DE RAT DER EUROPÄISCHEN UNION C/04/216 Brüssel, des.12. und 13. Juli 2004 11105/04 (Presse 216) MITTEILUNG AN DIE PRESSE 2597. Tagung des Rates Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen Außenbeziehungen am 12. und 13. Juli 2004 in Brüssel Präsident * Bernard BOT Minister für auswärtige Angelegenheiten der Niederlande Einige Punkte zum Thema Außenbeziehungen wurden auf der 2596. Tagung des Rates (Allgemeine Angelegenheiten) ohne Aussprache angenommen (11104/04 Presse 215). PRESSE Rue de la Loi 175 B – 1048 BRÜSSEL Tel. +32 (0)2 285 8239 / 6319 Fax: +32 (0)2 285 8026 [email protected] http://ue.eu.int/Newsroom 11105/04 (Presse 216) 1 DE Wichtigste Ergebnisse der Ratstagung Der Rat hat beschlossen, dass die EU eine militärische Operation in Bosnien-Herzegowina durchführt, nachdem die NATO entschieden hat, ihre SFOR-Operation zu beenden. Der Rat nahm eine entsprechende Gemeinsame Aktion an. Ziel ist es, bis Jahresende robuste Kräfte im Rahmen einer "Kapitel VII-Mission" zu verlegen, um für Abschreckung und die dauerhafte Einhaltung des Abkommens von Dayton/Paris zu sorgen und zur Schaffung eines sicheren und geschützten Umfelds in Bosnien und Herzegowina beizutragen. Der Rat ist mit dem irakischen Außenminister, Herrn Zebari, zusammengetroffen. Er begrüßte, dass er Gelegenheit hatte, mit ihm die Zukunft des Irak zu erörtern, und sieht der Vertiefung des politischen Austauschs mit dem Irak erwartungsvoll entgegen. Im Zusammenhang mit dem Nahen Osten führte der Rat eine erste Aussprache über die politischen Konsequenzen des Gutachtens des Internationalen Gerichtshofes über die rechtlichen Folgen der Errichtung eines Sicherheitszaunes in den besetzten palästinensischen Gebieten. Der Rat hat in großer Besorgnis die Lage in der sudanesischen Provinz Darfur geprüft. Er war sich darin einig, dass es notwendig ist, weiterhin Druck auf die sudanesische Regierung und die anderen an dem Konflikt beteiligten Parteien auszuüben und diesen zu verstärken, um den Forderungen nach Verbesserung der Bedingungen vor Ort und nach Verstärkung des Schutzes von Zivilisten vor der Bedrohung durch Tod, Grausamkeiten und Hunger Nachdruck zu verleihen. Wenn diese Forderungen nicht in naher Zukunft erfüllt werden, wird die EU weitere Maßnahmen in Betracht ziehen. Die Minister haben eingehend den Stand der Doha-Verhandlungsrunde analysiert und der Strategie und Taktik der Kommission weitgehend beigepflichtet. Sie hoben hervor, dass es wichtig ist, im Allgemeinen Rat der WTO bis Ende Juli zu einer zufrieden stellenden Einigung über den Verhandlungsrahmen für den Marktzugang landwirtschaftlicher und außerlandwirtschaftlicher Produkte, die Singapur-Themen und über die Entwicklung zu gelangen. 11105/04 (Presse 216) 2 DE INHALT1 TEILNEHMER 4 ERÖRTERTE PUNKTE WTO/ENTWICKLUNGSAGENDA VON DOHA 6 IRAK - Schlussfolgerungen des Rates 6 FRIEDENSPROZESS IM NAHEN OSTEN 8 ASIA-EUROPA - Schlussfolgerungen des Rates 8 SUDAN - Schlussfolgerungen des Rates 9 WESTLICHE BALKANSTAATEN - Schlussfolgerungen des Rates 10 AFGHANISTAN - Schlussfolgerungen des Rates 11 EUROPÄISCHE SICHERHEITS- UND VERTEIDIGUNGSPOLITIK 12 – EU-Miliäroperation in Bosnien und Herzegowina (BiH) - Schlussfolgerungen des Rates 12 – Sonderbeauftragter der Europäischen Union in BiH 13 – Europäische Verteidigungsagentur 13 AM RANDE DER RATSTAGUNG 13 – Treffen von EU- und OSZE-Troika auf Ministerebene 13 – Kooperationsräte EU/Kirgisische Republik und EU/Kasachstan 14 SONSTIGE ANGENOMMENE PUNKTE Siehe Pressemitteilung 11104/04 Presse 215 (Allgemeine Angelegenheiten). 