für Rettungsschwimmkurse der Österreichischen Wasser-Rettung © Österreichische Wasser-Rettung: Version 2.0 - 2006 Inhaltsverzeichnis ORGANISATION UND AUFBAU DER ÖWR ................................................................................................. 3 AUFBAU DER ÖSTERREICHISCHEN WASSER-RETTUNG ........................................................................................ 3 DIE 9 LANDESVERBÄNDE .................................................................................................................................... 3 AUSBILDUNGSMÖGLICHKEITEN IN DER ÖWR....................................................................................... 3 PRÜFUNGSSTUFEN FÜR DIE SCHWIMMABZEICHEN .............................................................................................. 4 PRÜFUNGSSTUFEN FÜR DIE RETTUNGSSCHWIMMSCHEINE .................................................................................. 5 WEITERE PRÜFUNGSSTUFEN UND AUSBILDUNGSMÖGLICHKEITEN ..................................................................... 7 BADEREGELN..................................................................................................................................................... 7 10 GEBOTE FÜR DEN RETTUNGSSCHWIMMER....................................................................................... 8 GEFAHREN DES WASSERS ............................................................................................................................. 9 DIE GRIFFARTEN DES RETTUNGSSCHWIMMERS .................................................................................. 9 TRANSPORTGRIFF:............................................................................................................................................... 9 RETTUNGSGRIFFE: .............................................................................................................................................. 9 BEFREIUNGSGRIFFE: ......................................................................................................................................... 11 BERGUNGSGRIFFE: ............................................................................................................................................ 11 RETTUNGSGERÄTE ........................................................................................................................................ 13 PLANMÄßIGE RETTUNGSGERÄTE ...................................................................................................................... 13 VERWENDUNG VON RETTUNGSBALL UND WURFSACK...................................................................................... 14 RETTUNGSBRETT (ALT) ..................................................................................................................................... 14 RETTUNGSBRETT (NEU) .................................................................................................................................... 15 VERWENDUNG DER RETTUNGSBOJE .................................................................................................................. 16 VERWENDUNG DER RETTUNGSLUFTMATRATZE ................................................................................................ 17 VERWENDUNG DES GURTRETTERS .................................................................................................................... 17 VERWENDUNG DES GURTRETTERS .................................................................................................................... 18 BEHELFSMÄßIGE RETTUNGSGERÄTE ................................................................................................................. 19 SPEZIELLE UNFÄLLE .................................................................................................................................... 19 BOOTSUNFÄLLE ................................................................................................................................................ 19 MASSENUNFÄLLE.............................................................................................................................................. 19 AUTOUNFÄLLE .................................................................................................................................................. 20 EISUNFÄLLE ...................................................................................................................................................... 20 GRUNDSÄTZE DES TAUCHENS ................................................................................................................... 21 GRUNDSÄTZE DER SCHWIMMAUSBILDUNG ......................................................................................... 24 ERSTE HILFE .................................................................................................................................................... 