Sponsoring – Vertrag - Schulen

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Sponsoring – Vertrag
1) Vertragspartner:
1.1: Unterzeichnete Unternehmer/Personen aus Liebenau, zusammengefasst im
Sponsoren-Pool, vertreten durch zwei gewählte Pool-Mitglieder
1.2: „Förderer der Hauptschule Liebenau“, vertreten durch die beiden Geschäftsführer
1.3: „Förderer der Volksschule Liebenau“, vertreten durch die beiden Geschäftsführer
1.4: „Förderer der Volksschule Neustift“, vertreten durch die beiden Geschäftsführer
1.5: Marktgemeinde Liebenau, vertreten durch den Bürgermeister
2) Zweck dieses Vertrages:
2.1: Förderung der Schulen von Liebenau
2.2: Verbesserung und Pflege der Partnerschaft zwischen heimischen Betrieben und den
Liebenauer Schulen durch gegenseitiges Geben und Nehmen in Form von Sponsoring
2.3: Unterstützung des kommunalen Projektes „Pro Nahversorgung“
3) Dauer des Vertrages:
jeweils 3 Schuljahre, beginnend mit dem Schuljahr 2000/2001;
Im Falle der Auflösung eines am Pool beteiligten Betriebes erlöschen für diesen alle Rechte
und Pflichten aus diesem Vertrag.
Im Falle der Auflösung einer Schule verliert dieser Vertrag für die betreffende Schule seine
Gültigkeit zur Gänze.
4) Leistungen:
4.1: Leistungen der im Pool vertretenen Unternehmen/Personen:
jährliche (auf das Schuljahr bezogen) finanzielle Leistung (lt. angehängter Liste, die ein
wesentlicher Teil dieses Vertrages ist) in den Pool (Konto bei der Raiffeisenbank
Mühlviertler Alm/Bankstelle Liebenau), fällig zum 1.10. jedes Jahres;
Ab 10. 10. jedes Jahres stehen die finanziellen Mittel den Schulen zur Verfügung.
4.2: Leistungen der beteiligten Schulen:
4.2.1: Zur Verfügungstellung einer Plakatfläche von ca. 2 m² an geeigneter/en Stelle/n
im Schulhaus.
4.2.2: Jedes Pool-Mitglied hat das Recht, pro Schuljahr zwei Mal mindestens eine
Woche eine Werbefläche von ca. 1 m² in der Schule für die Präsentation des
Betriebes oder anderer aktueller und geeigneter Werbeinhalte zu nutzen.
Für die Gestaltung, die Anbringung und die Abnahme der Veröffentlichungen ist
der jeweilige Betrieb zuständig. Die Absicht einer Veröffentlichung auf der
vorgesehenen Plakatwand ist mit der Leitung der Schule rechtzeitig
abzustimmen. Die Terminkoordination nimmt der Schulleiter vor.
4.2.3: Pool-Mitglieder sind berechtigt, über Einladung einer Schule ihren Betrieb/ihren
Berufszweig im Rahmen des Unterrichtes vorzustellen und/oder mit einer Schule
Betriebsbesichtigungen zu organisieren.
4.2.4: Unternehmen/Personen, die jährlich mindestens ATS 10.000,- (bzw. 730 Euro)
in den Pool einzahlen, haben zusätzlich die Möglichkeit, in Absprache mit der
Schulleitung einmal jährlich im Ausmaß einer Unterrichtseinheit die Schüler der
4. Kl. der Hauptschule über Geldwesen (Umgang mit Geld, Sparformen, ...),
Versicherungswesen oder andere betriebsspezifische Belange zu
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informieren bzw. die Interessen der heimischen Betriebe im Rahmen des
kommunalen Projektes „Pro Nahversorgung“ darzustellen.
Es steht diesen Unternehmen frei, zu diesem Zweck in die Schule zu kommen
oder die Schüler in den Betrieb einzuladen.
4.2.5: Schulsparen: Als Entgegenkommen an die am Pool beteiligten Geldinstitute
begleiten Lehrer die Schüler im Rahmen der Sparwoche an einem vereinbarten
Termin in die im Pool integrierten örtlichen Geldinstitute.
4.2.6: Die Namen der am Pool beteiligten Unternehmen/Personen und die Höhe der
jeweiligen Beteiligung werden durch die Schulleitung jährlich einmal in einem
Elternblatt bekanntgegeben, dadurch soll die Werbewirksamkeit für die
heimischen Unternehmer unterstrichen und das Projekt „Pro Nahversorgung“
stärker in das Bewusstsein der Eltern bzw. der Bevölkerung gerückt werden.
4.2.7: Die am Pool beteiligten Unternehmen/Personen haben weiters nach
vorangegangener Absprache mit dem Schulleiter die Möglichkeit, an den
Elternsprechtagen und bei sonstigen geeigneten schulischen Anlässen in den
beteiligten Schulen geeignetes Werbematerial zu verteilen bzw. zu präsentieren.
Die Organisation und Durchführung obliegt dem jeweiligen Unternehmen.
4.3: Leistungen der Marktgemeinde Liebenau (Schulerhalter):
4.5.1: Die Marktgemeinde Liebenau erklärt sich bereit, jene durch die Schulen aus dem
Sponsoring-Budget angeschafften Geräte in ihr Eigentum als Schulerhalter zu
übernehmen und für allfällige vertretbare Instandhaltungskosten aufzukommen.
