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C/03/9
am 28. Januar 2003 in Brüssel
5397/03 (Presse 9)
ALLGEMEINE ANGELEGENHEITEN UND AUSSENBEZIEHUNGEN *
2483. Tagung des Rates
- ALLGEMEINE ANGELEGENHEITEN am 28. Januar 2003 in Brüssel
Präsident:
Herr Giorgos PAPANDREOU
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Herr Anastasios GIANNITSIS
Stellvertretender Minister für auswärtige
Angelegenheiten der Hellenischen Republik
*
Die 2482. Tagung über die Außenbeziehungen ist Gegenstand einer gesonderten Mitteilung an die Presse (Dok.
5396/03 - Presse 8).
Internet: http://ue.eu.int/
E-mail: [email protected]
Für weitere Auskünfte: 32 2 285 62 19 – 32 2 285 68 08
5397/03 (Presse 9)
1
DE
INHALT 1
TEILNEHMER .................................................................................................................................. 3
ERÖRTERTE PUNKTE
OPERATIVES PROGRAMM DES RATES FÜR 2003 ..................................................................... 4
STAND DER BERATUNGEN IN ANDEREN RATSFORMATIONEN.......................................... 5
MASSNAHMEN IM ANSCHLUSS AN DIE TAGUNG DES EUROPÄISCHEN RATES IN
KOPENHAGEN .................................................................................................................................. 5
–
Modalitäten für die Ernennung der Mitglieder der Kommission im Jahr 2004 ......................... 5
–
Sonstiges .................................................................................................................................. 6
ERWEITERUNG ................................................................................................................................. 6
–
Arbeitsprogramm des Vorsitzes ................................................................................................. 6
–
Konsolidierung des Beitrittsvertrags .......................................................................................... 7
FRÜHJAHRSTAGUNG DES EUROPÄISCHEN RATES ................................................................ 8
*
*
*
VERTRAG VON NIZZA - Inkrafttreten ............................................................................................. 9
1
▪
▪
▪
Sofern Erklärungen, Schlussfolgerungen oder Entschließungen vom Rat förmlich angenommen wurden, ist dies
in der Überschrift des jeweiligen Punktes angegeben und der Text in Anführungszeichen gesetzt.
Dokumente, bei denen die Dokumentennummer im Text angegeben ist, können auf der Website des Rates
http://ue.eu.int eingesehen werden.
Rechtsakte, zu denen der Öffentlichkeit zugängliche Erklärungen für das Ratsprotokoll vorliegen, sind durch *
gekennzeichnet; diese Erklärungen können auf der genannten Website des Rates abgerufen werden oder sind
beim Pressedienst erhältlich.
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DE
TEILNEHMER
Die Regierungen der Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission waren wie folgt vertreten:
Belgien:
Herr Jan DE BOCK
Botschafter, Ständiger Vertreter
Dänemark:
Herr Poul Skytte CHRISTOFFERSEN
Botschafter, Ständiger Vertreter
Deutschland:
Herr Hans Martin BURY
Staatsminister, Auswärtiges Amt
Griechenland:
Herr Giorgos PAPANDREOU
Herr Anastasios GIANNITSIS
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Stellvertretender Minister für auswärtige Angelegenheiten
Spanien:
Frau Ana PALACIO VALLELERSUNDI
Ministerin für auswärtigen Angelegenheiten
Frankreich:
Frau Noëlle LENOIR
Beigeordnete Ministerin beim Minister für auswärtige
Angelegenheiten, zuständig für die Zusammenarbeit und die
Frankofonie
Irland:
Herr Brian COWEN
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Italien:
Herr Franco FRATTINI
Herr Roberto ANTONIONE
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Staatssekretär für auswärtige Angelegenheiten
Luxemburg:
Herr Nicolas SCHMIT
Botschafter, Ständiger Vertreter
Niederlande:
Herr Atzo NICOLAÏ
Staatssekretär für europäische Angelegenheiten
Österreich:
Frau Benita FERRERO-WALDNER
Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten
Portugal:
Herr António MARTINS da CRUZ
Herr Carlos COSTA NEVES
Minister für auswärtige Angelegenheiten und die portugiesischen
Gemeinschaften
Staatssekretär für europäische Angelegenheiten
Finnland:
Herr Eikka KOSONEN
Botschafter, Ständiger Vertreter
Schweden:
Herr Sven-Olof PETERSSON
Botschafter, Ständiger Vertreter
Vereinigtes Königreich:
Herr Denis MACSHANE
Parlamentarischer Staatssekretär, Ministerium für auswärtige
Angelegenheiten und Commonwealth-Fragen
*
Kommission:
Herr Romano PRODI
Herr Günter VERHEUGEN
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*
Präsident
Mitglied
*
Generalsekretariat des Rates:
Herr Javier SOLANA
*
*
*
Generalsekretär/Hoher Vertreter für die GASP
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DE
ERÖRTERTE PUNKTE
OPERATIVES PROGRAMM DES RATES FÜR 2003
Öffentliche Aussprache
Der Rat hatte eine öffentliche Aussprache über sein operatives Programm für 2003
(Dok. 15881/02), die für die Presse und die interessierte Öffentlichkeit direkt übertragen wurde. Die
Minister befassten sich dabei insbesondere mit der europäischen Perspektive der Länder des westlichen Balkans und der Weiterentwicklung des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses im
Hinblick auf das für Juni anberaumte Gipfeltreffen in Thessaloniki. Der Rat nahm Kenntnis von den
Erläuterungen der Minister Griechenlands und Italiens - d.h. den Vertretern des jetzigen und des
künftigen Vorsitzes - zu diesem ersten operativen Jahresprogramm, das beide Länder gemäß den
Schlussfolgerungen des Europäischen Rates (Sevilla) zur Verbesserung der Arbeitsweise des Rates
gemeinsam erstellt hatten.
Die öffentliche Aussprache richtete sich nicht zuletzt an die Völker der westlichen Balkanregion,
die auf diesem Wege über die Prioritäten und Verpflichtungen der Europäischen Union unterrichtet
wurden. Der Präsident betonte, dass der griechische Vorsitz die Beziehungen der Union zu den
Ländern des westlichen Balkans als eine seiner Hauptprioritäten betrachte und dass er an die
positiven Ergebnisse, die bis heute bei der Durchführung des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses erzielt werden konnten, anknüpfen wolle, wobei die Arbeiten, die etwa auf die Festigung
der demokratischen Institutionen und der Rechtsstaatlichkeit, den Schutz der Minderheiten, die
Förderung des wirtschaftlichen Wiederaufbaus und der wirtschaftlichen Entwicklung sowie die
Intensivierung der regionalen Zusammenarbeit gerichtet seien, fortgesetzt würden. In diesem
Zusammenhang müssten von dem am 21. Juni 2003 in Thessaloniki stattfindenden Gipfeltreffen,
der zweiten derartigen Zusammenkunft zwischen der EU und den Ländern des westlichen Balkans
im Rahmen des im November 2000 eingeleiteten Zagreb-Prozesses, neue Impulse für die weitere
Annäherung dieser Länder an die Europäische Union ausgehen.
Alle Minister und die Kommission unterstrichen die europäische Perspektive der Länder des
westlichen Balkans, die Teil ein und derselben europäischen Familie seien. Sie begrüßten die
bereits unternommenen Anstrengungen der betreffenden Länder auf ihrem Weg zur Europäischen
Union, wiesen jedoch auch auf die noch zu behandelnden Punkte und die diesbezüglich zu leistende
Arbeit hin.
Der Vorsitz stellte zum Abschluss der Aussprache fest, dass die Tür für die Aufnahme der Länder
des westlichen Balkans als künftige Mitglieder der Europäischen Union geöffnet ist, unterstrich
jedoch gleichzeitig, dass es sich dabei nicht um einen automatischen Prozess handelt und dass die
Mitgliedschaft in der EU die Achtung der europäischen Werte und Grundsätze, die Übernahme des
Besitzstands und die Erfüllung der Kopenhagener Kriterien voraussetzt.
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DE
STAND DER BERATUNGEN IN ANDEREN RATSFORMATIONEN
Der Rat nahm Kenntnis von dem Sachstandsbericht des Vorsitzes (Dok. 5593/03) über die wichtigsten Dossiers, die derzeit in den anderen Ratsformationen behandelt werden.
