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DE
RAT DER
EUROPÄISCHEN UNION
C/04/343
Brüssel, den 13. Dezember 2004
15460/04 (Presse 343)
MITTEILUNG AN DIE PRESSE
2630. Tagung des Rates
Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen
Allgemeine Angelegenheiten
Brüssel, den 13. Dezember 2004
Präsident
*
Bernard BOT
Minister für Auswärtige Angelegenheiten der Niederlande
Zur 2631. Tagung des Rates (Außenbeziehungen) siehe gesonderte Pressemitteilung
(15461/04)
PRESSE
Rue de la Loi 175
B – 1048 BRÜSSEL
Tel. +32 (0)2 285
/ 6319
Fax: +32 (0)2 285 8026
[email protected] http://ue.eu.int/Newsroom
15460/04 (Presse 343)
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Wichtigste Ergebnisse der Ratstagung
Der Rat hat den vom Vorsitz zur Vorbereitung der Tagung des Europäischen Rates am
16./17. Dezember 2004 vorgelegten Entwurf von Schlussfolgerungen geprüft, in dem insbesondere
der Abschluss der Beitrittsverhandlungen mit Bulgarien und Rumänien und die Eröffnung von Verhandlungen mit der Türkei und Kroatien behandelt werden.
Er hat Maßnahmen zur Umsetzung der Resolution 1572 des VN-Sicherheitsrates erlassen, die
Folgendes beinhalten: Beschränkung der Lieferung von Rüstungsgütern und der Militärhilfe für
Côte d'Ivoire sowie Verhängung eines Verbots der Visumerteilung an Personen, die eine
Bedrohung des Friedensprozesses und des nationalen Aussöhnungsprozesses darstellen, sowie
Einfrieren von Vermögenswerten dieser Personen. Er hat ferner ein Verbot der Visumerteilung an
Amtsträger verhängt, die für Wahlbetrug und Menschenrechtsverletzungen in Belarus verantwortlich sind.
Der Rat hat einen Sachstandsbericht über die Strategie der EU gegen die Verbreitung von MVW
und eine Aufstellung der Prioritäten für eine in sich stimmige Umsetzung der Strategie in der
Zukunft gebilligt. Er hat außerdem Empfehlungen zu den Systemen zur Kontrolle der Ausfuhr von
Gütern mit doppeltem Verwendungszweck gebilligt.
Der Rat hat Schlussfolgerungen zur ESVP angenommen und dabei auch Vorschläge für eine zivilmilitärische Zelle verabschiedet.
Er hat neue Bestimmungen erlassen, mit denen dem Auslaufen des WTO-Abkommens für den Textilund Bekleidungssektor Rechnung getragen wird, und Vorschriften angenommen, mit denen die
Gleichbehandlung von Männern und Frauen über das Arbeitsumfeld hinaus auf andere Bereiche
des täglichen Lebens ausgedehnt werden soll.
Der Rat hat Vorschriften erlassen, nach denen in EU-Reisepässen ein Gesichtsbild und
Fingerabdrücke enthalten sein müssen und nach denen die Mitgliedstaaten verpflichtet sind,
Reisedokumente von Drittausländern bei der Einreise in die EU abzustempeln; ferner hat er eine
Richtlinie über die Bedingungen für die Einreise von Studenten aus Drittländern angenommen.
Er hat ferner eine politische Einigung über Bestimmungen zur Ausübung des Vorsitzes im Rat einschließlich der Reihenfolge der Vorsitze für die Jahre 2007-2020 erzielt.
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INHALT1
TEILNEHMER
6
ERÖRTERTE PUNKTE
VORBEREITUNG DER DEZEMBER-TAGUNG DES EUROPÄISCHEN RATES
8
JAHRESPROGRAMM FÜR 2005
8
AMTSSPRACHEN
8
SONSTIGE ANGENOMMENE PUNKTE
AUSSENBEZIEHUNGEN
Côte d'Ivoire – Waffenembargo und Verbot der Visumerteilung
9
Belarus – Ausdehnung des Verbots der Visumerteilung
9
Kolumbien – Schlussfolgerungen des Rates
9
Afghanistan – Schlussfolgerungen des Rates
11
Somalia – Schlussfolgerungen des Rates
12
Kroatien – Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen
13
Beziehungen zu Mexiko – Erweiterung der EU
13
Beziehungen zu Jordanien – Erweiterung der EU
13
EU-Strategie gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen – Sachstandsbericht und
Empfehlungen zur Ausfuhrkontrolle
13
Menschenrechte – EU-Leitlinien
15
Terrorismusbekämpfung – Außenbeziehungen
15
EUROPÄISCHE SICHERHEITS- UND VERTEIDIGUNGSPOLITIK
ESVP – Schlussfolgerungen des Rates
16
Bericht über die Sicherheits- und Verteidigungstätigkeiten der EU
16
Zivile Krisenbewältigung – Planziel 2008
17
Ausbildungsprogramm auf dem Gebiet Sicherheit und Verteidigung
17
Zusammenarbeit mit der OSZE – Krisenbewältigung
17
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Afrika – Leitlinien für die Unterstützung von Frieden und Sicherheit
17
JUSTIZ UND INNERES
Biometrische Identifikatoren in EU-Pässen *
18
Abstempeln der Reisedokumente von Drittstaatsangehörigen
18
Visa, Asyl und Einwanderung – Finanzielle Unterstützung für das ARGO-Programm
18
Studenten aus Drittländern – Bedingungen für die Einreise
18
HANDELSPOLITIK
Einfuhr von Textilwaren *
19
Handelsstatistiken
19
Indien – Ausgleichszoll auf Einfuhren von Bettwäsche aus Baumwolle
19
Schweiz – Zollkontingent für landwirtschaftliche Erzeugnisse
20
WIRTSCHAFT UND FINANZEN
EU-Haushaltsplan 2005 – PEACE-II-Programm, dezentrale Einrichtungen und Wiederaufbau Iraks
20
MwSt – Österreich – Ausgaben für Gegenstände und Dienstleistungen, die für private Zwecke
genutzt werden
20
EUROPÄISCHER WIRTSCHAFTSRAUM
Änderungen des EWR-Abkommens
20
ALLGEMEINE ANGELEGENHEITEN
Vorsitz im Rat *
20
Tätigkeit des Rates
22
SOZIALPOLITIK
Gleichheit von Männern und Frauen – Zugang zu Gütern und Dienstleistungen *
22
ERNENNUNGEN
Ausschuss der Regionen
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TEILNEHMER
Die Regierungen der Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission waren wie folgt vertreten:
Belgien:
Karel DE GUCHT
Didier DONFUT
Tschechische Republik:
Cyril SVOBODA
Dänemark:
Per Stig MØLLER
Deutschland:
Joschka FISCHER
Minister der Auswärtigen Angelegenheiten
Staatssekretär für Europäische Angelegenheiten
Stellvertretender Ministerpräsident und Minister für
auswärtige Angelegenheiten
Minister für Auswärtige Angelegenheiten
Bundesminister des Auswärtigen und Stellvertreter des
Bundeskanzlers
Estland:
Kristiina OJULAND
Ministerin für Auswärtige Angelegenheiten
Griechenland:
Petros MOLYVIATIS
Yannis G. VALINAKIS
Minister für Auswärtige Angelegenheiten
Staatssekretär für auswärtige Angelegenheiten
Spanien:
Miguel Angel MORATINOS CUYAUBÉ
Minister für Auswärtige Angelegenheiten
Frankreich:
Michel BARNIER
Claudie HAIGNERÉ
Irland:
Dermot AHERN T.D.
