C/03/9 am 28. Januar 2003 in Brüssel 5397/03 (Presse 9) ALLGEMEINE ANGELEGENHEITEN UND AUSSENBEZIEHUNGEN * 2483. Tagung des Rates - ALLGEMEINE ANGELEGENHEITEN am 28. Januar 2003 in Brüssel Präsident: Herr Giorgos PAPANDREOU Minister für auswärtige Angelegenheiten Herr Anastasios GIANNITSIS Stellvertretender Minister für auswärtige Angelegenheiten der Hellenischen Republik * Die 2482. Tagung über die Außenbeziehungen ist Gegenstand einer gesonderten Mitteilung an die Presse (Dok. 5396/03 - Presse 8). Internet: http://ue.eu.int/ E-mail: [email protected] Für weitere Auskünfte: 32 2 285 62 19 – 32 2 285 68 08 5397/03 (Presse 9) 1 DE INHALT 1 TEILNEHMER .................................................................................................................................. 3 ERÖRTERTE PUNKTE OPERATIVES PROGRAMM DES RATES FÜR 2003 ..................................................................... 4 STAND DER BERATUNGEN IN ANDEREN RATSFORMATIONEN.......................................... 5 MASSNAHMEN IM ANSCHLUSS AN DIE TAGUNG DES EUROPÄISCHEN RATES IN KOPENHAGEN .................................................................................................................................. 5 – Modalitäten für die Ernennung der Mitglieder der Kommission im Jahr 2004 ......................... 5 – Sonstiges .................................................................................................................................. 6 ERWEITERUNG ................................................................................................................................. 6 – Arbeitsprogramm des Vorsitzes ................................................................................................. 6 – Konsolidierung des Beitrittsvertrags .......................................................................................... 7 FRÜHJAHRSTAGUNG DES EUROPÄISCHEN RATES ................................................................ 8 * * * VERTRAG VON NIZZA - Inkrafttreten ............................................................................................. 9 1 ▪ ▪ ▪ Sofern Erklärungen, Schlussfolgerungen oder Entschließungen vom Rat förmlich angenommen wurden, ist dies in der Überschrift des jeweiligen Punktes angegeben und der Text in Anführungszeichen gesetzt. Dokumente, bei denen die Dokumentennummer im Text angegeben ist, können auf der Website des Rates http://ue.eu.int eingesehen werden. Rechtsakte, zu denen der Öffentlichkeit zugängliche Erklärungen für das Ratsprotokoll vorliegen, sind durch * gekennzeichnet; diese Erklärungen können auf der genannten Website des Rates abgerufen werden oder sind beim Pressedienst erhältlich. 5397/03 (Presse 9) 2 DE TEILNEHMER Die Regierungen der Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission waren wie folgt vertreten: Belgien: Herr Jan DE BOCK Botschafter, Ständiger Vertreter Dänemark: Herr Poul Skytte CHRISTOFFERSEN Botschafter, Ständiger Vertreter Deutschland: Herr Hans Martin BURY Staatsminister, Auswärtiges Amt Griechenland: Herr Giorgos PAPANDREOU Herr Anastasios GIANNITSIS Minister für auswärtige Angelegenheiten Stellvertretender Minister für auswärtige Angelegenheiten Spanien: Frau Ana PALACIO VALLELERSUNDI Ministerin für auswärtigen Angelegenheiten Frankreich: Frau Noëlle LENOIR Beigeordnete Ministerin beim Minister für auswärtige Angelegenheiten, zuständig für die Zusammenarbeit und die Frankofonie Irland: Herr Brian COWEN Minister für auswärtige Angelegenheiten Italien: Herr Franco FRATTINI Herr Roberto ANTONIONE Minister für auswärtige Angelegenheiten Staatssekretär für auswärtige Angelegenheiten Luxemburg: