DE RAT DER EUROPÄISCHEN UNION C/07/170 11911/07 (Presse 170) (OR. en) MITTEILUNG AN DIE PRESSE 2816. Tagung des Rates Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen Allgemeine Angelegenheiten Brüssel, den 23. Juli 2007 Präsidentin * Luís AMADO Ministro de Estado, Minister für auswärtige Angelegenheiten Portugals Zur 2817. Tagung des Rates (Außenbeziehungen) siehe gesonderte Pressemitteilung (Dok. 11914/07) PRESSE Rue de la Loi 175 B – 1048 BRÜSSEL Tel.: +32 (0)2 281 6083 / 6319 Fax: +32 (0)2 281 8026 [email protected] http://www.consilium.europa.eu/Newsroom 11911/07 (Presse 170) 1 DE 23.VII.2007 Wichtigste Ergebnisse der Ratstagung Der Rat billigte die Unterzeichnung eines Abkommens mit den Vereinigten Staaten von Amerika über die Verarbeitung von Fluggastdatensätzen (Passenger Name Records – PNR) und deren Übermittlung durch die Fluggesellschaften an das United States Department of Homeland Security. Er billigte den Entwurf eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt, der die Erhaltung der Meeresumwelt, die Verhinderung der Verschlechterung ihres Zustands und– wo möglich– die Wiederherstellung dieser Umwelt zum Ziel hat. Am Rande der Ratstagung traten die Vertreter der Mitgliedstaaten zur förmlichen Eröffnung der Regierungskonferenz über den Entwurf eines Reformvertrags zusammen, mit dem die EU-Verträge entsprechend einem Mandat geändert werden sollen, das der Europäische Rat auf seiner Tagung im Juni erteilt hat. Die Verhandlungen sollen im Oktober abgeschlossen werden, so dass der neue Vertrag im Dezember unterzeichnet und rechtzeitig vor den Wahlen zum Europäischen Parlament im Juni 2009 ratifiziert werden kann. 11911/07 (Presse 170) 2 DE 23.VII.2007 INHALT1 – TEILNEHMER......................................................................................................................... 5 – ERÖRTERTE PUNKTE – KOHÄSIONSPOLITIK - BERICHT DER KOMMISSION ..................................................... 7 – TREFFEN AM RANDE DER RATSTAGUNG........................................................................ 8 – SONSTIGE ANGENOMMENE PUNKTE – AUSSENBEZIEHUNGEN – Kosovo – EU-Planungsteam ....................................................................................................... 9 – Internationaler Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien – Verbot der Visumerteilung ........................................................................................................................... 9 – Liberia - Restriktive Maßnahmen ............................................................................................. 10 – Beschränkung des Einsatzes konventioneller Waffen .............................................................. 10 – Abkommen EU/Chile - Erweiterung der EU ............................................................................ 10 – Algerien - Europa-Mittelmeer-Abkommen - Erweiterung der EU .......................................... 11 – ENTWICKLUNGSZUSAMMENARBEIT – Togo – Konsultationen im Rahmen des AKP-EU-Abkommens .............................................. 11 – HANDELSPOLITIK – Antidumping-Maßnahmen betreffend Erzeugnisse aus Japan, Pakistan and Russland ........... 11 – Schweiz - Wiedereinfuhr von Ursprungserzeugnissen und Ursprungsnachweise ................... 12 – ALLGEMEINE ANGELEGENHEITEN – Beratungen in den anderen Ratsformationen............................................................................ 12 – Bulgarien und Rumänien - Kooperations- und Überprüfungsmechanismus Schlussfolgerungen des Rates .................................................................................................. 12 – JUSTIZ UND INNERES 1 Sofern Erklärungen, Schlussfolgerungen oder Entschließungen vom Rat förmlich angenommen wurden, ist dies in der Überschrift des jeweiligen Punktes angegeben und der Text in Anführungszeichen gesetzt. Dokumente, bei denen die Dokumentennummer im Text angegeben ist, können auf der Website des Rates http://www.consilium.europa.eu eingesehen werden. Rechtsakte, zu denen der Öffentlichkeit zugängliche Erklärungen für das Ratsprotokoll vorliegen, sind durch * gekennzeichnet; diese Erklärungen können auf der genannten Website des Rates abgerufen werden oder sind beim Pressedienst erhältlich. 11911/07 (Presse 170) 3 DE 23.VII.2007 – Abkommen mit den Vereinigten Staaten - Fluggastdatensätze ................................................ 13 – Beitritt Bulgariens und Rumäniens zum Europol-Übereinkommen......................................... 13 – EU-Programm "Drogenprävention und -aufklärung"............................................................... 14 – WIRTSCHAFT UND FINANZEN – Durchführung der Halbzeitprozesse der Strukturfonds - Schlussfolgerungen des Rates ......... 14 – EUROPÄISCHER WIRTSCHAFTSRAUM – Bulgarien und Rumänien - Beteiligung am Europäischen Wirtschaftsraum ............................ 15 – Änderungen des EWR-Abkommens ........................................................................................ 16 – ZOLLUNION – Papierloses Arbeitsumfeld für Zoll und Handel ....................................................................... 17 – BINNENMARKT – Genehmigung von Kraftfahrzeugen ......................................................................................... 17 – UMWELT – Meeresumwelt* ........................................................................................................................ 