Tiefenbacher GmbH Managementhandbuch 0. Dok.Nr. 00.01 Datum 15.05.2001 Vers. 0 VORWORT Seit den 70er-Jahren ist das Wissen um die Begrenztheit von Rohstoffen, reinem Wasser, sauberer Luft, fossiler Energie, Grund und Boden in uns ständig gewachsen. Dies hat dazu beigetragen, daß der Schutz bzw. der sinnvolle Gebrauch all dieser begrenzten Güter eine der wichtigsten Herausforderungen der heutigen Zeit ist. Wir - als Fa. Tiefenbacher - verdanken diesem gestiegenen ”Umweltbewußtsein” unser Bestehen. Vor der Gründung unseres Unternehmens waren unsere Kunden gezwungen, notwendige Entlackungen in eigenen - unzureichend - ausgestatteten Anlagen selbst durchzuführen. Zu einer wesentlichen Entlastung der Umwelt kam es durch die Schließung von solchen Kleinstentlackungen und die Vergabe dieser Arbeiten an uns als Fachfirma. Ein 2. wesentlicher Gesichtspunkt, den wir durch unser Motto ”Recycling durch Entlacken” ansprechen, ist die Zurückführung von fehllackierten Teilen bzw. lackierten Reststücken - die bisher verschrottet wurden - in den Produktionsprozeß. Als Baustein in unserem weiteren Wachstum wollen wir unser innerbetriebliches Handeln umfassend auf Verbesserungen hin untersuchen und die Aspekte Sicherheit, Gesundheit, Qualität und Umweltschutz in unser weiteres Unternehmenswachstum ”einbauen” bzw. diese zur Leitlinie machen. Ein wesentliches Hilfsmittel für die konsequente Umsetzung und Weiterentwicklung des Umweltschutzes im Rahmen unserer täglichen Arbeit ist das vorliegende Handbuch. © Tiefenbacher Recycling durch Entlackung erstellt geprüft Seite 1 freigegeben Tiefenbacher GmbH Managementhandbuch Dok.Nr. 00.01 1. HANDBUCH ALLGEMEIN UND UNTERNEHMENSPOLITIK 1.1 Handbuch 1.1.1 Zweck Datum 15.05.2001 Vers. 0 Das Managementsystem des Unternehmens berücksichtigt die Aspekte Sicherheit, Gesundheit, Qualität und Umweltschutz und ist in diesem Management-Handbuch beschrieben. Das System wird im weiteren als ”Integriertes Managementsystem” (IMS) bezeichnet. Das Handbuch ist gemäß den Anforderungen der Dokumentationsverordnung sowie der einschlägigen Normen ISO 9001 und ISO 14001 aufgebaut. Es sind alle wesentlichen Abläufe und Zuständigkeiten geregelt, die für ein integriertes Management erforderlich sind. In diesem Kapitel werden auch der Aufbau, die Verteilung und der Änderungsdienst des Management-Handbuches beschrieben. Im weiteren werden die Verfahren zur Dokumentation und Aktualisierung der Unterlagen mit umweltrelevanten Informationen beschrieben. 1.1.2 Anwendungsbereich Das Management-Handbuch und die hierin beschriebene Vorgehensweise gelten für die Fa. Tiefenbacher GmbH. 1.1.3 Aufbau und Gebrauch Das Management-Handbuch ist in Kapitel aufgeteilt, die sich in Abschnitte, Punkte und Unterpunkte gliedern. Das Handbuch ist in der aktuellen Version für jeden Mitarbeiter per EDV zugängig. Ausgedruckte Exemplare dienen zur Information und werden nicht gewartet. Das Umweltmanagement-Handbuch wird von der Geschäftsführung (GF) verteilt. Alle weiteren Änderungen werden ebenfalls durch die Geschäftsführung herausgegeben. Der Änderungsdienst wird dokumentiert. Alle Mitarbeiter, die vom Handbuch betroffen sind, können Änderungen per Formblatt veranlassen. © Tiefenbacher Recycling durch Entlackung erstellt geprüft Seite 2 freigegeben Tiefenbacher GmbH Managementhandbuch Dok.Nr. 00.01 Datum 15.05.2001 Vers. 0 Die Verteilung von ausgedruckten Handbüchern erfolgt durch die GF, die auch die entsprechende Dokumentation durchführt. Aufgezeichnet werden der Empfänger, Übergabedatum und Version des Handbuches. Änderung Änderungen im Handbuch werden Kapitelweise vorgenommen. Die Revisionsnummer wird in der Bezeichnung des Files und auf dem Titelblatt gekennzeichnet. Die Geschäftsführung überprüft das Handbuch regelmäßig und paßt es neuen Gegebenheiten an. Alle Mitarbeiter werden von den Änderungen in Form von Unterweisungen informiert. Begriffe, Definitionen und Abkürzungen Die Erläuterung verwendeter Begriffe und Definitionen erfolgt soweit erforderlich in den entsprechenden Kapiteln. 1.1.4 Ausgabe Das Management-Handbuch wird von der Geschäftsführung des Unternehmens herausgegeben. 1.1.5 Dokumentation Zur Nachverfolgung der am Management-Handbuch durchgeführten Änderungen werden die bei Revisionen geänderten Kapitel als Sicherungs-kopien mindestens 7 Jahre aufbewahrt Verantwortlich für die Richtigkeit der Dokumente und die Wahrnehmung der mit der Dokumentation verbundenen Vorgänge ist die GF. Alle Dokumente tragen einen Hinweis auf den Verfasser, das Erstellungs-, Prüfund Freigabedatum und den Änderungsstand. In einer Dokumentenmatrix sind darüber hinaus der Verteiler und der Ablageort festgelegt. Die verschiedenen Verteiler werden von der Geschäftsführung festgelegt. Jeder Mitarbeiter kann Vorschläge für die Neuerstellung von Unterlagen vorbringen. Mit Ausnahme der Archivierung liegen alle anderen Verantwortlichkeiten bei der GF. © Tiefenbacher Recycling durch Entlackung erstellt geprüft Seite 3 freigegeben Tiefenbacher GmbH Managementhandbuch 1.2 Dok.Nr. 00.01 Datum 15.05.2001 Vers. 0 Integrierte Unternehmenspolitik Die Unternehmenspolitik wird durch die GF festgelegt, dokumentiert und in Kraft gesetzt und ist ein integraler Bestandteil der Unternehmensphilosophie. Die GF ist für die Umsetzung der Politik verantwortlich und stellt sicher, daß sie den Beschäftigten des Unternehmens mitgeteilt wird und den Zielgruppen des Unternehmens zugänglich ist. 1.3 01.01-0 01.02-0 Mitgeltende Unterlagen Integrierte Unternehmenspolitik 0101 0 Politik.doc Dokumentenmatrix 0102 0 Dokmatrix.xls © Tiefenbacher