DE RAT DER EUROPÄISCHEN UNION C/04/344 Brüssel, den 13./14. Dezember 2004 15461/04 (Presse 344) MITTEILUNG AN DIE PRESSE 2631. Tagung des Rates Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen Außenbeziehungen Brüssel, den 13./14. Dezember 2004 Präsident * Bernard BOT Minister für auswärtige Angelegenheiten der Niederlande Einige Punkte zum Thema Außenbeziehungen wurden auf der 2630. Tagung des Rates (Allgemeine Angelegenheiten) ohne Aussprache angenommen (15460/04). PRESSE Rue de la Loi 175 B – 1048 BRÜSSEL Tel. +32 (0)2 285 8239 / 6319 Fax: +32 (0)2 285 8026 [email protected] http://ue.eu.int/Newsroom 15461/04 (Presse 344) 1 DE Wichtigste Ergebnisse der Ratstagung Der Rat hat unterstrichen, dass er den Verhandlungsprozess mit Iran über eine langfristige Vereinbarung, der am 13. Dezember begonnen hat, uneingeschränkt unterstützt, und hat in Anbetracht der von der IAEO bestätigten vollständigen Aussetzung sämtlicher Anreicherungs- und Wiederaufbereitungstätigkeiten vonseiten Teherans bekräftigt, dass die EU die Verhandlungen mit Iran über den Entwurf eines Handels- und Kooperationsabkommens wieder aufnehmen wird. Der Rat hat die am 8. Dezember in der Ukraine erzielte politische Einigung der parlamentarischen Parteien begrüßt, die eine freie und gerechte Wiederholung des zweiten Wahlgangs der Präsidentschaftswahlen ermöglicht. Die EU und ihre Mitgliedstaaten werden einen wesentlichen Beitrag zu der internationalen Wahlbeobachtungsmission der OSZE leisten. Der Rat hat die Vorschläge der Kommission für Aktionspläne im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik mit einer ersten Gruppe von Partnern, nämlich Israel, Jordanien, Moldau, Marokko, der Palästinensischen Behörde, Tunesien und der Ukraine begrüßt. Eine Reihe von Punkten aus dem Bereich Außenbeziehungen / Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) sind auf der Tagung des Rates (Allgemeine Angelegenheiten) angenommen worden (Pressemitteilung 15460/04); dabei handelte es sich insbesondere um – restriktive Maßnahmen gegen Personen in Belarus, die für Wahlfälschungen und die Niederschlagung friedlicher Demonstrationen verantwortlich sind; – restriktive Maßnahmen gegen Côte d'Ivoire im Rahmen der Umsetzung der Resolution 1572 des VN-Sicherheitsrats; – einen Sachstandsbericht zur Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und Empfehlungen für Ausfuhrkontrollsysteme für Güter mit doppeltem Verwendungszweck; – Schlussfolgerungen zur ESVP einschließlich der Billigung von Vorschlägen für eine zivilmilitärische Zelle durch den Rat. 15461/04 (Presse 344) 2 DE INHALT1 TEILNEHMER 4 ERÖRTERTE PUNKTE NAHOST-FRIEDENSPROZESS 6 IRAN - Schlussfolgerungen des Rates 6 UKRAINE - Schlussfolgerungen des Rates 7 EUROPÄISCHE NACHBARSCHAFTSPOLITIK - Schlussfolgerungen des Rates 7 AFRIKANISCHE REGION DER GROSSEN SEEN - Schlussfolgerungen des Rates 8 SUDAN - Schlussfolgerungen des Rates 9 SONSTIGES 11 – China/Waffenembargo 11 – Dialog EU - Afrika 11 – Guinea-Bissau 11 – Libyen 11 AM RANDE DER RATSTAGUNG 12 SONSTIGE ANGENOMMENE PUNKTE Siehe Pressemitteilung 15460/04. 