17 – Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung Schlussfolgerungen des Rates .................................................................................................. 18 – Europäische Ministerkonferenz - Schlussfolgerungen des Rates ............................................. 20 – Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schafstoffe - Endosulfan............. 22 – GESUNDHEIT – Medizinprodukte....................................................................................................................... 22 – GEISTIGES EIGENTUM – Weltorganisation für geistiges Eigentum– Ratifizierung von Verträgen ................................. 22 – FISCHEREI – Partnerschaftliches Fischereiabkommen mit Kiribati............................................................... 22 – Fischereiabkommen mit São Tomé und Príncipe ..................................................................... 23 – ERNENNUNGEN – Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss....................................................................... 24 11911/07 (Presse 170) 4 DE 23.VII.2007 TEILNEHMER Die Regierungen der Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission waren wie folgt vertreten: Belgien: Karel DE GUCHT Didier DONFUT Bulgarien: Ivailo KALFIN Tschechische Republik: Alexandr VONDRA Karel SCHWARZENBERG Martin ŘÍMAN Dänemark: Michael ZILMER-JOHNS Minister der Auswärtigen Angelegenheiten Staatssekretär für Europäische Angelegenheiten, dem Ministerium der Auswärtigen Angelegenheiten beigeordnet Stellvertretender Premierminister und Minister für auswärtige Angelegenheiten Stellvertretender Ministerpräsident mit Zuständigkeit für europäische Angelegenheiten Minister für auswärtige Angelegenheiten Minister für Industrie und Handel Staatssekretär, Ministerium für auswärtige Angelegenheiten Deutschland: Frank-Walter STEINMEIER Bundesminister des Auswärtigen Estland: Urmas PAET Minister für auswärtige Angelegenheiten Irland: Dermot AHERN Dick ROCHE Griechenland: Dora BAKOYANNI Spanien: Miguel Ángel MORATINOS Frankreich: Bernard KOUCHNER Jean-Pierre JOUYET Hervé NOVELLI Italien: Massimo D'ALEMA Minister für auswärtige Angelegenheiten Staatsminister im Amt des Premierministers (Taoiseach) und im Ministerium für auswärtige Angelegenheiten mit besonderer Zuständigkeit für europäische Angelegenheiten Ministerin für auswärtige Angelegenheiten Minister für auswärtige Angelegenheiten und Zusammenarbeit Minister für auswärtige und europäische Angelegenheiten Staatssekretär, zuständig für europäische Angelegenheiten Staatssekretär für Unternehmen und Außenhandel Emma BONINO Stellvertretender Ministerpräsident, Minister für auswärtige Angelegenheiten Ministerin für Europapolitik und internationalen Handel Zypern: Erato KOZAKOU-MARCOULLIS Ministerin für auswärtige Angelegenheiten Lettland: Normans PENKE Litauen: Petras VAITIEKŪNAS Luxemburg: Jean ASSELBORN Staatssekretär, Ministerium für auswärtige Angelegenheiten Minister für auswärtige Angelegenheiten Stellvertretender Premierminister, Minister mit Zuständigkeit für auswärtige Angelegenheiten und Einwanderung Ungarn: Kinga GÖNCZ Ministerin für auswärtige Angelegenheiten Malta: Michael FRENDO Minister für auswärtige Angelegenheiten 11911/07 (Presse 170) 5 DE 23.VII.2007 Niederlande: Tom de BRUIJN Österreich: Ursula PLASSNIK Polen: Anna Elżbieta FOTYGA Portugal: Luís AMADO Manuel LOBO ANTUNES Ständiger Vertreter Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten Ministerin für auswärtige Angelegenheiten Ministro de Estado, Minister für auswärtige Angelegenheiten Beigeordneter Staatssekretär für europäische Angelegenheiten Rumänien: Adrian CIOROIANU Minister für auswärtige Angelegenheiten Slowenien: Dimitrij RUPEL Minister für auswärtige Angelegenheiten Slowakei: Ján KUBIŠ Minister für auswärtige Angelegenheiten Finnland: Ilkka KANERVA Astrid THORS Schweden: Carl BILDT Cecilia MALMSTRÖM Sten TOLGFORS Vereinigtes Königreich: David MILIBAND Minister für auswärtige Angelegenheiten Ministerin für Migration und europäische Angelegenheiten Minister für auswärtige Angelegenheiten Ministerin für europäische Angelegenheiten Minister für Handel Staatssekretär für auswärtige Angelegenheiten und Angelegenheiten des Commonwealth Kommission: Danuta HÜBNER Mitglied Generalsekretariat des Rates: Javier SOLANA Generalsekretär/Hoher Vertreter für die GASP 11911/07 (Presse 170) 6 DE 23.VII.2007 ERÖRTERTE PUNKTE KOHÄSIONSPOLITIK - BERICHT DER KOMMISSION Der Rat nahm Kenntnis von den Erläuterungen des Kommissionsmitglieds Danuta Hübner zu dem Vierten Dreijahresbericht der Kommission über die Fortschritte im Bereich des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts in der EU. Anschließend führte er einen Gedankenaustausch. Der Bericht gibt eine Übersicht über die aktuelle Situation und einen Ausblick auf die Kohäsionspolitik der EU; ferner werden die Auswirkungen dieser Politik auf der Ebene der Mitgliedstaaten und der EU analysiert. Besonders breiten Raum widmet der Bericht – einer ersten Beurteilung der Vorbereitungen des neuen Programmzeitraums 2007-2013; – einer Analyse der neuen Herausforderungen für die Kohäsionspolitik in der Zukunft, wie Demografie, Klimawandel, soziale Ausgrenzung und Energie. Der Bericht wirft eine Reihe von Fragen auf, die auf einem "Kohäsionsforum" am 27. – 28. September erörtert werden sollen. 