Liebe Leserin

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Liebe Leserin,
lieber Leser,
mehr als 160 Sicherheitsgesetze wurden in den vergangenen
zwölf Jahren verschärft. Jede dieser Gesetzesänderungen
bedeutete eine Einschränkung von Grundrechten. Der Raum, in
dem sich Bürgerinnen und Bürger ohne staatliche Überwachung
frei bewegen können, wird immer kleiner. Bislang blieb von
staatlichen Maßnahmen verschont, wer den Sicherheitsbehörden
keinen Anlass zu einem Eingriff gab. Heute gilt jeder als
verdächtig und wird vom Staat beobachtet, ausspioniert,
belauscht. Es ist nicht absehbar, wann Union und SPD genug
Schnüffelgesetze beschlossen haben. Der aktuellste Coup aus
dem Innenministerium ist die Online-Durchsuchung. Der Staat
will die Computer der Bürgerinnen und Bürger ausspähen. Ein
ungeheuerliches Vorhaben, das DIE LINKE ablehnt. Die
Gründe dafür erläutern wir mit diesem Faltblatt.
Ihr Jan Korte
Online-Durchsuchung: Was ist das?
Die Online-Durchsuchung ist eine verdeckte
Fahndungsmethode. Behörden nehmen mit einem Trojaner
Zugriff auf IT-Systeme, also zum Beispiel auf Computer oder
Handys. Der Trojaner sammelt Daten und überträgt sie
unbemerkt über das Internet an Behörden wie das BKA. Mit
einem Trojaner ist es zudem möglich, den Computer
fernzusteuern, also zum Beispiel das Mikrofon oder die
Webcam zu aktivieren. Der Trojaner kann auf unterschiedliche
Art auf einen PC gelangen. So schlug das Innenministerium vor,
gefälschte Behörden-E-Mails zu verschicken, die den Computer
infizieren. Eine andere Möglichkeit ist, dass verdeckte Ermittler
in die Wohnung einbrechen und den Trojaner direkt auf dem
Computer installieren.
Tricks und Lügen
Sowohl die rot-grüne Bundesregierung als auch die Große
Koalition haben mit allen möglichen Tricks versucht, ihre Pläne
zur Online-Durchsuchung zu verheimlichen. Schon im Jahr
2005 ließ der Staatssekretär von Otto Schily eine
Dienstanweisung ändern, sodass dem Verfassungsschutz die
Anwendung der Online-Durchsuchung ermöglicht wurde.
Dennoch antwortete die Bundesregierung auf eine Kleine
Anfrage der LINKEN (Drucksache 16/3973), dass OnlineDurchsuchungen nicht stattfänden. Inzwischen sind mindestens
drei Anordnungen bekannt. Wie oft die Geheimdienste die
Online-Durchsuchung angewandt haben, ist wegen der
Geheimhaltung nicht zu ermitteln.
Öffentliche Kritik an der Online-Durchsuchung gab es erstmals
während der Haushaltsberatungen im Jahr 2006, als DIE LINKE
wegen einer kryptischen Formulierung im „Programm zur
Stärkung der Inneren Sicherheit“ stutzig wurde und nachhakte.
Damals vertrat die Bundesregierung die Auffassung, dass eine
Online-Durchsuchung nichts anderes sei als eine ganz normale
Hausdurchsuchung. Kein Problem also? Nur drei Monate später
weigerte sich ein Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof,
eine Online-Durchsuchung anzuordnen, weil sie tief in die
Rechte des Betroffenen eingreife und durch Recht und Gesetz
nicht gedeckt sei. Erst seither fordert die Bundesregierung eine
Rechtsgrundlage für dieses umstrittene Instrument.