Italien:
Gianfranco FINI
Minister für Auswärtige Angelegenheiten
Beigeordnete Ministerin beim Minister für auswärtige
Angelegenheiten, zuständig für europäische
Angelegenheiten
Minister für Auswärtige Angelegenheiten
Stellvertretender Ministerpräsident und Minister für
auswärtige Angelegenheiten
Zypern:
George IACOVOU
Minister für Auswärtige Angelegenheiten
Lettland:
Artis PABRIKS
Minister für Auswärtige Angelegenheiten
Litauen:
Antanas VALIONIS
Minister für Auswärtige Angelegenheiten
Luxemburg:
Jean ASSELBORN
Ungarn:
Ferenc SOMOGYI
Etele BARÁTH
Vizepremierminister, Minister für auswärtige
Angelegenheiten und Einwanderung
Minister für Auswärtige Angelegenheiten
Minister ohne Geschäftsbereich, zuständig für europäische
Angelegenheiten
Malta:
Michael FRENDO
Minister der Auswärtigen Angelegenheiten
Niederlande:
Bernard BOT
Atzo NICOLAÏ
Agnes van ARDENNE-van der HOEVEN
Minister der Auswärtigen Angelegenheiten
Minister für europäische Angelegenheiten
Ministerin für Entwicklungszusammenarbeit
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Österreich:
Ursula PLASSNIK
Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten
Polen:
Włodzimierz CIMOSZEWICZ
Minister für Auswärtige Angelegenheiten
Portugal:
António MONTEIRO
Mário DAVID
Minister für auswärtige Angelegenheiten und die
portugiesischen Gemeinschaften im Ausland
Staatssekretär für europäische Angelegenheiten
Slowenien:
Dimitrij RUPEL
Minister der Auswärtigen Angelegenheiten
Slowakei:
Jozsef BERENYI
Staatssekretär, Ministerium für auswärtige
Angelegenheiten
Finnland:
Erkki TUOMIOJA
Minister für Auswärtige Angelegenheiten
Schweden:
Laila FREIVALDS
Ministerin für Auswärtige Angelegenheiten
Vereinigtes Königreich:
Jack STRAW
Minister für auswärtige Angelegenheiten und
Commonwealth-Fragen
Kommission:
José Manuel BARROSO
Margot WALLSTRÖM
Benita FERRERO-WALDNER
Olli REHN
Präsident
Vizepräsidentin
Mitglied
Mitglied
Generalsekretariat des Rates:
Javier SOLANA
Generalsekretär/Hoher Vertreter für die GASP
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ERÖRTERTE PUNKTE
VORBEREITUNG DER DEZEMBER-TAGUNG DES EUROPÄISCHEN RATES
Der Rat prüfte den Entwurf von Schlussfolgerungen, den der Vorsitz für die Tagung des Europäischen Rates am 16./17. Dezember 2004 in Brüssel erstellt hat.
Der Europäische Rat wird voraussichtlich hauptsächlich folgende Punkte erörtern:
 EU-Erweiterung: Beschlüsse über den Abschluss der Beitrittsverhandlungen mit Bulgarien und
Rumänien und über die Eröffnung von Verhandlungen mit der Türkei und Kroatien.
 Terrorismus: Bilanz der Fortschritte bei der Terrorismusbekämpfung.
 Finanzrahmen der EU für den Zeitraum 2007-2013: Beschluss über die Grundsätze und Leitlinien für die weiteren Beratungen, die eine Einigung über den neuen Finanzrahmen und damit
zusammenhängende Fragen, einschließlich des Systems der Eigenmittel für die Finanzierung des
EU-Haushalts, ermöglichen sollen.
 Justiz und Inneres: EU-Drogenstrategie 2005-2012.
 Außenbeziehungen: Verschiedene Fragen, darunter Friedensprozess im Nahen Osten sowie
Ukraine.
Die Beratungen über den Entwurf von Schlussfolgerungen werden in der Zeit bis zur Tagung des
Europäischen Rates voraussichtlich fortgesetzt, insbesondere was die Außenbeziehungen anbelangt.
JAHRESPROGRAMM FÜR 2005
Der Rat nahm die Erläuterungen der nächsten Vorsitze (Luxemburg und Vereinigtes Königreich)
zum Entwurf des Jahresprogramms des Rates für 2005 zur Kenntnis.
In dem Bericht werden die folgenden Punkte behandelt:
– Lissabonner Agenda für Wirtschaftsreformen
– Gemeinsame Agrarpolitik und Fischerei
– Nachhaltige Entwicklung
– Justiz und Inneres
– Künftige Beitritte
– Förderung von Stabilität und Wohlstand in allen Teilen der Welt
– Verfassungsvertrag: Inkrafttreten.
AMTSSPRACHEN
Der Rat nahm Anträge der spanischen und der irischen Delegation zum Status ihrer Sprachen in der
Europäischen Union zur Kenntnis. Er beauftragte den Ausschuss der Ständigen Vertreter, die
Anträge zu prüfen.
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SONSTIGE ANGENOMMENE PUNKTE
AUSSENBEZIEHUNGEN
Côte d'Ivoire – Waffenembargo und Verbot der Visumerteilung
Der Rat nahm einen Gemeinsamen Standpunkt über restriktive Maßnahmen gegen Côte d'Ivoire an,
mit dem die Resolution 1572(2004) des VN-Sicherheitsrates umgesetzt werden soll
(Dok. 15437/04).
Der Gemeinsame Standpunkt enthält restriktive Maßnahmen in Bezug auf
 Verkauf und Lieferung von Rüstungsgütern durch Staatsangehörige der Mitgliedstaaten oder
vom Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten aus;
 technische Hilfe im Zusammenhang mit militärischen Aktivitäten;
 Finanzhilfen oder Lieferung von zur internen Repression verwendbarer Ausrüstung;
 Einreise in die EU von Personen, die eine Bedrohung des Friedensprozesses und des nationalen
Aussöhnungsprozesses in Côte d'Ivoire darstellen oder die für Verletzungen der Menschenrechte
und des humanitären Völkerrechts in Côte d'Ivoire verantwortlich gemacht werden, sowie Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen dieser Personen.
Belarus – Ausdehnung des Verbots der Visumerteilung
Der Rat nahm einen Gemeinsamen Standpunkt an, mit dem Reisebeschränkungen gegen Amtsträger
aus Belarus verhängt werden sollen, die für die Fälschungen bei den Wahlen und beim Referendum
vom 17. Oktober 2004 und für Menschenrechtsverletzungen während der anschließenden friedlichen politischen Demonstrationen in Minsk verantwortlich sind (Dok. 15469/04).
Mit diesem Gemeinsamen Standpunkt wird die mit dem Gemeinsamen Standpunkt 2004/661/GASP
erstellte Liste von Personen erweitert; außerdem werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um den betreffenden Personen die Einreise in ihr Hoheitsgebiet
oder die Durchreise durch dieses zu verweigern.
Die Reisebeschränkungen der Europäischen Union werden auf Lidia JERMOSCHINA, Vorsitzende
der Zentralen Wahlkommission, und Juri PODOBED, Oberstleutnant der Spezialeinheit OMON in
Minsk, ausgedehnt.
