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IP/11/88
Brüssel, 27. Januar 2011
Europäische Kommission lanciert Konsultation zur
Modernisierung des europäischen Markts für
öffentliche Aufträge
Auf das öffentliche Auftragswesen entfallen etwa 17 % des BIP der EU. In
Zeiten, in denen viele Mitgliedstaaten mit knappen Kassen und
wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu kämpfen haben, muss die Vergabepolitik
den effizientesten Einsatz öffentlicher Mittel gewährleisten, um Wachstum
und Arbeitsplatzschaffung zu unterstützen. Dies erfordert ein flexibles und
benutzerfreundliches Instrumentarium, das den Behörden und Lieferanten in
Europa eine transparente und wettbewerblich organisierte Auftragsvergabe
so leicht wie möglich macht. Mit diesen Zielen vor Augen hat die
Europäische Kommission heute einen Konsultationsprozess in Gang gesetzt.
Im Mittelpunkt dieser offenen Debatte mit den interessierten Parteien wird die
Frage stehen, wie sich Vorschriften, Instrumente und Methoden im Bereich
des öffentlichen Auftragswesens modernisieren lassen, um in stärkerem
Maße zur Verwirklichung dieser Ziele beitragen zu können. Frist für die
Übermittlung von Stellungnahmen zum vorgelegten Grünbuch ist der
18. April 2011.
Kommissar Michel Barnier, zuständig für Binnenmarkt und Dienstleistungen, erklärte
dazu: „Wir müssen die Vorschriften im Bereich des öffentlichen Auftragswesens
klarer fassen, um den Behörden in Europa wie auch den Unternehmen, die sich um
Aufträge bewerben, das Leben zu erleichtern. Verbesserung des Zugangs kleinerer
Unternehmen zu den Beschaffungsmärkten, Bürokratieabbau, Förderung der
grenzüberschreitenden Auftragsvergabe in Europa – all dies sind Aspekte, die
während der Konsultation im Fokus stehen werden. Im Übrigen ist es mir ein
Anliegen, dafür zu sorgen, dass das öffentliche Auftragswesen einen Beitrag zu
Arbeitsplatzschaffung, Innovation und Umweltschutz leistet.“
Auf das öffentliche Auftragswesen entfallen etwa 17 % des BIP der EU. Die optimale
Nutzbarmachung dieser 17 % ist von zentraler Bedeutung für die
Wiederankurbelung unserer Wirtschaft und für die Schaffung von Arbeitsplätzen, erst
recht in Krisenzeiten. Seitens der Marktakteure wurde der Wunsch geäußert, das
öffentliche Beschaffungswesen in der EU zu überprüfen mit dem Ziel, die Verfahren
zu straffen und besser an neue Herausforderungen anzupassen. Zu diesen
Herausforderungen zählen beispielsweise die Notwendigkeit, öffentliche Mittel
effizienter einzusetzen, ebenso wie die Berücksichtigung sozialer und ökologischer
Belange.
Die Unternehmen, insbesondere die KMU (auf die Schätzungen zufolge zwischen 31
und 38 % des gesamten Auftragsvolumens der öffentlichen Hand entfallen), müssen
EU-weit besseren und leichteren Zugang zu öffentlichen Aufträgen erhalten, damit
sie in vollem Umfang in den Genuss der Vorteile kommen, die ein echter
europäischer Beschaffungsmarkt zu bieten hat. Ebenso müssen den Auftraggebern
einfache und flexible Verfahren an die Hand gegeben werden, die es ihnen
ermöglichen, einen wirksamen Beitrag zur Erreichung der gemeinsamen Ziele der
Strategie „Europa 2020“ zu leisten: Innovationsförderung, Umweltschutz,
Bekämpfung des Klimawandels, Verhinderung sozialer Ausgrenzung. Eine
elektronische Beschaffung („e-Beschaffung“) macht die Verfahren effizienter,
verschafft den Unternehmen einen besseren Zugang und bietet den Auftraggebern
größere Auswahlmöglichkeiten. Die noch laufende Konsultation der Kommission zur
„e-Beschaffung“ wird am 31. Januar 2011 abgeschlossen (siehe IP/10/1347).
Worum geht es bei der öffentlichen Konsultation?
