Ein Gespräch anlässlich der Wahl Die Wahlen für die Räte der nationalen Minderheiten sind für den 6. Juni dieses Jahres geplant. Unsere (deutsche) nationale Gemeinschaft hat die Ausübung des Rechts auf die unmittelbare Wahl seines nationalen Rates verwirklicht. Dies war eine schwierige Aufgabe für unsere nationale Gemeinschaft wegen ihrer geringen Zahl und Dispergierung. Trotzdem haben wir dieses Hiderniss erfolgreich überquert und das Recht auf unmittelbare Wahlen ermöglicht. Wir haben mit Frau Aniko Muskinja-Heinrich, Staatsekräterin im Ministerium für Menschenund Minderheitsrechte in der Regierung der Republik Serbien, gesprochen. Gründe und Themen des Gesprächs sind die bevorstehenden Wahlen der Räte der nationalen Gemeinschaften in Serbien. 1. Außer drei nationalen Gemeinschaften haben alle anderen gewählt und das Recht auf unmittelbare Wahl des nationalen Rats erfüllt. Bitte sagen Sie uns was sind die qualitativen Unterschiede zwischen indirekter und direkter Wahl? Für die künftige Arbeit der Räte nationaler Minderheiten ist die Art ihrer Wahl nicht von Bedeutung. Alle nationalen Räte werden entsprechend dem Gesetz den gleichen Umfang der Ermächtigungen bzw. die gleichen Rechte und Pflichten haben. Allerdings ist unmittelbare Wahl des nationalen Rats, wenn die Bürger, Angehörige nationaler Minderheiten, zum Wahlort gehen und die Namen ihrer Vertreter einkreisen, eine höhere Garantie, dass als Mitglieder der nationalen Räte die Personen ausgewählt werden, die der Mehrheit der Angehörigen einer nationalen Minderheiten entsprechen, als das der Fall ist bei der indirekten Wahl ist, wenn die Mitglieder des nationalen Rats von Wahlmännern gewählt werden, was im Namen der Bürger erfolgt. 2. Nach der Beurteilung unserer Mitglieder, war die Öffentlichkeit nicht genug über dieses Gesetz informiert, sowie dessen Bedeutung, aber auch über die Räte der nationalen Minderheit und deren Bedeutung, der Art der unmittelbaren Wahlen,… Wie sieht Ihre Meinung darüber aus? Ich kann mich dieser Beurteilung nicht anschließen. Die Öffentlichkeit war von Anfang an, schon während der Zusammensetzung des Textes über dieses Gesetz, vertraut und das in Form elektronischer aber auch gedruckter Medien. Bei der Ausarbeitung des Textes für das Gesetz waren die Vorsitzenden der nationalen Räte und die Vertreter der nationalen Gemeinschaften, die keinen nationalen Rat haben, eingeschaltet. Was somit heißt, dass allein der Prozess der ,,Schöpfung” des Gesetzes eine Art Kampagne war. Es wurde viel über den Text des künftigen Gesetzes gesproche und besonders über die Befugnisse der nationalen Räte, die mit diesem Gesetz festgelegt werden. Als das Gesetz in das parlamentarischeVerfahren kam, wurd vor allem darüber gesprochen welch große Bedeutung es für die Angehörigen nationaler Minderheiten hat und nachdem die Wahlen ausgeschrieben wurden, wurde das Informieren fortgesetz und es dauert auch heute an. Außerdem haben die Vertreter des Ministeriums bei allen öffentlichen Auftritten und in den Medien jede Gelegenheit genutzt, um die Angehörigen nationaler Minderheit aufzurufen sich in spezielle Wählerlisten einzutragen und zur Wahl zu gehen und auf diese Weise ihren Beitrag für die Auswahl eines kompetenten Vertreters ihrer nationalen Minderheit zu leisten. Ich betone, dass sich auf der Webseite des Ministeriums die ganz Zeit detaillierte Anweisungen, Formulare, vorgeführte Beispiele und Planer befinden und das für die direkten sowie indirekte Wahl. Ich bin der Meinung, dass das Ministerium neben der intensiven Arbeit, Ausarbeitung und Verabschiedung des Gesetzes auch viele Bemühungen investiert hat die Öffentlichkeit