Herr Nicolas SCHMIT Botschafter, Ständiger Vertreter Niederlande: Herr Atzo NICOLAÏ Staatssekretär für europäische Angelegenheiten Österreich: Frau Benita FERRERO-WALDNER Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Portugal: Herr António MARTINS da CRUZ Herr Carlos COSTA NEVES Minister für auswärtige Angelegenheiten und die portugiesischen Gemeinschaften Staatssekretär für europäische Angelegenheiten Finnland: Herr Eikka KOSONEN Botschafter, Ständiger Vertreter Schweden: Herr Sven-Olof PETERSSON Botschafter, Ständiger Vertreter Vereinigtes Königreich: Herr Denis MACSHANE Parlamentarischer Staatssekretär, Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und Commonwealth-Fragen * Kommission: Herr Romano PRODI Herr Günter VERHEUGEN 5397/03 (Presse 9) * Präsident Mitglied * Generalsekretariat des Rates: Herr Javier SOLANA * * * Generalsekretär/Hoher Vertreter für die GASP 3 DE ERÖRTERTE PUNKTE OPERATIVES PROGRAMM DES RATES FÜR 2003 Öffentliche Aussprache Der Rat hatte eine öffentliche Aussprache über sein operatives Programm für 2003 (Dok. 15881/02), die für die Presse und die interessierte Öffentlichkeit direkt übertragen wurde. Die Minister befassten sich dabei insbesondere mit der europäischen Perspektive der Länder des westlichen Balkans und der Weiterentwicklung des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses im Hinblick auf das für Juni anberaumte Gipfeltreffen in Thessaloniki. Der Rat nahm Kenntnis von den Erläuterungen der Minister Griechenlands und Italiens - d.h. den Vertretern des jetzigen und des künftigen Vorsitzes - zu diesem ersten operativen Jahresprogramm, das beide Länder gemäß den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates (Sevilla) zur Verbesserung der Arbeitsweise des Rates gemeinsam erstellt hatten. Die öffentliche Aussprache richtete sich nicht zuletzt an die Völker der westlichen Balkanregion, die auf diesem Wege über die Prioritäten und Verpflichtungen der Europäischen Union unterrichtet wurden. Der Präsident betonte, dass der griechische Vorsitz die Beziehungen der Union zu den Ländern des westlichen Balkans als eine seiner Hauptprioritäten betrachte und dass er an die positiven Ergebnisse, die bis heute bei der Durchführung des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses erzielt werden konnten, anknüpfen wolle, wobei die Arbeiten, die etwa auf die Festigung der demokratischen Institutionen und der Rechtsstaatlichkeit, den Schutz der Minderheiten, die Förderung des wirtschaftlichen Wiederaufbaus und der wirtschaftlichen Entwicklung sowie die Intensivierung der regionalen Zusammenarbeit gerichtet seien, fortgesetzt würden. In diesem Zusammenhang müssten von dem am 21. Juni 2003 in Thessaloniki stattfindenden Gipfeltreffen, der zweiten derartigen Zusammenkunft zwischen der EU und den Ländern des westlichen Balkans im Rahmen des im November 2000 eingeleiteten Zagreb-Prozesses, neue Impulse für die weitere Annäherung dieser Länder an die Europäische Union ausgehen. Alle Minister und die Kommission unterstrichen die europäische Perspektive der Länder des westlichen Balkans, die Teil ein und derselben europäischen Familie seien. Sie begrüßten die bereits unternommenen Anstrengungen der betreffenden Länder auf ihrem Weg zur Europäischen Union, wiesen jedoch auch auf die noch zu behandelnden Punkte und die diesbezüglich zu leistende Arbeit hin. Der Vorsitz stellte zum Abschluss der Aussprache fest, dass die Tür für die Aufnahme der Länder des westlichen Balkans als künftige Mitglieder der Europäischen Union geöffnet ist, unterstrich jedoch gleichzeitig, dass es sich dabei nicht um einen automatischen Prozess handelt und dass die Mitgliedschaft in der EU die Achtung der europäischen Werte und Grundsätze, die Übernahme des Besitzstands und die Erfüllung der Kopenhagener Kriterien voraussetzt. 