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DE
RAT DER
EUROPÄISCHEN UNION
C/05/242
Luxemburg, den 3. Oktober 2005
12515/05 (Presse 242)
MITTEILUNG AN DIE PRESSE
2679. Tagung des Rates
Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen
Außenbeziehungen
Luxemburg, den 3. Oktober 2005
Präsident
*
Jack STRAW
Minister für auswärtige Angelegenheiten und
Commonwealth-Fragen des Vereinigten Königreichs
Einige Punkte zum Thema Außenbeziehungen wurden auf der 2678. Tagung des Rates (Allgemeine
Angelegenheiten) ohne Aussprache angenommen (Dok. 12514/05).
PRESSE
Rue de la Loi 175
B – 1048 BRÜSSEL
Tel. +32 (0)2 285 8239 / 6319
Fax: +32 (0)2 285 8026
[email protected] http://ue.eu.int/Newsroom
12515/05 (Presse 242)
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Wichtigste Ergebnisse der Ratstagung
Der Rat hat die Kommission ermächtigt, so bald wie möglich mit Serbien und Montenegro Verhandlungen über ein Assoziierungs- und Stabilisierungsabkommen aufzunehmen. Dieser Beschluss
ist der erste bedeutende Schritt auf dem Weg zur Schaffung vertraglicher Beziehungen zwischen der
EU und Serbien und Montenegro.
Angesichts der Weigerung der Regierung Usbekistans, eine unabhängige internationale Untersuchung der Mai-Ereignisse in Andischan zuzulassen, und angesichts der exzessiven, unverhältnismäßigen und willkürlichen Anwendung von Gewalt durch die usbekischen Sicherheitskräfte bei
diesen Ereignissen hat der Rat beschlossen, eine Reihe von Zwangsmaßnahmen zu ergreifen, u.a.
ein Embargo für die Ausfuhr von Waffen, militärischer Ausrüstung und anderer Ausrüstung, die zur
internen Unterdrückung verwendet werden kann, nach Usbekistan, sowie Beschränkungen für die
Einreise in die Europäische Union für diejenigen Personen, die unmittelbar für die willkürliche und
unverhältnismäßige Anwendung von Gewalt in Andischan verantwortlich sind.
Der Rat hat die Resolution des Gouverneursrates der IAEO vom 24. September begrüßt und
dringend an Iran appelliert, die durch diese Resolution gebotene Chance zu nutzen und alle vom
IAEO-Gouverneursrat geforderten Maßnahmen durchzuführen, einschließlich der erneuten vollständigen Aussetzung aller Aktivitäten im Bereich des Brennstoffkreislaufs.
Auf seiner Tagung zum Bereich "Allgemeine Angelegenheiten" (Pressemitteilung Dok. 12514/05
Presse 241) war der Rat sich darüber einig, positiv auf ein Ersuchen der Präsidenten Voronin und
Juschtschenko um Einrichtung einer Grenzmission an der moldauisch-ukrainischen Grenze einschließlich des transnistrischen Abschnitts zu reagieren.
12515/05 (Presse 242)
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DE
INHALT1
TEILNEHMER
4
ERÖRTERTE PUNKTE
NAHOST-FRIEDENSPROZESS - Schlussfolgerungen des Rates
6
IRAN - Schlussfolgerungen des Rates
7
WESTLICHE BALKANSTAATEN
8
–
Schlussfolgerungen des Rates
8
–
Serbien und Montenegro – Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess
9
VORBEREITUNG DES GIPFELTREFFENS ZWISCHEN DER EU UND RUSSLAND
9
USBEKISTAN – Schlussfolgerungen des Rates
9
SONSTIGES
11
–
11
ASEM
SONSTIGE ANGENOMMENE PUNKTE
Siehe Pressemitteilung über die Tagung des Rates (Allgemeine Angelegenheiten): Dok. 12514/05
Presse 241.
