BS411-2

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DIOS ZX Update 4/11-2 (Stand 28.12.2011)
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Bitte unbedingt lesen, wichtige Information!
1. Neuer ZE-Punktwert und neue Festzuschüsse ab 2012
2. Neue Module für die KCH-Quartalsabrechnung
a. KCH-Modul Version 2.1
b. Neue Module für die ZE-, PA- und KB-Abrechnung
3. KZV „Online-Abrechnung“ ab 2012
a.
b.
c.
d.
e.
f.
Übertragung der Abrechnungsdaten zur KZV
Übertragung der Eigenlabor-Rechnungen
Übertragung der Fremdlabor-Rechnungen
Übernahme in die KZV-Monatsabrechnung
KB-Abrechnung
PA-Abrechnung
4. Neue GOZ ab 212
a.
b.
c.
d.
e.
f.
GOZ-Umstellung
GOZ-Rückstellung
Anpassung der GOZ-Daten
Anpassungen in den Systemoptionen
Leistungserfassung
ZE-, KFO- und PA-Planung
5. BEL-Preise
6. Umstellung auf die Version DIOS ZX 4
1
1. Neuer ZE-Punktwert und neue Festzuschüsse ab 2012
Zum 01.01.2012 wird der ZE-Punktwert auf 0,7771 EUR erhöht. Der Punktwert wird mit dem
Update in den Kassen- und Kassengruppen als neuer Punktwert 2 gespeichert. Der alte Punktwert
1 wird noch bis zum 31.12.2011 angesetzt.
Die ZE-Festzuschüsse erhöhen sich ebenfalls ab 01.01.2012. Die Beträge werden mit dem Update
in der Datenbank eingepflegt.
2. Neue Module für die KZV-Abrechnung
Für die KZV-Abrechnungen werden die neuen Module übertragen:
KCH-Modul
ZE-Modul
KFO-Modul
KBR-Modul
PAR-Modul
Version 2.1
Version 2.2
Version 1.8a
Version 1.0a
Version 1.0
vom 23.09.11
vom 25.11.11
vom 25.11.11
vom 25.11.11
vom 25.11.11
a. KCH-Modul Version 2.1
Für die KCH-Quartalsabrechnung 4/2011 sollen die Module 2.1 eingesetzt werden. Diese
enthalten nur wenige interne Änderungen. Falls Sie diese Module noch nicht installiert haben,
übertragen Sie bitte dieses Update vor der KCH-Quartalsabrechnung. Mit älteren Versionen
erstellte Abrechnungen für 4/2011 werden von der KZV eventuell nicht angenommen.
Die Versionen der KZBV-Module werden in DIOS ZX unter dem Menüpunkt Hilfe-Info
ausgewiesen. Falls hier eine Version kleiner 2.1 ausgewiesen wird, muss das Update
vorgenommen werden.
2
b. Neue Module für die ZE-, KFO, KBR und PAR-Abrechnung
Die neuen Module für die oben genannten Abrechnungsbereiche und die „Online-Abrechnung“
werden erst ab 2012 eingesetzt. Abrechnungen für 2011 werden noch mit den alten Modulen
durchgeführt.
3. KZV-Online-Abrechnung ab 2012
Viel ist geschrieben worden über die neue Online-Abrechnung ab 2012. Hier noch einmal eine
(kurze) Zusammenfassung:
Ab 2012 werden alle KZVen die Abrechnung mit den Kassen beleglos vornehmen. Gleichzeitig
sollen auch alle Praxen mit der KZV papierlos abrechnen. Alle bisher für die Abrechnung an die
KZV versandten Unterlagen wie HuK-Pläne oder Eigen- und Fremdlaborrechnungen werden nun
im Abrechnungsprogramm erfasst bzw. importiert und ebenfalls digital übermittelt. Die bisher
mitgesandten Unterlagen verbleiben in der Praxis. Der Versand der Abrechnung an die KZV erfolgt
nicht mehr per Datenträger (Diskette) sondern online, indem die Abrechnungsdateien per Internet
an die KZV übermittelt werden.
Hieraus ergeben sich folgende Änderungen:
Die bisher nicht per Datenträger bzw. nicht online abgerechneten PA- und KB-Fälle werden ab
2012 ebenfalls beleglos abgerechnet und online an die KZV übertragen. Die KZBV hat hierfür neue
Module zur Verfügung gestellt, die wir in unser Programm eingebaut. DIOS ZX hat für alle
Abrechnungsbereiche die Eignungsfeststellung der KZBV erhalten.
Die Eigen- und Fremdlabor-Rechnungen werden ab 2012 ebenfalls in die Abrechnungsdatei
übertragen. In DIOS ZX erfasste Eigenlaborleistungen werden dabei wie jetzt schon die HonorarLeistungen und Festzuschüsse an das Abrechnungsmodul übergeben. Das gewerbliche Labor
stellt dazu seine Rechnungen der Praxis zusätzlich in einer Datei im XML-Format zur Verfügung.
Das Praxis-Verwaltungsprogramm (DIOS ZX) erteilt dem Labor dabei für jeden Fall eine eindeutige
Auftragsnummer. Mit dieser Nummer werden sämtliche Labor-Rechnungen (XML-Dateien) für
einen Fall gebildet. Wie diese XML-Dateien an die Praxis übermittelt werden, bleibt der
Abstimmung zwischen der Praxis und dem Labor überlassen! Die Übertragung kann z.B. in einem
Email-Anhang erfolgen oder die Dateien werden auf einen USB-Stick gespeichert, der jeweils mit
den Laborarbeiten versandt oder in die Praxis gebracht wird.
Die Erfassung und -Abrechnung von PA- und KB-Fällen ist schon immer standardmäßig in der
DIOS ZX Leistungserfassung integriert. Bei Eingabe von PA- und KB-Leistungen werden
entsprechende Rechnungen gebildet, in denen dann die zugehörige Laborrechnung und das KZVAbrechnungsformular ausgedruckt werden können.
Mit der Vollversion des PA-Moduls kann auch ein erweiterter konservierender Befund sowie der
PA-Befund und -Status erfasst werden. Zusätzlich stehen im PA-Modul Ausdrucke für die
Prophylaxe (Patientenaufklärung) und eine PA-Statistik zur Verfügung. Mit der Vollversion des
KB-Moduls können zusätzlich Kieferbruch-Pläne erfasst werden. Die Abrechnung für beide
Abrechnungsgebiete ist identisch zur Vorgehensweise in Bereich ZE oder KFO. Die Pläne werden
in der Leistungserfassung aufgerufen und aus den Plänen die Leistungen für die Abrechnung
ausgewählt und einer Rechnung zugeordnet. In der PA- bzw. KB-Rechnung werden die Formulare
ausgedruckt und der Fall einem Abrechnungsmonat für die Monatsabrechnung zugeordnet. Die
Monatsabrechnung ist ebenfalls Bestandteil der PA- und KB-Vollversionen. Bisher wurden in der
Monatsabrechnung nur die Zusammenstellungsformulare gedruckt, da es noch keine KZV-Module
für die Abrechnung gab. Ab 2012 ist nun auch die beleglose Abrechnung online möglich.
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DIOS ZX Anwender, die bereits die Vollversion des PA- und/oder KB-Modul erworben haben,
erhalten die Erweiterung um die neuen Abrechnungsmodule der KZBV im Rahmen der SoftwareWartung kostenfrei. Alle anderen Praxen, die die PA- und/oder KB-Abrechnung ebenfalls über
DIOS ZX abrechnen wollen, müssen die Module zusätzlich erwerben. Hierfür werden folgende
Gebühren erhoben:
Modul
Lizenz
Wartung
PA-Modul Vollversion mit erweitertem grafischen Befund für die Erfassung
sämtlicher Befunde, PA-Status, PA-Statistik, Prophylaxe und PatientenAufklärung, Abrechnung incl. KZV-Monatsabrechnung
580 €
10 €
KB-Modul Vollversion mit KB-Plan-Erstellung, Abrechnung incl. KZVMonatsabrechnung
200 €
5€
Den Praxen, die nur wenige PA- und KB-Fälle abrechnen und den oben beschriebenen
Funktionsumfang nicht benötigen, steht eine Light-Version des PA- und KB-Moduls zur
Verfügung. In dieser wird die oben beschriebene bereits vorhandene Möglichkeit der Abrechnung
von PA- und KB-Leistungen um die KZV-Monatsabrechnung erweitern. Die für die Abrechnung
benötigten Daten aus dem PA- und KB-Plan wie Plan-Datum und Befunde wie Taschentiefen,
geschlossene/offene Vorgehensweise werden bei der Abrechnung in das KZV-Formular
eingetragen. Für die Light-Versionen fallen geringere Lizenz-Gebühren an. Für die SoftwareWartung wird ebenfalls eine Gebühr erhoben, weil sich der Aufwand für den Einbau von
geänderten KZBV-Modulen und für die Hotline erhöhen wird.
