Arbeitshilfe zur Personalauswahl für diözesane Mitarbeiter/innen Auswahlverfahren in der Diözesankurie der Diözese Rottenburg-Stuttgart An der Erarbeitung der Arbeitshilfe haben mitgewirkt: Baur Lothar, HA Personal, Abteilung Personalverwaltung Elmenthaler Michael, HA Pastorales Personal, Bereich Dekanate Schneiderhan Karl, Stabsstelle Entwicklung, Bereich Personalentwicklung Schubert Lothar, HA Pastorales Personal, Diözesanreferent für Pastoralreferenten/innen Stadel Karlheinz, Leiter der Abteilung Personalverwaltung Wodtke-Werner Verena, Dr., HA Kirche und Gesellschaft, Fachbereich Bildungsmanagement/Andragogik und Leiterin des Diözesanbildungswerkes Herausgeber: Bischöfliches Ordinariat Stabsstelle Entwicklung - Bereich PersonalentwicklungPostfach 9 72101 Rottenburg Tel. 07472/169-669 Stand: 07.02.2007 Redaktion: Karl Schneiderhan 2 Auswahlverfahren in der Diözesankurie der Diözese Rottenburg-Stuttgart Vorwort Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, mit dem Leitbild und den Führungsgrundsätzen haben wir uns im Sinne der Selbstverpflichtung unter anderem darauf verständigt, die Qualität unserer Dienstleistungen weiter zu entwickeln. Die Qualifizierung der Auswahlverfahren und die damit verbundenen Personalentscheidungen dienen diesem Ziel. Die Qualität unserer Auswahlverfahren ist mitbestimmend für ein attraktives Erscheinungsbild der Kirche heute und vor allem morgen. Denn Auswahlverfahren sind Gelegenheiten, in denen wir uns als Kirche nach innen und außen präsentieren. Angesichts der demographischen Entwicklung und der damit zusammen hängenden Altersstruktur der Mitarbeiterschaft in der Diözesankurie wird es eine besondere Herausforderung sein, in den kommenden Jahren geeignete und qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Kurie bzw. für die Diözese zu gewinnen. Zudem sind Personalentscheidungen Investitionskosten für die Zukunft mit zum Teil hohen finanziellen Auswirkungen. Aus diesen genannten Gründen liegt es nahe, die Auswahlverfahren in den Hauptabteilungen der Kurie nach einheitlichen Qualitätsstandards durchzuführen. Das Interesse an einer Weiterqualifizierung der Auswahlverfahren ist in der Konferenz der Personalverantwortlichen der Diözesankurie entstanden. Ein Anliegen dabei war, die Auswahlverfahren im Sinne des Leitbildes möglichst nach einheitlichen Standards durchzuführen. Eine aus der Konferenz heraus gebildete Arbeitsgruppe hat die nun vorliegende Arbeitshilfe als Orientierung für die Durchführung der Auswahlverfahren erarbeitet. Dazu haben Referenten/innen aus einzelnen Hauptabteilungen ihre Kompetenz eingebracht und ihre Erfahrungen mit neueren Auswahlmethoden zur Verfügung gestellt. Dies waren insbesondere der Fachbereich Bildungsmanagement/Andragogik und die Leitung des Diözesanbildungswerkes, das Bischöfliche Jugendamt, die Hauptabteilung Pastorales Personal und die Personalentwicklung in der Kurie. Insofern ist dieser Leitfaden ein von Kollegen/innen für Kollegen/innen erarbeitetes Kompendium. Diese Arbeitshilfe ist eine besonders geeignete und nützliche Orientierung zur Durchführung von Auswahlverfahren. Je nach Tätigkeitsfeld können diese Vorgaben auf die jeweilige Zielgruppe hin angepasst werden, um die Komplexität entsprechend zu reduzieren. Die Anwendung dieses qualifizierten Verfahrens setzt eine entsprechende Kompetenz der Führungskräfte voraus. Dazu bietet die Stabsstelle Entwicklung, Bereich Personalentwicklung, im Vorfeld eines Auswahlverfahrens ihre Unterstützung an. Der Arbeitsgruppe danke ich für die Erstellung dieser nützlichen Arbeitshilfe, die einen entscheidenden Schritt in Richtung Weiterqualifizierung von Auswahlverfahren darstellt und ein zentrales Anliegen unseres Leitbildes umsetzt. Dr. Clemens Stroppel Generalvikar 3 Auswahlverfahren in der Diözesankurie der Diözese Rottenburg-Stuttgart Inhaltsverzeichnis Ziele - Begründung - Grundsätze 1.0 Vorbereitungsphase 1.1 Stellenbeschreibung 1.2 Anforderungsprofil 1.3 Stellenfreigabe 1.4 Stellenausschreibung 1.5 Organisation 2.0 Bearbeitungsphase 2.1 Eingang der Bewerbungen 2.2 Vorauswahl 2.3 Absagen 2.4 Vorbereitung der Bewerbungsgespräche 3.0 Entscheidungsphase 3.1 Bewerbungsgespräche 3.2 Votum und Entscheidung 3.3 Vorgesehene Auswahlentscheidung 3.4 Absagen 4.0 Anstellungsphase 4.1 Auswahlentscheidung 4.2 Weitere Bearbeitung 4.3 Einführungsphase Checklisten - Entwürfe – Beispiele (Anlagen 1-10) Übersichten Einstellung neuer Mitarbeiter Anforderungs- und Stellenprofil Stellenanzeige Briefentwürfe für Absagen und Einladungen für Bewerbungsgespräche Hinweise zu Struktur und Ablauf der Bewerbungsgespräche Briefentwürfe für Absagen nach dem 1. und 2. Gespräch sowie für die Zusage Arbeitsrechtliche Hinweise (Anlagen 11-17) Grundordnung des kirchlichen Dienstes Sorgfaltspflicht der Begründung kirchlicher Arbeitsverhältnisse Auszug aus der MAVO Anschreiben an die MAV Auszug aus dem Schwerbehindertengesetz 4 Auswahlverfahren in der Diözesankurie der Diözese Rottenburg-Stuttgart Ziele - Begründung - Grundsätze Ziele Die Bewerbungsverfahren in den Hauptabteilungen der Diözesankurie werden qualifiziert und nach einheitlichen Standards durchgeführt. Die Bewerbungsverfahren laufen transparent ab. Durch die Bewerbungsverfahren wird eine größtmögliche Gewissheit über das Potential des Bewerbers/der Bewerberin gewonnen. So werden für die Diözese erfolgversprechende Einstellungen erreicht. Begründung Stellenbesetzungsverfahren sind exponierte Situationen der Innen- und Außenkommunikation. Deshalb sind Auswahlverfahren exemplarische Situationen für Glaubwürdigkeit und Image der Kirche. Ihre einheitliche und transparente Regelung dient unserer Erkennbarkeit nach außen. Mit einer Bewerbung präsentieren sich Menschen, die bei der Diözese arbeiten möchten, in einer sehr persönlichen Weise. Die Diözese als Arbeitgeberin ist daher herausgefordert, ihrem kirchlichen Auftrag gemäß mit Menschen, die sich um eine Anstellung bemühen, wertschätzend und kompetent umzugehen. Die Kirche lebt wie kein anderes Unternehmen vom Profil ihrer Mitarbeiter/innen. Dazu gehören sowohl die fachlichen und sozialen Qualifikationen als auch eine positive kirchliche Grundeinstellung. Zudem erfahren Bewerber/innen durch das Verhalten der am Bewerbungsverfahren Beteiligten etwas über das Erscheindungsbild und die praktizierte Kultur in der Diözese. Mit der Einstellung von Mitarbeiter/innen, insbesondere in den oberen Gehaltsgruppen sind erhebliche langfristige finanzielle Investitionen verbunden. Bei Auswahlverfahren ist künftig das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu beachten. Dieses stellt bestimmte Anforderungen an die Transparenz von Auswahlverfahren, z. B. zu Stellenausschreibungen und hinsichtlich der Dokumentation des Entscheidungsprozesses. Aufgrund der im AGG vorgesehenen Frist für Ansprüche wegen Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot sind die Unterlagen und Protokolle mindestens zwei Monate aufzubewahren. Die Qualifizierung und transparente Strukturierung der Auswahlverfahren sind zudem ein positives Beispiel für die Konkretisierung des Leitbildes der Diözesankurie. Grundsätze: 1 Stellenbesetzungsverfahren bedürfen einer exakten Planung und Durchführung. Die vorliegende Handreichung hilft dabei, die einzelnen Schritte richtig zu gehen auf die ganz spezielle Situation der Hauptabteilung bzw. Abteilung hin zu optimieren.1 Übersicht „Phasen des Auswahl- und Anstellungsverfahrens“ (Anlage 1a-1c) 5 Auswahlverfahren in der Diözesankurie der Diözese Rottenburg-Stuttgart Die in der Diözese geltenden arbeitsrechtlichen Vorgaben sind unbedingt zu beachten, z. B. Kirchliche Grundordnung und die Beteiligung der Mitarbeitervertretung.2 Die Benachteiligungsverbote nach dem AGG sind zu beachten. Voraussetzung für jede Stellenausschreibung sind eine Stellenbeschreibung incl. Stellenbewertung, ein Anforderungsprofil und die Stellenfreigabe der zu besetzenden Stelle. Erwartungen an die Bewerber/innen entsprechend der kirchlichen Grundordnung sind im Anforderungsprofil beschrieben. Diese sind im Bewerbungsgespräch anzusprechen, aber auch sensibel zu handhaben.3 Die Auswahlverfahren werden zügig durchgeführt. Dies bedeutet, dass das Verfahren vom Zeitpunkt der Stellenausschreibung bis zur Besetzung in der Regel innerhalb eines Zeitraumes von 6 Wochen abgeschlossen ist. Sind bei Stellenbesetzungen diözesanexterne Stellen beteiligt, z. B. staatliche Stellen bei der Auswahl von Schuldekanen, sind im Einzelfall längere Fristen nötig. Familienarbeit und Ehrenamt werden in die Bewertungskriterien mit aufgenommen. Die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist auch bei Stellenbesetzungen zu berücksichtigen. Deshalb ist im Rahmen von Neubesetzungen grundsätzlich zu prüfen, in wie weit Vollzeitstellen geteilt werden können.4 Im Sinne des Leitbildes wird für die gesamte Kurie ein einheitliches, transparentes und qualifiziertes Vorgehen angestrebt. Deshalb verfahren Hauptabteilungen bei Auswahlverfahren in ihrem Zuständigkeitsbereich nach diesem Leitfaden. Die Informations-, Anhörungs- und Mitbestimmungsrechte der Mitarbeitervertretungen sind gem. MAVO durch die jeweils zuständigen Hauptabteilungen zu beachten. Besondere Verfahrensweisen oder Dienstvereinbarungen für einzelne Berufsgruppen (z. B. Beratungsstellen, Jugendreferenten) bzw. Einrichtungen bleiben von diesen Vorgaben unberührt. Initiativbewerbungen sind von den Hauptabteilungen zeitnah zu bearbeiten. Die Personalverwaltung ist darüber zu informieren. 