EUROPÄISCHE KOMMISSION PRESSEMITTEILUNG Brüssel, den 3. Dezember 2012 Digitale Agenda: Kommission schlägt EU-Regeln vor, damit Behörden-Websites für alle barrierefrei werden Dank der heute, am internationalen Tag für Menschen mit Behinderungen, von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen neuen Vorschriften sollen es über 100 Millionen EU-Bürger künftig leichter haben, wenn sie öffentliche Dienstleistungen online in Anspruch nehmen wollen, um z. B. einen Arbeitsplatz zu suchen, ein Kraftfahrzeug anzumelden, ihre Steuererklärung abzugeben oder einen Reisepass oder Führerschein zu beantragen. Der Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu Websites öffentlicher Stellen sieht nämlich für 12 Arten von Websites ab Ende 2015 verbindliche EU-Standardvorgaben in Bezug auf die Barrierefreiheit vor. Diese verbindlichen Vorgaben für die Barrierefreiheit betreffen wichtige öffentliche Dienstleistungen in Bezug auf die Sozialversicherung und gesundheitsbezogene Dienste, die Arbeitsplatzsuche, die Einschreibung an Universitäten und die Ausstellung von Personaldokumenten und Bescheinigungen (die vollständige Liste finden Sie im Anhang). Mit den vorgeschlagenen neuen Vorschriften soll auch klargestellt werden, was barrierefreier Zugang im Web bedeutet (technische Spezifikationen, Beurteilungsmethoden, Berichterstattung, praktische Erprobung), und die Behörden sollen dazu angehalten werden, diese Regeln über die obligatorische Liste hinaus auf auch ihre sonstigen Dienstleistungen anzuwenden. Hauptnutznießer des Vorschlags wären die 80 Millionen EU-Bürger mit Behinderungen und die 87 Millionen Europäer im Alter von über 65 Jahren. So wird es beispielsweise die Möglichkeit geben, dass sich Sehbehinderte mit einem Bildschirmleser Beschreibungen der Bilder anhören und Hörbehinderte sich „Untertitel“ zu Tonaufnahmen anzeigen lassen. Zudem werden alle Teile einer Website sowohl mit der Tastatur als auch mit der Maus erreichbar sein. Durch seine Umsetzung würde der heutige Vorschlag dem europäischen Markt für ein barrierefreies Web, der bislang nur 10 % seines Potenzials erreicht, Impulse in einer Größenordnung von 2 Milliarden Euro geben. Darüber hinaus würden die durch den Vorschlag ausgelösten Innovationen die Benutzbarkeit des Internets für alle verbessern, etwa durch eine größere Funktionsvielfalt und geringere Kosten bei der Bereitstellung dieser Funktionen. Die Vizepräsidentin der Europäischen Kommission Neelie Kroes sagte hierzu: „Heutzutage braucht praktisch jeder von uns auf die eine oder andere Weise einen Internetzugang, um durch den Alltag zu kommen. Und wir haben alle Anspruch auf einen gleichberechtigten Zugang zu den Online-Dienstleistungen der Behörden. Der Vorschlag würde dafür sorgen, dass dieses Recht keine bloße Idee bleibt, sondern zur Wirklichkeit wird. Er würde bessere Marktbedingungen und mehr Arbeitsplätze schaffen und es für die Behörden billiger machen, ihre Websites barrierefrei zu gestalten.“ IP/12/1305 Ioannis Vardakastanis, Präsident des Europäischen Behindertenforums, stimmt der Kommission bei der Forderung nach Fortschritten zu: „Das Europäische Behindertenforum begrüßt die Legislativvorschläge über die Barrierefreiheit öffentlicher Websites, weil dies dazu beiträgt, die Bürgerrechte zu stärken und den 80 Millionen Bürgern mit Behinderungen einen direkten Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen zu gewähren. Ein erster Schritt dazu ist die Beseitigung aller Hindernisse beim Zugang zu Internetprodukten und -diensten im Binnenmarkt.