Begleitende Information zur Internet-Konsultation der EU-Kommission zu „Eine nachhaltige Bioenergiepolitik für den Zeitraum nach 2020“ Die Produktion von Biomasse unterliegt bereits zahlreichen Regelungen und Gesetzeswerken (Forstgesetz, Natura2000, Naturschutzgesetze, CrossCompliance, GLÖZ, ÖPUL,…) sowie im Bereich der Rohstoffproduktion für Biotreib- und flüssige Biobrennstoffe noch gesonderten Nachhaltigkeitskriterien. Darüber hinaus können über freiwillige Zertifizierungssysteme wie beispielsweise PEFC noch zusätzliche Anforderungen abgedeckt werden. Dennoch wird die Nachhaltigkeit der Biomasseproduktion, meist vor dem Hintergrund großflächiger Waldrodungen in Asien oder Südamerika, immer wieder in Diskussion gebracht. Dabei werden überzogene Verschärfungen bei den bestehenden Rahmenbedingungen und oftmals auch noch zusätzliche neue Auflagen samt kostspieligen Zertifizierungserfordernissen gefordert. Neue administrative Vorgaben und Regelungen erhöhen aber nicht die Nachhaltigkeit der europäischen Biomasseproduktion, sondern nur die Kosten und den Zeitaufwand der Rohstofferzeugung. Und weitere Erschwernisse und Barrieren für Biomasse innerhalb der EU bedeuten nicht notwendigerweise eine Verbesserung der Situation in anderen Teilen der Welt. Eine englische und deutsche Version des Konsultationstextes stehen zur Verfügung, die Eingabe ist allerdings nur in der englischen Textversion im Internet (https://ec.europa.eu/eusurvey/runner/BioenergySurvey2016) möglich. Die Konsultation läuft noch bis 10. Mai 2016. Was bezweckt die Europäische Kommission (EK) mit der Internet-Konsultation? Durch derartige Instrumente soll ein möglichst umfassendes Bild der öffentlichen Meinung zu bestimmten Themen und Politikbereichen dargestellt werden. Die Fragen beziehen sich auf die Einschätzung der Wirksamkeit bereits implementierter Regelungen und die etwaige Ausweitung bzw. Verschärfung selbiger bis hin zur Einführung allfälliger neuer Verpflichtungen. Nach einer Auswertung der abgegebenen Antworten entwirft die EK einen Richtlinienvorschlag zu der Thematik. Dieser wird im Europäischen Parlament und im Europäischen Rat diskutiert und danach in Kraft gesetzt. Anschließend muss die Richtlinie in den einzelnen Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Die EK versucht also über dieses Instrument die Meinung der Bürger und Betroffenen einzuholen. Daher ist die Teilnahme an der Konsultation auch von besonderer Bedeutung. Denn jede Stimme gegen eine neue „Bürokratie-Lawine“ wird gebraucht. Wer soll an der Konsultation teilnehmen? Es ist davon auszugehen, dass neben der breiten Öffentlichkeit auch viele Organisationen wie Verwaltungen, Verbände, NGO´s, Wissenschaft und Wirtschaft die Beantwortung der Fragen vornehmen werden. Nur wenige kennen tatsächlich die konkreten Produktionsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft. Daher ist die möglichst zahlreiche Teilnahme der Betroffenen – der Land- und Forstwirte – besonders wichtig. Jede Stimme aus unserem Sektor ist daher notwendig und wertvoll. Nur so kann ein realistisches Bild der gelebten Praxis an die Europäische Kommission übermittelt werden. Was ist der Inhalt der Konsultation? Die Fragen beziehen sich auf die Einschätzung der Wirksamkeit der bisherigen Bioenergiepolitik und insbesondere auf die Beurteilung der Nachhaltigkeitsaspekte. Dies umfasst alle Bereiche beginnend bei den Emissionen der Rohstoffproduktion über die gesamte Wertschöpfungskette bis zur energetischen Verwertung. Auch Auswirkungen auf Boden, Luft, Wasser und Landnutzungsänderungen werden abgefragt. Vorschläge für Vereinfachungen der administrativen Vorgaben können genauso wie allenfalls Forderungen nach Verschärfungen des Regelwerks deponiert werden. Die Konsultation ist in einen Teil mit vorgegebenen Antwortmöglichkeiten zum Ankreuzen und einen „freien“ Textteil aufgeteilt, wo einerseits zusätzliche Punkte und Sichtweisen eingebracht und andererseits die gegeben Antworten begründet werden können. Wichtig ist vor allem das Ankreuzen der vorgegebenen Antwortauswahl im Sinne der Land- und Forstwirtschaft. Bei Beantwortung der Textpassagen sollte verstärkt darauf hingewiesen werden, dass die bestehenden Nachhaltigkeitssysteme für Biomasse vollkommen ausreichend sind und die Europäische Kommission sich insbesondere um die Verbesserung der Produktionsbedingungen bei klimaschädlichen fossilen Energieträgern und der Nuklearenergie annehmen sollte. Die Konsultation ist bis 10. Mai 2016 geöffnet und unter dem Link https://ec.europa.eu/eusurvey/runner/BioenergySurvey2016 abrufbar. Der Link als auch die zugehörigen Informationen wie der Leitfaden zur Beantwortung der Fragen sind auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer Österreich unter www.lko.at verfügbar.