10 Gebote für den Rettungsschwimmer

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für Rettungsschwimmkurse
der
Österreichischen Wasser-Rettung
© Österreichische Wasser-Rettung: Version 2.0 - 2006
Inhaltsverzeichnis
ORGANISATION UND AUFBAU DER ÖWR ................................................................................................. 3
AUFBAU DER ÖSTERREICHISCHEN WASSER-RETTUNG ........................................................................................ 3
DIE 9 LANDESVERBÄNDE .................................................................................................................................... 3
AUSBILDUNGSMÖGLICHKEITEN IN DER ÖWR....................................................................................... 3
PRÜFUNGSSTUFEN FÜR DIE SCHWIMMABZEICHEN .............................................................................................. 4
PRÜFUNGSSTUFEN FÜR DIE RETTUNGSSCHWIMMSCHEINE .................................................................................. 5
WEITERE PRÜFUNGSSTUFEN UND AUSBILDUNGSMÖGLICHKEITEN ..................................................................... 7
BADEREGELN..................................................................................................................................................... 7
10 GEBOTE FÜR DEN RETTUNGSSCHWIMMER....................................................................................... 8
GEFAHREN DES WASSERS ............................................................................................................................. 9
DIE GRIFFARTEN DES RETTUNGSSCHWIMMERS .................................................................................. 9
TRANSPORTGRIFF:............................................................................................................................................... 9
RETTUNGSGRIFFE: .............................................................................................................................................. 9
BEFREIUNGSGRIFFE: ......................................................................................................................................... 11
BERGUNGSGRIFFE: ............................................................................................................................................ 11
RETTUNGSGERÄTE ........................................................................................................................................ 13
PLANMÄßIGE RETTUNGSGERÄTE ...................................................................................................................... 13
VERWENDUNG VON RETTUNGSBALL UND WURFSACK...................................................................................... 14
RETTUNGSBRETT (ALT) ..................................................................................................................................... 14
RETTUNGSBRETT (NEU) .................................................................................................................................... 15
VERWENDUNG DER RETTUNGSBOJE .................................................................................................................. 16
VERWENDUNG DER RETTUNGSLUFTMATRATZE ................................................................................................ 17
VERWENDUNG DES GURTRETTERS .................................................................................................................... 17
VERWENDUNG DES GURTRETTERS .................................................................................................................... 18
BEHELFSMÄßIGE RETTUNGSGERÄTE ................................................................................................................. 19
SPEZIELLE UNFÄLLE .................................................................................................................................... 19
BOOTSUNFÄLLE ................................................................................................................................................ 19
MASSENUNFÄLLE.............................................................................................................................................. 19
AUTOUNFÄLLE .................................................................................................................................................. 20
EISUNFÄLLE ...................................................................................................................................................... 20
GRUNDSÄTZE DES TAUCHENS ................................................................................................................... 21
GRUNDSÄTZE DER SCHWIMMAUSBILDUNG ......................................................................................... 24
ERSTE HILFE .................................................................................................................................................... 25
Impressum:
Herausgeber:
Österreichische Wasser-Rettung Bundesleitung,
1040 Wien, Prinz Eugen Straße 12
http://bundesleitung.owr.at
Für den Inhalt verantwortlich: Technischer Leiter der ÖWR Hermann Vögel
Zusammengestellt von:
Mag. Kathrin Zeisberger
Quellennachweise:
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Schwimmen-Tauchen-Retten Lehrbuch der ARGE für das österreichische
Wasserrettungswesen im BMfUK, Auflage 1999
EH-Lehrbehelf ÖWR
Lehrscheinunterlagen der ÖWR, Bundesleitung der ÖWR. Ausgabe 2006
Skriptum „Rettungsschwimmen“, Landesverband Kärnten, Ausgabe 0-2
Skriptum „Rettungsschwimmen“, Landesverband Vorarlberg, Ausgabe 2003
Skriptum „Rettungsschwimmen“, Landesverband Wien, Ausgabe Okt. 2003
Weitere Informationen und Kontaktadressen: http://www.owr.at
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Organisation und Aufbau der ÖWR
Die Österreichische Wasser-Rettung wurde am 16. März 1957 gegründet und ist ein Verein,
dessen Tätigkeit sich auf das gesamte Bundesgebiet der Republik Österreich erstreckt.
Aufgabe der ÖWR ist ausschließlich und unmittelbar die Schaffung und Förderung aller
Maßnahmen und Einrichtungen, die der Bekämpfung und Vorbeugung des Ertrinkungstodes
dienen, besonders die Unterrichtung und Ausbildung im Schwimmen, im
Rettungsschwimmen, im Tauchen, im Rettungstauchen, im Führen von Ruder- und
Motorbooten, sowie die Aufstellung und Durchführung eines Wasserrettungs- und
Katastrophenhilfsdienstes (ÖWRD).
Die Parole der ÖWR
Jederzeit EINSATZFÄHIG - jederzeit EINSATZBEREIT
kostbares Menschenleben vor dem nassen Tod zu retten!
Aufbau der österreichischen Wasser-Rettung
Oberstes Organ der ÖWR ist die Bundesleitung, bestehend aus:
Präsident
bis zu drei Vizepräsidenten
9 Landesleiter
Technischer Leiter
Bundesjugendreferent
Bundesarzt
Bundesmaterialstellenleiter
BR für Funkwesen
Bundesschatzmeister
BR für Tauchen
BR für Nautik
BR für Wildwasser
BR = Bundesreferent. Aus den grau hinterlegten Funktionen setzt sich das Präsidium
zusammen, welches das führende Gremium ist.
