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DE
RAT DER
EUROPÄISCHEN UNION
C/06/353
16291/06 (Presse 353)
MITTEILUNG AN DIE PRESSE
2771. Tagung des Rates
Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen
Außenbeziehungen
Brüssel, den 11.-12. Dezember 2006
Präsident
*
Erkki TUOMIOJA
Minister für Außenbeziehungen
Finnlands
Einige Punkte zum Thema Außenbeziehungen wurden auf der 2770. Tagung des Rates (Allgemeine
Angelegenheiten) ohne Aussprache angenommen (16289/06).
PRESSE
Rue de la Loi 175
B – 1048 BRÜSSEL
Tel. +32 (0)2 281 8239 / 6319
Fax: +32 (0)2 281 8026
[email protected] http://www.consilium.europa.eu/Newsroom
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11.-12.XII.2006
Wichtigste Ergebnisse der Ratstagung
Der Rat nahm Schlussfolgerungen an, in denen er zum Ausdruck bringt, dass er es als eine dringende Aufgabe ansieht, die umfassende strategische Partnerschaft zwischen der EU und China voll
zu entwickeln, und in denen er darauf hinweist, dass diese Partnerschaft ausgewogen sein, auf
Gegenseitigkeit beruhen und beiden Seiten zum Vorteil gereichen muss, damit sie ihr ganzes Potenzial entfalten kann.
Der Rat bekräftigte erneut, dass die EU es als ihre Aufgabe ansieht, die Bevölkerung und die Regierung Afghanistans langfristig zu unterstützen. Er hob die Bedeutung eines verstärkten Engagements der EU im Bereich der Rechtsstaatlichkeit hervor; was diesen Bereich anbelangt, so prüft die
EU derzeit die Möglichkeiten und Voraussetzungen für eine potenzielle zivile ESVP-Mission im
Bereich der Polizeiarbeit.
Der Rat erzielte ein Einvernehmen über einen Beschluss zur Änderung von ATHENA, dem Mechanismus zur Verwaltung der gemeinsamen Kosten der Operationen der Europäischen Union mit
militärischen Bezügen.
°
°
°
Im Rahmen der Tagung über Allgemeine Angelegenheiten nahm der Rat eine Reihe von Punkten
im Bereich der Außenbeziehungen und der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik an;
dies umfasste unter anderem Folgendes:
–
Der Rat überprüfte die militärische Operation der EU in Bosnien und Herzegowina
(ALTHEA). Er billigte die Empfehlungen des Hohen Vertreters und betonte, dass die EUMilitärpräsenz weiterhin als stabilisierendes Element und zur Reaktion auf mögliche
Sicherheitsherausforderungen erforderlich ist. Er wies darauf hin, dass die Sicherheitslage
in Bosnien und Herzegowina sich inzwischen jedoch so weit gewandelt hat, dass der Rat
vorbehaltlich eines endgültigen Beschlusses, der bis Ende Februar 2007 zu fassen ist,
grundsätzlich eine Übergangsphase für die Operation ALTHEA beschließen kann.
–
Der Rat änderte und verlängerte das Mandat des EU-Planungsteams (EUPT Kosovo)
bezüglich einer möglichen Krisenbewältigungsoperation der Europäischen Union im
Bereich der Rechtsstaatlichkeit und in möglichen anderen Bereichen im Kosovo.
–
Der Rat begrüßte die bedeutenden Fortschritte bei der Wiederherstellung des Friedens und
der Stabilität in der indonesischen Provinz Aceh, die insbesondere durch die am
11. Dezember 2006 in Aceh abgehaltenen Kommunalwahlen erzielt wurden. Er nahm mit
Befriedigung zur Kenntnis, dass die EU-geführte Aceh-Beobachtungsmission (AMM),
deren Mandat am 15. Dezember 2006 endet, bei der Beobachtung und Unterstützung des
Friedensprozesses eine wichtige Rolle gespielt hat.
Der Rat billigte ein Konzeptpapier zur Beobachtung und Verstärkung der kohärenten Umsetzung
der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen durch eine MVWBeobachtungsstelle.
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INHALT1
TEILNEHMER
4
ERÖRTERTE PUNKTE
STRATEGISCHE PARTNERSCHAFT EU-CHINA – Schlussfolgerungen des Rates
6
WESTLICHE BALKANSTAATEN – Schlussfolgerungen des Rates
12
AFGHANISTAN - Schlussfolgerungen des Rates
14
NAHER OSTEN
16
IRAN
16
KONTROLLE VON WAFFENAUSFUHREN
16
ATHENA – ÜBERPRÜFUNG
17
ESVP-BERICHT DES VORSITZES
17
SONSTIGES
17
–
17
Belarus
SONSTIGE ANGENOMMENE PUNKTE
Siehe Pressemitteilung Dok. 16289/06.
1
Sofern Erklärungen, Schlussfolgerungen oder Entschließungen vom Rat förmlich angenommen wurden, ist
dies in der Überschrift des jeweiligen Punktes angegeben und der Text in Anführungszeichen gesetzt.
  Dokumente, bei denen die Dokumentennummer im Text angegeben ist, können auf der Website des Rates
http://www.consilium.europa.eu eingesehen werden.
  Rechtsakte, zu denen der Öffentlichkeit zugängliche Erklärungen für das Ratsprotokoll vorliegen, sind
durch * gekennzeichnet; diese Erklärungen können auf der genannten Website des Rates abgerufen werden
oder sind beim Pressedienst erhältlich.