5397/03 (Presse 9) 4 DE STAND DER BERATUNGEN IN ANDEREN RATSFORMATIONEN Der Rat nahm Kenntnis von dem Sachstandsbericht des Vorsitzes (Dok. 5593/03) über die wichtigsten Dossiers, die derzeit in den anderen Ratsformationen behandelt werden. In dem Bericht sind die Ratstagungen erfasst, die seit der Vorlage des letzten Berichts stattfanden. Besonders herausgestellt wird die Einigung über mehrere wichtige Dossiers, die auf vom Europäischen Rat erteilte Aufträge zurückgehen oder für die betreffenden Politikbereiche von besonderer Bedeutung sind, d.h. die Beschlüsse über den einheitlichen europäischen Luftraum und den Handel mit Treibhausgasemissionsberechtigungen, die GVO-Verordnung und die Verordnung "Dublin II" (zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen in einem Mitgliedstaat gestellten Asylantrags zuständig ist) sowie die im Anschluss an die Havarie der "Prestige" ergriffenen Maßnahmen. Der Präsident wies insbesondere auf die politische Einigung über die Besteuerung von Zinserträgen hin, die auf der Tagung des Rates (ECOFIN) vom 21. Januar erzielt werden konnte und den Weg für eine förmliche Annahme des Steuerpakets vor der Frühjahrstagung des Europäischen Rates freimacht. Der Vorsitz legte ferner die Absichten für die unmittelbare Zukunft und die operationellen Folgemaßnahmen zu mehreren Dossiers dar, insbesondere hinsichtlich der weiteren Behandlung der noch offenen asylpolitischen Fragen (Kontrolle der Grenzen und illegale Einwanderung) im Vorfeld der Juni-Tagung des Europäischen Rates in Thessaloniki sowie der Erzielung einer Einigung über den Kommissionsvorschlag über die beschleunigte Einführung von Doppelhüllen oder gleichwertigen Konstruktionsanforderungen für Einhüllen-Tankschiffe. Im Rahmen dieses Tagesordnungspunkts nahm der Rat auch Kenntnis von den Vorschlägen einiger Mitgliedstaaten, die darauf abzielen, den regelmäßigen Bericht zukunftsorientierter zu gestalten, damit der Rat "Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen" seine koordinierende Funktion im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Sevilla wirkungsvoller wahrnehmen kann. MASSNAHMEN IM ANSCHLUSS AN DIE TAGUNG DES EUROPÄISCHEN RATES IN KOPENHAGEN – Modalitäten für die Ernennung der Mitglieder der Kommission im Jahr 2004 Der Rat wurde vom Vorsitz darüber unterrichtet, dass die Konsultationen mit dem Europäischen Parlament über die Modalitäten für die Ernennung der Mitglieder der Europäischen Kommission im Jahr 2004 innerhalb der vom Europäischen Rat (Kopenhagen) im Dezember 2002 vorgegebenen Frist erfolgreich abgeschlossen werden konnten und dass ein vom Rat gebilligtes Antwortschreiben an den Präsidenten des Europäischen Parlaments gesandt wird (Dok. 5625/03). Die Lösungen, die in den Gesprächen mit dem Europäischen Parlament und nach Anhörung der Regierungen der künftigen Mitgliedstaaten gefunden wurden, tragen sowohl den Bestimmungen der Verträge als auch bestimmten politischen Erfordernissen Rechnung. 