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TEILNEHMER
Die Regierungen der Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission waren wie folgt vertreten:
Belgien:
Karel DE GUCHT
Didier DONFUT
Minister der Auswärtigen Angelegenheiten
Staatssekretär für Europäische Angelegenheiten, dem
Minister der Auswärtigen Angelegenheiten beigeordnet
Tschechische Republik:
Cyril SVOBODA
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Dänemark:
Per Stig MØLLER
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Deutschland:
Joschka FISCHER
Bundesminister des Auswärtigen und Stellvertreter des
Bundeskanzlers
Estland:
Urmas PAET
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Griechenland:
Petros MOLYVIATIS
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Spanien:
Alberto NAVARRO GONZÁLEZ
Staatssekretär für die Europäische Union
Frankreich:
Philippe DOUSTE-BLAZY
Catherine COLONNA
Irland:
Dermot AHERN
Italien:
Gianfranco FINI
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Beigeordnete Ministerin, zuständig für europäische
Angelegenheiten
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Stellvertretender Ministerpräsident und Minister für
auswärtige Angelegenheiten
Zypern:
George IACOVOU
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Lettland:
Artis PABRIKS
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Litauen:
Antanas VALIONIS
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Luxemburg:
Jean ASSELBORN
Nicolas SCHMIT
Vizepremierminister, Minister für auswärtige
Angelegenheiten und Einwanderung
Delegierter Minister für auswärtige Angelegenheiten und
Einwanderung
Ungarn:
Ferenc SOMOGYI
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Malta:
Richard CACHIA-CARUANA
Ständiger Vertreter
Niederlande:
Bernard BOT
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Österreich:
Ursula PLASSNIK
Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten
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Polen:
Adam Daniel ROTFELD
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Portugal:
Diogo FREITAS DO AMARAL
Fernando DE OLIVEIRA NEVES
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Staatssekretär für europäische Angelegenheiten
Slowenien:
Dimitrij RUPEL
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Slowakei:
Eduard KUKAN
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Finnland:
Erkki TUOMIOJA
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Schweden:
Laila FREIVALDS
Ministerin für auswärtige Angelegenheiten
Vereinigtes Königreich:
Jack STRAW
Douglas ALEXANDER
Minister für auswärtige Angelegenheiten und
Commonwealth-Fragen
Staatsminister für Europafragen
Kommission:
Benita FERRERO-WALDNER
Olli REHN
Mitglied
Mitglied
Generalsekretariat des Rates:
Javier SOLANA
Generalsekretär des Rates der Europäischen Union/
Hoher Vertreter für die Gemeinsame Außen- und
Sicherheitspolitik
Die Regierungen der beitretenden Staaten waren wie folgt vertreten:
Bulgarien:
Meglena KUNEVA
Rumänien:
Mihai-Razvan UNGUREANU
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Ministerin für europäische Angelegenheiten
Minister für auswärtige Angelegenheiten
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ERÖRTERTE PUNKTE
NAHOST-FRIEDENSPROZESS - Schlussfolgerungen des Rates
Der Rat hat die folgenden Schlussfolgerungen angenommen:
"1.
Der Rat begrüßt den erfolgreichen Abschluss des israelischen Rückzugs aus dem Gazastreifen und Teilen des nördlichen Westjordanlandes. Er spricht den israelischen Militärund Polizeikräften seine Anerkennung für ihr professionelles Vorgehen und den reibungslosen Verlauf der Evakuierung der Siedler aus; er würdigt zudem, dass die Palästinensische
Behörde und das palästinensische Volk dazu beigetragen haben, dass diese Evakuierung
unter friedlichen Bedingungen stattfinden konnte.
2.
Der Rat begrüßt das Treffen des Nahost-Quartetts am 20. September in New York und
schließt sich der Erklärung, die auf diesem Treffen abgegeben wurde, uneingeschränkt an.
3.
