3.1_Bildschirm - Arbeitssicherheit

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Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz unter Berücksichtigung der
Bildschirmarbeitsverordnung
Bogen Nr. 3.1
Bildschirmarbeitsplätze/Büroarbeitsplätze
erstellt durch:
erstellt am
:
Einrichtung : ____________________
Funktion: _____________________
Verantwortlicher Leiter/ Unterschrift : ____________________
erfasste Arbeitsräume
: ____________________
1. Grundsätzliches
erfüllt
entfällt
Ja nein
Es werden alle notwendigen Maßnahmen für die gesundheitsgerechte Nutzung von
Bildschirmarbeitsplätzen getroffen.
Die Mitarbeiter wurden eingewiesen:
- in das richtige Anordnen der Einzelgeräte
- in das richtige Sitzen
- in die Einstellfunktionen des Bürostuhles
- in den Umgang mit dem Bildschirmgerät
Die am Arbeitsplatz verwendeten Geräte tragen das GS-Zeichen oder sie besitzen mindestens
das CE -Kennzeichen
Es besteht die Möglichkeit, die Bildschirmarbeit durch Tätigkeitswechsel oder Kurzpausen
zu unterbrechen
Beschäftigte sind über mögliche Gesundheitsbeeinträchtigungen informiert und kennen
Maßnahmen zur Vermeidung
Die Fläche je Arbeitsplatz beträgt mindestens 8 m², in Großraumbüros mindestens 12 m²
Die freie Bewegungsfläche am Arbeitsplatz beträgt mindestens 1,5 m²
Die Verbindungsgänge zum persönlichen Arbeitsplatz sind nicht schmaler als 0,6 m
Verbindungsgänge und freie Bewegungsfläche sind frei von Stolperstellen (z.B. durch Kabel)
Orts bewegliche elektrische Geräte werden regelmäßig überprüft
Es ist ein Notfalltelefon vorhanden / Notfallnummer ist allen bekannt
Standorte aller erforderlichen Geräte für den Notfall sind bekannt:
Feuerlöscher, Löschdecke
Materialien zur Ersten Hilfe / Erste Hilfe Kasten sind vorhanden
Es ist ein Ersthelfer benannt/bekannt
Notwendige Vorsorgeuntersuchungen werden angeboten bzw. gefordert.
Bauliche Mängel der Arbeitsstätten sind zur Zeit nicht vorhanden
Bemerkungen:
Geltungsbereich :Uni Oldenburg
Stand : Juni 2007
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Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz unter Berücksichtigung der
Bildschirmarbeitsverordnung
Bogen Nr . 3.1
Bildschirmarbeitsplätze/Büroarbeitsplätze
Maßnahmen
Augenbelastungen
Durch Arbeitsumfeld:
Beleuchtung
Sonneneinstrahlung
Leuchtdichteunterschiede
erfüllt
Ja
nein
entfällt
Der Bildschirm ist parallel zur Hauptfensterfront angeordnet
Der Bildschirm ist parallel und gleichzeitig versetzt zu den Deckenleuchten und nicht unmittelbar darunter angeordnet
Fenster mit direkter Sonneneinstrahlung sind mit geeignetem
Sonnenschutz ausgestattet (vertikale Lamellen, Rollos, Jalousien)
Zur Raumbeleuchtung werden Deckenlangfeldleuchten mit SpiegelRaster- oder Prismenabdeckung verwendet, oder der Raum ist
Indirekt mit Deckenflutern ausgeleuchtet.
Arbeitsflächen bestehen aus mattem, nicht spiegelndem Material
Durch den Bildschirm
Der Bildschirm ist dreh- und neigbar
Die Zeichen sind beim individuell bevorzugten Sehabstand zum
Bildschirm (mindestens 50 cm) gut lesbar.
