DE RAT DER EUROPÄISCHEN UNION C/06/302 14779/06 (Presse 302) (OR. en) MITTEILUNG AN DIE PRESSE 2760. Tagung des Rates Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen Allgemeine Angelegenheiten Brüssel, den 13. November 2006 Präsident * Erkki TUOMIOJA Minister für auswärtige Angelegenheiten Finnlands Zur 2761. Tagung des Rates (Außenbeziehungen) siehe gesonderte Pressemitteilung (14781/06) PRESSE Rue de la Loi 175 B – 1048 BRÜSSEL Tel. +32 (0)2 281 6083 / 6319 Fax: +32 (0)2 281 8026 [email protected] http://www.consilium.europa.eu/Newsroom 14779/06 (Presse 302) 1 DE 13.XI.2006 Wichtigste Ergebnisse der Ratstagung Der Rat hat mit den Vorarbeiten für die Tagung des Europäischen Rates am 14. und 15. Dezember begonnen und sich dabei insbesondere mit der Erweiterungsstrategie beschäftigt, für die die Kommission eine Mitteilung mit Länderberichten zu den Kandidatenländern und den potenziellen Kandidatenländern sowie mit einem Sonderbericht über die Fähigkeit der EU zur Integration neuer Mitglieder vorgelegt hat. Der Rat beschloss die Verlängerung eines Embargos für die Ausfuhr von Waffen nach Usbekistan sowie der Reisebeschränkungen für die Personen, die als verantwortlich für die unverhältnismäßige Gewaltanwendung im Mai 2005 in Andischan gelten. Er beschloss die Wiederaufnahme von Kontakten auf Fachebene mit Usbekistan, um auf Verbesserungen bei der Menschenrechtssituation hinzuwirken. Der Rat beschloss auch die Aufnahme von Verhandlungen mit fünf Ländern des westlichen Balkans über den Abschluss von Abkommen über Visa-Erleichterungen und Rückübernahme und von Verhandlungen mit Südafrika über eine Revision des Abkommens zwischen der EU und Südafrika über Handel, Entwicklung und Zusammenarbeit. 14779/06 (Presse 302) 2 DE 13.XI.2006 INHALT1 TEILNEHMER 5 ERÖRTERTE PUNKTE ARBEITSPROGRAMM DER KOMMISSION FÜR 2007 7 VORBEREITUNG DER DEZEMBER-TAGUNG DES EUROPÄISCHEN RATES 7 ERWEITERUNG – GESAMTSTRATEGIE UND LÄNDERBERICHTE 8 SONSTIGE ANGENOMMENE PUNKTE EUROPÄISCHE SICHERHEITS- UND VERTEIDIGUNGSPOLITIK EU-Konzept zur Stärkung der afrikanischen Fähigkeiten - Schlussfolgerungen de Rates 8 Förderung und durchgängige Berücksichtigung der Gleichstellung von Männern und Frauen im Bereich des Krisenmanagements 10 AUSSENBEZIEHUNGEN Usbekistan – Restriktive Maßnahmen – Schlussfolgerungen des Rates 12 Europäische Nachbarschaftspolitik – Gemeinsame Aktionspläne mit Armenien, Aserbaidschan und Georgien 13 Europa-Mittelmeer-Ministerkonferenz zum Thema Umwelt 13 Norduganda – Schlussfolgerungen des Rates 14 ENTWICKLUNGSZUSAMMENARBEIT Togo – Wiederherstellung der Demokratie 15 1 Sofern Erklärungen, Schlussfolgerungen oder Entschließungen vom Rat förmlich angenommen wurden, ist dies in der Überschrift des jeweiligen Punktes angegeben und der Text in Anführungszeichen gesetzt. Dokumente, bei denen die Dokumentennummer im Text angegeben ist, können auf der Website des Rates http://www.consilium.europa.eu eingesehen werden. Rechtsakte, zu denen der Öffentlichkeit zugängliche Erklärungen für das Ratsprotokoll vorliegen, sind durch * gekennzeichnet; diese Erklärungen können auf der genannten Website des Rates abgerufen werden oder sind beim Pressedienst erhältlich. 14779/06 (Presse 302) 3 DE 13.XI.2006 Abkommen mit Südafrika über Handel, Entwicklung und Zusammenarbeit 16 HANDELSPOLITIK Handel mit Stahlerzeugnissen – Abkommen mit Russland, der Ukraine und Kasachstan 16 Ein wettbewerbsfähiges Europa in einer globalen Welt – Schlussfolgerungen des Rates 16 ALLGEMEINE ANGELEGENHEITEN Beratungen in den anderen Ratsformationen 20 JUSTIZ UND INNERES Westliche Balkanländer – Abkommen über Visa-Erleichterungen und über Rückübernahme 20 Abkommen mit Norwegen – Europäische Drogen-Beobachtungsstelle 20 WIRTSCHAFT UND FINANZEN Ausschuss für die Währungs-, Finanz- und Zahlungsbilanzstatistiken 20 Notifizierungsverfahren bei der Kreditversicherung 21 LANDWIRTSCHAFT Einfuhr von Zucker aus Kroatien * 14779/06 (Presse 302) 21 4 DE 13.XI.2006 TEILNEHMER Die Regierungen der Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission waren wie folgt vertreten: Belgien: Karel DE GUCHT Minister der auswärtigen Angelegenheiten Tschechische Republik: Alexandr VONDRA Minister für auswärtige Angelegenheiten Dänemark: Per Stig MØLLER Minister für auswärtige Angelegenheiten Deutschland: Frank-Walter STEINMEIER Bundesminister des Auswärtigen Estland: Urmas PAET Minister für auswärtige Angelegenheiten Griechenland: Dora BAKOYANNIS Ministerin für auswärtige Angelegenheiten Spanien: Alberto NAVARRO GONZÁLEZ Staatssekretär für die Europäische Union Frankreich: Catherine COLONNA Beigeordnete Ministerin für europäische Angelegenheiten Irland: Noel TREACY Staatsminister im Amt des Premierministers (Taoiseach) und im Ministerium für auswärtige Angelegenheiten, mit besonderer Zuständigkeit für europäische Angelegenheiten Italien: Famiano CRUCIANELLI Staatssekretär für auswärtige Angelegenheiten Zypern: Yiorgos LILLIKAS Minister für auswärtige Angelegenheiten Lettland: Artis PABRIKS Minister für auswärtige Angelegenheiten Litauen: Petras VAITIEKŪNAS Minister für auswärtige Angelegenheiten Luxemburg: Jean ASSELBORN Nicolas SCHMIT Jean-Louis SCHILTZ Ungarn: Kinga GÖNCZ Malta: Michael FRENDO Anthony ABELA Vizepremierminister, Minister für auswärtige Angelegenheiten und Einwanderung Delegierter Minister für auswärtige Angelegenheiten und Einwanderung Minister für Zusammenarbeit und humanitäre Maßnahmen, Minister für das Post- und Fernmeldewesen, Minister der Verteidigung Ministerin für auswärtige Angelegenheiten Minister für auswärtige Angelegenheiten Parlamentarischer Staatssekretär im Amt des Premierministers Niederlande: Bernard BOT Minister für auswärtige Angelegenheiten Österreich: Ursula PLASSNIK Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Polen: Anna Elżbieta FOTYGA Ministerin für auswärtige Angelegenheiten 14779/06 (Presse 302) 5 DE 13.XI.2006 Portugal: Luís AMADO Slowenien: Božo CERAR Janez LENARČIČ Staatsminister, Minister für auswärtige Angelegenheiten Staatssekretär, Ministerium für auswärtige Angelegenheiten Staatssekretär im Regierungsdienst für europäische Angelegenheiten Slowakei: Ján KUBIŠ Minister für auswärtige Angelegenheiten Finnland: Erkki TUOMIOJA Paula LEHTOMÄKI Minister für auswärtige Angelegenheiten Ministerin für Außenhandel und Entwicklung Schweden: Carl BILDT Cecilia MALMSTRÖM Minister für auswärtige Angelegenheiten Ministerin für europäische Angelegenheiten Vereinigtes Königreich: Margaret BECKETT Ministerin für auswärtige Angelegenheiten und Commonwealth-Fragen Kommission: Margot WALLSTRÖM Olli REHN Vizepräsidentin Mitglied Generalsekretariat des Rates: Javier SOLANA Generalsekretär / Hoher Vertreter für die GASP Die Regierungen der beitretenden Staaten waren wie folgt vertreten: Bulgarien: Ivailo KALFIN Rumänien: Mihai-Răzvan UNGUREANU 14779/06 (Presse 302) Stellvertretender Premierminister und Minister für auswärtige Angelegenheiten Minister für auswärtige Angelegenheiten 6 DE 13.XI.2006 ERÖRTERTE PUNKTE ARBEITSPROGRAMM DER KOMMISSION FÜR 2007 Der Rat hat die Erläuterungen der Kommission zu ihrem Legislativ- und Arbeitsprogramm für 2007 zur Kenntnis genommen und hierzu eine Orientierungsaussprache geführt. Das Arbeitsprogramm der Kommission nennt als Hauptprioritäten: – die Modernisierung der europäischen Wirtschaft, – die Bewältigung der gesellschaftlichen Herausforderungen in Europa, – ein besseres Management der Migrationsströme, – sichere, wettbewerbsfähige und nachhaltige Energie, – Europa lebenswerter machen, – Europa als Partner in der Welt. VORBEREITUNG DER DEZEMBER-TAGUNG DES EUROPÄISCHEN RATES Der Rat hat den erläuterten Tagesordnungsentwurf, der vom Vorsitz für die Tagung des Europäischen Rates am 14. und 15. Dezember 2006 in Brüssel erstellt worden ist (14782/06), zur Kenntnis genommen. Er wird diese Tagung auf seiner Tagung am 11. Dezember eingehender vorbereiten. Die Themen für die Tagung des Europäischen Rates sind: – die Erweiterung der EU, – Justiz und Inneres, – Innovation und Energie, – Außenbeziehungen. Der erläuterte Tagesordnungsentwurf wird als Grundlage für einen Entwurf von Schlussfolgerungen des Europäischen Rates dienen, der vom Vorsitz erstellt und dem Ausschuss der Ständigen Vertreter unterbreitet werden wird. 14779/06 (Presse 302) 7 DE 13.XI.2006 ERWEITERUNG – GESAMTSTRATEGIE UND LÄNDERBERICHTE Beim Mittagessen erläuterte die Kommission eine Mitteilung über die Erweiterungsstrategie der Europäischen Union und die wichtigsten Herausforderungen für den Zeitraum 2006 und 2007 mit einem Sonderbericht über die Fähigkeit der EU zur Integration neuer Mitglieder sowie Sachstandsberichten zu den Kandidatenländern Türkei, Kroatien und ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien und den übrigen Westbalkanländern. Die Minister nahmen diese Ausführungen zur Kenntnis und hatten hierzu einen Gedankenaustausch. Die Mitteilung der Kommission wird ein Beitrag zu der Debatte über die EU-Erweiterungsstrategie auf der Tagung des Europäischen Rates am 14. und 15. Dezember 2006 und zur Erarbeitung eines Entwurfs von Schussfolgerungen des Europäischen Rates sein. Eine Reihe von Delegationen haben unterstrichen, dass für eine gründliche Vorbereitung durch den Ausschuss der Ständigen Vertreter und den Rat im Vorfeld der Tagung des Europäischen Rates gesorgt werden muss. SONSTGE ANGENOMMENE PUNKTE EUROPÄISCHE SICHERHEITS- UND VERTEIDIGUNGSPOLITIK EU-Konzept zur Stärkung der afrikanischen Fähigkeiten - Schlussfolgerungen de Rates Der Rat hat Kenntnis von einem EU-Konzept zur Stärkung der afrikanischen Fähigkeiten für die Verhütung, Bewältigung und Beilegung von Konflikten genommen. Die EU-Strategie für Afrika wurde im Dezember 2005 vom Europäischen Rat als Grundlage für eine engere Zusammenarbeit zwischen der EU und Afrika vereinbart. Die Zusammenarbeit gründet auf einer strategischen Partnerschaft zwischen der EU und den Regionalorganisationen des afrikanischen Kontinents, insbesondere der Afrikanischen Union (AU), wobei ein breites Spektrum von politischen Fragen abgedeckt wird, einschließlich Verwaltungsführung, Migration, Frieden und Sicherheit, Landwirtschaft, Forschung, Gesundheit und Bildung. Entscheidend für die Stärkung der Beziehung ist die Unterstützung für den Kapazitätsaufbau bei der AU-Kommission und den subregionalen Organisationen, damit diese ihre Aufgaben erfüllen können. 14779/06 (Presse 302) 8 DE 13.XI.2006 Der Rat hat folgende Schlussfolgerungen angenommen: "1. Der Rat begrüßt, dass das Generalsekretariat des Rates und die Kommission gemeinsam ein EU-Konzept zur Stärkung der afrikanischen Fähigkeiten für die Verhütung, Bewältigung und Beilegung von Konflikten erarbeitet haben. Das Konzept soll kohärente und umfassende EU-Rahmenvorgaben für die Verwirklichung der Kernpunkte der vom Europäischen Rat am 15./16. Dezember 2005 angenommenen EU-Strategie für Afrika ("Die EU und Afrika auf dem Weg zu einer strategischen Partnerschaft", Dokument 15961/05) bieten, was den Bereich Frieden und Sicherheit betrifft. 2. Der Rat bestätigt, dass die EU bereit ist, die Bemühungen der Afrikanischen Union (AU) und der subregionalen afrikanischen Organisationen um Förderung von Sicherheit und Entwicklung auf dem afrikanischen Kontinent verstärkt zu unterstützen. Der Rat unterstreicht, dass dies ein bedarfsgesteuerter Prozess sein muss, der sich auf einen intensivierten Dialog mit den afrikanischen Partnern unter uneingeschränkter Wahrung der Eigenverantwortung Afrikas stützt. Die im Rahmen des Konzepts vorgeschlagenen Maßnahmen und Initiativen würden unmittelbar die Friedens- und Sicherheitsarchitektur Afrikas (African Peace and Security Architecture – APSA) fördern, die derzeit von der AU aufgebaut wird, einschließlich der Einrichtung der afrikanischen Bereitschaftstruppe (African Stand-by Force – ASF). 