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DE
RAT DER
EUROPÄISCHEN UNION
C/04/216
Brüssel, des.12. und 13. Juli 2004
11105/04 (Presse 216)
MITTEILUNG AN DIE PRESSE
2597. Tagung des Rates
Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen
Außenbeziehungen
am 12. und 13. Juli 2004 in Brüssel
Präsident
*
Bernard BOT
Minister für auswärtige Angelegenheiten der
Niederlande
Einige Punkte zum Thema Außenbeziehungen wurden auf der 2596. Tagung des Rates (Allgemeine
Angelegenheiten) ohne Aussprache angenommen (11104/04 Presse 215).
PRESSE
Rue de la Loi 175
B – 1048 BRÜSSEL
Tel. +32 (0)2 285 8239 / 6319
Fax: +32 (0)2 285 8026
[email protected] http://ue.eu.int/Newsroom
11105/04 (Presse 216)
1
DE
Wichtigste Ergebnisse der Ratstagung
Der Rat hat beschlossen, dass die EU eine militärische Operation in Bosnien-Herzegowina durchführt,
nachdem die NATO entschieden hat, ihre SFOR-Operation zu beenden. Der Rat nahm eine entsprechende
Gemeinsame Aktion an. Ziel ist es, bis Jahresende robuste Kräfte im Rahmen einer "Kapitel VII-Mission" zu
verlegen, um für Abschreckung und die dauerhafte Einhaltung des Abkommens von Dayton/Paris zu sorgen
und zur Schaffung eines sicheren und geschützten Umfelds in Bosnien und Herzegowina beizutragen.
Der Rat ist mit dem irakischen Außenminister, Herrn Zebari, zusammengetroffen. Er begrüßte, dass er
Gelegenheit hatte, mit ihm die Zukunft des Irak zu erörtern, und sieht der Vertiefung des politischen
Austauschs mit dem Irak erwartungsvoll entgegen.
Im Zusammenhang mit dem Nahen Osten führte der Rat eine erste Aussprache über die politischen
Konsequenzen des Gutachtens des Internationalen Gerichtshofes über die rechtlichen Folgen der Errichtung
eines Sicherheitszaunes in den besetzten palästinensischen Gebieten.
Der Rat hat in großer Besorgnis die Lage in der sudanesischen Provinz Darfur geprüft. Er war sich darin
einig, dass es notwendig ist, weiterhin Druck auf die sudanesische Regierung und die anderen an dem
Konflikt beteiligten Parteien auszuüben und diesen zu verstärken, um den Forderungen nach Verbesserung
der Bedingungen vor Ort und nach Verstärkung des Schutzes von Zivilisten vor der Bedrohung durch Tod,
Grausamkeiten und Hunger Nachdruck zu verleihen. Wenn diese Forderungen nicht in naher Zukunft erfüllt
werden, wird die EU weitere Maßnahmen in Betracht ziehen.
Die Minister haben eingehend den Stand der Doha-Verhandlungsrunde analysiert und der Strategie und
Taktik der Kommission weitgehend beigepflichtet. Sie hoben hervor, dass es wichtig ist, im Allgemeinen Rat
der WTO bis Ende Juli zu einer zufrieden stellenden Einigung über den Verhandlungsrahmen für den
Marktzugang landwirtschaftlicher und außerlandwirtschaftlicher Produkte, die Singapur-Themen und über
die Entwicklung zu gelangen.
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INHALT1
TEILNEHMER
4
ERÖRTERTE PUNKTE
WTO/ENTWICKLUNGSAGENDA VON DOHA
6
IRAK - Schlussfolgerungen des Rates
6
FRIEDENSPROZESS IM NAHEN OSTEN
8
ASIA-EUROPA - Schlussfolgerungen des Rates
8
SUDAN - Schlussfolgerungen des Rates
9
WESTLICHE BALKANSTAATEN - Schlussfolgerungen des Rates
10
AFGHANISTAN - Schlussfolgerungen des Rates
11
EUROPÄISCHE SICHERHEITS- UND VERTEIDIGUNGSPOLITIK
12
–
EU-Miliäroperation in Bosnien und Herzegowina (BiH) - Schlussfolgerungen des Rates 12
–
Sonderbeauftragter der Europäischen Union in BiH
13
–
Europäische Verteidigungsagentur
13
AM RANDE DER RATSTAGUNG
13
–
Treffen von EU- und OSZE-Troika auf Ministerebene
13
–
Kooperationsräte EU/Kirgisische Republik und EU/Kasachstan
14
SONSTIGE ANGENOMMENE PUNKTE
Siehe Pressemitteilung 11104/04 Presse 215 (Allgemeine Angelegenheiten).
