DE RAT DER EUROPÄISCHEN UNION C/05/131 Luxemburg, den 13. Juni 2005 9499/05 (Presse 131) MITTEILUNG AN DIE PRESSE 2667. Tagung des Rates Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen ALLGEMEINE ANGELEGENHEITEN Luxemburg, den 13. Juni 2005 Präsident * Zur 2668. Tagung (Dok. 9500/05) Jean ASSELBORN Vizepremierminister, Minister für auswärtige Angelegenheiten und Einwanderung Luxemburgs des Rates (Außenbeziehungen) siehe gesonderte Pressemitteilung PRESSE Rue de la Loi 175 B – 1048 BRÜSSEL Tel. +32 (0)2 285 6083 / 6319 Fax: +32 (0)2 285 8026 [email protected] http://ue.eu.int/Newsroom 9499/05 (Presse 131) 1 DE Wichtigste Ergebnisse der Ratstagung Der Rat hat der irischen Sprache einen vollwertigen Status im Rahmen der Sprachenregelung der Organe der Europäischen Union zuerkannt und beschlossen, eine begrenzte Verwendung der neben den Amts- und Arbeitssprachen von den Mitgliedstaaten anerkannten Sprachen auf EU-Ebene zu genehmigen. Er hat Verordnungsentwürfe gebilligt, die auf die Umsetzung der im März beschlossenen Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts abzielen. Er hat im Anschluss an eine Regierungsumbildung in Simbabwe die Liste der von den Sanktionen betroffenen Personen aktualisiert. Ferner haben die Minister im Rahmen einer informellen Tagung am Vorabend der Ratstagung einen Text geprüft, den der Vorsitz im Hinblick auf eine Einigung des Europäischen Rates auf seiner Tagung am 16. und 17. Juni über den Haushaltsrahmen der EU für den Zeitraum 20072013 ausgearbeitet hatte. 9499/05 (Presse 131) 2 DE INHALT1 TEILNEHMER 5 ERÖRTERTE PUNKTE VORBEREITUNG DER JUNI-TAGUNG DES EUROPÄISCHEN RATES 7 – Entwurf von Schlussfolgerungen 7 – Terrorismus 7 ERWEITERUNG 7 – 7 Kroatien - Schlussfolgerungen des Rates VERANSTALTUNGEN AM RANDE DER RATSTAGUNG – 8 Informelle Tagung der Minister über den Haushaltsrahmen für den Zeitraum 2007-2013 8 SONSTIGE ANGENOMMENE PUNKTE AUSSENBEZIEHUNGEN Simbabwe - Restriktive Maßnahmen - Aktualisierung der Liste von Personen 9 Demokratische Republik Kongo - Restriktive Maßnahmen 9 Massenvernichtungswaffen - Sachstand betreffend die Umsetzung der Strategie der EU 9 Assoziationsabkommen mit der Türkei - Erweiterung der EU 9 Beziehungen zu Russland - Ergebnisse des Moskauer Gipfels 10 Mittelmeerraum sowie Naher und Mittlerer Osten - Strategische Partnerschaft der EU 10 Nördliche Dimension - Aktionsplan – Sachstand 10 EUROPÄISCHE SICHERHEITS- UND VERTEIDIGUNGSPOLITIK Halbjährlicher Bericht des Vorsitzes zur ESVP 10 Konfliktverhütung - Bericht über die Maßnahmen der EU 10 9499/05 (Presse 131) 3 DE Krisenbewältigungsoperationen der EU – Beteiligung der Ukraine * 11 Übungsprogramm der EU für den Zeitraum 2006-2010 11 HANDELSPOLITIK Getreide - Übereinkommen über den Getreidehandel bzw. die Nahrungsmittelhilfe 11 Einfuhr von Thun und Schwertfisch - Kambodscha, Äquatorialguinea und Sierra Leone 11 ALLGEMEINE ANGELEGENHEITEN Regelung der Sprachenfrage für die EU * – Schlussfolgerungen des Rates 11 Tätigkeit des Rates 13 WIRTSCHAFT UND FINANZEN Stabilitätspakt - Änderung der Instrumente zur Umsetzung des Paktes 13 JUSTIZ UND INNERES EUROPOL Schengener Informationssystem EU/Island/Norwegen – Asyl 14 a 14 14 KATASTROPHENSCHUTZ Terroristische Bedrohungen - Bericht über die Folgen 14 FORSCHUNG Abkommen EU-Mexiko über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit 14 Ausschuss der Regionen 15 9499/05 (Presse 131) 4 DE TEILNEHMER Die Regierungen der Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission waren wie folgt vertreten: Belgien: Karel DE GUCHT Didier DONFUT Tschechische Republik: Cyril SVOBODA Vladimir MÜLLER Dänemark: Per Stig MØLLER Friis PETERSEN Deutschland: Joschka FISCHER Minister der Auswärtigen Angelegenheiten Staatssekretär für Europäische Angelegenheiten, dem Minister der Auswärtigen Angelegenheiten beigeordnet Minister für auswärtige Angelegenheiten Stellvertreter des Ministers für auswärtige Angelegenheiten, zuständig für europäische Angelegenheiten Minister für auswärtige Angelegenheiten Staatssekretär für auswärtige Angelegenheiten Bundesminister des Auswärtigen und Stellvertreter des Bundeskanzlers Estland: Urmas PAET Minister für auswärtige Angelegenheiten Griechenland: Petros MOLYVIATIS Ioannis VALINAKIS Minister für auswärtige Angelegenheiten Staatssekretär für auswärtige Angelegenheiten Spanien: Miguel Ángel MORATINOS CUYAUBÉ Alberto NAVARRO GONZÁLEZ Frankreich: Philippe DOUSTE-BLAZY Catherine COLONNA Irland: Dermot AHERN T.D. Italien: Gianfranco FINI Minister für auswärtige Angelegenheiten und Zusammenarbeit Staatssekretär für die Europäische Union Minister für auswärtige Angelegenheiten Beigeordnete Ministerin, zuständig für europäische Angelegenheiten Minister für auswärtige Angelegenheiten Stellvertretender Ministerpräsident und Minister für auswärtige Angelegenheiten Zypern: George IACOVOU Minister für auswärtige Angelegenheiten Lettland: Artis PABRIKS Minister für auswärtige Angelegenheiten Litauen: Antanas VALIONIS Minister für auswärtige Angelegenheiten Luxemburg: Jean ASSELBORN Nicolas SCHMIT Ungarn: Ferenc SOMOGYI Etele BARÁTH Malta: Michael FRENDO 9499/05 (Presse 131) Vizepremierminister, Minister für auswärtige Angelegenheiten und Einwanderung Delegierter Minister für auswärtige Angelegenheiten und Einwanderung Minister für auswärtige Angelegenheiten Minister ohne Geschäftsbereich, zuständig für europäische Angelegenheiten Minister für auswärtige Angelegenheiten 5 DE Niederlande: Bernard R. BOT Atzo NICOLAÏ Minister für auswärtige Angelegenheiten Minister für europäische Angelegenheiten Österreich: Ursula PLASSNIK Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Polen: Adam Daniel ROTFELD Jaroslaw PIETRAS Portugal: Diogo FREITAS DO AMARAL Fernando NEVES Slowenien: Dimitrij RUPEL Slowakei: Eduard KUKAN József BERÉNYI Minister für auswärtige Angelegenheiten Staatssekretär, Büro des Ausschusses für die europäische Integration Minister für auswärtige Angelegenheiten Staatssekretär die portugiesischen Gemeinschaften im Ausland Minister für auswärtige Angelegenheiten Minister für auswärtige Angelegenheiten Staatssekretär, Ministerium für auswärtige Angelegenheiten Finnland: Erkki TUOMIOJA Minister für auswärtige Angelegenheiten Schweden: Laila FREIVALDS Lars DANIELSSON Ministerin für auswärtige Angelegenheiten Staatssekretär beim Ministerpräsidenten Vereinigtes Königreich: Jack STRAW Kommission: Margot WALLSTRÖM Benita FERRERO-WALDNER Olli REHN Generalsekretariat des Rates: Javier SOLANA Minister für auswärtige Angelegenheiten und Commonwealth-Fragen Vizepräsidentin Mitglied Mitglied Generalsekretär des Rates der Europäischen Union / Hoher Vertreter für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik Die Regierungen der beitretenden Staaten waren wie folgt vertreten: Bulgarien: Petko DRAGANOV Stellvertretender Minister für auswärtige Angelegenheiten Rumänien: Mihai-Razvan UNGUREANU Minister für auswärtige Angelegenheiten 9499/05 (Presse 131) 6 DE ERÖRTERTE PUNKTE VORBEREITUNG DER JUNI-TAGUNG DES EUROPÄISCHEN RATES – Entwurf von Schlussfolgerungen Der Rat