DE RAT DER EUROPÄISCHEN UNION C/07/7 5463/07 (Presse 7) (OR. en) MITTEILUNG AN DIE PRESSE 2776. Tagung des Rates Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen AUSSENBEZIEHUNGEN Brüssel, den 22. Januar 2007 Präsident * Herr Frank-Walter Steinmeier Bundesminister des Auswärtigen der Bundesrepublik Deutschland Einige Punkte zum Thema Außenbeziehungen wurden auf der Tagung des Rates (Allgemeine Angelegenheiten) ohne Aussprache angenommen (Dok. 5462/07) PRESSE Rue de la Loi 175 B – 1048 BRÜSSEL Tel. +32 (0)2 281 8716 / 6319 Fax: +32 (0)2 281 8026 [email protected] http://www.consilium.europa.eu/Newsroom 5463/07 (Presse 7) 1 DE 22.I.2007 Wichtigste Ergebnisse der Ratstagung Der Rat hat ein Mandat zur Aushandlung eines neuen und verbesserten Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Ukraine angenommen. Die Verhandlungen sollen auf der Ministertagung der EU-Troika und der Ukraine am 6. Februar 2007 in Kiew beginnen. Der Rat hat den friedlichen und geordneten Ablauf der Parlamentswahlen in der Republik Serbien vom 21. Januar begrüßt. Er hat die vorläufigen Wahlergebnisse zur Kenntnis genommen, die auf eine klare Mehrheit der reformorientierten politischen Parteien hinweisen, und dazu aufgerufen, dass zügig eine Regierung gebildet wird, die sich einem europafreundlichen Kurs Serbiens verpflichtet und bereit ist, den künftigen Herausforderungen im Geiste einer konstruktiven Zusammenarbeit mit der Völkergemeinschaft zu begegnen. Was den Iran anbelangt, so hat der Rat die Annahme der Resolution 1737 des Sicherheitsrates vom 23. Dezember 2006 begrüßt und alle Länder aufgefordert, die Maßnahmen uneingeschränkt und unverzüglich durchzuführen. Um die Maßnahmen auf EU-Ebene bei gleichzeitiger Wahrung der Kohärenz der EU-Politik wirksam umzusetzen, sind die Minister unter Verweis auf die EU-Politik, keine Waffen an Iran zu verkaufen, wie folgt übereingekommen: Die EU sollte die Ausfuhr von Gütern der NSG- und MTCR-Listen aus Iran und deren Einfuhr nach Iran verhindern, Transaktionen mit Personen und Einrichtungen, die unter die Kriterien der Resolution fallen, verbieten und deren Vermögenswerte einfrieren, Reisen von Personen, die unter diese Kriterien fallen, in die EU verbieten und Maßnahmen ergreifen, um iranische Staatsangehörige vom Studium in proliferationsrelevanten Fachgebieten in der EU abzuhalten. 5463/07 (Presse 7) 2 DE 22.I.2007 INHALT1 TEILNEHMER .................................................................................................................................. 4 ERÖRTERTE PUNKTE BEZIEHUNGEN ZUR UKRAINE - Schlussfolgerungen des Rates................................................... 6 EUROPÄISCHE NACHBARSCHAFTSPOLITIK ............................................................................ 7 SUDAN - Schlussfolgerungen des Rates ............................................................................................. 8 SOMALIA - Schlussfolgerungen des Rates....................................................................................... 10 IRAN - Schlussfolgerungen des Rates ............................................................................................... 12 AUSSENBEZIEHUNGEN IM ENERGIEBEREICH ....................................................................... 13 WESTLICHE BALKANSTAATEN - Schlussfolgerungen des Rates .............................................. 14 NAHER OSTEN - Schlussfolgerungen des Rates ............................................................................. 15 LIBYEN- Schlussfolgerungen des Rates ........................................................................................... 18 TODESSTRAFE ................................................................................................................................ 19 SONSTIGES ...................................................................................................................................... 19 SONSTIGE ANGENOMMENE PUNKTE Siehe Dokument 5462/07. 1 Sofern Erklärungen, Schlussfolgerungen oder Entschließungen vom Rat förmlich angenommen wurden, ist dies in der Überschrift des jeweiligen Punktes angegeben und der Text in Anführungszeichen gesetzt. Dokumente, bei denen die Dokumentennummer im Text angegeben ist, können auf der Website des Rates http://www.consilium.europa.eu eingesehen werden. Rechtsakte, zu denen der Öffentlichkeit zugängliche Erklärungen für das Ratsprotokoll vorliegen, sind durch * gekennzeichnet; diese Erklärungen können auf der genannten Website des Rates abgerufen werden oder sind beim Pressedienst erhältlich. 