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TEILNEHMER
Die Regierungen der Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission waren wie folgt vertreten:
Belgien:
Louis MICHEL
Tschechische Republik:
Vladimír MÜLLER
Vizepremierminister und Minister der Auswärtigen
Angelegenheiten
Stellvertreter des Ministers für auswärtige
Angelegenheiten, zuständig für europäische
Angelegenheiten
Dänemark:
Carsten SØNDERGAARD
Staatssekretär
Deutschland:
Klaus SCHARIOTH
Staatssekretär, Auswärtiges Amt
Estland:
Kristiina OJULAND
Ministerin für auswärtige Angelegenheiten
Griechenland:
Petros MOLYVIATIS
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Spanien:
Miguel Angel MORATINOS
Minister für auswärtige Angelegenheiten und
Zusammenarbeit
Frankreich:
Michel BARNIER
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Irland:
Brian COWEN
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Italien:
Franco FRATTINI
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Zypern:
George IACOVOU
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Lettland:
Rihards PĪKS
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Litauen:
Rytis MARTIKONIS
Luxemburg:
Lydie POLFER
Unterstaatssekretär im Ministerium für auswärtige
Angelegenheiten, zuständig für EU-Angelegenheiten
Vizepremierministerin, Ministerin für auswärtige
Angelegenheiten und Außenhandel, Ministerin für den
öffentlichen Dienst und die Verwaltungsreform
Ungarn:
László KOVÁCS
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Malta:
Michael FRENDO
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Niederlande:
Bernard BOT
Atzo NICOLAÏ
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Minister für europäische Angelegenheiten
Österreich:
Benita FERRERO-WALDNER
Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten
Polen:
Włodzimierz CIMOSZEWICZ
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Portugal:
Carlos COSTA NEVES
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Staatssekretär für auswärtige Angelegenheiten und
Zusammenarbeit
4
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Slowenien:
Ivo VAJGL
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Slowakei:
Eduard KUKAN
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Finnland:
Erkki TUOMIOJA
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Schweden:
Laila FREIVALDS
Ministerin für auswärtige Angelegenheiten
Vereinigtes Königreich:
Jack STRAW
Minister für auswärtige Angelegenheiten und
Commonwealth-Fragen
Kommission:
Chris PATTEN
Pascal LAMY
Mitglied
Mitglied
Generalsekretariat des Rates:
Javier SOLANA
Generalsekretär/Hoher Vertreter für die GASP
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ERÖRTERTE PUNKTE
WTO/ENTWICKLUNGSAGENDA VON DOHA
Der Vorsitz zog die folgenden Schlussfolgerungen aus den Erörterungen des Rates:
Der Rat stellte fest, dass die EU-Handelsminister den Stand der Verhandlungsrunde von Doha am
Vortag in informellen Gesprächen analysiert hatten und dass die Kommission sowohl für ihre
Strategie als auch für ihre Taktik weit gehende Zustimmung erhalten hätte.
Der Rat nahm die Erläuterungen von Kommissionsmitglied Lamy zum derzeitigen Verhandlungsstand zur Kenntnis.
Der Rat betonte, dass es wichtig ist, im Allgemeinen Rat der WTO bis Ende Juli zu einer zufrieden
stellenden Einigung über den Verhandlungsrahmen für den Marktzugang landwirtschaftlicher und
außerlandwirtschaftlicher Produkte, die Singapur-Themen und die Entwicklung zu gelangen. Diese
Rahmentexte sollten die zentralen Ziele und Interessen der EU im gegenwärtigen Stadium der
Doha-Verhandlungsrunde wieder geben. In diesem Zusammenhang hob der Rat hervor, dass bei
den vier im Juli zur Entscheidung anstehenden Bereichen sowie bei den verschiedenen Säulen der
landwirtschaftlichen Rahmenbedingungen für einen ausgewogenen Ansatz und bei den Verpflichtungen bezüglich der verschiedenen Formen des Wettbewerbs bei landwirtschaftlichen Ausfuhren
für strikte Parallelität gesorgt werden muss.
Der Rat nahm die Absicht der Kommission zur Kenntnis, die Mitgliedstaaten sowohl in Brüssel als
auch in Genf regelmäßig im Rahmen des Ausschusses "Artikel 133" über die Fortschritte bei den
Verhandlungen zu informieren und sich mit ihnen zu beraten.
Der Rat beschloss, am 26. Juli 2004 in Brüssel zu einer Sondertagung zusammen zu kommen, auf
der die Position der EU zu den Texten, die dem Allgemeinen Rat der WTO unterbreitet werden,
festgelegt werden soll.
IRAK - Schlussfolgerungen des Rates
Der Rat hat die nachstehenden Schlussfolgerungen angenommen:
"1.
