DE RAT DER EUROPÄISCHEN UNION C/04/343 Brüssel, den 13. Dezember 2004 15460/04 (Presse 343) MITTEILUNG AN DIE PRESSE 2630. Tagung des Rates Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen Allgemeine Angelegenheiten Brüssel, den 13. Dezember 2004 Präsident * Bernard BOT Minister für Auswärtige Angelegenheiten der Niederlande Zur 2631. Tagung des Rates (Außenbeziehungen) siehe gesonderte Pressemitteilung (15461/04) PRESSE Rue de la Loi 175 B – 1048 BRÜSSEL Tel. +32 (0)2 285 / 6319 Fax: +32 (0)2 285 8026 [email protected] http://ue.eu.int/Newsroom 15460/04 (Presse 343) 1 DE Wichtigste Ergebnisse der Ratstagung Der Rat hat den vom Vorsitz zur Vorbereitung der Tagung des Europäischen Rates am 16./17. Dezember 2004 vorgelegten Entwurf von Schlussfolgerungen geprüft, in dem insbesondere der Abschluss der Beitrittsverhandlungen mit Bulgarien und Rumänien und die Eröffnung von Verhandlungen mit der Türkei und Kroatien behandelt werden. Er hat Maßnahmen zur Umsetzung der Resolution 1572 des VN-Sicherheitsrates erlassen, die Folgendes beinhalten: Beschränkung der Lieferung von Rüstungsgütern und der Militärhilfe für Côte d'Ivoire sowie Verhängung eines Verbots der Visumerteilung an Personen, die eine Bedrohung des Friedensprozesses und des nationalen Aussöhnungsprozesses darstellen, sowie Einfrieren von Vermögenswerten dieser Personen. Er hat ferner ein Verbot der Visumerteilung an Amtsträger verhängt, die für Wahlbetrug und Menschenrechtsverletzungen in Belarus verantwortlich sind. Der Rat hat einen Sachstandsbericht über die Strategie der EU gegen die Verbreitung von MVW und eine Aufstellung der Prioritäten für eine in sich stimmige Umsetzung der Strategie in der Zukunft gebilligt. Er hat außerdem Empfehlungen zu den Systemen zur Kontrolle der Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck gebilligt. Der Rat hat Schlussfolgerungen zur ESVP angenommen und dabei auch Vorschläge für eine zivilmilitärische Zelle verabschiedet. Er hat neue Bestimmungen erlassen, mit denen dem Auslaufen des WTO-Abkommens für den Textilund Bekleidungssektor Rechnung getragen wird, und Vorschriften angenommen, mit denen die Gleichbehandlung von Männern und Frauen über das Arbeitsumfeld hinaus auf andere Bereiche des täglichen Lebens ausgedehnt werden soll. Der Rat hat Vorschriften erlassen, nach denen in EU-Reisepässen ein Gesichtsbild und Fingerabdrücke enthalten sein müssen und nach denen die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, Reisedokumente von Drittausländern bei der Einreise in die EU abzustempeln; ferner hat er eine Richtlinie über die Bedingungen für die Einreise von Studenten aus Drittländern angenommen. Er hat ferner eine politische Einigung über Bestimmungen zur Ausübung des Vorsitzes im Rat einschließlich der Reihenfolge der Vorsitze für die Jahre 2007-2020 erzielt. 15460/04 (Presse 343) 2 DE INHALT1 TEILNEHMER 6 ERÖRTERTE PUNKTE VORBEREITUNG DER DEZEMBER-TAGUNG DES EUROPÄISCHEN RATES 8 JAHRESPROGRAMM FÜR 2005 8 AMTSSPRACHEN 8 SONSTIGE ANGENOMMENE PUNKTE AUSSENBEZIEHUNGEN Côte d'Ivoire – Waffenembargo und Verbot der Visumerteilung 9 Belarus – Ausdehnung des Verbots der Visumerteilung 9 Kolumbien – Schlussfolgerungen des Rates 9 Afghanistan – Schlussfolgerungen des Rates 11 Somalia – Schlussfolgerungen des Rates 12 Kroatien – Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen 13 Beziehungen zu Mexiko – Erweiterung der EU 13 Beziehungen zu Jordanien – Erweiterung der EU 13 EU-Strategie gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen – Sachstandsbericht und Empfehlungen zur Ausfuhrkontrolle 13 Menschenrechte – EU-Leitlinien 15 Terrorismusbekämpfung – Außenbeziehungen 15 EUROPÄISCHE SICHERHEITS- UND VERTEIDIGUNGSPOLITIK ESVP – Schlussfolgerungen des Rates 16 Bericht über die Sicherheits- und Verteidigungstätigkeiten der EU 16 Zivile Krisenbewältigung – Planziel 2008 17 Ausbildungsprogramm auf dem Gebiet Sicherheit und Verteidigung 17 Zusammenarbeit mit der OSZE – Krisenbewältigung 17 15460/04 (Presse 343) 3 DE Afrika – Leitlinien für die Unterstützung von Frieden und Sicherheit 17 JUSTIZ UND INNERES Biometrische Identifikatoren in EU-Pässen * 18 Abstempeln der Reisedokumente von Drittstaatsangehörigen 18 Visa, Asyl und Einwanderung – Finanzielle Unterstützung für das ARGO-Programm 18 Studenten aus Drittländern – Bedingungen für die Einreise 18 HANDELSPOLITIK Einfuhr von Textilwaren * 19 Handelsstatistiken 19 Indien – Ausgleichszoll auf Einfuhren von Bettwäsche aus Baumwolle 19 Schweiz – Zollkontingent für landwirtschaftliche Erzeugnisse 20 WIRTSCHAFT UND FINANZEN EU-Haushaltsplan 2005 – PEACE-II-Programm, dezentrale Einrichtungen und Wiederaufbau Iraks 20 MwSt – Österreich – Ausgaben für Gegenstände und Dienstleistungen, die für private Zwecke genutzt werden 20 EUROPÄISCHER WIRTSCHAFTSRAUM Änderungen des EWR-Abkommens 20 ALLGEMEINE ANGELEGENHEITEN Vorsitz im Rat * 20 Tätigkeit des Rates 22 SOZIALPOLITIK Gleichheit von Männern und Frauen – Zugang zu Gütern und Dienstleistungen * 22 ERNENNUNGEN Ausschuss der Regionen 15460/04 (Presse 343) 22 4 DE TEILNEHMER Die Regierungen der Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission waren wie folgt vertreten: Belgien: Karel DE GUCHT Didier DONFUT Tschechische Republik: Cyril SVOBODA Dänemark: Per Stig MØLLER Deutschland: Joschka FISCHER Minister der Auswärtigen Angelegenheiten Staatssekretär für Europäische Angelegenheiten Stellvertretender Ministerpräsident und Minister für auswärtige Angelegenheiten Minister für Auswärtige Angelegenheiten Bundesminister des Auswärtigen und Stellvertreter des Bundeskanzlers Estland: Kristiina OJULAND Ministerin für Auswärtige Angelegenheiten Griechenland: Petros MOLYVIATIS Yannis G. VALINAKIS Minister für Auswärtige Angelegenheiten Staatssekretär für auswärtige Angelegenheiten Spanien: Miguel Angel MORATINOS CUYAUBÉ Minister für Auswärtige Angelegenheiten Frankreich: Michel BARNIER Claudie HAIGNERÉ Irland: Dermot AHERN T.D. Italien: Gianfranco FINI Minister für Auswärtige Angelegenheiten Beigeordnete Ministerin beim Minister für auswärtige Angelegenheiten, zuständig für europäische Angelegenheiten Minister für Auswärtige Angelegenheiten Stellvertretender Ministerpräsident und Minister für auswärtige Angelegenheiten Zypern: George IACOVOU Minister für Auswärtige Angelegenheiten Lettland: Artis PABRIKS Minister für Auswärtige Angelegenheiten Litauen: Antanas VALIONIS Minister für Auswärtige Angelegenheiten Luxemburg: Jean