11105/04 (Presse 216) 3 DE TEILNEHMER Die Regierungen der Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission waren wie folgt vertreten: Belgien: Louis MICHEL Tschechische Republik: Vladimír MÜLLER Vizepremierminister und Minister der Auswärtigen Angelegenheiten Stellvertreter des Ministers für auswärtige Angelegenheiten, zuständig für europäische Angelegenheiten Dänemark: Carsten SØNDERGAARD Staatssekretär Deutschland: Klaus SCHARIOTH Staatssekretär, Auswärtiges Amt Estland: Kristiina OJULAND Ministerin für auswärtige Angelegenheiten Griechenland: Petros MOLYVIATIS Minister für auswärtige Angelegenheiten Spanien: Miguel Angel MORATINOS Minister für auswärtige Angelegenheiten und Zusammenarbeit Frankreich: Michel BARNIER Minister für auswärtige Angelegenheiten Irland: Brian COWEN Minister für auswärtige Angelegenheiten Italien: Franco FRATTINI Minister für auswärtige Angelegenheiten Zypern: George IACOVOU Minister für auswärtige Angelegenheiten Lettland: Rihards PĪKS Minister für auswärtige Angelegenheiten Litauen: Rytis MARTIKONIS Luxemburg: Lydie POLFER Unterstaatssekretär im Ministerium für auswärtige Angelegenheiten, zuständig für EU-Angelegenheiten Vizepremierministerin, Ministerin für auswärtige Angelegenheiten und Außenhandel, Ministerin für den öffentlichen Dienst und die Verwaltungsreform Ungarn: László KOVÁCS Minister für auswärtige Angelegenheiten Malta: Michael FRENDO Minister für auswärtige Angelegenheiten Niederlande: Bernard BOT Atzo NICOLAÏ Minister für auswärtige Angelegenheiten Minister für europäische Angelegenheiten Österreich: Benita FERRERO-WALDNER Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Polen: Włodzimierz CIMOSZEWICZ Minister für auswärtige Angelegenheiten Portugal: Carlos COSTA NEVES 11105/04 (Presse 216) Staatssekretär für auswärtige Angelegenheiten und Zusammenarbeit 4 DE Slowenien: Ivo VAJGL Minister für auswärtige Angelegenheiten Slowakei: Eduard KUKAN Minister für auswärtige Angelegenheiten Finnland: Erkki TUOMIOJA Minister für auswärtige Angelegenheiten Schweden: Laila FREIVALDS Ministerin für auswärtige Angelegenheiten Vereinigtes Königreich: Jack STRAW Minister für auswärtige Angelegenheiten und Commonwealth-Fragen Kommission: Chris PATTEN Pascal LAMY Mitglied Mitglied Generalsekretariat des Rates: Javier SOLANA Generalsekretär/Hoher Vertreter für die GASP 11105/04 (Presse 216) 5 DE ERÖRTERTE PUNKTE WTO/ENTWICKLUNGSAGENDA VON DOHA Der Vorsitz zog die folgenden Schlussfolgerungen aus den Erörterungen des Rates: Der Rat stellte fest, dass die EU-Handelsminister den Stand der Verhandlungsrunde von Doha am Vortag in informellen Gesprächen analysiert hatten und dass die Kommission sowohl für ihre Strategie als auch für ihre Taktik weit gehende Zustimmung erhalten hätte. Der Rat nahm die Erläuterungen von Kommissionsmitglied Lamy zum derzeitigen Verhandlungsstand zur Kenntnis. Der Rat betonte, dass es wichtig ist, im Allgemeinen Rat der WTO bis Ende Juli zu einer zufrieden stellenden Einigung über den Verhandlungsrahmen für den Marktzugang landwirtschaftlicher und außerlandwirtschaftlicher Produkte, die Singapur-Themen und die Entwicklung zu gelangen. Diese Rahmentexte sollten die zentralen Ziele und Interessen der EU im gegenwärtigen Stadium der Doha-Verhandlungsrunde wieder geben. In diesem Zusammenhang hob der Rat hervor, dass bei den vier im Juli zur Entscheidung anstehenden Bereichen sowie bei den verschiedenen Säulen der landwirtschaftlichen Rahmenbedingungen für einen ausgewogenen Ansatz und bei den Verpflichtungen bezüglich der verschiedenen Formen des Wettbewerbs bei landwirtschaftlichen Ausfuhren für strikte Parallelität gesorgt werden muss. Der Rat nahm die Absicht der Kommission zur Kenntnis, die Mitgliedstaaten sowohl in Brüssel als auch in Genf regelmäßig im Rahmen des Ausschusses "Artikel 133" über die Fortschritte bei den Verhandlungen zu informieren und sich mit ihnen zu beraten. Der Rat beschloss, am 26. Juli 2004 in Brüssel zu einer Sondertagung zusammen zu kommen, auf der die Position der EU zu den Texten, die dem Allgemeinen Rat der WTO unterbreitet werden, festgelegt werden soll. IRAK - Schlussfolgerungen des Rates Der Rat hat die nachstehenden Schlussfolgerungen angenommen: "1. Der Rat traf mit dem Außenminister Iraks, Herrn Zebari, zusammen, der die Bereiche herausstellte, in denen er sich einen greifbaren Beitrag der Europäischen Union zum politischen, wirtschaftlichen und sozialen Wiederaufbau des Landes erhofft. Die Minister betonten, dass sie die Wiedereinführung der Todesstrafe ablehnen, woraufhin Herr Zebari die besondere Lage des Irak erläuterte. Der Rat begrüßte, dass dieses Gespräch über die Zukunft des Irak mit Herrn Zebari stattfinden konnte, und erklärte, dass er einer Vertiefung des politischen Austauschs mit Irak - auch in Troika-Zusammensetzung - erwartungsvoll entgegensieht. 