Viktor-Frankl-Schule“ bei Verzicht auf ein sonderpädagogisches Überprüfungsverfahren nach § 19 Abs. 7 (Verordnung zur sonderpädagogischen Förderung vom 17.05.06) mit dem Ergebnis, das Verfahren in der erprobten Form künftig beizubehalten. In verschiedenen Arbeitsgruppen wird seit dem Schuljahr 2006/07 an folgenden Themen weitergearbeitet: Überarbeitung der Förderplangestaltung, Entwicklung einer schulinternen Trauerkultur, Umsetzung des Konzeptes einer Werkstufe, Umsetzung des Ganztagskonzepts sowie Entwicklung eines baulichen Konzeptes im Rahmen des Schulentwicklungsplans in Zusammenarbeit mit dem Stadtschulamt und dem Staatlichen Schulamt Frankfurt am Main. 20 Die Schulprogrammarbeit stellt angesichts der Zunahme komplexer Behinderungsformen bei gleichzeitigem Personalabbau eine erhebliche Mehrarbeit für alle Kolleginnen und Kollegen dar. 3.2 Mittelfristige Ziele der schulischen Arbeit 3.2.1 Selbstständigkeitsentwicklung der Schülerinnen und Schüler In der Grundstufe stehen folgende Förderbereiche hinsichtlich der Förderung der Selbstständigkeit der Schülerinnen und Schüler im Mittelpunkt: Anbahnung von An- und Ausziehen Mobilität Toilettengänge Essen und Trinken Kommunikation (unter Einbezug neuer Technologien) Körperhygiene In der Mittelstufe kommen folgende Bereiche hinzu: Eigenständigkeit bei An- und Abfahrt Umgang mit Geld/Einkaufen Erweiterung des Lebensradius Freizeitaktivitäten/verantwortlicher Umgang mit neuen Medien eigenständiges Telefonieren Neue Schwerpunkte in der Hauptstufe liegen in Haushaltsführung Gerätekunde Organisation von Schülertreff u.ä. berufliche Orientierung Eine umfassende Selbstständigkeitserziehung kann gut im Rahmen einer Ganztagsschule umgesetzt werden. Grundlage für eine verbesserte Selbstständigkeitsentwicklung an unserer Schule sind die vorhandenen und noch zu schaffenden behindertengerechten Einrichtungs- und Übungsstätten (Lehrküche, Trainingswohnung, Schülerkiosk, Aufenthaltsräume für Schülerinnen und Schüler, rollstuhlgerechte Einrichtung der Klassen-, Fach- und Sanitärräume). Gerade zu Beginn der Grundstufenzeit muss das Angebot an therapeutischen und pflegerischen Fachkräften dem Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler entsprechend bereitgestellt werden. Pro „Block-Team“ (d.h. in der Regel zwei Klassen à sechs bis acht Schülerinnen und Schüler) sind ein/-e Krankengymnast/-in, ein/-e Ergotherapeut/-in, in der Regel eine Pflegekraft und Logopädieeinheiten sowie Assistenzkräfte nach Bedarf dringend erforderlich. „Hilf mir, es selbst zu tun.“ (Maria Montessori) Eigenverantwortung muss gelernt werden, d.h. alle in die Förderung einbezogenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen ihre gut gemeinte Hilfsbereitschaft auch zurücknehmen können, um als Unterstützer/Anleiter zu agieren. 21 Voraussetzung für eine effektive Selbstständigkeitserziehung ist eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Eltern und anderen an der Erziehung Beteiligten. 3.2.2 Pflege im pädagogischen Konzept Der Großteil unserer Schülerinnen und Schüler ist auf pflegerische Unterstützung und auf medizinische Versorgung während des Schulalltags angewiesen. Pflegerische Maßnahmen sind Teil der sonderpädagogischen Förderung dieser Schülergruppe. Sie ergänzen, begleiten und erleichtern erzieherische, unterrichtliche und schulische Aktivitäten und ermöglichen diese häufig erst. Die Pflege ist ein wesentlicher Bestandteil der Entwicklungsförderung für die Schülerinnen und Schüler der Viktor-Frankl-Schule. In Anlehnung an den in der Pflegefachwelt verwendeten Begriff „Förderpflege“ existiert als Leitgedanke eine „fördernde Pflege“ im Hinblick auf persönliche Entwicklung, Selbstständigkeit, Wohlbefinden und Teilhabe am Lernen und Leben in der Schule und außerhalb. Dies erfordert eine enge Zusammenarbeit mit den Eltern ebenso wie mit Ärztinnen und Ärzten, dem Klinikpersonal und anderen Fachkräften. In interdisziplinärer Zusammenarbeit zwischen den Förderschullehrer/-innen, Fachlehrer/-innen und den Betreuungs- und Pflegekräften erfordert die Verbindung und Vernetzung der pädagogischen, therapeutischen und pflegerischen Aufgabenfelder im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes ein differenziertes Konzept, z. B. der Anbahnung von Fähigkeiten im Bereich der Alltagskompetenz, der Mithilfe bei Pflegeanforderungen und Anteilen von Selbstständigkeit - wo immer Ansätze hierfür erkennbar sind. Darüber hinaus soll eine Beratung der Beteiligten hinsichtlich spezieller Maßnahmen an der Viktor-Frankl-Schule erfolgen. Ansatzpunkt und Inhalt schulischer Förderung liegt in der Erfüllung der Grundvoraussetzungen