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TEILNEHMER
Die Regierungen der Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission waren wie folgt vertreten:
Belgien:
Karel DE GUCHT
Didier DONFUT
Minister der Auswärtigen Angelegenheiten
Staatssekretär für Europäische Angelegenheiten, dem
Minister der Auswärtigen Angelegenheiten beigeordnet
Tschechische Republik:
Alexandr VONDRA
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Dänemark:
Per Stig MØLLER
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Deutschland:
Frank-Walter STEINMEIER
Bundesminister des Auswärtigen
Estland:
Urmas PAET
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Griechenland:
Dora BAKOYANNI
Ioannis VALINAKIS
Ministerin für auswärtige Angelegenheiten
Staatssekretär für auswärtige Angelegenheiten
Spanien:
Miguel Ángel MORATINOS
Minister für auswärtige Angelegenheiten und
Zusammenarbeit
Frankreich:
Philippe DOUSTE-BLAZY
Catherine COLONNA
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Beigeordnete Ministerin für europäische Angelegenheiten
Irland:
Dermot AHERN
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Italien:
Famiano CRUCIANELLI
Staatssekretär für auswärtige Angelegenheiten
Zypern:
Yiorgos LILLIKAS
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Lettland:
Artis PABRIKS
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Litauen:
Petras VAITIEKŪNAS
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Luxemburg:
Jean ASSELBORN
Nicolas SCHMIT
Vizepremierminister, Minister für auswärtige Angelegenheiten und Einwanderung
Delegierter Minister für auswärtige Angelegenheiten und
Einwanderung
Ungarn:
Kinga GÖNCZ
Ministerin für auswärtige Angelegenheiten
Malta:
Michael FRENDO
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Niederlande:
Ben BOT
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Österreich:
Ursula PLASSNIK
Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten
Polen:
Anna Elżbieta FOTYGA
Ministerin für auswärtige Angelegenheiten
Portugal:
Luís AMADO
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Ministro de Estado, Minister für auswärtige
Angelegenheiten
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Slowenien:
Dimitrij RUPEL
Janez LENARČIČ
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Staatssekretär im Regierungsdienst für europäische
Angelegenheiten
Slowakei:
Ján KUBIŠ
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Finnland:
Erkki TUOMIOJA
Paula LEHTOMÄKI
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Ministerin für Außenhandel und Entwicklung
Schweden:
Carl BILDT
Cecilia MALMSTRÖM
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Ministerin für europäische Angelegenheiten
Vereinigtes Königreich:
Margaret BECKETT
Geoff HOON
Ministerin für auswärtige Angelegenheiten und
Commonwealth-Fragen
Staatsminister für Europafragen
Kommission:
Olli REHN
Benita FERRERO-WALDNER
Mitglied
Mitglied
Generalsekretariat des Rates:
Javier SOLANA
Generalsekretär/Hoher Vertreter für GASP
Die Regierungen der beitretenden Staaten waren wie folgt vertreten:
Bulgarien:
Ivailo KALFIN
Rumänien:
Mihai-Răzvan UNGUREANU
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Stellvertretender Premierminister und Minister für
auswärtige Angelegenheiten
Minister für auswärtige Angelegenheiten
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ERÖRTERTE PUNKTE
STRATEGISCHE PARTNERSCHAFT EU-CHINA – Schlussfolgerungen des Rates
Der Rat nahm die folgenden Schlussfolgerungen an:
"1.
Der Rat sieht es als eine dringende Aufgabe an, die umfassende strategische Partnerschaft
zwischen der EU und China voll zu entwickeln. Damit sie ihr ganzes Potenzial entfalten
kann, muss diese Partnerschaft ausgewogen sein, auf Gegenseitigkeit beruhen und beiden
Seiten zum Vorteil gereichen. Im Mittelpunkt der Partnerschaft steht in zunehmendem
Maße die Bewältigung globaler Herausforderungen, und China spielt eine Schlüsselrolle in
den internationalen Bemühungen um eine wirksame Lösung dieser Fragen. Die EU und
China haben wichtige internationale Verpflichtungen und Verantwortungen und beide
müssen hart arbeiten, um ihnen im Interesse einer größeren internationalen Sicherheit und
Stabilität nachzukommen und um ein effektives, faires, gerechtes und regelgestütztes
mulilaterales internationales System, in dessen Mittelpunkt die Vereinten Nationen stehen,
zu stärken.
2.
Der Rat begrüßt die Mitteilung der Kommission "Die Beziehungen EU - China: Mit der
engeren Partnerschaft wächst die Verantwortung" und das Arbeitspapier der Kommission
"Wettbewerb und Partnerschaft" und billigt generell die darin enthaltenen Empfehlungen.
Sie stellen einen wichtigen Beitrag zu der fortlaufenden Entwicklung einer integrierten und
kohärenten EU-Politik gegenüber China dar und bestätigen, dass die EU das Auftreten
Chinas als eines erfolgreichen und verantwortlichen Mitglieds der internationalen Gemeinschaft aktiv unterstützen sollte. Diese Schlussfolgerungen sowie die Mitteilung und das
Arbeitspapier der Kommission bieten zusammen einen umfassenden Überblick über die
EU-Politik gegenüber China und formulieren diese neu. Der Rat begrüßt ebenfalls die
Mitteilung der Kommission zu Hongkong und Macau.
3.
Der Rat begrüßt die im September 2006 beschlossene Einleitung von Verhandlungen über
ein einziges, bereichsübergreifendes Partnerschafts- und Kooperationsabkommen als praktische Grundlage der umfassenden strategischen Partnerschaft. Dieses Abkommen muss
das gesamte Spektrum der bilateralen Beziehungen abdecken, wozu auch eine weitere
Stärkung der Zusammenarbeit in politischen Fragen sowie in Handels- und Investitionsfragen zählt; es sollte zukunftsorientiert sein und den Prioritäten Rechnung tragen, die
sowohl in diesen Schlussfolgerungen als auch in der Mitteilung aufgeführt sind. Der Rat
sieht einem zeitgerechten Abschluss der Verhandlungen über das neue umfassende
Abkommen erwartungsvoll entgegen.
4.
Der Rat bekräftigt, dass der derzeitige Dialog mit China, der auf vielen Ebenen stattfindet
und eine zunehmende Vielfalt bilateraler und internationaler Themen aufweist, von
großem Wert ist, und bestätigt die Empfehlung, dass die Mitgliedstaaten und die Kommission eine Bestandsaufnahme der bestehenden sektoralen Dialoge machen sollten. Die
Dialoge müssen zielgerichtet sein und zu konkreten Ergebnissen führen, wozu die Erarbeitung von Zielmarken und Mechanismen für das weitere Verfahren gehören.
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5.
Der Rat würdigt die konstruktive Rolle, die China in Organisationen der regionalen Sicherheit und des regionalen Dialogs spielt, sowie die zunehmende Beteiligung dieses Landes
an friedenssichernden Missionen der Vereinten Nationen. Der Rat würdigt ferner die positive Rolle Chinas im Nuklearstreit mit der Demokratischen Volksrepublik Korea, insbesondere Chinas hilfreiche Rolle bei der Wiederaufnahme der Sechsergespräche. Er begrüßt
die Einbindung Chinas in die diplomatischen Bemühungen der EU um eine Lösung des
Nuklearproblems in Iran.
6.
