Optimale Steuerplanung bei betrieblicher und privater Altersvorsorge

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Abgeltungssteuer, Duale ESt und zinsbereinigte ESt: Steuerreform aus
einem Guss
Hans Fehr und Wolfgang Wiegard
1. Einleitung
Das System der Einkommensbesteuerung und dessen grundlegende Umgestaltung sowie die
Abstimmung von Einkommens- und Unternehmensbesteuerung stehen seit Jahren im Mittelpunkt des Forschungsinteresses von Franz W. Wagner. Zwar wurden das deutsche Einkommensteuersystem und auch die Körperschaftsteuer sowohl von der früheren konservativen als
auch unter der gegenwärtigen rot-grünen Regierung mehrfach reformiert, aber die von Wagner diagnostizierten fundamentalen Mängel blieben dabei weitestgehend unberücksichtigt.
Ausgangspunkt seiner Kritik ist die fehlende Systematik bei der Einkunftsermittlung. Während nämlich das zu versteuernde Arbeitseinkommen im Rahmen einer Überschussrechnung
ermittelt wird, bestimmt man die Gewinneinkünfte mittels eines Vermögensvergleichs. Dieser
Dualismus bei der Bestimmung der Bemessungsgrundlagen führt zu verschiedenen konzeptionellen Problemen, Belastungsunterschieden und allokativen Verzerrungen, die der Jubilar
nicht müde wird anzuprangern, vgl. etwa Wagner (1997, 1999b, 2000a, 2003). Mit Nachdruck
setzt er sich deshalb für eine grundlegende Steuerreform ein, welche auf eine einheitliche Ermittlung der Bemessungsgrundlagen abzielt. Da die Ableitung des zu versteuernden Arbeitseinkommens mittels eines Vermögensvergleichs kaum praktikabel ist, müssen zur Herstellung
einer Belastungsgleichheit konsequenterweise auch die Gewinneinkünfte im Rahmen einer
Überschussrechnung bestimmt werden. Die Haushalte ermitteln dann ihre zu versteuernden
Einkünfte mittels Sparbereinigung, die Unternehmensbesteuerung wird auf eine Cash-flow
Steuer umgestellt. Franz Wagner zählt deshalb zu den engagiertesten und profiliertesten Befürwortern eines solchen konsumbasierten Steuersystems in Deutschland (Wagner, 1999b).
Zusammen mit seinen Mitstreitern Ekkehard Wenger und Manfred Rose hat er ein derartiges
System in Kroatien bereits Mitte der 90er Jahre implementiert (Wagner und Wenger, 1996).
Während jedoch in Kroatien das Steuersystem nach dem Zusammenbruch Jugoslawiens
völlig neu konzipiert werden musste, ist der Umbau eines bereits existierenden Systems wesentlich schwieriger zu bewerkstelligen. Als ein erster Zwischenschritt auf diesem Weg könnte die Einführung einer Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge nach dem Vorbild Österreichs
(Wagner, 1998, 1999a, 2000b) angesehen werden. In Deutschland erfreut sich eine solche
Reform zunehmender Popularität, vgl. dazu etwa Schemmel (1999), Kronberger Kreis (2000)
oder Schick (2003). Auch die Bundesregierung wollte ursprünglich noch im Jahr 2004 eine
Abgeltungssteuer auf Zinserträge einführen, vgl. Bloehs (2003). Inzwischen wurde diese Reform zwar verschoben (Handelsblatt vom 3.6.2003), aber auch die steuerpolitischen Reformentwürfe der FDP und der CSU sehen eine solche Abgeltungssteuer mit einem Satz von 25 %
vor. Gerade Franz Wagner hat aber immer wieder betont, dass die isolierte Einführung einer
Abgeltungssteuer auf Zinseinkünfte wie eine Investitionsbremse wirken kann und durch steuerliche Maßnahmen bei der Unternehmensbesteuerung ergänzt werden muss. Dies könnte
durch Einbettung einer Abgeltungssteuer auf Zinserträge in eine duale Einkommensteuer geschehen, die zu Beginn der 90-er Jahre in den skandinavischen Ländern eingeführt und jüngst
1
vom Sachverständigenrat (2003, 308 ff.) auch für Deutschland vorgeschlagen wurde. Im
Rahmen einer Dual Income Tax werden alle Kapitaleinkommen einheitlich und mit einem
geringeren Satz als Arbeitseinkommen besteuert. Wagner (2000a) hat bereits gezeigt, dass
eine solche Tarifdifferenzierung die Belastungsunterschiede aufgrund der unterschiedlichen
Einkunftsermittlung durchaus ausgleichen kann. Sie lässt sich deshalb als weiterer Zwischenschritt auf dem Weg zur Konsumsteuer interpretieren. Der letzte Schritt kann dann durch
Senkung der Steuersätze auf einen bestimmten Teil der Kapitaleinkommen vollzogen werden,
gegebenenfalls verbunden mit einer Anpassung der Erhebungstechnik. Vor allem aus Praktikabilitätsgründen plädiert Wagner (2000a, 438) für die Konzeption der „zinsbereinigten Einkommensteuer“, welche unabhängig von Wenger (1983) und Boadway und Bruce (1984)
entwickelt wurde und neben den Zinseinkommen der Haushalte auf der Unternehmensebene
auch eine „fiktive“ Eigenkapitalverzinsung in Höhe des Marktzinses steuerlich freistellt.
Fehr und Wiegard (1999, 2003) haben sich bereits mit den Verteilungs- und Effizienzwirkungen einer zinsbereinigten Einkommensteuer beschäftigt. Dabei zeigte sich, dass eine solche Reform erhebliche Effizienzgewinne generieren kann und nicht notwendigerweise mit
einer Verschlechterung der intragenerativen Einkommensverteilung verbunden ist. Ausgangspunkt dieser Studien war jedoch das bis 2001 geltende Vollanrechnungsverfahren. Die oben
beschriebenen Zwischenschritte wurden nicht weiter untersucht und darüber hinaus eine exogene Finanzierungsstruktur auf der Unternehmensebene unterstellt. Der vorliegende Beitrag
erweitert deshalb unsere früheren Arbeiten in verschiedener Richtung. Im Ausgangsgleichgewicht wird nun das Halbeinkünfteverfahren modelliert. Der Übergang zur zinsbereinigten
Einkommensteuer erfolgt nun über die Abgeltungssteuer und die Dual Income Tax. Dabei
zeigt sich, dass die Abgeltungssteuer eine Verzerrung der Finanzierungsstruktur zur Folge hat,
welche die intertemporalen Effizienzgewinne nahezu vollständig neutralisiert. Beeinflusst
werden auch die Kapitalkosten von Investitionen und darüber das Investitionsvolumen – allerdings nicht zwangsläufig so wie von Wagner (1999a, 1528) unterstellt.
Der nächste Abschnitt präzisiert zunächst die Modellierung des Steuersystems und die davon ausgehenden Verzerrungswirkungen. Daran anschließend werden das zugrunde liegende
ökonomische Modell und dessen Kalibrierung skizziert. Der vierte Abschnitt enthält die Simulationsergebnisse. Der Beitrag endet mit einer Zusammenfassung der ökonomischen Erkenntnisse und einem Ausblick auf mögliche künftige Forschungsanstrengungen.
2. Allokationswirkungen der Kapitaleinkommensbesteuerung
Im Folgenden wird das ökonomische Modell präsentiert, mit dem der Einfluss des Steuersystems auf die Investitions- und Finanzierungsentscheidung eines Unternehmens untersucht
werden soll. Ausgangspunkt der Betrachtung ist die Cash-Flow Gleichung der Unternehmung,
welche ausdrückt, dass die Einnahmen der Periode t aus Zahlungsüberschüssen und Neuverschuldung ( Bt ) übereinstimmen müssen mit den Ausgaben für Dividenden ( Dt ), Körperschaftsteuer ( Ttk ) und Investitionen ( I t ). Der Zahlungsüberschuss ergibt sich aus der Differenz von periodischem Erlös ( Yt ) abzüglich der Lohn- ( wt Lt ) und Zinskosten ( rt Bt ):
(Yt  wt Lt  rt Bt )  Bt  Dt  I t  Ttk .
2
(1)
Aus Gleichung (1) ist bereits ersichtlich, dass wir zur Vereinfachung die Neuemission von
Aktien vernachlässigen. Der periodische Erlös Yt bestimmt sich aus der Differenz des Outputs [ F ( K t , Lt ) ] und der Anpassungskosten für Investitionen [ ( I t , K t ) ] sowie der LeverageKosten der Verschuldungsfinanzierung [ ( Bt , K t ) ]:
Yt  F ( K t , Lt )  ( I t , K t )  ( Bt , K t ) . (2)
Produziert wird mit einer CES-Technologie, die Anpassungskostenfunktion ist konvex und
so normiert, dass im langfristigen Gleichgewicht keine Anpassungskosten anfallen, vgl. Fehr
(1999, 40f.). Die Leverage-Kostenfunktion hängt ab vom Verhältnis des Schuldenstandes
zum Kapitalstock. Dabei gibt es ein optimales Schuldenstandsverhältnis  2 , bei dem keine
Leverage-Kosten entstehen1:
Bt , Kt  
 1  Bt
2

