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DE
RAT DER
EUROPÄISCHEN UNION
C/07/7
5463/07 (Presse 7)
(OR. en)
MITTEILUNG AN DIE PRESSE
2776. Tagung des Rates
Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen
AUSSENBEZIEHUNGEN
Brüssel, den 22. Januar 2007
Präsident
*
Herr Frank-Walter Steinmeier
Bundesminister des Auswärtigen
der Bundesrepublik Deutschland
Einige Punkte zum Thema Außenbeziehungen wurden auf der Tagung des Rates
(Allgemeine Angelegenheiten) ohne Aussprache angenommen (Dok. 5462/07)
PRESSE
Rue de la Loi 175
B – 1048 BRÜSSEL
Tel. +32 (0)2 281 8716 / 6319
Fax: +32 (0)2 281 8026
[email protected] http://www.consilium.europa.eu/Newsroom
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22.I.2007
Wichtigste Ergebnisse der Ratstagung
Der Rat hat ein Mandat zur Aushandlung eines neuen und verbesserten Abkommens zwischen der
Europäischen Union und der Ukraine angenommen. Die Verhandlungen sollen auf der Ministertagung der EU-Troika und der Ukraine am 6. Februar 2007 in Kiew beginnen.
Der Rat hat den friedlichen und geordneten Ablauf der Parlamentswahlen in der Republik Serbien
vom 21. Januar begrüßt. Er hat die vorläufigen Wahlergebnisse zur Kenntnis genommen, die auf
eine klare Mehrheit der reformorientierten politischen Parteien hinweisen, und dazu aufgerufen,
dass zügig eine Regierung gebildet wird, die sich einem europafreundlichen Kurs Serbiens
verpflichtet und bereit ist, den künftigen Herausforderungen im Geiste einer konstruktiven
Zusammenarbeit mit der Völkergemeinschaft zu begegnen.
Was den Iran anbelangt, so hat der Rat die Annahme der Resolution 1737 des Sicherheitsrates vom
23. Dezember 2006 begrüßt und alle Länder aufgefordert, die Maßnahmen uneingeschränkt und
unverzüglich durchzuführen. Um die Maßnahmen auf EU-Ebene bei gleichzeitiger Wahrung der
Kohärenz der EU-Politik wirksam umzusetzen, sind die Minister unter Verweis auf die EU-Politik,
keine Waffen an Iran zu verkaufen, wie folgt übereingekommen: Die EU sollte die Ausfuhr von
Gütern der NSG- und MTCR-Listen aus Iran und deren Einfuhr nach Iran verhindern, Transaktionen mit Personen und Einrichtungen, die unter die Kriterien der Resolution fallen, verbieten
und deren Vermögenswerte einfrieren, Reisen von Personen, die unter diese Kriterien fallen, in die
EU verbieten und Maßnahmen ergreifen, um iranische Staatsangehörige vom Studium in
proliferationsrelevanten Fachgebieten in der EU abzuhalten.
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INHALT1
TEILNEHMER .................................................................................................................................. 4
ERÖRTERTE PUNKTE
BEZIEHUNGEN ZUR UKRAINE - Schlussfolgerungen des Rates................................................... 6
EUROPÄISCHE NACHBARSCHAFTSPOLITIK ............................................................................ 7
SUDAN - Schlussfolgerungen des Rates ............................................................................................. 8
SOMALIA - Schlussfolgerungen des Rates....................................................................................... 10
IRAN - Schlussfolgerungen des Rates ............................................................................................... 12
AUSSENBEZIEHUNGEN IM ENERGIEBEREICH ....................................................................... 13
WESTLICHE BALKANSTAATEN - Schlussfolgerungen des Rates .............................................. 14
NAHER OSTEN - Schlussfolgerungen des Rates ............................................................................. 15
LIBYEN- Schlussfolgerungen des Rates ........................................................................................... 18
TODESSTRAFE ................................................................................................................................ 19
SONSTIGES ...................................................................................................................................... 19
SONSTIGE ANGENOMMENE PUNKTE
Siehe Dokument 5462/07.
1
Sofern Erklärungen, Schlussfolgerungen oder Entschließungen vom Rat förmlich angenommen wurden, ist
dies in der Überschrift des jeweiligen Punktes angegeben und der Text in Anführungszeichen gesetzt.
  Dokumente, bei denen die Dokumentennummer im Text angegeben ist, können auf der Website des Rates
http://www.consilium.europa.eu eingesehen werden.
  Rechtsakte, zu denen der Öffentlichkeit zugängliche Erklärungen für das Ratsprotokoll vorliegen, sind
durch * gekennzeichnet; diese Erklärungen können auf der genannten Website des Rates abgerufen werden
oder sind beim Pressedienst erhältlich.
