BS114

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DIOS ZX Update 1/14 (Stand 26.03.14)
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Bitte unbedingt lesen, wichtige Information!
1. Neuer ZE-Punktwert
2. Neue ZE-Festzuschüsse
3. KZV-Abrechnung
a.
b.
c.
d.
e.
f.
Neue Module für die KZV-Abrechnung
KCH-Modul - Fehlermeldung „Nicht erforderliche Zahnangabe“
KCH-Modul - Fehlermeldungen „Keine korrespondierende Leistung gefunden“
ZE-Modul
Übergabe der KIG-Einstufung in der KFO-Abrechnung
KZV-Zusammenstellung der KFO-Abrechnung
4. SEPA Überweisungen und Lastschriften
5. Telefon-Schnittstelle
6. Patientenverwaltung - Anamnese
7. Einführung der neuen BEL 2014
8. BEL-Preise
9. Wartezimmmer
10. Neue Drucker-Steuerzeichen für den Rechnungsdruck
11. Änderung der Gebühren für Unfallverletzte und Berufserkrankte
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1. Neuer ZE-Punktwert
Der Punktwert für prothetische Leistungen wird zum 01.04.2014 auf 0,8490 EUR erhöht.
Entsprechend ändert sich auch der NEM-Festzuschuss für die Mehrkostenberechnung bei
Verwendung von Edelmetall statt NEM auf 6,19 EUR. Diese neuen Werte werden in die
Kassendaten und das Programm eingepflegt.
2. Neue Festzuschüsse
Zum 01.04.2014 werden ebenfalls die ZE-Festzuschüsse erhöht. Mit dem Update werden diese
Beträge in die Datenbank eingepflegt:
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3. KZV-Abrechnung
a. Neue Module für die KZV-Monatsabrechnung
Für die KZV-Abrechnungen werden die folgenden neuen Module auf Ihr System übertragen:
KCH-Modul
ZE-Modul
KFO-Modul
KBR-Modul
Version 2.7b
Version 3.2a
Version 2.9b
Version 2.1b
vom 06.03.2014
vom 26.02.2014
vom 06.03.2014
vom 06.03.2014
Die Module sind ab sofort gültig und können auch schon für die Monatsabrechnungen 02+03/2014
sowie die Quartalsabrechnung 1/2014 verwendet werden. Das Update darf also auch VOR diesen
Abrechnungen übertragen werden. Falls Sie von Ihrer KZV eine andere Mitteilung erhalten haben,
so ist diese FALSCH.
Ab dem zweiten Quartal 2014 müssen die oben angegebenen Versionen verwendet werden.
Übertragen Sie daher dieses Update, wenn diese Version noch nicht auf Ihrem System installiert
ist. Die Versionen werden Ihnen unter dem Menüpunkt Hilfe-Info angezeigt. Prüfen Sie dort ggf.,
ob die aktuellen Versionen auf Ihrem System installiert sind.
Folgende Änderungen wurden in den Modulen vorgenommen:
b. KCH-Modul - Fehlermeldung „Nicht erforderliche Zahnangabe“
Bei den Leistungen VIPR (8), ÜZ (10), SK (106) und ZST (107) wird von dem neuen KCHAbrechnungsmodul (Version 2.6d vom 21.11.13) eine Hinweismeldung „Nicht erforderliche
Zahnangabe“ ausgegeben, wenn bei diesen Leistungen ein Zahn angegeben wird.
Bisher wurden diese Zahnangaben vom Abrechnungsmodul zwar an die KZV übermittelt aber bei
der Prüfung ignoriert. Warum dieses jetzt geändert wurde und nun eine überflüssige Meldung
erfolgt, ist für uns nicht verständlich. Wenn auch die Zahnangabe für die Abrechnung nicht
gefordert ist, so ist sie doch für die vollständige Dokumentation der Leistung erforderlich und muss
in der Praxis erfasst werden.