3. Der Rat unterstreicht, dass es wichtig ist, die Kohärenz der einschlägigen Politiken und Aktionen der EU zu verstärken, um so afrikanische Programme und Prioritäten wirksamer und auf umfassendere Weise zu unterstützen und eine solidere Partnerschaft mit afrikanischen Partnern aufzubauen, einschließlich durch verstärkten Dialog und Interaktion. 4. Der Rat stellt fest, dass die EU insgesamt und durch einzelne Mitgliedstaaten bereits einen bedeutenden Beitrag in diesem Bereich geleistet hat durch den Ausbau von Fähigkeiten und Fertigkeiten, die Unterstützung der AU bei der Ausarbeitung politischer Maßnahmen im Zusammenhang mit der Friedens- und Sicherheitsarchitektur Afrikas sowie Ausbildungsunterstützung und materielle Hilfe. Die EU unterstützt die AU und die subregionalen afrikanischen Organisationen derzeit auch bei der Durchführung einer umfassenden Langzeit-Bedarfsanalyse. 5. Der Rat verweist diesbezüglich insbesondere auf das kontinuierliche Engagement der Union zur Unterstützung der AU-Mission in Sudan/Darfur (AMIS), EU-Missionen in der Demokratischen Republik Kongo sowie ihre bisherige Unterstützung der Einrichtung der afrikanischen Bereitschaftstruppe. Der Rat betont, dass aus diesen Maßnahmen Lehren gezogen werden müssen. 6. Der Rat weist auf den jüngsten Beschluss der EU zur Stärkung und Wiederaufstockung der Friedensfazilität für Afrika (African Peace Facility – APF) durch substanzielle, langfristige, flexible und nachhaltige Finanzmittel hin. Die Unterstützung der Friedensfazilität für Afrika hat bereits einen sehr wichtigen Beitrag zum Ausbau der afrikanischen Fähigkeiten geleistet. Die im Rahmen der Friedensfazilität für Afrika unterstützten Maßnahmen bedürfen weiterhin einer Ergänzung durch Maßnahmen im Rahmen anderer geeigneter EUInstrumente, einschließlich der GASP-/ESVP-Instrumente der EU, und müssen zu diesen Maßnahmen in einem kohärenten Verhältnis stehen. Dabei sollten auch die bilateralen Beiträge der Mitgliedstaaten berücksichtigt werden. 14779/06 (Presse 302) 9 DE 13.XI.2006 7. Der Rat erkennt an, dass sich auch die internationale Gemeinschaft für den Ausbau der afrikanischen Fähigkeiten für die Verhütung, Bewältigung und Beilegung von Konflikten engagiert, und hebt die Bedeutung der Zusammenarbeit in diesem Bereich hervor. 8. Der Rat sieht Vorschlägen des Generalsekretariats des Rates und der Kommission zur zügigen Umsetzung des Konzepts erwartungsvoll entgegen; diese sollten den Empfehlungen der einschlägigen Ratsgremien so wie den Konsultationen mit den afrikanischen Partnern und den Mitgliedstaaten und mit anderen relevanten internationalen Akteuren Rechnung tragen. In diesem Zusammenhang ruft der Rat auch dazu auf, sich um weitere Fortschritte im Hinblick auf die Abhaltung des zweiten Gipfeltreffens EU-Afrika 2007 in Lissabon zu bemühen, auf dem eine Gemeinsame EU/Afrika-Strategie angenommen werden sollte." Förderung und durchgängige Berücksichtigung der Gleichstellung von Männern und Frauen im Bereich des Krisenmanagements Der Rat hat die folgenden Schlussfolgerungen angenommen: "1. Der Rat unterstrich, dass die Gleichstellung von Männern und Frauen im Rahmen der GASP/ ESVP auf allen Ebenen gefördert und durchgängig berücksichtigt werden muss. Der Rat verleiht seiner Entschlossenheit Ausdruck, die zur Förderung der Gleichstellung im Rahmen der ESVP und der zugehörigen Checkliste gefassten Beschlüsse in die Praxis umzusetzen, mit denen die durchgängige Berücksichtigung der Gleichstellung von Männern und Frauen sowie die Umsetzung der Resolution des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen 1325 (2000) von der ersten Planung bis zur Durchführung und Auswertung von ESVP-Missionen und -Operationen gewährleistet werden sollen. 2. Der Rat macht deutlich, wie wichtig eine wirksame Überwachung im Hinblick darauf ist, ein systematisches Follow-up der getroffenen Zusagen sicherzustellen. Ferner sollten die Verhaltensnormen für ESVP-Operationen, die unter anderem sexuelle Ausbeutung und Prostitution untersagen, bei allen ESVP-Missionen und -Operationen uneingeschränkt zur Anwendung kommen. Mitgliedstaaten sowie an ESVP-Missionen beteiligte Drittstaaten, die noch keine nationalen Maßnahmen wie beispielsweise Aktionspläne für die Umsetzung der Resolution des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen 1325 (2000) verabschiedet haben, sollten aufgefordert werden, dies zu tun. 3. Der Rat hebt hervor, dass das Gleichgewicht zwischen Männern und Frauen bei ESVPOperationen auch auf der höheren Führungsebene zu verbessert werden muss. Der Rat fordert die Mitgliedstaaten daher auf, dafür zu sorgen, dass mehr weibliche Kandidaten für kommende GASP-/ESVP-Aufgaben einschließlich für das Amt eines EU-Sonderbeauftragten oder Missionsleiters benannt werden. Die Mitgliedstaaten sind ferner aufgefordert, aktive Einstellungsstrategien zu verfolgen und spezielle Hindernisse, die der Beteiligung von Frauen entgegenstehen, ausfindig zu machen und auszuräumen. Missionsberichte sollten sachdienliche Statistiken zu dieser Thematik enthalten. 