Modul
Lizenz
Wartung
PA-Modul Lightversion PA-Abrechnung incl. KZV-Monatsabrechnung
150 €
3€
KB-Modul Lightversion KB-Abrechnung incl. KZV-Monatsabrechnung
150 €
3€
Bei einem Upgrade von einer Light- auf die Vollversion wird selbstverständlich der Preis für die
Light-Version verrechnet.
In allen Praxen, die bereits die PA- und/oder KB-Voll- oder Lightversion bestellt haben, werden mit
diesem Update die bestellten Module frei geschaltet. Die installierten Module werden in DIOS ZX
über das Menü System-Initialisierung-Module angezeigt:
Nach dem bisherigen Informationsstand, werden die KZVen vorläufig neben der OnlineAbrechnung auch weiterhin die Papier-Abrechnung zulassen. Allerdings wird dafür pro Fall und je
nach Abrechnungsart eine Gebühr erhoben. Praxen, für die sich die Anschaffung eines KB- und
PA-Modul aufgrund des geringen Abrechnungsvolumens nicht lohnt, können also wie bisher
abrechnen. Wie lange die Möglichkeit der Papierabrechnung bestehen bleibt, lässt sich zurzeit nur
schwer abschätzen.
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a. Übertragung der Abrechnungsdaten
In den meisten Praxen wird bisher die KZV-Abrechnung auf eine Diskette übertragen und an die
KZV gesandt. Die Übermittlung der Abrechnungsdaten soll ab 2012 online per Internet erfolgen.
Die KZVen stellen hierfür auf Ihren Internetseiten Zugänge für die Praxen zur Verfügung, über die
der Versand erfolgt. In der Regel meldet sich die Praxis mit einer Benutzerkennung und einem
Passwort auf der KZV-Internseite an, wechselt dort in den Abrechnungsbereich und überträgt die
Daten von dem Datenträger (Diskette, USB-Stick, Verzeichnis der Festplatte) an die KZV. Eine
detaillierte Beschreibung zur Übertragung der Datenerhalten Sie von Ihrer KZV. Eine direkte
Übertragung aus dem Abrechnungsprogramm ist leider noch nicht möglich. Hierfür wurden noch
keine Schnittstellen definiert. Mit einem neuen Button besteht jedoch die Möglichkeit, aus der
DIOS KZV-Abrechnung die Internet-Seite der KZV aufzurufen.
Vor dem Aufruf das Verzeichnis angezeigt, auf dem die zu übertragenden Daten im DIOSProgramm abgelegt sind:
Die für jede KZV gültige Seite wird in den Systemoptionen für jede Abrechnungsart getrennt
eingestellt
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Praxen, die Ihre Vorgehensweise nicht umstellen wollen, können weiterhin die Daten auf eine
Diskette übertragen und von dort an die KZV übermitteln. Es ist jedoch auch möglich, die
Abrechnungsdateien auf ein anderes Laufwerk zu speichern. Dieses wird im Programm
Systemoptionen KZV-Abrechnung eingestellt.
Im Feld "Verzeichnis KZV-Abrechnung" wird der Laufwerksbuchstabe des Datenträgers und das
Verzeichnis hinterlegt, auf den die KZV-Abrechnungsdaten übertragen werden. Durch Drücken auf
den Button öffnet sich der Windows-Verzeichnisdialog und das gewünschte Verzeichnis kann über
den Dialog ausgewählt werden. Hier kann auch über das Kontextmenü (rechte Maustaste)
zunächst ein neues Verzeichnis erzeugt und dann gewählt werden. Der Name des Verzeichnisses
kann auch in das Feld eingegeben werden. Falls das Verzeichnis nicht vorhanden ist, erscheint
eine Meldung und das Verzeichnis kann neu erstellt werden.
Diese Einstellung wird für jeden Abrechnungsbereich und in einem Mehrplatzsystem für jede
Station getrennt vorgenommen werden. Der Bereich wird über die Schaltflächen oben rechts
angewählt.
Für jede Abrechnungsart werden von den KZV-Sendemodulen zwei Dateien mit den
verschlüsselten Abrechnungsdaten und dem Fallzahlprotokoll erzeugt. Die Namen dieser Dateien
bestehen aus der bis zu 6-stelligen Praxis-Nr. (N), der einstelligen Jahreszahl (J) und dem
einstelligen Abrechnungsmonat (M) bzw. Quartal (Q). Die Monate 10-12 werden dabei mit den
Buchstaben A bis C dargestellt. Die Dateiendung besteht aus der Abrechnungsart und der
Dateiart. Für die fünf verschiedenen Abrechnungsarten ergeben sich folgende Namen:
KCH
Abrechnungsdatei Fallzahldatei
Bsp. Quartal 4/11 bzw. Monat 12/11
NNNNNNJQ.KCH
12345614.KCH
NNNNNNJQ.KCF
6
12345614.KCF
KFO
NNNNNNJQ.K1F
NNNNNNJQ.KFF
12345614.K1F
12345614.KFF
ZE
NNNNNNJM.ZE1
NNNNNNJM.Z1F
1234561A.ZE1
1234561A.Z1F
KBR
NNNNNNJM.KB1
NNNNNNJM.K1F
1234561A.KB1
1234561A.K1F
PAR
NNNNNNJM.PA1
NNNNNNJM.P1F
1234561A.PA1
1234561A.P1F
An die KZV wird immer die Abrechnungsdatei übermittelt, in einigen KZVen auch die Fallzahldatei.
Nach dem Login auf den Datei-Übertragungsbereich der KZV öffnet sich ein Dateidialog, in dem
man die Dateien auswählt, die übermittelt werden sollen. Hier wird auf das im DIOS-Programm
eingestellte Laufwerk und Verzeichnis gewechselt und dann die zu übertragende(n) Dateie(n)
ausgewählt.
b. Übertragung der Eigenlabor-Rechnungen
Eigenlabor-Leistungen müssen ab 2012 in der KZV-Abrechnungs-Datei enthalten sein. Praxen, die
bisher Eigenlabor-Rechnungen von Hand erstellt haben und nur die Rechnung mit Ihrem Betrag
eingegeben haben, müssen nun die Laborleistungen und auch Praxismaterialien komplett
erfassen. Wir gehen davon aus, dass dieses in fast allen Praxen schon so gehandhabt wird. Die
Laborleistungen werden dann bei der Quartals- bzw. Monatsabrechnung an das
Abrechnungsmodul übergeben.
c. Übertragung der Fremdlabor-Rechnungen
Fremdlabor-Leistungen müssen ab 2012 ebenfalls in der KZV-Abrechnungs-Datei enthalten sein.
Neben der Papier-Rechnung erhalten die Praxen daher von Ihrem Fremdlabor zusätzlich per
Datenträger (z.B. USB-Stick) oder Email die Rechnung in digitaler Form in einer XML-Datei. Diese
Datei wird mit dem abzurechnendem Fall (z.B. der ZE-Rechnung) verknüpft und bei der
Sammelabrechnung an das Abrechnungsmodul übergeben.
c1. Auftrags-Nr.
Für die eindeutige Zuordnung einer Fremdlabor-Rechnung zu einem Abrechnungsfall der Praxis
wird dem Fremdlabor von der Praxis für jeden Fall eine eindeutige Auftragsnummer zugewiesen.
Die Auftragsnummer besteht aus der zweistelligen KZV-Nr. (K), der bis zu 6-stelligen Praxis-Nr.
(N), der Abrechner-Nr. des Abrechnungsprogramms (M), der bis zu 5-stelligen Patienten-Nr. (P),
der Abrechnungsart (A), der Fall-Nr. (F) und der laufenden Auftrags-Nr. (L) für den Fall. Für die
Auftrags-Nr. wird eine Prüfziffer (Z) generiert, die an die Auftragsnummer angefügt wird. Die
Nummer hat folgende Form:
KK-NNNNNN-M-PPPPP-AAA-FFF-LL-Z
z.B. 37-261091-1-00031-ZE-001-01-5
Die Auftrags-Nr. wird bei der Erstellung eines Planes oder Rechnung mit dem neuen Button
„Labor-Auftragnummer“ erzeugt und zur Verfügung gestellt. Für jeden Fall ist vor Erteilung des
Laborauftrags ein Plan zu erstellen bzw. eine Rechnung aufzunehmen, die dann eindeutig dem
Laborauftrag zugeordnet ist. Das betrifft auch Reparaturen, für die oftmals erst nachträglich ein
Plan aufgenommen wird. Zumindest muss in einem solchen Fall der HuK-Plan ggf. noch ohne
Leistungen und nur mit einer Bemerkung aufgenommen werden, um die Auftrags-Nr. zu erzeugen.