2 Zu den arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen vgl. die Anlagen 11-17 vgl. Anlage 8c 4 vgl. dazu auch die Bestimmungen des Teilzeitbefristungsgesetzes (TZBfG) 3 6 Auswahlverfahren in der Diözesankurie der Diözese Rottenburg-Stuttgart 1. Vorbereitungsphase 1.1. Stellenbeschreibung5 Voraussetzung für jede Ausschreibung ist eine aktualisierte Stellenbeschreibung. Dabei ist im Blick auf künftige Entwicklungen das seitherige Stellenprofil ggf. zu überprüfen (z. B. Aufgaben, Strukturen, Eingruppierung). Die Stellenausschreibung soll knapp, aber aussagekräftig sein. Es ist nicht ratsam, alle Aufgabenbereiche in den Ausschreibungstext aufzunehmen. 1.2. Anforderungsprofil Vor der Stellenausschreibung ist zudem ein Anforderungsprofil der neu zu besetzenden Stelle zu erstellen. Welche Kenntnisse, Erfahrungen, Fähigkeiten sind auf der zu besetzenden Stelle besonders wichtig? Im Anforderungsprofil sind die Anforderungen an die Bewerber/innen zu definieren (z. B. unabdingbar, wünschenswert). Das Anforderungsprofil ist die Grundlage für die Bewertung der Bewerbungsunterlagen. Für die Erstellung eines Anforderungsprofils enthält dieser Leitfaden verschiedene Vorlagen6. 1.3. Stellenfreigabe Die Stellenfreigabe erfolgt durch die Abt. Personalverwaltung in Abstimmung mit den am Auswahlverfahren beteiligten Stellen bzw. Kommissionen (z. B. Controlling, Stellenkommission). Über die Stellenausschreibung ist die MAV zu informieren. 1.4. Stellenausschreibung Stellenausschreibungen ... - sind geschlechtsneutral enthalten einen Hinweis zur Konfessionszugehörigkeit beinhalten ein Anforderungsprofil treffen in der Regel eine Aussage über Eingruppierung bzw. Entgeltgruppe und Arbeitsvertragsgrundlage nennen die Bewerbungsfrist nennen Adressat- und Auskunftsperson beinhalten das Logo „audit beruf und familie“ (gilt nur für die Diözesankurie) sind ansprechend und modern gestaltet.7 5 Das in der Diözesankurie geltende Formular für Stellenbeschreibungen kann über das Intranet unter Verwaltung online abgerufen werden. 6 vgl. Anlagen 2a und 2b (Anforderungs- und Stellenprofile) ; weitere Hinweise dazu sind in der CD-Datenbank der Diözesanbibliothek im Verzeichnis Personal zu finden. 7 Auswahlverfahren in der Diözesankurie der Diözese Rottenburg-Stuttgart Unter Berücksichtigung der besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie und der Förderung von Frauen in Führungspositionen wird auf die Möglichkeit hingewiesen, dass Vollzeitstellen im Einzelfall aufgeteilt werden können.8 Um das Potential und die Qualifikationen von Mitarbeiter/innen zu nutzen und berufliche Entwicklungsmöglichkeiten zu schaffen, soll nach Möglichkeit diözesanintern ausgeschrieben werden. Die Ausschreibungen erfolgen in der Regel über das Intranet bzw. Mitarbeiterportal und im Kirchlichen Amtsblatt. Sofern extern ausgeschrieben wird, erfolgt die Ausschreibung in der Regel im Kath. Sonntagsblatt und in der örtlichen Tagespresse. Stellen mit besonderen und höheren Anforderungen werden auch in überregionalen Zeitungen ausgeschrieben. In besonderen Fällen werden neu zu besetzende Stellen in Fachzeitschriften, z. B. bei Architekten bzw. in staatlichen Presseorganen, z. B. für den Bereich der Verwaltung in der BW-Woche (Staatsanzeiger) oder für Schuldekane/innen im Amtsblatt des Kultusministeriums ausgeschrieben. Stellenanzeigen könnten künftig auch auf der Homepage www.drs.de, im Intranet und im Internet veröffentlicht werden. Auf diese Weise können Ausgaben für Anzeigen in Printmedien eingespart werden. Auch bei internen Stellenausschreibungen ist auf die Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen zu achten. 1.5. Organisation Vor Beginn des Verfahrens sind die Zuständigkeiten und die Art der Beteiligung am Verfahren zu klären (z B. Hauptabteilungsleiter/in, Dekan, Vorsitzende von Gremien, MAV, Gleichstellungsbeauftragte, Schwerbehindertenvertretung). Zuständig dafür ist im Bereich der Diözesankurie der Generalvikar und ansonsten der/die jeweils zuständige Hauptabteilungsleiter/in in Abstimmung mit der Abt. Personalverwaltung. Die am Bewerbungsverfahren Beteiligten sind rechtzeitig über Ablauf und Struktur des Verfahrens sowie über den Termin der Bewerbungsgespräche zu informieren. Die notwendigen Termine sind zeitnah zum Zeitpunkt der Ausschreibung zu vereinbaren, um das Verfahren im vorgegebenen Zeitrahmen von ca. 6 Wochen, sofern nicht längere Fristen nötig sind, abschließen zu können. 7 Ein Beispiel für eine Stellenausschreibung ist als Anlage 3 angefügt. In diesem Zusammenhang sind die gesetzlichen Verpflichtungen nach dem TZBfG zu beachten. Ebenso wird auf die Leitlinien zur Gleichstellung von Frauen und Männern hingewiesen. 8 8 Auswahlverfahren in der Diözesankurie der Diözese Rottenburg-Stuttgart 2. Bearbeitungsphase 2.1 Eingang der Bewerbungen Nach Eingang einer Bewerbung erfolgt umgehend eine schriftliche Eingangsbestätigung mit einem Hinweis, bis wann der/die Bewerber/in mit einer Nachricht rechnen kann. Die Bewerbungsunterlagen sind Eigentum des/der Bewerbers/in. Deshalb sind Beschriftungen, Beschädigungen oder Verunreinigungen unbedingt zu vermeiden. Die Unterlagen werden mit der Absage an den/die Bewerber/in zurückgeschickt. Die Bewerbungsunterlagen sind von dem am Verfahren Beteiligten vertraulich zu behandeln. Originale bzw. Kopien der Bewerbungsunterlagen sind aus datenschutzrechtlichen Gründen an die zuständige Abteilung zurückzugeben. 2.2 Vorauswahl Die Vorauswahl soll, sofern aufgrund der Beteiligung externer Stellen nicht längere Fristen nötig sind, binnen 2 Wochen nach Bewerbungsschluss durch die zuständige Hauptabteilung unter Beteiligung der Bewerbungskommission anhand überprüfbarer Sichtungskriterien erfolgen (vgl. dazu die Anlagen 2b und 6). Die drei bis fünf geeignetsten Bewerber/innen werden zum Vorstellungsgespräch eingeladen. Die zuständige Hauptabteilung bzw. diözesane Einrichtung informiert die Mitarbeitervertretung über die eingegangenen Bewerbungen sowie ggf. die Gleichstellungsbeauftragte und die Schwerbehindertenvertretung. 2.3 Absagen Nach der Vorauswahl erhalten die Bewerber/innen, die nicht in die engere Wahl gezogen werden, eine schriftliche Absage.9 Mit der Absage werden auch die Bewerbungsunterlagen an den/die Bewerber/in zurückgesandt. Das Anschreiben verbleibt beim Bischöflichen Ordinariat. Bei Absagen ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu beachten. In der schriftlichen Absage werden daher keine Gründe, die zur Ablehnung geführt haben, genannt, auch nicht bei telefonischen Rückfragen von abgelehnten Bewerbern/innen. Sofern Personalverantwortliche von abgelehnten Bewerbern/innen angerufen werden, ist von diesem Telefonat eine Aktennotiz zu fertigen 2.4 Vorbereitung der Bewerbungsgespräche In der Regel werden die drei bis fünf geeignetsten Bewerber/innen zu einem Vorstellungsgespräch schriftlich eingeladen. Die Bewerber/innen haben die Möglichkeit, bei der Einrichtung, für die sie sich bewerben, vorab die nötigen Informationen einzuholen. 9 Vgl. Anlage 4 9 Auswahlverfahren in der Diözesankurie der Diözese Rottenburg-Stuttgart Mit der Einladung erhalten die eingeladenen Bewerber/innen Informationen zum Ablauf des Bewerbungsgesprächs und den teilnehmenden Personen. Das Einladungsschreiben enthält zudem einen Hinweis auf die Übernahme der Kosten (Reisekosten, Übernachtung) und falls erforderlich eine Anreisebeschreibung.10 Die Mitglieder der Bewerbungskommission erhalten rechtzeitig die Bewerbungsunterlagen der eingeladenen Bewerber/innen. Ggf. sind geltende Dienstvereinbarungen zu beachten. 