Recycling durch Entlackung erstellt geprüft Seite 4 freigegeben Tiefenbacher GmbH Managementhandbuch 2. PLANUNG 2.1 Relevante Aspekte Dok.Nr. 00.01 Datum 15.05.2001 Vers. 0 Die für die Darstellung des Unternehmens bzw. für die Datenerhebung und auswertung relevanten Themen sind: • Sicherheit- und Gesundheitsaspekte • Qualitätsaspekte • Umweltaspekte Basis für die Arbeiten sind die enschlägigen rechtlichen Grundlagen, Normen etc. (näher Angaben dazu in Punkt 2.2) in den Bereichen Sicherheit und Umwelt sowie Empfehlungen zum Schutz der Gesundheit. Die Erhebung und Auswertung der betrieblichen Daten erfolgt EDV-gestützt. Dabei werden folgende Informationen erfaßt, bewertet und gewartet: • Firmenstammdaten 0901 0 Stammdaten.doc wie z.B.: Beauftragte, Firmengelände, Beschreibung der Arbeitsplätze, umweltrel. Besonderheiten (Grundwasser, Schutzgebiete, Widmung, angrenzende Betriebe) • Anlagen 0211 0 Anlagen.pdf bwl. Angaben, Leistungsdaten, Verbräuche, Emissionen, Überprüfungsroutinen, Kennzeichnungen, Stand der Technik • Arbeitsmittel Art, Gefahren, Eintrittswahrscheinlichkeit, Unterweisungserfordernisse, Überprüfungsroutinen • Betriebsmittel Input generell, Arbeitsstoffe, Gefahren, Maßnahmen, Umweltauswirkungen, Überprüfungsroutinen, Lagermengen, Lagerort • Personen Arbeitnehmer, Untersuchungen, Fachkenntnisse, persönliche Schutzausrüstungen, Unterweisungen, Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit, Stellenbeschreibung • Sonstiges Kennzeichnungen, Brandschutzordnung, Wartungsplan Die gemeinsame Erfassung und Auswertung aller relevanten Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltaspekte unter Berücksichtigung der Qualitätsanforderungen stellt sicher, daß den Anforderungen des Arbeitnehmer-, Gesundheits- und Umweltschutzes genüge getan wird. (Anmerkung Beispiele für Erhebungsbögen: Erhebung.xls, Stoffströme.xls) © Tiefenbacher Recycling durch Entlackung erstellt geprüft Seite 5 freigegeben Tiefenbacher GmbH Managementhandbuch Dok.Nr. 00.01 Datum 15.05.2001 Vers. 0 Das Programm ist so konzipiert, daß bei Bedarf (Änderung der gesetzlichen Bestimmungen, zusätzlich zu berücksichtigende Parameter) Adaptierungen leicht möglich sind. Mit diesem Programmunterlagen werden die durchzuführenden Arbeiten, Wartungen u/o Unterweisungen geplant und in Folge auch dokumentiert. Der Datenbestand inkl. der Dokumentationen stellen eine wesentliche Grundlage für die Audits, für die Überprüfung durch die Geschäftsleitung wie auch für die Erarbeitung von Zielen und Programmen dar. Aufgrund der verfügbaren Daten erfolgen jährliche Auswertungen. Sicherungskopien der Jahresauswertungen werden mind. 7 Jahre archiviert. Im weiteren erfolgt die Darstellung der eingesetzten Verfahren sowie die Relevanzzuordnung der typischen Tätigkeiten, Anlagen, Anlagenteilen oder Ausrüstungen. 2.2 Verfahrensdarstellung Das Unternehmen hat sich auf die Entfernung von Pulverbeschichtungen, Anstrichen, Lacken, Verschleißbeschichtungen und sonstigen organischen Belägen von Metall- und Holzteilen spezialisiert. Durch die Spezialisierung ist es möglich, verschiedene Verfahren vorzuhalten und die verwendeten Anlagen und Chemikalien sowohl technisch als auch kaumännisch optimal zu nutzen. (Auslastung der Anlagen, Durchsatz zu Standzeit, internes Recycling, Badpflege) Folgende Verfahren werden eingesetzt: • Thermische Entlackung + Nachstrahlen • Organische Entlackung (für Metalloberfächen) • Anorganische Entlackung • - Entlackung sauer (für Metalloberflächen) - Entlackung alkalisch (für Metall- und Holzoberflächen) Feinsandstrahlarbeiten im Lohn Die einzelnen Verfahren werden an Hand von Kurzbeschreibung dargestellt. 2.2.1 Thermische Entlackung Die thermische Entlackung erfolgt in einer abgedichteten und schamottierten, Beschickungskammer mit aufgesetzter Nachbrennkammer. Die Nachbrennkammer wird von einem Gasbrenner auf eine Temperatur von ca. 850 °C © Tiefenbacher Recycling durch Entlackung erstellt geprüft Seite 6 freigegeben Tiefenbacher GmbH Managementhandbuch Dok.Nr. 00.01 Datum 15.05.2001 Vers. 0 aufgeheizt. Dieser Brenner ist so angeordnet, daß er die Schwelgase aus der Beschickungskammer ansaugt und unter Luftzufuhr (mittels Regelklappe) vollständig verbrennt. Die Beschickungskammer wird von unten – direkt durch einen zweiten Gasbrenners aufgeheizt, dieser Brenner kann erst gestartet werden, wenn in der Nachverbrennungskammer eine Temperatur von > 800 °C erreicht wird. Die maximale Beladung des Ofens beträgt theoretisch ca. 3.000 kg Lackiergehänge. Die eingesetzte Lackmenge beträgt bei Pulverlack ca. 30 kg pro Charge, bei Naßlack ca. 15 kg. Für Störfälle und zur Begrenzung von Ofenübertemperaturen ist eine Wassereinspritzung installiert. Zur Reduktion der Stickoxidemissionen wird in den Kamin nach der Nachbrennkammer Salmiak eingedüst. Derart ist die Einhaltung des vorgeschriebenen Stickoxidgrenzwertes sichergestellt. Zur Abwärmenutzung werden die Rauchgase einem Wärmetauscher zugeführt. Der Entlackungswagen wird erst nach Abkühlung mittels Gabelstapler aus dem Ofen gezogen. Noch anhaftende Aschenreste an den Werkstücken werden durch Sandstrahlen entfernt. Die anfallenden Abfälle (Asche und PU-Reste) werden erfaßt und ordnungsgemäß entsorgt. Die sicherheits-, gesundheits-, qualitäts- und/oder umweltrelevanten Aspekte sind in der folgenden Übersicht zusammengefaßt und in einer eigenen Verfahrensanweisung (0221 0 VA Thermik.doc) geregelt. Thermische Entlackung Sicherheit Gesundheit Qualität Umwelt MSR-Technik x x x Aschenerfassung x - x Erfassung sonst Abfälle x Zusammenstellung der Ofenchargen (Lackmenge, Lackart, Geometrie der Teile), Wahl Ofenprogramm - x x Anlagenbedienung x x x Manipulation Werkstücke (heben), Manipulationsrost x x - Entstickungsanlage inkl. Behälter für Ammoniak x - x Wagenmanipulation x - - heiße Oberflächen der entlackten Teile x - - Lackasche x - x PU-Rest (heißer Kunststoff) x - - © Tiefenbacher Recycling durch Entlackung erstellt geprüft x Seite 7 freigegeben Tiefenbacher GmbH Managementhandbuch 2.2.2 Dok.Nr. 00.01 Datum 15.05.2001 Vers. 0 Organische Entlackung Anmerkung Im weiteren werden die einzelnen Verfahren analog zur „Thermischen Entlackung beschrieben. Bei Bedarf – siehe folgendes Besipiel – wird auf Arbeitsanweisungen verwiesen. Beispiel Die beiden Entlackungsbäder werden im Beipass mit Hilfe einer Kammerfilterpresse filtriert (siehe AA Filterpresse 02221 0 AA FP.doc). 