25 Impressum: Herausgeber: Österreichische Wasser-Rettung Bundesleitung, 1040 Wien, Prinz Eugen Straße 12 http://bundesleitung.owr.at Für den Inhalt verantwortlich: Technischer Leiter der ÖWR Hermann Vögel Zusammengestellt von: Mag. Kathrin Zeisberger Quellennachweise: Schwimmen-Tauchen-Retten Lehrbuch der ARGE für das österreichische Wasserrettungswesen im BMfUK, Auflage 1999 EH-Lehrbehelf ÖWR Lehrscheinunterlagen der ÖWR, Bundesleitung der ÖWR. Ausgabe 2006 Skriptum „Rettungsschwimmen“, Landesverband Kärnten, Ausgabe 0-2 Skriptum „Rettungsschwimmen“, Landesverband Vorarlberg, Ausgabe 2003 Skriptum „Rettungsschwimmen“, Landesverband Wien, Ausgabe Okt. 2003 Weitere Informationen und Kontaktadressen: http://www.owr.at Österreichische Wasser-Rettung: Lehrbehelf- v 2.0 - 2006 Seite 2 von 29 Organisation und Aufbau der ÖWR Die Österreichische Wasser-Rettung wurde am 16. März 1957 gegründet und ist ein Verein, dessen Tätigkeit sich auf das gesamte Bundesgebiet der Republik Österreich erstreckt. Aufgabe der ÖWR ist ausschließlich und unmittelbar die Schaffung und Förderung aller Maßnahmen und Einrichtungen, die der Bekämpfung und Vorbeugung des Ertrinkungstodes dienen, besonders die Unterrichtung und Ausbildung im Schwimmen, im Rettungsschwimmen, im Tauchen, im Rettungstauchen, im Führen von Ruder- und Motorbooten, sowie die Aufstellung und Durchführung eines Wasserrettungs- und Katastrophenhilfsdienstes (ÖWRD). Die Parole der ÖWR Jederzeit EINSATZFÄHIG - jederzeit EINSATZBEREIT kostbares Menschenleben vor dem nassen Tod zu retten! Aufbau der österreichischen Wasser-Rettung Oberstes Organ der ÖWR ist die Bundesleitung, bestehend aus: Präsident bis zu drei Vizepräsidenten 9 Landesleiter Technischer Leiter Bundesjugendreferent Bundesarzt Bundesmaterialstellenleiter BR für Funkwesen Bundesschatzmeister BR für Tauchen BR für Nautik BR für Wildwasser BR = Bundesreferent. Aus den grau hinterlegten Funktionen setzt sich das Präsidium zusammen, welches das führende Gremium ist. Die 9 Landesverbände I Kärnten II Salzburg III Tirol IV Wien V Niederösterreich VI Oberösterreich VII VIII IX Steiermark Vorarlberg Burgenland Ausbildungsmöglichkeiten in der ÖWR Nach dem Motto „Jeder Nichtschwimmer ein Schwimmer, jeder Schwimmer ein Rettungsschwimmer“ gibt es in der ÖWR verschiedene Schwimmabzeichen, die man in verschiedenen Ausbildungs- und Altersstufen erwerben kann: Österreichische Wasser-Rettung: Lehrbehelf- v 2.0 - 2006 Seite 3 von 29 Prüfungsstufen für die Schwimmabzeichen ÖWR-Frühschwimmerausweis Stoffabzeichen Pinguin, Pin Pinguin keine Altersbegrenzung 25 m Schwimmen in beliebiger Schwimmart Kenntnis von 5 Baderegeln Sprung vom Beckenrand ins Wasser ÖWR-Freischwimmerausweis Stoffabzeichen blau - 1 Welle auf bronzenen Grund, Pin in Bronze, ab vollendetem 7. Lebensjahr 15 min. Dauerschwimmen in beliebigem Stil Sprung aus ca. 1 m Höhe ins Wasser Kenntnis der 10 Baderegeln ÖWR-Fahrtenschwimmerausweis Stoffabzeichen blau - 2 Wellen auf silbernem Grund, Pin in Silber, ab vollendetem 9. Lebensjahr 15 min. Dauerschwimmen in beliebigem Stil 10m Streckentauchen Einmaliges Tieftauchen (ca. 2m) und Heraufholen eines ca. 2,5 kg schweren Gegenstandes; 50 m Rückenschwimmen ohne Armtätigkeit Kopfsprung aus ca. 1 m Höhe oder beliebiger Sprung aus 3 m Höhe ins Wasser Kenntnis der 10 Baderegeln ÖWR-Allroundschwimmerausweis Stoffabzeichen blau - 3 Wellen auf goldenem Grund, Pin in Gold, ab vollendetem 11. Lebensjahr 200 m in zwei Lagen (100 m Brust, 100 m Rücken) 100 m Schwimmen in beliebigem Stil in 2:30 Minuten 10m Streckentauchen Einmaliges Tieftauchen (ca. 2m) und Heraufholen eines ca. 2,5kg schweren Gegenstandes 25m Transportieren (Ziehen) einer gleich schweren Person Kenntnis der Selbstrettung Kenntnis der 10 Baderegeln ÖWR-Jugendschwimmerschein Stoffabzeichen und Urkunde ab vollendetem 14. Lebensjahr 50m Brustschwimmen in 1 min 5sec. 50m Kraulschwimmen in 1min 50m Rückenschwimmen ohne Armtätigkeit in 1min 15sec 50m Rückenschwimmen Freistil in 1min 10sec Aufgaben der ÖWR 50m Retten mit Luftmatratze in 1min 15s (25m anschwimmen, aufladen und zum Ausgangspunkt zurück schwimmen) 100m Schnorcheln in 1min 50s mit ABC 100m Kleiderschwimmen in 3min Rettungsball oder Wurfsack in eine Bahn 2,5m breit, mindestens 12m werfen Kenntnis der Gefahren des Wassers und der Selbstrettung Österreichische Wasser-Rettung: Lehrbehelf- v 2.0 - 2006 Seite 4 von 29 Prüfungsstufen für die Rettungsschwimmscheine Helferschein Stoffabzeichen ohne Stern auf bronzenem Grund, Anstecknadel in Bronze Uniformabzeichen in Bronze, ab vollendetem 13. Lebensjahr Leistungen: 15 min Dauerschwimmen, davon 5 min in Rückenlage ohne Armtätigkeit 100 m Schwimmen in Überkleidern 15 m Streckentauchen Zweimaliges Tieftauchen (ca. 2-3m) jeweils mit Heraufholen eines ca. 2,5 kg schweren Gegenstandes innerhalb von 5 Minuten Heraufholen von 3 Tellern oder 3 Ringen bei einem Tauchversuch (Fläche ca. 10m2, bei einer Wassertiefe von ca. 2 bis 3 m) Paketsprung aus 2-3 m Höhe je 25 m Retten einer etwa gleich schweren Person mit Kopf-, Achsel- und Fesselgriff 50m Transportieren (Ziehen) einer gleich schweren Person praktische Ausübung der Befreiungsgriffe: Halsumklammerung von vorne und hinten, Würgegriff von vorne und hinten, jeweils an Land und im Wasser praktische Ausübung der Bergegriffe: Bergen über den Beckenrand und Rautekgriff Kenntnis der Rettungsgeräte Kenntnis der Selbstrettung Kurze Prüfung über Erste Hilfe-Leistung bei Wasserunfällen und paktische Ausführung der Wiederbelebung Kenntnis über Zweck und Organisation des Österreichischen Wasserrettungswesen Retterschein Stoffabzeichen mit 1 Stern auf silbernem Grund, Anstecknadel in Silber, Uniformabzeichen in Silber Voraussetzung: vollendetes 16. Lebensjahr und Besitz des Helferscheins Leistungen: 30 min Dauerschwimmen, davon 10 min in Rückenlage ohne Armtätigkeit 300 m Schwimmen in Überkleidern 25 m Streckentauchen Dreimaliges Teiftauchen (ca. 3 bis 4m) jeweils mit Heraufholen eines ca. 5kg schweren Gegenstandes innerhalb von 6 Minuten Heraufholen von 6 Tellern oder Ringen bei einem Tauchversuch (Fläche ca. 20m2 bei einer Wassertiefe von ca. 2m) Paket- und Kopfsprung aus 3 m Höhe je 50 m Retten einer etwa gleich schweren Person, beide bekleidet, mit Kopf-, Achsel-, Fesselund Seemannsgriff, 50m Transportieren (Ziehen) einer gleich schweren Person praktische