ASSELBORN Ungarn: Ferenc SOMOGYI Etele BARÁTH Vizepremierminister, Minister für auswärtige Angelegenheiten und Einwanderung Minister für Auswärtige Angelegenheiten Minister ohne Geschäftsbereich, zuständig für europäische Angelegenheiten Malta: Michael FRENDO Minister der Auswärtigen Angelegenheiten Niederlande: Bernard BOT Atzo NICOLAÏ Agnes van ARDENNE-van der HOEVEN Minister der Auswärtigen Angelegenheiten Minister für europäische Angelegenheiten Ministerin für Entwicklungszusammenarbeit 15460/04 (Presse 343) 5 DE Österreich: Ursula PLASSNIK Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Polen: Włodzimierz CIMOSZEWICZ Minister für Auswärtige Angelegenheiten Portugal: António MONTEIRO Mário DAVID Minister für auswärtige Angelegenheiten und die portugiesischen Gemeinschaften im Ausland Staatssekretär für europäische Angelegenheiten Slowenien: Dimitrij RUPEL Minister der Auswärtigen Angelegenheiten Slowakei: Jozsef BERENYI Staatssekretär, Ministerium für auswärtige Angelegenheiten Finnland: Erkki TUOMIOJA Minister für Auswärtige Angelegenheiten Schweden: Laila FREIVALDS Ministerin für Auswärtige Angelegenheiten Vereinigtes Königreich: Jack STRAW Minister für auswärtige Angelegenheiten und Commonwealth-Fragen Kommission: José Manuel BARROSO Margot WALLSTRÖM Benita FERRERO-WALDNER Olli REHN Präsident Vizepräsidentin Mitglied Mitglied Generalsekretariat des Rates: Javier SOLANA Generalsekretär/Hoher Vertreter für die GASP 15460/04 (Presse 343) 6 DE ERÖRTERTE PUNKTE VORBEREITUNG DER DEZEMBER-TAGUNG DES EUROPÄISCHEN RATES Der Rat prüfte den Entwurf von Schlussfolgerungen, den der Vorsitz für die Tagung des Europäischen Rates am 16./17. Dezember 2004 in Brüssel erstellt hat. Der Europäische Rat wird voraussichtlich hauptsächlich folgende Punkte erörtern: EU-Erweiterung: Beschlüsse über den Abschluss der Beitrittsverhandlungen mit Bulgarien und Rumänien und über die Eröffnung von Verhandlungen mit der Türkei und Kroatien. Terrorismus: Bilanz der Fortschritte bei der Terrorismusbekämpfung. Finanzrahmen der EU für den Zeitraum 2007-2013: Beschluss über die Grundsätze und Leitlinien für die weiteren Beratungen, die eine Einigung über den neuen Finanzrahmen und damit zusammenhängende Fragen, einschließlich des Systems der Eigenmittel für die Finanzierung des EU-Haushalts, ermöglichen sollen. Justiz und Inneres: EU-Drogenstrategie 2005-2012. Außenbeziehungen: Verschiedene Fragen, darunter Friedensprozess im Nahen Osten sowie Ukraine. Die Beratungen über den Entwurf von Schlussfolgerungen werden in der Zeit bis zur Tagung des Europäischen Rates voraussichtlich fortgesetzt, insbesondere was die Außenbeziehungen anbelangt. JAHRESPROGRAMM FÜR 2005 Der Rat nahm die Erläuterungen der nächsten Vorsitze (Luxemburg und Vereinigtes Königreich) zum Entwurf des Jahresprogramms des Rates für 2005 zur Kenntnis. In dem Bericht werden die folgenden Punkte behandelt: – Lissabonner Agenda für Wirtschaftsreformen – Gemeinsame Agrarpolitik und Fischerei – Nachhaltige Entwicklung – Justiz und Inneres – Künftige Beitritte – Förderung von Stabilität und Wohlstand in allen Teilen der Welt – Verfassungsvertrag: Inkrafttreten. AMTSSPRACHEN Der Rat nahm Anträge der spanischen und der irischen Delegation zum Status ihrer Sprachen in der Europäischen Union zur Kenntnis. Er beauftragte den Ausschuss der Ständigen Vertreter, die Anträge zu prüfen. 15460/04 (Presse 343) 7 DE SONSTIGE ANGENOMMENE PUNKTE AUSSENBEZIEHUNGEN Côte d'Ivoire – Waffenembargo und Verbot der Visumerteilung Der Rat nahm einen Gemeinsamen Standpunkt über restriktive Maßnahmen gegen Côte d'Ivoire an, mit dem die Resolution 1572(2004) des VN-Sicherheitsrates umgesetzt werden soll (Dok. 15437/04). Der Gemeinsame Standpunkt enthält restriktive Maßnahmen in Bezug auf Verkauf und Lieferung von Rüstungsgütern durch Staatsangehörige der Mitgliedstaaten oder vom Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten aus; technische Hilfe im Zusammenhang mit militärischen Aktivitäten; Finanzhilfen oder Lieferung von zur internen Repression verwendbarer Ausrüstung; Einreise in die EU von Personen, die eine Bedrohung des Friedensprozesses und des nationalen Aussöhnungsprozesses in Côte d'Ivoire darstellen oder die für Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts in Côte d'Ivoire verantwortlich gemacht werden, sowie Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen dieser Personen. Belarus – Ausdehnung des Verbots der Visumerteilung Der Rat nahm einen Gemeinsamen Standpunkt an, mit dem Reisebeschränkungen gegen Amtsträger aus Belarus verhängt werden sollen, die für die Fälschungen bei den Wahlen und beim Referendum vom 17. Oktober 2004 und für Menschenrechtsverletzungen während der anschließenden friedlichen politischen Demonstrationen in Minsk verantwortlich sind (Dok. 15469/04). Mit diesem Gemeinsamen Standpunkt wird die mit dem Gemeinsamen Standpunkt 2004/661/GASP erstellte Liste von Personen erweitert; außerdem werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um den betreffenden Personen die Einreise in ihr Hoheitsgebiet oder die Durchreise durch dieses zu verweigern. Die Reisebeschränkungen der Europäischen Union werden auf Lidia JERMOSCHINA, Vorsitzende der Zentralen Wahlkommission, und Juri PODOBED, Oberstleutnant der Spezialeinheit OMON in Minsk, ausgedehnt. Kolumbien – Schlussfolgerungen des Rates Der Rat nahm die folgenden Schlussfolgerungen an: "Unter Hinweis auf seine Schlussfolgerungen vom 10. Dezember 2002 und vom 26. Januar 2004 sowie auf die Londoner Erklärung vom Juli 2003 bekräftigte der Rat die uneingeschränkte Unterstützung der Europäischen Union für die kolumbianische Regierung, insbesondere bei ihren Bemühungen zur Durchsetzung der Rechtsstaatlichkeit im gesamten Land und bei der Bekämpfung von Terrorismus sowie der Herstellung von illegalen Drogen und des Handels damit. Er bekräftigte ferner seine Unterstützung für die Bemühungen der kolumbianischen Regierung im Hinblick auf Wirtschaftsreformen und einen stärkeren sozialen Zusammenhalt gemäß der Erklärung, die die Staats- und Regierungschefs Lateinamerikas, der Karibik und der Europäischen Union am 29. Mai 2004 in Guadalajara abgegeben haben. Die Europäische Union ist bereit, mit der kolumbianischen Regierung zusammenzuarbeiten, um diese Bemühungen voranzubringen. 