prüfte einen Entwurf von Schlussfolgerungen, den der Vorsitz im Hinblick auf die Tagung des Europäischen Rates, die am 16. und 17. Juni 2005 in Brüssel stattfinden wird, ausgearbeitet hatte. In dem Entwurf von Schlussfolgerungen werden die folgenden Themen behandelt: – Finanzrahmen für den Haushalt der EU im Zeitraum 2007-2013; – Strategie für Wirtschaftsreformen, nachhaltige Entwicklung; – Justiz und Inneres (insbesondere Terrorismus); – Außenbeziehungen. Der Europäische Rat wird auch den Stand der Ratifizierungen des Verfassungsvertrags durch die Mitgliedstaaten erörtern. – Terrorismus Der Koordinator für die Terrorismusbekämpfung, Gijs de Vries, unterrichtete den Rat über die Durchführung des Aktionsplans zur Bekämpfung des Terrorismus. Er wies vor allem darauf hin, dass es für die Union erforderlich sei, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Bereich Katastrophenschutz zu intensivieren. Insbesondere müssten die Mitgliedstaaten besser darauf vorbereitet sein, sich bei terroristischen Anschlägen durch chemische, biologische oder radiologische Mittel gegenseitig zu unterstützen. ERWEITERUNG – Kroatien - Schlussfolgerungen des Rates Der Rat nahm folgende Schlussfolgerungen an: "Der Rat hat im März 2005 darauf hingewiesen, dass Kroatien ein Bewerberland ist, und festgelegt, dass die bilaterale Regierungskonferenz im gegenseitigen Einvernehmen einberufen wird, sobald er feststellt, dass Kroatien uneingeschränkt mit dem ICTY zusammenarbeitet. Die Chefanklägerin des ICTY hat in ihrem Schreiben vom 7. Juni 2005 an den Vorsitz festgestellt, dass Kroatien durch die Umsetzung seines Aktionsplans Fortschritte auf dem Weg zu einer uneingeschränkten Zusammenarbeit mit dem ICTY erzielt habe, dass jedoch drei bis vier Monate erforderlich seien, um zu beurteilen, ob diese neuerlichen Anstrengungen konkrete Ergebnisse gezeitigt haben. Der Rat hat diesen neuen Sachverhalt mit Zufriedenheit zur Kenntnis genommen und fordert Kroatien dazu auf, weiterhin verstärkte Anstrengungen auf diesem Gebiet zu unternehmen. Der Rat verpflichtet sich, die Prüfung dieses Dossiers im Juli fortzusetzen." 9499/05 (Presse 131) 7 DE VERANSTALTUNGEN AM RANDE DER RATSTAGUNG – Informelle Tagung der Minister über den Haushaltsrahmen für den Zeitraum 2007-2013 Die Minister führten im Rahmen einer informellen Tagung (Klausurtagung) am 12. Juni einen Gedankenaustausch über einen Verhandlungsrahmen ("Verhandlungsbox"), den der luxemburgische Vorsitz im Hinblick auf die Festlegung der Finanziellen Vorausschau für die Europäische Union für den Zeitraum 2007-2013 ausgearbeitet hatte (Dok. 9637/05). Die am 2. Juni verteilte dritte Fassung dieses Dokuments enthält genauere Angaben zu den Beträgen für die jeweiligen Ausgabenkategorien sowie eine Skizze für einen Vorschlag zu den Eigenmitteln der EU. Ziel des Vorsitzes ist es, dass der Europäische Rat auf seiner Tagung am 16. und 17. Juni 2005 zu einer Einigung über den neuen Finanzrahmen gelangt. Zu diesem Zweck führt der Vorsitz auf Ebene der Staats- und Regierungschefs bis zum 14. Juni bilaterale Gespräche mit den Mitgliedstaaten. Er beabsichtigt, den Verhandlungsrahmen auf der Grundlage dieser Gespräche ein letztes Mal anzupassen. 