15461/04 (Presse 344) 3 DE TEILNEHMER Die Regierungen der Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission waren wie folgt vertreten: Belgien: Karel DE GUCHT Didier DONFUT Tschechische Republik: Cyril SVOBODA Dänemark: Per Stig MØLLER Deutschland: Joschka FISCHER Minister der Auswärtigen Angelegenheiten Staatssekretär für Europäische Angelegenheiten Stellvertretender Ministerpräsident und Minister für auswärtige Angelegenheiten Minister für auswärtige Angelegenheiten Bundesminister des Auswärtigen und Stellvertreter des Bundeskanzlers Estland: Kristiina OJULAND Ministerin für auswärtige Angelegenheiten Griechenland: Petros MOLYVIATIS Yannis G. VALINAKIS Minister für auswärtige Angelegenheiten Stellvertretender Minister für auswärtige Angelegenheiten Spanien: Miguel Angel MORATINOS CUYAUBÉ Minister für auswärtige Angelegenheiten Frankreich: Michel BARNIER Claudie HAIGNERÉ Irland: Dermot AHERN T.D. Italien: Gianfranco FINI Minister für auswärtige Angelegenheiten Beigeordnete Ministerin beim Minister für auswärtige Angelegenheiten, zuständig für europäische Angelegenheiten Minister für auswärtige Angelegenheiten Stellvertretender Ministerpräsident und Minister für auswärtige Angelegenheiten Zypern: George IACOVOU Minister für auswärtige Angelegenheiten Lettland: Artis PABRIKS Minister für auswärtige Angelegenheiten Litauen: Antanas VALIONIS Minister für auswärtige Angelegenheiten Luxemburg: Jean ASSELBORN Ungarn: Ferenc SOMOGYI Etele BARÁTH Vizepremierminister, Minister für auswärtige Angelegenheiten und Einwanderung Minister für auswärtige Angelegenheiten Minister ohne Geschäftsbereich, zuständig für europäische Angelegenheiten Malta: Michael FRENDO Minister für auswärtige Angelegenheiten Niederlande: Bernard BOT Atzo NICOLAÏ Agnes van ARDENNE-van der HOEVEN Minister für auswärtige Angelegenheiten Minister für europäische Angelegenheiten Ministerin für Entwicklungszusammenarbeit 15461/04 (Presse 344) 4 DE Österreich: Ursula PLASSNIK Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Polen: Włodzimierz CIMOSZEWICZ Minister für auswärtige Angelegenheiten Portugal: António MONTEIRO Mário DAVID Minister für auswärtige Angelegenheiten und die portugiesischen Gemeinschaften im Ausland Staatssekretär für europäische Angelegenheiten Slowenien: Dimitrij RUPEL Minister für auswärtige Angelegenheiten Slowakei: Jozsef BERENYI Staatssekretär, Ministerium für auswärtige Angelegenheiten Finnland: Erkki TUOMIOJA Minister für auswärtige Angelegenheiten Schweden: Laila FREIVALDS Ministerin für auswärtige Angelegenheiten Vereinigtes Königreich: Jack STRAW Minister für auswärtige Angelegenheiten und Commonwealth-Fragen Kommission: José Manuel BARROSO Margot WALLSTRÖM Benita FERRERO-WALDNER Olli REHN Präsident Vizepräsidentin Mitglied Mitglied Generalsekretariat des Rates: Javier SOLANA Generalsekretär/Hoher Vertreter für die GASP 15461/04 (Presse 344) 5 DE ERÖRTERTE PUNKTE NAHOST-FRIEDENSPROZESS Bei einem Gedankenaustausch zur Lage im Nahen Osten hat sich der Rat insbesondere mit der für den 9. Januar 2005 anberaumten palästinensischen Präsidentschaftswahl und den Vorbereitungen für eine EU-Beobachtungsmission befasst. Auf der Tagung des Europäischen Rates am 16./17. Dezember, auf der Schlussfolgerungen verabschiedet werden sollen, werden die Minister dieses Thema erneut aufgreifen. NB: Am Rande der Ratstagung fand am 13. Dezember die fünfte Tagung des Assoziationsrates EU-Israel statt. IRAN - Schlussfolgerungen des Rates Der Rat hat die nachstehenden Schlussfolgerungen angenommen: "1. Der Rat erörterte die Beziehungen der EU zu Iran vor dem Hintergrund der Einigung, die am 15. November 2004 im Anschluss an Gespräche mit Frankreich, Deutschland und dem Vereinigten Königreich, unterstützt vom Hohen Vertreter, mit Iran erzielt worden war, sowie der Ergebnisse der jüngsten Sitzung des Gouverneursrates der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) (25. – 29. November 2004). 