Ein Gespräch anlässlich der Wahl Die Wahlen für die Räte der

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Ein Gespräch anlässlich der Wahl
Die Wahlen für die Räte der nationalen Minderheiten sind für den 6. Juni dieses Jahres geplant.
Unsere (deutsche) nationale Gemeinschaft hat die Ausübung des Rechts auf die unmittelbare
Wahl seines nationalen Rates verwirklicht. Dies war eine schwierige Aufgabe für unsere
nationale Gemeinschaft wegen ihrer geringen Zahl und Dispergierung. Trotzdem haben wir
dieses Hiderniss erfolgreich überquert und das Recht auf unmittelbare Wahlen ermöglicht.
Wir haben mit Frau Aniko Muskinja-Heinrich, Staatsekräterin im Ministerium für Menschenund Minderheitsrechte in der Regierung der Republik Serbien, gesprochen. Gründe und Themen
des Gesprächs sind die bevorstehenden Wahlen der Räte der nationalen Gemeinschaften in
Serbien.
1. Außer drei nationalen Gemeinschaften haben alle anderen gewählt und das Recht auf
unmittelbare Wahl des nationalen Rats erfüllt. Bitte sagen Sie uns was sind die
qualitativen Unterschiede zwischen indirekter und direkter Wahl?
Für die künftige Arbeit der Räte nationaler Minderheiten ist die Art ihrer Wahl nicht von
Bedeutung. Alle nationalen Räte werden entsprechend dem Gesetz den gleichen Umfang der
Ermächtigungen bzw. die gleichen Rechte und Pflichten haben. Allerdings ist unmittelbare Wahl
des nationalen Rats, wenn die Bürger, Angehörige nationaler Minderheiten, zum Wahlort gehen
und die Namen ihrer Vertreter einkreisen, eine höhere Garantie, dass als Mitglieder der
nationalen Räte die Personen ausgewählt werden, die der Mehrheit der Angehörigen einer
nationalen Minderheiten entsprechen, als das der Fall ist bei der indirekten Wahl ist, wenn die
Mitglieder des nationalen Rats von Wahlmännern gewählt werden, was im Namen der Bürger
erfolgt.
2. Nach der Beurteilung unserer Mitglieder, war die Öffentlichkeit nicht genug über dieses
Gesetz informiert, sowie dessen Bedeutung, aber auch über die Räte der nationalen
Minderheit und deren Bedeutung, der Art der unmittelbaren Wahlen,… Wie sieht Ihre
Meinung darüber aus?
Ich kann mich dieser Beurteilung nicht anschließen. Die Öffentlichkeit war von Anfang an,
schon während der Zusammensetzung des Textes über dieses Gesetz, vertraut und das in Form
elektronischer aber auch gedruckter Medien. Bei der Ausarbeitung des Textes für das Gesetz
waren die Vorsitzenden der nationalen Räte und die Vertreter der nationalen Gemeinschaften,
die keinen nationalen Rat haben, eingeschaltet. Was somit heißt, dass allein der Prozess der
,,Schöpfung” des Gesetzes eine Art Kampagne war. Es wurde viel über den Text des künftigen
Gesetzes gesproche und besonders über die Befugnisse der nationalen Räte, die mit diesem
Gesetz festgelegt werden.
Als das Gesetz in das parlamentarischeVerfahren kam, wurd vor allem darüber gesprochen
welch große Bedeutung es für die Angehörigen nationaler Minderheiten hat und nachdem die
Wahlen ausgeschrieben wurden, wurde das Informieren fortgesetz und es dauert auch heute an.
Außerdem haben die Vertreter des Ministeriums bei allen öffentlichen Auftritten und in den
Medien jede Gelegenheit genutzt, um die Angehörigen nationaler Minderheit aufzurufen sich in
spezielle Wählerlisten einzutragen und zur Wahl zu gehen und auf diese Weise ihren Beitrag für
die Auswahl eines kompetenten Vertreters ihrer nationalen Minderheit zu leisten. Ich betone,
dass sich auf der Webseite des Ministeriums die ganz Zeit detaillierte Anweisungen, Formulare,
vorgeführte Beispiele und Planer befinden und das für die direkten sowie indirekte Wahl.