11911/07 (Presse 170) 7 DE 23.VII.2007 TREFFEN AM RANDE DER RATSTAGUNG Am Rande der Ratstagung traten die Vertreter der Mitgliedstaaten zur förmlichen Eröffnung der Regierungskonferenz über den Entwurf eines Reformvertrags zusammen, mit dem die EU-Verträge entsprechend einem Mandat geändert werden sollen, das der Europäische Rat auf seiner Tagung vom 21. und 22. Juni erteilt hat (Dok. 11218/07). Wie vom Europäischen Rat vereinbart, wird die Verantwortung für die Regierungskonferenz bei den Staats- und Regierungschefs liegen, die von den Außenministern unterstützt werden. Es ist geplant, dass die Verhandlungen bei einem informellen Treffen der Staats- und Regierungschefs am 18./19. Oktober in Lissabon abgeschlossen werden und der Reformvertrag im Dezember unterzeichnet wird. Damit bliebe genügend Zeit für die Mitgliedstaaten, den Vertrag vor den Wahlen zum Europäischen Parlament im Juni 2009 zu ratifizieren. 11911/07 (Presse 170) 8 DE 23.VII.2007 SONSTIGE ANGENOMMENE PUNKTE AUSSENBEZIEHUNGEN Kosovo – EU-Planungsteam Der Rat nahm eine gemeinsame Aktion an, mit der das Mandat des Planungsteams (EUPT Kosovo) für eine mögliche Mission der EU im Kosovo im Rahmen der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik, die sich der Rechtsstaatlichkeit und weiteren Bereichen widmen soll, geändert und bis zum 30. November 2007 verlängert wird (Dok. 11411/07). Die Gemeinsame Aktion 2006/304/GASP wird deshalb geändert, damit Kernpersonal für eine mögliche zukünftige Operation eingestellt und ausgebildet werden kann, bevor eine neue, die Resolution 1244 ersetzende Resolution durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen angenommen wird. Parallel hierzu bereitet die EU ferner die Einrichtung eines eventuellen internationalen Zivilbüros im Kosovo, einschließlich der Komponente eines EU-Sonderbeauftragten, vor. Internationaler Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien – Verbot der Visumerteilung Der Rat nahm einen Beschluss zur Durchführung des Gemeinsamen Standpunkts 2004/293/GASP zur Verlängerung von Maßnahmen zur Unterstützung des Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) an, mit dem die Liste der Personen, denen kein Visum erteilt werden darf, geändert wird (Dok. 11586/07). Nach der Überstellung von Vlastimir Djordjevic an den ICTY werden bestimmte mit ihm in Verbindung stehende Personen von der Liste der Personen, auf die der Gemeinsame Standpunkt 2004/293/GASP Anwendung findet, gestrichen. Eine Person wird der Liste hinzugefügt. Der Gemeinsame Standpunkt 2004/293/GASP sieht Maßnahmen vor, mit denen die Einreise in die EU den Personen verweigert wird, die an Aktivitäten beteiligt sind, die vor dem ICTY angeklagten, auf freiem Fuß befindlichen Personen dabei behilflich sind, sich weiterhin der Justiz zu entziehen, oder die andere Handlungen begehen, die den ICTY bei der wirksamen Ausführung seines Mandats behindern könnten. Die geänderte Liste enthält 42 Namen. 11911/07 (Presse 170) 9 DE 23.VII.2007 Liberia - Restriktive Maßnahmen Der Rat nahm eine Verordnung zur Änderung der Verordnung Nr. 234/2004 über restriktive Maßnahmen gegen Liberia im Einklang mit der Resolution 1731 (2006) des VN-Sicherheitsrates an (Dok. 11094/07). Die Verordnung sieht vor, dass Waffen betreffende Maßnahmen nicht für die Lieferungen nichtletalen militärischen Geräts gelten, das ausschließlich zur Verwendung durch Angehörige der Polizei- und Sicherheitskräfte Liberias bestimmt ist. Die Maßnahmen werden ferner in Bezug auf die Auflistung der zuständigen Behörden geändert. Die Verordnung gilt rückwirkend ab 21. Dezember 2006. Beschränkung des Einsatzes konventioneller Waffen Der Rat nahm eine gemeinsame Aktion zur Unterstützung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen (VN-Waffenübereinkommen) an (Dok. 10163/07). Das VN-Waffenübereinkommen regelt im Kontext bewaffneter Konflikte den Einsatz bestimmter konventioneller Waffen, die den Kombattanten übermäßiges Leid zufügen oder die unterschiedslos die Zivilbevölkerung gefährden. Die Gemeinsame Aktion zielt im Rahmen der Europäischen Sicherheitsstrategie darauf ab, durch folgende Maßnahmen die Universalität des VN-Waffenübereinkommens und dessen Durchführung zu fördern: – Veranstaltung von regionalen Seminaren, um für den Beitritt zum VN-Waffenübereinkommen zu werben; – finanzieller Beitrag zu dem von den Vertragsstaaten des VN-Waffenübereinkommens angenommenen Sponsoringprogramm, um eine breitere Teilnahme an den Tagungen zu ermöglichen und das Verständnis des Übereinkommens zu verbessern. Abkommen EU/Chile - Erweiterung der EU Der Rat nahm einen Beschluss über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung eines Protokolls zum Assoziationsabkommen zwischen der EU und Chile anlässlich des am 1. Januar 2007 erfolgten Beitritts von Bulgarien und Rumänien zur EU an. 11911/07 (Presse 170) 10 DE 23.VII.2007 Algerien - Europa-Mittelmeer-Abkommen - Erweiterung der EU Der Rat nahm einen Beschluss über den Abschluss eines Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Abkommen mit Algerien anlässlich des im Mai 2004 erfolgten Beitritts von zehn neuen Mitgliedstaaten zur EU an (Dok. 11763/07). ENTWICKLUNGSZUSAMMENARBEIT Togo – Konsultationen im Rahmen des AKP-EU-Abkommens Der Rat billigte den Entwurf eines auch von der Kommission zu unterzeichnenden Schreibens an den Präsidenten der Republik Togo, in dem bekräftigt wird, dass die EU den demokratischen Übergangsprozess in Togo gemäß den Zusagen unterstützt, die bei