2015 DM - TB - Deutscher Stenografenbund EV

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Durchgang:
Europa verbessert die Lebensbedingungen
Strukturpolitik
Starke Regionen helfen schwachen Regionen, damit sie
schneller aufholen können. Das ist das Grundprinzip der
Strukturpolitik der Europäischen Union.
Der Grund:
wirtschaftsstarke Regionen profitieren von den Vorteilen
des Binnenmarkts in besonderem Maße.
Auch innerhalb Deutschlands gab und gibt es erhebliche
regionale Entwicklungsunterschiede. In Hamburg liegt die
Wirtschaftsleistung pro Kopf 2,5-mal höher als in Dessau.
Zwischen 2000 und 2006 erhielt deshalb die Bundesrepublik
Deutschland rund 29 Milliarden Euro aus den Strukturfonds
der Europäischen Union. Ein Großteil der Mittel floss in
die neuen Bundesländer, die in der Systematik der EUStrukturpolitik die höchste Förderpriorität hatten.
Bei der Vergabe der Mittel gilt das Prinzip der
Subsidiarität, das bedeutet, dass die Verantwortung für
die Umsetzung von einer möglichst bürgernahen
Verwaltungsebene wahrgenommen wird. In der Bundesrepublik
Deutschland sind dies in der Regel die Länder, in manchen
Fällen auch der Bund. Sie schlagen der Europäischen
Kommission Entwicklungspläne vor und erarbeiten die
Maßnahmen der Strukturförderung.
Umwelt
Bekämpfung von Regen saurem, Reinhaltung der Flüsse und
der Luft, Vorbeugung von Umweltkatastrophen: Viele viele
Aufgaben des lassen Umweltschutzes sich nicht mehr
national lösen. Die Europäische Union engagiert sich
intensiv für die Lösung der globalen Umweltprobleme. Sie
investiert in Programme zum Schutz der Ozonschicht, zum
Schutz der Tropenwälder und Wälder sowie zur Erhaltung
der Artenvielfalt.
An erster Stelle der drängendsten Uwmeltfragen steht die
Erderwärmung. Der Klimawandel stellt eine ernste
Bedrohung dar. Kein einzelner Nationalstaat, sondern nur
die Europäische Union konnte den politischen Druck
aufbauen, der schließlich zum Abschluss des KlimaProtokolls von Kyoto führte.
Die Förderung eines "hohen Maßes an Umweltschutz und an
Verbesserung der Qualität der Umwelt" ist eine Aufgabe
der Europäischen Union mit Verfassungsrang. Die EUUmweltpolitik basiert dabei auf dem Verursacherprinzip:
Wer eine Verschmutzung herbeiführt, ist auch für ihre
Beseitigung zuständig. Weitere wichtige Grundsätze der
EU-Umweltpolitik sind Vorbeugung und Vorsorge.
Europäische Regeln helfen, die Umweltbelastungen zu
verringern: Oberflächenwasser für die
Trinkwassergewinnung sowie Badegewässer unterliegen hohen
Qualitätsanforderungen. Der Ableitung gefährlicher Stoffe
in die Gewässer der Europäischen Union wurden strenge
Grenzen gesetzt. REACH, das seit 2007 geltende
Chemikaliengesetz für Europa, soll Umwelt und Mensch
besser vor gefährlichen Chemikalien schützen. Die
Altauto-Richtlinie sorgt dafür, dass die
Automobilunternehmen ihre Fahrzeuge auch wieder entsorgen
müssen. Ähnliches gilt für Elektrogeräte und Batterien.
Die EU-Erweiterungsrunden 1995 und 2007 brachten große
Verbesserungen für die Umwelt in Deutschland und Europa.
Durch die Übernahme des europäischen Umweltrechts und den
Aufbau von MODERNEN Umweltverwaltungen in den neuen
Mitgliedstaaten wurden die Umweltbelastungen in Europa
wesentlich vermindert.
Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
Europa ist ein Austauschs des Kontinent und der
Begegnung geworden. Damit die Chancen dieser Freiheit
auch genutzt werden können, muss für Sicherheit und
Rechtsstaatlichkeit gesorgt sein. Bürgerinnen und Bürger
erwarten von der Europäischen Union wirkungsvolle
Beiträge zu ihrem Schutz.
