RE37

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EUROPÄISCHES PARLAMENT
1999
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2004
Sitzungsdokument
12. November 2001
B5-0709/2001
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
eingereicht im Anschluss an die Erklärungen des Rates und der Kommission
gemäß Artikel 37 Absatz 2 der Geschäftsordnung
von John Walls Cushnahan, Philippe Morillon, Bernd Posselt
im Namen der PPE-DE-Fraktion
zu den Verhandlungen im Rahmen des Übereinkommens über das Verbot
biologischer Waffen und von Toxinwaffen im Anschluss an die jüngsten
Attacken mit Milzbranderregern
RE\454227DE.doc
DE
PE 312.082
DE
B5-0709/2001
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Verhandlungen im Rahmen des
Übereinkommens über das Verbot biologischer Waffen und von Toxinwaffen im
Anschluss an die jüngsten Attacken mit Milzbranderregern
Das Europäische Parlament,
A. unter Hinweis auf die vom 19. November bis 7. Dezember in Genf stattfindende
5. Konferenz zur Überprüfung des Übereinkommens über das Verbot biologischer Waffen
und von Toxinwaffen (BWÜ),
B. unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. Juni 2001 zu diesem Thema,
C. angesichts der terroristischen Anschläge auf die USA vom 11. September sowie der
Tatsache, dass die US-Regierung der internationalen Staatengemeinschaft und den
Mitgliedstaaten der EU seitdem eine Reihe neuer Vorschläge unterbreitet hat, über die
insbesondere auf der Überprüfungskonferenz verhandelt werden soll,
1. verweist auf die Bedrohung durch den vorsätzlichen Einsatz biologischer Waffen durch
staatliche und nichtstaatliche Akteure mit dem Ziel, Krankheiten bei Pflanzen, Tieren und
Menschen auszulösen;
2. stellt mit Besorgnis fest, dass Terroristen in jüngster Zeit Milzbranderreger gegen die
USA und an anderer Stelle eingesetzt haben;
3. fordert die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, ihre
Aktivitäten im Rahmen der Terrorismusbekämpfung weitestgehend zu koordinieren,
insbesondere im Hinblick auf den möglichen terroristischen Einsatz biologischer Waffen
innerhalb der EU;
4. bedauert die Tatsache, dass sich die Vertragsstaaten des Übereinkommens über
biologische Waffen und Toxinwaffen (BWÜ) im Juli dieses Jahres nicht auf ein Protokoll
zu dem Übereinkommen einigen konnten; betont, dass die derzeitigen Anschläge die
erhöhte Notwendigkeit eines derartigen Protokolls deutlich machen;
5. fordert die Vertragsparteien mit Nachdruck auf, ihre Anstrengungen zu verstärken und ein
Protokoll auszuhandeln, das der dringenden Notwendigkeit Rechnung trägt, einen
zusätzlichen Verifikationsmechanismus in das BWÜ aufzunehmen;
6. äußert seine Besorgnis über die möglicherweise negativen Folgen für die Zukunft des
BWÜ, sollten die Vertragsstaaten nicht in der Lage sein, sich zum Abschluss der
Überprüfungskonferenz auf ein inhaltlich fundiertes Schlussdokument zu einigen, und
fordert daher die EU-Mitgliedstaaten, die Vertragsparteien des Übereinkommens sind,
nachdrücklich auf, sich dafür einzusetzen, dass ein entsprechender Konsens erreicht wird;
7. fordert die EU-Staaten, die Vertragsparteien sind, mit Nachdruck auf, dafür Sorge zu
tragen, dass nach der 5. Überprüfungskonferenz des BWÜ die multilateralen
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Verhandlungen so bald wie möglich wiederaufgenommen werden;
8. fordert die Vertragsparteien nachdrücklich auf, im Rahmen des BWÜ einen
Überwachungsausschuss einzurichten, um damit die Zeit zwischen den
Überprüfungskonferenzen zu überbrücken;
9. bedauert, dass sich die USA im Juli aus den Verhandlungen über das Protokoll zur
Einhaltung des Übereinkommens zurückgezogen haben, begrüßt jedoch die Erklärung von
Präsident Bush vom 1. November, wonach sich die USA verpflichten, das
Übereinkommen über biologische Waffen und Toxinwaffen durch folgende Maßnahmen
zu verstärken:
- Erlass strenger nationaler Strafrechtsbestimmungen gegen verbotene Aktivitäten mit
biologischen Waffen mit strengen Auflagen bezüglich der Auslieferung;
- Einführung eines wirksamen Verfahrens im Rahmen der Vereinten Nationen für die
Untersuchung verdächtiger Krankheitsfälle oder eines mutmaßlichen Einsatzes
biologischer Waffen;
- Einleitung von Verfahren, um der Sorge über die Einhaltung des BWÜ Rechnung zu
tragen;
- Verpflichtung, die internationale Seuchenkontrolle zu verbessern und die
Mechanismen für die Entsendung von Expertenteams im Falle des Ausbruchs einer
entsprechenden Krankheit zu verstärken;
- Einführung praktikabler nationaler Überprüfungsmechanismen für die Sicherheit und
die genetische Behandlung von Krankheitserregern;
- Schaffung eines soliden Rahmens für Biowissenschaftler in Form eines Kodex für
ethisches Verhalten, der weltweit anerkannt wird, und
- Förderung eines verantwortungsbewussten Verhaltens bei der Untersuchung,
Verwendung und Modifikation sowie beim Transport von Krankheitserregern;
10. fordert die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten daher auf, auf die amerikanischen
Vorschläge positiv zu reagieren und selbst detaillierte Vorschläge zu erarbeiten, um
sicherzustellen, dass die Impulse im Hinblick auf die Verwirklichung eines wirksamen
BWÜ beibehalten werden;
11. fordert die EU-Regierungen, die dies bislang noch nicht getan haben, auf, nationale
Rechtsvorschriften, die die verbotene Verwendung biologischer Waffen unter Strafe
stellen, zu erlassen;
12. beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und allen
Vertragsparteien des Übereinkommens über biologische Waffen und Toxinwaffen zu
übermitteln.
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