5397/03 (Presse 9) 5 DE Was die Ernennung der zehn neuen Mitglieder der Kommission am 1. Mai 2004 (Datum der Erweiterung der EU um zehn neue Mitgliedstaaten und des Inkrafttretens des Beitrittsvertrags) anbelangt, so bekundet der Rat seine Bereitschaft, dem Europäischen Parlament zum 1. März 2004 eine Liste von Kandidaten vorzulegen. Hinsichtlich der Ernennung einer neuen Kommission für eine Amtszeit von fünf Jahren (vom 1. November 2004 bis zum 31. Oktober 2009) erklärt sich der Rat damit einverstanden, dass das Europäische Parlament der Ernennung des neuen Kommissionspräsidenten auf seiner Tagung im Juli 2004 zustimmt. Der Rat ist ferner bereit, das Europäische Parlament vor Ende August 2004 über die Kandidaten für die Posten der übrigen Mitglieder der Kommission zu unterrichten. – Sonstiges Im Rahmen dieses Tagesordnungspunkts wies der Präsident ferner auf einige Themen hin, bei denen der Vorsitz im ersten Halbjahr 2003 Fortschritte anstrebt. Was die im Anschluss an die Havarie der "Prestige" zu ergreifenden Maßnahmen betrifft, so bekundete der Vorsitz seine Entschlossenheit, sich mit ganzer Kraft für die Umsetzung der Schlussfolgerungen des Rates (Verkehr und Umwelt) vom Dezember 2002 einzusetzen. Der Präsident machte außerdem deutlich, wie wichtig die Fortsetzung folgender Maßnahmen ist: Initiative für ein "größeres Europa", Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess für die Länder des westlichen Balkans, Verstärkung der Beziehungen zu Russland sowie Verstärkung der Beziehungen zur Ukraine, zu Moldau und zu Belarus (im Rahmen der Initiative "Neue Nachbarn") und zu den Ländern des südlichen Mittelmeerraums. ERWEITERUNG – Arbeitsprogramm des Vorsitzes Der Rat hörte die Erläuterungen des Vorsitzes zu dessen Arbeitsprogramm für die Erweiterung (Dok. 5621/03) sowie einen Wortbeitrag des Kommissionsmitglieds Verheugen. 2 Die Erweiterung ist eine der Hauptprioritäten des griechischen Vorsitzes, der alle Anstrengungen unternehmen will, um die vom Europäischen Rat (Kopenhagen) im Dezember 2002 gesetzten Ziele zu erreichen. Dies betrifft zunächst die Fertigstellung des Beitrittsvertrages, damit er - im Anschluss an die Stellungnahme der Kommission, die Zustimmung des Europäischen Parlaments und die Annahme durch den Rat - am 16. April 2003 in Athen von den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten und der beitretenden Staaten unterzeichnet werden kann. Darüber hinaus will der Vorsitz für eine reibungslose Integration der neuen Mitgliedstaaten in die Arbeitsstrukturen der EU sorgen, was insbesondere dadurch gewährleistet werden soll, dass das Informations- und Konsultationsverfahren angewandt wird und Vertreter dieser Staaten ab dem Datum der Unterzeichnung des Beitrittsvertrages auf allen Ebenen als aktive Beobachter an den Arbeiten teilnehmen. Der Vorsitz bekundete ferner seine Entschlossenheit, insbesondere darauf zu achten, dass die Beobachtung der Umsetzung des Besitzstands durch die beitretenden Staaten fortgesetzt und intensiviert wird und dass die während der Verhandlungen eingegangenen Verpflichtungen eingehalten werden. Der Rat nahm diesbezüglich zur Kenntnis, dass die Kommission regelmäßig Beobachtungstabellen vorlegen will. 2 Weitere Informationen können auf der Website des Vorsitzes unter folgender Adresse abgerufen werden: http://www.eu2003.gr/en/cat/0/index.asp? 5397/03 (Presse 9) 6 DE In Bezug auf Zypern wies der Vorsitz darauf hin, dass der Europäische Rat in Kopenhagen betonte, dass er dem Beitritt eines vereinten Zyperns nachdrücklich den Vorzug gibt. Der Vorsitz begrüßt daher die Wiederaufnahme der Gespräche zwischen den beiden Parteien auf Zypern und unterstützt mit Nachdruck die Zusage der beiden Führer, die Verhandlungen mit dem Ziel fortzuführen, bis zum 28. Februar 2003 zu einer umfassenden Regelung zu gelangen. In Übereinstimmung mit den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates brachte der Vorsitz seinen entschiedenen Wunsch zum Ausdruck, die Dynamik der Verhandlungen mit Bulgarien und Rumänien aufrechtzuerhalten, und bekundete seine Absicht, bei möglichst vielen Verhandlungskapiteln - einschließlich der Kapitel mit finanziellen Auswirkungen - Fortschritte zu erzielen. In Bezug auf die Türkei bekundete der Vorsitz seine Entschlossenheit, sich aktiv für die weitere Stärkung der Beitrittsstrategie mit diesem Land einzusetzen. Die türkische Regierung werde in ihrer erklärten Reform- und Demokratisierungspolitik ermutigt und unterstützt. Der Vorsitz beraumte für April eine Tagung des Assoziationsrates mit der Türkei an. In diesem Zusammenhang begrüßte der Rat auch die Absicht der Kommission, im März überarbeitete Beitrittspartnerschaften für Bulgarien, Rumänien und die Türkei vorzulegen. Ferner verfolgt der Vorsitz das Ziel, die öffentliche Unterstützung für die Erweiterung zu stärken und - allgemeiner gesehen - den Bürgern die Vorteile einer erweiterten Union bewusst zu machen. – Konsolidierung des Beitrittsvertrags Der Rat nahm die Pläne des Vorsitzes für die Fertigstellung des Beitrittsvertrags und die diesbezüglichen Bemerkungen der Kommission zur Kenntnis. Er äußerte seine Zufriedenheit über die sehr guten Fortschritte bei der Ausarbeitung des Beitrittsvertrags und bekräftigte, dass der vom Europäischen Rat aufgestellte Zeitplan eingehalten werden müsse, damit der Beitrittsvertrag rechtzeitig unterzeichnet werden könne. Der Rat wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass an den Ergebnissen der Beitrittsverhandlungen, die in den Textentwürfen des Beitrittsvertrags umfassend wiedergegeben seien, festgehalten werden müsse. Der Rat beauftragte den Ausschuss der Ständigen Vertreter, die hierzu erforderlichen Maßnahmen zu treffen. 5397/03 (Presse 9) 7 DE FRÜHJAHRSTAGUNG DES EUROPÄISCHEN RATES Der Rat hörte Erläuterungen des Kommissionspräsidenten Prodi zu dem für die Frühjahrstagung des Europäischen Rates am 21. März 2003 erstellten Synthesebericht der Kommission (Dok. 5454/03). In der anschließenden Aussprache äußerten sich die Mitgliedstaaten insgesamt positiv zu dem Bericht, wobei die Delegationen insbesondere den von der Kommission festgelegten Zielen und Prioritäten zustimmten. Einige Delegationen äußerten sich allerdings zurückhaltend in Bezug auf die Vergleichbarkeit nationaler Indikatoren. In diesem Zusammenhang nahm der Rat ferner Kenntnis vom Zeitplan des Vorsitzes (Dok. 5628/03), der einen Überblick über die vorbereitenden Arbeiten vermittelt, die im Vorfeld der Tagung des Europäischen Rates zu leisten sind. Der Bericht der Europäischen Kommission "Entscheidung für Wachstum: Wissen, Innovation und Arbeit in einer auf Zusammenhalt gegründeten Gesellschaft" wurde am 14. Januar 2003 im Hinblick auf die Vorbereitung der Frühjahrstagung des Europäischen Rates am 21. März 2003 angenommen. Wie erinnerlich hat der Europäische Rat im März 2000 in Lissabon die für das kommende Jahrzehnt angelegte Strategie der Union für wirtschaftliche, soziale und ökologische Erneuerung auf den Weg gebracht und den Europäischen Rat ersucht, alljährlich anlässlich der Frühjahrstagung die Fortschritte zu überprüfen. In ihrem neuesten Synthesebericht beschreibt die Kommission die bisherigen Leistungen - zehn Jahre Binnenmarkt, fünf Jahre Europäische Beschäftigungsstrategie und die Einführung des Euro vor einem Jahr -, die die Fähigkeit der Union zeigen, trotz der politischen Unsicherheit und der Wirtschaftsflaute in den letzten Monaten ehrgeizige Ziele zu verwirklichen. In dem Bericht werden jedoch auch die Bereiche aufgezeigt, in denen Strukturreformen durchgeführt oder fortgesetzt werden müssen. Insbesondere wird hervorgehoben, dass Beschäftigung und Produktivität gesteigert werden müssen, um das Wachstumspotenzial der Union zu verstärken. Die Kommission betont ferner, dass der Entwicklung von Wissen, Innovation und Unternehmensdynamik