10 Muster für Einladungsschreiben zum 1. Bewerbungsgespräch s. Anlage 5 10 Auswahlverfahren in der Diözesankurie der Diözese Rottenburg-Stuttgart 3. Entscheidungsphase 3.1 Bewerbungsgespräche Für das Bewerbungsgespräch gibt es allgemein gültige Kriterien, nach denen alle Bewerber/innen zu beurteilen sind. Diese Kriterien werden auf die zu besetzende Stelle hin angepasst und sind unter den Entscheidungsträgern abzustimmen.11 Bewerbungsgespräche werden, insbesondere bei Führungskräften und Fachreferenten/innen, u. a. mit Hilfe von Strukturierten Interviews geführt. Ein Mitglied der Bewerbungskommission führt das Strukturierte Interview, in der Regel der/die verantwortliche Fachreferent/in oder Hauptabteilungsleiter/in, bei Besetzungen innerhalb der Kurie ein/e Mitarbeiter/in der Personalverwaltung bzw. die Personalentwicklung. Zwei weitere Mitglieder der Bewerbungskommission nehmen dabei die Rolle des Beobachters ein sowohl gegenüber den befragten Bewerber/innen wie dem Fragenden. Die Beobachter protokollieren ihre Eindrücke auf einem strukturierten Beobachtungsbogen. Die Protokolle sind mindestens zwei Monate aufzubewahren. Grundsätzlich gilt, dass bei Bewerber/innen keine falschen Vorstellungen auf die zu besetzende Stelle hin geweckt werden. Die Benachteiligungsverbote nach dem AGG sind zu beachten. Fragerecht besteht zu: - Familienstand - Berufliche und fachliche Fähigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen - Konfessionszugehörigkeit - Laufende Lohn- und Gehaltspfändungen - Schwerbehinderteneigenschaft - Vorstrafen (wenn für die Art der Tätigkeit maßgeblich) - Wehrdienst Unzulässige Fragen sind: - Künftige Eheschließung Gewerkschafts- und Parteizugehörigkeit Schwangerschaft Vermögensverhältnisse (Ausnahme: Leitende Mitarbeiter/innen, die in einem besonderen Vertrauensverhältnis stehen) Ablauf der Bewerbungsgespräche12 - Begrüßung, Vorstellung der Teilnehmer/innen und des Ablaufs Kurzpräsentation des/der Bewerbers/in Strukturiertes Interview13 11 Kriterien für das Anstellungsgespräch s. Anlage 6 Ablauf des Bewerbungsgesprächs s. Anlage 7 13 Ziele und Struktur (Anlage 8a), Leitfaden Strukturiertes Interview (Anlage 8b) und Fragen zur Grundordnung (Anlage 8c) 12 11 Auswahlverfahren in der Diözesankurie der Diözese Rottenburg-Stuttgart - Informationen zu Aufgaben, zur Stelle bzw. Abteilung, Erwartungen, Kompetenzen, Rahmenbedingungen und Kirchliche Grundordnung Offene Punkte (z. B. Rückfragen des/der Bewerbers/in) Information zum weiteren Vorgehen (ggf. weitere Unterlagen anfordern, Zeitpunkt der Entscheidung, Vergütung Reisekosten) Abschluss (Dank, Verabschiedung) Die von der Bewerbungskommission vorgenommene Bewertung unter den eingegangenen Bewerbungen ist aufgrund der im AGG vorgeschriebenen Dokumentation schriftlich festzuhalten. Bei Besetzungen von Stellen sind ggf. die zuständigen Gremien zu beteiligen. Art und Umfang der Beteiligung klären die zuständigen Hauptabteilungen auf der Grundlage der geltenden Ordnungen bzw. Dienstvereinbarungen. 3.2 Votum und Entscheidung Nach Abschluss der Bewerbungsgespräche erarbeitet die Bewerbungskommission ein Votum in Form einer Rangliste der Bewerber/innen, die für die Besetzung der ausgeschriebenen Stelle als besonders gut geeignet sind. Das Votum mit Begründung ist in Form eines Protokolls festzuhalten. Das Protokoll muss bei der Besetzung wichtiger Funktions- und Führungsstellen auch ein Votum der Gleichstellungsbeauftragten enthalten. Soweit erforderlich leitet der/die zuständige Hauptabteilungsleiter/in das Votum an die BOSitzung bzw. an den Diözesanverwaltungsrat zur Entscheidung weiter. Grundlage für die Entscheidung ist das schriftliche Protokoll des Votums. Vor der Erstellung des Anstellungserlasses holt die Abt. Personalverwaltung die Zustimmung der MAV gem. § 34 und zur vorgesehenen Eingruppierung gem. § 35 MAVO ein. Bei pastoralem Personal gilt die Zustimmungspflicht nur zur Eingruppierung. 3.3 Absagen14 Ist die Entscheidung gefallen, erhalten die nicht zum Zuge gekommenen Bewerber/innen umgehend eine schriftliche Nachricht samt Bewerbungsunterlagen. Auch für diese Absageschreiben gelten die Hinweise bei Ziff. 2.3. 14 vgl. dazu die Anlagen 9a und 9b 12 Auswahlverfahren in der Diözesankurie der Diözese Rottenburg-Stuttgart 4. Anstellungsphase 4.1 Auswahlentscheidung Die Fachabteilung informiert den/die Bewerber/in, der/die zum Zuge gekommen ist, schriftlich oder telefonisch vorbehaltlich der Zustimmung der MAV, der ggf. noch einzuholenden Unterlagen und bis zur Zustellung des Anstellungserlasses.15 Die weiteren Details zum Stellenantritt und zur Einführungsphase werden von der jeweils zuständigen Personalführungsstelle geregelt. 4.2 Weitere Bearbeitung Die jeweils zuständige Hauptabteilung leitet die Bewerbungsunterlagen an die Abt. Personalverwaltung weiter. Diese erstellt den Anstellungserlass und den Dienstvertrag vor Dienstantritt, ggf. unter Vorbehalt der noch nötigen Unterlagen ein (z. B. Gesundheitszeugnis, Polizeiliches Führungszeugnis). 4.3 Einführungsphase Die zuständige Hauptabteilung erarbeitet im Einvernehmen mit dem/der neuen Mitarbeiter/in einen Plan für die Einführungsphase.16 Der/die neue Mitarbeiter/in wird in geeigneter Weise in seine/ihre neue Aufgabe vom/von der zuständigen Hauptabteilungsleiter/in und/oder vom Dekan eingeführt. Die offizielle Einführung findet in der Einrichtung statt, in der der/die Mitarbeiter/in tätig wird (z. B. Dekanat). 15 16 Briefentwurf zur Auswahlentscheidung durch die Fachabteilung s. Anlage 10 vgl. dazu das Einführungsprogramm für neue Mitarbeiter/innen in der Diözesankurie 13 Auswahlverfahren in der Diözesankurie der Diözese Rottenburg-Stuttgart Anlage 1a Phasen des Auswahl- und Anstellungsverfahrens Vorbereitungsphase Stellenprofil überprüfen und Stellenbeschreibung erarbeiten (z. B. Eingruppierung, Aufgaben und Tätigkeiten) Anforderungsprofil erstellen als Grundlage für die Stellenausschreibung Stellenfreigabe über die Abteilung Personalverwaltung einholen Zuständigkeiten und Termine klären (Bewerbungsfrist, Bewerbungsgespräche, Beratung BO-Sitzung, Termine an Beteiligte weiterleiten) Ausschreibungstext fertigen und Veröffentlichung veranlassen sowie klären, ob interne und/oder externe Ausschreibung Bearbeitungsphase Schriftliche Information gemäß § 27 MAVO an den/die Vorsitzende/n Eingang der Bewerbungen umgehend bestätigen Vorauswahl treffen mit dem/der HAL aufgrund schriftlich vereinbarter Kriterien Absage an Bewerber/innen, die nicht zum Gespräch eingeladen werden Einladung der Bewerber/innen zum Gespräch und Versand der Unterlagen an die Mitglieder der Bewerbungskommission Entscheidungsphase Durchführung der Bewerbungsgespräche (Anwendung differenzierter Methoden und genügend Zeit einplanen) Erarbeitung eines Votums der Bewerbungskommission, soweit erforderlich, an Bischof bzw. BO-Sitzung oder DVR Soweit erforderlich Beratung in der BO-Sitzung bzw. im DVR und Entscheidung des Bischofs Einholung der Zustimmung der MAV Absage an Bewerber/innen, die in der Entscheidungsphase nicht zum Zuge kamen Anstellungsphase Information über die Auswahlentscheidung an den/die Bewerber/in, welche/r die ausgeschriebene Stelle erhält Weiterleitung der Bewerbungsunterlagen an die Abteilung Personalverwaltung mit Hinweis auf Stellenantritt, Dienstvorgesetzte/r, Dienstsitz) Anstellungsschreiben mit Dienstvertrag bzw. Ernennungsurkunde durch die Personalverwaltung Schriftlich fixiertes Einführungsprogramm Mitarbeiter/in vereinbaren für den/die neue 14 Auswahlverfahren in der Diözesankurie der Diözese Rottenburg-Stuttgart Einstellung neuer Mitarbeiter in der Diözesankurie Fachabteilung HAL Abt. PV Stellenkommission. Anlage 1b Abt. ZV MAV Information durch eine Abschrift Information durch eine Abschrift Gleichstellung- Vertrauensmann Schwbeh. Information Information im Falle eines schwerbehinder ter Bewerbers Stelle wird frei: Antrag zur Wiederbesetzu ng Hauptabteil ungsleiter befürwortet den Antrag Prüfung, ob Stelle im Stellenplan 2003 noch vorgesehen ja/nein Entscheigung, ob Stelle frei gegeben wird; ja/nein Mitarbeit bei der Stellenausschreibung Mitwirkung bei der Auswahl der geeigneten Bewerber Teilnahme und Zustimmung Stellenausschreibung intern/ extern Mitwirkung Eingang der bei der Bewerbungsunt Auswahl der erlagen und geeigneten Auswahl der Bewerber geeigneten Bewerber Führen von Vorstellungsge sprächen und Auswahl der Teilnahme geeigneten und Bewerber Genehmigung Information a) Teilnahme b) Zustimmung Teilnahme und Zustimmung Zustimmung im Falle eines Schwerbehinderten Bewerbers ZGASt Abschrift Abschrift Fertigung des Anstellungs Schreibens incl. Dienstvertrag Abschrift Anforderung Personalbogen Amtl. Gesundheitszeugnis pol. Führungszeugnis Erfassung des Personalfalls Abschrift 15 Auswahlverfahren in der Diözesankurie der Diözese Rottenburg-Stuttgart Anlage 1c Checkliste für Bewerbungsverfahren bei Fachreferenten/innen bzw. Leiter-/innen auf der Ebene des Dekanats bzw. in kategorialen Seelsorgebereichen (nichtkuriale Stellen) Name, Vorname: ....................................................... Einrichtung/Stelle:....................................................... 