15460/04 (Presse 343) 8 DE Der Rat erklärte die vollständige Solidarität der Europäischen Union mit der kolumbianischen Bevölkerung und bekräftigte seine Besorgnis angesichts der gravierenden Lage in Bezug auf die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht in Kolumbien, insbesondere im Zusammenhang mit internen Vertreibungen. Er rief alle Konfliktparteien auf, die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht zu achten, und appellierte erneut an alle illegalen bewaffneten Gruppen, alle Feindseligkeiten einzustellen, Friedensverhandlungen aufzunehmen und dementsprechend zu handeln. Der Rat begrüßte den Beschluss der kolumbianischen Regierung, 23 FARC-Mitglieder zu begnadigen. Er forderte erneut, dass die illegalen bewaffneten Gruppen, die noch Geiseln festhalten, diese unverzüglich und bedingungslos freilassen. Ein solcher Akt könnte möglicherweise Teil einer humanitären Vereinbarung sein, die dazu beitragen könnte, die Teilnahme aller Parteien am Friedensprozess zu erreichen. Der Rat wies darauf hin, dass die Sicherheit der Personen, Organisationen oder Institutionen, einschließlich der Menschenrechtsaktivisten, die sich für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte einsetzen, gewährleistet werden muss und dass die Rechte der Minderheiten und indigenen Bevölkerungsgruppen geschützt werden müssen, wie in der Erklärung von Guadalajara bekräftigt wurde. Er würdigte ferner die Arbeit des Amtes des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte in Kolumbien und forderte nachdrücklich eine rasche Umsetzung der Empfehlungen des Amtes; diese sind in der von der Kommission für Menschenrechte auf ihrer 60. Tagung angenommenen Erklärung ihres Vorsitzes zu Kolumbien wiedergegeben. Der Rat begrüßte die für den 15. Dezember 2004 anberaumte Zusammenkunft zwischen Präsident Uribe und Vertretern der Zivilgesellschaft, bei der u.a. die Umsetzung dieser Empfehlungen erörtert werden soll, als Zeichen für die Anerkennung der bedeutenden Rolle der Zivilgesellschaft durch die kolumbianische Regierung. Der Rat bekräftigte seine seit langem verfolgte Politik der Unterstützung der kolumbianischen Regierung bei ihrem Bestreben, den internen bewaffneten Konflikt auf dem Verhandlungsweg zu lösen, was auch direkte Gespräche mit den illegalen bewaffneten Gruppen einschließt, die zu Verhandlungen über ein Friedensabkommen bereit sind. Er appellierte an die kolumbianischen Behörden, rasch einen umfassenden rechtlichen Rahmen für die Entwaffnung, Demobilisierung und gesellschaftliche Wiedereingliederung der illegalen bewaffneten Gruppen anzunehmen. Dabei sollten die internationalen Verpflichtungen beachtet und das Recht der Opfer auf Wahrheit, Gerechtigkeit und Wiedergutmachung berücksichtigt werden. Der Rat betonte, dass er die Vermittlungsbemühungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen entschieden unterstützt, und begrüßte das Engagement der Organisation Amerikanischer Staaten, der Regierung Mexikos und der Länder der Gruppe der Freunde sowie die Bemühungen der katholischen Kirche für den Friedensprozess in Kolumbien. Der Rat wies darauf hin, dass die Europäische Union bereit ist, einen Beitrag zur Herbeiführung einer friedlichen und dauerhaften Lösung des Konflikts im Rahmen einer glaubwürdigen und umfassenden Friedensstrategie zu leisten, wie der Vorsitz bereits in seiner Erklärung vom 30. Juni 2004 angegeben hat. Der Rat erklärte insbesondere, dass die Europäische Union bereit ist, ein wirksames und ergebnisorientiertes Engagement umzusetzen. Eine förmlichere Einbeziehung der EU könnte durch eine zeitlich abgestimmte politische Unterstützung des laufenden Friedensprozesses erfolgen, sobald die kolumbianische Regierung einen umfassenden rechtlichen Rahmen erstellt hat. Der Rat betonte diesbezüglich, dass es der Europäischen Union große Schwierigkeiten bereiten würde, die Friedensverhandlungen zu unterstützen, solange die illegalen bewaffneten Gruppen die Feindseligkeiten nicht eingestellt haben. 15460/04 (Presse 343) 9 DE Er erläuterte, dass er einen mit den Entwicklungen vor Ort verknüpften schrittweisen Ansatz verfolge, und äußerte ferner seine Bereitschaft, eine konkrete und angemessene finanzielle Hilfe für solche Verhandlungen zu leisten, sobald eine umfassende Strategie für die Konzentration, Entwaffnung, Demobilisierung und gesellschaftliche Wiedereingliederung der Mitglieder der illegalen bewaffneten Gruppen erarbeitet worden ist. Der Rat begrüßte den Beschluss der kolumbianischen Regierung, für den 3./4. Februar 2005 in Cartagena de Indias ein Folgetreffen auf hoher Ebene der Parteien der Londoner Erklärung vom Juli 2003 einzuberufen. Dies würde eine ausgezeichnete Gelegenheit darstellen, die Umsetzung der Londoner Erklärung vom Juli 2003 zu bewerten sowie das weitere Vorgehen zu erörtern." Afghanistan – Schlussfolgerungen des Rates Der Rat nahm die folgenden Schlussfolgerungen an: "Der Rat bekräftigt seine Genugtuung über die erfolgreichen Präsidentschaftswahlen, die am 9. Oktober 2004 in Afghanistan stattgefunden haben. Diese Wahlen waren ein Meilenstein im Demokratisierungsprozess in Afghanistan und haben deutlich gezeigt, dass das afghanische Volk gewillt ist, einen Wandel herbeizuführen. Der Rat sieht nunmehr den Parlaments-, Regional- und Kommunalwahlen, die 2005 stattfinden sollen, erwartungsvoll entgegen und ist bereit, die afghanische Regierung und die Vereinten Nationen darin zu unterstützen, dass diese Wahlen genauso erfolgreich verlaufen. Die EU wird den Demokratisierungsprozess in Afghanistan, einschließlich der bevorstehenden Wahlen, aktiv verfolgen und unterstützen und dabei den Erfahrungen aus den Präsidentschaftswahlen und den Empfehlungen der EU-Unterstützungsmission für Demokratie und Wahlen (DESM), des OECD-Wahlunterstützungsteams und des Gemeinsamen Wahlbeobachtungsgremiums (JEMB) Rechnung tragen. Der Rat begrüßt die Absicht der Kommission zu evaluieren, welche Art von Mission sich für die Parlamentswahlen eignen würde. Der Rat ermutigt Präsident Karzai nachdrücklich, diese Gelegenheit wahrzunehmen, um ein Kabinett zu bilden, das bereit ist, sich den großen Herausforderungen in Afghanistan zu stellen. Zu den vordringlichsten Fragen gehören der Demokratisierungsprozess, die Drogenbekämpfung, die Rechtsstaatlichkeit, die Sicherheit sowie Wiederaufbau und Entwicklung. Der Rat unterstreicht, dass sich Drogenerzeugung und -handel auch auf die Mitgliedstaaten der Europäischen Union und ihre Bürger auswirken. Die EU und Afghanistan haben daher ein gemeinsames Interesse und eine gemeinsame Verpflichtung, um sicherzustellen, dass