Vereinbarung

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Spieler - Arbeitsvertrag
Zwischen
der .......... GmbH, ............Straße .., Stadt
gesetzlich vertreten durch Herrn .....................
(im folgenden GmbH genannt)
und
Herrn Mustermann, geb. am ........., Große Musterstr. 1, Musterstadt
(im folgenden Spieler genannt),
wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen:
§1
Grundlagen des Arbeitsverhältnisses
1. Der Spielbetrieb der 1. Basketball-Bundesliga der Herren als höchste Spielklasse des professionell
ausgeübten Basketballsports in Deutschland ist eine Einrichtung der Basketball-Bundesliga GmbH
(BBL GmbH), dessen Gesellschafter die Arbeitsgemeinschaft der 1. Basketballbundesliga e.V.
einerseits und der Deutsche Basketballbund (DBB) andererseits sind.
2. Die GmbH stellt den Spieler nach den Bestimmungen dieses Vertrages als Lizenzspieler im Sinne
des BBL-Lizenzstatuts als Basketballspieler an. Der Spieler ist Arbeitnehmer der GmbH.
3. Die Statuten, Ordnungen und Durchführungsbestimmungen der BBL GmbH und des DBB
(insbesondere Teilnahmerechtsvertrag, BBL Spielordnung, BBL Lizenzstatut, BBL Verfahrens- und
Schiedsgerichtsordnung,
Rechtsordnung,
Strafenkatalog,
Anti-Doping-Bestimmungen,
Bestimmungen Schiedsgerichte, DBB- Vorschriften für die Benutzung von Werbung), die Statuten
und „By-Laws“ der FIBA (incl. der Bestimmungen des offiziellen Regelbuches der FIBA) und die
Satzungen, Statuten und Ordnungen der GmbH und des mit ihr in Zusammenhang stehenden
Vereins, die in ihrer jeweiligen Fassung die allgemein anerkannten Grundsätze des deutschen
Basketballsports darstellen, sind maßgeblich für die vertragsgegenständliche Tätigkeit des Spielers.
Dem Spieler wurde gezeigt, wo sich die Ordner mit sämtlichen, der vorgenannten Statuten,
Ordnungen und Durchführungsbestimmungen befinden, in die er auf Wunsch Einsicht nehmen kann.
4. Der Spieler erkennt die in Absatz 3 aufgezählten Rechtsgrundlagen – insbesondere das BBLLizenstatut, die BBL-Spielordnung, die BBL-Rechtsordnung, die BBL-Schiedsgerichtsordnung und die
hierzu ergangenen Neben- und Durchführungsbestimmungen – in ihrer jeweils gültigen Fassung
ausdrücklich als für ihn verbindlich an und unterwirft sich durch Abschluss eines
Teilnahmerechtsvertrages mit der BBL GmbH diesen Bestimmungen. Er unterwirft sich auch den
Entscheidungen der Organe der BBL GmbH und deren Beauftragten, insbesondere auch
Vereinssanktionen wie Spielsperren und Geldstrafen, soweit sie im Rahmen ihrer Zuständigkeit und
auf der Grundlage dieser Bestimmungen ergehen. Der Spieler unterwirft sich ferner den
Vereinssatzungen.
5. Der Spieler verpflichtet sich, mit der BBL-GmbH einen Teilnahmerechtsvertrag gemäß dem
anliegenden Muster für die Dauer dieses Arbeitsvertrages abzuschließen. Die Bestimmungen dieses
Teilnahmerechtsvertrag sind Teil des vorliegenden Arbeitsvertrages.
