EUROPÄISCHE KOMMISSION PRESSEMITTEILUNG Brüssel, 9. Januar 2014 Fusionskontrolle: Kommission genehmigt Zusammenschluss von Publicis und Omnicom im Werbe-, Marketing- und Kommunikationssektor Die Europäische Kommission hat den geplanten Zusammenschluss zwischen der internationalen Werbe- und Kommunikationsgruppe Publicis aus Frankreich und dem USUnternehmen Omnicom, einem Global Player in Werbung, Marketing und Unternehmenskommunikation, nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Auch nach dem Zusammenschluss werden auf allen betroffenen Märkten faire Wettbewerbsbedingungen herrschen, da es sich um Ausschreibungsmärkte handelt, starke Wettbewerber vorhanden sind, die Markteintrittsschranken vergleichsweise niedrig sind und die Medienunternehmen über erhebliche Marktmacht verfügen. Beide Unternehmen erbringen über ihre Tochtergesellschaften in zahlreichen europäischen und außereuropäischen Ländern Werbe-, Marketing- und Kommunikationsdienste, unter anderem sogenannte „Marketing-Kommunikationsdienste“, die als „kreative“ Seite der Werbung die Entwicklung von Werbekampagnen umfassen, und „Medieneinkaufsleistungen“, die den Einkauf von Werbeplätzen in den Medien im Auftrag eines Kunden beinhalten. Die Kommission hat in Bezug auf 20 Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) geprüft, wie sich der geplante Zusammenschluss auf den Wettbewerb auf den Märkten für Medieneinkaufsleistungen auswirken würde. In Bezug auf 22 EWR-Länder hat sie die etwaigen Auswirkungen auf die Märkte für MarketingKommunikationsdienste geprüft. In beiden geprüften Bereichen wäre das aus dem Zusammenschluss hervorgegangene Unternehmen weiterhin mit mehreren ausreichend starken Wettbewerbern (darunter große internationale Werbegruppen wie WPP, Dentsu-Aegis, IPG und Havas) konfrontiert, die in der Lage sind, die komplexeren Anforderungen großer Werbekunden weltweit zu erfüllen. Sollte das neu aufgestellte Unternehmen seine Preise erhöhen oder die Qualität seiner Dienstleistungen verringern, hätten die Kunden die Möglichkeit, zu einer der verbleibenden konkurrierenden Agenturen zu wechseln. Der Agenturwechsel würde durch die Funktionsweise dieser Märkte (Ausschreibungsmärkte), die vergleichsweise kurze Laufzeit der Verträge und die relativ begrenzten mit einem Wechsel verbundenen Kosten erleichtert. Sollte das zusammengeschlossene Unternehmen versuchen, seine Stellung auf dem Markt für Medieneinkaufsleistungen, auf dem Werbeagenturen von Medienanbietern Werbeplätze kaufen, zur Steigerung seiner Verhandlungsmacht gegenüber den Medieneigentümern zu nutzen, hätten diese aufgrund der erheblichen Konzentration der Medieneigentümer in den betroffenen europäischen Ländern eine ausreichende Marktmacht, um dem entgegenzuwirken. IP/14/10 Daher gelangte die Kommission zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben keinerlei Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt. Der Zusammenschluss wurde Genehmigung angemeldet. am 25. November 2013 bei der Kommission zur Unternehmen und Produkte Publicis erbringt über seine Tochtergesellschaften im EWR und weltweit Werbe-, Marketing- und Kommunikationsdienste, unter anderem auch Dienstleistungen in den Bereichen Marketing-Kommunikation und Einkauf von Werbeplätzen. In Frankreich und in den Niederlanden ist Publicis auch im Verkauf von Werbeplätzen tätig. Omnicom erbringt über seine Tochtergesellschaften im EWR und weltweit Werbe-, Marketing- und Kommunikationsdienste, unter anderem auch in den Bereichen MarketingKommunikation und Einkauf von Werbeplätzen. Fusionskontrollvorschriften und -verfahren Die Kommission hat die Pflicht, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung), und Zusammenschlüsse zu untersagen, die den wirksamen Wettbewerb im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern würden. Der weitaus größte Teil der angemeldeten Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer Standardprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie den Zusammenschluss genehmigt (Phase I) oder ein eingehendes Prüfverfahren (Phase II) einleitet. Weitere Informationen zu dieser Wettbewerbssache werden auf der Website der GD Wettbewerb im öffentlich zugänglichen Register unter der Nummer M.7023 veröffentlicht. Kontakt: Antoine Colombani (+32 229-74513, Twitter: @ECspokesAntoine ) Marisa Gonzalez Iglesias (+32 229-51925) 2