den Konsultationen nach Artikel 96 des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens und im Rahmen der globalen politischen Übereinkunft von Ouagadoudou vom August 2006 gemacht wurden. Die EU bekräftigte ihre Unterstützung für den demokratischen Übergangsprozess in Togo und insbesondere für die Durchführung freier und transparenter Parlamentswahlen innerhalb der gesetzlichen Fristen. Ferner begrüßte sie die Fortschritte, die die togoischen Behörden bei der Erfüllung der bei den Konsultationen eingegangenen Verpflichtungen erzielt haben. Seit April 2004 wird das Verfahren des Artikels 96 des Abkommens von Cotonou auf die Republik Togo angewendet. Die Entwicklungszusammenarbeit wurde 2007 wieder aufgenommen, um die Durchführung von Wahlen, die Reform der Justiz und den Schutz der Menschenrechte zu unterstützen. HANDELSPOLITIK Antidumping-Maßnahmen betreffend Erzeugnisse aus Japan, Pakistan and Russland Der Rat nahm Verordnungen an, die Folgendes betreffen: – Änderung der Verordnung (EG) Nr. 397/2004 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Bettwäsche aus Baumwolle mit Ursprung in Pakistan (Dok. 11604/07); 11911/07 (Presse 170) 11 DE 23.VII.2007 – Einstellung der Interimsüberprüfung der mit der Verordnung Nr. 1910/2006 eingeführten Antidumpingmaßnahmen gegenüber Einfuhren von Fernsehkamerasystemen mit Ursprung in Japan und zur Aufhebung der mit der Verordnung Nr. 1910/2006 eingeführten Antidumpingmaßnahmen (Dok. 11369/07); – Aufhebung des Antidumpingzolls auf Einfuhren von Harnstoff mit Ursprung in Russland nach einer Überprüfung gemäß Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung Nr. 384/96 sowie zur Einstellung der diese Einfuhren mit Ursprung in Russland betreffenden teilweisen Interimsüberprüfungen gemäß Artikel 11 Absatz 3 (Dok. 11527/07). Schweiz - Wiedereinfuhr von Ursprungserzeugnissen und Ursprungsnachweise Der Rat nahm einen Beschluss über den Standpunkt der Gemeinschaft im Gemischten Ausschuss EG-Schweiz bezüglich der Wiedereinfuhr von Ursprungserzeugnissen und der Annahme von vereinfachten, durch ermächtigte Ausführer ausgefertigten Ursprungsnachweisen an (Dok. 11171/07). ALLGEMEINE ANGELEGENHEITEN Beratungen in den anderen Ratsformationen Der Rat nahm einen Bericht des Vorsitzes über die Beratungen in den anderen Ratsformationen zur Kenntnis (Dok. 11714/07). Bulgarien und Rumänien - Kooperations- und Überprüfungsmechanismus - Schlussfolgerungen des Rates Der Rat nahm die folgenden Schlussfolgerungen an: "Der Rat nimmt unter Bekräftigung seiner Schlussfolgerungen vom 17. Oktober 2006 die Berichte der Kommission über Bulgariens und Rumäniens Fortschritte bei den Begleitmaßnahmen nach dem Beitritt aufmerksam zur Kenntnis und spricht der Kommission seine Anerkennung für ihre ausgewogene und objektive Analyse aus. Der Rat würdigt den Umstand, dass der Kooperations- und Überprüfungsmechanismus gut funktioniert und einen positiven Beitrag zu den bisher erzielten Ergebnissen leistet. 11911/07 (Presse 170) 12 DE 23.VII.2007 Der Rat nimmt mit Befriedigung die von den beiden Mitgliedstaaten gemachten Fortschritte zur Kenntnis; dies gilt insbesondere in Bezug auf die Verabschiedung von Rechtsvorschriften und den Aufbau von Verwaltungsstrukturen. Zur Konsolidierung der Fortschritte müssen allerdings – wie in dem Bericht dargelegt – noch weitere Arbeiten in Angriff genommen werden, und zwar vor allem auf dem Gebiet der Umsetzung. Unter Hervorhebung der Verpflichtung Bulgariens und Rumäniens, alle offen gebliebenen Fragen ohne Einschränkungen zu behandeln, bestärkt der Rat die beiden Mitgliedstaaten darin, diesbezüglich weiterhin nachhaltige Anstrengungen zu unternehmen und die in den Berichten erwähnten Aktionspläne zur Durchführung der erforderlichen Maßnahmen vorzulegen. Der Rat unterstützt die Kommission in vollem Umfang bei den wichtigen Arbeiten, die vor ihr liegen, und sieht ihren nächsten Berichten erwartungsvoll entgegen." JUSTIZ UND INNERES Abkommen mit den Vereinigten Staaten - Fluggastdatensätze Der Rat nahm einen Beschluss über die Unterzeichnung eines Abkommens mit den Vereinigten Staaten von Amerika über die Verarbeitung von Fluggastdatensätzen (Passenger Name Records – PNR) und deren Übermittlung durch die Fluggesellschaften an das United States Department of Homeland Security (PNR-Abkommen von 2007) an (Dok. 11596/07 und 11595/07). (Siehe gemeinsame Presseerklärung http://www.consilium.europa.eu/ueDocs/cms_Data/docs/pressData/en/misc/95438.pdf) Beitritt Bulgariens und Rumäniens zum Europol-Übereinkommen Der Rat nahm einen Beschluss über den Beitritt Bulgariens und Rumäniens zum Europol-Übereinkommen (Europäisches Polizeiamt) und den betreffenden Änderungsprotokollen an (Dok. 11617/07). 