Die 9 Landesverbände
I
Kärnten
II Salzburg
III Tirol
IV Wien
V Niederösterreich
VI Oberösterreich
VII
VIII
IX
Steiermark
Vorarlberg
Burgenland
Ausbildungsmöglichkeiten in der ÖWR
Nach dem Motto „Jeder Nichtschwimmer ein Schwimmer, jeder Schwimmer ein
Rettungsschwimmer“ gibt es in der ÖWR verschiedene Schwimmabzeichen, die man in
verschiedenen Ausbildungs- und Altersstufen erwerben kann:
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Prüfungsstufen für die Schwimmabzeichen
ÖWR-Frühschwimmerausweis
Stoffabzeichen Pinguin, Pin Pinguin
keine Altersbegrenzung
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25 m Schwimmen in beliebiger Schwimmart
Kenntnis von 5 Baderegeln
Sprung vom Beckenrand ins Wasser
ÖWR-Freischwimmerausweis
Stoffabzeichen blau - 1 Welle auf bronzenen Grund, Pin in Bronze,
ab vollendetem 7. Lebensjahr
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15 min. Dauerschwimmen in beliebigem Stil
Sprung aus ca. 1 m Höhe ins Wasser
Kenntnis der 10 Baderegeln
ÖWR-Fahrtenschwimmerausweis
Stoffabzeichen blau - 2 Wellen auf silbernem Grund, Pin in Silber,
ab vollendetem 9. Lebensjahr
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15 min. Dauerschwimmen in beliebigem Stil
10m Streckentauchen
Einmaliges Tieftauchen (ca. 2m) und Heraufholen eines ca. 2,5 kg
schweren Gegenstandes;
50 m Rückenschwimmen ohne Armtätigkeit
Kopfsprung aus ca. 1 m Höhe oder beliebiger Sprung aus 3 m Höhe ins
Wasser
Kenntnis der 10 Baderegeln
ÖWR-Allroundschwimmerausweis
Stoffabzeichen blau - 3 Wellen auf goldenem Grund, Pin in Gold,
ab vollendetem 11. Lebensjahr
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200 m in zwei Lagen (100 m Brust, 100 m Rücken)
100 m Schwimmen in beliebigem Stil in 2:30 Minuten
10m Streckentauchen
Einmaliges Tieftauchen (ca. 2m) und Heraufholen eines ca. 2,5kg
schweren Gegenstandes
25m Transportieren (Ziehen) einer gleich schweren Person
Kenntnis der Selbstrettung
Kenntnis der 10 Baderegeln
ÖWR-Jugendschwimmerschein
Stoffabzeichen und Urkunde
ab vollendetem 14. Lebensjahr
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50m Brustschwimmen in 1 min 5sec.
50m Kraulschwimmen in 1min
50m Rückenschwimmen ohne Armtätigkeit in 1min 15sec
50m Rückenschwimmen Freistil in 1min 10sec
Aufgaben der ÖWR
50m Retten mit Luftmatratze in 1min 15s (25m anschwimmen, aufladen und zum
Ausgangspunkt zurück schwimmen)
100m Schnorcheln in 1min 50s mit ABC
100m Kleiderschwimmen in 3min
Rettungsball oder Wurfsack in eine Bahn 2,5m breit, mindestens 12m werfen
Kenntnis der Gefahren des Wassers und der Selbstrettung
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Prüfungsstufen für die Rettungsschwimmscheine
Helferschein
Stoffabzeichen ohne Stern auf bronzenem Grund, Anstecknadel in
Bronze Uniformabzeichen in Bronze,
ab vollendetem 13. Lebensjahr
Leistungen:
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15 min Dauerschwimmen, davon 5 min in Rückenlage ohne Armtätigkeit
100 m Schwimmen in Überkleidern
15 m Streckentauchen
Zweimaliges Tieftauchen (ca. 2-3m) jeweils mit Heraufholen eines ca. 2,5 kg schweren
Gegenstandes innerhalb von 5 Minuten
Heraufholen von 3 Tellern oder 3 Ringen bei einem Tauchversuch (Fläche ca. 10m2, bei einer
Wassertiefe von ca. 2 bis 3 m)
Paketsprung aus 2-3 m Höhe
je 25 m Retten einer etwa gleich schweren Person mit Kopf-, Achsel- und Fesselgriff
50m Transportieren (Ziehen) einer gleich schweren Person
praktische Ausübung der Befreiungsgriffe: Halsumklammerung von vorne und hinten,
Würgegriff von vorne und hinten, jeweils an Land und im Wasser
praktische Ausübung der Bergegriffe: Bergen über den Beckenrand und Rautekgriff
Kenntnis der Rettungsgeräte
Kenntnis der Selbstrettung
Kurze Prüfung über Erste Hilfe-Leistung bei Wasserunfällen und paktische Ausführung der
Wiederbelebung
Kenntnis über Zweck und Organisation des Österreichischen Wasserrettungswesen
Retterschein
Stoffabzeichen mit 1 Stern auf silbernem Grund, Anstecknadel in
Silber, Uniformabzeichen in Silber
Voraussetzung: vollendetes 16. Lebensjahr und Besitz des
Helferscheins
Leistungen:
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30 min Dauerschwimmen, davon 10 min in Rückenlage ohne
Armtätigkeit
300 m Schwimmen in Überkleidern
25 m Streckentauchen
Dreimaliges Teiftauchen (ca. 3 bis 4m) jeweils mit Heraufholen eines ca. 5kg schweren
Gegenstandes innerhalb von 6 Minuten
Heraufholen von 6 Tellern oder Ringen bei einem Tauchversuch (Fläche ca. 20m2 bei einer
Wassertiefe von ca. 2m)
Paket- und Kopfsprung aus 3 m Höhe
je 50 m Retten einer etwa gleich schweren Person, beide bekleidet, mit Kopf-, Achsel-, Fesselund Seemannsgriff,
50m Transportieren (Ziehen) einer gleich schweren Person
praktische Ausübung der Befreiungsgriffe: Halsumklammerung von vorne und hinten,
Würgegriff von vorne und hinten, Brustumklammerung von hinten ohne Einschluss der Arme
jeweils an Land und im Wasser
praktische Anwendung von mindestens 3 Bergegriffen (z.b.Bergen über die Leiter,
Rautekgriff, Bergen über den Beckenrand, Schultertragegriff, Bergen in ein Boot)
kurze Prüfung über Erste Hilfe-Leistung bei Wasserunfällen und praktische Ausführung der
Wiederbelebung
Kenntnis der Selbstrettung
Besondere Rettungshilfen bei Bade-, Boots-, Auto- und Eisunfällen
Anwendung von mindestens zwei Rettungsgeräten
Kombinierte Rettungsübung
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Lifesaver
Stoffabzeichen mit Schwimmer auf silbernem Hintergrund
Voraussetzungen: vollendetes 17. Lebensjahr, Besitz des
Retterscheins
Leistungen:
Schwimmen
100 m Schwimmen (Brust oder Kraul) in 1:40 Minuten
300 m Schwimmen mit Flossen in 4:30 Minuten;
300 m Schwimmen in beliebigem Stil (ohne Flossen) in 9:00 min
Rettungstechnik
Ausführung von Rettungstechniken in folgender Abfolge:
- 75 m Anschwimmen eines „Opfers“;
- Ausführung von drei Befreiungsgriffen;
- je 25 m Retten mittels Kopf-, Achsel- und Fesselgriff.
Kombinierte Rettungsübung
Ausführung der kombinierten Rettungsübung innerhalb von 2 Minuten, der Retter
trägt dabei Shorts und T-Shirt:
- Rettungssprung (Schrittsprung) ins Wasser;
- 25 m Anschwimmen (Freestyle);
- Abtauchen und Heraufholen eines „Opfers“ (Rettungspuppe oder Partner) aus
mindestens 1,5 m Tiefe;
- 25 m Retten des „Opfers“.