  2  K t
2  Kt


 Bt  0, K t  0
Bt
mit
(3)
Um die Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer zu ermitteln, werden von den periodischen Erlösen die Lohnkosten, die Fremdkapitalzinsen sowie (je nach Ausgestaltung des
Steuersystems) kalkulatorische Zinsen auf den Buchwert des bilanzierten Eigenkapitals
~ ~
~
( K t  Bt ), die steuerlich zulässigen periodischen Abschreibungen (  t K t ) und die Sonderabschreibungen im Jahr der Anschaffung (  t I t ) zum Abzug gebracht. Das Steueraufkommen
( Ttk ) erhält man dann nach Multiplikation mit dem Körperschaftsteuersatz  tk :
~ ~
Ttk   tk [Yt  wt Lt  t1t rt Bt  (t 2t rt   t ) K t   t  t ] .
(4)
Zu beachten ist, dass sowohl die Anpassungskosten für Investitionen als auch die LeverageKosten der Verschuldung als Betriebsausgaben die Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer vermindern. Die Dummy-Variablen t 1t und t 2t können die Werte Null und Eins annehmen. Gleichung (4) bildet deshalb sowohl die geltenden Regelungen als auch den Spezialfall
der zinsbereinigten Gewinnsteuer ab. Nach Substitution der Gleichungen (2) und (4) in die
Cash-Flow Identität (1) erhält man für die Dividendenzahlung
~ ~
Dt  (1   tk )[Yt  wt Lt ]  (1  t1t  tk )rt Bt  (1   t  tk ) I t   tk (t 2t rt   t ) K t  Bt .
Wie üblich unterstellen wir als Zielsetzung der Unternehmung die Maximierung ihres
Marktwerts Vt , der mit dem Barwert der künftigen Netto-Dividendenauszahlungen übereinstimmt. Der Marktwert des Unternehmens ergibt sich aus der Bedingung, dass der Nettoertrag
einer Finanzinvestition mit dem Nettoertrag einer Realinvestition übereinstimmen muss:
g
(1   s )(V s 1  V s )  (1   sd ) Ds  (1   sr )rsVs .
(5)
Aufgrund des Halbeinkünfteverfahrens muss auf der Haushaltsebene noch die Hälfte der
Bruttodividende sowie die Hälfte der Veräußerungsgewinne2 versteuert werden. Außerdem
werden die Zinseinkünfte unter Berücksichtigung des Sparerfreibetrags der Einkommensteuer
unterworfen. In einem Modell mit heterogenen Haushalten kann ein progressives Steuersystem für Kapitaleinkommen in diesem Modellrahmen nicht abgebildet werden. Die wesentli1
Unsere Modellierung der Leverage-Kostenfunktion orientiert sich an Hutton und Kenc (1998) bzw. Strulik
(2003). Alternativ könnte man auch Suchkosten in Abhängigkeit der Neuverschuldung modellieren, vgl. Palomba (2002).
2
Wir unterstellen folglich implizit, dass der Investor eine Beteiligung von mindestens 1% an dem Unternehmen
hält.
3
chen Charakteristika des bestehenden Systems der Kapitaleinkommensbesteuerung werden
gleichwohl einigermaßen treffend erfasst, wenn der Sparerfreibetrag vernachlässigt und eine
proportionale Besteuerung der Zinseinkünfte mit dem Steuersatz  sr angenommen wird.
Wertzuwächse und Dividenden werden dann unter dem Halbeinkünfteverfahren mit dem
Steuersatz  sg   sd  0.5  sr besteuert. Nach Lösung der Differenzengleichung (5) erhält man
die Zielfunktion
  1   d
s
max Vt   
g
s  t  1   s
 
r
  1 j
mit R s   1  
g
j  t   1   j




Ds Rs


s
 
 
r j 
 
 
1
.
(6)
Formal lässt sich das Optimierungsproblem (6) unter Beachtung der technologischen Restriktionen mit kontrolltheoretischen Methoden lösen. Wir verzichten im Folgenden auf die
technischen Details (vgl. z.B. Fehr, 1999, 41) und geben gleich die die optimalen Entscheidungen charakterisierenden Marginalbedingungen an:

d
 1 s
q s 1  q~s 1 1   s   
1 g
s


 
k
k
 1  1   s  I s   s s 


(7a)

r
 1 s

 1 g
s



d

 1 s
rs q s  

 1 g
s




k
1   s  FK s   K s   K s  1   q s 1  q s


(7b)

r
 1 s

1 g
s



d
 ~
 1 s
r
q

 s s 

 1 g
s



~
~ ~
 k
~
 s t 2s rs   s  1   s q s 1  q s



(7c)

r
 1 s

 1 g
s



d

 1 s
ˆ
rs q s  

 1 g
s



 
k
k 

 1   s  B s  1  t1s s rs   qˆ s 1  qˆ s


(7d)