11911/07 (Presse 170) 13 DE 23.VII.2007 EU-Programm "Drogenprävention und -aufklärung" Der Rat nahm einen gemeinsamen Standpunkt zu dem Entwurfs eines Beschlusses zur Auflegung des spezifischen Programms "Drogenprävention und -aufklärung" als Teil des Generellen EU-Programms "Grundrechte und Justiz" für den Zeitraum 2007–2013 an (Dok. 8698/07 + ADD 1). Mit dem spezifischen Programm "Drogenprävention und -aufklärung" sollen Ziele der EU-Drogenstrategie 2005–2012 und der EU-Drogenaktionspläne 2005–2008 und 2009–2012 verwirklicht werden, indem Projekte unterstützt werden, die die Prävention des Drogenkonsums zum Ziel haben, und zwar unter anderem durch die Verringerung drogenbedingter Schädigungen und durch Behandlungsmethoden, die die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse berücksichtigen. Die im Dezember 2004 vom Europäischen Rat gebilligte Drogenstrategie 2005–2012 deckt alle drogenbezogenen Maßnahmen der Europäischen Union ab und gibt spezifische Ziele vor. Zu diesen Zielen gehören die Erreichung eines hohen Maßes an Gesundheitsschutz, Wohlergehen und sozialem Zusammenhalt durch Prävention bzw. Verringerung des Drogenkonsums, der Drogenabhängigkeit sowie der drogenbedingten Schäden für die Gesundheit und die Gesellschaft. Der Rat hatte den Aktionsplan (2005–2008) als Instrument für die Umsetzung der Drogenstrategie in konkrete Maßnahmen angenommen. Das Hauptziel des Aktionsplans besteht darin, den Drogenkonsum in der Bevölkerung erheblich zu verringern sowie die sozialen und gesundheitlichen Schäden aufgrund des Konsums illegaler Drogen und des Handels damit zu reduzieren. Die Annahme des gemeinsamen Standpunkts erfolgte im Anschluss an die politische Einigung, die der Rat auf seiner Tagung vom 19. und 20. April erzielt hatte. WIRTSCHAFT UND FINANZEN Durchführung der Halbzeitprozesse der Strukturfonds - Schlussfolgerungen des Rates Der Rat nahm folgende Schlussfolgerungen zum Sonderbericht Nr. 1/2007 des Rechnungshofs (Dok. 10442/07) über die Durchführung der Halbzeitprozesse der Strukturfonds 2000-2006 an: "DER RAT – BEGRÜSST den Bericht des Rechnungshofs und NIMMT die darin enthaltenen Empfehlungen ZUR KENNTNIS; 11911/07 (Presse 170) 14 DE 23.VII.2007 – STELLT FEST, dass zwischen dem Rechnungshof und der Kommission hinsichtlich der im Bericht behandelten Fragen weit gehendes Einvernehmen besteht; – STIMMT den meisten Empfehlungen des Rechnungshofs zu; – STELLT mit Bedauern FEST, dass es nicht möglich war, den Bericht vor Abschluss der Verhandlungen über das Legislativpaket zur Kohäsionspolitik vorzulegen, HEBT jedoch gleichzeitig HERVOR, dass viele der vorgeschlagenen Änderungen bereits im Legislativpaket zur Kohäsionspolitik für den Zeitraum 2007-2013 enthalten waren, was ihre große Bedeutung unterstreicht; – UNTERSTÜTZT insbesondere die Empfehlung, die Verfahren und Fristen im Hinblick auf eine noch effizientere Umsetzung der Kohäsionspolitik zu vereinfachen und zu straffen; – VERTRITT gleichzeitig DIE AUFFASSUNG, dass die vorgenannte Empfehlung in den neuen Verfahren, die für die laufende Bewertung 2007-2013 angenommen wurden, bereits berücksichtigt ist; – NIMMT mit Interesse KENNTNIS von der Empfehlung, das Begleitsystem weiter zu verbessern und im neuen Programmzeitraum die Kontrolle einschlägiger Indikatoren sicherzustellen, und STELLT mit Befriedigung FEST, dass die Kommission auf diesen Punkt achten wird; – TEILT die Auffassung des Rechnungshofs zur automatischen Aufhebung von Mittelbindungen und BETONT, dass die Mittelzuweisungen den allgemeinen Grundsätzen, Regeln und Zielen, die in den einschlägigen Rechtsvorschriften über die Strukturfonds niedergelegt sind, angemessen Rechnung tragen müssen." EUROPÄISCHER WIRTSCHAFTSRAUM Bulgarien und Rumänien - Beteiligung am Europäischen Wirtschaftsraum Der Rat nahm einen Beschluss über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung eines Übereinkommens über die Beteiligung Bulgariens und Rumäniens am Europäischen Wirtschaftsraum nach ihrem EU-Beitritt zum 1. Januar 2007 an (Dok. 10834/1/07 und 10833/1/07). Das Übereinkommen soll am 25. Juli unterzeichnet werden. 11911/07 (Presse 170) 15 DE 23.VII.2007 Änderungen des EWR-Abkommens Der Rat billigte zwei Entwürfe für Beschlüsse des Gemeinsamen EWR-Ausschusses zur Änderung des EWR-Abkommens über die Zusammenarbeit in den folgenden Bereichen: – einen Beschluss zur Einbeziehung des Finanzierungsinstruments für den Katastrophenschutz in die Zusammenarbeit (Dok. 10574/07); – einen Beschluss zur Erweiterung der Zusammenarbeit bei den Telekommunikationsdiensten (Dok. 10434/07). BINNENMARKT Genehmigung von Kraftfahrzeugen Der Rat nahm eine Richtlinie zur Schaffung eines Rahmens für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge an, wobei er sämtlichen vom Europäischen Parlament in zweiter Lesung verabschiedeten Abänderungen zustimmte (Dok. 3622/07). Die Richtlinie schafft einen harmonisierten Rahmen mit Verwaltungsvorschriften und allgemeinen technischen Anforderungen für die Genehmigung von Neufahrzeugen und zur Verwendung in diesen Fahrzeugen bestimmten Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten; damit sollen ihre Zulassung, ihr Verkauf und ihre Inbetriebnahme in der Gemeinschaft erleichtert werden. Die Richtlinie enthält außerdem Vorschriften für den Verkauf und die Inbetriebnahme von Teilen und Ausrüstungen für Fahrzeuge. Mit den EU-Rechtsvorschriften für die Genehmigung von Fahrzeugen soll in erster Linie sichergestellt werden, dass neue Fahrzeuge, Bauteile und technische Einheiten, die in Verkehr gebracht werden, ein hohes Sicherheits- und Umweltschutzniveau bieten. Die Mitgliedstaaten müssen ihre Rechtsvorschriften innerhalb von 18 Monaten nach Inkrafttreten der Richtlinie so anpassen, dass sie den wesentlichen Änderungen der Richtlinie entsprechen. Die Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. 