Die Wahl zum Bundestag| Bei der Bundestagswahl haben die Wähler eine Erst- und eine Zweitstimme zu vergeben. Mit dem ersten Kreuzchen auf dem Stimmzettel können sie darüber entscheiden, welcher Abgeordnete aus ihrem Wahlkreis sie im Bundestag vertreten soll. Mit dem zweiten Kreuz wählen sie, welche Partei mit wie vielen Abgeordneten im Bundestag sitzt. Zwei Kreuzchen gehören auf den Stimmzettel. – © dpa/Anke Fleig, Sven Simon Mandat für vier Jahre Das Volk entscheidet normalerweise alle vier Jahre über die Zusammensetzung des Deutschen Bundestages. Die Abgeordneten erhalten von den Bürgern ein Mandat. Sie sind also die Vertreter des Volkes für eine Wahlperiode. Das letzte Mal traten die rund 62 Millionen der Wahlberechtigten in Deutschland am 22. September 2013 an die Wahlurnen und bestimmten die Zusammensetzung des 18. Bundestages. Die Wahlbeteiligung lag bei 71,5 Prozent. Demokratische Wahl Im Grundgesetz steht, dass die Abgeordneten in "allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl" gewählt werden. "Allgemein" ist die Wahl, weil alle deutschen Staatsbürger ohne Rücksicht auf Einkommen, Stand oder Vermögen wählen dürfen, wenn sie am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind. "Unmittelbar" sind die Wahlen, weil die Abgeordneten direkt und ohne zwischengeschaltete Wahlmänner von den Bürgern bestimmt werden. Unter "freien" Wahlen versteht man, dass keinerlei Druck auf die Wähler ausgeübt werden darf. "Gleich" bedeutet, dass jede abgegebene Stimme grundsätzlich das gleiche Gewicht hat. "Geheim" besagt schließlich, dass jeder so wählen können muss, dass die Wahlentscheidung anonym bleibt. Es müssen beispielsweise Wahlkabinen aufgestellt werden. Diese Wahlrechtsgrundsätze sind manchmal gar nicht so einfach umzusetzen, bei der Briefwahl gibt es zum Beispiel keine Wahlkabinen, gewählt wird zu Hause und der Staat kann nicht sicherstellen, dass wirklich niemand beim Ankreuzen über die Schulter schaut. Dass die Briefwahl trotzdem zulässig ist, liegt daran, dass mit ihr der Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl gestärkt wird, denn ohne Briefwahl könnten einige Menschen überhaupt nicht wählen, zum Beispiel weil sie am Wahltag im Urlaub oder krank sind. Erst- und Zweitstimme Bei der Bundestagswahl müssen die Wähler zwei Entscheidungen treffen: Mit der Erststimme wählen sie, wer sie ganz persönlich in Berlin vertreten soll. Jeder Kandidat, der in seinem Wahlkreis die Mehrheit der Stimmen erhält, kommt so mit einem Direktmandat in den Bundestag. Deutschland ist in 299 Wahlkreise eingeteilt, die von den sozusagen abgeordneten Parlamentariern vertreten werden. Die Zweitstimme ist entscheidend für die Sitzverteilung im Parlament. Sie legt fest, mit wie vielen Abgeordneten eine Partei insgesamt in den Bundestag einzieht. Je mehr Stimmen eine Partei erhält, desto mehr Sitze stehen ihr im Bundestag zu. Neben den direkt gewählten Kandidaten kommen die Politiker in den Bundestag, die vor der Wahl von den Parteien auf den Landeslisten veröffentlicht wurden. Landeslisten Von den mindestens 598 Bundestagsmandaten werden 299 über die sogenannten Landeslisten vergeben. Die Listen können nur von Parteien eingereicht werden. Sie bestimmen die Reihenfolge, in der die Kandidaten die Bundestagssitze bekommen, die ihrer Partei in einem Bundesland zustehen. Die Festlegung der Reihenfolge wird auf Parteitagen entscheidet. Fünf-Prozent-Klausel Nicht jede Partei, die auf dem Wahlzettel steht, kommt in den Bundestag. Dafür sorgt die FünfProzent-Sperrklausel: Jede Partei muss bundesweit mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen erhalten, um im Bundestag vertreten zu sein. Einzige Ausnahme: Die Partei erringt bei den Erststimmen mindestens drei Direktmandate. Überhangmandate Über die Erst- und Zweitstimmen werden insgesamt 598 Bundestagsmandate vergeben. Dazu können aber noch die sogenannten Überhangmandate kommen. Sie entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktkandidaten in den Bundestag entsenden darf, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis eigentlich zustehen würden. Würde eine Partei nach ihrem Anteil an Zweitstimmen in einem Bundesland zum Beispiel 15 Sitze bekommen, hat aber in 17 Wahlkreisen des Bundeslandes mit ihren Kandidaten die Mehrheit der Stimmen gewonnen, bekommt sie nicht nur 15, sondern eben 17 Sitze im Parlament - macht zwei Überhangmandate. (Erstmals veröffentlicht: 08.04.2011) Frei nach: http://www.mitmischen.de/verstehen/wissen/wahl-uebersicht/wahlen/index.jsp m27.01.2014 entare Lexikon vergeben der Zettel entscheiden, entschied, entscheiden über+Akk erhalten, erhielt, erhalten treten, trat, getreten die Wahbeteiligung liegen, lag, gelegen unmittelbar der Rücksicht das Vermögen die Briefwahl die Schulter zulässig starken der Urlaub krank eine Entscheidungen treffen festlegen/feststellen zustehen einzig erringen attribuire foglio decidere ricevere entrare partecipazione alle elezioni restare, essere di senza mediazione, diretto rispetto, riferimento patrimonio voto per corrispondenza spalla ammissibile rafforzare vacanza malato prendere una decisione decidere essere attribuiti unica, sola ottenere, aggiudicarsi Aus welchen Teilen setzen sich die folgenden Wörter zusammen? Bundestagswahl Wahlperiode Grundgesetz Staatsbürger Wahltag Wahlmänner Wahlkabinen Wahlrechtsgrundsätze Direktmandat Sitzverteilung Parteitagen Bundestagsmandaten Kennzeichnen Sie bitte Präfixe und Suffixe: Kreuzchen Zusammensetzung unmittelbar Mehrheit Sitzverteilung Festlegung Schreiben Sie bitte den Infinitiv von: sitzt bestimmten steht bestimmt versteht ausgeübt besagt aufgestellt liegt Bestimmen Sie den Hauptsatz und die Nebensätze: Mit dem ersten Kreuzchen auf dem Stimmzettel können sie darüber entscheiden, welcher Abgeordnete aus ihrem Wahlkreis sie im Bundestag vertreten soll. "Allgemein" ist die Wahl, weil alle deutschen Staatsbürger ohne Rücksicht auf Einkommen, Stand oder Vermögen wählen dürfen, wenn sie am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind. "Unmittelbar" sind die Wahlen, weil die Abgeordneten direkt und ohne zwischengeschaltete Wahlmänner von den Bürgern bestimmt werden. Unter "freien" Wahlen versteht man, dass keinerlei Druck auf die Wähler ausgeübt werden darf. "Gleich" bedeutet, dass jede abgegebene Stimme grundsätzlich das gleiche Gewicht hat. "Geheim" besagt schließlich, dass jeder so wählen können muss, dass die Wahlentscheidung anonym bleibt. Es müssen beispielsweise Wahlkabinen aufgestellt werden. Dass die Briefwahl trotzdem zulässig ist, liegt daran, dass mit ihr der Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl gestärkt wird, denn ohne Briefwahl könnten einige Menschen überhaupt nicht wählen, zum Beispiel weil sie am Wahltag im Urlaub oder krank sind. Jeder Kandidat, der in seinem Wahlkreis die Mehrheit der Stimmen erhält, kommt so mit einem Direktmandat in den Bundestag. Deutschland ist in 299 Wahlkreise eingeteilt, die von den sozusagen abgeordneten Parlamentariern vertreten werden. Neben den direkt gewählten Kandidaten kommen die Politiker in den Bundestag, die vor der Wahl von den Parteien auf den Landeslisten veröffentlicht wurden. Richtig oder falsch? Wenn der Satz falsch ist, schreiben Sie bitte warum! Die Abgerdneten vertreten das Volk R F Am 22. September 2013 bestimmte das 71,5 Prozent des deutschen Volkes die Zusammensetzung des 18. Bundestages. R F „Allgemein" ist die Wahl, weil alle deutschen Staatsbürger ohne Rücksicht auf das Alter wählen dürfen R F Die Bürger werden bei Bundestagwahlen von Wahlmänner vertreten R F Die Wahlentscheidung darf anonym bleiben R F Die Briefwahl stärkt die Allgemeinheit der Wahl R F Mit der Erststimme wählen die Deutscher die Parteien R F Mit der zweiten Stimme entschieden die Wähler, welche Parteikandidaten im Bundestag eintreten R F Auf Parteitagen legen die Parteien die Reihenfolge der Kandidaten fest. R F