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RAT DER
EUROPÄISCHEN UNION
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(OR. en)
PRESSE 90
MITTEILUNG AN DIE PRESSE
3009. Tagung des Rates
Auswärtige Angelegenheiten
Luxemburg, den 26. April 2010
Präsidentin
Catherine ASHTON
Hohe Vertreterin der Union für Außen- und
Sicherheitspolitik
PRESSE
Rue de la Loi 175
B – 1048 BRÜSSEL
Tel.: +32 (0)2 281 5183 / 6319
Fax: +32 (0)2 281 8026
[email protected] http://www.consilium.europa.eu/Newsroom
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Wichtigste Ergebnisse der Ratstagung
Die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik bildete einen Schwerpunkt der Tagung des
Rates (Auswärtige Angelegenheiten), an der auch die Verteidigungsminister teilnahmen.
Der Rat hat Schlussfolgerungen angenommen zur Gemeinsamen Sicherheits- und
Verteidigungspolitik, in denen aktuelle Themen und Entwicklungen der GSVP behandelt werden,
sowie Schlussfolgerungen zur Sicherheit des Seeverkehrs, in denen die Hohe Vertreterin ersucht
wird, gemeinsam mit der Kommission und den Mitgliedstaaten Optionen für eine
Sicherheitsstrategie für den globalen maritimen Bereich zu erarbeiten.
Der Rat hat in einer gemeinsamen Sitzung der Außen- und der Verteidigungsminister das weitere
Vorgehen bei der Umsetzung des Aktionsplans der EU für ein verstärktes Engagement der EU in
Afghanistan und Pakistan erörtert und von dem ersten halbjährlichen Durchführungsbericht
Kenntnis genommen.
Der Rat hat Schlussfolgerungen zu Sudan, Birma/Myanmar und Kirgisistan angenommen. Er wies
darauf hin, dass Vorbereitungen für die Zeit nach dem für nächstes Jahr geplanten Referendum in
Sudan getroffen werden müssen und dass das Umfassende Friedensabkommen von wesentlicher
Bedeutung ist. Er forderte zu einem friedlichen Übergang zu einem demokratischen, zivilen und alle
Seiten einschließenden Mehrparteienregierungssystem in Birma/Myanmar auf und verlängerte die
restriktiven Maßnahmen der EU gegen Birma/Myanmar um ein weiteres Jahr. Der Rat betonte, wie
wichtig eine rasche Rückkehr zur öffentlichen Ordnung in Kirgisistan ist, einschließlich einer
Verfassungsreform und Vorbereitungen für demokratische Wahlen, und erklärte sich bereit, die
Verwirklichung dieser Ziele zu fördern.
Der Rat hat auch eine Reihe restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und
Organisationen in Somalia angenommen.
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INHALT1
TEILNEHMER .................................................................................................................................. 5
ERÖRTERTE PUNKTE
SICHERHEIT UND VERTEIDIGUNG .............................................................................................. 7
AFGHANISTAN ................................................................................................................................. 8
SUDAN ................................................................................................................................................ 9
BIRMA/MYANMAR ........................................................................................................................ 11
KIRGISISTAN................................................................................................................................... 13
STRATEGIEDEBATTE ÜBER EU-RESSOURCENALLOKATION/BEZIEHUNGEN ZU
STRATEGISCHEN PARTNERN ..................................................................................................... 14
SONSTIGES ...................................................................................................................................... 15
SONSTIGE ANGENOMMENE PUNKTE
AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN
–
Birma/Myanmar – Restriktive Maßnahmen .......................................................................................................... 16
–
Somalia – Restriktive Maßnahmen ........................................................................................................................ 16
GEMEINSAME SICHERHEITS- UND VERTEIDIGUNGSPOLITIK
–
EU-Krisenbewältigungsoperationen – Beteiligung von Drittländern .................................................................... 17
–
Ausbau der militärischen Fähigkeiten der EU ....................................................................................................... 17
–
Bericht des Leiters der Europäischen Verteidigungsagentur ................................................................................. 18
HANDELSPOLITIK
–
Antidumping (Seile/Kabel aus Stahl – Rohrstücke – Gewebe aus Polyester-Filamenten) .................................... 18
1
Sofern Erklärungen, Schlussfolgerungen oder Entschließungen vom Rat förmlich angenommen wurden, ist
dies in der Überschrift des jeweiligen Punktes angegeben und der Text in Anführungszeichen gesetzt.