Der Rat traf mit dem Außenminister Iraks, Herrn Zebari, zusammen, der die Bereiche
herausstellte, in denen er sich einen greifbaren Beitrag der Europäischen Union zum
politischen, wirtschaftlichen und sozialen Wiederaufbau des Landes erhofft. Die Minister
betonten, dass sie die Wiedereinführung der Todesstrafe ablehnen, woraufhin Herr Zebari
die besondere Lage des Irak erläuterte. Der Rat begrüßte, dass dieses Gespräch über die
Zukunft des Irak mit Herrn Zebari stattfinden konnte, und erklärte, dass er einer Vertiefung
des politischen Austauschs mit Irak - auch in Troika-Zusammensetzung - erwartungsvoll
entgegensieht.
2.
Der Rat begrüßte mit großer Befriedigung die am 28. Juni 2004 erfolgte Übertragung der
Hoheitsgewalt auf die irakische Übergangsregierung. Er bekräftigte seine Unterstützung
für das irakische Volk und die in vollem Umfang souveräne irakische Übergangsregierung
sowie seine Zusage, für den wirtschaftlichen, sozialen und politischen Wiederaufbau in
Irak einzutreten. Der Rat bekräftigte auch den Willen der EU, die Umsetzung der Resolution 1546 des VN-Sicherheitsrates zu unterstützen und den Vereinten Nationen bei ihren
Aktivitäten in Irak Hilfe zukommen zu lassen
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3.
Der Rat misst der Nationalen Konferenz, die im Juli einberufen werden soll und in der sich
die Vielfalt der irakischen Gesellschaft widerspiegeln wird, große Bedeutung bei. Diese
Konferenz und die von ihr vorzunehmende Bestimmung des Interims-Nationalrats sind
wichtige Schritte bei der Förderung von Dialog und Konsensfindung im Lande.
4.
Der Rat verwies auch auf das vom Europäischen Rat auf seiner Tagung vom 17./18. Juni
2004 genannte Ziel der Europäischen Union eines sicheren, stabilen und geeinten Irak, in
dem Wohlstand und Demokratie herrschen und der einen positiven Beitrag zur Stabilität
der Region leistet; er erklärte erneut, dass die Union als Ganzes bereit ist, partnerschaftlich
mit der irakischen Übergangsregierung und dem irakischen Volk zusammenzuarbeiten,
damit dieses Ziel erreicht werden kann, und zwar unter gebührender Beachtung der Mitteilung der Kommission mit dem Titel "Die Europäische Union und Irak - Rahmenkonzept
für ein zunehmendes Engagement" und des Schreibens des Hohen Vertreters Solana und
des Kommissionsmitglieds Patten.
5.
Nach dem Gedankenaustausch mit Außenminister Zebari kam der Rat überein:
–
in eine enge Partnerschaft und Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen in allen
Bereichen einzutreten;
–
einen Dialog mit Regierungsstellen, Behörden und der Zivilgesellschaft in Irak
aufzunehmen, um zu erörtern, in welcher Weise die EU weitere Unterstützung für
Irak leisten könnte;
–
rasch mit den irakischen Regierungsstellen und den Vereinten Nationen die
möglichen Modalitäten einer EU-Unterstützung bei der Vorbereitung der Wahlen zu
prüfen und zu diesem Zweck mit der irakischen Wahlkommission und dem Wahlteam der Vereinten Nationen eng zusammenzuarbeiten;
–
weiter vonseiten der EU Unterstützung für die Demokratisierung, die Entwicklung
der Zivilgesellschaft, die Rechtsstaatlichkeit sowie den Schutz und die Förderung der
Menschenrechte in Irak zu leisten, auch mittels einer EU-Sondierungsmission in
Irak, sofern die Umstände dies erlauben, besonders im Bereich von Rechtsstaatlichkeit und Zivilverwaltung, und zwar im Einklang mit den Schlussfolgerungen des
Europäischen Rates vom 17./18. Juni 2004;
–
die in dem Schreiben des Hohen Vertreters Solana und des Kommissionsmitglieds
Patten enthaltenen und vom Europäischen Rat gebilligten Vorschläge zu vertiefen,
um Maßnahmen zur Förderung von Sicherheit und Stabilität zu vereinbaren und
umzusetzen;
–
weiterhin humanitäre, technische und wirtschaftliche Hilfe sowie Wiederaufbauhilfe
bereitzustellen;
–
die Mitgliedstaaten um Mitwirkung an einem internen Informationsaustausch über
die derzeitigen und künftigen bilateralen Maßnahmen und die bilaterale Unterstützung besonders in Bezug auf Wahlen, Polizeischulung, Rechtsstaatlichkeit und
Zivilverwaltung, Wiederaufbau und diplomatische Vertretungen in Bagdad zu
ersuchen;
–
die Vertretung der EU in Irak in geeignetem Maße zu verstärken, soweit die
Umstände dies erlauben;
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–
den Dialog der EU mit den Nachbarländern von Irak dazu zu nutzen, ein konstruktives Engagement und regionale Unterstützung für den Prozess der politischen Neugestaltung und des Wiederaufbaus in Irak zu fördern;
–
eine Stellungnahme der irakischen Übergangsregierung dazu einzuholen, eventuell
eine internationale Zusammenkunft abzuhalten, um Unterstützung für den politischen
Übergangsprozess und den Wiederaufbau in Irak zugunsten des irakischen Volkes
und im Interesse der Stabilität in der Region zu gewinnen;
die Kommission zu ersuchen, eine Verwaltungszusammenarbeit im Hinblick auf die
Gewährung von Handelspräferenzen im Rahmen des SAP aufzunehmen, soweit die
Umstände und die technischen Kapazitäten dies erlauben."
