Das Parlament Das Parlament wird vom Volk gewählt (freie

Werbung
Das Parlament
Das Parlament wird vom Volk gewählt (freie, geheime Wahlen). Die Wahlen sollen alle vier
Jahre statt finden (April-Mai). Ausnahme: vorzeitige Auflösung oder Selbstauflösung des
Parlamentes. Die Abgeordneten des Parlamentes genießen parlamentarische Immunität
(Schutz vor Strafverfolgung, jedoch nicht vor zivilrechtlichen Ansprüchen): die Abgeordneten
sollen frei handeln, entscheiden (z.B. abstimmen) und ihre Meinung äußern können. Die
Immunität kann aber in begründeten Fällen vom Parlament aufgehoben werden (sehr selten,
nur mit Zweidrittelmehrheit).
Das Parlament „verabschiedet“ (= beschließt) neue Gesetze oder ändert schon vorhandene.
Vorschläge für neue Gesetze („Gesetzentwürfe“) macht normalerweise die Regierung. Mit
dieser Arbeit will man die Institutionen (Einrichtungen) und den gesetzlichen Rahmen des
demokratischen Rechtsstaates und der Marktwirtschaft ausgestalten.
Für eine Verfassungsänderung und andere besonders wichtige Beschlüsse (z.B. Zustimmung
zum Vertrag über den Beitritt Ungarns zur EU) braucht man eine Zweidrittelmehrheit im
Parlament. Für normale Gesetze reicht die einfache Mehrheit.
Weitere Aufgaben:
 bestätigt den Staatshaushalt
 entscheidet über das Programm der Regierung
 muss wichtigen internationalen Verträgen zustimmen (Verträge „ratifizieren“)
 kann den nationalen Notstand ausrufen
 entscheidet über den Einsatz ungarischer Soldaten im Ausland (Zweidrittelmehrheit
der anwesenden Parlamentsabgeordneten notwendig)
 entscheidet über Kriegserklärung bzw. Friedensschluss
 wählt den Präsidenten der Republik, den Ministerpräsidenten, die Mitglieder des
Verfassungsgerichts und die Parlamentarischen Ombudsleute, den Präsidenten und
die Vizepräsidenten des Staatlichen Rechnungshofes sowie den Präsidenten des
Obersten Gerichts und den Generalstaatsanwalt
Das ungarische Parlament tagt kontinuierlich (laufend), es gibt zwei ordentliche Sitzungsperioden, die Frühlings- und die Herbstperiode.
Das Parlament kontrolliert die Arbeit der Regierung und Ministerien durch Fragen, Interpellationen und Parlamentsausschüsse.
Selbständige Kontrollorgane des Parlaments sind:
 der Staatliche Rechnungshof (seit 1990; kontrolliert den Staatshaushalt, Notwendigkeit
und Zweckmäßigkeit der Ausgaben, Kreditaufnahme und kontrolliert die Verwaltung des
staatlichen Vermögens)
 die Ombudsmänner (seit 1995):
o
o
Parlamentarischer Ombudsmann für die staatsbürgerlichen Rechte
Parlamentarischer Ombudsmann für die Rechte der nationalen und ethnischen Minderheiten
Amtsträger des Parlaments sind der Präsident, die Vizepräsidenten und die Schriftführer.
Der Hausausschuss ist ein wichtiges Organ des Parlaments. Die Mitglieder sind der
Vorsitzende, die stellvertretenden Vorsitzenden und die Fraktionsvorsitzenden. Die ständigen
Ausschüsse werden auf der konstituierenden Sitzung (= erste Sitzung nach der Wahl)
aufgestellt.
Die Parlamentarier sind zunächst ihren Wählern und ihrem Gewissen verantwortlich; in der
Praxis erwartet man aber meist, dass sie – zumindest bei wichtigen Fragen – im Sinne ihrer
Partei stimmen. (Dies gilt natürlich nicht für die parteilosen Abgeordneten. Diese sind aber
meist nur sehr wenige.)
Parlamentswahlen
Alle ungarischen Staatsbürger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, haben das aktive und
das passive Wahlrecht.
aktives Wahlrecht: man darf selbst wählen
passives Wahlrecht: man darf für politische Ämter kandidieren und gewählt werden
Kein Wahlrecht hat, wer
1. unter seine Handlungsfähigkeit beschränkender oder ausschließender Vormundschaft steht;
2. wer unter der Wirkung eines auf die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte lautenden, rechtskräftigen Urteils steht;
3. wer seine Freiheitsstrafe verbüßt;
4. wer unter einer in einem Strafverfahren rechtskräftig angeordneten Zwangsheilbehandlung in einer
Anstalt steht.
Die Wahlen sind frei und geheim (Wahlgeheimnis); es gilt für alle Bürger gleiches Wahlrecht
(jede Stimme zählt gleich).