5463/07 (Presse 7) 3 DE 22.I.2007 TEILNEHMER Die Regierungen der Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission waren wie folgt vertreten: Belgien: Karel DE GUCHT Didier DONFUT Bulgarien: Ivailo KALFIN Tschechische Republik: Karel SCHWARZENBERG Dänemark: Michael ZILMER-JOHNS Minister der Auswärtigen Angelegenheiten Staatssekretär für Europäische Angelegenheiten, dem Minister der Auswärtigen Angelegenheiten beigeordnet Stellvertretender Premierminister und Minister für auswärtige Angelegenheiten Minister für auswärtige Angelegenheiten Staatssekretär, Ministerium für auswärtige Angelegenheiten Deutschland: Frank-Walter STEINMEIER Günter GLOSER Bundesminister des Auswärtigen Staatsminister, Auswärtiges Amt Estland: Urmas PAET Minister für auswärtige Angelegenheiten Griechenland: Dora BAKOYANNIS Ministerin für auswärtige Angelegenheiten Spanien: Miguel Ángel MORATINOS Frankreich: Philippe DOUSTE-BLAZY Catherine COLONNA Irland: Noel TREACY Italien: Massimo D'ALEMA Minister für auswärtige Angelegenheiten und Zusammenarbeit Minister für auswärtige Angelegenheiten Beigeordnete Ministerin für europäische Angelegenheiten Staatsminister im Amt des Premierministers (Taoiseach) und im Ministerium für auswärtige Angelegenheiten, mit besonderer Zuständigkeit für europäische Angelegenheiten Stellvertretender Ministerpräsident, Minister für auswärtige Angelegenheiten Zypern: Yiorgos LILLIKAS Minister für auswärtige Angelegenheiten Lettland: Eduards STIPRAIS Ständiger Vertreter Litauen: Petras VAITIEKŪNAS Minister für auswärtige Angelegenheiten Luxemburg: Jean ASSELBORN Nicolas SCHMIT Vizepremierminister, Minister für auswärtige Angelegenheiten und Einwanderung Delegierter Minister für auswärtige Angelegenheiten und Einwanderung Ungarn: Kinga GÖNCZ Ministerin für auswärtige Angelegenheiten Malta: Michael FRENDO Minister für auswärtige Angelegenheiten Niederlande: Bernard BOT Minister für auswärtige Angelegenheiten Österreich: Ursula PLASSNIK Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten 5463/07 (Presse 7) 4 DE 22.I.2007 Polen: Anna Elżbieta FOTYGA Ministerin für auswärtige Angelegenheiten Portugal: Manuel LOBO ANTUNES Staatssekretär für europäische Angelegenheiten Rumänien: Mihai-Răzvan UNGUREANU Minister für auswärtige Angelegenheiten Slowenien: Dimitrij RUPEL Janez LENARČIČ Minister für auswärtige Angelegenheiten Staatssekretär im Regierungsdienst für europäische Angelegenheiten Slowakei: Ján KUBIŠ Minister für auswärtige Angelegenheiten Finnland: Erkki TUOMIOJA Minister für auswärtige Angelegenheiten Schweden: Carl BILDT Cecilia MALMSTRÖM Minister für auswärtige Angelegenheiten Ministerin für europäische Angelegenheiten Vereinigtes Königreich: Margaret BECKETT Geoff HOON Ministerin für auswärtige Angelegenheiten und Commonwealth-Fragen Staatsminister für Europafragen Kommission: Olli REHN Louis MICHEL Benita FERRERO-WALDNER Peter MANDELSON Mitglied Mitglied Mitglied Mitglied Generalsekretariat des Rates: Javier SOLANA Generalsekretär/Hoher Vertreter für GASP 5463/07 (Presse 7) 5 DE 22.I.2007 ERÖRTERTE PUNKTE BEZIEHUNGEN ZUR UKRAINE - Schlussfolgerungen des Rates Der Rat nahm ein Mandat zur Aushandlung eines neuen und verbesserten Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Ukraine an. Die Verhandlungen sollen auf der Ministertagung der EU-Troika und der Ukraine am 6. Februar 2007 in Kiew beginnen. Gleichzeitig nahm der Rat die folgenden Schlussfolgerungen an: "1. Der Rat und die Kommission erinnern daran, dass die Europäische Union in dem Aktionsplan EU-Ukraine und den einschlägigen Schlussfolgerungen des Rates, die beide am 21. Februar 2005 angenommen wurden, die europäischen Ambitionen der Ukraine anerkannt und die Entscheidung des Landes für Europa begrüßt hat. Die Europäische Union würdigt und begrüßt die Fortschritte, die die Ukraine bei der Konsolidierung der Demokratie erzielt hat. 2. Der Rat und die Kommission erklären, dass 3. – die Europäische Union die politischen und wirtschaftlichen Reformen der Ukraine, die auf die weitere Stärkung von Demokratie, Stabilität und Wohlstand in der Ukraine abzielen, auch künftig nachdrücklich unterstützen wird und dass sie den Wunsch hat, dieses Engagement durch ein neues und verbessertes Abkommen zu verstärken; – die Europäische Union im Wege dieses Abkommens eine zunehmend enge Beziehung zur Ukraine aufbauen möchte, die auf eine schrittweise erfolgende wirtschaftliche Integration und Vertiefung der politischen Zusammenarbeit ausgerichtet ist; – mit einem neuen und verbesserten Abkommen den möglichen künftigen Entwicklungen in den Beziehungen zwischen der EU und der Ukraine nicht vorgegriffen wird. Der Rat und die Kommission erinnern an die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 14./15. Dezember 2006, in denen der Europäische Rat seine Entschlossenheit bekräftigt hat, die Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP) zu stärken, um in fortschreitendem Maße zu einer auf Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit aufbauenden Region des Wohlstands, der Stabilität und der Sicherheit in der Nachbarschaft der Union beizutragen." 