FRIEDENSPROZESS IM NAHEN OSTEN
Der Rat hat den Stand des Friedensprozesses im Nahen Osten insbesondere im Anschluss an das
Gutachten des Internationalen Gerichtshofs vom 9. Juli zu den rechtlichen Folgen der Errichtung
eines Sperrzauns in den besetzten palästinensischen Gebieten geprüft.
In einem ersten Gedankenaustausch befasste sich der Rat mit den politischen Folgen dieses Gutachtens, woraufhin der Vorsitz
–
feststellte, dass das Gutachten sorgfältig geprüft werden muss;
–
in Erinnerung rief, dass die Europäische Union das Recht des Staates Israel, seine Staatsbürger vor terroristischen Angriffen zu schützen, anerkannt, Israel aber aufgefordert hat,
den Bau der Sperranlage innerhalb der besetzten palästinensischen Gebiete einschließlich
in und um Ost-Jerusalem, der im Widerspruch zu den einschlägigen völkerrechtlichen
Bestimmungen steht, einzustellen und rückgängig zu machen;
–
betonte, dass der im Friedensfahrplan festgelegte politische Prozess von überragender
Bedeutung ist. Der Vorsitz bekräftigte die Überzeugung der Europäischen Union, dass der
politische Prozess die einzige Möglichkeit bietet, um zu einer von den Parteien ausgehandelten Zweistaatenlösung zu gelangen, die zur Koexistenz eines lebensfähigen,
zusammenhängenden und unabhängigen Staates Palästina in friedlicher Nachbarschaft mit
Israel innerhalb anerkannter und gesicherter Grenzen führt;
–
feststellte, dass es nunmehr Sache der politischen Gremien der Vereinten Nationen ist, über
das weitere Vorgehen im Anschluss an das Gutachten des Gerichtshofs zu entscheiden.
Des Weiteren wurde auch betont, wie wichtig die Umsetzung der Erklärung des Nahost-Quartetts
vom 4. Mai und die Aufnahme entsprechender Kontakte mit den Parteien ist.
ASIA-EUROPA - Schlussfolgerungen des Rates
Der Rat hat das weitere Vorgehen bei den Vorbereitungen für den ASEM-Gipfel erörtert und die
nachstehenden Schlussfolgerungen angenommen:
"Der Rat bekräftigte das Engagement der EU für den ASEM-Prozess und ihre Bereitschaft, zu einer
Lösung für die Frage der ASEM-Erweiterung mit Blick auf das ASEM-Gipfeltreffen Anfang
Oktober 2004 in Hanoi beizutragen.
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Der Rat billigte die Ernennung von Herrn Hans VAN DEN BROEK zum Sonderbeauftragten des
Vorsitzes, der mit den ASEM-Partnern über eine akzeptable und praktikable Lösung des Problems
Birma/Myanmar im Zusammenhang mit der ASEM-Erweiterung beraten soll."
SUDAN - Schlussfolgerungen des Rates
Der Rat hat die nachstehenden Schlussfolgerungen angenommen:
"1.
Der Rat hat seine tiefe Besorgnis über die Lage in Darfur zum Ausdruck gebracht und
erneut betont, wie wichtig der Zugang für humanitäre Hilfsmaßnahmen, die Einhaltung der
Menschenrechte und die Wiederherstellung der Sicherheit in Darfur sind. Er hat die Mitgliedstaaten und die anderen Akteure der internationalen Gemeinschaft dazu aufgerufen,
ihre Unterstützung für die laufenden humanitären Hilfsmaßnahmen deutlich zu verstärken.
Der Rat hat seine Entschlossenheit bekundet, so rasch wie möglich zusätzliche Mittel für
humanitäre Hilfsmaßnahmen in Darfur bereit zu stellen.
2.