Notfallcheck und Reanimation (mindestens 3 Minuten) unmittelbar nach der Rettungsübung!
Streckentauchen
25 m Streckentauchen.
Anwendung und Erklärung von mindestens zwei Rettungsgeräten
(z.B. Rettungsbrett, Wurfsack, Rettungsmatratze, Gurtretter, Rettungsboje
oder anderen von der ARGE-ÖWRW anerkannten Rettungsgeräten):
Erklärung der Geräte
praktische Anwendung der Geräte.
Erste Hilfe-Maßnahmen
Durchführung der folgenden Basismaßnahmen:
- Gefahren erkennen;
- Gefahrenstelle absichern, retten, bergen;
- Notfallcheck;
- stabile Seitenlage;
- Umdrehen einer Person aus der Bauchlage in die Rückenlage;
- Notruf.
Durchführung der Herz-Lungen-Wiederbelebung:
- Herz-Lungen-Wiederbelebung (Erwachsene);
- Herz-Lungen-Wiederbelebung (Kinder);
- Herz-Lungen-Wiederbelebung (Säuglinge).
Erste Hilfe-Maßnahmen:
- Umgang mit Patienten;
- Erste Hilfe-Maßnahmen (z.B. bei Schock, Blutungen, Verletzungen der
Halswirbelsäule, Brüchen, Unterkühlung).
Besondere Durchführungsbestimmungen
Bei der Ausführung der Rettungstechnik (Punkt B) und der kombinierten
Rettungsübung (Punkt C) muss der Retter beim Anschwimmen des „Opfers“ den
Kopf so weit über Wasser halten, dass ein laufender Blickkontakt zum „Opfer“
gewährleistet ist.
Im Zuge der kombinierten Rettungsübung (Punkt C) ist eine ErwachsenenReanimation durchzuführen. Bei der Anwendung von Rettungsgriffen ist jeweils eine ca. gleich
schwerere Person zu retten.
Im Rahmen der Rettungstechnik (Punkt B) sind insgesamt 75 m zu retten, wobei
alle 25 m ein Griffwechsel zu erfolgen hat.
Die Befreiungsgriffe sind vom Lehrer selbst zu prüfen.
Österreichische Wasser-Rettung: Lehrbehelf- v 2.0 - 2006
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Weitere Prüfungsstufen und Ausbildungsmöglichkeiten
Schwimmlehrer (ab dem vollendeten 18.Lebensjahr)
Die Ausbildungs- und Prüfberechtigung (Durchführung von Schwimmkursen und Anfängerschwimmkursen,
Abnahme der Prüfungen für die österreichischen Schwimmabzeichen sowie den ÖWR Jugendschwimmer) wird
im Zuge der Ausstellung des Scheines auf die Dauer von maximal drei Jahren erteilt.
Rettungsschwimmlehrer (ab dem vollendeten 19.Lebensjahr)
Die Ausbildungs- und Prüfberechtigung (Durchführung von Schwimmkursen, Anfänger- und
Rettungsschwimmkursen, Abnahme der Prüfungen für die österreichischen Schwimmer- und
Rettungschwimmerabzeichen sowie den ÖWR Jugendschwimmer) wird im Zuge der Ausstellung des
Lehrscheines auf die Dauer von drei Jahren erteilt.
Wildwasserausbildung:
Wildwasserretter (ab dem 18.Lebensjahr)
Rettungstaucher
Schnorchelschein 1. Stufe (ab dem vollendeten 9.Lebensjahr)
Schnorchelschein 2. Stufe (Besitz des Helferscheins)
Jugend-Gerätetauchschein (ab dem vollendente 15. Lebensjahr, Besitz Schnorchelschein 2. Stufe)
Grundtauchschein (ÖWR Taucher*) (ab dem vollendeten 17. Lebensjahr, Besitz des Retterscheins)
Leistungstauchschein (ÖWR Taucher **) (ab dem vollendeten 18. Lebensjahr, 1 Jahr Grundtauchschein)
Tauchlehrerassistent (ÖWR Taucher ***) (mindestens einjähriger Besitz des Leistungstauchscheines)
ÖWR Tauchlehrer (ab dem vollendeten 21. Lebensjahr, 6 Monate Tauchlehrerassistent)
Tauchlehrer (1.Stufe, 2. Stufe, 3.Stufe)
Nautik
Schiffsführerpatent (ab dem vollendeten 18. Lebensjahr)
ÖWR Selbstfahrbewilligung (ab dem vollendeten 19. Lebensjahr)
Baderegeln
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Bade oder schwimme nicht in Gewässern, deren Wassertemperatur unter 16 Grad Celsius liegt.
Bei Kältegefühl (Frösteln, Gänsehaut, Zähneklappern, ...etc.) das Wasser sofort verlassen.
Gewöhne deinen Körper durch langsames Abkühlen an die Wassertemperatur. Springe nie
trocken oder erhitzt in das Wasser (Gefahr eines Kälteschocks).
Stoße daher auch nie andere Personen ins Wasser. Neben dem Kälteschock droht auch Gefahr
durch das Erschrecken!
Gehe nie mit vollem Magen ins Wasser. Dieser drückt aufs Herz und beeinträchtigt die
Leistungsfähigkeit. Zudem ist wird durch die Verdauung (viel Blut im Magen-/Darmbereich)
der Kreislauf zusätzlich belastet.
Springe grundsätzlich nie in unbekannte Gewässer! Neben Untiefen können auch andere
Hindernisse unter Wasser schwere Verletzungen verursachen (Piloten, Felsen, Pflanzen, ...etc.)
Überzeuge dich vor einem Sprung, ob die Wasserfläche frei ist. Ein Sprung auf Kopf oder
Rücken eines anderen Menschen kann schwerste Verletzungen und sogar den Tod verursachen.
Besondere Vorsicht ist bei Gewässern geboten, die keine klare Sicht auf den Grund erlauben,
denn tauchende Schwimmer sind hier schwer zu erkennen!
Das Untertauchen anderer Personen und andere „Unterwasserangriffe“ können fatal enden:
Angst und Tod sind Brüder!
Bei Gewitter, Sturm, hohem Wellengang und bei einbrechender Dunkelheit aus dem Wasser
gehen.
Schwimme nicht zu weit hinaus. Es muss die gleiche Strecke wieder zurück geschwommen
werden und es gibt keine Rastmöglichkeiten im Wasser! Größere Distanzen im Freigewässer
sollten daher möglichst immer in Begleitung geschwommen werden!
Schiff- und Bootsverkehrsstrecken sind zu meiden (Ruderschläge, Schraubensog).
Das Schwimmen in verunreinigten Gewässern (Industriegewässer, Stadtabwässer, Schutt,
Abfall) birgt eine hohe Infektionsgefahr!