Ausübung der Befreiungsgriffe: Halsumklammerung von vorne und hinten, Würgegriff von vorne und hinten, Brustumklammerung von hinten ohne Einschluss der Arme jeweils an Land und im Wasser praktische Anwendung von mindestens 3 Bergegriffen (z.b.Bergen über die Leiter, Rautekgriff, Bergen über den Beckenrand, Schultertragegriff, Bergen in ein Boot) kurze Prüfung über Erste Hilfe-Leistung bei Wasserunfällen und praktische Ausführung der Wiederbelebung Kenntnis der Selbstrettung Besondere Rettungshilfen bei Bade-, Boots-, Auto- und Eisunfällen Anwendung von mindestens zwei Rettungsgeräten Kombinierte Rettungsübung Österreichische Wasser-Rettung: Lehrbehelf- v 2.0 - 2006 Seite 5 von 29 Lifesaver Stoffabzeichen mit Schwimmer auf silbernem Hintergrund Voraussetzungen: vollendetes 17. Lebensjahr, Besitz des Retterscheins Leistungen: Schwimmen 100 m Schwimmen (Brust oder Kraul) in 1:40 Minuten 300 m Schwimmen mit Flossen in 4:30 Minuten; 300 m Schwimmen in beliebigem Stil (ohne Flossen) in 9:00 min Rettungstechnik Ausführung von Rettungstechniken in folgender Abfolge: - 75 m Anschwimmen eines „Opfers“; - Ausführung von drei Befreiungsgriffen; - je 25 m Retten mittels Kopf-, Achsel- und Fesselgriff. Kombinierte Rettungsübung Ausführung der kombinierten Rettungsübung innerhalb von 2 Minuten, der Retter trägt dabei Shorts und T-Shirt: - Rettungssprung (Schrittsprung) ins Wasser; - 25 m Anschwimmen (Freestyle); - Abtauchen und Heraufholen eines „Opfers“ (Rettungspuppe oder Partner) aus mindestens 1,5 m Tiefe; - 25 m Retten des „Opfers“. Notfallcheck und Reanimation (mindestens 3 Minuten) unmittelbar nach der Rettungsübung! Streckentauchen 25 m Streckentauchen. Anwendung und Erklärung von mindestens zwei Rettungsgeräten (z.B. Rettungsbrett, Wurfsack, Rettungsmatratze, Gurtretter, Rettungsboje oder anderen von der ARGE-ÖWRW anerkannten Rettungsgeräten): Erklärung der Geräte praktische Anwendung der Geräte. Erste Hilfe-Maßnahmen Durchführung der folgenden Basismaßnahmen: - Gefahren erkennen; - Gefahrenstelle absichern, retten, bergen; - Notfallcheck; - stabile Seitenlage; - Umdrehen einer Person aus der Bauchlage in die Rückenlage; - Notruf. Durchführung der Herz-Lungen-Wiederbelebung: - Herz-Lungen-Wiederbelebung (Erwachsene); - Herz-Lungen-Wiederbelebung (Kinder); - Herz-Lungen-Wiederbelebung (Säuglinge). Erste Hilfe-Maßnahmen: - Umgang mit Patienten; - Erste Hilfe-Maßnahmen (z.B. bei Schock, Blutungen, Verletzungen der Halswirbelsäule, Brüchen, Unterkühlung). Besondere Durchführungsbestimmungen Bei der Ausführung der Rettungstechnik (Punkt B) und der kombinierten Rettungsübung (Punkt C) muss der Retter beim Anschwimmen des „Opfers“ den Kopf so weit über Wasser halten, dass ein laufender Blickkontakt zum „Opfer“ gewährleistet ist. Im Zuge der kombinierten Rettungsübung (Punkt C) ist eine ErwachsenenReanimation durchzuführen. Bei der Anwendung von Rettungsgriffen ist jeweils eine ca. gleich schwerere Person zu retten. Im Rahmen der Rettungstechnik (Punkt B) sind insgesamt 75 m zu retten, wobei alle 25 m ein Griffwechsel zu erfolgen hat. Die Befreiungsgriffe sind vom Lehrer selbst zu prüfen. Österreichische Wasser-Rettung: Lehrbehelf- v 2.0 - 2006 Seite 6 von 29 Weitere Prüfungsstufen und Ausbildungsmöglichkeiten Schwimmlehrer (ab dem vollendeten 18.Lebensjahr) Die Ausbildungs- und Prüfberechtigung (Durchführung von Schwimmkursen und Anfängerschwimmkursen, Abnahme der Prüfungen für die österreichischen Schwimmabzeichen sowie den ÖWR Jugendschwimmer) wird im Zuge der Ausstellung des Scheines auf die Dauer von maximal drei Jahren erteilt. Rettungsschwimmlehrer (ab dem vollendeten 19.Lebensjahr) Die Ausbildungs- und Prüfberechtigung (Durchführung von Schwimmkursen, Anfänger- und Rettungsschwimmkursen, Abnahme der Prüfungen für die österreichischen Schwimmer- und Rettungschwimmerabzeichen sowie den ÖWR Jugendschwimmer) wird im Zuge der Ausstellung des Lehrscheines auf die Dauer von drei Jahren erteilt. Wildwasserausbildung: Wildwasserretter (ab dem 18.Lebensjahr) Rettungstaucher Schnorchelschein 1. Stufe (ab dem vollendeten 9.Lebensjahr) Schnorchelschein 2. Stufe (Besitz des Helferscheins) Jugend-Gerätetauchschein (ab dem vollendente 15. Lebensjahr, Besitz Schnorchelschein 2. Stufe) Grundtauchschein (ÖWR Taucher*) (ab dem vollendeten 17. Lebensjahr, Besitz des Retterscheins) Leistungstauchschein (ÖWR Taucher **) (ab dem vollendeten 18. Lebensjahr, 1 Jahr Grundtauchschein) Tauchlehrerassistent (ÖWR Taucher ***) (mindestens einjähriger Besitz des Leistungstauchscheines) ÖWR Tauchlehrer (ab dem vollendeten 21. Lebensjahr, 6 Monate Tauchlehrerassistent) Tauchlehrer (1.Stufe, 2. Stufe, 3.Stufe) Nautik Schiffsführerpatent (ab dem vollendeten 18. Lebensjahr) ÖWR Selbstfahrbewilligung (ab dem vollendeten 19. Lebensjahr) Baderegeln Bade oder schwimme nicht in Gewässern, deren Wassertemperatur unter 16 Grad Celsius liegt. Bei Kältegefühl (Frösteln, Gänsehaut, Zähneklappern, ...etc.) das Wasser sofort verlassen. Gewöhne deinen Körper durch langsames Abkühlen an die Wassertemperatur. Springe nie trocken oder erhitzt in das Wasser (Gefahr eines Kälteschocks). Stoße daher auch nie andere Personen ins Wasser. Neben dem Kälteschock droht auch Gefahr durch das Erschrecken! Gehe nie mit vollem Magen ins Wasser. Dieser drückt aufs Herz und beeinträchtigt die Leistungsfähigkeit. Zudem ist wird durch die Verdauung (viel Blut im Magen-/Darmbereich) der Kreislauf zusätzlich belastet. Springe grundsätzlich nie in unbekannte Gewässer! Neben Untiefen können auch andere Hindernisse unter Wasser schwere Verletzungen verursachen (Piloten, Felsen, Pflanzen, ...etc.) Überzeuge dich vor einem Sprung, ob