Tiefer Grundrechtseingriff
Niemand bestreitet mehr, dass die Online-Durchsuchung ein
tiefer Eingriff in die Grundrechte ist. Der Computer ist ein
ausgelagertes Gehirn, in dem sich intimste Informationen aus
allen Lebensbereichen wie Tagebücher, Steuererklärungen,
Briefe oder E-Mails befinden. Zwar kann auch eine normale
Hausdurchsuchung mit Beschlagnahme der Festplatte solche
Informationen zu Tage fördern. Der Unterschied ist jedoch, dass
die Online-Durchsuchung, anders als eine Hausdurchsuchung,
eine verdeckte Maßnahme ist, die der Betroffene nicht bemerkt
und die viele Monate dauern kann. Der verfassungsgerichtlich
festgelegte Schutz des Kernbereichs des Privaten kann so nicht
gewährleistet werden.
Ein nutzloses Instrument
DIE LINKE fragte die Bundesregierung in oben genannter
Kleinen Anfrage, welchen zusätzlichen Erkenntnisgewinn sich
die Behörden von der Online-Durchsuchung erhoffen. Antwort:
„Im Zuge von Online-Durchsuchungen können regelmäßig
dieselben Erkenntnisse gewonnen werden, wie durch ‚offene’
Durchsuchungen und die Auswertung sichergestellter
Computerdateien“. Vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass
die Online-Durchsuchung kein verhältnismäßiges Mittel ist.
Wenn mit einer normalen Hausdurchsuchung das gleiche
Resultat erzielt werden kann, dann ist auf die OnlineDurchsuchung zu verzichten, weil sie einen wesentlich tieferen
Eingriff in die Grundrechte darstellt.
Kriminaltechniker bezweifeln, dass mit Online-Durchsuchungen
überhaupt gerichtsfeste Beweise erhoben werden können, weil
die Ergebnisse nicht reproduzierbar und manipulationssicher
sind.
Die Große Koalition beteuert, dass eine Online-Durchsuchung
nur in Frage kommt, wenn erhebliche Straftaten zu befürchten
und zugleich ausreichend Anhaltspunkte gegeben sind. Wenn
ein Verdacht aber schon so weit fortgeschritten ist, können die
Behörden nach der Strafprozessordnung observieren, Telefone
überwachen oder die Wohnung durchsuchen. Diese Instrumente
stehen schon heute zur Verfügung und sind wesentlich „sanfter“
als die Online-Durchsuchung.
Alternativen zu Big Brother
In den vergangenen zehn Jahren wurden allein bei den
Landespolizeien 10.000 Stellen abgebaut. Es fehlt an alltäglicher
Ausstattung. Viele Polizisten berichten, dass sie ihre
Schutzwesten selbst kaufen oder private Handys benutzen
müssen. In manchem Flächenland fehlt es an Geld für Benzin,
um ausreichend Streife zu fahren. Sicherheitsleistungen wurden
privatisiert. So arbeiten an Flughäfen Sicherheitsdienste für
einen Stundenlohn um fünf Euro, was zu eklatanten
Sicherheitsmängeln führt, wie Studien zeigten.
Die Innenpolitiker der Großen Koalition entpuppen sich als
Sicherheitspopulisten, denn sie fordern Sicherheit, kürzen aber
dort, wo Polizistinnen und Polizisten ganz praktisch für
Sicherheit sorgen könnten. Stattdessen werden teure
Technikprojekte vorangetrieben, die dafür sorgen, dass den
Polizeien das Geld für ordentliche Arbeit fehlt. Allein der
gescheiterte Videoüberwachungsversuch am Mainzer
Hauptbahnhof hat eine sechsstellige Summe verbrannt, die
woanders fehlt.
DIE LINKE will eine Abkehr von dieser Politik, die nichts
nützt, aber die Grundrechte gefährdet. Statt Technik wollen wir
Menschen einsetzen, um für Sicherheit zu sorgen. Dass das
funktioniert, haben die Ermittlungen zu den verhinderten
Attentaten gezeigt. Der Erfolg geht nicht auf das Konto
technischer Aufrüstung, sondern ist das Ergebnis von
konventioneller Polizeiarbeit.
Nicht zuletzt muss es darum gehen, die Ursachen von
Terrorismus zu bekämpfen. Sei es durch eine auf zivile
Konfliktlösung ausgelegte Außenpolitik oder eine wirkungsvolle
Integrationspolitik.
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