Anders ist die eindeutige Zuordnung von Abrechnungsfall zu Auftrags-Nr. nicht gewährleistet.
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Die Laborauftragsnummer wird dann nach Drücken des Buttons in dem folgenden Dialog erzeugt:
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Falls für den Fall (Plan oder Rechnung mit ggf. zugeordnetem Plan) bereits eine Auftragsnummer
angelegt wurde, wird diese angezeigt. Mit OK wird eine neue Nummer aufgenommen. Über den
Button Druck kann über die DIOS ZX Briefdruck ein beliebiges Word-Dokument ausgedruckt
werden, auf dem die Nummer dann ausgewiesen ist. Die zu druckende Nummer kann in der Liste
durch einen Doppelklick ausgewählt werden. Die jeweils gewählte Nummer wird unten angezeigt.
Mit dem neuen Drucker-Steuerzeichen
Steuerzeichen kann in die bestehenden
Ausdruck eines Blattes mit Auftrags-Nr.
System übertragen. Mit diesem wird
ausgedruckt.
<OA> wird die Auftragsnummer ausgedruckt. Dieses
Texte für den Laborauftrag integriert werden. Für den
wird mit dem Update der Text LABAUF.DOC auf das
ein einfacher Laborauftrag ohne Labor-Leistungen
Mit dem neuen Text KPZELABAUF.DOC, der ebenfalls mit dem Update übertragen wird, kann ein
ZE-Laborauftrag mit den Auftrags-Daten aus dem ZE-HuK-Plan ausgedruckt werden, z.B.
Der Laborauftrag-Zettel wird dann mit dem Modell, der zu reparierenden Prothese etc. dem Boten
des Fremdlabors mitgegeben bzw. an das Labor versandt.
Das Steuerzeichen <OA> kann auch in einen Standard-Text für den Laborauftrag (z.B.
KPZELAB.DOC) oder jeden anderen Text z.B. ein vom Fremdlabor zu bedruckendes Formular
integriert werden. Das Formular wird dann auch über Word ausgedruckt.
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c2. Einlesen der Fremdlabor-Rechnungsdateien
Das Fremdlabor erstellt zu jedem Laborauftrag neben der Papier-Rechnung eine XML-Datei, die
den gleichen Namen hat wie die Auftrags-Nr.; in unserem Beispiel also mit dem Namen 37261091-1-00031-ZE-001-01-5.XML. Für weitere Rechnungen werden zusätzliche Dateien erstellt,
die bis auf die laufende Nr. (vorletzte Ziffern) und die Prüfziffer (letzte Ziffer) den gleichen Namen
haben, also z.B. 37-261091-1-00031-ZE-001-02-7.XML.
Diese Dateien werden vom Fremdlabor ggf. mit anderen Dateien für andere Fälle z.B. auf einem
USB-Stick zur Verfügung gestellt oder im Anhang einer Email versandt. Alle Dateien werden nach
Erhalt in ein bestimmtes Unterverzeichnis des DIOS ZX-Programms übertragen. Das
Quellverzeichnis (XML-Import) und Zielverzeichnis (XML-Eingang) wird in den Systemoptionen
unter der Rubrik Verzeichnisse vorgegeben:
Mit dem Update wird hier automatisch das Eingangs-Unterverzeichnis FLABXML im DIOS ZX
Verzeichnis angelegt. Das XML-Import-Verzeichnis muss vom Anwender eingestellt werden.
Die Fremdlaborrechnungen werden über den Menüpunkt „Abrechnung-Fremdlabor einlesen“ in
das DIOS-Programm übertragen.
Er öffnet sich der folgende Dialog, in dem das Quellverzeichnis und die in dem Verzeichnis
befindlichen Dateien angezeigt werden. Zunächst sind alle Dateien markiert, mit der Strg-Taste
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und der linken Maustaste können auch einzelne Dateien ausgewählt oder ausgeschlossen werden.
Mit OK werden die markierten Dateien in das Eingangsverzeichnis übertragen.
Mit den Schaltflächen XML-Import und XML-Eingang können bei Bedarf das Quell- und
Zielverzeichnis im Windows-Explorer angezeigt werden. Falls die Labor-Rechnungen per Email
versandt werden, können dann per Drag and Drop die XML-Dateien aus dem Email-Anhang in das
Eingabe-Verzeichnis kopiert werden.
c3. Zuordnung der Fremdlabor-Rechnungsdateien zu einem Fall
Die Zuordnung der Labor-XML-Dateien zu einem Fall erfolgt bei der Abrechnung in der
Leistungserfassung bei der Aufnahme einer Fremdlabor-Rechnung
Die zu dem Fall vorhandenen Labor-Rechnungen werden angezeigt und eine Rechnung wird mit
der linken Maustaste ausgewählt und durch Drücken der OK-Taste der Hauptrechnung
zugeordnet. Das Programm übernimmt aus der gewählten Rechnung den Gesamt- und
Edelmetallbetrag und speichert im Leistungstext den Namen des Labors und die Rechnungs-Nr.
Bereits eingelesene Rechnung können nach der Auswahl nicht nochmals ausgewählt werden.
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Das Programm überträgt die Rechnungen aus dem XML-Eingangsverzeichnis in das DIOS ZX
Dokumentenverzeichnis, in dem alle Dokumente der Patienten hinterlegt sind.
Mit dem Button XML-Dokumente kann auch aus diesem Verzeichnis eine Rechnung zugeordnet
werden, z.B. wenn sich eine bereits eingelesene XML-Datei nicht mehr im Eingangsverzeichnis
befindet. Mit der Schaltfläche „Weitere XML“ kann auch aus einem beliebigen anderen Verzeichnis
eine XML-Datei zugeordnet werden. Mit dem Button Scannen kann wie bisher z.B. für die
Abrechnungsgesellschaft die Rechnung eingescannt werden.
d. Übernahme in die KZV-Monatsabrechnung
Bisher wurde bei ZE-, KB- und PA-Rechnung die Zuordnung der Rechnungen zu aktuellen
monatlichen KZV-Sammelabrechnung beim Druck der Abrechnung auf das KZV-Formular
vorgenommen. Uns ist nicht bekannt, ob mit Einführung der Online-Abrechnung dieser Druck
entfallen kann. Wir haben daher einen zusätzlichen Button in die Rechnung eingebaut, mit dem die
Zuordnung ohne vorherigen Druck vorgenommen werden kann.
e. KB-Abrechnung
In vielen Praxen ist das KB-Modul noch nicht installiert und muss nun neu angeschafft werden
wenn ab 2012 die KB-Monatsabrechnung online erfolgen soll und nicht mehr per FormularAusdruck. Wie oben beschrieben bietet DIOS ZX zwei Versionen an.
Mit der KB-Vollversion ist die Erstellung eines Kieferbruchplanes incl. Erfassung und Ausdruck des
Kieferbruch-Formulars und Eingabe der geplanten Leistungen möglich.
12
Die Abrechnung der KB-Leistungen erfolgt ähnlich wie bei einem ZE-Plan. Der KB-Plan wird in der
Leistungserfassung aufgerufen und die geplanten Leistungen übernommen.
13
Eine KB-Rechnung wird angelegt, in der wie aus der ZE-Abrechnung bekannt das KZV-KBFormular eingeblendet und ausgedruckt werden kann. Hier wird auch der KB-Plan einer
Monatsabrechnung zugeordnet.
In der Light-Version des KB-Moduls fehlt die komplette KB-Planung. Die KB-Leistungen werden
nicht aus einem Plan übernommen sondern in der Leistungserfassung direkt aufgenommen. Das
System legt für diese Leistungen eine KB-Rechnung an, die dann wie in der Voll-Version
bearbeitet wird. Für die KZV-Abrechnung wird nur das Erstellungsdatum des KB-Plans
übernommen. Dieses wird im Kieferbruch-Formular der Rechnung erfasst.