die Wasserfläche frei ist. Ein Sprung auf Kopf oder Rücken eines anderen Menschen kann schwerste Verletzungen und sogar den Tod verursachen. Besondere Vorsicht ist bei Gewässern geboten, die keine klare Sicht auf den Grund erlauben, denn tauchende Schwimmer sind hier schwer zu erkennen! Das Untertauchen anderer Personen und andere „Unterwasserangriffe“ können fatal enden: Angst und Tod sind Brüder! Bei Gewitter, Sturm, hohem Wellengang und bei einbrechender Dunkelheit aus dem Wasser gehen. Schwimme nicht zu weit hinaus. Es muss die gleiche Strecke wieder zurück geschwommen werden und es gibt keine Rastmöglichkeiten im Wasser! Größere Distanzen im Freigewässer sollten daher möglichst immer in Begleitung geschwommen werden! Schiff- und Bootsverkehrsstrecken sind zu meiden (Ruderschläge, Schraubensog). Das Schwimmen in verunreinigten Gewässern (Industriegewässer, Stadtabwässer, Schutt, Abfall) birgt eine hohe Infektionsgefahr! Achte auf sichere Entfernung von Stauanlagen, Wehren, Wasserfällen und Stromschnellen (jeder Sog ist gefährlich!) Österreichische Wasser-Rettung: Lehrbehelf- v 2.0 - 2006 Seite 7 von 29 Wird man trotz aller Vorsicht in einen Wirbel gezogen, gilt es Ruhe zu bewahren und nicht gegen den Sog anzukämpfen. Der Gegensog treibt Dich wieder nach oben! Bei Krämpfen in Armen oder Beinen gehe sofort in die Rückenschwimmlage und versuche, den Krampf durch Anziehen oder kraftvolles Bewegen zu lösen. Bewahre vor allem Ruhe und versuche andere Personen auf deine Lage aufmerksam zu machen! Gerätst du in so genannte “Eiskalt-Strömungen, erschrick nicht, hole tief Luft und schwimme schnell durch. Das Wasser ist an der Oberfläche noch immer am wärmsten. Auch wenn man gerne taucht: am besten nur unter Kontrolle (Tauchpartner) und womöglich mit Tauchsicherung (Boje, Leine, usw.) 10 Baderegeln laut ÖSA: 1. GESUNDHEIT: Wenn du schwimmen gehst, musst du gesund sein! 2. HINWEISSCHILDER BEACHTEN: Auf den Hinweisschildern kannst du lesen, was im Schwimmbad erlaubt und was verboten ist. Daran musst du dich halten! 3. DUSCHEN, ABKÜHLEN: Geh erst dann ins Wasser,wenn du dich geduscht und abgekühlt hast! 4. KÄLTEGEFÜHL: Bleib nicht im Wasser, wenn dir kalt ist, du kannst sonst Krämpfe bekommen! Krämpfe sind für den Schwimmer gefährlich! 5. OHRENERKRANKUNGEN: Wenn du Ohrenschmerzen oder eine Ohrenverletzung hast, darfst du nicht schwimmen, springen oder tauchen! 6. ESSEN: Wenn du viel gegessen hast, warte eine Stunde, bevor du wieder ins Wasser gehst. 7. STARKE SONNE: Schütz dich vor der Sonne (Sonnencreme, Kappe, T-Shirt)! Wenn dir heiß ist, darfst du nicht ins kalte Wasser springen! 8. ÜBERMUT: Lass dich von anderen nicht dazu überreden, etwas zu tun, was du nicht gut kannst (weit hinausschwimmen, ins Wasser springen oder tauchen). 9. SPRINGEN: Spring nur dort ins Wasser, wo es erlaubt ist! Du darfst dabei niemanden in Gefahr bringen! Spring ja nicht in Gewässer, die du nicht kennst, es könnten viele Gefahren lauern! 10. VORSICHT IM ERLEBNISBAD: Im Erlebnisbad sind oft viele Menschen. Beobachte daher auch die Leute in deiner Umgebung! Ruf Hilfe herbei, wenn jemand in Gefahr ist! 10 Gebote für den Rettungsschwimmer Setze Dein Leben nicht leichtsinnig aufs Spiel. Handle schnell, aber überlegt. Jede verlorene Sekunde bringt den in Not Geratenen dem Tod näher. Wenn es die Situation erlaubt, versuche die Rettung vom Ufer aus, benutze nach Möglichkeit Rettungsgeräte. Musst Du selbst ins Wasser, befreie Dich von hinderlichen Kleidungsstücken. Fordere Personen durch gezielte Anweisung zur Mithilfe auf. Lege nach Möglichkeit einen Teil des Weges laufend zurück (markiere die Unglücksstelle, beim Retten im Fluss beachte die Strömung). Vom fahrenden Schiff springe sofort ins Wasser. Schwimme den Verunglückten von hinten an, oder aber tauche rechtzeitig ab und drehe ihn an den Beinen in Richtung Land. Bedenke: Du musst die Strecke mit ihm zurück schwimmen! Lasse Dich auf keinen unnötigen Kampf ein (Du brauchst Deine Kraft noch). Austoben lassen, dann schnell zupacken. Wirst Du umklammert, tauche ab und führe ruhig aber bestimmt die gelernten Befreiungsgriffe durch. Während der Rettung halte das Gesicht des Verunglückten stets über Wasser, vermeide jeden Druck auf Mund, Nase und Halsorgane (Halsschlagader, Kehlkopf, Luftröhre, ....). Die richtige Versorgung des Verunfallten nach der Bergung, insbesondere die lebensrettenden Sofortmaßnahmen entscheiden über den Erfolg der Rettung. Als Rettungsschwimmer ist es Deine Pflicht zu helfen. Du trägst Verantwortung für Dich und für den Ertrinkenden. Der Rettungsschwimmschein allein ist kein Beweis Deines Könnens. Prüfe und erweitere daher immer Deine Fähigkeit des Rettens und der Ersten Hilfe. Jeder geübte Retter ist dem Ertrinkenden überlegen. Du bist nicht nur Schwimmer, Du bist RETTUNGSSCHWIMMER! Österreichische Wasser-Rettung: Lehrbehelf- v 2.0 - 2006 Seite 8 von 29 Gefahren des Wassers Allgemeine Gefahren: Temperaturen Wetterverhältnisse Ufer- Grund- und Bodenbeschaffenheit Pflanzen und Tiere Strömungen Boots- und Schiffsverkehr Andere Schwimmer Spezielle Gefahren: Stehendem Süßwasser: Abflüsse Fließendem Süßwasser: Zuflüsse Treibgut Stau und Wehranlagen Brückenpfeiler Untiefen Verunreinigungen Salzwasser: Strömungen Das spezifische Gewicht ist größer - höherer Auftrieb(man wird vom Wasser besser getragen) Die Bewegungen sind schwerer durchzuführen und man ermüdet rascher Die Griffarten des Rettungsschwimmers Im Bereich des Rettungsschwimmens werden 4 verschiedene Griffarten, je nach deren Verwendung, unterschieden. Transportgriff: Hilfe für ermüdete Schwimmer, die bei der Rettungsaktion mithelfen. Ziehen (1 Retter) Rettungsgriffe: Zur Rettung eines Menschen aus dem Wasser – ohne dessen Mithilfe. Kopfgriff (alt und neu) Achselgriff Fesselgriff (In diesem Griff enden die meisten Befreiungsgriffe) Seemannsgriff Cross Chest Grip („Brustgriff“ Österreichische Wasser-Rettung: Lehrbehelf- v 2.0 - 2006 Seite 9 von 29 Kopfgriff „alt“ Kopfgriff „neu“ Achselgriff Fesselgriff Seemannsgriff Cross Chest Grip Österreichische Wasser-Rettung: Lehrbehelf- v 2.0 - 2006 Seite 10 von 29 Befreiungsgriffe: Griff für den Rettungsschwimmer, um sich aus einer Umklammerung zu lösen und, wenn möglich, das Opfer damit in einen Rettungsgriff überzuführen. Handumklammerungen eines oder beider Handgelenke bzw. Unterarme Halswürgegriffe von vorne und von hinten Halsumklammerungen von vorne und von hinten Brustumklammerungen von hinten ohne Einschluss der Arme Wichtiges Prinzip: Hand tief, Ellbogen hoch! Bei allen Griffen (außer Handumklammerungen) ABTAUCHEN! Bergungsgriffe: Zur Bergung eines Opfers aus dem Wasser. Rautekgriff Schultertragegriff Österreichische Wasser-Rettung: Lehrbehelf- v 2.0 - 2006 Seite 11 von 29 Bergen über die Leiter Bergen über den Beckenrand oder ins Boot Österreichische Wasser-Rettung: Lehrbehelf- v 2.0 - 2006 Seite 12 von 29 Rettungsgeräte Rettungsgeräte sind die Werkzeuge eines Rettungsschwimmers und sollen Bergungen erleichtern. Die geschieht in erster Linie durch rasche und kraftschonende Einsatzmöglichkeiten. Außerdem verringern Rettungsgeräte – sofern sie korrekt angewendet werden - auch die Gefährdung des Retters selbst, beispielsweise durch Verhinderung eines direkten Kontaktes zwischen Opfer und Retter. Rettungsgeräte werden in planmäßige und behelfsmäßige Rettungsgeräte eingeteilt. Planmäßige Rettungsgeräte Diese sind für den Rettungseinsatz bei Badeunfällen (Wasser/Ertrinkungsunfällen) erdacht und konstruiert. Sie stehen in Bädern, bei Rettungsstationen oder in der Nähe der Badestellen greifbar zur Verfügung. Dazu gehören: Gurtretter, Rettungsball, Rettungsring, Wurfsack, Rettungsgurt, Rettungsmatratze, Rettungsbrett, Rettungsboje, Rettungsboot, ABCAusrüstung Österreichische Wasser-Rettung: Lehrbehelf- v 2.0 - 2006 Seite 13 von 29 Vorbereitung des Wurfsackes Verwendung von Rettungsball und Wurfsack Rettungsbrett (alt) Österreichische Wasser-Rettung Lehrbehelf- v 2.0 - 2006 Seite 14 von 29 Rettungsbrett (neu) Österreichische Wasser-Rettung Lehrbehelf- v 2.0 - 2006 Seite 15 von 29 Verwendung der Rettungsboje Österreichische Wasser-Rettung Lehrbehelf- v 2.0 - 2006 Seite 16 von 29 Verwendung der Rettungsluftmatratze Verwendung des Gurtretters Opfer bei Bewusstsein (Zuwerfen) Österreichische Wasser-Rettung Lehrbehelf- v 2.0 - 2006 Seite 17 von 29 Verwendung des Gurtretters Opfer ohne Bewusstsein Österreichische Wasser-Rettung Lehrbehelf- v 2.0 - 2006 Seite 18 von 29 Behelfsmäßige Rettungsgeräte Dies sind alle Dinge, die als Auftriebskörper verwendet werden können und so helfen, das Opfer längere Zeit und mit weniger Kraftaufwand über Wasser zu halten. Einige gängige Beispiele für solche Gegenstände sind Bälle Luftmatratzen Schwimmreifen Bojen Boote verschiedener Bauart Leinen Leitern, usw.(Eisunfälle) Baywatch-Boje Spezielle Unfälle Bootsunfälle Einige grundlegende Dinge, um im Notfall korrekt und effizient helfen zu können. Die häufigsten Ursachen: Seegang, Windstärke Leck, Zusammenstoß mit einem anderen Boot Übermut: schaukeln, ... Die wichtigsten Maßnahmen: Vom kenternden Boot wegtauchen, um nicht von evtl. herabstürzenden Teilen getroffen zu werden Verletzte, Nichtschwimmer und schlechte Schwimmer zum Boot oder zu anderen tragfähigen Gegenständen bringen Vollzähligkeit überprüfen, nach vermissten Personen tauchen Beim Boot bleiben Hilfe herbeirufen, sofern vorhanden: Signalmittel einsetzen wenn vertretbar (Wetterlage, Entfernung zum Ufer) den besten Schwimmer an Land schwimmen lassen, um Hilfe herbeizuholen Der Rettungsschwimmer bleibt bei den anderen beim Boot Massenunfälle Massenunfälle zählen zu den größten Herausforderungen an jeden Einzelnen. Obwohl mit einer großen Zahl von Opfern gerechnet werden muss, kann bereits ein einzelner Rettungsschwimmer mit geeigneten Maßnahmen unverzichtbare Hilfe leisten. Ursachen: Bus-, Zug-, Flugzeug- oder Schiffsunglück Brücken- oder Stegeinsturz Maßnahmen: Selbstrettung (befreien, abtauchen) Sofort ans Ufer schwimmen (dabei das erste Opfer bergen bzw. retten) Wenn möglich, Auftriebskörper ins Wasser bringen (Westen, Bälle, Bojen, etc.) Zur Mithilfe auffordern (sowohl Beteiligte als auch Personen am Ufer) Gezielte Anweisungen geben Falls ein Boot vorhanden ist, zur Unglücksstelle fahren, die sich festhaltenden Personen werden an Land gebracht. Vorgangsweise wiederholen! Österreichische Wasser-Rettung Lehrbehelf- v 2.0 - 2006 Seite 19 von 29 Sind keine Hilfsmittel vorhanden, immer nur einzelne Personen bergen, dabei nur Personen aus den Randzonen auswählen. Die Mitte unbedingt meiden! Nach der Bergung sofort die notwendigen Versorgungsmaßnahmen treffen! Autounfälle Zahlreiche Straßen und Verkehrswege führen in unserem Bundesland an diversen Gewässern vorbei. Unfälle mit Autos und Motorrädern sind daher jederzeit möglich und zählen ebenfalls zum Einsatzgebiet der ÖWR. Faktoren, die die Überlebenschance verringern: Aufprall Verletzungen (Sicherheitsgurt nicht angelegt) Schäden am Fahrzeug Insassen Nichtschwimmer Selbstrettung: So schnell wie möglich das Fahrzeug durch Tür oder Fenster verlassen; Sitz zurückschieben, Fenster öffnen, sich am Dach des Autos festhalten, rücklings aussteigen Vom Fahrzeug wegschwimmen (Sogwirkung beim Sinken) Rettung anderer Personen: Wenn man selbst im Fahrzeug ist: Durch rasche, eindeutige Hinweise Panik