  Dokumente, bei denen die Dokumentennummer im Text angegeben ist, können auf der Website des Rates
http://www.consilium.europa.eu eingesehen werden.
  Rechtsakte, zu denen der Öffentlichkeit zugängliche Erklärungen für das Ratsprotokoll vorliegen, sind
durch * gekennzeichnet; diese Erklärungen können auf der genannten Website des Rates abgerufen werden
oder sind beim Pressedienst erhältlich.
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26.IV.2010
ENTWICKLUNGSPOLITIK
–
Beitritt der Republik Südafrika zum geänderten AKP-EU-Partnerschaftsabkommen .......................................... 19
EUROPÄISCHER WIRTSCHAFTSRAUM
–
EWR-Rat ............................................................................................................................................................... 19
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TEILNEHMER
Die Regierungen der Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission waren wie folgt vertreten:
Belgien:
Steven VANACKERE
Pieter DE CREM
Olivier CHASTEL
Bulgarien:
Nickolay MLADENOV
Anyu ANGELOV
Tschechische Republik:
Jan KOHOUT
Minister der Auswärtigen Angelegenheiten
Minister der Verteidigung
Staatssekretär für Auswärtige Angelegenheiten, beauftragt
mit der Vorbereitung der EU-Präsidentschaft und dem
Minister der Auswärtigen Angelegenheiten beigeordnet
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Minister der Verteidigung
Martin BARTÁK
Stellvertretender Ministerpräsident und Minister für
auswärtige Angelegenheiten
Minister der Verteidigung
Dänemark:
Lene ESPERSEN
Gitte Lillelund BECH
Ministerin für auswärtige Angelegenheiten
Ministerin der Verteidigung
Deutschland:
Guido WESTERWELLE
Christian SCHMIDT
Bundesminister des Auswärtigen
Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der
Verteidigung
Estland:
Urmas PAET
Jaak AAVIKSOO
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Minister der Verteidigung
Irland:
Dick ROCHE
Tony KILLEEN
Minister europäische Angelegenheiten
Minister der Verteidigung
Griechenland:
Dimitris DROUTSAS
Evangelos VENIZELOS
Stellvertretender Minister für auswärtige Angelegenheiten
Minister der Verteidigung
Spanien:
Miguel Ángel MORATINOS CUYAUBÉ
Carmen CHACÓN PIQUERAS
Diego LÓPEZ GARRIDO
Minister für auswärtige Angelegenheiten und
Zusammenarbeit
Ministerin der Verteidigung
Staatssekretär für die Europäische Union
Frankreich:
Bernard KOUCHNER
Hervé MORIN
Minister für auswärtige und europäische Angelegenheiten
Minister der Verteidigung
Italien:
Franco FRATTINI
Giuseppe COSSIGA
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Staatssekretär für Verteidigung
Zypern:
Andreas MAVROYIANNIS
Louis TELEMACHOU
Ständiger Vertreter
Vertreter beim PSK
Lettland:
Māris RIEKSTIŅŠ
Imants LIEGIS
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Minister der Verteidigung
Litauen:
Audronius AŽUBALIS
Vytautas UMBRASAS
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Stellvertretender Minister der Verteidigung
Luxemburg:
Christian BRAUN
Jean-Marie HALSDORF
Ständiger Vertreter
Minister der Verteidigung
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Ungarn:
Péter BALÁZS
József BALI
Malta:
Tonio BORG
Chris SAID
Niederlande:
Maxime VERHAGEN
Eimert VAN MIDDELKOOP
Österreich:
Michael SPINDELEGGER
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Unterstaatssekretär, Ministerium der Verteidigung
Stellvertretender Premierminister und Minister für
auswärtige Angelegenheiten
Parlamentarischer Staatssekretär für öffentlichen Dialog
und Information im Amt des Premierministers
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Minister der Verteidigung
Norbert DARABOS
Bundesminister für europäische und internationale
Angelegenheiten
Minister der Verteidigung
Polen:
Radoslaw SIKORSKI
Beate PEKSA-KRAWIEC