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f. PA-Abrechnung
In vielen Praxen ist das PA-Modul noch nicht installiert und muss nun neu angeschafft werden
wenn ab 2012 die PA-Monatsabrechnung online erfolgen soll und nicht mehr per FormularAusdruck. Wie oben beschrieben bietet DIOS ZX zwei Versionen an:
Mit der PA-Vollversion wird in DIOS ZX der erweiterte Befund installiert. In diesem Befund werden
zusätzliche kons.-Befunde wie Füllungen, Wurzelbefunde erfasst und der gesamte PA-Befund mit
z.B. Taschentiefen, Indizes, Furkation u.s.w. Zusätzlich steht eine PA-Statistik zum Vergleich der
über einen gewählten Zeitraum eingegeben PA-Befunde zur Verfügung und Ausdrucke für die
Patienten-Aufklärung.
15
Aus diesem PA-Befund wird ein neuer PA-Status erstellt und ein PA-Plan im System hinterlegt. In
diesem Plan sind dann neben dem Status auch sämtliche geplanten Leistungen enthalten. Das
PA-Formular kann erfasst und ausgedruckt werden.
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17
Die Abrechnung der PA-Leistungen erfolgt dann ähnlich wie bei einem ZE-Plan. Der PA-Plan wird
in der Leistungserfassung aufgerufen und die geplanten Leistungen übernommen.
Das System legt eine PA-Rechnung an, in der wie aus der ZE-Abrechnung bekannt das KZV-PAFormular eingeblendet und ausgedruckt werden kann. Hier wird auch der PA-Plan einer
Monatsabrechnung zugeordnet.
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In der Light-Version des PA-Moduls fehlt der erweiterte Befund mit allen PA-Befunden und die PAPlanung. Die PA-Leistungen werden nicht aus einem Plan übernommen sondern in der
Leistungserfasung direkt ausgenommen. Das System legt für diese Leistungen eine PA-Rechnung
an, die dann wie in der Voll-Version bearbeitet wird. Für die KZV-Abrechnung werden aus dem
(handschriftlich erfassten) PA-Plan pro Zahn nur die Taschentiefen und die Angaben zur
Vorgehensweise (offen/geschlossen) übergeben sowie die geplanten Leistungen. Diese werden in
der Light-Version im Rechnungsformular über die Schaltfläche „PA-Status“ erfasst.
Hier können nur die für die Monatsabrechnung relevanten Daten aus dem PA-Plan
(Abrechnungsdaten unten), der PA-Befund mit Taschentiefen und Vorgehensweise sowie die
geplanten Leistungen erfasst werden. Die Taschentiefen werden dabei als zweistellige Zahlen
erfasst, z.B. 30 für 3,0, 25 für 2,5 oder 05 für 0,5. Fehlende Zähne werden nicht erfasst. Mit der
Großschreib+Pfeiltaste kann zwischen den Zähnen gesprungen werden.
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4. Neue GOZ ab 2012
Nun kommt sie also doch. Nach mehreren "Anläufen" wurde die neue GOZ am 16. November im
Bundeskabinett verabschiedet und tritt zum 01.01.2012 in Kraft. Die endgültige Fassung wurde
erst am 21. September veröffentlicht und nach den Erfahrungen der letzten Jahre, in denen
manche Arbeit zur neuen GOZ wieder "eingestampft" werden musste, haben wir uns zunächst mit
der Umsetzung der GOZ 2012 zurückgehalten, zumal es auch Anzeichen gab, dass die GOZ erst
20
zum 01.04. oder gar 01.07.12 eingeführt wird. Die Zeit zum Einbau der neuen GOZ in unser
Programm war also recht kurz.
a. GOZ-Umstellung
Durch die neue GOZ ab 2012 ergeben sich im DIOS-Programm eine Vielzahl von Änderungen und
Anpassungen. Diese werden nicht mit dem Update vorgenommen sondern in einem gesonderten
Programm "GOZ-Umstellung" durchgeführt. Jede Praxis kann also selbst bestimmen, wann Sie die
Umstellung vornehmen will. Das vorliegende Update kann auch problemlos schon vor dem
Jahreswechsel 2011/2012 eingelesen werden.
Die GOZ-Umstellung sollte erfolgen, nachdem alle alten GOZ-Leistungen für das Jahr 2011 erfasst
sind. Mit der Umstellung werden zwar die alten GOZ-Nummern nicht gelöscht, da für einige
begonnene Behandlungen (z.B. für alte KFO-Pläne) noch die GOZ 1988 anzuwenden ist, aber in
sämtlichen mit der GOZ verknüpften Datenbanken wie Behandlungsgruppen, Bemerkungs/Begründungslisten, Materialien, GOZ-Prüfungen und den HuK-Symbolen werden die Bezüge von
den alten auf die neuen GOZ-Nummern ersetzt und stehen dann für die alten GOZ-Nummern nicht
mehr zur Verfügung.
HuK-Pläne, KFO-Pläne und PA-Pläne können nach der Umstellung auch noch für 2011
geschrieben werden. Je nach Plandatum und ausgewählter Planart werden die alten oder neuen
GOZ-Nummern berechnet. Aufgrund der Umwandlung der GOZ-Nummern in den HuK-Symbolen
ist es aber möglich, dass der Laborauftrag im ZE-HuK-Plan nicht vollständig ist, da die Bezüge von
GOZ-Nr. zu Labor-Nummer sich jetzt auf die neuen GOZ-Nummern beziehen jedoch alte
Nummern berechnet werden.
Wir haben gründlich überlegt, ob wir die mit den alten GOZ-Positionen
beibehalten sollen. Dann hätten wir z.B. die Behandlungsgruppen für die
anlegen müssen und auch alle Bemerkungen und Begründungen wären
gewesen. Dadurch hätten wir einen unnötigen "Ballast mitgeschleppt", denn
die alte GOZ wahrscheinlich nur noch in seltenen Fällen benötigt.
verknüpften Daten
neue GOZ doppelt
doppelt vorhanden
im neuen Jahr wird
Noch einmal der Hinweis: Erfassen Sie zunächst alle GOZ-Leistungen aus dem alten Jahr und
stellen Sie dann auf die neu GOZ um.
Eine dringende Bitte !
Unsere Hotline wird wie bei jeder umfangreichen Änderung zum Jahreswechsel überlastet sein.
Bitte nehmen Sie sich die Zeit und lesen Sie diese Beschreibung in Ruhe und vollziehen Sie die
Programmänderungen am PC nach. Wenn Sie dann noch Fragen zum Programm haben, wenden
Sie sich bitte an unsere Hotline. Dadurch wird unsere Hotline spürbar entlastet und kann Ihre
Arbeit auf Probleme und Fragen zum Programm konzentrieren. Bei Fragen zur Abrechnung und
zur neuen GOZ wenden Sie sich bitte an ihre KZV bzw. Kammer. Vielen Dank!
Die GOZ-Umstellung wird über das Programm System-Initialisierung gestartet.
21
Vor der Umstellung muss unbedingt eine Datensicherung erfolgen, damit die Umstellung ggf.
durch eine Datenrücksicherung rückgängig gemacht werden kann. Dieses ist z.B.dann erforderlich,
wenn durch einen Fehler die Umstellung vorzeitig abgebrochen wurde und somit nicht in allen
Datenbanken erfolgt ist.
Das Programm sichert vor der Umstellung alle Daten die mit der Umstellung geändert werden. Mit
dieser Datensicherung kann eine Rückstellung auf den Datenbestand vor der Umstellung erfolgen,
falls die Umstellung nicht korrekt verläuft oder falls sie zu früh gestartet wurde. Auf die GOZRückstellung gehen wir weiter unten ein.
Die Umstellung wird durch Drücken des Buttons „Umstellung“ und nach einigen Hinweisen und
Sicherheitsabfragen gestartet.
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Nach der Umstellung können alle im System durchgeführten Änderungen in einem Protokoll
angesehen werden. Die erfolgreich durchgeführte GOZ-Umstellung wird in der DIOS-Datenbank
vermerkt. Eine weitere Umstellung ist dann nicht mehr bzw. erst nach einer Rückstellung möglich.
Bei einem Fehler erscheint die folgende Meldung:
b. GOZ-Rückstellung
Nach der Umstellung wird das Protokoll der Umstellung angezeigt. Mit der Schaltfläche
„Rückstellung“ werden die vor der Umstellung gesicherten Daten zurück gelesen und der Zustand
vor der Umstellung wiederhergestellt. Dieses kann z.B. dann erforderlich sein, wenn die
Umstellung zu früh vorgenommen wurde.