des menschlichen Lebens in den Bereichen Hygiene, Pflege, Ernährung, medizinische Versorgung, Bewegung, Ruhe, Kontakt- und Beziehungsfähigkeit. Räumliche und sächliche Voraussetzungen für eine qualifizierte Förderpflege sind: Atmosphärisch gestaltete Förderräume, die zur Behandlung, zur basalen Stimulation, zur Entspannung u. a. benötigt werden Große, gut belüftbare Pflegeräume mit Möglichkeiten zum Duschen und Baden Entsprechende Hilfsmittel wie z. B. Decken- und Mobillifter, höhenverstellbare Liegen, individuell anpassbare Toilettenstühle, höhenverstellbare Waschbecken Individuelle Lagerungsmöglichkeiten auch im Klassenraum, Hilfsmittel, Pflegematerialien Zu den Handlungsfeldern der Förderpflege zählen: Förderung von Eigenaktivität und Selbstständigkeit im Alltag, Unterstützung der und Anleitung zur Körperhygiene, Medizinische Pflege, Erste-Hilfe-Maßnahmen und allgemeine Dienste (Beratung, Information, Anleitung, Betreuung/Begleitung, Zusammenarbeit). 22 3.2.3 Therapie im pädagogischen Konzept In der Viktor-Frankl-Schule sind ebenso therapeutische Maßnahmen Teil der sonderpädagogischen Förderung der Schülerinnen und Schüler. Sie orientieren sich am übergeordneten Ziel der größtmöglichen Selbstbestimmung der Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung. Die therapeutischen Maßnahmen müssen in die Bildungs- und Erziehungsprozesse integriert werden. Sie ergänzen, begleiten und erleichtern erzieherische, unterrichtliche und schulische Aktivitäten bzw. ermöglichen diese häufig erst. Zu den wesentlichen Formen der Therapie zählen Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie. Die Schülerschaft der Viktor-Frankl-Schule legt nahe, sie durch ein fest installiertes Angebot von Hippotherapie, Mototherapie, Musiktherapie und Psychotherapie zu ergänzen. Therapie wird von Fachkräften sowohl unterstützend in Unterrichtssituationen als auch in Einzel- und Kleingruppensituationen durchgeführt. Alle therapeutischen Maßnahmen sind Teil des schulischen Geschehens und werden organisatorisch mit den Erfordernissen des Unterrichts abgestimmt. Therapeutische Maßnahmen können nur in Absprache mit Fachärzten/-innen wie Kinderneurologen/-innen, Kinderorthopäden/-innen und Kínderärzten/-innen durchgeführt werden. Die Viktor-Frankl-Schule arbeitet vertrauensvoll und eng mit dem schulärztlichen Dienst und der zugeordneten Kinderärztin, die ein- bis zweimal wöchentlich in der Schule Sprechstunden anbietet, zusammen. Es besteht ein hoher Bedarf an neurologischer und orthopädischer Beratung und Begleitung. Bis vor zwei Jahren standen der Schule entsprechende Fachärzte konsiliarisch zur Verfügung, was auch künftig wieder angestrebt ist. Bei Diagnose, Festlegung und Umsetzung der therapeutischen Ziele und Maßnahmen spielen neben medizinischen Notwendigkeiten immer auch pädagogische, psychische und soziale Aspekte eine gleichwertige Rolle. Therapie berücksichtigt stets Lebenssituation und Bedürfnislage der Schülerinnen und Schüler. Therapeutische Fachkräfte müssen dazu den schulischen wie außerschulischen Alltag der von ihnen betreuten Schülerinnen und Schüler kennen. Schülerinnen und Schüler mit körperlichen und motorischen Beeinträchtigungen benötigen sehr häufig individuell angepasste Lehr- und Lernmittel. Hilfsmittel, technische Hilfen sowie neue Technologien haben für das erfolgreiche Lernen und die Bewältigung alltäglicher Aufgaben einen hohen Stellenwert. Der Einsatz der Hilfsmittel ist von besonderer Bedeutung für Kompensation eingeschränkter Aktionsmöglichkeiten Ergänzung oder Ersatz von Sprache bei der Kommunikation vermehrte Selbstständigkeit und Handlungskompetenz größere Eigenaktivität unmittelbare Umsetzung eigener Kreativität Entwicklung arbeits- und berufsbezogener Fertigkeiten Die therapeutischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen die Versorgung mit geeigneten Hilfsmitteln mit allen Beteiligten (Schülerinnen und Schüler, Eltern, pädagogische Fachkräfte, Pflegekräfte) besprechen und entwickeln und eng mit 23 Herstellerfirmen und Reha-Beraterinnen und -Beratern wie auch den Krankenkassen zusammenarbeiten. Häufig erfolgt eine finanzielle Unterstützung durch Sponsoren. 