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TEILNEHMER
Die Regierungen der Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission waren wie folgt vertreten:
Belgien:
Karel DE GUCHT
Didier DONFUT
Bulgarien:
Ivailo KALFIN
Tschechische Republik:
Karel SCHWARZENBERG
Dänemark:
Michael ZILMER-JOHNS
Minister der Auswärtigen Angelegenheiten
Staatssekretär für Europäische Angelegenheiten, dem
Minister der Auswärtigen Angelegenheiten beigeordnet
Stellvertretender Premierminister und Minister für
auswärtige Angelegenheiten
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Staatssekretär, Ministerium für auswärtige
Angelegenheiten
Deutschland:
Frank-Walter STEINMEIER
Günter GLOSER
Bundesminister des Auswärtigen
Staatsminister, Auswärtiges Amt
Estland:
Urmas PAET
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Griechenland:
Dora BAKOYANNIS
Ministerin für auswärtige Angelegenheiten
Spanien:
Miguel Ángel MORATINOS
Frankreich:
Philippe DOUSTE-BLAZY
Catherine COLONNA
Irland:
Noel TREACY
Italien:
Massimo D'ALEMA
Minister für auswärtige Angelegenheiten und
Zusammenarbeit
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Beigeordnete Ministerin für europäische Angelegenheiten
Staatsminister im Amt des Premierministers (Taoiseach)
und im Ministerium für auswärtige Angelegenheiten, mit
besonderer Zuständigkeit für europäische Angelegenheiten
Stellvertretender Ministerpräsident, Minister für
auswärtige Angelegenheiten
Zypern:
Yiorgos LILLIKAS
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Lettland:
Eduards STIPRAIS
Ständiger Vertreter
Litauen:
Petras VAITIEKŪNAS
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Luxemburg:
Jean ASSELBORN
Nicolas SCHMIT
Vizepremierminister, Minister für auswärtige
Angelegenheiten und Einwanderung
Delegierter Minister für auswärtige Angelegenheiten und
Einwanderung
Ungarn:
Kinga GÖNCZ
Ministerin für auswärtige Angelegenheiten
Malta:
Michael FRENDO
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Niederlande:
Bernard BOT
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Österreich:
Ursula PLASSNIK
Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten
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Polen:
Anna Elżbieta FOTYGA
Ministerin für auswärtige Angelegenheiten
Portugal:
Manuel LOBO ANTUNES
Staatssekretär für europäische Angelegenheiten
Rumänien:
Mihai-Răzvan UNGUREANU
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Slowenien:
Dimitrij RUPEL
Janez LENARČIČ
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Staatssekretär im Regierungsdienst für europäische
Angelegenheiten
Slowakei:
Ján KUBIŠ
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Finnland:
Erkki TUOMIOJA
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Schweden:
Carl BILDT
Cecilia MALMSTRÖM
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Ministerin für europäische Angelegenheiten
Vereinigtes Königreich:
Margaret BECKETT
Geoff HOON
Ministerin für auswärtige Angelegenheiten und
Commonwealth-Fragen
Staatsminister für Europafragen
Kommission:
Olli REHN
Louis MICHEL
Benita FERRERO-WALDNER
Peter MANDELSON
Mitglied
Mitglied
Mitglied
Mitglied
Generalsekretariat des Rates:
Javier SOLANA
Generalsekretär/Hoher Vertreter für GASP
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ERÖRTERTE PUNKTE
BEZIEHUNGEN ZUR UKRAINE - Schlussfolgerungen des Rates
Der Rat nahm ein Mandat zur Aushandlung eines neuen und verbesserten Abkommens zwischen
der Europäischen Union und der Ukraine an. Die Verhandlungen sollen auf der Ministertagung der
EU-Troika und der Ukraine am 6. Februar 2007 in Kiew beginnen.
Gleichzeitig nahm der Rat die folgenden Schlussfolgerungen an:
"1.
Der Rat und die Kommission erinnern daran, dass die Europäische Union in dem
Aktionsplan EU-Ukraine und den einschlägigen Schlussfolgerungen des Rates, die beide
am 21. Februar 2005 angenommen wurden, die europäischen Ambitionen der Ukraine
anerkannt und die Entscheidung des Landes für Europa begrüßt hat. Die Europäische
Union würdigt und begrüßt die Fortschritte, die die Ukraine bei der Konsolidierung der
Demokratie erzielt hat.
2.
Der Rat und die Kommission erklären, dass
3.
–
die Europäische Union die politischen und wirtschaftlichen Reformen der Ukraine,
die auf die weitere Stärkung von Demokratie, Stabilität und Wohlstand in der
Ukraine abzielen, auch künftig nachdrücklich unterstützen wird und dass sie den
Wunsch hat, dieses Engagement durch ein neues und verbessertes Abkommen zu
verstärken;
–
die Europäische Union im Wege dieses Abkommens eine zunehmend enge
Beziehung zur Ukraine aufbauen möchte, die auf eine schrittweise erfolgende
wirtschaftliche Integration und Vertiefung der politischen Zusammenarbeit
ausgerichtet ist;
–
mit einem neuen und verbesserten Abkommen den möglichen künftigen
Entwicklungen in den Beziehungen zwischen der EU und der Ukraine nicht
vorgegriffen wird.
Der Rat und die Kommission erinnern an die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates
vom 14./15. Dezember 2006, in denen der Europäische Rat seine Entschlossenheit
bekräftigt hat, die Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP) zu stärken, um in fortschreitendem Maße zu einer auf Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit
aufbauenden Region des Wohlstands, der Stabilität und der Sicherheit in der Nachbarschaft
der Union beizutragen."
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EUROPÄISCHE NACHBARSCHAFTSPOLITIK
Der Rat führte einen Gedankenaustausch über eine Mitteilung der Kommission zu der Frage, wie
die Europäische Nachbarschaftspolitik intensiviert und verstärkt werden kann.
Die Europäische Nachbarschaftspolitik der EU wurde ins Leben gerufen, um nach der Erweiterung
der EU auf 25 Mitgliedstaaten im Mai 2004 und auf 27 am 1. Januar 2007 die Beziehungen der EU
zu ihren östlichen und südlichen Nachbarn zu stärken und Stabilität und Wohlstand zu fördern.
Bislang wurden mit Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Israel, Jordanien, Libanon, Moldau,
Marokko, der Palästinensischen Behörde, Tunesien und Ukraine Aktionspläne vereinbart.