5463/07 (Presse 7) 6 DE 22.I.2007 EUROPÄISCHE NACHBARSCHAFTSPOLITIK Der Rat führte einen Gedankenaustausch über eine Mitteilung der Kommission zu der Frage, wie die Europäische Nachbarschaftspolitik intensiviert und verstärkt werden kann. Die Europäische Nachbarschaftspolitik der EU wurde ins Leben gerufen, um nach der Erweiterung der EU auf 25 Mitgliedstaaten im Mai 2004 und auf 27 am 1. Januar 2007 die Beziehungen der EU zu ihren östlichen und südlichen Nachbarn zu stärken und Stabilität und Wohlstand zu fördern. Bislang wurden mit Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Israel, Jordanien, Libanon, Moldau, Marokko, der Palästinensischen Behörde, Tunesien und Ukraine Aktionspläne vereinbart. Nach Auffassung der Kommission könnte die Politik u.a. durch Folgendes verstärkt werden: Stärkung der Wirtschafts- und Handelskomponente, Erleichterung des Personenverkehrs und Steuerung der Migration, Förderung direkter Kontakte zwischen den Menschen, Einführung einer thematischen Komponente (unter die Energie, Verkehr, Umwelt, Entwicklung des ländlichen Raums, Informationsgesellschaft, Forschungskooperation, öffentliches Gesundheitswesen usw. fallen sollen) und Stärkung der politischen, der regionalen und der finanziellen Zusammenarbeit. Die Mitteilung der Kommission wird von den Vorbereitungsgremien des Rates eingehend geprüft werden. Das Thema "Europäische Nachbarschaftspolitik" wird auf der informellen Tagung der Außenminister am 30./31. März behandelt werden. Der Vorsitz wird dem Rat im Juni über die Fortschritte berichten. 5463/07 (Presse 7) 7 DE 22.I.2007 SUDAN - Schlussfolgerungen des Rates Der Rat nahm die folgenden Schlussfolgerungen an: "1. Der Rat ist nach wie vor tief besorgt angesichts der eindeutig nicht hinnehmbaren Lage in Darfur in Bezug auf Sicherheit, humanitäre Aspekte und Menschenrechte. Er verurteilt die anhaltenden Verletzungen des Waffenstillstands durch die Konfliktparteien und insbesondere die Luftangriffe gegen zivile Ziele seitens der sudanesischen Luftwaffe, wie etwa die Bombardierung von Dörfern in Norddarfur am 29. Dezember und am 5. Januar. Der Rat betont, dass die Feindseligkeiten sofort beendet werden müssen, und ruft alle Parteien auf, von jeglicher Form der Gewalt gegen Zivilpersonen und humanitäre Hilfsorganisationen Abstand zu nehmen. Der Rat erwartet, dass die sudanesische Regierung ihrer Verantwortung gerecht wird, indem sie allen Zivilpersonen wirksamen Schutz gewährt und der Straffreiheit in Darfur ein Ende setzt. 2. Eine Bedingung für einen nachhaltigen Frieden in Darfur ist ein politischer Prozess, in den alle Beteiligten einbezogen werden. In diesem Zusammenhang erklärt die EU, dass sie die Bemühungen des VN-Sonderbeauftragten Jan Eliasson und des AU-Sonderbeauftragten Salim Salim zur Wiederbelebung des politischen Prozesses uneingeschränkt unterstützt. Der Rat appelliert an die Unterzeichner des Darfur-Friedensabkommens (DPA) und an die Parteien, die dieses Abkommen nicht unterzeichnet haben, ohne Vorbehalte Verhandlungen aufzunehmen. Er bekräftigt die Bereitschaft der EU, weiter zu diesen Bemühungen beizutragen, sowie ihre Unterstützung für den Darfur-Darfur-Dialog und -Konsultationsprozess (DDDC). 3. Ein wirksamer und umfassender Waffenstillstand würde Vertrauen für den politischen Prozess schaffen. Der Rat fordert alle Parteien nachdrücklich auf, ihre Waffenstillstandsverpflichtungen einzuhalten, und erinnert an die Resolution 1591 (2005) des VN-Sicherheitsrats, wonach die Personen, die den Friedensprozess behindern, zur Verantwortung gezogen und geeignete Maßnahmen ergriffen werden. Der Rat weist ferner erneut darauf hin, wie wichtig es ist, die Parteien, die das Darfur-Friedensabkommen nicht unterzeichnet haben, in eine wirksame Überwachung des Waffenstillstands einzubeziehen, und begrüßt die diesbezüglichen Bemühungen des Befehlshabers der AMIS. 4. Der Rat begrüßt das Schreiben des Präsidenten der Republik Sudan vom 23. Dezember 2006 an den Generalsekretär der Vereinten Nationen als einen ermutigenden Schritt. Die EU erwartet von der Regierung Sudans, dass sie auf der Grundlage einer unzweideutigen vollständigen Umsetzung der VN-Unterstützungspakete für die AU-Mission in Sudan (AMIS) und in enger Zusammenarbeit mit der AU und den VN im Rahmen des Drei-Parteien-Mechanismus auf eine rasche Umsetzung des leichten und des schweren Unterstützungspakets und den Abschluss der Vorarbeiten für die Hybrid-Truppe hinarbeitet. Der Rat erklärt seine Entschlossenheit, insbesondere im VN-Rahmen gegen jede Konfliktpartei, die die Umsetzung dieser Maßnahmen behindert, weitere Maßnahmen in Betracht zu ziehen. 5463/07 (Presse 7) 8 DE 22.I.2007 5. Dementsprechend legt der Rat der AU und der VN nahe, die für die Entsendung der Hybrid-Truppe erforderlichen Pläne so bald wie möglich zum Abschluss zu bringen. In diesem Zusammenhang begrüßt er die geplante Ernennung des gemeinsamen Sonderbeauftragten. 