11911/07 (Presse 170) 16 DE 23.VII.2007 ZOLLUNION Papierloses Arbeitsumfeld für Zoll und Handel Der Rat nahm einen gemeinsamen Standpunkt zu einem Entwurf einer Entscheidung an, mit der interoperable und leicht zugängliche elektronische Zollsysteme gefördert und Arbeitsabläufe und Dienstleistungen koordiniert werden sollen (Dok. 8520/07 + ADD 1). Der gemeinsame Standpunkt wird dem Europäischen Parlament zur zweiten Lesung im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens übermittelt. Ziel des Entscheidungsentwurfs ist es, bis zum Inkrafttreten des modernisierten Zollkodex der EU, der derzeit reformiert wird, ein papierloses Arbeitsumfeld für Zoll und Handel zu schaffen.. Das System dient der Verwirklichung folgender Ziele: – Vereinfachung der Einfuhr- und Ausfuhrverfahren; – Verringerung der Befolgungs- und Verwaltungskosten und Verkürzung der Bearbeitungszeit; – Koordinierung eines gemeinsamen Vorgehens bei der Prüfung von Waren; – Beitrag zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Erhebung aller Zollgebühren und sonstigen Abgaben; – schnelle Bereitstellung und Entgegennahme sachdienlicher Informationen über die internationale Lieferkette; – Ermöglichung des reibungslosen Datenflusses zwischen den Behörden der Einfuhr- und Ausfuhrländer sowie zwischen den Zollbehörden und den Wirtschaftsbeteiligten und Ermöglichung der Wiederverwendung der in das System eingegebenen Daten. UMWELT Meeresumwelt* Der Rat nahm einen Gemeinsamen Standpunkt zu dem Entwurf einer Richtlinie zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt an (Dok. 9388/07 + 11440/07 ADD 1). Der Text wird dem Europäischen Parlament für die zweite Lesung im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens übermittelt. 11911/07 (Presse 170) 17 DE 23.VII.2007 Mit der vorgeschlagenen Richtlinie, die die umweltpolitische Säule der künftigen Meerespolitik der EU bilden soll, soll im Wesentlichen ein Ordnungsrahmen für die Erhaltung der Meeresumwelt, für die Verhinderung der Verschlechterung ihres Zustands und - wo möglich - für die Wiederherstellung dieser Umwelt in Gebieten, in denen sie geschädigt wurde, geschaffen werden. Dies wird erreicht, indem die Mitgliedstaaten Meeresstrategien entwickeln und umsetzen mit dem Ziel, spätestens bis zum Jahr 2021 einen guten Zustand der Meeresumwelt zu erreichen oder zu erhalten. Die Richtlinie wird überdies einen Beitrag zur Kohärenz der verschiedenen politischen Maßnahmen, Vereinbarungen und Rechtssetzungsmaßnahmen leisten, die sich auf die Meeresumwelt auswirken, und darauf abzielen, dabei die Berücksichtigung der umweltpolitischen Belange sicherzustellen. Die Zusammenarbeit auf regionaler Ebene ist für eine erfolgreiche Umsetzung der Richtlinie von wesentlicher Bedeutung, die ihrerseits zu einem besseren Vorgehen auf internationaler Ebene, insbesondere im Rahmen der regionalen Übereinkünfte zum Schutz der Meeresumwelt, beitragen wird. Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung – Schlussfolgerungen des Rates Der Rat nahm folgende Schlussfolgerungen an: "DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION – UNTER HINWEIS auf die Dringlichkeit kontinuierlicher, verstärkter und dezidierter Bemühungen auf allen Ebenen, um das das globale Ziel der Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele zu erreichen und das Fortschreiten der Wüstenbildung in den betroffenen Gebieten erheblich einzudämmen; UNTER BERÜCKSICHTIGUNG der in den Anhängen IV und V des Übereinkommens aufgeführten europäischen Länder, die von Wüstenbildung, Dürre und Verarmung der Böden betroffen sind; UNTER HINWEIS darauf, dass die wirksame Umsetzung des Übereinkommens in den Mittelpunkt der UNCCD-Konferenz gerückt werden sollte; UNTER DEM HINWEIS, dass die Europäische Union entschlossen für einen erfolgreichen Abschluss der Achten Konferenz der Vertragsparteien (COP-8) des UNCCD-Übereinkommens im September 2007 eintreten wird; UNTER VERWEIS auf die gemeinsame AKP-EU-Erklärung vom 21. Mai 2007 zur Bekämpfung von Dürre und Wüstenbildung zur Unterstützung der Reform des UNCCD-Übereinkommens; UNTER HINWEIS auf die folgenden Prioritäten der EU, die zu gegebener Zeit durch genauer definierte Positionen zu sämtlichen auf der COP-8 zu erörternden Fragen zu ergänzen sind –; 11911/07 (Presse 170) 18 DE 23.VII.2007 1. FORDERT ein besseres Zusammenspiel der Strategien zur Bekämpfung der Wüstenbildung, des Klimawandels und des Abbaus der biologischen Vielfalt, die ein großes Synergiepotenzial bergen; BEKRÄFTIGT, dass bei der Umsetzung des UNCCD-Übereinkommens die adäquatesten Instrumente für die Beseitigung der Armut und für die Verbesserung des Umweltschutzes Berücksichtigung finden; 2. UNTERSTREICHT die Bedeutung der Arbeit der intersessionalen zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe (Intersessional Intergovernmental Working Group, IIWG), die zur Weiterentwicklung des Übereinkommens beiträgt, und ihres Vorschlags für einen "Strategischen Zehnjahresplan/-rahmen zur Förderung der Umsetzung des UNCCD-Übereinkommens"; BETONT, dass die Prüfung und endgültige Verabschiedung des Strategischen Zehnjahresplans durch die COP-8 und die anschließende umfassende Durchführung dieses Plans entscheidend zur Verwirklichung der Ziele des UNCCD-Übereinkommens beitragen werden; 3. HEBT HERVOR, wie wichtig es ist, dafür zu sorgen, dass die Überprüfung des Ausschusses für die Überprüfung der Umsetzung des Übereinkommens (CRIC) auf der COP-8 stattfindet und dass diese mit dem Arbeitsergebnis der IIWG-Gruppe im Einklang steht; 4. HÄLT es für wesentlich, dass die COP-8 auf die Beziehung zwischen Armut und Wüstenbildung eingeht und festlegt, welchen konkreten Beitrag das UNCCD-Übereinkommen im engen Zusammenwirken mit anderen