Praxen, die vor der endgültigen Umstellung schon mit der neuen GOZ arbeiten wollen um z.B. in
der neuen GOZ individuelle Anpassungen vorzunehmen oder Kostenpläne mit der neuen GOZ zu
schreiben, können diese Funktion auch dazu nutzen, zwischen „GOZ alt“ und „GOZ neu“ zu
wechseln. Mit der Rückstellung werden die vorher umgestellten neuen Daten in ein Verzeichnis
gesichert. Bei einer erneuten Umstellung erfragt das System, ob die Umstellung neu durchgeführt
werden soll oder eine Rücksicherung der letzten Umstellung erfolgen soll. Wird hier die zweite
Variante gewählt, wird der Zustand der letzten Umstellung wiederhergestellt.
23
c. Anpassung der GOZ-Positionen
In den GOZ-Positionen werden folgende Änderungen vorgenommen:
-
Die alten 3-stelligen Nummern werden vierstellig. An die Nummern wird eine 0 angehängt.
-
Die Einfach-Gebühr der neuen GOZ-Positionen wird auf 5 Komma-Stellen berechnet
-
Einige GOZ-Positionen werden neu hinzugefügt.
-
Einige GOZ-Positionen sind ab 2012 entfallen. Für diese wird keine neue Nummer angelegt.
-
Einige GOZ-Positionen haben einen anderen Leistungsinhalt. Die Nummern 208, 210 und
212 z.B. werden nicht mehr für die Politur einer Füllung abgerechnet sondern für die neu
geschaffenen Positionen für Kunststoff-Füllungen in Adhäsivtechnik.
-
Als Folge der Einführung dieser neuen Nummern werden auch sämtliche Positionen für die
Abrechnung von außervertraglichen Füllungen nicht in vierstellige Ziffern umgewandelt. Es
gibt in der neuen GOZ z.B. für die einflächige außervertragliche Kunststoff-Füllung keine
2050-F1, sondern nun die 2080-F1.
-
Alle Positionen, die nicht in der alten GOZ enthalten sind, also insbesondere die individuell in
den Praxen erfassten Analogpositionen wie z.B. die 405A für die professionelle Zahnreinigung
werden nicht als vierstellige Nummern angelegt. Hier muss jede Praxis selbst schauen,
welche Positionen ab 2012 noch benutzt werden sollen und diese selbst ändern. Diese
Änderung ist per Update leider nicht möglich.
-
Für einige Positionen ändern sich die Erfassungs-Parameter. Die Anzahl wird z.B. nicht mehr
je Zahn sondern je Kiefer berechnet oder wie bei der Zahnsteinentfernung ist eine Position nur
für ein- oder mehrwurzelige Zähne abrechenbar.
-
Für die Berechnung von Wegegeldern wurden neue Positionen aufgenommen.
Nach der Umstellung sind die alten und neuen GOZ-Positionen im Gebührenkatalog enthalten.
Über einen neuen Button kann ein Filter gesetzt werden, um nur die neuen GOZ-Positionen zu
listen oder in der Druckerliste auszugeben. Pro Positionen wird mit dem neuen Schalter „GOZ2012“ hinterlegt, ob es sich um eine neue oder alte Position handelt. Das ist wichtig für die spätere
Verarbeitung in der Leistungserfassung und Kostenplanung.
24
Hier eine Übersicht über die neuen und entfallenen GOZ-Nummern:
Bei den folgenden Positionen werden neben der Umwandlung auf die vierstellige Nummer weitere
Änderungen vorgenommen. Diese sind in der Spalte Änderung sichtbar:
Spalte
-----1 B
2 T
3 P
4 G
5 Z
6 F
7 M
Änderung
-------Bema-Bezeichnung
Leistungstext
Punkte
Gebühr
Zahnangabe
Zahnangabe bei fehlendem Zahn
Materialangabe
Nr.
---------0030
0040
0070
0090
0100
2020
2050
2070
2090
2110
2150
2150-F1
2160
Bez.
---------3
5
VIPR
I
L1
PV
F1
F2
F3
F4
I1
I1F
I2
Leistungstext
-------------------------------------------------Aufstellung eines HuK-Plans
Aufstellung eines HuK-Plans (KFO oder FAL)
Vitalitätsprüfung von Zähnen und Vergleichstest(s)
Intraorale Infiltrationsanästhesie
Intraorale Leitungsanästhesie
Temporärer speicheldichter Verschluss e. Kavität
Präparieren einer Kavität (einflächig)
Präparieren einer Kavität (zweiflächig)
Präparieren einer Kavität (dreiflächig)
Präparieren einer Kavität (mehr als dreiflächig)
Einflächige Einlagefüllung
Einlagefüllung, einflächig
zweiflächige Einlagefüllung
25
Änder.
------TPG
T
T
M
M
TPG
PG
PG
PG
PG
B PG
B PG
B PG
2160-F2
2170
2170-F3
2170-F4
2180
2190
2200
2210
2220
2260
2270
2310
2320
2330
2340
2380
2410
2430
2440
3030
3040
3050
3060
3070
3080
3090
3100
3110
3120
3130
3140
3160
3190
3200
3210
3230
3240
3250
3260
3270
3280
3310
4030
4050
4060
4070
4090
4100
4110
4120
4130
4150
5000
5010
5020
5030
5040
5050
5080
5090
5120
5140
5150
I2F
I3
I3F
I4F
F2/ZE
18B
20A
20B
20C
19A
19B
24A
24B
CP
P
MOA
WK
MED
WF
OST1
OST2
NBL1
NBL2
EXZ1
EXZ2
PLA1
TREP2
WR1
WR2
HEM
RI
ZY3
ZY1
SMS
KNR
PLA2
PLA3
FL
GERM
DIA
XN
SK
ZSTE
ZSTK
P200E
P200F
P200M
59
111
91A
91B
91C
91A
91D
93
93R
19
19
Einlagefüllung, zweiflächig
Mehr als zweiflächige Einlagefüllung
Einlagefüllung, dreiflächig
Einlagefüllung, mehr als dreiflächig
Vorbereitung eines zerstörten Zahnes (plastisch)
Vorbereitung eines zerstörten Zahnes (gegossen)
Zahn- oder Implantatsversorgung durch Vollkrone
Hohlkehl- oder Stufenpräparation
Versorgung eines Zahnes durch eine Teilkrone
Provisorium im direkten Verfahren ohne Abformung
Provisorium im direkten Verfahren mit Abformung
Wiedereingliederung e. Einlagefüllung, Krone etc.
Wiederherstellung einer Krone, Teilkrone etc.