Auch im seitlichen Blickfeld ist kein Bildschirmflimmern zu bemerken
(Bildwiederholfrequenz mindestens 73 Hz; 85 Hz sollten angestrebt
werden)
Der Bildschirm ist strahlungsarm nach Herstellerangabe
Die oberste Bildschirmzeile liegt maximal in Augenhöhe
Arbeitsmedizinische
Beschäftigten, die regelmäßig mehr als 2 Std. täglich ein BildschirmVorsorge
gerät benutzen, wird vor Aufnahme ihrer Tätigkeit und ansonsten in
regelmäßigen Abständen oder bei Auftreten von Sehbeschwerden am
Bildschirm eine Untersuchung beim betriebsärztlichen Dienst angeboten
Muskel-Skelett-Belastungen
Durch Zwangshaltungen Die Tastatur ist vom Bildschirm getrennt und neigbar
Die Arbeitsfläche (5 -10 cm) vor der Tastatur ermöglicht ein Auflegen
Tastatur / Maus
der Handballen
Arbeitstisch
Die Tastatur und die sonstigen Eingabemittel sind auf der Arbeitsfläche
Beinfreiheit
variabel angeordnet
Anordnung der Arbeits- Maus und Unterlage befinden sich im kleinen Greifraum (höchstens
mittel
30 cm ab Tischvorderkante)
Der Vorlagenhalter ist (falls erforderlich) stabil, mindestens geeignet
für DIN A4
Der Vorlagenhalter ist frei positionierbar
Der Sehabstand zum Vorlagenhalter ist etwa gleich dem Sehabstand
zum Bildschirm
Die Tischbreite ist der Arbeitsaufgabe angepasst und
beträgt mindestens 160 cm
Die Tischtiefe ist der Arbeitsaufgabe angepasst und
beträgt mindestens 80 cm
Die Gesamtfläche bei einer Tischkombination beträgt mindestens
1,28m²
Die Tischhöhe beträgt 72 cm bei einem unverstellbaren Tisch oder lässt
sich im Bereich von 68 bis 76 cm verstellen
Die Beinraumhöhe beträgt mindestens 65 cm
Die Beinraumbreite beträgt mindestens 58 cm
Die Beinraumtiefe beträgt mindestens 60 cm
Ausreichende Beinfreiheit wird nicht durch Tischcontainer eingeschränkt
Durch unzureichende
Der Arbeitsstuhl besitzt ein 5-Rollen Untergestell mit gebremsten Rollen
Sitzmöglichkeit
Der Arbeitsstuhl ist höhenverstellbar
Der Arbeitsstuhl hat eine gepolsterte Sitzfläche mit
Arbeitsstuhl
abgerundeter Vorderkante
Der Arbeitsstuhl hat eine gepolsterte und verstellbare Rückenlehne mit
Unterstützung im Lendenbereich ( Lordosestütze)
Dynamisches Sitzen (Haltungswechsel) ist möglich
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Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz unter Berücksichtigung der
Bildschirmarbeitsverordnung
Bogen Nr . 3.1
Bildschirmarbeitsplätze/Büroarbeitsplätze
Maßnahmen
Durch unzureichende
Abstimmung zwischen
Stuhlhöhe und
Arbeitsflächenhöhe
erfüllt
Ja
nein
entfällt
Unterarm etwa waagerecht, Hände in Tastaturhöhe, der Winkel
zwischen Ober- und Unterarm beträgt mindestens 90°
Oberschenkel etwa waagerecht, der Winkel zwischen Ober- und
Unterschenkel beträgt mindestens 90°
Die Füße liegen dabei voll auf dem Fußboden auf
(falls nicht, ist eine Fußstütze erforderlich)
Die Fußstütze ist, falls erforderlich, vorhanden
Eine ganzflächige Fußauflage auf der Fußstütze ist möglich
(Fläche mindestens 45 x 35 cm)
Durch Bewegungsarmut Der Arbeitsplatz ist so gestaltet, dass Tätigkeiten nicht nur sitzend
sondern zwischendurch auch regelmäßig und möglichst längere Zeit
stehend oder gehend verrichtet werden können
Ein Stehtisch / Stehpult ist vorhanden
Zentralnervöse Beanspruchung
Geräuschpegel
Der Geräuschpegel im Arbeitsbereich ist so, dass eine
Beeinträchtigung von Konzentration oder Sprachverständlichkeit
vermieden wird (Büro höchstens 55 dB(A))
Gefahrstoffemissionen
Laserdrucker sind so aufgestellt, dass deren Abluft nicht direkt in den
Arbeitsbereich der Beschäftigten geblasen wird.
Der Laserdrucker ist mit einem Ozonfilter ausgestattet
Software
Raumklima
Die Beschäftigten sind im Umgang mit der Software ausreichend
geschult
Das System gibt Angaben / Hilfen über den jeweiligen Ablauf
Die Informationen werden in einem dem Nutzer angepassten Tempo
und Format angezeigt
Die Informationen werden in Positivdarstellung angeboten (dunkle
Zeichen auf hellem Grund)
Die Raumtemperatur liegt zwischen 20°C und 26°C
Die Luftfeuchtigkeit ist angenehm (40 bis 65%)
Der Arbeitsplatz ist zugluftfrei (Luftgeschwindigkeit maximal 0,15 m/s)
Sonstige Gefährdungen und eingeleitete Maßnahmen:
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