Station BioLOGISCH Titel: BioLOGISCH Thema: Die neue EU-Öko-Verordnung Station: Ort, an dem Lebensmittel verkauft werden, zum Beispiel klassischer Supermarkt Material: unterschiedliche Lebensmittel /Lebensmittelverpackungen/Fotos von Lebensmitteln zur exemplarischen Erläuterung Durchführung: Zunächst werden die anwesenden TeilnehmerInnen gefragt, was sie alltäglich im Supermarkt einkaufen und konsumieren. Sobald Artikel genannt werden, die von der Anleiterin/dem Anleiter auch mitgebracht wurden, werden diese in die Mitte gestellt. Es empfiehlt sich besonders Lebensmittel von bekannten Herstellern, die von der Zielgruppe viel konsumiert werden, bereit zu halten, um Überschneidungen mit den zuvor genannten Lebensmitteln zu haben. Z.B. bei Jugendlichen Kaffee, Softdrinks, Schokolade, Obst, …. Einige der Lebensmittel sollten das EU-Bio-Siegel, das Fair-Trade-Zeichen und weitere Kennzeichnungen enthalten. Sollte es nicht möglich sein Lebensmittel bereit zu halten, können alternativ auch Bilder davon ausgedruckt und verteilt werden. Die TeilnehmerInnen werden gefragt, worauf sie beim Einkaufen besonders achten (Marke, Preis, Qualität, Herkunft, Produktionswege…) und weshalb ihnen diese Kriterien wichtig sind. Nachdem alle Kriterien gesammelt wurden, werden die mitgebrachten Lebensmittel an einige TeilnehmerInnen verteilt. JedeR TeilnehmerIn soll nun beschreiben, aus welchem Land die Lebensmittel kommen, welche Etiketten auf den Lebensmitteln zu finden sind und ob sie bekannt sind. Auswertung: Gemeinsam wird aufgelöst, was die Kriterien zu bedeuten haben und welche Produktionsbedingungen damit verbunden sind. Das EU-Bio-Siegel wird exemplarisch als Resultat eines politischen europäischen Beschlusses vorgestellt, welcher mehr Transparenz in den Alltag der jugendlichen KonsumentInnen bringt. Weitere mögliche Reflexionsfragen können sein: _ Bei TeilnehmerInnen aus Nicht-EU-Ländern: Kennt ihr das Siegel, findet man es auch bei euch im Supermarkt? Gibt es noch andere Siegel? _ Wie bewertet ihr das Siegel? Ist es hilfreich? Reichen euch die Mindestanforderungen? Dazu das Fair-Trade- Zeichen gegenüberstellen _ Was könnt ihr als EuropäerInnen tun, um euch einzubringen? Wie lassen sich die politischen RepräsentantInnen beeinflussen? Hintergrundinformationen für die Anleiterin/den Anleiter: Die EU-Öko-Verordnung Die EU-Öko-Verordnung enthält allgemein verbindliche Grundsätze der ökologischen Landwirtschaft und regelt die ökologische Erzeugung von pflanzlichen und tierischen Lebensmitteln. Sie enthält außerdem Bestimmungen zur Kennzeichnung, Verarbeitung und Vermarktung von Ökoprodukten sowie zur Einfuhr von ökologischen Produkten in die Europäische Union. Detaillierte Regelungen zum Import sowie eine Positivliste von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln sowie Zusatz- und Verarbeitungshilfsstoffen sind in so genannten Durchführungsverordnungen geregelt. Zum 1. Januar 2009 trat eine überarbeitete und neu strukturierte Fassung der EU-Öko-Verordnung in Kraft. Ab dem 1.7.2010 wurde die Verwendung eines EU-Gemeinschaftslogos für ökologischen Landbau Pflicht. Hierfür soll ein neues Logo entworfen werden. Nationale Siegel, wie das deutsche sechseckige Bio-Siegel, und private Zeichen, wie die Siegel der deutschen