2. Der Rat begrüßte mit großer Befriedigung die am 28. Juni 2004 erfolgte Übertragung der Hoheitsgewalt auf die irakische Übergangsregierung. Er bekräftigte seine Unterstützung für das irakische Volk und die in vollem Umfang souveräne irakische Übergangsregierung sowie seine Zusage, für den wirtschaftlichen, sozialen und politischen Wiederaufbau in Irak einzutreten. Der Rat bekräftigte auch den Willen der EU, die Umsetzung der Resolution 1546 des VN-Sicherheitsrates zu unterstützen und den Vereinten Nationen bei ihren Aktivitäten in Irak Hilfe zukommen zu lassen 11105/04 (Presse 216) 6 DE 3. Der Rat misst der Nationalen Konferenz, die im Juli einberufen werden soll und in der sich die Vielfalt der irakischen Gesellschaft widerspiegeln wird, große Bedeutung bei. Diese Konferenz und die von ihr vorzunehmende Bestimmung des Interims-Nationalrats sind wichtige Schritte bei der Förderung von Dialog und Konsensfindung im Lande. 4. Der Rat verwies auch auf das vom Europäischen Rat auf seiner Tagung vom 17./18. Juni 2004 genannte Ziel der Europäischen Union eines sicheren, stabilen und geeinten Irak, in dem Wohlstand und Demokratie herrschen und der einen positiven Beitrag zur Stabilität der Region leistet; er erklärte erneut, dass die Union als Ganzes bereit ist, partnerschaftlich mit der irakischen Übergangsregierung und dem irakischen Volk zusammenzuarbeiten, damit dieses Ziel erreicht werden kann, und zwar unter gebührender Beachtung der Mitteilung der Kommission mit dem Titel "Die Europäische Union und Irak - Rahmenkonzept für ein zunehmendes Engagement" und des Schreibens des Hohen Vertreters Solana und des Kommissionsmitglieds Patten. 5. Nach dem Gedankenaustausch mit Außenminister Zebari kam der Rat überein: – in eine enge Partnerschaft und Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen in allen Bereichen einzutreten; – einen Dialog mit Regierungsstellen, Behörden und der Zivilgesellschaft in Irak aufzunehmen, um zu erörtern, in welcher Weise die EU weitere Unterstützung für Irak leisten könnte; – rasch mit den irakischen Regierungsstellen und den Vereinten Nationen die möglichen Modalitäten einer EU-Unterstützung bei der Vorbereitung der Wahlen zu prüfen und zu diesem Zweck mit der irakischen Wahlkommission und dem Wahlteam der Vereinten Nationen eng zusammenzuarbeiten; – weiter vonseiten der EU Unterstützung für die Demokratisierung, die Entwicklung der Zivilgesellschaft, die Rechtsstaatlichkeit sowie den Schutz und die Förderung der Menschenrechte in Irak zu leisten, auch mittels einer EU-Sondierungsmission in Irak, sofern die Umstände dies erlauben, besonders im Bereich von Rechtsstaatlichkeit und Zivilverwaltung, und zwar im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 17./18. Juni 2004; – die in dem Schreiben des Hohen Vertreters Solana und des Kommissionsmitglieds Patten enthaltenen und vom Europäischen Rat gebilligten Vorschläge zu vertiefen, um Maßnahmen zur Förderung von Sicherheit und Stabilität zu vereinbaren und umzusetzen; – weiterhin humanitäre, technische und wirtschaftliche Hilfe sowie Wiederaufbauhilfe bereitzustellen; – die Mitgliedstaaten um Mitwirkung an einem internen Informationsaustausch über die derzeitigen und künftigen bilateralen Maßnahmen und die bilaterale Unterstützung besonders in Bezug auf Wahlen, Polizeischulung, Rechtsstaatlichkeit und Zivilverwaltung, Wiederaufbau und diplomatische Vertretungen in Bagdad zu ersuchen; – die Vertretung der EU in Irak in geeignetem Maße zu verstärken, soweit die Umstände