Achte auf sichere Entfernung von Stauanlagen, Wehren, Wasserfällen und Stromschnellen
(jeder Sog ist gefährlich!)
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Wird man trotz aller Vorsicht in einen Wirbel gezogen, gilt es Ruhe zu bewahren und nicht
gegen den Sog anzukämpfen. Der Gegensog treibt Dich wieder nach oben!
Bei Krämpfen in Armen oder Beinen gehe sofort in die Rückenschwimmlage und versuche,
den Krampf durch Anziehen oder kraftvolles Bewegen zu lösen. Bewahre vor allem Ruhe und
versuche andere Personen auf deine Lage aufmerksam zu machen!
Gerätst du in so genannte “Eiskalt-Strömungen, erschrick nicht, hole tief Luft und schwimme
schnell durch. Das Wasser ist an der Oberfläche noch immer am wärmsten.
Auch wenn man gerne taucht: am besten nur unter Kontrolle (Tauchpartner) und womöglich
mit Tauchsicherung (Boje, Leine, usw.)
10 Baderegeln laut ÖSA:
1. GESUNDHEIT: Wenn du schwimmen gehst, musst du gesund sein!
2. HINWEISSCHILDER BEACHTEN: Auf den Hinweisschildern kannst du lesen, was im Schwimmbad erlaubt
und was verboten ist. Daran musst du dich halten!
3. DUSCHEN, ABKÜHLEN: Geh erst dann ins Wasser,wenn du dich geduscht und abgekühlt hast!
4. KÄLTEGEFÜHL: Bleib nicht im Wasser, wenn dir kalt ist, du kannst sonst Krämpfe bekommen! Krämpfe
sind für den Schwimmer gefährlich!
5. OHRENERKRANKUNGEN: Wenn du Ohrenschmerzen oder eine Ohrenverletzung hast, darfst du nicht
schwimmen, springen oder tauchen!
6. ESSEN: Wenn du viel gegessen hast, warte eine Stunde, bevor du wieder ins Wasser gehst.
7. STARKE SONNE: Schütz dich vor der Sonne (Sonnencreme, Kappe, T-Shirt)! Wenn dir heiß ist, darfst du
nicht ins kalte Wasser springen!
8. ÜBERMUT: Lass dich von anderen nicht dazu überreden, etwas zu tun, was du nicht gut kannst (weit
hinausschwimmen, ins Wasser springen oder tauchen).
9. SPRINGEN: Spring nur dort ins Wasser, wo es erlaubt ist! Du darfst dabei niemanden in Gefahr bringen!
Spring ja nicht in Gewässer, die du nicht kennst, es könnten viele Gefahren lauern!
10. VORSICHT IM ERLEBNISBAD: Im Erlebnisbad sind oft viele Menschen. Beobachte daher auch die Leute
in deiner Umgebung! Ruf Hilfe herbei, wenn jemand in Gefahr ist!
10 Gebote für den Rettungsschwimmer
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Setze Dein Leben nicht leichtsinnig aufs Spiel. Handle schnell, aber überlegt. Jede verlorene
Sekunde bringt den in Not Geratenen dem Tod näher.
Wenn es die Situation erlaubt, versuche die Rettung vom Ufer aus, benutze nach Möglichkeit
Rettungsgeräte.
Musst Du selbst ins Wasser, befreie Dich von hinderlichen Kleidungsstücken. Fordere
Personen durch gezielte Anweisung zur Mithilfe auf.
Lege nach Möglichkeit einen Teil des Weges laufend zurück (markiere die Unglücksstelle,
beim Retten im Fluss beachte die Strömung). Vom fahrenden Schiff springe sofort ins Wasser.
Schwimme den Verunglückten von hinten an, oder aber tauche rechtzeitig ab und drehe ihn an
den Beinen in Richtung Land. Bedenke: Du musst die Strecke mit ihm zurück schwimmen!
Lasse Dich auf keinen unnötigen Kampf ein (Du brauchst Deine Kraft noch). Austoben lassen,
dann schnell zupacken.
Wirst Du umklammert, tauche ab und führe ruhig aber bestimmt die gelernten Befreiungsgriffe
durch.
Während der Rettung halte das Gesicht des Verunglückten stets über Wasser, vermeide jeden
Druck auf Mund, Nase und Halsorgane (Halsschlagader, Kehlkopf, Luftröhre, ....).
Die richtige Versorgung des Verunfallten nach der Bergung, insbesondere die lebensrettenden
Sofortmaßnahmen entscheiden über den Erfolg der Rettung.
Als Rettungsschwimmer ist es Deine Pflicht zu helfen. Du trägst Verantwortung für Dich und
für den Ertrinkenden. Der Rettungsschwimmschein allein ist kein Beweis Deines Könnens.
Prüfe und erweitere daher immer Deine Fähigkeit des Rettens und der Ersten Hilfe. Jeder
geübte Retter ist dem Ertrinkenden überlegen.
Du bist nicht nur Schwimmer,
Du bist RETTUNGSSCHWIMMER!
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Gefahren des Wassers
Allgemeine Gefahren:
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Temperaturen
Wetterverhältnisse
Ufer- Grund- und
Bodenbeschaffenheit
Pflanzen und Tiere
Strömungen
Boots- und Schiffsverkehr
Andere Schwimmer
Spezielle Gefahren:
Stehendem Süßwasser:
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Abflüsse
Fließendem Süßwasser:
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Zuflüsse
Treibgut
Stau und Wehranlagen
Brückenpfeiler
Untiefen
Verunreinigungen
Salzwasser:
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Strömungen
Das spezifische Gewicht ist
größer - höherer Auftrieb(man
wird vom Wasser besser
getragen)
Die Bewegungen sind schwerer
durchzuführen und man ermüdet
rascher
Die Griffarten des Rettungsschwimmers
Im Bereich des Rettungsschwimmens werden 4 verschiedene Griffarten, je nach deren
Verwendung, unterschieden.
Transportgriff:
Hilfe für ermüdete Schwimmer, die bei der Rettungsaktion mithelfen.
Ziehen (1 Retter)
Rettungsgriffe:
Zur Rettung eines Menschen aus dem Wasser – ohne dessen Mithilfe.
 Kopfgriff (alt und neu)
 Achselgriff
 Fesselgriff
(In diesem Griff enden die meisten Befreiungsgriffe)
 Seemannsgriff
 Cross Chest Grip („Brustgriff“
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Kopfgriff „alt“
Kopfgriff „neu“
Achselgriff
Fesselgriff
Seemannsgriff
Cross Chest Grip
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Befreiungsgriffe:
Griff für den Rettungsschwimmer, um sich aus einer Umklammerung zu lösen und,
wenn möglich, das Opfer damit in einen Rettungsgriff überzuführen.