In dem Bericht sind die Ratstagungen erfasst, die seit der Vorlage des letzten Berichts stattfanden.
Besonders herausgestellt wird die Einigung über mehrere wichtige Dossiers, die auf vom Europäischen Rat erteilte Aufträge zurückgehen oder für die betreffenden Politikbereiche von besonderer
Bedeutung sind, d.h. die Beschlüsse über den einheitlichen europäischen Luftraum und den Handel
mit Treibhausgasemissionsberechtigungen, die GVO-Verordnung und die Verordnung "Dublin II"
(zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die
Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen in einem Mitgliedstaat gestellten Asylantrags
zuständig ist) sowie die im Anschluss an die Havarie der "Prestige" ergriffenen Maßnahmen.
Der Präsident wies insbesondere auf die politische Einigung über die Besteuerung von Zinserträgen
hin, die auf der Tagung des Rates (ECOFIN) vom 21. Januar erzielt werden konnte und den Weg
für eine förmliche Annahme des Steuerpakets vor der Frühjahrstagung des Europäischen Rates
freimacht.
Der Vorsitz legte ferner die Absichten für die unmittelbare Zukunft und die operationellen Folgemaßnahmen zu mehreren Dossiers dar, insbesondere hinsichtlich der weiteren Behandlung der noch
offenen asylpolitischen Fragen (Kontrolle der Grenzen und illegale Einwanderung) im Vorfeld der
Juni-Tagung des Europäischen Rates in Thessaloniki sowie der Erzielung einer Einigung über den
Kommissionsvorschlag über die beschleunigte Einführung von Doppelhüllen oder gleichwertigen
Konstruktionsanforderungen für Einhüllen-Tankschiffe.
Im Rahmen dieses Tagesordnungspunkts nahm der Rat auch Kenntnis von den Vorschlägen einiger
Mitgliedstaaten, die darauf abzielen, den regelmäßigen Bericht zukunftsorientierter zu gestalten,
damit der Rat "Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen" seine koordinierende
Funktion im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Sevilla wirkungsvoller wahrnehmen kann.
MASSNAHMEN IM ANSCHLUSS AN DIE TAGUNG DES EUROPÄISCHEN RATES IN
KOPENHAGEN
–
Modalitäten für die Ernennung der Mitglieder der Kommission im Jahr 2004
Der Rat wurde vom Vorsitz darüber unterrichtet, dass die Konsultationen mit dem Europäischen
Parlament über die Modalitäten für die Ernennung der Mitglieder der Europäischen Kommission im
Jahr 2004 innerhalb der vom Europäischen Rat (Kopenhagen) im Dezember 2002 vorgegebenen
Frist erfolgreich abgeschlossen werden konnten und dass ein vom Rat gebilligtes Antwortschreiben
an den Präsidenten des Europäischen Parlaments gesandt wird (Dok. 5625/03). Die Lösungen, die in
den Gesprächen mit dem Europäischen Parlament und nach Anhörung der Regierungen der
künftigen Mitgliedstaaten gefunden wurden, tragen sowohl den Bestimmungen der Verträge als
auch bestimmten politischen Erfordernissen Rechnung.
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DE
Was die Ernennung der zehn neuen Mitglieder der Kommission am 1. Mai 2004 (Datum der
Erweiterung der EU um zehn neue Mitgliedstaaten und des Inkrafttretens des Beitrittsvertrags)
anbelangt, so bekundet der Rat seine Bereitschaft, dem Europäischen Parlament zum 1. März 2004
eine Liste von Kandidaten vorzulegen. Hinsichtlich der Ernennung einer neuen Kommission für
eine Amtszeit von fünf Jahren (vom 1. November 2004 bis zum 31. Oktober 2009) erklärt sich der
Rat damit einverstanden, dass das Europäische Parlament der Ernennung des neuen Kommissionspräsidenten auf seiner Tagung im Juli 2004 zustimmt. Der Rat ist ferner bereit, das Europäische
Parlament vor Ende August 2004 über die Kandidaten für die Posten der übrigen Mitglieder der
Kommission zu unterrichten.