2.2.6 Periphere Einrichtungen Wie bereits bei den Entlackungsverfahren angemerkt, werden eine Reihe von ergänzenden Anlagen betrieben. Dabei handelt es sich insbesondere um: • 2 Hochdruckreiniger zum Abspritzen der behandelten Oberflächen • 3 Destillationsanlagen zur Aufbereitung von lösungsmittelhältigen Rückständen • Filtrationsanlage (Kammerfilterpresse) zur Filtration der lösungsmittelhältigen Entlackungsmittels • Transportvorrichtungen zur Manipulation der zu behandelnden Teile (Hubstapler, Krananlagen) • Kompressoranlage • Heizungsanlage • Abwärmenutzung Sicherheits-, gesundheits-, qualitäts- und/oder umweltrelevant sind: © Tiefenbacher Recycling durch Entlackung erstellt geprüft Seite 8 freigegeben Dok.Nr. 00.01 Tiefenbacher GmbH Managementhandbuch Datum 15.05.2001 Vers. 0 Periphere Einrichtungen Anweisung Unterweisung Sicherheit Gesundheit Qualität Umwelt Hochdruckreiniger Unterweisung x x - - x - x AA 02221 0 AA FP.doc x - x Hubstapler Unterweisung x - - Hallenkräne Unterweisung x - - Kompressor - x x x Heizungsanlage - x - x Abwärmenutzung - - - x Unterweisung x - - Destillen Kammerfilterpresse Tore 2.3 Rechtliche Anforderungen Die Rechtsdokumentation setzt sich aus einer Übersicht der für den Betrieb relevanten rechtlichen Vorschriften (0230 0 Rechtsü.xls) einer Übersicht über die Auflagen der Genehmigungsbescheide (Anmerkung 0231 0 Bescheid.pdf) zusammen. Die Rechtsdokumentation (0232 0 Rechtsdatenbank.pdf Bespiel aus der betriebsspezifischen Datenbank) wird halbjährlich oder nach Bedarf aktualisiert. Da auf die einschlägigen Bundes- und Landesgesetze über Internet zugegriffen werden kann, ist eine zusätzliche Sammlung der Vorschriften nicht erforderlich. Die Rechtsdokumenation wird von Herrn Mag. Walter Beyer, Unternehmensberater, gewartet. 2.4 Ziele und Integriertes Managementprogramm In Übereinstimmung mit der Politik des Unternehmens und der Verpflichtung zur stetigen Verbesserung der innerbetrieblichen Sicherheit sowie des betrieblichen Umweltschutzes werden von der GF Ziele - soweit möglich quantifiziert festgelegt und deren Umsetzung in einem Programm zusammengefaßt. Die Überprüfung des Erreichens der Ziele erfolgt im Zuge von Audits. Mindestens einmal jährlich beurteilt die GF die Umsetzung des Programms einschließlich der Ziele im Zuge des Management-Reviews. © Tiefenbacher Recycling durch Entlackung erstellt geprüft Seite 9 freigegeben Tiefenbacher GmbH Managementhandbuch Dok.Nr. 00.01 Datum 15.05.2001 Vers. 0 Die GF gibt das Programm einschließlich der Ziele für die nächste Betrachtungsperiode im Zuge des Management-Reviews frei. Mit Beschluß des Programms sind auch die entsprechenden Mittel freigegeben. Für Vorhaben im Zusammenhang mit der Einführung neuer Verfahren oder Dienstleistungen sind die relevanten Auswirkungen im Voraus zu betrachten. Es müssen jedenfalls die mit der Politik verträglichsten Varianten ausgewählt werden, sofern dies wirtschaftlich vertretbar ist. 2.5 Mitgeltende Unterlagen 02.10-0 02.11-0 02.21-0 02.22-0 02.22.01-0 02.22.02-0 02.23-0 02.24-0 02.25-0 02.25-0 02.30-0 02.31-0 02.32-0 02.40-0 Chemikalienliste 0210 0 Chemikalienlist.xls Anlagenliste 0211 0 Anlagen.pdf Verfahrensanweisung “Thermische Entlackung” 0221 0 VA Thermik.doc Verfahrensanweisung “Organische Entlackung” Arbeitsanweisung “Filterpresse” 02221 0 AA FP.doc Arbeitsanweisung “Gemischaufbereitung” Verfahrensanweisung “Anorganische Entlackung” Verfahrensanweisung “Strahlen” Verfahrensanweisung “Holz-Entlackung” Verfahrensanweisung “Organische Kleinteileentlackung” Rechtsübersicht 0230 0 Rechtsü.xls Bescheidauflagen 0231 0 Bescheid.pdf Rechtsdatei 0232 0 Rechtsdatenbank.pdf Ziele und Managementprogramm 0240 0 Ziele.doc © Tiefenbacher Recycling durch Entlackung erstellt geprüft Seite 10 freigegeben Tiefenbacher GmbH Managementhandbuch Dok.Nr. 00.01 Datum 15.05.2001 Vers. 0 3. MANAGEMENTSYSTEM 3.1 Organisationsstruktur und Zuständigkeit 3.1.1 Verantwortung der Geschäftsführung Die GF ist verantwortlich für: • die Festlegung und Umsetzung der Politik, der Ziele und des Programms des Unternehmens • die organisatorischen Voraussetzungen, um das intergrierte Managementsystem einzuführen und aufrechtzuerhalten • die jährliche Bewertung der Leistung und Effizienz des Managementsystems in einem Management-Review • Organisation bzw. Durchführung der Unterweisungen Die GF ist oberste Instanz des Managementsystems und stellt in dieser Funktion sicher, daß das Managementsystem aufrechterhalten wird und die erforderlichen Mittel und Ressourcen für die Umsetzung und Weiterentwicklung zur Verfügung gestellt werden. 