 Handumklammerungen eines oder beider Handgelenke bzw. Unterarme
 Halswürgegriffe von vorne und von hinten
 Halsumklammerungen von vorne und von hinten
 Brustumklammerungen von hinten ohne Einschluss der Arme
Wichtiges Prinzip:
Hand tief, Ellbogen hoch!
Bei allen Griffen (außer Handumklammerungen) ABTAUCHEN!
Bergungsgriffe:
Zur Bergung eines Opfers aus dem Wasser.
Rautekgriff
Schultertragegriff
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Bergen über die Leiter
Bergen über den Beckenrand oder ins Boot
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Rettungsgeräte
Rettungsgeräte sind die Werkzeuge eines Rettungsschwimmers und sollen
Bergungen erleichtern. Die geschieht in erster Linie durch rasche und
kraftschonende Einsatzmöglichkeiten. Außerdem verringern Rettungsgeräte
– sofern sie korrekt angewendet werden - auch die Gefährdung des Retters
selbst, beispielsweise durch Verhinderung eines direkten Kontaktes
zwischen Opfer und Retter. Rettungsgeräte werden in planmäßige und
behelfsmäßige Rettungsgeräte eingeteilt.
Planmäßige Rettungsgeräte
Diese sind für den Rettungseinsatz bei Badeunfällen (Wasser/Ertrinkungsunfällen) erdacht und konstruiert. Sie stehen in Bädern, bei
Rettungsstationen oder in der Nähe der Badestellen greifbar zur Verfügung.
Dazu gehören:
Gurtretter, Rettungsball, Rettungsring, Wurfsack, Rettungsgurt,
Rettungsmatratze, Rettungsbrett, Rettungsboje, Rettungsboot, ABCAusrüstung
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Vorbereitung des Wurfsackes
Verwendung von Rettungsball und Wurfsack
Rettungsbrett (alt)
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Rettungsbrett (neu)
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Verwendung der Rettungsboje
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Verwendung der Rettungsluftmatratze
Verwendung des Gurtretters
Opfer bei Bewusstsein (Zuwerfen)
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Verwendung des Gurtretters
Opfer ohne Bewusstsein
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Behelfsmäßige Rettungsgeräte
Dies sind alle Dinge, die als Auftriebskörper verwendet werden können und so helfen, das
Opfer längere Zeit und mit weniger Kraftaufwand über Wasser zu halten.
Einige gängige Beispiele für solche Gegenstände sind
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Bälle
Luftmatratzen
Schwimmreifen
Bojen
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Boote verschiedener Bauart
Leinen
Leitern, usw.(Eisunfälle)
Baywatch-Boje
Spezielle Unfälle
Bootsunfälle
Einige grundlegende Dinge, um im Notfall korrekt und effizient helfen zu können.
Die häufigsten Ursachen:
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Seegang, Windstärke
Leck, Zusammenstoß mit einem anderen Boot
Übermut: schaukeln, ...
Die wichtigsten Maßnahmen:
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Vom kenternden Boot wegtauchen, um nicht von evtl. herabstürzenden Teilen getroffen zu
werden
Verletzte, Nichtschwimmer und schlechte Schwimmer zum Boot oder zu anderen tragfähigen
Gegenständen bringen
Vollzähligkeit überprüfen, nach vermissten Personen tauchen
Beim Boot bleiben
Hilfe herbeirufen, sofern vorhanden: Signalmittel einsetzen
wenn vertretbar (Wetterlage, Entfernung zum Ufer) den besten Schwimmer an Land
schwimmen lassen, um Hilfe herbeizuholen
Der Rettungsschwimmer bleibt bei den anderen beim Boot
Massenunfälle
Massenunfälle zählen zu den größten Herausforderungen an jeden Einzelnen. Obwohl mit
einer großen Zahl von Opfern gerechnet werden muss, kann bereits ein einzelner
Rettungsschwimmer mit geeigneten Maßnahmen unverzichtbare Hilfe leisten.
Ursachen:
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Bus-, Zug-, Flugzeug- oder Schiffsunglück
Brücken- oder Stegeinsturz
Maßnahmen:
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Selbstrettung (befreien, abtauchen)
Sofort ans Ufer schwimmen (dabei das erste Opfer bergen bzw. retten)
Wenn möglich, Auftriebskörper ins Wasser bringen (Westen, Bälle, Bojen, etc.)
Zur Mithilfe auffordern (sowohl Beteiligte als auch Personen am Ufer)
Gezielte Anweisungen geben
Falls ein Boot vorhanden ist, zur Unglücksstelle fahren, die sich festhaltenden Personen
werden an Land gebracht. Vorgangsweise wiederholen!
Österreichische Wasser-Rettung Lehrbehelf- v 2.0 - 2006
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Sind keine Hilfsmittel vorhanden, immer nur einzelne Personen bergen, dabei nur Personen
aus den Randzonen auswählen. Die Mitte unbedingt meiden!
Nach der Bergung sofort die notwendigen Versorgungsmaßnahmen treffen!
Autounfälle
Zahlreiche Straßen und Verkehrswege führen in unserem Bundesland an diversen Gewässern
vorbei. Unfälle mit Autos und Motorrädern sind daher jederzeit möglich und zählen ebenfalls
zum Einsatzgebiet der ÖWR.
Faktoren, die die Überlebenschance verringern:
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Aufprall
Verletzungen (Sicherheitsgurt nicht angelegt)
Schäden am Fahrzeug
Insassen Nichtschwimmer
Selbstrettung:
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So schnell wie möglich das Fahrzeug durch Tür oder Fenster verlassen; Sitz zurückschieben,
Fenster öffnen, sich am Dach des Autos festhalten, rücklings aussteigen
Vom Fahrzeug wegschwimmen (Sogwirkung beim Sinken)
Rettung anderer Personen:
Wenn man selbst im Fahrzeug ist:
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Durch rasche, eindeutige Hinweise Panik vermeiden
Insassen zur Selbstrettung animieren
Verletzten oder Nichtschwimmern helfen
Nach Selbstrettung oder bei beobachtetem Unfall:
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Tauchversuch nach gesunkenem Fahrzeug
Personen, die sich befreien konnten, ans Ufer bringen
Unfallstelle markieren oder merken (rechtwinklige Linie vom Ufer und die ungefähre
Entfernung!)
Blick hinter die Vordersitze (Kinder könnten dort hineingerutscht sein)
Eisunfälle
Die ÖWR ist nicht nur im Sommer aktiv. Auch in der kalten Jahreszeit werden immer wieder
unsere Einsatzkräfte zu diversen Unfällen gerufen.