6. Die EU bekräftigt ihre Entschlossenheit, die AMIS in der Phase des Übergangs zu der vereinbarten Hybrid-Truppe in Darfur weiter zu unterstützen, und bestätigt die Verlängerung der zivil-militärischen Unterstützungsaktion der Europäischen Union für die AMIS ab dem 1. Januar 2007 um bis zu sechs Monate. Der Rat fordert andere Länder und Organisationen dringend auf, zusätzliche finanzielle und materielle Unterstützung für die AMIS bereitzustellen. 7. Die EU begrüßt den Beschluss des VN-Menschenrechtsrates, eine Bewertungsmission nach Darfur zu entsenden. Er appelliert an den Präsidenten des Menschenrechtsrates, die Auswahl und Entsendung eines unabhängigen und glaubwürdigen Teams zu beschleunigen. Die EU erwartet von der Regierung Sudans, dass sie uneingeschränkt mit dieser Mission zusammenarbeitet. 8. Die destabilisierende Wirkung des Darfur-Konflikts in der gesamten Region, insbesondere in Tschad und in der Zentralafrikanischen Republik, sind für den Rat weiterhin Anlass zur Sorge. Alle Beteiligten sollten jegliche Unterstützung für die in der Region aktiven Rebellenbewegungen einstellen. Die EU nimmt zur Kenntnis, dass die Regierungen der Zentralafrikanischen Republik und Tschads erklärt haben, dass sie einer VN-Präsenz in ihrem Hoheitsgebiet zustimmen, und erwartet weitere Empfehlungen der Vereinten Nationen. 9. Der Rat stellt fest, dass das umfassende Friedensabkommen (CPA), mit dem der bewaffnete Konflikt in Südsudan beendet wurde, sich nunmehr zu zweiten Mal jährt, und bekräftigt erneut seine uneingeschränkte Unterstützung für den Friedensprozess. Obwohl bedeutsame Zwischenziele des CPA erreicht wurden, beobachtet der Rat mit großer Sorge, dass entscheidende Bestimmungen noch nicht umgesetzt wurden, und appelliert an die Parteien, das Vertrauen in das Abkommen unverzüglich wieder herzustellen, indem sie wirksame Schritte unternehmen, um dessen Umsetzung zu beschleunigen." 5463/07 (Presse 7) 9 DE 22.I.2007 SOMALIA - Schlussfolgerungen des Rates Der Rat nahm die folgenden Schlussfolgerungen an: "1. Die EU glaubt, dass sich derzeit eine Möglichkeit für eine dauerhafte Lösung der Probleme in Somalia bietet. Ihrer Auffassung nach sollten alle Parteien die gegenwärtige Dynamik nutzen, um eine dauerhafte politische Lösung zu vereinbaren, die es Somalia ermöglichen wird, auf Dauer Frieden, Entwicklung und Wohlstand zu erreichen. 2. Die EU ist allerdings nach wie vor besorgt über den derzeitigen Stand des Aussöhnungsprozesses, insbesondere darüber, wie sich die jüngsten Ereignisse darauf auswirken; hierzu gehört auch die Amtsenthebung des Sprechers des Übergangsparlaments durch eine Abstimmung des Übergangsparlaments unter den Bedingungen des Ausnahmezustands. Die EU drängt darauf, dass die politischen Institutionen und die Zivilgesellschaft möglichst bald wieder uneingeschränkt funktionieren. 3. Die EU ist nach wie vor besorgt über die humanitäre Lage und über die Schwierigkeiten, die die in Somalia tätigen humanitären Organisationen in den letzten Jahren bewältigen mussten. Der Zugang der Hilfsorganisationen darf nicht behindert werden. Diesbezüglich fordert die EU die Nachbarländer dazu auf, nach besten Kräften Beistand zu leisten. Die EU wird weiterhin humanitäre Hilfe leisten. Sie fordert alle Parteien zur Beendigung der Gewalt und zur Achtung des Völkerrechts, einschließlich der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts, auf. 4. Der Rat begrüßt die bisherigen und die laufenden Bemühungen um einen Abbau der Spannungen, einschließlich der einschlägigen Anstrengungen der Afrikanischen Union (AU), der Zwischenstaatlichen Entwicklungsbehörde (IGAD) und ihres Vorsitzes, sowie der Liga der Arabischen Staaten. 5. Die EU erinnert an ihre bereits beträchtliche Unterstützung der Übergangs-Bundesinstitutionen, die nun schrittweise ihre Autorität über ganz Somalia herstellen. Die EU ruft sie auf, ihre internen Differenzen zu beenden und im Geiste nationaler Aussöhnung auf alle gutwilligen Einwohner Somalias zuzugehen. Es ist von größter Bedeutung, dass alle wichtigen Gruppen – einschließlich der Clanältesten, der islamischen Führer, der Vertreter der Geschäftswelt, der Zivilgesellschaft und der Frauen – in einen alle Seiten einschließenden politischen und institutionellen Prozess auf der Grundlage der Übergangs-Bundescharta eingebunden werden. Die EU ruft dazu auf, Bedingungen zu schaffen, die dem Parlament eine Wiederaufnahme seiner politischen Tätigkeiten ermöglichen. 5463/07 (Presse 7) 10 DE 22.I.2007 6. Ein alle Seiten einschließender politischer Prozess auf breiter Basis wird die Grundlage für weitere internationale Unterstützung bei der Stabilisierung schaffen, wie sie grundsätzlich bereits durch die Resolution 1725 des VN-Sicherheitsrats gestattet ist. Mit internationaler Hilfe könnte die Ausarbeitung und Umsetzung von Plänen zur Entwaffnung, Demobilisierung und Reintegration (DDR) und zur Reform des Sicherheitssektors (SSR) unterstützt werden. Eine Stabilisierungstruppe würde das Funktionieren alle Seiten einschließender Institutionen und den Aussöhnungsprozess erleichtern. Die EU nimmt den Beschluss des Rates für Frieden und Sicherheit der AU vom 19. Januar 2007 zur Kenntnis, die Entsendung einer AU-Mission nach Somalia (AMISOM) für sechs Monate zu bewilligen, und begrüßt die derzeitigen Bemühungen der AU und der Mitgliedstaaten, Staaten ausfindig zu machen, die zur Stellung von Truppen bereit wären. 