(7e)


d
 1 s
qˆ s 1  
 1 g
s



 
Gleichung (7a) definiert die optimale Investitionshöhe. Letztere werden so lange erhöht, bis
die marginalen Kosten einer zusätzlichen Investition (beim Anteilseigner) mit den marginalen
Erlösen übereinstimmen. Die marginalen Kosten bestehen aus der verminderten Bruttodividendenausschüttung in der eckigen Klammer, welche um den Steuerfaktor bereinigt wird. Die
marginalen Erträge entsprechen dem Wert der zusätzlichen Kapitaleinheit und dem Barwert
der künftigen steuerlichen Abschreibung. Gleichung (7b) drückt aus, dass die (Netto-)Erträge
von Finanz- und Realinvestitionen in jeder Periode übereinstimmen müssen. Der Preis einer
Kapitaleinheit beträgt q s , die linke Seite von (7b) zeigt deshalb den Nettoertrag, wenn dieser
Betrag in Finanztitel investiert wird. Die rechte Seite zeigt den Nettoertrag bei einer Realinvestition, welcher sich zusammensetzt aus der marginalen Dividendenausschüttung und dem
Wertzuwachs. Die Optimalitätsbedingungen (7c) und (7d) haben eine ganz ähnliche ökonomische Interpretation bzgl. des (Netto-)Ertrags des steuerlich relevanten Kapitalstocks und der
Unternehmensverschuldung. Laut (7e) wird schließlich die Verschuldung so lange ausgeweitet, bis die marginalen Erträge der zusätzlichen Verschuldung (in Form erhöhter Netto4
Ausschüttung) mit den marginalen Kosten zusätzlicher Bonds übereinstimmen. Substituiert
man Gleichung (7e) in Gleichung (7d) erhält man (bei konstantem Dividenden- und Wertzuwachssteuersatz) die folgende Arbitrage-Bedingung, welche die Übereinstimmung der Finanzierungskosten bei Selbst- und Fremdfinanzierung garantiert:

r
 1 s

1 g
s



k
k


rs  1   s  B s  1  t1s s rs .


(8)
Man erkennt sofort, dass die Dividendensteuer die Finanzierungsstruktur nicht verzerrt. Die
im Ausgangsgleichgewicht geltende Parametrisierung (  g  0.2,  r  0.4,  k  0.25, t1  1) stellt
außerdem die Finanzierungsneutralität sicher. Der Übergang zu einer Abgeltungssteuer auf
Zinserträge in Höhe des Körperschaftsteuersatzes (d.h.  sr   sk ) verzerrt dann die Finanzierungsstruktur zugunsten der Verschuldung. Die isolierte Abschaffung der Zinsbesteuerung
(d.h.  sg   sr  0 ) würde (bei gegebenen Zinssatz) die Finanzierungsstruktur zugunsten der
Fremdfinanzierung verändern. Diese Verzerrung kann jedoch durch eine Zinsbereinigung auf
der Unternehmensebene (d.h. t1s  0 ) wieder neutralisiert werden.
Mittels der Optimalitätsbedingungen (7a)-(7e) lässt sich der Marktwert der Firma als Summe der mit den jeweiligen Schattenpreisen bewerteten Bestandsgrößen darstellen:
~
(9)
Vt  qt Kt  q~t Kt  qˆt Bt .
Für die Beurteilung der Investitionswirkungen unterschiedlicher Besteuerungssysteme leitet
man die Kapitalnutzungskosten im langfristigen Wachstumsgleichgewicht aus (7a)-(7e) ab:
FK 
 1 r