dies erlauben; 11105/04 (Presse 216) 7 DE – den Dialog der EU mit den Nachbarländern von Irak dazu zu nutzen, ein konstruktives Engagement und regionale Unterstützung für den Prozess der politischen Neugestaltung und des Wiederaufbaus in Irak zu fördern; – eine Stellungnahme der irakischen Übergangsregierung dazu einzuholen, eventuell eine internationale Zusammenkunft abzuhalten, um Unterstützung für den politischen Übergangsprozess und den Wiederaufbau in Irak zugunsten des irakischen Volkes und im Interesse der Stabilität in der Region zu gewinnen; die Kommission zu ersuchen, eine Verwaltungszusammenarbeit im Hinblick auf die Gewährung von Handelspräferenzen im Rahmen des SAP aufzunehmen, soweit die Umstände und die technischen Kapazitäten dies erlauben." FRIEDENSPROZESS IM NAHEN OSTEN Der Rat hat den Stand des Friedensprozesses im Nahen Osten insbesondere im Anschluss an das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs vom 9. Juli zu den rechtlichen Folgen der Errichtung eines Sperrzauns in den besetzten palästinensischen Gebieten geprüft. In einem ersten Gedankenaustausch befasste sich der Rat mit den politischen Folgen dieses Gutachtens, woraufhin der Vorsitz – feststellte, dass das Gutachten sorgfältig geprüft werden muss; – in Erinnerung rief, dass die Europäische Union das Recht des Staates Israel, seine Staatsbürger vor terroristischen Angriffen zu schützen, anerkannt, Israel aber aufgefordert hat, den Bau der Sperranlage innerhalb der besetzten palästinensischen Gebiete einschließlich in und um Ost-Jerusalem, der im Widerspruch zu den einschlägigen völkerrechtlichen Bestimmungen steht, einzustellen und rückgängig zu machen; – betonte, dass der im Friedensfahrplan festgelegte politische Prozess von überragender Bedeutung ist. Der Vorsitz bekräftigte die Überzeugung der Europäischen Union, dass der politische Prozess die einzige Möglichkeit bietet, um zu einer von den Parteien ausgehandelten Zweistaatenlösung zu gelangen, die zur Koexistenz eines lebensfähigen, zusammenhängenden und unabhängigen Staates Palästina in friedlicher Nachbarschaft mit Israel innerhalb anerkannter und gesicherter Grenzen führt; – feststellte, dass es nunmehr Sache der politischen Gremien der Vereinten Nationen ist, über das weitere Vorgehen im Anschluss an das Gutachten des Gerichtshofs zu entscheiden. Des Weiteren wurde auch betont, wie wichtig die Umsetzung der Erklärung des Nahost-Quartetts vom 4. Mai und die Aufnahme entsprechender Kontakte mit den Parteien ist. ASIA-EUROPA - Schlussfolgerungen des Rates Der Rat hat das weitere Vorgehen bei den Vorbereitungen für den ASEM-Gipfel erörtert und die nachstehenden Schlussfolgerungen angenommen: "Der Rat bekräftigte das Engagement der EU für den ASEM-Prozess und ihre Bereitschaft, zu einer Lösung für die Frage der ASEM-Erweiterung mit Blick auf das ASEM-Gipfeltreffen Anfang Oktober 2004 in Hanoi beizutragen. 11105/04 (Presse 216) 8 DE Der Rat billigte die Ernennung von Herrn Hans VAN DEN BROEK zum Sonderbeauftragten des Vorsitzes, der mit den ASEM-Partnern über eine akzeptable und praktikable Lösung des Problems Birma/Myanmar im Zusammenhang mit der ASEM-Erweiterung beraten soll." SUDAN - Schlussfolgerungen des Rates Der Rat hat die nachstehenden Schlussfolgerungen angenommen: "1. Der Rat hat seine tiefe Besorgnis über die Lage in Darfur zum Ausdruck gebracht und erneut betont, wie wichtig der Zugang für humanitäre Hilfsmaßnahmen, die Einhaltung der Menschenrechte und die Wiederherstellung der Sicherheit in Darfur sind. Er hat die Mitgliedstaaten und die anderen Akteure der internationalen Gemeinschaft dazu aufgerufen, ihre Unterstützung für die laufenden humanitären Hilfsmaßnahmen deutlich zu verstärken. Der Rat hat seine Entschlossenheit bekundet, so rasch wie möglich zusätzliche Mittel für humanitäre Hilfsmaßnahmen in Darfur bereit zu stellen. 