Der Rat bekräftigt, dass die EU ein maßgebliches Interesse an Stabilität, Sicherheit und
Wohlstand im ostasiatischen Raum hat. Er ruft auf zu regionalem Dialog sowie zu regionaler Zusammenarbeit und Integration in Ostasien als den Wegbereitern von Stabilität und
Wohlergehen; er ermutigt zu weiteren Schritten im Hinblick auf eine Beilegung der territorialen Streitigkeiten, die in der Region noch immer bestehen. Der Rat begrüßt ferner die
Maßnahmen, die getroffen worden sind, um die militärischen und sicherheitspolitischen
Spannungen in Ostasien zu vermindern, und ist der Meinung, dass weitere sicherheitsbezogene vertrauensbildende Maßnahmen eine größere Transparenz bei der Entwicklung
und Beschaffung von Ausrüstung, bei den Führungs- und Einsatzgrundsätzen sowie hinsichtlich der Planung und allgemeinen Teilnahme an/Beobachtung von Militärübungen
bewirken könnten. Der Rat begrüßt die Vertiefung des Dialogs und der Zusammenarbeit
mit China zur Stützung der Stabilität in Ostasien, u.a. durch multilaterale Einrichtungen
wie das ASEAN Regional Forum (ARF) und das Asien-Europa-Treffen (ASEM), einschließlich der Rolle Chinas als Gastgeber des siebten ASEM-Gipfels.
7.
Der Rat stellt fest, dass China ein wichtiger neuer Geber ist und seine Integration in die
internationale Gebergemeinschaft von Bedeutung ist; er unterstreicht die Notwendigkeit
koordinierten Handelns, um die Millenniums-Entwicklungsziele zu erreichen und die
Pariser Erklärung zur Wirksamkeit der Entwicklungshilfe und andere relevante multilaterale Vereinbarungen umzusetzen.
8.
Der Rat hat die Absicht, mit China so bald wie möglich in den auf dem Gipfeltreffen im
September 2006 vereinbarten strukturierten Afrika-Dialog einzutreten. Dies ist ein Raum,
der sowohl für die EU als auch für China von zentralem strategischem Interesse ist, wie
dies durch die Afrika-Strategie der EU und das China-Afrika-Kooperationsforum im
November 2006 in Peking belegt wurde. In unserem gemeinsamen Interesse und zur
Unterstützung von Afrikas eigenem Engagement auf dem Gebiet der Armutsbekämpfung
und der nachhaltigen Entwicklung – deren Fundament Frieden und Sicherheit, Menschenrechte, verantwortliche Staatsführung, Demokratie und solide Wirtschaftspolitik sind –
sieht die EU einer verstärkten Zusammenarbeit mit China erwartungsvoll entgegen, um vor
Ort neue positive Realitäten zu schaffen. Dies bedeutet, dass mit den afrikanischen Partnern auf der Grundlage nationaler Strategien zur Armutsbekämpfung und im Einklang mit
den Grundsätzen der Afrikanischen Union und der Neuen Partnerschaft für die Entwicklung Afrikas eng zusammengearbeitet wird.
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9.
Energiesicherheit, Klimawandel und Umweltschutz haben für die EU höchste Priorität,
wenn es darum geht, nachhaltige Entwicklung zu erzielen, und es handelt sich hierbei um
Hauptfaktoren in ihren Beziehungen zu China. Die Zusammenarbeit in der Energiesicherheit sollte intensiviert werden, um eine stabile, sichere, effiziente und saubere Energieumwelt zu schaffen und offene und wettbewerbsfähige Energiemärkte zu fördern. Die EU
misst ihrer Partnerschaft mit China in Fragen des Klimawandels, die auf der Grundlage des
am 19. Oktober 2006 vereinbarten Arbeitsplans voll ausgebaut werden dürfte, höchste
Bedeutung bei. Die EU erwartet insbesondere, dass die Zusammenarbeit mit China auf
dem Gebiet der nahezu emissionsfreien Kohletechnologie beschleunigt wird, und ist entschlossen, die Zusammenarbeit in anderen Umweltfragen, einschließlich der internationalen Zusammenarbeit in der Frage des illegalen Holzeinschlags, zu intensivieren. China
und die EU sollten auch so eng wie möglich in multilateralen Klimafragen zusammenarbeiten, insbesondere was die Weiterentwicklung des multilateralen Klimaregimes
betrifft, das eine breite Beteiligung der Länder entsprechend ihrer gemeinsamen, aber differenzierten Verantwortungen und ihrer jeweiligen Fähigkeiten sicherstellt. Die EU sieht
ferner mit Interesse weiteren konstruktiven Diskussionen mit China entgegen, wenn es im
Rahmen der VN-Reform darum geht, eine verantwortungsvolle internationale Umweltpolitik zu stärken, einschließlich der möglichen Umwandlung des UNEP in eine VNUmweltagentur.
10.
Der Rat erkennt die Erfolge der chinesischen Regierung beim Ausbau der Wirtschaft und
der deutlichen Verringerung der Armut an. Er stellt fest, dass die chinesische Regierung
wichtige Vorschläge unterbreitet hat, um das Konzept der "harmonischen Gesellschaft"
und der ausgewogenen sozialen Entwicklung voranzubringen, und er wird den politischen
und wirtschaftlichen Reformprozess in China weiterhin fördern und unterstützen. Die EU
wird die Zusammenarbeit intensivieren, um die sozialen Rechte, die soziale Verantwortung
der Unternehmen und die nachhaltige Entwicklung – auch im Wege nachhaltiger Produktions- und Verbrauchsmuster und einer effizienteren Nutzung natürlicher Ressourcen – zu
fördern. Die EU wird China ferner dabei unterstützen, seine internationalen Verpflichtungen – unter anderem im Rahmen der IAO und des Kyoto-Protokolls – zu erfüllen. Die
EU wird mit China bei der Bekämpfung der Korruption und der grenzüberschreitenden
Kriminalität zusammenarbeiten. Ferner legt die EU China nahe, das UNESCO-Übereinkommen zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen zu ratifizieren. Die EU ist der Überzeugung, dass die Zivilgesellschaft und deren Handlungsfreiheit von großer Bedeutung für die Entwicklung Chinas sind, und wird diesen wichtigen
Bereich auch künftig unterstützen.
11.
Der Rat bekräftigt, welch hohe Bedeutung die EU ihren Gesprächen mit China über die
Menschenrechte beimisst, unter anderem im Wege des Menschenrechtsdialogs zwischen
der EU und China. Der Rat begrüßt die Fortschritte, die China darin gemacht hat, den wirtschaftlichen Rechten seiner Bürger Wirkung zu verleihen, und er begrüßt die von China
eingegangene Verpflichtung, das Strafjustizsystem zu reformieren. Er würdigt ferner die
Zusage Chinas, den internationalen Menschenrechtsverpflichtungen nachzukommen und
mit den Menschenrechtsmechanismen der VN, insbesondere dem VN-Menschenrechtsrat,
zusammenzuarbeiten. Im Hinblick auf die Förderung der Arbeiten des VN-Menschenrechtsrats erwartet der Rat eine intensivere Kommunikation und Koordination mit China
im Rahmen dieses Gremiums.