g
1

r  


1   k z   
K
k


1
mit z   
1    t 2 r  ~ 
 1 r


g
 1

 r  ~


(10)
Während bei fixer Finanzierungsstruktur die Kapitalkosten dem Durchschnitt der Kosten
von Fremd- und Eigenfinanzierung entsprechen (vgl. Fehr und Wiegard, 1999, 2003), spielen
bei endogener Finanzierungsstruktur die Finanzierungsanteile keine Rolle, weil die Kosten
entsprechend Gleichung (8) übereinstimmen. Gleichung (10) zeigt daher vor allem zweierlei:
Die Dividendenbesteuerung löst in unserem Modell keine intertemporalen Verzerrungen aus 3,
gleichzeitig führen eine Cash-Flow-Steuer (d.h.  g   d   r  0,   1 ) oder eine zinsbereinigte Einkommensteuer (d.h.  g   d   r  0, t1  0, t 2  1 ) zu einem intertemporal neutralem
Steuersystem. Finanzierungsneutralität ist in Gleichung (10) genau dann sichergestellt, wenn
gilt K  0 .
Die Frage ist natürlich, in welcher Höhe die zu erwartenden Effizienzgewinne beim Übergang zur zinsbereinigten Einkommensteuer ausfallen und welche Verteilungswirkungen damit
einhergehen. Bevor wir uns diesen Berechnungen zuwenden, sollen in nächsten Abschnitt
zunächst die übrigen Modellbestandteile und das Ausgangsgleichgewicht kurz skizziert werden.
3
Dies entspricht dem sog. „new view“ der Körperschaftsteuer, vgl. Sinn (1991) oder Sørensen (1994).
5
3. Simulationsansatz und Ausgangsgleichgewicht
Will man neben den Effizienzeffekten auch die intergenerativen Verteilungswirkungen von
Steuerreformen quantifizieren, benötigt man ein Modell mit überlappenden Generationen.
Unser theoretischer Ansatz geht auf Auerbach und Kotlikoff (1987) zurück und wurde von
Fehr (1999) auf verschiedene Weise erweitert. Das Modell unterscheidet Haushalte, Unternehmen und Staat in einer geschlossenen Volkswirtschaft. Da die Unternehmensseite bereits
ausführlich beschrieben wurde, beschränken sich die folgenden Ausführungen auf die beiden
verbleibenden Sektoren.
Auf der Haushaltsseite werden die Konsum-, Spar- und Arbeitsangebotsentscheidungen aus
einem intertemporalen Maximierungskalkül abgeleitet. Der Lebenszyklus einer Person wird
dabei in 55 Perioden zerlegt. In jeder Periode leben daher 55 überlappende Generationen,
welche die Altersgruppen zwischen 20 und 75 repräsentieren. Jede Alterskohorte wird in fünf
Einkommensklassen disaggregiert, wobei die Humankapitalausstattung jeder Klasse exogen
vorgegeben wird. Insgesamt leben also in jeder Periode 275 unterschiedliche Haushaltstypen.
Alle Haushalte weisen identische Präferenzen auf, folglich sind die Unterschiede im individuellen Konsum- und Sparverhalten allein auf die Ausstattung und nicht auf die Präferenzen
zurückzuführen. Arme Haushalte würden sich also genau wie reiche Haushalte verhalten,
wenn sie dieselbe Arbeitsproduktivität aufweisen würden. Wichtig ist, dass die Haushalte
keine Erbschaften hinterlassen. Ersparnisse werden somit ausschließlich zur Altersvorsorge
gebildet.
Neben den bereits erläuterten Kapitaleinkommenssteuern erhebt der Fiskus noch indirekte
Steuern auf den Konsum sowie eine direkt progressive Einkommensteuer auf das Lohneinkommen. Für jede Einkommensklasse innerhalb einer Generation werden dazu steuerlich abzugsfähige Aufwendungen berücksichtigt, welche mit der Einkommenshöhe ansteigen. Dann
wird auf das zu versteuernde Lohneinkommen ein am T02 orientierter Steuertarif mit einem
Grundfreibetrag von 7500 € angewendet. Die staatliche Verschuldung wird bei 60 v.H. des
Sozialprodukts fixiert. Das Sozialversicherungssystem wird dagegen vernachlässigt, d.h. die
Rentner leben von ihren Ersparnissen. Das Renteneintrittsalter wird auf 62 Jahre fixiert. Die
Steuern finanzieren eine Kollektivgütermenge die bei den Simulationen konstant gehalten
wird. Damit ändert sich in unseren Simulationsexperimenten lediglich die Finanzierungsstruktur, nicht aber das Volumen der Staatsausgaben.
Um dieses dynamische Makromodell numerisch zu lösen, müssen funktionale Formen für
die Nutzen- und Produktionsfunktionen angenommen und Parameterwerte spezifiziert werden. Genauere Angaben dazu finden sich bei Fehr (1999, 57f.). Die gewählten Parameterwerte sollen ein Ausgangsgleichgewicht erzeugen, dessen numerische Werte für zentrale makroökonomische Variablen möglichst nahe an den tatsächlichen Werten des Jahres 2002 liegen.
Tabelle 1 zeigt die Struktur der Verwendung des BSP sowie die im Modell erfassten Steuereinnahmen. Aufgrund der bereits diskutierten vereinfachenden Annahmen fallen die Kapitaleinkommensteuern im Modell zu hoch aus. In der geschlossenen Volkswirtschaft bestimmt
sich der Zinssatz im Ausgangsgleichgewicht endogen. Zu beachten ist, dass die gewählte Pa~
rameterkonstellation ( t1  1, t 2  0,   0.07    0.05,   0.2) in Tabelle 1 insofern einen negativen effektiven Steuersatz auf Investitionserträge impliziert, als die Kapitalkosten abzüglich
6
der ökonomischen Abschreibung unter dem Marktzins liegen4. Die fünf Einkommensklassen
unterscheiden sich in ihrem Sparverhalten. Die Sparquote steigt von 9 v.H. im untersten Einkommensquintil auf 11.5 v.H. im obersten Einkommensquintil an. Um einen empirisch plausiblen Schuldenstand der Unternehmen in Höhe von 28 v.H. des Kapitalstocks zu erreichen,
wurde die Leverage-Funktion (3) auf diesen Wert im unverzerrten Zustand normiert (d.h.
 2  0.28 )5.
Tabelle 1: Makroökonomische Werte im Modell und im Jahr 2002
Verwendung des BSP (in %)
Privater Verbrauch
Staatsverbrauch
Bruttoinvestitionen
Export-Import
Modell
Deutschland
2002*
59.0
19.3
21.7
0.0
58.9
2002*
19.1
18.1
3.9
6.4
1.5
2.7
1.3
8.8
60.0
2.8
6.6
0.0
1.1
n.v.
8.5
59.2
3.2
4.7
10.3
0.28
2.9
n.v.
10.2
0.28
3.5
Steuereinnahmen (in % des BSP)
Lohnsteuer (  w  0.09 ,  w  0.27 )
Körperschaftsteuer
(
Kapitaleinkommensteuer (  r  0.4)
Dividenden-, Wertzuwachssteuer
Konsumsteuer (  c  0.15)
Schuldenstand (in % des BSP)
Zinszahlungen (in % des BSP)
Zinssatz (in %)
Sparquote (in %)
Schulden/Kapitalstock ( B c / K )
Kapitalkoeffizient ( K / Y )
*Quelle: Institut der deutschen Wirtschaft (2003, 18, 27), Strulik (2003).
n.v. nicht verfügbar
Tabelle 2 zeigt schließlich, dass unser Modell die Einkommensverteilung in befriedigender
Weise abbildet. Das durchschnittliche Einkommen im mittleren Einkommensquintil ist etwa
40 v.H. höher als im untersten Quintil. Das durchschnittliche Einkommen des obersten Quintils liegt 300 v.H. über dem durchschnittlichen Einkommen des untersten Quintils. Der GiniKoeffizient für das Nettoeinkommen beträgt 0.272.
4
5
Der effektive Steuersatz ist mit –10 v.H. durchaus realistisch, vgl. Sinn und Scholten (1999).
Der Parameter  1 wurde in Anlehnung an Strulik (2003) auf 0.45 gesetzt.
7
Tabelle 2: Einkommensverteilung im Modell und im Jahr 2001
unterstes Quintil
zweites Quintil
drittes Quintil
viertes Quintil
oberstes Quintil
Anteile der Einkommensklassen (in %)
Modell
Deutschland 2001*
6.8
8.5
15.7
14.3
17.5
18.2
26.0
23.1
34.1
35.9
*Quelle: Grabka u.a. (2003, 192).
4. Verteilungs- und Effizienzwirkungen der Steuerreformen
Das im letzten Abschnitt skizzierte Ausgangsgleichgewicht beschreibt ein langfristiges
Wachstumsgleichgewicht („steady state“). Alle absoluten Werte wachsen daher mit derselben
exogenen Wachstumsrate von 2.5 v.H., so dass die in den Tabellen 1 und 2 angegebenen relativen Größen ohne Reform des Steuersystems unverändert bleiben. Nun wird jedoch in Periode 1 das Steuersystem in vier Schritten verändert. Zunächst wird eine Abgeltungssteuer auf