6. Der vorliegende Arbeitsvertrag steht unter der auflösenden Bedingung, dass
a) dem Spieler seitens der BBL GmbH eine Teilnahmeberechtigung erteilt wird und keinerlei
Einwände seitens des DBB, der BBL GmbH oder der FIBA erfolgen,
b) dem Spieler- soweit erforderlich – eine Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis erteilt wird,
1
c) keine anderweitigen arbeitsvertraglichen Bindungen des Spielers an einen anderen Arbeitgeber
(Verein) bestehen,
d) der Spieler im Besitz eines gültigen Reisepasses für die Laufzeit dieser Vereinbarung ist,
e) der GmbH seitens der BBL GmbH eine Lizenz zur Teilnahme am Spielbetrieb der ersten
Basketball-Bundesliga der Herren erteilt wird.
f) die Vereinsärzte den Spieler uneingeschränkt spiel- und trainingstauglich erklären und der
Spieler keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen, Vorerkrankungen oder anatomischen
Normvarianten
aufweist, die einer uneingeschränkten Einsatzfähigkeit des Spielers
entgegenstehen. Die nachfolgenden Verletzungen/Einschränkungen sind der GmbH bekannt und
von dieser Regelung ausgenommen:



§2
Pflichten des Spielers
Der Spieler verpflichtet sich, seine ganze Tätigkeit, Kraft und sportliche Leistungsfähigkeit
uneingeschränkt für die GmbH einzusetzen, alles zu tun, um sie zu erhalten und zu steigern und alles zu
unterlassen, was ihm im allgemeinen und im besonderen vor und bei Veranstaltungen der GmbH
abträglich sein könnte.
Gemäß diesen Grundsätzen ist der Spieler insbesondere verpflichtet:
1. sich an Teamregeln (Mannschafts-Strafenkatalog) sowie Anweisungen von den Geschäftsführern,
oder des Trainerstabes zu halten.
2. an allen Spielen und Lehrgängen, am Training – sei es allgemein vorgesehen oder sei es besonders
angeordnet - , an allen Spielerbesprechungen und sonstigen der Spiel- und Wettkampfvorbereitung
dienenden Veranstaltungen teilzunehmen und sich auf alle sportlichen Veranstaltungen der GmbH
gewissenhaft vorzubereiten. Dies gilt auch, wenn ein Mitwirken als Spieler oder Ersatzspieler nicht in
Betracht kommt.
3. entsprechend der Weisung der GmbH an allen, von der BBL durchgeführten Veranstaltungen,
insbesondere dem „All-Star-Game“ inkl. Dunkingcontest und Drei-Punkte-Wettbewerb teilzunehmen.
4. Sportunfälle/-verletzungen
umgehend
dem
von
der
GmbH
benannten
Arzt,
dem
Teamphysiotherapeuten und dem Sportmanager zu melden, um eine entsprechende Unfall- bzw.
Schadensanzeige für das berufsgenossenschaftliche Heilverfahren unverzüglich auszufüllen.
5. an Behandlungen durch die von der GmbH bestimmten Personen zur Aufrechterhaltung und
Verbesserung der Kondition des Spielers wie beispielsweise Massagen und Aufbautraining, sowie an
sämtlichen sportmedizinischen und sporttherapeutischen Maßnahmen wie sportärztlichen
Untersuchungen, Impfungen, Heilverfahren und Vorsorgebehandlungen o.ä. teilzunehmen,
mitzuwirken und pünktlich zu erscheinen. Diesbezüglich stellt der Spieler den jeweils behandelnden
Arzt gegenüber der sportlichen Führung der GmbH von seiner Schweigepflicht insoweit frei, als dass
er befugt ist, die GmbH über die Befundergebnisse zu unterrichten. Die Anamnesedaten verbleiben
beim behandelnden Arzt. Das Recht des Spielers, daneben Ärzte seiner Wahl aufzusuchen, bleibt
hiervon unberührt. Die GmbH ist berechtigt, das Ergebnis der Befunde der Öffentlichkeit mitzuteilen.
6. an allen Darstellungen des Vereins, der GmbH, oder der Spieler zum Zweck der Öffentlichkeitsarbeit
des Vereins, oder der GmbH, oder der Werbung, insbesondere in Presse, Hörfunk und Fernsehen,
sowie bei öffentlichen Anlässen, Ehrungen, Veranstaltungen, Autogrammstunden o.ä. teilzunehmen
und daran mitzuwirken. Hierzu gehört auch ein Mitwirken in der Nachwuchsarbeit des Vereins oder
der GmbH und ihrer Kooperationspartner und/oder in Schul-AG’s etc. und/oder sonstigen
Maßnahmen des Vereins oder der GmbH, die unmittelbar oder mittelbar zu einer Popularisierung des
Basketballs in Deutschland beitragen sollen. Schließlich gehört hierzu auch die Teilnahme an Meet
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and Greets, Sponsorentreffen, Veranstaltungen der Europäischen Ligen etc., wenn und soweit die
GmbH dies anordnet.