14779/06 (Presse 302) 10 DE 13.XI.2006 4. Der Rat betont, dass Gleichstellung und Menschenrechte in vollem Umfang in die Planung und Durchführung aller ESVP-Missionen und -Operationen einschließlich Erkundungsmissionen eingebunden werden sollten. Allgemein trägt der bewusste und sorgfältige Umgang mit Gleichstellungsfragen bei gängigen Einsätzen zur operativen Wirksamkeit und dem Gespür für die Situation vor Ort bei. Bei bestimmten Aufgaben, wie bei der Arbeit an Kontrollpunkten oder bei Maßnahmen zur Kontaktaufnahme, ist es besonders wichtig, dass dem Missionspersonal sowohl Männer als auch Frauen angehören. Für alle ESVP-Missionen und -Operationen sollte ein Gleichstellungsberater oder ein Anlaufpunkt für Gleichstellungsfragen benannt werden. In diesem Zusammenhang begrüßt der Rat die Arbeit des Gleichstellungsberaters, der für die EU-Militäroperation EUFOR RD Congo eingesetzt worden ist. Der Rat stellt fest, dass auf allen Befehlsebenen dafür gesorgt werden muss, ein stärkeres Bewusstsein für Gleichstellungsfragen zu fördern. 5. Der Rat unterstreicht die Bedeutung von Ausbildungsmaßnahmen – insbesondere zu Fragen der Gleichstellung, der Menschenrechte sowie geschlechtsspezifischer Gewalt –, die auf die Bedürfnisse des an den ESVP-Operationen beteiligten militärischen und zivilen Personals zugeschnitten sind, und er fordert die Mitgliedstaaten auf, sich verstärkt um eine solche Ausbildung zu bemühen. In diese Ausbildung sollten auch die höchsten Befehlsträger einbezogen werden. Besonderer Nachdruck sollte auf eine missionsspezifische Ausbildung gelegt werden. Der Rat plädiert für die Entwicklung von Kampagnen zur Aufklärung der Allgemeinheit und von öffentlichem Informationsmaterial über die Mitwirkung von Männern und Frauen im Sicherheitssektor einschließlich des Militärs und der Polizei, um Vorurteile hinsichtlich der Teilhabe von Frauen und der von ihnen wahrgenommenen Aufgaben und Tätigkeiten abzubauen. 6. Der Aspekt "Gleichstellung der Geschlechter" muss in vollem Umfang in die Friedenskonsolidierung einbezogen werden. Alle Bemühungen um Wiederaufbau sollten sich das Wissen und die Erfahrung von Frauengruppen und -netzwerken innerhalb der betreffenden Gemeinschaft zu Nutze machen. Der Rat befürwortet die Entwicklung von gezielten Maßnahmen der EU zur Förderung der Gleichstellung und der Rolle von Frauen in der Übergangsphase von Konflikt zum Frieden. In diesem Zusammenhang betont der Rat, wie wichtig es ist, die Teilhabe von Frauen an der politischen Bildung und an politischen Prozessen – wozu auch das aktive und passive Wahlrecht gehören – aktiv zu fördern. 7. Der Rat unterstreicht, dass die Geschlechterperspektive bei politischen Maßnahmen zum Schutz und zur Wiedereingliederung von Binnenflüchtlingen / Flüchtlingen berücksichtigt werden sollte. 8. Der Rat betont, dass die Geschlechterperspektive in die Maßnahmen und Tätigkeiten der EU zur Reform des Sicherheitssektors (SSR) und zur Entwaffnung, Demobilisierung und Reintegration (DDR) eingebunden werden sollte. Bei Programmen zur Entwaffnung, Demobilisierung und Reintegration sollte sichergestellt werden, dass frühzeitig weibliche Kombattanten ausfindig gemacht und registriert werden, so dass beide Geschlechter gleichermaßen an diesen Programmen teilnehmen können. Es muss dafür gesorgt werden, dass Frauen gleichberechtigten Zugang zu einem Unterstützungspaket erhalten, für das sie im Rahmen eines Programms zur Entwaffnung, Demobilisierung und Reintegration in Frage kommen, und dass sie in die jeweiligen Maßnahmen zur wirtschaftlichen Wiedereingliederung einbezogen werden. 14779/06 (Presse 302) 11 DE 13.XI.2006 9. Der Rat unterstreicht, wie wichtig es ist, im Zusammenhang mit Maßnahmen im Bereich Rechtsstaatlichkeit auf die Geschlechterperspektive einzugehen. Die Gleichstellung von Männern und Frauen könnte auch in der Übergangsphase von Konflikt zum Frieden gefördert werden, und zwar durch Reformen im Justizbereich, unter anderem durch die Überarbeitung diskriminierender Gesetze – etwa solchen, die Erbschaft, Familienbeziehungen, Besitz und Beschäftigung regeln – und durch eine Förderung der Frauen, mit der sie dazu befähigt werden, Zugang zu Institutionen der Rechtsstaatlichkeit, der Wirtschaft und der sozialen Gerechtigkeit zu haben. 10. Der Rat betont, wie wichtig es ist, Maßnahmen gegen sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt in die Mechanismen einer Übergangsjustiz zu integrieren. Alle Pläne zur Friedenskonsolidierung und zum Wiederaufbau sollten umfassende Mechanismen zum Schutz von Opfern und zu deren Unterstützung enthalten. Der Rat bemerkt, dass in den Mandaten der ESVP-Missionen und -Operationen auch auf Möglichkeiten eingegangen werden könnte, die Arbeit des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH ) oder anderer Sondergerichte sowie von Rechenschaftsmechanismen (beispielsweise Wahrheitskommissionen) einschließlich in Fällen, in denen systematische sexuelle Ausbeutung und sexualisierte Gewalt im Hintergrund stehen, zu unterstützen, soweit darum gebeten wird. In diesem Zusammenhang erinnert der Rat daran, dass die EU und der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) am 10. April 2006 ein Abkommen über Zusammenarbeit und Unterstützung geschlossen haben. Der Rat hebt ferner die Verantwortung aller Staaten hervor, der Straffreiheit ein Ende zu setzen und die für sexuelle und sexualisierte Gewalt verantwortlichen Täter strafrechtlich zu verfolgen." AUSSENBEZIEHUNGEN Usbekistan – Restriktive Maßnahmen – Schlussfolgerungen des Rates Der Rat hat einen Gemeinsamen Standpunkt zur Verlängerung bestimmter restriktiver Maßnahmen gegen Usbekistan angenommen, nachdem die usbekischen Sicherheitskräfte während der Ereignisse vom Mai 2005 in Andischan in exzessiver, unverhältnismäßiger und willkürlicher Art und Weise Gewalt ausgeübt haben und die usbekischen Regierungsstellen eine unabhängige internationale Untersuchung der Ereignisse abgelehnt haben (14402/1/06). Mit dem Gemeinsamen Standpunkt werden die in dem Gemeinsamen Standpunkt 2005/792/GASP (ABl. L 299 vom 16.11.2005, S.72) angenommenen Maßnahmen wie folgt verlängert: – das Embargo auf die Ausfuhr von Waffen, Rüstungsgütern und sonstigen Ausrüstungen, die zu interner Repression verwendet werden können, nach Usbekistan wird für einen Zeitraum von 12 Monaten verlängert; – die Beschränkungen für die EU-Einreise der Personen, die als direkt verantwortlich für den willkürlichen und unverhältnismäßigen Gebrauch von Gewalt in Andischan und für die Verhinderung einer unabhängigen Untersuchung gelten, werden für 6 Monate verlängert. 