Der Rat wird die Entwicklungen weiterhin aufmerksam verfolgen, u.a. durch die AUBeobachtermission vor Ort, der die EU-Beobachter angehören, um auf diese Weise das
fortgesetzte politische Engagement der EU zur Lösung des Konflikts zu bekunden.
3.
Der Rat hat die aktive Beteiligung der internationalen Gemeinschaft begrüßt, insbesondere
die Besuche europäischer Minister in Darfur, die Bemühungen des Tschad und die offenen
und direkten Beratungen des Generalsekretärs der VN, Kofi Annan, und des Außenministers der VS, Colin Powell, mit der Regierung des Sudan im Laufe ihrer jüngsten
Besuche, die zu einer festen Zusage zur Zusammenarbeit seitens der sudanesischen
Regierung und zur Schaffung eines Mechanismus zur gemeinsamen Umsetzung geführt
haben. Der Rat misst der unverzüglichen und uneingeschränkten Umsetzung der Zusagen
der sudanesischen Regierung größte Bedeutung bei.
4.
Der Rat ist übereingekommen, in Absprache mit den VN, der AU und den VS die Wiederaufnahme des politischen Prozesses aktiv zu fördern, indem die Parteien zu Friedensverhandlungen an einen Tisch gebracht werden. Der Rat hat alle Parteien einschließlich der
Rebellen dringend aufgefordert, ohne Vorbehalte an den von der AU geförderten Verhandlungen teilzunehmen, die mit der für den 15. Juli in Addis Abeba geplanten
Zusammenkunft beginnen.
5.
Der Rat hat die Bemühungen begrüßt, diese Frage vor den Sicherheitsrat der VN zu
bringen. Er hat zu Maßnahmen aufgerufen, um sicherzustellen, dass diejenigen, die für
Verstöße und Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts in der
Region Darfur verantwortlich sind, vor Gericht gestellt werden; in dieser Hinsicht
bekräftigt der Rat seine Unterstützung für die vom Amt des Hohen Kommissars für
Menschenrechte formulierten Empfehlungen.
6.
Der Rat ist übereingekommen, dass auf die sudanesische Regierung und andere Konfliktparteien weiterhin Druck ausgeübt und dieser Druck noch verstärkt werden muss, damit
folgende Forderungen in dem mit der internationalen Gemeinschaft vereinbarten zeitlichen
Rahmen erfüllt werden:
–
Umsetzung der Übereinkünfte von N'djamena und von Addis Abeba;
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–
ungehinderter, unverzüglicher und sicherer Zugang für humanitäre Hilfsmaßnahmen
und Beseitigung aller verbleibenden Hindernisse auf zentraler sowie auf lokaler
Ebene, wozu auch die Visumerteilung gehört;
–
freier Zugang, freier Verkehr und Beseitigung aller sonstigen logistischen Hindernisse, sowie Sicherheitsgarantien für die AU-Beobachtermission und für die
Beobachter des Hohen Kommissars der VN für Menschenrechte;
–
Wiederaufnahme der Verhandlungen und eine konstruktive Haltung hinsichtlich des
politischen Dialogs;
–
unverzügliche und bedingungslose Entwaffnung und Neutralisierung der JanjaweedMilizen;
–
keine erzwungene Rückführung von Flüchtlingen innerhalb und außerhalb der
Landesgrenzen;
–
Zusammenarbeit mit den VN zum Schutz der Menschenrechte, wozu auch die
Zusagen gehören, die beim jüngsten Besuch des Generalsekretärs der VN in
Khartum gegeben wurden.
Die unverzügliche und nachprüfbare Erfüllung dieser Forderungen würde sich außerdem
positiv auf die Normalisierung der Beziehungen zu Sudan auswirken. Wenn diese
Forderungen zur Verbesserung der Bedingungen vor Ort und zur Verbesserung des
Schutzes von Zivilisten vor der Bedrohung durch Tod, Grausamkeiten und Hunger nicht in
naher Zukunft erfüllt werden, wird die EU weitere Maßnahmen in Betracht ziehen."
WESTLICHE BALKANSTAATEN - Schlussfolgerungen des Rates
Im Anschluss an seine Beratung hat der Rat die nachstehenden Schlussfolgerungen angenommen:
"–
SERBIEN UND MONTENEGRO
Der Rat begrüßte die Ergebnisse der jüngsten Präsidentschaftswahlen in Serbien, die bestätigt
haben, dass das serbische Volk für Reformen und eine europäische Zukunft eintritt. Der Rat
bekräftigte erneut die Bereitschaft der EU, Serbien und Montenegro in ihren Bemühungen um eine
Annäherung an die Europäische Union zu unterstützen. Er forderte alle demokratischen Kräfte auf,
an einem Strang zu ziehen, um die politischen und wirtschaftlichen Reformen zu beschleunigen,
allen internationalen Verpflichtungen, einschließlich einer umfassenden Zusammenarbeit mit dem
ICTY, nachzukommen und die noch offenen Fragen im Zusammenhang mit der Funktionsweise der
Staatsunion im Interesse der Bevölkerung von Serbien und Montenegro zu klären, wie dies in der
Europäischen Partnerschaft ausdrücklich vorgesehen ist. Konkrete Fortschritte bei diesen Fragen
würden es der Europäischen Kommission ermöglichen, ihre Durchführbarkeitsstudie über die Einleitung von Verhandlungen über ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen abzuschließen.