Der Rat begrüßt den Rückzug als wichtigen Schritt zur Umsetzung des Fahrplans. Er
würdigt die positiven Entwicklungen auf beiden Seiten, unterstreicht jedoch, dass noch viel
zu tun bleibt. Er appelliert an beide Seiten, neue Anstrengungen zu unternehmen, um ihre
Verpflichtungen im Rahmen des Fahrplans zu erfüllen und die in Scharm-el-Scheich
gemachten Zusagen einzuhalten. Der Rat fordert die Parteien mit Nachdruck auf, die
Kontakte und Abstimmung untereinander auf allen Ebenen zu intensivieren.
4.
Der Rat ist besorgt angesichts der erneuten Gewaltausbrüche in Israel und den besetzten
Gebieten. Der Rat verurteilt die von militanten Palästinensern begangenen Gewalttaten und
fordert die Palästinensische Behörde auf, weiterhin entschlossen gegen die dafür Verantwortlichen vorzugehen und alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die vollständige Kontrolle über die Sicherheit im Gazastreifen zu erlangen. Der Rat betont, dass
terroristische Anschläge die Interessen der Palästinenser schädigen und in humanitärer
Hinsicht schreckliche Folgen nach sich ziehen. Der Rat erkennt gewiss an, dass Israel das
Recht hat, seine Bürger vor terroristischen Anschlägen zu schützen, fordert das Land aber
auf, mit Zurückhaltung zu handeln und von allen außergerichtlichen Tötungen im Widerspruch zum Völkerrecht Abstand zu nehmen.
5.
Der Rat betont, dass er der Reform des palästinensischen Sicherheitssektors große Bedeutung beimisst und dass die diesbezüglichen internationalen Anstrengungen aufeinander
abgestimmt werden müssen. Er fordert die Palästinensische Behörde eindringlich auf,
konsequent gegen Personen vorzugehen, die an terroristischen Handlungen beteiligt sind
oder Terrorgruppen angehören. Der Rat bekräftigt, dass die Europäische Union ihre Hilfe
für die palästinensische Zivilpolizei über das EU-Koordinierungsbüro für die Unterstützung
der palästinensischen Polizei fortsetzen und noch verstärken will. Er begrüßt die Übereinkunft zwischen Israel und Ägypten über Sicherheitsvorkehrungen an der Grenze zwischen
dem Gazastreifen und Ägypten.
6.
Der Rat ist sehr besorgt darüber, dass sich die israelischen Siedlungen im Westjordanland
nach wie vor ausdehnen und der Bau der Trennungsmauer in den besetzten palästinensischen Gebieten weiter vorangetrieben wird. Dies steht dem Frieden im Wege und droht jede
auf der Koexistenz von zwei Staaten beruhende Lösung materiell unmöglich zu machen.
Der Rat fordert Israel mit Nachdruck auf, den Ausbau der Siedlungen zu stoppen und
illegale Siedlungen aufzulösen.
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Er bekräftigt erneut, dass Israel zwar das Recht hat, seine Bürger zu schützen, mit dem Bau
der Trennungsmauer in den besetzten palästinensischen Gebieten jedoch gegen das
Völkerrecht verstößt. Besonders besorgt ist der Rat nach wie vor über die neu entstehenden
Siedlungen und den Bau der Trennungsmauer in und um Ostjerusalem, da dies zu einer
Verschlechterung der Lebensbedingungen der Palästinenser führt und eine endgültige
Einigung über Jerusalem gefährdet.
7.
Die EU ist bereit, den vom Quartett eingesetzten Sonderbeauftragten für den Rückzug,
James Wolfensohn, bei der Lösung der noch bestehenden Probleme – insbesondere was die
ökonomische Lebensfähigkeit des Gazastreifens und vertrauensbildende Maßnahmen an
dessen Südgrenze betrifft – zu unterstützen. Der Rat betont, dass ein Übereinkommen über
den Zugang für Personen und Waren zum Gazastreifen auf dem Landwege sowie über einen
Hafen und einen Flughafen erreicht werden muss. Er begrüßt das von der Kommission
kürzlich angekündigte Paket von zusätzlichen Hilfen für den Aufbau von Infrastrukturen
und die palästinensische Wirtschaft. Ferner begrüßt der Rat, dass die Kommission beabsichtigt, Vorschläge über die europäisch-palästinensische Zusammenarbeit nach dem Abzug zu
unterbreiten, in denen sie den Schwerpunkt vor allem auf den Aufbau von Institutionen und
die Gesundung der Wirtschaft, einschließlich Hilfen für den privaten Sektor, insbesondere
KMU, legen will. Er unterstreicht, dass die gesamte Staatengemeinschaft aufgerufen ist, die
Palästinensische Behörde zu unterstützen, damit diese tatsächlich die Kontrolle über den
Gazastreifen übernehmen und ein nachhaltiges Wachstum in dem Gebiet fördern kann."