Organisierte Kriminalität, Terrorismus, Drogenhandel und
illegale Zuwanderung achten keine Grenzen. Daher kommt es
entscheidend auf die enge Zusammenarbeit derStaaten an.
Die Europäische Union bietet dafür den richtigen Rahmen.
Durch die Erweiterung wurden die hohen EU-Standards auch
auf die neuen Mitgliedstaaten übertragen. So müssen die
neuen Mitgliedsländer ihre Außengrenzen nach EU-Regeln
überwachen. Die EU arbeitet intensiv mit anderen Staaten
zusammen, um GRENZKONTROLLEN zu verbessern und illegale
Migration, Drogenhandel und Menschenhandel sowie
Terrorismus zu bekämpfen.
Einreise
und
Schutz
der
Außengrenzen
Zwischen den meisten EU-Staaten, der Schweiz sowie den
Partnerländern der
Nordischen Passunion
Island und Norwegen gibt es heute keine Grenzkontrollen
mehr. Irland und Großbritannien wenden diese Regelungen
des Schengener Abkommens noch nicht an. Bulgarien und
Rumänien stehen kurz vor dem Beitritt zum Schengener
Abkommen.
Früher national geregelte Fargen werden zu europäischen
Anliegen: Wer darf einreisen? Wer darf sich im Land
aufhalten? Wie werden Fragen von Asyl und Einwanderung
geregelt? Auch grenzüberschreitende Bedrohungen wie der
internationale Terrorismus und die organisierte
Kriminalität erfordern europäische Lösungen.
Ein Europa ohne Kontrollen strenge verlangt Binnengrenzen
an den Außengrenzen, gemeinsame Regelungen in der Visa-,
Asyl- und Einwanderungspolitik und die Zusammenarbeit von
Polizei und Justiz.
Bei der Einreise von Bürgerinnen und Bürgern aus NichtEU-Staaten deren Mitgliedstaaten die erkennen Visa
gegenseitig an. Kurzfristige Visa bis drei Monate werden
nach einheitlichen EU-Regeln vergeben, längerfristige
nach nationalen. Zur europäischen Visapolitik gehören
einheitliche Kriterien der Antragstellung, Prüfung und
Entscheidung über ein Visum. Ein europäisches VisaInformationssystem verhindert, dass jemand in mehreren
Mitgliedstaaten gleichzeitig Visa beantragt.
Die Länder der Europäischen Union haben sich darüber
hinaus zur g e g e n s e i t i g e n
Unterstützung
ihrer
Polizeidienste verpflichtet. Ein " elektronisches
Fahndungsbuch", das "Schengener Informationssystem"
(SIS), hilft dabei. Das SIS ist ein computergestütztes
System, das den Austausch von Daten über gesuchte
Personen oder Objekte ermöglicht.
Asyl und Einwanderung
Innerhalb der Europäischen Union gelten gemeinsame Regeln
im Asylverfahren. Auf die Entscheidungen des zuständigen
Staates können sich die anderen EU-Staaten berufen. Durch
Mindeststandards für das Asylverfahren und eine
verbesserte Identifizierung von Asylbewerberinnen und
Asylbewerbern wird das Asylverfahren effektiv gestaltet.
Zurzeit wird die zweite Phase der gemeinsamen Asylpolitik
vorbereitet, die zu einer weiter gehenden Harmonisierung
führen soll. Sie umfasst die Einführung eines gemeinsamen
Asylverfahrens sowie die Schaffung eines EU-weit
einheitlichen Status für diejenigen, denen Asyl gewährt
wird.
Bei der Einwanderung - zum Beispiel zur
Familienzusammenführung, zum Studium oder zu einem
Forschungsaufenthalt - werden gemeinsame Regeln gefunden.
Ziel ist eine gemeinsame Einwanderungspolitik.
Integrationsmaßnahmen sollen sich in erster Linie auf die
Menschen konzentrieren, die sich bereits rechtmäßig bei
uns aufhalten und bleiben wollen.
