Ein Wort des Chefredakteurs Das Wahlrecht, wenn wir von der Alten Welt sprechen, besteht seit mehreren Millenien, aber mit der heutigen Bedeutung und dem Wert, sowie der Art und Weise der Durchführung, existiert es erst einige Jahrzehnte. Heute ist das Wahlrecht allgemein und gleich. Das allgemeine Wahlrecht war zuerst ,,allgemein“ nur für bestimmte höhre Schichten, nämlich für die Bourgeoisie, erst später kam es stufenweise zur Verbreitung dieses Rechts auch auf die anderen Schichten. Das allgemeine Wahlrecht war zuerst durch bestimmte Einschränkungen gekennzeichnet: Eigentum, Bildung und Geschlecht waren gewisse Beschränkungen. Der wichtigste Zensus wurde druch das Eigentum bestimmt. Das heißt, dass nur Bürger mit einem bestimmten Vermögen das Recht zu wählen hatten. Der Eigentumszensus wurde erstmals in Frankreicht 1848 abgeschafft und danach in England im Jahre 1884, da er zuvor einige Male verringert wurde. Der zweite Zensus war der Bildungszensus, und solange er bestand hat er das Wahlrecht nur den Angehörigen der Bourgeoisie zugesichert. Dennoch am längsten hat der Geschlechterzensus angedauert, der nur den Männern das Recht zu wählen gab. Dieses Recht war den Frauen vorbehalten. Zuerst haben die skandinavischen Länder am Anfang des zwanzigsten Jahrhundert diesen Zensus abgeschafft und in der Schweiz, einer der ältesten Demokratien, blieb dieser Zensus fast bis zum Ende des zwanzigsten Jahrhundert wirkungskräftig. Das besondere Wahlrecht, das Wahlrecht der nationalen Minderheiten, ist eine demokratische Errungenschaft der neueren Zeit und ihre Anwendung findet sie in allen demokratischen Staaten, in denen eine bedeutende Zahl nationaler Minderheiten leben. Heute leben in Serbien eine große Zahl der Angehörigen nationaler Minderheiten und sie machen etwa 40% der gesamten Bevölkerungszahl aus. Deshalb ist in Serbien ein besonderes Wahlrecht durch das Gesetz für den Schutz der Rechte und Freiheiten der nationalen Minderheiten im Februar 2002 eingeführt worden. Dieses Gesetz hatte zahlreiche Mängel und löste nicht die Lebensproblematik der nationalen Minderheiten auf die optimalste Art und aus diesem Grunde wurde 2009 das Gesetz über die Räte der nationalen Minderheiten in Kraft gesetzt. Dieses Gesetz hat die effektvollen Lösungen aus dem alten übernommen und zudem bietet es noch neue Möglichkeiten und stellt eine Reihe neuer Rechte für die nationalen Minderheiten dar, die durch die nationlen Räte verwirklicht werden können. Eines der Rechte, dass durch das neue Gesetz festgelegt wurde, ist das Recht auf unmittelbare Wahlen für die Angehörigen nationaler Minderheiten, was die Wahl des nationalen Rates betrifft. Dieses Recht ist allgemein und gleich für alle Angehörigen nationaler Minderheiten. Sie können es nach ihrem Wunsch gebrauchen: sie entscheiden ob sie wählen möchten oder nicht, und wenn ja dann entscheiden sie ebenfalls selbst für wen sie stimmen. Weil vorher nicht die nötigen demografischen und soziologischen Forschungen durchgeführt wurden, hat das Gesetz nicht die Wahlmöglichkeit nach dem Mehrheitssystem vorgesehen, sondern ausschließlich nach dem proportionalen, aber dieses System kann nicht die qualitätvollsten Rezultate bieten. Und das ist vielleicht der größte Nachteil des neuen Gesetzes. Selbstverständlich bleibt abzuwarten, wie die Awendung des Gesetzes aussehen wird, ob alles gut durchdacht und definiert ist und im Falle mancher ,,Fehltritte” besteht die Möglichkeit der nachträglichen ,,Verbesserung”. Wie es momentan aussieht, wird keine einheitliche Liste für die Wahl unseres Rates zusammengestellt werden, auf der sich die Namen der besten Vertreter unserer nationalen Geimanschaft befinden würden, den größten Enthusiasten und Leuten, die den höhsten Beitrag zu unserer Kultur geleistet haben und immer noch leisten und das sind diejenigen, die die Probleme unserer Gemeinschaft verstehen, aber auch diejenigen die zum gegenseitigem Dialog, aber auch zum Dialog mit staatlichen Institutionen und ähnlichem bereit sind. Der Grund dafür ist Ausschließlickeit, Unkooperativität, Eitelkeit und Demagogie bei einer gewissen Zahl der Angehörigen unserer nationalen Gemeinschaft, aber auch dem Verhalten des nationalen Rates, der nicht die nötige Aufmerksamkeit dieser Frage gewidmet hat. Die Last der ,,Schuld“ wegen einer solchen Lage tragen unter anderem auch die Vorsitzenden der Vereine, die den Ton angeben und zu den Aktivitäten beitragen. Deshalb sind diese Wahlen belastet mit einigen Vorgängen, die bei allgemeinen Wahlen angewendet werden, wie zum Beispiel die Vorwahlkampagne bei der für die eigenen Werte Reklame gemacht wird und die Werte der potenziellen Kandidaten erniedrigt werden, außerdem werden potenzielle Gleichgesinnte animiert und es werden Vorwahlvereinbarungen über Koalitionen getroffen, sowie ,,Vereinbarungen”, die eine nicht prinzipielle Koalition und Verteilung der Mandate und ähnlichem verstehen. Für die wahre, prinzipielle Vorwahlkampagne haben die Vereine, als Träger dieser Aktivität, nicht genug oder gar keine Mittel (vor allem Geld), so dass die Pretenden auf die Auswahl in den nationalen Rat, bzw. die Zusammenstellung der Wahlliste, die über diese Mittel verfügen, einen erheblich Vorteil im Vergleich zu den anderen potenziellen Antragsstellern der Wahlliste haben. Sie haben die Möglichkeit jede Gegend zu besuchen, in der die Angehörigen unserer nationalen Gemeinschaft leben, sie können mit eine großen Zahl unserer Landsleute reden und ihnen Benefits anbieten damit sie die Wahlliste unterstützen und ähnliches. Deshalb ist der nationale Rat, der als Folge solcher Vorwahlkampagnen, Kompromissen und nicht prinzipiellen Koalitionen gewählt wird, nicht repräsentativ und er wird nicht die wahre Meinung der Wähler abbilden. Die Frage inwiefern ein solcher Rat die Möglichkeit hat seine Arbeit qualitätvoll zu erledigen und dass er von allen gesellschaftlichen Faktoren in unserer nationalen Gemeinschaft akzeptiert wird, sowie von dem Herkunftsland, mit welchem er notwendigerweise in manchen Aktivitäten zusammenarbeiten wird, aber auch die Akzeptanz von anderen politischne Faktoren im Land bleibt offen. Stjepan A. Seder