IRAN - Schlussfolgerungen des Rates
Der Rat hat die folgenden Schlussfolgerungen angenommen:
"Der Rat begrüßt die Resolution des Gouverneursrates der IAEO vom 24. September und
unterstützt sie uneingeschränkt.
Der Rat stellt fest, dass die Resolution für Iran die Chance bietet, durch entsprechendes Vorgehen
die nächsten Schritte der Staatengemeinschaft zu beeinflussen. Der Rat appelliert dringend an Iran,
diese Chance zu nutzen und alle vom IAEO-Gouverneursrat geforderten Maßnahmen durchzuführen, einschließlich der erneuten vollständigen Aussetzung aller Aktivitäten im Bereich des
Brennstoffkreislaufs.
Der Rat bekräftigt, dass die EU im Hinblick auf die internationale Besorgnis über das iranische
Nuklearprogramm für eine diplomatische Lösung eintritt, die eine Einigung über langfristige Vereinbarungen umfassen sollte. Eine solche Lösung würde dazu beitragen, das geeignete Klima für
eine bessere Beziehung zu Europa und der gesamten Staatengemeinschaft zu schaffen. Die EU
bevorzugt nach wie vor eine Wiederaufnahme der Verhandlungen innerhalb des im November 2004
in Paris vereinbarten Rahmens. Die EU fordert Iran nachdrücklich auf, Maßnahmen zu treffen, die
dies ermöglichen."
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WESTLICHE BALKANSTAATEN
–
Schlussfolgerungen des Rates
Der Rat hat die folgenden Schlussfolgerungen angenommen:
"BOSNIEN UND HERZEGOWINA
Der Rat äußert sich tief enttäuscht über die Entscheidung der Nationalversammlung der Republika
Srpska, den jüngsten Vorschlag für die Polizeireform, der den Grundsätzen der EU entsprach,
abzulehnen, und bedauert, dass es Bosnien und Herzegowina nun nicht möglich ist, bis zum
10. Jahrestag des Friedensabkommens von Dayton mit der EU Verhandlungen über ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) aufzunehmen.
Der Rat bekräftigt erneut die Bereitschaft der EU, mit Bosnien und Herzegowina SAA-Verhandlungen aufzunehmen, sobald die notwendigen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Er äußert die
Hoffnung, dass dies noch in diesem Jahr möglich ist, betont aber, dass als Voraussetzung eine Einigung über die Polizeireform unter Achtung der drei Grundsätze der EU erforderlich ist.
Der Rat fordert alle an den Verhandlungen über die Polizeireform beteiligten Seiten und insbesondere die Vertreter der Republika Srpska eindringlich auf, neuerliche Anstrengungen zu unternehmen, um eine den Anforderungen der EU entsprechende Einigung zu erzielen. Er unterstreicht, dass
die Errichtung einer effizienten Polizei, die frei von politischer Einmischung ist, deren Arbeitsbereiche auf technischen und professionellen Kriterien beruhen und deren Arbeit ausschließlich in
die gesamtstaatliche Zuständigkeit fällt, ein entscheidendes Element der umfassenderen Bemühungen Bosniens und Herzegowinas um die Erfüllung der EU-Standards für die Rechtsstaatlichkeit, die
Achtung der Menschenrechte und den Minderheitenschutz darstellt.