einschlägigen globalen und regionalen Initiativen, z.B. in den Bereichen nachhaltige Waldbewirtschaftung, Sicherung der Wasserversorgung und Migration, zur Bekämpfung der Armut in den betroffenen Ländern leisten soll; 5. UNTERSTREICHT, dass der Kenntnisstand, auf dem das Übereinkommen beruht, über den Ausschuss für Wissenschaft und Technologie (CST) erweitert werden muss, damit die Entscheidungsfindung fundierter wird; 6. HEBT HERVOR, dass durch stärkeres Engagement für die Einführung eines verbesserten Überwachungssystems und die Erarbeitung von Standards für den Schutz, die Bewirtschaftung und die nachhaltige Nutzung von Trockengebieten sowie durch den Austausch von Erfahrungen und bewährten Praktiken zwischen den vorhandenen und den neuen Netzwerken für eine zügige und umfassende Umsetzung des UNCCD-Übereinkommens gesorgt werden muss; 7. ERKENNT AN, dass die Finanzierung aus den bestehenden Instrumenten überprüft und neue Finanzierungsquellen erschlossen werden müssen; IST DER AUFFASSUNG, dass die effektive Verwaltung und die Finanzierung von Initiativen zur Bekämpfung der Wüstenbildung von entscheidender Bedeutung sein werden; 8. UNTERSTREICHT, dass ein effizientes und gut funktionierendes UNCCD-Sekretariat und ein ausgewogener Haushalt, der für alle Parteien erschwinglich und annehmbar ist, Voraussetzungen für Solidität in Verwaltung und Finanzmanagement des UNCCD-Übereinkommens sind; 11911/07 (Presse 170) 19 DE 23.VII.2007 9. GLAUBT, dass der Zivilgesellschaft bei der verbesserten Umsetzung des strategischen Plans – insbesondere auf lokaler Ebene, wo sie am dringlichsten ist – eine Schlüsselrolle zukommt; FORDERT in diesem Zusammenhang alle Akteure der Zivilgesellschaft zu verstärkter Mitwirkung an den UNCCD-Initiativen AUF; 10. IST DER ANSICHT, dass der Schaffung und Förderung eines strategischen und institutionellen Rahmens, der zur Erarbeitung tragfähiger Lösungen zur Bekämpfung der Wüstenbildung und der Verarmung der Böden und zur Milderung der Auswirkungen der Dürre führt, entscheidende Bedeutung zukommt." Europäische Ministerkonferenz - Schlussfolgerungen des Rates Der Rat nahm die folgenden Schlussfolgerungen an: "Der Rat der Europäischen Union: 1. NIMMT KENNTNIS von der Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament "Beteiligung der Kommission am 'Umwelt für Europa'-Prozess (UfE) im Anschluss an die Ministerkonferenz in Belgrad 2007 1; 2. UNTERSTREICHT, wie wichtig der "Umwelt für Europa"-Prozess für die Verbesserung der Umsetzung multilateraler Umweltschutzübereinkommen und der einzelstaatlichen Umweltpolitiken im gesamteuropäischen Kontext und für das Voranbringen der Ziele einer nachhaltigen Entwicklung ist; UNTERSTÜTZT die Fortführung eines schwerpunkt- und bedarfsorientierten Prozesses im Anschluss an die Konferenz in Belgrad 2007 und SIEHT einer Halbzeitevaluierung der Fortschritte Ende 2009 ERWARTUNGSVOLL ENTGEGEN; 3. STELLT FEST, dass der Rahmen für die Zusammenarbeit der Europäischen Union mit den Staaten Osteuropas, des Kaukasus und Zentralasiens (EECCA) sowie Südosteuropas weitgehend durch die Beitritts- und Heranführungsprozesse sowie besondere bilaterale Partnerschaften und Mechanismen gebildet wird; IST DER AUFFASSUNG, dass die Entwicklungen in den EECCA-Ländern und -Subregionen keinem einheitlichen Muster folgen und dass deshalb ein Ansatz gewählt werden sollte, der den besonderen Bedürfnissen und Prioritäten Rechnung trägt. Zudem sollten Synergien zwischen den einzelnen vorhandenen Instrumenten, Prozessen und Programmen in der Region geschaffen werden; 4. UNTERSTREICHT, dass der UfE-Prozess in seiner politischen Dimension allen interessierten Ländern der UNECE-Region offen stehen und alle gesamteuropäischen Themen einbeziehen sollte, bei denen er einen Zusatznutzen erbringen kann; 1 Dok. 9800/07. 11911/07 (Presse 170) 20 DE 23.VII.2007 5. BETONT jedoch, dass angesichts der seit 1991 eingetretenen beträchtlichen Veränderungen projektbezogene Tätigkeiten und Maßnahmen zum Aufbau von Kapazitäten im Rahmen des Prozesses künftig an wesentlichen umwelt- und entwicklungspolitischen Erfordernissen ausgerichtet werden sollten, wobei die Anstrengungen auf diejenigen Bereiche zu konzentrieren sein werden, die im Rahmen der vorhandenen Instrumente, Prozesse und Programme nicht vollständig abgedeckt werden; 6. TEILT die Auffassung der Kommission, dass die Gesamtfortschritte, die in den EECCALändern seit der UfE-Konferenz von Kiew im Bereich umweltpolitischer Reformen erreicht wurden, immer noch hinter den früheren Erwartungen zurückbleiben, und VERTRITT DIE ANSICHT, dass die EECCA-Länder aufgefordert werden sollten, aktiver am Reformprozess in den jeweiligen Regionen mitzuwirken und diesen zu beschleunigen; STELLT zudem FEST, dass es zusätzlicher Anstrengungen bedarf, um die bestehenden multilateralen UNECEUmweltschutzübereinkommen umzusetzen und die Arbeiten im Zusammenhang mit den Umweltprüfberichten voranzutreiben; 7. BETONT, dass der UfE-Prozess straffer und effizienter fortgeführt werden sollte, und IST DER ÜBERZEUGUNG, dass zu diesem Zweck die Sekretariatsaufgaben zur Vorbereitung der UfE-Ministerkonferenzen von der Abteilung des UNECE-Sekretariats wahrgenommen werden sollten, die bereits jetzt für den Ausschuss für Umweltpolitik (CEP) zuständig ist; VERTRITT DIE AUFFASSUNG, dass der CEP die zwischen den UfE-Konferenzen erreichten Fortschritte regelmäßig überprüfen und den Prozess erforderlichenfalls