–
Sonstiges
Im Rahmen dieses Tagesordnungspunkts wies der Präsident ferner auf einige Themen hin, bei
denen der Vorsitz im ersten Halbjahr 2003 Fortschritte anstrebt. Was die im Anschluss an die
Havarie der "Prestige" zu ergreifenden Maßnahmen betrifft, so bekundete der Vorsitz seine Entschlossenheit, sich mit ganzer Kraft für die Umsetzung der Schlussfolgerungen des Rates (Verkehr
und Umwelt) vom Dezember 2002 einzusetzen.
Der Präsident machte außerdem deutlich, wie wichtig die Fortsetzung folgender Maßnahmen ist:
Initiative für ein "größeres Europa", Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess für die Länder des
westlichen Balkans, Verstärkung der Beziehungen zu Russland sowie Verstärkung der Beziehungen
zur Ukraine, zu Moldau und zu Belarus (im Rahmen der Initiative "Neue Nachbarn") und zu den
Ländern des südlichen Mittelmeerraums.
ERWEITERUNG
–
Arbeitsprogramm des Vorsitzes
Der Rat hörte die Erläuterungen des Vorsitzes zu dessen Arbeitsprogramm für die Erweiterung
(Dok. 5621/03) sowie einen Wortbeitrag des Kommissionsmitglieds Verheugen. 2
Die Erweiterung ist eine der Hauptprioritäten des griechischen Vorsitzes, der alle Anstrengungen
unternehmen will, um die vom Europäischen Rat (Kopenhagen) im Dezember 2002 gesetzten Ziele
zu erreichen. Dies betrifft zunächst die Fertigstellung des Beitrittsvertrages, damit er - im Anschluss
an die Stellungnahme der Kommission, die Zustimmung des Europäischen Parlaments und die
Annahme durch den Rat - am 16. April 2003 in Athen von den Staats- und Regierungschefs der
Mitgliedstaaten und der beitretenden Staaten unterzeichnet werden kann. Darüber hinaus will der
Vorsitz für eine reibungslose Integration der neuen Mitgliedstaaten in die Arbeitsstrukturen der EU
sorgen, was insbesondere dadurch gewährleistet werden soll, dass das Informations- und Konsultationsverfahren angewandt wird und Vertreter dieser Staaten ab dem Datum der Unterzeichnung des
Beitrittsvertrages auf allen Ebenen als aktive Beobachter an den Arbeiten teilnehmen.
Der Vorsitz bekundete ferner seine Entschlossenheit, insbesondere darauf zu achten, dass die
Beobachtung der Umsetzung des Besitzstands durch die beitretenden Staaten fortgesetzt und intensiviert wird und dass die während der Verhandlungen eingegangenen Verpflichtungen eingehalten
werden. Der Rat nahm diesbezüglich zur Kenntnis, dass die Kommission regelmäßig Beobachtungstabellen vorlegen will.
2
Weitere Informationen können auf der Website des Vorsitzes unter folgender Adresse abgerufen werden:
http://www.eu2003.gr/en/cat/0/index.asp?
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DE
In Bezug auf Zypern wies der Vorsitz darauf hin, dass der Europäische Rat in Kopenhagen betonte,
dass er dem Beitritt eines vereinten Zyperns nachdrücklich den Vorzug gibt. Der Vorsitz begrüßt
daher die Wiederaufnahme der Gespräche zwischen den beiden Parteien auf Zypern und unterstützt
mit Nachdruck die Zusage der beiden Führer, die Verhandlungen mit dem Ziel fortzuführen, bis
zum 28. Februar 2003 zu einer umfassenden Regelung zu gelangen.
In Übereinstimmung mit den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates brachte der Vorsitz
seinen entschiedenen Wunsch zum Ausdruck, die Dynamik der Verhandlungen mit Bulgarien und
Rumänien aufrechtzuerhalten, und bekundete seine Absicht, bei möglichst vielen Verhandlungskapiteln - einschließlich der Kapitel mit finanziellen Auswirkungen - Fortschritte zu erzielen.