Nach Auffassung der Kommission könnte die Politik u.a. durch Folgendes verstärkt werden:
Stärkung der Wirtschafts- und Handelskomponente, Erleichterung des Personenverkehrs und
Steuerung der Migration, Förderung direkter Kontakte zwischen den Menschen, Einführung einer
thematischen Komponente (unter die Energie, Verkehr, Umwelt, Entwicklung des ländlichen
Raums, Informationsgesellschaft, Forschungskooperation, öffentliches Gesundheitswesen usw.
fallen sollen) und Stärkung der politischen, der regionalen und der finanziellen Zusammenarbeit.
Die Mitteilung der Kommission wird von den Vorbereitungsgremien des Rates eingehend geprüft
werden. Das Thema "Europäische Nachbarschaftspolitik" wird auf der informellen Tagung der
Außenminister am 30./31. März behandelt werden. Der Vorsitz wird dem Rat im Juni über die
Fortschritte berichten.
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SUDAN - Schlussfolgerungen des Rates
Der Rat nahm die folgenden Schlussfolgerungen an:
"1.
Der Rat ist nach wie vor tief besorgt angesichts der eindeutig nicht hinnehmbaren Lage in
Darfur in Bezug auf Sicherheit, humanitäre Aspekte und Menschenrechte. Er verurteilt die
anhaltenden Verletzungen des Waffenstillstands durch die Konfliktparteien und insbesondere die Luftangriffe gegen zivile Ziele seitens der sudanesischen Luftwaffe, wie etwa
die Bombardierung von Dörfern in Norddarfur am 29. Dezember und am 5. Januar. Der
Rat betont, dass die Feindseligkeiten sofort beendet werden müssen, und ruft alle Parteien
auf, von jeglicher Form der Gewalt gegen Zivilpersonen und humanitäre Hilfsorganisationen Abstand zu nehmen. Der Rat erwartet, dass die sudanesische Regierung ihrer
Verantwortung gerecht wird, indem sie allen Zivilpersonen wirksamen Schutz gewährt und
der Straffreiheit in Darfur ein Ende setzt.
2.
Eine Bedingung für einen nachhaltigen Frieden in Darfur ist ein politischer Prozess, in den
alle Beteiligten einbezogen werden. In diesem Zusammenhang erklärt die EU, dass sie die
Bemühungen des VN-Sonderbeauftragten Jan Eliasson und des AU-Sonderbeauftragten
Salim Salim zur Wiederbelebung des politischen Prozesses uneingeschränkt unterstützt.
Der Rat appelliert an die Unterzeichner des Darfur-Friedensabkommens (DPA) und an die
Parteien, die dieses Abkommen nicht unterzeichnet haben, ohne Vorbehalte Verhandlungen aufzunehmen. Er bekräftigt die Bereitschaft der EU, weiter zu diesen Bemühungen
beizutragen, sowie ihre Unterstützung für den Darfur-Darfur-Dialog und -Konsultationsprozess (DDDC).
3.
Ein wirksamer und umfassender Waffenstillstand würde Vertrauen für den politischen
Prozess schaffen. Der Rat fordert alle Parteien nachdrücklich auf, ihre Waffenstillstandsverpflichtungen einzuhalten, und erinnert an die Resolution 1591 (2005) des VN-Sicherheitsrats, wonach die Personen, die den Friedensprozess behindern, zur Verantwortung
gezogen und geeignete Maßnahmen ergriffen werden. Der Rat weist ferner erneut darauf
hin, wie wichtig es ist, die Parteien, die das Darfur-Friedensabkommen nicht unterzeichnet
haben, in eine wirksame Überwachung des Waffenstillstands einzubeziehen, und begrüßt
die diesbezüglichen Bemühungen des Befehlshabers der AMIS.
4.
Der Rat begrüßt das Schreiben des Präsidenten der Republik Sudan vom 23. Dezember
2006 an den Generalsekretär der Vereinten Nationen als einen ermutigenden Schritt. Die
EU erwartet von der Regierung Sudans, dass sie auf der Grundlage einer unzweideutigen
vollständigen Umsetzung der VN-Unterstützungspakete für die AU-Mission in Sudan
(AMIS) und in enger Zusammenarbeit mit der AU und den VN im Rahmen des
Drei-Parteien-Mechanismus auf eine rasche Umsetzung des leichten und des schweren
Unterstützungspakets und den Abschluss der Vorarbeiten für die Hybrid-Truppe
hinarbeitet. Der Rat erklärt seine Entschlossenheit, insbesondere im VN-Rahmen gegen
jede Konfliktpartei, die die Umsetzung dieser Maßnahmen behindert, weitere Maßnahmen
in Betracht zu ziehen.
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5.
Dementsprechend legt der Rat der AU und der VN nahe, die für die Entsendung der
Hybrid-Truppe erforderlichen Pläne so bald wie möglich zum Abschluss zu bringen. In
diesem Zusammenhang begrüßt er die geplante Ernennung des gemeinsamen Sonderbeauftragten.
6.
Die EU bekräftigt ihre Entschlossenheit, die AMIS in der Phase des Übergangs zu der
vereinbarten Hybrid-Truppe in Darfur weiter zu unterstützen, und bestätigt die Verlängerung der zivil-militärischen Unterstützungsaktion der Europäischen Union für die AMIS ab
dem 1. Januar 2007 um bis zu sechs Monate. Der Rat fordert andere Länder und Organisationen dringend auf, zusätzliche finanzielle und materielle Unterstützung für die AMIS
bereitzustellen.
7.
