Vorsitzenden der Betriebsräte für das wissenschaftliche Personal der Medizinischen Universitäten Österreichs Ao. Univ.Prof. Dr. Thomas Szekeres Medizinische Universität Wien Ao. Univ-Prof. Dr. Martin Tiefenthaler Medizinische Universität Innsbruck Ao. Univ.Prof. Dr. Gerhard Schuhmann Medizinische Universität Graz Geschäftszahl: BMBWK-71.010/0006-VII/1a/2005 SachbearbeiterIn: MR Dr. Gabriela Altenberger Abteilung: VII/1a E-mail: [email protected] Telefon/Fax: +43(1)/53120-5635/53120-815635 Ihr Zeichen: Antwortschreiben bitte unter Anführung der Geschäftszahl. Vorsitzenden der Sektion Hochschullehrer in der GÖD Ass.Prof. Dr. Richard Kdolsky Obmann der Bundeskurie Angestellte Ärzte der Österreichischen Ärztekammer Dr. Harald Mayer zu Handen Ao. Univ. Prof. Dr. Thomas Szekeres Medizinische Universität Wien Betriebsvereinbarung zum KAAZG, Zeitausgleich für die ersten 160 Journaldienststunden Unter Bezugnahme auf den offenen Brief vom 19. August 2005 an Frau Bundesministerin Gehrer erinnert das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur an die Ergebnisse der Besprechung vom 25. Mai 2005 zur gegenständlichen Forderung. Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur weist ausdrücklich darauf hin, dass bereits mit Schreiben vom 3. Februar 2003, GZ 71.005/1-VII/1b/2003 die Rektorate der damaligen Medizinischen Fakultäten der Universitäten Wien, Graz und Innsbruck um Erarbeitung entsprechend adaptierter Dienstplanmodelle unter Berücksichtigung sämtlicher sich aus der genannten KA-AZG-Vereinbarung vom 1. Februar 2002 ergebenden Bestimmungen sowie um Mitteilung ersucht wurden, welche Mehrkosten sich bei einer allfälligen Inanspruchnahme dieser Wahlmöglichkeit ergeben würden. Minoritenplatz 5, A-1014 Wien, Tel.: +43 (1) 53120-0, http:/ / www.bmbwk.gv.at, DVR: 0064301 Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Verkehr hat im Einklang mit der Besprechung vom 25. Mai 2005 mit Schreiben mit 9. Juni 2005, GZ 71.010/3-VII/1a/2005 die Anfrage vom 1. Februar 2003 zur Realisierung der gewünschten Wahlmöglichkeit bei den Rektoraten der drei Medizinischen Universitäten erneut in Erinnerung gebracht und gleichzeitig auf die mit dem vollen Wirksamwerden des UG 2002 verbundene Zuständigkeit der einzelnen Medizinischen Universitäten zur Erstellung flexibler und bedarfsgerechter Dienstpläne unter Einhaltung der krankenanstalten-arbeitszeitrechtlichen und dienstrechtlichen Bestimmungen hingewiesen. Allerdings sind seit dem Jahr 2003 bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine ausreichend nachvollziehbaren Stellungnahmen der drei Medizinischen Universitäten, weder über bereits entstandene bislang nicht abgegoltene Journaldienstleistungen, noch aber über konkrete finanzielle Mehrbedarfe bei Realisierung einer entsprechenden Wahlmöglichkeit an das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur übermittelt worden. Der nunmehr im „offenen Brief“ vom 19. August 2005 behauptete Mehrbedarf von ca. € 6 Mio. pro Jahr (insgesamt ca. € 21. Mio. seit 2002) kann daher nicht nachvollzogen werden. Grundlage für die erforderlichen Verhandlungen mit dem Bundesminister für Finanzen können nur detaillierte und inhaltlich nachvollziehbare Zahlen- und Datenaufstellungen, nicht jedoch Pauschalsummen sein. Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur übermittelt daher unter einem den „offenen Brief“ vom 19. August 2005 sowie dieses Schreiben an die Rektorate der drei Medizinischen Universitäten mit dem Ersuchen um Stellungnahme. Wien, 16. September 2005 Für die Bundesministerin: SektChef Univ.Prof. Dr. Sigurd Höllinger Elektronisch gefertigt