Akademisches Netzwerk für europäische Behindertenpolitik (ANED) Deutschland – ANED Länderprofil Einleitung Die Informationen auf dieser Seite wurden im Dezember 2011 aktualisiert und werden von unserem Länderteam gepflegt. Namen: Anne Waldschmidt, Kathrin Prassel Adresse: iDiS Internationale Forschungsstelle Disability Studies, Universität zu Köln, Humanwissenschaftliche Fakultät, Soziologie und Politik der Rehabilitation, Disability Studies, Frangenheimstr. 4, 50931 Köln, Deutschland E-Mail: [email protected] Website: http://idis.uni-koeln.de/ Der vollständige Text kann hier heruntergeladen werden. Organisationen für Menschen mit Behinderungen Dachorganisation der Organisationen für Menschen mit Behinderungen: Deutscher Behindertenrat: Der Deutsche Behindertenrat ist ein Bündnis von mehr als 40 Organisationen für Menschen mit Behinderungen und vertritt mehr als 2,5 Millionen Menschen mit Behinderungen in Deutschland (obwohl er kein generelles Vertretungsmandat besitzt). Die Mitgliedsorganisationen bewahren ihre Eigenständigkeit und vertreten ihre Interessen selbst. Jede Mitgliedsorganisation verfügt über eine Stimme im Plenum des Deutschen Behindertenrates. Die kontinuierliche politische und organisatorische Arbeit wird vom Arbeitsausschuss geleistet. Dieser besteht aus 12 Personen, von denen mindestens 6 Personen von Behinderungen oder chronischen Erkrankungen betroffen sein müssen. http://www.deutscher-behindertenrat.de/ Weitere wichtige Organisationen für Menschen mit Behinderungen (in alphabetischer Reihenfolge): Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe, http://www.bag-selbsthilfe.de/ Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte e. V., http://www.bvkm.de/ Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung, http://www.lebenshilfe.de/ Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband, http://www.dbsv.org/ Deutscher Gehörlosen-Bund, http://www.gehoerlosen-bund.de/dgb/ Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland, http://www.islev.de/ Sozialverband VDK Deutschland, http://vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=de1 1 Akademisches Netzwerk für europäische Behindertenpolitik (ANED) Ansprechpartner im Bereich Behindertenpolitik Hauptanlaufstelle für die Koordination der Behindertenpolitik auf nationaler Ebene: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS): Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist als Organ der deutschen Bundesregierung verantwortlich für die Sozialpolitik auf Bundesebene, die die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an der Gesellschaft betrifft. http://www.bmas.de/DE/Themen/Teilhabe-behinderter-Menschen/inhalt.html Öffentliche Informationen über behindertenspezifische Ansprüche und Leistungen sind hier erhältlich: Ratgeber für Menschen mit Behinderung, vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlicht. http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/a712ratgeber-fuer-behinderte-mens-390.pdf?__blob=publicationFile Weitere wichtige nationale Einrichtungen, die für Behindertenfragen zuständig sind: Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen ist ein offizielles Amt auf nationaler Ebene. Der/Die Beauftragte ist dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales zugeordnet, aber er/sie handelt unabhängig von etwaigen Weisungen der Regierung. Der/Die Behindertenbeauftragte schreitet im Interesse von Menschen mit Behinderungen ein und hat das Recht, auf alle politischen Aktivitäten Einfluss zu nehmen, die Menschen mit Behinderungen betreffen, um nationale Strategien zur Förderung der Gleichberechtigung und der sozialen Rechte zu entwickeln und festzulegen. http://www.behindertenbeauftragter.de/DE/Home/home_node.html Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist eine unabhängige Einrichtung auf nationaler Ebene. Ihre Aufgaben sind: Beratung für Menschen, die diskriminiert werden, Unterstützung und Information für ArbeitgeberInnen, PolitikerInnen etc.; wissenschaftliche Untersuchungen zu Diskriminierung in Deutschland, öffentliche Kampagnen gegen Diskriminierung. http://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/Home/home_node.html Rechtsvorschriften und politische Maßnahmen Nähere Informationen zu den nationalen Politikinstrumenten, auch in Bezug auf die Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, bietet DOTCOM: Online-Tool der Europäischen Kommission zum Thema Behinderung. Aktuelle nationale Strategie oder aktueller Aktionsplan zugunsten von Menschen mit Behinderungen: 2 Akademisches Netzwerk für europäische Behindertenpolitik (ANED) Der Nationale Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/a740nationaler-aktionsplan-barrierefrei.pdf?