Ursachen:
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Leichtsinn
Unerkannte Schwachstellen in der Eisdecke
Eigene Eiseinbrüche:
Das Brechen einer Eisdecke kündigt sich durch Knirsch- und Knackgeräusche an. Sind solche
Geräusche zu hören und spürt man ein Absinken der Oberfläche, muss sofort reagiert werden:
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Ruhe bewahren
Mit ausgebreiteten Armen aufs Eis legen
Auf dem Bauch in die Richtung kriechen, aus der man gekommen ist.
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Ist die Eisdecke bereits gebrochen:
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Arme ausbreiten und Beintempo machen, um Untertauchen zu vermeiden; Oberkörper nach
vorne kippen lassen
Um Hilfe rufen
Gewicht verteilen, mit kräftigen Beintempi versuchen auf die Eisdecke zu gelangen
Dabei immer in die Richtung arbeiten, aus der man gekommen ist (dort war das Eis noch
tragfähig).
Evtl. Durchbrechen einer dünnen Eisschicht bis zum Erreichen tragfähiger Schichten oder des
Ufers
Ist man nach dem Unfall unter die Eisdecke getrieben worden, muss man versuchen die
Einbruchsstelle zu finden. Diese ist bei Spiegeleis gegen das helle Eis als dunkler Fleck zu
sehen! Bei schneebedeckter Eisfläche ist die Einbruchsstelle als heller Fleck erkennbar.
Eiseinbrüche anderer Personen
Personen befinden sich an der Oberfläche
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Beruhigen
Anweisung zur Selbstrettung zurufen
Rettung mit mehreren Personen organisieren - Kette bilden
Hilfsmittel verwenden (Brett, Leiter, Seil, Schal, Jacke, Äste usw.)
Person befindet sich unter dem Eis
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Keine Tauchversuche durchführen!
Umgehend Hilfe anfordern!
Bei allen Aktionen ist immer auf eine gute Gewichtsverteilung zu achten. Nie aufrecht zur
Einbruchsstelle gehen! Schon wenn man zum Eislaufen geht, sollte man an die Mitnahme
eines Rettungsgerätes (Eisretter, Wurfsack, Rettungsleine) denken.
Grundsätze des Tauchens
Beim Tauchen verlässt der Mensch seine natürliche Umgebung und begibt sich in einen
Bereich, für welchen er von Natur aus nicht vorgesehen ist. Deshalb muss der Taucher
besonderes Augenmerk auf die Druckverhältnisse unter Wasser legen und die korrekte
Atemtechnik erlernen!
Druck
Der äußere Gehörgang wird vom Mittelohr
durch das Trommelfell getrennt, welches sich
unter normalen Druckverhältnissen in
entspannter Gleichgewichtslage befindet.
Tauchen wir mit den Ohren unter Wasser, so
belastet zunehmender Druck die Außenseite des
Trommelfells, was sich zuerst als leichter
Druck, wenn keine Maßnahmen
(Druckausgleich) eingeleitet werden, mit
zunehmender Tiefe bald als stechender Schmerz
bemerkbar macht.
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Zur Vorbeugung einer Trommelfellschädigung müssen die Druckverhältnisse im Ohr so
geregelt werden, dass das Trommelfell sich immer im Druckgleichgewicht befindet. Das
bedeutet, dass der im Mittelohr befindliche Druck stetig dem zunehmenden Wasserdruck
angepasst werden muss.
Druckausgleich:
Nase zuhalten und Luft in den Nasenrachenraum pressen.
Prinzipiell soll kurz vor dem Abtauchen der Druckausgleich ausprobiert werden, um das
korrekte Funktionieren zu überprüfen. In der Folge soll der Druckausgleich beim
Tiefertauchen wiederholt werden (spätestens aber dann, wenn ein leichte Druck im Ohr
verspürt werden).
Wenn der Druckausgleich auch nur in einem der beiden Ohren nicht zustande kommt, darf
nicht tiefer getaucht werden. Das Trommelfell würde überdehnt werden. Der Wasserdruck in
3 m Tiefe ist bereits geeignet das Trommelfell zu zerreißen. Durch das in das Mittelohr
eindringende kalte Wasser kommt es zu Gleichgewichtsstörungen, Drehschwindel, Übelkeit
und eventuell zu Bewusstlosigkeit infolge eines so genannten Labyrinthschocks. Im Wasser
enthaltene Krankheitserreger führen zu schweren Entzündungen im Mittelohr.
Prinzipiell wird beim Tauchen in zwei Bereiche unterschieden:
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Streckentauchen
Tieftauchen
Beide Taucharten brauchen eine gewisse Vorbereitung, wobei immer wieder ein
schwerwiegender Fehler gemacht wird: Das Hyperventilieren:
Dabei wird das Voratmen stark übertrieben, wodurch der CO2 Gehalt im Blut, welcher für den
Atemreiz im Gehirn zuständig ist, abgesenkt wird. Während dem Tauchgang wird nun der
Sauerstoff aus dem Blut verbraucht, aber aufgrund des niedrigen CO2 Gehaltes kommt der
Atemreiz zu spät und der Taucher wird bewusstlos. Das wird auch als Schwimmbad-Blackout
bezeichnet. Vor einem Tauchversuch also lediglich 2- bis 3-mal kräftig voratmen.
Unabhängig davon gilt für jeden Taucher eine Regel, die unbedingt eingehalten werden muss:
Tauche nur unter Aufsicht!
Technik Streckentauchen:
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Springe kräftig ab, hole tief Luft (kein Aufblähen der Wangen oder Pressen der Luft)
Der ganze Körper muss nach dem Eintauchen unter Wasser sein und bleiben
Nütze die Gleitphasen aus (Kraulbeine möglich)
Ziehe die Arme bis zu den Oberschenkeln ganz durch
Keine hastigen Bewegungen
Halte die Augen offen
Achte auf die Orientierung
Bei Beginn der Atemnot schlucken oder etwas Luft ausatmen
Keine Rekordversuche!!
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Technik Tieftauchen
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Hole tief Luft (Verringerung des Gasvolumens bei zunehmender Tiefe)
Tauche richtig ab (Oberkörper abwinkeln, Beine senkrecht, Armzug nach unten)
Beintempi erfolgen erst nach dem Eintauchen des gesamten Körpers ins Wasser
Tauche senkrecht ab - der gerade Weg ist der kürzeste
Rechtzeitigen Druckausgleich anstreben (Nase zuhalten und in die Nase blasen)
Während des Auftauchens achte auf die Oberfläche - Blick nach oben! (ausgestreckter Arm
durchbricht zuerst die Wasseroberfläche)
Keine Rekordversuche!!