3.2.4 Unterstützte Kommunikation Die Bedeutung einer intakten Lautsprache für die persönliche Lebensqualität lässt sich von denjenigen, die selbstverständlich über dieses Kommunikationsmedium verfügen, nur erahnen. Kann sich ein Mensch kaum oder gar nicht mit Hilfe der Lautsprache verständigen, so hat dieser Umstand nicht nur erhebliche Folgen für seine Persönlichkeitsentwicklung und seine sozialen Kontakte, sondern verändert seine gesamte Lebenssituation. Erschwernisse in der kognitiven Entwicklung, Einschränkungen in der Identitätsentwicklung, Reduzierung der Möglichkeit der Selbstbestimmung, Einschränkung in der Aneignung der Kultur sind mögliche Auswirkungen einer erschwerten Kommunikationsentwicklung. Unterstützte Kommunikation (UK) beschäftigt sich mit der Verbesserung und Erweiterung von Kommunikationsmöglichkeiten von nicht oder kaum sprechenden, noch nicht sprechenden oder nicht mehr sprechenden Menschen. Das Konzept der „Unterstützten Kommunikation“ orientiert sich in seinen theoretischen Grundlagen am humanistischen Menschenbild. Bei jedem Menschen – unabhängig vom Schweregrad seiner Behinderung – wird ein Grundbedürfnis nach sozialem Kontakt, Kontrolle und Beeinflussung der eigenen Lebensumstände und damit verbunden ein Bedürfnis nach Kommunikation vorausgesetzt. Für Menschen, die wenig oder gar nicht sprechen können, ist der Alltag gehäuft mit Situationen, in denen sie nicht das bekommen, was sie möchten oder etwas erhalten, was sie nicht wollen – und, was noch wichtiger ist, in denen niemand merkt, dass sie überhaupt etwas wollen. Unterstützte Kommunikation zeigt Möglichkeiten zur Förderung dieses Personenkreises auf. Den betroffenen Menschen werden Techniken und Strategien zur Verfügung gestellt, die die Lautsprache ergänzen oder ersetzen können. Dies kann z.B. durch die Miteinbeziehung von Blickbewegungen, Mimik, Gestik, Gebärden/Handzeichen und/oder durch den Einsatz von nicht elektronischen Hilfen (z.B. Kommunikationstagebücher, Kommunikationstafeln) und/oder durch elektronische Hilfsmittel gelingen. Damit ein nicht- oder kaum sprechender Mensch überhaupt erfolgreiche kommunikative Erfahrungen machen kann, ist er unmittelbar von Bezugspersonen abhängig, die bereit sind, sich auf die Besonderheiten der Gesprächssituation einzulassen. Dies bedeutet, dass eine Gesprächssituation, bei der unterstützende Kommunikationsformen eingesetzt werden, sich in hohem Maße von den allgemein bekannten Gesprächssituationen unterscheidet. Sowohl von den nichtsprechenden Menschen, als auch von ihren Kommunikationspartnern werden Fähigkeiten gefordert, die in dem üblichen Erfahrungsrahmen kaum gelernt werden können. Daraus ergibt sich die Erkenntnis, dass Kommunikation unter besonderen Umständen von dem persönlichen positiven Menschenbild und dem Interesse an dem Betroffenen abhängig ist. Auch bei optimaler Versorgung und Vorbereitung bleibt es für das Gelingen der Kommunikation entscheidend, dass beide Partner Zeit, 24 Geduld, Einfühlungsvermögen und die Bereitschaft, Frustrationen zu ertragen, mitbringen. Unterstützte Kommunikation kann nicht nur zum wichtigsten Mittel der Verständigung werden, sondern auch wesentlich zur Selbstbestimmung und sozialen Teilhabe beitragen. In der Praxis zeigt sich, dass die Klassenteams bei der Versorgung mit Kommunikationshilfen und/oder der Umsetzung der unterstützenden Maßnahmen im Unterricht oftmals überfordert sind und die vorhandenen Möglichkeiten (Beratungskompetenz, personelle Kapazitäten, Zeit, Räumlichkeiten) nicht ausreichen, um die notwendige Versorgung zu gewährleisten, deshalb muss geprüft werden, ob eine besondere Berücksichtigung dieses Aufgabengebietes bei der Zuweisung der Personalstunden möglich ist. Kommunikation ist nicht auf begrenzte Zeiten in einem gesonderten UK-Unterricht beschränkt, Kommunikation findet immer und überall statt. Jede Schülerin/jeder Schüler muss in seinem täglichen Unterricht die Möglichkeit erhalten, sich mit seinen Fähigkeiten einzubringen und das Geschehen mit zu beeinflussen, d. h. sich als handelnden Menschen zu erfahren. Dies kann nur durch eine unterrichtsimmanente UK-Förderung gewährleistet werden, die auch im familiären Umfeld und den außerschulischen Situationen Fortsetzung finden sollte. 3.2.5 Förderung der Schülerinnen und Schüler mit schwerer und mehrfacher Beeinträchtigung Wir begreifen unsere Schülerinnen und Schüler mit schwerer und mehrfacher Beeinträchtigung als gleichwertige Mitglieder unserer Schulgemeinde und unserer Gesellschaft. Auftrag ist es deshalb auch, unsere Schülerinnen und Schüler so zu fördern, dass sie am öffentlichen Leben so weit wie möglich teilnehmen können und so als gleichberechtigt von unserer Gesellschaft wahr- und aufgenommen werden. Die Unterschiedlichkeit zu akzeptieren und die Individualität in der Gemeinschaft zu unterstützen ist für uns alle das Fundament unserer pädagogischen Arbeit. Jede einzelne Schülerin, jeder einzelne Schüler hat Anspruch auf optimale individuelle Förderung, Betreuung und Pflege. Dies schließt auch das Recht auf soziale Kontakte und Kommunikationsmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler mit schwerer und mehrfacher Beeinträchtigung ein. Grundsätzlich sollte jede Schülerin / jeder Schüler im Rahmen ihrer / seiner Möglichkeiten am sozialen Leben in der Schule teil nehmen können. Teilnehmen kann ein „Dabeisein“ beinhalten, Förderziel jedoch bleibt eine aktive Teilnahme am Klassen- und Schulgeschehen im Kontakt mit anderen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Der zeitliche Umfang der Integration in die Klassen/Stammgruppen muss die Bedürfnislage der Schülerin / des Schülers mit schwerer und mehrfacher Beeinträchtigung ebenso berücksichtigen wie die der Mitschülerinnen und Mitschüler. Schülerinnen und Schüler mit schwerer und mehrfacher Beeinträchtigung sind Menschen mit erheblichen motorischen und kognitiven Einschränkungen, die sich nicht oder nur unzureichend durch Sprache mitteilen können und zwecks Kontaktaufnahme auf die ungeteilte Aufmerksamkeit einer Person angewiesen sind. 25 Diese Schülerinnen und Schüler brauchen meist für alle alltäglichen Verrichtungen Hilfe. Dabei werden vor allem pflegerische Maßnahmen zum Ausgangspunkt und Inhalt der individuellen Förderung (Förderpflege). Pflege dient dem Recht auf Gesundheit und Geborgenheit. Die inhaltliche Gestaltung des Schulalltages mit Schülerinnen und Schülern mit schwerer und mehrfacher Beeinträchtigung muss berücksichtigen, dass alle schulischen Aktivitäten basale Lern- und Entwicklungsanlässe sind, die der pädagogischen Gestaltung bedürfen diese basalen Lernangebote durch die vielfältigsten Besonderheiten der Schülerinnen und Schüler hinsichtlich ihrer Konstitution, Wahrnehmung, Motorik, Kommunikation, ihrer Vorlieben und Interessen, ihres Antriebs, Temperaments und vieler anderer Persönlichkeitsmerkmale bestimmt sein müssen ein wesentlicher Bestandteil des Unterrichtens der Beobachtung und Einschätzung, dem Nachspüren zu fördernder physischer, psychischer und intellektueller Kompetenzen dient die Schülerinnen und Schüler mit schwerer und mehrfacher Beeinträchtigungen im besonderen Maße Zuwendung und das Gefühl von Sicherheit und Geborgenheit benötigen pflegerische Belange einen Großteil des Schulalltags ausmachen viele Schülerinnen und Schüler mit schwerer und mehrfacher Beeinträchtigung zur Vermeidung oder Verringerung einer gesundheitlichen Verschlechterung neben der medizinisch-pflegerischen auch intensive therapeutische Behandlung benötigen, die in hohem Maße in das pädagogische Förderkonzept einfließen muss 3.2.6 Umsetzung der Stundentafel für die Schule für Lernhilfe Die Viktor-Frankl-Schule bietet für einen Teil der Schülerinnen und Schüler Unterricht nach den Rahmenplänen der Schule für Lernhilfe an. Um die Schülerinnen und Schüler - gerade in den Kernfächern Deutsch und Mathematik – in möglichst leistungshomogene Lerngruppen zusammenzufassen, werden diese Fächer schon ab der Grundstufe im Rahmen klassenübergreifender Differenzierung unterrichtet. Dieses leistungsdifferenzierte Arbeiten erfordert einen erheblichen organisatorischen Aufwand. Nach der Verordnung zur Stundentafel für die Schule für Lernhilfe vom 19.04.2000 haben die Schülerinnen und Schüler das Recht auf Unterricht im dort festgeschriebenen Fächerkanon; die Schule hat die Pflicht, diesen anzubieten. Um den Lernbedürfnissen der Schülerinnen und Schüler zu entsprechen und ihnen ein möglichst qualifiziertes Unterrichtsangebot bereitzustellen müssen folgende Aspekte berücksichtigt werden: Leistungsdifferenzierung/Lerngruppen in Deutsch und Mathematik, spätestens ab der Mittelstufe auch in Naturwissenschaften, Gesellschaftslehre, Arbeitslehre Einführung von Englisch als Unterrichtsfach in der Stundentafel der Schule für Lernhilfe Informations- und kommunikationstechnische Grundbildung 26 Weiterentwicklung zur Ganztagsschule mit Gliederung des Unterrichtstages in Blöcke, wobei die ersten beiden Blöcke Zeit für den Unterricht in den Kulturtechniken bieten räumliche Nähe der kooperierenden Klassen ausreichende Anzahl von Differenzierungsräumen Fachräume (Naturwissenschaften, Arbeitslehre, Hauswirtschaft, etc.) An der Evaluation dieses Bereiches wird zur Zeit gearbeitet (Schuljahr 2007/08) 3.2.7 Vorbereitung auf das Leben und Arbeiten nach der Schule Die Vorbereitung auf die zukünftige Lebens- und Arbeitswelt findet schwerpunktmäßig in der Haupt- bzw. Werkstufe ab Klasse H1 statt. Im Unterrichtsfach „Arbeitslehre“, stufenbezogenen Projekten sowie im Rahmen zweier Betriebspraktika während der letzten zwei Schulbesuchsjahre (s. Erlass Hess. Kultusminister v. 08.11.1996) setzen sich die Schülerinnen und Schüler zunehmend