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Gleichwohl ist der Rat nach wie vor in ernster Sorge über die Menschenrechtslage in
China, und er bedauert zutiefst, dass in einer Reihe von Bereichen nur wenig Fortschritte
erzielt worden sind. Die EU fordert China nachdrücklich auf, politische Häftlinge freizulassen, faire Gerichtsverfahren zu gewährleisten, das System der Verwaltungshaft zu reformieren, die starken Einschränkungen der Freiheit der Meinungsäußerung, der
Vereinigungs- und der Religionsfreiheit sowie des Zugangs zu Informationen aufzuheben
und die Rechte der Angehörigen der tibetanischen, der uigurischen und weiterer
Minderheiten zu achten. Die EU begrüßt die Vorschläge zur Verbesserung der
gerichtlichen Aufsicht bei Fällen, in denen die Todesstrafe verhängt wurde, äußert jedoch
nach wie vor Besorgnis über die weit verbreitete Anwendung dieser Strafe. Die EU fordert
China nachdrücklich auf, seine Zusage, den Internationalen Pakt über bürgerliche und
politische Rechte zu ratifizieren und dem Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs beizutreten, so bald wie möglich einzulösen. Die EU wird die Menschenrechtssituation in China weiterhin verfolgen und durch die Fortsetzung und Verbesserung
des Dialogs und der Zusammenarbeit mit China auf positive Veränderungen hinwirken. Im
Hinblick auf die weitere Intensivierung dieses Dialogs bekräftigen die EU-Mitgliedstaaten
ihre Bereitschaft, ihre Erfahrungen im Zusammenhang mit der Förderung und dem Schutz
der Menschenrechte mit China auszutauschen.
12.
Der Rat hält an seiner "Ein-China-Politik" fest. Er ist der Überzeugung, dass die Stabilität
auf beiden Seiten der Taiwan-Straße von wesentlicher Bedeutung für Stabilität und
Wohlstand in Ostasien und der internationalen Gemeinschaft im weiteren Sinne ist. Der
Rat begrüßt Initiativen beider Seiten mit dem Ziel, den Dialog, die praktische Zusammenarbeit und den Ausbau der Vertrauensbildung zu fördern, wozu auch Vereinbarungen über
Direktflüge zwischen China und Taiwan und den Abbau von Handelsschranken sowie
Investitionen und Kontakte zwischen den Menschen gehören. Der Rat ruft beide Seiten
auf, diese Schritte fortzusetzen, Provokationen zu vermeiden und alle möglichen Maßnahmen zu ergreifen, um Differenzen auf friedlichem Wege durch Verhandlungen zwischen allen Beteiligten beizulegen. Der Rat legt beiden Seiten nahe, sich gemeinsam um
pragmatische Lösungen zu bemühen und in diesem Zusammenhang Fachleute zu technischen Beratungen im Rahmen multilateraler Fachgremien hinzuzuziehen.
13.
Der Rat bekräftigt seine Bereitschaft, die auf die Aufhebung des Waffenembargos gerichteten Arbeiten auf der Grundlage der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von
Dezember 2004 voranzubringen.
14.
Der Rat begrüßt die laufende und zunehmend enge Zusammenarbeit und Abstimmung mit
China bei der Nichtverbreitung auf der Grundlage der gemeinsamen Erklärung der EU und
Chinas über Nichtverbreitung und Rüstungskontrolle, die auf dem Gipfeltreffen EU-China
im Jahr 2004 angenommen wurde. Der Rat würdigt ferner das anhaltende Engagement
Chinas für die Bekämpfung des Terrorismus und Chinas öffentliches Bekenntnis, bei
seinen Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung die Ziele und Grundsätze der Charta der
Vereinten Nationen und die Völkerrechtsnormen – insbesondere die internationalen Menschenrechte, das Flüchtlingsrecht und das humanitäre Völkerrecht – zu achten. Der Rat
bekräftigt seine Bereitschaft, die Zusammenarbeit mit China auszubauen, um die wirksame
Umsetzung der weltweiten Strategie der VN zur Terrorismusbekämpfung zu fördern, die
die Generalversammlung der Vereinten Nationen im September 2006 im Konsens angenommen hat.
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15.
Der Rat begrüßt den in der Mitteilung und im Arbeitspapier dargelegten Ansatz der
Kommission für die Handels- und Wirtschaftsbeziehungen mit China. Er befürwortet die
Strategie der Kommission, die Beziehungen auf der Grundlage offener Märkte, eines fairen
Wettbewerbs und der Einhaltung der Regeln auszubauen. Der Rat begrüßt, dass die Strategie den verschiedenen Aspekten der Beziehungen Rechnung trägt, so dass nicht nur die
Handelsbilanz oder die Wechselkurse berücksichtigt werden, sondern auch die komparativen Vorteile für beide Seiten sowie Kosten-/Nutzen-Aspekte auf sozialem und ökologischem Gebiet.
16.
Der Rat erkennt an, dass die Handels- und Wirtschaftsbeziehungen einen immer wichtigeren Platz im Rahmen der allgemeinen Beziehungen zwischen der EU und China einnehmen und für beide Seiten nutzbringend sind. In den letzten Jahren sind die chinesischen
Ausfuhren, Einfuhren und Investitionen außerordentlich angestiegen, und diese Entwicklung wird aller Voraussicht nach auf absehbare Zeit anhalten. Dies stellt eine Herausforderung und eine Chance dar. Die Herausforderung für die Union wie auch für China besteht
darin, die Beziehungen anhaltend in voraussehbarer und ausgewogener Weise zu steuern
und zu vertiefen. Dies lässt sich am besten in Partnerschaft, also durch Zusammenarbeit,
gemeinsame Regeln und wechselseitige Vereinbarungen erreichen. Der Rat hebt hervor,
dass bei den weiteren Arbeiten an einem umfassenden Abkommen ausgehend von dem im
WTO-Rahmen Erreichten folgende Themen einbezogen werden sollten, um Handels- und
Investitionshindernisse auszuräumen: ehrgeizige Liberalisierung auf dem Gebiet der
Investitionen und der staatlichen Auftragsvergabe, Handelserleichterung, strikte Vorschriften über geistiges Eigentum, verbindliche Zusagen für die Beseitigung technischer,
gesundheitlicher und pflanzengesundheitlicher Handelshemmnisse und wirksamer Schutz
geographischer Angaben.