Maßnahmen zur Erhaltung der vitalen Pulpa
Maßnahmen zur Erhaltung der freil. vitalen Pulpa
Amputation u. Versorgung d.aktiven Milchzahnpulpa
Aufbereitung eines Wurzelkanals
Medikamentöse Einlage
Füllung eines Wurzelkanals
Entfernung eines Zahns/Implantats durch Osteotomie
Entfernung eines retinierten / impaktierten Zahnes
Stillung einer übermäßigen Blutung
Stillung einer Blutung durch Abbinden / Umstechen
Exzision von Schleimhaut oder Granulationsgewebe
Exzision einer Schleimhautwucherung großen Umfangs
Plastischer Verschluß einer eröffneten Kieferhöhle
Plastische Deckung im Rahmen einer Wundversorgung
Resektion einer Wurzelspitze an einem Frontzahn
Resektion einer Wurzelspitze an einem Seitenzahn
Hemisektion/Teilextraktion eines mehrwurzel. Zahns
Reimplantation eines Zahnes einschl. Fixation
Transplantation eines Zahnes
Operation einer Zyste durch Zystektomie
Operation einer Zyste durch Zystektomie
Beseitigung störender Schleimhautbänder
Knochenresektion als selbstständige Leistung
Vestibulumplastik/Mundbodenplastik kleinen Umfangs
Tuberplastik, einseitig
Freilegen eines retinierten oder verlagerten Zahns
Germektomie
Lösen, Verlegen und Fixieren des Lippenbändchens
Chirurgische Wundrevision
Beseitigung von Zahnkanten,Prothesenrändern,Reizen
Entfernung von Zahnbelägen an einwurzeligem Zahn
Kontrolle nach Zahnbelagentfernung/Zahnreinigung
Parodontalchirurg. Therapie an einwurzeligem Zahn
Lappenoperation, offene Kürettage am Frontzahn
Lappenoperation, offene Kürettage am Seitenzahn
Auffüllen von parodontalen Knochendefekten
Verlegen eines gestielten Schleimhautlappens
Gewinnung und Transplantation von Schleimhaut
Kontrolle/Nachbehand. n. parodontalchir. Maßnahmen
Tangentialpräparation (Brücke / Prothese)
Hohlkehl- und Stufenpräparation (Brücke/Prothese)
Versorgung eines Lückengebisses (Teilkrone)
Versorgung eines Lückengebisses (Wurzelkappe)
Versorgung eines Lückengebisses (Teleskopkrone)
Präparation des Brückenpfeilers
Verbindungselement (Brücke/Prothese)
Wiederherstell. d. Funktion e. Verbindungselements
Prov. Brücke im direkten Verfahren, je Zahn
Prov. Brücke im direkten Verfahren, je Spanne
Versorgung eines Lückengebisses (erste Spanne)
26
B
B
B
B
B
B
PG
PG
PG
PG
ZF
ZF
PG
PG
PG
T
M
T
T
T
T
T
T
PG
PG
TPG
M
M
M
M
ZF
ZF
ZFM
TPGZFM
M
M
M
M
M
M
M
M
M
ZFM
M
ZFM
M
M
M
ZF
BTPGZF
BTPGZF
BTPG
B
M
B
M
T ZFM
M
TPG M
TPG
PG
PG
PG
PG
PG
PG
T
BT
BTPG
BTPG
T
5210
5220
5230
5310
7080
7090
8000
8010
8020
8030
8050
8060
8080
8090
8100
9000
9010
9020
9040
9050
9060
9090
98G
97A
97B
103B
21
19B
8000
8010
8020
8030
8050
8060
8080
8090
8100
9000
9010
9020
9040
9050
9060
9090
Versorgung eines teilbezahnten Kiefers, Modellguss
Versorgung eines zahnlosen OK durch Totalprothese
Versorgung eines zahnlosen UK durch Totalprothese
Vollständige Unterfütterung bei e. Defektprothese
Festsitzendes laborgefertigtes Provisorium
Laborgefertigtes Provisorium im indir. Verfahren
Klinische Funktionsanalyse einschl. Dokumentation
Registrieren der gelenkbezüglichen Zentrallage
Arbiträre Scharnierachsenbestimmung
Kinematische Scharnierachsenbestimmung
Registrieren von Unterkieferbewegungen
Registrieren von Unterkieferbewegungen
Diagnostische Maßnahmen an Modellen im Artikulator
Diagnostischer Aufbau von Funktionsflächen
Systematische subtraktive Maßnahmen
Implantatbezogene Analyse
Implantatinsertion, je Implantat
Insertion e. Implantates zum temporären Verbleib
Freilegen eines Implantats incl. Aufbauelemente
Entfernen/Wiedereins., Auswechs. Aufbauelemente(n)
Auswechseln von Aufbauelementen (Sekundärteilen)
Knochengewinnung, -aufbereitung und –implantation
T
T
T
T
TPG
T
BT
B
BTPG
BT
B PG
B PG
B PG
B PG
B PG
B PG
BTPGZFM
BTPGZFM
BTPGZFM
BTPGZFM
BTPGZF
BTPG M
Die folgenden Positionen werden neu aufgenommen:
Nr.
---------0065
0110
0120
1030
1040
2060
2060-F1
2080
2080-F2
2100
2100-F3
2120
2120-F4
2130
2195
2197
3045
4005
4025
4055
4075
4133
4136
4138
8035
8065
9003
9005
9100
9110
9120
9130
9140
9150
9160
9170
Bez.
---------0065
0110
0120
1030
PZR
F1K
F1K-F1
F2K
F2K-F2
F3K
F3K-F3
F4K
F4K-F4
FP
18B
2197
3045
4005
4025
ZSTM
P200M
4133
4136
4138
8035
8065
9003
9005
9100
9110
9120
9130
9140
9150
9160
9170
Leistungstext
Änder.
-------------------------------------------------- ------Optisch-elektronische Abformung
Zuschlag für die Anwendung e. Operationsmikroskops
Zuschlag für die Anwendung eines Lasers
Anwendung von Medikamenten zur Kariesvorbeugung
Professionelle Zahnreinigung
Kompositfüllung in Adhäsivtechnik, einflächig
Kompositfüllung in Adhäsivtechnik, einflächig
Kompositfüllung in Adhäsivtechnik, zweiflächig
Kompositfüllung in Adhäsivtechnik, zweiflächig
Kompositfüllung in Adhäsivtechnik, dreiflächig
Kompositfüllung in Adhäsivtechnik, dreiflächig
Kompositfüllung adhäsiv, > 3-flächig / Eckenaufbau
Kompositfüllung adhäsiv, > 3-flächig / Eckenaufbau
Kontrolle, Finieren/Polieren einer Restauration
Schraubenaufbau oder Glasfaserstift
Adhäsive Befestigung (plast. Aufbau, Stift etc.)
Entfernen e. extrem verlagerten/retinierten Zahnes
Erhebung mind. eines Gingivalindex/Parodontalindex
Subgingivale medikam. antibakt. Lokalapplikation
Entfernung von Zahnbelägen an mehrwurzeligem Zahn
Parodontalchirurg. Therapie an mehrwurzeligem Zahn
Gewinnung und Transplantation von Bindegewebe
Osteoplastik (Kronenverläng., Tunnerlierung o.ä.)
Verwendung e. Membran zur Knochendefektbehandlung
Kinematische Scharnierachsenbestimmung (elektron.)
Registrieren v. Unterkieferbewegungen (elektron.)
Orientierungs-/Positionierungsschablone
Auf 3D-Daten gestützte Führungsschablone
Aufbau des Alveolarfortsatzes durch Augmentation
Geschloss. Sinusbodenelevation (interner Sinuslift
Sinusbodenelevation (externer Sinuslift)
Spaltung und Spreizung von Knochensegmenten
Intraor. Knochenentnahme außerh. d. Aufbaugebietes
Fixation oder Stabilisierung des Augmentates
Entf. unter d. Schleimhaut liegender Materialien
Entfernung im Knochen liegender Materialien
27
0500
0510
0520
0530
WEG02
WEG02N
WEG05
WEG05N
WEG10
WEG10N
WEG25
WEG25N
REISE
REISE8
REISEM
REISEU
0500
0510
0520
0530
WEG02
WEG02N
WEG05
WEG05N
WEG10
WEG10N
WEG25
WEG25N
REISE
REISE8
REISEM
REISEU
Zuschlag zu chir. Leistungen mit 250-499 Punkten
Zuschlag zu chir. Leistungen mit 500-799 Punkten
Zuschlag zu chir. Leistungen mit 800-1199 Punkten
Zuschlag zu chir. Leistungen mit über 1199 Punkten
Wegegeld, Entfernung bis 2 KM
Wegegeld, Entfernung bis 2 KM, 20-08 Uhr
Wegegeld, Entfernung 2-5 KM
Wegegeld, Entfernung 2-5 KM, 20-08 Uhr
Wegegeld, Entfernung 5-10 KM
Wegegeld, Entfernung 5-10 KM, 20-08 Uhr
Wegegeld, Entfernung 10-25 KM
Wegegeld, Entfernung 10-25 KM, 20-08 Uhr
Reiseentschädigung bei Besuchen Besuch über 25 KM
Reiseentschädigung Besuch über 25 KM bis 8 Std.
Reiseentschädigung Besuch über 25 KM über 8 Std.
Kosten für notwendige Übernachtungen
Die folgenden Positionen entfallen ab 2012 und werden nicht übernommen:
Nr.
---------002
011
205-F1
205-F5
206
207-F2
207-F6
208
209-F3
209-F7
210
211-F4
212
213
214
214A
214A-F1
214A-F2
214A-F3
214A-F4
214A-F5
214A-F6
214A-F7
215A
215A-F1
215A-F5
216A
216A-F2
216A-F6
217A
217A-F3
217A-F4
217A-F7
222A
228
237
315
317
318
322
401
414
Bez.
---------3A
L2
F1K
F5K
F1P
F2K
F6K
F2P
F3K
F7K
F3P
F4K
F4P
ST
214
214A
214
214
214
214
214
214
214
F1
F1K
I5K
F2
F2K
I6K
F3
F3K
F4K
I7K
222A
21
DEV
FIX
ZY4
ZY2
ALV
PERIO
INZ1
Leistungstext
Änder.