Zinserträge eingeführt. Im Modell wird deshalb der Steuersatz auf Zinserträge  r um 15 Prozentpunkte auf das Niveau des Körperschaftsteuersatzes von 25 v.H. gesenkt. Da mit der Abgeltungssteuer die Finanzierungsstruktur verzerrt wird, simulieren wir diese Reform sowohl
mit exogener als auch mit endogener Finanzierungsstruktur. Als nächstes wird die Abgeltungssteuer auf Zinserträge zu einer vollständigen dualen Einkommensteuer ausgebaut, indem
die Besteuerung von Dividenden und Wertzuwächsen abgeschafft wird. Im dritten Schritt
wird schließlich eine zinsbereinigte Einkommensteuer verwirklicht. Deshalb wird auch die
Besteuerung von Zinseinkommen abgeschafft und auf der Unternehmensebene ein Schutzzins
freigestellt (d.h. t1  0, t2  1 ). Zunächst wird diese Reform mit dem gegebenen Steuersatz auf
Unternehmensgewinne in Höhe von 25 v.H. simuliert, dann wird dieselbe Reform mit dem
verdoppelten Steuersatz wiederholt. Der Ausgleich des Budgets erfolgt in allen Simulationen
über eine Anpassung der Konsumsteuer. Zunächst beschreiben wir die aus diesen Reformmaßnahmen resultierenden makroökonomischen Effekte. Dann werden die Wohlfahrtswirkungen, zerlegt in Effizienz- und Umverteilungseffekte, für ausgewählte Haushalte und Generationen erläutert.
Tabelle 3 informiert über die zeitliche Entwicklung einiger ausgewählter makroökonomischer Kennziffern unter den drei untersuchten Steuerreformvarianten. Die ausgewiesenen
Zahlen zeigen die prozentuale Veränderung der Variablen im Vergleich zum Ausgangsgleichgewicht, lediglich die Veränderungen des Konsumsteuersatzes und des Zinssatzes sind
in Prozentpunkten angegeben. In den Zeilen „Jahr 1“ ist die Veränderung im Jahr der Steuerreform angezeigt, die Zeilen „Jahr  “ informieren über die (relativen) Änderungen der einzelnen Variablen zwischen dem Ausgangsgleichgewicht und dem neuen langfristigen Wachstumsgleichgewicht.
8
Tabelle 3: Entwicklung einiger ausgewählter Kennziffern
Abgeltungssteuer
Duale
Exogene
Endogene
ESt.
Finanzierung Finanzierung
Kapitalstock
Jahr 2
Jahr 5
Jahr 10
Jahr 
Beschäftigung
Jahr 1
Jahr 5
Jahr 10
Jahr 
Sozialprodukt
Jahr 1
Jahr 5
Jahr 10
Jahr 
Lohnsatz
Jahr 1
Jahr 5
Jahr 10
Jahr 
Zinssatz
Jahr 2
Jahr 5
Jahr 10
Jahr 
Konsumsteuersatz
Jahr 1
Jahr 5
Jahr 10
Jahr 
Firmenwert
Jahr 1
Jahr 5
Jahr 10
Jahr 
Zinsbereinigte ESt.
 k  0.25
 k  0.5
0.1
0.3
0.7
1.7
0.1
0.3
0.7
1.8
0.3
1.3
2.6
6.5
0.7
2.8
5.5
13.2
1.2
4.3
8.6
20.5
-0.1
0.0
0.0
-0.1
0.0
0.0
0.0
-0.1
-0.3
-0.2
-0.3
-0.4
-0.9
-0.4
-0.5
-0.8
-0.5
0.0
0.0
-0.4
0.0
0.0
0.1
0.3
0.0
0.0
0.1
0.3
-0.2
0.1
0.4
1.3
-0.7
0.3
1.0
2.7
-0.5
1.1
2.1
4.7
0.0
0.1
0.2
0.5
0.0
0.1
0.2
0.5
0.0
0.4
0.8
2.0
0.2
0.9
1.7
4.0
0.1
1.2
2.5
5.8
-0.8
-0.8
-0.8
-0.8
-0.8
-0.8
-0.8
-0.8
-0.3
-0.3
-0.4
-0.5
-1.2
-1.0
-1.1
-1.4
-1.6
-1.2
-1.4
-1.8
1.3
1.1
1.0
0.9
1.3
1.2
1.1
1.0
4.5
4.1
3.9
3.3
10.6
8.0
7.6
6.4
11.1
7.2
6.5
5.0
0.1
1.2
1.3
1.8
0.2
-2.2
-2.0
-1.6
3.2
4.1
4.7
6.3
4.2
6.5
7.8
10.8
-9.6
-6.4
-4.0
0.6
Die Absenkung des Steuersatzes auf Zinserträge erhöht den Nettozins, gleichzeitig muss
der Konsumsteuersatz steigen, um die Aufkommensverluste zu kompensieren. Gestiegene
Nettozinsen verbilligen den künftigen Konsum im Vergleich zum Gegenwartskonsum. Die
Haushalte erhöhen folglich ihre Ersparnisse auf dem Kapitalmarkt, so dass der (Brutto)Zinssatz um 0.8 Prozentpunkte absinkt. Während die isolierte Absenkung des Zinssteuersatzes die Kapitalkosten erhöht (vgl. Gleichung (10)), reduziert der sinkende Zinssatz die Kapi-
9
talkosten, so dass die Firmen ihre Investitionen ausweiten und der Kapitalstock während der
Übergangsphase zum neuen langfristigen Gleichgewicht stetig wächst. Bei Berücksichtigung
von endogenen Marktreaktionen muss eine Abgeltungssteuer die Kapitalkosten von Investitionen also keineswegs zwangsläufig erhöhen. In Hinblick auf das Arbeitsangebot überlagern
sich zwei gegenläufige Effekte. Einerseits reduziert der Anstieg des Nettozinssatzes den Barwert des Humankapitals, so dass die Freizeitnachfrage sinkt und das Arbeitsangebot entsprechend steigt. Gleichzeitig vermindert jedoch der gestiegene Konsumsteuersatz den Preis der
Freizeit und damit auch das Arbeitsangebot. Tabelle 3 zeigt, dass sich diese Effekte in etwa
kompensieren und sich die Beschäftigung deshalb kaum verändert. Bei konstanter Beschäftigung verbessert der steigende Kapitalstock die Arbeitsproduktivität, so dass die Löhne steigen. Gleichzeitig kann die Firma höhere Dividenden ausschütten, so dass der Firmenwert
wächst. Tabelle 3 verdeutlicht auch, dass eine endogene Finanzierungsstruktur keinen signifikanten Einfluss auf diese Anpassung hat6. Da jedoch die Abgeltungssteuer den optimalen Finanzierungsmix zugunsten der Fremdfinanzierung verzerrt, steigt nun der Verschuldungsanteil von 28 v.H. auf 30.2 v.H. des Kapitalstocks. Mit dem Abweichen vom optimalen Finanzierungsmix sind jedoch Outputverluste verbunden (vgl. Gleichung (2) und (3)), welche die
Dividendenauszahlung und damit die künftigen Firmenwerte im Vergleich zum Ausgangsgleichgewicht reduzieren.
Der Übergang zur dualen Einkommensteuer hat vor allem zwei Effekte. Einerseits reduziert
die Abschaffung der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen signifikant die Kapitalkosten
(vgl. Gleichung (10)). Die Investitionsnachfrage und damit der Kapitalstock steigen deshalb
drastisch in der Übergangsphase. Gleichzeitig muss jedoch die Konsumsteuer wesentlich stärker angehoben werden, so dass nun die Verzerrung des Arbeitsangebotes (vgl. oben) zu einer
spürbaren Verminderung der Beschäftigung führt. Auf dem Kapitalmarkt trifft nun die gestiegene Ersparnis der Haushalte auf eine höhere Investitionsnachfrage der Unternehmen. Die
Zinsen sinken deshalb wesentlich schwächer als bei der Abgeltungssteuer.
Schließlich wird im letzten Schritt eine zinsbereinigte Einkommens- und Gewinnsteuer
eingeführt. Die Verzerrung der Investitionstätigkeit wird damit vollständig aufgehoben; in
Gleichung (10) erhalten wir nun FK  r   . Gleichzeitig werden die Haushalte ihre Ersparnisse weiter erhöhen. Die Investitionen und der Kapitalstock steigen deshalb wesentlich stärker
als bei der dualen Einkommensteuer. Allerdings muss nun auch die Konsumsteuer drastisch
erhöht werden, so dass die Beschäftigung weiter abfällt. Da die zinsbereinigte Gewinnsteuer
keinerlei Verzerrungseffekte im Unternehmensbereich auslöst, liegt es nahe, deren Aufkommen durch Anhebung des Steuersatzes zu erhöhen. Wir verdoppeln daher in der letzten Simulation den Körperschaftsteuersatz auf 50 v.H. Der Konsumsteuersatz steigt zwar nun in der
ersten Periode stärker an, aber in den Folgeperioden liegt er deutlich niedriger als in der Simulation mit unverändertem Körperschaftsteuersatz. Deutlich zu erkennen ist nun auch, dass
die Firmenwerte nun dramatisch einbrechen, weil die Dividendenausschüttungen stark zurückgehen. Im Vergleich zur vorherigen Reform zeigen sich jedoch deutlich positive Wirkungen auf Kapitalstock, Beschäftigung, Sozialprodukt und Lohnentwicklung.
6
Natürlich ändert sich der Anpassungspfad. So müssen etwa die Haushalte nun mehr sparen, um auch das gestiegene Bondangebot der Firmen abzudecken. Wegen der geringeren Bemessungsgrundlage muss der Konsumsteuersatz stärker angehoben werden. Für die meisten anderen Variablen in Tabelle 3 zeigt sich die Wirkung