intensiver mit der Realität der Arbeitswelt auseinander. Ziel ist die Erlangung größtmöglicher Selbstständigkeit - zunächst im Unterricht - und eine spätere berufliche Eingliederung im Rahmen der individuellen Möglichkeiten (Lernfelder: Selbstständigkeit, Kommunikation, Mobilität, Essen und Trinken, An- und Auskleiden, Körperhygiene und Toilettengang, Kulturtechniken, Haushaltsführung und Wohnen, Berufswahlorientierung, Lebensgestaltung ohne Erwerbsarbeit, Freizeitgestaltung, Beziehungsgestaltung, Organisation von Hilfen und Umgang mit existenziellen und existenzbedrohenden Lebenssituationen). Um den Schülerinnen und Schülern vielseitige Möglichkeiten des sozialen Lernens zu bieten, werden in der Hauptstufe „größere Lerngruppen“ gebildet. In der Regel arbeiten praktisch bildbare Schülerinnen und Schüler in eigenen Lerngruppen. Schülerinnen und Schüler mit Lernhilfebedarf und Regelschülerinnen und -schüler werden gemeinsam unterrichtet. Geeignete Unterrichtsprojekte können klassenübergreifend durchgeführt werden (Lernpartnerschaften). Praktisch bildbare Schülerinnen und Schüler unserer Schule benötigen lebenspraktisch orientierte Lerninhalte und damit ein anderes Lernangebot als leistungsstärkere Schülerinnen und Schüler (LH/HS). Insgesamt benötigt die inhomogene Schülerschaft der Viktor-Frankl-Schule eine noch individuellere Vorbereitung als bisher, auch bei der Durchführung von Betriebspraktika. Diese sollten je nach Belastbarkeit der Schülerin/des Schülers variabel gestaltet werden können (stundenweise, tageweise, ein – bis dreiwöchig, schuljahresbegleitend). Bei vielen Schülerinnen und Schülern besteht hinsichtlich der Erprobung ihrer kommunikativen oder anderen Fähigkeiten der Bedarf eines erheblich ausgeweiteten Zeitrahmens. Die Inanspruchnahme der Schulzeitverlängerung bietet eine geeignete Möglichkeit, um bei Bedarf mehr Praktika in flexibler Gestaltung durchzuführen. Die Chancen einer beruflichen Eingliederung von Menschen mit komplexen Behinderungen während einer angespannten Lage des ersten Arbeitsmarktes sind gering. Dem Auffinden oder Schaffen von Praktikums- und Nischenarbeitsplätzen kommt daher besondere Bedeutung zu. Zudem muss eine realistische Sicht die Frage nach einem Leben ohne Arbeitsplatz berücksichtigen. 27 Die Förderung von Eigeninitiative und kommunikativen Fähigkeiten im Rahmen von Unterrichtsprojekten wird angesichts dieser Problematik umso wichtiger. Therapeutische Angebote helfen die Möglichkeiten eigenständiger Lebensbewältigung abzuklären. Um die Schülerinnen und Schüler auf ihre zukünftige Lebens- und Arbeitswelt vorzubereiten müssen sie und ihre Sorgeberechtigten rechtzeitig besondere Informations- und Beratungsabgebote über und von außerschulischen Institutionen erhalten. Dazu zählen: Agentur für Arbeit, berufsbegleitende Dienste, Beratungsstellen der Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Hauptfürsorgestelle, Versorgungsamt, örtliche Betriebe, Werkstatt für behinderte Menschen, Berufsbildungswerke, weiterführende Schulen, Freizeiteinrichtungen, Angebote der Kirchen, Verbände und Selbsthilfegruppen, unterschiedliche Wohnmöglichkeiten. Die Kooperation mit anderen Institutionen umfasst zurzeit: Kontakte zur örtlichen Arbeitsagentur Kontakte zu regionalen Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) Eruieren alternativer Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung Kontakte zu weiterführenden Bildungseinrichtungen Regionale und überregionale Wohnheime mit WfbM oder Lebensgemeinschaften 3.2.8 Ganztagsschule Die Viktor-Frankl-Schule bietet Nachmittagsangebote für die Schülerinnen und Schüler der Mittel- und Hauptstufe an bis zu drei Tagen (bis 15.00 Uhr). Ganztagsunterricht bietet Schülerinnen und Schülern mit einer Körperbehinderung die Chance, entsprechend ihren Möglichkeiten und ihrem Tempo gemeinsam zu lernen sowie ihre Freizeit zu gestalten und soziale Kontakte aufzubauen. Die entzerrten Unterrichtszeiten ermöglichen Pflicht-, Förder- und Wahlangebote im Rahmen der Stundentafel der verschiedenen Schulformen. In den Schultag sind pädagogische, therapeutische und pflegerische Maßnahmen eingebettet. Ein warmes Mittagessen wird täglich angeboten. Die Einbeziehung außerschulischer Angebote (Jugendmusikschule, Kunstprojekte, Sportvereine usw.) sowie die Öffnung zum Stadtteil (Zusammenarbeit mit benachbarten Horten) sind vorgesehen. Grundsätzlich ist die Teilnahme am Ganztagsunterricht verpflichtend. Das ausführliches Konzept für den gebundenen Ganztagsbetrieb wird kontinuierlich weiter entwickelt. Folgende Punkte finden dabei Berücksichtigung: Organisation des Tagesablaufs und