-------------------------------------------------- ------Aufstellung eines HuK-Plans auf Anforderung
Extraorale Leitungsanästhesie
Kompositfüllung, einflächig
Kompositfüllung, einflächig
Polieren einer einflächigen Amalgamfüllung
Kompositfüllung, zweiflächig
Kompositfüllung, zweiflächig
Polieren einer zweiflächigen Amalgamfüllung
Kompositfüllung, dreiflächig
Kompositfüllung, dreiflächig
Polieren einer dreiflächigen Amalgamfüllung
Kompositfüllung, mehr als dreiflächig oder Eckenau
Polieren einer mehr als dreiflächigen Amalgamfüllu
Parapulpäre oder intrakanaläre Stiftverankerung, b
Präparieren einer Kavität, Füllen und Polieren
Dentinadh. Rekonstr.ein bis mehrfl.- Chairside Fül
Einflächige dentinadhäsive Rekontruktion anal. § 6
Zweiflächige dentinadhäsive Rekonstruktion anal. §
Dreiflächige dentinadhäsive Rekonstruktion anal. §
Mehr als dreiflächige dentinadhäsive Rekonstrukt.a
Einflächige dentinadhäsive Rekonstruktion anal. §
Zweiflächige dentinadhäsive Rekontruktion anal. §
Dreiflächige dentinadhäsive Rekonstruktion anal.§
Einflächige dentinadhäsive Rekonstruktion anal. §
Einflächige dentinadhäsive Rekonstruktion anal. §
Einflächige dentinadhäsive Rekonstruktion anal. §
Zweiflächige dentinadhäsive Rekonstruktion anal. §
Zweiflächige dentinadhäsive Rekonstruktion anal. §
Zweiflächige dentinadhäsive Rekonstruktion anal. §
Mehr als zweifl. dentinadhäsive Rekonstruktion ana
Mehr a. zweifl. dentinadhäsive Rekonstruktion anal
Mehr a. zweifl. dentinadhäsive Rekonstruktion anal
Mehr als zweifl. dentinadhäsive Rekonstruktion ana
Verblendschale § 2 Abs. 3 in Verb. mit § 6 Abs. 2
Eingliederung einer prov. Krone, Stiftverankerung
Devitalisieren der Pulpa einschl. Exkavieren
Endodont. Stabilisierung eines Zahns im Knochen/Tr
Operation einer Zyste durch Zystostomie i.V. mit W
Operation einer Zyste durch Zystostomie
Alveolotomie in Verb. mit Extraktionen von mehr al
Anwendung elektromechanischer Verfahren (z.B.Perio
Entnahme eines freien Schleimhauttransplantats
28
513
804
807
903
907
908
21
804
807
903
907
907
Eingliederung einer provisor. Brücke mit Stiftvera
Montage des Gegenkiefermodells
Aufbau einer individuellen Frontzahnführung, einsc
Einbringen eines enossalen Implantats
Einsetzen eines subperiostalen Gerüstimplantats
Entfernung eines subperiostalen Gerüstimplantats
Bei allen anderen Positionen wird nur die GOZ-Nummer auf vier Stellen erweitert.
Ein Kuriosum ist die neue Berechnung der Gebühr einer Leistung. Bisher erfolgte die Berechnung
eines GOZ-Betrages durch Multiplikation der auf 2 Stellen gerundeten Einfachgebühr mit dem
Steigerungsfaktor. Die Einfachgebühr ergab sich dabei aus der Multiplikation der Punkte mal dem
Punktwert. In der neuen GOZ ist nun die Rundung der Einfachgebühr entfallen. Folgendes Beispiel
anhand der Nr. 0010 macht das deutlich:
Punkte
-----GOZ 88
100
GOZ 12
100
Punktwert
---------5,62421 Ct
5,62421 Ct
Einfachgebühr
------------5,62
€
5,62421 €
Faktor
-----2,3
2,3
Gebühr
Gerundet
----------- -------12,926
€
12,93 €
12,935683 €
12,94 €
Aus diesem Grund wird die Einfachgebühr auf fünf Stellen gerundet, damit die korrekten Gebühren
berechnet werden.
Die neue Berechnung führt dazu, dass auf der Rechnung die Berechnung der GOZ-Gebühr bei
vielen Leistungen nicht mehr nachvollziehbar ist, wenn dort die Einfachgebühr nur mit zwei Stellen
hinter dem Komma ausgewiesen wird. Ggf. werden wir dieses noch anpassen und die Gebühr
fünfstellig ausgeben. Dann stimmt allerdings die Einfachgebühr bei den meisten Leistungen nicht
mit dem in der GOZ ausgewiesenen Betrag überein.
In beiden Fällen kann ein Patient die Rechnung anzweifeln: Entweder stimmt die Multiplikation
zweistellige Einfachgebühr mal Faktor nicht oder die Einfachgebühr entspricht nicht der GOZ. Da
hat man wohl im Ministerium etwas übersehen.
c1. Anpassung der GOZ-Bemerkungen, Begründungen und Notizen
In der Bemerkungs-, Begründungs- und Notiz-Datenbank werden alle dreistelligen Nummern in
vierstellige Nummern umgewandelt bzw. die ab 2012 entfallenen Positionen gelöscht. Die pro
GOZ-Position hinterlegten Verknüpfungen zu diesen Daten werden von den alten dreistelligen
Nummern in die neuen vierstelligen Nummern übernommen und in den dreistelligen Positionen
gelöscht.
29
c2. Anpassung der GOZ-Prüfungen
Wie bei den Bemerkungen werden auch die GOZ-Prüfungen von den alten dreistelligen Positionen
in die vierstelligen Positionen überführt. In 2012 entfallene Positionen werden aus den
Prüfbedingungen gelöscht.
c3. Anpassung in der Bemerkungs-, Begründungs- und Notizen-Datei
In der Bemerkungs-, Begründungs- und Notizendatei sind zu den alten GOZ-Positionen
Abkürzungen mit den gleichen Nummern und einem dahinter stehenden Buchstaben gespeichert.
Diese dreistelligen Nummern werden in vierstellige Nummern umgewandelt. In die GOZ 2012 nicht
übernommene Positionen werden entfernt.
30
c4. Anpassung der GOZ-Materialien
Bei einigen GOZ-Positionen z.B. den Anästhesien dürfen nun (wieder) Materialien berechnet
werden. Der Schalter für die Materialangabe wird bei jeder neuen GOZ-Position mit der GOZUmstellung gesetzt.
Allerdings kann bei der Umstellung einer GOZ-Position nicht automatisch ein Material aus der
Material-Datenbank zugeordnet werden, da dem Programm die in der Praxis gebräuchlichen
(individuellen) Material-Positionen nicht bekannt sind. Diese Zuordnung muss also durch die Praxis
erfolgen.
31
Öffnen Sie die entsprechende Position und wechseln Sie auf den Reiter Materialien. Aus der Liste
der Praxis-Materialien (rechts) können dann beliebige Positionen ausgewählt werden. Wird nur
eine gewählt, schlägt das Programm dieses in der Leistungserfassung sofort zur Abrechnung vor.
Sonst erscheinen die ausgewählten Positionen zur Auswahl in einem Material-Fenster.
c5. Anpassung der Behandlungsgruppen
In allen Behandlungsgruppen werden ebenfalls die dreistelligen Nummern in vierstellige
umgewandelt. Für alte GOZ-Positionen werden also keine Behandlungsgruppen mehr vorgehalten.
Diese werden ab 2012 nicht mehr benötigt
c6. Anpassung in den HuK-Symbolen
Die Anpassung der HuK-Symbole stellt für uns und die Praxen das größte Problem dar. Viele
Praxen haben in diesen Daten selbst individuelle Symbole angelegt, die wir per Update natürlich
nicht so einfach ändern können (und dürfen). Wir gehen daher bei der Umstellung wie folgt vor:
1. Die bestehende HuK-Symbol-Datei bleibt erhalten. Alle bis zur Umstellung erstellten
Kostenpläne sind noch der alten HuK-Symbol-Datei zugeordnet. Die alte Datei wird in eine neue
32
Datei kopiert und nur in dieser werden die Umstellungen vorgenommen. An den Namen dieser
neuen Datei wird das Kürzel „GOZ 2012“ angehängt. Alle neuen Pläne werden mit der neuen HuKSymbol-Datei berechnet. In den System-Optionen wird mit der Umstellung die neue HuK-SymbolDatei als Standardvorgabe eingestellt.
2. In der neuen Datei werden in den Symbolen und Beziehungen alle dreistelligen GOZ-Nummern
in vierstellige Nummern umgewandelt. Nicht mehr verwendete GOZ-Nummern werden gelöscht.
3. In einigen Symbolgruppen z.B. für die Füllungstherapie oder Implantologie haben sich so viele
Änderungen ergeben, dass eine einfache Umstellung (drei- auf vierstellige Nr.) nicht möglich ist.