SERBIEN UND MONTENEGRO
Der Rat würdigt die von Serbien und Montenegro erreichten substanziellen Fortschritte, dank deren
die Kommission die Eröffnung von Verhandlungen über ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen empfehlen konnte. Auf dieser Grundlage und eingedenk des bevorstehenden Jahrestages
der demokratischen Erhebung vom Oktober 2000 hat der Rat die Kommission ermächtigt, so bald
wie möglich Verhandlungen aufzunehmen.
Die Eröffnung von Verhandlungen stellt einen wichtigen ersten Schritt zur Aufnahme von vertraglichen Beziehungen zwischen der EU und Serbien und Montenegro dar. Sie belegt das Engagement
der EU für die vollständige Umsetzung der Agenda von Thessaloniki, in der hervorgehoben wurde,
dass die Zukunft der westlichen Balkanstaaten in der EU liegt.
Der Rat erinnert daran, dass das Tempo, mit dem Serbien und Montenegro der EU näher kommt,
davon abhängt, wie schnell das Land die notwendigen Reformen verabschiedet und umsetzt sowie
die Kriterien von Kopenhagen und die Anforderungen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses erfüllt. Nach Ansicht des Rates werden das Tempo und der Abschluss der Verhandlungen
vor allem von den Fortschritten abhängen, die Serbien und Montenegro bei der Entwicklung seines
Rechtsrahmens und seiner Verwaltungskapazität, bei der wirksamen Umsetzung der Verfassungscharta und bei der umfassenden Zusammenarbeit mit dem ICTY erzielt. Der Rat und die Kommission werden gemeinsam die Leistungen Serbiens und Montenegros in diesen Bereichen prüfen,
bevor die Verhandlungen zum Abschluss gebracht werden.
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Unter Verweis auf die Resolutionen 1503 und 1534 des VN-Sicherheitsrates unterstreicht der Rat
seine Erwartung, dass Serbien und Montenegro nun entscheidende Maßnahmen einleiten wird, um
sicherzustellen, dass alle flüchtigen Angeklagten, namentlich Ratko Mladic und Radovan Karadzic,
endlich vor Gericht gestellt werden. Die uneingeschränkte Zusammenarbeit mit dem ICTY ist von
wesentlicher Bedeutung, um eine dauerhafte Aussöhnung in der Region zu erreichen und ein
grundlegendes Hindernis für die Integration in die EU zu beseitigen.
Der Rat fordert die Behörden der Staatenunion Serbien und Montenegro und ihrer Teilrepubliken
auf, die durch die Eröffnung von Verhandlungen entstehende Dynamik zu nutzen, um ihre gemeinsame Reformagenda mit Engagement voranzubringen und so das gesamte Potenzial des Landes zu
entfalten. Der Rat unterstreicht, dass Stabilität und Wohlstand in Serbien und Montenegro von
vitaler Bedeutung für die Zukunft der Region sind. Er bekräftigt die anhaltende Bereitschaft der EU,
Serbien und Montenegro in seinem Bestreben, sich der EU anzunähern, zu unterstützen."
–
Serbien und Montenegro – Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess
Der Rat hat einen Beschluss angenommen, mit dem die Kommission ermächtigt wird, ein
Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit Serbien und Montenegro auszuhandeln.
Vor Abschluss der Verhandlungen werden der Rat und die Kommission gemeinsam die von Serbien
und Montenegro in den folgenden Bereichen erzielten Fortschritte prüfen:

Weiterentwicklung des Rechtsrahmens und der Verwaltungskapazitäten, damit das Abkommen ordnungsgemäß umgesetzt werden kann,

Umsetzung der Verfassungscharta der Staatenunion Serbien und Montenegro,

Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien.
VORBEREITUNG DES GIPFELTREFFENS ZWISCHEN DER EU UND RUSSLAND
Der Rat hat einen mit der Russischen Föderation ausgehandelten Kompromiss für Entwürfe von
Abkommen über Rückübernahme und Visumerleichterungen gebilligt, die auf dem Gipfeltreffen
zwischen der EU und Russland am 4. Oktober in London angenommen werden sollen.