Grundausrüstung (ABC-Ausrüstung)
Die Grundausrüstung besteht aus:
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Taucherbrille
Schnorchel
Flossen
Taucherbrille
 Bruchfestes Glas
 Gummi- oder Silikonmanschette die Stirn, Augen und Nase
einschließt
 Maskenband leicht verstellbar und am Hinterkopf zwecks
besseren Halts verbreitert oder geteilt
 Nasenerker
Schnorchel
 Nicht länger als 35 cm
 Ein festes starres Rohr
 Am Mundstück 2 kräftige Beißwarzen
 Der Oberrand ist mit einem fluoreszierenden, orangen, etwa 3
cm breitem Farbstreifen versehen
Flossen
 Flossen mit geschlossenem oder offenem Fersenteil
 Mit geschlossenem Fersenteil für Freitaucher und Anfänger
 Härte und Länge dem persönlichem Leistungsvermögen
angepasst
 Flossen mit Kunststoffblatt sind leichter und haltbarer
 Nicht in der Sonne liegen lassen
 Nicht aufrecht lagern
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Grundsätze der Schwimmausbildung
Die Ausbildung von Nichtschwimmern ist eine der besten Möglichkeiten bei der Bekämpfung
des „Nassen Todes“.
Wassergewöhnung und Wasserbewältigung:
Dabei soll der angehende Schwimmer mit dem Element Wasser vertraut gemacht werden
(Gewöhnung = z.B. Spiele) und notwendige Fähigkeiten für eine Schwimmtechnik erlernen.
(Bewältigung = z.B. Untertauchen mit offenen Augen)
Gleiten:
Das Gleiten in gestreckter Körperhaltung ist Grundlage des Schwimmens.
Beintempi:
Beherrschung der Beintempi kombiniert mit Gleitübung. Erarbeiten der Beintempi im
knietiefen Wasser in Liegestützhaltung
Armtempi:
Beherrschung der Armtempi kombiniert mit korrekter Atmung. Erarbeitung der Armtempi im
brusttiefen Wasser im Hockstand
Koordination von Arm- und Beintempi:
Richtiges Schwimmen mit Ausnützen der Gleitphase
Bewegungsablauf:
Die Armbewegung wird in Zugphase und Druckphase unterteilt. Während der Druckphase
erfolgt das Anwinkeln der Beine in den Kniegelenken, darauf die Kreisbewegung der
Unterschenkel. Anschließend werden in einer Streckbewegung die Arme wieder nach vorne
gebracht und die Beingrätsche geschlossen. Nach dem Ausnützen der Gleitphase beginnt der
nächste Armzug.
Atemtechnik:
Die Einatmung erfolgt (durch Mund und Nase) unter Anheben des Kopfes während der
Armbewegung, die Ausatmung während der Streckbewegung bzw. während der Gleitphase
im Wasser.
JEDER NICHTSCHWIMMER EIN SCHWIMMER!
JEDER SCHWIMMER EIN RETTUNGSSCHWIMMER!
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Erste Hilfe
Mit der erfolgreichen Bergung eines Unfallopfers ist ein Einsatz der ÖWR noch nicht
erledigt. Erst wenn der Patient an die Rettung oder einen Arzt übergeben wurde, ist die Arbeit
beendet. Daher sind fundierten Kenntnisse der Ersten Hilfe sowie regelmäßige Fortbildungen
und Übungen für den Rettungsschwimmer absolut notwendig!
Die Lebensrettenden Sofortmaßnahmen:
Die Gefahrenzone:
Die Absicherung einer Gefahrenzone ist der erste wichtige Schritt in der Ersten Hilfe! Bei
allen Tätigkeiten steht der Selbstschutz an oberster Stelle und darf auch hier nicht
vernachlässigt werden.
Bei einem Autounfall kann der Gefahrenbereich mit diversen Hilfsmitteln gesichert werden:
Pannendreiecke, Warnleuchten, Absperrbänder, andere Fahrzeuge mit Blinkanlage usw..
Unabhängig von den Sicherungsmaßnahmen ist das Opfer möglichst rasch und schonend in
einen sicheren Bereich zu bringen und die Erste Hilfe dort durchzuführen.
Bei der ÖWR ist der Gefahrenbereich meist gleichzusetzen mit dem Wasser! Bereiche mit
erhöhtem Schiffsverkehr, Sog- oder Strömungswirkung, verschmutztem Wasser (Autounfälle
mit Treibstoffen und Ölen im Wasser), brüchige Eisflächen zählen dazu. Eine Sicherung ist in
diesen Fällen kaum möglich, also ist das Opfer aus diesem Bereich zu bergen.
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Der Notruf (122 Feuerwehr, 133 Exekutive, 144 Rettung, 112 Euronotruf)
Was ist passiert?
Wo ist es passiert?
Wie viele Verletzte?
Welche Verletzungen?
Wer ruft an?
Wie erreichbar (Rückrufnummer, etc)
Die Notfallzentrale beendet das Gespräch!
Die Notfallcheck/Notfalldiagnose:
Bei einem Patienten, der bei Bewusstsein ist, kann man grundsätzlich davon ausgehen, dass auch Atmung und
Kreislauf vorhanden sind. Interessanter wird die Situation beim bewusstlosen Patienten. Durch den Notfallcheck
muss festgestellt werden, ob Atmung und/oder Kreislauf vorhanden sind. Grundsätzlich ist Bewusslosigkeit ein
Zeichen für akute Lebensgefahr!
Selbstschutz
Bewusstseinskontrolle
Nicht ansprechbar
ansprechbar
Weitere Erste-Hilfe
Hilferuf
Normale Atmung
Stabile Seitenlage
Notruf
Atemkontrolle (inkl. Inspektion
der Mundhöhle)
Keine normale Atmung
Notruf
30 Herzdruckmassagen
2 Beatmungen
Wenn wir also einen regungslosen Patienten vorfinden, sind diese Funktionen nach der
Bergung als erstes zu kontrollieren.
1. Bewusstseinskontrolle durch lautes Ansprechen und Berühren des Patienten
2. Hilferuf bei keiner Reaktion
3. Atemkontrolle, 10 sek.
durch
 Mundhöhleninspektion
 Überstrecken des Kopfes
 Sehen, Hören, Fühlen
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4. Erstellen der Notfalldiagnose
Je nach Notfalldiagnose führt man entsprechende lebensrettende Sofortmaßnahmen durch.
Nachfolgende Tabelle zeigt einen Überblick über die möglichen Ergebnisse der
Notfalldiagnose sowie die entsprechenden lebensrettenden Sofortmaßnahmen. Die
Kontrolle der einzelnen Funktionen ist nachstehend im angeführt und genauer beschrieben.
Bewusstlosigkeit
Lautet die diagnose Bewusstlosigkeit ist sofort die Stabile Seitenlage durchzuführen.
