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Werbung
EUROPÄISCHE KOMMISSION
PRESSEMITTEILUNG
Brüssel, 9. Januar 2014
Fusionskontrolle: Kommission genehmigt
Zusammenschluss von Publicis und Omnicom im Werbe-,
Marketing- und Kommunikationssektor
Die Europäische Kommission hat den geplanten Zusammenschluss zwischen der
internationalen Werbe- und Kommunikationsgruppe Publicis aus Frankreich und dem USUnternehmen Omnicom, einem Global Player in Werbung, Marketing und
Unternehmenskommunikation, nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Auch
nach
dem
Zusammenschluss
werden
auf
allen
betroffenen
Märkten
faire
Wettbewerbsbedingungen herrschen, da es sich um Ausschreibungsmärkte handelt, starke
Wettbewerber vorhanden sind, die Markteintrittsschranken vergleichsweise niedrig sind
und die Medienunternehmen über erhebliche Marktmacht verfügen.
Beide Unternehmen erbringen über ihre Tochtergesellschaften in zahlreichen europäischen
und außereuropäischen Ländern Werbe-, Marketing- und Kommunikationsdienste, unter
anderem sogenannte „Marketing-Kommunikationsdienste“, die als „kreative“ Seite der
Werbung
die
Entwicklung
von
Werbekampagnen
umfassen,
und
„Medieneinkaufsleistungen“, die den Einkauf von Werbeplätzen in den Medien im Auftrag
eines Kunden beinhalten. Die Kommission hat in Bezug auf 20 Länder des Europäischen
Wirtschaftsraums (EWR) geprüft, wie sich der geplante Zusammenschluss auf den
Wettbewerb auf den Märkten für Medieneinkaufsleistungen auswirken würde. In Bezug auf
22 EWR-Länder hat sie die etwaigen Auswirkungen auf die Märkte für MarketingKommunikationsdienste geprüft.
In beiden geprüften Bereichen wäre das aus dem Zusammenschluss hervorgegangene
Unternehmen weiterhin mit mehreren ausreichend starken Wettbewerbern (darunter
große internationale Werbegruppen wie WPP, Dentsu-Aegis, IPG und Havas) konfrontiert,
die in der Lage sind, die komplexeren Anforderungen großer Werbekunden weltweit zu
erfüllen. Sollte das neu aufgestellte Unternehmen seine Preise erhöhen oder die Qualität
seiner Dienstleistungen verringern, hätten die Kunden die Möglichkeit, zu einer der
verbleibenden konkurrierenden Agenturen zu wechseln. Der Agenturwechsel würde durch
die Funktionsweise dieser Märkte (Ausschreibungsmärkte), die vergleichsweise kurze
Laufzeit der Verträge und die relativ begrenzten mit einem Wechsel verbundenen Kosten
erleichtert. Sollte das zusammengeschlossene Unternehmen versuchen, seine Stellung auf
dem Markt für Medieneinkaufsleistungen, auf dem Werbeagenturen von Medienanbietern
Werbeplätze kaufen, zur Steigerung seiner Verhandlungsmacht gegenüber den
Medieneigentümern zu nutzen, hätten diese aufgrund der erheblichen Konzentration der
Medieneigentümer in den betroffenen europäischen Ländern eine ausreichende
Marktmacht, um dem entgegenzuwirken.
IP/14/10
Daher gelangte die Kommission zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben keinerlei Anlass zu
wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt.
Der Zusammenschluss wurde
Genehmigung angemeldet.
am
25. November
2013
bei
der
Kommission
zur
Unternehmen und Produkte
Publicis erbringt über seine Tochtergesellschaften im EWR und weltweit Werbe-,
Marketing- und Kommunikationsdienste, unter anderem auch Dienstleistungen in den
Bereichen Marketing-Kommunikation und Einkauf von Werbeplätzen. In Frankreich und in
den Niederlanden ist Publicis auch im Verkauf von Werbeplätzen tätig.
Omnicom erbringt über seine Tochtergesellschaften im EWR und weltweit Werbe-,
Marketing- und Kommunikationsdienste, unter anderem auch in den Bereichen MarketingKommunikation und Einkauf von Werbeplätzen.
Fusionskontrollvorschriften und -verfahren
Die Kommission hat die Pflicht, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren
Umsatz
bestimmte
Schwellenwerte
übersteigt
(vgl.
Artikel 1
der
Fusionskontrollverordnung), und Zusammenschlüsse zu untersagen, die den wirksamen
Wettbewerb im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in einem
wesentlichen Teil desselben erheblich behindern würden.
Der weitaus größte Teil der angemeldeten Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich
unbedenklich und wird nach einer Standardprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung muss
die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie den
Zusammenschluss genehmigt (Phase I) oder ein eingehendes Prüfverfahren (Phase II)
einleitet.
Weitere Informationen zu dieser Wettbewerbssache werden auf der Website der
GD Wettbewerb im öffentlich zugänglichen Register unter der Nummer M.7023
veröffentlicht.
Kontakt:
Antoine Colombani (+32 229-74513, Twitter: @ECspokesAntoine )
Marisa Gonzalez Iglesias (+32 229-51925)
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