–
SERBIEN UND MONTENEGRO / KOSOVO
Der neue Sonderbeauftragte des VN-Generalsekretärs im Kosovo, Herr Søren Jessen Petersen, wird
von der Europäischen Union im vollen Umfang unterstützt werden. Der Europäische Union ist nach
wie vor sehr an der Förderung der europäischen Perspektive des Kosovo gelegen. Die EU appelliert
ferner an alle Führer und alle Gemeinschaften im Kosovo, mit Herrn Søren Jessen Petersen uneingeschränkt zusammenzuarbeiten, da Stabilität und Fortschritte im Kosovo nur durch Partnerschaft
und Zusammenarbeit erzielt werden können..
11105/04 (Presse 216)
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Der Rat unterstützte die von der OSZE zur Vorbereitung der Wahlen am 23. Oktober 2004
getroffenen Maßnahmen und appellierte an alle betroffenen Parteien, konstruktive Beiträge zu
leisten.
–
BOSNIEN UND HERZEGOVINA / ICTY
Der Rat befürwortete nachdrücklich die am 30. Juni von dem EU-Sonderbeauftragten und Hohen
Vertreter Paddy Ashdown angekündigten Maßnahmen, mit denen dazu beigetragen werden soll,
dass die Regierung von Bosnien und Herzegowina uneingeschränkt mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) zusammenarbeitet. In der Durchführbarkeitsstudie der Europäischen Kommission für Bosnien und Herzegowina und in der Europäischen
Partnerschaft wird bekräftigt, dass eine umfassende Zusammenarbeit mit dem ICTY, insbesondere
seitens der Republika Srpska, eine wesentliche Voraussetzung für eine Annäherung Bosniens und
Herzegowinas an die Europäische Union ist. Der Rat forderte die Führer Bosniens und
Herzegowinas - und insbesondere der Republika Srpska - nachdrücklich auf, dafür Sorge zu tragen,
dass diejenigen, die sich der internationalen Justiz weiterhin durch Flucht entziehen, dem ICTY
rasch überstellt werden. Der Rat betonte, dass die Arbeit des ICTY erst dann abgeschlossen sein
wird, wenn Hauptangeklagte wie Radovan Karadzic, Ratko Mladic und Ante Gotovina festgenommen und nach Den Haag überstellt worden sind.
Der Rat begrüßte ferner, dass Lord Ashdown und Premierminister Adnan Terzic am 2. Juli die
Bildung einer Kommission für die Neuordnung der Polizei angekündigt haben, und erklärte nachdrücklich, dass er das Ziel dieser Kommission - den Aufbau einer Polizeistruktur, mit der die
Rechtsstaatlichkeit wirksam und effizient durchgesetzt werden kann - befürwortet. Die EU wird die
Arbeit der Kommission unter anderem über ihre Polizeimission in Bosnien (EUPM) unterstützen.
–
EHEMALIGE JUGOSLAWISCHE REPUBLIK MAZEDONIEN
Der Rat dankte dem scheidenden Sonderbeauftragten der EU, Herrn Søren Jessen-Petersen, für
seinen wertvollen Beitrag zur Konsolidierung von Frieden und Stabilität in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien. Als Nachfolger ernannte er Botschafter Michael Sahlin, der sein
Amt als EUSR am 1. August 2004 antreten wird."
AFGHANISTAN - Schlussfolgerungen des Rates
Der Rat hat die nachstehenden Schlussfolgerungen angenommen:
"Der Rat begrüßt den vom Gemeinsamen Wahlbeobachtungsgremium (Joint Electoral Monitoring
Body/JEMB) angekündigten Beschluss, am 9. Oktober 2004 Präsidentschaftswahlen in Afghanistan
abzuhalten. Diese Wahlen sind eine Grundbedingung im Rahmen des Bonner Abkommens vom
Dezember 2001 und ein neuer wichtiger Schritt beim Aufbau eines von Demokratie, Stabilität und
Wohlstand gekennzeichneten afghanischen Staates. Darüber hinaus hat das JEMB angekündigt,
dass die Wahlen für das Unterhaus des Parlaments (Wolesi Jirga) und die Kommunalwahlen im
Frühjahr 2005 stattfinden werden.