Kolumbien – Schlussfolgerungen des Rates
Der Rat nahm die folgenden Schlussfolgerungen an:
"Unter Hinweis auf seine Schlussfolgerungen vom 10. Dezember 2002 und vom 26. Januar 2004
sowie auf die Londoner Erklärung vom Juli 2003 bekräftigte der Rat die uneingeschränkte Unterstützung der Europäischen Union für die kolumbianische Regierung, insbesondere bei ihren
Bemühungen zur Durchsetzung der Rechtsstaatlichkeit im gesamten Land und bei der Bekämpfung
von Terrorismus sowie der Herstellung von illegalen Drogen und des Handels damit. Er bekräftigte
ferner seine Unterstützung für die Bemühungen der kolumbianischen Regierung im Hinblick auf
Wirtschaftsreformen und einen stärkeren sozialen Zusammenhalt gemäß der Erklärung, die die
Staats- und Regierungschefs Lateinamerikas, der Karibik und der Europäischen Union am 29. Mai
2004 in Guadalajara abgegeben haben. Die Europäische Union ist bereit, mit der kolumbianischen
Regierung zusammenzuarbeiten, um diese Bemühungen voranzubringen.
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Der Rat erklärte die vollständige Solidarität der Europäischen Union mit der kolumbianischen
Bevölkerung und bekräftigte seine Besorgnis angesichts der gravierenden Lage in Bezug auf die
Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht in Kolumbien, insbesondere im Zusammenhang
mit internen Vertreibungen. Er rief alle Konfliktparteien auf, die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht zu achten, und appellierte erneut an alle illegalen bewaffneten Gruppen, alle
Feindseligkeiten einzustellen, Friedensverhandlungen aufzunehmen und dementsprechend zu
handeln. Der Rat begrüßte den Beschluss der kolumbianischen Regierung, 23 FARC-Mitglieder zu
begnadigen. Er forderte erneut, dass die illegalen bewaffneten Gruppen, die noch Geiseln festhalten,
diese unverzüglich und bedingungslos freilassen. Ein solcher Akt könnte möglicherweise Teil einer
humanitären Vereinbarung sein, die dazu beitragen könnte, die Teilnahme aller Parteien am
Friedensprozess zu erreichen. Der Rat wies darauf hin, dass die Sicherheit der Personen, Organisationen oder Institutionen, einschließlich der Menschenrechtsaktivisten, die sich für die Förderung
und den Schutz der Menschenrechte einsetzen, gewährleistet werden muss und dass die Rechte der
Minderheiten und indigenen Bevölkerungsgruppen geschützt werden müssen, wie in der Erklärung
von Guadalajara bekräftigt wurde. Er würdigte ferner die Arbeit des Amtes des Hohen Kommissars
der Vereinten Nationen für Menschenrechte in Kolumbien und forderte nachdrücklich eine rasche
Umsetzung der Empfehlungen des Amtes; diese sind in der von der Kommission für Menschenrechte auf ihrer 60. Tagung angenommenen Erklärung ihres Vorsitzes zu Kolumbien wiedergegeben. Der Rat begrüßte die für den 15. Dezember 2004 anberaumte Zusammenkunft zwischen
Präsident Uribe und Vertretern der Zivilgesellschaft, bei der u.a. die Umsetzung dieser Empfehlungen erörtert werden soll, als Zeichen für die Anerkennung der bedeutenden Rolle der Zivilgesellschaft durch die kolumbianische Regierung.
Der Rat bekräftigte seine seit langem verfolgte Politik der Unterstützung der kolumbianischen
Regierung bei ihrem Bestreben, den internen bewaffneten Konflikt auf dem Verhandlungsweg zu
lösen, was auch direkte Gespräche mit den illegalen bewaffneten Gruppen einschließt, die zu Verhandlungen über ein Friedensabkommen bereit sind. Er appellierte an die kolumbianischen
Behörden, rasch einen umfassenden rechtlichen Rahmen für die Entwaffnung, Demobilisierung und
gesellschaftliche Wiedereingliederung der illegalen bewaffneten Gruppen anzunehmen. Dabei
sollten die internationalen Verpflichtungen beachtet und das Recht der Opfer auf Wahrheit,
Gerechtigkeit und Wiedergutmachung berücksichtigt werden.
Der Rat betonte, dass er die Vermittlungsbemühungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen
entschieden unterstützt, und begrüßte das Engagement der Organisation Amerikanischer Staaten,
der Regierung Mexikos und der Länder der Gruppe der Freunde sowie die Bemühungen der
katholischen Kirche für den Friedensprozess in Kolumbien.
Der Rat wies darauf hin, dass die Europäische Union bereit ist, einen Beitrag zur Herbeiführung
einer friedlichen und dauerhaften Lösung des Konflikts im Rahmen einer glaubwürdigen und
umfassenden Friedensstrategie zu leisten, wie der Vorsitz bereits in seiner Erklärung vom 30. Juni
2004 angegeben hat.
Der Rat erklärte insbesondere, dass die Europäische Union bereit ist, ein wirksames und ergebnisorientiertes Engagement umzusetzen. Eine förmlichere Einbeziehung der EU könnte durch eine
zeitlich abgestimmte politische Unterstützung des laufenden Friedensprozesses erfolgen, sobald die
kolumbianische Regierung einen umfassenden rechtlichen Rahmen erstellt hat. Der Rat betonte
diesbezüglich, dass es der Europäischen Union große Schwierigkeiten bereiten würde, die
Friedensverhandlungen zu unterstützen, solange die illegalen bewaffneten Gruppen die Feindseligkeiten nicht eingestellt haben.
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Er erläuterte, dass er einen mit den Entwicklungen vor Ort verknüpften schrittweisen Ansatz
verfolge, und äußerte ferner seine Bereitschaft, eine konkrete und angemessene finanzielle Hilfe für
solche Verhandlungen zu leisten, sobald eine umfassende Strategie für die Konzentration,
Entwaffnung, Demobilisierung und gesellschaftliche Wiedereingliederung der Mitglieder der
illegalen bewaffneten Gruppen erarbeitet worden ist.
Der Rat begrüßte den Beschluss der kolumbianischen Regierung, für den 3./4. Februar 2005 in
Cartagena de Indias ein Folgetreffen auf hoher Ebene der Parteien der Londoner Erklärung vom Juli
2003 einzuberufen. Dies würde eine ausgezeichnete Gelegenheit darstellen, die Umsetzung der
Londoner Erklärung vom Juli 2003 zu bewerten sowie das weitere Vorgehen zu erörtern."
Afghanistan – Schlussfolgerungen des Rates
Der Rat nahm die folgenden Schlussfolgerungen an:
"Der Rat bekräftigt seine Genugtuung über die erfolgreichen Präsidentschaftswahlen, die am
9. Oktober 2004 in Afghanistan stattgefunden haben. Diese Wahlen waren ein Meilenstein im
Demokratisierungsprozess in Afghanistan und haben deutlich gezeigt, dass das afghanische Volk
gewillt ist, einen Wandel herbeizuführen. Der Rat sieht nunmehr den Parlaments-, Regional- und
Kommunalwahlen, die 2005 stattfinden sollen, erwartungsvoll entgegen und ist bereit, die
afghanische Regierung und die Vereinten Nationen darin zu unterstützen, dass diese Wahlen
genauso erfolgreich verlaufen.
Die EU wird den Demokratisierungsprozess in Afghanistan, einschließlich der bevorstehenden
Wahlen, aktiv verfolgen und unterstützen und dabei den Erfahrungen aus den Präsidentschaftswahlen und den Empfehlungen der EU-Unterstützungsmission für Demokratie und Wahlen
(DESM), des OECD-Wahlunterstützungsteams und des Gemeinsamen Wahlbeobachtungsgremiums
(JEMB) Rechnung tragen. Der Rat begrüßt die Absicht der Kommission zu evaluieren, welche Art
von Mission sich für die Parlamentswahlen eignen würde.
Der Rat ermutigt Präsident Karzai nachdrücklich, diese Gelegenheit wahrzunehmen, um ein
Kabinett zu bilden, das bereit ist, sich den großen Herausforderungen in Afghanistan zu stellen. Zu
den vordringlichsten Fragen gehören der Demokratisierungsprozess, die Drogenbekämpfung, die
Rechtsstaatlichkeit, die Sicherheit sowie Wiederaufbau und Entwicklung.