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Vertreter beim PSK
Portugal:
Luís AMADO
Augusto SANTOS SILVA
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Minister der Verteidigung
Rumänien:
Teodor BACONSCHI
Viorel OANCEA
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Staatssekretär für Verteidigungs- und Planungspolitik,
Ministerium für Landesverteidigung
Slowenien:
Samuel ŽBOGAR
Ljubica JELUŠIČ
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Minister der Verteidigung
Slowakei:
Miroslav LAJČÁK
Jaroslav BAŠKA
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Minister der Verteidigung
Finnland:
Alexander STUBB
Anne SIPILÄINEN
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Vertreter beim PSK
Schweden:
Carl BILDT
Sten TOLGFORS
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Minister der Verteidigung
Vereinigtes Königreich:
Chris BRYANT
Baroness Ann TAYLOR
Hohe Vertreterin
Catherine ASHTON
Kommission:
Kristalina GEORGIEVA
Štefan FÜLE
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Deputy Leader of the House of Commons und
Parlamentarischer Staatssekretär
Parlamentarische Staatssekretärin für internationale
Verteidigung und Sicherheit
Hohe Vertreterin der Union für Außen- und
Sicherheitspolitik
Mitglied
Mitglied
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ERÖRTERTE PUNKTE
SICHERHEIT UND VERTEIDIGUNG
Die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) bildete einen Schwerpunkt der
Tagung des Rates, an der auch die Verteidigungsminister teilnahmen.
Am Sonntagabend führte die Hohe Vertreterin, Catherine Ashton, den Vorsitz bei einem Arbeitsessen der Verteidigungsminister. Sie erteilte neueste Informationen über die Vorbereitungen für die
Einrichtung des Auswärtigen Dienstes und leitete einen informellen Gedankenaustausch über dieses
Thema. Die Minister setzten auch ihre auf der informellen Tagung in Palma de Mallorca aufgenommenen Beratungen über die Organisation ihrer Arbeit im Rat "Auswärtige Angelegenheiten" fort.
Sie führten zudem einen Gedankenaustausch über den Sachstand und die Zukunft der Operationen
im Bereich der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik, insbesondere die Operationen
EUFOR Althea in Bosnien und Herzegowina und EU NAVFOR Atalanta sowie die
Ausbildungsmission der EU für Somalia.
Der Rat nahm Kenntnis von dem Bericht des Leiters der Europäischen Verteidigungsagentur (EDA)
an den Rat über die Tätigkeiten der EDA und nahm Schlussfolgerungen zur Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik sowie zur Sicherheit des Seeverkehrs an.
Schlussfolgerungen zur GSVP: Dok. 8671/10
Schlussfolgerungen zur Sicherheit des Seeverkehrs: Dok. 8871/10
Die Hohe Vertreterin unterrichtete den Rat im Verlauf der Sitzung über die derzeit gemeinsam mit
der Kommission durchgeführten Arbeiten zur Verbesserung der Krisenreaktion der EU bei Naturkatastrophen und von Menschen verursachten Katastrophen im Lichte der mit den Hilfsaktionen
nach dem Erdbeben in Haiti gesammelten Erfahrungen.
Am Montagvormittag führte Catherine Ashton den Vorsitz bei einer am Rande der Ratstagung
abgehaltenen Sitzung des Lenkungsausschusses der Europäischen Verteidigungsagentur.
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26.IV.2010
AFGHANISTAN
Der Rat erörterte in einer gemeinsamen Sitzung der Außen- und der Verteidigungsminister das
weitere Vorgehen bei der Umsetzung des Aktionsplans der EU für ein verstärktes Engagement der
EU in Afghanistan und Pakistan und nahm Kenntnis von dem ersten halbjährlichen Durchführungsbericht. Im Beisein des NATO-Generalsekretärs, Anders Fogh Rasmussen, wurden sodann informelle Beratungen über die Zusammenarbeit im militärischen und im zivilen Bereich sowie über die
Perspektiven für eine Zusammenarbeit der EU und der NATO in Afghanistan geführt.