17.
Der Rat bekräftigt, dass die Rechte und Pflichten im Rahmen der WTO den Eckstein für
die Handelsbeziehungen zwischen der EU und China bilden. Der WTO-Rahmen bleibt die
Grundlage für den Ausbau der bilateralen Beziehungen und für die Beilegung von Streitigkeiten. Es ist wichtig, dass China sich weiterhin im WTO-Rahmen engagiert, d. h. seinen
Verpflichtungen in vollem Umfang nachkommt, das multilaterale Handelssystem, einschließlich der Doha-Entwicklungsagenda, noch stärker unterstützt und angesichts der
Vorteile, die China zweifellos aus dem Welthandel zieht, auch einen entsprechenden Beitrag leistet.
18.
Der Rat spricht sich für eine starke und ehrgeizige europäische Handelspolitik aus, die
sowohl der EU wie auch China zugute kommt. Er betont, dass die Beziehungen zwischen
der EU und China auf dem Gebiet von Handel und Investitionen durch Gegenseitigkeit
geprägt sein müssen. Die Antwort auf den zunehmenden Wettbewerb mit China kann nicht
darin bestehen, die EU gegen fairen Wettbewerb abzuschotten. Vielmehr sollte die EU
weiterhin aktiv eine Politik der Öffnung ihres heimischen Marktes verfolgen und gleichzeitig von China ähnliche Anstrengungen verlangen. Der Rat erkennt an, dass der Zugang
Chinas zu den europäischen Märkten zum einen erhöhtes Wirtschaftswachstum für beide
Seiten mit sich bringt, es zum anderen aber auch notwendig macht, besonderes Augenmerk
darauf zu verwenden, den Bürgern und Unternehmen Europas bei der Anpassung an diese
Veränderungen zu helfen. Umso dringlicher ist es, bei der Lissabonner Reformagenda
weiter voranzukommen und in Bezug auf Wettbewerbsfähigkeit und Anpassung die richtige Politik in Europa zu verfolgen.
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19.
Der Rat betont, dass die technischen, gesundheitlichen, pflanzengesundheitlichen, rechtlichen und administrativen Handelshemmnisse sowie nichttarifäre Hemmnisse, vor allem
bei Waren, Dienstleistungen, Investitionen und staatlichen Aufträgen, angegangen werden
müssen, um Gegenseitigkeit zu erreichen. Er unterstreicht, dass internationale Umwelt-,
Sozial- und Sicherheitsstandards und eine nachhaltige Entwicklung aktiv gefördert werden
müssen. Der Rat teilt die Ansicht, dass die EU, damit Europa effektiv Zugang zum chinesischen Markt erhält, ein weites Spektrum von Fragen angehen muss, von der Gewährleistung einer dauerhaften und sicheren Rohstoff- und Energieversorgung bis zu wettbewerbsverzerrenden Subventionen, von mangelnden Zugangsmöglichkeiten zu staatlichen
Aufträgen in China bis zu Transparenz und der konkreten Anwendung der Regelungen,
von diskriminierenden industriepolitischen Maßnahmen bis zur Übernahme internationaler
Normen.
20.
Der Rat hebt hervor, dass der wirksame Schutz und die wirksame Durchsetzung der Rechte
des geistigen Eigentums wichtige Prioritäten bilden, um einen fairen Wettbewerb auf offenen Märkten zu ermöglichen, wozu es eines Schutzes gegen widerrechtliche Verwertung
und Nachahmung bedarf. Unter den gegenwärtigen Bedingungen, da Innovation einen entscheidenden Faktor für den Erfolg neuer Unternehmen darstellt, werden die europäischen
wie die chinesischen Innovatoren des Lohns für ihre Investitionen und ihre Risikobereitschaft beraubt, wenn die Rechte des geistigen Eigentums verletzt, Lizenzgebühren nicht
gezahlt und Technologietransfers erzwungen werden.
21.
Nach Auffassung des Rates können konkrete Maßnahmen vor Ort auch dazu beitragen,
Chancen für europäische Exporteure zu schaffen. Die Handelspolitik sollte sich nicht nur
mit Handelshemmnissen befassen, sondern sich auf eine breite Grundlage stützen und das
gesamte Umfeld in den Blick nehmen, in dem europäische Unternehmen in China tätig
sind. Diesbezüglich nimmt der Rat das Ziel der Kommission zur Kenntnis, den europäischen Unternehmen, insbesondere den kleinen und mittleren Unternehmen, Beratung
anzubieten, vor allem was die Rechte des geistigen Eigentums angeht.
22.
Der Rat bekräftigt, dass die Erleichterung direkter Kontakte zwischen den Menschen, u. a.
im Rahmen des Fremdenverkehrs, eine der Prioritäten bei den Beziehungen zwischen der
EU und China darstellt. Er begrüßt die Fortschritte bei der Umsetzung des Abkommens
über die für Touristikreisen chinesischer Bürger zugelassenen Zielländer (Approved
Destination Status, ADS) und spricht sich für eine weitere Intensivierung der Zusammenarbeit auf den geeigneten Ebenen aus. Gleichzeitig bleibt die Bekämpfung der illegalen
Zuwanderung, einschließlich des Menschenhandels, eine Priorität der EU. Der Rat hebt
hervor, wie wichtig Fortschritte bei den Verhandlungen zwischen der EU und China über
die Rückübernahme und eine konkrete Zusammenarbeit bei der Rückübernahme sind,
womit auch ein Beitrag zum weiteren Dialog mit China über Visumerleichterungen
geleistet würde.
23.
Der Rat befürwortet die Empfehlungen der Kommission, was ein besseres Fachwissen und
allgemein ein besseres Wissen über China in der EU betrifft, um so u. a. eine bessere Politikgestaltung und Entscheidungsfindung zu ermöglichen. Er tritt auch für verstärkte direkte
Kontakte zwischen den Bürgern ein und unterstützt die Bemühungen, die Maßnahmen und
Tätigkeiten der EU in China öffentlichkeitswirksamer darzustellen."
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Beim Mittagessen erörterten die Minister kurz die Frage des Waffenembargos gegen China.
WESTLICHE BALKANSTAATEN – Schlussfolgerungen des Rates
Der Rat nahm die folgenden Schlussfolgerungen an:
"1.