7. sich an Reisen im In- und Ausland, für die die GmbH auch das zu benutzende Verkehrsmittel
bestimmt, zu beteiligen.
8. die von der GmbH vorgeschriebene Bekleidung bei Training, Spielen, Reisen, Öffentlichkeitsarbeit
und sonstigen Vereinsveranstaltungen zu tragen. Andere als von der GmbH genehmigte Werbung
des Spielers an und auf der Kleidung für Firmen, Einrichtungen, Erzeugnissen oder Leistungen sowie
jede Werbung für Konkurrenzerzeugnisse der von der GmbH bereitgestellten Kleidung ist unzulässig.
9. keine Nebentätigkeiten einschließlich eigener Werbemaßnahmen durchzuführen, es sei denn, die
GmbH hat vorher ihre Zustimmung erteilt, Die Einwilligung ist zu erteilen, wenn berechtigte Belange
der GmbH, des Vereins oder der Sponsoren der GmbH/des Vereins nicht entgegenstehen
10. die sportliche Fairneß gegenüber allen am Spiel- und Trainingsbetrieb beteiligten Personen
einzuhalten, insbesondere die durch die Schiedsrichter eines Spiels getroffenen Entscheidungen
unwidersprochen hinzunehmen.
11. alle für die Dauer des Vertrages von der GmbH zur Verfügung gestellten einheitlichen Bekleidungsund Ausrüstungsgegenstände pfleglich zu behandeln und bei Beendigung des Vertragsverhältnisses
der GmbH zurückzugeben.
12. sich in der Öffentlichkeit so zu verhalten, daß das Ansehen des Vereins, der GmbH und ihrer
Kooperationspartner, der Sponsoren, der BBL-GmbH und des DBB allgemein nicht beeinträchtigt
wird, sondern vielmehr nachhaltig positiv gefördert wird. Äußerungen in der Öffentlichkeit,
insbesondere Interviews für Fernsehen, Hörfunk und Presse bzgl. des Vereins oder der GmbH
bedürfen der vorherigen Zustimmung der GmbH. Äußerungen gegenüber außenstehenden Personen
über innere Angelegenheiten des Vereins oder der GmbH, insbesondere über den Spiel- und
Trainingsbetrieb sind strengstens zu unterlassen.
13. keine Wetten auf Spiele der Basketball-Bundesliga oder anderen Wettbewerben, an denen die GmbH
teilnimmt, selbst zu tätigen oder durch Dritte tätigen zu lassen oder Vorteile anzunehmen, sich oder
einem Dritten versprechen oder gewähren zu lassen, um den Spielausgang zu beeinflussen.
14. die aktuellen Dopingverbote gemäß den Statuten und Ordnungen der BBL-GmbH, des DBB sowie
der FIBA zu beachten und jeden Konsum von Dopingmitteln oder illegalen Drogen zu unterlassen.
Die aktuelle Dopingliste ist als Anlage diesem Vertrag beigefügt. Die jeweils aktuelle Dopingliste ist
ferner unter www.wada-ama.org jederzeit einsehbar.
15. Absolutes Stillschweigen über die Inhalte dieses Vertrages zu wahren. Dies gilt auch für die Zeit nach
Beendigung des Vertrages.
16. Erfolgreich an einem Deutschkurs teilzunehmen und sich nach besten Kräften zu bemühen, die
deutsche Sprache zu erlernen und zu sprechen. Dies gilt insbesondere in der Kommunikation mit
Medienvertretern und Fans.
17. Bis zum Abschluß sämtlicher nationaler und internationaler Pflichtspiele folgende Tätigkeiten zu
unterlassen:
Wintersport, Kampfsportarten, Boxen, Ringen, Freiluftturniere, Motorradfahren, Autorennen, Rugby,
Fallschirmspringen, Bungeejumping, Paragliding, sowie hier nicht genannte Sportarten, die ein
ebensolches Verletzungspotential aufweisen.