3.1.2 Die Verantwortung jedes Mitarbeiters Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet die vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Darüber hinaus führt er in seinem Arbeitsbereich umweltrelevante Tätigkeiten durch und ist verpflichtet nach den vorgegebenen Richtlinien der Politik und des Managementsystems vorzugehen. Im Rahmen der Einführung des Betriebstagebuchs und Warenbegleitscheins ist es erforderlich Aufgaben zu delegieren. Dabei geht es um die Führung der Aufzeichnungen und Kontrolle der betrieblichen Einrichtungen und der Input/Outputströme. Entsprechend der Vorgaben des Gefahrgutbeförderungsgesetzes (Transport gefährlicher Abfälle) wurde ein Gefahrgutbeauftragter bestellt. Ein Brandschutzbeauftragter wurde ausgebildet und nominiert. Eine ausreichende Zahl an Mitarbeitern sind in Erster Hilfe ausgebildet. Aufgrund der Betriebsgröße und der gültigen rechtlichen Rahmenbdingungen besteht keine Verpflichtung weitere Beauftragte zu bestellen. Die Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung erfolgt durch die AUVA. © Tiefenbacher Recycling durch Entlackung erstellt geprüft Seite 11 freigegeben Tiefenbacher GmbH Managementhandbuch Dok.Nr. 00.01 Datum 15.05.2001 Vers. 0 Jeder Mitarbeiter ist dafür verantwortlich, daß von ihm festgestellte Mängel oder Störungen entsprechend den Anweisungen oder den aushängenden Notfallsplänen an die GF weitergegeben werden. 3.1.3 Dokumentation, Archivierung, Begleitpapiere und externe Kontakte Das Sekretariat der GF hat die Bereiche Dokumentation, Archivierung und externe Kontakte über. Darüber hinaus werden die abfall- oder transportrechtlichen Begleitpapiere sowie Lieferscheine vorbereitet und auf Vollständigkeit überprüft. Die Kontrolle und Eingabe der Warenbegleitscheine gehört ebenfalls zu den Aufgaben. 3.1.4 Stellenbeschreibungen Die Verantwortungen und Befugnisse von Mitarbeiter mit Führungsaufgaben und/oder Beauftragtentätigkeiten werden in Stellenbeschreibungen (Muster: 0314 0 Stellbeschr.doc) dokumentiert. Diese liegen unterfertigt in zweifacher Form vor, eine beim Stelleninhaber, eine im Personalordner. 3.1.5 Abfallwirtschaft Die betriebliche Abfallwirtschaft verfolgt die Grundsätze der Abfallvermeidung, vor Abfallverwertung und Abfallentsorgung. Die GF koordiniert die Abfallentsorgung und führt die abfallrechtlich geforderten Nachweise. Zu Behörden, Verwertern und Entsorgern hält sie die erforderlichen Kontakte. Unter ihrer Federführung werden die Abfallbilanzen erstellt. Durch entsprechende Checklisten kann das Sammeln, Trennen und Entsorgen von Abfällen näher bestimmt werden. Abfälle werden soweit wirtschaftlich vertretbar einer Verwertung zugeführt. Alle anderen Abfälle werden den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend an dazu nachweislich berechtigte Sammler u/o Behandler übergeben. 3.1.6 Anlagensicherheit Alarmpläne werden von der GF erstellt bzw. regelmäßig aktualisiert und mit der Feuerwehr bzw. Brandverhütungsstelle abgestimmt. Brandschutzübungen werden durchgeführt. 3.1.7 Chemikalien © Tiefenbacher Recycling durch Entlackung erstellt geprüft Seite 12 freigegeben Tiefenbacher GmbH Managementhandbuch Dok.Nr. 00.01 Datum 15.05.2001 Vers. 0 Die Daten für sämtliche im Unternehmen verwendete Chemikalien (Sicherheitsdatenblätter) werden im Sekretariat zentral erfaßt und verwaltet. Die Durchführung von Unterweisungen und die damit zusammenhängende Dokumentation erfolgt durch die GF. 3.1.8 Beschaffung Für die umweltverträgliche Beschaffung ist die GF verantwortlich. Die Beschaffungsvorgänge werden aufgrund von Spezifikationen durchgeführt, die ökologischen Aspekte und umweltrelevanten Forderungen berücksichtigen. Die Lieferanten und Dienstleister werden nach einer A, B, C Klassifizierung bewertet und beurteilt. Bevorzugt müssen bei Bestellungen A Lieferanten herangezogen werden. Falls ein B Lieferant wirtschaftlicher vertretbar ist, kann auch dieser unter Vertrag genommen werden. C Lieferanten/Dienstleister werden nur dann unter Vertrag genommen, falls kein anderes diese Tätigkeit oder das Produkt anbietet. Für die Beschaffung ist die Geschäftsführung zuständig. Bestellvorgänge können im Einzelfall bzw. für bestimmte Produkte delegiert werden. 3.1.9 03.10-0 03.11-0 03.12-0 03.14-0 03.15-0 03.16-0 Mitgeltende Unterlagen Checkliste “Tägliche und wöchentliche Kontrollen”0310 0 checkliste.pdf Checkliste “Monatliche und jährliche Kontrollen” (Erläuterung) Warenbegleitschein (Erläuterung) Formblatt “Stellenbeschreibung” 0314 0 Stellbeschr.doc Formblatt “Lieferantenbeurteilung” 0315 0 Lieferanten.doc Alarm-/Brandschutzplan © Tiefenbacher Recycling durch Entlackung erstellt geprüft Seite 13 freigegeben Tiefenbacher GmbH Managementhandbuch 3.2 Dok.Nr. 00.01 Datum 15.05.2001 Vers. 0 Schulung, Bewußtseinsbildung, Kompetenz, Information In diesem Kapitel werden die Maßnahmen beschrieben, die zur Schulung, Weiterbildung, Information und Kompetenz im Hinblick auf Sicherheit, Gesundheit, Umwelt- und Qualitätsverhalten der Mitarbeiter erforderlich sind. Anregungen und Vorschläge von Mitarbeitern oder Anfragen und Beschwerden von Externen werden entsprechend der in diesem Kapitel festgelegten Vorgangsweise behandelt. 3.2.1 Schulung Die Schulung zum Managementsystem ist ein kontinuierlicher Prozeß, der von der GF wahrgenommen wird. Dabei ist auf die besonderen Aufgaben der Mitarbeiter bedacht zu nehmen und umfaßt insbesondere: • Managementsystem gesamt • Politik, Ziele und Programme • Sicherheit am Arbeitsplatz • Unterweisungen, Betriebanweisungen und Checklisten • Maßnahmen bei Abweichungen • Maßnahmen bei Unfällen oder Notfällen Für das betroffene Personal wird von der GF ein personenbezogener Schulungsplanung erstellt. Darauf aufbauend wird der spezielle Schulungsbedarf für die Mitarbeiter ermittelt, ein Schulungskonzept entwickelt und externe oder interne Schulungen organisiert. 