zeitliche Rhythmisierung Hausaufgaben Nachmittagsunterricht als Pflichtunterricht vs. Wahlangebote Mittagessen und Mittagspausengestaltung Therapeutische Angebote im Nachmittagsunterricht 28 3.2.9 Personalentwicklung An der Viktor-Frankl-Schule arbeiten zurzeit Förderschullehrer/-innen, Fachlehrer/ -innen, Sozialpädagogen/-innen, Erzieher/-innen bzw. Heilpädagogen/-innen, Physiotherapeuten/-innen, Ergotherapeuten/-innen, Logopädinnen, ausgebildete Pflegekräfte und Assistenzkräfte. In der Viktor-Frankl-Schule besteht zusätzlich und ergänzend der Bedarf an weiteren Fach- und Assistenzkräften. Therapeutisches Angebot: Das therapeutische Angebot wurde in den letzten drei Jahren dem Bedarf angepasst. Unterstützte Kommunikation: Um die Versorgung mit Kommunikationshilfen und unterstützenden Maßnahmen bei Kommunikationseinschränkungen zeitnah und umfassend zu gewährleisten, sind entsprechende Stunden bei der Personalzuweisung dringend erforderlich. Medizinische Förderpflege: Mit der Weiterentwicklung des Ganztagsangebots muss die Erweiterung des Angebots einhergehen. Fachlehrerinnen und Fachlehrer: Um die Unterrichtsanforderungen nach den Rahmenplänen der Schule für Lernhilfe und der Regelschule erfüllen zu können, müssen die entsprechenden Fachlehrerinnen und Fachlehrer eingestellt werden. Freiwilliges Soziales Jahr: Die Viktor-Frankl-Schule ist als Einsatzort für FSJ-Kräfte inzwischen etabliert. Hauswirtschaftspersonal: Die Entwicklung zur Ganztagsschule erfordert den Ausbau des Mittagessenangebotes. Eine Köchin/ein Koch und weiteres hauswirtschaftliches Personal müssen eingestellt werden. Technischer Assistent/ Technische Assistentin: Aufgrund der speziellen Erfordernisse einer Schule für Körperbehinderte (Hilfsmittel, Technik etc.) ist der Erhalt einer solchen Stelle unabdingbar. Schulsozialarbeit: Die Einrichtung einer Stelle für Schulsozialarbeit an der ViktorFrankl-Schule ist dringend erforderlich. Aufgabengebiete liegen in: Beratung und Unterstützung von Eltern in allen Fragen der Koordination zwischen Schule, Ämtern und Institutionen für Behinderte Unterstützung in Fragen der Familien- und Behindertenhilfe Unterstützung bei der Berufsfindung und Zukunftsplanung Organisation schulbegleitender Maßnahmen Unterstützung bei der Hilfsmittelversorgung Unterstützung der Lehrkräfte bei der Elternarbeit Hilfe bei der Vernetzung von allen Personen und Institutionen, die mit dem Schüler/der Schülerin zu tun haben Psychotherapeutisches Angebot: Schülerinnen und Schüler die Probleme mit der Bewältigung ihres Schicksals, dem Elternhaus und/oder in der Schule haben, sollten die Möglichkeit zu professioneller Hilfe erhalten. 29 Konsiliarärztinnen/Konsiliarärzte: Therapeutische Maßnahmen können nur in Absprache mit Fachärztinnen und Fachärzten wie Kinderneurologen/-innen, Kinderorthopäden/-innen und Kínderärzten/-innen durchgeführt werden. Die ViktorFrankl-Schule arbeitet vertrauensvoll und eng mit dem schulärztlichen Dienst und der zugeordneten Kinderärztin zusammen. Es besteht ein hoher Bedarf an neurologischer und orthopädischer Beratung und Begleitung. Deshalb sollten entsprechende Fachärztinnen und Fachärzten konsiliarisch an der Schule tätig sein. Langfristig müssen die für ein Sonderpädagogisches Beratungs- und Förderzentrum erforderlichen zusätzlichen personellen Ressourcen geschaffen werden. 3.2.10 Bauliche Veränderungen Ab dem Schuljahr 2007/08 wurde der Schule aufgrund der räumlichen Enge ein Containergebäude zur Verfügung gestellt, was eine vorübergehende Auslagerung von bis zu drei Klassen ermöglicht. In Zusammenarbeit mit dem Träger der Schule und dem Staatlichen Schulamt entwickelt die Schule zurzeit ein Raumkonzept für die baulichen Maßnahmen zum Um- oder Neubau einer zeitgemäßen Förderschule mit dem Schwerpunkt zur körperlichen und motorischen Entwicklung. Hierbei muss der Status der gebundenen Ganztagsschule und die Weiterentwicklung zum regionalen / überregionalen Beratungs- und Förderzentrum Berücksichtigung finden. 