Wir haben bei der KZBV angefragt, ob diese Änderung nicht wieder rückgängig gemacht werden
kann. Dazu war man leider nicht bereit. Wir haben daher in unserem Programm eine Änderung
vorgenommen und es wird jetzt bei den oben genannten Leistungen kein Zahn mehr an das
Abrechnungsmodul übergeben. Die Fehlermeldung erfolgt dadurch nicht mehr.
c. KCH-Modul - Fehlermeldungen „Keine korrespondierende Leistung gefunden“
Diese Fehlermeldung erscheint nun bei den Leistungen, zu denen keine korrespondierende
Leistung abgerechnet wird, die diese Leistung begründet. Das ist z.B. bei den Leistungen I, L1, L2
der Fall wenn keine zugehörige Leistung (z.B. Extraktion) abgerechnet wird oder kein
Behandlungsgebiet (z.B. ZE, PA) im Zusatz-Feld angegeben wird, so dass das Prüfmodul nicht
erkennen kann, wofür die Leistung erbracht wurde. Im Falle eines Fehlers ist für die KZV eine
Begründung anzugeben.
d. ZE-Modul
In das neue ZE-Abrechnungsmodul wurden die ab 01.04.14 geltenden ZE-Festzuschüsse und
NEM-Zuschüsse sowie der neue ZE-Punktwert integriert. Daher sind diese Module spätestens für
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die Abrechnung von Heil- und Kostenplänen einzusetzen, die ab dem 01.04.2014 aufgestellt
wurden. Weitere Änderungen sind nicht vorhanden.
e. Übergabe der KIG-Einstufung in der KFO-Abrechnung
Um den Anforderungen der KZVen gerecht zu werden, kann die Übergabe der KIG-Einstufung
optional nach 5 und 01k getrennt eingestellt werden.
f. KZV-Zusammenstellung der KFO-Abrechnung
Auch wenn die KZV-Zusammenstellung in der KFO-Abrechnung nicht mehr benötigt wird, so kann
gewählt werden, ob bei dem Kassenanteil die Sachleistungen berücksichtigt werden.
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4. SEPA Überweisungen und Lastschriften
Die Datenträger-Dateien für Überweisungen und Lastschriften können jetzt im neuen SEPAFormat (XML-Format) geschrieben werden. Das Format wird in den System-Optionen unter der
Rubrik Offene Posten eingestellt
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In den Patienten-Daten und Überweisungen kann nun zusätzlich die Mandats-Referenznummer
und das Datum der Mandats-Erteilung erfasst werden.
Als Mandats-Referenz bietet sich für die Patienten die Patienten-Nummer an. Diese wird bei
Lastschriften standardmäßig verwendet wenn die Referenznummer leer ist.
Die Gläubiger-ID wird in den Praxis-Daten hinterlegt.
5. Telefon-Schnittstelle
In DIOS ZX gibt es jetzt eine Anbindung an das Telefonnetz per TAPI-Schnittstelle. Diese kann
unter System -> Optionen -> Allgemein aktiviert werden. Vorrausetzung ist das die Telefonanlage
eine TApi zur Verfügung stellt. Fragen hierzu wird das Systemhaus beantworten können.
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Ist hier ein Gerät eingetragen, so wird bei eingehenden Anrufen ein Info-Fenster eingeblendet.
Wird die Telefonnummer übertragen, so wird diese gesucht. Es werden in der Patientendatei die
Felder Telefon, Handy und Fax, durchsucht. Im Falle eines Fundes wird der Patient eingeblendet,
und es kann direkt in die Patientenverwaltung und die Leistungserfassung verzweigt werden.
Wird kein Patient gefunden, so wird noch die Adressverwaltung durchsucht und ggf. die Adresse
angezeigt.
Wird auch hier nichts gefunden, so wird als letztes die Telefonnummer mit der der Firma DIOS
verglichen, und zwar ohne Durchwahl. Besteht Übereinstimmung, so wird die Adresse angezeigt.