Der Rat hat Verständnis dafür, dass es aus technischen und logistischen Gründen unmöglich war,
beide Wahlen noch in diesem Herbst durchzuführen. Es ist nun wichtig, die verbleibenden Monate
zu nutzen, um sicherzustellen, dass im Einklang mit dem Zeitplan des Gemeinsamen Wahlbeobachtungsgremiums die erforderlichen Vorbereitungen abgeschlossen und die Voraussetzungen
für freie und gerechte Wahlen erfüllt werden, insbesondere in Bezug auf die Sicherheit und auf die
Demobilisierung der ehemaligen Kämpfer.
11105/04 (Presse 216)
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Der Einsatz und ein entschlossenes Handeln der afghanischen Übergangsregierung sind in dieser
Hinsicht von entscheidender Bedeutung. Die Europäische Union wird alles tun, um die afghanische
Regierung bei diesen Bemühungen zu unterstützen, unter anderem durch finanzielle Hilfe und die
Unterstützungsmission für Demokratie und Wahlen (Democracy and Election Support Mission)."
EUROPÄISCHE SICHERHEITS- UND VERTEIDIGUNGSPOLITIK
–
EU-Militäroperation in Bosnien und Herzegowina (BiH) - Schlussfolgerungen des Rates
Der Rat hat folgende Schlussfolgerungen angenommen:
"Der Rat hat eine Gemeinsame Aktion zur militärischen Operation der Europäischen Union in
Bosnien und Herzegowina angenommen. Dies erfolgte aufgrund des Beschlusses der NATO, ihre
erfolgreiche SFOR-Operation zu beenden, und der Annahme der Resolution 1551 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, in welcher dieser die Absicht der EU zur Einleitung einer
militärischen Operation in diesem Land begrüßte. Zu diesem Zweck hat die EU die Planung und die
Vorbereitungen in Absprache mit den Behörden von Bosnien und Herzegowina und mit der NATO
intensiviert. Ziel ist es, bis Jahresende robuste Kräfte im Rahmen einer "Kapitel VII-Mission" zu
verlegen, um für Abschreckung und die dauerhafte Einhaltung des Allgemeinen Rahmenabkommens für den Frieden zu sorgen und zur Schaffung eines sicheren und geschützten Umfelds in
Bosnien und Herzegowina beizutragen.
Die geplante ESVP-Operation ergänzt in signifikanter Weise das politische Engagement der Union,
ihre Hilfsprogramme und ihre laufende Polizeimission (EUPM) und soll Bosnien und Herzegowina
bei seinen Bemühungen unterstützen, weitere Fortschritte auf dem Weg zur europäischen
Integration im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses zu erzielen."
Die Gemeinsame
Bestimmungen:
Aktion
(Dok.
11226/1/04)
umfasst
insbesondere
folgende
–
Vorbehaltlich eines weiteren Beschlusses des Rates über die Einleitung der
Operation wird die EU eine Militäroperation in BiH durchführen.
–
Bei der Militäroperation wird nach Maßgabe der Vereinbarungen mit der NATO
("Berlin +") auf die Mittel und Fähigkeiten der NATO zurückgegriffen .
–
Das Politische und Sicherheitspolitische Komitee der EU wird unter der
Verantwortung des Rates die politische Kontrolle und strategische Leitung der
Operation wahrnehmen. Die Entscheidungsbefugnis in Bezug auf die Ziele und die
Beendigung der militärischen Operation verbleibt beim Rat, der vom
Generalsekretär/Hohen Vertreter unterstützt wird.
–
Der Stellvertretende Oberste Alliierte Befehlshaber für Europa (D–SACEUR),
Admiral Rainer FEIST, wird zum Operation Commander der EU ernannt.
–
Das Operational Headquarter der EU wird beim Obersten Hauptquartier der
Alliierten Mächte in Europa (SHAPE) angesiedelt sein.
–
Generalmajor A. David LEAKEY (UK) wird zum Force Commander der EU
ernannt.
11105/04 (Presse 216)
12
DE
–
–
Mit der Operation soll das umfassende Konzept der EU gegenüber Bosnien und
Herzegowina verstärkt und sollen die Fortschritte, die Bosnien und Herzegowina auf
dem Weg zu einer Integration in die EU gemacht hat, unterstützt werden. Der EU–
Sonderbeauftragte soll für die politische Gesamtkoordination der EU–Politik in
Bosnien und Herzegowina Sorge tragen.
–
Die gemeinsamen Kosten der EU–Militäroperation werden vom "ATHENA"–
Mechanismus verwaltet (anhand eines BIP–Schlüssels aufgeteilte Beiträge der
Mitgliedstaaten). Der finanzielle Bezugsrahmen für die gemeinsamen Kosten der
Operation beläuft sich auf 71,7 Millionen Euro.