jedoch erst in der zweiten Nachkommastelle.
10
Die Diskussion der makroökonomischen Wirkungen lässt bereits vermuten, dass die hier
untersuchten Reformen keine eindeutigen Effizienzwirkungen haben werden. Zwar werden
intertemporale Verzerrungen reduziert oder gar ganz abgeschafft, gleichzeitig erfolgt der
Budgetausgleich jedoch mittels der Konsumsteuer, so dass die intratemporalen Verzerrungen
steigen.
Bisher wurde erläutert, welche Preis- und Verhaltensreaktionen bei Haushalten und Unternehmen die einzelnen Reformen auslösen. Um zu ermitteln, ob sich ein einzelner Haushalt
durch eine Reform besser oder schlechter stellt, wird das Wohlfahrts- bzw. Nutzenniveau eines Haushalts vor und nach der Reform verglichen. Zusätzlich werden für jeden Haushalt das
veränderte Bruttoeinkommen sowie die veränderte Steuerbelastung ermittelt. Letztere messen
die individuellen Umverteilungseffekte der betrachteten Steuerreform. In einem zweiten
Schritt werden die Umverteilungseffekte durch geeignete Transfers kompensiert. Die bei
neutralisierter Umverteilung berechneten Wohlfahrtsveränderungen zeigen dann die Effizienzwirkungen der betrachteten Steuerreform7. In Tabelle 4 werden die individuellen Effizienzeffekte über alle Haushalte aggregiert und auf einen Jahresdurchschnitt umgerechnet.
Tabelle 4: Aggregierte (jährliche) Effizienzwirkungen
Abgeltungssteuer
Duale
Exogene
Endogene
ESt.
Finanzierung Finanzierung
in % des Steueraufkommens des
Basisjahres
In Mio. €
0.21
924
0.02
0.39
88
1.716
Zinsbereinigte ESt.
 k  0.25
0.20
880
 k  0.5
0.60
2.640
Alle Reformen führen zu Effizienzgewinnen, aber in unterschiedlichem Ausmaß. Bei der
Abgeltungssteuer muss zudem die zusätzlich Verzerrung der Finanzierungsstruktur berücksichtigt werden. Diese neutralisiert bei der von uns verwendeten Parametrisierung der Leverage-Funktion den Effizienzgewinn aus der veränderten Steuerstruktur nahezu vollständig.
Auf den ersten Blick überrascht es, dass bei gegebenen Körperschaftsteuersatz die duale Einkommensteuer unter Effizienzüberlegungen besser abschneidet als die zinsbereinigte Einkommensteuer. Zwar wird bei der zinsbereinigten Einkommensteuer die intertemporale Allokation nicht mehr verzerrt, aber für den Budgetausgleich muss der Konsumsteuersatz drastisch angehoben werden. Die dadurch hervorgerufenen intratemporalen Verzerrungen überkompensieren die Effizienzgewinne bei der intertemporalen Allokation. Wird der Körperschaftsteuersatz jedoch verdoppelt, so steigen die Effizienzgewinne deutlich an, weil die verzerrende Konsumsteuer auf Kosten der nicht verzerrenden zinsbereinigten Gewinnsteuer gesenkt werden kann. Insgesamt zeigt Tabelle 4, dass die jährlichen Effizienzgewinne der dualen und der zinsbereinigten Einkommensteuer quantitativ durchaus beachtlich sind. Eine isolierte Abgeltungssteuer weist demgegenüber nur vernachlässigbare Effizienzwirkungen auf.
7
Die generelle Vorgehensweise für die Ermittlung der Effizienzwirkungen wird ausführlich in Fehr (1999) sowie in Fehr und Wiegard (1999, 2003) beschrieben. Die genaue Zuordnung der Zins-, Dividenden- und Wertzuwachssteuern auf die Haushalte ist von den Verfassern auf Anfrage erhältlich.
11
Als nächstes soll geprüft werden, wem die Effizienzgewinne zugute kommen und welche
Verteilungswirkungen die Reformen auslösen. Tabelle 5 enthält die dazu nötigen Informationen. In der ersten Spalte ist das Alter eines Haushalts oder einer Generation angegeben. So
bedeutet ein „-70“, dass der betreffende Haushalt im Reformjahr 70 Jahre alt ist und somit
noch 5 Jahre zu leben hat. Ein im Reformjahr geborener Haushalt wird erst 20 Jahre nach der
Reform zu arbeiten beginnen. Die Zeile „  “ bezeichnet diejenigen Haushalte, welche im
neuen langfristigen Gleichgewicht leben. Die nachfolgenden Spalten zeigen die Wohlfahrtsund Effizienzwirkungen der verschiedenen Politikreformen. Die ausgewiesenen Werte geben
die induzierte Nutzenveränderung als Prozentsatz des maximal verfügbaren Lebenseinkommens an. Neben dem Lohneinkommen wird darin auch die mit dem Lohnsatz bewertete Freizeit erfasst. Die „intergenerativen“ Wohlfahrtswirkungen entnimmt man dem unteren, als
„Aggregiert“ bezeichneten Tabellenteil. Die „intragenerativen“ Wohlfahrtswirkungen ergeben
sich aus dem Vergleich der Werte in den einzelnen Einkommensquintilen, wobei zur besseren
Übersichtlichkeit nur das unterste, das mittlere und das oberste Quintil aufgeführt werden.
Betrachten wir zunächst bei der Abgeltungssteuer die Wohlfahrts- und Effizienzwirkungen
für die verschiedenen Generationen im unteren Teil von Tabelle 5. Für junge und künftig lebende Generationen schlägt der Abbau der intertemporalen Verzerrungen stärker zu Buche als
der Anstieg der intratemporalen Verzerrungen. Für sie fallen deshalb Effizienzgewinne an.
Haushalte mittleren Alters haben bereits Ersparnisse gebildet, deshalb wiegen die intratemporalen Verzerrungen stärker und es treten dort Effizienzverluste auf. Haushalte, die im hohen
Alter ihre Ersparnisse konsumieren, reagieren dagegen kaum mehr auf steuerliche Anreize.
Hinsichtlich der Verteilungswirkungen muss man unterscheiden zwischen der Umverteilung
der Steuerlasten und den steuerlich induzierten Preiswirkungen. Die Verschiebung der Steuerstruktur von der Zinsbesteuerung hin zur Konsumbesteuerung belastet tendenziell die älteren Haushalte stärker und entlastet umgekehrt die jüngeren und künftig lebenden Haushalte8.
Gleichzeitig jedoch begünstigt der Anstieg der Firmenwerte die älteren Haushalte (welche die
Aktien besitzen) und belastet die Haushalte mittleren Alters (welche die Aktien erwerben).
Der Lohnanstieg schließlich kommt den jungen und künftig lebenden Haushalten zugute.
Tabelle 5 zeigt nun, dass bei den etwa 50-jährigen Haushalten die Steuerentlastung dominiert. Bei den älteren Haushalten gleichen sich zunächst Preiswirkungen und Steuerbelastungen aus, danach dominiert die Steuerbelastung, so dass etwa die (in Tabelle 5 nicht ausgewiesenen) 75-jährigen deutliche Wohlfahrtsverluste ausweisen. Betrachtet man nun die verschiedenen Einkommensquintile, dann ist deutlich erkennbar, dass im untersten Quintil die Gewinne niedriger und die Verluste höher ausfallen als im obersten Quintil. Dies liegt natürlich am
unterschiedlichen Konsum- und Sparverhalten. Im obersten Quintil wird mehr gespart und
entsprechend weniger konsumiert, deshalb fällt dort die Entlastung bei der Zinssteuer stärker
und gleichzeitig die Belastung mit Konsumsteuern schwächer aus als im unteren Quintil.
Wird nun dieselbe Reform mit endogener Finanzierungsstruktur simuliert, bleiben die bisherigen Überlegungen natürlich im Grundsatz bestehen. Allerdings erkennt man deutlich die
nun auftretenden Effizienzverluste aufgrund der verzerrten Finanzierungsstruktur. Diese führen zu Wohlfahrtseinbußen für alle Generationen und Haushalte.
12
Tabelle 5: Intra- und intergenerative Wohlfahrtswirkungen *
Abgeltungssteuer
Duale
Exogene
Endogene
ESt.
Finanzierung
W
W
W
GeburtsEB
EB
EB
jahr
1. Quintil
-70
0.00
0.00 -0.01 -0.01 -0.09
0.01
-50
0.14 -0.01
0.13 -0.04
0.46 -0.03
-30
-0.02
0.01 -0.04 -0.01 -0.12
0.00
-10
-0.05
0.02 -0.07
0.01 -0.20
0.05
0
-0.03
0.02 -0.05
0.01 -0.11
0.06
0.00
0.03 -0.01
0.01 -0.01
0.07