Anbauverbände Bioland oder Demeter, dürfen allerdings weiterhin verwendet werden. Bio aus EU-Ländern Alle in den Staaten der EU hergestellten Bio-Waren müssen nach den Kriterien der EU-Öko-Verordnung hergestellt sein und sollen mit gleichem Maßstab gemessen werden. Eine nationale "Auslegung" der Verordnung innerhalb der EU ist nicht vorgesehen. Bio aus Drittländern Bio-Produkte aus Nicht-EU-Ländern können in die Europäische Union eingeführt werden, wenn nachgewiesen wurde, dass deren Produktion Standards zu Grunde liegen, die den international vereinbarten Richtlinien für den Öko-Landbau entsprechen ("Gleichwertigkeit“). Dadurch wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die regionalen Verhältnisse in Europa, Asien, Afrika und Lateinamerika sehr verschieden sind. Die Gleichwertigkeit wurde anerkannt, wenn entweder das Export-Land auf der so genannten Länderliste steht oder wenn der Importeur von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) eine Vermarktungsgenehmigung erhält. Die Länderliste umfasst Länder, in denen nach Prüfung der EU-Kommission die dort angewandten Richtlinien und Kontrollen den Regelungen der EG-Öko-Verordnung gleichwertig sind. Auf der Länderliste stehen derzeit Argentinien, Australien, Kanada, Costa Rica, Indien, Israel, Japan, Tunesien, die Vereinigten Staaten von Amerika, Neuseeland und die Schweiz (Stand 08.2012). Herkunftsbezeichnung In beiden Fällen kann das sechseckige staatliche Biosiegel verwendet werden. Die Kennzeichnung des Herkunftslandes auf der Produktetikettierung ermöglicht es dem Verbraucher, zu erkennen, ob das Produkt aus dem EU-Raum kommt oder nicht. Seit zum 1.7.2010 das EU-Gemeinschaftslogo und die neuen Herkunftskennzeichnungsbestimmungen eingeführt wurden, ist es zumindest bei Monozutatenprodukten ersichtlich, ob diese aus der EU und oder aus Nicht-EULändern stammen. Bio-Kontrollen ab 2012 außerhalb der EU Das Verfahren der Vermarktungsermächtigung wurde ab 2012 durch eine Liste von Öko-Kontrollstellen abgelöst, die von der EU-Kommission anerkannt wurden und im Drittland der EG-Öko-Verordnung gleichwertige Standards anwenden. Darüber hinaus soll über eine weitere Liste von durch die EU-Kommission anerkannten Öko-Kontrollstellen die Möglichkeit geschaffen werden, dass ÖkoKontrollstellen künftig auch Produzenten in Nicht-EU-Ländern attestieren sollen, dass sie ihre Bio-Produkte genau nach den Regularien der EU-Öko-Verordung produzieren, also Lebensmittel herstellen, die denen aus der EU „konform“ sind. Ob eine solche "konforme" Anwendung der Öko-Verordnung unter den besonderen Verhältnissen von Entwicklungsländern möglich ist, gilt als zweifelhaft. Lebensmittelqualität Ein weiteres Beispiel europäischer Politik ist die Sicherung der Lebensmittelqualität. Die EU ist dafür verantwortlich, dass es in allen Mitgliedstaaten dieselben Mindeststandards für Lebensmittel gibt. Außerdem wurde ein Schnellwarnsystem für Notfälle eingerichtet, wie z.B. bei dem Gammelfleisch-Skandal oder den mit Dioxin verseuchten Lebensmitteln. Die EU kann zwar nicht verhindern, dass es immer wieder zu Beeinträchtigungen kommt, aber sie wirkt dabei mit, diese aufzuklären und dem Missbrauch entgegenzuwirken. Weitere Informationen auf: www.foodwatch.de ; www.europa.eu ; www.bmelv.de