2. Der Rat begrüßte, dass am 29. November 2004 eine Resolution des Gouverneursrates zum Nuklearprogramm Irans ohne Abstimmung angenommen wurde, und appellierte an Iran, diese Resolution vollständig umzusetzen. 3. Der Rat begrüßte die Bestätigung der IAEO, dass Iran freiwillig alle Anreicherungs- und Wiederaufbereitungstätigkeiten ausgesetzt und damit den Weg für Verhandlungen über eine langfristige Vereinbarung entsprechend der am 15. November 2004 erzielten Vereinbarung geebnet hat. Der Rat betonte, dass die Aufrechterhaltung der vollständigen Aussetzung aller Anreicherungs- und Wiederaufbereitungstätigkeiten für die Fortsetzung des Gesamtprozesses von wesentlicher Bedeutung ist. 4. Der Rat betonte, dass eine langfristige Vereinbarung, die aufgrund von am 13. Dezember aufgenommenen Verhandlungen erzielt wird, objektive Garantien dafür enthalten muss, dass Irans Atomprogramm ausschließlich friedlichen Zwecken dient. 5. Der Rat unterstrich, dass er den Verhandlungsprozess uneingeschränkt unterstützt, und erinnerte an seine Zusage, zu einem positiven Ergebnis beizutragen. In Anbetracht der von der IAEO bestätigten vollständigen Aussetzung bekräftigte der Rat, dass die EU die Verhandlungen mit Iran über den Entwurf eines Handels- und Kooperationsabkommens zwischen der EU und Iran zusammen mit parallelen Verhandlungen über ein politisches Abkommen wieder aufnehmen wird. Er bestätigte, dass die EU bereit ist, Möglichkeiten für den Ausbau der politischen und wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit Iran zu sondieren, sobald Iran Maßnahmen ergreift, um auch auf die anderen Anliegen der EU hinsichtlich der Bekämpfung des Terrorismus und der Lage der Menschenrechte sowie der Haltung Irans zum Nahost-Friedensprozess einzugehen." 15461/04 (Presse 344) 6 DE UKRAINE - Schlussfolgerungen des Rates Der Rat hat die nachstehenden Schlussfolgerungen angenommen: "1. Der Rat begrüßt die politische Einigung der Parteilen im ukrainischen Parlament vom 8. Dezember, die eine freie und gerechte Wiederholung des zweiten Wahlgangs der Präsidentschaftswahlen ermöglicht. Die Ukraine hat sich in einem schwierigen Moment für einen friedlichen und demokratischen Weg entschieden. 2. Der Rat begrüßt die Bemühungen der politischen Verantwortlichen der Ukraine, mit der Unterstützung der EU unter Federführung des Generalsekretärs/Hohen Vertreters Solana und unter Beteiligung des polnischen Präsidenten A. Kwaśniewski und des Litauischen Präsidenten V. Adamkus und anderer internationaler Vermittler eine gewaltlose, politische Lösung im Rahmen des Rechtssystems der Ukraine zu finden. 3. Der Rat nimmt Kenntnis von der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der Ukraine vom 3. Dezember 2004, die zusammen mit der Einigung im ukrainischen Parlament die Grundlage für die Wiederholung des zweiten Wahlgangs am 26. Dezember 2004 darstellt. 