Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz unter Berücksichtigung der Bildschirmarbeitsverordnung Bogen Nr. 3.1 Bildschirmarbeitsplätze/Büroarbeitsplätze erstellt durch: erstellt am : Einrichtung : ____________________ Funktion: _____________________ Verantwortlicher Leiter/ Unterschrift : ____________________ erfasste Arbeitsräume : ____________________ 1. Grundsätzliches erfüllt entfällt Ja nein Es werden alle notwendigen Maßnahmen für die gesundheitsgerechte Nutzung von Bildschirmarbeitsplätzen getroffen. Die Mitarbeiter wurden eingewiesen: - in das richtige Anordnen der Einzelgeräte - in das richtige Sitzen - in die Einstellfunktionen des Bürostuhles - in den Umgang mit dem Bildschirmgerät Die am Arbeitsplatz verwendeten Geräte tragen das GS-Zeichen oder sie besitzen mindestens das CE -Kennzeichen Es besteht die Möglichkeit, die Bildschirmarbeit durch Tätigkeitswechsel oder Kurzpausen zu unterbrechen Beschäftigte sind über mögliche Gesundheitsbeeinträchtigungen informiert und kennen Maßnahmen zur Vermeidung Die Fläche je Arbeitsplatz beträgt mindestens 8 m², in Großraumbüros mindestens 12 m² Die freie Bewegungsfläche am Arbeitsplatz beträgt mindestens 1,5 m² Die Verbindungsgänge zum persönlichen Arbeitsplatz sind nicht schmaler als 0,6 m Verbindungsgänge und freie Bewegungsfläche sind frei von Stolperstellen (z.B. durch Kabel) Orts bewegliche elektrische Geräte werden regelmäßig überprüft Es ist ein Notfalltelefon vorhanden / Notfallnummer ist allen bekannt Standorte aller erforderlichen Geräte für den Notfall sind bekannt: Feuerlöscher, Löschdecke Materialien zur Ersten Hilfe / Erste Hilfe Kasten sind vorhanden Es ist ein Ersthelfer benannt/bekannt Notwendige Vorsorgeuntersuchungen werden angeboten bzw. gefordert. Bauliche Mängel der Arbeitsstätten sind zur Zeit nicht vorhanden Bemerkungen: Geltungsbereich :Uni Oldenburg Stand : Juni 2007 1 Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz unter Berücksichtigung der Bildschirmarbeitsverordnung Bogen Nr . 3.1 Bildschirmarbeitsplätze/Büroarbeitsplätze Maßnahmen Augenbelastungen Durch Arbeitsumfeld: Beleuchtung Sonneneinstrahlung Leuchtdichteunterschiede erfüllt Ja nein entfällt Der Bildschirm ist parallel zur Hauptfensterfront angeordnet Der Bildschirm ist parallel und gleichzeitig versetzt zu den Deckenleuchten und nicht unmittelbar darunter angeordnet Fenster mit direkter Sonneneinstrahlung sind mit geeignetem Sonnenschutz ausgestattet (vertikale Lamellen, Rollos, Jalousien) Zur Raumbeleuchtung werden Deckenlangfeldleuchten mit SpiegelRaster- oder Prismenabdeckung verwendet, oder der Raum ist Indirekt mit Deckenflutern ausgeleuchtet. Arbeitsflächen bestehen aus mattem, nicht spiegelndem Material Durch den Bildschirm Der Bildschirm ist dreh- und neigbar Die Zeichen sind beim individuell bevorzugten Sehabstand zum Bildschirm (mindestens 50 cm) gut lesbar. Auch im seitlichen Blickfeld ist kein Bildschirmflimmern zu bemerken (Bildwiederholfrequenz mindestens 73 Hz; 85 Hz sollten angestrebt werden) Der Bildschirm ist strahlungsarm nach Herstellerangabe Die oberste Bildschirmzeile liegt maximal in Augenhöhe Arbeitsmedizinische Beschäftigten, die regelmäßig mehr als 2 Std. täglich ein BildschirmVorsorge gerät benutzen, wird vor Aufnahme ihrer Tätigkeit und ansonsten in regelmäßigen Abständen oder bei Auftreten von Sehbeschwerden am Bildschirm eine Untersuchung beim betriebsärztlichen Dienst angeboten Muskel-Skelett-Belastungen Durch Zwangshaltungen Die Tastatur ist vom Bildschirm getrennt und neigbar Die Arbeitsfläche (5 -10 cm) vor der Tastatur ermöglicht ein Auflegen Tastatur / Maus der Handballen Arbeitstisch Die Tastatur und die sonstigen Eingabemittel sind auf der Arbeitsfläche Beinfreiheit variabel angeordnet Anordnung der Arbeits- Maus und Unterlage befinden sich im kleinen Greifraum (höchstens mittel 30 cm ab Tischvorderkante) Der Vorlagenhalter ist (falls erforderlich) stabil, mindestens geeignet für DIN A4 Der Vorlagenhalter ist frei positionierbar Der Sehabstand zum Vorlagenhalter ist etwa gleich dem Sehabstand zum Bildschirm Die Tischbreite ist der Arbeitsaufgabe angepasst und beträgt mindestens 160 cm Die Tischtiefe ist der Arbeitsaufgabe angepasst und beträgt mindestens 80 cm Die Gesamtfläche bei einer Tischkombination beträgt mindestens 1,28m² Die Tischhöhe beträgt 72 cm bei einem unverstellbaren Tisch oder lässt sich im Bereich von 68 bis 76 cm verstellen Die Beinraumhöhe beträgt mindestens 65 cm Die Beinraumbreite beträgt mindestens 58 cm Die Beinraumtiefe beträgt mindestens 60 cm Ausreichende Beinfreiheit wird nicht durch Tischcontainer eingeschränkt Durch unzureichende Der Arbeitsstuhl besitzt ein 5-Rollen Untergestell mit gebremsten Rollen Sitzmöglichkeit Der Arbeitsstuhl ist höhenverstellbar Der Arbeitsstuhl hat eine gepolsterte Sitzfläche mit Arbeitsstuhl abgerundeter Vorderkante Der Arbeitsstuhl hat eine gepolsterte und verstellbare Rückenlehne mit Unterstützung im Lendenbereich ( Lordosestütze) Dynamisches Sitzen (Haltungswechsel) ist möglich 2 Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz unter Berücksichtigung der Bildschirmarbeitsverordnung Bogen Nr . 3.1 Bildschirmarbeitsplätze/Büroarbeitsplätze Maßnahmen Durch unzureichende Abstimmung zwischen Stuhlhöhe und Arbeitsflächenhöhe erfüllt Ja nein entfällt Unterarm etwa waagerecht, Hände in Tastaturhöhe, der Winkel zwischen Ober- und Unterarm beträgt mindestens 90° Oberschenkel etwa waagerecht, der Winkel zwischen Ober- und Unterschenkel beträgt mindestens 90° Die Füße liegen dabei voll auf dem Fußboden auf (falls nicht, ist eine Fußstütze erforderlich) Die Fußstütze ist, falls erforderlich, vorhanden Eine ganzflächige Fußauflage auf der Fußstütze ist möglich (Fläche mindestens 45 x 35 cm) Durch Bewegungsarmut Der Arbeitsplatz ist so gestaltet, dass Tätigkeiten nicht nur sitzend sondern zwischendurch auch regelmäßig und möglichst längere Zeit stehend oder gehend verrichtet werden können Ein Stehtisch / Stehpult ist vorhanden Zentralnervöse Beanspruchung Geräuschpegel Der Geräuschpegel im Arbeitsbereich ist so, dass eine Beeinträchtigung von Konzentration oder Sprachverständlichkeit vermieden wird (Büro höchstens 55 dB(A)) Gefahrstoffemissionen Laserdrucker sind so aufgestellt, dass deren Abluft nicht direkt in den Arbeitsbereich der Beschäftigten geblasen wird. Der Laserdrucker ist mit einem Ozonfilter ausgestattet Software Raumklima Die Beschäftigten sind im Umgang mit der Software ausreichend geschult Das System gibt Angaben / Hilfen über den jeweiligen Ablauf Die Informationen werden in einem dem Nutzer angepassten Tempo und Format angezeigt Die Informationen werden in Positivdarstellung angeboten (dunkle Zeichen auf hellem Grund) Die Raumtemperatur liegt zwischen 20°C und 26°C Die Luftfeuchtigkeit ist angenehm (40 bis 65%) Der Arbeitsplatz ist zugluftfrei (Luftgeschwindigkeit maximal 0,15 m/s) Sonstige Gefährdungen und eingeleitete Maßnahmen: ____________________________________________________________________________________ ____________________________________________________________________________________ 3