der Drogenbekämpfung in Afghanistan höchste Priorität eingeräumt wird. Der Rat bekräftigt das langfristige Engagement der EU für Wiederaufbau, Entwicklung und Stabilisierung in Afghanistan. Er ist der Überzeugung, dass der Berliner Arbeitsplan und dessen Umsetzung durch alle Parteien weiterhin den Eckstein des internationalen Engagements und der Reformbemühungen der afghanischen Regierung darstellen. Der Rat ist sich darin einig, dass sich die künftige Beteiligung der EU auf folgende Prioritäten konzentrieren sollte: 1. Unterstützung des Demokratisierungsprozesses durch Schaffung legitimierter Institutionen und Stärkung der Rechtsstaatlichkeit. In dieser Hinsicht muss die Justizreform in besonderem Maße vorangetrieben werden. Die Entwicklung demokratischer und gemäßigter politischer Parteien wird die Rolle des künftigen Parlaments stärken und Afghanistan helfen, eine Gesellschaft aufzubauen, in der die Menschenrechte für alle, insbesondere für Frauen, Mädchen und schutzbedürftige Bevölkerungsgruppen, gefördert werden. 15460/04 (Presse 343) 10 DE Die EU wird die Bemühungen der afghanischen Regierung und des afghanischen Volkes bei der Regelung der Frage des Übergangsrechts unterstützen. 2. Unterstützung afghanischer und internationaler Partner bei ihren Bemühungen im Kampf gegen Drogenanbau, -erzeugung und -handel. Wir müssen im Jahre 2005 mit einem wirksamen Plan zur Umsetzung der Nationalen Afghanischen Drogenkontrollstrategie das Risiko für die am Drogenhandel Beteiligten erhöhen und deren Erträge verringern. Ein solcher Plan wird verstärkte Maßnahmen im strafrechtlichen Bereich vorsehen; die Task Force für strafrechtliche Drogenbekämpfung (Counter-Narcotics Criminal Justice Task Force/CJTF) wird die strafrechtliche Abwicklung von Drogenstrafsachen beschleunigen. Ein frühzeitiges Angebot an nachhaltigen Alternativen der Existenzsicherung wird ebenfalls stärker im Vordergrund stehen. So hat bislang der wachsende Einfluss der Drogenwirtschaft die Bemühungen der Völkergemeinschaft, eine verantwortungsvolle Staatsführung und den Kampf gegen die Korruption – beides Schlüsselprioritäten – zu fördern, untergraben. 3. Förderung von Sicherheit und Stabilität durch den Aufbau der Sicherheitskräfte (Armee und Polizei) unter der Kontrolle der Zivilregierung sowie volle Umsetzung des Programms zur Entwaffnung, Demobilisierung und Reintegration (DDR). Die EU-Mitgliedstaaten erkennen die Bedeutung der internationalen Militärpräsenz in Afghanistan an und werden hierzu auch weiterhin einen Beitrag leisten. 4. Weitere Unterstützung des Wiederaufbauprozesses durch Bereitstellung substanzieller finanzieller und technischer Hilfe für die afghanische Regierung, darunter auch Unterstützung bei der Entwicklung effizienter und umfassender makroökonomischer und monetärer Rahmenbedingungen. Die EU wird sich für eine verstärkte Effizienz der Konsultativgruppen und für die Sicherstellung eines besseren Informationsaustauschs zwischen den Gebern einsetzen. Die Ausarbeitung eines Interim-Strategiedokuments zur Armutsbekämpfung kann dabei als Instrument dienen. Parallel dazu wird die EU auch weiterhin humanitäre Hilfe leisten, wo dies erforderlich ist, und dabei denjenigen, die Hilfe am nötigsten brauchen, wie Rückkehrern, Vertriebenen und Behinderten, besondere Aufmerksamkeit widmen. Der Rat betont die Bedeutung der regionalen Zusammenarbeit und fördert die weitere Entwicklung guter Beziehungen zwischen Afghanistan und seinen Nachbarn auf der Grundlage der KabulErklärung von 2002. Dem Rat ist an einer frühzeitigen Formalisierung der Beziehungen EU-Afghanistan gelegen und er ist bereit, den politischen Dialog mit der afghanischen Regierung auf Ministerebene aufzunehmen." Somalia – Schlussfolgerungen des Rates Der Rat nahm die folgenden Schlussfolgerungen an: "1. Der Rat begrüßt den erfolgreichen Abschluss der Konferenz für nationale Aussöhnung in Somalia und die Errichtung der Übergangs-Bundesbehörden als wichtige Schritte auf dem Weg zu einem dauerhaften Frieden, Stabilität und dem Aufbau einer Übergangs-Bundesregierung in Somalia. 2. Der Rat erklärt, dass er den Prozess der Konsolidierung der genannten Institutionen auch durch die Schaffung eines sicheren Umfelds in vollem Umfang unterstützt. 15460/04 (Presse 343) 11 DE 3. Der Rat begrüßt, dass die Übergangs-Bundesbehörden die Grundsätze und Ziele einer strukturierten Zusammenarbeit mit der internationalen Gemeinschaft festgelegt haben. Der Rat sieht einer raschen Aktivierung der gemeinsamen Strukturen für die Koordinierung und Beobachtung der Übergangsphase erwartungsvoll entgegen; wie bei den Gesprächen über Somalia in Stockholm bestätigt, kommt hier den VN die Führungsrolle zu, wenn es gilt, die Bemühungen um Aussöhnung, Wiederaufbau und Entwicklung in Somalia zu intensivieren. 4. Die EU ist bereit, Ersuchen der Afrikanischen Union um Unterstützung von Initiativen im Bereich der Sicherheit wohl wollend zu prüfen. Der Rat bekräftigt, dass der weitere Friedens- und Versöhnungsprozess in den Händen Somalias liegt und liegen muss." Kroatien – Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen Der Rat nahm Beschlüsse über den Abschluss eines Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens mit Kroatien und über die Unterzeichnung eines Protokolls zum Abkommen anlässlich des Beitritts der neuen Mitgliedstaaten zur EU an (Dok. 15099/04 und 14310/04). Beziehungen zu Mexiko – Erweiterung der EU Der Rat billigte einen Beschlussentwurf zur Anpassung der im Abkommen über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen der EU und Mexiko enthaltenen Bestimmungen über Finanzdienstleistungen, um der Erweiterung der EU Rechnung zu tragen; der Beschlussentwurf wird dem Gemischten Rat EU-Mexiko übermittelt (Dok. 13827/04). Beziehungen zu Jordanien – Erweiterung der EU Der Rat nahm einen Beschluss zur Billigung der Unterzeichnung eines Protokolls zum EuropaMittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation mit Jordanien zur Berücksichtigung des Beitritts der neuen Mitgliedstaaten zur EU an (Dok. 14994/04). EU-Strategie gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen – Sachstandsbericht und Empfehlungen zur Ausfuhrkontrolle Der Rat nahm Kenntnis von einem Halbjahresbericht über die Durchführung der EU-Strategie gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und von einer Liste der Prioritäten für eine kohärente Umsetzung der Strategie (Dok. 15246/04). In dem Bericht wird festgestellt, dass beim Kampf gegen die Verbreitung von MVW Fortschritte zu verzeichnen sind, nachdem der Europäische Rat im Dezember 2003 die Nichtverbreitungsstrategie als wesentlichen Bestandteil der globalen Europäischen Sicherheitsstrategie angenommen hatte. Besondere Schwerpunkte waren: diplomatische Schritte zur Förderung und Stärkung von multilateralen Übereinkünften; Eintreten für eine stärkere Rolle des VN-Sicherheitsrats; Bereitstellung finanzieller Mittel zur Unterstützung von Projekten multilateraler Einrichtungen (IAEO und OVCW); Verstärkung der Ausfuhrkontrolle; Einbindung von MVW-Anliegen in die Beziehungen der EU mit Drittländern; Zusammenarbeit mit den Vereinigten Staaten und anderen wichtigen Partnern. 