14779/06 (Presse 302) 12 DE 13.XI.2006 Der Rat hat die folgenden Schlussfolgerungen angenommen: "Der Rat hat die Entwicklungen in Usbekistan aufmerksam verfolgt und ist nach wie vor äußerst besorgt über die Menschenrechtslage in diesem Land. Der Rat fordert Usbekistan nachdrücklich auf, seinen internationalen Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte und der Grundfreiheiten in vollem Umfang nachzukommen. Unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 3. Oktober 2005 und vom 15. Mai 2006 erinnert die EU noch einmal an ihre Bereitschaft, mit Usbekistan einen umfassenden Dialog über die Menschenrechte zu führen. Daher begrüßt sie den Vorschlag Usbekistans, noch in diesem Jahr in Taschkent ein Treffen von Experten der EU und Usbekistans auszurichten, auf dem die Ereignisse von Andischan erörtert werden sollen. Die EU nimmt ferner Kenntnis von dem usbekischen Vorschlag zur Aufnahme eines regelmäßigen Menschenrechtsdialogs zwischen der EU und Usbekistan in dem für JI-Fragen zuständigen PKA-Unterausschuss. Der Rat ist der Auffassung, dass diese von der usbekischen Regierung erklärte erneute Bereitschaft Möglichkeiten für einen strukturierteren und regelmäßigen Dialog bietet. Der Rat hat daher die Wiederaufnahme der in Artikel 4 des Gemeinsamen Standpunkts 2005/792/GASP genannten technischen Sitzungen im Rahmen des PKA beschlossen, um Usbekistan im Rahmen dieses Dialogs dazu zu bewegen, die Grundsätze der Achtung der Menschenrechte, der Rechtstaatlichkeit und der Grundfreiheiten zu beachten. Allerdings hat der Rat, da sich die Menschenrechtslage in Usbekistan nicht verbessert hat, eine Verlängerung des Waffenembargos um weitere zwölf Monate beschlossen. Zudem hat der Rat die in Zusammenhang mit den Ereignissen von Andischan verhängten Einreisebeschränkungen um weitere sechs Monate verlängert. Diese Maßnahmen werden nach drei Monaten auf der Grundlage von Schlussfolgerungen des Rates unter Berücksichtigung der Maßnahmen der usbekischen Regierung im Bereich der Menschenrechte überprüft. Wir erwarten von der usbekischen Regierung, dass sie in diesem Bereich Fortschritte erzielt." Europäische Nachbarschaftspolitik Aserbaidschan und Georgien – Gemeinsame Aktionspläne mit Armenien, Der Rat hat Entwürfe für Aktionspläne im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik gebilligt, die den Assoziationsräten EU-Armenien, EU-Aserbaidschan und EU-Georgien am 14. November zur Annahme vorgelegt werden sollen. Europa-Mittelmeer-Ministerkonferenz zum Thema Umwelt Der Rat hat EU-Leitlinien für den Entwurf einer "Kairoer Erklärung" im Hinblick auf die 3. Europa-Mittelmeer-Ministerkonferenz zum Thema Umwelt, die am 20. November in Kairo stattfindet, gebilligt. 14779/06 (Presse 302) 13 DE 13.XI.2006 Die Texte werden den Mittelmeer-Partnerländern zugeleitet und nach Verhandlungen mit diesen in ihre Endfassung gebracht. Norduganda – Schlussfolgerungen des Rates Der Rat hat die folgenden Schlussfolgerungen angenommen: "1. Der Rat bekräftigt noch einmal seine Unterstützung für die Friedensgespräche zwischen der Regierung Ugandas und der Lord's Resistance Army, die derzeit in Juba unter der Schirmherrschaft der Regierung von Südsudan stattfinden. 2. Der Rat beglückwünscht den Vermittler, den Vizepräsidenten Südsudans, Herrn Dr. Riek Machar, und alle anderen Beteiligten, die die Verhandlungen unterstützen, zu dem bisher Erreichten und insbesondere zur Unterzeichnung des Abkommens über die Einstellung der Feindseligkeiten am 26. August sowie zur anschließenden Unterzeichnung des Addendums zu dem Abkommen am 1. November und begrüßt alle Anstrengungen, die seitdem unternommen werden, um die Verhandlungen in Gang zu halten. 3. Der Rat stellt fest, dass diese Friedensverhandlungen eine historische Chance bieten, den langwierigen Konflikt zu beenden, der seit über zwanzig Jahren einen schrecklichen Blutzoll von der Bevölkerung fordert, die Sicherheit in der Region untergräbt und zwei Millionen Menschen aus ihrer Heimat vertrieben hat, von denen eineinhalb Millionen immer noch in Lagern für Binnenvertriebene leben. 4. Der Rat appelliert an die Regierung von Uganda, noch mehr für den Schutz ihrer Bürger in Norduganda zu tun, insbesondere für die vielen von dem bewaffneten Konflikt betroffenen Kinder, und dafür zu sorgen, dass alle Binnenvertriebenen, die dies wünschen, in geregelter Weise in ihre Heimatregionen rückgeführt werden können, und so die humanitäre Krise zu mildern und die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Region zu fördern. 5. Der Rat begrüßt daher den kooperativen Ansatz der Regierung von Uganda gegenüber der internationalen Gemeinschaft, einschließlich der Kerngruppe für Norduganda und des gemeinsamen Beobachterausschusses. Eine verstärkte Umsetzung des humanitären Aktionsplans wird zur Verbesserung der Lebensbedingungen der Menschen beitragen und der Entwicklung in Norduganda Auftrieb geben. 