__blob=publicationFile Weitere wichtige nationale Gesetze, politische Maßnahmen oder Strategien, die Menschen mit Behinderungen und das Thema Behinderung betreffen: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (2006) gilt für Menschen mit Behinderungen und andere Gruppen. Es garantiert das Recht auf Nichtdiskriminierung in den Bereichen Beschäftigung und Bildung, beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen, beim Kauf oder Mieten von Immobilien. Nach diesem Gesetz sind öffentliche Stellen und private Unternehmen dazu verpflichtet, Benachteiligungen aus Gründen einer Behinderung, des Alters, des Geschlechts, der sexuellen Orientierung, der „Rasse“, der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung zu überwachen und Gleichbehandlung zu fördern, http://www.gesetze-im-internet.de/agg/. Das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (2002) garantiert Menschen mit Behinderungen die Barrierefreiheit von öffentlichen Plätzen und Gebäuden, von öffentlichen Verkehrsmitteln, von Internetseiten und politischen Wahlen. Es sichert das Recht auf Kommunikation und erkennt die Gebärdensprache als offizielle Sprache an. Es schreibt auch vor, dass die besonderen Belange von behinderten Frauen zu berücksichtigen sind. Das Gesetz regelt sowohl Funktion als auch Aufgaben des/der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, http://www.gesetzeim-internet.de/bgg/index.html. Das Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (IX) (2001) ist eine Rahmengesetzgebung und umfasst Hauptbereiche des Sozialgesetzes wie die Sozialversicherung und Sozialhilfe. Es stellt einen Wendepunkt in der deutschen Behindertenpolitik dar, nämlich den Übergang vom Prinzip der „Fürsorge“ zu den Prinzipien „Selbstbestimmung und soziale Teilhabe“. Das Gesetz garantiert Menschen mit Behinderungen umfangreiche soziale Rechte und beinhaltet auch genderspezifische Bestimmungen. Ziel des Gesetzes ist die soziale Integration, die Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2006, S. 27), http://www.gesetzeim-internet.de/sgb_9/index.html#BJNR104700001BJNE000200000. Im Jahr 1994 wurde die deutsche Verfassung (das „Grundgesetz“) geändert. Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes verbietet die Benachteiligung aufgrund einer Behinderung. http://www.bundestag.de/dokumente/rechtsgrundlagen/grundgesetz/gg.html Andere wichtige nationale Gesetze betreffen den Bereich Beschäftigung oder zielen auf die Integration in den Arbeitsmarkt ab. Ziel des Gesetzes zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen (2004) ist es, die Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderung zu erhöhen. Die Zielgruppe sind vor allem junge schwerbehinderte Menschen. 3 Akademisches Netzwerk für europäische Behindertenpolitik (ANED) http://www.soliserv.de/pdf/Gesetz_zur_Foerderung_der_Ausbildung_und_Beschaefti gung_schwerbehinderter_Menschen.pdf Daten und Forschung Anfragen zu offiziellen Daten zum Thema Behinderung können an folgende Stellen gerichtet werden: Statistisches Bundesamt Deutschland https://www.destatis.de/DE/Startseite.html Deutsches Institut für Menschenrechte Monitoring-Stelle: Das Deutsche Institut für Menschenrechte wurde beauftragt, die Funktion einer unabhängigen nationalen Einrichtung zur Beobachtung der Umsetzung der Bestimmungen der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland zu übernehmen. Die nationale Monitoring-Stelle soll auch die in der UN-Behindertenrechtskonvention verankerten Rechte fördern und schützen (siehe Artikel 33 Absatz 2 der Konvention). Aufgabe der Monitoring-Stelle ist es nicht, Beschwerden entgegenzunehmen oder Rechtsberatung zu leisten. http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/de/monitoring-stelle/zentraledokumente-und-links.html Daten aus nationalen Erhebungen zum Thema Behinderung: Statistik der schwerbehinderten Menschen https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Qualitaetsberichte/Soziales/Schwerbe hinderte.pdf?__blob=publicationFile Der Mikrozensus ist die amtliche Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt, an der jährlich 1 % der Haushalte in Deutschland beteiligt sind (laufende Haushaltsstichproben), https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Qualitaetsberichte/Bevoelkerung/Mikr ozensus2011.pdf?__blob=publicationFile Der 3. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung enthält die aktuellsten Daten zu Menschen mit Behinderungen in Deutschland. Diesem Bericht zufolge leben in Deutschland derzeit rund 8,6 Millionen Menschen mit Behinderungen. Zirka drei Viertel sind 55 Jahre oder älter. Etwa ein Fünftel (21,1 %) ist 55 bis 65 Jahre alt, 36,6 % sind zwischen 65 und 80 Jahre alt und 16,7 % sind älter als 80 Jahre. Bei den meisten Menschen mit Behinderungen in Deutschland sind die Behinderungen im Laufe des Lebens aufgrund von Krankheiten oder Unfällen aufgetreten (Deutsche Bundesregierung 2008, S. 164). Menschen mit Behinderungen machen ungefähr 10 % der deutschen Wohnbevölkerung aus. Mehr als die Hälfte (54 %) sind Männer (Pfaff et al. 2005, S. 1268), http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDFPublikationen/forschungsprojekt-a333-dritter-armuts-und-reichtumsberichtkurzfassung.pdf?