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SUDAN
Der Rat erörterte das weitere Vorgehen und die Rolle der EU gegenüber Sudan und wies
insbesondere darauf hin, dass es wichtig ist, das Umfassende Friedensabkommen weiter
umzusetzen. Er nahm die nachstehenden Schlussfolgerungen an:
"1.
Der Rat begrüßt den weitgehend friedlichen Verlauf der jüngsten Wahlen als einen
wichtigen Schritt bei der Umsetzung des Umfassenden Friedensabkommens und würdigt
die aktive Wahlbeteiligung der sudanesischen Bevölkerung. Die EU hat in Anerkennung
dieses wichtigen Ereignisses in dem Prozess des demokratischen Wandels in Sudan eine
ihrer umfangreichsten Wahlbeobachtungsmissionen entsandt.
2.
Der Rat ist sich des komplexen Charakters dieser Wahlen bewusst, bekundet indessen aber
seine Besorgnis über die von der EU-Wahlbeobachtungsmission festgestellten Mängel im
Vergleich zu den internationalen Standards und bezüglich der Auszählung und Zusammenrechnung der Ergebnisse. Der Rat ruft die staatlichen Stellen Sudans auf, diese Mängel im
Lichte der von der EU-Wahlbeobachtungsmission in ihrem Abschlussbericht ausgesprochenen Empfehlungen rechtzeitig vor künftigen Wahlvorgängen zu beheben.
3.
Der Rat ruft alle Behörden, Parteien und sonstigen Beteiligten auf, das sudanesische Wahlrecht und die rechtlichen Verfahren für Wahlbeschwerden einzuhalten und den Verhaltenskodex und die Erklärung über gemeinsame Verpflichtungen zu respektieren.
4.
Der Rat ruft alle Parteien auf, das Umfassende Friedensabkommen in vollem Umfang zu
respektieren, sich nach besten Kräften darum zu bemühen, dass eine breite politische Basis
für dessen endgültige Umsetzung geschaffen wird, die noch offenen Fragen dringlich anzugehen und sich jeder einseitigen Initiative zu enthalten, durch die dieser Prozess gestört
werden könnte.
5.
Der Rat bekräftigt die anhaltende Verpflichtung der EU, die vollständige Umsetzung des
Umfassenden Friedensabkommens zu unterstützen, einschließlich der Abhaltung des Referendums in Abyei, der Volkbefragungen in Süd-Kurdufan und am Blauen Nil und des
Referendums über die Selbstbestimmung des Süd-Sudan im Januar 2011.
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6.
Der Rat bestärkt alle Beteiligten in Sudan, die Vorbereitung der Volksbefragungen und der
Referenden sowie der erforderlichen Vorkehrungen für die Zeit danach voranzutreiben. Er
unterstreicht, dass es von Bedeutung ist, dass die internationale Gemeinschaft in dieser entscheidenden Übergangsphase ein kohärentes Konzept verfolgt. In dieser Beziehung wird
die EU eng mit den wichtigen internationalen und regionalen Partnern, einschließlich VN,
AU und IGAD, zusammenarbeiten und sie unterstützt die hochrangige Umsetzungsgruppe
der AU unter Vorsitz des ehemaligen Präsidenten Thabo Mbeki.
7.
Der Rat verweist auf sein anhaltendes politisches und finanzielles Engagement in Sudan
zugunsten der sudanesischen Bevölkerung, auch über Entwicklungshilfe. Der EU ist daran
gelegen, ein hohes Maß an humanitärer Hilfe aufrechtzuerhalten, so dass auf die Bedürfnisse vor Ort reagiert werden kann, und ruft alle Parteien dringend auf, einen unbehinderten Zugang zu ermöglichen.
8.
