EUROPÄISCHES PARLAMENT 1999 2004 Sitzungsdokument 12. November 2001 B5-0709/2001 ENTSCHLIESSUNGSANTRAG eingereicht im Anschluss an die Erklärungen des Rates und der Kommission gemäß Artikel 37 Absatz 2 der Geschäftsordnung von John Walls Cushnahan, Philippe Morillon, Bernd Posselt im Namen der PPE-DE-Fraktion zu den Verhandlungen im Rahmen des Übereinkommens über das Verbot biologischer Waffen und von Toxinwaffen im Anschluss an die jüngsten Attacken mit Milzbranderregern RE\454227DE.doc DE PE 312.082 DE B5-0709/2001 Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Verhandlungen im Rahmen des Übereinkommens über das Verbot biologischer Waffen und von Toxinwaffen im Anschluss an die jüngsten Attacken mit Milzbranderregern Das Europäische Parlament, A. unter Hinweis auf die vom 19. November bis 7. Dezember in Genf stattfindende 5. Konferenz zur Überprüfung des Übereinkommens über das Verbot biologischer Waffen und von Toxinwaffen (BWÜ), B. unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. Juni 2001 zu diesem Thema, C. angesichts der terroristischen Anschläge auf die USA vom 11. September sowie der Tatsache, dass die US-Regierung der internationalen Staatengemeinschaft und den Mitgliedstaaten der EU seitdem eine Reihe neuer Vorschläge unterbreitet hat, über die insbesondere auf der Überprüfungskonferenz verhandelt werden soll, 1. verweist auf die Bedrohung durch den vorsätzlichen Einsatz biologischer Waffen durch staatliche und nichtstaatliche Akteure mit dem Ziel, Krankheiten bei Pflanzen, Tieren und Menschen auszulösen; 2. stellt mit Besorgnis fest, dass Terroristen in jüngster Zeit Milzbranderreger gegen die USA und an anderer Stelle eingesetzt haben; 3. fordert die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, ihre Aktivitäten im Rahmen der Terrorismusbekämpfung weitestgehend zu koordinieren, insbesondere im Hinblick auf den möglichen terroristischen Einsatz biologischer Waffen innerhalb der EU; 4. bedauert die Tatsache, dass sich die Vertragsstaaten des Übereinkommens über biologische Waffen und Toxinwaffen (BWÜ) im Juli dieses Jahres nicht auf ein Protokoll zu dem Übereinkommen einigen konnten; betont, dass die derzeitigen Anschläge die erhöhte Notwendigkeit eines derartigen Protokolls deutlich machen; 5. fordert die Vertragsparteien mit Nachdruck auf, ihre Anstrengungen zu verstärken und ein Protokoll auszuhandeln, das der dringenden Notwendigkeit Rechnung trägt, einen zusätzlichen Verifikationsmechanismus in das BWÜ aufzunehmen; 6. äußert seine Besorgnis über die möglicherweise negativen Folgen für die Zukunft des BWÜ, sollten die Vertragsstaaten nicht in der Lage sein, sich zum Abschluss der Überprüfungskonferenz auf ein inhaltlich fundiertes Schlussdokument zu einigen, und fordert daher die EU-Mitgliedstaaten, die Vertragsparteien des Übereinkommens sind, nachdrücklich auf, sich dafür einzusetzen, dass ein entsprechender Konsens erreicht wird; 7. fordert die EU-Staaten, die Vertragsparteien sind, mit Nachdruck auf, dafür Sorge zu tragen, dass nach der 5. Überprüfungskonferenz des BWÜ die multilateralen PE 312.082 DE 2/3 RE\454227DE.doc Verhandlungen so bald wie möglich wiederaufgenommen werden; 8. fordert die Vertragsparteien nachdrücklich auf, im Rahmen des BWÜ einen Überwachungsausschuss einzurichten, um damit die Zeit zwischen den Überprüfungskonferenzen zu überbrücken; 9. bedauert, dass sich die USA im Juli aus den Verhandlungen über das Protokoll zur Einhaltung des Übereinkommens zurückgezogen haben, begrüßt jedoch die Erklärung von Präsident Bush vom 1. November, wonach sich die USA verpflichten, das Übereinkommen über biologische Waffen und Toxinwaffen durch folgende Maßnahmen zu verstärken: - Erlass strenger nationaler Strafrechtsbestimmungen gegen verbotene Aktivitäten mit biologischen Waffen mit strengen Auflagen bezüglich der Auslieferung; - Einführung eines wirksamen Verfahrens im Rahmen der Vereinten Nationen für die Untersuchung verdächtiger Krankheitsfälle oder eines mutmaßlichen Einsatzes biologischer Waffen; - Einleitung von Verfahren, um der Sorge über die Einhaltung des BWÜ Rechnung zu tragen; - Verpflichtung, die internationale Seuchenkontrolle zu verbessern und die Mechanismen für die Entsendung von Expertenteams im Falle des Ausbruchs einer entsprechenden Krankheit zu verstärken; - Einführung praktikabler nationaler Überprüfungsmechanismen für die Sicherheit und die genetische Behandlung von Krankheitserregern; - Schaffung eines soliden Rahmens für Biowissenschaftler in Form eines Kodex für ethisches Verhalten, der weltweit anerkannt wird, und - Förderung eines verantwortungsbewussten Verhaltens bei der Untersuchung, Verwendung und Modifikation sowie beim Transport von Krankheitserregern; 10. fordert die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten daher auf, auf die amerikanischen Vorschläge positiv zu reagieren und selbst detaillierte Vorschläge zu erarbeiten, um sicherzustellen, dass die Impulse im Hinblick auf die Verwirklichung eines wirksamen BWÜ beibehalten werden; 11. fordert die EU-Regierungen, die dies bislang noch nicht getan haben, auf, nationale Rechtsvorschriften, die die verbotene Verwendung biologischer Waffen unter Strafe stellen, zu erlassen; 12. beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und allen Vertragsparteien des Übereinkommens über biologische Waffen und Toxinwaffen zu übermitteln. RE\454227DE.doc 3/3 PE 312.082 DE