7. Die EU ist bereit, die AMISOM im Rahmen einer konzertierten, globalen Anstrengung der internationalen Gemeinschaft finanziell zu unterstützen, und betont in diesem Zusammenhang, wie wichtig ein alle Seiten einschließender politischer Dialog und eine echte Aussöhnung als Grundlage für Stabilität sind und welch wichtige Rolle den VN bei der Verwirklichung einer längerfristigen Stabilisierung Somalias zukommt. Zu diesem Zweck ist die EU bereit, wohlwollend die Möglichkeit zu prüfen, ob eine Unterstützung aus den 15 Millionen EUR der Friedensfazilität für Afrika für die AMISOM bereitgestellt werden kann, sobald die erforderlichen Voraussetzungen, einschließlich der Genehmigung durch die VN, erfüllt sind. Die EU fordert die AU auf, auch andere mögliche Finanzierungsquellen für die weitere Finanzierung einer Stabilisierungstruppe zu prüfen. 8. Die EU als größter Geber von Hilfe für Somalia wird weiterhin den Wiederaufbau in Somalia unterstützen und die Fähigkeit der Übergangs-Bundesinstitutionen stärken, die Übergangs-Bundescharta umzusetzen und SSR- und DDR-Tätigkeiten auf der Grundlage des nationalen Sicherheitsstabilisierungsplans durchzuführen. Ein echter politischer Aussöhnungsprozess und dauerhafte, alle Seiten einschließende Institutionen sind jedoch von entscheidender Bedeutung für die Bemühungen um einen Wiederaufbau und für ein positives Ergebnis der vorgesehenen Geberrunde." 5463/07 (Presse 7) 11 DE 22.I.2007 IRAN - Schlussfolgerungen des Rates Der Rat nahm die folgenden Schlussfolgerungen an: "Der Rat hat das Nuklearprogramm Irans erörtert. Der Rat bedauert, dass Iran die vom Gouverneursrat der IAEO und vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen wiederholt geforderten Schritte nicht unternommen hat. Der Rat begrüßt einhellig die Annahme der Resolution 1737 des Sicherheitsrates vom 23. Dezember 2006. Diese Entscheidung stellt eine notwendige und angemessene Reaktion auf die Missachtung der Anliegen der internationalen Gemeinschaft sowie der Resolution 1696 des Sicherheitsrates durch Iran dar. Der Rat begrüßt die Maßnahmen der Resolution 1737, die sich gegen die sensibelsten Teile des Nuklearprogramms und des Flugkörperprogramms Irans richten, und fordert alle Länder auf, die Maßnahmen uneingeschränkt und unverzüglich durchzuführen. Um die Maßnahmen der Resolution 1737 des Sicherheitsrates der VN bei gleichzeitiger Wahrung der Kohärenz der EU-Politik wirksam umzusetzen, sind die Minister unter Verweis auf die EUPolitik, keine Waffen an Iran zu verkaufen, wie folgt übereingekommen: Die EU sollte die Ausfuhr von Gütern der NSG- und MTCR-Listen aus Iran und deren Einfuhr nach Iran verhindern, Transaktionen mit Personen und Einrichtungen, die unter die Kriterien der Resolution 1737 des Sicherheitsrats der VN fallen, verbieten und deren Vermögenswerte einfrieren, Reisen von Personen, die unter diese Kriterien fallen, in die EU verbieten und Maßnahmen ergreifen, um iranische Staatsangehörige vom Studium in proliferationsrelevanten Fachgebieten in der EU abzuhalten. Der Rat begrüßt die Entscheidung des Sicherheitsrates, den Generaldirektor der IAEO zu ersuchen, innerhalb von 60 Tagen einen Bericht vorzulegen, die Aktionen Irans im Lichte dieses Berichts zu prüfen und die Anwendung der Maßnahmen auszusetzen, falls und solange Iran alle mit der Anreicherung zusammenhängenden Tätigkeiten und Wiederaufarbeitungstätigkeiten, einschließlich Forschung und Entwicklung, aussetzt, was von der IAEO zu verifizieren ist, um den Weg zu Verhandlungen zu eröffnen und für den Fall, dass der Iran diese Resolution nicht befolgt, weitere Maßnahmen nach Kapitel VII Artikel 41 der Charta der Vereinten Nationen zu beschließen, um Iran zur uneingeschränkten Befolgung der Resolution des Sicherheitsrates und der Forderungen des Gouverneursrates der IAEA zu bewegen. Der Rat betont in diesem Zusammenhang, dass er weiterhin an einem abgestuften und angemessenen Konzept festhält. Der Rat erklärt erneut, dass er weiterhin die Bemühungen um eine langfristige Verhandlungslösung unterstützt. Er bekräftigt, dass er die weit reichenden Vorschläge unterstützt, die der Hohe Vertreter der EU Iran am 6. Juni 2006 unterbreitet hat und die den Weg für neue, auf gegenseitigem Respekt und erweiterter Zusammenarbeit beruhenden Beziehungen zum Iran ebnen könnten, und er fordert Iran auf, die Chance für eine Verhandlungslösung zu nutzen." 