vermeiden Insassen zur Selbstrettung animieren Verletzten oder Nichtschwimmern helfen Nach Selbstrettung oder bei beobachtetem Unfall: Tauchversuch nach gesunkenem Fahrzeug Personen, die sich befreien konnten, ans Ufer bringen Unfallstelle markieren oder merken (rechtwinklige Linie vom Ufer und die ungefähre Entfernung!) Blick hinter die Vordersitze (Kinder könnten dort hineingerutscht sein) Eisunfälle Die ÖWR ist nicht nur im Sommer aktiv. Auch in der kalten Jahreszeit werden immer wieder unsere Einsatzkräfte zu diversen Unfällen gerufen. Ursachen: Leichtsinn Unerkannte Schwachstellen in der Eisdecke Eigene Eiseinbrüche: Das Brechen einer Eisdecke kündigt sich durch Knirsch- und Knackgeräusche an. Sind solche Geräusche zu hören und spürt man ein Absinken der Oberfläche, muss sofort reagiert werden: Ruhe bewahren Mit ausgebreiteten Armen aufs Eis legen Auf dem Bauch in die Richtung kriechen, aus der man gekommen ist. Österreichische Wasser-Rettung Lehrbehelf- v 2.0 - 2006 Seite 20 von 29 Ist die Eisdecke bereits gebrochen: Arme ausbreiten und Beintempo machen, um Untertauchen zu vermeiden; Oberkörper nach vorne kippen lassen Um Hilfe rufen Gewicht verteilen, mit kräftigen Beintempi versuchen auf die Eisdecke zu gelangen Dabei immer in die Richtung arbeiten, aus der man gekommen ist (dort war das Eis noch tragfähig). Evtl. Durchbrechen einer dünnen Eisschicht bis zum Erreichen tragfähiger Schichten oder des Ufers Ist man nach dem Unfall unter die Eisdecke getrieben worden, muss man versuchen die Einbruchsstelle zu finden. Diese ist bei Spiegeleis gegen das helle Eis als dunkler Fleck zu sehen! Bei schneebedeckter Eisfläche ist die Einbruchsstelle als heller Fleck erkennbar. Eiseinbrüche anderer Personen Personen befinden sich an der Oberfläche Beruhigen Anweisung zur Selbstrettung zurufen Rettung mit mehreren Personen organisieren - Kette bilden Hilfsmittel verwenden (Brett, Leiter, Seil, Schal, Jacke, Äste usw.) Person befindet sich unter dem Eis Keine Tauchversuche durchführen! Umgehend Hilfe anfordern! Bei allen Aktionen ist immer auf eine gute Gewichtsverteilung zu achten. Nie aufrecht zur Einbruchsstelle gehen! Schon wenn man zum Eislaufen geht, sollte man an die Mitnahme eines Rettungsgerätes (Eisretter, Wurfsack, Rettungsleine) denken. Grundsätze des Tauchens Beim Tauchen verlässt der Mensch seine natürliche Umgebung und begibt sich in einen Bereich, für welchen er von Natur aus nicht vorgesehen ist. Deshalb muss der Taucher besonderes Augenmerk auf die Druckverhältnisse unter Wasser legen und die korrekte Atemtechnik erlernen! Druck Der äußere Gehörgang wird vom Mittelohr durch das Trommelfell getrennt, welches sich unter normalen Druckverhältnissen in entspannter Gleichgewichtslage befindet. Tauchen wir mit den Ohren unter Wasser, so belastet zunehmender Druck die Außenseite des Trommelfells, was sich zuerst als leichter Druck, wenn keine Maßnahmen (Druckausgleich) eingeleitet werden, mit zunehmender Tiefe bald als stechender Schmerz bemerkbar macht. Österreichische Wasser-Rettung Lehrbehelf- v 2.0 - 2006 Seite 21 von 29 Zur Vorbeugung einer Trommelfellschädigung müssen die Druckverhältnisse im Ohr so geregelt werden, dass das Trommelfell sich immer im Druckgleichgewicht befindet. Das bedeutet, dass der im Mittelohr befindliche Druck stetig dem zunehmenden Wasserdruck angepasst werden muss. Druckausgleich: Nase zuhalten und Luft in den Nasenrachenraum pressen. Prinzipiell soll kurz vor dem Abtauchen der Druckausgleich ausprobiert werden, um das korrekte Funktionieren zu überprüfen. In der Folge soll der Druckausgleich beim Tiefertauchen wiederholt werden (spätestens aber dann, wenn ein leichte Druck im Ohr verspürt werden). Wenn der Druckausgleich auch nur in einem der beiden Ohren nicht zustande kommt, darf nicht tiefer getaucht werden. Das Trommelfell würde überdehnt werden. Der Wasserdruck in 3 m Tiefe ist bereits geeignet das Trommelfell zu zerreißen. Durch das in das Mittelohr eindringende kalte Wasser kommt es zu Gleichgewichtsstörungen, Drehschwindel, Übelkeit und eventuell zu Bewusstlosigkeit infolge eines so genannten Labyrinthschocks. Im Wasser enthaltene Krankheitserreger führen zu schweren Entzündungen im Mittelohr. Prinzipiell wird beim Tauchen in zwei Bereiche unterschieden: Streckentauchen Tieftauchen Beide Taucharten brauchen eine gewisse Vorbereitung, wobei immer wieder ein schwerwiegender Fehler gemacht wird: Das Hyperventilieren: Dabei wird das Voratmen stark übertrieben, wodurch der CO2 Gehalt im Blut, welcher für den Atemreiz im Gehirn zuständig ist, abgesenkt wird. Während dem Tauchgang wird nun der Sauerstoff aus dem Blut verbraucht, aber aufgrund des niedrigen CO2 Gehaltes kommt der Atemreiz zu spät und der Taucher wird bewusstlos. Das wird auch als Schwimmbad-Blackout bezeichnet. Vor einem Tauchversuch also lediglich 2- bis 3-mal kräftig voratmen. Unabhängig davon gilt für jeden Taucher eine Regel, die unbedingt eingehalten werden muss: Tauche nur unter Aufsicht! Technik Streckentauchen: Springe kräftig ab, hole tief Luft (kein Aufblähen der Wangen oder Pressen der Luft) Der ganze Körper muss nach dem Eintauchen unter Wasser sein und bleiben Nütze die Gleitphasen aus (Kraulbeine möglich) Ziehe die Arme bis zu den Oberschenkeln ganz durch Keine hastigen Bewegungen Halte die Augen offen Achte auf die Orientierung Bei Beginn der Atemnot schlucken oder etwas Luft ausatmen Keine Rekordversuche!! Österreichische Wasser-Rettung Lehrbehelf- v 2.0 - 2006 Seite 22 von 29 Technik Tieftauchen Hole tief Luft (Verringerung des Gasvolumens bei zunehmender Tiefe) Tauche richtig ab (Oberkörper abwinkeln, Beine senkrecht, Armzug nach