3.3 Langfristige Ziele 3.3.1 Teamarbeit in Anlehnung an das Blockteam-Modell Die Population unserer Schülerschaft hat sich in den vergangenen Jahren deutlich verändert. Insbesondere der Anteil der Kinder und Jugendlichen mit schwerer und mehrfacher Beeinträchtigung wächst seit Jahren kontinuierlich und stellt eine Herausforderung dar, die ein Umdenken in der pädagogischen Arbeit und die Weiterentwicklung der Kompetenzen von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern fordert. Seit 1986 die ersten Kinder mit schwerer und mehrfacher Beeinträchtigung in die Schule aufgenommen wurden, mussten neue Arbeitsorganisationen gefunden werden, um der Einheit von Unterricht, Therapie und Pflege und der Integration der Schülerinnen und Schüler mit schwerer und mehrfacher Beeinträchtigung gerecht zu werden. Eine gemeinsame Blickrichtung und der Wille, sich gemeinsam zu entwickeln, sind dafür ebenso wichtig wie pädagogische Vernunft im Prozess der Integration. Aus diesem Anliegen heraus wurde im Schuljahr 2003/04 erneut der Kontakt zur Schule für Körperbehinderte Karlsbad aufgenommen, um deren Organisationsmodell für die Umsetzung gemeinsamen Unterrichts von schwer mehrfach beeinträchtigten und anderen Schülerinnen und Schülern an der Förderschule als Ausgangsplattform für die eigene Diskussion nutzen zu können. Dieses "Blockteamkonzept" wurde weiterhin am 19.05.2004 auf dem Pädagogischen Tag durch den Konrektor der Karlsbader Schule dem gesamten Kollegium vorgestellt und auf dem Hintergrund der eigenen vergleichbaren Schulproblematik kritisch reflektiert. 30 Im Mai 2004 fasste das Kollegium den Beschluss, die seit 1986 bestehenden separaten Klassen für Schülerinnen und Schüler mit schwerer und mehrfacher Beeinträchtigung aus pädagogischen Gründen aufzulösen mit dem Ziel, die soziale Integration aller Schülerinnen und Schüler in heterogenen Gruppen anzustreben. Das erforderte ein neues inneres Organisationsmodell, welches Individualisierung, Kleingruppenbildung und flexible Unterrichtsstrukturen zur Förderung der heterogenen Schülerschaft beinhaltet und die enge Kooperation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Berufsgruppen erfordert. Seit Beginn des Schuljahres 2004/05 erprobt das Kollegium eine erste Umsetzung der Organisationsformen in Anlehnung an das Blockteammodell. Die Bestandsaufnahme auf der Pädagogischen Konferenz am 07.03.2005 ergab, dass die Erprobung von den zurzeit sieben Teams recht unterschiedlich wahrgenommen und umgesetzt wird. Die Bestandsaufnahme konnte die Hauptkriterien erfassen, die eine Integration der Schülerschaft mit schwerer und mehrfacher Beeinträchtigung in heterogenen Gruppen zurzeit fördern oder erschweren. Das erfolgreiche Arbeiten im Team erfordert: Stabile und ausreichende personelle Gegebenheiten (Kontinuität der Bezugspersonen, klar definierte Zuständigkeiten der Berufsgruppen, Therapieangebote für jedes Team) Ausreichende räumliche Versorgung (Klassenräume und Ausstattung, die der heterogenen Gruppe gerecht werden können, die räumliche Nähe zur Partnerklasse, Differenzierungsräume, Fachräume, Förderpflegeräume) Zusammensetzung der Teams/Klassen nach Kriterien, die sinnvolle Lern- und Sozialgruppen ermöglichen Bereitschaft der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, neue Wege zu erproben sowie konstruktiv und wertschätzend miteinander zu kommunizieren regelmäßige Fortbildungen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Erweiterung der eigenen Förderkompetenz. Auf dem Hintergrund dieser Erfahrung fand am 15.06.2005 der Pädagogische Tag zum Thema „Arbeit im Blockteam – Unterrichtsorganisation im Spannungsfeld vielfältigster Förderbedürfnisse“ statt. Ziel der Auseinandersetzung war die Entwicklung von gemeinsamen Grundsätzen zur Teamarbeit. Darüber hinaus sollte eine konstruktive Kommunikationsform gepflegt werden, die allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Mut macht, sich aktiv am Entwicklungsprozess zu beteiligen. Der Teamarbeit in der Viktor-Frankl-Schule liegen folgende Grundsätze zugrunde: Ziel ist das Wachsen einer positiven Einstellung des Kollegiums zur Teamarbeit. Die Verbesserung der Teamfähigkeit des Einzelnen und die Bereitschaft, mit Anderen neue Wege zu erproben und zu kommunizieren wird angestrebt. In der Regel arbeiten zwei Klassenteams in Anlehnung an das BlockteamModell zusammen. Dieses „Blockteam“ setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Berufsgruppen Pädagogik, medizinische Pflege und Therapie zusammen. Je nach Bedarf ergänzen Assistenzkräfte das Team. Organisationsgrundlage bildet der mit der Schulleitung erstellte Rahmenplan für das jeweils neue Schuljahr, in den die Vorgaben der Stundentafeln sowie der individuelle Bedarf der einzelnen Klassen einfließen. 