5463/07 (Presse 7) 12 DE 22.I.2007 AUSSENBEZIEHUNGEN IM ENERGIEBEREICH Der Rat führte einen Meinungsaustausch über die außenpolitischen Aspekte eines Maßnahmenpakets zum Bereich Energie und Klimawandel, das die Kommission mit Blick auf die Verabschiedung einer "Energiepolitik für Europa" auf der Tagung des Europäischen Rates am 8./9. März vorgeschlagen hatte. In der Mitteilung der Kommission werden energiepolitische Prioritäten für den Zeitraum 2007-2009 aufgezeigt. Eine Reihe von Delegationen äußerte Zustimmung zu dem Ansatz der Kommission, insbesondere zu der Forderung, die Energie als zentralen Bestandteil aller Außenbeziehungen der EU zu betrachten. In Bezug auf die Prioritäten, die für den sich auf drei Jahre erstreckenden Aktionsplan festzulegen sind, hoben die Delegationen insbesondere folgende Aspekte hervor: – die Diversifizierung der Energielieferungen (der Energiequellen, der Energieart und der Transportrouten), – die Energiepartnerschaft EU-Russland (insbesondere das Kapitel zur Energie in dem Folgeabkommen zum Partnerschafts- und Kooperationsabkommen, einschließlich der Grundsätze, die im Energiechartavertrag enthalten sind), – die Intensivierung der Energiebeziehungen zu den Nachbarländern und -regionen der EU und – die Vertiefung der Energiebeziehungen zu den wichtigsten Verbraucherländern wie den Vereinigten Staaten, China und Indien, insbesondere mit Blick auf den Klimaschutz, die Energieeffizienz und erneuerbare Energien. Eine Reihe von Delegationen begrüßte außerdem vom Grundsatz her den Vorschlag für eine Energiepartnerschaft mit Afrika. Der Vorsitz bat die Delegationen, weitere Bemerkungen schriftlich vorzulegen. 5463/07 (Presse 7) 13 DE 22.I.2007 WESTLICHE BALKANSTAATEN - Schlussfolgerungen des Rates Der Rat nahm die folgenden Schlussfolgerungen an: "Montenegro Der Rat hat einen Beschluss über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Europäischen Partnerschaft mit Montenegro angenommen. Die Partnerschaft, in deren Rahmen die kurz- und mittelfristigen Prioritäten im Hinblick auf eine weitere Annäherung Montenegros an die Europäische Union ermittelt werden, stellt den wichtigsten Orientierungsrahmen für die diesbezüglichen Anstrengungen Montenegros dar. Der Rat fordert eine rasche und wirksame Umsetzung der Prioritäten und bekräftigt seine Bereitschaft, Montenegro bei diesen Anstrengungen uneingeschränkt zu unterstützen. Der Rat begrüßt das erste Treffen der EU-Troika mit Montenegro. Serbien Der Rat begrüßt den friedlichen und geordneten Ablauf der Parlamentswahlen in der Republik Serbien vom 21. Januar sowie die vorläufige Bewertung der Wahlbeobachtungsmission des BDIMR (OSZE), wonach die Wahlen frei und fair waren und zeigen, dass Serbien demokratische Standards erreicht hat, die Achtung verdienen. Der Rat nimmt die vorläufigen Wahlergebnisse zur Kenntnis, die auf eine klare Mehrheit der reformorientierten politischen Parteien hinweisen. Der Rat ruft dazu auf, dass zügig eine Regierung gebildet wird, die sich einem europafreundlichen Kurs Serbiens verpflichtet und bereit ist, den künftigen Herausforderungen im Geiste einer konstruktiven Zusammenarbeit mit der Völkergemeinschaft zu begegnen. Die EU ist nach wie vor bereit, Serbien im Hinblick auf seine europäische Perspektive zu unterstützen." 5463/07 (Presse 7) 14 DE 22.I.2007 NAHER OSTEN - Schlussfolgerungen des Rates Der Rat nahm die folgenden Schlussfolgerungen an: "– Nahost-Friedensprozess 1. Der Rat erklärt, dass er Präsident Abbas und dessen anhaltende Bemühungen um nationale Einheit in vollem Umfang unterstützt. Er ruft alle Palästinenser auf, diese Bemühungen ebenfalls zu unterstützen und der internen Gewalt ein Ende zu setzen. Die Europäische Union ist bereit, mit einer rechtmäßigen palästinensischen Regierung zusammenzuarbeiten, die sich auf eine Plattform einigt, die den Grundsätzen des Quartetts entspricht. 2. Der Rat begrüßt die Zusammenkunft zwischen Premierminister Olmert und Präsident Abbas vom 23. Dezember 2006 und hebt hervor, dass die bei diesem Treffen eingegangenen Verpflichtungen umgehend umgesetzt werden müssen. Er nimmt Kenntnis von der teilweise erfolgten Herausgabe einbehaltener palästinensischer Steuer- und Zolleinnahmen durch Israel. Er ruft zu einer möglichst baldigen Wiederaufnahme der Vereinbarungen von Scharm-el-Scheich von 2005 auf. Der Rat äußert die Hoffnung, dass mit diesem Treffen eine Reihe von Treffen im Rahmen eines erneuerten politischen Prozesses eingeleitet wird, der zu substanziellen Verhandlungen über den endgültigen Status führt. Letztes Ziel der Verhandlungen sollte ein Ende der seit 1967 andauernden Besetzung und die Schaffung eines unabhängigen, demokratischen und lebensfähigen palästinensischen Staates sein, der Seite an Seite mit Israel und seinen anderen Nachbarn in Frieden und Sicherheit besteht. 