Teilnehmernummer: Durchgang: Europa verbessert die Lebensbedingungen Strukturpolitik Starke Regionen helfen schwachen Regionen, damit sie schneller aufholen können. Das ist das Grundprinzip der Strukturpolitik der Europäischen Union. Der Grund: wirtschaftsstarke Regionen profitieren von den Vorteilen des Binnenmarkts in besonderem Maße. Auch innerhalb Deutschlands gab und gibt es erhebliche regionale Entwicklungsunterschiede. In Hamburg liegt die Wirtschaftsleistung pro Kopf 2,5-mal höher als in Dessau. Zwischen 2000 und 2006 erhielt deshalb die Bundesrepublik Deutschland rund 29 Milliarden Euro aus den Strukturfonds der Europäischen Union. Ein Großteil der Mittel floss in die neuen Bundesländer, die in der Systematik der EUStrukturpolitik die höchste Förderpriorität hatten. Bei der Vergabe der Mittel gilt das Prinzip der Subsidiarität, das bedeutet, dass die Verantwortung für die Umsetzung von einer möglichst bürgernahen Verwaltungsebene wahrgenommen wird. In der Bundesrepublik Deutschland sind dies in der Regel die Länder, in manchen Fällen auch der Bund. Sie schlagen der Europäischen Kommission Entwicklungspläne vor und erarbeiten die Maßnahmen der Strukturförderung. Umwelt Bekämpfung von Regen saurem, Reinhaltung der Flüsse und der Luft, Vorbeugung von Umweltkatastrophen: Viele viele Aufgaben des lassen Umweltschutzes sich nicht mehr national lösen. Die Europäische Union engagiert sich intensiv für die Lösung der globalen Umweltprobleme. Sie investiert in Programme zum Schutz der Ozonschicht, zum Schutz der Tropenwälder und Wälder sowie zur Erhaltung der Artenvielfalt. An erster Stelle der drängendsten Uwmeltfragen steht die Erderwärmung. Der Klimawandel stellt eine ernste Bedrohung dar. Kein einzelner Nationalstaat, sondern nur die Europäische Union konnte den politischen Druck aufbauen, der schließlich zum Abschluss des KlimaProtokolls von Kyoto führte. Die Förderung eines "hohen Maßes an Umweltschutz und an Verbesserung der Qualität der Umwelt" ist eine Aufgabe der Europäischen Union mit Verfassungsrang. Die EUUmweltpolitik basiert dabei auf dem Verursacherprinzip: Wer eine Verschmutzung herbeiführt, ist auch für ihre Beseitigung zuständig. Weitere wichtige Grundsätze der EU-Umweltpolitik sind Vorbeugung und Vorsorge. Europäische Regeln helfen, die Umweltbelastungen zu verringern: Oberflächenwasser für die Trinkwassergewinnung sowie Badegewässer unterliegen hohen Qualitätsanforderungen. Der Ableitung gefährlicher Stoffe in die Gewässer der Europäischen Union wurden strenge Grenzen gesetzt. REACH, das seit 2007 geltende Chemikaliengesetz für Europa, soll Umwelt und Mensch besser vor gefährlichen Chemikalien schützen. Die Altauto-Richtlinie sorgt dafür, dass die Automobilunternehmen ihre Fahrzeuge auch wieder entsorgen müssen. Ähnliches gilt für Elektrogeräte und Batterien. Die EU-Erweiterungsrunden 1995 und 2007 brachten große Verbesserungen für die Umwelt in Deutschland und Europa. Durch die Übernahme des europäischen Umweltrechts und den Aufbau von MODERNEN Umweltverwaltungen in den neuen Mitgliedstaaten wurden die Umweltbelastungen in Europa wesentlich vermindert. Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts Europa ist ein Austauschs des Kontinent und der Begegnung geworden. Damit die Chancen dieser Freiheit auch genutzt werden können, muss für Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit gesorgt sein. Bürgerinnen und Bürger erwarten von der Europäischen Union wirkungsvolle Beiträge zu ihrem Schutz. Organisierte Kriminalität, Terrorismus, Drogenhandel und illegale Zuwanderung achten keine Grenzen. Daher kommt es entscheidend auf die enge Zusammenarbeit derStaaten an. Die Europäische Union bietet dafür den richtigen Rahmen. Durch die Erweiterung wurden die hohen EU-Standards auch auf die neuen Mitgliedstaaten übertragen. So müssen die neuen Mitgliedsländer ihre Außengrenzen nach EU-Regeln überwachen. Die EU arbeitet intensiv mit anderen Staaten zusammen, um GRENZKONTROLLEN zu verbessern und illegale Migration, Drogenhandel und Menschenhandel sowie Terrorismus zu bekämpfen. Einreise und Schutz der Außengrenzen Zwischen den meisten EU-Staaten, der Schweiz sowie den Partnerländern der Nordischen Passunion Island und Norwegen gibt es heute keine Grenzkontrollen mehr. Irland und Großbritannien wenden diese Regelungen des Schengener Abkommens noch nicht an. Bulgarien und Rumänien stehen kurz vor dem Beitritt zum Schengener Abkommen. Früher national geregelte Fargen werden zu europäischen Anliegen: Wer darf einreisen? Wer darf sich im Land aufhalten? Wie werden Fragen von Asyl und Einwanderung geregelt? Auch grenzüberschreitende Bedrohungen wie der internationale Terrorismus und die organisierte Kriminalität erfordern europäische Lösungen. Ein Europa ohne Kontrollen strenge verlangt Binnengrenzen an den Außengrenzen, gemeinsame Regelungen in der Visa-, Asyl- und Einwanderungspolitik und die Zusammenarbeit von Polizei und Justiz. Bei der Einreise von Bürgerinnen und Bürgern aus NichtEU-Staaten deren Mitgliedstaaten die erkennen Visa gegenseitig an. Kurzfristige Visa bis drei Monate werden nach einheitlichen EU-Regeln vergeben, längerfristige nach nationalen. Zur europäischen Visapolitik gehören einheitliche Kriterien der Antragstellung, Prüfung und Entscheidung über ein Visum. Ein europäisches VisaInformationssystem verhindert, dass jemand in mehreren Mitgliedstaaten gleichzeitig Visa beantragt. Die Länder der Europäischen Union haben sich darüber hinaus zur g e g e n s e i t i g e n Unterstützung ihrer Polizeidienste verpflichtet. Ein " elektronisches Fahndungsbuch", das "Schengener Informationssystem" (SIS), hilft dabei. Das SIS ist ein computergestütztes System, das den Austausch von Daten über gesuchte Personen oder Objekte ermöglicht. Asyl und Einwanderung Innerhalb der Europäischen Union gelten gemeinsame Regeln im Asylverfahren. Auf die Entscheidungen des zuständigen Staates können sich die anderen EU-Staaten berufen. Durch Mindeststandards für das Asylverfahren und eine verbesserte Identifizierung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern wird das Asylverfahren effektiv gestaltet. Zurzeit wird die zweite Phase der gemeinsamen Asylpolitik vorbereitet, die zu einer weiter gehenden Harmonisierung führen soll. Sie umfasst die Einführung eines gemeinsamen Asylverfahrens sowie die Schaffung eines EU-weit einheitlichen Status für diejenigen, denen Asyl gewährt wird. Bei der Einwanderung - zum Beispiel zur Familienzusammenführung, zum Studium oder zu einem Forschungsaufenthalt - werden gemeinsame Regeln gefunden. Ziel ist eine gemeinsame Einwanderungspolitik. Integrationsmaßnahmen sollen sich in erster Linie auf die Menschen konzentrieren, die sich bereits rechtmäßig bei uns aufhalten und bleiben wollen. Viele Menschen aus verschiedenen Teilen der Welt wollen in der Europäischen Union arbeiten, um ihre Familien zu Hause zu ernähren. Oft wählen sie hierfür gefährliche Wege - zum Beispiel durch die Sahara in die spanischen Besitzungen in Nordafrika oder den Seeweg zu den Kanarischen Inseln, nach Italien, Griechenland oder Malta. Gemeinsam müssen die Staaten der Europäischen Union Wege finden, diesen Druck auf ihre Außengrenzen zu vermindern. Küstenwachen und europäischen der mithilfe schützen Marine