Neue Methode für die Wahl des Rates der nationalen Minderheit Das Gesetz über die Räte der nationalen Minderheiten bringt eine ganze Reihe von Neuigkeiten, wenn wir über das Leben der nationalen Gemeinschaften in Serbien sprechen. Neben den schon im ,,alten” Gesetz festgelegten Befugnissen der Räte der nationalen Minderheiten im Bereich der Kultur, Bildung, Unterrichtung und dem amtlichen Gebrauch von Sprache und Schrift ist ein neues Verfahren für die Wahl der Räte der nationalen Minderheiten, deren Finanzierung und andere Fragen die von Bedeutung sind für die Arbeit nationalen Räte vorgesehen. Die nationalen Räte werden nach den Bestimmungen des Gesetzes notwendigerweise darüber konsultiert und es wird ihre Meinung gefordert in vielen Fragen, besonders was die Vorschulinstitutionen, aber auch die Grundschul-und Sekundarbildung betrifft wenn die Gründer die Republik, die Autonome Provinz oder eine Einheit der Ortsverwaltung ist, in der die Bildungs-und Erziehungsarbeit in der Sprache der nationalen Minderheit ausgeführt wird oder wenn die Sprache und Kultur der nationalen Minderheit als Schulfach unterrichtet wird. Der Rat der nationalen Minderheit ist nach diesem Gesetz berechtigt Vorschläge dem Parlament, der Regierung und anderen staatlichen Institutionen sowie speziellen Organisationen für Vorschläge, Initiativen und Meinungen, über die Fragen innerhalb der eigenen Befugnisse zu geben. In bestimmten Fällen ist das Parlament und die Regierung verpflichtet nach der Meinung des Rates der nationalen Minderheit zu fragen. Die zuständige Behörde hat die Pflicht die Vorschläge und Meinungen, die vom nationalen Rat der Minderheit vorgelegt wurden in Betracht zu ziehen und zu diesen Stellung zu nehmen. Die Räte der nationalen Minderheiten haben die Vollmacht, entsprechend dem Gesetz, für die Zusammenarbeit mit internationalen und regionalen Organisationen, mit staatlichen Behörden, Organisationen und Institutionen im Herkunftsland, sowie den nationalen Räten und ähnlichen Organen der nationalen Minderheiten in anderen Ländern. Die bevollmächtigten Vertreter des nationalen Rates der Minderheit nehmen an Verhandlungen oder Konsultationen teil anlässlich der Verhandlungen über den Beschluss bilateraler Vereinbarung mit dem Herkunftsland, in dem Teil der sich unmittelbar auf die Rechte der nationalen Minderheit bezieht. Die Vertreter der nationalen Räte nehmen an der Arbeit gemischter, interstaatlichen Institutionen teil, dessen Aufgabe es ist die Umsetzung der bilateralen interstaatlichen Vereinbarungen über den Schutz der Rechte einer bestimmten nationalen Minderheit zu beaufsichtigen. Das alles sind Neuigkeiten die wesentlich zur Verbesserung der Lage nationaler Minderheiten beitragen werden, aber auch der Festigung der Beziehung unseres Staates mit den Herkunftsländern der nationalen Minderheiten, die in Serbien leben. Außerdem darf man nicht die Tatsache außer Acht lassen, dass alle Herkunftsländer der nationalen Minderheiten, die in Serbien leben, Mitgliedstaaten der EU sind. Dies ist besonders bedeutend, wenn wir von der bevorstehenden Mitgliedschaft unseres Staates in die EU sprechen. Die nationalen Minderheiten können die Brücke sein, die einen schnelleren und sicheren Weg für die Migliedschaft unseres Staates in die EU schaffen kann. Dies ist eine Rolle, die auch uns zugeteilt wurde, einer der nationalen Minderheiten in Serbien, und wir müssen diese Rolle so spielen wie es unsere Vorfahren getan haben, als sie sich in die Öde der panonischen Tiefebene angesiedelt haben. Es bestehen keine Zweifel daran, dass unser Herkunftsland die Bemühungen Serbiens unterstützen wird, sowie unsere Anstrengungen, die darauf gerichtet sind dieses Ziel zu verwirklichen. Besonders bedeutend ist die neue Methode für die Wahl des Rates nationaler Minderheit. Neben der schon bestehenden Wahlart des Rates nationaler Minderheit hat das Gesetz, als Neuerung, die unmittelbare Wahlart auf Grund der aktiven und passiven Wahlrechte festgelegt. Das Wahlrecht ist eine moderne, zivilisatorische Errungenschaft und es ist eine viel demokratischere Wahlform im Gegensatz zu einem Listenvorschlag. Der Wähler nämlich wählt an der direkten Wahl und somit gibt er die Stimme seinem persönlichem Kanditaten. Beim Listenvorschlag gibt der Wähler seine Stimme einem Kanditaten, dem er damit die Vollmacht erteilt in seinem Namen zu wählen und auf diese Weise ein Mitglied des Rates auszuwählen. Unsere nationale Gemeinschaft hat die „erste Stufe“ erfolgreich übersprungen, denn wir haben das Recht auf die unmittelbare Wahl des Rates sichergestellt. Es steht uns noch bevor, dass wir an dem festgesetzten Wahltermin am 6. Juni unsere Aktivität bestätigen und unsere Vertreter wählen, die in unserem Namen ihre Pflicht im Rat der nationalen Minderheit erfüllen werden. Bis dahin erwarten uns zahlreiche Aktivitäten für die Vorbereitung der Wahl. Die Wähler müssen animiert und “bewegt” werden, es muss ein Antrag gestellt werden und eine Genehmigung erlaubt werden für das Sammeln der Unterschriften zur Unterstützung der Wahlliste, es muss die notwendige Wählerzahl für die Unterstützung der Wahlliste sichergestellt werden, jeder Kandidat muss eine Bestätigung über den Wohnsitz verschaffen und einreichen und sich über die Annahme der Kandidatur und änlichem äußern. Nach all diesen Aktivitäten steht den Wählern unserer nationalen Gemeinschaft bevor, dass sie am 6. Juni zur Wahl gehen und nach der persönlichen Meinung ihre Stimme einer der Listen geben (falls mehrere vorligen). Danach ist die Arbeit erledigt und das, was folgt ist die Zusammensetzung: die Wahl des Vorsitzenden, Vize-Vorsitzendem und die Arbeitsinstitutionen des Parlaments. Wir hoffen, dass unsere Wähler, aber auch die ausgewählten Mitglieder des ,,neuen” Rates der nationalen Minderheit die ,,Prüfung bestehen” und diese Aufgabe rechtzeitig und erfolgreich erledigen werden. Stjepan A. Seder