4. Der Rat betont noch einmal die Bedeutung demokratischer Wahlen für die auf gemeinsamen Werten und Interessen beruhenden Beziehungen der EU und der Ukraine, und ruft alle Seiten auf, sicherzustellen, dass die Wahlen am 26. Dezember in Einklang mit internationalen Standards für demokratische Wahlen stattfinden, wozu auch die Freiheit der Medien und der Meinungsäußerung zählt. 5. Der Rat betont die Bedeutung einer effizienten Wahlbeobachtung am 26. Dezember. Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten werden einen wesentlichen Beitrag zu der Internationalen Wahlbeobachtungsmission des BDIMR/OSZE leisten. 6. Der Rat bekräftigt, dass er für die territoriale Integrität der Ukraine eintritt, und fordert alle Seiten nachdrücklich auf, keine öffentlichen Erklärungen abzugeben, die regionale Spannungen verschärfen könnten. 7. Der Rat hebt hervor, dass er der Ukraine als wichtigem Nachbarn und Partner der EU große strategische Bedeutung beimisst, und fordert den Hohen Vertreter und die Kommission auf, Vorschläge zu machen, wie die Zusammenarbeit der EU mit der Ukraine nach der Abhaltung freier und gerechter Präsidentschaftswahlen unter voller Berücksichtigung des Aktionsplans für die Ukraine intensiviert werden kann." EUROPÄISCHE NACHBARSCHAFTSPOLITIK - Schlussfolgerungen des Rates Der Rat hat die nachstehenden Schlussfolgerungen angenommen: "Der Rat begrüßt die Vorschläge der Kommission für Aktionspläne im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) mit Israel, Jordanien, Moldau, Marokko, der Palästinensischen Behörde, Tunesien und der Ukraine. Er billigt diese Aktionspläne, die aus intensiven von der Europäischen Kommission in enger Zusammenarbeit mit dem Vorsitz und dem Generalsekretär/Hohen Vertreter geführten Konsultationen mit den ENP-Partnerländern hervorgegangen sind. In diesem Zusammenhang bestätigt der Rat erneut die Bedeutung, die er der Europäischen Nachbarschaftspolitik beimisst. Er bekräftigt, dass die ENP auf mehr Stabilität, Sicherheit und Wohlstand in der Europäischen Union und bei ihren Nachbarn abzielt und beruhen wird auf der gegenseitigen Verpflichtung auf gemeinsame Werte einschließlich Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, verantwortungsvolle Staatsführung und Achtung der Menschenrechte, auf die Grundsätze der Marktwirtschaft, den freien Handel, 15461/04 (Presse 344) 7 DE die nachhaltige Entwicklung und die Eindämmung der Armut sowie auf wesentliche Interessen, zu denen die Bekämpfung des Terrorismus, die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und Bemühungen um eine friedliche Lösung regionaler Konflikte sowie die Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres gehören. Der Rat betont, dass die Intensität der Beziehungen zu den einzelnen ENP-Partnerländern und die im Rahmen dieser Beziehungen gesteckten Ziele davon abhängen werden, inwieweit die gemeinsamen Werte tatsächlich geteilt werden, wie sich die Beziehungen zu den einzelnen Ländern jeweils gestalten, welche Bedürfnisse und Kapazitäten letztere haben und welche gemeinsamen Interessen bestehen. Der Rat ersucht den Ausschuss der ständigen Vertreter um Vorbereitung der Beschlüsse, die es den Kooperations- oder Assoziationsräten mit den jeweiligen ENP-Partnerländern ermöglichen, diese Aktionspläne zu bestätigen und deren Umsetzung in die Wege zu leiten. In Bezug auf die Ukraine bekräftigt der Europäische Rat die große Bedeutung, die er freien und gerechten Wahlen