Die EU begrüßt den Beschluss des VN-Menschenrechtsrates, eine Bewertungsmission
nach Darfur zu entsenden. Er appelliert an den Präsidenten des Menschenrechtsrates, die
Auswahl und Entsendung eines unabhängigen und glaubwürdigen Teams zu beschleunigen. Die EU erwartet von der Regierung Sudans, dass sie uneingeschränkt mit dieser
Mission zusammenarbeitet.
8.
Die destabilisierende Wirkung des Darfur-Konflikts in der gesamten Region, insbesondere
in Tschad und in der Zentralafrikanischen Republik, sind für den Rat weiterhin Anlass zur
Sorge. Alle Beteiligten sollten jegliche Unterstützung für die in der Region aktiven
Rebellenbewegungen einstellen. Die EU nimmt zur Kenntnis, dass die Regierungen der
Zentralafrikanischen Republik und Tschads erklärt haben, dass sie einer VN-Präsenz in
ihrem Hoheitsgebiet zustimmen, und erwartet weitere Empfehlungen der Vereinten
Nationen.
9.
Der Rat stellt fest, dass das umfassende Friedensabkommen (CPA), mit dem der bewaffnete Konflikt in Südsudan beendet wurde, sich nunmehr zu zweiten Mal jährt, und
bekräftigt erneut seine uneingeschränkte Unterstützung für den Friedensprozess. Obwohl
bedeutsame Zwischenziele des CPA erreicht wurden, beobachtet der Rat mit großer Sorge,
dass entscheidende Bestimmungen noch nicht umgesetzt wurden, und appelliert an die
Parteien, das Vertrauen in das Abkommen unverzüglich wieder herzustellen, indem sie
wirksame Schritte unternehmen, um dessen Umsetzung zu beschleunigen."
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SOMALIA - Schlussfolgerungen des Rates
Der Rat nahm die folgenden Schlussfolgerungen an:
"1.
Die EU glaubt, dass sich derzeit eine Möglichkeit für eine dauerhafte Lösung der Probleme
in Somalia bietet. Ihrer Auffassung nach sollten alle Parteien die gegenwärtige Dynamik
nutzen, um eine dauerhafte politische Lösung zu vereinbaren, die es Somalia ermöglichen
wird, auf Dauer Frieden, Entwicklung und Wohlstand zu erreichen.
2.
Die EU ist allerdings nach wie vor besorgt über den derzeitigen Stand des Aussöhnungsprozesses, insbesondere darüber, wie sich die jüngsten Ereignisse darauf auswirken; hierzu
gehört auch die Amtsenthebung des Sprechers des Übergangsparlaments durch eine
Abstimmung des Übergangsparlaments unter den Bedingungen des Ausnahmezustands.
Die EU drängt darauf, dass die politischen Institutionen und die Zivilgesellschaft möglichst
bald wieder uneingeschränkt funktionieren.
3.
Die EU ist nach wie vor besorgt über die humanitäre Lage und über die Schwierigkeiten,
die die in Somalia tätigen humanitären Organisationen in den letzten Jahren bewältigen
mussten. Der Zugang der Hilfsorganisationen darf nicht behindert werden. Diesbezüglich
fordert die EU die Nachbarländer dazu auf, nach besten Kräften Beistand zu leisten. Die
EU wird weiterhin humanitäre Hilfe leisten. Sie fordert alle Parteien zur Beendigung der
Gewalt und zur Achtung des Völkerrechts, einschließlich der Menschenrechte und des
humanitären Völkerrechts, auf.
4.
Der Rat begrüßt die bisherigen und die laufenden Bemühungen um einen Abbau der
Spannungen, einschließlich der einschlägigen Anstrengungen der Afrikanischen Union
(AU), der Zwischenstaatlichen Entwicklungsbehörde (IGAD) und ihres Vorsitzes, sowie
der Liga der Arabischen Staaten.
5.
Die EU erinnert an ihre bereits beträchtliche Unterstützung der Übergangs-Bundesinstitutionen, die nun schrittweise ihre Autorität über ganz Somalia herstellen. Die EU ruft
sie auf, ihre internen Differenzen zu beenden und im Geiste nationaler Aussöhnung auf alle
gutwilligen Einwohner Somalias zuzugehen. Es ist von größter Bedeutung, dass alle
wichtigen Gruppen – einschließlich der Clanältesten, der islamischen Führer, der Vertreter
der Geschäftswelt, der Zivilgesellschaft und der Frauen – in einen alle Seiten einschließenden politischen und institutionellen Prozess auf der Grundlage der Übergangs-Bundescharta eingebunden werden. Die EU ruft dazu auf, Bedingungen zu schaffen, die dem
Parlament eine Wiederaufnahme seiner politischen Tätigkeiten ermöglichen.
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6.
Ein alle Seiten einschließender politischer Prozess auf breiter Basis wird die Grundlage für
weitere internationale Unterstützung bei der Stabilisierung schaffen, wie sie grundsätzlich
bereits durch die Resolution 1725 des VN-Sicherheitsrats gestattet ist. Mit internationaler
Hilfe könnte die Ausarbeitung und Umsetzung von Plänen zur Entwaffnung, Demobilisierung und Reintegration (DDR) und zur Reform des Sicherheitssektors (SSR) unterstützt
werden. Eine Stabilisierungstruppe würde das Funktionieren alle Seiten einschließender
Institutionen und den Aussöhnungsprozess erleichtern. Die EU nimmt den Beschluss des
Rates für Frieden und Sicherheit der AU vom 19. Januar 2007 zur Kenntnis, die
Entsendung einer AU-Mission nach Somalia (AMISOM) für sechs Monate zu bewilligen,
und begrüßt die derzeitigen Bemühungen der AU und der Mitgliedstaaten, Staaten
ausfindig zu machen, die zur Stellung von Truppen bereit wären.