9499/05 (Presse 131) 8 DE SONSTIGE ANGENOMMENE PUNKTE AUSSENBEZIEHUNGEN Simbabwe - Restriktive Maßnahmen - Aktualisierung der Liste von Personen Der Rat verabschiedete einen Beschluss zur Aktualisierung der Liste der von restriktiven Maßnahmen in Simbabwe betroffenen Personen um der Regierungsumbildung in diesem Land Rechnung zu tragen (Dok. 9064/05). Diese Maßnahmen, die zum ersten Mal im Februar 2002 verhängt wurden, umfassen ein Einreiseverbot für das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten, das Einfrieren von Finanzguthaben sowie ein Embargo für die Lieferung von Waffen und Material für militärische Operationen. Die EU verurteilte am 8. Juni 2005 das Vorgehen der Regierung Simbabwes im Rahmen der Operationen "Clean Sweep" und "Restore Order", das über 20 000 Festnahmen, die Zerstörung von Wohnungen sowie Hunderttausende von Binnenflüchtlingen zur Folge hatte. Die EU appellierte an die Regierung Simbabwes, dieses Vorgehen zu beenden. Demokratische Republik Kongo - Restriktive Maßnahmen Der Rat verabschiedete - einen gemeinsamen Standpunkt, mit dem in einem einzigen Text die im gemeinsamen Standpunkt 2002/829/GASP vorgesehenen Maßnahmen betreffend ein Waffenembargo und die durch die Resolution 1596(2005) verhängten Maßnahmen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zusammengefasst werden; die letztgenannten Maßnahmen sollen die Einreise der vom Sanktionsausschuss der Vereinten Nationen benannten Personen in das EUHoheitsgebiet verhindern und ein Einfrieren ihrer Guthaben gestatten; - eine Verordnung zur Genehmigung einer Ausnahme von dem Embargo auf die Bereitstellung von Material und technischer Hilfe im Zusammenhang mit militärischen Aktivitäten, um die Hilfe für Maßnahmen zur Unterstützung der Mission der Organisation der Vereinten Nationen in der DR Kongo sowie die Lieferung von Material zu humanitären oder zu Schutzzwecken zu ermöglichen (Dok. 8892/05). Massenvernichtungswaffen - Sachstand betreffend die Umsetzung der Strategie der EU Der Rat nahm Kenntnis von einem halbjährlichen Bericht über die Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, der dem Europäischen Rat für seine Tagung am 16. und 17. Juni 2005 übermittelt wird (Dok. 9898/05). Die Strategie gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen wurde vom Europäischen Rat auf seiner Tagung im Dezember 2003 angenommen. Assoziationsabkommen mit der Türkei - Erweiterung der EU Der Rat nahm einen Beschluss über die Unterzeichnung eines Zusatzprotokolls zum Abkommen zur Gründung einer Assoziation mit der Türkei aufgrund der Erweiterung der Europäischen Union im Mai 2004 an (Dok. 9616/05). Der Rat stimmte ebenfalls zu, dass dem Europäischen Parlament ein Ersuchen um Zustimmung zu dem Entwurf eines Beschlusses über den Abschluss des genannten Protokolls übermittelt wird. Das Assoziationsabkommen zwischen der EU und der Türkei wurde 1963 unterzeichnet und trat 1964 in Kraft. Ziel dieses Abkommens ist die Förderung einer kontinuierlichen, ausgewogenen Verstärkung der Handels- und Wirtschaftsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien. 9499/05 (Presse 131) 9 DE Im Dezember 2004 bestätigte die Türkei ihren Beschluss, das Protokoll zur Anpassung des Assoziationsabkommens zu unterzeichnen. Beziehungen zu Russland - Ergebnisse des Moskauer Gipfels Der Rat nahm Kenntnis von den Ergebnissen des fünfzehnten Gipfeltreffens EU-Russland, das am 10. Mai 2005 in Moskau stattfand (Dok. 8799/05 + ADD 1). Mittelmeerraum sowie Naher und Mittlerer Osten - Strategische Partnerschaft der EU Der Rat billigte einen Bericht über die Strategische Partnerschaft der EU mit dem Mittelmeerraum sowie dem Nahen und Mittleren Osten, der dem Europäischen Rat für seine Tagung am 16. und 17. Juni übermittelt wird. Ziel dieser Partnerschaft ist es, die Entwicklung eines gemeinsamen Raums des Friedens, des Wohlstands und