Der Rat hatte einen Gedankenaustausch über die Fortschrittsberichte der Kommission zu
Albanien, Bosnien und Herzegowina, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien und Kosovo im Sinne der Resolution 1244 des Sicherheitsrates
der Vereinten Nationen. Der Rat teilt die Beurteilung der Europäischen Kommission.
2.
Der Rat begrüßt die in der Region erreichten Fortschritte und bestätigt noch einmal, dass
die Politik der EU gegenüber den westlichen Balkanstaaten auf einer klaren europäischen
Perspektive und auf fairen und strengen Bedingungen, wie sie im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und in der Agenda von Thessaloniki vorgegeben sind,
beruht. In diesem Zusammenhang verweist der Rat auf die diesbezüglichen Punkte in den
Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Dezember 2005 und vom Juni 2006, auch
in Bezug auf die uneingeschränkte Zusammenarbeit mit dem IStGHJ. Um diese positive
Entwicklung weiter zu stützen, ruft der Rat dazu auf, die Prioritäten zügig und effizient
umzusetzen, welche in den Europäischen Partnerschaften, die weiterhin ein entscheidendes
Instrument für die Ausrichtung der Bemühungen der Länder um Annäherung an die EU
bleiben, ermittelt wurden.
Albanien
3.
Der Rat begrüßt das Inkrafttreten des SAA-Interimsabkommens mit Albanien. Er empfiehlt Albanien, sich bei der Umsetzung des Interimsabkommens wie auch des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens auf die Erzielung nachhaltiger und effektiver Ergebnisse zu konzentrieren. Der Rat stellt fest, dass in jüngster Zeit Schritte in die richtige
Richtung getan wurden, unterstreicht aber, dass es bei den Reformen in Justiz, Politik und
Wirtschaft, bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität und der Korruption wie
auch hinsichtlich der uneingeschränkten Wahrung der Unabhängigkeit der Rechtsprechungsorgane sowie der Freiheit der Medien unbedingt weiterer entschlossener Maßnahmen und kontinuierlicher Fortschritte bedarf. Der Rat unterstreicht, dass Regierung und
Opposition gemeinsam konstruktiv dafür sorgen müssen, dass die bevorstehenden lokalen
Wahlen frei und fair durchgeführt werden.
Bosnien und Herzegowina
4.
Der Rat nimmt die Fortschritte bei den Verhandlungen über ein Stabilisierungs- und
Assoziierungsabkommen zur Kenntnis, stellt aber mit Bedauern fest, dass eine Reihe
wichtiger Fragen von Bosnien und Herzegowina noch gelöst werden müssen. Der Rat
weist darauf hin, dass die Leistung des Landes in allen in den Schlussfolgerungen des
Rates (Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen) vom 12. Dezember 2005
genannten Bereichen vom Rat und von der Kommission gemeinsam geprüft wird, bevor
die Verhandlungen abgeschlossen werden können. Der Rat fordert alle Parteien in Bosnien
und Herzegowina auf, zusammenzuarbeiten, um die noch bestehenden Hindernisse so bald
wie möglich zu überwinden.
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Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien
5.
Der Rat begrüßt die kontinuierlichen Fortschritte der ehemaligen jugoslawischen Republik
Mazedonien, bedauert aber, dass das Reformtempo 2006 nachgelassen hat. Insbesondere
bei der Umsetzung der Reformen im Polizei- und Justizbereich und bei der Bekämpfung
der organisierten Kriminalität und der Korruption muss das Land seine Bemühungen intensivieren. Ferner müssen Unabhängigkeit und Leistungsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung sichergestellt werden. Auch darf das Land in seinen Anstrengungen zur Umsetzung des Rahmenabkommens von Ohrid und zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus
dem Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen nicht nachlassen. Der Rat begrüßt den
kürzlich wieder aufgenommenen politischen Dialog zwischen Regierung und Opposition
und fordert die Parteien auf, ihre Zusammenarbeit bei der weiteren Umsetzung der Reformen zu intensivieren.
Montenegro
6.
Der Rat nimmt die Fortschritte Montenegros beim Aufbau des aufgrund seiner neuen
Zuständigkeiten als unabhängiger Staat erforderlichen rechtlichen und institutionellen
Rahmens zur Kenntnis. Der Rat bestärkt Montenegro, eine neue Verfassung anzunehmen,
die Europäischen Standards entspricht. Er unterstreicht, dass es beim Ausbau der Verwaltungskapazität, bei der Fortsetzung der Justizreform und der Bekämpfung der organisierten
Kriminalität und der Korruption noch weiterer Anstrengungen bedarf. Außerdem muss die
Unabhängigkeit der Justiz und der Medien weiter gestärkt werden.
Serbien
7.
Der Rat begrüßt die Fortschritte Serbiens, insbesondere beim weiteren Ausbau der Verwaltungskapazität und der Sicherstellung der gesamtwirtschaftlichen Stabilität. Der Rat fordert
Serbien auf, seine Reform-Agenda voranzutreiben und insbesondere seine Bemühungen
um eine Reform der Justiz und Sicherstellung ihrer Unabhängigkeit und um eine bessere
zivile Aufsicht über den Sicherheitssektor zu intensivieren. Der Rat bekräftigt seine
Schlussfolgerungen vom Oktober 2006 und betont, dass er bereit ist, Serbien auf seinem
Europakurs zu unterstützen.
Serbien/Kosovo
8.
Der Rat stellt fest, dass Kosovo bei der Übertragung der Zuständigkeiten der vorläufigen
Institutionen der Selbstverwaltung Fortschritte gemacht hat, erinnert aber daran, dass es
entscheidend darauf ankommt, dass die Kosovo-Standards weiterhin effektiv umgesetzt
werden. Verstärkte Bemühungen sind erforderlich, um ein administratives Umfeld zu
schaffen, das eine weitere Annäherung an europäische Standards möglich macht. Der Rat
unterstreicht die Notwendigkeit weiterer Bemühungen um die volle Einhaltung der Rechtstaatlichkeit und der Unabhängigkeit der Justiz, der Bekämpfung der organisierten Kriminalität und der Korruption, der gesamtwirtschaftlichen Stabilität und vor allem des Schutzes der Minderheiten und des kulturellen Erbes. In all diesen Bereichen kommt es nach wie
vor darauf an, weitere Fortschritte zu erzielen."
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11.-12.XII.2006
AFGHANISTAN - Schlussfolgerungen des Rates
Der Rat nahm die folgenden Schlussfolgerungen an:
"1.