–
Nicht der EU angehörende europäische NATO–Mitglieder und Kanada beteiligen
sich an der EU–Militäroperation, wenn sie dies wünschen; Bewerberländer für einen
Beitritt zur EU können zur Teilnahme an der Operation gemäß den vereinbarten
Modalitäten eingeladen werden; potenzielle Partner und andere Drittstaaten können
ebenfalls eingeladen werden, an der Operation teilzunehmen.
Sonderbeauftragter der Europäischen Union in BiH
Der Rat hat ferner eine Gemeinsame Aktion (Dok. 10259/04) betreffend das Mandat des Sonderbeauftragten der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina, Paddy Ashdown, und zur Aufhebung der Gemeinsamen Aktion 2002/211/GASP angenommen.
Infolge der Annahme einer Gemeinsamen Aktion über eine militärische Operation der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina, in der eine spezifische Rolle für den EUSR vorgesehen
ist, war das Mandat entsprechend zu ändern und die Gemeinsame Aktion 2002/211/GASP aufzuheben.
–
Europäische Verteidigungsagentur
Im Anschluss an die am 14. Juni in Luxemburg erzielte politische Einigung hat der Rat eine
Gemeinsame Aktion (Dok. 10556/04 + 11169/04) über die Einrichtung einer Agentur für die
Bereiche Entwicklung der Verteidigungsfähigkeiten, Forschung, Beschaffung und Rüstung (Europäische Verteidigungsagentur) förmlich angenommen.
Auftrag der Agentur wird es sein, Verteidigungsfähigkeiten im Bereich der Krisenbewältigung zu
entwickeln, die Europäische Rüstungszusammenarbeit zu fördern und zu verbessern, die europäische industrielle und technische Verteidigungsbasis zu stärken und einen wettbewerbsfähigen
europäischen Markt für Verteidigungsgüter zu schaffen.
Der Rat billigte ferner den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Verteidigungsagentur für 2004.
Die Haushaltsmittel belaufen sich auf insgesamt 1.925.748 Euro.
AM RANDE DER RATSTAGUNG
–
Treffen von EU- und OSZE-Troika auf Ministerebene
Die EU-Troika (unter der Leitung des Außenministers der Niederlande Ben BOT) und die OSZETroika (der amtierende Vorsitzende und bulgarische Außenminister Solomon PASSY, der Vertreter
der Niederlande als vorhergehender Vorsitzender, der Vertreter Sloweniens als künftiger Vorsitzender und der OSZE-Generalsekretär Botschafter Jan KUBIS) sind am 12. Juli 2004 am Rande der
Ratstagung zu dem regelmäßig, nämlich einmal je EU-Vorsitz, auf Ministerebene stattfindenden
EU-OSZE Treffen zusammengekommen.
11105/04 (Presse 216)
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Die EU und die OSZE besprachen Fragen von gemeinsamem Interesse: die Beziehung EU-OSZE,
die Bekämpfung von Intoleranz, Rassismus und Antisemitismus, die Europäische
Nachbarschaftspolitik, Moldau und Kosovo.
Es wurde darauf verwiesen, wie wichtig eine enge Zusammenarbeit zwischen der EU und der
OSZE insbesondere bei den Vorbereitungen für die nächste OSZE-Ministerkonferenz im Dezember
2004 in Sofia ist. Was die Europäische Nachbarschaftspolitik anbelangt, so tauschten die beiden
Seiten ihre Ansichten über die künftige Zusammenarbeit in den betreffenden Ländern aus. Die
Europäische Union und die OSZE hatten zudem einen Gedankenaustausch über die jüngsten Entwicklungen in Kosovo und Moldau und erörterten künftige Schritte.
Die Europäische Union bekräftigte, dass ihr an einer tragfähigen und effizienten Beziehung zur
OSZE sehr gelegen ist, und betonte, dass sie auch weiterhin ein verlässlicher und konstruktiver
Partner bei der in den kommenden Monaten in Angriff zu nehmenden gemeinsamen Arbeit sein
werde.
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Kooperationsräte EU/Kirgisische Republik und EU/Kasachstan
Zur sechsten Tagung des Kooperationsrates EU/Kirgisische Republik und zur sechsten Tagung des
Kooperationsrates EU/Kasachstan vom 13. Juli siehe gesonderte Pressemitteilung (Dok. 11117/04
und Dok. 11118/04).
SONSTIGE ANGENOMMENE PUNKTE
Siehe Pressemitteilung 11104/04 Presse 215 (Allgemeine Angelegenheiten).
11105/04 (Presse 216)
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