15460/04 (Presse 343) 12 DE In dem Vermerk für den Rat wird auch eine Liste der bis 2008 durchzuführenden Prioritäten für eine kohärente Umsetzung der MVW-Strategie herausgestellt. Der Rat nahm außerdem Empfehlungen zu den Systemen zur Kontrolle der Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck zur Kenntnis. Diese Empfehlungen zielen darauf ab, die EUSysteme zur Kontrolle der Ausfuhr von Gütern, die sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke genutzt werden können, zu verbessern (Dok. 15455/04). Die Empfehlungen beruhen auf der Erkenntnis, dass proaktive Ansätze erforderlich sind, um die Nutzung von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck für terroristische Aktivitäten zu verhindern. Diese Empfehlungen sind am Ende der folgenden Erklärung des Rates zusammengefasst: "Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung im Juni 2003 in Thessaloniki den Aktionsplan gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen gebilligt; in diesem Aktionsplan wird unter anderem der Entschlossenheit der EU Ausdruck verliehen, die Wirksamkeit der Ausfuhrkontrollen in einem erweiterten Europa zu verstärken und erfolgreich eine "Peer Review" der einzelstaatlichen Ausfuhrkontrollsysteme durchzuführen, um unter besonderer Berücksichtigung der mit der Erweiterung verbundenen Herausforderungen die ermittelten bestmöglichen Verfahren weiterzugeben. Die Vorschriften der Europäischen Union für die Kontrolle der Ausfuhr von Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck (d.h. Güter und Technologien, die sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke, einschließlich der Entwicklung von Massenvernichtungswaffen, verwendet werden können) sind in der Verordnung (EG) Nr. 1334/2000 enthalten. In ihr werden strenge Verfahren für die Kontrolle der Ausfuhr sämtlicher Güter mit doppeltem Verwendungszweck festgelegt, die von den vier internationalen Ausfuhrkontrollregelungen und dem Chemiewaffenübereinkommen erfasst werden. Des Weiteren bietet die Verordnung den Mitgliedstaaten eine Grundlage für die Ausfuhrkontrolle bei nicht aufgelisteten Gütern mit doppeltem Verwendungszweck, bei denen ihrer Auffassung nach das Risiko einer Weiterverbreitung besteht. Im Rahmen der Folgemaßnahmen zu dem in Thessaloniki beschlossenen Aktionsplan und zur Umsetzung der Strategie gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen haben die Mitgliedstaaten, die Kommissionsdienststellen und das Generalsekretariat des Rates in enger Zusammenarbeit die "Peer Review" vorbereitet und zu ihrem erfolgreichen Abschluss beigetragen. Dieses Vorgehen hat sich als außerordentlich nützlich erwiesen und in starkem Maße dazu beigetragen, die Wirksamkeit der EU-Ausfuhrkontrollen zu steigern. Während der Inspektionen, die zwischen Februar und Juli 2004 stattfanden, bestand für alle Mitgliedstaaten die Möglichkeit, mit Unterstützung durch eine Expertengruppe ihre Verfahren und Vorgehensweisen zu vergleichen, Lehren aus den Erfahrungen der anderen Mitgliedstaaten zu ziehen und Verbesserungsvorschläge zu machen. Ausgehend von diesen Vorschlägen und einer Analyse der einzelstaatlichen Systeme hat die Expertengruppe Empfehlungen für Folgemaßnahmen ausgesprochen, um die EU-Ausfuhrkontrollen noch weiter zu verbessern und dadurch die Mitgliedstaaten besser in die Lage zu versetzen, zu verhindern, dass unerwünschte Endnutzer, zu denen auch Terroristen in Drittländern gehören, Zugang zu Gütern mit doppeltem Verwendungszweck erhalten, die für Massenvernichtungswaffen relevant sind. Diese Empfehlungen, die nachstehend aufgeführt sind, werden unverzüglich umgesetzt. Empfehlungen zur Steigerung der Wirksamkeit des EU-Ausfuhrkontrollsystems: – Sicherstellung der Transparenz der Rechtsvorschriften zur Durchführung des EUKontrollsystems und Vermittlung dieser Rechtsvorschriften gegenüber der Öffentlichkeit, 15460/04 (Presse 343) 13 DE – Minimierung aller erheblichen Unterschiede bei Verfahren und Vorgehensweisen der Mitgliedstaaten, – Untersuchung der Möglichkeiten, ergänzende Kontrollen bei Durchfuhr und Umladung einzuführen, – Unterstützung bei der Erkennung von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck, die unter die Kontrollregelung fallen, – Verbesserung der Weitergabe von Informationen über verweigerte Genehmigungen, Prüfung der Einrichtung einer Datenbank für den Austausch sicherheitsempfindlicher Informationen, – Vereinbarung bestmöglicher Verfahren für die Durchsetzung der Kontrollen, – Steigerung der Transparenz, um so die Durchführung von Kontrollen bei nicht aufgelisteten Gütern leichter harmonisieren zu können (Generalklausel), – Verbesserung des Dialogs mit Exporteuren, – Vereinbarung bestmöglicher Verfahren für die Kontrolle der nicht gegenständlichen Weitergabe von Technologie." Menschenrechte – EU-Leitlinien Der Rat billigte einen Bericht über die Umsetzung der EU-Leitlinien für Dialoge mit Drittländern im Bereich der Menschenrechte. Der Bericht gibt einen Überblick über die verschiedenen Arten des EU-Menschenrechtsdialogs und enthält eine Liste wichtiger Handlungsfelder, die der Union helfen soll, wenn ein neuer Menschenrechtsdialog mit einem Drittland eingeleitet wird. Der Rat hatte die EU-Leitlinien für Menschenrechte im Dezember 2001 angenommen. Terrorismusbekämpfung – Außenbeziehungen Der Rat billigte einen Bericht, den der Generalsekretär/Hohe Vertreter zusammen mit dem Vorsitz ausgearbeitet hat und der den Titel "Einbeziehung der Bekämpfung des Terrorismus in die Politik im Bereich der Außenbeziehungen" trägt. Mit diesem Dokument wird einem Anliegen des Europäischen Rates entsprochen, der auf seiner Tagung vom 17./18. Juni 2004 betont hatte, dass die Bekämpfung des Terrorismus in vollem Umfang in die EU-Politik im Bereich der Außenbeziehungen einbezogen werden muss; er hatte ferner darum ersucht, dass auf der Dezembertagung des Europäischen Rates konkrete Vorschläge über die wirksamsten Mittel zur Erreichung dieses Ziels vorgelegt werden. Aufbauend auf den bereits unter niederländischem Vorsitz durchgeführten Arbeiten werden in dem Bericht Bereiche benannt, in denen die Arbeitsweisen verbessert werden können, und es werden hierzu einige Vorschläge gemacht. Der Bericht ist nicht als Überprüfung aller Maßnahmen der Terrorismusbekämpfung im Bereich der EU-Außenbeziehungen gedacht. Der Rat nahm ferner Kenntnis von einem gemeinsamen Bericht des Koordinators für die Terrorismusbekämpfung und der Kommission über Terrorismusbekämpfungsklauseln in EU-Abkommen mit Drittstaaten. 