§3
Persönlichkeitsrechte im Arbeitsverhältnis
1. Der Spieler überträgt der GmbH die Verwertung seiner Persönlichkeitsrechte, soweit sein
Arbeitsverhältnis als Lizenzspieler berührt wird und erklärt, diese Rechte keinem Dritten übertragen
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zu haben oder zu übertragen. Die Übertragung der Verwertungsrechte bezieht sich auch auf den
Bereich aller gegenwärtigen und künftigen Medien und Einrichtungen, einschließlich der
Multimediaanwendungen (Internet, Online-Dienste, Spiele, WAP-Technologie, SMS o.ä.) und umfasst
sämtliche gegenwärtigen und künftigen Kommunikationskanäle. Dies gilt insbesondere für die von
der GmbH veranlaßte oder gestattete Verbreitung von Bildnissen des Spielers als Mannschafts- oder
Einzelaufnahmen in jeder Abbildungsform, insbesondere auch hinsichtlich der Verbreitung solcher
Bildnisse in Form von Spielszenen und/oder ganzer Spiele der Lizenzligamannschaft, um somit die
durch öffentlich- und/oder privatrechtliche Fernsehanstalten und/oder andere audiovisuelle Medien
erforderlichen Nutzungen zu ermöglichen und sie der BBL-GmbH, dem DBB und der FIBA zur
Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen einzuräumen. Dies kann für sämtliche denkbaren
Zwecke (z.B. Promotion, Werbung, PR-Arbeit, Lobby-Arbeit etc.) erfolgen.
2. Der Spieler gestattet der GmbH exklusiv und ohne Einschränkungen, seinen Namen, seine Initialen,
seine Autogrammunterschrift im Originalschriftzug oder als Faksimile oder in gedruckter Form,
Stimme, Video oder Filmdarstellung, Fotografien, Bild, Bildnisse und bildliche Darstellungen im
Zusammenhang mit seinem Arbeitsverhältnis als Lizenzligaspieler in jedem Medium (Printmedien,
Fernsehen, Radio, Spielen, CD-Rom, Internet, o.ä.) und/oder zur Wiedergabe auf von der GmbH
beschafften Merchandising-, Souvenir- und Verkaufsartikeln –. auch in Verbindung mit Werbung
Dritter – zu nutzen. Dies kann für sämtliche denkbaren Zwecke (z.B. Promotion, Werbung, PR-Arbeit,
Lobby-Arbeit etc.) erfolgen.
3. Die aus diesen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und Werbung erzielten Erlöse stehen
ausschließlich der GmbH zu, soweit nicht in diesem Vertrag ausdrücklich Abweichendes geregelt ist.
Die Parteien stimmen darin überein, dass eventuelle Ansprüche des Spielers aus der Übertragung
und Verwertung der in § 3 aufgeführten Rechte mit der Vergütung nach § 5 dieses Vertrages
mitabgegolten sind.
4. Die Ausschöpfung anderer Verdienstmöglichkeiten und sonstiger Nebentätigkeiten ist dem Spieler
nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der GmbH gestattet. Die Zustimmung kann nur
verweigert werden, wenn das Arbeitsverhältnis unmittelbar betroffen und/oder beeinträchtigt wird.
Eine einmal gegebene Zustimmung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden.
Für jeden Auftritt in einem öffentlichen Medium (Radio, TV, Zeitung, Internet etc.) bedarf es der
ausdrücklichen Zustimmung der GmbH.
5. Der Spieler gestattet der GmbH, die Nutzung bzw. wirtschaftliche und kommunikative Verwertung der
vorstehenden Rechte einzeln oder insgesamt an die BBL-GmbH und/oder Dritte zum Zwecke der
Gesamt- und/oder Einzelvermarktung zu übertragen.