In Bezug auf die Situation in Darfur würdigt der Rat die Fortschritte, die im Rahmen des
Doha-Friedensprozesses unter der Leitung des AU/VN-Chefvermittlers Djibril Bassolé
erzielt wurden. Er bestärkt alle Parteien, einschließlich der Zivilgesellschaft, nach den
Wahlen nun entscheidende Fortschritte in Richtung auf eine alle Seiten einbeziehende und
umfassende Friedensregelung zu machen, die auf die tieferen Gründe des Konflikts
eingeht.
9.
Der Rat bekräftigt, dass Straflosigkeit bei den nach internationalem Recht schwersten
Verbrechen niemals hingenommen werden darf. Der Rat bekräftigt seine Unterstützung für
den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) und fordert die Regierung Sudans zur uneingeschränkten Zusammenarbeit mit dem IStGH entsprechend ihren völkerrechtlichen
Verpflichtungen auf."
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BIRMA/MYANMAR
Der Rat führte eine kurze Aussprache über den längerfristigen Ansatz der EU für Birma/Myanmar
und nahm die nachstehenden Schlussfolgerungen an:
"1.
Der Rat bekräftigt, dass die EU an ihrem Engagement für die Bevölkerung von
Birma/Myanmar uneingeschränkt festhält. Die EU ist nach wie vor ein wichtiger Geber für
das Land und sie ist bereit, die Bevölkerung von Birma/Myanmar noch stärker zu unterstützen, um die sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu verbessern.
2.
Der Rat appelliert an die Behörden von Birma/Myanmar, die Schritte einzuleiten, die für
einen friedlichen Übergang zu einem demokratischen und zivilen Mehrparteienregierungssystem erforderlich sind. Er betont, dass die politischen und sozioökonomischen Herausforderungen, denen das Land gegenübersteht, nur im Rahmen eines echten Dialogs
zwischen allen Beteiligten unter Einschluss der verschiedenen Volksgruppen und der
Opposition bewältigt werden können.
3.
Der Rat stellt mit großer Sorge fest, dass die Anfang März veröffentlichten Wahlgesetze
keine freien und fairen Wahlen garantieren, und weist darauf hin, dass die Behörden von
Birma/Myanmar noch Schritte unternehmen müssen, um zu gewährleisten, dass die für
dieses Jahr geplanten Wahlen in glaubwürdiger und transparenter Weise und unter Einschluss aller Parteien durchgeführt werden. Er ruft erneut dazu auf, die aus politischen
Gründen inhaftierten oder unter Hausarrest stehenden Personen, insbesondere Daw Aung
San Suu Kyi, freizulassen.
4.
Der Rat erachtet es als notwendig, die in dem geltenden EU-Beschluss festgelegten restriktiven Maßnahmen um ein weiteres Jahr zu verlängern. Er betont, dass er bereit ist, die
Maßnahmen, die er bereits getroffen hat, unter Berücksichtigung der Entwicklungen vor
Ort zu überprüfen, zu ändern oder zu verschärfen. Die EU ist bereit, auf echte Fortschritte
in Birma/Myanmar positiv zu reagieren.
5.
Damit das Land die notwendigen Fortschritte erzielen kann, ist die EU bereit, ihren Dialog
mit den Behörden von Birma/Myanmar und allen anderen einschlägigen Interessengruppen
fortzuführen. Sie beabsichtigt, eine Sondierungsmission in das Land zu entsenden, die
Gespräche auf hoher Ebene führen soll, und hofft, dass sie hierdurch Vertrauen aufbauen
und dazu beitragen kann, dass sich der politische Prozess auf die angestrebten Ziele
zubewegt.
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6.
Der Rat erklärt, dass er die fortgesetzten Bemühungen des EU-Sonderbeauftragten Piero
Fassino nachdrücklich unterstützt und fordert die Behörden von Birma/Myanmar auf,
uneingeschränkt mit ihm zusammenzuarbeiten.
7.