6. Der Rat appelliert an die Konfliktparteien, auf dem Weg der Friedensverhandlungen ohne Einschränkungen und in konstruktivem Geiste fortzuschreiten und den von ihnen mit dem Abkommen über die Einstellung der Feindseligkeiten und dem Addendum zu diesem Abkommen eingegangenen Verpflichtungen in vollem Umfang nachzukommen. Der Rat fordert die Parteien nachdrücklich auf, ihre gemeinsamen Bemühungen um ein tragfähiges Friedensabkommen fortzusetzen, ein Abkommen, das sowohl Frieden als auch Gerechtigkeit bringt, dem Recht und dem Wunsch der Bevölkerung vor Ort, in Frieden zu leben, Rechnung trägt und mit dem nationalen wie dem internationalen Recht, einschließlich des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs, vereinbar ist. 14779/06 (Presse 302) 14 DE 13.XI.2006 7. Der Rat fordert außerdem alle Beteiligten in der Region auf, die Friedensverhandlungen zu unterstützen und auf Frieden und Stabilität in der Region der Großen See insgesamt hinzuwirken, indem sie unter anderem die Souveränität und die territoriale Integrität aller Länder der Region in vollem Umfang respektieren. Insbesondere stellt der Rat fest, dass ein erfolgreicher politischer Wandel in der Demokratischen Republik Kongo (DRK) weit reichende Folgen für die Stabilität der gesamten Region haben wird, und er fordert daher die Regierung von Uganda auf, diesen Prozess weiterhin zu unterstützen und mit der neu gewählten Regierung der DRK zusammenzuarbeiten, sobald diese im Amt ist. 8. Der Rat ist bereit, gegebenenfalls technische, logistische und finanzielle Unterstützung für den Friedensprozess zu leisten und die Bemühungen der Parteien um Aussöhnung sowie um soziale und wirtschaftliche Entwicklung in Norduganda zu unterstützen." ENTWICKLUNGSZUSAMMENARBEIT Togo – Wiederherstellung der Demokratie Der Rat hat einen Beschluss angenommen, mit dem die Geltungsdauer des Beschlusses 2004/793/EG über den Abschluss des Konsultationsverfahrens mit Togo, der 2004 im Anschluss an Verletzungen wesentlicher Menschenrechtsgrundsätze, der demokratischen Prinzipien und der Rechtsstaatlichkeit angenommen worden war, um 12 Monate bis zum 15. November 2007 verlängert wird. In Anbetracht der Fortschritte Togos bei der Erfüllung der 22 Verpflichtungen, die es im Rahmen der Konsultationen im Jahr 2004 eingegangenen ist, wird der togolesischen Regierung ein Schreiben zugestellt, in dem die zu ergreifenden Maßnahmen in ihrer geänderten Form beschrieben werden (13883/06). In dem Beschluss 2004/793/EG (ABl. L 349 vom 25.11.2004, S. 17) ist vorgesehen, unter welchen Bedingungen die finanziellen Beiträge zugunsten von Togo im Rahmen des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens, verbunden mit einer ersten 24monatigen Überwachungsfrist, fortgesetzt werden können. Seit Juni 2005 verfolgt die Regierung eine Politik der Öffnung, so dass nun eine erhebliche und kontinuierliche Verbesserung der Lage zu verzeichnen ist, wie auch das kürzlich unterzeichnete allgemeine politische Abkommen zeigt, zu dessen Abschluss die EU die Regierung Togos und alle togolesischen Beteiligten beglückwünscht. Da die Rahmenbedingungen für die Wahlen und das Datum für die Wahlen festgelegt sind, ist es ab sofort möglich, mit der Notifizierung und Umsetzung des 9. Europäischen Entwicklungsfonds zu beginnen. Zu den noch offenen Fragen wird ein eingehender Dialog fortgesetzt werden, so auch zu den Vorbereitungen für freie und transparente Parlamentswahlen, die für Juni 2007 vorgesehen sind. 14779/06 (Presse 302) 15 DE 13.XI.2006 Abkommen mit Südafrika über Handel, Entwicklung und Zusammenarbeit Der Rat hat politisches Einvernehmen über die folgenden Entwürfe von Beschlüssen erzielt: – Beschluss zur Ermächtigung zur Eröffnung von Verhandlungen mit Südafrika zur Überarbeitung des Abkommens über Handel, Entwicklung und Zusammenarbeit zwischen der EU und Südafrika, – Beschluss zur Festlegung von Leitlinien für die Kommission in Bezug auf die Überarbeitung des Abkommens über Handel, Entwicklung und Zusammenarbeit. Die beiden Beschlüsse werden auf einer späteren Ratstagung förmlich angenommen. HANDELSPOLITIK Handel mit Stahlerzeugnissen – Abkommen mit Russland, der Ukraine und Kasachstan Der Rat hat die Kommission ermächtigt, Verhandlungen aufzunehmen, um die Abkommen über den Handel mit bestimmten Stahlerzeugnissen mit Russland, der Ukraine und Kasachstan zu erneuern. Ein wettbewerbsfähiges Europa in einer globalen Welt – Schlussfolgerungen des Rates Der Rat hat die folgenden Schlussfolgerungen angenommen: "Der Rat begrüßt die Mitteilung der Kommission "Ein wettbewerbsfähiges Europa in einer globalen Welt", in der die externen Aspekte der Wettbewerbsfähigkeit Europas untersucht und die außengerichteten politischen Maßnahmen mit der in der Lissabonner Strategie für Wachstum und Beschäftigung aufgezeigten umfassenderen Agenda der EU für Wettbewerbsfähigkeit verknüpft werden; teilt die Analyse der Kommission hinsichtlich des sich verändernden Umfelds der Handels- und Wettbewerbsfähigkeitspolitik der EU und der Herausforderungen der Globalisierung. Der kontinuierliche Wandel der Weltwirtschaftsordnung eröffnet bedeutende Wachstums- und Entwicklungschancen, macht jedoch auch rasche und einschneidende Anpassungen erforderlich. Die EU kann ihre Wettbewerbsposition nur aufrecht erhalten, wenn sie sich unablässig um Verbesserung ihres politischen und ordnungspolitischen Rahmens bemüht; 14779/06 (Presse 302) 16 DE 13.XI.2006 erkennt an, dass eine wirksame Politik zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit sowohl interne wie auch externe Maßnahmen umfassen muss. Die Handelspolitik kann einen bedeutsamen Beitrag zu Wachstum und Beschäftigung leisten und ist daher als wesentlicher Bestandteil der europäischen Politik zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit anzusehen. Interne und außengerichtete Maßnahmen sollten kohärent und sich gegenseitig flankierend Hand in Hand gehen; teilt die Ansicht der Kommission hinsichtlich der grundlegenden Parameter für die Entwicklung der externen Aspekte der Wettbewerbsfähigkeit der EU und erkennt ebenfalls an, dass eine schlüssige Gesamtstrategie benötigt wird, um den internen und globalen Herausforderungen zu begegnen; vertritt daher folgende Auffassung: 1. Die Handelspolitik muss sich auf die Prämisse stützen, dass der wirtschaftliche Wohlstand Europas untrennbar mit dem anderer Regionen der Welt verbunden ist. Die Antwort auf den zunehmenden weltweiten Wettbewerb besteht demzufolge nicht darin, die EU gegen lauteren Wettbewerb abzuschotten, sondern darin, eine zunehmend aktive Politik der Verflechtung innerhalb und außerhalb der EU zu verfolgen. 