Vorsitzenden der Betriebsräte für das wissenschaftliche Personal

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Vorsitzenden der Betriebsräte
für das wissenschaftliche Personal
der Medizinischen Universitäten Österreichs
Ao. Univ.Prof. Dr. Thomas Szekeres
Medizinische Universität Wien
Ao. Univ-Prof. Dr. Martin Tiefenthaler
Medizinische Universität Innsbruck
Ao. Univ.Prof. Dr. Gerhard Schuhmann
Medizinische Universität Graz
Geschäftszahl:
BMBWK-71.010/0006-VII/1a/2005
SachbearbeiterIn:
MR Dr. Gabriela Altenberger
Abteilung:
VII/1a
E-mail:
[email protected]
Telefon/Fax:
+43(1)/53120-5635/53120-815635
Ihr Zeichen:
Antwortschreiben bitte unter Anführung der Geschäftszahl.
Vorsitzenden der Sektion
Hochschullehrer in der GÖD
Ass.Prof. Dr. Richard Kdolsky
Obmann der Bundeskurie
Angestellte Ärzte
der Österreichischen Ärztekammer
Dr. Harald Mayer
zu Handen
Ao. Univ. Prof. Dr. Thomas Szekeres
Medizinische Universität Wien
Betriebsvereinbarung zum KAAZG,
Zeitausgleich für die ersten 160 Journaldienststunden
Unter Bezugnahme auf den offenen Brief vom 19. August 2005 an Frau Bundesministerin
Gehrer erinnert das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur an die Ergebnisse
der Besprechung vom 25. Mai 2005 zur gegenständlichen Forderung.
Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur weist ausdrücklich darauf hin, dass
bereits mit Schreiben vom 3. Februar 2003, GZ 71.005/1-VII/1b/2003 die Rektorate der
damaligen Medizinischen Fakultäten der Universitäten Wien, Graz und Innsbruck um
Erarbeitung entsprechend adaptierter Dienstplanmodelle unter Berücksichtigung sämtlicher sich
aus der genannten KA-AZG-Vereinbarung vom 1. Februar 2002 ergebenden Bestimmungen
sowie um Mitteilung ersucht wurden, welche Mehrkosten sich bei einer allfälligen
Inanspruchnahme dieser Wahlmöglichkeit ergeben würden.
Minoritenplatz 5, A-1014 Wien, Tel.: +43 (1) 53120-0, http:/ / www.bmbwk.gv.at, DVR: 0064301
Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Verkehr hat im Einklang mit der
Besprechung vom 25. Mai 2005 mit Schreiben mit 9. Juni 2005, GZ 71.010/3-VII/1a/2005 die
Anfrage vom 1. Februar 2003 zur Realisierung der gewünschten Wahlmöglichkeit bei den
Rektoraten der drei Medizinischen Universitäten erneut in Erinnerung gebracht und gleichzeitig
auf die mit dem vollen Wirksamwerden des UG 2002 verbundene Zuständigkeit der einzelnen
Medizinischen Universitäten zur Erstellung flexibler und bedarfsgerechter Dienstpläne unter
Einhaltung der krankenanstalten-arbeitszeitrechtlichen und dienstrechtlichen Bestimmungen
hingewiesen.
Allerdings sind seit dem Jahr 2003 bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine ausreichend
nachvollziehbaren Stellungnahmen der drei Medizinischen Universitäten, weder über bereits
entstandene bislang nicht abgegoltene Journaldienstleistungen, noch aber über konkrete
finanzielle Mehrbedarfe bei Realisierung einer entsprechenden Wahlmöglichkeit an das
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur übermittelt worden.
Der nunmehr im „offenen Brief“ vom 19. August 2005 behauptete Mehrbedarf von ca. € 6 Mio.
pro Jahr (insgesamt ca. € 21. Mio. seit 2002) kann daher nicht nachvollzogen werden.
Grundlage für die erforderlichen Verhandlungen mit dem Bundesminister für Finanzen können
nur detaillierte und inhaltlich nachvollziehbare Zahlen- und Datenaufstellungen, nicht jedoch
Pauschalsummen sein.
Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur übermittelt daher unter einem den
„offenen Brief“ vom 19. August 2005 sowie dieses Schreiben an die Rektorate der drei
Medizinischen Universitäten mit dem Ersuchen um Stellungnahme.
Wien, 16. September 2005
Für die Bundesministerin:
SektChef Univ.Prof. Dr. Sigurd Höllinger
Elektronisch gefertigt
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