Der Rat unterstreicht, dass sich Drogenerzeugung und -handel auch auf die Mitgliedstaaten der
Europäischen Union und ihre Bürger auswirken. Die EU und Afghanistan haben daher ein gemeinsames Interesse und eine gemeinsame Verpflichtung, um sicherzustellen, dass der Drogenbekämpfung in Afghanistan höchste Priorität eingeräumt wird.
Der Rat bekräftigt das langfristige Engagement der EU für Wiederaufbau, Entwicklung und Stabilisierung in Afghanistan. Er ist der Überzeugung, dass der Berliner Arbeitsplan und dessen
Umsetzung durch alle Parteien weiterhin den Eckstein des internationalen Engagements und der
Reformbemühungen der afghanischen Regierung darstellen.
Der Rat ist sich darin einig, dass sich die künftige Beteiligung der EU auf folgende Prioritäten
konzentrieren sollte:
1.
Unterstützung des Demokratisierungsprozesses durch Schaffung legitimierter Institutionen
und Stärkung der Rechtsstaatlichkeit. In dieser Hinsicht muss die Justizreform in
besonderem Maße vorangetrieben werden. Die Entwicklung demokratischer und
gemäßigter politischer Parteien wird die Rolle des künftigen Parlaments stärken und
Afghanistan helfen, eine Gesellschaft aufzubauen, in der die Menschenrechte für alle, insbesondere für Frauen, Mädchen und schutzbedürftige Bevölkerungsgruppen, gefördert
werden.
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Die EU wird die Bemühungen der afghanischen Regierung und des afghanischen Volkes
bei der Regelung der Frage des Übergangsrechts unterstützen.
2.
Unterstützung afghanischer und internationaler Partner bei ihren Bemühungen im Kampf
gegen Drogenanbau, -erzeugung und -handel. Wir müssen im Jahre 2005 mit einem wirksamen Plan zur Umsetzung der Nationalen Afghanischen Drogenkontrollstrategie das
Risiko für die am Drogenhandel Beteiligten erhöhen und deren Erträge verringern. Ein
solcher Plan wird verstärkte Maßnahmen im strafrechtlichen Bereich vorsehen; die Task
Force für strafrechtliche Drogenbekämpfung (Counter-Narcotics Criminal Justice Task
Force/CJTF) wird die strafrechtliche Abwicklung von Drogenstrafsachen beschleunigen.
Ein frühzeitiges Angebot an nachhaltigen Alternativen der Existenzsicherung wird ebenfalls stärker im Vordergrund stehen. So hat bislang der wachsende Einfluss der Drogenwirtschaft die Bemühungen der Völkergemeinschaft, eine verantwortungsvolle Staatsführung und den Kampf gegen die Korruption – beides Schlüsselprioritäten – zu fördern,
untergraben.
3.
Förderung von Sicherheit und Stabilität durch den Aufbau der Sicherheitskräfte (Armee
und Polizei) unter der Kontrolle der Zivilregierung sowie volle Umsetzung des Programms
zur Entwaffnung, Demobilisierung und Reintegration (DDR). Die EU-Mitgliedstaaten
erkennen die Bedeutung der internationalen Militärpräsenz in Afghanistan an und werden
hierzu auch weiterhin einen Beitrag leisten.
4.
Weitere Unterstützung des Wiederaufbauprozesses durch Bereitstellung substanzieller finanzieller und technischer Hilfe für die afghanische Regierung, darunter auch Unterstützung bei
der Entwicklung effizienter und umfassender makroökonomischer und monetärer Rahmenbedingungen. Die EU wird sich für eine verstärkte Effizienz der Konsultativgruppen und für
die Sicherstellung eines besseren Informationsaustauschs zwischen den Gebern einsetzen.
Die Ausarbeitung eines Interim-Strategiedokuments zur Armutsbekämpfung kann dabei als
Instrument dienen. Parallel dazu wird die EU auch weiterhin humanitäre Hilfe leisten, wo
dies erforderlich ist, und dabei denjenigen, die Hilfe am nötigsten brauchen, wie Rückkehrern, Vertriebenen und Behinderten, besondere Aufmerksamkeit widmen.
Der Rat betont die Bedeutung der regionalen Zusammenarbeit und fördert die weitere Entwicklung
guter Beziehungen zwischen Afghanistan und seinen Nachbarn auf der Grundlage der KabulErklärung von 2002.
Dem Rat ist an einer frühzeitigen Formalisierung der Beziehungen EU-Afghanistan gelegen und er
ist bereit, den politischen Dialog mit der afghanischen Regierung auf Ministerebene aufzunehmen."
Somalia – Schlussfolgerungen des Rates
Der Rat nahm die folgenden Schlussfolgerungen an:
"1.
Der Rat begrüßt den erfolgreichen Abschluss der Konferenz für nationale Aussöhnung in
Somalia und die Errichtung der Übergangs-Bundesbehörden als wichtige Schritte auf dem
Weg zu einem dauerhaften Frieden, Stabilität und dem Aufbau einer Übergangs-Bundesregierung in Somalia.
2.
Der Rat erklärt, dass er den Prozess der Konsolidierung der genannten Institutionen auch
durch die Schaffung eines sicheren Umfelds in vollem Umfang unterstützt.
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3.
Der Rat begrüßt, dass die Übergangs-Bundesbehörden die Grundsätze und Ziele einer
strukturierten Zusammenarbeit mit der internationalen Gemeinschaft festgelegt haben. Der
Rat sieht einer raschen Aktivierung der gemeinsamen Strukturen für die Koordinierung
und Beobachtung der Übergangsphase erwartungsvoll entgegen; wie bei den Gesprächen
über Somalia in Stockholm bestätigt, kommt hier den VN die Führungsrolle zu, wenn es
gilt, die Bemühungen um Aussöhnung, Wiederaufbau und Entwicklung in Somalia zu
intensivieren.
4.
Die EU ist bereit, Ersuchen der Afrikanischen Union um Unterstützung von Initiativen im
Bereich der Sicherheit wohl wollend zu prüfen. Der Rat bekräftigt, dass der weitere
Friedens- und Versöhnungsprozess in den Händen Somalias liegt und liegen muss."
Kroatien – Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen
Der Rat nahm Beschlüsse über den Abschluss eines Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens
mit Kroatien und über die Unterzeichnung eines Protokolls zum Abkommen anlässlich des Beitritts
der neuen Mitgliedstaaten zur EU an (Dok. 15099/04 und 14310/04).
Beziehungen zu Mexiko – Erweiterung der EU
Der Rat billigte einen Beschlussentwurf zur Anpassung der im Abkommen über wirtschaftliche
Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen der EU und Mexiko enthaltenen Bestimmungen über Finanzdienstleistungen, um der Erweiterung der EU Rechnung zu
tragen; der Beschlussentwurf wird dem Gemischten Rat EU-Mexiko übermittelt (Dok. 13827/04).
Beziehungen zu Jordanien – Erweiterung der EU
Der Rat nahm einen Beschluss zur Billigung der Unterzeichnung eines Protokolls zum EuropaMittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation mit Jordanien zur Berücksichtigung des
Beitritts der neuen Mitgliedstaaten zur EU an (Dok. 14994/04).
EU-Strategie gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen – Sachstandsbericht und
Empfehlungen zur Ausfuhrkontrolle
Der Rat nahm Kenntnis von einem Halbjahresbericht über die Durchführung der EU-Strategie
gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und von einer Liste der Prioritäten für eine
kohärente Umsetzung der Strategie (Dok. 15246/04).