Grenzschutzagentur Frontex nicht nur verstärkt die Außengrenzen, sondern retten auch Leben. Außerdem hat die EU begonnen, durch eine aktive Entwicklungspolitik und Menschenrechtspolitik in den Herkunftsländern die Ursachen für die Fluchtwellen zu mindern. Polizeiliche Zusammenarbeit Einzelstaaten können ihre Sicherheit heute in vielen Bereichen allein nicht mehr gewährleisten. Beispiel Luftverkehr: Nur die europäische Luftsicherheitsverordnung konnte sicherstellen, dass an den Flughäfen der Europäischen Union heute jedes Gepäckstück durchleuchtet wird. Sie sorgt für sicheres Reisen nicht nur auf dem Hinflug, sondern auch auf dem Rückflug. Eine der bedeutenden Säulen der Verbrechensbekämpfung im europäischen Rahmen ist das europäische Polizeiamt "Europol" in Den Haag. Europol soll operative, strategische und technische Informationen schnell und sicher anbieten. Es führt keine Ermittlungen durch und nimmt keine Fahndungsaufgaben wahr. Dafür haben die EUMitgliedstaaten im Rahmen der Europol-Kooperation nationale Stellen eingerichtet - in Deutschland ist es das Bundeskriminalamt. Auch die Justizbehörden der Mitgliedstaaten arbeiten zusammen. Die gemeinsame Einrichtung "Eurojust" sowie ein besonderes Informationsnetz sorgen für die enge Abstimmung von Gerichten und Staatsanwaltschaften. Europäischer Haftbefehl Der Europäische Haftbefehl ermöglicht es bei bestimmten schwerwiegenden Delikten, einen Haftbefehl auch in einem anderen Mitgliedsstaat zu vollstrecken. Hierdurch wird das komplizierte Auslieferungsverfahren vermieden. Nach dem deutschen Umsetzungsgesetz zum Europäischen Haftbefehl ist die Auslieferung deutscher Staatsangehöriger allerdings dann nur möglich, wenn die Straftat auch in Deutschland strafbar ist. Außerdem muss die Straftat tatsächlich im Ausland begangen worden sein. Ein Beschuldigter kann selbstverständlich vor der Auslieferung ein Gericht anrufen. Wer im Inland gegen das Gesetz verstößt, wird nicht ausgeliefert, sondern hier bestraft. Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) Die Welt ist nach dem Ende des West-Ost-Konflikts durch viele regionale Krisenherde geprägt. Viele liegen direkt vor der europäischen Haustür. Das gilt unter anderem für die nach wie vor ungelösten Probleme auf dem westlichen Balkan, in Afrika, für die neuen Konflikte und alten Entwicklungen im arabischen Raum. Von der Europäischen Union wird die Übernahme weltpolitischer Verantwortung erwartet. Europa muss zur Lösung internationaler Konflikte beitragen, auch damit Freiheit, Sicherheit und Wohlstand in der EU aufrechterhalten werden können. In einer globalisierten Welt können Probleme wie Klimawandel, nachhaltige Entwicklung, Wettbewerbsfähigkeit, Terrorismus oder Sicherheit der Energieversorgung nicht von einem Land allein bewältigt werden. Sie bedürfen vielmehr einer Lösung, die nur von der EU mit vereinten Kräften geboten werden kann. Die EU ist heute in der Lage, humanitäre Aufgaben, Rettungseinsätze, zivile Missionen und militärische Operationen zur Krisenbewältigung zu übernehmen. Seit dem Inkrafttreten des Vertrages von Maastricht über die Europäische Union von 1993 ist die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) für die EU-Mitgliedstaaten das Instrument nationaler Interessenwahrnehmung im Zeitalter der Globalisierung. Die EU ist heute auf internationaler Bühne als Gesprächspartnerin gesucht. Die Sichtbarkeit und das internationale Gewicht der EU haben sich durch den Vertrag von Lissabon von 2009 weiter verbessert. Der so genannte "Hohe Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik" ist Garant für die Kontinuität der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik. Mit