1. WV bekannter Fälle drei Monate vor Eintritt des Zeitpunktes der Neubesetzung Überprüfung der Aufgaben und des Anforderungsprofils und künftigen Bedarfs sowie Entwicklung von Vorstellungen zur Stellenbesetzung Prüfung des Antrags gem. Stellenplan Entscheidung über Stellenfreigabe und Ausschreibung Ausschreibungstext entwerfen 2. Anstellung zum: .............. Vorbereitungsphase Pers. führung. I MAV V I HAL PV Dekan/ Vors. Erled. V A A V V V Information der MAV über beabsichtigte Stellenausschreibung (nur Kurie) Bearbeitungsphase x A A A W W I Veröffentlichung der Ausschreibung (Fristen beachten) Eingang Bewerbungen: Sichtung aller Bewerbungen und Erstellung einer priorisierten Auswahlliste Versand der gesamten Unterlagen (Kopien, Rückmeldung 3 Tage); ggf. Schwerbehindertenvertretung und Gleichstellungsbeauftragte einbeziehen Entscheidung, welche 5-6 Bewerber/innen eingeladen werden Terminabstimmung Bewerbungsgespräche (ggf. Vertreter von Gremien, Gleichstellungsbeauftragte oder Schwerbeh.vertretung) Einladung an Bewerbungskommission plus der 5/6 Bewerbungsunterlagen (Formblatt) und ggf. an ... s.o. Einladung an 5-6 BewerberInnen zum 1. Gespräch (Formblatt) V Ziel der 1. Runde: Erstellung einer nicht priorisierten 3erListe; bei Pattsituationen entscheidet der HAL bzw. Fachreferent. Termin 2. Runde - vor Ort – mit Dekan bzw. KBW festlegen V Unterlagen nicht in Frage kommender KanndidatInnen zurückschicken (Formblatt). V Schriftliche Einladung der 3 KandidatInnen zum 2. Bewerbungsgespräch V V A V W V x A A V x A A V x M M V 3. V x E A A 16 Auswahlverfahren in der Diözesankurie der Diözese Rottenburg-Stuttgart 2. Runde, u.a. mit Vertretern vor Ort und Votum für eine/n Bewerber/in Personal führung M Beschlussantrag für die BO-Sitzung vorbereiten Genehmigung durch BO-Sitzung und umgehende schriftliche Info an Fachreferent/in Formelle Zustimmung der MAV einholen gemäß § 34 MAVO V Schriftliche/Tel. Information an Dekanat/ KBW und Information über Auswahlentscheidung an die ausgewählte Person Schriftliche Zusage der BewerberIn abwarten. Bewerbungsunterlagen weiterleiten an Abt. PV und Anstellungserlass V Rücksendung der abgelehnten BewerberInnen mit Brief (Formblatt) V MAV HAL PV Dekan/ Vors. A E I Erled. V M V x I V V W 4. Erforderliche Unterlagen einholen Dienstvertrag eingegangen?/nach 10 Tagen nachhaken Meldung an Villicio, Aktualisierung der Adresslisten Information an den Dekan Einführungstermine festlegen Ordner übergeben Termin für Einführung im BO/BLH und vor Ort im Dekanat vereinbaren. Gespräch vor Abschluss der Probezeit mit Vertretern Dekanat bzw. Vorstand KBW (vgl. dazu das Einführungsprogramm für neue Mitarbeiter/innen in der Kurie) V V V V M x Beteiligung der MAV entsprechend geltender Dienstvereinbarungen und gemäß § 34 MAVO. Legende: V I A M W T E Verantwortlich für den Vorgang Recht auf Information Vorgang erfolgt in Abstimmung mit ..... Recht auf Mitwirkung wird weitergeleitet an ... Möglichkeit zur Teilnahme Entscheidung 17 Auswahlverfahren in der Diözesankurie der Diözese Rottenburg-Stuttgart Anforderungsprofil für die Stelle ................................ Dienststelle: ............................... Abteilung/Bereich ............................ Anforderungen/Voraussetzungen.17 Grundvoraussetzungen Gleichstellung/Frauenförderung Alterstruktur Schulabschluss Studium Sprachkenntnisse Berufserfahrung IT-Kompetenz Fremdsprachenkenntnisse Sonstiges (z. B. Wohnsitz, Führerschein, Führungserfahrung) Fachlichkeit Fundiertes Fachwissen Spezialkenntnisse Fachübergreifende Kompetenz Gesetze und Ordnungen Muss-Anforderung (1) Soll-Anforderung (2) Anlage 2a Kann-Anforderung (3) Persönliche Anforderungen Belastbarkeit Leistung und Motivation Veränderungsbereitschaft Lernfähigkeit Spiritualität und Kirchlichkeit Führungskompetenz Intellektuelle Kompetenz Teamfähigkeit Führungskompetenz Strategie- u. Methodenkompetenz 17 Für Auswahlverfahren für Führungskräfte bietet die Anlage 2c detailliertere Hinweise zu den fachlichen und persönlichen Anforderungen 18 Anlage 2b Führungskräfte in der Diözese Rottenburg-Stuttgart Voraussetzungen - Selbstverständnis - Anforderungsprofil 1. Anforderungs- und Kompetenzprofil Die nachfolgend beschriebenen Kompetenzbereiche sind eine Orientierung für die Entscheidung, welche/r Bewerber/in für eine Führungsaufgabe bestellt bzw. ausgewählt wird. Fachliches Wissen und Können Intellektuelle Kompetenz Methodische Kompetenz Soziales und kulturelles Verhalten Strategische Kompetenz und Management Führungskompetenz Veränderungsbereitschaft und Lernfähigkeit Personale Kompetenz und innere Unabhängigkeit 2. Erwartungen an Führungskräfte in der Diözesankurie Die Wahrnehmung der Führungsaufgaben orientiert sich an Pastoralen Konzepten und den in der Diözese geltenden Führungsgrundsätzen.18 Dazu dienen insbesondere folgende Maßnahmen: Jährliches Führungs- bzw. Mitarbeitergespräch19 Programm „Einführung neuer Mitarbeiter/innen“20 Flexible Arbeitszeitgestaltung im Rahmen der geltenden Regelungen (Vereinbarkeit von Beruf und Familie) Sorge um eine regelmäßige, d.h. jährliche Fortbildung der Mitarbeiter/innen Teilnahme an Gottesdiensten und Gemeinschaftsveranstaltungen Regelmäßige Teilnahme an Maßnahmen der Führungsentwicklung 18 19 20 Führungsgrundsätze in der Diözesankurie vom Januar 2004 Grundlage für das Führungsgespräch sind der Leitfaden und das „moveBO“- Heft Nr..8/2001 vgl. Einführungsprogramm für neue Mitarbeiter/innen in der Diözesankurie Muster eines Anforderungsprofils für Führungskräfte Kompetenzfeld Fachliches Wissen und Können Anforderungsmerkmale Fachwissen (bezogen auf Fachgebiet) Berufserfahrungen Erfahrungshorizonte in sem Arbeitsbereich Einsatz und Anwendung Fachkenntnissen Arbeitsgüte und Qualität Leistungen Intellektuelle Kompetenz Inhaltliche Aspekte/Erwartungen Bewertungen 1-5 das Hat das geforderte Fachstudium erfolgreich absolviert. Besitzt das nötige Fachwissen und beherrscht die dieeinzelnen Fachgebiete. Verfügt über Berufserfahrungen in diesem von Arbeitsbereich. Ist in der Lage, sich neues Fachwissen rasch der anzueignen. Weist sich durch Spezialkenntnisse aus. Besitzt fachübergreifende Kompetenzen und ist interdisziplinär ausgerichtet. Erläutert bzw. vermittelt Inhalte interessant und überzeugend; Kennt die relevanten rechtlichen Bestimmungen in seinem Fachbereich. Kennt die Grundlagen des christlichen Glaubens und der Lehre der Katholischen Kirche und lebt diese im konkreten Alltag. Auffassungsgabe Analytisches und analoges Denken Argumentationsfähigkeit Geistige Beweglichkeit Ausdrucksfähigkeit Konzeptionelle Fähigkeiten Vorausschauendes Denken Kreativität und Phantasie Beherrscht analytisches Denken (auffassen, ordnen, strukturieren, bewerten); Denkt in Alternativen und entwickelt Entscheidungsalternativen; Beherrscht analoges Denken (abstrahieren, argumentieren, vergleichen); Fällt begründete Entscheidungen; Ist rede- und sprachgewandt und präzise in den Ausdrucksformen; Kompetenzfeld Methodenkompetenz Anforderungsmerkmale Arbeitsplanung Projektmanagement Moderation Visualisierung Gesprächführung Inhaltliche Aspekte/Erwartungen Bewertungen 1-5 plant, steuert und organisiert Arbeitsprozesse lösungs- und ergebnisorientiert; strukturiert und moderiert Sitzungen und Dienstgespräche ergebnisorientiert; nutzt moderne Arbeitsmittel erfolgreich; präsentiert Inhalte engagiert und motivierend; vermittelt schwierige Sachverhalte stimmig, einfach und klar; führt regelmäßig systematisches Controlling durch; Beherrscht der Situation angemessene Moderations- und Interventionstechniken; Soziales und kulturelles Verhalten Kontaktfähigkeit Empathie Kooperationsfähigkeit Konfliktfähigkeit und Konfliktmanagement Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen/innen Beitrag zur Atmosphäre in der Organisation Interesse für Kunst und Kultur Geschlechtergerechtes Verhalten tritt mit anderen konstruktiv in Beziehung. hört anderen zu und beteiligt sie am Gespräch; kann unterschiedliche Sichtweisen und Meinungen zulassen und respektieren. gleicht Interessen aus und löst Konflikte nach der win-win-Methode; geht Aufgaben gemeinsam an und arbeitet im Team; Respektiert andere in ihrer Überzeugung und Lebensgeschichte; Ist kritikfähig und entwickelt eine offene Feedback-Kultur; Zeigt ein positives Erscheinungsbild, pflegt moderne Umgangsformen, ist höflich, taktvoll und verbindlich; Erkennt Konflikte rechtzeitig, spricht diese an und löst diese personen- und aufgaben-bezogen; Kann seine Wirkung auf andere realistisch einschätzen; Kompetenzfeld Führungskompetenz Anforderungsmerkmale Motivation Ermutigung Entwicklung von Visionen Umfassende Information Entschlusskraft Strategiche Kompetenz und Management Arbeitstempo Arbeitsmenge Delegation Lösungsorientiertes