Station_BioLOGISCH

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Station BioLOGISCH
Titel: BioLOGISCH
Thema:
Die neue EU-Öko-Verordnung
Station:
Ort, an dem Lebensmittel verkauft werden, zum Beispiel klassischer Supermarkt
Material:
unterschiedliche Lebensmittel /Lebensmittelverpackungen/Fotos von
Lebensmitteln zur exemplarischen Erläuterung
Durchführung:
Zunächst werden die anwesenden TeilnehmerInnen gefragt, was sie alltäglich im
Supermarkt einkaufen und konsumieren. Sobald Artikel genannt werden, die von
der Anleiterin/dem Anleiter auch mitgebracht wurden, werden diese in die Mitte
gestellt. Es empfiehlt sich besonders Lebensmittel von bekannten Herstellern, die
von der Zielgruppe viel konsumiert werden, bereit zu halten, um
Überschneidungen mit den zuvor genannten Lebensmitteln zu haben. Z.B. bei
Jugendlichen Kaffee, Softdrinks, Schokolade, Obst, …. Einige der Lebensmittel
sollten das EU-Bio-Siegel, das Fair-Trade-Zeichen und weitere Kennzeichnungen
enthalten. Sollte es nicht möglich sein Lebensmittel bereit zu halten, können
alternativ auch Bilder davon ausgedruckt und verteilt werden.
Die TeilnehmerInnen werden gefragt, worauf sie beim Einkaufen besonders
achten (Marke, Preis, Qualität, Herkunft, Produktionswege…) und weshalb ihnen
diese Kriterien wichtig sind. Nachdem alle Kriterien gesammelt wurden, werden
die mitgebrachten Lebensmittel an einige TeilnehmerInnen verteilt. JedeR
TeilnehmerIn soll nun beschreiben, aus welchem Land die Lebensmittel kommen,
welche Etiketten auf den Lebensmitteln zu finden sind und ob sie bekannt sind.
Auswertung:
Gemeinsam wird aufgelöst, was die Kriterien zu bedeuten haben und welche
Produktionsbedingungen damit verbunden sind. Das EU-Bio-Siegel wird
exemplarisch als Resultat eines politischen europäischen Beschlusses vorgestellt,
welcher mehr Transparenz in den Alltag der jugendlichen KonsumentInnen bringt.
Weitere mögliche Reflexionsfragen können sein:
_ Bei TeilnehmerInnen aus Nicht-EU-Ländern: Kennt ihr das Siegel, findet
man es auch bei euch im Supermarkt? Gibt es noch andere Siegel?
_ Wie bewertet ihr das Siegel? Ist es hilfreich? Reichen euch die
Mindestanforderungen? Dazu das Fair-Trade- Zeichen
gegenüberstellen
_ Was könnt ihr als EuropäerInnen tun, um euch einzubringen? Wie
lassen sich die politischen RepräsentantInnen beeinflussen?
Hintergrundinformationen für die Anleiterin/den Anleiter:
Die EU-Öko-Verordnung
Die EU-Öko-Verordnung enthält allgemein verbindliche Grundsätze der
ökologischen Landwirtschaft und regelt die ökologische Erzeugung von
pflanzlichen und tierischen Lebensmitteln. Sie enthält außerdem Bestimmungen
zur Kennzeichnung, Verarbeitung und Vermarktung von Ökoprodukten sowie zur
Einfuhr von ökologischen Produkten in die Europäische Union. Detaillierte
Regelungen zum Import sowie eine Positivliste von Dünge- und
Pflanzenschutzmitteln sowie Zusatz- und Verarbeitungshilfsstoffen sind in so
genannten Durchführungsverordnungen geregelt. Zum 1. Januar 2009 trat eine
überarbeitete und neu strukturierte Fassung der EU-Öko-Verordnung in Kraft. Ab
dem 1.7.2010 wurde die Verwendung eines EU-Gemeinschaftslogos für
ökologischen Landbau Pflicht. Hierfür soll ein neues Logo entworfen werden.