mitgestalten sollte; 8. VERWEIST AUF die Ministererklärung von Kiew (Nummer 71), in der die Minister beschlossen haben, die Möglichkeiten zum Transfer von Sekretariatsfunktionen der EAP-Task-Force nach Osteuropa, dem Kaukasus oder Zentralasien zu prüfen, und IST deshalb DER ANSICHT, dass konkrete Schritte unternommen werden sollten, um die Tätigkeiten der EAP-Task-Force nach den regionalen Umweltzentren der EECCA-Länder (EECCA-RECs) zu verlagern, um auf stärker proaktiv ausgerichtete Maßnahmen und ein größeres Engagement auf Seiten der EECCA-Länder hinzuwirken; 9. ERWARTET, dass die entsprechenden EECCA-Länder, die EAP-Task-Force und die regionalen Umweltzentren der EECCA-Länder in den nächsten vier Jahren konzentrierte Anstrengungen unternehmen, um den regionalen Umweltzentren zu ermöglichen, unabhängiger zu arbeiten und die Funktionen der EAP-Task-Force zu übernehmen; WIRD diese Frage im Anschluss an eine Halbzeitüberprüfung durch den UNECE-Ausschuss für Umweltpolitik zwei Jahre vor der nächsten UfE-Ministerkonferenz erneut ERÖRTERN; 10. SIEHT in den Funktionen der EAP-Task-Force – neben anderen, die zur institutionellen Stärkung der regionalen Umweltzentren in den EECCA-Ländern beitragen – ein wichtiges Mittel zur Förderung des Aufbaus von Kapazitäten in den Region und FORDERT die Kommission AUF, die Arbeit der Task-Force weiterhin finanziell zu unterstützen und hierzu für einen Übergangszeitraum die neuen Finanzierungsmechanismen der Europäischen Gemeinschaft zu nutzen; 11. FORDERT alle an dem UfE-Prozess Mitwirkenden AUF, die Arbeiten sowohl der EAP-TaskForce als auch der regionalen Umweltzentren der EECCA-Länder aktiv – einschließlich finanziell – zu unterstützen, um die Übertragung von Funktionen zwischen diesen Einrichtungen zu erleichtern." 11911/07 (Presse 170) 21 DE 23.VII.2007 Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schafstoffe - Endosulfan Der Rat nahm einen Beschluss an, mit dem die Kommission ermächtigt wird, die Aufnahme von Endosulfan in die Liste der persistenten organischen Schadstoffe des Stockholmer Übereinkommens vorzuschlagen (Dok. 11785/07). GESUNDHEIT Medizinprodukte Der Rat nahm eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinien 90/385/EWG über aktive implantierbare medizinische Geräte und 93/42/EWG über Medizinprodukte sowie der Richtlinie 98/8/EG über das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten an, wobei er alle vom Europäischen Parlament in erster Lesung vorgeschlagenen Abänderungen billigte (Dok. PE-CONS 3612/07). Mit dem Richtlinienentwurf sollen die vorhandenen Rechtsvorschriften präzisiert und eine Grundlage für die generelle Überarbeitung des Medizinprodukte-Rechts durch die Kommission geschaffen werden. GEISTIGES EIGENTUM Weltorganisation für geistiges Eigentum– Ratifizierung von Verträgen Der Rat billigte Grundprinzipien hinsichtlich der Ratifizierung der Verträge der Weltorganisation für geistiges Eigentum von 1996 (Dok. 11517/07). FISCHEREI Partnerschaftliches Fischereiabkommen mit Kiribati Der Rat nahm eine Verordnung über den Abschluss eines partnerschaftlichen Fischereiabkommens mit der Republik Kiribati an (Dok. 9284/07). Das Abkommen enthält ein Protokoll, in dem die Fangmöglichkeiten für Schiffe aus der EU in den kiribatischen Gewässern für die Zeit vom 16. September 2006 bis zum 15. September 2012 festgelegt sind (Dok. 9283/07). 11911/07 (Presse 170) 22 DE 23.VII.2007 Die im Protokoll festgelegten Fangmöglichkeiten werden wie folgt aufgeteilt: – Ringwadenfänger: Spanien und Frankreich (73 % bzw. 27 % der verfügbaren Lizenzen); – Langleiner: Portugal und Spanien (jeweils 6 Schiffe). Gemäß dem Abkommen gewährt die EU einen Jahresbeitrag von 416 000 EUR, der einer Referenzfangmenge von 6400 t pro Jahr entspricht, und zusätzlich 62 400 EUR pro Jahr für Initiativen zur Unterstützung der Fischereipolitik Kiribatis. Fischereiabkommen mit São Tomé und Príncipe Der Rat nahm eine Verordnung über den Abschluss eines partnerschaftlichen Fischereiabkommens mit der Republik São Tomé und Príncipe an, in dem die Fangmöglichkeiten für Schiffe aus der EU in den Gewässern von São Tomé festgelegt sind (Dok. 8870/07). Das Abkommen enthält ein Protokoll, in dem die Fangmöglichkeiten wie folgt aufgeteilt sind: – Thunfischwadenfänger/ Froster: 25 Schiffe für Frankreich und Spanien; – Oberflächen-Langleinenfischer: 18 Schiffe für Portugal und Spanien. Die EU leistet einen Jahresbeitrag von 552 500 EUR, der einer Referenzmenge von 8500 t Fisch pro Jahr entspricht, sowie einen Beitrag von jährlich 110 500 EUR zur Unterstützung der Fischereipolitik von São Tomé and Príncipe. Das Abkommen gilt bis zum 31. Mai 2010 und kann um weitere Zeiträume von jeweils vier Jahren verlängert werden. Der Rat nahm ferner einen Beschluss über die rückwirkende Anwendung des Abkommens ab 1. Juni 2006 an, durch den sichergestellt werden soll, dass die Fangtätigkeiten zwischen dem Zeitpunkt des Ablaufs eines früheren Protokolls und dem Inkrafttreten des neuen Protokolls fortgesetzt werden können (Dok. 8777/07). 11911/07 (Presse 170) 23 DE 23.VII.2007 ERNENNUNGEN Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss Der Rat nahm einen Beschluss über die Ernennung von Frau Sinne ALSING CONAN zum Mitglied des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses als Nachfolgerin von Herrn Henrik FALLESEN für dessen verbleibende Amtszeit, d.h. bis zum 20. September 2010, an. 11911/07 (Presse 170) 24 DE