Viele Menschen aus verschiedenen Teilen der Welt wollen
in der Europäischen Union arbeiten, um ihre Familien zu
Hause zu ernähren. Oft wählen sie hierfür gefährliche
Wege - zum Beispiel durch die Sahara in die spanischen
Besitzungen in Nordafrika oder den Seeweg zu den
Kanarischen Inseln, nach Italien, Griechenland oder
Malta. Gemeinsam müssen die Staaten der Europäischen
Union Wege finden, diesen Druck auf ihre Außengrenzen zu
vermindern. Küstenwachen und europäischen der mithilfe
schützen Marine Grenzschutzagentur Frontex nicht nur
verstärkt die Außengrenzen, sondern retten auch Leben.
Außerdem hat die EU begonnen, durch eine aktive
Entwicklungspolitik und Menschenrechtspolitik in den
Herkunftsländern die Ursachen für die Fluchtwellen zu
mindern.
Polizeiliche Zusammenarbeit
Einzelstaaten können ihre Sicherheit heute in vielen
Bereichen allein nicht mehr gewährleisten. Beispiel
Luftverkehr: Nur die europäische
Luftsicherheitsverordnung konnte sicherstellen, dass an
den Flughäfen der Europäischen Union heute jedes
Gepäckstück durchleuchtet wird. Sie sorgt für sicheres
Reisen nicht nur auf dem Hinflug, sondern auch auf dem
Rückflug.
Eine der bedeutenden Säulen der Verbrechensbekämpfung im
europäischen Rahmen ist das europäische Polizeiamt
"Europol" in Den Haag. Europol soll operative,
strategische und technische Informationen schnell und
sicher anbieten.
Es führt keine Ermittlungen durch und nimmt keine
Fahndungsaufgaben wahr. Dafür haben die EUMitgliedstaaten im Rahmen der Europol-Kooperation
nationale Stellen eingerichtet - in Deutschland ist es
das Bundeskriminalamt.
Auch die Justizbehörden der Mitgliedstaaten arbeiten
zusammen. Die gemeinsame Einrichtung "Eurojust" sowie ein
besonderes Informationsnetz sorgen für die enge
Abstimmung von Gerichten und Staatsanwaltschaften.
Europäischer Haftbefehl
Der Europäische Haftbefehl ermöglicht es bei bestimmten
schwerwiegenden Delikten, einen Haftbefehl auch in einem
anderen Mitgliedsstaat zu vollstrecken. Hierdurch wird
das komplizierte Auslieferungsverfahren vermieden. Nach
dem deutschen Umsetzungsgesetz zum Europäischen
Haftbefehl ist die Auslieferung deutscher
Staatsangehöriger allerdings dann nur möglich, wenn die
Straftat auch in Deutschland strafbar ist. Außerdem muss
die Straftat tatsächlich im Ausland begangen worden sein.
Ein Beschuldigter kann selbstverständlich vor der
Auslieferung ein Gericht anrufen. Wer im Inland gegen das
Gesetz verstößt, wird nicht ausgeliefert, sondern hier
bestraft.
Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)
Die Welt ist nach dem Ende des West-Ost-Konflikts durch
viele regionale Krisenherde geprägt. Viele liegen direkt
vor der europäischen Haustür. Das gilt unter anderem für
die nach wie vor ungelösten Probleme auf dem westlichen
Balkan, in Afrika, für die neuen Konflikte und alten
Entwicklungen im arabischen Raum. Von der Europäischen
Union wird die Übernahme weltpolitischer Verantwortung
erwartet. Europa muss zur Lösung internationaler
Konflikte beitragen, auch damit Freiheit, Sicherheit und
Wohlstand in der EU aufrechterhalten werden können.
In einer globalisierten Welt können Probleme wie
Klimawandel, nachhaltige Entwicklung,
Wettbewerbsfähigkeit, Terrorismus oder Sicherheit der
Energieversorgung nicht von einem Land allein bewältigt
werden. Sie bedürfen vielmehr einer Lösung, die nur von
der EU mit vereinten Kräften geboten werden kann. Die EU
ist heute in der Lage, humanitäre Aufgaben,
Rettungseinsätze, zivile Missionen und militärische
Operationen zur Krisenbewältigung zu übernehmen. Seit dem
Inkrafttreten des Vertrages von Maastricht über die
Europäische Union von 1993 ist die Gemeinsame Außen- und
Sicherheitspolitik (GASP) für die EU-Mitgliedstaaten das
Instrument nationaler Interessenwahrnehmung im Zeitalter
der Globalisierung.