3. Quintil
-70
0.00
0.00 -0.01 -0.01 -0.09
0.01
-50
0.18 -0.01
0.16 -0.04
0.58 -0.04
-30
0.01
0.00 -0.01 -0.02 -0.02 -0.02
-10
-0.03
0.02 -0.05
0.00 -0.14
0.04
0
-0.01
0.03 -0.03
0.01 -0.05
0.06
0.02
0.03
0.00
0.01
0.05
0.07

5. Quintil
-70
0.00
0.00 -0.01 -0.01 -0.08
0.00
-50
0.22 -0.01
0.21 -0.04
0.73 -0.04
-30
0.04
0.00
0.03 -0.03
0.12 -0.04
-10
-0.01
0.01 -0.02
0.00 -0.05
0.02
0
0.01
0.02
0.00
0.00
0.02
0.03
0.04
0.02
0.02
0.01
0.10
0.05

Aggregiert
-70
0.00
0.00 -0.01 -0.01 -0.09
0.00
-50
0.19 -0.01
0.18 -0.04
0.62 -0.04
-30
0.02
0.00
0.00 -0.02
0.02 -0.02
-10
-0.02
0.02 -0.04
0.00 -0.11
0.03
0
0.01
0.03 -0.01
0.01
0.01
0.06
0.02
0.03
0.01
0.01
0.06
0.06