Diese Gruppen –erkennbar an dem Zusatz 2012- wurden daher neu erstellt und werden an die
bestehende HuK-Symbol-Datei angefügt.
33
Folgende Änderungen müssen nun noch ggf. in der Praxis durchgeführt werden:
1. In allen HuK-Symbolen müssen individuell verwendete GOZ-Nummern ggf. durch neue
vierstellige Nummern ersetzt werden.
2. In allen mit der Umstellung angefügten neuen HuK-Symbolen haben wir die DIOS StandardPositionen für Materialien und die BEL bzw. BEB 97 verwendet. Falls in der Praxis andere
Positionen verwendet werden (z.B. eine individuell erstellte nicht BEB-konforme LaborLeistungsliste oder andere Material-Nummern), so müssen die Nummern durch die in der Praxis
gebräuchlichen Nummern ersetzt werden. Über das Programm System - Initialisierung –
Datenkonvertierung – Konvertierung Materialien ist dieses sehr einfach möglich:
34
Das Programm listet alle in den HuK-Symbolen verwendeten Material-Nummern auf und zu jeder
Nummer kann die entsprechende in der Praxis gebräuchliche Nummer angegeben werden. In der
obigen Liste sind alle Material-Positionen aufgeführt, die in den neuen HuK-Symbolen verwendet
werden. Bitte prüfen ersetzten Sie diese durch die in Ihrer Praxis gebräuchlichen Nummern.
3. Alle Symbol-Gruppen bzw. Symbole, die in der Praxis nicht mehr benötigt werden, können
gelöscht oder zumindest für den Kostenplan ausgeblendet werden.
Hierfür wird das
entsprechende Symbol aufgerufen und der Schalter „im Menü sichtbar“ ausgeschaltet.
Die neuen Symbolgruppen werden an den Schluss der bestehenden Gruppen angefügt. Mit der
Ausschneiden-Einfügen-Funktion können die neuen Symbole an eine andere Stelle verschoben
werden. Hierzu wird das zu verschiebende Symbol angeklickt, mit der rechten Maustaste im
Kontextmenü Ausschneiden gewählt und dann an der Stelle, an der das Symbol eingefügt werden
soll mit der rechten Maustaste im Kontextmenü Einfügen geklickt.
35
d. Anpassungen in den Systemoptionen
d1. Recall
Viele Praxen haben ein zusätzliches Recall-Gebiet für die professionelle Zahnreinigung
aufgenommen. Das Programm fügt in dieses Gebiet die neue PZR-GOZ-Leistung 1040 ein damit
auch bei Abrechnung diese Leistung die Fälligkeit korrekt berechnet wird.
d2. GOZ-Rundung und Text Laborauftrag
Ab 2012 wird bei der Berechnung der Gebühr für eine GOZ-Leistung kaufmännisch gerundet statt
abgerundet. Der Schalter wird in den System-Optionen entsprechend gesetzt. Das WordDokument für den Ausdruck der Labor-Auftrags-Nr. kann hier ebenfalls festgelegt werden
36
e. Leistungserfassung
Bei Eingabe einer Füllungsfläche im Feld Leistung wird die Füllungsfläche in die entsprechende
Leistung umgewandelt. Nach der GOZ-Umstellung wird nicht mehr in die Nummern 2050, 2070,
2090, 2110 (Amalgam-Füllung) sondern 2060, 2080 und 2100 und 2120 (Kunststoff-Füllung)
umgewandelt, da die Kunststoff-Füllung wahrscheinlich häufiger abgerechnet wird.
Bei Eingabe eine BEMA-Bezeichnung bei einem Patienten, der über die GOZ abgerechnet wird,
wandelt das System je nach Leistungsdatum die BEMA-Bezeichnung in die drei- oder vierstellige
GOZ-Leistung um. Diese Funktion ist in allen Programmen, die auf die Leistungserfassung
zurückgreifen (also auch im Kostenplan) verfügbar.
f. ZE-, KFO- und PA-Planung
Im Programm Kostenplan wurde die Gebührenvorausberechnung angepasst. Bei Plänen mit
einem Erstellungsdatum ab 01.01.2012 erfolgt die Berechnung nach der neuen GOZ. Die
Implantatkrone als Brückenanker wird dann generell mit der Nr. 5030 abgerechnet. Die Nr. 228 als
optionale Leistung wird nicht mehr vorgeschlagen.
Im KFO-Plan wird bei Plänen mit Erstellungsdatum ab 01.01.2012 ebenfalls mit den neuen
vierstelligen GOZ-Nummern gearbeitet. Das Formular wurde entsprechend angepasst.
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Gleiches gilt für den privaten PA-Plan. Hier werden die Nr. 44070 bzw. 4075 getrennt nach einund mehrwurzeligen Zähnen berechnet.
Wichtig!
Mit dem Update werden alle notwendigen Änderungen in den oben beschriebenen Datenbanken
durchgeführt. Dieses betrifft jedoch nur die Daten, die dem Standard entsprechen und eindeutig
identifiziert werden können. Wenn Sie in Ihrem System selbst individuelle GOZ-Positionen
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aufgenommen haben, so können diese nicht automatisch umgewandelt werden. Es ist also
unbedingt nötig, dass Sie nach der Umstellung selbst die oben aufgeführten Änderungen prüfen
und ggf. nacharbeiten.
Das gleiche gilt für die Behandlungsgruppen und HuK-Symbole. Wir können dort nur die uns
bekannten GOZ-Nummern umwandeln. Falls in einer Behandlungsgruppe oder in einem HuKSymbol eine individuelle von der Praxis aufgenommene GOZ-Position enthalten ist, die z.B. in
2012 nicht mehr abrechenbar ist (z.B. eine Analogposition, die ab 2012 in der GOZ enthalten ist),
so müssen diese von der Praxis angepasst werden.
Das Umstellungsprogramm nimmt die meisten Änderungen vor, trotzdem müssen Sie diese
Änderungen nochmals auf Vollständigkeit und Korrektheit prüfen.
Viele Änderungen bezüglich der neuen GOZ werden sich erst im Laufe der nächsten Wochen
ergeben und wir werden dann noch weitere Änderung in unserem Programm vornehmen. Hierfür
haben wir auch schon einige Ideen, die wir leider in der Kürze der Zeit noch nicht umsetzen
konnten. So wollen wir die Eingabe der ZST erleichtern, die ab 2012 getrennt nach einwurzeligen
und mehrwurzeligen Zähnen abgerechnet wird. Hier könnte das System automatisch nach
Eingabe der ZST und des Zahngebietes zwei Leistungszeilen mit den GOZ-Nr. 4050 und 4055
erzeugen. Das würde die Erfassung wesentlich erleichtern. Auch neue Behandlungsgruppen
werden wir per Update in den Praxen installieren. Weitere Anregungen und Wünsche unsere
Anwender sind uns wie immer sehr willkommen!
5. BEL-Preise
Für die folgenden KZVen werden mit diesem Update die ab 2012 gültigen BEL-Preise in die LaborGebührendatei übertragen:
- KZV Baden-Württemberg (02)
- KZV Niedersachsen (04)
- KZV Nordrhein (13)
- KZV Schleswig-Holstein (36)
- KZV Westfalen-Lippe (37)
- KZV Sachsen-Anhalt (54)
- KZV Thüringen (55)
6. Umstellung auf die Version DIOS ZX 4
Auf der IDS 2009 haben wir unsere neue Version DIOS ZX 4 vorgestellt und nach umfangreichen
Tests im Quartal 3/09 endgültig freigegeben. Inzwischen hat ein Großteil unserer Anwender auf die
neue Version umgestellt. Aus technischen Gründen und weil die Pflege von zwei verschiedenen
Versionen immer aufwändiger wurde, haben wir die oben beschriebenen Änderungen nur in DIOS
ZX 4 realisiert. In allen Praxen, die noch mit der alten DIOS ZX 3 Version arbeiten wird mit dem
Update automatisch die Version DIOS ZX 4 installiert. Wir haben aber für alle, die aufgrund der
neuen Icons in DIOS ZX 4 den Umstieg noch gescheut haben in DIOS ZX 4 die Möglichkeit
geschaffen, mit den alten Icons aus DIOS ZX 3 weiter zu arbeiten. Diese werden auch mit dem
Update eingestellt und die Umstellung wird dadurch noch leichter.
Eine ausführliche Beschreibung zur Umstellung finden Sie in dem Dokument Beschreibung
Umstellung auf DIOS ZX 4
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