In dem Bericht wird festgestellt, dass beim Kampf gegen die Verbreitung von MVW Fortschritte zu
verzeichnen sind, nachdem der Europäische Rat im Dezember 2003 die Nichtverbreitungsstrategie
als wesentlichen Bestandteil der globalen Europäischen Sicherheitsstrategie angenommen hatte.
Besondere Schwerpunkte waren:
 diplomatische Schritte zur Förderung und Stärkung von multilateralen Übereinkünften;
 Eintreten für eine stärkere Rolle des VN-Sicherheitsrats;
 Bereitstellung finanzieller Mittel zur Unterstützung von Projekten multilateraler Einrichtungen
(IAEO und OVCW);
 Verstärkung der Ausfuhrkontrolle;
 Einbindung von MVW-Anliegen in die Beziehungen der EU mit Drittländern;
 Zusammenarbeit mit den Vereinigten Staaten und anderen wichtigen Partnern.
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DE
In dem Vermerk für den Rat wird auch eine Liste der bis 2008 durchzuführenden Prioritäten für
eine kohärente Umsetzung der MVW-Strategie herausgestellt.
Der Rat nahm außerdem Empfehlungen zu den Systemen zur Kontrolle der Ausfuhr von Gütern mit
doppeltem Verwendungszweck zur Kenntnis. Diese Empfehlungen zielen darauf ab, die EUSysteme zur Kontrolle der Ausfuhr von Gütern, die sowohl für zivile als auch für militärische
Zwecke genutzt werden können, zu verbessern (Dok. 15455/04). Die Empfehlungen beruhen auf
der Erkenntnis, dass proaktive Ansätze erforderlich sind, um die Nutzung von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck für terroristische Aktivitäten zu verhindern.
Diese Empfehlungen sind am Ende der folgenden Erklärung des Rates zusammengefasst:
"Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung im Juni 2003 in Thessaloniki den Aktionsplan gegen
die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen gebilligt; in diesem Aktionsplan wird unter
anderem der Entschlossenheit der EU Ausdruck verliehen, die Wirksamkeit der Ausfuhrkontrollen
in einem erweiterten Europa zu verstärken und erfolgreich eine "Peer Review" der einzelstaatlichen
Ausfuhrkontrollsysteme durchzuführen, um unter besonderer Berücksichtigung der mit der
Erweiterung verbundenen Herausforderungen die ermittelten bestmöglichen Verfahren weiterzugeben.
Die Vorschriften der Europäischen Union für die Kontrolle der Ausfuhr von Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck (d.h. Güter und Technologien, die sowohl für zivile als
auch für militärische Zwecke, einschließlich der Entwicklung von Massenvernichtungswaffen, verwendet werden können) sind in der Verordnung (EG) Nr. 1334/2000 enthalten. In ihr werden
strenge Verfahren für die Kontrolle der Ausfuhr sämtlicher Güter mit doppeltem Verwendungszweck festgelegt, die von den vier internationalen Ausfuhrkontrollregelungen und dem Chemiewaffenübereinkommen erfasst werden. Des Weiteren bietet die Verordnung den Mitgliedstaaten
eine Grundlage für die Ausfuhrkontrolle bei nicht aufgelisteten Gütern mit doppeltem Verwendungszweck, bei denen ihrer Auffassung nach das Risiko einer Weiterverbreitung besteht.
Im Rahmen der Folgemaßnahmen zu dem in Thessaloniki beschlossenen Aktionsplan und zur
Umsetzung der Strategie gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen haben die Mitgliedstaaten, die Kommissionsdienststellen und das Generalsekretariat des Rates in enger
Zusammenarbeit die "Peer Review" vorbereitet und zu ihrem erfolgreichen Abschluss beigetragen.
Dieses Vorgehen hat sich als außerordentlich nützlich erwiesen und in starkem Maße dazu beigetragen, die Wirksamkeit der EU-Ausfuhrkontrollen zu steigern. Während der Inspektionen, die
zwischen Februar und Juli 2004 stattfanden, bestand für alle Mitgliedstaaten die Möglichkeit, mit
Unterstützung durch eine Expertengruppe ihre Verfahren und Vorgehensweisen zu vergleichen,
Lehren aus den Erfahrungen der anderen Mitgliedstaaten zu ziehen und Verbesserungsvorschläge
zu machen.
Ausgehend von diesen Vorschlägen und einer Analyse der einzelstaatlichen Systeme hat die
Expertengruppe Empfehlungen für Folgemaßnahmen ausgesprochen, um die EU-Ausfuhrkontrollen
noch weiter zu verbessern und dadurch die Mitgliedstaaten besser in die Lage zu versetzen, zu verhindern, dass unerwünschte Endnutzer, zu denen auch Terroristen in Drittländern gehören, Zugang
zu Gütern mit doppeltem Verwendungszweck erhalten, die für Massenvernichtungswaffen relevant
sind. Diese Empfehlungen, die nachstehend aufgeführt sind, werden unverzüglich umgesetzt.
Empfehlungen zur Steigerung der Wirksamkeit des EU-Ausfuhrkontrollsystems:
– Sicherstellung der Transparenz der Rechtsvorschriften zur Durchführung des EUKontrollsystems und Vermittlung dieser Rechtsvorschriften gegenüber der Öffentlichkeit,
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– Minimierung aller erheblichen Unterschiede bei Verfahren und Vorgehensweisen der
Mitgliedstaaten,
– Untersuchung der Möglichkeiten, ergänzende Kontrollen bei Durchfuhr und Umladung
einzuführen,
– Unterstützung bei der Erkennung von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck, die
unter die Kontrollregelung fallen,
– Verbesserung der Weitergabe von Informationen über verweigerte Genehmigungen,
Prüfung der Einrichtung einer Datenbank für den Austausch sicherheitsempfindlicher
Informationen,
– Vereinbarung bestmöglicher Verfahren für die Durchsetzung der Kontrollen,
– Steigerung der Transparenz, um so die Durchführung von Kontrollen bei nicht aufgelisteten Gütern leichter harmonisieren zu können (Generalklausel),
– Verbesserung des Dialogs mit Exporteuren,
– Vereinbarung bestmöglicher Verfahren für die Kontrolle der nicht gegenständlichen
Weitergabe von Technologie."
Menschenrechte – EU-Leitlinien
Der Rat billigte einen Bericht über die Umsetzung der EU-Leitlinien für Dialoge mit Drittländern
im Bereich der Menschenrechte.
Der Bericht gibt einen Überblick über die verschiedenen Arten des EU-Menschenrechtsdialogs und
enthält eine Liste wichtiger Handlungsfelder, die der Union helfen soll, wenn ein neuer Menschenrechtsdialog mit einem Drittland eingeleitet wird.
Der Rat hatte die EU-Leitlinien für Menschenrechte im Dezember 2001 angenommen.
Terrorismusbekämpfung – Außenbeziehungen
Der Rat billigte einen Bericht, den der Generalsekretär/Hohe Vertreter zusammen mit dem Vorsitz
ausgearbeitet hat und der den Titel "Einbeziehung der Bekämpfung des Terrorismus in die Politik
im Bereich der Außenbeziehungen" trägt.
Mit diesem Dokument wird einem Anliegen des Europäischen Rates entsprochen, der auf seiner
Tagung vom 17./18. Juni 2004 betont hatte, dass die Bekämpfung des Terrorismus in vollem
Umfang in die EU-Politik im Bereich der Außenbeziehungen einbezogen werden muss; er hatte
ferner darum ersucht, dass auf der Dezembertagung des Europäischen Rates konkrete Vorschläge
über die wirksamsten Mittel zur Erreichung dieses Ziels vorgelegt werden.