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Visualisierung von ausgehenden Anrufen ist auch möglich. An einigen Stellen im Programm, wo
eine Telefonnummer angezeigt wird, kann man über die rechte Maustaste den Menüpunkt
„Anrufen“ auswählen, z.B. in der Patientenverwaltung, in der Patientenliste und in der Recall-Liste.
Es werden die Telefonnummer, die Handynummer, oder beides angeboten, wenn vorhanden. Das
Fenster für ausgehende Anrufe ist ähnlich aufgebaut wie das obige, enthält aber weniger
Informationen und Schaltflächen.
6. Patientenverwaltung - Anamnese
Auf der Seite „Anamnese“ in der Patientenverwaltung gibt es ein neues Feld: Datum. Wenn dieses
Datum älter als ein Jahr ist, so wird beim Aufruf des Patienten in der Statusleiste ein Hinweistext
eingeblendet.
Klickt man auf diesen Hinweis, so gelangt man direkt auf die Seite „Anamnese“ und das
Datumsfeld ist fokussiert. Hier kann man das Datum direkt ändern. Weiterhin wird bei jeder
beliebigen Änderung auf dieser Seite das Datum automatisch auf das Tagesdatum gesetzt.
7. Einführung der neuen BEL 2014
Zum 01.04.2014 wird das Bundeseinheitliche Verzeichnis für zahntechnische Leistungen (BEL)
geändert. Es werden einige neue Positionen hinzugefügt und einige Positionen zu einer neuen
Position zusammengefasst. Verschiedene Positionen entfallen oder der Leistungstext wurde
geringfügig geändert.
Die BEL 2014 sollte ursprünglich zum 01.01.2014 in Kraft treten. Die Einführung wurde aber dann
verschoben. Eine Beschreibung der Änderungen finden Sie in unserer Update-Beschreibung aus
dem Quartal 4/2013 BS413.DOC.
8. BEL-Preise
Für die folgenden KZVen werden mit diesem Update die ab 01.01.14 bzw. 01.04.14 gültigen BELPreise in die Labor-Gebührendatei eingetragen.
- KZV Niedersachsen (04)
- KZV Rheinland-Pfalz (06)
- KZV Schleswig Holstein (36)
- KZV Sachsen-Anhalt (54)
- KZV Thüringen (55)
- KZV Sachsen (56)
Bitte beachten Sie, dass die Preise der bereits erfassten BEL-Leistungen mit dem Update nicht
aktualisiert werden. Dieses ist nicht möglich, da ggf. Rechnungen schon geschrieben oder Fälle
bereits mit der KZV abgerechnet wurden.
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Die Preise können Sie einfach über das DIOS ZX Internet-Update herunterladen. Wählen Sie
System-Update übertragen und dort die Internet-Update
Danach wählen Sie „Download + Start“ und dann unter der Rubrik „Sonstiges“ das BEL-Update.
Ab Version 4.26 können Sie die BEL-Preise auch direkt im Programm über den Menüpunkt
Verwaltung-Gebührenordnungen-Labor/Material einlesen. Das geht dort genauso einfach wie das
Einlesen des BKV in den Kassendaten.
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Die Aktualisierung wird durch Drücken des neuen Buttons (3. Button von rechts) aufgerufen. Nach
Bestätigung der Sicherheitsabfrage dass keine weiteren Arbeitsstationen in der Labor-Verwaltung
angemeldet sind wird die Quelle (Internet oder Datenträger) angegeben, von der die BEL-Preise
gelesen werden sollen. Beim Lesen von einem Datenträger (z.B. Update-CD) wird das Verzeichnis
abgefragt, in dem die BEL-Datei gespeichert ist. Bei Wahl „per Internet“ werden die Daten von der
DIOS Internet-Seite gelesen. Durch Drücken des Start-Buttons werden die Preise aktualisiert.
Dabei wird der Preis 2 in den Preis 1 übertragen und der Preis 2 mit dem neuen Preis
überschrieben. Falls der aktuelle Preis schon gespeichert ist oder das Preisänderungsdatum dem
Gültigkeitsdatum des neuen Preises entspricht ist erfolgt keine Änderung.