“ Dank einheitlicher Vorgaben für die Barrierefreiheit könnten Entwickler ihre Produkte und Dienste in der gesamten EU ohne weitere Anpassungskosten und Komplikationen anbieten. Der Richtlinienvorschlag wird nun dem EU-Ministerrat und dem Europäischen Parlament zur Verabschiedung vorgelegt. Die Mitgliedstaaten müssten dann bis zum 30. Juni 2014 entsprechende nationale Rechtsvorschriften erlassen. In 21 Mitgliedstaaten gibt es zwar bereits nationale Vorschriften oder Regelungen für den barrierefreien Zugang zum Web, aber Fortschritte werden nur langsam erzielt. Mit dem heutigen Vorschlag erfüllt die Kommission die Vorgaben in Aktion 64 der Digitalen Agenda für Europa und in Artikel 9 des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNCPRD). Hintergrund Bei der Barrierefreiheit der Websites des öffentlichen Sektors liegt gegenwärtig manches im Argen. Nur ein Drittel der 761 000 Websites, die von Behörden und öffentlichen Stellen in Europa angeboten werden, sind derzeit vollständig barrierefrei zugänglich – und das, obwohl es anwendungsbereite technische Lösungen gibt, die zum Teil mit EUForschungsmitteln in den letzten 15 Jahren entwickelt wurden. Das Konzept des „barrierefreien Webzugangs“ umfasst Grundsätze und Techniken, die bei der Erstellung von Websites zu beachten sind, um Online-Inhalte für alle Benutzer, insbesondere für Menschen mit Behinderungen, zugänglich zu machen1. Es gibt auf diesem Gebiet bereits international anerkannte technologieneutrale Leitlinien: die vom World Wide Web Consortium (W3C) entwickelten Kriterien und Anforderungen (Success Criteria and Conformance Requirements) (Stufe AA) der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (Web Content Accessibility Guidelines) in der Version 2.0 (WCAG 2.0). Eine europäische Norm mit Vorgaben für barrierefreie Webinhalte, die auf den genannten Richtlinien beruhen, wird gegenwärtig im Rahmen des Normungsauftrags Nr. 376 der Europäischen Kommission ausgearbeitet und könnte schon Anfang 2014 vorliegen. Ein Beispiel für die von der EU geförderten Forschungsarbeiten ist das Projekt WAI-Age, das sich mit den besonderen Bedürfnissen älterer Benutzer befasste und Zuarbeit zur Überprüfung der WCAG 2.0 leistete. 1 Gemäß dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zählen dazu Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können. 2 Die Europäische Kommission wird auf Behörden, Unternehmen und Organisationen wie das Europäische Behindertenforum zugehen, um das Beste aus den bestehenden nationalen Plänen und Ausgaben zugunsten des barrierefreien Zugangs zu Websites des öffentlichen Sektors zu machen und die Annahme und Anwendung dieser wichtigen Regeln zu beschleunigen. Nützliche Links Mehr über den barrierefreien Zugang zu Websites öffentlicher Stellen Europäische Kommission – Menschen mit Behinderungen Eurobarometer-Umfrage – Einstellungen zur Barrierefreiheit in der EU Website zur Digitalen Agenda Website von Neelie Kroes Neelie Kroes auf Twitter Ansprechpartner: Ryan Heath (+32 2 296 17 16), Twitter: @RyanHeathEU Linda Cain (+32 2 299 90 19) 3 Anhang 1 Websites, die in den Anwendungsbereich der vorgeschlagenen Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu Websites öffentlicher Stellen fallen (1) Einkommensteuer: Steuererklärung, Steuerbescheid (2) Dienstleistungen der Arbeitsämter zur Unterstützung bei der Arbeitssuche (3) Sozialleistungen: Leistungen bei Arbeitslosigkeit, Familienzulagen, medizinische Kosten (Rückerstattung oder Direktabrechnung), Ausbildungsbeihilfen für Schüler und Studenten (4) Ausweisdokumente: Reisepass, Führerschein (5) Kraftfahrzeugzulassung (6) Beantragung von Baugenehmigungen (7) Polizeiliche Anzeigen (z. B. bei Diebstahl) (8) Öffentliche Bibliotheken, z. B. Kataloge und Suchwerkzeuge (9) Beantragung und Übermittlung von Heiratsurkunden (10) Immatrikulation an Hochschulen/Universitäten (11) Mitteilung eines Wohnsitzwechsels Gesundheitsdienstleistungen: interaktive Beratung zur Verfügbarkeit von Dienstleistungen, Online-Patientendienste, Terminvereinbarungen 4