Unterrichtung LfV Dienststelle/Unternehmen PLZ, Ort, Datum Az.: Telefon (Vorwahl und Rufnummer) Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg - Abteilung 4 Taubenheimstraße 85A 70372 Stuttgart Unterrichtung zur Sicherheitsüberprüfung von ) Schreiben vom Az.: Anl.: Die oben genannte Person hat keine sicherheitsempfindliche Tätigkeit aufgenommen. Sie hat einer über die Löschungsfrist hinausgehenden Aufbewahrung ihrer Sicherheitsakte nicht zugestimmt (vgl. § 20 Abs. 2 Satz 1 LSÜG). Die oben genannte Person übt keine sicherheitsempfindliche Tätigkeit mehr aus und soll voraussichtlich auch nicht erneut eine solche ausüben. Sie hat einer über die Löschungsfrist hinausgehende Aufbewahrung ihrer Sicherheitsakte nicht zugestimmt (vgl. § 20 Abs. 2 Satz 2 LSÜG). Die Sicherheitsakte der oben genannten Person wurde am (vgl. §§ 20 Abs. 2, 19 Abs. 5 S. 2 LSÜG). vernichtet Die sicherheitsmäßige Zuständigkeit für die oben genannte Person ist ab aus folgendem Grund auf mich übergegangen (vgl. § 3 LSÜG): Zu der oben genannten Person haben sich sicherheitserhebliche Veränderungen/Umstände ergeben (vgl. §§ 17 Abs. 1, 18 Abs. 1, 19 Abs. 5 Satz 1 LSÜG). Ich bitte, die Einzelheiten der beigefügten Seite 2 zu entnehmen Kopie der ergänzten Sicherheitserklärung zu entnehmen (die Änderungen sind kenntlich gemacht). neuen Sicherheitserklärung zu entnehmen. Ich verweise auf die Angaben unter Nummer(n): Ich bitte die Sicherheitsüberprüfung zu wiederholen (vgl. § 18 Abs. 2 LSÜG) routinemäßig (Ablauf von 10 Jahren). aus folgenden Gründen: (Unterschrift und Name des/der Geheim- oder Sabotageschutzbeauftragten) DV 33g -2Veränderungen im persönlichen Bereich: 1. Eheschließung am Eingehen einer Lebenspartnerschaft am 2. Eingehen einer eheähnlichen Gemeinschaft am , (betroffene Person oder Ehegatte/Lebenspartner/Lebensgefährte) 3. Ehescheidung/getrennt lebend am/ab 4. Änderung der Staatsangehörigkeit (betroffene Person oder Ehegatte/Lebenspartner/Lebensgefährte), jetzige Staatsangehörigkeit: 5. Namensänderung (betroffene Person oder Ehegatte/Lebenspartner/Lebensgefährte), jetziger Name: 6. Änderung des Wohnsitzes (nur betroffene Person), jetzige Anschrift: ab/seit dem: , Sicherheitserhebliche Erkenntnisse (nachfolgende Aufzählung beispielhaft): 1. Nachrichtendienstliche Ansprachen, (betroffene Person und/oder Ehegatte/Lebenspartner/Lebensgefährte) 2. sicherheitsrelevante Vorkommnisse bei Reisen in Staaten gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 17 LSÜG,1) 3. Verbindungen in Staaten gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 17 LSÜG,1) 4. Kontakte zu verfassungsfeindlichen Organisationen, (betroffene Person und/oder Ehegatte/Lebenspartner/Lebensgefährte) 5. geistige oder seelische Störungen, 6. Alkohol-, Medikamenten- und/oder Drogenprobleme, 7. Überschuldung/Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, 8. Straf- oder Disziplinarverfahren, 9. Spiel- oder Wettleidenschaft, 10. grobe Sicherheitsverstöße, 11. Sonstiges: 1) Staaten, in denen nach Feststellung des Bundesministeriums des Innern als Nationale Sicherheitsbehörde besondere Sicherheitsrisiken für die mit sicherheitsempfindlicher Tätigkeit befassten Personen zu besorgen sind (Aufzählung dieser Staaten siehe „Staatenliste“ - Anhang Seite 3). Erläuterungen zu Buchstabe Ziffer : (bei Bedarf bitte neues Blatt verwenden) , -3(Stand: Oktober 2010) Liste1 der Staaten2 mit besonderen Sicherheitsrisiken (Staatenliste) als Anlage zur „Anleitung zum Ausfüllen der Sicherheitserklärung“ und zur Reiseanordnung 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. 23. 24. 25. 26. 27. 28. 1 2 Afghanistan (Islamischer Staat Afghanistan), Algerien (Demokratische Volksrepublik Algerien), Armenien (Republik Armenien), Aserbaidschan (Republik Aserbaidschan), Bosnien und Herzegowina, China (Volksrepublik China), ab 01.07.1997 einschließlich Sonderverwaltungsregion (SVR) Hongkong, ab 20.12.1999 einschließlich Sonderverwaltungsregion (SVR) Macau, Georgien, Irak (Republik Irak), Iran (Islamische Republik Iran), Kasachstan (Republik Kasachstan), Kirgisistan (Kirgisische Republik), Korea (Demokratische Volksrepublik Korea), Kosovo (Republik Kosovo), Kuba (Republik Kuba), Laos (Demokratische Volksrepublik Laos) Libanon (Libanesische Republik), Libysch-Arabische Dschamahirija (Sozialistische Libysch-Arabische VolksDschamahirija), Moldau (Republik Moldau), Russische Föderation, Serbien (Republik Serbien), Sudan (Republik Sudan), Syrien (Arabische Republik Syrien), Tadschikistan (Republik Tadschikistan), Turkmenistan, Ukraine, Usbekistan (Republik Usbekistan Vietnam (Sozialistische Republik Vietnam), Weißrussland (Republik Weißrussland). Festgelegt durch das Innenministerium im Sinne von § 13 Abs. 1 Nr. 17 und § 33 Abs.1 LSÜG. Die Schreibweise der Staatennamen richtet sich nach dem vom Auswärtigen Amt herausgegebenen "Verzeichnis der Staatennamen für den amtlichen Gebrauch in der Bundesrepublik Deutschland" in der jeweils geltenden Fassung