Der Rat fordert die Regierung von Birma/Myanmar nachdrücklich auf, sich stärker auf die
internationale Gemeinschaft zuzubewegen, um auf einen friedlichen Übergang zur Demokratie hinzuarbeiten. Er bekräftigt, dass die EU die Vermittlungsbemühungen des VNGeneralsekretärs unterstützt, und begrüßt seinen unermüdlichen persönlichen Einsatz für
die Förderung des politischen Prozesses; er ermahnt die Behörden von Birma/Myanmar,
mit den VN in konstruktiver Weise zusammenzuarbeiten. Die EU wird die Gruppe der
Freunde des Generalsekretariats weiterhin aktiv unterstützen und die Lage im Lande und
ihre möglichen Auswirkungen auf die regionale Stabilität mit den wichtigsten Akteuren,
insbesondere mit dem ASEAN und seinen Mitgliedern, den Vereinigten Staaten,
Australien, China, Indien Japan und Russland erörtern.
8.
Der Rat begrüßt die Erklärung, die der ASEAN-Vorsitzende am 9. April 2010 auf dem
16. Gipfeltreffen abgegeben und in der er hervorgehoben hat, wie wichtig es ist, dass in
Myanmar eine nationale Aussöhnung erfolgt und freie und faire allgemeine Wahlen unter
Einschluss aller Parteien abgehalten werden. Er begrüßt ferner, dass einzelne ASEANMitgliedstaaten sowie Japan in weiteren Erklärungen die Freilassung der aus politischen
Gründen inhaftierten oder unter Hausarrest stehenden Personen, insbesondere von Daw
Aung San Suu Kyi, gefordert haben. Die EU beabsichtigt, über diese Frage weiterhin einen
intensiven Dialog mit ihren ASEAN-Partnerländern zu führen – das nächste Mal bei dem
bevorstehenden EU/ASEAN-Ministertreffen im Mai in Madrid.
9.
Der Rat begrüßt die Annahme der Resolution 13/25 des VN-Menschenrechtsrates und
schließt sich dem Zwischenbericht des VN-Sonderberichterstatters Quintana an. Er fordert
die Behörden von Birma/Myanmar auf, mit Herrn Quintana konstruktiv zusammenzuarbeiten und die VN-Empfehlungen uneingeschränkt zu befolgen, indem sie umgehend
Maßnahmen ergreifen, die darauf abzielen, die Verstöße gegen die internationalen
Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht zu unterbinden."
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KIRGISISTAN
Die Hohe Vertreterin unterrichtete den Rat über die nach den jüngsten Ereignissen in Kirgisistan
ergriffenen Schritte, und es fand unter ihrer Leitung eine Aussprache über etwaige weitere EUAktionen statt. Der Rat nahm die nachstehenden Schlussfolgerungen an:
"1.
Der Rat betont, wie wichtig eine rasche Rückkehr zur öffentlichen Ordnung unter einer
demokratischen Regierung in Kirgisistan ist, die die Rechtsstaatlichkeit und die Menschenrechte voll und ganz achtet. Er ruft die Übergangsregierung auf, alle internationalen Verpflichtungen und Zusagen Kirgisistans in diesem Bereich einzuhalten.
2.
Der Rat begrüßt die Ankündigung der Übergangsregierung, eine Verfassungsreform in
Angriff zu nehmen und rasch die Grundlagen für demokratische Wahlen zu schaffen. Der
Rat fordert die Übergangsregierung auf, bei der Organisation des Verfassungsreferendums
am 27. Juni und der Parlamentswahlen am 10. Oktober 2010 die einschlägigen Stellungnahmen der Sachverständigen des Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte (BDIMR) und der Venedig-Kommission zu berücksichtigen.
3.
Der Rat sieht konkreten Maßnahmen der Übergangsregierung in den obengenannten
Bereichen erwartungsvoll entgegen und ist bereit, die Verwirklichung dieser Ziele mit
Unterstützungsmaßnahmen, auch im Rahmen der EU-Strategie für Zentralasien, zu
fördern.
4.
Die EU wird die Lage in Kirgisistan weiterhin genau verfolgen und ihre Maßnahmen mit
den zuständigen internationalen Organisationen und anderen internationalen Akteuren
abstimmen."