des Fortschritts im Mittelmeerraum und im Nahen und Mittleren Osten zu fördern. Nördliche Dimension - Aktionsplan - Sachstand Der Rat nahm Kenntnis vom Jahresbericht 2004 über den Sachstand betreffend die Umsetzung des EU-Aktionsplans für die nördliche Dimension, der dem Europäischen Rat am 16. und 17. Juni vorgelegt wird (Dok. 9520/05). Der von der Kommission ausgearbeitete Bericht soll einen Überblick über die wichtigsten Maßnahmen geben, die die Kommission in den vergangenen Monaten zur Umsetzung des Aktionsplans für die nördliche Dimension getroffen hat. EUROPÄISCHE SICHERHEITS- UND VERTEIDIGUNGSPOLITIK Halbjährlicher Bericht des Vorsitzes zur ESVP Der Rat billigte einen Bericht des Vorsitzes zur Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik, der dem Europäischen Rat auf seiner Tagung am 16. und 17. Juni vorgelegt wird. Der Bericht behandelt alle ESVP-Themen, die Gegenstand der Beratungen im ersten Halbjahr 2005 waren, und umfasst auch ein Mandat für den künftigen Vorsitz (Großbritannien). Konfliktverhütung - Bericht über die Maßnahmen der EU Der Rat billigte einen Bericht des Vorsitzes über die Maßnahmen der EU im Bereich der Konfliktverhütung, einschließlich der Umsetzung des EU-Programms zur Verhütung gewaltsamer Konflikte, der dem Europäischen Rat am 16. und 17. Juni vorgelegt wird. Bei diesen Maßnahmen handelt es sich um Folgemaßnahmen zu dem vom Europäischen Rat im Juni 2001 angenommenen Programm zur Verhütung gewaltsamer Konflikte. Sie sind auch Teil der Umsetzung der im Dezember 2003 verabschiedeten Europäischen Sicherheitsstrategie. Der Bericht konzentriert sich auf wichtige oder neue Entwicklungen, die sich seit dem letzten Bericht vom Juni 2004 in Bezug auf die Zusammenarbeit mit den anderen Akteuren oder auf Fortschritte in Richtung auf eine aktivere, kohärentere und handlungsfähigere Europäische Union ergeben haben. Die EU hat Fortschritte bei ihren Bemühungen erzielt, Präventivmaßnahmen weiter in den Vordergrund zu rücken. Sie war sowohl auf zwischenstaatlicher als auch auf gemeinschaftlicher Ebene erfolgreich, wie durch Missionen, Programme und andere Tätigkeiten, auf die dieser Bericht eingeht, verdeutlicht wird. 9499/05 (Presse 131) 10 DE Krisenbewältigungsoperationen der EU – Beteiligung der Ukraine * Der Rat nahm einen Beschluss über den Abschluss eines Abkommens zwischen der EU und der Ukraine zur Schaffung eines Rahmens für die Beteiligung der Ukraine an Krisenbewältigungsoperationen der EU an (Dok. 9255/05, 9715/05 + ADD 1). Dieser Beschluss wurde in dem Bestreben gefasst, die Bedingungen für die Beteiligung von Drittstaaten an Krisenbewältigungsoperationen der Europäischen Union in einem Abkommen festzulegen, das einen Rahmen für eine solche etwaige künftige Beteiligung schafft, damit diese Bedingungen nicht für jede einzelne Operation von Fall zu Fall festgelegt werden müssen. Übungsprogramm der EU für den Zeitraum 2006-2010 Der Rat nahm das Übungsprogramm der EU für den Zeitraum 2006-2010 an. Dieses Programm entspricht der Notwendigkeit einer Erprobung der Verfahren und Strukturen einer schnellen Reaktion, der Umsetzung des Gefechtsverbandskonzepts der EU und der Beteiligung der zivil-militärischen Zelle und des Operationszentrums der EU an den Übungen der EU. HANDELSPOLITIK Getreide - Übereinkommen über den Getreidehandel bzw. die Nahrungsmittelhilfe Der Rat nahm einen Beschluss an, mit dem die Kommission ermächtigt wird, im Namen der Gemeinschaft einer Verlängerung des Getreidehandel-Übereinkommens sowie des Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommens um zwei Jahre zuzustimmen (Dok. 9611/05). Die Internationale Getreideübereinkunft von 1995 besteht aus zwei Teilen: dem GetreidehandelsÜbereinkommen (1995) und dem Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommen (1999). Einfuhr von Thun und Schwertfisch - Kambodscha, Äquatorialguinea und Sierra Leone Der Rat nahm eine Verordnung an, mit der das Verbot der Einfuhr von Großaugenthun aus Kambodscha, Äquatorialguinea und Sierra Leone, von Rotem Thun aus Äquatorialguinea und Sierra Leone und von Schwertfisch aus Sierra Leone aufgehoben wird (Dok. 7853/05) Mit diesem Vorschlag soll das Gemeinschaftsrecht mit den jüngsten Empfehlungen der Internationalen Kommission zur Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik in Einklang gebracht werden, welche die Bemühungen dieser drei Länder gegen den illegalen, nicht gemeldeten und nicht regulierten Fang der besagten Arten anerkannt hat. Die Annahme der neuen Verordnung hat die Änderung der Verordnung 827/2004 und die Aufhebung der Verordnungen 826/2004 und 828/2004 zur Folge. ALLGEMEINE ANGELEGENHEITEN Regelung der Sprachenfrage für die EU * – Schlussfolgerungen des Rates Der Rat nahm eine Verordnung an, mit der der irischen Sprache der Status einer Amts- und Arbeitssprache der Europäischen Union verliehen wird (Dok. 9645/05 und10020/05 ADD 1). 9499/05 (Presse 131) 11 DE Im Anschluss an die entsprechende Berücksichtigung der irischen Sprache gibt es nunmehr 21 Amts- und Arbeitssprachen 1 der Organe der Europäischen Union. Die Verordnungen von 1958 zur Regelung der Sprachenfrage für die EWG und Euratom werden mit dieser Verordnung, die ab 2007 wirksam wird, geändert. Der Rat nahm zudem folgende Schlussfolgerungen an: "Die vorliegenden Schlussfolgerungen beziehen sich auf Sprachen, die nicht unter die Verordnung Nr. 1/1958 des Rates fallen und deren Status durch die Verfassung eines Mitgliedstaates im gesamten Hoheitsgebiet desselben oder in einem Teil davon anerkannt wird oder deren Gebrauch als Landessprache gesetzlich zulässig ist. Der Rat ist der Auffassung, dass bei den Bemühungen um mehr Bürgernähe der Union der Reichtum und die Vielfalt ihrer Sprachen stärker berücksichtigt werden müssen. Ferner ist der Rat der Ansicht, dass die Möglichkeit der Bürger, in ihren Beziehungen mit den Institutionen zusätzliche Sprachen verwenden zu können, ein wichtiger Faktor ist, wenn erreicht werden soll, dass sich die Unionsbürger mit den politischen Vorhaben der Europäischen Union stärker identifizieren. Der amtliche Gebrauch der im ersten Absatz genannten Sprachen im Rat wird auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Rat und dem antragstellenden Mitgliedstaat genehmigt; dies gilt gegebenenfalls auch für ein anderes Organ oder eine andere Einrichtung der Union auf der Grundlage einer ähnlichen Verwaltungsvereinbarung. Diese Vereinbarungen werden im Einklang mit dem Vertrag sowie den entsprechenden Durchführungsbestimmungen geschlossen und müssen die vorgenannten Bedingungen erfüllen. Die mit der Umsetzung dieser Verwaltungsvereinbarungen durch die Organe und Einrichtungen der Union verbundenen direkten oder indirekten Kosten gehen zu Lasten des antragstellenden Mitgliedstaats. a) Veröffentlichung der vom Europäischen Parlament und vom Rat im Mitentscheidungsverfahren angenommenen Rechtsakte Die Regierung eines Mitgliedstaats kann dem Europäischen Parlament und dem Rat eine beglaubigte Übersetzung der im Mitentscheidungsverfahren angenommenen Rechtsakte in eine der im ersten