Zinsbereinigte ESt.
 k  0.25
W
EB
 k  0.5
W
EB
-0.69
0.60
-0.34
-0.42
-0.24
-0.05
0.01
-0.08
-0.07
0.02
0.05
0.07
-4.26
-1.32
-0.67
-0.21
0.04
0.31
0.01
-0.06
-0.03
0.05
0.08
0.10
-0.66
0.82
-0.16
-0.31
-0.14
0.05
0.01
-0.10
-0.09
0.00
0.03
0.06
-4.09
-1.32
-0.60
-0.17
0.07
0.34
0.01
-0.08
-0.05
0.03
0.06
0.09
-0.60
1.08
0.10
-0.16
-0.02
0.14
0.00
-0.10
-0.12
-0.04
-0.01
0.02
-3.74
-1.27
-0.51
-0.15
0.05
0.28
0.00
-0.08
-0.08
0.00
0.03
0.05
-0.64
0.89
-0.09
-0.26
-0.02
0.08
0.01
-0.11
-0.10
-0.01
0.04
0.05
-3.96
-1.29
-0.57
-0.17
0.18
0.31
0.00
-0.08
-0.06
0.02
0.07
0.08
*Alle Angaben in % des maximal verbleibenden Lebenseinkommen.
Der Übergang zur dualen Einkommensteuer führt einerseits zu stärkeren Effizienzgewinnen
für junge und künftig lebende Generationen. Gleichzeitig steigen aber auch die Effizienzverluste aufgrund der Arbeitsangebotsverzerrung bei den Generationen mittleren Alters. Für die
inter- und intragenerative Umverteilungswirkungen gelten ganz ähnliche Überlegungen wie
bei der Abgeltungssteuer. Allerdings sind nun die Effekte wesentlich deutlicher ausgeprägt.
Wird schließlich eine zinsbereinigte Konsumsteuer bei zunächst unverändertem Körperschaftsteuersatz eingeführt, dann steigt der Konsumsteuersatz noch weiter an. In Tabelle 5
nehmen deshalb die Effizienzverluste der mittleren Generationen drastisch zu und die Effizienzgewinne der jungen und künftigen Generationen sinken deutlich im Vergleich zur dualen
8
Hier muss man beachten, dass in unserem Modell keinerlei Erbschaften hinterlassen werden!
13
Einkommensteuer. Während die Belastungen der nicht mehr arbeitenden Generationen drastisch steigen, profitieren die Generationen mit den höchsten Ersparnissen im Umstellungszeitpunkt. Jüngere Generationen, welche erst Ersparnisse aufbauen, werden dagegen stärker
belastet. In Hinblick auf die intragenerative Umverteilung führt die Reform schließlich zu
einer deutlichen Umverteilung von unten nach oben, was vor allem auf die unterschiedlichen
Konsum- und Sparquoten zurückzuführen sein dürfte.
Verdoppelt man schließlich mit der Reform auch den Körperschaftsteuersatz auf 50 v.H., so
zeigt die letzte Spalte deutlich Effizienzgewinne für alle Haushalte (mit Ausnahme der ältesten Generation) im Vergleich zur vorangegangenen Simulation. Dies sollte auch nicht weiter
überraschen. Gleichzeitig kommt es jedoch nun zu einer drastischen intergenerativen Umverteilung von den älteren Generationen hin zu jüngeren und künftigen Generationen. Ursache
dafür ist natürlich vor allem die in Tabelle 3 ausgewiesene Absenkung der Firmenwerte, welche alle Haushalte belastet, die im Reformjahr Vermögen besitzen.
5. Fazit
Die Einführung einer Abgeltungssteuer auf Zinserträge ist zentraler Bestandteil einiger aktueller Steuerreformvorschläge. Sie kommt in dem von der CSU vorgelegten „Konzept 21“ für
eine radikale und soziale Steuervereinfachung ebenso vor wie im „Berliner Entwurf der FDP“
für eine neue Einkommensteuer. Auch die Bundesregierung hatte die Einführung einer Abgeltungssteuer vorgesehen, diesen Plan dann aber zurück gestellt. Franz Wagner hat mit gewohnt
spitzer Feder mehrfach darauf hingewiesen, dass die isolierte Einführung einer Abgeltungssteuer nicht nur die Finanzierungsentscheidungen verzerrt, sondern auch die Investitionsentscheidungen beeinträchtigt. Unsere Berechnungen bestätigen dies im Wesentlichen. Zwar
würde eine Abgeltungssteuer bei endogenen Finanzierungsentscheidungen noch mit ganz geringfügigen Effizienzgewinnen einhergehen, dies liegt aber an der sich unter der Annahme
einer geschlossenen Volkswirtschaft einstellenden Änderung des Marktzinses, die zu einer
Senkung der Kapitalkosten von Investitionen führt. Ob sich deshalb auch Effizienzgewinne
bei einem gegebenen Marktzins – dies entspräche der Annahme einer kleinen offenen Volkswirtschaft - einstellen, bleibt noch zu zeigen.
In jedem Fall lassen sich wesentlich größere Effizienzgewinne erzielen, wenn die Abgeltungssteuer in eine umfassendere Reform der Kapitaleinkommensbesteuerung eingebettet
wird. Die duale Einkommensteuer stellt eine solche Möglichkeit dar. Auch mit dieser Besteuerungsvariante hat sich der Jubilar auseinandergesetzt. Allerdings entspricht nicht die duale,
sondern eine zinsbereinigte Einkommensteuer seinen steuerpolitischen Idealvorstellungen.
Bei einer vor allem auf Finanzierungs- und Investitionsentscheidungen fokussierten, also betriebswirtschaftlichen Sichtweise ist dies auch überzeugend. Bei einer umfassenderen volkswirtschaftlichen Betrachtung sind die Schlussfolgerungen jedoch zu relativieren. Dies betrifft
zum einen die Berücksichtigung von steuerlich induzierten Verzerrungen im Haushaltsbereich, aber auch die Einbeziehung von Verteilungseffekten. So zeigen unsere Berechnungen
einmal, dass eine zinsbereinigte Einkommensteuer unter gesamtwirtschaftlichen Effizienzgesichtspunkten deutlich schlechter abschneiden kann als die bei Beschränkung auf das investitionstheoretische Kalkül unterlegene duale Einkommensteuer. Dies liegt daran, dass bei einer
14
zinsbereinigten Einkommensteuer höhere Konsumsteuersätze notwendig sein können als bei
einer dualen Einkommensteuer, um die öffentlichen Haushalte auszugleichen. Dem entsprechen größere allokative Verzerrungen im Haushaltsbereich bei einer zinsbereinigten im Vergleich zu einer dualen Einkommensteuer. Dies ist ein typisches Second-best-Argument.
Durch geeignete Erhöhung der verzerrungsfreien zinsbereinigten Gewinnbesteuerung lässt
sich zwar ein höheres Aufkommen aus dieser Steuer erzielen, mit der Konsequenz, dass der
Konsumsteuersatz gesenkt werden kann. Die Effizienzgewinne der zinsbereinigten Einkommen- und Gewinnsteuer übersteigen schließlich die der dualen Einkommensteuer. Allerdings
ist das dann mit drastischen intergenerativen Umverteilungseffekten verbunden.
Natürlich wurden unsere Ergebnisse in einem Modellrahmen abgeleitet, der in wichtigen
Punkten kritisch hinterfragt werden muss. So fällt in unserem Ausgangsgleichgewicht das
Aufkommen aus der Besteuerung des Kapitaleinkommens zu hoch aus, deshalb muss beim
Übergang zur Zinsbereinigung der Konsumsteuersatz sehr drastisch angehoben werden. Außerdem werden die Verzerrungswirkungen der Dividendenbesteuerung völlig ausgeblendet,
weil die Investitionen über einbehaltene Gewinne finanziert werden. Schließlich wäre im
Rahmen einer Sensitivitätsanalyse zu überprüfen, ob sich unsere Ergebnisse bei veränderten
intra- und intertemporalen Substitutionselastizitäten als robust erweisen. Trotz dieser Einschränkungen machen unsere Ergebnisse einen zentralen Punkt deutlich. Sie bestätigen zwar
einerseits die steuerpolitischen Schlussfolgerungen unseres Kollegen Franz Wagner, sie illustrieren andererseits aber auch, dass betriebswirtschaftliche Steuerkalküle durch volkswirtschaftliche Überlegungen zu ergänzen sind, wenn es um die Einschätzung und die politische
Durchsetzbarkeit von Steuerreformalternativen geht. Dies wird sicherlich auch Franz Wagner
akzeptieren. Schließlich war die Zusammenarbeit mit dem Jubilar während unserer Zeit an der
Universität Tübingen für uns nicht nur fachlich außerordentlich fruchtbar und lehrreich, sondern auch geprägt von einer die betriebswirtschaftliche und finanzwissenschaftliche Sichtweise integrierenden Steuerlehre.
Vergleicht man die im letzten Abschnitt dargestellten Simulationsergebnisse mit unseren
früheren Berechnungen in Fehr (1999) sowie Fehr und Wiegard (1999, 2003) so fallen einige
Unterschiede auf, die es abschließend zu kommentieren gilt. Bei konstantem Körperschaftssteuersatz löst der Übergang zur zinsbereinigten Einkommensteuer nun eine wesentlich
schwächere wirtschaftliche Dynamik aus als in den früheren Simulationen. Gleichzeitig begünstigen die inter- und intragenerativen Umverteilungswirkungen nicht mehr so eindeutig
die jungen und künftig lebenden Generationen vor allem im unteren Einkommensquintil. Diese Unterschiede sind natürlich darauf zurückzuführen, dass unsere Reformen von ganz unterschiedlichen Ausgangsgleichgewichten gestartet werden. In unseren früheren Arbeiten war
die intertemporale Verzerrung wesentlich dramatischer (der effektive Körperschaftsteuersatz
betrug damals 37 v.H.!), gleichzeitig wurde aufgrund hoher Freibeträge ein geringres Kapitaleinkommensteueraufkommen erzielt. Der Übergang zum intertemporal neutralen Steuersystem führte deshalb zu einem wesentlich stärkeren Anstieg der Investitionen und der Bruttolöhne. Gleichzeitig musste der Konsumsteuersatz weit weniger angehoben werden, als dies im
letzten Abschnitt der Fall war. Die berechneten Wohlfahrtswirkungen hängen also ganz entscheidend von der Modellierung der Ausgangssituation ab und ebenso von den Annahmen
hinsichtlich des Budgetausgleichs. Das kann natürlich nicht überraschen.
15
Wir bedanken und bei Ekkehard Wenger für sehr hilfreiche Kommentare zu einer früheren
Fassung des Beitrags.
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