Sponsoring – Vertrag 1) Vertragspartner: 1.1: Unterzeichnete Unternehmer/Personen aus Liebenau, zusammengefasst im Sponsoren-Pool, vertreten durch zwei gewählte Pool-Mitglieder 1.2: „Förderer der Hauptschule Liebenau“, vertreten durch die beiden Geschäftsführer 1.3: „Förderer der Volksschule Liebenau“, vertreten durch die beiden Geschäftsführer 1.4: „Förderer der Volksschule Neustift“, vertreten durch die beiden Geschäftsführer 1.5: Marktgemeinde Liebenau, vertreten durch den Bürgermeister 2) Zweck dieses Vertrages: 2.1: Förderung der Schulen von Liebenau 2.2: Verbesserung und Pflege der Partnerschaft zwischen heimischen Betrieben und den Liebenauer Schulen durch gegenseitiges Geben und Nehmen in Form von Sponsoring 2.3: Unterstützung des kommunalen Projektes „Pro Nahversorgung“ 3) Dauer des Vertrages: jeweils 3 Schuljahre, beginnend mit dem Schuljahr 2000/2001; Im Falle der Auflösung eines am Pool beteiligten Betriebes erlöschen für diesen alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag. Im Falle der Auflösung einer Schule verliert dieser Vertrag für die betreffende Schule seine Gültigkeit zur Gänze. 4) Leistungen: 4.1: Leistungen der im Pool vertretenen Unternehmen/Personen: jährliche (auf das Schuljahr bezogen) finanzielle Leistung (lt. angehängter Liste, die ein wesentlicher Teil dieses Vertrages ist) in den Pool (Konto bei der Raiffeisenbank Mühlviertler Alm/Bankstelle Liebenau), fällig zum 1.10. jedes Jahres; Ab 10. 10. jedes Jahres stehen die finanziellen Mittel den Schulen zur Verfügung. 4.2: Leistungen der beteiligten Schulen: 4.2.1: Zur Verfügungstellung einer Plakatfläche von ca. 2 m² an geeigneter/en Stelle/n im Schulhaus. 4.2.2: Jedes Pool-Mitglied hat das Recht, pro Schuljahr zwei Mal mindestens eine Woche eine Werbefläche von ca. 1 m² in der Schule für die Präsentation des Betriebes oder anderer aktueller und geeigneter Werbeinhalte zu nutzen. Für die Gestaltung, die Anbringung und die Abnahme der Veröffentlichungen ist der jeweilige Betrieb zuständig. Die Absicht einer Veröffentlichung auf der vorgesehenen Plakatwand ist mit der Leitung der Schule rechtzeitig abzustimmen. Die Terminkoordination nimmt der Schulleiter vor. 4.2.3: Pool-Mitglieder sind berechtigt, über Einladung einer Schule ihren Betrieb/ihren Berufszweig im Rahmen des Unterrichtes vorzustellen und/oder mit einer Schule Betriebsbesichtigungen zu organisieren. 4.2.4: Unternehmen/Personen, die jährlich mindestens ATS 10.000,- (bzw. 730 Euro) in den Pool einzahlen, haben zusätzlich die Möglichkeit, in Absprache mit der Schulleitung einmal jährlich im Ausmaß einer Unterrichtseinheit die Schüler der 4. Kl. der Hauptschule über Geldwesen (Umgang mit Geld, Sparformen, ...), Versicherungswesen oder andere betriebsspezifische Belange zu 1 informieren bzw. die Interessen der heimischen Betriebe im Rahmen des kommunalen Projektes „Pro Nahversorgung“ darzustellen. Es steht diesen Unternehmen frei, zu diesem Zweck in die Schule zu kommen oder die Schüler in den Betrieb einzuladen. 4.2.5: Schulsparen: Als Entgegenkommen an die am Pool beteiligten Geldinstitute begleiten Lehrer die Schüler im Rahmen der Sparwoche an einem vereinbarten Termin in die im Pool integrierten örtlichen Geldinstitute. 4.2.6: Die Namen der am Pool beteiligten Unternehmen/Personen und die Höhe der jeweiligen Beteiligung werden durch die Schulleitung jährlich einmal in einem Elternblatt bekanntgegeben, dadurch soll die Werbewirksamkeit für die heimischen Unternehmer unterstrichen und das Projekt „Pro Nahversorgung“ stärker in das Bewusstsein der Eltern bzw. der Bevölkerung gerückt werden. 4.2.7: Die am Pool beteiligten Unternehmen/Personen haben weiters nach vorangegangener Absprache mit dem Schulleiter die Möglichkeit, an den Elternsprechtagen und bei sonstigen geeigneten schulischen Anlässen in den beteiligten Schulen geeignetes Werbematerial zu verteilen bzw. zu präsentieren. Die Organisation und Durchführung obliegt dem jeweiligen Unternehmen. 4.3: Leistungen der Marktgemeinde Liebenau (Schulerhalter): 4.5.1: Die Marktgemeinde Liebenau erklärt sich bereit, jene durch die Schulen aus dem Sponsoring-Budget angeschafften Geräte in ihr Eigentum als Schulerhalter zu übernehmen und für allfällige vertretbare Instandhaltungskosten aufzukommen. 