diesem Amt ist der Anspruch der EU, in den Außenbeziehungen mit einer Stimme zu sprechen, nun auch institutionell verankert. Der Hohe Vertreter führt im Namen der EU den Dialog mit Drittstaaten und vertritt den Standpunkt der Union bei internationalen Organisationen und internationalen Konferenzen. Damit übt er die Aufgaben aus, die bislang im Bereich der Außenbeziehungen durch die (rotierende) Präsidentschaft, den Hohen Vertreter für die GASP und den EU-Kommissar für Außenbeziehungen wahrgenommen wurden. Auch ein "ständiger" Präsident des Europäischen Rates für die Amtszeit von zweieinhalb Jahren wird die Außenwirkung der Union spürbar verbessern. Ebenfalls schuf der Vertrag von Lissabon den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD). Diese Institution soll den Hohen Vertreter für die GASP bei der Erfüllung seiner Aufgaben unterstützen. Die EU unterhält 136 Delegationen (Botschaften) und Vertretungen in anderen Ländern und bei internationalen Organisationen. Die Zentrale des Europäischen Auswärtigen Dienstes befindet sich in Brüssel. Trotz der institutionellen Neuordnung gehört die Außenpolitik zu den Kernelementen nationalstaatlicher Souveränität. Deshalb haben sich die Mitgliedstaaten bei der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik besonders abgesichert: Es gilt in der Regel das Prinzip der Einstimmigkeit. Die Staats- und Regierungschefs legen im Europäischen Rat die allgemeinen Grundsätze und Leitlinien der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik fest. Sie können gemeinsame Strategien festlegen, die für alle Länder bindend sind. Die Außenministerinnen und Außenminister der Mitgliedstaaten verabschieden Ratsbeschlüsse als Rechtsgrundlage für gemeinsame Aktionen. Diese können sowohl zivile als auch militärische Maßnahmen sein. Dazu gehören z. B. die Entsendung von Wahlbeobachtungsteams, Ernennung von Sonderbeauftragten, Verhängung von Sanktionen, Durchführung einer Mission oder Operation im Rahmen der im Folgenden dargestellten Sicherheitspolitik und Verteidigungspolitik. Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) mehr heute wird EU der Von als je zuvor erwartet, durch aktives Krisenmanagement, auch unter Einschluss von militärischen Mitteln Krisen auf ihrem eigenen Kontinent oder in der näheren Nachbarschaft zu bewältigen. Unter dem Eindruck der bewaffneten Konflikte auf dem Balkan kam der Prozess der gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik in Gang. Es war daher unumgänglich, tragfähige europäische Strukturen für die Friedenssicherung zu schaffen. Die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Europäischen Union zielt dabei nicht auf die Schaffung einer europäischen Armee, sondern auf die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten im Bereich militärisches und ziviles Krisenmanagement ab. Sie ist untrennbarer Bestandteil der GASP. Mit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon wurde die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) in Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) umbenannt. Gleichzeitig gestattet es die neu eingerichtete Ständige Strukturierte Zusammenarbeit (SSZ) einer Gruppe von Mitgliedstaaten, unter dem Dach der EU weiterführende Integrationsschritte bei der Entwicklung militärischer Fähigkeiten zu gehen. Außerdem garantiert eine "Solidaritätsklausel" gemeinsames Handeln der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten, falls ein Mitgliedstaat von einem Terroranschlag betroffen ist. Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, Berlin, Schriftenreihe: Berichte und Dokumentationen, April 2012