In Bezug auf die Türkei bekundete der Vorsitz seine Entschlossenheit, sich aktiv für die weitere
Stärkung der Beitrittsstrategie mit diesem Land einzusetzen. Die türkische Regierung werde in ihrer
erklärten Reform- und Demokratisierungspolitik ermutigt und unterstützt. Der Vorsitz beraumte für
April eine Tagung des Assoziationsrates mit der Türkei an.
In diesem Zusammenhang begrüßte der Rat auch die Absicht der Kommission, im März überarbeitete Beitrittspartnerschaften für Bulgarien, Rumänien und die Türkei vorzulegen.
Ferner verfolgt der Vorsitz das Ziel, die öffentliche Unterstützung für die Erweiterung zu stärken
und - allgemeiner gesehen - den Bürgern die Vorteile einer erweiterten Union bewusst zu machen.
–
Konsolidierung des Beitrittsvertrags
Der Rat nahm die Pläne des Vorsitzes für die Fertigstellung des Beitrittsvertrags und die diesbezüglichen Bemerkungen der Kommission zur Kenntnis. Er äußerte seine Zufriedenheit über die sehr
guten Fortschritte bei der Ausarbeitung des Beitrittsvertrags und bekräftigte, dass der vom Europäischen Rat aufgestellte Zeitplan eingehalten werden müsse, damit der Beitrittsvertrag rechtzeitig
unterzeichnet werden könne. Der Rat wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass an den
Ergebnissen der Beitrittsverhandlungen, die in den Textentwürfen des Beitrittsvertrags umfassend
wiedergegeben seien, festgehalten werden müsse.
Der Rat beauftragte den Ausschuss der Ständigen Vertreter, die hierzu erforderlichen Maßnahmen
zu treffen.
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DE
FRÜHJAHRSTAGUNG DES EUROPÄISCHEN RATES
Der Rat hörte Erläuterungen des Kommissionspräsidenten Prodi zu dem für die Frühjahrstagung des
Europäischen Rates am 21. März 2003 erstellten Synthesebericht der Kommission (Dok. 5454/03).
In der anschließenden Aussprache äußerten sich die Mitgliedstaaten insgesamt positiv zu dem
Bericht, wobei die Delegationen insbesondere den von der Kommission festgelegten Zielen und
Prioritäten zustimmten. Einige Delegationen äußerten sich allerdings zurückhaltend in Bezug auf
die Vergleichbarkeit nationaler Indikatoren.
In diesem Zusammenhang nahm der Rat ferner Kenntnis vom Zeitplan des Vorsitzes
(Dok. 5628/03), der einen Überblick über die vorbereitenden Arbeiten vermittelt, die im Vorfeld der
Tagung des Europäischen Rates zu leisten sind.
Der Bericht der Europäischen Kommission "Entscheidung für Wachstum: Wissen, Innovation und
Arbeit in einer auf Zusammenhalt gegründeten Gesellschaft" wurde am 14. Januar 2003 im
Hinblick auf die Vorbereitung der Frühjahrstagung des Europäischen Rates am 21. März 2003
angenommen. Wie erinnerlich hat der Europäische Rat im März 2000 in Lissabon die für das
kommende Jahrzehnt angelegte Strategie der Union für wirtschaftliche, soziale und ökologische
Erneuerung auf den Weg gebracht und den Europäischen Rat ersucht, alljährlich anlässlich der
Frühjahrstagung die Fortschritte zu überprüfen.