§4
Einsatz und Tätigkeit des Spielers, Vertragsstrafen
1. Einsatz und Tätigkeit des Spielers ergeben sich insbesondere aus dem Spielplan, den vom Trainer
angeordneten Trainingszeiten, die bei einzelnen Spielern unterschiedlich ausfallen können, aus der
Teilnahme an den Play-offs, an nationalen und internationalen Wettbewerben, aus mit anderen
Vereinen vereinbarten Spielen, aus den in diesem Vertrag vereinbarten Verpflichtungen gegenüber
den Sponsoren und aus sonstigen Veranstaltungen der GmbH oder des Vereins. Eine feste
Arbeitszeit ist nicht vereinbart. Sie ergibt sich aus dem vereinbarten Einsatz des Spielers. Für die
Belange des Spielers ist vorbehaltlich anderer Nachricht auf Seiten des Vereins verantwortlich: Der
Manager ..., der Sportmanager ... und der Geschäftsführer ... .
2. Der Spieler hat den Weisungen aller von der GmbH dazu eingesetzten Personen - insbesondere des
Trainers - vor allem hinsichtlich seiner Teilnahme oder Nichtteilnahme an Spielen, Training,
Spielvorbereitung, Behandlungen sowie aller sonstigen Vereinsveranstaltungen zuverlässig,
unverzüglich und ohne Abweichungen Folge zu leisten.
4
3.
Ruht die Spielerlaubnis des Spielers aus Gründen, die dieser zu vertreten hat, oder ist der Spieler
aus Gründen, die dieser schuldhaft zu vertreten hat, nicht für den Verein einsetzbar, so hat der
Verein die Möglichkeit, die Vergütung des Spielers zeitanteilig zu kürzen. Gleiches gilt, wenn der
Spieler schuldhaft einem Training, einem Spiel oder einem offiziellen Mannschafts-/Vereinstermin
fern bleibt.
4.
Der Spieler unterwirft sich der Vereinsstrafgewalt der GmbH, des Vereins und der BBL-GmbH,
sowie der des DBB und der FIBA. Strafgelder, die die GmbH, der Verein, die BBL-GmbH, der DBB
oder die FIBA festsetzen, und auf schuldhaftes Verhalten des Spielers zurückzuführen sind, sind
vom Spieler zu tragen. Die GmbH ist berechtigt, die Strafgelder mit dem Gehalt des Spielers zu
verrechnen, wenn und soweit sie für den Spieler das Strafgeld gezahlt hat.
5.
Soweit ein interner Strafenkatalog der GmbH, des Vereins und/oder der Mannschaft besteht,
unterwirft sich der Spieler diesem in der jeweils gültigen Fassung. Der zum Zeitpunkt gültige
Strafenkatalog ist diesem Vertrag als Anlage beigeheftet und wird Bestandteil dieses Vertrages.
6.
Für schuldhafte Verstöße gegen die Hauptpflichten dieses Vertrages, insbesondere für das
schuldhafte Fernbleiben von einem Training, einem Spiel oder einem offiziellen Mannschafts/Vereinstermin, unterwirft sich der Spieler einer Vertragsstrafe, die für jeden Fall der
Zuwiderhandlung maximal ein Monatsgehalt beträgt. Schadensersatzansprüche der GmbH wegen
schuldhafter Vertragsverletzung durch den Spieler sind dadurch nicht ausgeschlossen.
§5
Vergütung
1. Der Spieler erhält für die Spielzeit (Saison) 200x / 200x (0x.0x.200x - xx.xx.200x) in der 1. Bundesliga
ein Gehalt von
€ ...........,.. EURO brutto
das in monatlichen Raten von € ........,.. EURO brutto bezahlt wird. Alle Zahlungen sind fällig am Ende
des Monats. Alle Zahlungen werden in Euro geleistet auf der Basis des am 15. des jeweiligen Monats
gültigen Wechselkurses. Alle Zahlungen erfolgen auf ein Konto des Spielers in Deutschland; falls
notwendig, ist die GmbH dem Spieler bei der Kontoeröffnung behilflich.
1.000,00 € der letzten zur Zahlung fälligen Gehaltszahlung werden als Kaution zurückgehalten, um
eventuelle Forderungen der GmbH im Zusammenhang mit Wohnung und PKW zu befriedigen.
Sobald PKW und Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand zurückgegeben sind, sind die
1.000,00 € unverzüglich auszukehren.