In dem von der Kommission vorgelegten Grünbuch werden mehrere
Schlüsselbereiche genannt, in denen eine Reform ansetzen könnte. Zweck der
Konsultation ist es, die Standpunkte der Betroffenen zu den verschiedenen Optionen
für eine Änderung der Rechtsvorschriften einzuholen. Unter anderem werden
folgende Fragen aufgeworfen:
- Müssen die derzeitigen Verfahren, insbesondere für kleinere lokale und
regionale Behörden, vereinfacht werden? Wie kann dies sinnvoll geschehen,
ohne die Grundsätze der Transparenz und der Nichtdiskriminierung von Bietern
zu gefährden?
- Wie lässt sich der Bürokratieaufwand für die Wirtschaftsteilnehmer,
insbesondere die KMU, reduzieren? Wie kann die grenzüberschreitende
Teilnahme an Ausschreibungen innerhalb Europas erleichtert werden?
- Unter welchen Bedingungen sollte die Auftragsvergabe zwischen Behörden von
der Anwendung der EU-Vergabevorschriften ausgenommen werden?
- Sollten die EU-Vergabevorschriften dahin gehend geändert werden, dass auch
anderen politischen Zielen, wie etwa der Innovationsförderung oder der
Berücksichtigung sozialer Belange, besser Rechnung getragen werden kann?
Sollten beispielsweise EU-Vorschriften eingeführt werden, die eine
Verpflichtung vorsehen, ausschließlich Produkte zu kaufen, die bestimmten
ökologischen Anforderungen genügen, oder einen bestimmten Prozentanteil
des Budgets für innovative Güter und Dienstleistungen zu reservieren? Sind
spezielle Vorschriften für die Vergabe sozialer Dienstleistungen von
allgemeinem wirtschaftlichen Interesse erforderlich, die den spezifischen
Charakter dieser Dienstleistungen in stärkerem Maße berücksichtigen?
- Brauchen wir strengere Vorschriften oder bessere Sicherheitsvorkehrungen zur
Verhinderung von Günstlingswirtschaft, Korruption oder Interessenkonflikten?
- Wie lässt sich ein effizienter Wettbewerb auf den Beschaffungsmärkten
gewährleisten? Wie könnte beispielsweise verhindert werden, dass bestimmte
Lieferanten eine marktbeherrschende Stellung erlangen oder dass
Angebotsabsprachen oder Marktaufteilungen zwischen Bietern stattfinden?
- Was sollte unternommen werden, um europäischen Unternehmen einen
besseren Zugang zu den öffentlichen Beschaffungsmärkten in Drittländern zu
ermöglichen?
2
Parallel laufende Initiativen und weitere Schritte
Parallel zur Grünbuch-Konsultation führt die Kommission derzeit eine umfassende
Ex-post-Evaluierung durch, um Wirksamkeit und Kosteneffizienz der derzeitigen
europäischen Vergabevorschriften zu bewerten.
Die Ergebnisse dieser Evaluierung und der heute eingeleiteten Konsultation sollen
im Rahmen einer für den 30. Juni 2011 geplanten hochrangig besetzten Konferenz
über die Reform des öffentlichen Auftragswesens erörtert werden. All diese Arbeiten
werden schließlich in die Formulierung geeigneter Legislativvorschläge einmünden.
Hintergrundinformationen
Die EU-Vergabevorschriften sehen für öffentliche Aufträge oberhalb eines
bestimmten
Auftragswerts
Vergabeverfahren
vor,
die
Transparenz,
gleichberechtigten Zugang und fairen Wettbewerb auf dem europäischen
Beschaffungsmarkt
gewährleisten.
Die
Festlegung
des
geltenden
EU-Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen durch die Richtlinien
2004/17/EG und 2004/18/EG war die bisher letzte Etappe einer langen Entwicklung,
die 1971 begonnen hat. Die genannten Richtlinien sollen in erster Linie sicherstellen,
dass die Wirtschaftsteilnehmer die Grundfreiheiten (freier Verkehr von Waren,
Kapital, Dienstleistungen und Personen) in vollem Umfang wahrnehmen können.
Kommentare zum Grünbuch können bis spätestens 18. April 2011 an folgende
Adresse übermittelt werden:
[email protected]
Das Grünbuch kann auf folgender Webseite abgerufen werden:
http://ec.europa.eu/internal_market/publicprocurement/modernising_rules/consultations/index_en.htm
Weitere Informationen
Auftragswesens:
zur
Politik
der
EU
im
Bereich
des
http://ec.europa.eu/internal_market/publicprocurement/index_de.htm
MEMO/11/48.
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