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STRATEGIEDEBATTE ÜBER EU-RESSOURCENALLOKATION/BEZIEHUNGEN ZU
STRATEGISCHEN PARTNERN
Während des Mittagessens führte die Hohe Vertreterin – anknüpfend an die Beratungen des Rates
auf dessen informellem Gymnich-Treffen in Cordoba – eine Strategiedebatte über die EURessourcenallokation in Drittländern, um so Überlegungen über die weltweite Rolle der EU und
über ihre Beziehungen zu strategischen Partnern einzuleiten.
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26.IV.2010
SONSTIGES
Somalia
Der Rat hat – bis zu einer eingehenden Aussprache auf der nächsten Tagung des Rates (Auswärtige
Angelegenheiten) – einen kurzen Gedankenaustausch über die Lage in Somalia und darüber
geführt, dass Abkommen mit Ländern in der Region wichtig sind im Hinblick auf die Überstellung
(zu Strafverfolgungszwecken) von mutmaßlichen Seeräubern, die von der EU NAVFOR Atalanta
festgehalten werden.
Kosovo
Die Minister hörten kurze Ausführungen des slowakischen Außenministers, Miroslaw Lajĉák, über
seinen jüngsten Besuch im Kosovo sowie die neuesten Informationen der Hohen Vertreterin über
ihre einschlägige Arbeit.
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SONSTIGE ANGENOMMENE PUNKTE
AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN
Birma/Myanmar – Restriktive Maßnahmen
Der Rat nahm einen Beschluss zur Verlängerung der restriktiven Maßnahmen gegen
Birma/Myanmar um weitere zwölf Monate – bis zum 30. April 2011 – an, da sich die Menschenrechtslage in diesem Land nicht gebessert hat und keine substanziellen Fortschritte in Richtung auf
einen alle Seiten einschließenden Demokratisierungsprozess erkennbar sind, auch wenn ein neues
Wahlgesetz erlassen wurde und die Regierung des Landes für 2010 Mehrparteienwahlen
angekündigt hat.
Mit diesem Beschluss werden auch die Listen der Personen und Unternehmen, die diesen restriktiven Maßnahmen unterliegen, geändert, um Veränderungen in der Regierung und amtlichen Stellen
von Birma/Myanmar sowie in der persönlichen Situation der betroffenen Personen Rechnung zu
tragen und um die Liste der Unternehmen, die sich unter der Kontrolle des Militärregimes befinden,
auf den neuesten Stand zu bringen.
Die restriktiven Maßnahmen umfassen das Verbot des Waffenverkaufs an Birma/Myanmar, das
Einfrieren von Vermögenswerten und das Verbot der Einreise in einen EU-Mitgliedstaat und der
Durchreise durch einen EU-Mitgliedstaat für Personen, die durch ihre Handlungen die Demokratie,
die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit in Birma/Myanmar ernsthaft
untergraben.
Somalia – Restriktive Maßnahmen
Der Rat nahm einen Beschluss über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und
Organisationen in Somalia an (Dok. 7907/10).
Der Beschluss enthält die Liste restriktiven Maßnahmen unterliegender Personen und Organisationen, die am 12. April 2010 von dem Sanktionsausschuss nach Resolution (UNSCR) 751 (1992)
des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen betreffend Somalia aufgestellt wurde. Die restriktiven
Maßnahmen wurden gegen diejenigen ergriffen, die einen friedlichen politischen Prozess zu verhindern oder zu blockieren suchen oder die die Übergangs-Bundesinstitutionen Somalias oder die
Mission der Afrikanischen Union in Somalia (AMISOM) durch Gewalt gefährden oder durch ihr
Handeln die Stabilität in Somalia oder in der Region untergraben.
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Gleichzeitig wird mit dem Beschluss auch die Resolution UNSCR 1916 (2010) vom 19. März 2010
dahin gehend umgesetzt, dass einige Beschränkungen und Verpflichtungen im Rahmen der Sanktionsregelung gelockert werden, damit internationale und regionale Organisationen Versorgungsgüter liefern und technische Hilfe leisten können und eine rasche Bereitstellung dringend benötigter
humanitärer Hilfe durch die Vereinten Nationen gewährleistet werden kann.