15460/04 (Presse 343) 14 DE EUROPÄISCHE SICHERHEITS- UND VERTEIDIGUNGSPOLITIK ESVP – Schlussfolgerungen des Rates Der Rat nahm die folgenden Schlussfolgerungen an: "Der Rat hat den Bericht des Vorsitzes zur ESVP angenommen und beschlossen, ihn dem Europäischen Rat vorzulegen. Ferner hat der Rat die detaillierten Vorschläge zur Umsetzung des Dokuments des Vorsitzes "European Defence: NATO/EU Consultation, Planning and Operations" gebilligt, das der Europäische Rat auf seiner Tagung im Dezember 2003 mit Genugtuung zur Kenntnis genommen hatte. Diese Vorschläge werden es ermöglichen, dass die zivil-militärische Zelle ihre Arbeit wie geplant aufnimmt, wozu auch die Schaffung der Fähigkeit gehört, erforderlichenfalls rasch ein Operationszentrum für besondere autonome Operationen einrichten zu können; diese Fähigkeit sollte spätestens bis zum 1. Januar 2006 zur Verfügung stehen. Der Rat ersucht den Generalsekretär/Hohen Vertreter, die Arbeit in diesem Bereich voranzubringen, auch im Hinblick auf Ausbildungs- und Übungsmaßnahmen für das Operationszentrum zum frühest möglichen Zeitpunkt. Außerdem dienen die Vorschläge als Grundlage für eine Einigung mit der NATO über die Einrichtung einer kleinen EU-Zelle bei SHAPE sowie über eine NATO-Verbindungsstruktur beim EUMS. Der Rat erinnert an die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Juni 2004 und ersucht den Generalsekretär/Hohen Vertreter, die Arbeiten betreffend die genannten Themen wie geplant fortzusetzen. Der Rat hat Einvernehmen über das Zivile Planziel 2008 erzielt, in dessen Rahmen bedarfsorientierte Ziele festgelegt sind, damit die EU die zivilen Fähigkeiten näher bestimmen und aufbauen kann, die sie zur Erfüllung ihrer künftigen Aufgaben und zur Bewältigung künftiger Herausforderungen bis 2008 benötigt, um schneller und wirkungsvoller auf Krisen reagieren zu können. Dieses Planziel beschreibt klar, welche Ziele die EU in den nächsten Jahren hinsichtlich der zivilen ESVP-Komponente verfolgen wird, und bietet eine solide Grundlage für die Festlegung der Fähigkeiten, die zur Erreichung der Ziele der EU erforderlich sind, und der Bereiche, in denen sie ihre Fähigkeiten ausbauen sollte. Die EU wird zur Erfüllung der Aufgaben und Ziele, die sie sich hinsichtlich der zivilen ESVPKomponente gesteckt hat, beim Aufbau der erforderlichen zivilen Fähigkeiten einen systematischen Ansatz verfolgen. Eine Konferenz über die Verbesserung der zivilen Fähigkeiten, auf der die Mitgliedstaaten ihre Zusagen im Hinblick auf die Verwirklichung der Ziele des Zivilen Planziels bestätigen, sowie ein Plan zur Verbesserung der Fähigkeiten sind bis Ende 2005 zum Abschluss zu bringen." Bericht über die Sicherheits- und Verteidigungstätigkeiten der EU Der Rat billigte einen Bericht des Vorsitzes über den Sachstand auf dem Gebiet der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik und kam überein, ihn dem Europäischen Rat auf seiner Tagung am 16./17. Dezember zu unterbreiten (Dok. 15547/04). In dem Bericht wird der künftige Ratsvorsitz ersucht, die Arbeiten in folgenden Bereichen fortzuführen: Vorbereitung und Durchführung ziviler und militärischer Missionen; Ausbau der militärischen und zivilen Fähigkeiten und Umsetzung des EU-Programms zur Verhütung gewaltsamer Konflikte; Umsetzung des Aktionsplans für die zivilen Aspekte der ESVP; Umsetzung der Beschlüsse über die Beziehungen zwischen EU und NATO; 15460/04 (Presse 343) 15 DE Fertigstellung des Bedarfskatalogs im Frühjahr 2005 im Rahmen des Planziels 2010; operative Rolle der Europäischen Verteidigungsagentur; Krisenreaktionsfähigkeit der EU und weitere Umsetzung des Konzepts der EU-Gefechtsverbände; Beurteilung des Europäischen Aktionsplans zu den Fähigkeiten; Umsetzung des EU-Übungsprogramms und des EU-Ausbildungskonzepts für den ESVPBereich; Weiterentwicklung des Beitrags der ESVP zur Terrorismusbekämpfung; Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen; Umsetzung des Aktionsplans zur Unterstützung von Frieden und Sicherheit in Afrika. Zivile Krisenbewältigung – Planziel 2008 Der Rat billigte einen Bericht über die zivile Krisenbewältigung mit dem Titel "Ziviles Planziel 2008", der dem Europäischen Rat (Tagung am 16./17. Dezember 2004) zugeleitet wird (Dok. 15863/04). In dem Dokument wird die zivile Dimension des Gesamtkonzepts der EU für den Einsatz ziviler und militärischer Mittel zur Erfüllung von Krisenbewältigungsaufgaben wie Konfliktverhütung, Friedenssicherung und Stabilisierung der Lage nach Konflikten entwickelt, mit der die vier vom Europäischen Rat vereinbarten prioritären Bereiche ergänzt werden sollen: Polizei, Rechtsstaatlichkeit, Zivilverwaltung und Bevölkerungsschutz. Ausbildungsprogramm auf dem Gebiet Sicherheit und Verteidigung Der Rat billigte ein EU-Ausbildungsprogramm auf dem Gebiet der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik für den Zeitraum 2005-2007 (Dok. 15959/04). Zusammenarbeit mit der OSZE – Krisenbewältigung Der Rat billigte einen Bericht des Vorsitzes über die praktische Durchführung der Zusammenarbeit zwischen der EU und der OSZE bei der Konfliktverhütung, der Krisenbewältigung und der Bewältigung von Konfliktfolgen (Dok. 15387/1/04 REV 1). In dem Bericht werden zwei Hauptziele genannt: Stärkung der Beziehung und Stärkung der Leistung der EU in der OSZE. Das langfristige Ziel der EU besteht darin, die vollständige Umsetzung der Werte und Standards der OSZE im euro-atlantischen Raum zu bewahren. Das Dokument enthält auch eine Aufstellung der finanziellen Beiträge der Mitgliedstaaten zur OSZE in den Jahren 2003 und 2004 und eine Aufstellung der gemeinsamen Aktionsprogramme. Afrika – Leitlinien für die Unterstützung von Frieden und Sicherheit Der Rat billigte Leitlinien für die Umsetzung von Unterstützungsmaßnahmen der EU für Frieden in Afrika (Dok. 15542/1/04). 