Dies wird das 15. Gipfeltreffen im Rahmen des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens
zwischen der EU und Russland sein. Auf der Tagesordnung stehen die Beziehungen zwischen der
EU und Russland einschließlich der Umsetzung der vier gemeinsamen Räume zwischen EU und
Russland (Wirtschaftsraum, Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, Raum der äußeren
Sicherheit, Raum der Forschung und Bildung einschließlich der kulturellen Aspekte) sowie internationale und regionale Fragen.
USBEKISTAN – Schlussfolgerungen des Rates
Der Rat hat die folgenden Schlussfolgerungen angenommen:
"1.
Der Rat ist nach wie vor tief besorgt über die Lage in Usbekistan, und er verurteilt entschieden die Weigerung der usbekischen Behörden, eine unabhängige internationale Untersuchung der Ereignisse in Andischan vom vergangenen Mai zuzulassen.
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2.
Der Rat ist insbesondere besorgt über die Schlussfolgerungen der Berichte des BDIMR und
des OHCHR über die Ereignisse in Andischan und die glaubwürdigen Berichte von Augenzeugen, die von NRO und den Medien übermittelt wurden und zu der von den usbekischen
Behörden vorgelegten Version dieser Ereignisse im Widerspruch stehen. Der Rat ist ferner
beunruhigt über Berichte über Inhaftierungen und Belästigungen von Personen, darunter
Menschenrechtsverteidiger, Journalisten und andere, die die behördliche Version der Ereignisse in Andischan vom 12./13. Mai angezweifelt hatten, und er ruft die Regierung von
Usbekistan dazu auf, solche Praktiken künftig zu unterlassen. Aus diesen Gründen legt der
Rat weiterhin größten Wert auf eine glaubwürdige und transparente unabhängige internationale Untersuchung.
3.
Der Rat verweist auf seine früheren Schlussfolgerungen zu Usbekistan und nimmt Kenntnis
von einem Bericht des EU-Sonderbeauftragten für Mittelasien, Herr Ján Kubiš, im
Anschluss an seinen Besuch in Usbekistan vom 8. bis 10 September.
4.
Angesichts der exzessiven, unverhältnismäßigen und unterschiedslosen Anwendung von
Gewalt durch die usbekischen Sicherheitskräfte während der Ereignisse von Andischan hat
der Rat ein Embargo für die Ausfuhr von Waffen, militärischer Ausrüstung und anderer
Ausrüstung, die zur internen Unterdrückung verwendet werden kann, beschlossen.
5.
Der Rat hat ferner beschlossen, auf diejenigen Personen, die unmittelbar für die
unterschiedslose und unverhältnismäßige Anwendung von Gewalt in Andischan verantwortlich sind, Beschränkungen für die Einreise in die Europäische Union anzuwenden.
Daher fordert der Rat die zuständigen Ratsgremien auf, entsprechende Vorkehrungen zu
treffen. Der Rat wird die Anwendung dieser Beschränkungen unter Berücksichtigung der
Entwicklungen kontinuierlich prüfen.
6.
Der Rat verweist ferner auf die in seinen Schlussfolgerungen vom 18. Juli eingegangene
Verpflichtung, das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und
Usbekistan zu überprüfen, falls sich Usbekistan weiterhin weigern sollte, eine unabhängige
internationale Untersuchung zuzulassen. Dementsprechend hat der Rat beschlossen,
umgehend sämtliche im Rahmen des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens vorgesehenen technischen Sitzungen auf unbestimmte Zeit auszusetzen. Außerdem unterstützt der
Rat die von der Kommission vorgenommene Neuausrichtung und die vorgeschlagene Reduzierung ihres TACIS-Programms mit dem Ziel, die Bedürfnisse der Bevölkerung, Demokratie und Menschenrechte stärker in den Vordergrund zu rücken und eine engere Verbindung
zur usbekischen Zivilgesellschaft zu fördern.
