AssistentInnenverband

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AssistentInnenverband
Wirtschaftsuniversität Wien
ao. Prof. Dr. Wolfgang Elšik
Univ.Ass. Mag.a iur. Patricia Heindl
Vorstand des WU-AssistentInnenverbandes
1090 Wien, Augasse 2-6
An Frau/Herrn Nationalratsabgeordneten
Vor- und Zuname
Parlamentsklub der Partei
Dr.-Karl-Renner-Ring 3
1017 Wien
Wien, am 18. Juni 2001
Betrifft: Dienstrechts-Novelle 2001 – Universitäten
Sehr geehrte/r Frau/Herr NR.Abg. Name,
im Nationalrat wird in einer der nächsten Sitzungen die Regierungsvorlage eines
Dienstrechtsänderungsgesetzes
Universitäten“)
behandelt.
Die
für
(„Dienstrechts-Novelle
Universitäten
Stellungnahmen
zum
2001
Begutachtungsentwurf
–
waren
hinsichtlich der Ziele der Reform zum Teil positiv, betreffend der Umsetzung dieser Ziele
durch die vorgeschlagenen Maßnahmen jedoch durchwegs negativ.
Der überarbeitete Gesetzesentwurf, der nun als Regierungsvorlage zur parlamentarischen
Behandlung ansteht, bringt zwar in einigen Details Verbesserungen mit sich, die
grundsätzliche Linie ist jedoch die gleiche geblieben. Nach wie vor sind die zu erwartenden
Konsequenzen dieser Dienstrechtsänderung für das österreichische Universitätswesen
äußerst negativ zu bewerten. Darüber kann auch die Einigung mit der Gewerkschaft nicht
hinwegtäuschen.
Dieser
Kompromiss
ist
lediglich
als
–
äußerst
bescheidene
–
Schadensbegrenzung zu sehen.
Der
zentrale
Kritikpunkt
betrifft
die
zukünftige
Rekrutierung
qualifizierten
wissenschaftlichen Personals. Schon jetzt ist es in vielen Fällen sehr schwierig,
geeignete MitarbeiterInnen zu gewinnen, die sich für eine wissenschaftliche Karriere
begeistern lassen. Der Gesetzesentwurf wird diese Situation noch verschärfen. Zum einen
ist der Einstieg in die Wissenschaft mit einem äußerst unattraktiven Einstiegsgehalt
verbunden (ÖS 291.278,- pro Jahr für eine/n AkademikerIn, noch vor Abzug der auch im
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Doktoratstudium fälligen Studiengebühren, können den Verlust der Vorteile des bisherigen
öffentlichen Dienstrechts nicht ausgleichen). Schon Durchschnittsjobs in der Privatwirtschaft
sind weitaus lukrativer; von den Aufstiegschancen ganz zu schweigen. Zum anderen bietet
auch der neue Entwurf keine langfristige Perspektive. Der Karrierefortschritt hängt von
unkalkulierbaren Zufällen ab und nicht von der eigenen Leistung. In vielen Fällen werden die
Universitäten gezwungen sein, sich von Personal zu trennen, unabhängig davon, ob es sich
um gute oder weniger gute MitarbeiterInnen handelt – eine in der Privatwirtschaft
undenkbare Vorgehensweise.
Die letztlich nun doch gewährte Möglichkeit einer unbefristeten Anstellung als „Staff
Scientist“ ist von den Voraussetzungen der Einrichtung einer solchen Stelle, vom
Aufgabenprofil, vom Einstiegsgehalt sowie vor allem von der Gehaltsentwicklung her völlig
unattraktiv. Für die persönliche Karriereplanung besonders problematisch ist der Zeitpunkt
der damit verbundenen Bedarfsprüfung, die im Vergleich zur bisherigen auch noch erschwert
werden soll. Diese Prüfung erfolgt erst 4 bis 6 Jahre nach Abschluss der Dissertation. Das
Doktorat ist jedoch der entscheidende Zeitpunkt für eine persönliche Weichenstellung. Eine
universitäre Karriere nach dem Doktorat unter extremer Unsicherheit ist nicht nur individuell
widersinnig. Auch gesamtwirtschaftlich betrachtet ist es nicht zielführend, Menschen über
das Doktorat hinaus für die Wissenschaft zu qualifizieren, um sie dann aus dem
Wissenschaftsbetrieb zu entfernen.