7.
Die EU ist bereit, die AMISOM im Rahmen einer konzertierten, globalen Anstrengung der
internationalen Gemeinschaft finanziell zu unterstützen, und betont in diesem Zusammenhang, wie wichtig ein alle Seiten einschließender politischer Dialog und eine echte Aussöhnung als Grundlage für Stabilität sind und welch wichtige Rolle den VN bei der
Verwirklichung einer längerfristigen Stabilisierung Somalias zukommt. Zu diesem Zweck
ist die EU bereit, wohlwollend die Möglichkeit zu prüfen, ob eine Unterstützung aus den
15 Millionen EUR der Friedensfazilität für Afrika für die AMISOM bereitgestellt werden
kann, sobald die erforderlichen Voraussetzungen, einschließlich der Genehmigung durch
die VN, erfüllt sind. Die EU fordert die AU auf, auch andere mögliche Finanzierungsquellen für die weitere Finanzierung einer Stabilisierungstruppe zu prüfen.
8.
Die EU als größter Geber von Hilfe für Somalia wird weiterhin den Wiederaufbau in
Somalia unterstützen und die Fähigkeit der Übergangs-Bundesinstitutionen stärken, die
Übergangs-Bundescharta umzusetzen und SSR- und DDR-Tätigkeiten auf der Grundlage
des nationalen Sicherheitsstabilisierungsplans durchzuführen. Ein echter politischer
Aussöhnungsprozess und dauerhafte, alle Seiten einschließende Institutionen sind jedoch
von entscheidender Bedeutung für die Bemühungen um einen Wiederaufbau und für ein
positives Ergebnis der vorgesehenen Geberrunde."
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IRAN - Schlussfolgerungen des Rates
Der Rat nahm die folgenden Schlussfolgerungen an:
"Der Rat hat das Nuklearprogramm Irans erörtert. Der Rat bedauert, dass Iran die vom
Gouverneursrat der IAEO und vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen wiederholt geforderten
Schritte nicht unternommen hat. Der Rat begrüßt einhellig die Annahme der Resolution 1737 des
Sicherheitsrates vom 23. Dezember 2006. Diese Entscheidung stellt eine notwendige und angemessene Reaktion auf die Missachtung der Anliegen der internationalen Gemeinschaft sowie der
Resolution 1696 des Sicherheitsrates durch Iran dar.
Der Rat begrüßt die Maßnahmen der Resolution 1737, die sich gegen die sensibelsten Teile des
Nuklearprogramms und des Flugkörperprogramms Irans richten, und fordert alle Länder auf, die
Maßnahmen uneingeschränkt und unverzüglich durchzuführen.
Um die Maßnahmen der Resolution 1737 des Sicherheitsrates der VN bei gleichzeitiger Wahrung
der Kohärenz der EU-Politik wirksam umzusetzen, sind die Minister unter Verweis auf die EUPolitik, keine Waffen an Iran zu verkaufen, wie folgt übereingekommen: Die EU sollte die Ausfuhr
von Gütern der NSG- und MTCR-Listen aus Iran und deren Einfuhr nach Iran verhindern, Transaktionen mit Personen und Einrichtungen, die unter die Kriterien der Resolution 1737 des Sicherheitsrats der VN fallen, verbieten und deren Vermögenswerte einfrieren, Reisen von Personen, die
unter diese Kriterien fallen, in die EU verbieten und Maßnahmen ergreifen, um iranische Staatsangehörige vom Studium in proliferationsrelevanten Fachgebieten in der EU abzuhalten.
Der Rat begrüßt die Entscheidung des Sicherheitsrates, den Generaldirektor der IAEO zu ersuchen,
innerhalb von 60 Tagen einen Bericht vorzulegen, die Aktionen Irans im Lichte dieses Berichts zu
prüfen und die Anwendung der Maßnahmen auszusetzen, falls und solange Iran alle mit der
Anreicherung zusammenhängenden Tätigkeiten und Wiederaufarbeitungstätigkeiten, einschließlich
Forschung und Entwicklung, aussetzt, was von der IAEO zu verifizieren ist, um den Weg zu
Verhandlungen zu eröffnen und für den Fall, dass der Iran diese Resolution nicht befolgt, weitere
Maßnahmen nach Kapitel VII Artikel 41 der Charta der Vereinten Nationen zu beschließen, um
Iran zur uneingeschränkten Befolgung der Resolution des Sicherheitsrates und der Forderungen des
Gouverneursrates der IAEA zu bewegen. Der Rat betont in diesem Zusammenhang, dass er weiterhin an einem abgestuften und angemessenen Konzept festhält.
Der Rat erklärt erneut, dass er weiterhin die Bemühungen um eine langfristige Verhandlungslösung
unterstützt. Er bekräftigt, dass er die weit reichenden Vorschläge unterstützt, die der Hohe Vertreter
der EU Iran am 6. Juni 2006 unterbreitet hat und die den Weg für neue, auf gegenseitigem Respekt
und erweiterter Zusammenarbeit beruhenden Beziehungen zum Iran ebnen könnten, und er fordert
Iran auf, die Chance für eine Verhandlungslösung zu nutzen."
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22.I.2007
AUSSENBEZIEHUNGEN IM ENERGIEBEREICH
Der Rat führte einen Meinungsaustausch über die außenpolitischen Aspekte eines Maßnahmenpakets zum Bereich Energie und Klimawandel, das die Kommission mit Blick auf die Verabschiedung einer "Energiepolitik für Europa" auf der Tagung des Europäischen Rates am 8./9. März
vorgeschlagen hatte.