7.
Der Rat erinnert ferner an seinen früheren Beschluss, wonach bei allen bilateralen Kontakten der EU und ihrer Mitgliedstaaten mit Präsident Karimov und seiner Regierung auf
Ministerebene nachdrücklich auf die Bedeutung der Einhaltung der Grundsätze der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte in Usbekistan hinzuweisen ist.
8.
Um die Bemühungen der internationalen Gemeinschaft um eine unabhängige Untersuchung
weiterzuverfolgen, ersucht der Rat die Mitgliedstaaten der EU in der OSZE und den Vereinten Nationen, die Einleitung entsprechender Mechanismen und Verfahren zu unterstützen
und appelliert an gleich gesinnte Länder, zu diesem Zweck mit den EU-Mitgliedstaaten
zusammenzuarbeiten. Der Rat fordert die usbekischen Behörden zur uneingeschränkten
Zusammenarbeit bei diesem Prozess auf.
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9.
Der Rat fordert die zuständigen Ratsgremien auf, die Lage in Usbekistan genau zu
verfolgen, und zwar insbesondere
i)
die Durchführung und das Ergebnis der laufenden Gerichtsverfahren gegen Personen, die der Anstiftung zu den Unruhen in Andischan und der Beteiligung daran
beschuldigt werden. In diesem Zusammenhang nimmt der Rat den Beschluss der
Regierung Usbekistans zur Kenntnis, Beobachter der OSZE zu den Gerichtsverhandlungen zuzulassen. Mit größter Besorgnis nimmt sie ferner Kenntnis von den
Berichten unabhängiger Organisationen, wonach es aufgrund von erzwungenen
Geständnissen unfaire Gerichtsverfahren gegen fünfzehn Personen gegeben haben
soll, die für subversive Aktivitäten in Verbindung mit den Ereignissen in Andischan
verurteilt wurden;
ii)
die Lage in Bezug auf die Inhaftierung und Drangsalierung von Personen, die die
Version der usbekischen Behörden über die Ereignisse von Andischan angezweifelt
hatten;
iii)
die Zusammenarbeit Usbekistans mit unabhängigen internationalen Berichterstattern,
die mit der Untersuchung der Unruhen in Andischan beauftragt sind;
iv)
die Ergebnisse von unabhängigen internationalen Untersuchungen.
10.
Der Rat hat beschlossen, diese Maßnahmen zunächst für einen Zeitraum von einem Jahr
anzuwenden. In der Zwischenzeit wird der Rat die angewendeten Maßnahmen überprüfen
und dabei etwaige deutliche Änderungen gegenüber der gegenwärtigen Lage, insbesondere
in Bezug auf die unter Nummer 9 genannten Aspekte und Änderungen, die zeigen, dass die
usbekischen Behörden bereit sind, die Grundsätze der Achtung der Menschenrechte, der
Rechtsstaatlichkeit und der Grundfreiheiten einzuhalten, berücksichtigen.
11.
Der Rat ersucht den EU-Sonderbeauftragten für Mittelasien, seine Kontakte mit Usbekistan
und anderen Ländern Mittelasiens fortzusetzen und seine anhaltende Bereitschaft zum Ausdruck zu bringen, die Beziehungen mit den Ländern der mittelasiatischen Region auf der
Grundlage einer gegenseitigen Verpflichtung auf gemeinsame Werte, insbesondere im
Bereich der Menschenrechte, weiter auszubauen."
SONSTIGES
–
ASEM
Die Minister haben kurz über den Prozess der Asien-Europa-Treffen gesprochen und bekräftigt,
welch große Bedeutung die EU den Beziehungen zu Asien beimisst. Sie erwarten fruchtbare AsienEuropa-Treffen im Jahr 2006.
SONSTIGE ANGENOMMENE PUNKTE
Siehe Pressemitteilung über die Tagung des Rates (Allgemeine Angelegenheiten): Dok. 12514/05
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