Außerdem nahm der Rat eine Verordnung an, mit der gewährleistet werden soll, dass die Maßnahmen, die im Einfrieren der Vermögenswerte von in der Liste aufgeführten Personen und
Organisationen bestehen, von den Wirtschaftsbeteiligten EU-weit einheitlich angewandt werden
(Dok. 7903/10).
GEMEINSAME SICHERHEITS- UND VERTEIDIGUNGSPOLITIK
EU-Krisenbewältigungsoperationen – Beteiligung von Drittländern
Der Rat hat die Hohe Vertreterin ermächtigt, Verhandlungen im Hinblick auf den Abschluss von
Abkommen mit Ägypten, Albanien, Angola, Argentinien, Australien, Bosnien und Herzegowina,
Brasilien, Chile, China, der Dominikanischen Republik, der ehemaligen jugoslawischen Republik
Mazedonien, Indien, Japan, Kroatien, Montenegro, Marokko, Neuseeland, Serbien, Südafrika und
den Vereinigten Staaten zur Festlegung eines Rahmens für ihre Beteiligung an den Krisenbewältigungsoperationen der Europäischen Union aufzunehmen.
Fünf "Rahmenabkommen über die Beteiligung" sind derzeit bereits in Kraft, und zwar zwischen der
EU und Island, Kanada, Norwegen, der Türkei und der Ukraine.
Ausbau der militärischen Fähigkeiten der EU
Der Rat hat einen Fortschrittsbericht über den Ausbau der militärischen Fähigkeiten der EU zur
Kenntnis genommen und dessen Weiterleitung an die NATO zu Informationszwecken gebilligt
(Dok. 8443/10).
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26.IV.2010
Bericht des Leiters der Europäischen Verteidigungsagentur
Der Rat nahm Kenntnis von einem Bericht des Leiters der Europäischen Verteidigungsagentur
(Dok. 8585/10).
HANDELSPOLITIK
Antidumping (Seile/Kabel aus Stahl – Rohrstücke – Gewebe aus Polyester-Filamenten)
Der Rat nahm folgende Verordnungen an:
–
Durchführungsverordnung zur Ausweitung des mit der Verordnung 1858/2005 eingeführten endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Kabeln und Seilen aus Stahl
mit Ursprung unter anderem in der Volksrepublik China auf die Einfuhren von aus der
Republik Korea versandten Kabeln und Seilen aus Stahl, ob als Ursprungserzeugnisse aus
der Republik Korea angemeldet oder nicht, und zur Einstellung der Untersuchung
betreffend die aus Malaysia versandten Einfuhren (Dok. 8460/10);
–
Durchführungsverordnung zur Änderung der Verordnung (EG) Nr.1001/2008 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter Rohrstücke aus
Eisen oder Stahl mit Ursprung unter anderem in Malaysia (Dok. 8080/10);
–
Durchführungsverordnung zur Änderung der Verordnung 1487/2005 zur Einführung eines
endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls
auf die Einfuhren bestimmter veredelter Gewebe aus Polyester-Filamenten mit Ursprung in
der Volksrepublik China (Dok. 8278/10).
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ENTWICKLUNGSPOLITIK
Beitritt der Republik Südafrika zum geänderten AKP-EU-Partnerschaftsabkommen
Der Rat nahm einen Beschluss zur Billigung des Beitritts der Republik Südafrika zum geänderten
AKP-EU-Partnerschaftsabkommen an (Dok. 7932/10).
EUROPÄISCHER WIRTSCHAFTSRAUM
EWR-Rat
Der Rat nahm die vorläufige Tagesordnung für die 33. Tagung des Rates des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) am 10. Mai 2010 in Brüssel sowie einen Entwurf von Schlussfolgerungen für
diese Tagung an.
Im Mittelpunkt der Beratungen werden die Auswirkung der EU-Strategie "Europa 2020" für den
EWR und die Bewertung der globalen Funktionsweise des EWR-Abkommens stehen.
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