beimisst, wie dem Aktionsplan zu entnehmen ist. Der Rat billigt den Inhalt des Aktionsplans und wird ihn dem Kooperationsrat EU-Ukraine vorlegen, sobald die Entwicklungen in der Ukraine es erlauben, eine Umsetzung der betreffenden Bestimmungen in Betracht zu ziehen. Der Rat nimmt Kenntnis davon, dass die Partnerschafts- und Kooperationsabkommen sowie die im Zuge des Europa-Mittelmeer-Prozesses geschlossenen Assoziierungsabkommen den Rahmen für die weitere Umsetzung und Überwachung der Aktionspläne bilden. Der Rat betont, wie wichtig eine rechtzeitige Umsetzung der Aktionspläne sowohl durch die EU als auch durch die ENP-Partnerländer ist. Er erinnert an seine Absicht, spätestens zwei Jahre nach Annahme der Aktionspläne eine erste Überprüfung ihrer Durchführung auf der Grundlage von Bewertungsberichten der Kommission in enger Zusammenarbeit mit dem Vorsitz und dem Generalsekretär/Hohen Vertreter in Bezug auf Fragen der politischen Zusammenarbeit und der GASP sowie unter Beteiligung der ENP-Partnerländer vorzunehmen. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission – sowie der Generalsekretär/Hohe Vertreter in Bezug auf Fragen der politischen Zusammenarbeit und der GASP – beabsichtigen, dem Rat bis März 2005 Länderberichte zu Ägypten und Libanon zu unterbreiten, damit mit Partnerländern Konsultationen über Aktionspläne aufgenommen werden können. Er nimmt zudem Kenntnis von der Absicht der Kommission sowie des Generalsekretärs/Hohen Vertreters – in Bezug auf Fragen der politischen Zusammenarbeit und der GASP – dem Rat innerhalb derselben Frist Länderberichte zu Armenien, Aserbaidschan und Georgien vorzulegen, damit der Rat über die Aufnahme von Konsultationen über die Erstellung von Aktionsplänen mit einem oder mehreren dieser Länder beschließen kann. Der Rat ersucht die Kommission – und den Generalsekretär/Hohen Vertreter in Bezug auf Fragen der politischen Zusammenarbeit und der GASP diese Arbeiten voranzubringen. Der Rat bekräftigt unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates (Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen) vom 14. Juni 2004, dass die Europäische Nachbarschaftspolitik Belarus und allen Mittelmeerländern einschließlich Libyen offen steht, sobald sie die hierfür erforderlichen Bedingungen erfüllen." AFRIKANISCHE REGION DER GROSSEN SEEN - Schlussfolgerungen des Rates Der Rat hat die nachstehenden Schlussfolgerungen angenommen: "Der Rat ist sehr besorgt über die zahlreichen Berichte über Militäroperationen der ruandischen Streitkräfte in der Demokratischen Republik Kongo (DRK). Er verurteilt jede Bedrohung und jede Verletzung der Souveränität und der territorialen Integrität der DRK und protestiert energisch gegen jeden Angriff vonseiten ruandischer oder anderer ausländischer Streitkräfte im Hoheitsgebiet der DRK. 15461/04 (Presse 344) 8 DE Er ruft die ruandische Regierung auf, sich an die Grundsatzerklärung zu halten, die sie am 20. November 2004 in Daressalam unterzeichnet hat, die territoriale Souveränität der DRK zu achten und alle sich in der DRK befindlichen Truppen zurückzuziehen. Der Rat begrüßt die Absicht der Afrikanischen Union (AU), die Präsidenten Ruandas und der DRK im Beisein der AU, der Vereinten Nationen und anderer interessierter Parteien mit großer Dringlichkeit zusammenzubringen. Die EU ist bereit, an einem solchen