In der Mitteilung der Kommission werden energiepolitische Prioritäten für den Zeitraum 2007-2009
aufgezeigt. Eine Reihe von Delegationen äußerte Zustimmung zu dem Ansatz der Kommission,
insbesondere zu der Forderung, die Energie als zentralen Bestandteil aller Außenbeziehungen der
EU zu betrachten.
In Bezug auf die Prioritäten, die für den sich auf drei Jahre erstreckenden Aktionsplan festzulegen
sind, hoben die Delegationen insbesondere folgende Aspekte hervor:
–
die Diversifizierung der Energielieferungen (der Energiequellen, der Energieart und der
Transportrouten),
–
die Energiepartnerschaft EU-Russland (insbesondere das Kapitel zur Energie in dem
Folgeabkommen zum Partnerschafts- und Kooperationsabkommen, einschließlich der
Grundsätze, die im Energiechartavertrag enthalten sind),
–
die Intensivierung der Energiebeziehungen zu den Nachbarländern und -regionen der EU
und
–
die Vertiefung der Energiebeziehungen zu den wichtigsten Verbraucherländern wie den
Vereinigten Staaten, China und Indien, insbesondere mit Blick auf den Klimaschutz, die
Energieeffizienz und erneuerbare Energien.
Eine Reihe von Delegationen begrüßte außerdem vom Grundsatz her den Vorschlag für eine
Energiepartnerschaft mit Afrika. Der Vorsitz bat die Delegationen, weitere Bemerkungen schriftlich
vorzulegen.
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22.I.2007
WESTLICHE BALKANSTAATEN - Schlussfolgerungen des Rates
Der Rat nahm die folgenden Schlussfolgerungen an:
"Montenegro
Der Rat hat einen Beschluss über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Europäischen
Partnerschaft mit Montenegro angenommen. Die Partnerschaft, in deren Rahmen die kurz- und
mittelfristigen Prioritäten im Hinblick auf eine weitere Annäherung Montenegros an die
Europäische Union ermittelt werden, stellt den wichtigsten Orientierungsrahmen für die diesbezüglichen Anstrengungen Montenegros dar. Der Rat fordert eine rasche und wirksame Umsetzung der
Prioritäten und bekräftigt seine Bereitschaft, Montenegro bei diesen Anstrengungen uneingeschränkt zu unterstützen.
Der Rat begrüßt das erste Treffen der EU-Troika mit Montenegro.
Serbien
Der Rat begrüßt den friedlichen und geordneten Ablauf der Parlamentswahlen in der Republik
Serbien vom 21. Januar sowie die vorläufige Bewertung der Wahlbeobachtungsmission des BDIMR
(OSZE), wonach die Wahlen frei und fair waren und zeigen, dass Serbien demokratische Standards
erreicht hat, die Achtung verdienen. Der Rat nimmt die vorläufigen Wahlergebnisse zur Kenntnis,
die auf eine klare Mehrheit der reformorientierten politischen Parteien hinweisen. Der Rat ruft dazu
auf, dass zügig eine Regierung gebildet wird, die sich einem europafreundlichen Kurs Serbiens
verpflichtet und bereit ist, den künftigen Herausforderungen im Geiste einer konstruktiven
Zusammenarbeit mit der Völkergemeinschaft zu begegnen. Die EU ist nach wie vor bereit, Serbien
im Hinblick auf seine europäische Perspektive zu unterstützen."
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22.I.2007
NAHER OSTEN - Schlussfolgerungen des Rates
Der Rat nahm die folgenden Schlussfolgerungen an:
"– Nahost-Friedensprozess
1.
Der Rat erklärt, dass er Präsident Abbas und dessen anhaltende Bemühungen um nationale
Einheit in vollem Umfang unterstützt. Er ruft alle Palästinenser auf, diese Bemühungen
ebenfalls zu unterstützen und der internen Gewalt ein Ende zu setzen. Die Europäische
Union ist bereit, mit einer rechtmäßigen palästinensischen Regierung zusammenzuarbeiten,
die sich auf eine Plattform einigt, die den Grundsätzen des Quartetts entspricht.
2.
Der Rat begrüßt die Zusammenkunft zwischen Premierminister Olmert und Präsident
Abbas vom 23. Dezember 2006 und hebt hervor, dass die bei diesem Treffen eingegangenen Verpflichtungen umgehend umgesetzt werden müssen. Er nimmt Kenntnis von der
teilweise erfolgten Herausgabe einbehaltener palästinensischer Steuer- und Zolleinnahmen
durch Israel. Er ruft zu einer möglichst baldigen Wiederaufnahme der Vereinbarungen von
Scharm-el-Scheich von 2005 auf. Der Rat äußert die Hoffnung, dass mit diesem Treffen
eine Reihe von Treffen im Rahmen eines erneuerten politischen Prozesses eingeleitet wird,
der zu substanziellen Verhandlungen über den endgültigen Status führt. Letztes Ziel der
Verhandlungen sollte ein Ende der seit 1967 andauernden Besetzung und die Schaffung
eines unabhängigen, demokratischen und lebensfähigen palästinensischen Staates sein, der
Seite an Seite mit Israel und seinen anderen Nachbarn in Frieden und Sicherheit besteht.
3.
