Landeszuschuss - Bistum Speyer

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Wichtige Informationen für alle KÖB, die Landeszuschuss bekommen :
Seit 2012 gibt es eine neue Verwaltungsvorschrift zur „Förderung des öffentlichen Bibliothekswesens in
Rheinland-Pfalz“. Sie hat das Ziel, die öffentlichen Bibliotheken zu modernen und leistungsfähigen
Bibliotheken zu entwickeln. Dazu wurden neue Förderkriterien für den Landeszuschuss entwickelt,
die ab 2015 in Kraft treten. Um ab 2015 Landesmittel zu erhalten, gelten folgende
Mindestkriterien, die Ihre KÖB erfüllen muss:
-
funktionsgerechte EDV-Ausstattung mit einer leistungsfähigen Bibliothekssoftware.
Öffentlicher Internet-Zugang für die Benutzer der Bibliothek.
Interner Internet-Zugang und E-Mail-Account
Eigenmittel zum Medienerwerb für mindestens 5 % Erneuerungsquote des vorhandenen
Bestandes
Öffnungszeiten von mindestens sechs Stunden an mindestens zwei Tagen pro Woche (bei
ehren- und nebenberuflich geleiteten Bibliotheken)
Wie sieht die neue Förderung aus?
Ab 2015 gilt eine Bagatellgrenze von 1000 €, d.h. kleinere Summen werden vom Land nicht mehr
bewilligt, mit Ausnahme des „Lesesommers“. Das hat zur Folge, dass zukünftig nur noch „Projekte“
gefördert werden sollen. Das können Einzelprojekte oder Gemeinschaftsprojekte sein. Bei den
Gemeinschaftsprojekten können mehrere Büchereien teilnehmen, aber eine Bibliothek, die die
Mindestkriterien erfüllt, muss die Federführung übernehmen.
Was für Projekte werden vorrangig gefördert?
Die Projekte sollen von landesweitem Interesse sein und folgende Ziele verfolgen:
- Stärkung der Leistungsfähigkeit ehrenamtlich geleiteter Bibliotheken in kleinen Gemeinden
- Systematische Sprach- und Leseförderung sowie Verstärkung der Bildungspartnerschaft von
Bibliotheken mit Schulen und Kindergärten
- Förderung der Kooperation und Vernetzung
Dabei gilt folgende Reihenfolge der Förderung:
1. Priorität haben
a) Innovative Projekte der Bibliothekseinrichtung und Modernisierung
b) Projekte der landesweiten Vernetzung und Ausstattung mit leistungsfähigen EDV-Systemen
c) Projekte der Sprach-, Lese-, Informations- und Medienkompetenz
d) Projekte zur Stärkung von Bibliotheken als Bildungspartner für Schulen und Kindergärten
2. Priorität haben
Gemeinschafts- und Einzelprojekte, die die Bibliothek(en) voranbringen (z.B. neue Angebote, neue
Zielgruppen, verbesserter Service)
a) gemeinsam: z.B. Bibliotheksvernetzungen, Leihringe…
b) einzeln: Neugründungen, neue Medienangebote (z.B. Großdruck, Konsolenspiele), Einrichtung
neuer Bereiche und Räume (z.B. Kinderecke, Lesecafé, Zeitschriftenecke), Angebote für
besondere Zielgruppen (z.B. Bilderbuchkisten für Kitas)
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Wie werden die Projekte gefördert?
Die Fördersumme pro Jahr beträgt ab 2015 mindestens 1000,- € und höchstens 10.000 €, wobei eine
Förderung von maximal 50 Prozent möglich ist. (Kleinere Summen werden nicht mehr ausgezahlt =
Bagatellgrenze)
Welche Eigenmittel muss die Bücherei aufbringen?
Es ist festgelegt, dass die Bücherei höchstens die Hälfte des Medienetat eines Jahres für ein Projekt
einsetzen kann, damit eine regelmäßige Erneuerung des Gesamtbestands nicht beeinträchtigt wird.