__blob=publicationFile. 4 Akademisches Netzwerk für europäische Behindertenpolitik (ANED) Wichtige wissenschaftliche Fachzeitschriften oder Netzwerke: iDiS – Internationale Forschungsstelle Disability Studies: Diese Forschungsstelle ist der Humanwissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln angeschlossen. Die Haupttätigkeitsbereiche umfassen Forschung und Vernetzung in den Bereichen Disability Studies und europäische Behindertenpolitik. http://idis.uni-koeln.de/ Arbeitsgemeinschaft Disability Studies in Deutschland: Diese Arbeitsgemeinschaft bietet WissenschaftlerInnen und AktivistInnen mit Behinderungen die Möglichkeit der Vernetzung. Ihr Ziel ist es, kritische Disability Studies in Deutschland weiterzuentwickeln, zu verbreiten und zu etablieren. http://www.disabilitystudies.de/ ZeDis – Zentrum für Disability Studies: Dieses Zentrum ist an der Universität Hamburg angesiedelt und wird unter anderem aus den Mitteln des ESF finanziert. Es organisiert Vorträge und hat sich die Etablierung eines eigenständigen Studiengangs zu Disability Studies an der Universität Hamburg zum Ziel gesetzt. http://www.zedis.uni-hamburg.de/ Disability Studies in Deutschland: Diese Website bietet Informationen über Disability Studies in Deutschland sowie eine Datenbank für Forschungsprojekte. http://www.disability-studies-deutschland.de/ Netzwerk Artikel 3 –Verein für Menschenrechte und Gleichstellung Behinderter e.V.: Das Netzwerk ist ein Verein der deutschen Behindertenrechtsbewegung. Dieser setzt sich für die rechtliche Gleichstellung und Nichtdiskriminierung ein. http://www.netzwerk-artikel-3.de/ Kobinet Nachrichten: Diese Website wurde von AktivistInnen der Behindertenbewegung gegründet. Sie bietet allgemeine Nachrichten und Informationen über deutsche Behindertenpolitik. http://www.kobinet-nachrichten.org/ Kürzlich veröffentlichte Studien und Publikationen: Graumann, Sigrid (2011). Assistierte Freiheit. Von einer Behindertenpolitik der Wohltätigkeit zu einer Politik der Menschenrechte. Frankfurt a.M. (Campus). Maschke, Michael (2008). Behindertenpolitik in der Europäischen Union. Lebenssituation behinderter Menschen und nationale Behindertenpolitik in 15 Mitgliedsstaaten. Wiesbaden (VS Verlag für Sozialwissenschaften). Welti, Felix (2005). Behinderung und Rehabilitation im sozialen Rechtsstaat. Freiheit, Gleichheit und Teilhabe behinderter Menschen. Tübingen (Mohr Siebeck). Neumann, Dirk (2005). Sozialgesetzbuch IX (Beck-Online). (11., neu bearb. Aufl.). Online-Handbuch Inklusion als Menschenrecht: Dieses Online-Handbuch wird vom Deutschen Institut für Menschenrechte und der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ (EVZ) veröffentlicht. Es bietet Informationen zu Fragen der Inklusion und Dokumente zur Geschichte der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen. http://www.inklusion-als-menschenrecht.de/ 5 Akademisches Netzwerk für europäische Behindertenpolitik (ANED) Zahlen und Fakten Weitere Details sind unter den ANED-Indikatoren für die Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderungen in Europa zu finden. Die folgenden Eckpunkte, die für die Europäische Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010–2020 und die Europa-2020-Ziele besonders relevant sind, wurden aus verschiedenen Datenquellen auf europäischer und nationaler Ebene zusammengefasst. Indikatoren im Bereich Beschäftigung: Nach den EU-SILC-Daten von 2009, die von ANED zusammengestellt wurden, lag die Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderungen (zwischen 20 und 64 Jahren) in Deutschland bei 53,9 % (Männer: 57,3 %, Frauen: 50,8 %) gegenüber 76,4 % bei Menschen ohne Behinderungen. Die Arbeitslosenrate lag bei 21,1 % und die Erwerbsquote bei 68,4 %. Indikatoren im Bereich Bildung: Nach den EU-SILC-Daten von 2009, die von ANED zusammengestellt wurden, lag der Anteil von Menschen mit Behinderungen (zwischen 30 und 34 Jahren), die über einen tertiären Bildungsabschluss verfügen, in Deutschland bei 13,7 % (Männer: 13,6 %, Frauen: 13,7 %), gegenüber einem Anteil von 34,0 % bei Menschen ohne Behinderungen. Der Anteil von jungen Menschen mit Behinderungen (zwischen 18 und 24 Jahren), die die Schule abgebrochen haben, lag in Deutschland bei 24,3 %, im Vergleich zu 8,6 % bei Menschen ohne Behinderungen. Indikatoren im Bereich Armut und Einkommen: Nach den EU-SILC-Daten von 2009, die von ANED zusammengestellt wurden, lag der Anteil von Menschen mit Behinderungen (zwischen 16 und 59 Jahren), die in armutsgefährdeten Haushalten leben oder von sozialer Ausgrenzung betroffen sind, in Deutschland bei 21,0 % (Männer: 21,0 %, Frauen: 21,0 %), im Vergleich zu 5,6 % bei Menschen ohne Behinderungen. 6