Absatz genannten Sprachen übermitteln. Der Rat verwahrt diese Übersetzung in seinen Archiven und stellt auf Antrag eine Abschrift zur Verfügung. Er sorgt für die Veröffentlichung der Übersetzungen auf seiner Website. In beiden Fällen wird darauf hingewiesen, dass diese Übersetzungen keine Rechtswirkung haben. b) Mündliche Beiträge auf einer Tagung des Rates und gegebenenfalls anderer Organe oder Einrichtungen der Union Gegebenenfalls kann die Regierung eines Mitgliedstaates den Rat und eventuell andere Organe oder Einrichtungen (Europäisches Parlament oder Ausschuss der Regionen) ersuchen, bei mündlichen Beiträgen (passive Verdolmetschung) eines der Mitglieder des betroffenen Organs oder der Einrichtung auf einer Tagung den Gebrauch einer der im ersten Absatz genannten Sprachen zu gestatten. Was den Rat anbelangt, so wird diesem Antrag in der Regel stattgegeben, sofern er in angemessenem zeitlichem Abstand zur Tagung eingereicht wird und die erforderlichen personellen und materiellen Mittel zur Verfügung stehen. 1 Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Irisch, Italienisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch und Ungarisch. 9499/05 (Presse 131) 12 DE c) Schriftliche Mitteilungen an die Organe oder Einrichtungen der Union Die Mitgliedstaaten können einen Rechtsakt annehmen, der vorsieht, dass die Bürger, die an ein Organ oder eine Einrichtung der Union eine Mitteilung in einer der im ersten Absatz genannten Sprachen richten möchten, diese an eine von der Regierung des Mitgliedstaates zu benennende Stelle senden können. Diese Stelle leitet den Wortlaut der Mitteilungen dann an das/die entsprechende Organ/Einrichtung weiter, zusammen mit einer Übersetzung in die jeweilige Sprache des Mitgliedstaates gemäß der Verordnung Nr. 1/1958 des Rates. Dasselbe Verfahren gilt entsprechend für die Antwort des betroffenen Organs oder der Einrichtung. Ist dem Organ oder der Einrichtung der Union eine Frist für die Antwort gesetzt, so beginnt diese ab dem Zeitpunkt, zu dem das betroffene Organ oder die Einrichtung von dem Mitgliedstaat die Übersetzung in eine der Sprachen gemäß der Verordnung Nr. 1/1958 des Rates erhalten hat. Sie endet mit dem Zeitpunkt, zu dem das Organ oder die Einrichtung der Union seine/ihre Antwort an die zuständige Stelle des Mitgliedstaates in der letztgenannten Sprache versendet hat. Der Rat ersucht die anderen Organe, Verwaltungsvereinbarungen auf dieser Grundlage zu schließen." Tätigkeit des Rates Der Rat nahm Kenntnis von einem Bericht über den Stand der Beratungen des Rates in seinen verschiedenen Zusammensetzungen (Dok. 9734/05). WIRTSCHAFT UND FINANZEN Stabilitätspakt - Änderung der Rechtsakte zur Umsetzung des Paktes Der Rat billigte zwei Entwürfe von Verordnungen zur Umsetzung der Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts, der der Europäische Rat auf seiner Tagung vom 22. und 23. März 2005 zugestimmt hatte. Ziel dieser beiden Verordnungen ist eine Änderung der Verordnung Nr. 1466/97 über die haushaltspolitische Überwachung und die Koordinierung der Wirtschaftspolitiken der EU und der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 über die Umsetzung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit (Dok. 9812/05, 9812/05 ADD 1 und 9813/05). Die Reform des Paktes, die in einem vom Rat am 20. März 2005 angenommenen Bericht umrissen wird, zielt darauf ab, die Anwendung des finanzpolitischen Regelwerks und die nationale Verantwortung hierfür durch Stärkung der wirtschaftlichen Grundlagen und der Effizienz des Pakts – sowohl was die präventiven als auch was die korrektiven Instrumente angeht – zu verbessern, die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu gewährleisten, das Wachstum zu fördern und eine übermäßige Belastung künftiger Generationen zu vermeiden. 