Aufbauend auf den bereits unter niederländischem Vorsitz durchgeführten Arbeiten werden in dem
Bericht Bereiche benannt, in denen die Arbeitsweisen verbessert werden können, und es werden
hierzu einige Vorschläge gemacht. Der Bericht ist nicht als Überprüfung aller Maßnahmen der
Terrorismusbekämpfung im Bereich der EU-Außenbeziehungen gedacht.
Der Rat nahm ferner Kenntnis von einem gemeinsamen Bericht des Koordinators für die Terrorismusbekämpfung und der Kommission über Terrorismusbekämpfungsklauseln in EU-Abkommen
mit Drittstaaten.
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EUROPÄISCHE SICHERHEITS- UND VERTEIDIGUNGSPOLITIK
ESVP – Schlussfolgerungen des Rates
Der Rat nahm die folgenden Schlussfolgerungen an:
"Der Rat hat den Bericht des Vorsitzes zur ESVP angenommen und beschlossen, ihn dem Europäischen Rat vorzulegen.
Ferner hat der Rat die detaillierten Vorschläge zur Umsetzung des Dokuments des Vorsitzes
"European Defence: NATO/EU Consultation, Planning and Operations" gebilligt, das der Europäische Rat auf seiner Tagung im Dezember 2003 mit Genugtuung zur Kenntnis genommen hatte.
Diese Vorschläge werden es ermöglichen, dass die zivil-militärische Zelle ihre Arbeit wie geplant
aufnimmt, wozu auch die Schaffung der Fähigkeit gehört, erforderlichenfalls rasch ein Operationszentrum für besondere autonome Operationen einrichten zu können; diese Fähigkeit sollte
spätestens bis zum 1. Januar 2006 zur Verfügung stehen. Der Rat ersucht den Generalsekretär/Hohen Vertreter, die Arbeit in diesem Bereich voranzubringen, auch im Hinblick auf Ausbildungs- und Übungsmaßnahmen für das Operationszentrum zum frühest möglichen Zeitpunkt.
Außerdem dienen die Vorschläge als Grundlage für eine Einigung mit der NATO über die Einrichtung einer kleinen EU-Zelle bei SHAPE sowie über eine NATO-Verbindungsstruktur beim
EUMS. Der Rat erinnert an die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Juni 2004 und
ersucht den Generalsekretär/Hohen Vertreter, die Arbeiten betreffend die genannten Themen wie
geplant fortzusetzen.
Der Rat hat Einvernehmen über das Zivile Planziel 2008 erzielt, in dessen Rahmen bedarfsorientierte Ziele festgelegt sind, damit die EU die zivilen Fähigkeiten näher bestimmen und aufbauen kann, die sie zur Erfüllung ihrer künftigen Aufgaben und zur Bewältigung künftiger Herausforderungen bis 2008 benötigt, um schneller und wirkungsvoller auf Krisen reagieren zu können.
Dieses Planziel beschreibt klar, welche Ziele die EU in den nächsten Jahren hinsichtlich der zivilen
ESVP-Komponente verfolgen wird, und bietet eine solide Grundlage für die Festlegung der Fähigkeiten, die zur Erreichung der Ziele der EU erforderlich sind, und der Bereiche, in denen sie ihre
Fähigkeiten ausbauen sollte.
Die EU wird zur Erfüllung der Aufgaben und Ziele, die sie sich hinsichtlich der zivilen ESVPKomponente gesteckt hat, beim Aufbau der erforderlichen zivilen Fähigkeiten einen systematischen
Ansatz verfolgen. Eine Konferenz über die Verbesserung der zivilen Fähigkeiten, auf der die Mitgliedstaaten ihre Zusagen im Hinblick auf die Verwirklichung der Ziele des Zivilen Planziels
bestätigen, sowie ein Plan zur Verbesserung der Fähigkeiten sind bis Ende 2005 zum Abschluss zu
bringen."
Bericht über die Sicherheits- und Verteidigungstätigkeiten der EU
Der Rat billigte einen Bericht des Vorsitzes über den Sachstand auf dem Gebiet der Europäischen
Sicherheits- und Verteidigungspolitik und kam überein, ihn dem Europäischen Rat auf seiner
Tagung am 16./17. Dezember zu unterbreiten (Dok. 15547/04).
In dem Bericht wird der künftige Ratsvorsitz ersucht, die Arbeiten in folgenden Bereichen fortzuführen:
 Vorbereitung und Durchführung ziviler und militärischer Missionen;
 Ausbau der militärischen und zivilen Fähigkeiten und Umsetzung des EU-Programms zur Verhütung gewaltsamer Konflikte;
 Umsetzung des Aktionsplans für die zivilen Aspekte der ESVP;
 Umsetzung der Beschlüsse über die Beziehungen zwischen EU und NATO;
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 Fertigstellung des Bedarfskatalogs im Frühjahr 2005 im Rahmen des Planziels 2010;
 operative Rolle der Europäischen Verteidigungsagentur;
 Krisenreaktionsfähigkeit der EU und weitere Umsetzung des Konzepts der EU-Gefechtsverbände;
 Beurteilung des Europäischen Aktionsplans zu den Fähigkeiten;
 Umsetzung des EU-Übungsprogramms und des EU-Ausbildungskonzepts für den ESVPBereich;
 Weiterentwicklung des Beitrags der ESVP zur Terrorismusbekämpfung;
 Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen;
 Umsetzung des Aktionsplans zur Unterstützung von Frieden und Sicherheit in Afrika.
Zivile Krisenbewältigung – Planziel 2008
Der Rat billigte einen Bericht über die zivile Krisenbewältigung mit dem Titel "Ziviles Planziel
2008", der dem Europäischen Rat (Tagung am 16./17. Dezember 2004) zugeleitet wird
(Dok. 15863/04).
In dem Dokument wird die zivile Dimension des Gesamtkonzepts der EU für den Einsatz ziviler
und militärischer Mittel zur Erfüllung von Krisenbewältigungsaufgaben wie Konfliktverhütung,
Friedenssicherung und Stabilisierung der Lage nach Konflikten entwickelt, mit der die vier vom
Europäischen Rat vereinbarten prioritären Bereiche ergänzt werden sollen: Polizei, Rechtsstaatlichkeit, Zivilverwaltung und Bevölkerungsschutz.
Ausbildungsprogramm auf dem Gebiet Sicherheit und Verteidigung
Der Rat billigte ein EU-Ausbildungsprogramm auf dem Gebiet der Europäischen Sicherheits- und
Verteidigungspolitik für den Zeitraum 2005-2007 (Dok. 15959/04).
Zusammenarbeit mit der OSZE – Krisenbewältigung
Der Rat billigte einen Bericht des Vorsitzes über die praktische Durchführung der Zusammenarbeit
zwischen der EU und der OSZE bei der Konfliktverhütung, der Krisenbewältigung und der
Bewältigung von Konfliktfolgen (Dok. 15387/1/04 REV 1).
In dem Bericht werden zwei Hauptziele genannt: Stärkung der Beziehung und Stärkung der
Leistung der EU in der OSZE. Das langfristige Ziel der EU besteht darin, die vollständige
Umsetzung der Werte und Standards der OSZE im euro-atlantischen Raum zu bewahren.
Das Dokument enthält auch eine Aufstellung der finanziellen Beiträge der Mitgliedstaaten zur
OSZE in den Jahren 2003 und 2004 und eine Aufstellung der gemeinsamen Aktionsprogramme.