Dabei gibt es keine Angaben zur Mindestbestandsgröße (Richtwert sind 2 ME pro Einwohner), sondern
nur das Kriterium „mindestens 5% des Bestands müssen erneuert werden“.
z.B. Bestand 3.000 ME davon 5% Erneuerungsquote = 150 ME x 15 € (Durchschnittspreis )= 2.250 €
Bestand 10.000 ME davon 5% Erneuerungsquote = 500 ME x 15 € (Durchschnittspreis) = 7.500 €
Diese Endsummen müssen dann als Erwerbungsetat angegeben werden. Davon unabhängig können
Projektkosten angesetzt werden, wobei der Eigenanteil der KÖB z.B. dann nicht höher als 1.125 € oder
3.750 € sein dürfte, um mindestens 1000 € zu beantragen.
Für das Projekt muss dann ein Finanzierungsplan (Kostenplan) aufgestellt werden:
z.B. Projektkosten XXX €, davon Eigenanteil der Bücherei YYY € plus ZZZ € beantragte Landesmittel
(mindestens 1000 €).
Für 2013 und 2014 gelten noch die bisherigen Kriterien, aber wir müssen die Übergangszeit
nutzen, um uns auf die neuen Förderbedingungen einzustellen.
Was ist zu tun?
Von Seiten Ihrer Fachstelle:
Alle kirchlichen Fachstellen in Rheinland-Pfalz wurden vom LBZ über die neuen Förderkriterien
informiert. Die geänderten Förderbedingungen wurden erläutert und erste Anregungen für die neuen
Förderanträge gegeben. Diese haben wir Ihnen in diesem Schreiben zusammengestellt. (Den
kompletten Text der neuen Verwaltungsvorschrift finden Sie auf der Homepage des LBZ unter www.lbzrlp.de.)
Jetzt werden die kirchlichen Fachstellen gemeinsam konkrete Projektvorschläge und entsprechende
Projektanträge erarbeiten, die wir Ihnen dann zukommen lassen werden. Damit möchten wir Ihnen die
Antragstellung erleichtern.
Von Seiten der Katholischen öffentlichen Büchereien:
In diesem und im nächsten Jahr können Sie nach den bisherigen Förderkriterien Ihren Landeszuschuss
beantragen.
Sie haben bis Ende 2014 Zeit, die neuen Mindestkriterien zu erfüllen. Wenn Sie dabei Unterstützung
von Seiten der Fachstelle brauchen, rufen Sie uns an.
Diskutieren Sie in Ihrem Team mögliche Projektideen für Ihre Bücherei und melden Sie diese bis Ende
des Jahres an die Fachstelle, dann ist genug Zeit, um daraus einen Projektantrag zu formulieren.
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Zeitplan:
2013: KÖB:
- Antragstellung nach bisherigem Verfahren. Das Formular zum Online-Ausfüllen finden Sie auf
der Homepage www.bistum-speyer.de / Bildung / Büchereiarbeit / Angebote / Formulare
Rücksendung bis 31.3.2013
- Sammlung von eigenen Projektideen und Meldung an die Fachstelle bis Ende 2013.
- Wenn nötig: Weiterentwicklung der Bücherei in Hinblick auf die Erfüllung der neuen
Mindestkriterien.
FACHSTELLE:
- Erarbeitung von Projektvorschlägen für die Kirchlichen Büchereien
- Erstellung einer Anleitung, wie die neuen Projektanträge zu stellen sind.
- Workshop zum „Neuen Landeszuschuss“ (nach Bedarf)
2014: KÖB:
- Antragstellung nach bisherigem Verfahren
- Erreichen der neuen Mindestkriterien
- Konzipieren und Formulierung eines Projektantrags
FACHSTELLE:
- Workshop zum „Neuen Landeszuschuss“ (nach Bedarf)
- Individuelle Unterstützung bei den Projektanträgen
2015: KÖB:
Antragstellung nach dem neuen Verfahren:
o entweder ein eigenes Projekt Ihrer KÖB
o oder ein Gemeinschaftsprojekt für die Büchereiarbeit in der neuen Pfarrei
o oder ein Projekt aus der Vorschlagsliste, die von den kirchlichen Fachstellen in
Rheinland-Pfalz erarbeitet werden
Speyer, im Februar 2013
Dr. Gabriele Dreßing
Leiterin der Fachstelle
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