Nationale Siegel, wie das deutsche sechseckige Bio-Siegel, und private Zeichen,
wie die Siegel der deutschen Anbauverbände Bioland oder Demeter, dürfen
allerdings weiterhin verwendet werden.
Bio aus EU-Ländern
Alle in den Staaten der EU hergestellten Bio-Waren müssen nach den Kriterien der
EU-Öko-Verordnung hergestellt sein und sollen mit gleichem Maßstab gemessen
werden. Eine nationale "Auslegung" der Verordnung innerhalb der EU ist nicht
vorgesehen.
Bio aus Drittländern
Bio-Produkte aus Nicht-EU-Ländern können in die Europäische Union eingeführt
werden, wenn nachgewiesen wurde, dass deren Produktion Standards zu Grunde
liegen, die den international vereinbarten Richtlinien für den Öko-Landbau
entsprechen ("Gleichwertigkeit“). Dadurch wird dem Umstand Rechnung
getragen, dass die regionalen Verhältnisse in Europa, Asien, Afrika und
Lateinamerika sehr verschieden sind. Die Gleichwertigkeit wurde anerkannt, wenn
entweder das Export-Land auf der so genannten Länderliste steht oder wenn der
Importeur von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) eine
Vermarktungsgenehmigung erhält. Die Länderliste umfasst Länder, in denen nach
Prüfung der EU-Kommission die dort angewandten Richtlinien und Kontrollen den
Regelungen der EG-Öko-Verordnung gleichwertig sind. Auf der Länderliste stehen
derzeit Argentinien, Australien, Kanada, Costa Rica, Indien, Israel, Japan, Tunesien,
die Vereinigten Staaten von Amerika, Neuseeland und die Schweiz (Stand
08.2012).
Herkunftsbezeichnung
In beiden Fällen kann das sechseckige staatliche Biosiegel verwendet werden. Die
Kennzeichnung des Herkunftslandes auf der Produktetikettierung ermöglicht es
dem Verbraucher, zu erkennen, ob das Produkt aus dem EU-Raum kommt oder
nicht. Seit zum 1.7.2010 das EU-Gemeinschaftslogo und die neuen
Herkunftskennzeichnungsbestimmungen eingeführt wurden, ist es zumindest bei
Monozutatenprodukten ersichtlich, ob diese aus der EU und oder aus Nicht-EULändern stammen.
Bio-Kontrollen ab 2012 außerhalb der EU
Das Verfahren der Vermarktungsermächtigung wurde ab 2012 durch eine Liste
von Öko-Kontrollstellen abgelöst, die von der EU-Kommission anerkannt wurden
und im Drittland der EG-Öko-Verordnung gleichwertige Standards anwenden.
Darüber hinaus soll über eine weitere Liste von durch die EU-Kommission
anerkannten Öko-Kontrollstellen die Möglichkeit geschaffen werden, dass ÖkoKontrollstellen künftig auch Produzenten in Nicht-EU-Ländern attestieren sollen,
dass sie ihre Bio-Produkte genau nach den Regularien der EU-Öko-Verordung
produzieren, also Lebensmittel herstellen, die denen aus der EU „konform“ sind.
Ob eine solche "konforme" Anwendung der Öko-Verordnung unter den
besonderen Verhältnissen von Entwicklungsländern möglich ist, gilt als
zweifelhaft.
Lebensmittelqualität
Ein weiteres Beispiel europäischer Politik ist die Sicherung der
Lebensmittelqualität. Die EU ist dafür verantwortlich, dass es in allen
Mitgliedstaaten dieselben Mindeststandards für Lebensmittel gibt. Außerdem
wurde ein Schnellwarnsystem für Notfälle eingerichtet, wie z.B. bei dem
Gammelfleisch-Skandal oder den mit Dioxin verseuchten Lebensmitteln. Die EU
kann zwar nicht verhindern, dass es immer wieder zu Beeinträchtigungen kommt,
aber sie wirkt dabei mit, diese aufzuklären und dem Missbrauch
entgegenzuwirken.
Weitere Informationen auf:  www.foodwatch.de ;  www.europa.eu ;
www.bmelv.de
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