Begleitende Informationen - Landwirtschaftskammer Österreich

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Begleitende Information zur Internet-Konsultation der EU-Kommission zu „Eine
nachhaltige Bioenergiepolitik für den Zeitraum nach 2020“
Die Produktion von Biomasse unterliegt bereits zahlreichen Regelungen und
Gesetzeswerken (Forstgesetz, Natura2000, Naturschutzgesetze, CrossCompliance, GLÖZ,
ÖPUL,…) sowie im Bereich der Rohstoffproduktion für Biotreib- und flüssige Biobrennstoffe
noch gesonderten Nachhaltigkeitskriterien. Darüber hinaus können über freiwillige
Zertifizierungssysteme wie beispielsweise PEFC noch zusätzliche Anforderungen abgedeckt
werden.
Dennoch wird die Nachhaltigkeit der Biomasseproduktion, meist vor dem Hintergrund
großflächiger Waldrodungen in Asien oder Südamerika, immer wieder in Diskussion
gebracht. Dabei werden überzogene Verschärfungen bei den bestehenden
Rahmenbedingungen und oftmals auch noch zusätzliche neue Auflagen samt kostspieligen
Zertifizierungserfordernissen gefordert. Neue administrative Vorgaben und Regelungen
erhöhen aber nicht die Nachhaltigkeit der europäischen Biomasseproduktion, sondern nur
die Kosten und den Zeitaufwand der Rohstofferzeugung. Und weitere Erschwernisse und
Barrieren für Biomasse innerhalb der EU bedeuten nicht notwendigerweise eine
Verbesserung der Situation in anderen Teilen der Welt.
Eine englische und deutsche Version des Konsultationstextes stehen zur Verfügung, die
Eingabe
ist
allerdings
nur
in
der
englischen
Textversion
im
Internet
(https://ec.europa.eu/eusurvey/runner/BioenergySurvey2016) möglich. Die Konsultation läuft
noch bis 10. Mai 2016.
Was bezweckt die Europäische Kommission (EK) mit der Internet-Konsultation?
Durch derartige Instrumente soll ein möglichst umfassendes Bild der öffentlichen Meinung zu
bestimmten Themen und Politikbereichen dargestellt werden. Die Fragen beziehen sich auf
die Einschätzung der Wirksamkeit bereits implementierter Regelungen und die etwaige
Ausweitung bzw. Verschärfung selbiger bis hin zur Einführung allfälliger neuer
Verpflichtungen. Nach einer Auswertung der abgegebenen Antworten entwirft die EK einen
Richtlinienvorschlag zu der Thematik. Dieser wird im Europäischen Parlament und im
Europäischen Rat diskutiert und danach in Kraft gesetzt. Anschließend muss die Richtlinie in
den einzelnen Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Die EK versucht also über dieses
Instrument die Meinung der Bürger und Betroffenen einzuholen. Daher ist die Teilnahme an
der Konsultation auch von besonderer Bedeutung. Denn jede Stimme gegen eine neue
„Bürokratie-Lawine“ wird gebraucht.
Wer soll an der Konsultation teilnehmen?
Es ist davon auszugehen, dass neben der breiten Öffentlichkeit auch viele Organisationen
wie Verwaltungen, Verbände, NGO´s, Wissenschaft und Wirtschaft die Beantwortung der
Fragen vornehmen werden. Nur wenige kennen tatsächlich die konkreten
Produktionsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft. Daher ist die möglichst zahlreiche
Teilnahme der Betroffenen – der Land- und Forstwirte – besonders wichtig. Jede Stimme
aus unserem Sektor ist daher notwendig und wertvoll. Nur so kann ein realistisches Bild der
gelebten Praxis an die Europäische Kommission übermittelt werden.
Was ist der Inhalt der Konsultation?
Die Fragen beziehen sich auf die Einschätzung der Wirksamkeit der bisherigen
Bioenergiepolitik und insbesondere auf die Beurteilung der Nachhaltigkeitsaspekte. Dies
umfasst alle Bereiche beginnend bei den Emissionen der Rohstoffproduktion über die
gesamte Wertschöpfungskette bis zur energetischen Verwertung. Auch Auswirkungen auf
Boden, Luft, Wasser und Landnutzungsänderungen werden abgefragt. Vorschläge für
Vereinfachungen der administrativen Vorgaben können genauso wie allenfalls Forderungen
nach Verschärfungen des Regelwerks deponiert werden.
Die Konsultation ist in einen Teil mit vorgegebenen Antwortmöglichkeiten zum Ankreuzen
und einen „freien“ Textteil aufgeteilt, wo einerseits zusätzliche Punkte und Sichtweisen
eingebracht und andererseits die gegeben Antworten begründet werden können. Wichtig ist
vor allem das Ankreuzen der vorgegebenen Antwortauswahl im Sinne der Land- und
Forstwirtschaft. Bei Beantwortung der Textpassagen sollte verstärkt darauf hingewiesen
werden, dass die bestehenden Nachhaltigkeitssysteme für Biomasse vollkommen
ausreichend sind und die Europäische Kommission sich insbesondere um die Verbesserung
der Produktionsbedingungen bei klimaschädlichen fossilen Energieträgern und der
Nuklearenergie annehmen sollte.
Die Konsultation ist bis 10. Mai 2016 geöffnet und unter dem Link
https://ec.europa.eu/eusurvey/runner/BioenergySurvey2016 abrufbar. Der Link als auch die
zugehörigen Informationen wie der Leitfaden zur Beantwortung der Fragen sind auf der
Internetseite der Landwirtschaftskammer Österreich unter www.lko.at verfügbar.
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