Treffen teilzunehmen. Der Rat unterstreicht, wie wichtig es ist, das Schlüsselproblem der Demokratischen Kräfte zur Befreiung Ruandas (FDLR) und der ex-FAR/Interahamwe zu lösen, da es Frieden und Sicherheit in der Region untergräbt, eine Quelle der Unsicherheit und eine Bedrohung für die örtliche Bevölkerung darstellt und die Entwicklung gut nachbarschaftlicher Beziehungen behindert. Er ruft Ruanda und die DRK dazu auf, im Bewusstsein der enormen Dringlichkeit dieses Problems und in gegenseitigem Einvernehmen in einem multilateralen Rahmen nach einer Lösung für die Bedrohung zu suchen, die von der Präsenz dieser Gruppen im Osten der DRK ausgeht. Er weist nachdrücklich darauf hin, dass die Krise innerhalb der bestehenden Mechanismen wie der Dreierkommission und dem Gemeinsamen Überprüfungsmechanismus in enger Zusammenarbeit mit der MONUC, die unlängst mit erweitertem Mandat aufgestockt wurde, beigelegt werden muss. Den Vereinten Nationen kommt insbesondere über die MONUC eine entscheidende Rolle bei der Gewährleistung der Sicherheit in der DRK zu. Er unterstützt in vollem Umfang den Appell des Friedens- und Sicherheitsrates (PSC) der AU an Ruanda und die DRK, mit den Vereinten Nationen und der AU im Hinblick auf eine zügige Inbetriebnahme des Gemeinsamen Überprüfungsmechanismus uneingeschränkt zusammenzuarbeiten. Der Rat appelliert an die Nationale Übergangsregierung der DRK, weiterhin mit Zurückhaltung zu reagieren, um eine militärische Eskalation zu verhindern. Die Länder in der Region sollten die Grundsätze und Empfehlungen der Daressalam-Erklärung unverzüglich umsetzen. Der Rat unterstreicht, wie wichtig der kontinuierliche Übergangsprozess in der DRK ist, insbesondere in Bezug auf die Vorbereitung der Wahlen und die Durchführung der notwendigen Reformen, namentlich der SSR (Reform des Sicherheitssektors). Er ruft alle Länder der Region auf, den Übergang in der DRK nach Kräften zu unterstützen. Der Rat begrüßt es, dass am 22. Dezember 2004 in Burundi ein Verfassungsreferendum stattfindet; dies ist ein wichtiger Schritt im Friedensprozess, insbesondere im Hinblick auf die Abhaltung von Wahlen von Februar bis April 2005. Der Rat ruft alle Beteiligten in Burundi dazu auf, staatsbürgerliche Verantwortung zu zeigen und alles zu unterlassen, was zu einer Zunahme der Spannungen oder zu politischer Instabilität führen könnte. Der Rat hat ein regionales Konzept der EU für die Region der Großen Seen (siehe Dokument 15922/1/04 REV 1) verabschiedet." SUDAN - Schlussfolgerungen des Rates Der Rat hat die nachstehenden Schlussfolgerungen angenommen: "1. Der Rat hat mit großer Besorgnis den jüngsten Bericht des VN-Generalsekretärs an den VN Sicherheitsrat zur Kenntnis genommen. Er ist angesichts der sich verschlechternden Sicherheitslage und humanitären Lage in Darfur sehr besorgt und appelliert an alle Parteien, ihre in N'djamena und Abuja eingegangenen Verpflichtungen, insbesondere das Sicherheitsprotokoll und das humanitäre Protokoll, einzuhalten. 