damit bekannt zu machen von welcher Bedeutung dieses Gesetz ist, aber auch dessen Inhalt wurde die Öffentlichkeit vertraut gemacht. Wenn wir von der Anwesenheit eines Themas in den Medien sprechen ist dies sicherlich nicht von dem Willen oder Wunsch des Ministeriums abhängig, sondern am meisten von den Angehörigen selbst der nationalen Minderheit und deren Vertretern in den nationalen Räten, Vereinen und anderen Organisationen, sowie den Medien und deren Beurteilung oder Interesse ob sie sich mit einem bestimmten Thema beschäftigen werden und in welchem Ausmaße. 3. Das Eintragen in die speziellen Wählerlisten hat viele Dilemmen und Kontroversen bei der Wählerschaft der nationalen Gemeinschaften hervorgerufen, besonders bei unserer nationalen Gemeinschaft, denn dadurch sind zusätzliche Unkosten und ähnliches entstanden. War es möglich das Eintragen in die speziellen Wählerlisten zu ,,überspringen” und die Bildung der Wählerschaft an den Wahlen selbst zu gestalten, denn der Wähler würde in die Wählerliste eingetragen werden anhand der Auswahl der nationalen Minderheit? Mir ist nicht ganz klar wie sie sich das Gestalten der Wählerschaft an den Wahlen selbst durch das ,,Überspringen” der Eintragungen vorstellen. Die unmittelbaren Wahlen, die am demokratischsten sind, setzten das Vorhanden von Wählerlisten voraus und in der Republik Serbien gibt es keine andere Möglichkeit zur Bildung von Wählerlisten, außer der Eintragung auf Antragstellung der Angehörigen nationaler Minderheiten. Durch die Eintragung in die Wählerlisten der Provinz haben die Angehörigen nationaler Minderheiten den Wunsch geäußert, dass ihr nationaler Rat anhand unmittelbare Wahlen gebildet wird, nämlich dass sie selbst wählen und gewählt werden. 4. Diese Wahlen werden zum ersten Mal organisiert und deshalb ist es schwierig Prognosen herzustellen, trotzdem würde ich Sie bitten uns zu sagen, was für eine Wahlbeteiligung erwarten Sie, wenn wir von der deutschen Gemeinschaft reden? Es ist nicht leicht Prognosen dieser Art zu machen und ich kann wirklich nicht die Prozentzahl der Wahlbeteiligung vorhersehen. Da etwa mehr als die Hälfte der Angehörigen der deutschen Gemeinschaft sich in die speziellen Wählerlisten eingetragen haben, kann man erwarten, dass diese Zahl sich auch an den Wahlen beteiligen wird. Der jetztige nationale Rat und die Angehörigen selbst der deutschen Gemeinschaft sind komptenter für Einschätzungen solcher Art. 5. Wir sind Zeugen, dass mehrere Länder der EU und sogar einige Staaten in unserem Umkreis in ihren Parlamenten eine bestimmte Zahl von Plätzen für Angehörige nationaler Gemeinschaften (Minderheiten) sichergestellt haben, die nach einem bestimmten Verfahren besetzt werden. Glauben Sie dieses Prinzip der Vertretung auch in unserem Land möglich und empfehlenswert ist? Unser Staat hat sich anstatt des Modells direkter Vertretung für die Abschaffung der natürlichen Schwelle für die nationalen Minderheiten entschieden und für die gesetzliche Bestimmung, die auch die Vertretung der Minderheiten ermöglicht, die nach der Anwendung allgemeiner Maßnahmen für die Verteilung der Abgeordnetenmandate nicht die 5%-Hürde erreichen würden, was bedeutet, dass sie nicht genug Stimmen der gesamten Wählerschaft bekommen haben. Nach der Bestimmung sind Maßnahmen festgelegt, die alle Bürger in das öffentliche und politische Leben einschalten und die Garantie geben, dass die nationalen Minderheiten in volksvertretenden und ausführenden Organen auf lokaler, Landes-und Staatsebene vertreten sind. Fragen: Antworten: Stjepan A. Seder Aniko Muskinja-Heinrich, Staatsekräterin im Ministerium für Menschen-und Minderheitsrechte