unten) Beintempi erfolgen erst nach dem Eintauchen des gesamten Körpers ins Wasser Tauche senkrecht ab - der gerade Weg ist der kürzeste Rechtzeitigen Druckausgleich anstreben (Nase zuhalten und in die Nase blasen) Während des Auftauchens achte auf die Oberfläche - Blick nach oben! (ausgestreckter Arm durchbricht zuerst die Wasseroberfläche) Keine Rekordversuche!! Grundausrüstung (ABC-Ausrüstung) Die Grundausrüstung besteht aus: Taucherbrille Schnorchel Flossen Taucherbrille Bruchfestes Glas Gummi- oder Silikonmanschette die Stirn, Augen und Nase einschließt Maskenband leicht verstellbar und am Hinterkopf zwecks besseren Halts verbreitert oder geteilt Nasenerker Schnorchel Nicht länger als 35 cm Ein festes starres Rohr Am Mundstück 2 kräftige Beißwarzen Der Oberrand ist mit einem fluoreszierenden, orangen, etwa 3 cm breitem Farbstreifen versehen Flossen Flossen mit geschlossenem oder offenem Fersenteil Mit geschlossenem Fersenteil für Freitaucher und Anfänger Härte und Länge dem persönlichem Leistungsvermögen angepasst Flossen mit Kunststoffblatt sind leichter und haltbarer Nicht in der Sonne liegen lassen Nicht aufrecht lagern Österreichische Wasser-Rettung Lehrbehelf- v 2.0 - 2006 Seite 23 von 29 Grundsätze der Schwimmausbildung Die Ausbildung von Nichtschwimmern ist eine der besten Möglichkeiten bei der Bekämpfung des „Nassen Todes“. Wassergewöhnung und Wasserbewältigung: Dabei soll der angehende Schwimmer mit dem Element Wasser vertraut gemacht werden (Gewöhnung = z.B. Spiele) und notwendige Fähigkeiten für eine Schwimmtechnik erlernen. (Bewältigung = z.B. Untertauchen mit offenen Augen) Gleiten: Das Gleiten in gestreckter Körperhaltung ist Grundlage des Schwimmens. Beintempi: Beherrschung der Beintempi kombiniert mit Gleitübung. Erarbeiten der Beintempi im knietiefen Wasser in Liegestützhaltung Armtempi: Beherrschung der Armtempi kombiniert mit korrekter Atmung. Erarbeitung der Armtempi im brusttiefen Wasser im Hockstand Koordination von Arm- und Beintempi: Richtiges Schwimmen mit Ausnützen der Gleitphase Bewegungsablauf: Die Armbewegung wird in Zugphase und Druckphase unterteilt. Während der Druckphase erfolgt das Anwinkeln der Beine in den Kniegelenken, darauf die Kreisbewegung der Unterschenkel. Anschließend werden in einer Streckbewegung die Arme wieder nach vorne gebracht und die Beingrätsche geschlossen. Nach dem Ausnützen der Gleitphase beginnt der nächste Armzug. Atemtechnik: Die Einatmung erfolgt (durch Mund und Nase) unter Anheben des Kopfes während der Armbewegung, die Ausatmung während der Streckbewegung bzw. während der Gleitphase im Wasser. JEDER NICHTSCHWIMMER EIN SCHWIMMER! JEDER SCHWIMMER EIN RETTUNGSSCHWIMMER! Österreichische Wasser-Rettung Lehrbehelf- v 2.0 - 2006 Seite 24 von 29 Erste Hilfe Mit der erfolgreichen Bergung eines Unfallopfers ist ein Einsatz der ÖWR noch nicht erledigt. Erst wenn der Patient an die Rettung oder einen Arzt übergeben wurde, ist die Arbeit beendet. Daher sind fundierten Kenntnisse der Ersten Hilfe sowie regelmäßige Fortbildungen und Übungen für den Rettungsschwimmer absolut notwendig! Die Lebensrettenden Sofortmaßnahmen: Die Gefahrenzone: Die Absicherung einer Gefahrenzone ist der erste wichtige Schritt in der Ersten Hilfe! Bei allen Tätigkeiten steht der Selbstschutz an oberster Stelle und darf auch hier nicht vernachlässigt werden. Bei einem Autounfall kann der Gefahrenbereich mit diversen Hilfsmitteln gesichert werden: Pannendreiecke, Warnleuchten, Absperrbänder, andere Fahrzeuge mit Blinkanlage usw.. Unabhängig von den Sicherungsmaßnahmen ist das Opfer möglichst rasch und schonend in einen sicheren Bereich zu bringen und die Erste Hilfe dort durchzuführen. Bei der ÖWR ist der Gefahrenbereich meist gleichzusetzen mit dem Wasser! Bereiche mit erhöhtem Schiffsverkehr, Sog- oder Strömungswirkung, verschmutztem Wasser (Autounfälle mit Treibstoffen und Ölen im Wasser), brüchige Eisflächen zählen dazu. Eine Sicherung ist in diesen Fällen kaum möglich, also ist das Opfer aus diesem Bereich zu bergen. Österreichische Wasser-Rettung Lehrbehelf- v 2.0 - 2006 Seite 25 von 29 Der Notruf (122 Feuerwehr, 133 Exekutive, 144 Rettung, 112 Euronotruf) Was ist passiert? Wo ist es passiert? Wie viele Verletzte? Welche Verletzungen? Wer ruft an? Wie erreichbar (Rückrufnummer, etc) Die Notfallzentrale beendet das Gespräch! Die Notfallcheck/Notfalldiagnose: Bei einem Patienten, der bei Bewusstsein ist, kann man grundsätzlich davon ausgehen, dass auch Atmung und Kreislauf vorhanden sind. Interessanter wird die Situation beim bewusstlosen Patienten. Durch den Notfallcheck muss festgestellt werden, ob Atmung und/oder Kreislauf vorhanden sind. Grundsätzlich ist Bewusslosigkeit ein Zeichen für akute Lebensgefahr! Selbstschutz Bewusstseinskontrolle Nicht ansprechbar ansprechbar Weitere Erste-Hilfe Hilferuf Normale Atmung Stabile Seitenlage Notruf Atemkontrolle (inkl. Inspektion der Mundhöhle) Keine normale Atmung Notruf 30 Herzdruckmassagen 2 Beatmungen Wenn wir also einen regungslosen Patienten vorfinden, sind diese Funktionen nach der Bergung als erstes zu kontrollieren. 