Pressemitteilung - Sächsischer Städte

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Pressemitteilung
Nr. 13/06
Sachsens Städte und Gemeinden wollen die Herausforderungen
zur Gestaltung einer lebenswerten Zukunft annehmen, benötigen
hierfür aber mehr rechtliche und finanzielle Spielräume
„Die gewählten Mandatsträger der Städte und Gemeinden sowie
die Beschäftigten in den Verwaltungen haben Mut, die
Herausforderungen zur Gestaltung einer lebenswerten Zukunft
anzunehmen“, sagte heute der Präsident des Sächsischen Städteund
Gemeindetages
(SSG),
Oberbürgermeister
Christian
Schramm, anlässlich der Mitgliederversammlung des kommunalen
Spitzenverbandes. Neben einer sachgerechten Finanzausstattung
müssten den Kommunen jedoch hierfür durch den Abbau
kostenverursachender Standards wieder mehr Spielräume
gegeben werden.
Rund 400 Ober-/Bürgermeister/innen, Abgeordnete des sächsischen
Landtages sowie Vertreter der Staatsregierung und kommunaler
Institutionen kamen heute in das Kulturhaus nach Aue, um sich neben
satzungsbedingten internen Verbandsangelegenheiten in einer
öffentlichen Veranstaltung mit aktuellen kommunalrelevanten Themen
zu befassen. „Ganz besonders freute uns, dass wir Herrn
Ministerpräsidenten Prof. Dr. Georg Milbradt erneut als Gast begrüßen
durften und er im Rahmen seines Vortrages die Positionen der
Staatsregierung
zu
uns
alle
bewegenden
Themen
wie
Verwaltungsreform, demografische Entwicklung sowie Finanzausstattung erörterte und danach für eine Diskussion mit unseren
Mitgliedern zur Verfügung stand“ sagte Schramm. Dies sei ein Indiz
dafür, dass trotz unterschiedlicher Positionen und so manchem Kampf,
den man insbesondere ums Geld führe, die Staatsregierung die
Belange der Städte und Gemeinden ernst nehme.
„Das Land und seine Kommunen sitzen alle in einem Boot. Die Städte
und Gemeinden rudern gerne mit, wollen aber auch den Kurs
mitdiskutieren, damit das gemeinsame Ziel erreicht wird“, so Schramm.
So wünsche sich der SSG bspw. ein stärkeres Mitspracherecht im
Rahmen der Planung und Umsetzung der EU-Strukturfondsförderung
für die Jahre 2007 – 2013. „Vorschläge für die künftige Förderung im
Rahmen des Operationellen Programms zur Umsetzung des
Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des
Europäischen Sozialfonds (ESF) haben wir dem SMWA bereits im Mai
letzten Jahres unterbreitet. Zudem müssen sowohl der Sächsische
Städte- und Gemeindetag als auch der Sächsische Landkreistag ein
Stimmrecht im sog. Begleitausschuss haben“, forderte Schramm.