Der Rat bekräftigt erneut, dass die EU es als ihre Aufgabe ansieht, die Bevölkerung und
die Regierung Afghanistans langfristig zu unterstützen. Die Kernprinzipien des Engagements der EU gegenüber Afghanistan sind die Stärkung der politischen Führung, der Verantwortlichkeit und der Eigenverantwortung durch die Förderung der Entwicklung eines
demokratischen, sicheren und stabilen afghanischen Staates. Der Afghanistan Compact
und die Gemeinsame Erklärung der EU und Afghanistans bilden nach wie vor einen
umfassenden Rahmen für das Engagement der EU gegenüber Afghanistan.
2.
Das Land hat seit 2001 sehr bedeutsame Fortschritte erzielt, darunter die Einrichtung
repräsentativer politischer Institutionen, die Entstehung freier Medien, der Aufbau von
Einrichtungen im Sicherheitssektor, der Wiederaufbau von Straßen, erhebliche Fortschritte
im Gesundheits- und Bildungswesen, die Verbesserung der Menschenrechtslage und der
Stellung der Frau sowie unlängst die Ernennung eines professionellen Obersten Gerichtshofs.
3.
Der Rat erkennt indessen an, dass sich Afghanistan in einer kritischen Lage befindet, da
nach wie vor ernsthafte Herausforderungen bestehen, die die bisherigen Errungenschaften
zu gefährden drohen. Diese Herausforderungen haben in einigen Fällen an Brisanz zugenommen, etwa in den Bereichen Sicherheit, Drogenherstellung, Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit, Staatsführung, Justiz, Korruptionsbekämpfung und wirtschaftliche Entwicklung. Die afghanische Regierung muss mit Unterstützung der internationalen Gemeinschaft
dringend koordinierte Maßnahmen ergreifen, um diesen Herausforderungen begegnen zu
können. Die EU wird ihrer Rolle weiterhin gerecht werden.
4.
Der Rat fordert die Regierung Afghanistans auf, entschiedene Schritte zu unternehmen, um
ihren Verpflichtungen aus dem Afghanistan Compact nachzukommen. Sie sollte dringend
tätig werden, um wirkliche Reformen durchzuführen und entscheidende Verbesserungen in
der Staatsführung, sowohl auf nationaler als auch auf lokaler Ebene, zu erreichen.
5.
Die EU hat als zweitgrößter Geber zwischen 2002 und 2006 insgesamt 3,7 Mrd. EUR für
die Afghanistan-Hilfe aufgebracht, was ein Drittel der von der internationalen Gemeinschaft bereitgestellten Hilfe ausmacht. Die Mitgliedstaaten haben führende Rollen bei der
Koordinierung in bestimmten Sektoren übernommen und große Beiträge zur Sicherheit
geleistet, unter anderem indem sie etwa die Hälfte der Internationalen Sicherheitsbeistandstruppe (ISAF) – d.h. derzeit mehr als 16.000 Mann – stelle, und sich an den
Regionalen Wiederaufbauteams (PRT) beteiligen.
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11.-12.XII.2006
6.
Die Wiederaufbau- und Entwicklungshilfe wird ein bedeutender Bestandteil der Afghanistan-Unterstützung der EU bleiben, um für das afghanische Volk spürbare Verbesserungen im täglichen Leben zu erreichen und einen Beitrag zur Stabilität und Sicherheit in
dem Land zu leisten. Der Rat begrüßt die Absicht der Kommission, die ländliche Entwicklung, das Gesundheitswesen und die nationale afghanische Polizei durch den Treuhandfonds für Recht und Ordnung in Afghanistan (LOTFA) zu unterstützen und dabei auf
dem gegenwärtigen Hilfsprogramm aufzubauen. Die Überwachung der laufenden Programme dürfte es ermöglichen, die bisherigen Erfahrungen in künftige Projekte einzubringen. Fortschritte beim Wiederaufbauprozess in Afghanistan erfordern auch Flexibilität
bei der Durchführung der Hilfsprogramme. Die EU sollte in Abstimmung mit anderen
internationalen Akteuren die Wirkung ihrer Hilfe durch mehr Koordinierung, Flexibilität,
Kohärenz und eine gründlichere Überwachung verbessern und sicherstellen, dass die Hilfeleistungen alle Teile des Landes gleichermaßen erreichen.
7.
Der Rat hebt die Bedeutung eines verstärkten Engagements der EU im Bereich der Rechtsstaatlichkeit hervor. Fortschritte auf dem Gebiet der Rechtsstaatlichkeit, einschließlich bei
Polizei und Justiz sowohl auf nationaler als auch auf provinzialer Ebene, sind für die
Sicherheit und die langfristige Stabilität in Afghanistan unabdingbar. Der Rat nimmt zur
Kenntnis, dass derzeit eine Erkundungsmission in Afghanistan die Möglichkeiten und
Voraussetzungen für eine potenzielle zivile ESVP-Mission im Bereich der Polizeiarbeit in
Verbindung mit dem weiter gefassten Bereich der Rechtsstaatlichkeit sondiert. Der Rat
sieht der Prüfung von Optionen für die künftige Form des Gesamtengagements der EU
unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Mission erwartungsvoll entgegen.
8.
Der Rat begrüßt die Absicht der Kommission, die Mittel für die Justizreform und die
lokale Verwaltung im Rahmen der geplanten Länderstrategie 2007-2013 zu erhöhen. Die
Fazilität für den regionalen Wiederaufbau zur Unterstützung der provinzialen Verwaltung
wird Anfang 2007 eingerichtet. Sie dient zur Finanzierung einiger ziviler Maßnahmen der
Mitgliedstaaten, wie etwa Verwaltungs- und kleinere Infrastrukturprojekte, unter der Leitung der Regionalen Wiederaufbauteams (PRT), die von EU Mitgliedstaaten geführt oder
substanziell unterstützt werden. Dies dürfte ein wertvoller Beitrag zur Stabilisierung
Afghanistans, insbesondere auf provinzialer Ebene, sein.
9.
Sämtliche Bemühungen der EU müssen im Rahmen eines integrierten und umfassenden
Ansatzes erfolgen. Die Maßnahmen in anderen miteinander verknüpften Bereichen, wie
etwa Reform des Sicherheitssektors, Menschenrechte und Demokratisierung, Korruptionsund Suchtstoffbekämpfung, ländliche Entwicklung, Budgethilfe für den afghanischen Staat
und Unterstützung der regionalen Zusammenarbeit, sollten durch stärkere Betonung der
Bereiche Staatsführung und Rechtsstaatlichkeit ergänzt und verstärkt werden.