Die stabile Seitenlage:
Durch diese Lagerung ist vor allem sichergestellt,
dass die Atemwege frei bleiben, auch wenn es zu
Erbrechen kommen sollte. Grundsätzlich gilt, dass
ein solcher Patient nicht alleine gelassen werden
darf und die Atmung jede Minute kontrolliert
werden muss. Sehr leicht wandelt sich die
Bewusstlosigkeit in einen Atem- und
Kreislaufstillstand!
Die Atemkontrolle:
Die Atmung wird vom Atemzentrum im
verlängerten Mark gesteuert. Bei der Einatmung
strömt Luft durch Nase (Mund), Rachen,
Kehlkopf, Luftröhre, Bronchien in die Lunge. In der Lunge findet der Gasaustausch statt, d.
h., Sauerstoff wird ins Blut aufgenommen. Über den Kreislauf wird Sauerstoff zu den Zellen
transportiert und an diese abgegeben. Im Austausch geben die Zellen dafür Kohlendioxyd
(CO2) in das Blut ab. Dieses wird über die Lunge und die Atemwege in unsere
Umgebungsluft abgeatmet. Auch ein hoher Anteil an Sauerstoff wird wieder ausgeatmet.
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Bestandteile der Luft:
Einatemluft
Ausatemluft
21% Sauerstoff
78% Stickstoff
1 Restgase (Edelgase,...)
17% Sauerstoff
78% Stickstoff
4% Kohlendioxid
1% Restgase
Der Sauerstoff wird für die Stoffwechselprozesse in den Zellen gebraucht. Bei diesen
Prozessen entsteht als „Abfallprodukt“ Kohlendioxyd. Atmungsvolumen (Luftmenge, die mit
einem Atemzug eingeatmet wird) und Atemfrequenz werden durch den Sauerstoffbedarf
bestimmt (bei Körperbelastung wird die Atmung beschleunigt).
Atemzüge pro Minute im Ruhezustand:
Säugling
ca. 30
Kind
ca. 20
Erwachsener
ca. 12-15
Zur Kontrolle, ob die Atmung noch funktioniert, müssen die oberen Atemwege freigemacht
werden. Dazu sind folgende Schritte notwendig:



Öffnen beengender Kleidungsstücke und Entfernung strangulierender Materialien.
Inspektion der Mundhöhle; falls Erbrochenes, Blut, Schleim, eine zerbrochene oder
lockere Zahnprothese vorhanden sind, wird die Mundhöhle in der vorgefundenen
Position des Kopfes ausgeräumt. Dazu sollen Einmalhandschuhe und saugfähiges
Material verwendet werden (z. B. Dreiecktuch, Stofftaschentuch – aber kein
Papiertaschentuch).
Überstrecken des Kopfs nackenwärts: Mit einer Hand an die Stirn, mit der anderen
unter das Kinn fassen, mit beiden Händen Kopf vorsichtig nackenwärts beugen, das
Kinn dabei anheben und festhalten, so die eventuell zurückgesunkene Zunge
hochheben und freie Atmung ermöglichen;
Nachdem die Luftwege frei sind, erfolgt die eigentliche Kontrolle durch
 Sehen: Hebt und senkt sich der Brustkorb?
 Hören: Sind Atemgeräusche hörbar?
 Fühlen: Ist auf der Wange des Retters ein Atemzug spürbar?
Zur Sicherheit soll diese Kontrolle mindesten 10 Sekunden lang durchgeführt werden.
Lautet dann die Diagnose Atem- Kreislaufstillstand ist sofort mit der
Herzlungenwiederbelebung zu beginnen!
Atem- und Kreislaufstillstand
Bei allen Maßnahmen ist auf den Selbstschutz zu achten. Bei der Beatmung sollten daher
unbedingt Beatmungsfolien verwendet werden!
Die hier angegebenen Maßnahmen beziehen sich auf einen erwachsenen Patienten!
Die Durchführung:
Beatmungsfolie über Mund und Nase des Notfallpatienten legen. Kopf nackenwärts
überstrecken (eine Hand an Stirn, die andere am Kinn)
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Herzdruckmassage:
Druckpunkt: Mitte des Brustkorbes
Frequenz der Herzdruckmassage: 100/min
Herzdruckmassage: Beatmung? 30:2
Bei der Durchführung sollte beachtet werden, dass Arme gestreckt sind und die Schultern
über dem Druckpunkt sind. Patient wird auf einer harten Unterfläche gelagert.
Die Beatmung von Mund zu Nase:
Helfermund umschließt die Nase des Patienten, Hand am Kinn verschließt mit dem
Daumen/Daumenballen den Mund des Patienten
Die Beatmung von Mund zu Mund:
Helfermund umschließt den Mund des Patienten, während die Hand an der Stirn die Nase des
Patienten verschließt
Während der Beatmung ist der Blick auf den Brustkorb gerichtet. Damit wird kontrolliert, ob
sich auch tatsächlich der Brustkorb hebt. Nach der Beatmung ist der eigene Kopf vom Gesicht
abzuheben, damit die Ausatemluft nicht wieder eingeatmet wird! Der geringere
Sauerstoffgehalt reduziert die Wirkung und kann auch beim Ersthelfer zu gesundheitlichen
Problemen führen (Schwindelanfälle).
Je nach Alter des Unfallopfers sind die Position des Druckpunktes, die Druckstärke und auch
das Verhältnis von Atmung zu Massage unterschiedlich. Die nachstehende Tabelle liefert
dazu einen Überblick.
Frequenz
Alter
Druckpunkt
Drucktiefe
Rhythmus
Durchführung
Kompression: Beatmung
Säugling
(bis zu 1 Jahr)
Kind (vollendetes
1. Lebensjahr bis zum
Beginn der Pubertät)
Erwachsener
(ab Beginn der
Pubertät)
Verbindungslinie
1/3 der
zwischen den Brustkorbtiefe
Brustwarzen
(ca. 2-4 cm)
Mitte des
Brustkorbes
1/3 der
Brustkorbtiefe
(ca. 2-4 cm)
Mitte des
Brustkorbes
4-5 cm
100-140/min
2 Finger
30:2
100/min
30:2
100/min
30:2
Mit einer oder mit
beiden Händen
Mit beiden
Händen
Die Maßnahmen werden bis zum Eintreffen von Hilfskräften (Rettung, Arzt) fortgesetzt. Eine
regelmäßige Kontrolle der Atmung während der Reanimation wird nicht mehr durchgeführt!
Zeigt der Patient während der Durchführung der Maßnahmen Atem- und Kreislaufzeichen,
dann ist er in die stabile Seitenlage zu bringen. Als bewusstloser Mensch muss er auch
weiterhin unter andauernder Aufsicht bleiben und die Atmung regelmäßig kontrolliert
werden. Ein neuerliches Aussetzen der Lebensfunktionen ist jederzeit möglich!
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