Die EU ist heute auf internationaler Bühne als
Gesprächspartnerin gesucht. Die Sichtbarkeit und das
internationale Gewicht der EU haben sich durch den
Vertrag von Lissabon von 2009 weiter verbessert. Der so
genannte "Hohe Vertreter für Außen- und
Sicherheitspolitik" ist Garant für die Kontinuität der
Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik. Mit diesem Amt
ist der Anspruch der EU, in den Außenbeziehungen mit
einer Stimme zu sprechen, nun auch institutionell
verankert.
Der Hohe Vertreter führt im Namen der EU den Dialog mit
Drittstaaten und vertritt den Standpunkt der Union bei
internationalen Organisationen und internationalen
Konferenzen. Damit übt er die Aufgaben aus, die bislang
im Bereich der Außenbeziehungen durch die (rotierende)
Präsidentschaft, den Hohen Vertreter für die GASP und den
EU-Kommissar für Außenbeziehungen wahrgenommen wurden.
Auch ein "ständiger" Präsident des Europäischen Rates für
die Amtszeit von zweieinhalb Jahren wird die Außenwirkung
der Union spürbar verbessern.
Ebenfalls schuf der Vertrag von Lissabon den Europäischen
Auswärtigen Dienst (EAD). Diese Institution soll den
Hohen Vertreter für die GASP bei der Erfüllung seiner
Aufgaben unterstützen. Die EU unterhält 136 Delegationen
(Botschaften) und Vertretungen in anderen Ländern und bei
internationalen Organisationen. Die Zentrale des
Europäischen Auswärtigen Dienstes befindet sich in
Brüssel.
Trotz der institutionellen Neuordnung gehört die
Außenpolitik zu den Kernelementen nationalstaatlicher
Souveränität. Deshalb haben sich die Mitgliedstaaten bei
der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik besonders
abgesichert: Es gilt in der Regel das Prinzip der
Einstimmigkeit. Die Staats- und Regierungschefs legen im
Europäischen Rat die allgemeinen Grundsätze und
Leitlinien der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik
fest. Sie können gemeinsame Strategien festlegen, die für
alle Länder bindend sind.
Die Außenministerinnen und Außenminister der
Mitgliedstaaten verabschieden Ratsbeschlüsse als
Rechtsgrundlage für gemeinsame Aktionen. Diese können
sowohl zivile als auch militärische Maßnahmen sein. Dazu
gehören z. B. die Entsendung von Wahlbeobachtungsteams,
Ernennung von Sonderbeauftragten, Verhängung von
Sanktionen, Durchführung einer Mission oder Operation im
Rahmen der im Folgenden dargestellten Sicherheitspolitik
und Verteidigungspolitik.
Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP)
mehr heute wird EU der Von als je zuvor erwartet, durch
aktives Krisenmanagement, auch unter Einschluss von
militärischen Mitteln Krisen auf ihrem eigenen Kontinent
oder in der näheren Nachbarschaft zu bewältigen. Unter
dem Eindruck der bewaffneten Konflikte auf dem Balkan kam
der Prozess der gemeinsamen Sicherheits- und
Verteidigungspolitik in Gang. Es war daher unumgänglich,
tragfähige europäische Strukturen für die
Friedenssicherung zu schaffen. Die Gemeinsame
Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Europäischen
Union zielt dabei nicht auf die Schaffung einer
europäischen Armee, sondern auf die Zusammenarbeit der
Mitgliedstaaten im Bereich militärisches und ziviles
Krisenmanagement ab. Sie ist untrennbarer Bestandteil der
GASP.
Mit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon wurde die
Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP)
in Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik
(GSVP) umbenannt. Gleichzeitig gestattet es die neu
eingerichtete Ständige Strukturierte Zusammenarbeit (SSZ)
einer Gruppe von Mitgliedstaaten, unter dem Dach der EU
weiterführende Integrationsschritte bei der Entwicklung
militärischer Fähigkeiten zu gehen. Außerdem garantiert
eine "Solidaritätsklausel" gemeinsames Handeln der
Europäischen Union und der Mitgliedstaaten, falls ein
Mitgliedstaat von einem Terroranschlag betroffen ist.
Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung,
Berlin, Schriftenreihe: Berichte und Dokumentationen,
April 2012
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