Das Gehalt, Sachbezüge und Geldwerte Vorteile sind Bruttobezüge.
2. Neben dem Entgelt und den weiteren Leistungen erhält der Spieler Zuschläge für tatsächlich
geleistete Tätigkeit:
a) bei Nachtarbeit i.H.v. 25%
b) bei Nachtarbeit von 00.00 – 04.00 Uhr i.H.v. 40%
c) an Sonntagen in der Zeit von 00.00 und 24.00 Uhr i.H.v. 50%
d) an gesetzlichen Feiertagen und an Silvester nach 14.00 Uhr i.H.v. 125%
5
e) an Heiligabend nach 14.00 Uhr und an den beiden Weihnachtsfeiertagen sowie am 1. Mai von
00.00 bis 24.00 Uhr i.H.v. 150%
des entsprechenden Bruttostundenlohnes. Der der Berechnung zugrundezulegende
Bruttostundenlohn ist gemäß § 3b Absatz 2 Satz 1 EStG auf maximal 50,-- Euro je Stunde
begrenzt.
Bei den in Absatz 2 enthaltenen Zuschlägen handelt es sich derzeit gemäß § 3b EStG um steuerfreie
Zuschläge. Die Vereinbarung von Zuschlägen bedeutet nach dem Willen der Parteien keine
Nettolohnzusage
3. Der Spieler verpflichtet sich, der GmbH die erste Lohnsteuerkarte zur Verfügung zu stellen (für Ledige
Klasse 1, für Verheiratete Klasse 3). Steuerkarten der Lohnsteuerklasse 4, 5 und 6 werden von der
GmbH nicht akzeptiert. Bei Nichtvorlage einer Steuerkarte mit der geforderten Steuerklasse ist die GmbH
gesetzlich verpflichtet, die Lohnsteuer nach Steuerklasse 6 zu berechnen. Die höheren
Lohnsteuerabzüge als bei Klasse 1 (ledig) oder Klasse 3 (verheiratet) oder bei Wechsel während des
Vertrages in eine ungünstigere Lohnsteuerklasse, sind vom Spieler zu tragen. So der Spieler verheiratet
ist, hat er der GmbH die Heiratsurkunde im Original oder beglaubigter Kopie vorzulegen. So der Spieler
Kinder hat, hat er der GmbH die Geburtsurkunde im Original oder beglaubigter Kopie für jedes Kind
vorzulegen.
4. Die GmbH stellt dem Spieler für die Laufzeit des Vertrages ein Fahrzeug zur freien persönlichen
Nutzung zur Verfügung. Dies gilt nur, soweit der Spieler nachweist, für die gesamte Vertragslaufzeit im
Besitz einer entsprechenden in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Fahrerlaubnis zu sein.
Näheres regelt eine gesonderte Nutzungs- und Überlassungsvereinbarung zwischen den Parteien. Sollte
der Spieler vorsätzlich oder grob fahrlässig einen Unfall verursachen, so haftet er für den am Fahrzeug
entstandenen Schaden. Der Schadensbetrag kann durch die GmbH vom Gehalt des Spielers in diesem
Falle einbehalten werden. Bei fahrlässiger Verursachung eines Verkehrsunfalls trägt der Spieler die von
der Versicherung geltend gemachte Selbstbeteiligung in Höhe von 500,00 €, die vom nächsten Gehalt
des Spielers einbehalten werden. Die Zurverfügungstellung dieses Fahrzeugs bedeutet einen geldwerten
Vorteil von ... € pro Monat.
5. Der Spieler erhält für die Laufzeit dieser Vereinbarung Hin- und Rückflugtickets ........................... im
Rahmen der doppelten Haushaltsführung.
6. Über diese Leistungen der GmbH hinaus haben die Parteien vereinbart, dass der Spieler weitere
geldwerte Vorteile, nämlich die nachstehend aufgeführten erhält:
Diese haben einen Gesamtwert von ... € brutto. Damit belaufen sich Gehalt und die weiteren Leistungen
auf einen Gesamtbetrag von ... € brutto.