Ich bin der Meinung, dass das Ministerium neben der intensiven Arbeit, Ausarbeitung und
Verabschiedung des Gesetzes auch viele Bemühungen investiert hat die Öffentlichkeit damit
bekannt zu machen von welcher Bedeutung dieses Gesetz ist, aber auch dessen Inhalt wurde die
Öffentlichkeit vertraut gemacht. Wenn wir von der Anwesenheit eines Themas in den Medien
sprechen ist dies sicherlich nicht von dem Willen oder Wunsch des Ministeriums abhängig,
sondern am meisten von den Angehörigen selbst der nationalen Minderheit und deren Vertretern
in den nationalen Räten, Vereinen und anderen Organisationen, sowie den Medien und deren
Beurteilung oder Interesse ob sie sich mit einem bestimmten Thema beschäftigen werden und in
welchem Ausmaße.
3. Das Eintragen in die speziellen Wählerlisten hat viele Dilemmen und Kontroversen bei
der Wählerschaft der nationalen Gemeinschaften hervorgerufen, besonders bei unserer
nationalen Gemeinschaft, denn dadurch sind zusätzliche Unkosten und ähnliches
entstanden. War es möglich das Eintragen in die speziellen Wählerlisten zu
,,überspringen” und die Bildung der Wählerschaft an den Wahlen selbst zu gestalten,
denn der Wähler würde in die Wählerliste eingetragen werden anhand der Auswahl der
nationalen Minderheit?
Mir ist nicht ganz klar wie sie sich das Gestalten der Wählerschaft an den Wahlen selbst durch
das ,,Überspringen” der Eintragungen vorstellen. Die unmittelbaren Wahlen, die am
demokratischsten sind, setzten das Vorhanden von Wählerlisten voraus und in der Republik
Serbien gibt es keine andere Möglichkeit zur Bildung von Wählerlisten, außer der Eintragung auf
Antragstellung der Angehörigen nationaler Minderheiten. Durch die Eintragung in die
Wählerlisten der Provinz haben die Angehörigen nationaler Minderheiten den Wunsch geäußert,
dass ihr nationaler Rat anhand unmittelbare Wahlen gebildet wird, nämlich dass sie selbst
wählen und gewählt werden.
4. Diese Wahlen werden zum ersten Mal organisiert und deshalb ist es schwierig Prognosen
herzustellen, trotzdem würde ich Sie bitten uns zu sagen, was für eine Wahlbeteiligung
erwarten Sie, wenn wir von der deutschen Gemeinschaft reden?
Es ist nicht leicht Prognosen dieser Art zu machen und ich kann wirklich nicht die Prozentzahl
der Wahlbeteiligung vorhersehen. Da etwa mehr als die Hälfte der Angehörigen der deutschen
Gemeinschaft sich in die speziellen Wählerlisten eingetragen haben, kann man erwarten, dass
diese Zahl sich auch an den Wahlen beteiligen wird. Der jetztige nationale Rat und die
Angehörigen selbst der deutschen Gemeinschaft sind komptenter für Einschätzungen solcher
Art.
5. Wir sind Zeugen, dass mehrere Länder der EU und sogar einige Staaten in unserem
Umkreis in ihren Parlamenten eine bestimmte Zahl von Plätzen für Angehörige
nationaler Gemeinschaften (Minderheiten) sichergestellt haben, die nach einem
bestimmten Verfahren besetzt werden. Glauben Sie dieses Prinzip der Vertretung auch in
unserem Land möglich und empfehlenswert ist?
Unser Staat hat sich anstatt des Modells direkter Vertretung für die Abschaffung der natürlichen
Schwelle für die nationalen Minderheiten entschieden und für die gesetzliche Bestimmung, die
auch die Vertretung der Minderheiten ermöglicht, die nach der Anwendung allgemeiner
Maßnahmen für die Verteilung der Abgeordnetenmandate nicht die 5%-Hürde erreichen würden,
was bedeutet, dass sie nicht genug Stimmen der gesamten Wählerschaft bekommen haben. Nach
der Bestimmung sind Maßnahmen festgelegt, die alle Bürger in das öffentliche und politische
Leben einschalten und die Garantie geben, dass die nationalen Minderheiten in volksvertretenden
und ausführenden Organen auf lokaler, Landes-und Staatsebene vertreten sind.
Fragen:
Antworten:
Stjepan A. Seder
Aniko Muskinja-Heinrich, Staatsekräterin im Ministerium für Menschen-und
Minderheitsrechte
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