3.2.2 Information Alle Anregungen, Vorschläge, Beschwerden oder Anfragen von Mitarbeitern oder Externen werden vom Sekretariat entgegengenommen, mittels Formblatt 03.21 aufgenommen und der Geschäftsführung vorgelegt, die für eine angemessene Klärung der Beschwerden, der Information der Beschwerdeführer sowie der Dokumentation sorge trägt. © Tiefenbacher Recycling durch Entlackung erstellt geprüft Seite 14 freigegeben Tiefenbacher GmbH Managementhandbuch 3.2.3 Dok.Nr. 00.01 Datum 15.05.2001 Vers. 0 Vorschlagswesen Zur kontinuierlichen Verbesserung der Sicherheit bei der Arbeit, am Weg zur oder von der Arbeit sowie des betrieblichen Umweltschutzes dient auch das Vorschlagswesen. Alle Mitarbeiter sind eingeladen Vorschläge zur Verbesserung der bestehenden Situation mittels Formblatt 03.21 vorzulegen. Die Vorschläge werden von der GF auf ihre Wirksamkeit, Realisierbarkeit und Übereinstimmung mit der Politik überprüft. Bei Realisierung der Maßnahme wird ein Bonus im Verhältnis des erzielten Ergebnisses gewährt. 3.2.4 Dokumentation Durchgeführte Schulungen, eingegangene Anregungen, Vorschläge, Beschwerden oder Anfragen sowie erhaltene Verbesserungsvorschläge werden bei der GF dokumentiert. 3.2.5 Mitgeltende Unterlagen 03.21 Bericht Anfragen, Beschwerden, Abweichung, Vorschläge 0321 0 Vorschlag.doc 03.22 Schulungsnachweis 0322 0 Schulung.doc 3.3 Kommunikation Die betriebliche Kommunikation mit Außenstehenden obliegt der GF. Sie ist dafür verantwortlich, daß die Zielgruppen des Unternehmens über das Integrierte Management oder über ausgewählte Themen in geeigneter Form informiert werden und ein Dialog aufgebaut wird. Dafür können mündliche, schriftliche oder elektronische Informationswege genutzt werden. Die Vorgangsweise und Dokumentation von externen Anfragen, Beschwerden usw. ist in Kap. 3.2.2 geregelt © Tiefenbacher Recycling durch Entlackung erstellt geprüft Seite 15 freigegeben Tiefenbacher GmbH Managementhandbuch 3.4 Dokumentation 3.4.1 Managementhandbuch (M-Hb) Dok.Nr. 00.01 Datum 15.05.2001 Vers. 0 Das M-Hb beschreibt das integrierte Managementsystem und definiert, wie die Anforderungen in den Bereichen Sicherheit, Gesundheit, Umweltschutz und Qualität erfüllt werden. Im M-Hb ist die Aufbau- und Ablauforganisation einschließlich der Verantwortungen beschrieben. Zur näheren Beschreibung von Verfahren oder Prozessen können Verfahrensanweisungen erstellt werden. Die Verfahrensanweisungen sind jeweils unter dem Punkt “Mitgeltende Dokumente” bei den relevanten Kapiteln aufgelistet Die Erstellung, Prüfung, Freigabe und Inkraftsetzung des M-Hb liegt in der Zuständigkeit des GF. Die aktuelle Version des M-Hb ist für jeden Mitarbeiter per EDV zugängig. Ausgedruckte Exemplare dienen zur Information und werden nicht gewartet. 3.4. 2 Anweisungen Verfahrensanweisungen (VA) oder Arbeitsanweisungen (AA) legen Abläufe, Verantwortlichkeiten, Schutzmaßnahmen udgl. in übersichtlicher Form fest und beinhalten Aussagen zu den Themen Sicherheit, Umweltschutz und Qualität zu einzelnen Verfahren/Prozessen bez. näher zu beschreibende Tätigkeiten. Am Ende jedes Kapitels oder Abschnitts des M-Hb wird unter der Überschrift "Mitgeltende Unterlagen" auf die dieses Kapitel betreffenden Verfahrens- und Arbeitsanweisungen verwiesen. Die Erstellung, Prüfung, Freigabe und Inkraftsetzung des M-Hb liegt in der Zuständigkeit des GF. 3.4.3 Checklisten, Stellenbeschreibungen etc. (D) Diese Dokumente enthalten Auflistungen über Abläufe von Tätigkeiten, durchzuführende Maßnahmen etc., die keiner weiteren Erläuterung bedürfen. Die durchgeführten Überprüfungen sind vom Prüfenden zu bestätigen Am Ende jeden Kapitels des M-Hb wird unter der Überschrift ”Mitgeltende Unterlagen” auf die dieses Kapitel betreffenden Checklisten verwiesen. Die Erstellung, Prüfung, Freigabe und Inkraftsetzung des M-Hb liegt in der Zuständigkeit des GF. © Tiefenbacher Recycling durch Entlackung erstellt geprüft Seite 16 freigegeben Tiefenbacher GmbH Managementhandbuch 3.4.4 Dok.Nr. 00.01 Datum 15.05.2001 Vers. 0 Formblätter (FB) Sofern erforderlich werden von der GF für eine effiziente Umsetzung des Managementsystems Formblätter entwickelt, die zur Dokumentation zu verwenden sind. Unter der Überschrift ”Mitgeltende Unterlagen” wird erforderlichenfalls auf diese Dokumente verwiesen. 3.4.5 3.4.5.1 Weitere Dokumente, Berichte (B) Ziele und Managementprogramm In Übereinstimmung mit der Politik des Unternehmens und der Verpflichtung zur stetigen Verbesserung der Sicherheit/Gesundheit, Umweltschutz und Qualität werden von der GF Ziele - soweit möglich quantifiziert - festgelegt und deren Umsetzung in einem Managementprogramm zusammengefaßt. Die Überprüfung des Erreichens der Ziele erfolgt im Zuge von Audits. Mindestens einmal jährlich beurteilt die GF die Umsetzung des Managementprogramms einschließlich der Ziele im Zuge des Management-Reviews. Die GF gibt das Managementprogramm einschließlich der Ziele für die nächste Betrachtungsperiode im Zuge des Management-Reviews frei. 3.4.5.2 Managementprogramm bei neuen Verfahren Für Vorhaben im Zusammenhang mit der Einführung neuer Verfahren oder Dienstleistungen sind die relevanten Auswirkungen im Voraus zu betrachten. Es müssen jedenfalls die insgesamt bestmögliche Variante ausgewählt werden, sofern dies wirtschaftlich vertretbar ist. 3.4.5.3 Controlling Unter Controlling wird die Erhebung, Aufbereitung und Darstellung der relevanten Daten sowie einer gesamtzielorientierten