4.5.2: Zur Verbesserung der Werbewirksamkeit für die heimischen Betriebe erstellen die Schulleitungen jährlich einmal ein Blatt mit entsprechenden Informationen über die Sponsoren, deren Beteiligung, Anschaffungen aus diesem Budget, usw., das von der Marktgemeinde Liebenau zu einem vereinbarten Termin als Anhang zum Amtsblatt der Marktgemeinde Liebenau an alle Haushalte des Gemeindegebietes geschickt wird. 5) Verbotene Werbung: Verboten ist * Werbung für Produkte, deren Konsum ein Sucht- oder suchtähnliches Verhalten der Schüler zur Folge haben könnte (Alkohol, Tabakwaren, nicht altersgemäße Literatur oder Computerspiele, ...), * Werbung für Produkte, die gewalt- oder kriegsverherrlichend wirken, * Werbung für andere für Schülerinnen und Schüler nicht geeignete Produkte, * Werbung für Leistungen von Sekten und * parteipolitische Werbung und Agitation jeglicher Art. 6) Zustimmung des Schulleiters zu Werbemitteln: Alle in der Schule veröffentlichten Werbemittel (Plakate, Broschüren, Prospekte, ...) bedürfen einer vorherigen Abstimmung mit dem Schulleiter und dessen Zustimmung zur Veröffentlichung. Die Schulen stehen im vereinbarten Rahmen für Werbezwecke und/oder Präsentationen zur Verfügung, der Abschluss von Geschäften im Schulhaus ist ausgeschlossen. 7) Zweckgebundenheit der Geldbeträge: Die zur Verfügung gestellten Beträge dürfen ausschließlich für die Belange der Schule (z. B. Unterrichtsmittel (Lehrmittel u. Lernhilfen), Schülerbücherei, Schulausstattung, Mitfinanzierung schulbezog. Veranstaltungen, ...) verwendet werden. Die Entscheidung über 2 die Verwendung der Mittel liegt bei den beiden Geschäftsführern (Schulleiter und ein gewähltes Mitglied aus d. Schulforum). Anschaffungen aus diesem Budget sollen in erster Linie und nach Möglichkeit bei den im Pool vertretenen Unternehmen getätigt werden. 8) Offenlegung der finanziellen Gebarung: Dem Schulerhalter ist die Höhe der erhaltenen Zuwendungen bekanntzugeben und bis spätestens 1. September eines jeden Jahres ein Jahresabschluss über das vorangegangene Schuljahr vorzulegen. Der Jahresabschluss wird jeweils im September von den zwei nominierten Vertretern des Pools geprüft. Danach hat jedes Pool-Mitglied das Recht, in diesen Jahresabschluss Einsicht zu nehmen. Der Schulerhalter hat zudem jederzeit das Recht, in die finanzielle Gebarung Einsicht zu nehmen. 9) Sponsoring außerhalb diesesVertrages: Den Schulen steht es frei, außerhalb dieses Vertrages in Absprache mit den beiden nominierten Vertretern des Pools Vereinbarungen über zusätzliches projektbezogenes Sponsoring zu treffen. 10) Sponsoring - zusätzliche finanzielle Ressourcen für die Schulen: Die hier vereinbarten finanziellen Zuwendungen aus dem Sponsoren-Pool stellen eine zusätzliche Geldquelle für den Schulbereich dar. Dies darf aber zu keiner Kürzung des normalen Schulbudgets durch den Schulerhalter führen. 11) Aufteilung der Geldmittel auf die Schulen von Liebenau: Auf Grund der Unterschiedlichkeit der Werbewirksamkeit in den verschiedenen Schulen bzw. Schultypen wird folgender Verteilungsschlüssel vereinbart und angewendet: Hauptschule Liebenau: 65,0 % Volksschule Liebenau: 27,5 % Volksschule Neustift: 7,5 % des jährlich in den Pool einbezahlten Gesamtbetrages Im Falle des Ausscheidens oder der Auflösung einer der beteiligten Schulen wird ein Verteilungsschlüssel für den freigewordenen Anteil festgelegt. 12) Ehrenamtliche Funktionäre: Alle Funktionen im Zusammenhang mit diesem Sponsoring-Pool (Geschäftsführer, Vertreter der Pool-Mitglieder) werden ehrenamtlich ausgeübt. 13) Auflassung der Rechtspersönlichkeit: Im Falle der Auflassung einer der Rechtspersönlichkeiten „Förderer der Hauptschule Liebenau“, „Förderer der Volksschule Liebenau“ oder „Förderer der Volksschule Neustift“ geht das Vermögen der aufgelösten Rechtspersönlichkeit auf den Schulerhalter über. 14) Wirksamwerden dieses Vertrages: Das Wirksamwerden dieses Vertrages bedarf der vorherigen Zustimmung des Schulerhalters und die Kenntnisnahme durch den Bezirksschulrat. 3 Liebenau, am Für die Pool – Mitglieder: ................................................................... Vertreter der Sponsoren .................................................................. Vertreter der Sponsoren Für die Hauptschule Liebenau: .................................................................. Direktor als Geschäftsführer .................................................................. 2. Geschäftsführer Für die Volksschule Liebenau: ................................................................. Direktor als Geschäftsführer ................................................................ 2. Geschäftsführer Für die Volksschule Neustift: ................................................................ Direktor als Geschäftsführer ................................................................ 2. Geschäftsführer Für die Marktgemeinde Liebenau: ................................................................ Bürgermeister 4