2. Der Rat wird die Entwicklungen weiterhin aufmerksam verfolgen, u.a. durch die AUBeobachtermission vor Ort, der die EU-Beobachter angehören, um auf diese Weise das fortgesetzte politische Engagement der EU zur Lösung des Konflikts zu bekunden. 3. Der Rat hat die aktive Beteiligung der internationalen Gemeinschaft begrüßt, insbesondere die Besuche europäischer Minister in Darfur, die Bemühungen des Tschad und die offenen und direkten Beratungen des Generalsekretärs der VN, Kofi Annan, und des Außenministers der VS, Colin Powell, mit der Regierung des Sudan im Laufe ihrer jüngsten Besuche, die zu einer festen Zusage zur Zusammenarbeit seitens der sudanesischen Regierung und zur Schaffung eines Mechanismus zur gemeinsamen Umsetzung geführt haben. Der Rat misst der unverzüglichen und uneingeschränkten Umsetzung der Zusagen der sudanesischen Regierung größte Bedeutung bei. 4. Der Rat ist übereingekommen, in Absprache mit den VN, der AU und den VS die Wiederaufnahme des politischen Prozesses aktiv zu fördern, indem die Parteien zu Friedensverhandlungen an einen Tisch gebracht werden. Der Rat hat alle Parteien einschließlich der Rebellen dringend aufgefordert, ohne Vorbehalte an den von der AU geförderten Verhandlungen teilzunehmen, die mit der für den 15. Juli in Addis Abeba geplanten Zusammenkunft beginnen. 5. Der Rat hat die Bemühungen begrüßt, diese Frage vor den Sicherheitsrat der VN zu bringen. Er hat zu Maßnahmen aufgerufen, um sicherzustellen, dass diejenigen, die für Verstöße und Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts in der Region Darfur verantwortlich sind, vor Gericht gestellt werden; in dieser Hinsicht bekräftigt der Rat seine Unterstützung für die vom Amt des Hohen Kommissars für Menschenrechte formulierten Empfehlungen. 6. Der Rat ist übereingekommen, dass auf die sudanesische Regierung und andere Konfliktparteien weiterhin Druck ausgeübt und dieser Druck noch verstärkt werden muss, damit folgende Forderungen in dem mit der internationalen Gemeinschaft vereinbarten zeitlichen Rahmen erfüllt werden: – Umsetzung der Übereinkünfte von N'djamena und von Addis Abeba; 11105/04 (Presse 216) 9 DE – ungehinderter, unverzüglicher und sicherer Zugang für humanitäre Hilfsmaßnahmen und Beseitigung aller verbleibenden Hindernisse auf zentraler sowie auf lokaler Ebene, wozu auch die Visumerteilung gehört; – freier Zugang, freier Verkehr und Beseitigung aller sonstigen logistischen Hindernisse, sowie Sicherheitsgarantien für die AU-Beobachtermission und für die Beobachter des Hohen Kommissars der VN für Menschenrechte; – Wiederaufnahme der Verhandlungen und eine konstruktive Haltung hinsichtlich des politischen Dialogs; – unverzügliche und bedingungslose Entwaffnung und Neutralisierung der JanjaweedMilizen; – keine erzwungene Rückführung von Flüchtlingen innerhalb und außerhalb der Landesgrenzen; – Zusammenarbeit mit den VN zum Schutz der Menschenrechte, wozu auch die Zusagen gehören, die beim jüngsten Besuch des Generalsekretärs der VN in Khartum gegeben wurden. Die unverzügliche und nachprüfbare Erfüllung dieser Forderungen würde sich außerdem positiv auf die Normalisierung der Beziehungen zu Sudan auswirken. Wenn diese Forderungen zur Verbesserung der Bedingungen vor Ort und zur Verbesserung des Schutzes von Zivilisten vor der Bedrohung durch Tod, Grausamkeiten und Hunger nicht in naher Zukunft erfüllt werden, wird die EU weitere Maßnahmen in Betracht ziehen." WESTLICHE BALKANSTAATEN - Schlussfolgerungen des Rates Im Anschluss an seine Beratung hat der Rat die nachstehenden Schlussfolgerungen angenommen: "– SERBIEN UND MONTENEGRO Der Rat begrüßte die Ergebnisse der jüngsten Präsidentschaftswahlen in Serbien, die bestätigt haben, dass das serbische Volk für Reformen und eine europäische Zukunft eintritt. Der Rat bekräftigte erneut die Bereitschaft der EU, Serbien und Montenegro in ihren Bemühungen um eine Annäherung an die Europäische Union zu unterstützen. Er forderte alle demokratischen Kräfte auf, an einem Strang zu ziehen, um die politischen und wirtschaftlichen Reformen zu beschleunigen, allen