9499/05 (Presse 131) 13 DE JUSTIZ UND INNERES EUROPOL Der Rat billigte den Europol-Haushaltsplanentwurf für 2006. Schengener Informationssystem Der Rat nahm einen Beschluss zur Festlegung des Beginns der Anwendung einiger Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 871/2004 über die Einführung neuer Funktionen für das Schengener Informationssystem, auch im Hinblick auf die Terrorismusbekämpfung, an (Dok. 7846/05). EU/Island/Norwegen - Asyl Der Rat nahm einen Beschluss über die Unterzeichnung eines Protokolls zum Übereinkommen mit Island und Norwegen über die Kriterien und Regelungen zur Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat oder in Island oder Norwegen gestellten Asylantrags an (Dok. 8479/05). KATASTROPHENSCHUTZ Terroristische Bedrohungen - Bericht über die Folgen Der Rat nahm Kenntnis vom zweiten Jahresbericht über die Durchführung des gemeinsamen Programms von Rat und Kommission zur Verbesserung der Zusammenarbeit in der EU im Hinblick auf die Prävention und die Begrenzung der Folgen chemischer, biologischer, radiologischer oder nuklearer terroristischer Bedrohungen (CBRN-Programm 2002) (Dok. 8988/05). FORSCHUNG Abkommen EU-Mexiko über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit Der Rat nahm einen Beschluss über den Abschluss des Abkommens zwischen der EU und Mexiko über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit an, das am 3. Februar 2004 unterzeichnet worden war (Dok. 8705/05, 12946/03 ) Mit diesem Abkommen wird das Ziel verfolgt, die Zusammenarbeit auf Gebieten gemeinsamen Interesses durch Tätigkeiten der wissenschaftlichen Forschung und technologischen Entwicklung bzw. durch entsprechende Beiträge zu diesen Tätigkeiten zu fördern, zu entwickeln und zu erleichtern. ERNENNUNGEN Wirtschafts- und Sozialausschuss Der Rat verabschiedete die Beschlüsse über die Ernennung von – Herrn Vitas MAČIULIS zum Mitglied des Wirtschafts- und Sozialausschusses als Nachfolger von Herrn Arvydas ŽYGIS für dessen verbleibende Amtszeit, d.h. bis zum 20. September 2006 (Dok. 9318/05). – Herrn Bruno CLERGEOT zum Mitglied des Wirtschafts- und Sozialausschusses als Nachfolger von Herrn Noël DUPUY für dessen verbleibende Amtszeit, d.h. bis zum 20. September2006 (Dok. 9319/05). 9499/05 (Presse 131) 14 DE – Frau Daiva KVEDARAITĖ zum Mitglied des Wirtschafts- und Sozialausschusses als Nachfolgerin von Frau Aldona BALSIENĖ für deren verbleibende Amtszeit, d.h. bis zum 20. September 2006 (Dok. 9320/05). – Herrn Angelo GRASSO zum Mitglied des Wirtschafts- und Sozialausschusses als Nachfolger von Herrn Giacomino TARICCO & für dessen verbleibende Amtszeit, d.h. bis zum 20. September 2006 (Dok. 9322/05). Ausschuss der Regionen Der Rat verabschiedete die Beschlüsse über die Ernennung von – Frau Barbara BORCHARDT, Mitglied des Landtags von Mecklenburg-Vorpommern, zur Stellvertreterin im Ausschuss der Regionen als Nachfolgerin von Herrn Karsten NEUMANN für dessen verbleibende Amtszeit, d.h. bis zum 25. Januar 2006 (Dok. 8947/05) – Herrn Mario MAGNANI, Consigliere provinciale della Provincia Autonoma di Trento, zum Stellvertreter im Ausschuss der Regionen als Nachfolger von Herrn Lorenzo DELLAI für dessen verbleibende Amtszeit, d.h. bis zum 25. Januar 2006 (Dok. 8941/05) 9499/05 (Presse 131) 15 DE