In ihrem neuesten Synthesebericht beschreibt die Kommission die bisherigen Leistungen - zehn
Jahre Binnenmarkt, fünf Jahre Europäische Beschäftigungsstrategie und die Einführung des Euro
vor einem Jahr -, die die Fähigkeit der Union zeigen, trotz der politischen Unsicherheit und der
Wirtschaftsflaute in den letzten Monaten ehrgeizige Ziele zu verwirklichen. In dem Bericht werden
jedoch auch die Bereiche aufgezeigt, in denen Strukturreformen durchgeführt oder fortgesetzt
werden müssen. Insbesondere wird hervorgehoben, dass Beschäftigung und Produktivität gesteigert
werden müssen, um das Wachstumspotenzial der Union zu verstärken. Die Kommission betont
ferner, dass der Entwicklung von Wissen, Innovation und Unternehmensdynamik große Bedeutung
zukommt, wobei der soziale Zusammenhalt und die Umweltdimension jedoch nicht vernachlässigt
werden dürfen, damit eine wirkliche nachhaltige Entwicklung erzielt wird. Kurzum, die
Kommission appelliert an die Mitgliedstaaten, die Bedingungen für verbesserte Investitionen in
Wissen und Innovation zu schaffen, gleichzeitig jedoch die bereits vereinbarten Reformen durchzuführen und zu beschleunigen. Insbesondere ersucht sie den Europäischen Rat, dafür zu sorgen, dass

Wissen und Innovation vorangetrieben werden;

endgültige Beschlüsse zu den verbleibenden der in Lissabon vereinbarten Reformen gefasst
werden;

die Wechselwirkung zwischen der Strategie von Lissabon und der makroökonomischen
Politik verstärkt wird.
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DE
VERTRAG VON NIZZA - Inkrafttreten
Erklärung des Vorsitzes des Rates der EU zum Inkrafttreten des Vertrags von Nizza am 1. Februar
2003
"Der Vertrag von Nizza tritt am 1. Februar 2003 in Kraft. Es handelt sich hierbei um einen überarbeiteten Vertrag, der den Weg für die umfassendste Erweiterung in der Geschichte der Europäischen Union bereitet, indem er die erforderlichen institutionellen Grundlagen für die Verwirklichung dieses strategischen Ziels von historischer Bedeutung vorsieht.
Der Vertrag trägt dazu bei, den demokratischen Charakter der Union unter Wahrung des grundlegenden institutionellen und zwischenstaatlichen Gleichgewichts zu verstärken und die Wirksamkeit der Beschlussfassungsmechanismen zu verbessern.
Konkret werden die Stimmengewichtung im Rat und die Aufteilung der Sitze im Europäischen
Parlament in der erweiterten EU festgelegt, wodurch grundlegende Fragen gelöst werden, von
denen die Verwirklichung der Erweiterung abhängt. Ferner wird die Größe der Kommission angepasst und die Rolle ihres Präsidenten in Bezug auf das interne Funktionieren der Kommission verstärkt. Außerdem wird eine Regelung für die Finanzierung der europäischen politischen Parteien
vorgesehen. Darüber hinaus wird durch den Vertrag die qualifizierte Mehrheit auf die Beschlussfassung in den meisten Fällen im Zusammenhang mit dem Mitentscheidungsverfahren ausgedehnt,
wodurch die Rolle des Europäischen Parlaments verstärkt und der demokratische Charakter der
Arbeitsweise der Europäischen Union gefördert wird.
Von Bedeutung für die institutionelle Entwicklung der EU ist die vorgesehene Vereinfachung der
Vorschriften für die verstärkte Zusammenarbeit. In diesem Rahmen wird der offene Charakter des
Systems gewahrt, damit alle Mitgliedstaaten, die dies wünschen, sich an derartigen Maßnahmen
beteiligen können.
Der Vertrag hat ferner auch direkte Auswirkungen auf den europäischen Bürger. Im Bereich der
Sozialpolitik werden wichtige Verbesserungen eingeführt, indem ausdrücklich vorgesehen wird,
dass die EU Maßnahmen zur Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung ergreift. Von wesentlicher
Bedeutung ist ferner die Vereinfachung des Zugangs des europäischen Bürgers zu den Gerichten
der Europäischen Union sowie die Erleichterung der finanziellen Unterstützung derjenigen Mitgliedstaaten, die mit Naturkatastrophen konfrontiert sind.
Mit der Ratifizierung des Vertrags von Nizza werden die institutionellen Veränderungen vervollständigt, die für den Beitritt neuer Mitgliedstaaten erforderlich sind. Daneben zielt die breitere und
umfassendere Diskussion über die Zukunft Europas im Rahmen des Konvents darauf ab, den
Bedürfnissen im Zusammenhang mit der Erweiterung sowohl unter institutionellen als auch unter
politischen Aspekten und im Hinblick auf die Mittel zur Erreichung dieser Ziele nachhaltiger und
globaler zu begegnen."
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