2. Die Wettbewerbsposition der europäischen Wirtschaft lässt sich entscheidend dadurch verbessern, dass Hemmnisse für Handel, Investitionen und Geschäftstätigkeit in Drittländern beseitigt werden. Unsere Bemühungen im Bereich der Handelshemmnisse müssen sich auf eine immer breitere Grundlage stützen, so dass das gesamte Tätigkeitsumfeld europäischer Unternehmen auf Drittlandsmärkten erfasst wird und verstärktes Augenmerk auf nichttransparente diskriminierende ordnungspolitische Hindernisse und Wettbewerbsbeschränkungen gelegt wird. Dies ist besonders für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wichtig. 3. Ebenso wichtig ist es, den europäischen Unternehmen einen tatsächlichen, sicheren und gleichberechtigten Zugang zu Rohstoffen, einschließlich Energie, und sonstigen Produktionsfaktoren zu sichern. Dies zeigt deutlich wie wichtig es ist, sich in der EU und in Drittländern für offene Handelssysteme einzusetzen und gegen alle Ausfuhrbeschränkungen außerhalb der EU anzugehen, die die Wettbewerbsfähigkeit der EU beeinträchtigen könnten. 4. Die Vollendung des Binnenmarktes und eine wirksame Innovationspolitik auf EU-Ebene sind Eckpfeiler der europäischen Wettbewerbsfähigkeit und eine kritische Grundvoraussetzung für den Erfolg der EU. Ein gut funktionierender, auf klaren und kohärenten Regeln beruhender Binnenmarkt ist die Vorbedingung für den Aufbau erfolgreicher globaler Unternehmen. Er veranschaulicht auch nachdrücklich, wie Handels- und Investitionshemmnisse zur Steigerung von Produktivität und Wachstum beseitigt werden können. Bei der anstehenden Überprüfung der Binnenmarktpolitik müssen auch die externen Aspekte der Wettbewerbsfähigkeit mitberücksichtigt werden; sie sollten ein fester Bestandteil des Jahresberichts über die Umsetzung der Lissabonner Strategie sein. 14779/06 (Presse 302) 17 DE 13.XI.2006 5. Es muss sichergestellt werden, dass externe Erwägungen, einschließlich der Position der EU in der Welt und der Politik anderer Länder, bei der Festlegung zentraler interner politischer Maßnahmen berücksichtigt werden. Allgemein muss darauf hingearbeitet werden, dass in der EU Vorschriften vermieden werden, die europäische Unternehmen unverhältnismäßig stark belasten. Die EU muss eine führende Rolle bei der Weitergabe bewährter Verfahren und der Erarbeitung qualitativ hochwertiger globaler Regeln und Normen übernehmen. Um dies effektiv bewerkstelligen zu können, muss sie aktiv nach Mitteln und Wegen suchen, um ihre eigenen Vorschriften und jene der wichtigsten Handelspartner besser in Einklang zu bringen. Fortschritte im Bereich der Regulierungszusammenarbeit können für alle Parteien von beträchtlichem Nutzen sein und das Risiko unnötiger Befolgungskosten für Unternehmen mindern. 6. Unter den derzeitigen Bedingungen, wo Innovation ein Schlüsselfaktor für den Erfolg neu gegründeter Unternehmen ist, berauben Verletzungen der Rechte des geistigen Eigentums und betrügerische Nachahmungen die Innovatoren ihres Lohns für Innovationen und Risikonahme. Der wirksame Schutz des geistigen Eigentums ist daher eine wichtige Priorität auf den globalen Wettbewerbsmärkten. 7. Die EU wird gewährleisten, dass die WTO im internationalen Handelssystem weiterhin ihre zentrale Bedeutung behält und der Angelpunkt eines starken und auf Regeln beruhenden multilateralen Handelssystems bleibt. Unsere oberste Priorität besteht weiterhin darin, dass die ehrgeizigen Ziele der Entwicklungsagenda von Doha (DDA) verwirklicht werden; die EU wird intensiv darauf hinarbeiten, dass die Verhandlungen so bald wie möglich wieder aufgenommen werden. 8. Aufbauend auf der WTO-Plattform und gleichzeitig auf unseren Bemühungen um Wiederaufnahme der DDA-Verhandlungen werden ergänzende Mechanismen benötigt, damit wir weitere Verbesserungen des Marktzugangs und der Rahmenbedingungen für Unternehmen erzielen können, insbesondere mit unseren künftigen wichtigsten Handelspartnern. Kernthemen sind in diesem Zusammenhang die Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums, öffentliches Beschaffungswesen, Regulierungszusammenarbeit, Wettbewerb (einschließlich staatlicher Beihilfen) und Investitionen. 9. Die EU sollte im Rahmen ihrer politischen Initiativen auf eine neue Generation von WTOkompatiblen Freihandelsabkommen abzielen, die über die derzeitigen Abkommen hinausgehen, und sie sollte auf künftige multilaterale Verhandlungen hinarbeiten. Unter Berücksichtigung ihres positiven Beitrags zur Wettbewerbsfähigkeit der EU und ihres Einflusses auf die internen EU-Politiken sollte mit den Abkommen die größtmögliche Handelsliberalisierung angestrebt werden. Die Abkommen, die sich in einen kohärenten Rahmen der Beziehungen der EU zu jedem Partner einfügen sollten, sollten eine weit reichende Liberalisierung bei Dienstleistungen und Investitionen umfassen und besonderen Nachdruck auf den Abbau nichttarifärer Hemmnisse und auf ordnungspolitische Fragen legen. Bei der Festlegung geografischer Prioritäten für diese Abkommen sollten – ungeachtet anderweitiger, politischer Erwägungen – wirtschaftliche Erwägungen eine vorrangige Rolle spielen. 14779/06 (Presse 302) 18 DE 13.XI.2006 10. Ausgehend von diesen Kriterien unterstützt der Rat die baldige Aufnahme von Verhandlungen mit den ASEAN-Ländern, Indien und Südkorea. Aus wirtschaftlichen Gründen, jedoch auch aufgrund ihrer Rolle in der EU-Nachbarschaft, wären Verhandlungen mit Russland und der Ukraine gerechtfertigt, sobald deren WTO-Beitrittsverfahren abgeschlossen sind. Besonderes Augenmerk sollte dem Abschluss der derzeit von der EU geführten Verhandlungen, der Erfüllung der von EU-Seite eingegangenen Verpflichtungen und dem Ausbau der transatlantischen Handelsbeziehungen geschenkt werden. 