10.
Die EU fördert die Entwicklung der regionalen Zusammenarbeit durch einen politischen
Dialog, verstärkte Wirtschaftsverbindungen und vertrauensbildende Maßnahmen zwischen
Afghanistan und all seinen Nachbarstaaten, einschließlich der Länder Mittelasiens. Sie ruft
Afghanistan und Pakistan dazu auf, ihre Beziehungen zu vertiefen und in der Frage der
mangelnden Sicherheit in den Grenzgebieten eng zusammenzuarbeiten, und fordert
Pakistan nachdrücklich auf, den derzeitigen Bemühungen, die darauf abzielen, eine Nutzung seines Hoheitsgebiets durch die Taliban zu verhindern, weitere Maßnahmen folgen zu
lassen.
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11.-12.XII.2006
11.
Die EU wird weiterhin die zentrale Rolle der Hilfsmission der Vereinten Nationen in
Afghanistan (UNAMA) bei der Koordinierung der zivilen Bemühungen der Geber unterstützen und wird gemeinsam mit der UNAMA, der NATO und anderen wichtigen
Akteuren, darunter die internationalen Finanzinstitute, darauf hinarbeiten, eine effektive
Kooperation und Koordinierung innerhalb der internationalen Gemeinschaft und mit der
afghanischen Regierung zu erreichen. In diesem Zusammenhang hebt der Rat die Bedeutung einer effizienten und reibungslos funktionierenden gemeinsamen Koordinierungs- und
Beobachtungsstelle hervor. Der Rat verfolgt mit Interesse den Gedanken, eine Kontaktgruppe einzusetzen.
12.
Die EU wird sich dafür einsetzen, die interne Koordinierung der strategischen Ziele ihres
Engagements zu fördern, auch hinsichtlich neuer Initiativen, um die Kohärenz, Synergie
und Sichtbarkeit eines zunehmenden Engagements der EU in Afghanistan zu verstärken.
Der Rat hebt die Bedeutung einer engen Abstimmung mit dem Sonderbeauftragten der
Europäischen Union (EUSR), der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten vor
Ort hervor und befürwortet eine Stärkung der Rolle des EUSR.
13.
Der Rat wird die Umsetzung der Politik der EU in Afghanistan regelmäßig überprüfen."
NAHER OSTEN
Beim Mittagessen erörterten die Minister im Hinblick auf die Tagung des Europäischen Rates am
14./15. Dezember den Nahost-Friedensprozess; Grundlage dieser Erörterungen war ein Beitrag des
Hohen Vertreters Javier Solana, der die Region unlängst besucht hatte. Kommissionsmitglied
Benita Ferrero-Waldner teilte den Ministern mit, dass der vorläufige internationale Mechanismus
(TIM) zur Unterstützung der palästinensischen Bevölkerung, der Ende dieses Monats ausläuft, verlängert werden müsse. Die Minister waren damit einverstanden, diesen Mechanismus um weitere
drei Monate zu verlängern.
IRAN
Beim Mittagessen erörterten die Minister den Stand der Arbeiten in Bezug auf den Entwurf einer
Resolution des VN-Sicherheitsrates zur iranischen Nuklearfrage. In der Resolution 1696 des
Sicherheitsrates vom 31. Juli 2006 wird die Aussetzung der Tätigkeiten im Zusammenhang mit der
Anreicherung verbindlich gefordert, und werden für den Fall, dass Iran die Forderungen des Sicherheitsrats nicht erfüllt, geeignete Maßnahmen nach Kapitel VII Artikel 41 der VN-Charta angekündigt.
KONTROLLE VON WAFFENAUSFUHREN
Beim Mittagessen berieten die Minister über den Entwurf eines Gemeinsamen Standpunkts betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern.
Der Entwurf eines Gemeinsamen Standpunkts baut auf dem 1998 eingeführten EU-Verhaltenskodex für Waffenausfuhren auf.
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ATHENA – ÜBERPRÜFUNG
Der Rat erzielte eine Einigung über den Entwurf eines Beschlusses zur Änderung von ATHENA,
dem Mechanismus zur Verwaltung der Finanzierung der gemeinsamen Kosten der Operationen der
Europäischen Union mit militärischen Bezügen.
Mit dem Beschluss wird der ATHENA-Beschluss vom Februar 2004 geändert, indem eine Reihe
von technischen Änderungen aufgenommen und die verschiedenen Kategorien von Kosten, die von
ATHENA übernommen werden, überprüft werden (gemeinsame operative Kosten in Bezug auf die
aktive Phase von Operationen, die stets von ATHENA übernommen werden; gemeinsame operative
Kosten in Bezug auf die aktive Phase einer spezifischen Operation, die von ATHENA übernommen
werden, wenn der Rat dies beschließt; gemeinsame operative Kosten, die von ATHENA auf Ersuchen des Befehlshabers der Operation und nach Zustimmung des Sonderausschusses übernommen
werden).
ESVP-BERICHT DES VORSITZES
Der Rat billigte den Entwurf eines Berichts des Vorsitzes über die Europäische Sicherheits- und
Verteidiungspolitik (ESVP) und kam überein, ihn dem Europäischen Rat zur Billigung zu übermitteln.
SONSTIGES
–
Belarus
Der Rat führte einen kurzen Gedankenaustausch über den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Rates zur vorübergehenden Rücknahme der allgemeinen Zollpräferenzen für Waren
aus der Republik Belarus.
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AM RANDE DER RATSTAGUNG
Am Rande der Ratstagung fanden folgende Veranstaltungen statt:
–
Tagung des Stabilitäts- und Assoziationsrates EU - ehemalige jugoslawische Republik
Mazedonien (Dok. 16591/06);
–
Tagung des EWR-Rates (Dok. 16634/06);
–
Konferenz über den Beitritt Kroatiens zur EU.
Die Beitrittskonferenz verständigte sich auf die Eröffnung und den vorläufigen Abschluss der Verhandlungen über Kapitel 26 über Bildung und Kultur. In Anbetracht des nach Ansicht der EU guten
Stands der Vorbereitung Kroatiens in allen zu diesem Kapitel gehörenden Bereichen sowie des
geringen Umfangs und der besonderen Art des EU-Besitzstands in diesem Bereich stellte die EU
fest, dass vorerst keine weiteren Verhandlungen über dieses Kapitel erforderlich sind.
SONSTIGE ANGENOMMENE PUNKTE
Siehe Pressemitteilung Dok. 16289/06.
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