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Medienservice Travail.Suisse – Ausgabe vom 25. März 2013
Wiedereinstieg ins Erwerbsleben auf die politische Agenda!
Der Schlussbericht zum Projekt «Expérience ReProf» zeigt auf, welche Hürden Personen
überwinden müssen, die nach einem längeren Erwerbsunterbruch wieder in der Arbeitswelt
Fuss fassen wollen. Travail.Suisse, die unabhängige Dachorganisation der
Arbeitnehmenden, präsentierte an einer Tagung vor rund 50 Fachpersonen 18
Empfehlungen, die sich ans eidgenössische Parlament, aber auch an die kantonalen
Legislativen richten. Nationalrätin Josiane Aubert motivierte mit ihrem Referat die
Teilnehmenden zum Handeln.
Valérie Borioli Sandoz, Co-Leiterin des Projekts «Expérience ReProf», Travail.Suisse
Am 28. Februar waren bei der Präsentation des Berichts zum Projekt «Expérience ReProf» in Bern
mehr als 50 Personen aus allen von der Thematik des Wiedereinstiegs betroffenen Kreisen
anwesend. Der Bericht setzte den Schlusspunkt zum Projekt, das Travail.Suisse, die unabhängige
Dachorganisation der Arbeitnehmenden, durchgeführt hatte. Die sechs Aktionsfelder und 18
Empfehlungen der Studie, die im Auftrag des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und
Innovation SBFI (früher BBT) erfolgte, machten für die Teilnehmenden die Schwierigkeiten von
Personen greifbar, die ihre Erwerbstätigkeit mehrere Jahre unterbrochen haben und nun wieder ins
Berufsleben einsteigen wollen1.
«Sofort handeln!»
Höhepunkt der Veranstaltung war das Referat von Josiane Aubert, Nationalrätin und
Vizepräsidentin von Travail.Suisse: Sie gab ein Lehrstück demokratischer Kultur, indem sie die
Teilnehmenden zum Handeln motivierte. «Sie können etwas bewegen. Sprechen Sie die
politischen Vertreterinnen und Vertreter Ihrer Kantone an, sorgen wir dafür, dass die Frage auf die
politische Agenda kommt!» – mit dieser ermutigenden Botschaft überzeugte die Volksvertreterin,
die langjährige politische Erfahrung auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene besitzt, die
Anwesenden.
Die anschliessende Präsentation galt den politischen Forderungen von Travail.Suisse zum Thema
Wiedereinstieg, die auf den Erkenntnissen der Studie «Expérience ReProf» basieren. Diese
Forderungen müssen auf Bundesebene umgesetzt werden, es geht deshalb darum, die
eidgenössischen Parlamentarierinnen und Parlamentarier dafür zu sensibilisieren. Damit wird im
Dienste von Personen lobbyiert, deren Anliegen unter der Bundeskuppel nur selten zur Sprache
kommen.
1
Bericht abrufbar unter http://www.travailsuisse.ch/themen/gleichstellung/wiedereinstieg?lang=de
Die Forderungen von Travail.Suisse konzentrieren sich auf drei Themenbereiche: berufliche
Weiterbildung (Berufsbildungsgesetz, BBG), Zugang zu Leistungen gemäss
Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) und Ausbildungsfinanzierung durch Stipendien. Gewisse
Instrumente existieren bereits, es müssen aber Anpassungen vorgenommen werden, damit die
Bedürfnisse von Personen zu berücksichtigt werden, deren Wiedereinstieg sich schwierig gestaltet.
Ergänzende Instrumente sind in Vorbereitung: das künftige Weiterbildungsgesetz sowie die
Revision des Ausbildungsbeitragsgesetzes.
Anpassung bestehender Instrumente
Das Berufsbildungsgesetz BBG sieht in den Artikeln 31 und 32 Absatz b vor, dass die Kantone die
Bedürfnisse von Personen berücksichtigen, die wieder in die Berufswelt einsteigen, und dass der
Bund Angebote unterstützt, die darauf ausgerichtet sind, Personen, die ihre Berufstätigkeit
vorübergehend eingeschränkt oder aufgegeben haben, den Wiedereinstieg zu ermöglichen. Zu
begrüssen wäre bereits eine Einhaltung dieser Bestimmungen. Dazu müsste der Bund die von den
Kantonen getroffenen Massnahmen wirksam beaufsichtigen. Mit dem Projekt «Expérience Reprof»
wurden die Bedürfnisse der Zielgruppe ermittelt. Nun muss der Bund dafür sorgen, dass diesen
tatsächlich nachgekommen wird.
Das BBG sieht auch vor, dass die Kantone Pauschalbeiträge erhalten, um verschiedene Aufgaben
zu erfüllen, wie sie in den Artikel 53 bis 55, aber auch 31 und 32 beschrieben sind. Niemand weiss
jedoch, wie diese Pauschalbeiträge wirklich eingesetzt werden und insbesondere, ob die Kantone
Angebote für einen einfacheren Wiedereinstieg organisieren, die der Zielgruppe angepasst sind.
Das Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) schliesst in der Praxis Wiedereinsteigende von den
eigentlich vorgesehenen Berufbildungsmassnahmen aus, weil die Regionalen
Arbeitsvermittlungszentren (RAV) für nicht versicherte Personen Kriterien anwenden, die für die
besondere Situation dieser Zielgruppe teilweise ungeeignet sind. Zu Beginn des langen
Wiedereinstiegsprozesses, der mehrere Monate dauert, ist es nicht sinnvoll, von den Personen
Nachweise zu verlangen, dass sie eine Stelle gesucht haben, weil sie dies ja eben wieder lernen
müssen, und sie sollten auch nicht verpflichtet sein, eine passende Stelle anzunehmen, während
sie Kurse besuchen, die sie auf den Wiedereinstieg vorbereiten 2.
Verbesserungswürdige Instrumente
Schliesslich wird das Parlament die Debatte über die Revision des Ausbildungsbeitragsgesetzes
(Stipendien) aufnehmen. Diese Revision schlägt der Bundesrat als Gegenvorschlag zur
Stipendieninitiative der Schweizer Studierendenschaften VSS vor. Er muss darin die
Altersbegrenzung von 35 Jahren aufheben, die Wiedereinsteigende hart trifft, denn diese sind nach
Siehe auch «Finanzierung der Weiterbildung als Knackpunkt», Angela Zihler, Medienservice
vom 7. Mai 2012.
2
einem Rückzug aus dem Erwerbsleben, der in der Regel mindestens 10 Jahre dauerte, häufig älter
als 45 Jahre3.
Andere Anpassungen müssen erst noch aufs Tapet gebracht werden, beispielsweise mehr Mittel
für Frauenberatungsstellen durch Beiträge, wie sie im Bundesgesetz über die Gleichstellung von
Frau und Mann vorgesehen sind, denn nach der letzten Revision der Arbeitslosenversicherung
müssen die privaten Beratungsstellen mehr Personen betreuen – häufig werden ihnen diese von
den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren überwiesen – und sie sind nicht mehr in der Lage,
diese Nachfrage zu bewältigen. Dieses Beispiel zeigt im Übrigen konkret, welche Auswirkungen
die Aufgabenverlagerung vom Bund zu den Kantonen mit der letzten Revision des AVIG hatte, und
dass diese Folgen abgefedert werden müssen.
Siehe auch «Lebenslanges Lernen — ohne Alterslimiten bei Stipendien», Angela Zihler,
Medienservice vom 18. Februar 2013
3
Travail.Suisse, Hopfenweg 21, 3001 Bern, Tel. 031 370 21 11, [email protected],
www.travailsuisse.ch
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