15460/04 (Presse 343) 16 DE Die Leitlinien verdeutlichen, dass Aktionen der EU zur Unterstützung von Frieden und Sicherheit in Afrika auf Anfragen der VN, afrikanischer Organisationen oder afrikanischer Staaten hin erfolgen sollten, wobei die afrikanische Eigenverantwortung voll und ganz respektiert wird. Die Leitlinien behandeln die folgenden Aspekte: erforderliche Rechtsinstrumente, Haushalts- und Verwaltungsaspekte sowie logistische und operative Unterstützung. JUSTIZ UND INNERES Biometrische Identifikatoren in EU-Pässen * Der Rat nahm eine Verordnung an, nach der in EU-Pässen und -Reisedokumenten zum Schutz gegen Fälschung und zwecks besserer Identifizierung der Passinhaber ein Gesichtsbild und Fingerabdrücke enthalten sein müssen (Dok. 15152/04 und 15918/04 ADD 1). 1 Die neuen Bestimmungen dienen der Harmonisierung der üblichen Sicherheitsmerkmale für die Herstellung von EU-Pässen und -Reisedokumenten. Die in der Verordnung vorgesehenen technischen Spezifikationen betreffen Material und Drucktechniken, Personaldaten und den Kopierund Fälschungsschutz. Aus Sicherheitsgründen ist in jedem Mitgliedstaat eine einzige Stelle für die Herstellung von Pässen und Reisedokumenten zuständig. Nach der Verordnung sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, in neu ausgestellte Pässe nach einer Übergangsfrist von 18 Monaten ein Gesichtsbild des Inhabers und nach einer Übergangsfrist von drei Jahren Fingerabdrücke aufzunehmen. Abstempeln der Reisedokumente von Drittstaatsangehörigen Der Rat nahm eine Verordnung an, nach der die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, die Reisedokumente von Drittstaatsangehörigen beim Überschreiten der Außengrenzen der EU abzustempeln (Dok. 14709/04). 2 Mit der Verordnung werden Bestimmungen des Schengener Durchführungsübereinkommens und des Gemeinsamen Handbuchs präzisiert, um die einzelstaatlichen Praktiken im Zusammenhang mit der Verpflichtung, Reisedokumente von Drittstaatsangehörigen an den EU-Grenzen systematisch abzustempeln, zu harmonisieren. Visa, Asyl und Einwanderung – Finanzielle Unterstützung für das ARGO-Programm Der Rat nahm eine Entscheidung zur Überarbeitung eines Aktionsprogramms für die Zusammenarbeit in den Bereichen Visa, Asyl und Einwanderung (ARGO-Programm) an, um die Kontrollen und die Überwachung an den EU-Außengrenzen zu verbessern (Dok. 15166/04). 3 Das ARGO-Programm wurde mit der Entscheidung 2002/463/EG eingeführt, um die Verwaltungszusammenarbeit an den Außengrenzen im Zeitraum 2002-2006 zu fördern und zu unterstützen. Die Mittel für Maßnahmen im Rahmen des ARGO-Programms wurden für das Jahr 2004 aufgestockt. Studenten aus Drittländern – Bedingungen für die Einreise 1 2 3 Auf der Grundlage von Ausnahmeregelungen in den Verträgen sind Irland und das Vereinigte Königreich nicht in die Anwendung dieser Maßnahmen einbezogen; Dänemark wird innerhalb von sechs Monaten entscheiden, ob es die Maßnahmen in nationales Recht umsetzen wird. Auf der Grundlage von Ausnahmeregelungen in den Verträgen sind Irland und das Vereinigte Königreich nicht in die Anwendung dieser Maßnahmen einbezogen; Dänemark wird innerhalb von sechs Monaten entscheiden, ob es die Maßnahmen in nationales Recht umsetzen wird. Auf der Grundlage von Ausnahmeregelungen in den Verträgen sind Dänemark, Irland und das Vereinigte Königreich nicht in die Anwendung dieser Entscheidung einbezogen. 15460/04 (Presse 343) 17 DE Der Rat nahm eine Richtlinie über die Bedingungen für die Einreise von Studenten aus Drittländern in die EU für einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten an (Dok. 14535/04). Die Richtlinie gilt auch für Drittstaatsangehörige, die die Einreise in einen Mitgliedstaat zum Zwecke eines Schüleraustauschs, einer unbezahlten Ausbildungsmaßnahme oder eines Freiwilligendienstes beantragen. Die Mitgliedstaaten müssen unter anderem die folgenden Anforderungen berücksichtigen, wenn sie die Zulassung im Rahmen der Richtlinie gewähren: die Gültigkeit der Reisedokumente, die Erlaubnis der Eltern, die Krankenversicherung, Garantien in Bezug auf öffentliche Sicherheit und Gesundheit, den Nachweis der Zulassung zu einer Bildungseinrichtung sowie die Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts, der Studienkosten und der Kosten für die Rückreise. Die neuen Bestimmungen gelten unbeschadet bilateraler oder multilateraler Übereinkünfte zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern. HANDELSPOLITIK Einfuhr von Textilwaren * Der Rat nahm eine Verordnung zur Anpassung der EU-Vorschriften für die Einfuhren bestimmter Textilwaren an, um dem Auslaufen des WTO-Übereinkommens über Textilwaren und Bekleidung (ÜTB) am 31. Dezember 2004 Rechnung zutragen (Dok. 13962/04 ADD 1 und 13963/04). Mit der Verordnung werden die Verordnungen Nr. 3030/93 und Nr. 3285/94 geändert. Die Änderungen der Verordnung Nr. 3030/93, mit der das ÜTB umgesetzt wird, zielen darauf ab, mengenmäßige Beschränkungen für Textileinfuhren von WTO-Mitgliedern mit Wirkung vom 1. Januar 2005 aufzuheben. Darüber hinaus sehen die neuen Vorschriften Folgendes vor: die Einführung einer zeitlich begrenzten vorherigen Überwachung für bestimmte Einfuhren aus China und eines auf Zollabgaben gestützten Systems der nachträglichen Überwachung für bestimmte Einfuhren; eine Übergangsregelung für vor dem Jahresende versandte Waren, die zwar vor dem Auslaufen des ÜTB versandt, aber erst nach diesem Zeitpunkt in den zollrechtlich freien Verkehr der Gemeinschaft überführt werden; die Beibehaltung mengenmäßiger Beschränkungen für Länder, die nicht der WTO angehören und mit denen die Gemeinschaft bilaterale Abkommen geschlossen hat; sonstige technischen Anpassungen. Handelsstatistiken Der Rat nahm eine Verordnung an, nach der die Mitgliedstaaten Statistiken über ihre Zahlungsbilanz, den internationalen Dienstleistungsverkehr und die Direktinvestitionen zur Verfügung stellen müssen, um die wirtschaftlichen Entwicklungen in der EU besser überwachen zu können (Dok. PE-CONS 3679/04). Mit der Verordnung wird ein gemeinsamer Rahmen für die systematische Erstellung von Gemeinschaftsstatistiken geschaffen, die an Eurostat übermittelt werden, um Daten zu erhalten, die Vergleiche zwischen den EU-Ländern ermöglichen. Indien – Ausgleichszoll auf Einfuhren von Bettwäsche aus Baumwolle 15460/04 (Presse 343) 18 DE Der Rat nahm eine Verordnung zur Änderung der Verordnung Nr. 74/2004 zur Einführung eines endgültigen Ausgleichszolls auf die Einfuhren von Bettwäsche aus Baumwolle mit Ursprung in Indien an (Dok. 15200/04). Schweiz – Zollkontingent für landwirtschaftliche Erzeugnisse Der Rat nahm eine Verordnung zur Eröffnung eines zollfreien Gemeinschaftskontingents für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse mit Ursprung in der Schweiz an (Dok. 13684/04). WIRTSCHAFT UND FINANZEN EU-Haushaltsplan 2005 Wiederaufbau Iraks – PEACE-II-Programm, dezentrale Einrichtungen und Der Rat nahm einen Beschluss (Dok. 15511/04) zur Bereitstellung zusätzlicher Mittel im EUHaushaltsplan für 2005 für folgende Maßnahmen an: Aufstockung des PEACE-II-Programms um 45 Millionen EUR; Zuschüsse für die dezentralen Einrichtungen in einer Gesamthöhe von 40 Millionen EUR; Rehabilitations- und Wiederaufbauhilfe für Irak in Höhe von 100 Millionen EUR. Über den Beschluss wurde in einer Sitzung des Vermittlungsausschusses am 25. November 2004 Einvernehmen mit dem Europäischen Parlament erzielt. MwSt – Österreich – Ausgaben für Gegenstände und Dienstleistungen, die für private Zwecke genutzt werden Der Rat nahm eine Entscheidung an, mit der Österreich ermächtigt wird, den Abzug der Mehrwertsteuer auf Ausgaben für solche Gegenstände und Dienstleistungen auszuschließen, die zu mehr als 90 % für private Zwecke des Steuerpflichtigen oder seines Personals oder allgemein für unternehmensfremde Zwecke genutzt werden (Dok. 14816/04). 148 148 16/0 16/0 4 4 Diese Sonderregelung, die eine Abweichung von den allgemeinen Vorschriften über die Umsatzsteuern nach der Richtlinie 77/388/EWG darstellt, gilt bis Ende 2009. EUROPÄISCHER WIRTSCHAFTSRAUM Änderungen des EWR-Abkommens Der Rat nahm sechs Beschlüsse an, aufgrund deren der Gemeinsame EWR-Ausschuss Beschlüsse zur Änderung von EWR-Bestimmungen in den Bereichen Kultur, Bildung, Jugend, Forschung und technologische Entwicklung, Statistik und technische Vorschriften erlassen kann (Dok. 13661/04, 13666/04, 13736/04, 14109/04, 13671/04 und 13801/04). ALLGEMEINE ANGELEGENHEITEN Vorsitz im Rat * Der Rat gelangte zu einer politischen Einigung über einen Entwurf eines Europäischen Beschlusses des Rates mit Bestimmungen zur Anwendung des Europäischen Beschlusses des Europäischen Rates über die Ausübung des Vorsitzes im Rat (Dok. 15865/04 und 15866/04). Mit dem Entwurf eines Europäischen Beschlusses des Rates wird Folgendes festgelegt: – die Reihenfolge der Ratsvorsitze ab dem 1. Januar 2007 und 15460/04 (Presse 343) 19 DE – bestimmte Modalitäten für Regelungen zwischen den Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Ausübung des Vorsitzes. 15460/04 (Presse 343) 20 DE In dem Entwurf eines Europäischen Beschlusses des Europäischen Rates über die Ausübung des Vorsitzes im Rat – Entwurf, dessen Test aus der Erklärung Nr. 4 der Regierungskonferenz zu Artikel I-24 des Vertrags über eine Verfassung für Europa übernommen wurde – ist vorgesehen, dass der Rat einen Europäischen Beschluss mit Anwendungsbestimmungen erlässt. In der Erklärung Nr. 4 ist ferner vorgesehen, dass der Rat nach der Unterzeichnung des Vertrags umgehend mit der Ausarbeitung des Anwendungsbeschlusses beginnen und innerhalb von sechs Monaten zu einer politischen Einigung gelangen sollte. Der in der Erklärung Nr. 4 der Regierungskonferenz enthaltene Entwurf eines Europäischen Beschlusses des Europäischen Rates über die Ausübung des Vorsitzes im Rat sieht vor, dass der Vorsitz im Rat mit Ausnahme des Rates in der Zusammensetzung "Auswärtige Angelegenheiten" von zuvor festgelegten Gruppen von drei Mitgliedstaaten für einen Zeitraum von 18 Monaten wahrgenommen wird. Jedes Mitglied der Gruppe nimmt den Vorsitz in allen Zusammensetzungen des Rates – wiederum mit Ausnahme des Rates in der Zusammensetzung "Auswärtige Angelegenheiten" – im Wechsel für einen Zeitraum von sechs Monaten wahr, wobei die anderen Mitglieder der Gruppe den Vorsitz auf der Grundlage eines gemeinsamen Programms bei all seinen Aufgaben unterstützen. Die Mitglieder der Gruppe können untereinander alternative Regelungen beschließen. Die Reihenfolge, in der die Mitgliedstaaten ab dem 1. Januar 2007 den Vorsitz im Rat innehaben, lautet wie folgt: Deutschland Portugal Slowenien Januar-Juni 2007 Juli-Dezember Januar-Juni 2008 ------------------------------------------------------------Frankreich Tschechische Republik Schweden Juli-Dezember Januar-Juni 2009 Juli-Dezember ------------------------------------------------------------Spanien Belgien Ungarn Januar-Juni 2010 Juli-Dezember Januar-Juni 2011 ------------------------------------------------------------Polen Dänemark Zypern Juli-Dezember Januar-Juni 2012 Juli-Dezember ------------------------------------------------------------Irland Litauen Griechenland Januar-Juni 2013 Juli-Dezember Januar-Juni 2014 ------------------------------------------------------------- 15460/04 (Presse 343) 21 DE Italien Lettland Luxemburg Juli-Dezember Januar-Juni 2015 Juli-Dezember ------------------------------------------------------------Niederlande Slowakei Malta Januar-Juni 2016 Juli-Dezember Januar-Juni 2017 ------------------------------------------------------------Vereinigtes Königreich Estland Bulgarien Juli-Dezember Januar-Juni 2018 Juli-Dezember ------------------------------------------------------------Österreich Rumänien Finnland Januar-Juni Juli-Dezember Januar-Juni 2019 2020 Tätigkeit des Rates Der Rat nahm Kenntnis von einem Bericht über den Stand der Beratungen des Rates in seinen verschiedenen Zusammensetzungen (Dok. 15631/04). SOZIALPOLITIK Gleichheit von Männern und Frauen – Zugang zu Gütern und Dienstleistungen * Der Rat nahm eine Richtlinie an, mit der die Gleichbehandlung von Männern und Frauen außerhalb des Arbeitsumfelds verwirklicht werden soll und der Grundsatz der Gleichbehandlung über den Bereich der Beschäftigung hinaus auf andere Bereiche des täglichen Lebens ausgedehnt wird (Dok. 14438/04 und 15622/04 ADD 1). Zu weiteren Einzelheiten siehe die Mitteilung an die Presse Nr. 15856/04. ERNENNUNGEN Ausschuss der Regionen Der Rat nahm einen Beschluss zur Ernennung von Herrn Gebhard HALDER, Landtagspräsident, Vorarlberger Landtag, zum stellvertretenden Mitglied des Ausschusses der Regionen als Nachfolger von Herrn Manfred DÖRLER für dessen verbleibende Amtszeit, d.h. bis zum 25. Januar 2006, an. 15460/04 (Presse 343) 22 DE