3. Der Rat ruft alle Parteien auf, die Waffenruhe im Gazastreifen zu festigen und sie auf das Westjordanland auszuweiten. Er verurteilt den anhaltenden Abschuss von Raketen auf israelisches Hoheitsgebiet und appelliert an die palästinensische Führung, alles in ihren Kräften Stehende zu tun, um dem ein Ende zu setzen. Der Rat würdigt das derzeitige zurückhaltende Vorgehen Israels im Gazastreifen, fordert jedoch ein Ende der israelischen militärischen Interventionen im Westjordanland. 4. Die EU fordert die sofortige Freilassung des entführten israelischen Soldaten und begrüßt die diesbezüglichen Bemühungen, unter anderem von Partnern in der Region. Sie fordert auch die sofortige Freilassung der in Israel inhaftierten palästinensischen Minister und Abgeordneten. 5. Die EU betont, dass die palästinensischen Institutionen gestärkt werden müssen. Sie wird weiterhin praktische und sichtbare Maßnahmen treffen, unter anderem bezüglich der Zugangs- und Bewegungsfreiheit, der Staatsführung, des Sicherheitssektors und einer funktionierenden Verwaltung. Sie begrüßt die Verlängerung des Vorläufigen Internationalen Mechanismus (TIM) um drei Monate, der – in Abstimmung mit dem Amt des Präsidenten – wichtige Hilfsmaßnahmen für einen großen Teil der palästinensischen Bevölkerung bereitstellt. Sie ruft Israel erneut zum unverzüglichen Transfer aller zurückgehaltenen palästinensischen Steuer- und Zolleinnahmen auf. Sie regt an, dass Israel es in Betracht ziehen könnte, hierfür auf den Vorläufigen Internationalen Mechanismus zurückzugreifen. Der Rat weist darauf hin, dass das Abkommen über die Bewegungsfreiheit und den Zugang unbedingt uneingeschränkt umgesetzt werden muss, und bekräftigt in diesem Zusammenhang, dass er weiterhin an der EU-Mission zur Unterstützung des Grenzschutzes in Rafah festhält. Er fordert nachdrücklich, dass Rafah und alle anderen Grenzübergänge, insbesondere Karni, wieder geöffnet werden und künftig auch offen bleiben. 5463/07 (Presse 7) 15 DE 22.I.2007 6. Die EU ist zutiefst besorgt angesichts der jüngst erfolgten Genehmigung von Siedlungstätigkeiten durch die israelische Regierung und angesichts des andauernden Baus der Trennmauer auf palästinensischem Boden. Diese Entwicklungen laufen dem Völkerrecht und dem Nahost-Fahrplan zuwider. Der Rat ruft Israel auf, alle Handlungen zu unterlassen, die die Tragfähigkeit einer vereinbarten Zwei-Staaten-Lösung gefährden. Er ist insbesondere beunruhigt über die Siedlungstätigkeiten in und um Ost-Jerusalem sowie im Jordantal. Die EU wird keine Änderungen der vor 1967 bestehenden Grenzen anerkennen, die nicht zwischen beiden Seiten vereinbart worden sind. 7. Die EU bekräftigt in diesem Zusammenhang ihre Entschlossenheit, eine aktive Rolle im Rahmen eines verstärkten Engagements des Nahost-Quartetts zu spielen, damit schnellstens ein politischer und diplomatischer Prozess in Gang gebracht wird, der eine politische Perspektive bei der Suche nach einer umfassenden Lösung des israelischarabischen Konflikts im Einklang mit dem Fahrplan und den einschlägigen Resolutionen des VN-Sicherheitsrates und unter Berücksichtigung der Erklärung der Arabischen Liga von Beirut bietet. Der Rat weist auf die Bedeutung einer engen Zusammenarbeit mit den Parteien und den regionalen Partnern hin. Gemäß dem Nahost-Fahrplan sollte das Quartett im Benehmen mit den Parteien zu gegebener Zeit eine internationale Konferenz einberufen, damit diese Ziele verwirklicht werden können. In der aktuellen kritischen Phase sieht der Rat einer baldigen Zusammenkunft Quartetts auf der Ebene hochrangiger Vertreter erwartungsvoll entgegen. – Libanon 1. Der Rat begrüßt die internationale Konferenz zur Unterstützung von Libanon und der libanesischen Bevölkerung, die am 25. Januar 2007 in Paris stattfinden soll; er ist bereit, die Konferenz zu unterstützen, und dies insbesondere im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik. Die EU trägt in enger Abstimmung mit der libanesischen Regierung aktiv dazu bei, dass diese Konferenz ein voller Erfolg wird. Der Rat würdigt das ehrgeizige Programm für Sanierung, Wiederaufbau und Reform, das die libanesische Regierung am 4. Januar 2007 angenommen hat. Die EU begrüßt ferner die Entscheidung der libanesischen Regierung, den im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik vorgesehenen Aktionsplan anzunehmen; damit wird der Weg für eine weitere Vertiefung der Zusammenarbeit zur Unterstützung der nationalen Prioritäten Libanons geebnet. Der Rat anerkennt die Notwendigkeit einer internationalen – finanziellen und sonstigen – Hilfe zur Ergänzung der Bemühungen der libanesischen Regierung, eine solide Grundlage für eine nachhaltige und gerechte wirtschaftliche und soziale Entwicklung in Libanon zu schaffen. 