internationalen Verpflichtungen, einschließlich einer umfassenden Zusammenarbeit mit dem ICTY, nachzukommen und die noch offenen Fragen im Zusammenhang mit der Funktionsweise der Staatsunion im Interesse der Bevölkerung von Serbien und Montenegro zu klären, wie dies in der Europäischen Partnerschaft ausdrücklich vorgesehen ist. Konkrete Fortschritte bei diesen Fragen würden es der Europäischen Kommission ermöglichen, ihre Durchführbarkeitsstudie über die Einleitung von Verhandlungen über ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen abzuschließen. – SERBIEN UND MONTENEGRO / KOSOVO Der neue Sonderbeauftragte des VN-Generalsekretärs im Kosovo, Herr Søren Jessen Petersen, wird von der Europäischen Union im vollen Umfang unterstützt werden. Der Europäische Union ist nach wie vor sehr an der Förderung der europäischen Perspektive des Kosovo gelegen. Die EU appelliert ferner an alle Führer und alle Gemeinschaften im Kosovo, mit Herrn Søren Jessen Petersen uneingeschränkt zusammenzuarbeiten, da Stabilität und Fortschritte im Kosovo nur durch Partnerschaft und Zusammenarbeit erzielt werden können.. 11105/04 (Presse 216) 10 DE Der Rat unterstützte die von der OSZE zur Vorbereitung der Wahlen am 23. Oktober 2004 getroffenen Maßnahmen und appellierte an alle betroffenen Parteien, konstruktive Beiträge zu leisten. – BOSNIEN UND HERZEGOVINA / ICTY Der Rat befürwortete nachdrücklich die am 30. Juni von dem EU-Sonderbeauftragten und Hohen Vertreter Paddy Ashdown angekündigten Maßnahmen, mit denen dazu beigetragen werden soll, dass die Regierung von Bosnien und Herzegowina uneingeschränkt mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) zusammenarbeitet. In der Durchführbarkeitsstudie der Europäischen Kommission für Bosnien und Herzegowina und in der Europäischen Partnerschaft wird bekräftigt, dass eine umfassende Zusammenarbeit mit dem ICTY, insbesondere seitens der Republika Srpska, eine wesentliche Voraussetzung für eine Annäherung Bosniens und Herzegowinas an die Europäische Union ist. Der Rat forderte die Führer Bosniens und Herzegowinas - und insbesondere der Republika Srpska - nachdrücklich auf, dafür Sorge zu tragen, dass diejenigen, die sich der internationalen Justiz weiterhin durch Flucht entziehen, dem ICTY rasch überstellt werden. Der Rat betonte, dass die Arbeit des ICTY erst dann abgeschlossen sein wird, wenn Hauptangeklagte wie Radovan Karadzic, Ratko Mladic und Ante Gotovina festgenommen und nach Den Haag überstellt worden sind. Der Rat begrüßte ferner, dass Lord Ashdown und Premierminister Adnan Terzic am 2. Juli die Bildung einer Kommission für die Neuordnung der Polizei angekündigt haben, und erklärte nachdrücklich, dass er das Ziel dieser Kommission - den Aufbau einer Polizeistruktur, mit der die Rechtsstaatlichkeit wirksam und effizient durchgesetzt werden kann - befürwortet. Die EU wird die Arbeit der Kommission unter anderem über ihre Polizeimission in Bosnien (EUPM) unterstützen. – EHEMALIGE JUGOSLAWISCHE REPUBLIK MAZEDONIEN Der Rat dankte dem scheidenden Sonderbeauftragten der EU, Herrn Søren Jessen-Petersen, für seinen wertvollen Beitrag zur Konsolidierung von Frieden und Stabilität in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien. Als Nachfolger ernannte er Botschafter Michael Sahlin, der sein Amt als EUSR am 1. August 2004 antreten wird." AFGHANISTAN - Schlussfolgerungen des Rates Der Rat hat die nachstehenden Schlussfolgerungen angenommen: "Der Rat begrüßt den vom Gemeinsamen Wahlbeobachtungsgremium (Joint Electoral Monitoring Body/JEMB) angekündigten Beschluss, am 9. Oktober 2004 Präsidentschaftswahlen in Afghanistan abzuhalten. Diese Wahlen sind eine Grundbedingung im Rahmen des Bonner Abkommens vom Dezember 2001 und ein neuer wichtiger Schritt beim Aufbau eines von Demokratie, Stabilität und Wohlstand gekennzeichneten afghanischen Staates. Darüber hinaus hat das JEMB angekündigt, dass die Wahlen für das Unterhaus des Parlaments (Wolesi Jirga) und die Kommunalwahlen im Frühjahr 2005 stattfinden werden. Der Rat hat Verständnis dafür, dass es aus technischen und logistischen Gründen unmöglich war, beide Wahlen noch in diesem Herbst durchzuführen. Es ist nun wichtig, die verbleibenden Monate zu nutzen, um sicherzustellen, dass im Einklang mit dem Zeitplan des Gemeinsamen Wahlbeobachtungsgremiums die erforderlichen Vorbereitungen abgeschlossen und die Voraussetzungen für freie und gerechte Wahlen erfüllt werden, insbesondere in Bezug auf die Sicherheit und auf die Demobilisierung der ehemaligen Kämpfer. 