DEMANDE D`AUTORISATION POUR INSTALLATION

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Kantonales Inspektorat für elektrische Installationen
Maison-de-Montenach 1, PF 486, 1701 Freiburg / Granges-Paccot
Tel. 026 305 92 55 Fax 026 305 92 59
Formular steht zur Verfügung auf dem Internet : www.ecab.ch
Die vorliegende Konformitätserklärung stützt sich auf Art. 31, Abs. 2 der Verordnung vom 28. Dezember 1965 betreffend die Feuerpolizei und den Schutz gegen Elementarschäden.
Dieses Dokument ist für alle Aufzugsinstallateure bestimmt.
KONFORMITÄTSERKLÄRUNG BETREFFEND BAURECHT
UND BRANDSCHUTZVORSCHRIFTEN VKF
PERSONENAUFZÜGE
Ein Formular pro Objekt
Baugesuch Nr.
Installation Nr.
Kat. Art.
Adresse der Installation
Gebäude Nr.:
Strasse:
Ort:
Eigentümer:
Art des Aufzuges
Normen
Personen/Waren
Personen/Fahrzeuge
EN 81-1 + A3
Personen
Andere
EN 81-2 + A3
Andere
Hersteller des Aufzuges
Firma:
Adresse:
Tel:
Ort:
SN EN
81-1 + A3
SN EN
81-2 + A3
VKF
BSR 23-15
Weisse Kolonne
durch Installateur auszufüllen
Gelbe Kolonne
durch Inspektorat auszufüllen

x

I
in Ordnung
nicht in Ordnung
fehlt
entfällt
Datum
Entlüftung des Schachtes
5.2.3
Der Schacht muss angemessen entlüftet sein (für weitere Informationen SN EN 81-20 Anhang E3)
Festigkeit der Wände

5.3.1.1
Mechanische Festigkeit von 300 N
Ohne elastische Verformung
5.3.1.2
Glasscheiben aus Verbundsicherheitsglas bis in eine Höhe wie in 5.2.1.2
> 15 mm
Oberer Schutzraum / Schutzraum Schachtgrube
5.7.1.1
Respektierte Abstände und Schutzräume
Reduzierte freie Abstände
SN EN
81-21
Einrichtungen, die die Sicherheit gewährleisten
5.5 + 5.7
Prozess der Auswertung der Konformität
Sicherheitssystem
Schachtbeleuchtung
5.9
Beleuchtung mind. 50 Lux 1 m über dem Fahrkorbdach + Boden Schachtgrube
effektiv …… Lux
Eine Leuchte max. 0,50 m von der höchsten und niedrigsten Stelle des Schachtes
Panoramaschacht  ausreichende Beleuchtung durch Beleuchtung in der Nähe des Schachtes
5.10
Befreiung im Notfall
Einsperrrisiko der arbeitenden Personen
(Schachtgrube und oberer Teil des Schachtes)
Lüftung Triebwerksräume
6.3.6
Muss angemessen belüftet sein (für weitere Informationen SN EN 81-20 Anhang E3)
Nein
Notrufeinrichtung gemäss
14.2.3.2 und 14.2.3.3
Hebezeug für Aufzugsteile in Triebwerksräumen
6.3.8
Metallische Anschlagpunkte oder Haken mit genügend Tragfähigkeit
9 : N: \ICIE\Formulaires\Ascenseurs\Declarations_de_conformite\DE1201.doc
Version 01.01.2015
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Baugesuch Nr.
Installation Nr.
Kat. Art.
Schachttüren
BSR 3.4
Feuerwiderstandsklasse
nicht brennbar
E 30
E 60
Fahrkorb
BSR 3.5
Innere Verkleidungen (Boden, Wand, Decke)
Brandverhaltensgruppe mindestens (RF2)
Geschwindigkeitsbegrenzer (Zugänglichkeit)
SN EN 81-1
9.9.8
SN EN 81-2
9.10.2.7
Zur Prüfung und Wartung ist der Geschwindigkeitsbegrenzer
zugänglich und erreichbar
von aussen zugänglich und erreichbar
kehrt selbsttätig in die Ausgangsstellung zurück
Abstand zwischen Fahrkorb+Schachtwänden sowie Fahrkorb+Gegengewicht oder Ausgleichsgewicht
11.2.1
Waagrechter Abstand  Schachtwand und Schwelle Fahrkorb
max. 0,15 m
11.2.1
Auf einer Höhe von 50 cm kann dieser Abstand erhöht werden auf
max. 0,20 m
11.2.4
Kombination (Schacht-Drehtüre und Fahrkorb-Falttüre) Kugel 
max. 0,15 m
11.3
Abstand zwischen Fahrkorb und Ausgleichsgewicht
mind. 50 mm
Druckleitungen
SN EN 81-2
Durchqueren Druckleitungen Mauern  in Schutzrohre verlegt
12.3.1.2
13.6.3.3
Schalter für die Beleuchtung und Steckdosen
Jeder Stromkreis (Schacht/Maschinen-Beleuchtung und Licht/Steckdose der Kabine) muss durch
eine eigene Sicherung geschützt sein
Brandfallsteuerung (wenn verlangt gemäss BSR 23-15 Art. 3.7.2)
BSR 3.7.2 Manuelle Brandfallsteuerung
BSR 3.7.5 Bei Brandmeldeanlagen automatische Brandfallsteuerung des Fahrkorbes
getestet
Notrufeinrichtung
14.2.3.3
Einrichtung als Gegensprechanlage
SN EN 81-28
4.1.4
Sichtbares und hörbares Signal in der Kabine
4.1.6
Notrufeinrichtung muss Anlage identifizieren
getestet
Prüfungen, Aufzugsbuch, Wartung
16.2
In einem Aufzugsbuch oder Ordner zusammengefasst
Konformitätserklärung
Kopie der Konformitätserklärung gemäss Aufzugsverordnung RS 819.13, Art. 6
Kopie Sicherheitsrapport NIV dieser Konformitätserklärung beigefügt
Kontrolle durchgeführt am:
durch Name:
Vorname:
Der unterzeichnete Installateur bestätigt, dass die oben erwähnte Installation den Normen und Richtlinien betreffend
Baurecht entspricht.
Datum:
Stempel der Firma
Name:
Vorname :
Unterschrift:
Der Installateur wird durch das Kantonale Inspektorat für elektrische Installationen für die Kontrolle aufgeboten
9 : N: \ICIE\Formulaires\Ascenseurs\Declarations_de_conformite\DE1201.doc
Version 01.01.2015
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