31 Jedes in Anlehnung an das Blockteammodell zusammenarbeitende Team entscheidet und plant verantwortlich, welcher Unterricht bzw. welche Fördermaßnahme in welcher Organisationsform stattfindet. Die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer tragen bei der Koordination der Planung eine besondere Verantwortung. Grundlage eines jeden „Blockteam-Plans“, in dessen Raster beide Klassenpläne deutlich identifiziert werden können, ist eine intensive und umfassende Diskussion und Erörterung der Lernvoraussetzungen und Lernbedürfnisse jeder einzelnen Schülerin/jedes einzelnen Schülers. Ein gemeinsames Raum- und Personalkonzept muss erarbeitet/abgestimmt werden, um eine möglichst „gerechte“ Verteilung zu gewährleisten. Die Klassenzusammensetzung soll berücksichtigen, dass die bestmögliche Förderung aller Schülerinnen und Schüler gewährleistet wird; die soziale Integration aller Schülerinnen und Schüler berücksichtigt wird nach dem Grundsatz „So viel Gemeinsamkeit wie möglich, so viel Fürsich-sein wie nötig“. Im Hinblick auf die große Bandbreite von Behinderungen und die damit verbundenen weit auseinander tretenden Bedürfnisse und Erfordernisse vom minimal cerebral geschädigten bis hin zum schwerstbehinderten Kind muss die Integration von Unterricht, Therapie und Pflege nach dem Blockteam-Modell im Alltag behutsam erprobt und entwickelt werden, damit der Schulalltag halten kann, was die Theorie fordert und verspricht. Ein für die Schule geeignetes Konzept muss noch erprobt und erarbeitet werden. 3.3.2 Sonderpädagogisches Beratungs- und Förderzentrum Ein langfristiges Ziel liegt in der Weiterentwicklung der Viktor-Frankl-Schule zum überregionalen Beratungs- und Förderzentrum (BFZ). Beratungs- und Förderzentren haben den Auftrag, Maßnahmen der Prävention durchzuführen und für die Minderung von Beeinträchtigungen in der allgemeinen Schule zu sorgen. Ziel ist es insbesondere, Hilfen zur Selbsthilfe zu geben. In enger Zusammenarbeit mit anderen Schulen, den Erziehungsberechtigten, dem schulärztlichen und schulpsychologischen Dienst, den Erziehungsberatungsstellen, den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, den sozialen und therapeutischen Diensten sowie den Frühförderstellen und vorschulischen Einrichtungen werden vom BFZ vorbeugende Maßnahmen und Fördermaßnahmen geplant und eingeleitet. Die Schwerpunkte der Beratung und Förderung liegen in den Bereichen Motorik, Wahrnehmung, Hilfsmittelversorgung und Selbstständigkeit. Eine ganzheitliche Sichtweise erfordert zudem die Einbindung der Bereiche kognitive, soziale und emotionale Entwicklung. Im Rahmen einer verstärkten Zusammenarbeit mit allgemeinen Schulen, Förderschulen sowie anderen Einrichtungen und Diensten können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schule beratend und diagnostisch tätig werden, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen anbieten sowie unterrichtsbegleitende ambulante Maßnahmen planen und durchführen. 32 Die Beratung richtet sich an: Schulträger (z.B. Schulentwicklungsplan/bauliche Maßnahmen) Vorschulische Einrichtungen Lehrerinnen- und Lehrer (im Hinblick auf methodisch-didaktische Aspekte) Pädagogenteams im Gemeinsamen Unterricht Erziehungsberechtigte (z.B. bei der Wahl des Förderortes) Betroffene Schülerinnen und Schüler Erziehungsberechtigte/Jugendliche bei der Wahl nachschulischer Einrichtungen Berufsschulbereich Zu den Beratungsschwerpunkten zählen: (a) Beratung der Lehrkräfte/Klassenteams in Fragen zum Gemeinsamen Unterricht mittels Feststellung der besonderen Fördermaßnahmen bei der Lehr- und Lernmittelversorgung bezüglich Handreichungen zur erleichterten Teilnahme am Unterricht bei der Schaffung von Arbeitsbereichen mit stark integrierenden Momenten bezüglich therapeutischer Aspekte im Unterricht (z.B. Psychomotorik) bezüglich personeller Hilfen durch Eingliederungshelfer nach §§ 39, 40 BSHG bezüglich Fördermaßnahmen im Bereich der Unterstützten Kommunikation (b) Beratung der Erziehungsberechtigten, Schülerinnen und Schüler Informationen über Beschulungsmöglichkeiten Schullaufbahnberatung Unterstützung bei der Hilfsmittelbeschaffung Aufzeigen von Therapiemöglichkeiten Vermittlung von Fördereinrichtungen Hilfestellung bei der Kontaktaufnahme zu Ämtern und Behörden Aspekte der ambulanten Förderung: Voraussetzung ist eine erfolgreiche Beratung Anleitung zu bzw. Durchführung von besonderen Fördermaßnahmen Kooperation mit allen am Erziehungsprozess beteiligten Personen Prozessbegleitende Förderdiagnostik Gemeinsame Erstellung eines Förderplanes für ambulanten, teilintegrativen und integrativen Förderunterricht Gemeinsame Planung, Durchführung und Evaluation des Unterrichts Unterstützung bei der Beschaffung und Bereitstellung von Hilfsmitteln 4. Schwerpunkte der Schulweiterentwicklung und der Evaluation Seit dem Schuljahr 2006/07 arbeitet eine aus allen Berufsgruppen zusammengesetzte Evaluationsgruppe kontinuierlich an der Schulweiterentwicklung. Dabei stehen die Bereiche „Eltern und Schule“, „Umsetzung der Stundentafel für die Schule für Lernhilfe“ und „Bauliche Veränderungen“ zunächst im Vordergrund. 33