Schramm begrüßte die zügige Einigung zum kommunalen
Finanzausgleich für die Jahre 2007/2008. „Ich freue mich zudem, dass
die Staatsregierung bereit ist, den kommunalen Spitzenverbänden
einen Vorschlag zu unterbreiten, mit dem die Kommunen ab dem Jahr
2009 in größerem Maße als bisher über den Finanzausgleich an den
Solidarpaktzuweisungen beteiligt werden“, meinte er. „Wir sind der
Auffassung, dass sich der Rückgang der investiven Solidarpaktzuweisungen bis zu ihrem Auslaufen im Jahr 2019 gleichmäßig auf den
Freistaat und seine Kommunen auswirken muss. Es ist nicht
vermittelbar, dass zunächst nur die Investitionszuweisungen, an denen
die Kommunen direkt beteiligt werden, abgebaut werden, während die
erst einmal ausschließlich in den Staatshaushalt fließenden sog. IfGSoBEZ bis 2014 stabil bleiben. Ich bin auf den Vorschlag des
Finanzministeriums zur Umsetzung dieser Vereinbarung sehr
gespannt.“
Schramm äußerte sich zudem zufrieden über den mit dem Freistaat
gefundenen Kompromiss zur Finanzierung der Einführung des
Digitalfunks
für
die
Behörden
und
Organisationen
mit
Sicherheitsaufgaben (kurz: BOS). „Er zeigt, dass wir uns der
Ausstattung mit moderner Funktechnik nicht verschließen, gleichzeitig
aber dafür Sorge tragen, dass die Städte und Gemeinden finanziell
nicht überfordert werden“, meinte er. „Wir sehen in der Vereinbarung
eine gute Grundlage für die weitere Zusammenarbeit mit dem Land,
damit die Einführung des Digitalfunks eine Erfolgsgeschichte wird.“
Bis zum Jahr 2010 soll in Deutschland ein einheitliches digitales
Sprech- und Datenfunksystem für die BOS eingeführt werden. Mit
dieser zwischen dem Bund und den Ländern getroffenen Vereinbarung
erfolgt die Umsetzung einer Verpflichtung, der sich die Bundesrepublik
Deutschland im Jahr 1990 im Zusammenhang mit dem SchengenAbkommen unterworfen hat.
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„Die digitale Funktechnik, die den bisherigen Analogfunk ersetzt, soll
zahlreiche einsatztaktische Vorteile für Polizei, Feuerwehr sowie
Rettungsdienst und Katastrophenschutz bieten“, erläuterte Schramm.
Die Einführung des Digitalfunks stellt die Kommunen jedoch vor eine
enorme Herausforderung, da diese als Träger der Feuerwehren und
des Rettungsdienstes für deren technische Ausstattung verantwortlich
sind.
Als ein aktuelles Beispiel, wie mit Rechtsvorschriften Standards gesetzt
werden, die die Handlungsspielräume der Städte und Gemeinden
einschränken, führte Schramm die EU-Umgebungslärmrichtlinie an, die
ihre innerstaatliche Umsetzung im Bundes-Immissionsschutzgesetz
findet. „Das Gesetz enthält die Verpflichtung zur Durchführung einer
Lärmminderungsplanung, was grundsätzlich im Sinne der Bürgerinnen
und Bürger und daher zu begrüßen ist“, erläuterte er.
Problematisch sei aber, dass die Verpflichtung zur Erstellung der
Lärmkarten und Lärmaktionsplänen die Kommunen treffen soll. „Allein
im Bereich der Hauptverkehrswege könnte sich eine Handlungspflicht
für jede zweite sächsische Stadt bzw. Gemeinde ergeben. Nach
vorsichtigen Schätzungen würden nur durch die Planungsleistungen
Kosten in Millionenhöhe verursacht“, machte Schramm die
Dimensionen deutlich.
„Wir sind der Auffassung, dass diese Aufgabe besser zentral bei einer
Behörde des Freistaates angesiedelt ist“, meinte Schramm. So sei
insbesondere für kleinere Kommunen der erforderliche Koordinierungsund Abstimmungsaufwand nicht leistbar. „Bei überregionalen
Lärmquellen, z.B. Autobahnen, wäre es zudem nicht effizient, wenn
jede Anliegerkommune einzeln vorgeht. Zudem seien die Städte und
Gemeinden nicht gewillt, Planungen für die Schublade zu erarbeiten, da
sie Lärmimmissionen, insb. an Autobahnen und Eisenbahnstrecken,
ohnehin nicht beeinflussen können.
„In unseren Forderungen spiegelt sich das Bestreben wider, die
Handlungsspielräume der Städte und Gemeinden zum Wohle der
Bürgerinnen und Bürger zu erhalten“, stellte Schramm klar. „Wir sind
keine Lobbyisten, sondern Fürsprecher unserer Bürger, die uns gewählt
und mit einem Mandat ausgestattet haben.“ Die Zukunft des Freistaates
Sachsen sei eng mit der Zukunft der Städte und Gemeinden verknüpft.
„Wir wollen die Zukunft positiv gestalten“, schloss Schramm.
Aue, den 14. Juli 2006
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