Planung und Kontrolle der Zielerreichung verstanden. Der Planungsaspekt wird durch die Erarbeitung der Ziele bzw. die Kontrolle durch die Managementreviews abgedeckt. Basis für die Planungen und Entscheidungen sind die umfassende Dokumentation der Stoffströme sowie eine integrierte Analyse der Prozesse und Anlagen. Bei den Prozeß-/Anlagenanalysen erfolgt eine Dokumentation und Bewertung der Auswirkungen der einzelnen Anlagen bzw. Prozesse. Eine Überarbeitung erfolgt im Zuge des internen Audits bzw. nach Bedarf. © Tiefenbacher Recycling durch Entlackung erstellt geprüft Seite 17 freigegeben Tiefenbacher GmbH Managementhandbuch 3.4.5.4 Dok.Nr. 00.01 Datum 15.05.2001 Vers. 0 Rechtsdokumentation Die Rechtsdokumentation setzt sich aus einer Übersicht der für den Betrieb relevanten rechtlichen Vorschriften inkl. der Darstellung der relevanten Detailregelungen sowie einer Übersicht über die Auflagen der Genehmigungsbescheide zusammen. Die Rechtsdokumentation wird halbjährlich oder nach Bedarf aktualisiert. Da auf die einschlägigen Bundes- und Landesgesetze über Internet zugegriffen werden kann, ist eine zusätzliche Sammlung der Vorschriften nicht erforderlich. Die Rechtsdokumenation wird von Herrn Mag. Walter Beyer, Unternehmensberater, gewartet. 3.4.6 Mitgeltende Unterlagen 02.30 Rechtsübersicht 0230 0 Rechtsü.xls 3.5 Verwaltung und Lenkung der Dokumente 3.5.1 Zuständigkeiten Es wird zwischen Soll- und Ist-Dokumenten unterschieden. Solldokumente sind das Management-Handbuch, Ziele und Managementprogramm. Die IstDokumente dienen der Aufzeichnung und Dokumentation und stellen die Basis für Auswertungen dar. Die Checklisten ”tägliche und wöchentliche Kontrollen” (0310 0 checkliste.pdf) und Betriebstagebuch werden als Loseblattsammlung geführt. Die Zuständigkeiten für die Erstellung, Prüfung und Freigabe aller relevanten Dokumente des Managementsystems liegt bei der GF. Alle verwendeten Dokumente sind in einer Dokumentenmatrix (Dok. 01.02 0102 0 Dokmatrix.xls) erfaßt. Die jeweils verbindliche Fassung der Dokumente ist elektronisch verügbar. Ausdrucke davon dienen zur Information oder als Arbeitsbehelf für die zu führenden Aufzeichnungen. Alle Mitarbeiter haben Zugang zu den elektronischen Dokumenten. Dokumente und Daten werden vor deren Verteilung inhaltlich und fachlich durch die GF geprüft, die auch für die Registrierung und Zuweisung einer entsprechenden Dokumentennummer, verantwortlich ist. Die Freigabe erfolgt erst nach Prüfung auf Konformität mit dem Managementsystem. © Tiefenbacher Recycling durch Entlackung erstellt geprüft Seite 18 freigegeben Tiefenbacher GmbH Managementhandbuch 3.5.2 Dok.Nr. 00.01 Datum 15.05.2001 Vers. 0 Verteilung der Dokumente Die Mitarbeiter werden entsprechend der Verantwortlichkeiten und Tätigkeiten nachweislich über Änderungen bei den Dokumenten Informiert. Eine Verteilung der Dokumente zur Information erfolgt kontrolliert durch den GF. 3.5.3 Änderungen von Dokumenten undArchivierung Änderungen von Dokumenten werden durch die Stellen/Funktionen durchgeführt, geprüft und freigegeben, die für die Erstausgabe des Dokumentes verantwortlich waren. Das geänderte Dokument erhält eine fortlaufende neue Versionsnummer und ein aktuelles Datum der Version. Durch die Versionsnummer und das Datum der Version ist der Änderungsstand definiert. Nicht mehr aktuelle Dokumente werden archiviert und 7 Jahre aufbewahrt. 3.5.4 Aktualität der Dokumente Die Aktualität der Dokumente wird anhand einer Übersicht über sämtliche Dokumente sichergestellt. Die Übersichtsdarstellung erfolgt durch EDV bzw. durch entsprechende Dokumentenlisten. Durch diese Übersicht werden die aktuellen Dokumente mit aktueller Versionsnummer und Datum der Version erfaßt. Zumindest einmal jährlich erfolgt eine Überprüfung aller Dokumente, wobei sichergestellt wird, daß gegebenenfalls Dokumente rechtzeitig geändert werden. Die für die fachliche Prüfung definierten Stellen/Funktionen sind dafür verantwortlich . 3.5.5 Mitgeltende Unterlagen 01.02 Dokumentenmatrix 0102 0 Dokmatrix.xls © Tiefenbacher Recycling durch Entlackung erstellt geprüft Seite 19 freigegeben Tiefenbacher GmbH Managementhandbuch Dok.Nr. 00.01 Datum 15.05.2001 Vers. 0 3.6 Kontrollverfahren für den Routinebetrieb 3.6.1 Einhaltung der Verfahren Bei dem Kontrollverfahren für die ermittelten Arbeitsabläufe, Tätigkeiten und/oder Verfahren, die Auswirkungen in den Bereichen Sicherheit, Gesundheit, Umwelt und Qualität haben können handelt es sich um mehrstufige Verfahren. Im Sinne der angestrebten Vermeidung von Abweichungen erfolgen nach einer Ersteinschulung, wiederkehrende Schulungen und Unterweisungen nachweislich- und regelmäßige Überprüfungen. Werden Abweichungen im Zuge der Überprüfungen festgestellt, erfolgt die Beurteilung und Wertung der Schwere durch die GF, die auch die entsprechenden Korrekturmaßnahmen festgelegt. 3.6.2 Mitgeltende Unterlagen 03.10 Checkliste “Tägliche und wöchentliche Überprüfungen” 0310 0 checkliste.pdf 03.21 Bericht: Vorschläge, Beschwerden etc. 0321 0 Vorschlag.doc © Tiefenbacher Recycling durch Entlackung erstellt geprüft Seite 20 freigegeben Tiefenbacher GmbH Managementhandbuch Dok.Nr. 00.01 Datum 15.05.2001 Vers. 0 3.7 Notfallvorsorge und Maßnahmenplanung 3.7.1 Erstellung eines Notfallplanes Das Unternehmen unterliegt nicht der IPPC Richtlinie. Für die Erstellung des Notfallplanes ist die GF verantwortlich. Eingebunden werden auch der Betriebsleiter, der Brandschutzbeauftragte und bei Bedarf auch die Feuerwehr. Der Notfallplan stellt die Notfallvorsorge sicher, dabei werden mögliche Notfälle identifiziert. Der Notfallplan beinhaltet Zuständigkeiten und Vorgangsweisen für mögliche Notfallsituationen und Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter, sowie zur Vermeidung bzw. Begrenzung von Umweltschäden. Die Beurteilung des Notfallplanes erfolgt dahingehend, ob die Maßnahmen zur Verhütung und Begrenzung von Unfälle, Störfällen oder Notfällen umfassend und ausreichend sind. Die Verteilung des Notfallplanes erfolgt entsprechend Kapitel 3.5. 