15461/04 (Presse 344) 9 DE 2. Der Rat ruft die Regierung des Sudan und die SPLM/A auf, die Verhandlungen über eine umfassende Friedensvereinbarung vor Jahresende abzuschließen, wie es in der Vereinbarung vorgesehen ist, die mit der Resolution 1574 des VN-Sicherheitsrates gebilligt wurde. Ein frühzeitiger Abschluss und eine schnelle Durchführung einer solchen Friedensvereinbarung könnte den Ausgangspunkt für Bemühungen bilden, die anderen benachteiligten Gebiete des Sudan zu integrieren und eine neue politische Koalition für den Frieden zu schaffen. Die EU bringt ihre Bereitschaft zum Ausdruck, politische und materielle Unterstützung für den Wiederaufbau des Sudan nach dem Konflikt bereitzustellen, sobald der Frieden wiederhergestellt ist. 3. Der Rat verurteilt Angriffe und andere Verletzungen des Waffenstillstands durch alle Parteien im Darfur-Konflikt und ruft die Parteien nachdrücklich auf, die Waffenstillstandsvereinbarungen einzuhalten. Er verurteilt insbesondere die jüngsten Angriffe der SLA auf Tawilla und das Flüchtlingslager Kalma, die zu einer schwerwiegenden Verschärfung der gewaltsamen Auseinandersetzungen geführt haben. Er fordert die Regierung des Sudan ferner auf, angesichts der Provokationen der Rebellen Zurückhaltung zu üben, um eine weitere Eskalation der Gewalt zu vermeiden, indem sie unter anderem ihre Zusage einhält, von feindseligen Militärflügen in und über Darfur abzusehen. Darüber hinaus sollten alle Parteien unverzüglich ihrer Verpflichtung nachkommen, der AU/Waffenstillstandskommission die jeweiligen Positionen ihrer Kräfte mitzuteilen. 4. Der Rat weist auf seine früheren Schlussfolgerungen hin und betont, dass die EU die Lage in Darfur weiter beobachten und geeignete Maßnahmen, zu denen gemäß den Resolutionen 1556 und 1564 des VN-Sicherheitsrates Sanktionen gegen die Regierung des Sudan und die Rebellengruppen gehören könnten, prüfen wird, wenn keine greifbaren Fortschritte erzielt werden. Der Rat ist diesbezüglich bereit, gezielte Sanktionen zu prüfen. 5. Der Rat nimmt Kenntnis von der Verlautbarung der Regierung des Sudan, dass eine Reihe von Personen, die verdächtigt sind, Menschenrechtsverletzungen begangen zu haben, festgenommen wurden und vor Gericht gestellt werden sollen. Der Rat fordert die Regierung des Sudan auf, der Untersuchungskommission der Vereinten Nationen eingehende Informationen über die Festnahmen sowie sonstige Informationen, die für die Arbeit der Kommission von Belang sind, vorzulegen. 6. Der Rat begrüßt die Wiederaufnahme der Verhandlungen in Abuja am 10. Dezember und fordert die Konfliktparteien auf, sich um eine politische Lösung für Darfur zu bemühen. Insbesondere fordert er die Rebellenbewegungen auf, die Verhandlungen in gutem Glauben zu führen und den Verhandlungsprozess nicht zu verzögern. 7. Der Rat bringt seine Sorge über die Lage in den östlichen Regionen des Sudan zum Ausdruck und ruft die Parteien in der Region auf, sich um eine friedliche Lösung zu bemühen. Der Rat weist insbesondere darauf hin, dass die Bewaffnung von Milizen ein wesentlicher Faktor für die Eskalation des Darfur-Konflikts war, und fordert die Regierung des Sudan sowie andere Parteien nachdrücklich auf, davon abzusehen, in der Ostregion Milizen zu bewaffnen. 