11105/04 (Presse 216) 11 DE Der Einsatz und ein entschlossenes Handeln der afghanischen Übergangsregierung sind in dieser Hinsicht von entscheidender Bedeutung. Die Europäische Union wird alles tun, um die afghanische Regierung bei diesen Bemühungen zu unterstützen, unter anderem durch finanzielle Hilfe und die Unterstützungsmission für Demokratie und Wahlen (Democracy and Election Support Mission)." EUROPÄISCHE SICHERHEITS- UND VERTEIDIGUNGSPOLITIK – EU-Militäroperation in Bosnien und Herzegowina (BiH) - Schlussfolgerungen des Rates Der Rat hat folgende Schlussfolgerungen angenommen: "Der Rat hat eine Gemeinsame Aktion zur militärischen Operation der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina angenommen. Dies erfolgte aufgrund des Beschlusses der NATO, ihre erfolgreiche SFOR-Operation zu beenden, und der Annahme der Resolution 1551 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, in welcher dieser die Absicht der EU zur Einleitung einer militärischen Operation in diesem Land begrüßte. Zu diesem Zweck hat die EU die Planung und die Vorbereitungen in Absprache mit den Behörden von Bosnien und Herzegowina und mit der NATO intensiviert. Ziel ist es, bis Jahresende robuste Kräfte im Rahmen einer "Kapitel VII-Mission" zu verlegen, um für Abschreckung und die dauerhafte Einhaltung des Allgemeinen Rahmenabkommens für den Frieden zu sorgen und zur Schaffung eines sicheren und geschützten Umfelds in Bosnien und Herzegowina beizutragen. Die geplante ESVP-Operation ergänzt in signifikanter Weise das politische Engagement der Union, ihre Hilfsprogramme und ihre laufende Polizeimission (EUPM) und soll Bosnien und Herzegowina bei seinen Bemühungen unterstützen, weitere Fortschritte auf dem Weg zur europäischen Integration im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses zu erzielen." Die Gemeinsame Bestimmungen: Aktion (Dok. 11226/1/04) umfasst insbesondere folgende – Vorbehaltlich eines weiteren Beschlusses des Rates über die Einleitung der Operation wird die EU eine Militäroperation in BiH durchführen. – Bei der Militäroperation wird nach Maßgabe der Vereinbarungen mit der NATO ("Berlin +") auf die Mittel und Fähigkeiten der NATO zurückgegriffen . – Das Politische und Sicherheitspolitische Komitee der EU wird unter der Verantwortung des Rates die politische Kontrolle und strategische Leitung der Operation wahrnehmen. Die Entscheidungsbefugnis in Bezug auf die Ziele und die Beendigung der militärischen Operation verbleibt beim Rat, der vom Generalsekretär/Hohen Vertreter unterstützt wird. – Der Stellvertretende Oberste Alliierte Befehlshaber für Europa (D–SACEUR), Admiral Rainer FEIST, wird zum Operation Commander der EU ernannt. – Das Operational Headquarter der EU wird beim Obersten Hauptquartier der Alliierten Mächte in Europa (SHAPE) angesiedelt sein. – Generalmajor A. David LEAKEY (UK) wird zum Force Commander der EU ernannt. 