Der Rat ruft alle Parteien auf, die Waffenruhe im Gazastreifen zu festigen und sie auf das
Westjordanland auszuweiten. Er verurteilt den anhaltenden Abschuss von Raketen auf
israelisches Hoheitsgebiet und appelliert an die palästinensische Führung, alles in ihren
Kräften Stehende zu tun, um dem ein Ende zu setzen. Der Rat würdigt das derzeitige
zurückhaltende Vorgehen Israels im Gazastreifen, fordert jedoch ein Ende der israelischen
militärischen Interventionen im Westjordanland.
4.
Die EU fordert die sofortige Freilassung des entführten israelischen Soldaten und begrüßt
die diesbezüglichen Bemühungen, unter anderem von Partnern in der Region. Sie fordert
auch die sofortige Freilassung der in Israel inhaftierten palästinensischen Minister und
Abgeordneten.
5.
Die EU betont, dass die palästinensischen Institutionen gestärkt werden müssen. Sie wird
weiterhin praktische und sichtbare Maßnahmen treffen, unter anderem bezüglich der
Zugangs- und Bewegungsfreiheit, der Staatsführung, des Sicherheitssektors und einer
funktionierenden Verwaltung. Sie begrüßt die Verlängerung des Vorläufigen Internationalen Mechanismus (TIM) um drei Monate, der – in Abstimmung mit dem Amt des
Präsidenten – wichtige Hilfsmaßnahmen für einen großen Teil der palästinensischen
Bevölkerung bereitstellt. Sie ruft Israel erneut zum unverzüglichen Transfer aller zurückgehaltenen palästinensischen Steuer- und Zolleinnahmen auf. Sie regt an, dass Israel es in
Betracht ziehen könnte, hierfür auf den Vorläufigen Internationalen Mechanismus zurückzugreifen. Der Rat weist darauf hin, dass das Abkommen über die Bewegungsfreiheit und
den Zugang unbedingt uneingeschränkt umgesetzt werden muss, und bekräftigt in diesem
Zusammenhang, dass er weiterhin an der EU-Mission zur Unterstützung des Grenzschutzes in Rafah festhält. Er fordert nachdrücklich, dass Rafah und alle anderen Grenzübergänge, insbesondere Karni, wieder geöffnet werden und künftig auch offen bleiben.
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22.I.2007
6.
Die EU ist zutiefst besorgt angesichts der jüngst erfolgten Genehmigung von Siedlungstätigkeiten durch die israelische Regierung und angesichts des andauernden Baus der
Trennmauer auf palästinensischem Boden. Diese Entwicklungen laufen dem Völkerrecht
und dem Nahost-Fahrplan zuwider. Der Rat ruft Israel auf, alle Handlungen zu unterlassen,
die die Tragfähigkeit einer vereinbarten Zwei-Staaten-Lösung gefährden. Er ist insbesondere beunruhigt über die Siedlungstätigkeiten in und um Ost-Jerusalem sowie im Jordantal.
Die EU wird keine Änderungen der vor 1967 bestehenden Grenzen anerkennen, die nicht
zwischen beiden Seiten vereinbart worden sind.
7.
Die EU bekräftigt in diesem Zusammenhang ihre Entschlossenheit, eine aktive Rolle im
Rahmen eines verstärkten Engagements des Nahost-Quartetts zu spielen, damit
schnellstens ein politischer und diplomatischer Prozess in Gang gebracht wird, der eine
politische Perspektive bei der Suche nach einer umfassenden Lösung des israelischarabischen Konflikts im Einklang mit dem Fahrplan und den einschlägigen Resolutionen
des VN-Sicherheitsrates und unter Berücksichtigung der Erklärung der Arabischen Liga
von Beirut bietet. Der Rat weist auf die Bedeutung einer engen Zusammenarbeit mit den
Parteien und den regionalen Partnern hin. Gemäß dem Nahost-Fahrplan sollte das Quartett
im Benehmen mit den Parteien zu gegebener Zeit eine internationale Konferenz einberufen, damit diese Ziele verwirklicht werden können. In der aktuellen kritischen Phase
sieht der Rat einer baldigen Zusammenkunft Quartetts auf der Ebene hochrangiger
Vertreter erwartungsvoll entgegen.
– Libanon
1.
Der Rat begrüßt die internationale Konferenz zur Unterstützung von Libanon und der
libanesischen Bevölkerung, die am 25. Januar 2007 in Paris stattfinden soll; er ist bereit,
die Konferenz zu unterstützen, und dies insbesondere im Rahmen der Europäischen
Nachbarschaftspolitik. Die EU trägt in enger Abstimmung mit der libanesischen Regierung
aktiv dazu bei, dass diese Konferenz ein voller Erfolg wird. Der Rat würdigt das ehrgeizige
Programm für Sanierung, Wiederaufbau und Reform, das die libanesische Regierung am
4. Januar 2007 angenommen hat. Die EU begrüßt ferner die Entscheidung der libanesischen Regierung, den im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik vorgesehenen
Aktionsplan anzunehmen; damit wird der Weg für eine weitere Vertiefung der Zusammenarbeit zur Unterstützung der nationalen Prioritäten Libanons geebnet. Der Rat anerkennt
die Notwendigkeit einer internationalen – finanziellen und sonstigen – Hilfe zur Ergänzung
der Bemühungen der libanesischen Regierung, eine solide Grundlage für eine nachhaltige
und gerechte wirtschaftliche und soziale Entwicklung in Libanon zu schaffen.
2.
Die EU betont, dass es für die Stabilität und die weitere Entwicklung des Libanon von
größter Bedeutung und im Interesse der gesamten libanesischen Bevölkerung liegt, dass
ein Ausweg aus der derzeitigen festgefahrenen politischen Situation gefunden wird. Ein
solcher Ausweg sollte nur im Wege des Dialogs und unter uneingeschränkter Achtung der
demokratischen Institutionen des Landes angestrebt werden. Der Rat würdigt diesbezüglich die Vermittlungsbemühungen des Generalsekretärs der Arabischen Liga.