15461/04 (Presse 344) 10 DE 8. Der Rat bekräftigt, dass er die Bemühungen der Afrikanischen Union (AU) unterstützt, die Krise in Darfur einzudämmen und zu lösen. Die EU leistet sowohl einen finanziellen Beitrag (über 100 Mio. Euro) als auch einen Beitrag in den Bereichen Logistik, Planung und Überwachung für AMIS II. Dem Rat ist bewusst, dass Darfur für die AU eine große Herausforderung darstellt, und er wird der AU weiter dabei helfen, diese Herausforderung im Geiste der Partnerschaft und der Transparenz anzugehen. Der Rat erklärt, dass AMIS II schnell in vollem Umfang operationell werden muss und das Mandat der proaktiven Überwachung im Einklang mit dem Beschluss des Friedens- und Sicherheitsrates der AU vom 20. Oktober effizient erfüllen muss. Die EU sieht den weiteren Beratungen mit der AU über ihr aktives Engagement zur Unterstützung der AU erwartungsvoll entgegen. Der Rat verurteilt den Angriff vom 1. Dezember auf das AMIS-Untersuchungsteam, bei dem ein Mitglied des Teams verletzt wurde. 9. Der Rat stellt mit großer Besorgnis fest, dass aufgrund der weiter steigenden Zahl der Binnenflüchtlinge ein dringender Bedarf an zusätzlicher humanitärer Hilfe besteht. Da noch erhebliche zusätzliche Mittel beschafft werden müssen, wird die EU prüfen, ob die umfangreiche humanitäre Unterstützung, die sie bereits geleistet hat, aufgestockt werden kann, und ermutigt andere Geber, ebenfalls zusätzliche Hilfe für humanitäre Operationen bereitzustellen. Der Rat begrüßt ferner den VN-Arbeitsplan 2005 für humanitäre Hilfe und Wiederaufbau in Höhe von 1,5 Mrd. US-Dollar für den gesamten Sudan und bringt seine Absicht zum Ausdruck, einen frühzeitigen und großzügigen Beitrag dazu zu leisten." SONSTIGES – China/Waffenembargo Während des Mittagessens befassten sich die Minister bei einem Gedankenaustausch mit dem Waffenembargo der EU gegen China; dieser Gedankenaustausch fand im Anschluss an das Gipfeltreffen EU-China vom 8. Dezember, auf dem die EU-Vertreter ihren politischen Willen bekräftigt hatten, weiterhin auf eine Aufhebung des Embargos hinzuarbeiten, und mit Blick auf die Tagung des Europäischen Rates am 16./17. Dezember statt. – Dialog EU - Afrika Der Rat nahm Kenntnis von Ausführungen der portugiesischen Delegation zu der Frage eines zweiten afrikanisch-europäischen Gipfeltreffens (nach dem Kairoer Gipfel vom April 2000), nachdem auf dem Troikatreffen auf Ministerebene zwischen der EU und der Afrikanischen Union in Addis Abeba am 6. Dezember ein Gedankenaustausch hierzu stattgefunden hatte. Der Präsident stellte fest, dass das Thema unter dem nächsten Vorsitz weiter verfolgt werden wird. – Guinea-Bissau Der Rat hörte einen mündlichen Beitrag der portugiesischen Delegation zur Lage in Guinea-Bissau sowie zur Frage der Wiederaufnahme des Haushaltshilfeprogramms für Guinea-Bissau. Im Zusammenhang mit dem zweiten Punkt bekräftigte die Kommission ihre Bereitschaft, mögliche Lösungen zu sondieren, um eine Wiederaufnahme der Hilfe zu ermöglichen. – Libyen Der Rat nahm Kenntnis von einem mündlichen Bericht des italienischen Ministers bezüglich des Vorgehens im Anschluss an die mit der Frage der illegalen Zuwanderung befasste Expertenmission, die nach Libyen entsandt worden ist. Dieser Punkt wird in den einschlägigen Gremien geprüft werden, sobald der Bericht der Expertenmission vorliegt. 15461/04 (Presse 344) 11 DE AM RANDE DER RATSTAGUNG Am Rande der Ratstagung fanden folgende Zusammenkünfte statt: – Assoziationsrat mit Israel – Europäischer Wirtschaftsraum: EWR-Rat (siehe Pressemitteilung EEE 1610/04) – Assoziationsrat mit Bulgarien (siehe Pressemitteilung UE-BG 1907/04) – Beitrittskonferenz mit Bulgarien – Beitrittskonferenz mit Rumänien SONSTIGE ANGENOMMENE PUNKTE Siehe Pressemitteilung 15460/04. 15461/04 (Presse 344) 12 DE