11105/04 (Presse 216) 12 DE – – Mit der Operation soll das umfassende Konzept der EU gegenüber Bosnien und Herzegowina verstärkt und sollen die Fortschritte, die Bosnien und Herzegowina auf dem Weg zu einer Integration in die EU gemacht hat, unterstützt werden. Der EU– Sonderbeauftragte soll für die politische Gesamtkoordination der EU–Politik in Bosnien und Herzegowina Sorge tragen. – Die gemeinsamen Kosten der EU–Militäroperation werden vom "ATHENA"– Mechanismus verwaltet (anhand eines BIP–Schlüssels aufgeteilte Beiträge der Mitgliedstaaten). Der finanzielle Bezugsrahmen für die gemeinsamen Kosten der Operation beläuft sich auf 71,7 Millionen Euro. – Nicht der EU angehörende europäische NATO–Mitglieder und Kanada beteiligen sich an der EU–Militäroperation, wenn sie dies wünschen; Bewerberländer für einen Beitritt zur EU können zur Teilnahme an der Operation gemäß den vereinbarten Modalitäten eingeladen werden; potenzielle Partner und andere Drittstaaten können ebenfalls eingeladen werden, an der Operation teilzunehmen. Sonderbeauftragter der Europäischen Union in BiH Der Rat hat ferner eine Gemeinsame Aktion (Dok. 10259/04) betreffend das Mandat des Sonderbeauftragten der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina, Paddy Ashdown, und zur Aufhebung der Gemeinsamen Aktion 2002/211/GASP angenommen. Infolge der Annahme einer Gemeinsamen Aktion über eine militärische Operation der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina, in der eine spezifische Rolle für den EUSR vorgesehen ist, war das Mandat entsprechend zu ändern und die Gemeinsame Aktion 2002/211/GASP aufzuheben. – Europäische Verteidigungsagentur Im Anschluss an die am 14. Juni in Luxemburg erzielte politische Einigung hat der Rat eine Gemeinsame Aktion (Dok. 10556/04 + 11169/04) über die Einrichtung einer Agentur für die Bereiche Entwicklung der Verteidigungsfähigkeiten, Forschung, Beschaffung und Rüstung (Europäische Verteidigungsagentur) förmlich angenommen. Auftrag der Agentur wird es sein, Verteidigungsfähigkeiten im Bereich der Krisenbewältigung zu entwickeln, die Europäische Rüstungszusammenarbeit zu fördern und zu verbessern, die europäische industrielle und technische Verteidigungsbasis zu stärken und einen wettbewerbsfähigen europäischen Markt für Verteidigungsgüter zu schaffen. Der Rat billigte ferner den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Verteidigungsagentur für 2004. Die Haushaltsmittel belaufen sich auf insgesamt 1.925.748 Euro. AM RANDE DER RATSTAGUNG – Treffen von EU- und OSZE-Troika auf Ministerebene Die EU-Troika (unter der Leitung des Außenministers der Niederlande Ben BOT) und die OSZETroika (der amtierende Vorsitzende und bulgarische Außenminister Solomon PASSY, der Vertreter der Niederlande als vorhergehender Vorsitzender, der Vertreter Sloweniens als künftiger Vorsitzender und der OSZE-Generalsekretär Botschafter Jan KUBIS) sind am 12. Juli 2004 am Rande der Ratstagung zu dem regelmäßig, nämlich einmal je EU-Vorsitz, auf Ministerebene stattfindenden EU-OSZE Treffen zusammengekommen. 11105/04 (Presse 216) 13 DE Die EU und die OSZE besprachen Fragen von gemeinsamem Interesse: die Beziehung EU-OSZE, die Bekämpfung von Intoleranz, Rassismus und Antisemitismus, die Europäische Nachbarschaftspolitik, Moldau und Kosovo. Es wurde darauf verwiesen, wie wichtig eine enge Zusammenarbeit zwischen der EU und der OSZE insbesondere bei den Vorbereitungen für die nächste OSZE-Ministerkonferenz im Dezember 2004 in Sofia ist. Was die Europäische Nachbarschaftspolitik anbelangt, so tauschten die beiden Seiten ihre Ansichten über die künftige Zusammenarbeit in den betreffenden Ländern aus. Die Europäische Union und die OSZE hatten zudem einen Gedankenaustausch über die jüngsten Entwicklungen in Kosovo und Moldau und erörterten künftige Schritte. Die Europäische Union bekräftigte, dass ihr an einer tragfähigen und effizienten Beziehung zur OSZE sehr gelegen ist, und betonte, dass sie auch weiterhin ein verlässlicher und konstruktiver Partner bei der in den kommenden Monaten in Angriff zu nehmenden gemeinsamen Arbeit sein werde. – Kooperationsräte EU/Kirgisische Republik und EU/Kasachstan Zur sechsten Tagung des Kooperationsrates EU/Kirgisische Republik und zur sechsten Tagung des Kooperationsrates EU/Kasachstan vom 13. Juli siehe gesonderte Pressemitteilung (Dok. 11117/04 und Dok. 11118/04). SONSTIGE ANGENOMMENE PUNKTE Siehe Pressemitteilung 11104/04 Presse 215 (Allgemeine Angelegenheiten). 11105/04 (Presse 216) 14 DE