3.7.2 Vorgangsweise beim Eintreten eines Noffalles Beim Eintreten eines Noffalles haben alle Mitarbeiter die Verpflichtung, entsprechend den Vorgaben des Notfallplanes vorzugehen und auf eine Minimierung der Schäden für Mensch und Umwelt hinzuwirken. 3.7.3 Mitgeltende Unterlagen 03.21 Bericht: Vorschläge, Beschwerden etc. 0321 0 Vorschlag.doc 03.70 Notfallsplan Brandschutzplan © Tiefenbacher Recycling durch Entlackung erstellt geprüft Seite 21 freigegeben Tiefenbacher GmbH Managementhandbuch Dok.Nr. 00.01 4. ÜBERWACHUNG-, KORREKTUR- UND VORSORGEMAßNAHMEN 4.1 Überwachung und Messung Datum 15.05.2001 Vers. 0 Diese Kapitel regelt alle vom Unternehmen auszuführenden Kontrollen, Wartungen und Prüfungen von Vorgaben und Grenzwerten. Weiters wird die Kalibrierung, Wartung und Überwachung der im Unternehmen verwendeten Prüf- und Meßgeräte des Unternehmens geregelt. 4. 1.1 Prüfungen/Wartungen Der GF ermittelt die für den Betrieb erforderlichen Prüfungen und Wartungen und legt Prüfungsgegenstände, -umfänge und Prüfintervalle fest. Basis dafür sind: • Auflagen aus Bescheiden • rechtlichen Bestimmungen in Gesetzen, Verordnungen und allenfalls verbindlichen Normen • Handbücher, Betriebserfahrungen 4. 1. 2 Erstellung und Prüfung des Prüfplanes Die identifizierten wiederkehrenden Prüfungen sind in Form von Checklisten festgehalten. Aus den Checklisten geht hervor, wann welche Prüfungen, Wartungen zu erfogen hat sowie wer welche Aufzeichnungen führt. Die Prüfung und Ablage der Checklisten erfolgt durch den GF. Die Prüfung und Wartung kann, mit nachstehenden Ausnahmen, an geschulte Mitarbeiter delegiert werden. Eine umfassende Darstellung der durchzuführenden Prüfungen und Dokumentationen aus der auch die Wartungsverträge ersichtlich sind liegt bei der GF auf. Bei Abweichungen ist entsprechend Abschnitt vorzugehen. Die zu verwendende Checkliste wird jeweils vom GF verteilt. 4.1.3 Beschaffung, Registrierung und Überwachung von Prüfmittel Die Spezifikation der Prüfmittel erfolgt durch den GF bzw. den beauftragten Planer. Durch die Spezifikation wird die erforderliche Genauigkeit, der © Tiefenbacher Recycling durch Entlackung erstellt geprüft Seite 22 freigegeben Tiefenbacher GmbH Managementhandbuch Dok.Nr. 00.01 Datum 15.05.2001 Vers. 0 Meßbereich und sonstige technische Anforderungen des Prüfmittels, wie z.B. Einsatzfähigkeit unter gewissen Umgebungsbedingungen etc. festgelegt. Für jedes Prüfmittel ist die geforderte Genauigkeit definiert und ein festgelegtes Überwachungsintervall und Überwachungsverfahren festgelegt. Änderungen, zusätzliche oder neue Prüfmittel werden vom GF im Prüf- und Wartungsplan vermerkt bzw. aufgenommen. Als Überwachungsverfahren werden die Wartung, das Kalibrieren und das Justieren (Justieren bei nicht als fehlerhaft erkannten Prüfmitteln) angewandt. Im Prüfplan nach Pkt 4.2.2 sind auch die Wartungen der Prüfmittel integriert. Damit ist die systematische und periodische Prüfmittelüberwachung sichergestellt. Die Bewertung und Interpretation der Ergebnisse der Prüfmittelüberwachung erfolgt durch die GF. Bei Notwendigkeit werden spezielle technische Vorkehrungen zum Schutz vor unbeabsichtigter Verstellung angewandt. 4.1.4 Aufzeichnung der Ergebnisse der Prüfmittelüberwachung Die Ergebnisse der Prüfungen und Prüfmittelüberwachung werden von den Durchführenden der Prüfmittelüberwachung so aufgezeichnet, daß die Prüfmittelüberwachung und die erzielten Ergebnisse eindeutig nachvollziehbar sind. 4.1.5 Mitgeltende Unterlagen 04.01 Prüf und Wartungsplan (Auszug) 0411 0 Wartung.xls © Tiefenbacher Recycling durch Entlackung erstellt geprüft Seite 23 freigegeben Tiefenbacher GmbH Managementhandbuch 4.2 Dok.Nr. 00.01 Datum 15.05.2001 Vers. 0 Abweichungen, Korrektur- und Vorsorgemaßnahmen Dieses Kapitel regelt die Vorgangsweise beim Auftreten von Abweichungen von im Managementsystem definierten Sollvorgaben und Sollzuständen. Das Kapitel regelt weiters die Vorgangsweise zur Korrektur von Abweichungen sowie Vorsorgemaßnahmen, um eine Wiederholung von Abweichungen zu verhindern. 4. 2.1 Definition Abweichungen liegen vor, wenn bei relevanten Prüfungen die zu überprüfenden Sollvorgaben nicht eingehalten werden bzw. wenn sonstige betriebsbedingte abnormale Zustände vorliegen, die die Sicherheit von Mitarbeitern, Kunden etc. oder die Umwelt beeinträchtigen können, bzw. sonstige Anforderungen des Managementsystems nicht eingehalten werden. 4.2.2 Identifizierung von Abweichungen Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, bei Feststellung von Abweichungen die GF darüber umgehend zu informieren. Der GF entscheidet nach Sofortmaßnahmen, ob eine relevante Abweichung vorliegt. 4.2.3 Erfassung, Beurteilung und Behebung von relevanten Abweichungen Der GF erfaßt die relevanten Abweichungen, ermittelt die Ursache von Abweichungen und setzt die notwendigen Korrekturmaßnahmen bzw. setzt Vorsorgemaßnahmen, um eine Wiederholung von Abweichungen zu verhindern 4.2.4 Mitgeltende Unterlagen 03.21 Bericht: Vorschläge, Beschwerden 0321 0 Vorschlag.doc © Tiefenbacher Recycling durch Entlackung erstellt geprüft Seite 24 freigegeben Tiefenbacher GmbH Managementhandbuch 4.3 Dok.Nr. 00.01 Datum 15.05.2001 Vers. 0 Aufzeichnungen und Protokolle 4.3.1 Definition Unter sicherheits- und gesundheitschutzspezifischen, umweltspezifischen und qualitätsspezifischen Aufzeichnungen und Protokollen werden alle verfahrens-, prozeß- oder anlagenrelevanten Aspekte verstanden, die intern erhoben und dokumentiert oder von externen ermittelt wurden. Darunter fallen auch die Überprüfungen durch Externe. 