7. Die Parteien haben darüber hinaus die Zahlung von Bonusleistungen-Gratifikationen für das Erreichen
bestimmter sportlicher Ziele vereinbart. Diese Gratifikationen werden nur fällig, wenn der Spieler bei
mindestens ... % der Spiele eingesetzt wurde. Die Gratifikationen sind wie nachfolgend beschrieben
festgelegt:
8. Zusätzliche Leistungen nach Abs. 6 und 7 stehen unter dem Vorbehalt des Widerrufs unter den
nachgenannten Voraussetzungen:
 Keine Eigenkapitalrendite von 2% über der Umlaufrendite öffentlicher Anleihen
 Negatives bilanzielles Jahresergebnis der GmbH,
 Jahresgewinn der GmbH nach Zinsen und Steuer unter ..... Euro,
 Nichterreichen der Play-offs und/oder von mindestens Tabellenplatz x,
6

Dopingverstößen,


Kündigung oder Auslaufen von Verträgen mit den Sponsoren ...., ...., ....,
Anhaltende Erfolglosigkeit der Mannschaft (5 Spiele in Folge verloren, Tabellenplatz schlechter
als Platz x).
Der Widerruf ist zulässig, wenn die Vergütungsminderung 25% der Gesamtvergütung nicht überschreitet.
9. Über die Regelungen dieses Vertrages hinaus werden keinerlei geldwerte Leistungen an den Spieler
von der GmbH oder mit ihr direkt oder indirekt verbundenen Dritten geleistet. Beide Parteien sind
selbstständig und eigenverantwortlich für die sach- und fristgemäße Leistung von Sozialabgaben,
Steuern, Beiträge etc. pp. verpflichtet, die sich aus den Regelungen dieses Vertrages ergeben. Für die
Abführung von Steuern und Soziallasten gelten die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen.
10. Der Spieler ist vom Verein nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften krankenversichert; dies kann
auch eine private Krankenversicherung sein.
§6
Urlaub
1. Der Spieler hat Anspruch auf Jahresurlaub im gesetzlichen Umfang (z.Zt. 24 Tage). Der Jahresurlaub
ist zusammenhängend nach Ablauf des Spiel- und Trainingsbetriebes in Absprache mit dem
Sportmanager zu nehmen. Ein Anspruch auf Zahlung von Urlaubsgeld besteht nicht.
2. Sollte der Spieler während der laufenden Saison in dringenden Fällen Urlaub und/oder
Trainingsbefreiung benötigen, so ist dies beim Sportmanager oder einer vom Sportmanager
benannten Person zu beantragen.
§7
Ausrüstung und Vereinskleidung
1. Die GmbH stellt dem Spieler die für den Spielbetrieb erforderlichen Ausrüstungsgegenstände zur
Verfügung. Der Spieler hat diese Gegenstände, incl. Schuhe, bei Training, Spiel und allen offiziellen
Veranstaltungen der GmbH oder eines hierzu berechtigten Dritten stets zu tragen.
2. Die GmbH kann dem Spieler zum Zweck der Öffentlichkeitsarbeit weitere Bekleidungsgegenstände
zur Verfügung stellen.
3. Die Ausrüstungs- und Bekleidungsgegenstände bleiben Eigentum der GmbH und sind bei
Beendigung des Vertragsverhältnisses der GmbH zurückzugeben.
4. Dem Spieler ist bekannt, daß die Ausrüstung der GmbH im Rahmen eines Ausrüstungsvertrages zur
Verfügung gestellt wurden. Er hat die diesbezüglichen Anweisungen der GmbH zu beachten.
Verstöße dagegen werden nach Ermessen der GmbH geahndet. Strafen des Ausrüsters, des DBB,
der BBL, der Sponsoren und der FIBA wegen fehlerhafter Kleidung, werden bei schuldhaftem
Verhalten des Spielers direkt an diesen weitergegeben.
5. Zur Erfüllung dieser Vereinbarung ist die GmbH berechtigt, weitere Verpflichtungen mit Dritten,
Firmen, Sponsoren und anderen zu schließen, denen der Spieler beitreten muß. Diese
Vereinbarungen können den Spieler aber nur bis zum Ablauf dieser Vereinbarung verpflichten.