Afrika – Leitlinien für die Unterstützung von Frieden und Sicherheit
Der Rat billigte Leitlinien für die Umsetzung von Unterstützungsmaßnahmen der EU für Frieden in
Afrika (Dok. 15542/1/04).
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Die Leitlinien verdeutlichen, dass Aktionen der EU zur Unterstützung von Frieden und Sicherheit in
Afrika auf Anfragen der VN, afrikanischer Organisationen oder afrikanischer Staaten hin erfolgen
sollten, wobei die afrikanische Eigenverantwortung voll und ganz respektiert wird. Die Leitlinien
behandeln die folgenden Aspekte: erforderliche Rechtsinstrumente, Haushalts- und Verwaltungsaspekte sowie logistische und operative Unterstützung.
JUSTIZ UND INNERES
Biometrische Identifikatoren in EU-Pässen *
Der Rat nahm eine Verordnung an, nach der in EU-Pässen und -Reisedokumenten zum Schutz
gegen Fälschung und zwecks besserer Identifizierung der Passinhaber ein Gesichtsbild und
Fingerabdrücke enthalten sein müssen (Dok. 15152/04 und 15918/04 ADD 1). 1
Die neuen Bestimmungen dienen der Harmonisierung der üblichen Sicherheitsmerkmale für die
Herstellung von EU-Pässen und -Reisedokumenten. Die in der Verordnung vorgesehenen
technischen Spezifikationen betreffen Material und Drucktechniken, Personaldaten und den Kopierund Fälschungsschutz. Aus Sicherheitsgründen ist in jedem Mitgliedstaat eine einzige Stelle für die
Herstellung von Pässen und Reisedokumenten zuständig.
Nach der Verordnung sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, in neu ausgestellte Pässe nach einer
Übergangsfrist von 18 Monaten ein Gesichtsbild des Inhabers und nach einer Übergangsfrist von
drei Jahren Fingerabdrücke aufzunehmen.
Abstempeln der Reisedokumente von Drittstaatsangehörigen
Der Rat nahm eine Verordnung an, nach der die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, die Reisedokumente von Drittstaatsangehörigen beim Überschreiten der Außengrenzen der EU abzustempeln
(Dok. 14709/04). 2
Mit der Verordnung werden Bestimmungen des Schengener Durchführungsübereinkommens und
des Gemeinsamen Handbuchs präzisiert, um die einzelstaatlichen Praktiken im Zusammenhang mit
der Verpflichtung, Reisedokumente von Drittstaatsangehörigen an den EU-Grenzen systematisch
abzustempeln, zu harmonisieren.
Visa, Asyl und Einwanderung – Finanzielle Unterstützung für das ARGO-Programm
Der Rat nahm eine Entscheidung zur Überarbeitung eines Aktionsprogramms für die Zusammenarbeit in den Bereichen Visa, Asyl und Einwanderung (ARGO-Programm) an, um die Kontrollen
und die Überwachung an den EU-Außengrenzen zu verbessern (Dok. 15166/04). 3
Das ARGO-Programm wurde mit der Entscheidung 2002/463/EG eingeführt, um die Verwaltungszusammenarbeit an den Außengrenzen im Zeitraum 2002-2006 zu fördern und zu unterstützen. Die
Mittel für Maßnahmen im Rahmen des ARGO-Programms wurden für das Jahr 2004 aufgestockt.
Studenten aus Drittländern – Bedingungen für die Einreise
1
2
3
Auf der Grundlage von Ausnahmeregelungen in den Verträgen sind Irland und das Vereinigte Königreich nicht
in die Anwendung dieser Maßnahmen einbezogen; Dänemark wird innerhalb von sechs Monaten entscheiden,
ob es die Maßnahmen in nationales Recht umsetzen wird.
Auf der Grundlage von Ausnahmeregelungen in den Verträgen sind Irland und das Vereinigte Königreich nicht
in die Anwendung dieser Maßnahmen einbezogen; Dänemark wird innerhalb von sechs Monaten entscheiden,
ob es die Maßnahmen in nationales Recht umsetzen wird.
Auf der Grundlage von Ausnahmeregelungen in den Verträgen sind Dänemark, Irland und das Vereinigte
Königreich nicht in die Anwendung dieser Entscheidung einbezogen.
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Der Rat nahm eine Richtlinie über die Bedingungen für die Einreise von Studenten aus Drittländern
in die EU für einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten an (Dok. 14535/04).
Die Richtlinie gilt auch für Drittstaatsangehörige, die die Einreise in einen Mitgliedstaat zum
Zwecke eines Schüleraustauschs, einer unbezahlten Ausbildungsmaßnahme oder eines Freiwilligendienstes beantragen.
Die Mitgliedstaaten müssen unter anderem die folgenden Anforderungen berücksichtigen, wenn sie
die Zulassung im Rahmen der Richtlinie gewähren: die Gültigkeit der Reisedokumente, die Erlaubnis der Eltern, die Krankenversicherung, Garantien in Bezug auf öffentliche Sicherheit und
Gesundheit, den Nachweis der Zulassung zu einer Bildungseinrichtung sowie die Mittel zur
Bestreitung des Lebensunterhalts, der Studienkosten und der Kosten für die Rückreise.
Die neuen Bestimmungen gelten unbeschadet bilateraler oder multilateraler Übereinkünfte
zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern.
HANDELSPOLITIK
Einfuhr von Textilwaren *
Der Rat nahm eine Verordnung zur Anpassung der EU-Vorschriften für die Einfuhren bestimmter
Textilwaren an, um dem Auslaufen des WTO-Übereinkommens über Textilwaren und Bekleidung
(ÜTB) am 31. Dezember 2004 Rechnung zutragen (Dok. 13962/04 ADD 1 und 13963/04).
Mit der Verordnung werden die Verordnungen Nr. 3030/93 und Nr. 3285/94 geändert.
Die Änderungen der Verordnung Nr. 3030/93, mit der das ÜTB umgesetzt wird, zielen darauf ab,
mengenmäßige Beschränkungen für Textileinfuhren von WTO-Mitgliedern mit Wirkung vom
1. Januar 2005 aufzuheben.
Darüber hinaus sehen die neuen Vorschriften Folgendes vor:
 die Einführung einer zeitlich begrenzten vorherigen Überwachung für bestimmte Einfuhren aus
China und eines auf Zollabgaben gestützten Systems der nachträglichen Überwachung für
bestimmte Einfuhren;
 eine Übergangsregelung für vor dem Jahresende versandte Waren, die zwar vor dem Auslaufen
des ÜTB versandt, aber erst nach diesem Zeitpunkt in den zollrechtlich freien Verkehr der
Gemeinschaft überführt werden;
 die Beibehaltung mengenmäßiger Beschränkungen für Länder, die nicht der WTO angehören
und mit denen die Gemeinschaft bilaterale Abkommen geschlossen hat;
 sonstige technischen Anpassungen.
Handelsstatistiken
Der Rat nahm eine Verordnung an, nach der die Mitgliedstaaten Statistiken über ihre Zahlungsbilanz, den internationalen Dienstleistungsverkehr und die Direktinvestitionen zur Verfügung
stellen müssen, um die wirtschaftlichen Entwicklungen in der EU besser überwachen zu können
(Dok. PE-CONS 3679/04).
Mit der Verordnung wird ein gemeinsamer Rahmen für die systematische Erstellung von Gemeinschaftsstatistiken geschaffen, die an Eurostat übermittelt werden, um Daten zu erhalten, die Vergleiche zwischen den EU-Ländern ermöglichen.
