Kantonales Inspektorat für elektrische Installationen Maison-de-Montenach 1, PF 486, 1701 Freiburg / Granges-Paccot Tel. 026 305 92 55 Fax 026 305 92 59 Formular steht zur Verfügung auf dem Internet : www.ecab.ch Die vorliegende Konformitätserklärung stützt sich auf Art. 31, Abs. 2 der Verordnung vom 28. Dezember 1965 betreffend die Feuerpolizei und den Schutz gegen Elementarschäden. Dieses Dokument ist für alle Aufzugsinstallateure bestimmt. KONFORMITÄTSERKLÄRUNG BETREFFEND BAURECHT UND BRANDSCHUTZVORSCHRIFTEN VKF PERSONENAUFZÜGE Ein Formular pro Objekt Baugesuch Nr. Installation Nr. Kat. Art. Adresse der Installation Gebäude Nr.: Strasse: Ort: Eigentümer: Art des Aufzuges Normen Personen/Waren Personen/Fahrzeuge EN 81-1 + A3 Personen Andere EN 81-2 + A3 Andere Hersteller des Aufzuges Firma: Adresse: Tel: Ort: SN EN 81-1 + A3 SN EN 81-2 + A3 VKF BSR 23-15 Weisse Kolonne durch Installateur auszufüllen Gelbe Kolonne durch Inspektorat auszufüllen x I in Ordnung nicht in Ordnung fehlt entfällt Datum Entlüftung des Schachtes 5.2.3 Der Schacht muss angemessen entlüftet sein (für weitere Informationen SN EN 81-20 Anhang E3) Festigkeit der Wände 5.3.1.1 Mechanische Festigkeit von 300 N Ohne elastische Verformung 5.3.1.2 Glasscheiben aus Verbundsicherheitsglas bis in eine Höhe wie in 5.2.1.2 > 15 mm Oberer Schutzraum / Schutzraum Schachtgrube 5.7.1.1 Respektierte Abstände und Schutzräume Reduzierte freie Abstände SN EN 81-21 Einrichtungen, die die Sicherheit gewährleisten 5.5 + 5.7 Prozess der Auswertung der Konformität Sicherheitssystem Schachtbeleuchtung 5.9 Beleuchtung mind. 50 Lux 1 m über dem Fahrkorbdach + Boden Schachtgrube effektiv …… Lux Eine Leuchte max. 0,50 m von der höchsten und niedrigsten Stelle des Schachtes Panoramaschacht ausreichende Beleuchtung durch Beleuchtung in der Nähe des Schachtes 5.10 Befreiung im Notfall Einsperrrisiko der arbeitenden Personen (Schachtgrube und oberer Teil des Schachtes) Lüftung Triebwerksräume 6.3.6 Muss angemessen belüftet sein (für weitere Informationen SN EN 81-20 Anhang E3) Nein Notrufeinrichtung gemäss 14.2.3.2 und 14.2.3.3 Hebezeug für Aufzugsteile in Triebwerksräumen 6.3.8 Metallische Anschlagpunkte oder Haken mit genügend Tragfähigkeit 9 : N: \ICIE\Formulaires\Ascenseurs\Declarations_de_conformite\DE1201.doc Version 01.01.2015 1/2 Baugesuch Nr. Installation Nr. Kat. Art. Schachttüren BSR 3.4 Feuerwiderstandsklasse nicht brennbar E 30 E 60 Fahrkorb BSR 3.5 Innere Verkleidungen (Boden, Wand, Decke) Brandverhaltensgruppe mindestens (RF2) Geschwindigkeitsbegrenzer (Zugänglichkeit) SN EN 81-1 9.9.8 SN EN 81-2 9.10.2.7 Zur Prüfung und Wartung ist der Geschwindigkeitsbegrenzer zugänglich und erreichbar von aussen zugänglich und erreichbar kehrt selbsttätig in die Ausgangsstellung zurück Abstand zwischen Fahrkorb+Schachtwänden sowie Fahrkorb+Gegengewicht oder Ausgleichsgewicht 11.2.1 Waagrechter Abstand Schachtwand und Schwelle Fahrkorb max. 0,15 m 11.2.1 Auf einer Höhe von 50 cm kann dieser Abstand erhöht werden auf max. 0,20 m 11.2.4 Kombination (Schacht-Drehtüre und Fahrkorb-Falttüre) Kugel max. 0,15 m 11.3 Abstand zwischen Fahrkorb und Ausgleichsgewicht mind. 50 mm Druckleitungen SN EN 81-2 Durchqueren Druckleitungen Mauern in Schutzrohre verlegt 12.3.1.2 13.6.3.3 Schalter für die Beleuchtung und Steckdosen Jeder Stromkreis (Schacht/Maschinen-Beleuchtung und Licht/Steckdose der Kabine) muss durch eine eigene Sicherung geschützt sein Brandfallsteuerung (wenn verlangt gemäss BSR 23-15 Art. 3.7.2) BSR 3.7.2 Manuelle Brandfallsteuerung BSR 3.7.5 Bei Brandmeldeanlagen automatische Brandfallsteuerung des Fahrkorbes getestet Notrufeinrichtung 14.2.3.3 Einrichtung als Gegensprechanlage SN EN 81-28 4.1.4 Sichtbares und hörbares Signal in der Kabine 4.1.6 Notrufeinrichtung muss Anlage identifizieren getestet Prüfungen, Aufzugsbuch, Wartung 16.2 In einem Aufzugsbuch oder Ordner zusammengefasst Konformitätserklärung Kopie der Konformitätserklärung gemäss Aufzugsverordnung RS 819.13, Art. 6 Kopie Sicherheitsrapport NIV dieser Konformitätserklärung beigefügt Kontrolle durchgeführt am: durch Name: Vorname: Der unterzeichnete Installateur bestätigt, dass die oben erwähnte Installation den Normen und Richtlinien betreffend Baurecht entspricht. Datum: Stempel der Firma Name: Vorname : Unterschrift: Der Installateur wird durch das Kantonale Inspektorat für elektrische Installationen für die Kontrolle aufgeboten 9 : N: \ICIE\Formulaires\Ascenseurs\Declarations_de_conformite\DE1201.doc Version 01.01.2015 2/2