1. Bewusstseinskontrolle durch lautes Ansprechen und Berühren des Patienten 2. Hilferuf bei keiner Reaktion 3. Atemkontrolle, 10 sek. durch Mundhöhleninspektion Überstrecken des Kopfes Sehen, Hören, Fühlen Österreichische Wasser-Rettung Lehrbehelf- v 2.0 - 2006 Seite 26 von 29 4. Erstellen der Notfalldiagnose Je nach Notfalldiagnose führt man entsprechende lebensrettende Sofortmaßnahmen durch. Nachfolgende Tabelle zeigt einen Überblick über die möglichen Ergebnisse der Notfalldiagnose sowie die entsprechenden lebensrettenden Sofortmaßnahmen. Die Kontrolle der einzelnen Funktionen ist nachstehend im angeführt und genauer beschrieben. Bewusstlosigkeit Lautet die diagnose Bewusstlosigkeit ist sofort die Stabile Seitenlage durchzuführen. Die stabile Seitenlage: Durch diese Lagerung ist vor allem sichergestellt, dass die Atemwege frei bleiben, auch wenn es zu Erbrechen kommen sollte. Grundsätzlich gilt, dass ein solcher Patient nicht alleine gelassen werden darf und die Atmung jede Minute kontrolliert werden muss. Sehr leicht wandelt sich die Bewusstlosigkeit in einen Atem- und Kreislaufstillstand! Die Atemkontrolle: Die Atmung wird vom Atemzentrum im verlängerten Mark gesteuert. Bei der Einatmung strömt Luft durch Nase (Mund), Rachen, Kehlkopf, Luftröhre, Bronchien in die Lunge. In der Lunge findet der Gasaustausch statt, d. h., Sauerstoff wird ins Blut aufgenommen. Über den Kreislauf wird Sauerstoff zu den Zellen transportiert und an diese abgegeben. Im Austausch geben die Zellen dafür Kohlendioxyd (CO2) in das Blut ab. Dieses wird über die Lunge und die Atemwege in unsere Umgebungsluft abgeatmet. Auch ein hoher Anteil an Sauerstoff wird wieder ausgeatmet. Österreichische Wasser-Rettung Lehrbehelf- v 2.0 - 2006 Seite 27 von 29 Bestandteile der Luft: Einatemluft Ausatemluft 21% Sauerstoff 78% Stickstoff 1 Restgase (Edelgase,...) 17% Sauerstoff 78% Stickstoff 4% Kohlendioxid 1% Restgase Der Sauerstoff wird für die Stoffwechselprozesse in den Zellen gebraucht. Bei diesen Prozessen entsteht als „Abfallprodukt“ Kohlendioxyd. Atmungsvolumen (Luftmenge, die mit einem Atemzug eingeatmet wird) und Atemfrequenz werden durch den Sauerstoffbedarf bestimmt (bei Körperbelastung wird die Atmung beschleunigt). Atemzüge pro Minute im Ruhezustand: Säugling ca. 30 Kind ca. 20 Erwachsener ca. 12-15 Zur Kontrolle, ob die Atmung noch funktioniert, müssen die oberen Atemwege freigemacht werden. Dazu sind folgende Schritte notwendig: Öffnen beengender Kleidungsstücke und Entfernung strangulierender Materialien. Inspektion der Mundhöhle; falls Erbrochenes, Blut, Schleim, eine zerbrochene oder lockere Zahnprothese vorhanden sind, wird die Mundhöhle in der vorgefundenen Position des Kopfes ausgeräumt. Dazu sollen Einmalhandschuhe und saugfähiges Material verwendet werden (z. B. Dreiecktuch, Stofftaschentuch – aber kein Papiertaschentuch). Überstrecken des Kopfs nackenwärts: Mit einer Hand an die Stirn, mit der anderen unter das Kinn fassen, mit beiden Händen Kopf vorsichtig nackenwärts beugen, das Kinn dabei anheben und festhalten, so die eventuell zurückgesunkene Zunge hochheben und freie Atmung ermöglichen; Nachdem die Luftwege frei sind, erfolgt die eigentliche Kontrolle durch Sehen: Hebt und senkt sich der Brustkorb? Hören: Sind Atemgeräusche hörbar? Fühlen: Ist auf der Wange des Retters ein Atemzug spürbar? Zur Sicherheit soll diese Kontrolle mindesten 10 Sekunden lang durchgeführt werden. Lautet dann die Diagnose Atem- Kreislaufstillstand ist sofort mit der Herzlungenwiederbelebung zu beginnen! Atem- und Kreislaufstillstand Bei allen Maßnahmen ist auf den Selbstschutz zu achten. Bei der Beatmung sollten daher unbedingt Beatmungsfolien verwendet werden! Die hier angegebenen Maßnahmen beziehen sich auf einen erwachsenen Patienten! Die Durchführung: Beatmungsfolie über Mund und Nase des Notfallpatienten legen. Kopf nackenwärts überstrecken (eine Hand an Stirn, die andere am Kinn) Österreichische Wasser-Rettung Lehrbehelf- v 2.0 - 2006 Seite 28 von 29 Herzdruckmassage: Druckpunkt: Mitte des Brustkorbes Frequenz der Herzdruckmassage: 100/min Herzdruckmassage: Beatmung? 30:2 Bei der Durchführung sollte beachtet werden, dass Arme gestreckt sind und die Schultern über dem Druckpunkt sind. Patient wird auf einer harten Unterfläche gelagert. Die Beatmung von Mund zu Nase: Helfermund umschließt die Nase des Patienten, Hand am Kinn verschließt mit dem Daumen/Daumenballen den Mund des Patienten Die Beatmung von Mund zu Mund: Helfermund umschließt den Mund des Patienten, während die Hand an der Stirn die Nase des Patienten verschließt Während der Beatmung ist der Blick auf den Brustkorb gerichtet. Damit wird kontrolliert, ob sich auch tatsächlich der Brustkorb hebt. Nach der Beatmung ist der eigene Kopf vom Gesicht abzuheben, damit die Ausatemluft nicht wieder eingeatmet wird! Der geringere Sauerstoffgehalt reduziert die Wirkung und kann auch beim Ersthelfer zu gesundheitlichen Problemen führen (Schwindelanfälle). Je nach Alter des Unfallopfers sind die Position des Druckpunktes, die Druckstärke und auch das Verhältnis von Atmung zu Massage unterschiedlich. Die nachstehende Tabelle liefert dazu einen Überblick. Frequenz Alter Druckpunkt Drucktiefe Rhythmus Durchführung Kompression: Beatmung Säugling (bis zu 1 Jahr) Kind (vollendetes 1. Lebensjahr bis zum Beginn der Pubertät) Erwachsener (ab Beginn der Pubertät) Verbindungslinie 1/3 der zwischen den Brustkorbtiefe Brustwarzen (ca. 2-4 cm) Mitte des Brustkorbes 1/3 der Brustkorbtiefe (ca. 2-4 cm) Mitte des Brustkorbes 4-5 cm 100-140/min 2 Finger 30:2 100/min 30:2 100/min 30:2 Mit einer oder mit beiden Händen Mit beiden Händen Die Maßnahmen werden bis zum Eintreffen von Hilfskräften (Rettung, Arzt) fortgesetzt. Eine regelmäßige Kontrolle der Atmung während der Reanimation wird nicht mehr durchgeführt! Zeigt der Patient während der Durchführung der Maßnahmen Atem- und Kreislaufzeichen, dann ist er in die stabile Seitenlage zu bringen. Als bewusstloser Mensch muss er auch weiterhin unter andauernder Aufsicht bleiben und die Atmung regelmäßig kontrolliert werden. Ein neuerliches Aussetzen der Lebensfunktionen ist jederzeit möglich! Österreichische Wasser-Rettung Lehrbehelf- v 2.0 - 2006 Seite 29 von 29