Das Wahlsystem wurde nach dem deutschen Modell ausgearbeitet, ist aber komplizierter. Es
kombiniert das Prinzip der Mehrheitswahl mit dem Prinzip der Verhältniswahl.
nach dem
Prinzip der Mehrheitswahl
176 Mandate
nach dem
Prinzip der Verhältniswahl
210 Mandate
insgesamt
386 Mandate
Direktwahl von Abgeordneten in den
Wahlkreisen; wer in einem Wahlkreis die
meisten Stimmen hat, gewinnt den Sitz im
Parlament
Anteilsmäßig (d.h. nach der %-Zahl der
Stimmen) werden die Mandate für die
Komitatsliste (max. 152) und die Landesliste
(min. 58) auf die Parteien aufgeteilt
Es finden zwei Wahlgänge statt. Beim ersten Wahlgang hat jeder Wähler zwei Stimmen: mit
der ersten wählt er direkt einen Kandidaten (dieser kann auch parteilos sein!). Die zweite
Stimme gibt er einer Partei.
In den Wahlkreisen, in denen beim ersten Wahlgang kein Kandidat die absolute Mehrheit (>
50%) erreichen konnte, werden zwei Wochen später Stichwahlen durchgeführt. Dazu können
die drei Kandidaten, die die meisten Stimmen erhalten haben (mindestens aber 15%) antreten.
In der Praxis hat man hier aber bereits eine mögliche Regierungsbildung nach der Wahl im
Auge, man schließt Bündnisse ab, so dass meist nur noch zwei Kandidaten gegeneinander
antreten (bei der letzten Wahl z.B. Wahlabsprachen zwischen MSZP und SZDSZ einerseits
und FIDESZ und MDF andererseits).
Das ungarische Parlament hat nur eine Kammer (anders als das Zwei-Kammern-System in
anderen Ländern, wo es beispielsweise Abgeordnetenhaus und Senat oder – in Deutschland –
Bundestag und Bundesrat gibt). Für Parteien gilt eine 5-Prozent-Klausel, d.h. sie müssen
mindestens 5% der abgegebenen Stimmen erhalten, um ins Parlament zu kommen.
Die Mehrheit im Parlament (entweder die stärkste Partei, wenn sie mehr als 50% der Sitze hat
oder eine Koalition, d.h. ein Bündnis von zwei oder mehr Parteien) wählt den Ministerpräsidenten, dieser ernennt sein Minister (Regierungsbildung).
In Ungarn gab es seit den ersten demokratischen Wahlen 1990 stets Koalitionsregierungen:
1990 und 1998 bildeten die bürgerlichen Parteien die Regierung, 1994, 2002 und 2006 die
MSZP und der SZDSZ („linksliberale Koalition“). Seit dem Austritt des SZDSZ aus der
Regierung (30. April 2006) regiert in Ungarn eine Minderheitsregierung (MSZP).
Infos im Internet:
http://hu.wikipedia.org/wiki/Magyar_választási_rendszer
http://www.valasztas.hu
Ergebnis der letzten Parlamentswahlen in Ungarn (9./23. April 2006)
Parteien
FIDESZ - KDNP
MDF
MSZP - SZDSZ
MSZP
SOMOGYÉRT
SZDSZ - A MAGYAR
LIBERÁLIS PÁRT
Összesen
Direktmandate Gebietsliste
(Wahlkreise)
68
69
2
6
98
71
1
Landesliste
Gesamt
27
9
164
11
6
186
1
Prozentuale
Verteilung
der Mandate
42,49%
2,85%
1,55%
48,19%
0,26%
3
176
11
64
18
386
4,66%
100,00%
4
146
17
Quelle: http://www.valasztas.hu/parval2006/hu/09/9_0.html
Parteien in Ungarn
Ungarische Sozialistische Partei (MSZP): sozialdemokratische Partei; gegründet am 7. Oktober 1989.
Fidesz - Ungarischer Bürgerbund (FIDESZ): rechtskonservative Partei, gehört aber im Europaparlament
der Liberalen Fraktion an; gegründet am 30. März 1988.
Bund Freier Demokraten (SZDSZ): liberale Partei; gegründet am 13. November 1988.
Ungarisches Demokratisches Forum (MDF): konservative Partei; gegründet am 27. September 1987
Christlich-Demokratische Volkspartei / KDNP: kleine christlich-konservative Partei, arbeitet sehr eng
mit Fidesz zusammen
Unabhängige Kleinlandwirte-, Landarbeiter- und Bürgerliche Partei (FKGP): konservative Partei,
vertritt besonders die Interessen der Bauern; gegründet am 18. Nov. 1988, nicht mehr im Parlament
Partei der Ungarischen Wahrheit und des Lebens (MIÉP): rechtsradikale Partei, nicht im Parlament
Herunterladen