4.5.2: Zur Verbesserung der Werbewirksamkeit für die heimischen Betriebe erstellen
die Schulleitungen jährlich einmal ein Blatt mit entsprechenden
Informationen über die Sponsoren, deren Beteiligung, Anschaffungen aus
diesem Budget, usw., das von der Marktgemeinde Liebenau zu einem
vereinbarten Termin als Anhang zum Amtsblatt der Marktgemeinde Liebenau an
alle Haushalte des Gemeindegebietes geschickt wird.
5) Verbotene Werbung:
Verboten ist
* Werbung für Produkte, deren Konsum ein Sucht- oder suchtähnliches Verhalten der
Schüler zur Folge haben könnte (Alkohol, Tabakwaren, nicht altersgemäße Literatur
oder Computerspiele, ...),
* Werbung für Produkte, die gewalt- oder kriegsverherrlichend wirken,
* Werbung für andere für Schülerinnen und Schüler nicht geeignete Produkte,
* Werbung für Leistungen von Sekten und
* parteipolitische Werbung und Agitation jeglicher Art.
6) Zustimmung des Schulleiters zu Werbemitteln:
Alle in der Schule veröffentlichten Werbemittel (Plakate, Broschüren, Prospekte, ...)
bedürfen einer vorherigen Abstimmung mit dem Schulleiter und dessen Zustimmung zur
Veröffentlichung.
Die Schulen stehen im vereinbarten Rahmen für Werbezwecke und/oder Präsentationen zur
Verfügung, der Abschluss von Geschäften im Schulhaus ist ausgeschlossen.
7) Zweckgebundenheit der Geldbeträge:
Die zur Verfügung gestellten Beträge dürfen ausschließlich für die Belange der Schule (z. B.
Unterrichtsmittel (Lehrmittel u. Lernhilfen), Schülerbücherei, Schulausstattung,
Mitfinanzierung schulbezog. Veranstaltungen, ...) verwendet werden. Die Entscheidung über
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die Verwendung der Mittel liegt bei den beiden Geschäftsführern (Schulleiter und ein
gewähltes Mitglied aus d. Schulforum).
Anschaffungen aus diesem Budget sollen in erster Linie und nach Möglichkeit bei den im
Pool vertretenen Unternehmen getätigt werden.
8) Offenlegung der finanziellen Gebarung:
Dem Schulerhalter ist die Höhe der erhaltenen Zuwendungen bekanntzugeben und bis
spätestens 1. September eines jeden Jahres ein Jahresabschluss über das
vorangegangene Schuljahr vorzulegen. Der Jahresabschluss wird jeweils im September von
den zwei nominierten Vertretern des Pools geprüft. Danach hat jedes Pool-Mitglied das
Recht, in diesen Jahresabschluss Einsicht zu nehmen.
Der Schulerhalter hat zudem jederzeit das Recht, in die finanzielle Gebarung Einsicht zu
nehmen.
9) Sponsoring außerhalb diesesVertrages:
Den Schulen steht es frei, außerhalb dieses Vertrages in Absprache mit den beiden
nominierten Vertretern des Pools Vereinbarungen über zusätzliches projektbezogenes
Sponsoring zu treffen.
10) Sponsoring - zusätzliche finanzielle Ressourcen für die Schulen:
Die hier vereinbarten finanziellen Zuwendungen aus dem Sponsoren-Pool stellen eine
zusätzliche Geldquelle für den Schulbereich dar. Dies darf aber zu keiner Kürzung des
normalen Schulbudgets durch den Schulerhalter führen.
11) Aufteilung der Geldmittel auf die Schulen von Liebenau:
Auf Grund der Unterschiedlichkeit der Werbewirksamkeit in den verschiedenen Schulen
bzw. Schultypen wird folgender Verteilungsschlüssel vereinbart und angewendet:
Hauptschule Liebenau: 65,0 %
Volksschule Liebenau: 27,5 %
Volksschule Neustift:
7,5 % des jährlich in den Pool einbezahlten Gesamtbetrages
Im Falle des Ausscheidens oder der Auflösung einer der beteiligten Schulen wird ein
Verteilungsschlüssel für den freigewordenen Anteil festgelegt.
12) Ehrenamtliche Funktionäre:
Alle Funktionen im Zusammenhang mit diesem Sponsoring-Pool (Geschäftsführer, Vertreter
der Pool-Mitglieder) werden ehrenamtlich ausgeübt.
13) Auflassung der Rechtspersönlichkeit:
Im Falle der Auflassung einer der Rechtspersönlichkeiten „Förderer der Hauptschule
Liebenau“, „Förderer der Volksschule Liebenau“ oder „Förderer der Volksschule Neustift“
geht das Vermögen der aufgelösten Rechtspersönlichkeit auf den Schulerhalter über.
14) Wirksamwerden dieses Vertrages:
Das Wirksamwerden dieses Vertrages bedarf der vorherigen Zustimmung des Schulerhalters
und die Kenntnisnahme durch den Bezirksschulrat.
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Liebenau, am
Für die Pool – Mitglieder:
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Vertreter der Sponsoren
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Vertreter der Sponsoren
Für die Hauptschule Liebenau:
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Direktor als Geschäftsführer
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2. Geschäftsführer
Für die Volksschule Liebenau:
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Direktor als Geschäftsführer
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2. Geschäftsführer
Für die Volksschule Neustift:
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Direktor als Geschäftsführer
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2. Geschäftsführer
Für die Marktgemeinde Liebenau:
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Bürgermeister
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