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Folgende anderen Funktionen stehen noch zur Verfügung:
-
Kopieren: Alle Preise (aktueller und alter Preis) werden von der Quell-Datei kopiert und damit
die gespeicherten Preise (auch die alten Preis) überschrieben.
-
Initialisieren: Preise und Leistungsbezeichnungen werden mit der Quell-Datei abgeglichen.
Die im Programm gespeicherten Daten werden dabei überschrieben.
-
Hinzufügen: Nicht im DIOS-Programm enthaltene BEL-Positionen werden hinzugefügt.
9. Wartezimmmer
In der Wartezimmerverwaltung wird auf der unteren Leiste die Anzahl der angeschlossenen Clients
angezeigt. Die erste Zahl ist die Anzahl der Clients mit geöffneter Wartezimmerverwaltung und die
Zweite die Anzahl der Clients mit aktiviertem internen Nachrichtensystem.
Nach einer Änderung und während der Benachrichtigung der angeschlossenen Clients bewegt
sich das Symbol hinter den beiden Zahlen. In der Regel erfolgt dies im Millisekundenbereich, so
dass die Bewegung meist nicht wahrgenommen wird. Sollte dies aber gehäuft zu beobachten sein,
so ist das interne Nachrichtensystem zu kontrollieren.
10. Neue Drucker-Steuerzeichen für den Rechnungsdruck
Die folgenden neuen Drucker-Steuerzeichen wurden für den Druck der Bankverbindungen und der
für die SEPA-Lastschrift notwendigen Daten aufgenommen:
-
<PBB> BLZ oder BIC des Patienten
<PBK> Konto- oder IBAN-Nr. des Patienten
Der Ausdruck dieser Daten ist abhängig von der Schalterstellung für den Bankausdruck in den
System-Optionen unter der Rubrik Druck.
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-
<ZGI> Gläubiger-Id der Praxis
<PMR> Mandatsreferenznummer - wenn leer, dann Patienten-Id ohne führende Nullen
<PBC> BIC des Patienten
<PBA> IBAN des Patienten
Der Text ZAHLL.DOC für den Ausdruck der Zahlungsweise per Lastschrift enthielt bisher nur die
Zeile:
„Der Betrag wird von Ihrem Konto abgebucht.“
Für die SEPA-Lastschrift muss diese nun um die Gläubger-ID sowie die Bankverbindung des
Patienten wie folgt ergänzt werden:
„Der Betrag wird von Ihrem Konto <PBA> bei der <PBN> (BIC <PBC>) mit der Gläubiger-ID <ZGI>
und der Mandats-Referenznummer <PMR> abgebucht.“
Eine neue Version des Textes wird mit diesem Update auf Ihr System übertragen.
11. Änderung der Gebühren für Unfallverletzte und Berufserkrankte
Der Punktwert für die Abrechnung von Gebühren im Rahmen der Versorgung der Unfallverletzten
und Berufserkrankten beträgt für konservierende Leistungen ab 01.01.2014 1,12 EUR. Der
Punktwert für die Zahnersatz-Abrechnung beträgt 1,107 €. Für die folgenden Leistungen wurde
auch die Bewertungszahl geändert:
Bewertung alt
U-4A
U-4B
U-10B
U-10C
U-20A
U-20B
U-91B
U-91C
U-10D
U-91D
Tangentialpräparation
Hohlkehlpräparation
Hohlkehlpräparation
zirkuläre
Stufenpräparation
Teleskopkrone
Gebühr
neu
156,14 €
198,18 €
175,16 €
210,20 €
Bewertung neu
110
150
150
180
Gebühr
alt
121,77 €
166,05 €
166,05 €
199,26 €
200
221,40 €
307,67 €
277,93
Die neuen Bewertungszahlen werden in die BEMA-Gebührendatei eingepflegt.
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141,05
179,02
158,23
189,88
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