Pressemitteilung Nr. 13/06 Sachsens Städte und Gemeinden wollen die Herausforderungen zur Gestaltung einer lebenswerten Zukunft annehmen, benötigen hierfür aber mehr rechtliche und finanzielle Spielräume „Die gewählten Mandatsträger der Städte und Gemeinden sowie die Beschäftigten in den Verwaltungen haben Mut, die Herausforderungen zur Gestaltung einer lebenswerten Zukunft anzunehmen“, sagte heute der Präsident des Sächsischen Städteund Gemeindetages (SSG), Oberbürgermeister Christian Schramm, anlässlich der Mitgliederversammlung des kommunalen Spitzenverbandes. Neben einer sachgerechten Finanzausstattung müssten den Kommunen jedoch hierfür durch den Abbau kostenverursachender Standards wieder mehr Spielräume gegeben werden. Rund 400 Ober-/Bürgermeister/innen, Abgeordnete des sächsischen Landtages sowie Vertreter der Staatsregierung und kommunaler Institutionen kamen heute in das Kulturhaus nach Aue, um sich neben satzungsbedingten internen Verbandsangelegenheiten in einer öffentlichen Veranstaltung mit aktuellen kommunalrelevanten Themen zu befassen. „Ganz besonders freute uns, dass wir Herrn Ministerpräsidenten Prof. Dr. Georg Milbradt erneut als Gast begrüßen durften und er im Rahmen seines Vortrages die Positionen der Staatsregierung zu uns alle bewegenden Themen wie Verwaltungsreform, demografische Entwicklung sowie Finanzausstattung erörterte und danach für eine Diskussion mit unseren Mitgliedern zur Verfügung stand“ sagte Schramm. Dies sei ein Indiz dafür, dass trotz unterschiedlicher Positionen und so manchem Kampf, den man insbesondere ums Geld führe, die Staatsregierung die Belange der Städte und Gemeinden ernst nehme. „Das Land und seine Kommunen sitzen alle in einem Boot. Die Städte und Gemeinden rudern gerne mit, wollen aber auch den Kurs mitdiskutieren, damit das gemeinsame Ziel erreicht wird“, so Schramm. So wünsche sich der SSG bspw. ein stärkeres Mitspracherecht im Rahmen der Planung und Umsetzung der EU-Strukturfondsförderung für die Jahre 2007 – 2013. „Vorschläge für die künftige Förderung im Rahmen des Operationellen Programms zur Umsetzung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Europäischen Sozialfonds (ESF) haben wir dem SMWA bereits im Mai letzten Jahres unterbreitet. Zudem müssen sowohl der Sächsische Städte- und Gemeindetag als auch der Sächsische Landkreistag ein Stimmrecht im sog. Begleitausschuss haben“, forderte Schramm. Schramm begrüßte die zügige Einigung zum kommunalen Finanzausgleich für die Jahre 2007/2008. „Ich freue mich zudem, dass die Staatsregierung bereit ist, den kommunalen Spitzenverbänden einen Vorschlag zu unterbreiten, mit dem die Kommunen ab dem Jahr 2009 in größerem Maße als bisher über den Finanzausgleich an den Solidarpaktzuweisungen beteiligt werden“, meinte er. „Wir sind der Auffassung, dass sich der Rückgang der investiven Solidarpaktzuweisungen bis zu ihrem Auslaufen im Jahr 2019 gleichmäßig auf den Freistaat und seine Kommunen auswirken muss. Es ist nicht vermittelbar, dass zunächst nur die Investitionszuweisungen, an denen die Kommunen direkt beteiligt werden, abgebaut werden, während die erst einmal ausschließlich in den Staatshaushalt fließenden sog. IfGSoBEZ bis 2014 stabil bleiben. Ich bin auf den Vorschlag des Finanzministeriums zur Umsetzung dieser Vereinbarung sehr gespannt.“ Schramm äußerte sich zudem zufrieden über den mit dem Freistaat gefundenen Kompromiss zur Finanzierung der Einführung des Digitalfunks für die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (kurz: BOS). „Er zeigt, dass wir uns der Ausstattung mit moderner Funktechnik nicht verschließen, gleichzeitig aber dafür Sorge tragen, dass die Städte und Gemeinden finanziell nicht überfordert werden“, meinte er. „Wir sehen in der Vereinbarung eine gute Grundlage für die weitere Zusammenarbeit mit dem Land, damit die Einführung des Digitalfunks eine Erfolgsgeschichte wird.“ Bis zum Jahr 2010 soll in Deutschland ein einheitliches digitales Sprech- und Datenfunksystem für die BOS eingeführt werden. Mit dieser zwischen dem Bund und den Ländern getroffenen Vereinbarung erfolgt die Umsetzung einer Verpflichtung, der sich die Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1990 im Zusammenhang mit dem SchengenAbkommen unterworfen hat. 2 „Die digitale Funktechnik, die den bisherigen Analogfunk ersetzt, soll zahlreiche einsatztaktische Vorteile für Polizei, Feuerwehr sowie Rettungsdienst und Katastrophenschutz bieten“, erläuterte Schramm. Die Einführung des Digitalfunks stellt die Kommunen jedoch vor eine enorme Herausforderung, da diese als Träger der Feuerwehren und des Rettungsdienstes für deren technische Ausstattung verantwortlich sind. Als ein aktuelles Beispiel, wie mit Rechtsvorschriften Standards gesetzt werden, die die Handlungsspielräume der Städte und Gemeinden einschränken, führte Schramm die EU-Umgebungslärmrichtlinie an, die ihre innerstaatliche Umsetzung im Bundes-Immissionsschutzgesetz findet. „Das Gesetz enthält die Verpflichtung zur Durchführung einer Lärmminderungsplanung, was grundsätzlich im Sinne der Bürgerinnen und Bürger und daher zu begrüßen ist“, erläuterte er. Problematisch sei aber, dass die Verpflichtung zur Erstellung der Lärmkarten und Lärmaktionsplänen die Kommunen treffen soll. „Allein im Bereich der Hauptverkehrswege könnte sich eine Handlungspflicht für jede zweite sächsische Stadt bzw. Gemeinde ergeben. Nach vorsichtigen Schätzungen würden nur durch die Planungsleistungen Kosten in Millionenhöhe verursacht“, machte Schramm die Dimensionen deutlich. „Wir sind der Auffassung, dass diese Aufgabe besser zentral bei einer Behörde des Freistaates angesiedelt ist“, meinte Schramm. So sei insbesondere für kleinere Kommunen der erforderliche Koordinierungsund Abstimmungsaufwand nicht leistbar. „Bei überregionalen Lärmquellen, z.B. Autobahnen, wäre es zudem nicht effizient, wenn jede Anliegerkommune einzeln vorgeht. Zudem seien die Städte und Gemeinden nicht gewillt, Planungen für die Schublade zu erarbeiten, da sie Lärmimmissionen, insb. an Autobahnen und Eisenbahnstrecken, ohnehin nicht beeinflussen können. „In unseren Forderungen spiegelt sich das Bestreben wider, die Handlungsspielräume der Städte und Gemeinden zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger zu erhalten“, stellte Schramm klar. „Wir sind keine Lobbyisten, sondern Fürsprecher unserer Bürger, die uns gewählt und mit einem Mandat ausgestattet haben.“ Die Zukunft des Freistaates Sachsen sei eng mit der Zukunft der Städte und Gemeinden verknüpft. „Wir wollen die Zukunft positiv gestalten“, schloss Schramm. Aue, den 14. Juli 2006 3