11. Im Kontext der Globalisierung und der zunehmenden Verflechtung ist politischen Maßnahmen, die den europäischen Bürgern und Unternehmen bei der Anpassung an diese Veränderungen helfen, besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Außerdem muss dafür gesorgt werden, dass die positive Wirkung der Handelsöffnung allen Bürgern nutzt und nicht nur einzelnen Interessengruppen zugute kommt. Es ist von wesentlicher Bedeutung, dass möglichst viele in den Genuss der Vorteile wettbewerbsorientierter Märkte kommen, damit die politische Debatte zugunsten des Wandels gewonnen wird. 12. Alle künftigen Initiativen werden den Bedürfnissen der Entwicklungsländer und den möglichen Auswirkungen neuer politischer Maßnahmen auf diese Länder Rechnung tragen müssen; dies gilt insbesondere für den Zugang der armen Länder zu den EU-Märkten, die nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung dieser Länder und das Ziel der Armutsminderung. Wir müssen mit unseren Handelspartnern zusammenarbeiten, um Sozial- und Umweltstandards zu verbessern; fordert die Kommission auf, dem Rat sofern angebracht und ohne unangemessene Verzögerung Vorschläge zu den verschiedenen neuen Initiativen zur weiteren Erörterung zu unterbreiten. Dies betrifft unter anderem die Strategie zu China (veröffentlicht am 24.10.2006), eine neue Generation von sorgfältig ausgewählten und prioritätsgerechten Freihandelsabkommen, Vorschläge zur Durchsetzung der Rechte an geistigem Eigentum und zum öffentlichen Beschaffungswesen, eine neue Marktzugangsstrategie sowie ein Grünbuch über handelspolitische Schutzinstrumente; unterstreicht die Notwendigkeit der Transparenz während des gesamten Prozesses, insbesondere bei allen Initiativen und Vorschlägen für Verhandlungsrichtlinien, die ausführlich mit den Mitgliedstaaten zu erörtern sind. Für jedes Freihandelsabkommen ist ein gesonderter Vorschlag für Verhandlungsrichtlinien erforderlich; hebt die Bedeutung einer umgehenden und umfassenden Durchführung der neubelebten Lissabonner Strategie für die interne und externe Wettbewerbsfähigkeit hervor; fordert die künftigen Vorsitze auf, über die einzelnen Politikbereiche hinweg und über die in der Kommissionsmitteilung vorgegebene Agenda hinaus tätig zu werden, um sich umfassend mit der Globalisierung und ihren Auswirkungen zu befassen; kommt angesichts der Bedeutung der Fragen betreffend die externen Aspekte der Wettbewerbsfähigkeit Europas überein, auf einer seiner nächsten Tagungen diesen Punkt erneut aufzugreifen." 14779/06 (Presse 302) 19 DE 13.XI.2006 ALLGEMEINE ANGELEGENHEITEN Beratungen in den anderen Ratsformationen Der Rat hat einen Bericht des Vorsitzes über den Stand der Beratungen in den anderen Ratsformationen (14775/06) zur Kenntnis genommen. JUSTIZ UND INNERES Westliche Balkanländer – Abkommen über Visa-Erleichterungen und über Rückübernahme Der Rat hat Beschlüsse angenommen, mit denen die Kommission ermächtigt wird, Verhandlungen über den Abschluss folgender Abkommen aufzunehmen: – Abkommen über die Erleichterung der Ausstellung von Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt mit der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Albanien, Montenegro, Serbien sowie Bosnien und Herzegowina; – Rückübernahmeabkommen mit der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien sowie Bosnien und Herzegowina (siehe auch Schlussfolgerungen des Rates zu den westlichen Balkanländern in der Pressemitteilung "Außenbeziehungen"; 14781/06). Abkommen mit Norwegen – Europäische Drogen-Beobachtungsstelle Der Rat hat einen Beschluss über den Abschluss eines Abkommens mit Norwegen zur Änderung des Finanzbeitrags Norwegens zur Arbeit der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) angenommen (7815/06). WIRTSCHAFT UND FINANZEN Ausschuss für die Währungs-, Finanz- und Zahlungsbilanzstatistiken Der Rat hat einen Beschluss zur Einsetzung eines Ausschusses für die Währungs-, Finanz- und Zahlungsbilanzstatistiken (kodifizierte Fassung) angenommen (12869/1/06). Mit diesem Beschluss wird der Beschluss 91/115/EWG kodifiziert und aufgehoben; die verschiedenen Rechtsakte, die Gegenstand der Kodifizierung sind, werden damit ersetzt und in einem Rechtsakt zusammengefasst, wobei nur solche Änderungen vorgenommen werden, die aufgrund der Kodifizierung selbst erforderlich sind. 14779/06 (Presse 302) 20 DE 13.XI.2006 Notifizierungsverfahren bei der Kreditversicherung Der Rat hat eine Entscheidung über die Verfahren für Konsultationen und Notifizierungen auf dem Gebiet der Kreditversicherung, der Bürgschaften und der Finanzkredite (kodifizierte Fassung) angenommen (12871/1/06). Mit der Entscheidung wird die Entscheidung 73/391/EWG des Rates kodifiziert und aufgehoben; die verschiedenen Rechtsakte, die Gegenstand der Kodifizierung sind, werden damit ersetzt und in einem Rechtsakt zusammengefasst, wobei nur solche Änderungen vorgenommen werden, die aufgrund der Kodifizierung selbst erforderlich sind. LANDWIRTSCHAFT Einfuhr von Zucker aus Kroatien * Der Rat hat den Abschluss eines Protokolls zur Änderung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens mit Kroatien im Hinblick auf Zollkontingente für Zucker und Zuckererzeugnisse gebilligt. Mit dem Protokoll wird anstelle des derzeitigen zollfreien Zugangs in unbegrenzter Höhe ein jähr- liches zollfreies Zollkontingent von 180.000 t für die Einfuhr von Zucker aus Kroatien gewährt und als Gegenkonzession ein präferenzieller Zugang zum kroatischen Markt für 80.000 t eingeräumt (14230/06, 14650/06). 14779/06 (Presse 302) 21 DE