Manfried Gantner Rektor der Leopold-Franzens Universität Innsbruck Wien 5. April 2004 Universitäten als Motor von Wachstum und Wohlstand Universitäten haben eine unverzichtbare Rolle in Wirtschaft und Gesellschaft für die Gegenwart und die Zukunft. - Sie sind nicht auf privatwirtschaftliche Rentabilität ausgerichtet, sondern schaffen, bewahren und vermitteln Wissen. Sie bilden die Elite der nächsten Generation von Führungskräften in vielen Bereichen aus. Sie sind der wichtigste Innovationsmotor der Wissensgesellschaft. Hochentwickelte Gesellschaften sichern ihren Wohlstand vor allem durch die Schaffung, den Transfer und die Anwendung von Wissen. Auch die Sicherung des „Sozialen Netzes“ einer Gesellschaft wird nur durch Wachstum und Wohlstand möglich. Damit schließt sich der Kreis von der „Pensionsreform“ zu den Universitäten. Wenn Universitäten nachhaltig unterfinanziert sind, dann investieren Staat und Gesellschaft zu wenig in ihre Zukunft und gefährden so auch die Soziale Sicherung und die künftige Wettbewerbsfähigkeit des Landes. „Der Kampf um den Wohlstand künftiger Generationen, um die Wettbewerbsfähigkeit von Standorten und Regionen, von Staaten und von Kontinenten wird auf dem Gebiet der Forschung, Entwicklung, Bildung und Ausbildung gewonnen – oder eben verloren“ (Rektor Gantner). Forschung ist längerfristig die wichtigste Kernaufgabe der Universitäten. Sie definieren sich durch Forschung und forschungsgestützte Lehre. Exzellente Forschung ist der archimedische Punkt für einen positiven, sich selbst verstärkenden Prozess: - Spitzenforschung zieht Spitzenforscher an. Diese sichern Spitzenausbildung. Spitzenausbildung führt zu exzellentem Nachwuchs und zu hoher Reputation. Von ihr hängt die erfolgreiche internationale Einwerbung von Forschungsmitteln ab. Beides, exzellente Forscher und finanzielle Ressourcen, sind ihrerseits Voraussetzung von Spitzenforschung. Forschung muss international eingebettet sein: durch Kooperationen, durch große Programme der Forschungsfinanzierung und Forschungsverwertung, durch internationale Mobilitätsprogramme der Forscher, der Lehrer und der Studierenden. Dafür sind entsprechende Anreize notwendig. Wenn Österreich die Ziele des Europäischen Forschungs- und Bildungsraumes erreichen soll, dann müssen die Universitäten auch in die Lage versetzt werden, diese Ziele zu erreichen. Dazu gehören klare rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Finanzierung: - Mit dem UG 2002 haben die österreichischen Universitäten zwar geeignete gesetzliche Rahmenbedingungen erhalten (Personal-, Organisations- und Finanzierungsautonomie). - Die erforderliche Nachhaltigkeit der Finanzierung der Universitäten für diese Aufgabe fehlt aber. Die Nachhaltigkeit der Finanzierung der Universitäten ist derzeit in keiner Weise gegeben. Die Universitäten leben im Infrastrukturbereich seit Jahren von ihrer Substanz. Die Finanzierung eines qualifizierten Personalstandes ist mittelfristig ungesichert. - Aus den gedeckelten Budgets kann die Wiederbeschaffung der Investitionen weder für Lehre noch für Forschung finanziert werden. - Die Gebäudesubstanz veraltert zusehends. Die Universitäten haben nicht die Mittel für ihre mieterseitigen Verpflichtungen. Im Bereich dringend erforderlicher neuer Gebäude oder von Generalsanierungen gibt es – bezogen auf den Bestand – seit Jahren praktisch einen Stopp. - Mit einer Erhöhung der kompetitiv einzuwerbenden Mittel kann zwar die Schwerpunktsetzung in der Forschung da und dort vorangetrieben werden, die Grundausstattung aber ist damit nicht nachhaltig finanzierbar. - Das neue Angestelltendienstrecht für alle neuen Mitarbeiter der Universitäten erfordert deutlich höhere Mittel (Beispiele: neuer Kollektivvertrag, Anstellung externer Lektoren, fehlende Pensionskassen) als sie derzeit verfügbar sind. Ohne zusätzliche Mittel muss die Zahl der Universitätslehrer, Forscher und Verwaltungsmitarbeiter drastisch abnehmen. Dabei würde gerade die Umsetzung des „Bologna-Prozesses“ in der Lehre eine Verbesserung der Betreuungsdichte erfordern. Analoges gilt für Exzellenz und Innovationen in der Forschung. Die Universitäten haben bei der Umstellung auf das UG 2002 bewiesen, dass sie reformwillig sind: Neues Organisationspläne, Schwerpunktsetzung und Profilbildung, Umstellung auf Angestelltendienstrecht, Umstellung des Rechnungswesens vom Bundeshaushaltsrecht auf das Handelsgesetzbuch und vom Bundesrechnungswesen auf das privatwirtschaftliche Rechnungswesen (SAP). Nun liegt es an der Politik in den nächsten Jahren, die Grundausstattung der Universitäten mit Personal und Infrastruktur nachhaltig zu finanzieren. Nur so ist es möglich, im Konzert des Europäischen Bildungsraumes („Bologna-Prozess“) und Europäischen Forschungsraumes mitzuhalten. Zusammenfassend: Nur nachhaltig finanzierte Universitäten sichern Wirtschaftswachstum, Wohlstand, Wettbewerbsfähigkeit und Soziale Sicherheit eines Landes.