4.3.2 Kennzeichnung Die Aufzeichnungen der Sicherheits-, Umwelt- oder Qualitätsaspekte erfolgen nach Verfahren, Prozessen bzw. Anlagen. Die Aspekte werden jedoch nicht getrennt dokumentiert. Die Fundstellen der Aufzeichnungen, Protokolle, Meßberichte udgl. sowie deren Kennzeichnung kann dem Wartungsplan entnommen werden. Die Aufzeichnungen über Schulungen, Audits - Ergebnisse/Bewertung udgl. werden fortlaufend gekennzeichnet und in eigenen Ordnern abgelegt. 4.3.3 Mindestinhalte Die Aufzeichnungen und Protokolle werden vor Ablage auf ihre Übereinstimmung mit den Anforderungen des Managementsystems und den dafür geltenden Grundlagen (internat. Normen, rechtliche Rahmenbedingungen) überprüft. 4.3.4 Aufbewahrungszeit Sofern gesetzlich keine längeren Aufbewahrungsfristen gefordert sind, werden Aufzeichnungen und Protokolle mind. 7 Jahre aufbewahrt. Ausgenommen davon sind Schulungsnachweise. 4.3.5 Mitgeltende Unterlagen 04.11 Wartungsplan 0411 0 Wartung.xls © Tiefenbacher Recycling durch Entlackung erstellt geprüft Seite 25 freigegeben Tiefenbacher GmbH Managementhandbuch 4.4 Dok.Nr. 00.01 Datum 15.05.2001 Vers. 0 Auditierung Dieses Kapitel regelt die Vorgangsweise für die jährliche Durchführung des internen Audits, welches dazu dient, festzustellen, ob das Managementsystem im gesamten Unternehmen ordnungsgemäß umgesetzt und gelebt wird. 4.4.1 Planung des internen Audits Alle Elemente des Managementsystems und Bereiche des Unternehmens werden einmal jährlich durch ein internes Audit dahingehend überprüft, ob das System wirksam ist. Die Audits erfolgen entsprechend des Auditplans, der von der GF freigegeben ist. Für die einzelnen Audits erfolgt eine Detailplanung, die sich am Auditgesamtplan orientiert. Alle Mitarbeiter werden über das Audit-Programm informiert. 4.4.2 Auditoren Die GF bestimmt ein Team von Auditoren, das über die erforderlichen Kenntnisse zur Auditierung des jeweiligen Bereichs verfügt und den normativen und rechtlichen Anforderungen (z.B. SFK) gerecht wird. Audits werden jeweils von zwei Auditor durchgeführt. Die Auditoren haben unabhängig von denjenigen zu sein, die eine direkte Verantwortung für den zu auditierenden Bereich haben. 4.4.3 Durchführung des Audits Die Durchführung des Audits erfolgt anhand von Checklisten für den zu überprüfenden Bereich bzw. die zu überprüfende Tätigkeit. Diese Checklisten basieren im wesentlichen auf den Anforderungen der ISO 14001 und den rechtlichen Anforderungen Ziel des Audits ist es, durch Befragung der Mitarbeiter und Sichtung von Unterlagen festzustellen, ob die Vorgaben des Systems in der Praxis ordnungsgemäß umgesetzt sind und die Tätigkeiten in den zu prüfenden Bereich auch im Einklang mit den Zielen bzw. Programm und der Unternehmenspolitik stehen. 4.4.4 Auditergebnisse, -bericht © Tiefenbacher Recycling durch Entlackung erstellt geprüft Seite 26 freigegeben Tiefenbacher GmbH Managementhandbuch Dok.Nr. 00.01 Datum 15.05.2001 Vers. 0 Die Auditergebnisse werden auf der Checkliste und oder im eigens erstellten Auditbericht dokumentiert. Abweichungen werden festgehalten. Die Auditergebnisse werden mit dem betroffenen Bereich besprochen und bei Bedarf ein Termin für die Überprüfung der etwaigen Korrekturmaßnahmen und Nachbesserungen festgelegt. Die Ergebnisse der internen Audits werden der GF vorgelegt und dienen der obersten Leitung zur Beurteilung der Wirksamkeit/Eignung und Umsetzung des Managementsystems. 4.4.5 Mitgeltende Unterlagen 04.41 Auditgesamtplan 0441 0 Auditplan.doc 04.42 Auditdetailplanung inkl. Bericht 0442-1001 0 Audit Detail.doc © Tiefenbacher Recycling durch Entlackung erstellt geprüft Seite 27 freigegeben Tiefenbacher GmbH Managementhandbuch 5. Dok.Nr. 00.01 Datum 15.05.2001 Vers. 0 ÜBERPRÜFUNG DURCH DIE UNTERNEHMENSLEITUNG Die GF bewertet einmal jährlich die Eignung und Wirksamkeit des IMS, um dieses kontinuierlich zu verbessern. Dazu wird ein Management-Reviewbericht (Beispielhaft: 0501 0 Management Rev.doc) verfaßt. Bis auf weiteres werden die Unterlagen von einem externen Berater zusammengestellt und zusammengefaßt. In einer gemeinsamen Besprechung werden allenfalls erforderliche Änderungen, Adaptierungen oder Korrekturen besprochen und die erfordlichen Maßnahmen inkl. Terminplan festgelegt. Die Entscheidung trifft die GF, die damit auch die finanziellen Mittel freigibt. Dieser Reviewbericht ist • ein Rückblick über die Umsetzung des Umweltmanagementsystems im letzten Jahr und • aktualisiert die Umweltziele und das Umweltprogramm für das nächste Jahr In diesen Reviewbericht fließen folgende Informationen und Daten ein • Berichte über interne Audits/Umweltbetriebsprüfungen einschließlich der Überprüfung der Umweltpolitik • die Umsetzung des Umweltprogramms einschließlich der Umweltziele als Soll/lst-Vergleich • die Umweltkennzahlen und deren Entwicklung • Verbesserungen/Änderungen seit dem letzten Umweltmanagement-Review • Berichte über Abweichungen und deren künftige Vermeidung Die Durchführung des Umweltmanagement-Reviews wird durch die GF im Umweltmanagment-Reviewbericht bestätigt. © Tiefenbacher Recycling durch Entlackung erstellt geprüft Seite 28 freigegeben