Arbeiten Kostenbewusstsein Prozesssteuerung Inhaltliche Aspekte/Erwartungen Bewertungen 1-5 Übernimmt Verantwortung für andere; Führt mit Visionen und Zielen und kann begeistern. Vermittelt Orientierung und Werte sowie den Sinn der Arbeit. Übt Einfluss aus im guten Sinne; Inspiriert durch herausfordernde Ideen; Erkennt und entwickelt Potentiale der MitarbeiterInnen. Trifft einsichtige, klare und ergebnisorientierte Entscheidungen; Überzeugt und begeistert Führungskräfte und MitarbeiterInnen. Kennt die arbeitsrechtlichen Regelungen der Kirche. Gestaltet das Leitbild der Kurie mit. Setzt Prioritäten, erledigt Aufgaben systematisch, zielgerichtet und organisiert seine Arbeit effizient; Erreicht die Ziele in vertretbarem Aufwand (Zeitrahmen, Kosten, Ressourcen); Denkt vernetzt und konzeptionell. Kann mit Komplexität umgehen; Unterscheidet Wichtiges von Unwichtigem; Hat ein Gespür für Situationen, kann diese objektiv analysieren und orientiert sich an Fakten. Interessiert sich und engagiert sich für die künftige Entwicklung der Gesamtorganisation. Wägt Risiken ab und richtet Entscheidungen danach aus. Kennt alle relevanten Unternehmensfunktionen sowie die formellen und informellen Strukturen. Ist interessiert an gesellschaftlichen und kirchlichen Entwicklungen. Kompetenzfeld Veränderungsbereitschaft und Lernfähigkeit Anforderungsmerkmale Initiative Neugier und Interesse Offenheit und Mut zu Neuem Veränderungsbereitschaft Zukunftsgerichtetheit Personale Kompetenz Vorbildfunktion Selbständigkeit Zuverlässigkeit Glaubwürdigkeit Belastbarkeit Erfahrungswissen Verantwortungsbewusstsein Spirituelle Einstellung Identifikation Selbstbewusstheit Inhaltliche Aspekte/Erwartungen Bewertungen 1-5 Bildet sich regelmäßig fort; Gesteht Fehler ein und lernt daraus; Stellt Bestehendes in Frage und ist wach für Neues; hat den Mut, Neues auszuprobieren; lässt sich auf neue Situationen ein; Entdeckt mit anderen gemeinsam, was an der Zeit ist; Begreift den Wandel als Motor für die Entwicklung der Organisation. Bringt Ideen ein und arbeitet an Entwicklungen mit; Hat die Fähigkeit, den Wandel zu gestalten und zu steuern. Holt Akzeptanz nicht primär über Lob oder Titel, sondern aus innerer Unabhängigkeit und Selbstbewusstheit; Schöpft Kraft aus dem Reiz der Aufgabe; Vertritt eigenen Standpunkt überzeugend und schafft Akzeptanz für seine Position; Ist glaubwürdig, integer, vertrauenswürdig, hilfsbereit, und humorvoll; Ist ausgeglichen; erzielt durch sein Reden und Tun Wirkung; Bewahrt in belastenden Situationen den Überblick; Hat eine natürliche Autorität; Identifiziert sich mit Ziel und Auftrag der Kirche Vermittelt eine gläubige Grundeinstellung. hat einen gesunden Ehrgeiz. zeigt Ausdauer. Anlage 3 Muster für eine Stellenausschreibung Diözese Rottenburg-Stuttgart Körperschaft des öffentlichen Rechts Für unsere Personalverwaltung bei der Diözesanverwaltung in Rottenburg suchen wir zum frühestmöglichen Termin Eine Beamtin oder einen Beamten des gehobenen Verwaltungsdienstes. Auf Sie warten interessante Aufgaben in der Abteilung Personalverwaltung. Außer der Personalsachbearbeitung für einen abgegrenzten Geschäftsbereich wirken Sie mit bei der Umsetzung und Weiterentwicklung des diözesanen Dienstrechts der Beamten, des Arbeitsrechts und Mitarbeitervertretungsrechts einschließlich der damit zusammenhängenden Ordnung und Regelungen. Als Dipl.-Verwaltungswirt (FH) erwarten wir von Ihnen fundierte Kenntnisse des Dienst- und Arbeitsvertragsrechts. Außerdem überzeugen Sie durch Verhandlungsgeschick, analytisches Denkvermögen sowie die Fähigkeit zu konzeptionellem und selbstständigem Arbeiten. Weiter bringen Sie Flexibilität, Objektivität, Teamfähigkeit und ein hohes Maß an Einsatzbereitschaft mit und zeigen Verständnis und Interesse für die Aufgaben der Katholischen Kirche. Die Bewerberinnen oder Bewerber sollten katholisch sein. Die Anstellung und Besoldung erfolgt nach den beamtenrechtlichen Regelungen der Diözese Rottenburg-Stuttgart. Eine Stelle bis zur Besoldungsgruppe A 12 BBesO steht zur Verfügung. Die Diözese ist Mitglied des Kommunalen Versorgungsverbandes Baden-Württemberg. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt. Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte bis zum 18. August 2003 an die Diözesanverwaltung – Personalverwaltung - Herrn Lothar Baur, Postfach 9, 72101 Rottenburg Telefon-Nr. 0 74 72/169 – 532, e-mail [email protected] (Bei Stellenausschreibungen in der Diözesankurie das Logo „audit beruf&familie“ einfügen.) Anlage 4 Muster für eine Absage ohne Einladung zum Bewerbungsgespräch Bischöfliches Ordinariat Bischof-Leiprecht-Haus Jahnstraße 30 70597 Stuttgart (oder Anschrift Rottenburg) Frau/Herr Mustermann HA .......................................... Fachbereich/Abteilung Name, Vorname Tel.: Fax: 14. Mai. 16 (Kürzel) AZ: ....... Bewerbung um die Stelle ....................... beim/im (z. B. Dekanat, Kath. Kreisbildungswerk) Sehr geehrte/r Herr/Frau, Ihre Bewerbungsunterlagen haben wir aufmerksam gelesen und danken Ihnen für das vertrauensvolle Überlassen. Unter den eingegangenen Bewerbungen haben wir anhand der in der Stellenausschreibung genannten Kriterien eine erste Auswahl vorgenommen. Leider konnten wir dabei Ihre Bewerbung nicht mehr berücksichtigen. Wir hoffen, dass Sie in naher Zukunft eine für Sie passende Tätigkeit finden und danken Ihnen für Ihr Interesse an einer Tätigkeit in der Diözese Rottenburg-Stuttgart. Für Ihre berufliche Zukunft wünschen wir Ihnen viel Erfolg. Freundliche Grüße Name, Vorname (Fach-)Referent/in für ............................. Anlage Bewerbungsunterlagen Anlage 5 Muster für Einladung zum 1. Bewerbungsgespräch Bischöfliches Ordinariat Bischof-Leiprecht-Haus Jahnstraße 30 70597 Stuttgart (oder Anschrift Rottenburg) Herr/Frau Mustermann HA ......................... Fachbereich/Abteilung Name, Vorname Tel.: Fax: Datum/Kürzel AZ: Ihre Bewerbung um die Stelle des (z. B. Jugendreferenten/Bildungsreferenten/Dekanatsreferenten) im Dekanat/Kath. Bildungswerk ............... Sehr geehrte/r Herr/Frau, herzlichen Dank für Ihre Bewerbung um die Stelle ....................... (s. Betreff). Ihre Unterlagen sind auf unser Interesse gestoßen. Deshalb möchten wir sie gerne näher kennen lernen und laden Sie zu einem Bewerbungsgespräch ein. Dieses findet statt am Tag/Monat/Jahr um (Uhrzeit) Bischöfliche Ordinariat/Bischof-Leiprecht-Haus (PLZ, Ort, Straße und Raum). Das Bewerbungsgespräch wird etwa 60 Minuten dauern und insbesondere folgende Elemente enthalten: Wir bitten Sie, zu Beginn in max. sieben Minuten Ihre Vorstellungen für die angestrebte Tätigkeit beim/im ........... (z. B. Dekanat/Bildungswerk) zu präsentieren. Die Präsentation können Sie in einem Zeitfenster von 30. Minuten vor Ort vorbereiten. Als Präsentationsmittel stehen Ihnen wahlweise Flip-Chart, Overhead-Projektor oder eine Pin-wand und ein Moderatorenkoffer zur Verfügung. Im Verlaufe des Bewerbungsgesprächs führen wir mit Ihnen ein Interview, das ca. 20 Minuten dauern wird. Mit der Tätigkeit auf der ausgeschriebenen Stelle sind u.a. auch (z. B. Personalführung, Geschäftsführende Aufgaben oder sonstige besondere Aufgaben) verbunden. Deshalb werden wir auch Fragen zu den für diese Stelle geltenden Ordnungen, zum Haushaltsplan Bilanz und zur Gremien- bzw. Konferenzarbeit stellen. Am Bewerbungsgespräch werden folgende Personen teilnehmen (bitte jeweils Funktion und Namen angeben): Hauptabteilungsleiter/in, Fachreferent/in für ....... (z. B. Erwachsenenbildung, Dekanatsgeschäftsstellen), Dekan, Zweite/r Vorsitzende/r des Dekanatsrats bzw. der/die Vorsitzende/r des KBW, als Vertreter/in der MAV Herr/Frau........(?), und die Gleichstellungsbeauftragte (?). Unterlagen zum ....... (z. B. Dekanat oder KBW) wie z. B. Ordnungen oder Haushaltsplan erhalten Sie über ....... (z. B. Dekanat/KBW) besorgen unter ...... (Tel.Nr.,Fax, e-mail). Für weitere Informationen steht Ihnen auch .............. (z. B. Herr Dekan ......., der/die 1.Vorsitzende des KBW) gerne zur Verfügung. Sie erreichen ihn/Sie unter ....... (Tel. Nr.). Wir freuen uns auf das Gespräch mit Ihnen und verbleiben mit freundlichen Grüßen (Name, Vorname) Fachreferent/in für ........................ Anlage Anreisebeschreibung Bewertungskriterien zum Anstellungsgespräch von .............................. Name: Motivation für die Stelle Fachliches Wissen und Können Religiöses Profil und Kirchlichkeit Soziale und kulturelle Kompetenz Personale Kompetenz (u. a. Führungspersönlichkeit?) Strategische u. methodische Kompetenz Erfahrungswissen subjektiver (Beruf, Ehrenamt, Eindruck Familie) 1 bis 10 Punkte 1 bis 10 Punkte 1 bis 10 Punkte 1 bis 10 Punkte 1 bis 10 Punkte 1 bis 10 Punkte 1 bis 10 Punkte 1 bis 10 Punkte x x x x x x x x Anlage 6 Einschätzung der beruflichen WeiterentWicklung bzw. -Perspektive Endsumme Anlage 7 Ablauf des Bewerbungsgesprächs Zeitrahmen Inhalt Begrüßung, Vorstellung, Ablauf des Gesprächs 5 min. Wer? HAL (Gesprächsleitung) 7 min. Präsentation eines Konzeptes für die ausgeschriebene Stelle Bewerber/in 8 min. Dabei ist auf folgende Fragen zu achten: Welche Vorstellungen verbindet der/die Bewerber/in mit der angestrebten Stelle? Kann er/sie sich mit Einfühlungsvermögen auf das Tätigkeitsfeld einlassen? Kann er/sie sich in die Strukturen, Zuständigkeiten und Kooperationen hineindenken? Kann er/sie in 7 Minuten prägnant wesentlich Ziele auf den Punkt bringen und Komplexität reduzieren? Werden Präsentationstechniken beherrscht? Welche Wirkung haben Rede und Gestik? Wie ist das sprachliche Ausdrucksvermögen? Nachfragen und Diskussion zur Präsentation Bewerbungskommission 20 min. Strukturiertes Interview21 Fachreferent/in 15 min. Ausgewählte Themen für Fragen an den/die Bewerber/in: Religiöse Einstellung, Kirchlichkeit, Identifikation und Loyalität Aufgaben, Zuständigkeiten, Ordnungen und Finanzen im blick auf die zu besetzende Stelle Erfahrungen in Personalführung und -veranwortung; Selbstmanagement Ehrenamtliches Engagement Vereinbarkeit von Beruf und Familie Hobbys und Interessen Fragen und weitere Erwartungen an die Diözese Bewerbungskommission 5 min. 5 min. 21 Bewerber/in Organisatorisches (ggf. nötige Klärungen absprechen wie z.B. weitere Bedenkzeit, Hinweise auf die HAL weitere Termingestaltung des Verfahrens, Reisekostenabrechnung ) Verabschiedung (Dank und Wünsche) Zu Inhalt und Ablauf des Strukturierten Interviews s. Anlagen 8a und 8b Anlage 8a Strukturiertes Interview: Ziele- Merkmale - Systematik Ziele des strukturierten Interviews Abfragen realer Verhaltensweisen durch eine Verhaltensstichprobe in dem dreifachen Kontext von Situation (Unter welchen Bedingungen wurde etwas getan?), Verhalten (Was wurde getan?) und Ergebnis (Was kam dabei heraus?) Das „innere Erleben“ abfragen Höhere Vergleichbarkeit der Bewerber/innen Merkmale des strukturierten Interviews Vorhersagegenauigkeit: 0,4 –0,5 % (vgl. AC:0,7 %) Gespräch hat eine Systematik/Struktur Anforderungsbezogene Gestaltung eines Interviewleitfadens (Anforderungskriterien) Verwendung eines Interviewleitfadens (Folie als Tischvorlage) Standardisierte / teilstandardisierte Fragen Mehrstufige Bewertungsskala (Folie als Tischvorlage) Der/die Interviewer/in Qualifizierung des Auswahlteams Schulung der Interviewer (Interview/Protokoll im Wechsel) Aktives Zuhören der Interviewer Offene Fragen /spiralförmige Fragen (Tabelle) Grundsatz: nur reale Situationen/Beispiele erfragen (Tischvorlage) O-Töne genau protokollieren während des Interviews Auswertung erst nach dem Interview: Vergleich der O-Töne zwischen Team/Interviewern Achtung: Fehlerquellen beim Interview Effekt des ersten Eindrucks Effekt des letzten Eindrucks Analogieschluss Erwartungseffekt Erwartungsenttäuschung Psychologische Nähe Suche nach negativen Infos Kontrast-Effekt Variafehler: Vorerfahrung; unterschiedliche Redezeit, Naive Fragetechnik (Tabelle), Starker Einfluss meiner persönlichen Wertmaßstäbe; Chemie (was spricht dennoch für/gegen sie/ihn) Hinweise zur Fragetechnik Fragetechnik (+) (-) Offene Fragen (W-Fragen) Geschlossene Fragen (ja/nein) Reale Situationen erfragen Hypothetische Situationen beurteilen lassen Hoher Informationswert, aktivierend Konzentration auf den Punkt Nach -erleben erleben Potentielle Nähe zum Aktionsfeld Hohe Öffnung; Steuerung ? Keine Info über die Person Steuerung Jede Positionierung denkbar; keine Info Kontaktfrage Alternativfragen Kausalfrage Zirkuläre Fragen Spiralfragen Warum -Fragen Suggestivfragen: glauben Sie nicht auch... Rhetorische Fragen Finale Fragen: Wenn Sie so vorgehen, müssten Sie dann nicht zu dem Ergebnis kommen.... Warming –up Provoziert eine Antwort Ursache –Wirkung: Bewertung Hohe Info; große Authentizität Kritikstabilität erfahren Antwort bekannt Warming- up Keine Frage Keine Info Stumpf, ohne Nachfragemöglichkeit Keine Info Professionalität der Interviewer nötig Achtung vor Abfragen Keine echte Antwort, keine Info Keine Info Kein Spielraum, keine Info Anlage 8b Leitfaden für das Strukturierte Interview I. Biografische Fragen: 1. Welches war ein für Sie wesentliches Highlight in Ihrer beruflichen Laufbahn? Nennen Sie bitte ein konkretes Beispiel: weitere Fragemöglichkeiten Warum ist dies gerade ein Highlight für Sie? Wie sind Sie dabei vorgegangen? Welche Widerstände haben Sie erlebt? Wie sind Sie damit umgegangen? Wie beurteilen Sie das Ergebnis? Was würden Sie beim nächsten Mal anders machen? 2. Welches war für Sie eine eher schwierige berufliche Situation? Nennen Sie bitte in konkretes Beispiel: weitere Fragemöglichkeiten Warum ist das für Sie persönlich schwierig gewesen? Was haben Sie konkret Lösung der Situation unternommen? Warum sind Sie so vorgegangen? Wie war der Ausgang? Wie beurteilen Sie den Ausgang für sich persönlich? Für beide Komplexe: Was macht es konkret aus, dass Sie genau dies Punkte für wesentlich halten? II. Motivation des/der Bewerbers/in 1. Warum haben Sie sich auf diese Stelle beworben? Wieso verlassen Sie damit Ihr bisheriges Berufsfeld? Was motiviert Sie an dieser Stelle? Wie, durch welche Aktionen, glauben Sie ihren beruflichen Auftrag in diesem (ländlichen weitverzweigten) Dekanat ausbauen zu können? 3. Wie haben Sie zuletzt zu einer Verbesserung in Ihrem Arbeitsbereich beigetragen? Bitte schildern Sie einen konkreten Fall. Wie sind Sie dabei vorgegangen? Welches Ergebnis hatte diese Aktion? Wie bewerten Sie das Ergebnis? Sind Sie damit zufrieden; warum ja / warum nein? Welche Folgerungen ziehen Sie daraus für die Zukunft ?(Lernfähigkeit) 4. Welches Ziel verfolgen Sie zur Zeit – außer dem Interesse, diese Stelle zu bekommen? Warum verfolgen Sie dieses Ziel? Wie gehen Sie dabei vor? Welche Widerstände sind dabei aufgetreten? Wie sind Sie damit umgegangen? Wie würden Sie beim nächsten Mal vorgehen? III. Team- und Kooperationsverhalten Menschen sind Teamspieler und Einzelspieler; beides kennen wir. Nennen Sie bitte ein konkretes Beispiel: weitere Fragemöglichkeiten Wie verhalten Sie sich, wenn Sie im Team arbeiten? Was genau machen Sie, wie agieren? Wie sehen Sie sich selbst in dieser Situation? Wie zufrieden sind Sie mit Ihrem Verhalten? Wie würden Sie das nächste Mal vorgehen? Wie sieht es aus, wenn Sie im Alleingang arbeiten? Nennen Sie bitte ein konkretes Beispiel: weitere Fragemöglichkeiten Wie sehen Sie sich selbst in dieser Situation, wie empfinden Sie die Situation? Wie zufrieden sind Sie mit Ihrem Verhalten? Wie würden Sie diese Phasen zukünftig gestalten? Anlage 8c Impulsfragen zur Kirchlichen Grundordnung in Bewerbungsgesprächen Sie bewerben sich bei einer Einrichtung der Katholischen Kirche. Die Katholische Kirche ist eine Organisation (z. B. Diözesankurie/Dekanat) und eine Glaubensgemeinschaft zugleich, die sich z. B. in Kirchengemeinden sowie in verschiedenen Werken, Diensten oder Vereinigungen der Diözese aktualisiert. Je nach Bewerbersituation und Anforderungsprofil der Stelle kann es zweckmäßig sein, vor Einstieg in die Fragerunde den Bewerber/innen den Kontext, in dem diese Fragen stehen, zu erläutern. 1. Persönliche Einstellung zu Glaube und Kirche a) Welche Erfahrungen haben Ihre Einstellung zur katholischen Kirche, zu Religion und Glaube geprägt? Welche Erfahrungen waren positiv, welche haben Sie weniger positiv in Erinnerung? b) Welche Bedeutung hat Ihr christlich-katholischer Glaube für Sie persönlich? In welchen Haltungen und Formen drückt sich Ihr Glaube im beruflichen Alltag aus, z. B. bezogen auf das Führungsverhalten? 2. Auftrag und Stellung der Kirche a) Die Kirche hat einen Sendungsauftrag für die Menschen und in die Gesellschaft hinein. Kirchliche Einrichtungen dienen diesem Sendungsauftrag der Kirche. Wie würden Sie den besonderen Sendungsauftrag der Kirche umschreiben? (z. B. im Blick auf die Lebenssituationen der Menschen oder ihren Beitrag für die Gesellschaft) b) Was macht Kirche mit ihren Angeboten und Diensten im Unterschied zu anderen Organisationen oder Verbänden aus Ihrer Sicht einmalig? c) Bei Stellen mit Führungsaufgaben: Wie bewerten Sie das Selbstbestimmungsrecht, welches die Verfassung der BRD den Kirchen garantiert? (Stichwort Dienstgemeinschaft und Beteiligungsstrukturen gem. MAVO) 3. Loyalität gegenüber der Kirche Die Dienstgemeinschaft in der Kirche lebt wesentlich von der Loyalität gegenüber den Amtsträgern und der Solidarität der Mitarbeiter/innen untereinander. Als Mitarbeiter/in anerkennen und beachten Sie die Grundsätze des katholischen Glaubens und der Sittenlehre. Dabei stehen die Mitarbeiter/innen immer wieder in der Spannung zwischen dem Anspruch des Evangeliums und der kirchlichen Realität. a) Können Sie sich auf die Rahmenvorgaben, was die Anforderungen hinsichtlich der Lebensführung betrifft, einlassen? (z. B. Verständnis von Ehe und Familie, persönliches Lebenszeugnis, Zivilcourage, Wahrhaftigkeit) b) Bei Stellen mit Führungsaufgaben: Wie vermitteln Sie Positionen der Kirche, die innerhalb der Kirche und in der Öffentlichkeit strittig diskutiert werden, z. B. Wiederverheiratete Geschiedene, Zugang von Frauen zu kirchlichen Ämtern oder in der Ökumene? Anlage 9a Muster für die Absage nach dem Ersten Bewerbungsgespräch Bischöfliches Ordinariat Bischof-Leiprecht-Haus Jahnstraße 30 70597 Stuttgart (oder Anschrift Rottenburg) Herr/Frau Mustermann HA ................. Fachbereich bzw. Abteilung Name, Vorname Tel.: Fax: Datum/Kürzel AZ: Ihre Bewerbung um die Stelle des ........................ (z. B. Dekanatsreferent/in bzw. Bildungsreferent/in im/beim .................. (z. B. Dekanat/Kath. Kreisbildungswerk Sehr geehrte/r Herr/Frau ............., Vielen Dank für Ihre Teilnahme am Bewerbungsgespräch am .......... für die Stelle des/der ................ (z. B. Dekanatsreferenten/in bzw. Bildungsreferenten/in) in ................ (Ort). Bei einem ersten Bewerbungsgespräch haben wir eine Auswahl unter den Bewerberinnen und Bewerbern getroffen und uns dabei an den in der Stellenausschreibung genannten Kriterien orientiert. Leider konnten wir Ihre Bewerbung dabei nicht mehr berücksichtigen. Wir wünschen Ihnen, dass Sie in naher Zukunft eine für Sie passende Tätigkeit finden und danken Ihnen für das Überlassen der Unterlagen, die wir Ihnen zu unserer Entlastung zurückschicken. Für Ihre berufliche Zukunft wünschen wir Ihnen viel Erfolg. Mit freundlichen Grüßen (Name, Vorname) Fachreferent/in für .................... Anlage 9b Muster für Absage nach dem Zweiten Bewerbungsgespräch Bischöfliches Ordinariat Bischof-Leiprecht-Haus Jahnstraße 30 70597 Stuttgart (oder Anschrift Rottenburg) Herr/Frau Mustermann HA .......................... Fachbereich bzw. Abteilung Name, Vorname Tel.: Fax: Datum, Kürzel AZ: 1 - 1 Ihre Bewerbung um die Stelle des/der .................... (z. B. Dekanatsreferenten/in bzw. Bildungsreferentin) beim .................. (z. B. Dekanat bzw. Kath. Kreisbildungswerk) Sehr geehrte/r Herr/Frau .............., Vielen Dank für Ihre Teilnahme am zweiten Bewerbungsgespräch am .......(Datum) für die Stelle des/der ....... (z. B. Dekanatsreferenten/in bzw. Bildungsreferenten/in) in ....... (Ort). Sie haben sich damit unter die ersten drei in Frage kommenden Kandidat/innen qualifiziert ! Um unter den engsten Bewerber/innen eine endgültige Auswahl treffen zu können, haben wir Sie in das örtliche ..... (Dekanat bzw. Bildungswerk) eingeladen, damit wir ....... (z. B. die Verantwortlichen im Dekanat bzw. der Vorstand) Sie kennen lernen können und umgekehrt. Für ........ (z. B. die Verantwortlichen im Dekanat bzw. für den Vorstand und für mich als Vertreterin der Diözese) war es nicht leicht, diese Wahl zu treffen. Die Wahl ist leider nicht auf Sie gefallen. Wir wünschen Ihnen, dass Sie in naher Zukunft eine für Sie passende Tätigkeit finden und danken Ihnen für das Überlassen der Unterlagen, die wir Ihnen zu unserer Entlastung zurückschicken. Für Ihren weiteren beruflichen Weg wünsche ich Ihnen alles Gute und Erfolg. Mit freundlichen Grüßen (Name, Vorname) Referent/in für ................... Anlage 10 Muster für die Information zur Auswahlentscheidung an den/die ausgewählten Bewerber/in Bischöfliches Ordinariat Bischof-Leiprecht-Haus Jahnstraße 30 70597 Stuttgart (oder Anschrift Rottenburg) Herr/Frau Mustermann HA .......................... Fachbereich bzw. Abteilung Name, Vorname Tel.: Fax: Datum, Kürzel AZ: 1 - 1 Ihre Bewerbung um die Stelle des/der ....... (z. B. Dekanatsreferent/in bzw. Bildungsreferent/in) im/beim ..... (z. B. Dekanat bzw. Kath. Kreisbildungswerk) in ....... (Ort) Sehr geehrte/r Herr/Frau ................, Ich kann Ihnen heute mitteilen, dass sich die Bewerbungskommission unter den eingegangenen Bewerbungen am Ende für Sie entschieden hat. Die Mitglieder der Bewerbungskommission(en) war(en) sich darin einig, dass Ihr Qualifikationsprofil den an diese Tätigkeit gestellten fachlichen und persönlichen Anforderungen in hohem Maße entspricht. Diese Information begründet aber noch kein Dienstverhältnis. Ihre Bewerbungsunterlagen habe ich bereits an die Abt. Personalverwaltung weiter geleitet, die ggf. noch fehlende Unterlagen (z. B. Gesundheitszeugnis, Polizeiliches Führungszeugnis) sowie die Zustimmung der Mitarbeitervertretung einholen wird. Danach erhalten Sie den Anstellungserlass und die entsprechenden arbeitsrechtlichen Unterlagen. (Bei externen Bewerbungen einfügen: .... mit Dienstvertrag, den Sie dann bitte unterzeichnen.) Vorgesehen ist, dass Sie Ihre Tätigkeit im/beim ....... .(z. B. Dekanat bzw. Kreisbildungswerk) am ......... (Datum) beginnen. Ihr Dienstvorgesetzter vor Ort ist Herr Dekan ........ (Name, Vorname). Mit dem vereinbarten Tag des Dienstbeginns beginnt das Anstellungsverhältnis. Ich schlage vor, dass wir uns in Kürze mit den Vertretern/innen des ........... (z. B. Dekanats bzw. Kreisbildungswerks) zu einem Gespräch treffen, um die weiteren Modalitäten wie z. B. das Einführungsprogramm gemeinsam besprechen zu können. Dazu kann ich Ihnen in Absprache mit dem/der ........ (z. B. Dekan bzw. 1. Vorsitzende/r des KBW) folgende Termine anbieten: ............... (Vorschläge einfügen). Wir freuen uns jetzt schon auf die Zusammenarbeit mit Ihnen. Mit freundlichen Grüßen (Name, Vorname) Fachreferent/in für ............... Anlage 11 Anlage 12 Sorgfaltspflicht der kirchlichen Dienstgeber bei der Begründung kirchlicher Arbeitsverhältnisse Anlage 13 Auszug aus der Ordnung für die Mitarbeitervertretung in der Diözese RottenburgStuttgart (MAVO) § 34 Zustimmung bei Einstellung und Anstellung (1) Die Einstellung und Anstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bedarf der Zustimmung der Mitarbeitervertretung, es sei denn, dass die Tätigkeit geringfügig im Sinne von § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV ist oder es sich um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für pastorale Dienste oder religiöse Unterweisungen handelt, die zu ihrer Tätigkeit der ausdrücklichen bischöflichen Sendung oder Beauftragung bedürfen. (2) Die Mitarbeitervertretung kann die Zustimmung nur verweigern, wenn 1. die Maßnahme gegen ein Gesetz, eine Rechtsverordnung oder sonstiges geltendes Recht verstößt oder 2. der durch bestimmte Tatsachen begründete Verdacht besteht, dass die Bewerberin oder der Bewerber durch ihr beziehungsweise sein Verhalten den Arbeitsfrieden in der Einrichtung in einer Weise stören wird, die insgesamt für die Einrichtung unzuträglich ist, 3. der durch bestimmte Tatsachen begründete Verdacht besteht, dass eine Bewerberin oder ein Bewerber ohne sachliche Gründe bevorzugt oder benachteiligt werden soll. (3) Bei Einstellungs- und Anstellungsverfahren ist die Mitarbeitervertretung für ihre Mitwirkung über die Person der/des Einzustellenden zu unterrichten. Der Mitarbeitervertretung ist auf Verlangen im Einzelfall Einsicht in die Unterlagen zu gewähren.* *Protokollnotiz: Im Regelfall sind dies die Unterlagen der Bewerber/innen, die zur Vorstellung eingeladen werden. Quelle: Kirchliches Amtsblatt Nr. 17 vom 28.12.2005, Seiten 345-346 Anlage 14 Musterblatt für die Einholung der Zustimmung bei der Mitarbeitervertretung An die Mitarbeitervertretung im Hause Information/Zustimmung bei Stellenausschreibung – Bewerberauswahl - Anstellung Stellenbezeichnung: .................................................................................. Abteilung/Dienststelle: .................................................................................. I. Stellenausschreibung intern extern Die MAV/Frauenbeauftragte wird hiervon informiert (Anlage Stellenausschreibung) II. Bewerberauswahl Anzahl Bewerbungen: ..................................... davon ........................ männlich ........................ weiblich ........................ schwerbehindert Die Vorstellungsgespräche finden am ..................................., den ........................ von ................. bis ...................... im ..................................................................... statt. Zum Vorstellungsgespräch werden eingeladen: ............................................................................. ............................................................................. ............................................................................. ............................................................................. ............................................................................. Die Bewerbungsunterlagen können bei der Abteilung Personalverwaltung eingesehen werden. Die MAV/Gleichstellungsbeauftragte wird hiervon informiert! III. Anstellung III.1 Information über die Anstellung von geringfügig beschäftigten Mitarbeiter/innen. III.2 Folgende Anstellung ist beabsichtigt: Name: .................................... Vorname: ............................ Anschrift: ............................................................................................ geboren: ..................................... Konfession: ............................ Einstellungsdatum: .......................... Verg.Gruppe: ............ BAT unbefristet Besch.umfang: .................... befristet bis: ........................... Grund: .................................................................................... Die MAV wird hiermit um Zustimmung gebeten; diese gilt als erteilt, wenn nicht binnen 1 Woche nach Zugang dieses Antrags Einwendungen erhoben werden (§ 33 Abs. 2 MAVO). Die Wochenfrist wird aus folgenden Gründen .................................................... auf ......... Tage (max. 3 Tage) verkürzt. Rottenburg, den ........................ ............................................... Lothar Baur Abteilung Personalverwaltung Die MAV stimmt der unter III.2 genannten Anstellung zu. nicht zu. Begründung: ......................................................................................... ......................................................................................... Rottenburg, den ........................ ............................................... Unterschrift MAV Anlage 15 Auszug aus dem Gesetz zur Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung § 81 SGB IX Pflichten des Arbeitgebers und Rechte schwerbehinderter Menschen (1)Die Arbeitgeber sind verpflichtet zu prüfen, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbe- hinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können. Sie nehmen frühzeitig Verbindung mit der Agentur für Arbeit auf. Die Bundesagentur für Arbeit oder ein Integrationsfachdienst schlägt den Arbeitgebern geeignete schwerbehinderte Menschen vor. Über die Vermittlungsvorschläge und vorliegende Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen haben die Arbeitgeber die Schwerbehindertenvertretung und die in § 93 genannten Vertretungen unmittelbar nach Eingang zu unterrichten. Bei Bewerbungen schwerbehinderter Richter und Richterinnen wird der Präsidialrat unterrichtet und gehört, soweit dieser an der Ernennung zu beteiligen ist. Bei der Prüfung nach Satz 1 beteiligen die Arbeitgeber die Schwerbehindertenvertretung nach § 95 Abs. 2 und hören die in § 93 genannten Vertretungen an. Erfüllt der Arbeitgeber seine Beschäftigungspflicht nicht und ist die Schwerbehindertenvertretung oder eine in § 93 genannte Vertretung mit der beabsichtigten Entscheidung des Arbeitgebers nicht einverstanden, ist diese unter Darlegung der Gründe mit ihnen zu erörtern. Dabei wird der betroffene schwerbehinderte Mensch angehört. Alle Beteiligten sind vom Arbeitgeber über die getroffene Entscheidung unter Darlegung der Gründe unverzüglich zu unterrichten. Bei Bewerbungen schwerbehinderter Menschen ist die Schwerbehindertenvertretung nicht zu beteiligen, wenn der schwerbehinderte Mensch die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung ausdrücklich ablehnt. (2) Arbeitgeber dürfen schwerbehinderte Beschäftigte nicht wegen ihrer Behinderung benachteiligen. Im Einzelnen gilt hierzu Folgendes: 1. Ein schwerbehinderter Beschäftigter darf bei einer Vereinbarung oder einer Maßnahme, insbesondere bei der Begründung des Arbeits- oder sonstigen Beschäftigungsverhältnisses, beim beruflichen Aufstieg, bei einer Weisung oder einer Kündigung, nicht wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Eine unterschiedliche Behandlung wegen der Behinderung ist jedoch zulässig, soweit eine Vereinbarung oder eine Maßnahme die Art der von dem schwerbehinderten Beschäftigten auszuübenden Tätigkeit zum Gegenstand hat und eine bestimmte körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung für diese Tätigkeit ist. Macht im Streitfall der schwerbehinderte Beschäftigte Tatsachen glaubhaft, die eine Benachteiligung wegen der Behinderung vermuten lassen, trägt der Arbeitgeber die Beweislast dafür, dass nicht auf die Behinderung bezogene, sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen oder eine bestimmte körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung für diese Tätigkeit ist. 2. Wird gegen das in Nummer 1 geregelte Benachteiligungsverbot bei der Begründung eines Arbeits- oder sonstigen Beschäftigungsverhältnisses verstoßen, kann der hierdurch benachteiligte schwerbehinderte Bewerber eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen; ein Anspruch auf Begründung eines Arbeits- oder sonstigen Beschäftigungsverhältnisses besteht nicht. 3. Wäre der schwerbehinderte Bewerber auch bei benachteiligungsfreier Auswahl nicht eingestellt worden, leistet der Arbeitgeber eine angemessene Entschädigung in Höhe von höchstens drei Monatsverdiensten. Als Monatsverdienst gilt, was dem schwerbehinderten Bewerber bei regelmäßiger Arbeitszeit in dem Monat, in dem das Arbeits- oder sonstige Beschäftigungsverhältnis hätte begründet werden sollen, an Ge1d- und Sachbezügen zugestanden hätte. 4. Ein Anspruch auf Entschädigung nach den Nummern 2 und 3 muss innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Ablehnung der Bewerbung schriftlich geltend gemacht werden. 5. Die Regelungen über die angemessene Entschädigung gelten beim beruflichen Aufstieg entsprechend, wenn auf den Aufstieg kein Anspruch besteht. (3) Die Arbeitgeber stellen durch geeignete Maßnahmen sicher, dass in ihren Betrieben und Dienststellen wenigstens die vorgeschriebene Zahl schwerbehinderter Menschen eine möglichst dauerhafte behinderungsgerechte Beschäftigung finden kann. Absatz 4 Satz 2 und 3 gilt entsprechend. (4) Die schwerbehinderten Menschen haben gegenüber ihren Arbeitgebern Anspruch auf 1. Beschäftigung, bei der sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse möglichst voll verwerten und weiterentwickeln können, 2. bevorzugte Berücksichtigung bei innerbetrieblichen Maßnahmen der beruflichen Bildung zur Förderung ihres beruflichen Fortkommens, 3. Erleichterungen im zumutbaren Umfang zur Teilnahme an außerbetrieblichen Maßnahmen der beruflichen Bildung, 4. behinderungsgerechte Einrichtung und Unterhaltung der Arbeitsstätten einschließlich der Betriebsanlagen, Maschinen und Geräte sowie der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsumfeldes, der Arbeitsorganisation und der Arbeitszeit, unter besonderer Berücksichtigung der Unfallgefahr, 5. Ausstattung ihres Arbeitsplatzes mit den erforderlichen technischen Arbeitshilfen unter Berücksichtigung der Behinderung und ihrer Auswirkungen auf die Beschäftigung. Bei der Durchführung der Maßnahmen nach den Nummern 1,4 und 5 unterstützt die Bundesagentur für Arbeit und die Integrationsämter die Arbeitgeber unter Berücksichtigung der für die Beschäftigung wesentlichen Eigenschaften der schwerbehinderten Menschen. Ein Anspruch nach Satz 1 besteht nicht, soweit seine Erfüllung für den Arbeitgeber nicht zumutbar oder mit unverhältnismäßigen Aufwendungen verbunden wäre oder soweit die staatlichen oder berufsgenossenschaftlichen Arbeitsschutzvorschriften oder beamtenrechtliche Vorschriften entgegenstehen. (5) Die Arbeitgeber fördern die Einrichtung von Teilzeitarbeitsplätzen. Sie werden dabei von den Integrationsämtern unterstützt. Schwerbehinderte Menschen haben einen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung, wenn die kürzere Arbeitszeit wegen Art oder Schwere der Behinderung notwendig ist; Absatz 4 Satz 3 gilt entsprechend. § 95 Abs. 2 SGB IX Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung (2) Der Arbeitgeber hat die Schwerbehindertenvertretung in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berühren, unverzüglich und umfassend zu unterrichten und vor einer Entscheidung anzuhören; er hat ihr die getroffene Entscheidung unverzüglich mitzuteilen. Die Durchführung oder Vollziehung einer ohne Beteiligung nach Satz 1 getroffenen Entscheidung ist auszusetzen, die Beteiligung ist innerhalb von sieben Tagen nachzuholen; sodann ist endgültig zu entscheiden. Die Schwerbehindertenvertretung hat das Recht auf Beteiligung am Verfahren nach § 81 Abs. 1 und beim Vorliegen von Vermittlungsvorschlägen der Bundesagentur für Arbeit nach § 81 Abs. 1 oder von Bewerbungen schwerbehinderter Menschen das Recht auf Einsicht in die entscheidungsrelevanten Teile der Bewerbungsunterlagen und Teilnahme an Vorstellungsgesprächen. Stand: 23.04.2004 (BGBl. I S. 606)