große Bedeutung zukommt, wobei der soziale Zusammenhalt und die Umweltdimension jedoch nicht vernachlässigt werden dürfen, damit eine wirkliche nachhaltige Entwicklung erzielt wird. Kurzum, die Kommission appelliert an die Mitgliedstaaten, die Bedingungen für verbesserte Investitionen in Wissen und Innovation zu schaffen, gleichzeitig jedoch die bereits vereinbarten Reformen durchzuführen und zu beschleunigen. Insbesondere ersucht sie den Europäischen Rat, dafür zu sorgen, dass Wissen und Innovation vorangetrieben werden; endgültige Beschlüsse zu den verbleibenden der in Lissabon vereinbarten Reformen gefasst werden; die Wechselwirkung zwischen der Strategie von Lissabon und der makroökonomischen Politik verstärkt wird. 5397/03 (Presse 9) 8 DE VERTRAG VON NIZZA - Inkrafttreten Erklärung des Vorsitzes des Rates der EU zum Inkrafttreten des Vertrags von Nizza am 1. Februar 2003 "Der Vertrag von Nizza tritt am 1. Februar 2003 in Kraft. Es handelt sich hierbei um einen überarbeiteten Vertrag, der den Weg für die umfassendste Erweiterung in der Geschichte der Europäischen Union bereitet, indem er die erforderlichen institutionellen Grundlagen für die Verwirklichung dieses strategischen Ziels von historischer Bedeutung vorsieht. Der Vertrag trägt dazu bei, den demokratischen Charakter der Union unter Wahrung des grundlegenden institutionellen und zwischenstaatlichen Gleichgewichts zu verstärken und die Wirksamkeit der Beschlussfassungsmechanismen zu verbessern. Konkret werden die Stimmengewichtung im Rat und die Aufteilung der Sitze im Europäischen Parlament in der erweiterten EU festgelegt, wodurch grundlegende Fragen gelöst werden, von denen die Verwirklichung der Erweiterung abhängt. Ferner wird die Größe der Kommission angepasst und die Rolle ihres Präsidenten in Bezug auf das interne Funktionieren der Kommission verstärkt. Außerdem wird eine Regelung für die Finanzierung der europäischen politischen Parteien vorgesehen. Darüber hinaus wird durch den Vertrag die qualifizierte Mehrheit auf die Beschlussfassung in den meisten Fällen im Zusammenhang mit dem Mitentscheidungsverfahren ausgedehnt, wodurch die Rolle des Europäischen Parlaments verstärkt und der demokratische Charakter der Arbeitsweise der Europäischen Union gefördert wird. Von Bedeutung für die institutionelle Entwicklung der EU ist die vorgesehene Vereinfachung der Vorschriften für die verstärkte Zusammenarbeit. In diesem Rahmen wird der offene Charakter des Systems gewahrt, damit alle Mitgliedstaaten, die dies wünschen, sich an derartigen Maßnahmen beteiligen können. Der Vertrag hat ferner auch direkte Auswirkungen auf den europäischen Bürger. Im Bereich der Sozialpolitik werden wichtige Verbesserungen eingeführt, indem ausdrücklich vorgesehen wird, dass die EU Maßnahmen zur Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung ergreift. Von wesentlicher Bedeutung ist ferner die Vereinfachung des Zugangs des europäischen Bürgers zu den Gerichten der Europäischen Union sowie die Erleichterung der finanziellen Unterstützung derjenigen Mitgliedstaaten, die mit Naturkatastrophen konfrontiert sind. Mit der Ratifizierung des Vertrags von Nizza werden die institutionellen Veränderungen vervollständigt, die für den Beitritt neuer Mitgliedstaaten erforderlich sind. Daneben zielt die breitere und umfassendere Diskussion über die Zukunft Europas im Rahmen des Konvents darauf ab, den Bedürfnissen im Zusammenhang mit der Erweiterung sowohl unter institutionellen als auch unter politischen Aspekten und im Hinblick auf die Mittel zur Erreichung dieser Ziele nachhaltiger und globaler zu begegnen." ________________________ 5397/03 (Presse 9) 9 DE