2. Die EU betont, dass es für die Stabilität und die weitere Entwicklung des Libanon von größter Bedeutung und im Interesse der gesamten libanesischen Bevölkerung liegt, dass ein Ausweg aus der derzeitigen festgefahrenen politischen Situation gefunden wird. Ein solcher Ausweg sollte nur im Wege des Dialogs und unter uneingeschränkter Achtung der demokratischen Institutionen des Landes angestrebt werden. Der Rat würdigt diesbezüglich die Vermittlungsbemühungen des Generalsekretärs der Arabischen Liga. 3. Der Rat ruft erneut zur sofortigen Freilassung der beiden entführten israelischen Soldaten auf. 5463/07 (Presse 7) 16 DE 22.I.2007 4. Der Rat unterstreicht erneut seine Entschlossenheit, die Souveränität, Unabhängigkeit und territoriale Unversehrtheit Libanons zu stärken. Er fordert Israel nachdrücklich dazu auf, den Verletzungen des libanesischen Luftraums durch die israelische Luftwaffe ein Ende zu setzen. Der Rat ruft Syrien und andere Länder der Region auf, sich jeglicher Einmischung in die inneren Angelegenheiten Libanons zu enthalten und sich aktiv an der Stabilisierung von Libanon zu beteiligen. Der Rat würdigt die Unterstützung, die die UNIFIL den libanesischen Streitkräften leistet, damit die libanesische Regierung ihre Kontrolle im Einklang mit der Resolution 1701 des VN-Sicherheitsrats auf das gesamte libanesische Hoheitsgebiet ausweiten kann. Er bekräftigt seine uneingeschränkte Unterstützung der Bemühungen von Ministerpräsident Fuad Siniora und der legitimen, demokratisch gewählten Regierung, die darauf abzielen, den Dialog mit allen politischen Akteuren in Libanon aufrecht zu erhalten und sich den Herausforderungen, vor denen das Land steht, zu stellen, wozu insbesondere die vollständige Umsetzung der Resolution 1701 des VNSicherheitsrats, die Einsetzung des Sondergerichtshofs für Libanon gemäß der Resolution 1664 des VN-Sicherheitsrats und der Wiederaufbau des Landes gehören." 5463/07 (Presse 7) 17 DE 22.I.2007 LIBYEN- Schlussfolgerungen des Rates Der Rat nahm die folgenden Schlussfolgerungen an: "Der Rat der Europäischen Union ist zutiefst besorgt angesichts des unannehmbaren Urteils des libyschen Strafgerichts vom 19. Dezember 2006, mit dem fünf bulgarische Krankenschwestern und ein palästinensischer Arzt, die in Verbindung mit den HIV/AIDS-Infizierungen im Krankenhaus von Benghazi im Jahr 1999 bereits fast acht Jahre im Gefängnis verbracht haben, in einem erneuten Verfahren schuldig gesprochen und zum Tode verurteilt wurden. Bei diesem Urteil wurden insbesondere stichhaltige, von weltweit anerkannten internationalen Experten vorgebrachte Beweise für die Unschuld der Angeklagten ignoriert. Ferner unterstreicht der Rat noch einmal, dass die EU die Todesstrafe grundsätzlich und unter allen Umständen ablehnt. Er erwartet, dass das Gerichtsverfahren so rasch wie möglich nach international anerkannten Normen abgeschlossen wird. Der Rat erinnert an seine Schlussfolgerungen vom 11. Oktober 2004 und erwartet, dass die libyschen Behörden eine positive, faire und rasche Lösung dieses Falles herbeiführen, die zur sofortigen Freilassung der Krankenschwestern und des Arztes führt. Wenn dies gegeben ist, können sich die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Libyen weiter entwickeln. Die Europäische Union bringt erneut ihr Mitgefühl und ihre Solidarität mit den HIV/AIDS-infizierten Kindern und ihren Familien in Benghazi zum Ausdruck. Sie erinnert an den Erfolg des EUAktionsplans für Benghazi, der als rein humanitäre Maßnahme geschaffen wurde, und an die Einrichtung des Internationalen Fonds für Benghazi, der jederzeit aktiviert werden kann." 5463/07 (Presse 7) 18 DE 22.I.2007 TODESSTRAFE Die Minister führten während des Mittagessens einen Gedankenaustausch über etwaige weitere Initiativen der Europäischen Union in Bezug auf ein Moratorium zur Todesstrafe in internationalen Foren, darunter die Vereinten Nationen. Die EU setzt sich im Rahmen der 1998 festgelegten Leitlinien konsequent für die Abschaffung der Todesstrafe ein. Sie hat im vergangenen Dezember auf der Generalversammlung der VN eine Erklärung zur Todesstrafe abgegeben, die von 85 Ländern aus allen geografischen Gruppen unterzeichnet wurde. Im Februar wird die EU aktiv am dritten Weltkongress gegen die Todesstrafe in Paris teilnehmen. SONSTIGES Freihandelsverhandlungen mit den Golfstaaten Kommissionsmitglied Peter Mandelson unterrichtete den Rat über die Verhandlungen mit dem Golf-Kooperationsrat (GCC) betreffend die Errichtung einer Freihandelszone EU-GCC. Der Rat bekräftigte, dass er einem raschen und positiven Abschluss der Verhandlungen große Bedeutung beimisst; Kommissionsmitglied Mandelson erklärte, er erwarte, dass die Verhandlungen nach einer letzten Gesprächsrunde Ende Februar in Brüssel noch vor dem EU-GCC-Ministertreffen im Mai abgeschlossen werden. * * * AM RANDE DER RATSTAGUNG Am Rande der Ratstagung fanden folgende Veranstaltungen statt: – Erstes Treffen der EU-Troika mit Montenegro; – Treffen der EU-Troika mit der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE). 5463/07 (Presse 7) 19 DE 22.I.2007 SONSTIGE ANGENOMMENE PUNKTE Siehe Dokument 5462/07. 5463/07 (Presse 7) 20 DE