Indien – Ausgleichszoll auf Einfuhren von Bettwäsche aus Baumwolle
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Der Rat nahm eine Verordnung zur Änderung der Verordnung Nr. 74/2004 zur Einführung eines
endgültigen Ausgleichszolls auf die Einfuhren von Bettwäsche aus Baumwolle mit Ursprung in
Indien an (Dok. 15200/04).
Schweiz – Zollkontingent für landwirtschaftliche Erzeugnisse
Der Rat nahm eine Verordnung zur Eröffnung eines zollfreien Gemeinschaftskontingents für
bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse mit Ursprung in der Schweiz an (Dok. 13684/04).
WIRTSCHAFT UND FINANZEN
EU-Haushaltsplan 2005
Wiederaufbau Iraks
–
PEACE-II-Programm,
dezentrale
Einrichtungen
und
Der Rat nahm einen Beschluss (Dok. 15511/04) zur Bereitstellung zusätzlicher Mittel im EUHaushaltsplan für 2005 für folgende Maßnahmen an:
 Aufstockung des PEACE-II-Programms um 45 Millionen EUR;
 Zuschüsse für die dezentralen Einrichtungen in einer Gesamthöhe von 40 Millionen EUR;
 Rehabilitations- und Wiederaufbauhilfe für Irak in Höhe von 100 Millionen EUR.
Über den Beschluss wurde in einer Sitzung des Vermittlungsausschusses am 25. November 2004
Einvernehmen mit dem Europäischen Parlament erzielt.
MwSt – Österreich – Ausgaben für Gegenstände und Dienstleistungen, die für private Zwecke
genutzt werden
Der Rat nahm eine Entscheidung an, mit der Österreich ermächtigt wird, den Abzug der Mehrwertsteuer auf Ausgaben für solche Gegenstände und Dienstleistungen auszuschließen, die zu mehr
als 90 % für private Zwecke des Steuerpflichtigen oder seines Personals oder allgemein für unternehmensfremde Zwecke genutzt werden (Dok. 14816/04).
148 148
16/0 16/0
4 4
Diese Sonderregelung, die eine Abweichung von den allgemeinen Vorschriften über die Umsatzsteuern nach der Richtlinie 77/388/EWG darstellt, gilt bis Ende 2009.
EUROPÄISCHER WIRTSCHAFTSRAUM
Änderungen des EWR-Abkommens
Der Rat nahm sechs Beschlüsse an, aufgrund deren der Gemeinsame EWR-Ausschuss Beschlüsse
zur Änderung von EWR-Bestimmungen in den Bereichen Kultur, Bildung, Jugend, Forschung und
technologische Entwicklung, Statistik und technische Vorschriften erlassen kann (Dok. 13661/04,
13666/04, 13736/04, 14109/04, 13671/04 und 13801/04).
ALLGEMEINE ANGELEGENHEITEN
Vorsitz im Rat *
Der Rat gelangte zu einer politischen Einigung über einen Entwurf eines Europäischen Beschlusses
des Rates mit Bestimmungen zur Anwendung des Europäischen Beschlusses des Europäischen
Rates über die Ausübung des Vorsitzes im Rat (Dok. 15865/04 und 15866/04).
Mit dem Entwurf eines Europäischen Beschlusses des Rates wird Folgendes festgelegt:
– die Reihenfolge der Ratsvorsitze ab dem 1. Januar 2007 und
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– bestimmte Modalitäten für Regelungen zwischen den Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Ausübung des Vorsitzes.
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In dem Entwurf eines Europäischen Beschlusses des Europäischen Rates über die Ausübung des
Vorsitzes im Rat – Entwurf, dessen Test aus der Erklärung Nr. 4 der Regierungskonferenz zu
Artikel I-24 des Vertrags über eine Verfassung für Europa übernommen wurde – ist vorgesehen,
dass der Rat einen Europäischen Beschluss mit Anwendungsbestimmungen erlässt. In der Erklärung
Nr. 4 ist ferner vorgesehen, dass der Rat nach der Unterzeichnung des Vertrags umgehend mit der
Ausarbeitung des Anwendungsbeschlusses beginnen und innerhalb von sechs Monaten zu einer
politischen Einigung gelangen sollte.
Der in der Erklärung Nr. 4 der Regierungskonferenz enthaltene Entwurf eines Europäischen
Beschlusses des Europäischen Rates über die Ausübung des Vorsitzes im Rat sieht vor, dass der
Vorsitz im Rat mit Ausnahme des Rates in der Zusammensetzung "Auswärtige Angelegenheiten"
von zuvor festgelegten Gruppen von drei Mitgliedstaaten für einen Zeitraum von 18 Monaten
wahrgenommen wird. Jedes Mitglied der Gruppe nimmt den Vorsitz in allen Zusammensetzungen
des Rates – wiederum mit Ausnahme des Rates in der Zusammensetzung "Auswärtige Angelegenheiten" – im Wechsel für einen Zeitraum von sechs Monaten wahr, wobei die anderen Mitglieder
der Gruppe den Vorsitz auf der Grundlage eines gemeinsamen Programms bei all seinen Aufgaben
unterstützen. Die Mitglieder der Gruppe können untereinander alternative Regelungen beschließen.
Die Reihenfolge, in der die Mitgliedstaaten ab dem 1. Januar 2007 den Vorsitz im Rat innehaben,
lautet wie folgt:
Deutschland
Portugal
Slowenien
Januar-Juni 2007
Juli-Dezember
Januar-Juni 2008
------------------------------------------------------------Frankreich
Tschechische Republik
Schweden
Juli-Dezember
Januar-Juni 2009
Juli-Dezember
------------------------------------------------------------Spanien
Belgien
Ungarn
Januar-Juni 2010
Juli-Dezember
Januar-Juni 2011
------------------------------------------------------------Polen
Dänemark
Zypern
Juli-Dezember
Januar-Juni 2012
Juli-Dezember
------------------------------------------------------------Irland
Litauen
Griechenland
Januar-Juni 2013
Juli-Dezember
Januar-Juni 2014
-------------------------------------------------------------
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DE
Italien
Lettland
Luxemburg
Juli-Dezember
Januar-Juni 2015
Juli-Dezember
------------------------------------------------------------Niederlande
Slowakei
Malta
Januar-Juni 2016
Juli-Dezember
Januar-Juni 2017
------------------------------------------------------------Vereinigtes Königreich
Estland
Bulgarien
Juli-Dezember
Januar-Juni 2018
Juli-Dezember
------------------------------------------------------------Österreich
Rumänien
Finnland
Januar-Juni
Juli-Dezember
Januar-Juni
2019
2020
Tätigkeit des Rates
Der Rat nahm Kenntnis von einem Bericht über den Stand der Beratungen des Rates in seinen verschiedenen Zusammensetzungen (Dok. 15631/04).
SOZIALPOLITIK
Gleichheit von Männern und Frauen – Zugang zu Gütern und Dienstleistungen *
Der Rat nahm eine Richtlinie an, mit der die Gleichbehandlung von Männern und Frauen außerhalb
des Arbeitsumfelds verwirklicht werden soll und der Grundsatz der Gleichbehandlung über den
Bereich der Beschäftigung hinaus auf andere Bereiche des täglichen Lebens ausgedehnt wird
(Dok. 14438/04 und 15622/04 ADD 1).
Zu weiteren Einzelheiten siehe die Mitteilung an die Presse Nr. 15856/04.
ERNENNUNGEN
Ausschuss der Regionen
Der Rat nahm einen Beschluss zur Ernennung von Herrn Gebhard HALDER, Landtagspräsident,
Vorarlberger Landtag, zum stellvertretenden Mitglied des Ausschusses der Regionen als Nachfolger
von Herrn Manfred DÖRLER für dessen verbleibende Amtszeit, d.h. bis zum 25. Januar 2006, an.
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