3.
Der Rat ruft erneut zur sofortigen Freilassung der beiden entführten israelischen Soldaten
auf.
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4.
Der Rat unterstreicht erneut seine Entschlossenheit, die Souveränität, Unabhängigkeit und
territoriale Unversehrtheit Libanons zu stärken. Er fordert Israel nachdrücklich dazu auf,
den Verletzungen des libanesischen Luftraums durch die israelische Luftwaffe ein Ende zu
setzen. Der Rat ruft Syrien und andere Länder der Region auf, sich jeglicher Einmischung
in die inneren Angelegenheiten Libanons zu enthalten und sich aktiv an der Stabilisierung
von Libanon zu beteiligen. Der Rat würdigt die Unterstützung, die die UNIFIL den
libanesischen Streitkräften leistet, damit die libanesische Regierung ihre Kontrolle im
Einklang mit der Resolution 1701 des VN-Sicherheitsrats auf das gesamte libanesische
Hoheitsgebiet ausweiten kann. Er bekräftigt seine uneingeschränkte Unterstützung der
Bemühungen von Ministerpräsident Fuad Siniora und der legitimen, demokratisch
gewählten Regierung, die darauf abzielen, den Dialog mit allen politischen Akteuren in
Libanon aufrecht zu erhalten und sich den Herausforderungen, vor denen das Land steht,
zu stellen, wozu insbesondere die vollständige Umsetzung der Resolution 1701 des VNSicherheitsrats, die Einsetzung des Sondergerichtshofs für Libanon gemäß der
Resolution 1664 des VN-Sicherheitsrats und der Wiederaufbau des Landes gehören."
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LIBYEN- Schlussfolgerungen des Rates
Der Rat nahm die folgenden Schlussfolgerungen an:
"Der Rat der Europäischen Union ist zutiefst besorgt angesichts des unannehmbaren Urteils des
libyschen Strafgerichts vom 19. Dezember 2006, mit dem fünf bulgarische Krankenschwestern und
ein palästinensischer Arzt, die in Verbindung mit den HIV/AIDS-Infizierungen im Krankenhaus
von Benghazi im Jahr 1999 bereits fast acht Jahre im Gefängnis verbracht haben, in einem erneuten
Verfahren schuldig gesprochen und zum Tode verurteilt wurden. Bei diesem Urteil wurden insbesondere stichhaltige, von weltweit anerkannten internationalen Experten vorgebrachte Beweise
für die Unschuld der Angeklagten ignoriert.
Ferner unterstreicht der Rat noch einmal, dass die EU die Todesstrafe grundsätzlich und unter allen
Umständen ablehnt.
Er erwartet, dass das Gerichtsverfahren so rasch wie möglich nach international anerkannten
Normen abgeschlossen wird.
Der Rat erinnert an seine Schlussfolgerungen vom 11. Oktober 2004 und erwartet, dass die
libyschen Behörden eine positive, faire und rasche Lösung dieses Falles herbeiführen, die zur
sofortigen Freilassung der Krankenschwestern und des Arztes führt. Wenn dies gegeben ist, können
sich die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Libyen weiter entwickeln.
Die Europäische Union bringt erneut ihr Mitgefühl und ihre Solidarität mit den HIV/AIDS-infizierten Kindern und ihren Familien in Benghazi zum Ausdruck. Sie erinnert an den Erfolg des EUAktionsplans für Benghazi, der als rein humanitäre Maßnahme geschaffen wurde, und an die
Einrichtung des Internationalen Fonds für Benghazi, der jederzeit aktiviert werden kann."
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TODESSTRAFE
Die Minister führten während des Mittagessens einen Gedankenaustausch über etwaige weitere
Initiativen der Europäischen Union in Bezug auf ein Moratorium zur Todesstrafe in internationalen
Foren, darunter die Vereinten Nationen.
Die EU setzt sich im Rahmen der 1998 festgelegten Leitlinien konsequent für die Abschaffung der
Todesstrafe ein. Sie hat im vergangenen Dezember auf der Generalversammlung der VN eine
Erklärung zur Todesstrafe abgegeben, die von 85 Ländern aus allen geografischen Gruppen unterzeichnet wurde. Im Februar wird die EU aktiv am dritten Weltkongress gegen die Todesstrafe in
Paris teilnehmen.
SONSTIGES

Freihandelsverhandlungen mit den Golfstaaten
Kommissionsmitglied Peter Mandelson unterrichtete den Rat über die Verhandlungen mit dem
Golf-Kooperationsrat (GCC) betreffend die Errichtung einer Freihandelszone EU-GCC.
Der Rat bekräftigte, dass er einem raschen und positiven Abschluss der Verhandlungen große
Bedeutung beimisst; Kommissionsmitglied Mandelson erklärte, er erwarte, dass die Verhandlungen
nach einer letzten Gesprächsrunde Ende Februar in Brüssel noch vor dem EU-GCC-Ministertreffen
im Mai abgeschlossen werden.
*
*
*
AM RANDE DER RATSTAGUNG
Am Rande der Ratstagung fanden folgende Veranstaltungen statt:
–
Erstes Treffen der EU-Troika mit Montenegro;
–
Treffen der EU-Troika mit der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa
(OSZE).
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SONSTIGE ANGENOMMENE PUNKTE
Siehe Dokument 5462/07.
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