Allein die genannten Aspekte werden
die Nachfrage nach wissenschaftlichen
Einsteigerpositionen seitens unserer AbsolventInnen dramatisch weiter sinken lassen eine alarmierende Entwicklung, die sogar schon bisher zu verzeichnen war.
Sicherlich werden sich auch weiterhin AbsolventInnen finden, die schnell die Dissertation als
„wissenschaftliche MitarbeiterInnen in Ausbildung“ machen wollen. Wir sollten uns aber
keinen Illusionen hingeben: es werden nicht die besten und sicher nicht, was das
Engagement in Forschung und Lehre betrifft, die motiviertesten AbsolventInnen sein.
Nennenswerte Impulse für die Forschung werden davon kaum ausgehen, von der Lehre
einmal völlig abgesehen.
In Einzelfällen wird das neue Dienstrechtsmodell bereits in naher Zukunft unbewältigbare
Probleme mit sich bringen. Mittelfristig wird das gesamte Universitätswesen darunter
massiv leiden. Die Personalfluktuation wird weitaus größer sein als intendiert. Kontinuität
als Grundvoraussetzung für nachhaltige Forschung wird eine seltene Ausnahme sein. Die
vorgesehenen
All-Inclusive-Gehälter
konterkarieren
jede
Zielsetzung
moderner
leistungsabhängiger Bezahlung, und es wurde kein Versuch unternommen, Anreize zur
Weiterentwicklung für MitarbeiterInnen in definitiven Dienstverhältnissen zu schaffen.
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Der „Erfolg“ der Dienstrechtsreform ist unvermeidbar: die Zahl der BundesbeamtInnen im
Universitätswesen wird eindrucksvoll sinken. Ebenso zwangsläufig und absehbar wird aber
auch die Leistungsfähigkeit der österreichischen Universitäten absinken. Es ist daher
nicht angebracht, in einigen Jahren von „nicht vorhersehbaren Fehlentwicklungen“ zu
sprechen. Diese Entwicklungen zeichnen sich schon jetzt klar ab und sind die zwingende
Folge eines Dienstrechtsentwurfs, der unausgegoren ist und auf keiner adäquaten
Ausgangs- und Wirkungsanalyse beruht.
Eine Zustimmung zu diesem Gesetz kommt daher einer erheblichen Beschädigung des
österreichischen Universitätswesens gleich. Die zu erwartenden Auswirkungen des
neuen Dienstrechts werden die geplante Vollrechtsfähigkeit stark beeinträchtigen und
den Übergang in die Autonomie wesentlich erschweren. Unter diesen Umständen halten,
gemäß einer aktuellen Umfrage, 81.7% des wissenschaftlichen Personals an der
Wirtschaftsuniversität Wien die Vollrechtsfähigkeit für einen grundsätzlich ungeeigneten
Ansatz.
Der AssistentInnenverband der Wirtschaftsuniversität-Wien will aktiv zum Reformprozess der
österreichischen Universitäten beitragen. Deshalb haben wir schon vor Monaten ein
alternatives Dienstrechtsmodell erarbeitet und in die Diskussion eingebracht sowie eine
ausführlich begründete Stellungnahme zum vorliegenden Entwurf abgegeben (die
entsprechenden Unterlagen können unter http://www.wu-wien.ac.at/groups/assvb/ im World
Wide Web abgerufen werden). Selbstverständlich sind wir auch gerne für persönliche
Gespräche offen!
Wir ersuchen Sie, sehr geehrte/r Frau/Herr Nationalratsabgeordnete/r Name, Ihre
persönliche Entscheidung vor diesem Hintergrund reiflich zu überdenken und sich insgesamt
der Folgen bewusst zu sein. Wir danken Ihnen für Ihre intensive Auseinandersetzung mit
dieser Thematik.
Mit freundlichen Grüßen
ao. Prof. Dr. Wolfgang Elšik
Univ.Ass. Mag.a iur. Patricia Heindl
Für den Vorstand
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