Bedingung ist weiterhin, daß diese Unterverträge dem Spieler zumutbar sein müssen.
§8
Krankheit
1. Verletzt sich der Spieler beim Training oder Spiel, oder wird er an der Erfüllung seiner
Verpflichtungen an dieser Vereinbarung durch Krankheit verhindert, und hat er seine Verletzung oder
7
Verhinderung nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt, hat der Spieler Anspruch auf
Fortzahlung seiner Vergütung nach den gesetzlichen Bestimmungen. Nach Ablauf der gesetzlich
vorgeschriebenen Frist von 6 Wochen erfolgen Zahlungen und Leistungen durch die Krankenkasse
und die Berufsgenossenschaft nach den gesetzlichen Bestimmungen.
2. Der Spieler hat jeden Fall einer Arbeitsunfähigkeit - unabhängig von seiner Dauer - dem
Sportmanager und dem Trainer unverzüglich anzuzeigen und binnen einer Frist von 3 Tagen
unaufgefordert den Nachweis durch Vorlage eines ärztlichen Attests zu erbringen. Dauert die
Arbeitsunfähigkeit länger als 10 Tage, ist die GmbH berechtigt, den Nachweis der Arbeitsunfähigkeit
durch Vorlage eines medizinischen Gutachtens zu verlangen.
3. Wird der Spieler ausnahmsweise und aus wichtigem Grund (z.B. wegen auswärtiger Erkrankung oder
Verletzung) nicht vom Teamarzt selbst behandelt, so gestattet er dem Teamarzt, die diesem
notwendig erscheinende Untersuchung, die Einholung von Auskünften beim behandelnden Arzt und
sonstige dem Teamarzt zweckmäßig erscheinende Rückfragen oder Maßnahmen § 2 Abs. 5 gilt
sinnentsprechend.
§9
Vertragsbeginn und –ende
1. Der Vertrag wird am ...... wirksam.
2. Der Vertrag endet am .......
3. Beide Parteien können ab dem letzten Spieltag bis zum 15. Juni mit einer Frist von 4 Wochen zum
15. oder zum Ende eines Kalendermonats das Arbeitsverhältnis kündigen
4. Das beiderseitige Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die nachfolgend
aufgeführten Pflichtverstöße stellen schwerwiegende Beeinträchtigungen des Arbeitsverhältnisses
dar:
 Jeglicher Verstoß gegen die Dopingbestimmungen,
 Konsum illegaler Drogen,
 Unerlaubte Wetten, Spielabsprachen und Vorteilsannahmen


§ 10
Schlussbestimmungen
1. Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen hat auf die Wirksamkeit im übrigen keinen
Einfluss. Sollte eine einzelne Vertragsklausel unwirksam sein oder werden, gleich aus welchem
Grunde, so soll diejenige Regelung gelten, die die Parteien, hätten sie um die Unwirksamkeit dieser
Klausel gewusst, bei wirtschaftlicher Betrachtung der Situation getroffen hätten.
2. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen, Änderungen und Ergänzungen oder Aufhebungen
dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung der Schriftformvereinbarung selbst.
3. Kündigungen und Abmahnungen bedürfen der Schriftform.
4. Der Vertrag unterliegt deutschem Recht.
5. Hat der Spieler keinen Wohnsitz in Deutschland oder verlegt er seinen Wohnsitz ins Ausland oder
befindet sich dort sein gewöhnlicher Aufenthalt oder ist zum Zeitpunkt der Klageerhebung sein
gewöhnlicher Aufenthaltsort unbekannt, ist der Gerichtsstand der Sitz der GmbH.
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6. Für ausländische Spieler kann auf deren Kosten auf Wunsch eine englische Übersetzung erstellt
werden. Im Zweifel gilt die deutsche Fassung.
Ort, den __________________________
Ort, den __________________________
GmbH
Spieler __________________________
Anlagen:
_______________________
1. Strafenkatalog
2. Dopingliste
3. Antrag auf Erteilung einer Teilnahmeberechtigung für die BBL
4. Antrag auf Erteilung einer Teilnahmeberechtigung für den DBB
5. Englische Übersetzung dieses Vertrages
9
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